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Die Erfindung bezieht sich auf Gasturbinenbrennkammern mit Brennkammerschindeln, wobei die Brennkammerschindeln an einer tragenden Struktur der Brennkammeraußenwände befestigt sind.
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Die Brennkammerschindeln weisen eine beliebige (sehr hohe, oftmals mehrere Tausend) Anzahl von Effusionskühllöchern auf der zur Brennkammer gerichteten Seite auf. Diese Effusionskühllöcher dienen dazu, die Schindel gegenüber den hohen Temperaturen in der Brennkammer zu kühlen. Darüber hinaus befindet sich auf der Brennkammerschindel mindestens ein Mischluftloch, das dazu dient, Luft aus dem die Brennkammer außen umgebenden Raum (Ringkanal/Annulus) in die Brennkammer zum Zwecke des Abkühlens und Abmagerns der Verbrennung und damit der Reduktion der NOx Entstehung in die Brennkammer zu leiten. Neben der Kühlung durch die Effusionskühllöcher sind die Schindeln häufig noch mit einer keramischen Beschichtung versehen, die als Dämmschicht gegen die hohen Temperaturen in der Brennkammer wirkt.
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Diese Anordnung ist aus dem Stand der Technik bekannt, siehe
EP 972 992 B1 oder
DE 102 14 570 A1 .
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Die 2 zeigt schematisch eine Brennkammer 15. Die Brennkammer 15 umfasst eine Treibstoffdüse 29, welche in üblicher Weise an einem Brennkammerkopf gehaltert ist. Weiterhin sind ein Brennkammeraußengehäuse 30 sowie ein Brennkammerinnengehäuse 31 vorgesehen. Eine Brennkammerwand 32 umschließt die eigentliche Brennkammer 15 und trägt Brennkammerschindeln 34. Das Bezugszeichen 33 zeigt schematisch eine Turbinenvorleitreihe. Durch Zumischlöcher 35 wird in üblicher Weise Luft zugeführt. Die Zuströmrichtung ist mit dem Bezugszeichen 36 bezeichnet.
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Die 3 zeigt eine Schindel 34 mit Effusionskühllöchern 37 gemäß dem Stand der Technik. Die Geometrie (Durchmesser, Form) des Zumischlochs 35 kann, wie aus dem Stand der Technik bekannt, in geeigneter Weise ausgebildet werden. Gleiches trifft für die Größe und Anordnung der Effusionskühllöcher 37 zu. Die Ausbildung der Zumischlöcher 35 erfolgt häufig so, dass diese konstruktiv wie ein Trichter oder ein Rohr, das in die Brennkammer 15 hineinragt, ausgebildet sind.
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Die Herstellung der Schindeln 34 erfolgt üblicherweise entweder durch Gießen, Beschichten mit einer keramischen Schicht und Bohren der Effusionskühllöcher 37 (z. B. mit Laser) oder durch Gießen, Bohren und Beschichten oder durch ein additives Fertigungsverfahren, wie z. B. Selective Laser Sintering, Direct Laser Depositioning oder mittels Elektronenstrahlauftragsschweißen. Bei den additiven Verfahren werden dabei die Effusionskühllöcher 37 direkt in die Schindel 34 eingebracht und das aufwändige Bohren entfällt.
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Während des Betriebs treten immer wieder Probleme mit sogenanntem Kriechen des Materials auf, welches zum Versagen des Gewindestiftes führen kann und damit zu einem Verlust der Schindel.
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Darüber hinaus ist die Konstruktion der Schindel mit integriertem Gewindestift nur bedingt für eine additive Fertigung, z. B. Selective Laser Sintering, Direct Laser Depositioning oder Elektronenstrahlauftragsschweißen, geeignet, da entweder die kostenintensive horizontale Fertigung gewählt werden muss oder eine aufwändige Unterkonstruktion zur Abstützung des Gewindestiftes vorgesehen werden muss. Eine solche Unterkonstruktion hat wesentliche Nachteile. Sie ist a) materialintensiv, b) sie verlängert den Fertigungsprozess und c) sie muss nach der Fertigung von der Schindel entfernt werden. Dies ist sehr kostenintensiv.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Brennkammerschindel einer Gasturbine und eine Befestigungsmöglichkeit einer derartigen Brennkammer zu schaffen, welche bei einfachem Aufbau und einfacher, kostengünstiger Herstellbarkeit die Nachteile des Standes der Technik vermeiden und eine gute Befestigbarkeit gewährleisten.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmalskombination des Anspruches 1 gelöst, die Unteransprüche zeigen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
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Erfindungsgemäß ist somit vorgesehen, dass die Schindel im Wesentlichen plattenförmig ausgebildet ist und an einer Seite (nämlich an der der Brennkammerwand zugewandten Seite) zumindest ein Lagerelement aufweist, welches einstückig an der Schindel ausgebildet ist. Das Lagerelement ist so ausgebildet, dass an diesem ein Bolzen, welcher als separates Bauteil gefertigt ist, formschlüssig verankerbar oder befestigbar ist.
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Die erfindungsgemäße Brennkammerschindel ist somit so ausgebildet, dass ein separater Bolzen, der erfindungsgemäß ein Gewindebolzen oder ein mit einem Sicherungselement zu befestigender Bolzen sein kann, formschlüssig an der Schindel verankert wird. Somit ist es erfindungsgemäß möglich, den Bolzen aus einem anderen Material zu fertigen, als die Schindel. Weiterhin ist es möglich, für die Schindel ein einfaches und kostengünstiges Herstellungsverfahren zu wählen, da der Bolzen als separates Bauteil hergestellt werden kann. Insbesondere durch die Möglichkeit, für die Schindel und den Bolzen unterschiedliche Materialien zu verwenden, ist es möglich, die beim Stand der Technik bekannten Befestigungsprobleme zu lösen und ein Kriechen des Bolzen-Werkstoffs zu unterbinden oder zu minimieren.
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Erfindungsgemäß ist bevorzugterweise vorgesehen, dass der Bolzen an seinem Endbereich mit einem rechtwinklig zur Bolzenachse angeordneten Lagerbereich versehen ist, welcher in einer Ausnehmung des Lagerelements angeordnet ist. Der Bolzen ist somit ähnlich eines Hakens ausgebildet, und wird in die Ausnehmung des Lagerelements eingesteckt. Dabei kann der Lagerbereich des Bolzens in geeigneter Weise dimensioniert werden, beispielsweise plattenförmig oder mit beliebigen sonstigen Querschnitten, beispielsweise rund, oval, viereckig oder rechteckig. Die Brennkammerschindel hat somit durch das Lagerelement und die darin vorgesehene Ausnehmung eine Aufnahme für den Bolzen, so dass dieser formschlüssig in die Schindel eingehängt werden kann. Dabei ist es erfindungsgemäß möglich, den Lagerbereich mit Spiel oder ohne Spiel in der Ausnehmung aufzunehmen, insbesondere, um unterschiedliche Wärmeausdehnungen oder ähnliches zu berücksichtigen.
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Die Ausnehmung des Lagerelements ist so ausgebildet, dass der Lagerbereich des Bolzens seitlich eingesteckt werden kann. Um beim Betrieb ein Herausrutschen des Lagerbereichs des Bolzens aus der Ausnehmung des Lagerelements zu vermeiden, kann es in Weiterbildung der Erfindung günstig sein, an einer Schindel mehrere derartige Lagerelemente vorzusehen, deren Ausnehmungen sich zu unterschiedlichen Richtungen hin öffnen. Hierdurch wird ein Lösen des Bolzens verhindert.
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Der erfindungsgemäße Bolzen wird in üblicher Weise durch ein Loch der Brennkammeraußenwand gesteckt, so dass sich die eigentliche Befestigung des Bolzens nicht wesentlich vom Stand der Technik unterscheidet. So ist es möglich, bei einem Gewindebolzen in üblicher Weise eine Mutter aufzuschrauben.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung ermöglicht es auch, die Schindel gegenüber der Brennkammerwand abzustützen oder in alternativer Ausgestaltung die Schindel direkt an die Brennkammerwand anzulegen. Somit können unterschiedliche Kühlkonzepte ausgebildet werden, so wie dies auch aus dem Stand der Technik bekannt ist.
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Weiterhin ist es erfindungsgemäß möglich, die Außenkontur des Lagerelements, welches an der Brennkammerschindel befestigt ist, strömungsgünstig auszubilden, beispielsweise mit abgeschrägten Flanken zu versehen. In dem Lagerelement können erfindungsgemäß auch Effusionskühllöcher ausgebildet sein, um die Kühlung der Brennkammerschindel zu gewährleisten.
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Erfindungsgemäß ist somit vorgesehen, dass der Bolzen eine zentrische Durchgangsöffnung aufweist, durch welche Kühlluft einleitbar ist. Hierdurch erfolgt eine zuverlässige und effektive Kühlung des Bolzens, so dass die aus dem Stand der Technik bekannten thermischen Probleme (Kriechen des Werkstoffs) vermieden werden. Weiterhin ist die Ausnehmung des Lagerelements so ausgebildet und dimensioniert, dass sich bei montiertem Bolzen bzw. montierter Brennkammerschindel ein Hohlraum zwischen dem Lagerbereich des Bolzens und der Oberfläche der Brennkammerschindel ergibt, welcher mit Kühlluft durchströmt wird. Auch dies führt zu einer besonders guten Kühlung.
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In Weiterbildung der Erfindung ist weiterhin vorgesehen, dass das Lagerelement mit zusätzlichen Kühllöchern versehen ist. Diese können als Prallkühllöcher ausgebildet sein, um den unteren Bereich des Bolzens und dessen Lagerbereich zusätzlich zu kühlen.
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Der erfindungsgemäße Bolzen mit dem an ihm ausgebildeten Lagerbereich kann gegossen, gefräst oder durch ein additives Verfahren hergestellt werden. Erfindungsgemäß ist die Brennkammerschindel so ausgebildet, dass diese mittels eines additiven Verfahrens herstellbar ist. Derartige additive Verfahren sind beispielsweise das Selective Laser Sintering, das Direct Laser Depositioning (DLD) oder das Elektronenstrahlauftragsschweißen. Dabei ist die Schindel so herstellbar, dass weder eine kostenintensive horizontale Fertigung, noch eine aufwendige Unterkonstruktion erforderlich sind. Somit kann die Schindel kostengünstig und einfach hergestellt werden.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt:
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1 eine schematische Darstellung eines Gasturbinentriebwerks gemäß der vorliegenden Erfindung,
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2 eine schematische Seitenansicht (im Schnitt) einer Brennkammer gemäß dem Stand der Technik,
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3 eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer aus dem Stand der Technik bekannten Brennkammerschindel,
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4 eine Seiten-Schnittansicht einer Befestigungsmöglichkeit einer Brennkammerschindel an der Brennkammeraußenwand gemäß dem Stand der Technik,
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5 eine vereinfachte schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Schindel mit Lagerelementen für einen Lagerbereich eines Bolzens,
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6 eine schematische Seitenansicht einer Schindel, welche in erfindungsgemäßer Weise an einer Brennkammerwand montiert ist,
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7 Seitenansichten und Draufsichten unterschiedlicher Ausgestaltungsvarianten von Bolzen mit Lagerbereichen,
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8 unterschiedlichste Ausgestaltungsvarianten von Bolzen mit Lagerbereichen sowie von Lagerelementen mit taschenartigen Ausnehmungen,
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9 unterschiedliche Ausgestaltungsvarianten in Seitenansicht und Draufsicht,
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10 eine vereinfachte Seitenansicht, analog 6, im montierten Zustand,
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11 perspektivische Teil-Ansichten von Lagerelementen mit Kühllöchern, und
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12 unterschiedlichste Ausgestaltungsvarianten von erfindungsgemäßen Lagerelementen in perspektivischer Teilansicht.
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Das Gasturbinentriebwerk 10 gemäß 1 ist ein Beispiel einer Turbomaschine, bei der die Erfindung Anwendung finden kann. Aus dem Folgenden wird jedoch klar, dass die Erfindung auch bei anderen Turbomaschinen verwendet werden kann. Das Triebwerk 10 ist in herkömmlicher Weise ausgebildet und umfasst in Strömungsrichtung hintereinander einen Lufteinlass 11, einen in einem Gehäuse umlaufenden Fan 12, einen Mitteldruckkompressor 13, einen Hochdruckkompressor 14, Brennkammern 15, eine Hochdruckturbine 16, eine Mitteldruckturbine 17 und eine Niederdruckturbine 18 sowie eine Abgasdüse 19, die sämtlich um eine zentrale Triebwerksachse 1 angeordnet sind.
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Der Mitteldruckkompressor 13 und der Hochdruckkompressor 14 umfassen jeweils mehrere Stufen, von denen jede eine in Umfangsrichtung verlaufende Anordnung fester stationärer Leitschaufeln 20 aufweist, die allgemein als Statorschaufeln bezeichnet werden und die radial nach innen vom Triebwerksgehäuse 21 in einem ringförmigen Strömungskanal durch die Kompressoren 13, 14 vorstehen. Die Kompressoren weisen weiter eine Anordnung von Kompressorlaufschaufeln 22 auf, die radial nach außen von einer drehbaren Trommel oder Scheibe 26 vorstehen, die mit Naben 27 der Hochdruckturbine 16 bzw. der Mitteldruckturbine 17 gekoppelt sind.
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Die Turbinenabschnitte 16, 17, 18 weisen ähnliche Stufen auf, umfassend eine Anordnung von festen Leitschaufeln 23, die radial nach innen vom Gehäuse 21 in den ringförmigen Strömungskanal durch die Turbinen 16, 17, 18 vorstehen, und eine nachfolgende Anordnung von Turbinenschaufeln 24, die nach außen von einer drehbaren Nabe 27 vorstehen. Die Kompressortrommel oder Kompressorscheibe 26 und die darauf angeordneten Schaufeln 22 sowie die Turbinenrotornabe 27 und die darauf angeordneten Turbinenlaufschaufeln 24 drehen sich im Betrieb um die Triebwerksachse 1.
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Die 4 zeigt unterschiedliche Seitenansichten gemäß dem Stand der Technik, in denen eine Abstützung 41 der Brennkammerschindel 34 gegen die Brennkammerwand 32 dargestellt ist.
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Die 5 zeigt eine vereinfache Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Brennkammerschindel 34. An dieser sind am Rand Randborde 51 vorgesehen, welche, wie auch aus 6 ersichtlich ist, in Form eines stegartigen Randes ausgebildet sind. In den vier Ecken der Brennkammerschindel 34 ist jeweils ein Lagerelement 40 vorgesehen, welches mit einer schlitzartigen oder taschenartigen Ausnehmung 44 versehen ist. Es ist ersichtlich, dass die Öffnungsrichtungen der Ausnehmungen 44 unterschiedlich orientiert sind, so dass eingeschobene Bolzen 38 im montierten Zustand nicht herausrutschen können, auch wenn sich die Muttern 39 lösen, da die Bolzen 38 sich in Ausnehmungen oder Bohrungen der zugeordneten Brennkammerwand 32 befinden. Im mittigen Bereich der 5 ist nochmals ein Lagerelement 40 angeordnet.
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Die 6 zeigt in stark vereinfachter Form eine montierte Seitenansicht, analog der Darstellung der 5.
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Die 7 zeigt in der oberen und unteren Reihe jeweils mit einem Gewinde versehene Bolzen 38. Diese weisen jeweils eine zentrische Durchgangsausnehmung 48 in Form eines Loches auf, durch welche die Durchgangsausnehmung Kühlluft durchleiten kann. Aus den Abbildungen der 7 ist ersichtlich, dass jeder Bolzen 38 mit einem senkrecht zu seiner Mittelachse ausgerichteten Lagerbereich 47 versehen ist, welcher in eine geeignete Ausnehmung 44 des Lagerelements 40 einsteckbar ist, so wie dies in 10 gezeigt ist. Aus der 7 ergibt sich, dass unterschiedlichste Formen von Lagerbereichen 47 vorgesehen sein können, nämlich runde, quadratische, rechteckige, abgerundete oder trapezförmige. Weitere Formen sind ebenfalls möglich. Die 7 zeigt weiterhin, dass der Lagerbereich 47 mit zumindest einem Kühlluftloch 50 versehen sein kann, um den Lagerbereich 47 und damit den unteren Bereich des Bolzens 38 zu kühlen.
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Die 8 zeigt unterschiedlichste Ausgestaltungsvarianten von Bolzen 38 mit Lagerbereichen 47, analog den Darstellungen der 7. Zusätzlich sind zugeordnete Lagerelemente 40 mit geeigneten Ausnehmungen 44 dargestellt. Die Lagerelemente 40 können ebenfalls mit Kühllöchern 52 versehen sein. Es ergibt sich, dass die Ausnehmungen 44 der Lagerelemente 40 jeweils so dimensioniert sind, dass die Bolzen 38 mit den Lagerbereichen 47 seitlich eingeschoben werden können.
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Aus der 9 ergeben sich unterschiedlichste Ausgestaltungsvarianten in montiertem Zustand, wobei insbesondere ersichtlich ist, wie die Lagerbereiche 47 jeweils in die schlitzartigen oder taschenartigen Ausnehmungen 44 der Lagerelemente 40 eingeschoben sind. Dabei liegen die Lagerbereiche 47 gegen die oberen Schenkel oder Flächen der Lagerelemente 40 an, so dass sich unterhalb der Lagerbereiche 47 jeweils ein Hohlraum 49 bildet, in welchen Kühlluft einerseits durch die Durchgangsausnehmung 48 des Bolzens 38 und andererseits durch zusätzliche Kühllöcher 52 eingeführt wird. Zur Kühlluftdurchströmung dienen auch seitliche Aussparungen 53, welche auf den beiden rechts unten in 9 gezeigten Ausgestaltungsvarianten dargestellt sind.
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Die 10 zeigt in vereinfachter Schnittansicht einen montierten Zustand des erfindungsgemäßen Bolzens 38 mit seinem Lagerbereich 47 in einer Ausnehmung 44 eines Lagerelements 40. Auch hierbei ist nochmals der Hohlraum 49 verdeutlicht, welcher mit Kühlluft gefüllt wird. Weiterhin kann Kühlluft durch Effusionskühllöcher 37 strömen.
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Die 11 zeigt eine weitere Ausgestaltungsvariante, bei welcher die Lagerbereiche 40 jeweils mit seitlichen Kühllöchern 52 versehen sind, die in Reihen oder in regelmäßen Anordnungen vorgesehen sind, um Kühlluft zum unteren Bereich des Bolzens 38 einzuführen.
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Die 12 zeigt in unterschiedlichen perspektivischen Teil-Ansichten nochmals mögliche Ausgestaltungsformen der Lagerelemente 40. Dabei ergibt sich, dass diese glockenartig oder bügelartig ausgebildet sein können und jeweils einen seitlichen Schlitz oder eine seitliche Öffnung aufweisen, um den Bolzen 38 einzuführen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Triebwerksachse
- 10
- Gasturbinentriebwerk
- 11
- Lufteinlass
- 12
- im Gehäuse umlaufender Fan
- 13
- Mitteldruckkompressor
- 14
- Hochdruckkompressor
- 15
- Brennkammer
- 16
- Hochdruckturbine
- 17
- Mitteldruckturbine
- 18
- Niederdruckturbine
- 19
- Abgasdüse
- 20
- Leitschaufeln
- 21
- Triebwerksgehäuse
- 22
- Kompressorlaufschaufeln
- 23
- Leitschaufeln
- 24
- Turbinenschaufeln
- 26
- Kompressortrommel oder -scheibe
- 27
- Turbinenrotornabe
- 28
- Auslasskonus
- 29
- Treibstoffdüse
- 30
- Brennkammeraußengehäuse
- 31
- Brennkammerinnengehäuse
- 32
- Brennkammerwand
- 33
- Turbinenvorleitreihe
- 34
- Brennkammerschindel
- 35
- Zumischloch
- 36
- Zuströmrichtung
- 37
- Effusionskühlloch
- 38
- Bolzen
- 39
- Mutter
- 40
- Lagerelement
- 41
- Abstützung
- 43
- Gewinde
- 44
- Ausnehmung
- 45
- Schlitz
- 46
- Bolzenachse
- 47
- Lagerelement
- 48
- Durchgangsausnehmung
- 49
- Hohlraum
- 50
- Kühlloch
- 51
- Randbord/Schindelseitenbord
- 52
- Kühlloch
- 53
- Aussparung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 972992 B1 [0003]
- DE 10214570 A1 [0003]