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Hintergrund der Erfindung
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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sonnenblende für ein Fahrzeug (z.B. ein Kraftfahrzeug), in welcher eine Stützstruktur für eine Halterung (z.B. eine Klemmhalterung, z.B. eine Klammer) verbessert ist, welche Halterung an einer Sonnenblende für ein Fahrzeug angebracht ist und mit einem Schwenkarm gekuppelt ist, der mit einer Fahrzeugdachinnenverkleidung gelenkig verbunden ist, wodurch eine Ablenkung (z.B. ein Herunterhängen) der Sonnenblende und eine Bewegung (z.B. ein Verrutschen) der Halterung minimiert ist.
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Beschreibung der bezogenen Technik
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Im Allgemeinen weist das Innere eines Fahrzeugs verschiedene Arten von zahlreichen Komfortvorrichtungen oder Ausrüstung(en) auf, die an Orten positioniert sind, welche für die Verwendung durch einen Fahrzeuginsassen/Passagier bequem (z.B. erreichbar) sind. Unter diesen ist eine Sonnenblende als eine Sonnenlichtabdeckung mittels partiellen Blockierens des Eintritts der Sonnenstrahlen in den Innenraum eines Fahrzeugs durch eine Windschutzscheibe oder eine Seitentürscheibe (im Folgenden als „Seitenfenster“ bezeichnet) hindurch für Vordersitz-Fahrzeuginsassen (z.B. für einen Fahrer und/oder Beifahrer) bereitgestellt.
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Dieser Typ von Sonnenblende ist in der Regel in einer Gefaltet-Position in engem Kontakt zu/mit einer Dachinnenverkleidung (z.B. einem Dachhimmel) gelagert und wird von der Dachinnenverkleidung ausgehend in die Richtung des abgestrahlten Sonnenscheins gedreht, um das Licht zu blockieren, wenn Sonnenlicht in das Innere des Fahrzeugs eintritt.
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Eine herkömmliche Technik offenbart eine Sonnenblende für ein Fahrzeug, welche aufweist eine Halterung (z.B. eine Klemmhalterung), durch die ein Schwenkarm, welcher schwenkbar in einem Fahrzeuginneren installiert ist, eingerichtet ist, um (durch die Halterung) hindurch zu treten, einen Halteteil, an dem die Halterung befestigt ist, wobei die Halterung aufweist eine Abdeckung zum Umhüllen und Stützen des Schwenkarms und eine Blattfeder, die in die Abdeckung eingesetzt ist, wobei ein unteres Ende davon festgelegt ist und ein oberes Ende davon elastisch den Schwenkarm stützt, wobei die Blattfeder aufweist einen Stützabschnitt, der den Schwenkarm stützt, während dieser innerhalb der Abdeckung nach oben / nach unten bewegt wird, einen ersten elastischen Abschnitt, der an beiden Seiten des Stützabschnitts nach unten gebogen/gekrümmt ist, einen zweiten elastischen Abschnitt, der am Ende des ersten elastischen Abschnitts nach unten gebogen/gekrümmt ist, einen dritten elastischen Abschnitt, der am Ende des zweiten elastischen Abschnitts nach oben gebogen/gekrümmt ist und dessen Enden als freie Enden ausgebildet sind.
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In Bezug auf die oben genannte Fahrzeugsonnenblende sind jedoch die Halterung, welche eine Stützwelle der Sonnenblende umgibt (z.B. umhüllt), und eine Drehwelle zum Drehen der Sonnenblende im Inneren der Sonnenblende ausgebildet, und somit ist eine Dicke der Sonnenblende erhöht, woraus eine Reduktion einer Kopffreiheit (z.B. eines Fahrzeuginsassen) resultiert.
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Deshalb ist es notwendig eine Sonnenblende für ein Fahrzeug mit einer reduzierten Dicke zu entwickeln / bereitzustellen, welche in der Lage ist Ästhetiktrends bei Coupé-Entwürfen (z.B. bei Coupé-Kraftfahrzeugen) zu erfüllen, wobei zusätzlich noch der Innenraum des Fahrzeugs (z.B. die Kopffreiheit eines Passagiers im Fahrzeug) sichergestellt ist.
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Die in diesem Abschnitt „Hintergrund der Erfindung“ offenbarten Informationen dienen lediglich dem besseren Verständnis des allgemeinen Hintergrundes der Erfindung und sollen nicht als eine Bestätigung oder irgendeine Form von Vorschlag verstanden werden, dass diese Informationen den Stand der Technik bilden, der dem Fachmann schon bekannt ist.
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Erläuterung der Erfindung
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Zahlreiche Aspekte der vorliegenden Erfindung sind darauf gerichtet eine Sonnenblende mit reduzierter Dicke bereitzustellen, welche in der Lage ist Ästhetiktrends bei Coupé-Entwürfen (z.B. auch bei anderen Fahrzeugtypen, z.B. bei Limousinen) zu erfüllen, während zusätzlich noch die Kopffreiheit (z.B. eines Passagiers) im Fahrzeug sichergestellt ist.
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In einem Aspekt der vorliegenden Erfindung kann eine Sonnenblende für ein Fahrzeug (z.B. ein Kraftfahrzeug) aufweisen einen plattenähnlichen Körperabschnitt (z.B. einen zumindest z.B. im Wesentlichen rechteckigen/trapezförmigen/parallelogrammförmigen Körperabschnitt), welcher eine vorbestimmte Dicke hat, einen Schwenkarm, welcher einen Abschnitt hat, der in einer Längsrichtung (frei)geschnitten (z.B. abgeflacht) ist, um einen (frei)geschnittenen (z.B. abgeflachten) Abschnitt zu formen, wobei ein erstes Ende des Schwenkarms an einem Fahrzeugkörper (z.B. einer Fahrzeugkarosserie) befestigt ist und ein zweites Ende davon mit einem oberen Abschnitt (z.B. einer oberen Seite) des Körperabschnitts (z.B. durch einen oberen Abschnitt des Körperabschnitts hindurchtretend mit dem oberen Abschnitt des Körperabschnitts) in einer Längsrichtung (z.B. verschiebbar) verbunden ist, eine Halterung (z.B. eine Klemmhalterung, z.B. eine Klammer), welche mit einer Seite des Fahrzeugkörpers (z.B. mit einer zu einer Fahrzeugtür korrespondierenden Fahrzeugkörperseite) (bzw. welche seitlich mit dem Körperabschnitt) verbunden ist und gestaltet ist, um den Schwenkarm zu umgeben/umhüllen, ein Elastikelement (z.B. eine Feder), welches an einem oberen Abschnitt der Halterung bereitgestellt ist, um den Schwenkarm zu drücken, wenn sich der Körperabschnitt dreht.
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Der Schwenkarm ist z.B. mit einem unteren Abschnitt (z.B. einer unteren Seite) der Halterung (z.B. durch einen unteren Abschnitt der Halterung hindurchtretend mit dem unteren Abschnitt der Halterung) verbunden, um den Körperabschnitt vom Fahrzeugkörper in/mit einer vorbestimmten Distanz (entfernt) anzuordnen.
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Die Halterung ist z.B. mit einer ersten Seite (z.B. einem ersten Ende) des Schwenkarms gekuppelt, und eine Flügeleinheit (z.B. eine Einheit, welche z.B. ähnlich einem Schlüsselbart ausgebildet ist), welche sich nach unten erstreckt, ist z.B. an einer zweiten Seite (z.B. einem zweiten Ende) des Schwenkarms geformt, um den Körperabschnitt zu stützen, wenn sich der Körperabschnitt um den Schwenkarm herum dreht (z.B. schwenkt).
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Flügeleinheiten (z.B. Flügeleinheiten, welche zu der Flügeleinheit des Schwenkarms korrespondieren) sind (z.B. jeweilig) an beiden Seitenflächen (z.B. Innenseitenflächen) des Körperabschnitts geformt. Die Sonnenblende kann weiter Stützelemente aufweisen, welche eine Plattengestalt haben und innerhalb der Halterung bereitgestellt sind und an einer oberen und einer unteren Seite des Elastikelements angebracht sind, wobei eines der Stützelemente selektiv mit dem (frei)geschnittenen/abgeflachten Abschnitt des Schwenkarms im Eingriff ist.
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Eine Abdeckung, welche zum Umgeben/Umhüllen der Außenseite der Halterung geformt ist, ist z.B. an der Halterung geformt.
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Ein unebener Teil (z.B. ein oder mehrere Vorsprünge) ist (z.B. sind) z.B. an einem Punkt / einer Stelle eines Innenteils der Abdeckung geformt, um in engen Kontakt (z.B. in Berührungskontakt) mit einer äußeren unteren Fläche der Halterung zu sein, wodurch die Halterung daran gehindert wird innerhalb der Abdeckung zu rutschen, wenn der Körperabschnitt gedreht wird.
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Ein Halteteil (z.B. ein Schwenkzapfen), welcher sich nach oben erstreckt, ist z.B. an/auf der Abdeckung geformt, und der Schwenkarm ist durch den Halteteil am Fahrzeugkörper befestigt.
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Eine Öffnungsfläche (z.B. eine Offen-Ausschnitt-Fläche) ist z.B. in Richtung zur Fahrzeuginnenseite hin am/im Körperabschnitt geformt (z.B. ist im Körperabschnitt ein zur Fahrzeuginnenseite hin offener/zugänglicher Bereich geformt), und ein Erstreckungsabschnitt (z.B. ein Vorstehabschnitt), bei welchem eine äußerste Seite des Körperabschnitts in Richtung zur Öffnungsfläche hin mit einer vorbestimmten Länge entlang eines Rands der Öffnungsfläche erstreckt ist (z.B. vorsteht), ist am Körperabschnitt bereitgestellt.
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Ein Spiegel ist z.B. an/auf einer Innenseite (z.B. einer Körperabschnittinnenseite) der Öffnungsfläche eingesetzt, sodass der Spiegel durch den Erstreckungsabschnitt daran gehindert wird, vom Körper(abschnitt) losgelöst zu werden.
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Eine Tür (z.B. eine Schiebetür) zum Freilegen und Abdecken (z.B. der Öffnungsfläche und/oder des Spiegels) ist z.B. an (z.B. über) der Öffnungsfläche bereitgestellt, um mittels des Erstreckungsabschnitts geführt zu sein, wenn die Tür verschoben wird.
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Ein Zettelhalter/Tickethalter (z.B. ein Parkscheinhalter bzw. eine Parkscheinaufnahme) ist z.B. an einer Seite des Körperabschnitts geformt.
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Die Verfahren und Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung haben andere Merkmale und Vorteile, welche aus den beiliegenden Zeichnungen, die hierin aufgenommen sind, und der folgenden detaillierten Beschreibung, die zusammen dazu dienen, bestimmte Grundsätze der vorliegenden Erfindung zu erklären, deutlich werden oder darin detaillierter ausgeführt werden.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 ist eine beispielhafte Ansicht einer Sonnenblende für ein Fahrzeug gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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2 ist eine Explosionsansicht eines Schwenkarms, einer Abdeckung und einer Halterung der Sonnenblende, welche in der 1 gezeigt ist, gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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3 ist eine beispielhafte Detail-Schnittansicht eines Schwenkarms entlang der Linie A-A der 1 gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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4 ist eine beispielhafte Detailansicht eines Teils einer Flügeleinheit, welche in der 1 gezeigt ist, gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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5 ist eine beispielhafte Schnittansicht des Sonnenblendenkörpers entlang der Linie B-B der 1 gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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6 ist eine beispielhafte Schnittansicht entlang der Linie C-C der 1 gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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Es sollte klar sein, dass die angehängten Zeichnungen nicht notwendigerweise maßstabsgetreu sind und eine etwas vereinfachte Darstellungsweise von verschiedenen Merkmalen darstellen, welche die Grundprinzipien der Erfindung aufzeigen. Die spezifischen Konstruktionsmerkmale der vorliegenden Erfindung, unter anderem z.B. konkrete Abmessungen, Richtungen, Positionen und Formen, wie sie hierin offenbart sind, werden teilweise von der jeweiligen geplanten Anwendung und Nutzungsumgebung vorgegeben.
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Durchgehend in den zahlreichen Figuren der Zeichnung bezeichnen Bezugszeichen in den Figuren die gleichen oder wesensgleichen Teile der vorliegenden Erfindung.
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Detaillierte Beschreibung
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Es wird nun im Detail Bezug auf verschiedene Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung genommen, von denen Beispiele in den beigefügten Zeichnungen dargestellt und im Folgenden beschrieben werden. Obwohl die Erfindung in Verbindung mit den beispielhaften Ausführungsformen beschrieben ist, ist es klar, dass die vorliegende Beschreibung nicht dazu gedacht ist, die Erfindung auf diese beispielhaften Ausführungsformen zu beschränken. Die Erfindung ist im Gegenteil dazu gedacht, nicht nur die beispielhaften Ausführungsformen abzudecken, sondern auch diverse Alternativen, Änderungen, Abwandlungen und andere Ausführungsformen, die im Sinn und Umfang der Erfindung, wie durch die angehängten Ansprüchen definiert, enthalten sein können.
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Die hierin verwendete Terminologie dient lediglich dem Zweck des Beschreibens von bestimmten Ausführungsformen und ist nicht dazu gedacht, die Erfindung zu beschränken. Die wie hierin verwendeten Singularformen „ein“, „eine“ und „der“, „die“, „das“ sind dazu gedacht, auch die Mehrzahlformen einzuschließen, außer der Kontext weist eindeutig auf etwas anderes hin. Ferner ist zu verstehen, dass die Begriffe „aufweisen“ und/oder „aufweisend“ bei Verwendung in dieser Beschreibung das Vorliegen von genannten Merkmalen, ganzen Zahlen, Schritten, Vorgängen, Elementen und/oder Gruppen davon spezifizieren, aber nicht das Vorhandensein oder den Zusatz von einem oder mehreren anderen Merkmalen, ganzen Zahlen, Schritten, Vorgängen, Elementen und/oder Gruppen ausschließt. Wie hierin verwendet weist der Begriff „und/oder“ jede sowie alle Kombinationen von einem oder mehreren der dazugehörig aufgezählten Gegenstände auf.
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Nachfolgend ist eine Sonnenblende für ein Fahrzeug mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben.
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Die 1 ist eine beispielhafte Ansicht einer Sonnenblende für ein Fahrzeug gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die 2 ist eine perspektivische Explosionsansicht eines Schwenkarms 300, einer Abdeckung 700 und einer Halterung 500, wie sie in der 1 gezeigt sind, gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die 3 ist eine beispielhafte Detail-Schnittansicht eines Schwenkarms entlang der Linie A-A von 1 gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die 4 ist eine beispielhafte Detailansicht eines Teils einer Flügeleinheit 330 gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die 5 ist eine beispielhafte Schnittansicht des Sonnenblendenkörpers entlang der Linie B-B von 1 gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die 6 ist eine beispielhafte Schnittansicht entlang der Linie C-C von 1 gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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Eine Sonnenblende für ein Fahrzeug gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist auf einen plattenähnlichen Körper 100, welcher eine vorbestimmte Dicke hat, einen Schwenkarm 300, welcher einen Abschnitt hat, der in einer Längsrichtung (frei)geschnitten ist, um einen (frei)geschnittenen (z.B. abgeflachten) Abschnitt 310 zu formen, wobei ein Ende des Schwenkarms an einem Fahrzeugkörper befestigt ist und das andere Ende (davon) mit der Oberseite des Körperabschnitts 100 in einer Längsrichtung (z.B. verschiebbar) verbunden ist, (und) eine Halterung 500, die seitlich mit dem Körper(abschnitt) 100 verbunden ist (bzw. mit dem Fahrzeugkörper verbunden ist), ist geformt, um den Schwenkarm 300 zu umgeben, und an deren oberen Abschnitt davon ein Elastikelement 550 bereitgestellt ist, um den Schwenkarm 300 zu drücken, wenn sich der Körperabschnitt 100 dreht.
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Der Körperabschnitt 100 dreht sich entweder in der Vertikal- und/oder der Horizontalrichtung um den Schwenkarm 300 als eine zentrale Drehachse herum und dient dazu, um Sonnenlicht oder Licht daran zu hindern (z.B. zu blockieren), in den Innenraum des Fahrzeugs einzudringen.
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Gemäß der bezogenen Technik ist der Schwenkarm gebogen/gekrümmt, um eine „L“-Form zu formen, wohingegen der Schwenkarm 300 der vorliegenden Erfindung in einer „-“-Form (z.B. gerade) geformt ist, wobei ein Ende davon mit der Halterung 500 verbunden ist und das andere Ende davon mit dem Körperabschnitt 100 (z.B. durch diesen hindurchtretend) verbunden ist. Hier ist eine Abdeckung 700, welche zum Umgeben der Außenseite der Halterung 500 an der Halterung 500 (z.B. um diese herum) geformt. Ein Halteteil 730, welcher sich nach oben erstreckt, ist an der Abdeckung 700 ausgebildet, und der Schwenkarm 300 ist mit einem Dachpaneel eines Fahrzeugkörpers durch den Halteteil 730 verbunden, und somit kann der Schwenkarm durch den sich nach oben erstreckenden Halteteil 730 mit dem Fahrzeugkörper verbunden sein, um sich nach links / nach rechts zu drehen, obwohl der Schwenkarm 300 nicht biegbar/schwenkbar mit dem Fahrzeugkörper verbunden ist.
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Das Dachpaneel des Fahrzeugkörpers und der Körperabschnitt 100 sind voneinander zumindest mit einer bestimmten Distanz durch die vergrößerte Distanz der Abdeckung 700 (z.B. bezogen auf das Dachpaneel des Fahrzeugs) im Abstand (entfernt) angeordnet, und deshalb ist die Überlappung des Dachpaneels mit dem Körperabschnitt 100 minimal (z.B. ist die Überlappung in einem Ausklappzustand/Sonnenstrahl-Blockierzustand des Körperabschnitts mit dem Dachpaneel minimal). Weiter ist der Schwenkarm 300 mit dem unteren Abschnitt (z.B. durch diesen hindurch mit) der Halterung 500 verbunden, um den Körperabschnitt 100 mittels einer vorbestimmten Distanz ausgehend vom Fahrzeugkörper im Abstand (entfernt) anzuordnen, um den Körperabschnitt 100 daran zu hindern, in Kontakt (z.B. Berührungskontakt) mit dem Fahrzeugkörper zu kommen (z.B. in einem Ausklappzustand/Sonnenstrahl-Blockierzustand des Körperabschnitts), wodurch effizient Sonnenlicht und Licht und etc. am Eintreten in den Innenraum des Fahrzeugs gehindert werden (z.B. blockiert werden).
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Die Halterung 500 ist mit einer Seite (z.B. einem Ende) des Schwenkarms 300 gekuppelt, und eine Flügeleinheit 330, welche sich nach unten erstreckt und wie ein Schlüssel (z.B. wie ein Schlüsselbart) geformt ist, ist am anderen Ende des Schwenkarms geformt, um den Körperabschnitt 100 zu stützen, sodass dieser nicht vibriert oder vom (Schwenk-)Pfad (bzw. im Schwenkzustand) abgelenkt wird, wenn sich der Körperabschnitt 100 um den Schwenkarm 300 herum gedreht oder verlängert (z.B. ausgezogen) wird. Weiter hindert die Flügeleinheit 330 den Körperabschnitt 100 daran vibriert/gerüttelt oder abgelenkt zu werden, was, wenn das Fahrzeug fährt, von Vibrationen oder Erschütterungen verursacht wird aufgrund von Toleranz(en) und Spiel (z.B. zwischen Elementen der Sonnenblende), die während des Zusammenbaus des Körperabschnitts 100 und des Schwenkarms 300 erzeugt werden.
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Eine/Die (z.B. zur Flügeleinheit des Schwenkarms korrespondierende) Flügeleinheit kann an einer Seite oder an beiden Seiten (z.B. einer oder beiden Innenseiten) des Körperabschnitts 100 geformt sein. Die 4 zeigt eine Darstellung der Flügeleinheit 330, welche in der Gestalt eines „W“ geformt ist, da aber ein derartiges Design oder eine derartige Gestalt abhängig von der Umgebung variieren kann, ist die Gestalt nicht darauf beschränkt, wie sie hier spezifiziert ist.
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Die Halterung 500 ist mit der Außenseite des Körperabschnitts 100 gekuppelt, und das Elastikelement 550 und die Stützelemente 530, welche eine Plattengestalt haben und (jeweilig) an einer oberen und einer unteren Seite des Elastikelements 550 bereitgestellt sind, sind innerhalb der Halterung 500 bereitgestellt. Das/Die Stützelement/e 530 dient/dienen, um das Elastikelement 550 zu stützen, wenn das Elastikelement 550 den Schwenkarm 300 in Übereinstimmung mit der Drehung des Körperabschnitts 100 drückt. Das Elastikelement 550 kann eine Schraubenfeder sein.
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Die Halterung 500 kann als Rechteck gestaltet sein, welches sich vertikal erstreckt, wobei die untere Fläche davon als ein Kreisbogen geformt ist (z.B. kann die Halterung als ein im Wesentlichen rechteckiger Hohlkörper gestaltet sein, welcher an seinem unteren Ende abgerundet ist und in seiner Längsrichtung (z.B. parallel zu einer Längsrichtung des Schwenkarms) an beiden Seiten offen ist), mit welchem die Außenumfangsfläche des Schwenkarms 300 in Kontakt ist, um sich zu drehen, da der Schwenkarm 300 mit dem unteren Abschnitt der Halterung 500 (z.B. durch diesen hindurch mit der Halterung) verbunden ist. Als ein Ergebnis (davon) kommt das Stützelement 530, welches an der Unterseite / am unteren Abschnitt der Halterung bereitgestellt ist, in Kontakt (z.B. in Linien/Flächen-Berührungskontakt) mit dem Schwenkarm 300, welcher sich innerhalb der Halterung 500 dreht, wenn sich der Körperabschnitt 100 dreht.
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Die 2 zeigt das Kuppeln des Schwenkarms 300, der Abdeckung 700 und der Halterung 500. Die Halterung 500 ist mit einer Seite des Schwenkarms 300 außerhalb des Körperabschnitts 100 gekuppelt, wobei eine unebene Fläche G (z.B. eine Ringnut) an/auf dem Schwenkarm 300 geformt ist, und ein Gummiring R ist mit der unebenen Fläche G verbunden, wodurch die Halterung 500 daran gehindert wird, in Richtung zum Körperabschnitt 100 hin zu rutschen / verschoben zu werden, nachdem der Schwenkarm 300 durch die Halterung 500 hindurch getreten ist (z.B. montiert worden ist). Die Abdeckung 700 ist mit der Außenseite der Halterung 500 verbunden, und der Halteteil 730 der Abdeckung 700 ist mit dem Dachpaneel des Fahrzeugkörpers verbunden, wodurch es dem Körperabschnitt 100 erlaubt/ermöglicht wird, sich in der Vertikal- und Horizontalrichtung zu drehen. Wie in der 1 oder der 4 dargestellt ist, kann darüber hinaus ein separates Ankerelement/Aufnahmeelement im Dachpaneel des Fahrzeugkörpers geformt sein und kann der Halteteil 730 der Abdeckung 700 mit dem Ankerelement/Aufnahmeelement gekuppelt sein.
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Wenn sich der Körperabschnitt 100 weiter als eine vorbestimmte Distanz (z.B. ein vorbestimmter Winkel) dreht, trifft der geschnittene Abschnitt 310 des Schwenkarms 300 mit einem der Stützelemente 530 zusammen, und das Elastikelement 550 drückt (z.B. klemmt) den Körperabschnitt 100, um einen Drehzustand davon beizubehalten, während/wobei sich der geschnittene Abschnitt 310 in einem Flächen-Flächen-Kontakt mit dem (z.B. einem) Stützelement 530 befindet.
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Der unebene Teil 710 ist an einem Punkt / einer Stelle eines Innenteils der Abdeckung 700 geformt, um in einem engen Kontakt (z.B. einem Berührungskontakt) mit einer äußeren unteren Fläche der Halterung 500 zu sein, wodurch die Halterung 500 daran gehindert wird, innerhalb der Abdeckung 700 verrutscht/verschoben zu werden, wenn sich der Körperabschnitt 100 dreht, was in der 3 dargestellt ist.
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Wie in der 6 gezeigt ist, ist darüber hinaus eine Öffnungsfläche 110 in Richtung zum Fahrzeuginneren hin am/im Körperabschnitt 100 geformt, und ein Erweiterungsabschnitt/Vorstehabschnitt 130, bei welchem die äußerste Seite des Körperabschnitts 100 in Richtung zur Öffnungsfläche 110 hin mit einer vorbestimmten Länge entlang des Rands der Öffnungsfläche 110 erstreckt ist /vorsteht, ist ebenfalls am Körperabschnitt bereitgestellt.
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Das heißt, ein Aufnahmeraum ist im Inneren des Körperabschnitts 100 geformt, und ein Spiegel 900 ist in diesen Raum eingesetzt. Die Rückseite des Spiegels 900 kann mittels einer Kupplungseinrichtung mit dem Körperabschnitt 100 gekuppelt sein. Jedoch wird in einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung die Kupplungseinrichtung nicht verwendet, oder wird als ergänzende Kupplungseinrichtung verwendet, und der Spiegel ist mittels des Erweiterungsabschnitts 130 gestützt, um nicht vom Körperabschnitt 100 losgelöst zu werden (bzw. lösbar zu sein).
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Eine Tür 910 zum Freilegen oder Abdecken des Spiegels 900 ist an der Öffnungsfläche 110 des Körperabschnitts 100 bereitgestellt. Wenn die Tür 910 geöffnet oder geschlossen wird, wird die Tür 910 mittels des Erweiterungsabschnitts 130 geführt, um dadurch verschiebbar zu sein und um nicht von der Öffnungsfläche 110 des Körperabschnitts 100 losgelöst zu werden. Darüber hinaus, da ein Zettelhalter 150 an einer Seite des Körperabschnitts 100 geformt ist, ist der Komfort für den Nutzer erhöht.
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Gemäß der Sonnenblende für ein Fahrzeug, welche wie oben konfiguriert ist, ist der Abschirmeffekt von Sonnenlicht, Licht, etc. mittels effizienten Blockierens (davon) erhöht, wobei ein Abschnitt (z.B. ein (oberer) Abschnitt des Körperabschnitts), der mit dem Dachpaneel überlappt (z.B. wenn sich die Sonnenblende in einem Ausklappzustand/Sonnenstrahl-Blockierzustand befindet), mittels Gestaltens/Ausbildens der Sonnenblende, um vom Dachpaneel des Fahrzeugkörpers im Abstand (angeordnet) zu sein, weggelassen wird (bzw. nicht notwendig ist).
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Darüber hinaus ist gemäß der Sonnenblende für ein Fahrzeug der vorliegenden Erfindung die Halterung nicht mit dem Körperabschnitt selbst gekuppelt, sondern mit dem Außenteil des Körperabschnitts. Als ein Ergebnis ist aufgrund der Reduktion der Anzahl von Komponenten/Teilen und der Dicke eine Kopffreiheit (z.B. eines Passagiers/Fahrers) erhöht und werden Ästhetiktrends bei einem Coupé-Design/Entwurf erfüllt. Deshalb hat die Erhöhung/Vergrößerung der Kopffreiheit einen Vorteil des Verbesserns des Raumgefühls und des Markenbilds/Markenimages. Als ein Ergebnis ist die Struktur vereinfacht, ist/wird der Zusammenbauprozess kürzer, ist die Produktionseffizienz erhöht und sind Abschreibungen aufgrund von Ausschuss / fehlerhaften Teilen verringert, wodurch der Gesamteffekt der Kostenreduktion auftritt. Folglich verkürzt die vereinfachte Struktur den Zusammenbauprozess, wodurch die Produktivität gesteigert wird, und verringert ein Auftreten von fehlerhaften Produkten, was in einer Kostenreduktion resultiert.
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Zur Erleichterung der Erklärung und zur genauen Definition der beigefügten Ansprüche werden die Begriffe „ober(e)“, „unter(e)“, „inner(e)“ und „außen/äußere“ verwendet, um Merkmale der beispielhaften Ausführungsformen mit Bezug auf Positionen dieser Merkmale, welche in den Zeichnungen gezeigt sind, zu beschreiben.
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Die vorhergehenden Beschreibungen von bestimmten beispielhaften Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung dienten dem Zweck der Darstellung und Beschreibung. Sie sind nicht dazu gedacht, erschöpfend zu sein oder die Erfindung auf genau die offenbarten Formen zu beschränken, und offensichtlich sind viele Änderungen und Abwandlungen vor dem Hintergrund der obigen Lehre möglich. Die beispielhaften Ausführungsformen wurden ausgewählt und beschrieben, um bestimmte Grundsätze der Erfindung und ihre praktische Anwendbarkeit zu beschreiben, um es dadurch dem Fachmann zu erlauben, verschiedene beispielhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, sowie verschiedene Alternativen und Abwandlungen davon, herzustellen und anzuwenden. Es ist beabsichtigt, dass der Umfang der Erfindung durch die beigefügten Ansprüche und deren Äquivalente definiert wird.