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Die Erfindung betrifft ein programmgesteuertes Reinigungs- und/oder Desinfektionsgerät, insbesondere eine Wasch- oder Spülmaschine, mit einer aus einem Bevorratungsraum herausziehbaren Schublade, die der Aufnahme von mit Prozesschemikalien befüllten Vorratsbehältern dient.
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Programmgesteuerte Reinigungs- und/oder Desinfektionsgeräte im Allgemeinen sowie Wasch- oder Spülmaschinen im Speziellen sind aus dem Stand der Technik an sich gut bekannt.
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Vorbekannte Reinigungs- und/oder Desinfektionsgeräte dienen der Reinigung und/oder Desinfektion von zu reinigenden und/oder zu desinfizierenden Gütern und verfügen zu diesem Zweck über einen Behandlungsraum, der die zu reinigenden und/oder zu desinfizierenden Güter im bestimmungsgemäßen Verwendungsfall aufnimmt. Typische Reinigungs- und/oder Desinfektionsgeräte im Sinne der Erfindung sind insbesondere Wasch- oder Spülmaschinen sowie Laborspüler, Gastronomiespüler, Reinigungsautomaten für medizinische Geräte und/oder dergleichen Einrichtungen.
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Zur Erzielung eines optimierten Reinigungs-, Desinfektions- und/oder Trocknungsergebnisses finden flüssige Prozesschemikalien Verwendung, die im Zuge eines Reinigungs-, Desinfektions- und/oder Trocknungsvorgangs dem Behandlungsraum des Reinigungs- und/oder Desinfektionsgerätes zugeführt werden. Bei solchen Prozesschemikalien handelt es sich beispielsweise um Reinigungs- und/oder Desinfektionschemikalien, die je nach Programmsteuerung zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingesetzt und dem Behandlungsraum des Reinigungs- und/oder Desinfektionsgerätes dosiert zugeführt werden.
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Zum Zwecke der Dosierung flüssiger Prozesschemikalien sind aus dem Stand der Technik Dosiervorrichtungen bekannt geworden, die über eine Sauglanze sowie eine an die Sauglanze strömungstechnisch angeschlossene Dosierpumpe verfügen. Im bestimmungsgemäßen Verwendungsfall reicht die Sauglanze in einen die Prozesschemikalie bevorratenden Vorratsbehälter hinein. Bei einem Betrieb der Dosierpumpe wird die Prozesschemikalie über die Sauglanze angesogen und zur Druckseite der Dosierpumpe gefördert, von wo aus sie über eine entsprechende Zuführungsleitung in den Behandlungsraum des Reinigungs- und/oder Desinfektionsgerätes gelangt.
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Als Vorratsbehälter für die Prozesschemikalien kommen typischerweise Kanister mit einem Kanistervolumen von mehreren Litern zum Einsatz. Ist die von einem solchen Kanister bevorratete Menge an Prozesschemikalie verbraucht, ist der leere Kanister gegen einen neuen, das heißt einen mit Prozesschemikalie befüllten Kanister auszuwechseln. Zu diesem Zweck ist die Sauglanze dem leeren Kanister zu entnehmen und in den neuen, noch mit Prozesschemikalie befüllten Kanister einzuführen.
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Um es einem Bediener des Reinigungs- und/oder Desinfektionsgeräts zu erleichtern, auf die vom Bevorratungsraum beherbergten Vorratsbehälter zugreifen zu können, sind aus dem Stand der Technik sogenannten Dosierschubladen bekannt. Eine solche Dosierschublade ist aus dem Bevorratungsraum herausziehbar ausgebildet und sie dient der Aufnahme von mit Prozesschemikalien befüllten Vorratsbehältern. Im herausgezogenen Zustand der Schublade ist benutzerseitig ein vereinfachter Zugriff auf die von der Schublade aufgenommenen Vorratsbehälter möglich. Dies erleichtert insbesondere einen Vorratsbehältertausch. Sobald der Tausch abgeschlossen und der neu eingesetzte Vorratsbehälter an die Dosiereinrichtung des Reinigungs- und/oder Desinfektionsgerätes angeschlossen ist, kann die Schublade zurück in den Bevorratungsraum verfahren werden.
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Die vorbeschriebene Konstruktion hat sich im alltäglichen Praxiseinsatz bewährt. Es besteht gleichwohl Verbesserungsbedarf.
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So ist es grundsätzlich nicht zu vermeiden ist, dass der auszutauschende, hier als leer bezeichnete Kanister noch eine geringfügige Restmenge enthält und sich insbesondere an der Sauglanze noch eine Restmenge an Prozesschemikalie befindet. Dadurch ist bei einem Vorratsbehältertausch die Gefahr einer Verschmutzung des Schubladenbodens durch von der Sauglanze abtropfende Prozesschemikalie groß. Es bedarf dann einer entsprechenden Reinigung, was zwar nicht weiter schwierig, aber verhältnismäßig aufwendig ist, und deshalb benutzerseitig als nachteilig empfunden wird. Es ist im Übrigen eine standsichere Unterbringung der Vorratsbehälter erwünscht, um insbesondere bei einem Verfahren der Schublade ein Verrutschen oder gar umkippen der Vorratsbehälter auch bei einer nicht Vollbestückung der Schublade vermeiden zu können.
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Die
WO 2009/142353 A1 beschreibt eine Waschmaschine mit einer herausziehbaren Schublade, welche einen geräteseitigen Vorratskammer für Prozesschemikalien umfasst, die eine Aufnahmemulde für einen entnehmbaren und mit der Vorratskammer verbindbaren Vorratsbehälter aufweist.
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Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Gerät der eingangs genannten Art dahingehend weiterzuentwickeln, das bei gleichzeitiger Erhöhung der Betriebssicherheit eine vereinfachte Handhabung ermöglicht ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung ein programmgesteuertes Reinigungs- und/oder Desinfektionsgerät mit den Merkmalen von Anspruch 1 vorgeschlagen.
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Ein Reinigungs- und/oder Desinfektionsgerät der gattungsgemäßen Art ist erfindungsgemäß mit einem Schubladeneinsatz ausgerüstet. Dabei dient der Schubladeneinsatz im bestimmungsgemäßen Verwendungsfall der Aufnahme von mit Prozesschemikalien befüllten Vorratsbehältern. Demnach werden die Vorratsbehälter nicht direkt auf dem Boden der Schublade positioniert, sondern vielmehr unter Zwischenordnung des Schubladeneinsatzes auf dem Schubladenboden abgestellt. Der Schubladeneinsatz ist herausnehmbar ausgebildet, womit sich insgesamt der Vorteil einstellt, dass bei einer Verschmutzung des Einsatzes durch Restchemikalien der Einsatz der Schublade entnommen werden kann, womit eine vereinfachte Reinigung gestattet ist. Insbesondere erlaubt es die Herausnehmbarkeit, den Schubladeneinsatz unter fließendem Wasser abzuspülen oder beispielsweise im Spülraum des Reinigungs- und/oder Desinfektionsgeräts zu reinigen, so dass eine vollständige Entfernung von Restchemikalien stattfinden kann.
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Der Schubladeneinsatz stellt zum Zwecke der Aufnahme von Vorratsbehältern eine Aufnahmemulde bereit. Es ist mithin ein schalenartiger Einsatz bereitgestellt, welche Ausgestaltung im Wesentlichen zwei Vorteile mit sich bringt. Zum einen können sich die Vorratsbehälter im bestimmungsgemäßen Verwendungsfall gegenüber dem die Mulde begrenzenden Rand abstützen, womit eine im Unterschied zum Stand der Technik positionssicherere Anordnung der Vorratsbehälter erreicht ist. Dies steht einem Verrutschen oder gar Umkippen der Vorratsbehälter insbesondere bei einem Verfahren der Schublade entgegen. Darüber hinaus bildet die Aufnahmemulde eine Art Auffangraum für ungewollte ausgetretene Restchemikalien, so dass auch größere Mengen an Restchemikalien aufgenommen werden können, ohne dass die Gefahr besteht, dass ein Abfluss aus der Schublade in vom Bevorratungsraum benachbarte Bereiche des Reinigungs- und/oder Desinfektionsgerätes stattfinden kann. Damit können selbst größere Mengen an Restchemikalien zurückgehalten und durch Entnahme des Schubladeneinsatzes in einfacherer Weise und sicher entsorgt werden.
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Der Schubladeneinsatz verfügt unterseitig über eine mit der Schublade zusammenwirkende Positionierhilfe. Diese dient dazu, den Schubladeneinsatz innerhalb der Schublade positionssicher zu fixieren. Damit wird einerseits sichergestellt, dass der Schubladeneinsatz in bestimmungsgemäßer Ausrichtung innerhalb der Schublade zu liegen kommt sowie andererseits, dass auch bei einer Verfahrbewegung der Schublade eine Relativbewegung zwischen Schubladeneinsatz und Schublade unterbunden ist. Die Positionierhilfe erlaubt mithin zugleich eine lagerichtige sowie eine lagesichere Anordnung des Schubladeneinsatzes innerhalb der Schublade.
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Die Positionierhilfe kann als unterseitig am Schubladeneinsatz ausgebildeter Vorsprung ausgebildet sein, der im bestimmungsgemäßen Verwendungsfall in eine bodenseitig der Schublade ausgebildete Bohrung eingreift. Es sind auch selbstredend andere insbesondere formschlüssig ineinander greifende Konstruktionen denkbar. Entscheidend ist, dass mittels der Positionierungshilfe sichergestellt ist, dass eine lagerichtige und -sichere Anordnung des Schubladeneinsatzes innerhalb der Schublade stattfindet.
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Es ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass der Schubladeneinsatz eine Schrägstellung der davon aufgenommenen Vorratsbehälter besorgt. Eine solche Schrägstellung erbringt eine verbesserte Restentleerung. Insbesondere der Einsatz von Sauglanzen bedingt, dass eine vollständige Vorratsbehälterentleerung nicht möglich ist. Eine Schrägstellung schafft hier eine Verbesserung und minimiert die im Kanister verbleibende und mittels einer Sauglanze nicht entnehmbare Restmenge.
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Zum Zwecke der Schrägstellung ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass der Schubladeneinsatz unterseitig Standfüße aufweist, die entlang einer Längsseite des Schubladeneinsatzes hintereinander angeordnet sind. Die nach dieser konstruktiven Ausgestaltung vorgesehenen Standfüße bewirken die schon vorbeschriebene Schrägstellung des Schubladeneinsatzes. Die Standfüße sind zu diesem Zweck nur einseitig des Schubladeneinsatzes ausgebildet, sind also entlang einer Längsseite des Schubladeneinsatzes hintereinander angeordnet. Im bestimmungsgemäßen Anwendungsfall ergibt sich so ein Gefälle von der einen zur anderen Seite des Schubladeneinsatzes.
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Es ist gemäß einem weiteren Merkmal vorgesehen, dass die Aufnahmemulde in einzelne Kompartiments unterteilt ist. Dabei dient ein Kompartiment der Aufnahme eines Vorratsbehälters. Es können beispielsweise drei solcher Kompartiments vorgesehen sein.
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Der Schubladeneinsatz weist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung eine in den von der Aufnahmemulde bereitgestellten Aufnahmeraum hineinragende Prägung auf. Diese Prägung ist bevorzugterweise korrespondierend zur Außenkontur der vom Schubladeneinsatz aufnehmbaren Vorratsbehälter ausgebildet und liegt außenseitig der Vorratsbehälter im bestimmungsgemäßen Verwendungsfall an. Es wird so eine zusätzliche Standortsicherung bezüglich der Vorratsbehälter erreicht.
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Die Aufnahmemulde beziehungsweise die konstruktive Ausgestaltung der Aufnahmemulde und/oder der Prägung ist bevorzugterweise derart gestaltet, dass unterschiedliche Vorratsbehältertypen aufgenommen werden können. Dies schafft bedienerseitig Flexibilität hinsichtlich der einsetzbaren Vorratsbehälterformen, stellt aber zugleich die Möglichkeit einer lagerichtigen und -sicheren Positionierung sicher.
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Es ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung eine Einfahrsperre für die Schublade vorgesehen. Diese Einfahrsperre wirkt mit einem vom Schubladeneinsatz aufgenommenen Vorratsbehälter zusammen. Sinn und Zweck der Einfahrsperre ist es, ein Einfahren der Schublade für den Fall zu sperren, dass einer der Vorratsbehälter lageunrichtig innerhalb des Schubladeneinsatzes positioniert ist. So ist insbesondere mit Bezug auf die bevorzugte Schrägstellung des Schubladeneinsatzes sicherzustellen, dass ein Vorratsbehälter nicht insoweit verkehrt in den Schubladeneinsatz eingesetzt wird, als dass die im Verwendungsfall im Vorratsbehälter befindliche Sauglanze in dem durch die Schrägstellung hochgestellten Bereich des Vorratsbehälters zu liegen kommt. In diesem Fall würde sich nämlich eine ungewollte Minderentleerung ergeben. Die nach der Erfindung vorgesehene Einfahrsperre schafft hier Abhilfe, da sie dafür sorgt, dass bei nicht positionsrichtiger Anordnung des Vorratsbehälters innerhalb des Schubladeneinsatzes ein ordnungsgemäßes Verschließen der Schublade, das heißt einfahren derselben in den Bevorratungsraum nicht möglich ist.
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Die Einfahrsperre ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ein im Bevorratungsraum angeordneter Wegbegrenzer. Bei verkehrt eingesetztem Vorratsbehälter lauft dieser bei einer Verfahrbewegung der Schublade auf den Wegbegrenzer auf, so dass ein ordnungsgemäßes Schließen der Schublade nicht gestattet ist. Nur bei lagerichtiger Positionierung sämtlicher Vorratsbehälter kann der Wegbegrenzer von den Vorratsbehältern unterfahren werden, was ein ordnungsgemäßes Schließen der Schublade gestattet.
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Der Wegbegrenzer ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung als Winkelstück ausgebildet. Auch andere konstruktive Ausgestaltungen sind hier denkbar. Erfindungsgemäß kommt es allein darauf an, dass der Wegbegrenzer in die von einem Vorratsbehälter im Falle einer Schubladenbetätigung beschriebene Bewegungsbahn eintaucht und insoweit ein Verfahrhindernis darstellt, wenn der Vorratsbehälter lageunrichtig in den Schubladeneinsatz eingesetzt ist.
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Die Einführsperre ist erfindungsgemäß bevorratungsraumseitig den von dem Schubladeneinsatz bereitgestellten Standfüßen zugeordnet. Der Wegbegrenzer ist mithin dem Randbereich des Schubladeneinsatzes zugeordnet, der aufgrund der unterseitig am Schubladeneinsatz angeordneten Standfüße höher gelegen ist. Bei lagerichtig eingesetztem Vorratsbehälter kann dieser trotz Höherstellung durch die Standfüße die Einfahrsperre unterfahren. Bei lageunrichtig eingesetztem Vorratsbehälter kommt es mithin zur Kollision der Einfahrsperre beispielsweise mit der am Vorratsbehälter angeordneten Verschlusskappe und/oder der in den Vorratsbehälter im bestimmungsgemäßen Verwendungsfall eingesetzten Sauglanze.
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Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der Figuren. Dabei zeigen
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1 in schematisch perspektivischer Darstellung ein Gestell eines erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Desinfektionsgeräts;
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2 das Gestell nach 1 in einer frontseitigen Ansicht;
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3 in schematisch perspektivischer Darstellung einen Schubladeneinsatz nach der Erfindung;
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4 in schematisch perspektivischer Darstellung eine Schubladeneinsatz nach der Erfindung in einer ersten Bestückungskonstellation;
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5 in schematisch perspektivischer Darstellung eine Schubladeneinsatz nach der Erfindung in einer zweiten Bestückungskonstellation und
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6 in schematisch perspektivischer Darstellung eine Schubladeneinsatz nach der Erfindung in einer dritten Bestückungskonstellation.
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1 lässt in schematisch perspektivischer Darstellung ein Gestell 2 eines ansonsten nicht näher dargestellten Reinigungs- und/oder Desinfektionsgeräts 1 erkennen. Wie sich aus dieser Figur ergibt, stellt das Gestell 2 in seinem mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach 1 linken Teilbereich einen Bevorratungsraum 3 bereit, der im bestimmungsgemäßen Verwendungsfall der Aufnahme von mit Prozesschemikalien befüllten Vorratsbehältern 4 dient. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind drei solcher Vorratsbehälter 4 vorgesehen.
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Die Vorratsbehälter 4 sind von einer Schublade 5 aufgenommen, die aus dem Bevorratungsraum herausziehbar ausgebildet ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel verfügt die Schublade 5 über ein schienengeführtes Bodenteil 7, an das sich mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach 1 linksseitig ein Seitenteil 6 anschließt. Im herausgefahrenen Zustand der Schublade 5 ist benutzerseitig ein einfacher Zugriff auf die Vorratsbehälter 4 über die dem Seitenteil 6 gegenüberliegende Seite der Schublade 5 möglich.
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Wie sich aus den 1 und 2 ergibt, sind die Vorratsbehälter 4 nicht direkt auf dem Bodenteil 7 der Schublade 5 abgestellt. Es ist erfindungsgemäß vielmehr ein Schubladeneinsatz 8 vorgesehen, unter dessen Zwischenordnung die Vorratsbehälter 4 auf dem Bodenteil 7 der Schublade 5 abgestellt sind.
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Der Schubladeneinsatz 8 ist in einer beispielhaften Ausgestaltung in 3 dargestellt.
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Der Schubladeneinsatz 8 ist bevorzugterweise als einstückiges Teil aus Kunststoff ausgebildet. Er ist schalenartig ausgebildet und verfügt über einen Boden 9 sowie einen einstückig damit ausgebildeten, umlaufenden Rand 10. Es ist so eine einen Aufnahmeraum bereitstellende Aufnahmemulde 11 geschaffen, die dem positionssicheren Einsetzen eines oder mehrerer Vorratsbehälter 4 dient.
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Die Aufnahmemulde 11 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel in mehrere Kompartiments 12 unterteilt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind drei solcher Kompartiments 12 vorgesehen. Diese Kompartiments 12 sind baulich durch randseitige Prägungen 13 voneinander getrennt. Dabei sind die Prägungen 13 in ihrer äußeren Kontur an die Geometrie der mit dem Schubladeneinsatz 8 kompatiblen Vorratsbehälter 4 angepasst. Dabei kann in vorteilhafter Weise eine Bestückung des Schubladeneinsatzes 8 mit unterschiedlich ausgebildeten Vorratsbehältern 4 stattfinden, wie dies aus den 4, 5 und 6 zu entnehmen ist.
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So zeigt 4 eine Konstellation, dergemäß drei Vorratsbehälter 4 mit einem Fassungsvolumen von jeweils fünf Litern zum Einsatz kommen. Dabei ist je Kompartiment 12 ein Vorratsbehälter 4 vorgesehen, womit eine lagerichtige und -sichere Anordnung der einzelnen Vorratsbehälter 4 erreicht ist.
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5 zeigt eine Konstellation, dergemäß zwei Vorratsbehälter 4 mit jeweils einem Fassungsvolumen von zehn Litern zum Einsatz kommen. Dabei ist die Ausgestaltung derart, dass einander gegenüberliegende Ausprägungen 13 die Vorratsbehälter 4 zwischen sich aufnehmen, so dass auch bei dieser Ausgestaltung eine lagerichtige und -sichere Anordnung der Vorratsbehälter erreicht ist.
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6 zeigt schließlich eine Konstellation, dergemäß im Unterschied zur Darstellung nach 4 in Höhenrichtung 22 höher aufbauende Vorratsbehälter 4 zum Einsatz kommen. Die Vorratsbehälter 4 kommen jeweils in einem Kompartiment 12 zu stehen, wobei eine lagesichere Positionierung insbesondere durch einsatzseitig ausgebildete Rippen 14 gewährleistet ist, wie sie sich insbesondere aus der Darstellung nach 3 ergeben. Diese Rippen 14 greifen im bestimmungsgemäßen Verwendungsfall in vom jeweiligen Vorratsbehälter 4 entsprechend bereitgestellte Ausnehmungen ein.
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Es kann darüber hinaus eine in Längsrichtung 18 verlaufende Nut 15 vorgesehen sein, wie sich dies ebenfalls aus der Darstellung nach 3 ergibt. Dabei dient die Nut 15 zum einen der Stabilisierung des schalenartigen Schubladeneinsatzes 8 sowie zum anderen als Aufnahmenut für gegebenenfalls an den Vorratsbehältern 4 unterseitig angeordnete Gegenstücke.
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Der Schubladeneinsatz 8 verfügt unterseitig über Standfüße 16. Diese sind entlang einer Längsseite in Längsrichtung 18 hintereinander angeordnet, im gezeigten Ausführungsbeispiel nach 3 an der mit Bezug auf die Blattebene nach 3 rechten Längsseite. Diese Standfüße 16 bewirken im bestimmungsgemäßen Verwendungsfall eine Schrägstellung des Schubladeneinsatzes 8 sowie der davon aufgenommenen Vorratsbehälter 4, wie insbesondere die Darstellung nach 2 erkennen lässt. Wie sich aus dieser Figur ergibt, wird aufgrund der Schrägstellung des Schubladeneinsatzes bewirkt, dass sich mit Bezug auf die Höhenerstreckung 22 ein Gefälle einstellt, und zwar mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach 2 von rechts nach links. In vorteilhafter Weise wird durch diese Schrägstellung erreicht, dass nach einer bestimmungsgemäßen Entleerung eines Vorratsbehälters 4 nur eine minimierte nicht entnehmbare Restmenge an Chemikalie im Vorratsbehälter 4 verbleibt.
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Zur Chemikalienentnahme dient je Vorratsbehälter 4 eine Sauglanze 20, wie sie ausschnittsweise beispielsweise in 5 gezeigt ist. Die Sauglanze 20 mündet in einen von außen zugänglichen Anschluss 21 ein, der unter Zwischenschaltung beispielsweise eines Schlauches an eine in den Figuren nicht dargestellte Saugpumpe angeschlossen ist. Im bestimmungsgemäßen Verwendungsfall ist die Sauglanze 20 über eine mit einem Verschlussdeckel 19 verschlossene Öffnung in den jeweils zugehörigen Vorratsbehälter 4 eingeführt.
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Das Reinigungs- und/oder Desinfektionsgerät 1 verfügt hinsichtlich der Schublade 5 über eine Einfuhrsperre 23, die im gezeigten Ausführungsbeispiel in Form eines Winkels ausgebildet ist. Dieser Winkel wirkt mit den vom Schubladeneinsatz 8 aufgenommenen Vorratsbehältern 4 zusammen und stellt im Falle einer unrichtigen Bestückung der Schublade 5 mit Vorratsbehältern 4 einen Wegbegrenzer dar, so dass ein ordnungsgemäßes Verschließen der Schublade 5 nicht gestattet ist.
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2 zeigt eine lagerichtige Positionierung der Vorratsbehälter 4, dergemäß der Vorratsbehälter 4 mit seinem die Sauglanze 20 tragenden Verschlussdeckel 19 den mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach 2 linken Seitenteil 6 der Schublade 5 zugewandt ist. In dieser lagerichtigen Positionierung des Vorratsbehälters 4 kann der Vorratsbehälter 4 trotz der Schrägstellung durch den Schubladeneinsatz 8 die Einfahrsperre 23 unterfahren, womit ein bestimmungsgemäßes Einfahren der Schublade 5 gestattet ist.
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Sollte der Vorratsbehälter 4 benutzerseitig verkehrtherum in den Schubladeneinsatz 8 eingestellt werden, der die Sauglanze 20 tragende Verschlussdeckel 19 also mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach 2 auf der rechten Seite der Schublade 5 zu liegen kommen, so wäre ein ordnungsgemäßes Einfahren der Schublade 5 nicht gestattet. In diesem Fall würde nämlich bei einer Einfahrbewegung der Schublade 5 der aus dem Verschlussdeckel 19 herausragende und mit der Lanze 20 strömungstechnisch gekoppelte Anschluss 21 gegen die Einfahrsperre 23 fahren, so dass ein ordnungsgemäßes Schließen der Schublade 5 nicht gestattet wäre.
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1 lässt indes erkennen, dass auch bei lageunrichtiger Positionierung eines Vorratsbehälters 4 ein Einfahren der Schublade 5 gestattet ist, allerdings nur dann, wenn dieser nicht an die Dosiereinrichtung des Reinigungs- und/oder Desinfektionsgerätes angeschlossen ist, eine Sauglanze 20 mithin nicht in den Vorratsbehälter 4 eingesteckt ist. Da in diesem Fall eine Prozesschemikalienentnahme nicht stattfindet, kommt es auch nicht darauf an, ob der Vorratsbehälter 4 lageunrichtig oder lagerichtig in den Schubladeneinsatz 8 eingesetzt ist. Nur bei einem bestimmungsgemäßen Anschluss des Vorratsbehälters 4 an die Dosiereinrichtung des erfindungsgemäßen Geräts kommt es auf die lagerichtige Positionierung des Vorratsbehälters 4 innerhalb des Schubladeneinsatzes 8 an, in welchem Fall die Einfahrsperre 23 in der schon vorbeschriebenen Weise mit dem Vorratsbehälter 4 zusammenwirkt.
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Zur lagesicheren Anordnung des Schubladeneinsatzes 8 innerhalb der Schublade 5 kommen Positionierhilfen 17 zum Einsatz, die beispielsweise als Fortsätze der Standfüße 16 ausgebildet sind. Diese Fortsätze greifen in korrespondierend ausgebildete Bohrungen im Bodenteil 7 der Schublade 5, so dass eine lagerichtige und -sichere Anordnung des Schubladeneinsatzes 8 relativ gegenüber der Schublade 5 und damit auch eine lagesichere Anordnung der von einem Schubladeneinsatz 8 aufgenommenen Vorratsbehälter 4 relativ gegenüber der Schublade 5 gewährleistet ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Reinigungs- und/oder Desinfektionsgerät
- 2
- Gestell
- 3
- Bevorratungsraum
- 4
- Vorratsbehälter
- 5
- Schublade
- 6
- Seitenteil
- 7
- Bodenteil
- 8
- Schubladeneinsatz
- 9
- Boden
- 10
- Rand
- 11
- Aufnahmemulde
- 12
- Kompartiment
- 13
- Prägung
- 14
- Rippe
- 15
- Nut
- 16
- Standfuss
- 17
- Positionierungshilfe
- 18
- Längsrichtung
- 19
- Verschlussdeckel
- 20
- Lanze
- 21
- Anschluss
- 22
- Höhenrichtung
- 23
- Einfahrsperre