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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gargerät und Verfahren zum Betreiben eines Gargerätes.
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Gargeräte sind häufig mit unterstützenden Funktionen ausgestattet, die die Zubereitung von Lebensmitteln erleichtern und das Ergebnis eines Garvorgangs verbessern sollen. Beispielsweise gibt es Automatikprogramme, bei denen der Benutzer ein Produkt, das er zubereiten möchte, aus einer Liste auswählt und anschließend nur noch den Garvorgang starten muss. Alle weiteren erforderlichen Einstellungen des Gargerätes können dann durch das Automatikprogramm vorgegeben sein, wie z. B. Betriebsart und Temperatur.
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Besonders komfortabel ist es dabei für den Benutzer, wenn das Gargerät den Garvorgang auch automatisch beendet, wenn das Lebensmittel fertig gegart ist. Durch eine solche Automatikfunktion wird ein Nachgaren oder sogar im schlimmsten Fall ein Verbrennen des Lebensmittels verhindert. Dies funktioniert aber unter Umständen nicht immer zufriedenstellend.
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Zwar werden manche Automatikprogramme derzeit schon automatisch beendet, allerdings werden dabei meist fest vorprogrammierte Zeiten für einen bestimmten Garvorgang benutzt. Man kann zwar bei manchen Geräten sogar unterschiedliche Bräunungsgerade für einen Garvorgang einstellen, allerdings funktionieren solche Programme nur zufriedenstellend, wenn ein Benutzer genau an die dafür vorgesehenen Vorgaben hält, wie zum Beispiel die genaue Menge eines Lebensmittels.
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Ungenauigkeiten oder Fehler durch den Benutzer werden bei derzeitigen Programmen meist nicht berücksichtigt. Wählt ein Benutzer beispielsweise die Programmautomatik für einen Kuchen mit mittlerer Bräunung, ist für einen erfolgreichen Garvorgang mit einer zufriedenstellenden Qualität notwendig, dass die durch das Programm geforderte Menge an Teig zur Verfügung gestellt wird oder wenigstens die eingebrachte Menge an Teig bekannt ist.
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Unterlaufen dem Benutzer bei der Zubereitung des Teiges Fehler, wodurch entweder mehr oder auch weniger Teig in den Garprozess eingebracht wird, kann das Garergebnis darunter leiden. Eine reproduzierbare Qualität kann dann nicht gewährleistet werden, da das voreingestellte Programm wie eingestellt einfach zu Ende läuft. Ein Kuchen kann dann je nach Menge an Teig entweder genau richtig, noch nicht gar oder auch schon verbrannt sein.
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Es sind auch Fertigzeitpunkt-gesteuerte Automatikprogramme bekannt geworden, die sich während des Garvorgangs in engen Grenzen an das zu garende Lebensmittel anpassen. Dabei werden zum Beispiel ein Kerntemperaturfühler oder ein Feuchtesensor verwendet, um Rückschlüsse auf den Garzustand eines Lebensmittels zu ziehen. Ein Kerntemperaturfühler eignet sich allerdings nur für bestimmte Lebensmittel und ist nicht sehr komfortabel, da der Fühler zu Beginn eines Garvorgangs oder sogar erst nach einer gewissen Zeit in das Lebensmittel gesteckt werden muss. Weiterhin stellt ein Kerntemperaturfühler ein separates Zubehörteil dar, was bei Kunden oft nicht sehr beliebt ist.
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Ein Feuchtesensor ermittelt in der Regel den Anteil der relativen Feuchtigkeit der Garraumatmosphäre bzw. im Wrasen. Dabei werden anhand der beim Garvorgang aus dem Lebensmittel austretenden Feuchtigkeit Rückschlüsse auf den Garzustand gezogen. Beispielsweise wird dazu ein O2-Sensor eingesetzt, mit dem die Feuchte indirekt gemessen wird. Die verwendeten Feuchtesensoren sind häufig teuer und haben oft Probleme in der Umgebung von hohen Temperaturen sowie mit der aerosolhaltigen Atmosphäre im Garraum. So unterliegen beispielsweise elektrochemisch wirkende Sensoren mit Elektroden einer starken Signaldrift durch chemische Veränderungen an den Elektroden.
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Aus der
DE 10 2010 055 983 A1 ist ein Verfahren zum Steuern eines Garverfahrens in einem Gargerät bekannt, bei dem ein spezifischer Wärmeeintrag in ein Gargut bestimmt und über die Garzeit aufintegriert wird. Der Garprozess wird beendet, wenn das Integral einen vorbestimmten Wert erreicht. Dabei wird der spezifische Wärmeeintrag aus dem Produkt eines angenommenen Wärmeübergangskoeffizienten für das Gargut und der treibenden Temperaturdifferenz ermittelt.
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Die
DE 10 2010 054 353 A1 beschreibt ein Verfahren zur Berücksichtigung eines Wasserverlustes während eines Garvorgangs. Dabei wird ermittelt, welche Menge an Energie dem Gargut zugeführt wird und aus dieser Energiemenge auf den Wasserverlust des Garguts durch Verdampfung geschlossen. Der Wasserverlust kann durch Zufuhr von Wasser zum Gargut ausgeglichen werden.
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Bei einer Vorrichtung zum Bestimmen thermischer Größen in einem Gargerät gemäß der
DE 10 2006 016 956 A1 weist diese Vorrichtung ein Substrat auf, das innerhalb eines Wärmestroms im Gargerät angeordnet ist. Zwei Temperatursensoren sind auf dem Substrat angebracht und entlang des Wärmestroms im Gargerät ausgerichtet. Eine Erfassungseinrichtung ist mit den Temperatursensoren elektrisch gekoppelt und ermittelt die Temperaturdifferenz, die sich zwischen den an den Temperatursensoren gemessenen Werten einstellt. Diese Information soll zur Steuerung oder Regelung eines Garvorgangs, vorzugsweise bei einem Glaskeramik-Kochfeld verwendet werden.
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Die
DE 10 2006 058 617 B3 offenbart ein Verfahren zur Bestimmung des zeitlichen Verlaufs einer Dampfmenge, die während eines Garvorgangs von dem Gargut in einem Garraum eines Backofens abgegeben wird. Dabei ragt in den Garraum oder in einen Wrasenkanal, der strömungsleitend an den Garraum angeschlossen ist, ein Messkopf, der die Wärme an einen außerhalb des Garraums oder Wrasenkanals angeordneten Kühlkörper weiterleitet. Durch einen ersten Temperatursensor wird der zeitliche Verlauf der Temperatur an dem Messkopf gemessen, durch einen zweiten Temperatursensor der zeitliche Verlauf der Garraumtemperatur. Der zeitliche Verlauf der Dampfmenge wird dann in Abhängigkeit der Messignale der beiden Temperatursensoren in einer Auswerteschaltung einer Steuerung ermittelt.
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Gargerät und ein Verfahren zum Betreiben eines solchen Gargerätes zur Verfügung zu stellen, mit dem der Garzustand eines Garguts zufriedenstellend ermittelt werden kann.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Betreiben eines Gargerätes mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch ein Gargerät mit den Merkmalen des Anspruchs 15.
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Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen und den Ausführungsbeispielen.
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Das erfindungsgemäße Verfahren dient zum Betreiben eines Gargerätes, welches wenigstens einen Garraum zur Behandlung von Gargut aufweist. Der Garraum ist durch wenigstens eine Heizeinrichtung beheizbar. Das Gargerät weist wenigstens eine Sensoreinrichtung zur Erfassung wenigstens einer charakteristischen Größe für eine Temperatur im Garraum auf. Die Sensoreinrichtung umfasst wenigstens eine dem Garraum zugeordnete Sensoreinheit. Es ist wenigstens eine Steuereinrichtung vorgesehen, welche die Heizeinrichtung wenigstens zeitweise in Abhängigkeit der von der Sensoreinrichtung erfassten charakteristischen Größe steuert. Dabei wird mit wenigstens einem Messsystem wenigstens ein charakteristischer Parameter für eine durch das Gargut bedingte Abkühlung der Garraumatmosphäre erfasst. Anhand des Parameters wird wenigstens ein Maß für die Feuchteabgabe des Garguts bestimmt. Anhand des Maßes für die Feuchteabgabe wird der Garzustand des Garguts ermittelt.
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Das erfindungsgemäße Verfahren hat viele Vorteile. Ein erheblicher Vorteil ist, dass mit wenigstens einem Messsystem wenigstens ein charakteristischer Parameter für eine Abkühlung der Garraumatmosphäre erfasst wird. Durch die Erfassung der Abkühlung sind eine besonders zuverlässige Bestimmung der Feuchteabgabe und somit auch eine zuverlässige Ermittlung des Garzustands möglich. Eine solche Bestimmung des Garzustands ist besonders vorteilhaft bei einer Steuerung des Garvorgangs durch Automatikprogramme. Anhand der Abkühlung können auch Rückschlüsse auf die Größe bzw. Masse des Garguts gezogen werden. Vorteilhaft ist auch, dass die Erfassung der Abkühlung besonders kostengünstig und unaufwendig gestaltet werden kann. Beispielsweise sind zur Erfassung der Abkühlung keine kostenintensiven und störanfälligen Feuchtesensoren nötig.
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Die Abkühlung ist dabei insbesondere eine Wärmeabnahme im Garraum. Die Abkühlung ist insbesondere durch eine Abnahme einer Temperatur im Garraum ausgeprägt. Die Abkühlung kann eine Temperaturänderung über die Zeit sein. Z. B. kann eine Temperatur im Garraum mit der Zeit abnehmen und die Luft bzw. der Wrasen im Garraum dabei abkühlen. Zudem kann die Abkühlung auch räumlich ausgeprägt sein, z. B. kann ein Gradient vorliegen, bei dem ein Bereich wärmere und ein anderer Bereich kühlere Luft und/Wrasen aufweist. Die Garraumatmosphäre umfasst insbesondere die Luft und/oder den Wrasen im Garraum.
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Es können auch ein zweiter Garzustand und/oder mehrere Garzustände ermittelt werden. Insbesondere werden über die Zeit mehrere Garzustände bestimmt, z. B. fortlaufend und/oder regelmäßig. Als Garzustand wird im Sinne dieser Anmeldung ein beliebiger charakteristischer Zustand wenigstens eines Teils des Garguts während des Garvorgangs verstanden. Beispielsweise kann das Gargut in einem Garzustand sein, bei dem es fertig oder halb fertig gegart ist. Möglich ist auch ein Garzustand, bei dem das Gargut im Inneren fertig gegart ist oder bei dem ein bestimmter Teil ausreichend erhitzt ist, z. B. der Belag eines Kuchens. Es kann auch ein Phasenübergang eines Teils des Garguts durch einen Garzustand beschrieben werden, z B. von gefroren bzw. fest nach aufgetaut bzw. flüssig.
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Die Heizeinrichtung umfasst wenigstens eine Heizquelle. Die Heizeinrichtung kann auch mehrere und insbesondere verschiedene Heizquellen aufweisen, wie beispielsweise eine Oberhitzeheizquelle, eine Unterhitzeheizquelle und eine Grillheizquelle. Möglich sind verschiedene Arten thermischer Heizquellen, wie z. B. elektrische Widerstandsheizquellen und/oder gasbetriebene Heizquellen oder auch Dampfheizquellen. Möglich sind auch Heizquellen zur dielektrischen Erwärmung von Gargut, wie z. B. Mikrowellenheizquellen.
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Vorzugsweise wird der Garvorgang in Abhängigkeit des ermittelten Garzustands gesteuert. Beispielsweise ist in Kenntnis des zuvor ermittelten Garzustands ein besonders zuverlässiger Automatikbetrieb mit optimalen Garergebnissen möglich. Insbesondere ist ein Betrieb unter Berücksichtigung des in Abhängigkeit der Abkühlung ermittelten Garzustands nur bei bestimmten Betriebsarten möglich, wie z. B. bei einem Heizbetrieb mit bestimmten Heizquellen. Derartige Einstellungen können im Gargerät als Vorschrift hinterlegt sein und beispielsweise dann berücksichtigt werden, wenn der Benutzer ein eine bestimmte Programmart oder Automatikfunktion auswählt.
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In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens wird in Abhängigkeit des ermittelten Garzustands die Heizeinrichtung wenigstens zeitweise gesteuert. Die Heizeinrichtung kann wenigstens teilweise abgeschaltet werden. Beispielsweise kann eine bestimmte Heizquelle abgeschaltet werden, während eine andere Heizquelle aktiv bleibt. Die Heizeinrichtung kann auch vollständig ausgeschaltet werden. Es kann die Leistung der Heizeinrichtung oder einzelner Heizquellen gesenkt und/oder erhöht werden. Die Heizeinrichtung kann auch wenigstens vorübergehend in einen Ruhemodus versetzt werden, in welchem keine wesentliche Heizleistung bereitgestellt wird; z. B. ein Aus-Takt oder ein Standby Modus. Dabei kann die Heizeinrichtung weiterhin Energie benötigen. Es kann auch eine Betriebsart der Heizeinrichtung eingestellt werden, z. B. kann eine Heizquelle hinzu- oder abgeschaltet werden.
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In Abhängigkeit des ermittelten Garzustands kann auch wenigstens ein Signal ausgegeben werden. Das Signal kann akustisch und/oder optisch und/oder haptisch sein. Möglich ist auch ein grafisches Signal und/oder eine Ausgabe des Signals an einen Computer oder Smartphone oder dergleichen.
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Es ist möglich, dass in Abhängigkeit des ermittelten Garzustands eine Abkühlung des Garraums eingeleitet wird. Beispielsweise kann eine Tür geöffnet oder eine Belüftungseinrichtung aktiviert werden. Es kann auch eine Befeuchtungseinrichtung in Abhängigkeit des ermittelten Garzustands gesteuert werden. Beispielsweise kann der Atmosphäre im Garraum Wasserdampf zugeführt werden.
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Bevorzugt ist, dass die Heizeinrichtung den Garraum bis zum Erreichen einer vorgegebenen Solltemperatur aufheizt. Dabei wird die Heizeinrichtung frühestens ab einem erstmaligen Erreichen der Solltemperatur in Abhängigkeit des ermittelten Garzustands gesteuert. Dabei kann die Solltemperatur von einer vom Benutzer eingestellten Vorgabe abhängen, z. B. von einer Programmvorgabe oder auch von einer Temperaturvorgabe. Möglich ist auch, dass bei einer Temperatur im Garraum von über 100°C die Heizeinrichtung in Abhängigkeit des ermittelten Garzustands gesteuert wird. Vorzugweise wird die Heizeinrichtung in Abhängigkeit des ermittelten Garzustands bei einer Temperatur im Garraum von unter 100°C nicht gesteuert.
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Bevorzugt ist auch, dass der ermittelte Garzustand einen Garpunkt beschreibt, bei dem ein wesentlicher Teil des Feuchteanteils des Garguts siedet. Der Garpunkt ist hier insbesondere ein Zeitpunkt und/oder ein Zeitraum im Garvorgang, bei dem der größte Teil des Wassers im Gargut siedet. Der wesentliche Teil des Feuchteanteils kann aber auch weniger als die Hälfte des gesamten Feuchteanteils betragen. Als wesentlicher Teil kann hier auch eine räumliche Verteilung des Feuchteanteils gesehen werden, der sich über einen großen Bereich des Volumens oder der Fläche des Garguts erstreckt. Beispielsweise siedet ein wesentlicher Teil des Feuchteanteils, wenn in einem Teig das Wasser nahezu im gesamten Volumen siedet, obwohl ein größerer Teil des vorhandenen Wassers den Siedepunkt noch nicht erreicht hat. Der Garzustand kann aber auch einen Garpunkt beschreiben, bei dem ein bestimmter Teil des Feuchteanteils des Garguts in die Dampfphase übergangen ist.
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Dabei wird der Garzustand, bei dem ein wesentlicher Teil des Feuchteanteils des Garguts siedet, insbesondere anhand eines Maximums der Abkühlung der Garraumatmosphäre bestimmt. Vorzugsweise wird der der Garzustand, bei dem ein wesentlicher Teil des Feuchteanteils des Garguts siedet, anhand eines Maximums in einem zeitlichen Verlauf der Abkühlung der Garraumatmosphäre bestimmt. Das ist besonders vorteilhaft, da ein solcher Garzustand insbesondere eine entsprechend starke Abkühlung der Atmosphäre im Garraum mit sich bringt.
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Insbesondere ist der Garraum durch wenigstens eine Tür verschließbar. Vorzugsweise wird ein Öffnen und/oder Schließen der Tür während eines Garvorgangs mit wenigstens einer Überwachungseinrichtung erkannt. Dabei wird das Öffnen und/oder Schließen der Tür während eines Garvorgangs bei der Ermittlung des Garzustands berücksichtigt. Insbesondere wird berücksichtigt, dass die nach dem Öffnen der Tür erfasste Abkühlung wenigstens teilweise durch die geöffnete Tür bedingt ist. Es kann auch wenigstens ein Hinweis durch eine Anzeigeeinrichtung ausgegeben werden, dass die Tür vorübergehend nicht geöffnet werden darf. Möglich ist auch eine automatische Verriegelung der Tür während eines Betriebs, bei dem der Garzustand ermittelt und berücksichtigt wird.
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Es ist besonders bevorzugt, dass das Messsystem wenigstens einen von der Sensoreinheit beabstandeten Messsensor aufweist. Der Messsensor ist insbesondere zur Erfassung wenigstens einer charakteristischen Größe für Temperaturen im Garraum geeignet und ausgebildet. Insbesondere ist der Messsensor dem Garraum zugeordnet und vorzugsweise wenigstens teilweise im Garraum angeordnet. Dabei ist möglich und bevorzugt, dass das Messsystem wenigstens einen Wert der von der Sensoreinheit erfassten Größe mit wenigstens einem Wert der von dem Messsensor erfassten Größe vergleicht. Zudem ist es möglich und bevorzugt, dass das Messsystem ein Maß für die Abweichung der Werte voneinander bestimmt. Weiterhin ist bevorzugt, dass das Messsystem in Abhängigkeit des Maßes für die Abweichung die durch die Feuchteabgabe des Garguts bedingte Abkühlung der Garraumatmosphäre ermittelt.
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Eine derartige Ausgestaltung ist besonders vorteilhaft, da die durch die Feuchteabgabe des Garguts bedingte Abkühlung der Garraumatmosphäre mit einem Messsensor und einer beabstandeten Sensoreinheit erfasst wird. Solche Sensoren zur Temperaturerfassung sind kostengünstig sowie auch in heißen und feuchten Garräumen betriebssicher einsetzbar. Die mittels den beiden Sensoren erfasste Temperaturabweichung stellt zudem eine zuverlässige Messgröße zur Bestimmung der Feuchteabgabe des Garguts dar. Dabei ist im Allgemeinen die Temperaturdifferenz um so größer, je mehr Feuchte das Gargut abgibt. Dadurch kann anhand der Feuchteabgabe ein Garzustand ermittelt werden, der den Garfortschritt sehr treffend beschreibt.
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Unter einer charakteristischen Größe für die Temperatur im Garraum wird eine Größe verstanden, aus der ein Maß für die zum Messzeitpunkt im Garraum herrschende Temperatur abgeleitet werden kann. Beispielsweise weist der Messsensor einen elektrischen Widerstand auf, der sich in Abhängigkeit der Temperatur charakteristisch verändert. Möglich ist z. B. auch, dass der Messsensor über eine elektrische Spannung einen Wert für die Temperatur erfasst und ausgibt. Möglich sind auch andere zur Temperaturerfassung im Garraum geeignete Sensortypen. Die Sensoreinheit kann entsprechend ausgebildet sein.
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Es ist möglich, dass die Heizeinrichtung wenigstens zeitweise in Abhängigkeit der von der Sensoreinheit erfassten Größe gesteuert wird. Möglich ist auch, dass die Heizeinrichtung wenigstens zeitweise in Abhängigkeit der von dem Messsensor erfassten Größe gesteuert wird. Das hat den Vorteil, dass die Heizeinrichtung auch in in Abhängigkeit nur eines Sensors und der damit ermittelten Temperatur gesteuert werden kann. Eine solche Steuerung ist insbesondere dann vorgesehen, wenn eine Steuerung in Abhängigkeit des ermittelten Garzustands nicht zweckmäßig ist, z. B. bei Umluftbetrieb oder unterhalb der Solltemperatur oder unterhalb 100°C.
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Möglich und bevorzugt ist, dass zu unterschiedlichen Zeitpunkten eine Differenz zwischen einer mit der Sensoreinheit und einer mit dem Messsensor ermittelten Temperatur ermittelt und als zeitlicher Verlauf betrachtet wird. Dabei wird insbesondere der Zeitpunkt einer maximalen Differenz ermittelt und vorzugsweise als ein Fertiggarpunkt des Garguts berücksichtigt. Es kann auch ein Zeitpunkt bestimmt werden, bei dem die Temperaturdifferenz nach einer eine bestimmte Zeit andauernden Zunahme eine bestimmte Zeit und/oder um ein bestimmtes Maß abnimmt. Dabei ist möglich, dass ein Abgleich mit im Gargerät abgelegten Referenzwerten stattfindet. Die Referenzwerte können ab Werk eingestellt sein oder aus vorherigen Messungen abgeleitet werden.
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Insbesondere beträgt der Abstand zwischen der Sensoreinheit und dem Messsensor wenigstens ein Achtel einer lichten Höhe des Garraums. Der Abstand zwischen der Sensoreinheit und dem Messsensor kann auch wenigstens ein Viertel oder auch die Hälfte oder mehr der lichten Höhe des Garraums betragen.
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Die Sensoreinheit und der Messsensor können in einer betriebsbereiten Position des Gargerätes in einer unterschiedlichen Höhenposition im Garraum angeordnet sein. Z. B. können einer der beiden Sensoren in einer oberen Hälfte oder einem oberen Drittel des Garraums und der andere Sensor in der Hälfte oder den zwei Dritteln darunter angeordnet sein. Besonders bevorzugt sind die Sensoreinheit und/oder der Messsensor so angeordnet, dass bei eingebrachtem Gargut die Sensoreinheit und/oder der Messsensor näher am Gargut sind als der Messsensor und/oder die Sensoreinheit. Durch eine solche unterschiedliche Beabstandung zum Gargut kann die durch die Feuchteabgabe des Garguts bedingte Temperaturdifferenz besonders zuverlässig erfasst werden.
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Die Sensoreinheit oder der Messsensor können auch als ein bereits im Gargerät zur Temperaturerfassung vorgesehener Messfühler ausgebildet sein. Der Messfühler erfasst dabei insbesondere eine charakteristische Größe für Temperaturen im Garraum. Die Heizeinrichtung wird dabei vorzugsweise in Abhängigkeit der vom Messfühler erfassten Größe wenigstens zeitweise gesteuert wird. Der Messfühler ist beispielsweise ein üblicherweise im Gargerät vorgesehener Sensor für die Temperaturregelung im Garraum. Eine solche Ausgestaltung ist besonders kostengünstig, da für die Erfassung der Temperaturdifferenz nur ein zusätzlicher Sensor nötig ist.
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In einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Messsystem wenigstens ein Messmodul zur Erfassung wenigstens einer charakteristischen Größe für eine Heizleistung der Heizeinrichtung aufweist. Vorzugsweise ermittelt das Messsystem dabei in Abhängigkeit der Heizleistung über Zeit die durch die Feuchteabgabe des Garguts bedingte Abkühlung der Garraumatmosphäre. Eine solche Ausgestaltung hat den Vorteil, dass die Feuchteabgabe zuverlässig anhand der Heizleistung ermittelt wird, die notwendig ist, eine bestimmte Temperatur im Garraum aufrechtzuerhalten. Dabei wird insbesondere um so mehr Heizleistung benötigt, je mehr Feuchte vom Gargut abgeben wird. Vorteilhaft ist auch, dass auf teure und störanfällige Feuchtesensoren verzichtet werden kann.
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Dabei kann die Heizeinrichtung für einen getakteten Betrieb vorgesehen sein. Das Messmodul erfasst dann insbesondere ein Verhältnis von Ein-Taktzeit zu Aus-Taktzeit. Bei einer maximalen Feuchteabgabe des Garguts ist das Verhältnis von Ein-Taktzeit zu Aus-Taktzeit z. B. größer als bei einer geringen Feuchteabgabe. Beispielsweise kann das Messmodul die Zeit messen, während der die Heizeinrichtung mit einer entsprechenden Spannung versorgt wird. Möglich ist auch, dass das Sensormodul den benötigten Heizstrom erfasst. Hierbei wird insbesondere angenommen, dass die benötigte Netzspannung über den Erfassungszeitraum im Wesentlichen konstant ist. Möglich sind auch andere geeignete Sensoren, mit denen die Einschaltdauer und/oder die Leistungsaufnahme der Heizeinrichtung erfasst werden kann.
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Vorzugsweise kann auch die zur Aufrechterhaltung einer vorgegebenen Solltemperatur im Garraum benötigte Heizleistung ermittelt werden. Dabei wird insbesondere der Zeitpunkt einer maximalen zur Aufrechterhaltung der Solltemperatur benötigten Heizleistung bestimmt und vorzugsweise als ein Fertiggarpunkt des Garguts berücksichtigt. Es kann auch ein Zeitpunkt bestimmt werden, bei dem die benötigte Heizleistung nach einer eine bestimmte Zeit andauernden Zunahme eine bestimmte Zeit und/oder um ein bestimmtes Maß abnimmt. Dabei ist möglich, dass ein Abgleich mit im Gargerät abgelegten Referenzwerten stattfindet. Die Referenzwerte können ab Werk eingestellt sein oder aus vorherigen Messungen abgeleitet werden.
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Das erfindungsgemäße Gargerät weist wenigstens eine Heizeinrichtung und wenigstens einen beheizbaren Garraum zur Behandlung von Gargut auf. Das Gargerät umfasst wenigstens eine Sensoreinrichtung mit wenigstens Sensoreinheit zur Erfassung wenigstens einer charakteristischen Größe für Temperaturen im Garraum. Die Sensoreinheit ist dem Garraum zugeordnet. Es ist wenigstens eine Steuereinrichtung vorgesehen und dazu geeignet und ausgebildet, die Heizeinrichtung wenigstens zeitweise in Abhängigkeit der von der Sensoreinrichtung erfassten charakteristischen Größe zu steuern. Dabei ist wenigstens ein Messsystem vorgesehen und dazu geeignet und ausgebildet, wenigstens einen charakteristischen Parameter für eine durch eine Feuchteabgabe des Garguts bedingte Abkühlung der Garraumatmosphäre zu erfassen. Das Messsystem ist dazu geeignet und ausgebildet, anhand des charakteristischen Parameters einen Garzustand des Garguts zu ermitteln. Die Steuereinrichtung ist dazu geeignet und ausgebildet, in Abhängigkeit des ermittelten Garzustands die Heizeinrichtung wenigstens zeitweise zu steuern und/oder wenigstens ein Signal auszugeben.
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Das erfindungsgemäße Gargerät hat viele Vorteile. Einen erheblichen Vorteil bietet das Messsystem, mit dem eine durch eine Feuchteabgabe des Garguts bedingte Abkühlung der Garraumatmosphäre erfassbar ist. Ein derartiges Messsystem ist besonders zuverlässig betreibbar, da die Erfassung der Abkühlung keine störanfälligen Sensorbauteile benötigt. Das Messsystem kann zudem kostengünstig gefertigt werden. Zudem kann das Messsystem anhand der Abkühlung den Garzustand ermitteln. Dadurch können vielfältige Informationen über den Garverlauf gewonnen werden, beispielsweise ob ein Lebensmittel auch im Inneren schon fertig gegart ist oder wie lange es noch weiter gegart werden muss. Besonders vorteilhaft ist auch, dass das Gargerät in Abhängigkeit der ermittelten Werte steuerbar ist. Dadurch kann beispielsweise das Gargerät den Garvorgang automatisch beenden, wenn der ermittelte Garzustand anzeigt, dass das Lebensmittel fertig gegart ist. Es können dadurch auch vielfältige andere Automatikfunktionen steuerbar sein.
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Das erfindungsgemäße Hausgerät ist insbesondere dazu geeignet und ausgebildet, nach dem zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren und/oder einer Weiterbildung dieses Verfahren betrieben zu werden.
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In einer besonders bevorzugten Weiterbildung weist das Messsystem wenigstens einen von der Sensoreinheit beabstandeten Messsensor zur Erfassung wenigstens einer charakteristischen Größe für Temperaturen im Garraum auf. Dabei ist das Messsystem insbesondere dazu geeignet und ausgebildet, wenigstens einen Wert der von der Sensoreinheit erfassten Größe mit wenigstens einem Wert der von dem Messsensor erfassten Größe zu vergleichen. Zudem ist das Messsystem insbesondere dazu geeignet und ausgebildet, ein Maß für die Abweichung der Werte voneinander zu bestimmt. Weiterhin ist bevorzugt, dass das Messsystem dazu geeignet und ausgebildet ist, in Abhängigkeit des Maßes für die Abweichung die durch die Feuchteabgabe des Garguts bedingte Abkühlung der Garraumatmosphäre zu ermitteln.
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Der Messsensor kann als temperaturempfindlicher Widerstand oder als Thermoelement oder sonstiges temperaturempfindliches Element ausgebildet sein. Der Messsensor kann einen Thermistor, Kaltleiter, NTC oder Heißleiter umfassen oder als ein solcher ausgebildet sein. Ein solcher weist einen durch Temperaturänderung reproduzierbaren veränderlichen Widerstand auf.
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In einer weiteren besonders bevorzugten Weiterbildung weist das Messsystem wenigstens ein Messmodul zur Erfassung wenigstens einer charakteristischen Größe für eine Heizleistung der Heizeinrichtung auf. Dabei ist das Messsystem insbesondere dazu geeignet und ausgebildet, in Abhängigkeit der Heizleistung über Zeit die durch die Feuchteabgabe des Garguts bedingte Abkühlung der Garraumatmosphäre zu ermitteln.
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Das Messmodul kann beispielsweise dazu geeignet und ausgebildet sein, einen elektrischen Parameter der Heizeinrichtung zu erfassen. Das Messmodul kann als ein Spannungssensor ausgebildet sein. Möglich ist auch, dass das Messmodul dazu geeignet und ausgebildet ist, die Einschaltdauer der Heizeinrichtung zu erfassen.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ausführungsbeispielen, welche im Folgenden mit Bezug auf die beiliegenden Figuren erläutert werden.
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In den Figuren zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Gargerätes in einer perspektivischen Ansicht;
- 2 ein stark schematisiertes Gargerät in einer geschnittenen Ansicht; und
- 3 ein weiteres Gargerät in einer schematischen, geschnittenen Ansicht.
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Die 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Gargerät 1 mit einem Garraum 3. Das Gargerät 1 eignet sich zum Betrieb nach dem erfindungsgemäßen Verfahren. Der Garraum 3 ist durch eine Heizeinrichtung 2 beheizbar und durch eine Tür 13 verschließbar. Die Heizeinrichtung 2 umfasst hier mehrere Heizquellen, von den beispielhaft eine als Unterhitzeheizquelle 12 ausgebildete Heizquelle dargestellt ist. Als weitere Heizquellen können beispielsweise ein Oberhitzeheizkörper, ein Grillheizkörper und/oder eine Umluftheizquelle und andere thermische Heizquellen vorgesehen sein. Die Heizeinrichtung 2 kann auch eine gasbetriebene Heizquelle aufweisen. Möglich ist auch, dass die Heizeinrichtung 2 eine Mikrowellenheizquelle und/oder eine Dampfheizquelle aufweist.
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Das Gargerät 1 ist über eine Bedieneinrichtung 101 bedienbar. Über die Bedieneinrichtung 101 können beispielsweise verschiedene Betriebsarten, Betriebstemperaturen und vorzugsweise verschiedene Programmbetriebsarten und Automatikfunktionen eingestellt werden. Zudem ist die Bedieneinrichtung 101 auch mit einer Anzeigeeinrichtung ausgestattet, über die den Benutzer verschiedene Informationen und/oder Signale über den Betriebsablauf und Garvorgang angezeigt werden. Die Bedieneinrichtung 101 kann auch mit einer berührungsempfindlichen Oberfläche bzw. als ein sogenannter Touchscreen ausgebildet sein.
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Durch eine Temperaturregelung wird die Heizleistung der Heizeinrichtung 2 so eingestellt, dass im Garraum 3 Temperaturen vorliegen, welche im Bereich einer geforderten Solltemperatur liegen. Die Solltemperatur hängt dabei von einer vom Benutzer eingestellten Vorgabe ab. Dazu ist eine Sensoreinrichtung 4 mit einer im Garraum 3 angeordneten Sensoreinheit 14 vorgesehen. Die Sensoreinheit 14 ist beispielsweise als ein Widerstandsthermometer ausgebildet. Dabei ist die Sensoreinrichtung 4 mit einer Steuereinrichtung 5 wirkverbunden, welche die Heizeinrichtung 2 in Abhängigkeit der erfassten Temperaturen regelt.
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Weiterhin weist das Gargerät 1 ein hier stark schematisiert dargestelltes Messsystem 6 auf. Mit dem Messsystem 6 ist ein Parameter erfassbar, der charakteristisch für eine durch eine Feuchteabgabe des Garguts 200 bedingte Abkühlung der Garraumatmosphäre ist. Zur Bestimmung der Abkühlung ist ein Messsensor 16 vorgesehen, der im Garraum 3 angeordnet ist und die Temperatur im Garraum 3 erfasst.
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Anhand der Differenz zwischen der Temperatur, die mit dem Messsensor 16 erfasst wurde und der Temperatur, die mit der Sensoreinheit 14 erfasst wurde, ist eine räumliche Abkühlung der Luft bzw. des Wrasens im Garraum 3 bestimmbar. Dabei befinden sich der Messsensor 16 und die Sensoreinheit 14 an unterschiedlichen Positionen im Garraum 3. Dabei sind die Sensoreinheit 14 und der Messsensor 16 vorzugsweise so angeordnet, dass sie einen unterschiedlichen Abstand zu einem eingebrachten Gargut 300 aufweisen.
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Das hat den Vorteil, dass anhand einer gemessenen Temperaturdifferenz eine Feuchteabgabe des Garguts 300 ermittelt werden kann, welche zu einer Absenkung der Temperatur im Bereich des Garguts 300 führt. Dabei ist die Temperaturdifferenz umso höher, je größer die Feuchteabgabe des Garguts 300 ist. Da die Feuchteabgabe vom jeweiligen Garzustand des Garguts 300 abhängt, kann somit über die gemessene Temperaturdifferenz der gegenwärtige Garzustand des Garguts 300 bestimmt werden.
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In der 2 ist ein stark schematisiertes Gargerät 1 in einer geschnittenen Seitenansicht dargestellt. Das Gargerät 1 umfasst einen Garraum 3, der von einer Garraummuffel 43 umgeben und mit einer Tür 13 verschließbar ist. Der Garraum 3 ist durch eine Heizeinrichtung 2 beheizbar. Die Heizeinrichtung 2 ist hier beispielhaft als eine Oberhitzeheizquelle 22 ausgebildet. Die Heizeinrichtung 2 kann auch weitere, hier nicht dargestellte Heizquellen aufweisen. Zur Temperaturregelung im Garraum 3 ist die Heizeinrichtung 2 mit einer Steuereinrichtung 5 wirkverbunden. Dabei berücksichtigt die Steuereinrichtung 5 die mittels einer Sensoreinrichtung 4 erfasste Temperatur im Garraum 3. Die weist die Sensoreinrichtung 4 eine Sensoreinheit 14 auf, welche im Garraum 3 angeordnet ist.
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Das Gargerät 1 umfasst hier ein Messsystem 6, mit dem ein Garzustand eines Garguts 300 ermittelt werden kann. Dazu weist das Messsystem 6 einen beispielsweise als Widerstandsthermometer ausgebildeten Messsensor 16 auf. Der Messsensor 16 ist im Garraum 3 angeordnet. Zudem ist das Messsystem 6 mit der Sensoreinheit 14 wirkverbunden. Zur Ermittlung des Garzustandes berücksichtigt das Messsystem 6 die mittels der Sensoreinheit 14 und mittels des Messsensors 16 erfassten Temperaturen. Dabei vergleicht das Messsystem 6 die zu einem Zeitpunkt von beiden Sensoren 14, 16 erfassten Temperaturen und ermittelt gegebenenfalls eine Abweichung. Da die Abweichung von der Feuchteabgabe des Garguts 300 abhängt, ist anhand der Temperaturdifferenzen auch der Garzustand des Garguts 300 ermittelbar. Die Sensoreinheit 14 ist hier ein zur Temperaturregelung im Garraum 3 vorgesehener Messfühler 11. Eine solche Ausgestaltung hat den Vorteil, dass kein zusätzlicher Sensor verbaut werden muss.
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In einem beispielhaften Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens bringt ein Benutzer ein Gargut 300 in den Garraum 3 ein und schließt die Tür 13. Anschließend wählt der Benutzer ein Programm oder eine Betriebsart für die gewünschte Zubereitung aus. Dabei ist durch das ausgewählte Programm eine für den Garvorgang benötigte Solltemperatur im Garraum 13 vorgegeben. Der Benutzer kann aber auch direkt eine gewünschte Solltemperatur einstellen. Anschließend wird der Garraum 3 mit der Heizeinrichtung 2 auf die geforderte Solltemperatur aufgeheizt. Die Steuereinrichtung 6 regelt die Heizeinrichtung 2 dabei so, dass die mit der Sensoreinheit 14 erfasste Temperatur nur im Bereich der Sollwerttemperatur bleibt.
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Das im Garraum 3 befindliche Gargut 300 wird ebenfalls erhitzt und beginnt dabei Feuchtigkeit abzugeben. Das Gargut 300 gibt beispielsweise Wasserdampf ab, der das Gargut 300 mit etwa 100°C verlässt. Ist die Solltemperatur im Garraum 3 dabei auf einen höheren Temperaturwert eingestellt, führt die Wasserdampfabgabe zu einer Erniedrigung der Temperatur insbesondere in der Nähe des Garguts 300. Kommt es wenigstens an der Stelle der Sensoreinheit 14 zu einer Abkühlung, wird die Heizeinrichtung 2 entsprechend nachgeregelt, um die Solltemperatur wieder zu erreichen. Die Steuerung der Heizeinrichtung 2 bzw. des Garvorgangs anhand des ermittelten Garzustands erfolgt vorzugsweise erst ab einer Temperatur von über 100°C im Garraum 3. Das hat den Vorteil, dass ein entsprechender Temperaturunterschied zwischen den vom Gargut 300 abgegebenen Wasserdampf und der Luft im Garraum 3 vorhanden ist.
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Bedingt durch die Abkühlung in der Nähe des Garguts 300 ist die vom Messsensor 16 erfasste Temperatur abhängig von dessen Position relativ zum Gargut 300. Der Messsensor 16 ist hier näher am Gargut 300 angeordnet als die Sensoreinheit 14. Eine durch die Feuchteabgabe bedingte Abkühlung führt somit dazu, dass der Messsensor 16 eine niedrigere Temperatur erfasst als die Sensoreinheit 14. Der Messesensor 16 kann aber auch in einer größeren Entfernung zum Gargut 300 als die Sensoreinheit 14 angeordnet sein. Somit wäre die vom Messsensor 16 erfasste Temperatur höher als die von der Sensoreinheit 14 erfasste Temperatur und somit auch höher als die Solltemperatur.
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Der Messsensor 16 und die Sensoreinheit 14 sind hier beispielhaft so angeordnet, dass ihr Abstand voneinander mehr als ein Drittel der lichten Höhe 23 des Garraums 3 beträgt. Insbesondere sind die Sensoren 14, 16 in einer unterschiedlichen Höhenposition im Garraum 3 angeordnet. Die Sensoren 14, 16 können auch in einer unterschiedlichen Position in der Breite des Garraums 3 angeordnet sein. Vorzugsweise sind die Sensoren 14, 16 so angeordnet, dass einer der Sensoren 14, 16 die Temperatur in einem mittleren Bereich des Garraums 3 und der jeweils andere Sensor 14, 16 die Temperatur in einem Randbereich des Garraums erfasst. Möglich ist es auch, dass mehrere Sensoren 14, 16 vorgesehen sind. Dabei werden automatisch oder manuell die Sensoren 14, 16 ausgewählt, die eine günstige Position zum eingebrachten Gargut aufweisen.
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Anschließend bestimmt das Messsystem 6 die Abweichung der vom Messsensor 16 zu einem Zeitpunkt erfassten Temperatur zu der von der Sensoreinheit 14 zu einem vergleichbaren Zeitpunkt erfassten Temperatur. Dabei ist die Temperaturabweichung von der pro Zeit vom Gargut 300 abgegebenen Feuchte abhängig. Die Temperaturdifferenz ist umso größer, je mehr Feuchte pro Zeit vom Gargut 300 abgegeben wird. Die Temperaturdifferenz wird vom Messsystem 6 als ein zeitlicher Verlauf erfasst und berücksichtigt. Das hat den Vorteil, dass beispielsweise ein Maximum der Feuchteabgabe feststellbar ist. Eine maximale Feuchteabgabe liegt beispielsweise dann vor, wenn ein erheblicher Teil des Wassers im Gargut 300 siedet.
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Dieser Garzustand kann bei vielen Arten von Gargütern 300 als ein Fertigzeitpunkt angesehen werden.
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Anhand des zeitlichen Verlaufs der Temperaturabweichung kann auch erkannt werden, ob sich die Feuchteabgabe pro Zeit von einer Zunahme zu einer Abnahme oder umgekehrt ändert. So kann der Garzustand verschiedenster Lebensmittel sehr zuverlässig ermittelt werden. Beispielsweise bei Fleischwaren weist die Änderungsgeschwindigkeit der Feuchteabgabe pro Zeit ein Maximum auf, kurz bevor der Fertiggarpunkt erreicht wird.
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So gibt es beispielsweise bei vielen Fleisch- und Backwaren eine bestimmte Feuchteabgabe pro Zeit am Beginn des Garvorgangs. Die Feuchteabgabe nimmt im weiteren Garverlauf mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu. Diese Geschwindigkeit wächst bis auf einen maximalen Wert an. Dieser liegt zeitlich vor dem Erreichen des Fertiggarpunkts. Danach nimmt die Feuchtabgabe pro Zeit zwar weiter zu, jedoch mit reduzierter bzw. abnehmender Geschwindigkeit.
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Beispielsweise steigt bei Backwaren sowie für Obst und Gemüse die Feuchteabgabe pro Zeit über den Garvorgang bis zu einem Maximum an. Das Maximum entspricht dabei dem Fertigzeitpunkt. Beispielsweise siedet das Wasser im Teig zu diesem Zeitpunkt im ganzen Volumen. Danach nimmt die Feuchteabgabe pro Zeit wieder ab. Das Gargut fängt langsam an, auszutrocknen. Die Feuchteabgabe kann aber dabei noch länger auf dem vorherigen Niveau stehen bleiben, wenn beispielsweise sehr viel Feuchte im Gargut vorhanden war, z. B. durch Obstbelag auf dem Kuchen.
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Wird anhand der erforderlichen Heizleistung und/oder anhand der Temperaturdifferenz ein bestimmter Garzustand für das Gargut 300 ermittelt, kann der Garvorgang durch dass Messsystem 6 oder die Steuereinrichtung 5 entsprechend beeinflusst werden. Wird beispielsweise ein Fertiggarpunkt erkannt, so kann die Heizleistung der Heizeinrichtung 2 zurückgefahren oder ganz ausgeschaltet werden. Um ein Nachgaren des Garguts 300 zu verhindern, kann auch eine Lüftungseinrichtung aktiviert und/oder die Tür 13 wenigstens teilweise automatisch geöffnet werden. Möglich ist auch, dass anhand des ermittelten Garzustands eine weitere Heizquelle zugeschaltet wird. Wird beispielsweise festgestellt, dass ein Braten den Fertiggarpunkt erreicht hat, kann eine Grillheizquelle zugeschaltet werden, um eine entsprechende Bräunung zu erzielen. Vorzugsweise wird anhand des ermittelten Garzustands überwacht, ob das Gargut bzw. der Garvorgang den vom Benutzer eingestellten Zielvorgaben entspricht und der Garvorgang beendet werden kann oder ob noch weitere Beeinflussungen nötig sind.
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Das Gargerät 1 weist hier zudem eine Überwachungseinrichtung 33 auf, mit der ein Öffnen bzw. Schließen der Garraumtür erkannt wird. Das ist besonders vorteilhaft, da ein Öffnen der Tür 13 während eines Garvorgangs in der Regel zu einer Abkühlung der Atmosphäre im Garraum 3 führt. Durch die Überwachungseinrichtung 33 kann eine durch Türöffnen bedingte Abkühlung erkannt und von einer durch Feuchteabgabe bedingten Abkühlung unterschieden werden. Das wird vom Messsystem 6 bei der Bestimmung des Garzustands berücksichtigt. Die Überwachungseinrichtung 33 kann beispielsweise auch als ein Verriegelungsmechanismus ausgebildet sein, welcher ein Öffnen der Tür 13 während eines Garvorgangs verhindert.
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Die 3 zeigt ein Gargerät 1 mit einem Messsystem 6. Das Messsystem 6 ermittelt hier die Abkühlung der Garraumatmosphäre anhand der von der Heizeinrichtung 2 benötigten Heizleistung mit einem Messmodul 26. Da die Feuchteabgabe des Garguts 300 zu einer Abkühlung der Garraumatmosphäre führt, muss die Heizeinrichtung 2 eine bestimmte Heizleistung erbringen, um die Solltemperatur aufrechtzuerhalten. Dabei ist die benötigte Heizleistung um so größer, desto mehr Feuchte pro Zeit vom Gargut 300 freigesetzt wird. Anhand der benötigten Heizleistung lässt sich somit eine Aussage über die Feuchteabgabe des Garguts 300 und somit auch den Garzustand treffen.
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Zur Ermittlung der benötigten Heizleistung kann beispielsweise das Verhältnis von Ein-Taktzeit zu Aus-Taktzeit genommen werden, wenn die Heizeinrichtung 2 in einem getakteten Betrieb eingesetzt wird. Das Messmodul 26 kann auch beispielsweise dazu geeignet und ausgebildet sein, die Einschaltdauer der Heizeinrichtung 2 festzustellen. Es kann auch unter der Annahme, dass die Heizspannung über den Beobachtungszeitraum konstant ist, der Heizstrom gemessen werden. Dabei kann das Messmodul 26 beispielsweise als ein Sensor zur Erfassung wenigstens einer elektrischen Größe ausgebildet sein, welche charakteristisch für die Heizleistung ist.
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Insbesondere wird die Heizleistung erst dann zur Bestimmung des Garzustandes herangezogen, wenn der Garraum 3 soweit aufgeheizt wurde, dass die Solltemperatur wenigstens ein erstes Mal erreicht wurde. Anschließend werden über die Zeit eine geringere und insbesondere eine insgesamt abnehmende Heizleistung benötigt, um die Solltemperatur im Garraum 3 aufrechtzuerhalten. Dabei kommt es im Bereich der maximalen Feuchteabgabe zu einer Zunahme oder einer geringeren Abnahme der benötigten Heizleistung. Beispielsweise kann die benötigte Heizleistung als Funktion der Zeit betrachtet werden, wobei ein Sattel und/oder ein Maximum im Bereich der maximalen Feuchteabgabe bestimmbar ist.
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Das hier vorgestellte Verfahren und das dazu geeignete Gargerät 1 haben den Vorteil, dass anhand einer Abkühlung der Garraumatmosphäre die Feuchteabgabe und somit auch der Garzustand eines Garguts 300 zuverlässig bestimmt werden. Die Erfassung der Abkühlung hat dabei den Vorteil, dass keine absoluten Feuchtemessungen an der Garraumluft durchgeführt werden müssen. Somit sind keine kostenintensiven und störanfälligen Feuchtesensoren notwendig. Ein weiterer Vorteil ist, dass auch keine direkten Zahlenwerte für die Feuchte oder für eine Größe der Änderung der Feuchteabgabe bestimmt werden müssen. Der Vorteil ist, dass insbesondere lediglich der Zeitpunkt bestimmt werden muss, zudem sich der Garvorgang von einer Zunahme der Feuchteabgabe pro Zeit auf eine Abnahme oder gleichbleibende Feuchteabgabe pro Zeit ändert. Dazu wird beispielsweise an zwei Stellen im Garraum die Temperatur gemessen oder es wird eine Größe proportional zur Heizleistung für den Garraum bestimmt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Gargerät
- 2
- Heizeinrichtung
- 3
- Garraum
- 4
- Sensoreinrichtung
- 5
- Steuereinrichtung
- 6
- Messsystem
- 11
- Messfühler
- 12
- Unterhitzeheizquelle
- 13
- Tür
- 14
- Sensoreinheit
- 16
- Messsensor
- 22
- Oberhitzeheizquelle
- 23
- Höhe
- 26
- Messmodul
- 33
- Überwachungseinrichtung
- 43
- Garraummuffel
- 101
- Bedieneinrichtung
- 300
- Gargut