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DE102014200867A1 - Spender für Flüssigkeiten - Google Patents

Spender für Flüssigkeiten Download PDF

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DE102014200867A1
DE102014200867A1 DE102014200867.0A DE102014200867A DE102014200867A1 DE 102014200867 A1 DE102014200867 A1 DE 102014200867A1 DE 102014200867 A DE102014200867 A DE 102014200867A DE 102014200867 A1 DE102014200867 A1 DE 102014200867A1
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DE
Germany
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pumping chamber
liquid
actuating handle
sealing surface
valve
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DE102014200867.0A
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English (en)
Inventor
Thomas Bruder
Tobias Baumann
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Aptar Radolfzell GmbH
Original Assignee
Aptar Radolfzell GmbH
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Publication date
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Priority to CN201480077147.9A priority patent/CN106061622B/zh
Priority to KR1020167022491A priority patent/KR102229803B1/ko
Priority to US15/111,633 priority patent/US10035159B2/en
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Abstract

Bekannt sind Flüssigkeitsspender für den Austrag von pharmazeutischen oder kosmetischen Flüssigkeiten mit einem Flüssigkeitsspeicher (12), in dem die Flüssigkeit vor dem Austrag gelagert ist, einem Auslasskanal (42), durch den hindurch die Flüssigkeit an eine Umgebung abgegeben werden kann, einer Pumpkammer (60), die ausgehend von einem Ausgangszustand mit maximalem Pumpkammervolumen durch eine manuelle Pumpbetätigung mittels einer Betätigungshandhabe (40) volumetrisch verkleinerbar ist, wobei zwischen dem Flüssigkeitsspeicher (12) und der Pumpkammer (60) eine Einlassventilanordnung (70) vorgesehen ist, welche druckgesteuert öffnet, wenn in der Pumpkammer (60) ein Unterdruck gegenüber dem Flüssigkeitsspeicher (12) besteht, und wobei zwischen der Pumpkammer (60) und der Austragöffnung (42) ein Auslassventilanordnung (80) vorgesehen ist. Es wird vorgeschlagen, dass die Auslassventilanordnung (80) ein Schaltventil (84; 86; 88) umfasst, welches unabhängig vom Flüssigkeitsdruck in der Pumpkammer (60) in Reaktion auf eine Verlagerung der Betätigungshandhabe (40) mechanisch zwangsgeöffnet wird. Verwendung insbesondere für Flüssigkeitsspender mit volumenveränderlichen Flüssigkeitsspeichern.

Description

  • ANWENDUNGSGEBIET UND STAND DER TECHNIK
  • Die Erfindung betrifft einen Flüssigkeitsspender für den Austrag von pharmazeutischen oder kosmetischen Flüssigkeiten oder Flüssigkeiten aus dem Lebensmittelbereich. Ein gattungsgemäßer Flüssigkeitsspender ist ausgestattet mit einem Flüssigkeitsspeicher, in dem die Flüssigkeit vor dem Austrag gelagert ist, mit einem Auslasskanal, durch den hindurch die Flüssigkeit an eine Umgebung abgegeben werden kann, und mit einer Pumpkammer, die ausgehend von einem Ausgangszustand mit maximalem Pumpkammervolumen durch eine manuelle Pumpbetätigung mittels einer Betätigungshandhabe volumetrisch verkleinerbar ist. Dabei ist bei einem gattungsgemäßen Flüssigkeitsspender zwischen dem Flüssigkeitsspeicher und der Pumpkammer eine Einlassventilanordnung vorgesehen, welche druckgesteuert öffnet, wenn in der Pumpkammer ein Unterdruck gegenüber dem Flüssigkeitsspeicher besteht. Weiterhin ist zwischen der Pumpkammer und der Austragöffnung eine Auslassventilanordnung vorgesehen.
  • Gattungsgemäße Spender sind aus dem Stand der Technik vielfach bekannt. Sie verfügen über eine Pumpe, die die Pumpkammer, die Einlassventilanordnung und die Auslassventilanordnung umfasst und die es gestattet, mittels einer manuell zu betätigenden Betätigungshandhabe Flüssigkeit auszutragen. Unter Flüssigkeit im Zusammenhang mit dieser Erfindung werden neben niederviskosen flüssigen Medien auch pastöse Medien verstanden.
  • Die gattungsgemäßen Flüssigkeitsspender, auf denen die Erfindung aufbaut, sind mobile Flüssigkeitsspender mit einem Flüssigkeitsspeicher von üblicherweise weniger als 200 ml, die meist als Einwegspender konzipiert sind und zusammen mit der durch sie auszutragenden Flüssigkeit verkauft werden.
  • Die Pumpeinrichtungen bekannter gattungsgemäßer Spender verfügen üblicherweise über Einlass- und Auslassventilanordnungen, die jeweils druckgesteuert arbeiten. Ein Überdruck im Flüssigkeitsspeicher gegenüber der Pumpkammer führt zum Öffnen der Einlassventilanordnung, sodass die Flüssigkeit in die Pumpkammer einströmen kann. Ein Überdruck in der Pumpkammer gegenüber einer den Spender umgebenden Atmosphäre führt zum Öffnen der Auslassventilanordnung, sodass Flüssigkeit ausgegeben werden kann. Bei Betätigung der Betätigungshandhabe wird die Pumpkammer verkleinert, wodurch bei der genannten Art von Spendern die Einlassventilanordnung schließt und die Auslassventilanordnung öffnet. Bei der nachfolgenden Vergrößerung der Pumpkammer im Zuge einer Rückhubbewegung und dem dadurch entstehenden Unterdruck öffnet die Einlassventilanordnung und die Auslassventilanordnung schließt. Flüssigkeit wird aus dem Flüssigkeitsspeicher in die Pumpkammer für den nächsten Austragvorgang angesogen.
  • Als problematisch an dem bekannten gattungsgemäßen Flüssigkeitsspendern wird angesehen, dass diese bei bestimmten Gestaltungen oder Umständen zur Leckage neigen. Dies gilt beispielsweise, wenn der Flüssigkeitsspender als Flüssigkeitsspeicher eine Tube aufweist. Wird diese Tube ungewollt zusammengedrückt, so kann dies ein gleichzeitiges Öffnen sowohl der Einlass- als auch der Auslassventilanordnung bewirken, sodass die Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsspeicher ungewollt entweicht. Auch kann der bei Lufttransport eines solchen Flüssigkeitsspenders auftretende geringe Umgebungsdruck bewirken, dass die Auslassventilanordnung und gegebenenfalls auch die Einlassventilanordnung öffnen. Auch in einer solchen Situation kann Flüssigkeit ungewollt entweichen.
  • AUFGABE UND LÖSUNG
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Flüssigkeitsspender dahingehend weiterzubilden, dass dieser einen verbesserten Schutz gegen Leckage aufweist. Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass die Auslassventilanordnung ein Schaltventil umfasst, welches unabhängig vom Flüssigkeitsdruck in der Pumpkammer in Reaktion auf eine Verlagerung der Betätigungshandhabe mechanisch zwangsgeöffnet wird.
  • Anders als bei den eingangs geschilderten Flüssigkeitsspendern ist bei einem erfindungsgemäßen Flüssigkeitsspender somit vorgesehen, dass das Öffnen der Auslassventilanordnung in Art einer Zwangsöffnung erfolgt, worunter zu verstehen ist, dass die Verlagerung der Betätigungshandhabe ungeachtet des in der Pumpkammer bestehenden Drucks ein Öffnen der Auslassventilanordnung bewirkt. Die Betätigung der Betätigungshandhabe erfüllt somit eine Doppelfunktion, nämlich einerseits die genannte volumetrische Verkleinerung der Pumpkammer und andererseits die druckunabhängige Zwangsöffnung des Auslassventilanordnung durch Öffnen des Schaltventils.
  • Grundsätzlich kann bei einem erfindungsgemäßen Flüssigkeitsspender die Auslassventilanordnung so gestaltet sein, dass sie auch bei nichtbetätigter Betätigungshandhabe alleine durch einen Überdruck der Flüssigkeit in der Pumpkammer öffnet. Von Vorteil ist es jedoch, wenn zumindest bis zu einem Grenzüberdruck ein solches Öffnen der Auslassventilanordnung alleine durch Überdruck in der Pumpkammer nicht stattfindet. Die Auslassventilanordnung ist demzufolge vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie bei unbetätigter Betätigungshandhabe ein Öffnen verhindert, wobei vorzugsweise das Öffnen mindestens bis zu einem Überdruck von 700 mbar in der Pumpkammer gegenüber dem Auslasskanal / der Umgebung verhindert wird, vorzugsweise bis zu einem Überdruck von mindestens 1500 mbar.
  • Eine solche Auslassventilanordnung, die alleine durch einen Überdruck in der Pumpkammer nicht oder erst bei Erreichen eines erheblichen Überdrucks geöffnet werden kann, verhindert, dass es zu einem ungewollten Austragvorgang kommt, wenn auf anderem Wege als durch eine manuelle Betätigung ein Überdruck in der Pumpkammer gegenüber einer Umgebung besteht. Mit einer Sicherheit gegen reich druckbetätigtes Öffnen der Auslassventilanordnung bis zu einem Überdruck von 700 mbar wird insbesondere auch Lufttransport von Flüssigkeitsspendern ohne die Gefahr der Leckage möglich. Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Schaltventil so ausgebildet ist, dass es durch Überdruck in der Pumpkammer in Richtung seiner Schließstellung gedrückt wird, so dass ein ungewolltes druckabhängiges Öffnen ohne Zerstörung des Spenders nicht erfolgen kann.
  • Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung des Schaltventils der Auslassventilanordnung sieht vor, dass dieses Schaltventil eine mit der Betätigungshandhabe zwangsgekoppelte, insbesondere einstückig verbundene, erste Dichtfläche aufweist sowie eine gegenüber dieser ersten Dichtfläche bewegliche und an der ersten Dichtfläche im geschlossenen Zustand der Ausgangsventilanordnung anliegende zweite Dichtfläche aufweist. Dabei ist die zweite Dichtfläche gegenüber der ersten Dichtfläche beweglich und kann durch Verlagerung der Betätigungshandhabe auf einen an die erste Dichtfläche angrenzenden Öffnungsbereich geschoben werden, der so ausgebildet ist, dass er ein dichtes Anliegen der ersten Dichtfläche an der zweiten Dichtfläche verhindert.
  • Gemäß diesem Vorschlag ist das Schaltventil somit in Art eines Schiebeventils ausgebildet. Durch Verlagerung der Betätigungshandhabe und der mit ihr zumindest mittelbar, vorzugsweise jedoch unmittelbar, verbundenen ersten Dichtfläche wird die zweite Dichtfläche auf der ersten Dichtfläche verschoben, bis sie sich im an die erste Dichtfläche angrenzenden Öffnungsbereich zwangsläufig zumindest abschnittsweise derart von der ersten Dichtfläche löst, dass Flüssigkeit zwischen der ersten Dichtfläche und der zweiten Dichtfläche hindurchströmen kann.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung dessen sieht vor, dass im Öffnungsbereich, der sich an die erste Dichtfläche anschließt, ein rampenartiger Steg oder mehrere voneinander beabstandete rampenartige Stege vorgesehen ist bzw. sind, auf den die zweite Dichtfläche aufgeschoben wird, sodass beidseitig dieses Stegs eine Trennung der beiden Dichtflächen erfolgt. Vorzugsweise in dieser rampenartige Steg mit einer oder mehreren Unterbrechungsstelle versehen, an der eine Trennung der zweiten Dichtfläche von der Anlage am Öffnungsbereich erzwungen wird.
  • Als besonders vorteilhaft wird es angesehen, wenn jenes Bauteil, an dem die erste Dichtfläche vorgesehen ist, und jenes Bauteil, an dem die zweite Dichtfläche vorgesehen ist, miteinander über ein Federelement verbunden sind, welches bei der Überführung der zweiten Dichtfläche in den Öffnungsbereich gespannt wird.
  • Hierdurch wird erreicht, dass das Öffnen des Schaltventils durch Verlagerung der Betätigungshandhabe gleichzeitig zu einer Spannung im genannten Federelement führt. Bei Rücküberführung der Betätigungshandhabe in ihre Grundstellung wird das Schaltventil somit durch das genannte Federelement automatisch wieder geschlossen. Bei dem Federelement kann es sich um ein separates Federelement wie beispielsweise eine Schraubenfeder handeln. Vorzugsweise ist das Federelement jedoch ein elastischer formbarer Abschnitt, der einstückig mit der zweiten Dichtfläche ausgebildet ist und der sich an jenem Bauteil, an dem die erste Dichtfläche vorgesehen ist, insbesondere an der Betätigungshandhabe, abstützt. Das Federelement kann insbesondere also umlaufender verformbarer Steg an der Außenseite eines Pumpenwandungskörpers ausgebildet sein.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung weist die Auslassventilanordnung neben dem erfindungsgemäß vorgesehenen Schaltventil auch ein separates Überdruckventil auf, welches druckgesteuert öffnet, wenn in der Pumpkammer ein Überdruck gegenüber dem Auslasskanal besteht.
  • Bei einer solchen Gestaltung verfügt die Auslassventilanordnung somit über zwei separate Ventile, die seriell hintereinander zwischen der Pumpkammer und der Austragöffnung vorgesehen sind. Damit es zu einem Austragvorgang kommt, bedarf es des Öffnens sowohl des Schaltventils als auch des Überdruckventils.
  • Diese Gestaltung mit einem separaten Überdruckventil ist vor allen Dingen deswegen vorteilhaft, da dieses Überdruckventil im Zuge des Rückhubs der Betätigungshandhabe nach einem erfolgten Austragvorgang unmittelbar schließt, wenn das Pumpkammervolumen wieder zunimmt. Somit wird der beim Rückhub stattfindende Ansaugprozess in die Pumpkammer nicht dadurch verzögert, dass das Schaltventil nicht unmittelbar schließt.
  • Im Sinne einer einfachen Ausgestaltung des Flüssigkeitsspenders mit möglichst wenigen Bauteilen ist es von Vorteil, wenn mindestens die zweite Dichtfläche des Schaltventils um mindestens eine Dichtfläche des Überdruckventils einstückig zueinander ausgebildet sind, es ist somit ein gemeinsames vorzugsweise elastisch verformbares Bauteil vorgesehen, welches Dichtflächen beider separater Ventile zur Verfügung stellt.
  • Zur noch weiteren baulichen Vereinfachung wird es als vorteilhaft angesehen, wenn die Pumpkammer eine flexible Wandung aufweist, die ihre volumetrische Veränderbarkeit gestattet. Diese Wandung umgibt die Pumpkammer. Vorzugsweise handelt es sich um ein im Wesentlichen rotationssymmetrisches und an beiden Enden offenes Bauteil. Die genannte zweite Dichtfläche des Schaltventils und/oder die genannte Dichtfläche des Überdruckventils können in vorteilhafter Gestaltung einstückig mit dieser Wandung ausgebildet sein.
  • Es lässt sich somit eine besonders vorteilhafte Gestaltung des Flüssigkeitsspenders erzielen, bei dem die gesamte Auslassventilanordnung, umfassend das Schaltventil und das Überdruckventil, gemeinsam durch jenes auch die Wandung der Pumpkammer bildende Bauteil einerseits und die Betätigungshandhabe andererseits gebildet wird.
  • Das die Wandung der Pumpkammer bildende Bauteil kann gleichzeitig auch als Rückstellfeder des Flüssigkeitsspenders agieren. Insbesondere zu diesem Zweck ist es von Vorteil, wenn die Pumpkammerwandung umlaufend geschlossen ausgebildet ist und an einem ersten Ende einem im Wesentlichen zylindrischen ersten Abschnitt eines Außendurchmessers aufweist, der geringer als der Innendurchmesser eines im Wesentlichen zylindrischen zweiten Abschnitts an einem gegenüberliegenden zweiten Ende ist, wobei die Pumpkammerwandung im betätigten Zustand der Betätigungshandhabe derart verformt ist, dass der erste Abschnitt vom zweiten Abschnitt umgeben ist.
  • Eine solche Pumpkammerwandung hat bei unbetätigter Betätigungshandhabe eine in etwa kelchförmige Form. Durch Verlagerung der Betätigungshandhabe wird das in Hinblick auf den Durchmesser größere zweite Ende über das erste Ende geschoben und überlappt dieses bezogen auf die Komprimierungsrichtung der Pumpkammerwandung. Ein Verbindungsbereich, der die durchmesserverschiedenen zylindrischen Abschnitte verbindet, wirkt vorzugsweise als elastisch verformbares Federelement zum Zwecke der Rückstellung. Dieser Verbindungsbereich ist vorzugsweise dünnwandiger als die zylindrischen Bereiche ausgestaltet.
  • Eine vorteilhafte Gestaltung eines erfindungsgemäßen Flüssigkeitsspenders sieht vor, dass die Betätigungshandhabe mit der Pumpkammer und dem Schaltventil derart wirkgekoppelt ist, dass bei einer Betätigung der Betätigungshandhabe zunächst das Schaltventil geöffnet wird und nachfolgend die Pumpkammer verkleinert wird.
  • Bei einer solchen Gestaltung ist somit vorgesehen, dass eine Wechselwirkung zwischen der Verlagerung der Betätigungshandhabe und dem Pumpkammervolumen zunächst nicht gegeben ist, da im Zuge der beginnenden Verlagerung der Betätigungshandhabe zunächst nur das Schaltventil geöffnet wird. Erst wenn das Schaltventil geöffnet wird, kommt es zu einer verzögerten Wirkkopplung der Betätigung der Betätigungshandhabe und des Pumpkammervolumens.
  • Eine bauliche Möglichkeit, dies zu gestalten, liegt darin, dass ein durch die Betätigungshandhabe verlagerbarer Öffnungsabschnitt, der insbesondere vorzugsweise einstückiger Teil der Betätigungshandhabe ist, mit zwei Wirkflächen vorgesehen ist, wobei eine erste der beiden Wirkflächen zur Kraftbeaufschlagung einer ersten Gegenfläche an einem Ventilkörper oder einer Ventilklappe vorgesehen ist und wobei weiterhin die zweite Wirkfläche der beiden Wirkflächen zur Kraftbeaufschlagung einer zweiten Gegenfläche vorgesehen ist, wobei durch Kraftbeaufschlagung der zweiten Gegenfläche die Pumpkammer verkleinerbar ist. Dabei ist in einem Ausgangszustand des Flüssigkeitsspenders mit unbetätigter Betätigungshandhabe der Abstand zwischen der ersten Wirkfläche und der ersten Gegenfläche geringer als der Abstand der zweiten Wirkfläche zur zweiten Gegenfläche.
  • Somit gelangen zuerst die erste Wirkfläche und die erste Gegenfläche bei einer Betätigung der Betätigungshandhabe in Kontakt miteinander, sodass hierdurch im Folgenden das Ventil geöffnet wird. Erst bei weiter fortgesetzter Verlagerung der Betätigungshandhabe gelangen die zweite Wirkfläche und die zweite Gegenfläche in Berührkontakt, sodass dann die Verkleinerung der Pumpkammer stattfindet.
  • Bei einer solchen Gestaltung kann die erste Wirkfläche, die zum Öffnen des Schaltventils durch Verlagerung des Ventilkörpers oder der Ventilklappe vorgesehen ist, noch eine weitere Funktion erfüllen. Bei unbetätigter Betätigungshandhabe ist sie derart angeordnet, dass sie als Anschlag eine durch hohen Druck in der Pumpkammer ausgelegte Verlagerung des Ventilkörpers oder der Ventilklappe entgegen der bestimmungsgemäßen Öffnungsrichtung verhindert, sodass hierdurch zumindest bis zu einem bestimmten Grenzdruck ein Öffnen der Auslassventilanordnung alleine aufgrund des Drucks der Flüssigkeit in der Pumpkammer verhindert wird.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Flüssigkeitsspenders sieht vor, dass die Pumpkammer zumindest abschnittsweise durch eine elastisch verformbare Wandung begrenzt ist. Dichtflächen des Schaltventils, die im geschlossenen Zustand aneinander anliegen, sind derart an dieser Wandung vorgesehen oder befestigt, dass sie durch Verformung der Wandung infolge der Verlagerung der Betätigungshandhabe voneinander beabstandet werden, sodass das Schaltventil öffnet.
  • Bei dieser Gestaltung ist somit vorgesehen, dass eine mechanische Zwangsöffnung des Schaltventils erfolgt, wenn die Pumpkammerwandung verformt wird. Dieses Öffnen durch die Beabstandung der Dichtflächen des Schaltventils erfolgt dabei ungeachtet eines möglicherweise vorhandenen Flüssigkeitsdrucks in der Pumpkammer alleine aufgrund der Verformung der Wandung der Pumpkammer. Besonders vorteilhaft lässt sich dies durch eine Pumpkammerwandung erreichen, die eine Glockenform aufweist, sich also von einem maximalen Durchmesser aus in Richtung des Schaltventils verjüngt, wobei insbesondere vorteilhaft ist, wenn die Dichtflächen unmittelbarer Teil dieser Wandung sind. Insbesondere durch eine vergleichsweise dickwandige Gestaltung der Wandung lässt sich der gewünschte Effekt erzielen, dass das Ventil, welches vorzugsweise in Art eines Schlitzventils ausgebildet ist, durch die Verformung der Wandung mechanisch zwangsgeöffnet wird.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Weitere Aspekte und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie den Ausführungsbeispielen, die anhand von Figuren nachfolgend erläutert werden. Dabei zeigen:
  • 1a bis 1c ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Spenders im unbetätigten, teilbetätigten und betätigten Zustand,
  • 2a und 2b ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Spenders im betätigten und unbetätigten Zustand und
  • 3a bis 3c ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Spenders im unbetätigten, teilbetätigten und betätigten Zustand.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • Die drei nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele stellen Flüssigkeitsspender dar, die verschiedene Sorten von Flüssigkeitsspeichern aufweisen können. Da die erfindungsgemäße Gestaltung insbesondere bei als Tuben ausgebildeten Flüssigkeitsspeichern von Vorteil ist, sind nachfolgend solche tubenartigen Flüssigkeitsspeicher genannt. Dies ist jedoch exemplarisch zu verstehen.
  • Alle drei nachfolgend beschriebenen Spender verfügen über einen Austragkopf der auf dieser Tube oder einem anderweitigen Flüssigkeitsspeicher befestigt ist und der über eine volumetrisch veränderliche Pumpkammer verfügt, die durch die Verlagerung einer Betätigungshandhabe gegenüber einer zugeordneten Basis verkleinert werden kann, um Flüssigkeit auszutragen. Die nachfolgende Beschreibung der Funktionsweise findet unter der Annahme einer nicht mit Flüssigkeit befüllten Pumpkammer statt, da erfindungsgemäß vorgesehen ist, dass das Öffnen des Auslassventils der Pumpkammer ungeachtet eines sich bei der Betätigung einstellenden Flüssigkeitsdrucks stattfindet. Selbstverständlich wird im Normalbetrieb eines solchen Spenders die Pumpkammer mit Flüssigkeit befüllt, sodass sie bei einer Verringerung des Volumens der Pumpkammer ausgetragen werden kann.
  • Die 1a bis 1c zeigen eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Spenders. Der exemplarisch tubenartige Flüssigkeitsspeicher 12 dieses Spenders ist nur partiell dargestellt. Der Austragkopf 20 des Spenders besteht aus nur drei Bauteilen, nämlich einer Basis 30, einer Betätigungshandhabe 40 mit einer Austragöffnung 42 und einem dazwischenliegenden Pumpkammerbauteil 50. Nicht dargestellt ist ein vorzugsweise bei erfindungsgemäßen Spendern vorgesehen Steigrohr, welches sind in den Flüssigkeitsspeicher 12 erstreckt.
  • Die Betätigungshandhabe 40 umfasst eine Druckfläche 43 sowie eine hiervon nach unten ragende Mantelfläche 44. Diese Mantelfläche 44 bildet gemeinsam mit einem inneren und einem äußeren umlaufenden Führungssteg 31, 32 auf Seiten der Basis 30 eine Führung, entlang derer die Betätigungshandhabe 40 in Richtung des Pfeils 2 verlagerbar ist.
  • Während die Basis 30 und die Betätigungshandhabe 40 aus einem vergleichsweise starren und bestimmungsgemäß unverformbaren Kunststoff wie PP oder PE bestehen, ist das zwischen ihnen angeordnete Pumpkammerbauteil 50 aus einem elastisch verformbaren Material wie beispielsweise einem Elastomer hergestellt. Das Pumpkammerbauteil 50 weist eine im Wesentlichen rotationssymmetrische Formgebung auf und ist an seinem unteren Ende 50b sowie an seinem oberen Ende 50a offen ausgestaltet. An beiden Enden 50a und 50b sind Halteabschnitte 51a, 51b vorgesehen, mittels derer das Bauteil 50 einerseits an der Basis 30 und andererseits an der Betätigungshandhabe 40 befestigt ist. Das Pumpkammerbauteil 50 wird daher beim Niederdrücken der Betätigungshandhabe 40 in Richtung des Pfeils 2 gestaucht. Das Bauteil 50 weist eine kelchartige Form auf, die über zwei in etwa zylindrische Bereiche 52a, 52b und einen Verbindungsbereich 52c dazwischen verfügt. Die Wandungsstärke des Bauteils ist im Verbindungbereich 52c gegenüber der mittleren Wandungsstärke in die zylindrischen Bereichen 52a, 52b verringert. Insbesondere der Verbindungsbereich 52c agiert im Betrieb als Feder, wie im Weiteren noch erläutert wird.
  • Das Pumpkammerbauteil 50 umgibt eine Pumpkammer 60 des Spenders, welche bestimmungsgemäß zum Austrag von Flüssigkeit volumetrisch verkleinert wird. Um den Austragvorgang zu ermöglichen sind eine Einlassventilanordnung 70 und eine Auslassventilanordnung 80 vorgesehen, die eingangsseitig- bzw. ausgangsseitig der Pumpkammer 60 angeordnet sind.
  • Die Einlassventilanordnung 70 verfügt über ein Einlassventil, welches durch eine Ventillippe 72 und eine an einem zentrischen Stift vorgesehene Gegenfläche 74 gebildet wird. Dieses Einlassventil öffnet in Abhängigkeit des Differenzdrucks zwischen der Pumpkammer 60 und dem Flüssigkeitsspeicher 12. Besteht in der Pumpkammer 60 im Zuge des Rückhubs ein Unterdruck, so öffnet das Einlassventil und lässt den Zustrom von Flüssigkeit in die Pumpkammer 60 zu. Zum Zwecke der baulichen Vereinfachung ist die Ventillippe 72 einstückig mit dem Pumpkammerbauteil 50 ausgestaltet.
  • Die Auslassventilanordnung 80 ist komplexer aufgebaut und in 1a daher nochmals vergrößert dargestellt. Sie umfasst ein ebenfalls druckabhängig öffnendes Auslassventil 82 mit einer Dichtlippe 82a und einer Gegenfläche 82b, die an einem einstückig an der Betätigungshandhabe 40 vorgesehenen kragenartigen Steg 46 vorgesehen ist. Zusätzlich ist ein Schaltventil 84 Teil der Auslassventilanordnung. Dieses Schaltventil 84 verfügt über eine Ventillippe 84a, die ebenso wie die Ventillippe 82a einstückig am Pumpkammerbauteil 50 vorgesehen ist. Es verfügt weiterhin über eine zylindrische Gegenfläche 84b, die außenseitig der Ventillippe 84a angeordnet ist und einstückiger Teil der Betätigungshandhabe 40 ist.
  • Dieses Schaltventil 84 ist im unbetätigten Zustand des Spenders geschlossen. Die Dichtlippe 84b liegt von innen umlaufend an der Gegenfläche 84a an. Das Schaltventil 84 lässt sich auch durch eine Druckerhöhung in der Pumpkammer 60 nicht öffnen, da ein solch erhöhter Druck, erzielt beispielsweise durch Zusammendrücken der Tube 12, zwar die Einlassventilanordnung 70 und das Überdruckventil 82 öffnen kann, der Druck jedoch die Abdichtung am Schaltventil 84 noch verstärkt, statt dieses Ventil ebenfalls zu öffnen. Je höher der Druck in der Pumpkammer 60 und jenseits der Überdruckventils 82 ist, desto stärker wird die Ventillippe 84b gegen die Gegenfläche 84a gedrückt.
  • Anhand der 1b und 1c wird verdeutlicht, wie der Spender gemäß 1a funktioniert. Wird ausgehend vom Zustand der 1a die Betätigungshandhabe 40 in Richtung des Pfeils 2a nach unten gedrückt, so geht dies zwangsläufig mit einer Verformung des Pumpkammerbauteils 50 einher. Das Pumpkammerbauteil 50 wird jedoch zunächst nur in geringem Maße verformt, da das obere Ende des Bauteils 50 jenseits des oberen Halteabschnitts 51a unter elastischer Verformung eines umlaufenden Federbereichs 53 innenseitig des oberen Halteabschnitts 51a relativ zur Betätigungshandhabe 40 nach oben tiefer in diese hinein eintauchen kann.
  • Hierbei kommt es auch zu einer entsprechenden Relativbewegung zwischen der Ventillippe 84b und der Gegenfläche 84a in den Zustand der 1b. Die Dichtlippe 84b wird auf einen Öffnungsbereich 84c auf Seiten der Betätigungshandhabe 40 geschoben, der sich an die Gegenfläche 84b anschließt. In diesem Öffnungsbereich 84c ist einen gegenüber der Richtung des Pfeils 2a angestellte mehrfach unterbrochene Schräge 84d vorgesehen, die nicht vollständig umlaufend vorgesehen ist, sondern bezogen auf die Darstellungen auf der linken Seite eine Unterbrechung 84e aufweist.
  • Die Schräge 84d und die Unterbrechung 84e sorgen dafür, dass ein umlaufend dichtes Anliegen der Ventillippe 84a nicht mehr möglich ist. Die Ventillippe 84a trennt liegt zumindest im Bereich der Unterbrechung 84e von der Betätigungshandhabe 40. Das Schaltventil 84a ist nun geöffnet, so dass unter Druck stehendes Medium aus der Pumpkammer 60 nun entlang des Pfades 8 austreten kann.
  • Wird die Bewegung der Betätigungshandhabe 40 fortgesetzt, kommt es anschließend zu einer deutlichen Verformung des Pumpkammerbauteils 50. Hierbei wird der obere zylindrische Bereich 52a unter zunehmender elastischer Biege- und Streckverformung insbesondere im Verbindungsbereich 52c über den unteren zylindrischen Bereich 52b geschoben. Das Innenvolumen der Pumpkammer wird dabei reduziert, so dass darin unter Überdruck stehendes Medium entlang des Pfades 8 ausgetragen wird.
  • Wird nach Abschluss des Austragvorgangs die Betätigungshandhabe 40 zurück in die Ausgangslage der 1a rücküberführt, so schließt unmittelbar das Überdruckventil 82, so dass ein Unterdruck in der Pumpkammer 60 entsteht, der geeignet ist, neues Medium aus dem Flüssigkeitsspeicher 12 anzusaugen. Die Federkraft durch den Federbereich 53 sorgt dafür, dass auch die Dichtlippe 84b des Schaltventils 84 wieder zurückverlagert wird, so dass sie gegen Ende des Rückhubs wieder dichtend an ihrer Gegenfläche 84a anliegt.
  • Die 2a und 2b zeigen eine zweite Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Spenders. Dieser weist ebenso wie der Spender der 1a bis 1c eine Basis 30 und eine dem gegenüber in Richtung eines Pfeils 2 verlagerbare Betätigungshandhabe 40 auf. Zwischen diesen ist wiederum ein verformbares Pumpkammerbauteil 50 vorgesehen, welches eine Pumpkammer 60 umgibt. Auf der Eingangsseite ist auch bei dieser Pumpkammer ein Einlassventil 70 vorgesehen, welches hinsichtlich seiner Ausgestaltung keine erfindungswesentliche Rolle spielt und daher stark schematisch dargestellt ist. Auch dieses Einlassventil 70 öffnet, wenn der Druck im Flüssigkeitsspeicher 12 größer ist als der Druck in der Pumpkammer 60. Besteht also Unterdruck in der Pumpkammer 60, so wird Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsspeicher 12 angesogen.
  • Die Pumpkammerwandung 50 ist bei der Ausgestaltung der 2a und 2b glockenartig ausgestaltet, worunter verstanden wird, dass auch die nach oben weisende Wandung der Pumpkammer durch das Pumpkammerbauteil 50 gebildet wird und die Wandungsform überwiegend konvex ist. Am oberen Ende des recht dickwandigen Pumpkammerbauteils 50 ist dieses mit einem Schlitz 86a versehen, der zwei Ventillippen 86b, 86c beidseitig des Schlitzes 86a voneinander trennt. Dieser Schlitz 86a bildet ein als Auslassventil agierendes Schaltventil 86.
  • Um einen Austragvorgang zu verursachen, wird die Betätigungshandhabe 40 in Richtung des Pfeils 2a nach unten bewegt. Durch einen Öffnungsabschnitt 48, welcher einstückiger Teil der Betätigungshandhabe 40 ist, wird dabei von oben auf den vergleichsweise dickwandig ausgebildeten Pumpkammerwandungskörper 50 gedrückt.
  • Wie anhand der 2b zu erkennen ist, bewirkt dieses Niederdrücken nicht nur eine Verformung des Pumpkammerwandungskörpers 50, sondern erzwingt hierbei gleichzeitig ein Öffnen des Schaltventils 86. Selbst wenn keinerlei Druckanstieg in der Pumpkammer 60 verursacht wird, öffnet das Schaltventil 86 dennoch, da eine Verformung des Pumpkammerwandungskörpers 50 bei geschlossenem Schaltventil 86 einen höheren Verformungsenergiebetrag erfordern würde, so dass sich das Öffnen des Schaltventils gleichsam energetisch ergibt.
  • Die Ausgestaltung der 3a bis 3c ist ähnlich der der 2a und 2b. Abweichend hiervon ist jedoch vorgesehen, dass der Öffnungsabschnitt 48 zwei verschiedene Wirkflächen 48a, 48b aufweist, die bezogen auf die Betätigungsrichtung 2 gegeneinander versetzt sind. Der Pumpkammerwandungskörper 50, der auch bei dieser Ausgestaltung glockenartig ausgebildet ist, weist im Bereich eines Auslassventils 88 eine Vertiefung auf. Das Auslassventil 88 selbst verfügt über zwei Ventilklappen 88a, 88b, wobei dies exemplarisch zu verstehen ist. Auch mit nur einer größer gearteten Ventilklappe 88 wäre ein ähnlicher Effekt zu erzielen.
  • Wie der 3a zu entnehmen ist, liegt die Wirkfläche 48a des Öffnungsabschnitts 46 im Ruhezustand an Gegenflächen an, die an der Oberseite der Ventilklappen 88a, 88b vorgesehen sind. Die Wirkfläche 48b liegt jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht an der ihr zugeordneten Gegenfläche 56 des Pumpkammerwandungskörpers 50 an.
  • Wird nun die Betätigungshandhabe 40 in Richtung des Pfeils 2a nach unten verlagert, so kommt es zunächst nicht zu einem Berührkontakt der Wirkfläche 48b und der Gegenfläche 56. Stattdessen wirken zunächst nur die Wirkfläche 48a auf die Ventilklappen 88a, 88b, wobei hierdurch das Auslassventil 88 zwangsweise geöffnet wird. 3b zeigt diesen Zustand.
  • Erst wenn dies geschehen ist, kommen die Wirkfläche 48b zur Anlage am Pumpkammerbauteil 50. Eine fortgesetzte Verlagerung der Betätigungshandhabe 40 führt daher nun bei geöffnetem Auslassventil 88 zu einer Verformung des Pumpkammerwandungskörpers 50, der hierbei elastisch verformt wird, sodass er später eine Rückstellkraft zur Verfügung stellen kann. Im Zuge dieser Verformung wird das Innenvolumen der Pumpkammer 60 reduziert und bei Vorhandensein einer darin bereits enthaltenen Flüssigkeit diese ausgetragen.

Claims (13)

  1. Flüssigkeitsspender für den Austrag von pharmazeutischen oder kosmetischen Flüssigkeiten oder Flüssigkeiten aus dem Lebensmittelbereich mit – einem Flüssigkeitsspeicher (12), in dem die Flüssigkeit vor dem Austrag gelagert ist, – einem Auslasskanal (42), durch den hindurch die Flüssigkeit an eine Umgebung abgegeben werden kann, – einer Pumpkammer (60), die ausgehend von einem Ausgangszustand mit maximalem Pumpkammervolumen durch eine manuelle Pumpbetätigung mittels einer Betätigungshandhabe (40) volumetrisch verkleinerbar ist, wobei – zwischen dem Flüssigkeitsspeicher (12) und der Pumpkammer (60) eine Einlassventilanordnung (70) vorgesehen ist, welche druckgesteuert öffnet, wenn in der Pumpkammer (60) ein Unterdruck gegenüber dem Flüssigkeitsspeicher (12) besteht, und – zwischen der Pumpkammer (60) und der Austragöffnung (42) ein Auslassventilanordnung (80) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslassventilanordnung (80) ein Schaltventil (84; 86; 88) umfasst, welches unabhängig vom Flüssigkeitsdruck in der Pumpkammer (60) in Reaktion auf eine Verlagerung der Betätigungshandhabe (40) mechanisch zwangsgeöffnet wird.
  2. Flüssigkeitsspender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslassventilanordnung (80) derart ausgebildet ist, dass sie bei unbetätigter Betätigungshandhabe ein Öffnen bis mindestens zu einem Überdruck in der Pumpkammer (60) von 700 mbar, vorzugsweise 1500 mbar, gegenüber dem Auslasskanal verhindert
  3. Flüssigkeitsspender nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltventil (84) eine mit der Betätigungshandhabe (40) zwangsgekoppelte oder an dieser vorgesehen erste Dichtfläche (84a) sowie eine gegenüber der ersten Dichtfläche (84b) bewegliche und an der ersten Dichtfläche (84a) im geschlossenen Zustand des Auslassventilanordnung anliegende zweite Dichtfläche (84b) aufweist, wobei durch die Verlagerung der Betätigungshandhabe (40) die zweite Dichtfläche (84b) auf einen an die erste Dichtfläche angrenzenden Öffnungsbereich (84c) geschoben wird, der so ausgebildet ist, dass er ein dichtes Anliegen der der zweiten Dichtfläche (84b) verhindert.
  4. Flüssigkeitsspender nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (40), an dem die erste Dichtfläche (84a) vorgesehen ist, und das Bauteil (50), an dem die zweite Dichtfläche (84b) vorgesehen ist, miteinander über ein Federelement (53) verbunden sind, welches bei der Überführung der zweiten Dichtfläche (84b) in den Öffnungsbereich (84c) gespannt wird.
  5. Flüssigkeitsspender nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslassventilanordnung (80) ein Überdruckventil (82) aufweist, welches druckgesteuert öffnet, wenn in der Pumpkammer (60) ein Überdruck gegenüber dem Auslasskanal (42) besteht.
  6. Flüssigkeitsspender nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die zweite Dichtfläche (84b) des Schaltventils (84) und mindestens eine Dichtfläche (82a) des Überdruckventils einstückig ausgebildet sind.
  7. Flüssigkeitsspender nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpkammer (60) eine flexible Wandung (50) aufweist, die die volumetrische Veränderbarkeit der Pumpkammer ermöglicht, wobei vorzugsweise die zweite Dichtfläche (84b) des Schaltventils (84) und/oder eine Dichtfläche (82a) des Überdruckventils (82) einstückig mit dieser Wandung (50) verbunden sind.
  8. Flüssigkeitsspender nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass – die Pumpkammerwandung (50) umlaufend geschlossen ausgebildet ist und an einem ersten Ende (50b) einen im Wesentlichen zylindrischen ersten Abschnitt (52b) eines Außendurchmesser aufweist, der geringer als der Innendurchmesser eines im Wesentlichen zylindrischen zweiten Abschnitts (52a) an einem gegenüberliegenden zweiten Ende (50a) ist, und – die Pumpkammerwandung im betätigten Zustand der Betätigungshandhabe derart verformt ist, dass der erste Abschnitt (52b) vom zweiten Abschnitt (52b) umgeben ist.
  9. Flüssigkeitsspender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungshandhabe (40) derart mit der Pumpkammer (60) und dem Schaltventil (84; 86; 88) wirkgekoppelt ist, dass bei einer Betätigung der Betätigungshandhabe (40) zunächst das Schaltventil (84; 86; 88) geöffnet wird und nachfolgend die Pumpkammer (60) verkleinert wird.
  10. Flüssigkeitsspender nach Anspruch 9 dadurch gekennzeichnet, dass ein durch die Betätigungshandhabe (40) verlagerbarer Öffnungsabschnitt (48) mit zwei Wirkflächen (48a, 48b) vorgesehen ist, wobei – eine erste Wirkfläche (48a) der beiden Wirkflächen zur Kraftbeaufschlagung einer ersten Gegenfläche an einem Ventilkörper oder einer Ventilklappe (88a, 88b) vorgesehen ist, – wobei eine zweite Wirkfläche (48b) der beiden Wirkflächen zur Kraftbeaufschlagung einer zweiten Gegenfläche vorgesehen ist, wobei durch Kraftbeaufschlagung der zweiten Gegenfläche die Pumpkammer (50) verkleinerbar ist, und – in einem Ausgangszustand des Flüssigkeitsspenders mit unbetätigter Betätigungshandhabe (40) der Abstand zwischen der ersten Wirkfläche (48a) und der ersten Gegenfläche kleiner als der Abstand der zweiten Wirkfläche (48b) zur zweiten Gegenfläche ist.
  11. Flüssigkeitsspender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpkammer (60) zumindest abschnittsweise durch eine elastisch verformbare Wandung (50) begrenzt ist, wobei im geschlossenen Zustand des Schaltventils (88) aneinander anliegende Dichtflächen (88a, 88b) des Schaltventils (88) derart an dieser Wandung (50) vorgesehen oder befestigt sind, so dass die Dichtflächen (88a, 88b) durch eine Verformung der Wandung in Folge der Verlagerung der Betätigungshandhabe (40) voneinander beabstandet werden, so dass die Schaltventil (88) öffnet.
  12. Flüssigkeitsspender nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpkammer (60) im Bereich der elastisch verformbaren Wandung (50) eine durch die verformbare Wandung gebildete Form aufweist, die sich in Richtung des Schaltventils (88) verjüngt, insbesondere eine Glockenform.
  13. Flüssigkeitsspender nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Flüssigkeitsspeicher (12) als kollabierbarer Flüssigkeitsspeicher (12) ausgebildet ist, insbesondere als Tube.
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