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DE102014107558B4 - Vorrichtung und Verfahren zum Umpacken von Gegenständen - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Umpacken von Gegenständen Download PDF

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DE102014107558B4 DE102014107558.7A DE102014107558A DE102014107558B4 DE 102014107558 B4 DE102014107558 B4 DE 102014107558B4 DE 102014107558 A DE102014107558 A DE 102014107558A DE 102014107558 B4 DE102014107558 B4 DE 102014107558B4
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Abstract

Vorrichtung (10) zum Umpacken von Gegenständen, umfassend eine erste und zweite Fördereinrichtung (12, 14), eine zwischen der ersten und zweiten Fördereinrichtung angeordnete Umpackstation (16) und eine erste und zweite Greifvorrichtung (22, 24) zum Transportieren der Gegenstände zwischen der ersten und zweiten Fördereinrichtung und der Umpackstation, wobei die Umpackstation wenigstens eine dritte Fördereinrichtung (18) aufweist, die in einer Bearbeitungsförderrichtung (b) parallel zu der ersten und/oder zweiten Fördereinrichtung verläuft und wobei die erste und zweite Greifvorrichtung (22, 24) parallel zueinander angeordnet sind und quer zur ersten und/oder zweiten Fördereinrichtung bewegbare Greifanordnungen (26, 28) tragen, welche Greifanordnungen über die erste und zweite Fördereinrichtung (12, 14) bewegbar sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Umpacken von Gegenständen, umfassend eine erste und zweite Fördereinrichtung, eine zwischen der ersten und zweiten Fördereinrichtung angeordnete Umpackstation und wenigstens eine Greifstation zum Transportieren der Gegenstände zwischen der ersten und zweiten Fördereinrichtung und der Umpackstation. Eine derartige gattungsgemäße Vorrichtung ist aus der DE 296 17 344 U1 bekannt. In dieser Vorrichtung ist zwischen zwei parallelen Fördereinrichtungen in Form von Transportbändern ein Umpacktisch angeordnet, auf welchem die Gegenstände, insbesondere Flaschen, quer zur Richtung der Förderbänder bewegt werden, um dort von einem Packformat in ein anderes umgepackt zu werden. Eine derartige Vorrichtung lässt jedoch nur ein Umpacken zu, welches auf einer Neuanordnung der Gegenstände, insbesondere Flaschen beruht.
  • Eine weitere Vorrichtung der oben genannten Art zum Umsetzen von Flaschen in einer Neuanordnung sowie ein zugehöriges Verfahren ist aus der DE 10 2004 047 826 A1 bekannt.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zu schaffen, die ein Umpacken von Gegenständen ermöglicht, das über die reine Neuorientierung der Gegenstände hinausgeht.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 14. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Erfindungsgemäß hat die Umpackstation zwischen der ersten und zweiten Fördereinrichtung wenigstens eine dritte Fördereinrichtung, die in einer Bearbeitungsförderrichtung parallel zu der ersten und/oder zweiten Fördereinrichtung betätigbar ist. Ferner weist die Vorrichtung eine erste und zweite Greifvorrichtung auf, die parallel zueinander angeordnet sind und quer zur ersten und/oder zweiten Fördereinrichtung bewegbare Greifanordnungen tragen, welche jeweils über die erste und zweite Fördereinrichtung bewegbar sind. Mittels dieser dritten Fördereinrichtung ist es möglich, die Gegenstände, insbesondere Flaschen, sowohl innerhalb der Umpackstation z.B. zwischen unterschiedlichen Greifvorrichtungen zu transportieren als auch aus der Umpackstation heraus zu einer Bearbeitungsstation, zum Beispiel zu einer Verpackungsstation für Six-Packs, und wieder in die Umpackstation hinein, von wo sie mittels der Greifvorrichtungen auf die zweite Förderstation transportiert werden können. In der zweiten Förderstation können dabei zum Beispiel mehrere Six-Packs in einem Karton oder einem größeren Träger angeordnet werden, so dass mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine doppelte Umpackung oder eine zweistufige Verpackung möglich ist.
  • Vorteilhaft sind sowohl die erste als auch die zweite Greifvorrichtung in der Lage, Gegenstände, insbesondere Behälter oder Flaschen, direkt zwischen den ersten und zweiten Fördereinrichtungen zu transportieren, ohne diese zwischendurch in der Umpackstation abzusetzen. Der Transport ist hierbei in beide Richtungen, das heißt von der ersten zur zweiten Fördereinrichtung als auch von der zweiten zur ersten Fördereinrichtung, möglich. So können zum Beispiel mit der ersten Greifvorrichtung Flaschen auf der dritten Fördereinrichtung zur Umgruppierung abgestellt und dann parallel zur ersten und zweiten Fördereinrichtung zur zweiten Greifvorrichtung bewegt werden, wo sie umgruppiert auf der zweiten Fördervorrichtung abgesetzt werden.
  • Das Vorsehen der zwei separaten und unabhängig betätigbaren Greifvorrichtungen, die den ganzen Transportbereich zwischen der ersten und zweiten Fördereinrichtung abdecken, erlaubt somit eine sehr große Variabilität beim Umpacken, Umgruppieren und Umorientieren als auch beim Befüllen der leeren Transportbehälter mit Leergut.
  • Vorzugsweise ist die dritte Fördereinrichtung zur Förderung von Gegenständen in beiden Richtungen parallel zur Bearbeitungsförderrichtung betätigbar ist, so dass Gegenstände aus der Umpackstation hinaus als auch wieder in die Umpackstation hineingefördert werden können. Dies öffnet viele Möglichkeiten, die Gegenstände zwischen dem Heraus- und dem Hereinfördern umzugruppieren oder umzupacken.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist in der Umpackstation eine vierte Fördereinrichtung angeordnet ist, die vorzugsweise parallel zur dritten Fördereinrichtung verläuft, wobei die dritte und vierte Fördereinrichtung über wenigstens eine Bearbeitungsstation für Gegenstände verbunden sind. Auf diese Weise können die Gegenstände ohne Hin- und Hertransport in einer Richtung transportiert und in der Bearbeitungsstation umgruppiert bzw. umgepackt werden. Die Gegenstände werden somit mittels der dritten Fördereinrichtung aus der Umpackstation herausbefördert, von dort aus in die Bearbeitungsstation hinein und die umgepackten oder umgruppierten Gegenstände werden dann über die vierte Fördereinrichtung wieder in die Umpackstation hineinbefördert, von wo aus sie mittels einer Greifvorrichtung auf die zweite Fördereinrichtung abgesetzt werden.
  • Es ist hierbei anzumerken, dass die Greifvorrichtung vorzugsweise in der Lage ist, die Gegenstände direkt von der ersten Fördereinrichtung auf die zweite Fördereinrichtung zu transportiert, ohne diese auf der dritten oder vierten Fördereinrichtung abzusetzen.
  • Die Bearbeitungsstation kann zum Beispiel durch eine Pack- und/oder Gruppierstation für die Gegenstände gebildet sein, das heißt kurz für jede Art von Bearbeitungsstation, die in Verbindung mit der Neuanordnung und Verpackung von Gegenständen relevant ist.
  • Vorzugsweise ist die Bearbeitungsstation durch eine Packstation für Six-Packs gebildet, die zunehmend am Markt als gängige Verpackungsgröße für Getränkeflaschen verlangt wird.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt ein Umpacken und Umgruppieren auch kleiner Chargen und ist damit insbesondere zur spezifischen Verpackung von Gegenständen für Kleinabnehmer geeignet.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die die dritte oder vierte Fördereinrichtung mit einer Zufuhr für die Gegenstände verbunden. Dies hat den Vorteil, dass beim Umpacken fehlende Flaschen mit eingeschleust werden können bzw. dass nach dem Umpacken auf der ersten Fördereinrichtung vorhandenes Leergut zum Beispiel wieder mit Leerflaschen gefüllt werden können, um damit einfacher einer Füllvorrichtung zum Neubefüllen zugeführt werden zu können.
  • Beispielsweise können Leerflaschen über die vierte Fördereinrichtung zugeführt werden, welche dann von der ersten Greifvorrichtung wieder in die Leergutkästen auf der ersten Fördervorrichtung abgestellt werden.
  • Vorzugsweise hat die erste Greifvorrichtung eine erste Greifanordnung und die zweite Greifvorrichtung eine zweite Greifanordnung, wobei die erste und zweite Greifanordnung zum Tragen einer unterschiedlichen Anzahl an Gegenständen ausgebildet sind. Auf diese Weise lässt sich ein hoher Durchsatz beim Umpacken oder Umgruppieren der Gegenstände erzielen.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind die Gegenstände durch Behälter, insbesondere Flaschen, gebildet und zumindest in der dritten Fördereinrichtung sind Leitbleche zum Vereinzeln von Flaschenreihen ausgebildet. Diese Leitbleche können in der dritten Fördereinrichtung dazu verwendet werden, die Flaschen für eine neue Flaschenanordnung umzugruppieren, zum Beispiel von einer 12er-Anordnung, das heißt 4 × 3 zu einer 20er-Anordnung, das heißt 4 × 5 oder zu einer 24er-Anordnung, das heißt 6 × 4. Die Flaschen können somit durch die erste Greifvorrichtung gegriffen und auf der dritten Fördereinrichtung abgestellt werden, wo sie in Bearbeitungsförderrichtung in Richtung der Leitbleche bewegt werden, wo sie dann in einzelne Flaschenreihen vereinzelt werden, so dass sich eine definierte Anordnung der Flaschen in der Ebene der Umpackstation ergibt. Diese geordnet angeordneten Flaschen werden dann durch die zweite Greifvorrichtung, zum Beispiel in einer veränderten Anzahl, gegriffen und in einem Behälter bzw. einem Kasten auf der zweiten Fördereinrichtung transportiert.
  • Es soll hierbei klargestellt werden, dass die Greifvorrichtung mit den Greifanordnungen in herkömmlicher Weise ausgebildet ist, das heißt sowohl zum horizontalen Transportieren der Flaschen insbesondere in der Art eines Portals mit einer Horizontalführung als auch mit einer vertikalen Bewegungskomponente, insbesondere durch einen vertikalen Pneumatik- oder Hydraulikzylinder.
  • Vorzugsweise sind die dritte und/oder vierte Fördereinrichtung als Flaschenförderer, insbesondere als Scharnierbandkettenförderer, ausgebildet, was einen leichten Transport der einzelnen Flaschen, insbesondere in Richtung von Leitblechen, zum Vereinzeln von Flaschenreihen ermöglicht.
  • Vorzugsweise verlaufen die erste und zweite Fördereinrichtung parallel zueinander, was den Austausch bzw. das Umpacken und Umgruppieren von Gegenständen zwischen der ersten und zweiten Fördereinrichtung und der Umpackstation erleichtert.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Umpacken von Gegenständen, wobei diese von einer ersten Fördereinrichtung über eine Packstation zu einer zweiten Fördereinrichtung oder vice versa befördert werden. Gemäß der Erfindung werden die Gegenstände, insbesondere Behälter oder Flaschen, in der Umpackstation mittels wenigstens einer dritten Fördereinrichtung zu einer Bearbeitungsstation transportiert, in welcher sie in einer neuen Verpackung oder Gruppierung verpackt und/oder gruppiert werden, worauf sie wieder in die Umpackstation transportiert und dort in der neuen Verpackung oder Gruppierung auf die zweite Fördereinrichtung transportiert werden. Durch die Möglichkeit, die Gegenstände in der Umpackstation neu zu verpacken und/oder zu gruppieren, ergeben sich viel weitergehende Möglichkeiten zum Umgruppieren oder Umpacken der Gegenstände, als sie in der DE 296 17 344 gezeigt sind. Während diese bekannte Druckschrift nur die Möglichkeit eröffnet, die Gegenstände in einer neuen Anordnung umzugruppieren, ermöglicht das erfindungsgemäße Verfahren eine doppelte Umgruppierung bzw. eine Zwischenverpackung, was mit dem Stand der Technik nicht möglich ist. So können zum Beispiel Flaschen in der Umpackstation, das heißt in der damit verbundenen Bearbeitungsstation, zu Six-Packs verpackt werden, die dann anschließend in auf der zweiten Fördereinrichtung stehende Kartons gestellt werden. Die Flaschen, können auf dem ersten Förderband entweder als ungeordneter Flaschenstrom oder in Form von abgepackten Flaschen, z.B. in Transportkästen zugeführt werden, zum Beispiel Flaschen, die in 20er oder 12er-Trägern auf der ersten Fördereinrichtung der Umpackstation zugeführt werden.
  • Hinsichtlich der weiteren Vorteile wird auf die obigen Ausführungen in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eingegangen. Hierbei sei angemerkt, dass sich das erfindungsgemäße Verfahren insbesondere in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung durchführen lässt.
  • Vorzugsweise werden die Gegenstände von der Bearbeitungsstation mit einer vierten Fördereinrichtung wieder an die Umpackstation zurücktransportiert. Während es prinzipiell die Möglichkeit gäbe, die Umpackstation allein mit einer dritten Fördereinrichtung zu versehen, auf welcher die Gegenstände in die Bearbeitungsstation hinaus- und dann wieder von der Bearbeitungsstation in die Umpackstation hineintransportiert werden, hat das Vorsehen der vierten Fördereinrichtung den Vorteil, dass die Gegenstände nicht in entgegengesetzter Richtung transportiert werden müssen, sondern in einem kontinuierlichen Packstrom von der dritten Fördereinrichtung über die Bearbeitungsstation zur vierten Fördereinrichtung gefördert werden können, von wo aus sie dann auf die zweite Fördereinrichtung in die Endverpackung transportiert werden können.
  • Vorzugsweise werden die Gegenstände mittels wenigstens einer Greifvorrichtung zwischen der ersten und zweiten Fördereinrichtung und der Umpackstation bewegt. Hierbei erlaubt die Greifvorrichtung einen Transport der Gegenstände direkt zwischen den beiden Fördereinrichtungen als auch zwischen der ersten und zweiten Fördereinrichtung einerseits und der Umpackstation andererseits. Auf diese Weise kann das Umpackverfahren gemäß der Erfindung sehr variabel gehalten werden.
  • Vorzugsweise hat die dritte Fördereinrichtung - vorzugsweise in der Umpackstation - zumindest zwei Abschnitte, die in entgegengesetzter Laufrichtung betreibbar sind. Auf diese Weise können Gegenstände auf der dritten Fördereinrichtung in unterschiedlicher Weise behandelt werden, was die Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung erweitert.
  • Es soll klargestellt sein, dass die obigen Ausführungsformen in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden können, soweit dies technisch nicht unmöglich ist.
  • Darüber hinaus soll klargestellt sein, dass einzelne Komponenten der erfindungsgemäßen Vorrichtung entweder als einzelne Komponenten oder mehrfach vorgesehen sein können. Somit können mehrere erste und zweite Fördereinrichtungen zum Zu- und Abführen von Produkten, insbesondere parallel zueinander, vorgesehen sein. In entsprechender Weise können dann in der Umpackstation nicht nur ein oder zwei Greifvorrichtungen, sondern eine Vielzahl von, insbesondere parallelen Greifvorrichtungen, angeordnet sein, zum Beispiel vier Greifvorrichtungen. Vorzugsweise entspricht hierbei die Anzahl der Greifvorrichtungen der Anzahl der ersten und zweiten Fördereinrichtung.
  • Ebenso können mehrere dritte und/oder vierte Fördereinrichtungen in der Umpackstation vorgesehen sein, um die Gegenstände in Bearbeitungsförderrichtung aus der Umpackstation hinaus- bzw. in die Umpackstation hineinzutransportieren.
  • Die Erfindung ist insbesondere konzipiert für das Umpacken von Gegenständen in Form von Behältern, insbesondere Dosen oder Flaschen, ist jedoch auch geeignet für andere Gegenstände, die in unterschiedlichen Gruppierungen oder Verpackungskonfigurationen am Markt angeboten werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise anhand der schematischen Zeichnung beschrieben. In dieser zeigen:
    • 1 eine Schemazeichnung einer erfindungsgemäßen Umpackstation mit einer dritten und vierten Fördereinrichtung, die über eine Bearbeitungsstation miteinander verbunden sind, und
    • 2 ein Detail der Umpackstation aus 1.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Umpackvorrichtung 10 zum Umpacken von Gegenständen in Form von Flaschen. Die Umpackvorrichtung 10 enthält eine erste Fördereinrichtung 12 und eine zweite Fördereinrichtung 14 im Bereich einer Umpackstation 16 zueinander parallel verlaufen. Die Umpackstation 16 enthält eine dritte Fördereinrichtung 18 und eine vierte Fördereinrichtung 20, die im Bereich der Umpackstation 16 parallel zu der ersten und zweiten Fördereinrichtung verlaufen.
  • Die Umpackstation 16 enthält weiterhin zwei Greifvorrichtungen 22, 24 in Art horizontaler Förderportale, die quer zu den ersten und zweiten Fördereinrichtungen 12, 14 angeordnet sind. Die erste Greifvorrichtung 22 enthält eine erste Greifanordnung 26, während die zweite Greifvorrichtung 24 eine zweite Greifanordnung 28 aufweist. Beide Greifvorrichtungen 22, 24 erstrecken sich sowohl über die erste und zweite Fördereinrichtung 12, 14 als auch über die dritte und vierte Fördereinrichtung 18, 20. Die dritte Fördereinrichtung 18 ist in einer Bearbeitungsförderrichtung b entsprechend dem Doppelpfeil parallel zu der ersten und zweiten Fördereinrichtung 12, 14 betätigbar und läuft aus der Umpackstation 16 hinaus zu einer Bearbeitungsstation 30, mit welcher wiederum die vierte Fördereinrichtung 20 verbunden ist. Die dritte Fördereinrichtung 18 hat zudem, wie in 2 dargestellt ist, zwei Abschnitte 18a, 18b, die in entgegengesetzter Laufrichtung betreibbar sind. Die dritte Fördereinrichtung 18 ist des Weiteren mit einem Zulauf 32 für Flaschen verbunden, so dass beim Umpacken entstehende Leerräume in Transportbehältern mit Flaschen, insbesondere Leergut gefüllt werden können oder zusätzlicher Flaschenbedarf beim Umpacken oder Umgruppieren abgedeckt werden kann, z.B. eine zweite Flaschenart zugeführt werden kann.
  • Eine mögliche Umpackkonstellation soll anhand eines Beispiels dargestellt werden. Auf der ersten Fördereinrichtung 12 werden in Pfeilrichtung 20er Bierkästen mit 0,5 1-Flaschen zugeführt. Die 20 Flaschen werden von der zweiten Greifvorrichtung 24 mittels der Greifanordnung 28 aus dem Kasten entnommen und auf der dritten Fördereinrichtung abgesetzt. Die der erste Abschnitt 18a der dritten Fördereinrichtung 18 enthält Leitbleche 34, mit welchen die Flaschen in Flaschenreihen geordnet werden, wobei sie in Bearbeitungsförderrichtung b1 in Richtung auf die erste Greifvorrichtung gefördert werden. Dort werden die Flaschen in einer neuen Anordnung, zum Beispiel in einer 12er-Anordnung, von der Greifanordnung 26 der ersten Greifvorrichtung 22 gegriffen und in entsprechende Getränkekästen abgestellt, die leer auf der zweiten Fördereinrichtung 14 in die Umpackstation hineingefahren werden. Weiterhin können über den Zulauf 32 Leerflaschen in die Umpackstation 16 eingefahren werden, welche dann von der Greifanordnung 28 der zweiten Greifvorrichtung 24 gegriffen und in die geleerten Kästen auf der ersten Fördereinrichtung 12 wieder eingestellt werden, so dass auf der ersten Fördereinrichtung 12 gefüllte Kästen angeliefert und nach der Umpackstation Kästen mit Leergut weiter gefördert werden.
  • In einer anderen Ausführungsform können die mittels der ersten Fördereinrichtung 12 angelieferten Flaschen über die zweite Greifvorrichtung 24 mittels der Greifanordnung 28 auf die dritte Fördereinrichtung 18 überführt werden, von wo aus sie aus der Umpackstation 16 hinaus in die Bearbeitungsstation 30 hineintransportiert werden, wo jeweils 6 Flaschen in ein Six-Pack verpackt werden. Von der Bearbeitungsstation 30 werden die Flaschen weiter über die vierte Fördereinrichtung 20 wieder in die Umpackstation 16 transportiert, wo sie von der ersten Greifanordnung 26 der ersten Greifvorrichtung 22 gegriffen und in entsprechende Kartons oder Kästen auf der zweiten Fördereinrichtung 14 abgesetzt werden. Somit können in einem Vorgang die Flaschen zum einen in Six-Packs gepackt und dann mehrere Six-Packs in einem Versandkarton oder einer Six-Pack-Kiste abgesetzt werden. Es erfolgt hiermit somit ein doppelter Umpackprozess in einer Station.
  • Die Umpackstation 16 ist detailliert in 2 dargestellt. Hier sind insbesondere die Vereinzelungsbleche 32 der dritten Fördereinrichtung 18 zu sehen. Des Weiteren ist hier detailliert dargestellt, dass die dritte Fördereinrichtung in der Figur oben einen ersten Antrieb 36 für den ersten Abschnitt 18a hat und im unteren Bereich der Umpackstation einen zweiten Antrieb 38 für den zweiten Abschnitt 18b der dritten Fördereinrichtung 18, wobei die Antriebsichtung in beiden Abschnitten gleich oder entgegengesetzt sein kann. Dies ermöglicht es, gefüllte Flaschen als auch leere Flaschen gleichzeitig zu handeln. Weiterhin können Flaschenströme in beliebiger Weise aufgeteilt werden, zum Beispiel zum Überführen zwischen die Vereinzelungsbleche 34 in Richtung auf die erste Greifvorrichtung 22 oder auch mittels des zweiten Antriebs 38 nach unten hinaus aus der Umpackstation 16 in Richtung auf die Bearbeitungsstation 30 (1). In 2 ist auch deutlich zu sehen, dass sich die erste Greifvorrichtung 22 als auch die zweite Greifvorrichtung 24 über alle Fördereinrichtungen 12, 14, 18, 20, das heißt über die erste, zweite, dritte als auch vierte Fördereinrichtung erstrecken, womit Gegenstände, insbesondere Flaschen, von jeder der Fördereinrichtungen zu jeder beliebigen anderen Fördereinrichtung transportiert werden können. Die Umpackstation 16 ist vorzugsweise mit einem Gehäuse 40 umgeben, um sie besser gegen unbeabsichtigtes Eingreifen von Personen abzusichern und um einen gewissen Lärmschutz zu gewährleisten.
  • Die Erfindung ist nicht auf das oben beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern kann innerhalb des Schutzbereiches der beiliegenden Ansprüche variiert werden.

Claims (16)

  1. Vorrichtung (10) zum Umpacken von Gegenständen, umfassend eine erste und zweite Fördereinrichtung (12, 14), eine zwischen der ersten und zweiten Fördereinrichtung angeordnete Umpackstation (16) und eine erste und zweite Greifvorrichtung (22, 24) zum Transportieren der Gegenstände zwischen der ersten und zweiten Fördereinrichtung und der Umpackstation, wobei die Umpackstation wenigstens eine dritte Fördereinrichtung (18) aufweist, die in einer Bearbeitungsförderrichtung (b) parallel zu der ersten und/oder zweiten Fördereinrichtung verläuft und wobei die erste und zweite Greifvorrichtung (22, 24) parallel zueinander angeordnet sind und quer zur ersten und/oder zweiten Fördereinrichtung bewegbare Greifanordnungen (26, 28) tragen, welche Greifanordnungen über die erste und zweite Fördereinrichtung (12, 14) bewegbar sind.
  2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Fördereinrichtung (18) zur Förderung von Gegenständen in beiden Richtungen parallel zur Bearbeitungsförderrichtung betätigbar ist.
  3. Vorrichtung (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Fördereinrichtung (18) mehrere separat antreibbare Abschnitte (18a, 18b) zur Förderung von Gegenständen in beiden Richtungen parallel zur Bearbeitungsförderrichtung (b) betätigbar ist.
  4. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Umpackstation (16) eine vierte Fördereinrichtung (20) angeordnet ist, die parallel zur dritten Fördereinrichtung (18) verläuft, wobei die dritte und vierte Fördereinrichtung über wenigstens eine Bearbeitungsstation (30) für die Gegenstände verbunden sind.
  5. Vorrichtung (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsstation (30) durch eine Pack- und/oder Gruppierstation für die Gegenstände gebildet ist.
  6. Vorrichtung (10) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsstation (30) durch eine Packstation für Six-Packs gebildet ist.
  7. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte und/oder vierte Fördereinrichtung (18, 20) mit einer Zufuhr (32) für die Gegenstände verbunden ist.
  8. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Greifvorrichtung (22) eine erste Greifanordnung (26) und die zweite Greifvorrichtung (24) eine zweite Greifanordnung (28) aufweist, wobei die erste und zweite Greifanordnung zum Tragen einer unterschiedlichen Anzahl an Gegenständen ausgebildet sind.
  9. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenstände durch Flaschen gebildet sind, und dass zumindest in der dritten Fördereinrichtung (18) Leitbleche (34) zum Vereinzeln von Flaschenreihen ausgebildet sind.
  10. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte und/oder vierte Fördereinrichtung (18, 20) als Flaschenförderer, insbesondere als Scharnierbandkettenförderer ausgebildet sind.
  11. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder zweite Fördereinrichtung (12, 14) als Förderbänder zum Transportieren von Kartons oder Gebinden ausgebildet ist.
  12. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Fördereinrichtung (12, 14) in der Umpackstation (16) parallel zueinander verlaufen.
  13. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Fördereinrichtung (18) mehrere unabhängig voneinander betätigbare Abschnitte (18a, 18b) aufweist.
  14. Verfahren zum Umpacken von Gegenständen, wobei diese von einer ersten Fördereinrichtung (12) über eine Umpackstation (16) zu einer zweiten Fördereinrichtung (14) befördert werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenstände in der Umpackstation mittels wenigstens einer dritten Fördereinrichtung (18) zu einer Bearbeitungsstation (30) transportiert werden, in welcher sie in einer neuen Verpackung oder Gruppierung verpackt und/oder gruppiert werden, worauf sie wieder in die Umpackstation transportiert und dort in der neuen Verpackung oder Gruppierung auf die zweite Fördereinrichtung (14) transportiert werden.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenstände von der Bearbeitungsstation (30) mit einer vierten Fördereinrichtung (20) wieder in die Umpackstation (16) zurück transportiert werden.
  16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenstände mittels wenigstens einer Greifvorrichtung (22, 24) zwischen der ersten und zweiten Fördereinrichtung (12, 14) und der Umpackstation (16) bewegt werden.
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