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DE102014105577A1 - Vorrichtung und Verfahren sowie Verlegeanlage zum Verlegen mindestens eines Stranges in einer Bodenfläche - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren sowie Verlegeanlage zum Verlegen mindestens eines Stranges in einer Bodenfläche Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum bevorzugt oberflächennahen Verlegen mindestens eines Stranges in einer Bodenfläche, speziell einer Sport- oder Freizeitanlage oder einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, umfassend eine Aushubeinrichtung zum Ausbilden einer formfesten schlitzförmigen Ausnehmung in der Bodenfläche und Bereitstellen dabei auftretenden Aushubs, eine Strangeinbringeinrichtung, über die mindestens ein Strang der Aushubeinrichtung nachgelagert in die Ausnehmung einbringbar ist, bezogen auf eine Bearbeitungsrichtung der Vorrichtung, und eine Aushubrückführeinrichtung, die mindestens ein Rückführelement für Aushub umfasst oder bildet, wobei der Aushub das mindestens eine Rückführelement entlang in Bearbeitungsrichtung der Strangeinbringeinrichtung nachgelagert in die Ausnehmung rückführbar ist. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren und eine Verlegeanlage.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Verlegen mindestens eines Stranges in einer Bodenfläche, speziell einer Sport- oder Freizeitanlage oder einer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Als Sport- oder Freizeitanlage wird insbesondere ein Sport- oder Spielplatz angesehen, eine Parkanlage, eine Liegefläche oder dergleichen im öffentlichen oder privaten Bereich. Eine landwirtschaftliche Nutzfläche schließt vorliegend eine forstwirtschaftliche Nutzfläche mit ein.
  • Die Bodenfläche wird insbesondere durch abtragbares Material gebildet, insbesondere Erdreich sowie eventuell ein sich darauf befindendes Substrat. Die Bodenfläche kann einen Bewuchs aufweisen, zum Beispiel Naturrasen, worunter vorliegend der natürliche Bewuchs der Bodenfläche sowie eventuell vorhandenen Substrats mit Gräsern und/oder Kräutern verstanden wird. Auch Rollrasen wird vorliegend hierzu gezählt.
  • Denkbar ist auch ein Einsatz der vorliegenden Erfindung im Zusammenhang mit anderweitig genutzten Flächen, beispielsweise Hausrasenflächen oder Grünflächen von Ein- oder Mehrfamilienhäusern oder Industrieanlagen.
  • Außerdem betrifft die Erfindung eine Verlegeanlage.
  • Als Strang wird vorliegend ein eine Längserstreckung aufweisender, verformbarer Körper angesehen. Der Körper kann schlaff oder bis zu einem gewissen Grad steif sein sowie elastisch oder inelastisch verformbar sein. Zu einem Strang wird vorliegend insbesondere eine Rohrleitung, eine Schlauchleitung, eine Elektroleitung mit einem oder mehreren Kabeln, eine Glasfaserleitung oder ein band- oder streifenförmiger Körper gezählt.
  • Stränge in Gestalt von Rohrleitungen werden in der Praxis beispielsweise beim Bau von Rasenheizungen verlegt. Bei den herkömmlichen Verfahren entstehen dabei hohe Kosten, denn eine große Menge an Erdreich muss zunächst abgetragen werden, woraufhin die Rohrleitungen verlegt werden, die anschließend wieder mit Erdreich bedeckt werden. Über die Baukosten hinaus erweisen sich herkömmliche Rasenheizungen als energetisch ineffizient, da die Rohrleitungen einen großen Abstand zur Oberfläche aufweisen und ein erhebliches Temperaturgefälle zwischen dieser und den Rohrleitungen besteht. Außerdem führt die Aufheizung zum Austrocknen des Bodens um die Leitung herum, was deren Wärmeleitfähigkeit unerwünschterweise herabsetzt.
  • Zur Behebung dieses Nachteils schlägt die WO 2012/136710 A1 vor, ein Rasengitter mit in dieses integrierten Rohrleitungen oberflächennah zu verlegen, wodurch die Kosten für die Verrohrung erheblich gesenkt und der Wirkungsgrad der Rasenheizung erheblich gesteigert werden kann. Das in der WO 2012/136710 A1 beschriebene Rasengitterenergiesystem kann nicht nur zum Heizen der Rasenfläche verwendet werden, sondern energetisch umgekehrt betrieben und zum Bereitstellen einer künstlichen Eisfläche verwendet werden. Es bewährt sich in der Praxis.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung und ein Verfahren sowie eine Verlegeanlage zum Verlegen mindestens eines Stranges in einer Bodenfläche auf einfache und kostengünstige Weise bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung zum bevorzugt oberflächennahen Verlegen mindestens eines Stranges in einer Bodenfläche gelöst, speziell einer Sport- oder Freizeitanlage oder einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, wobei die Vorrichtung eine Aushubeinrichtung zum Ausbilden einer formfesten schlitzförmigen Ausnehmung in der Bodenfläche und Bereitstellen dabei auftretenden Aushubs umfasst, eine Strangeinbringeinrichtung, über die mindestens ein Strang der Aushubeinrichtung nachgelagert in die Ausnehmung einbringbar ist, bezogen auf eine Bearbeitungsrichtung der Vorrichtung, und eine Aushubrückführeinrichtung, die mindestens ein Rückführelement für Aushub umfasst oder bildet, wobei der Aushub das mindestens eine Rückführelement entlang in Bearbeitungsrichtung der Strangeinbringeinrichtung nachgelagert in die Ausnehmung rückführbar ist.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht es, mindestens einen Strang auf konstruktiv einfache Weise kostengünstig in der Bodenfläche zu verlegen. Die Vorrichtung wird im bestimmungsgemäßen Gebrauch in einer Bearbeitungsrichtung auf der Bodenfläche bewegt. Mit der Aushubeinrichtung wird eine formfeste schlitzförmige Ausnehmung gebildet und Aushub bereitgestellt. Unter "formfest" wird vorliegend insbesondere verstanden, dass Seitenwände der Ausnehmung nach deren Ausheben formstabil oder im Wesentlichen formstabil sind, so dass die Ausnehmung nicht in sich zusammenfällt und sich der Querschnitt der Ausnehmung während der Bearbeitung mit der Vorrichtung nicht ändert. Insbesondere wird Aushub bereitgestellt, und das Ausbilden der Ausnehmung erschöpft sich nicht in einem Verdrängen der Bodenfläche quer zur Bearbeitungsrichtung mit der Folge von deren Verdichtung (verbunden möglicherweise mit einer Schädigung des Bewuchses und der Bodenstruktur) und einer unebenen Oberfläche am Rand der Ausnehmung.
  • In Bearbeitungsrichtung nachgelagert wird mindestens ein Strang über die Strangeinbringeinrichtung in die Ausnehmung eingebracht. Vorzugsweise wird der Strang am Boden der Ausnehmung abgelegt. Als besonders vorteilhaft erweist sich bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung das Vorhandensein der Aushubrückführeinrichtung mit mindestens einem Rückführelement, entlang dem der Aushub rückführbar ist. In Bearbeitungsrichtung der Strangeinbringeinrichtung nachgelagert kann der rückgeführte Aushub dahinter wieder in die Ausnehmung eingebracht werden. Dies erlaubt es, den mindestens einen Strang zu bedecken und die Ausnehmung zu verfüllen. Es ist insbesondere nicht erforderlich, den Aushub einzusammeln, einem Behältnis zuzuführen, zwischenzulagern und in einem gesonderten Arbeitsschritt die Ausnehmung damit zu verfüllen. Die Integration der Aushubrückführeinrichtung mit mindestens einem Rückführelement in die Vorrichtung erlaubt es, die Ausnehmung auszubilden und unmittelbar in demselben Arbeitsschritt mit dem Aushub zu verfüllen, wobei zugleich der zwischenzeitlich eingebrachte mindestens eine Strang bedeckt wird. Die Ausnehmung kann durch Verfüllen mit dem Aushub formgerecht geschlossen werden können, wodurch idealerweise eine planare oder im Wesentlichen planare Oberfläche gebildet werden kann. Zu diesem Zweck ist vorzugsweise eine Andrückeinrichtung vorgesehen, um den Aushub in der Ausnehmung zu verdichten und/oder eine Glätteinrichtung, um die Oberfläche erforderlichenfalls zu glätten.
  • "In Bearbeitungsrichtung nachgelagert bzw. vorgelagert" ist vorliegend insbesondere als "bezogen auf die Bearbeitungsrichtung dahinter bzw. davor an der Vorrichtung" aufzufassen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung bietet ferner den Vorteil, dass der mindestens eine Strang in einer klar vorgebbaren Tiefe in der Bodenfläche verlegt werden kann. Bevorzugt ist es möglich, die Tiefe durch Absenken oder Anheben der Vorrichtung oder der Aushubeinrichtung bedarfsgerecht einzustellen.
  • Vorzugsweise wird der mindestens eine Strang oberflächennah verlegt, wobei oberflächennah im Hinblick auf die jeweilige Verwendung der Vorrichtung unterschiedliche Werte aufweisen kann. Bei der Verlegung von Rasenheizungen kann die Tiefe der Ausnehmung beispielsweise ungefähr 5 cm bis 30 cm betragen, zum Beispiel ungefähr 7 bis 8 cm. Werden Rohrleitungen für eine Wärmepumpe oder dergleichen verlegt, kann unter oberflächennahem Verlegen auch eine Tiefe des Stranges von ungefähr einem halben Meter bis 2 m verstanden werden. Beim Verlegen von Pflanzbändern für landwirtschaftliche Zwecke werden unter oberflächennahem Verlegen beispielweise Tiefen von ungefähr 3 cm bis 15 cm verstanden, zum Beispiel 5 cm bis 10 cm.
  • Das oberflächennahe Verlegen des mindestens einen Stranges erlaubt es auch, die Vorrichtung verhältnismäßig kompakt und leicht zu bauen. Das von der Vorrichtung auf die Bodenfläche ausgeübte Gewicht kann gering gehalten werden. Eine Beeinträchtigung der Bodenfläche (beispielsweise eine Verformung) und deren Bewuchs lassen sich dadurch minimieren. Dies ist insbesondere bei Sport- oder Freizeitanlagen wie Parkanlagen oder landwirtschaftlichen Nutzflächen von besonderem Vorteil. Beispielsweise wird eine Sportanlage, die mit einer Rasenheizung zu versehen ist, nur in sehr geringem Maß beeinträchtigt und die Verlegekosten für die Rasenheizung erheblich gesenkt. Die homogene Spieloberfläche bleibt erhalten.
  • Die Möglichkeit, in einem einzigen Arbeitsgang die Ausnehmung auszubilden, den mindestens einen Strang zu verlegen und die Ausnehmung mit dem Aushub unter Ausnutzung der Aushubrückführeinrichtung zu verfüllen, ermöglicht sogar den Einsatz einer selbstlenkenden und selbstfahrenden Vorrichtung, mit der der mindestens eine Strang autonom ohne Eingriff einer Bedienperson verlegt wird.
  • Günstig ist es, wenn die Aushubrückführeinrichtung eine einen Aufnahmeraum bildende Abdeckung umfasst, in dem die Aushubeinrichtung angeordnet ist, und wenn das mindestens eine Rückführelement eine Wand oder ein Wandabschnitt der Abdeckung ist. Die Abdeckung ist beispielsweise haubenförmig oder als Gehäuse ausgestaltet und kann die Aushubeinrichtung vorzugsweise obenseitig, seitlich und/oder vorne abdecken. Der Aushub kann die Wand oder den Wandabschnitt entlang wieder in die Ausnehmung befördert werden.
  • Allgemein kann das mindestens eine Rückführelement wandförmig oder plattenförmig gestaltet sein, zum Beispiel als Leitblech.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Aushubrückführeinrichtung einen Rückführkanal aufweist, in den der Aushub förderbar ist, und wenn das mindestens eine Rückführelement eine Wand oder ein Wandabschnitt des Rückführkanals ist. Durch den Rückführkanal hindurch kann der Aushub zielgerichtet in die Ausnehmung rückgeführt werden.
  • Günstig ist es, wenn die Aushubrückführeinrichtung eine einen Aufnahmeraum bildende Abdeckung umfasst, in dem die Aushubeinrichtung angeordnet ist, und wenn der Rückführkanal an die Abdeckung angeschlossen ist oder von dieser gebildet ist und in den Aufnahmeraum mündet. Der Aushub kann vom Aufnahmeraum in den Rückführkanal befördert werden, der über eine Eintrittsöffnung in den Aufnahmeraum münden kann. Über eine Austrittsöffnung kann der Aushub aus dem Rückführkanal austreten und in die Ausnehmung gelangen. Der Rückführkanal ist bevorzugt integral mit der Abdeckung gebildet. Ein Wandabschnitt der Abdeckung kann eine Wand des Rückführkanals sein.
  • "Rückführkanal" erfordert vorliegend nicht, dass ein Kanal vorgesehen ist, dessen Längserstreckung größer ist als dessen Abmessungen quer zur Längsrichtung. Die Erstreckung in Längsrichtung kann geringer sein als in Querrichtung.
  • Bevorzugt ist die Aushubeinrichtung quer zur Bearbeitungsrichtung formschlüssig oder im Wesentlichen formschlüssig von der Abdeckung abgedeckt. Darunter kann vorliegend insbesondere verstanden werden, dass die Abdeckung die Aushubeinrichtung seitlich abdeckt, wobei sie seitlich nur in geringem Ausmaß über einen Rand der von der Aushubeinrichtung gebildeten Ausnehmung hervorragt. Die Aushubeinrichtung soll im Aufnahmeraum beweglich sein, beispielsweise drehbar, ein Zwischenraum zwischen der Aushubeinrichtung und der Abdeckung quer zur Bearbeitungsrichtung ist vorzugsweise so gering wie möglich zu halten. Die Menge an Aushub, die unerwünschterweise an den Rand der Ausnehmung gelangt, ohne in die Ausnehmung befördert zu werden, kann dadurch minimiert werden.
  • Die Abdeckung kann mindestens eine Öffnung aufweisen, die insbesondere von einer Wand oder einem Wandabschnitt der Abdeckung geschlossen ist. Zur Wartung kann die Öffnung freigegeben werden, beispielsweise um den vorstehend erwähnten Rückführkanal im Falle einer Verstopfung zu reinigen. Denkbar ist auch, dass auf die Aushubeinrichtung zugegriffen werden kann, um diese zu warten.
  • Der mindestens eine Strang kann beispielsweise von der Seite oder von oben durch eine Wand der Abdeckung in den Aufnahmeraum eintreten, wobei der Strang außerhalb der Abdeckung bevorratet ist, z.B. auf einer Trommel.
  • Die Aushubeinrichtung arbeitet vorzugsweise nach dem Überkopfprinzip, wobei der Aushub entgegen der Bearbeitungsrichtung über die Aushubeinrichtung hinweg bevorzugt in den Rückführkanal förderbar ist. Die vorstehend erwähnte Abdeckung umfasst oder bildet beispielsweise eine Führungsfläche vor und/oder oberhalb der Aushubeinrichtung, entlang der der Aushub in den Rückführkanal befördert werden kann.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es günstig, wenn die Aushubeinrichtung eine um eine quer zur Bearbeitungsrichtung ausgerichtete Drehachse drehend antreibbare Rotorfräse ist oder umfasst. Der Rotorfräse ist ein Antrieb zugeordnet, der Bestandteil der Aushubeinrichtung sein kann. Der Antrieb kann außerhalb oder innerhalb des vorstehend genannten Aufnahmeraums angeordnet sein. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass eine Drehrate der Rotorfräse einstellbar ist. Die Rotorfräse kann höhenverstellbar sein, um die Tiefe der Ausnehmung einstellen zu können.
  • Günstig ist es, wenn die Rotorfräse einen Grundkörper und von diesem, bezogen auf die Drehachse, radial abstehende Fräselemente aufweist, wobei der Grundkörper bevorzugt scheiben- oder trommelförmig ausgestaltet ist mit planaren oder im Wesentlichen planaren Seitenwänden parallel zur Bearbeitungsrichtung. Durch die planaren oder im Wesentlichen planaren Seitenwände kann die Ausnehmung seitlich formfest stabilisiert werden, wenn der Grundkörper Seitenwände der Ausnehmung kontaktiert und gewissermaßen "glattstreicht".
  • Die Fräselemente können unmittelbar oder mittelbar am Grundkörper gehalten sein. Beispielsweise sind die Fräselemente über den nachfolgend erwähnten Fräselementträger mittelbar am Grundkörper gehalten.
  • Günstig ist es, wenn die Fräselemente vom Grundkörper lösbar sind, so dass sie bei Verschleiß ausgetauscht werden können, ohne die Rotorfräse insgesamt auszutauschen.
  • Vorzugsweise sind zwei oder mehr Fräselemente an einem vom Grundkörper lösbaren Fräselementträger gehalten, wodurch handhabungs- und wartungsfreundlich mehrere Fräselemente zugleich ausgetauscht werden können. Über den Fräselementträger sind die Fräselemente mittelbar am Grundkörper gehalten.
  • Besonders bevorzugt umfasst die Rotorfräse zwei sich jeweils über einen halben Umfang des Grundkörpers erstreckende Fräselementträger, die aneinander und/oder am Grundkörper gehalten sind. Jeder Fräselementträger ist bei dieser Ausführungsform halbringförmig gestaltet und trägt eine Mehrzahl von Fräselementen. Die Fräselementträger sind, bevorzugt über einen Schnellverschluss, der insbesondere manuell und/oder werkzeuglos betätigt werden kann, aneinander und/oder am Grundkörper gehalten. Die Fräselemente können bei Verschleiß handhabungsfreundlich und zügig gewechselt werden.
  • Zum Wechsel der Fräselemente ist es insbesondere von Vorteil, wenn die Abdeckung die vorstehend erwähnte freigebbare Öffnung aufweist. Die Öffnung ist bevorzugt so bemessen, dass zumindest die Hälfte der Rotorfräse freilegbar ist. Dadurch können die Fräselemente einfach erreicht und ausgetauscht werden. Zu diesem Zweck ist die Öffnung bevorzugt oberhalb oder vor der Rotorfräse angeordnet.
  • Insgesamt ist es von Vorteil, wenn Aushubelemente zur Erzeugung der Ausnehmung in der Bodenfläche der Aushubeinrichtung austauschbar sind, vorzugsweise manuell und/oder werkzeuglos.
  • Die Rotorfräse weist bevorzugt Fräselemente mit L-förmigem Querschnitt auf, bezogen auf eine Schnittebene senkrecht zur Radialrichtung zur Drehachse, wobei ein Schenkel des L in einer Ebene senkrecht zur Drehachse verläuft.
  • Beispielsweise folgen in Umfangsrichtung der Rotorfräse um die Drehachse ein L-förmiges Fräselement und ein spiegelbildlich zu diesem ausgestaltetes Fräselement aufeinander. Ein jeweiliger Schenkel ist senkrecht zur Drehachse ausgerichtet und vorzugsweise seitlich an der Rotorfräse angeordnet. Dies begünstigt es, eine Ausnehmung klar definierter Form mit möglichst glatten Seitenwänden bereitzustellen.
  • Die Rotorfräse kann ferner schaufelförmige Fräselemente aufweisen, wodurch der Aushub zuverlässig aus der Ausnehmung entfernt werden kann.
  • Günstigerweise wechseln in Umfangsrichtung der Rotorfräse die L-förmigen Fräselemente und die schaufelförmigen Fräselemente einander ab. Bei einer vorteilhaften Ausführungsform folgt auf zwei L-förmige, spiegelsymmetrisch zueinander gebildete Fräselemente ein schaufelförmiges Fräselement, anschließend folgen erneut zwei L-förmige Fräselemente etc.
  • Es kann vorgesehen sein, eine Arbeitsgeschwindigkeit der Aushubeinrichtung einzustellen. Je nach Art der Anwendung und beispielsweise Beschaffenheit der Bodenfläche kann die Arbeitsgeschwindigkeit, beispielsweise die Drehzahl der vorstehend genannten Rotorfräse, bedarfsgerecht eingestellt werden. Dadurch kann ein optimales Arbeitsergebnis erzielt werden. Im Falle einer mit Antrieb versehenen Vorrichtung kann vorzugsweise die Geschwindigkeit der Vorrichtung relativ zur Bodenfläche eingestellt werden.
  • Die Vorrichtung kann, beispielsweise als Bestandteil der Aushubeinrichtung, Stützelemente aufweisen zum Abstützen von Seitenwänden der Ausnehmung. Insbesondere bei weicheren und tieferen Böden wird dadurch die formfeste Ausgestaltung der Ausnehmung sichergestellt. Die Stützelemente sind beispielsweise plattenförmig ausgestaltet, um die Seitenwände der Ausnehmung glattzustreichen.
  • Vorzugsweise weisen die Stützelemente in Bearbeitungsrichtung vorne eine scharfe Kante auf. Die Stützelemente sind beispielsweise an der vorstehend erwähnten Abdeckung gehalten und in Bearbeitungsrichtung Aushubelementen der Aushubeinrichtung nachgelagert positioniert, jedoch in Bearbeitungsrichtung der Strangeinbringeinrichtung vorgelagert.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Vorrichtung eine dem mindestens einen Rückführelement in Bearbeitungsrichtung nachgelagerte Andrückeinrichtung mit mindestens einem Andrückelement umfasst zum Beaufschlagen in die Ausnehmung gefüllten Aushubs mit einer Andrückkraft. Dadurch lässt sich die Ausnehmung formgerecht schließen. Unebenheiten der Oberfläche können dadurch minimiert werden, so dass die Oberfläche vorzugsweise planar oder im Wesentlichen planar ist. Dies erweist sich als besonders vorteilhaft bei Bodenflächen, die aus funktionsbedingten oder ästhetischen Gründen möglichst eben sein sollten, insbesondere bei Sport- oder Parkanlagen.
  • Vorzugsweise ist die Abmessung des mindestens einen Andrückelementes quer zur Bearbeitungsrichtung größer als die Abmessung der Ausnehmung. Die Oberfläche kann dadurch auch am Rand der Ausnehmung etwas verdichtet werden. Sollte der Rand, beispielsweise aufgrund der Aushubeinrichtung, "ausgefranst" sein, kann dadurch eine Oberfläche vorteilhafter Beschaffenheit bereitgestellt werden.
  • Das mindestens eine Andrückelement ist vorzugsweise eine Rolle oder eine Kufe oder umfasst eine solche.
  • Eine der Bodenfläche zugewandte Seite des mindestens einen Andrückelementes kann konkav geformt sein, um eine übermäßige Verdichtung des Aushubs zu vermeiden. Dies ist beispielsweise vorteilhaft, um das Eindringen von Wasser und Luft in den Aushub zu begünstigen, wenn Saat- oder Düngegut (darauf wird nachfolgend noch eingegangen) zusammen mit dem Aushub in die Ausnehmung eingebracht wird.
  • Eine Berührebene der Vorrichtung wird vorzugsweise auch von dem mindestens einen Andrückelement definiert, welche Berührebene mit der Oberfläche der Bodenfläche zusammenfällt. Es wird dadurch keine Höhe der Bodenfläche abgetragen, wenn der mindestens eine Strang verlegt wird. Die Höhe der Bodenfläche bleibt vielmehr erhalten.
  • Günstig ist es, wenn die Andrückeinrichtung eine Einstelleinrichtung umfasst zum Einstellen der Andrückkraft. Beispielsweise umfasst die Einstelleinrichtung ein Vorspannelement, das das mindestens eine Andrückelement mit einer auf die Bodenfläche gerichteten Vorspannkraft beaufschlagt.
  • Alternativ oder ergänzend ist es von Vorteil, wenn die Andrückeinrichtung eine Einstelleinrichtung zum Einstellen eines Abstandes des mindestens einen Andrückelementes relativ zur Bodenfläche umfasst. Bedarfsabhängig kann dadurch ebenfalls die Andrückkraft eingestellt werden.
  • Die Einstelleinrichtung ist vorzugsweise eine Vibriereinrichtung, mit der das mindestens eine Andrückelement in Richtung auf die Bodenfläche und von dieser weg vibrierbar ist. Die Bodenfläche kann im Bereich der Ausnehmung durch Vibration des Andrückelementes beispielsweise stampfend oder rüttelnd bzw. statisch verdichtet werden.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Vorrichtung, bevorzugt in Bearbeitungsrichtung der Andrückeinrichtung nachgelagert, eine Glätt- oder Planiereinrichtung zum Glätten oder Planieren der Bodenfläche aufweist. Die Glätt- oder Planiereinrichtung umfasst zum Beispiel einen Rechen, eine Bürste oder eine Lippe oder ist als solche ausgestaltet. Mit der Glätt- oder Planiereinrichtung kann gegebenenfalls über die Ausnehmung ragender Aushub auf der Bodenfläche verteilt und diese dadurch geglättet oder planiert werden. Beispielsweise kann die Glätt- oder Planiereinrichtung quer zur Bearbeitungsrichtung verschwenkt oder vibriert werden, um Aushub beiderseits eines Randes der Ausnehmung zu verteilen.
  • Die Strangeinbringeinrichtung umfasst vorzugsweise mindestens eine Bevorratungseinrichtung für mindestens einen Strang, beispielsweise eine Trommel, auf der der mindestens eine Strang bevorratbar ist. Beispielsweise ist der mindestens eine Strang auf der Trommel aufgewickelt. Bei Vorhandensein von mehr als nur einem Strang kann jedem Strang eine Trommel zugeordnet sein. Denkbar ist auch, dass zwei oder mehr Stränge auf einer gemeinsamen Trommel aufgewickelt sind.
  • Vorteilhafterweise umfasst die Strangeinbringeinrichtung mindestens ein Führungselement, das in Bearbeitungsrichtung der Aushubeinrichtung nachgelagert und vorzugsweise dem mindestens einen Rückführelement, insbesondere einer Austrittsöffnung des Rückführkanals, vorgelagert ist und über das der mindestens eine Strang in die Ausnehmung führbar ist. Das mindestens eine Führungselement kann eine Gleit- oder eine Rollführung sein, entlang der der mindestens eine Strang gleitet oder auf der dieser abrollt, wenn er in die Ausnehmung verlegt wird. Denkbar ist auch ein Führungselement in Gestalt eines Rohres, durch das hindurch der Strang geführt ist, oder in Gestalt einer Rinne, in der der Strang verläuft. Vorzugsweise greift das mindestens eine Führungselement in die Ausnehmung ein, so dass der mindestens eine Strang zielsicher in diese geführt werden kann.
  • Wie bereits angedeutet, kann eine vorteilhafte Ausführungsform der Vorrichtung zum gleichzeitigen Verlegen von zwei oder mehr Strängen ausgebildet sein. Die Strangeinbringeinrichtung kann zwei oder mehr Stränge umfassen. Den zwei oder mehr Strängen kann eine jeweilige Trommel zugeordnet sein und ein jeweiliges Führungselement.
  • Als vorteilhaft erweist es sich, wenn mindestens ein Strang eine Rohr- oder Schlauchleitung ist, beispielsweise eine Rohr- oder Schlauchleitung zum Durchführen eines Wärmeübertragungsmediums, zur Isolation oder zum Bewässern und/oder Entwässern und/oder Belüften und/oder Düngen und/oder Säen. Die Vorrichtung kann beispielsweise zum Verlegen einer Rohr- oder Schlauchleitung für eine Rasenheizung eingesetzt werden oder zum Bilden einer Kunsteisfläche. Zu diesem Zweck kann durch die Rohr- oder Schlauchleitung ein Wärmeübertragungsmedium hindurchgeführt werden, beispielsweise Wasser, ein Wasser-Alkohol-Gemisch, CO2 oder Ammoniak. Eine Rohr- oder Schlauchleitung zum Bewässern und/oder Entwässern und/oder Belüften und/oder Düngen und/oder Säen kann zum Beispiel bei einer Verwendung der Vorrichtung an einer landwirtschaftlichen Nutzfläche zum Einsatz kommen. Die Rohr- oder Schlauchleitung kann Öffnungen aufweisen, über die Wasser aus- und/oder eintreten kann, Luft austreten kann, Flüssigdünger austreten kann oder Samen austreten können. Eine Entwässerung kann beispielsweise für eine Dränage eines Golfplatzes oder eines Fußballfeldes eingesetzt werden. Eine Rohr- oder Schlauchleitung zum Durchführen eines Wärmeübertragungsmediums eignet sich beispielsweise auch zur Verlegung einer Verrohrung für Wärme- oder Kältepumpen, in Hausrasenflächen oder Grünflächen von Ein- oder Mehrfamilienhäusern oder Industrieanlagen.
  • Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass mindestens ein Strang ein Pflanzband, eine Elektroleitung oder eine Glasfaserleitung ist. Das Pflanzband kann in vorzugweise regelmäßiger Anordnung Pflanzgut aufweisen, d.h. Saatgut, welches dadurch in definiertem Abstand in die Bodenfläche eingebracht werden kann. Speziell bei hochwertigem Baum- und Strauchsaatgut kann dadurch ein gezieltes und gleichmäßiges Keimen sichergestellt werden. Auch ein Einsatz im Gemüseanbau bietet sich an, zum Beispiel bei ein- oder mehrjährigen Kulturen oder Nutzungspflanzen. Kahlstellen können minimiert werden, und die Pflanzen können einen Abstand voneinander aufweisen, bei dem sie einander nicht beeinträchtigen. Insbesondere durch nur leichtes Verdichten des Aushubs oberhalb des verlegten Pflanzbandes kann auch sichergestellt werden, dass das Saatgut hinreichend bewässert und belüftet werden kann, um den Wuchs zu fördern. Auch die Wuchsrichtung nach oben durch den Aushub hindurch kann dadurch vorgegeben werden. Durch formfeste Ausbildung der Ausnehmung ohne übermäßiges Verdichten des sie umgebenden Erdreiches ist weiter sichergestellt, dass das Saatgut Wurzeln schlagen kann. Insgesamt lässt sich unter Ausnutzung der erfindungsgemäßen Vorrichtung der Wuchsvorgang positiv beeinflussen, wodurch Saatgut gleichmäßig wachsen und reifen kann. Idealerweise lässt sich das Erntegut gleichzeitig ernten und das Ertrags-Aufwands-Verhältnis maximieren.
  • Auch zum Verlegen einer Elektroleitung oder einer Glasfaserleitung ist die Vorrichtung geeignet. Beispielsweise wird eine Elektroleitung für eine elektrische Rasenheizung verlegt, zur Energie- oder Informationsübertragung. Zu letzterem Zweck kann auch eine Glasfaserleitung verlegt werden.
  • Günstigerweise können zwei oder mehr Stränge vorgesehen sein, die übereinander oder seitlich nebeneinander in die Ausnehmung einbringbar sind.
  • Die Stränge können unterschiedlich sein. Beispielsweise ist ein Pflanzband und eine Rohr- oder Schlauchleitung zur Bewässerung und/oder Belüftung und/oder Düngung vorgesehen. Das Pflanzband kann zum Beispiel ober- oder unterhalb der Rohr- oder Schlauchleitung positioniert sein. Alternativ kann eine Rohr- oder Schlauchleitung zum Durchführen eines Wärmeübertragungsmediums vorgesehen sein und ein Isolationsband vorzugsweise unterhalb derselben. Das Isolationsband weist beispielsweise einen U-förmigen Querschnitt auf und ist an die Rohr- oder Schlauchleitung anlegbar. Der Wärmeübertrag in die Bereiche unterhalb der Ausnehmung lässt sich dadurch minimieren und der Wirkungsgrad des Systems (beispielsweise für Rasenheizungen, zur Ausbildung einer Wärmepumpe oder zum Bereitstellen einer Kunsteisfläche) maximieren.
  • Die Vorrichtung weist vorzugweise eine Zusatzeinbringeinrichtung auf mit einem Vorratsbehälter für Saat- und/oder Düngegut, welches über eine Austrittsöffnung des Vorratsbehälters dem mindestens einen Strang in Bearbeitungsrichtung nachgelagert in die Ausnehmung einbringbar ist. Beispielsweise tritt Saat- und/oder Düngegut über eine Austrittsleitung oder einen Kanal aus dem Vorratsbehälter aus und kann zusammen mit oder in Bearbeitungsrichtung nach dem Aushub in die Ausnehmung eingebracht werden. Als Saatgut kommen beispielsweise Rasensamen zum Einsatz, wenn die Vorrichtung in Sportanlagen, Freizeitanlagen wie Parkanlagen oder bei Rasenflächen zum Einsatz kommt. Düngegut wird vorzugsweise zusätzlich eingebracht. Wenn die Vorrichtung bei landwirtschaftlichen Nutzflächen zum Einsatz kommt, wird bevorzugt Düngegut eingebracht.
  • Das Saat- und/oder Düngegut ist vorzugsweise in Bearbeitungsrichtung zwischen dem vorstehend erwähnten Rückführkanal, d. h. einer Austrittsöffnung desselben, und dem mindestens einen Andrückelement in die Ausnehmung einbringbar.
  • Günstigerweise ist die Menge an eingebrachtem Saatgut und/oder Düngegut einstellbar.
  • Die Vorrichtung kann ferner eine Bewässerungseinrichtung zum Bewässern des Saat- und/oder Düngeguts aufweisen.
  • Die Vorrichtung kann einen Fahrantrieb aufweisen, um auf der Bodenfläche verfahren zu werden.
  • Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung eine Kupplungseinrichtung zum Verbinden mit einem Zugfahrzeug aufweist. Über die Kupplungseinrichtung ist die Vorrichtung bevorzugt schwimmend am Zugfahrzeug gelagert, beispielsweise über eine Dreipunktlagerung.
  • Um eine Beeinträchtigung der Bodenfläche durch das Gewicht der Vorrichtung zu minimieren, ist es günstig, wenn die Vorrichtung ein Fahrwerk mit Rasenbereifung aufweist (z.B. mit Ballonreifen oder Breitreifen), Gummiketten, Gummiraupen und/oder einer Führungswalze.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auch auf eine Verlegeanlage zum bevorzugt oberflächennahen Verlegen mindestens eines Stranges in einer Bodenfläche.
  • Diese eingangs genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Verlegeanlage gelöst, die zwei oder mehr seitlich nebeneinander angeordnete Vorrichtungen der vorstehend beschriebenen Art aufweist.
  • Die bereits im Zusammenhang mit der Erläuterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, oder vorteilhafter Ausführungsformen davon, erwähnten Vorteile können bei der Verlegeanlage ebenfalls erzielt werden. Diesbezüglich kann auf die voranstehenden Ausführungen verwiesen werden. Durch die zwei oder mehr seitlich nebeneinander angeordneten Vorrichtungen können seitlich nebeneinander Stränge verlegt werden. Beispielsweise beträgt ein Abstand der Vorrichtungen beim Verlegen von Rohr- oder Schlauchleitungen für Rasenheizungen oder zur Kunsteisbildung ungefähr 5 cm bis 15 cm, beispielsweise ungefähr 15 cm. Beim Verlegen von Rohr- oder Schlauchleitungen für Wärmepumpen kann der Abstand beispielsweise 20 cm bis 150 cm betragen, zum Beispiel ungefähr 80 cm. Beim Verlegen von Pflanzbändern in landwirtschaftlichen Nutzflächen können je nach Art des Saatgutes sehr unterschiedliche Abstände vorgesehen sein.
  • Als vorteilhaft erweist es sich, wenn die Verlegeanlage eine Abstandsänderungseinrichtung aufweist, mit dem der Abstand von zumindest zwei Vorrichtungen voneinander veränderbar ist zum Ändern des Abstandes der mit den Vorrichtungen jeweils verlegbaren Strängen relativ zueinander. Die Verlegeanlage erweist sich dadurch als besonders vielseitig, weil je nach Bedarf ein vorteilhafter Abstand der Stränge vorgegeben werden kann.
  • Die Verlegeanlage kann eine Antriebseinrichtung aufweisen zum gemeinsamen Antreiben der Aushubeinrichtungen der Vorrichtungen. Alternativ kann jeder Aushubeinrichtung ein eigener Antrieb zugeordnet sein.
  • Die Vorrichtungen sind vorzugsweise identisch, um eine konstruktiv einfache Ausgestaltung der Verlegeanlage zu erzielen.
  • In Bearbeitungsrichtung können die seitlich nebeneinander angeordneten Vorrichtungen versetzt angeordnet sein.
  • Die eingangs genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren zum bevorzugt oberflächennahen Verlegen mindestens eines Stranges in einer Bodenfläche gelöst, speziell einer Sport- oder Freizeitanlage oder einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, wobei eine Vorrichtung der vorstehend genannten Art zum Einsatz kommt. Mit der Aushubeinrichtung wird eine formfeste schlitzförmige Ausnehmung in der Bodenfläche gebildet und dabei auftretender Aushub bereitgestellt, über die Strangeinbringeinrichtung wird, bezogen auf eine Bearbeitungsrichtung der Vorrichtung, der Aushubeinrichtung nachgelagert mindestens ein Strang in die Ausnehmung eingebracht, und der Aushub wird das mindestens eine Rückführelement der Aushubrückführeinrichtung entlang in Bearbeitungsrichtung der Strangeinbringeinrichtung nachgelagert in die Ausnehmung rückgeführt.
  • Wie bereits im Zusammenhang mit der Erläuterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, sowie vorteilhafter Ausführungsformen davon, erzielbaren Vorteile können mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ebenfalls erzielt werden. Diesbezüglich wird auf voranstehende Erläuterungen verwiesen. Selbstverständlich können sämtliche Vorrichtungsmerkmale, die optional vorhanden sind, verfahrensmäßig ebenfalls umgesetzt und zur Definition vorteilhafter Ausführungsbeispiele des Verfahrens herangezogen werden.
  • Die nachfolgende Beschreibung vorteilhafter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
  • 1: eine schematische Seitenansicht (teilweise aufgebrochen) einer ersten bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 2: eine vereinfachte Draufsicht auf die Vorrichtung aus 1;
  • 3: eine vereinfachte Schnittansicht längs der Linie 3-3 in 1;
  • 4: eine vereinfachte Schnittansicht längs der Linie 4-4 in 1;
  • 5: eine vereinfachte Schnittansicht längs der Linie 5-5 in 1;
  • 6: eine vereinfachte Schnittansicht längs der Linie 6-6 in 1;
  • 7: eine perspektivische Darstellung einer Aushubeinrichtung der Vorrichtung aus 1;
  • 8: eine schematische Seitenansicht (teilweise aufgebrochen) einer zweiten bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 9: eine schematische vereinfachte Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Verlegeanlage, umfassend mehrere erfindungsgemäße Vorrichtungen;
  • 10: eine schematische Darstellung (teilweise aufgebrochen) einer dritten bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 11: eine vereinfachte Schnittansicht längs der Linie 11-11 in 9 und
  • 12: eine Darstellung ähnlich 11, wobei sich 12 in der Art der in eine Bodenfläche verlegten Stränge von 11 unterscheidet.
  • 1 zeigt in schematischer Seitenansicht eine mit dem Bezugszeichen 10 belegte vorteilhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verlegen eines Stranges 12. Die Vorrichtung 10 umfasst eine Trageinrichtung 14. Die Trageinrichtung 14 stellt einen Grundaufbau der Vorrichtung 10 bereit, an dem deren Komponenten gehalten sind. Beispielsweise wird die Trageinrichtung 14 durch einen rahmenförmigen Aufbau gebildet. Insbesondere sind an der Trageinrichtung 14 ein Fahrwerk 16, eine Aushubeinrichtung 18, eine Strangeinbringeinrichtung 20, eine Aushubrückführeinrichtung 22, eine Zusatzeinbringeinrichtung 24 und eine Andrückeinrichtung 26 gehalten.
  • An der Trageinrichtung 14 ist ferner eine Kupplungseinrichtung 28 angeordnet, über die die Vorrichtung 10 an ein in der Zeichnung nicht dargestelltes Zugfahrzeug angekoppelt werden kann. Vorzugsweise ist die Vorrichtung 10 über die Kupplungseinrichtung 28 schwimmend am Zugfahrzeug gelagert. Vorteilhaft ist dabei, wenn das Fahrwerk 16 eine flach auf der Bodenfläche aufliegende Führungswalze aufweist. Vom Zugfahrzeug wird die Vorrichtung 10 im bestimmungsgemäßen Gebrauch längs einer Bearbeitungsrichtung 30 über eine Bodenfläche 32 bewegt, die eine Oberfläche 34 aufweist.
  • Positions- und Richtungsangaben wie beispielsweise "oben", "unten", "vorne", "hinten" oder dergleichen sind auf einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Vorrichtung 10 auf der Bodenfläche 32 bezogen und auf die Bearbeitungsrichtung 30.
  • Alternativ oder ergänzend zum Ziehen der Vorrichtung 10 kann vorgesehen sein, dass diese einen Fahrantrieb für das Fahrwerk 16 aufweist.
  • Die Vorrichtung 10 dient zum oberflächennahen Verlegen des Stranges 12, vorliegend einer flexiblen Rohrleitung 36, beispielsweise aus Kunststoff. Die Rohrleitung 36 dient insbesondere zum Hindurchführen eines Wärmeübertragungsmediums, beispielsweise Wasser, eines Wasser-Alkohol-Gemisches, CO2 oder Ammoniak. Dabei kommt die Vorrichtung 10 vorliegend zum Bilden einer Verrohrung für eine Rasenheizung zum Einsatz. Dementsprechend handelt es sich bei der Bodenfläche 32 insbesondere um eine Sportanlage, beispielsweise um einen mit der Rasenheizung zu versehenden Fußballplatz. Durch die Rohrleitung 36 hindurchfließendes Wärmeübertragungsmedium wird zum Aufheizen der Bodenfläche 32 verwendet.
  • Auf andere Verwendungsmöglichkeiten der Vorrichtung wird weiter unten eingegangen.
  • Die Aushubeinrichtung 18 dient zum Ausbilden einer formfesten schlitzförmigen Ausnehmung 38 in der Bodenfläche 32.
  • Die Aushubeinrichtung 18 umfasst vorliegend eine Rotorfräse 40, der ein Antrieb 42 zugeordnet ist, der ebenfalls Bestandteil der Aushubeinrichtung 18 sein kann. Die Rotorfräse 40 ist vom Antrieb 42 um eine quer zur Bearbeitungsrichtung 30 ausgerichtete Drehachse 44 drehend antreibbar. Die Rotorfräse 40 umfasst einen Grundkörper 46, der vorliegend scheibenförmig ausgestaltet ist. Der Grundkörper 46 weist Seitenwände 48 auf parallel zur Bearbeitungsrichtung 30, die vorzugsweise planar oder im Wesentlichen planar ausgestaltet sind.
  • Weiter umfasst die Rotorfräse 40 Fräselemente 50, die vom Grundkörper 46 radial abstehen, bezogen auf die Drehachse 44. Die Fräselemente 50 umfassen schaufelförmige Fräselemente 51 und im Querschnitt L-förmige Fräselemente 52, bezogen auf eine Querschnittsebene senkrecht zur Radialrichtung der Drehachse 44. Die L-förmigen Fräselemente 52 sind so am Grundkörper 46 angeordnet, dass ein Schenkel des L eine Ebene senkrecht zur Drehachse 44 definiert. Insbesondere ist der Schenkel des L in Verlängerung der jeweiligen Seitenwand 48 gebildet. Die L-förmigen Fräselemente 52 umfassen zwei Gruppen, die gebildet werden von Fräselementen 52, die in Blickrichtung radial nach innen die Form eines L haben und Fräselementen 52, die in Blickrichtung radial nach außen die Form eines L haben. In Umfangsrichtung der Rotorfräse 40 folgt je ein Fräselement 52 der ersten Gruppe auf ein Fräselement 52 der zweiten Gruppe, diesen schließt sich ein schaufelförmiges Fräselement 51 an, und die Anordnung wiederholt sich.
  • Bei der Rotorfräse 40 sind die Fräselemente 50 mittelbar am Grundkörper 46 gehalten und nicht direkt an diesem festgelegt. Die Rotorfräse 40 umfasst zum Haltern der Fräselemente 50 Fräselementträger 160, an denen die Fräselemente 50 festgelegt sind. Die Fräselementträger 160 sind am Grundkörper 46 gehalten und umgeben diesen in Umfangsrichtung. Vorliegend sind zwei teilringförmige Fräselementträger 160 vorgesehen, die sich jeweils über einen halben Umfang des Grundkörpers 46 erstrecken. Dementsprechend umgeben beide Fräselementträger 160 zusammen den Grundkörper 46 vollständig.
  • Jeder Fräselementträger 160 kann separat vom Grundkörper 46 gelöst und ausgetauscht werden. Die Fräselemente 50 lassen sich dadurch bei Verschleiß schnell und benutzerfreundlich austauschen. Vorzugsweise sind die Fräselementträger 160 über schematisch dargestellte Verschlusseinrichtungen 162 am Grundkörper 46 gehalten. Sie können auch aneinander gehalten sein. Die Verschlusseinrichtungen 162 sind bevorzugt Schnellverschlüsse zum manuellen und/oder werkzeuglosen Lösen und Verbinden der Fräselementträger 160.
  • Mit der Rotorfräse 40 kann die Ausnehmung 38 schlitzförmig in der Bodenfläche 32 gebildet werden, wobei die Ausnehmung 42 formfest ist. Seitenwände 54 der Ausnehmung 38 sind so formstabil, dass die Form der Ausnehmung 38 während der Bearbeitung durch die Vorrichtung 10 im Wesentlichen erhalten bleibt.
  • Die Tiefe der Ausnehmung 38 wird bestimmt durch die Eindringtiefe der Rotorfräse 40 in die Bodenfläche 32. Die Rotorfräse 40 oder die Aushubeinrichtung 18 insgesamt können höhenverstellbar an der Trageinrichtung 14 gehalten sein. Ergänzend oder alternativ ist denkbar, die Rotorfräse 40 durch eine Höhenverstellung des Fahrwerks 16 abzusenken oder anzuheben. Eine Verstelleinrichtung zur Höhenverstellung ist durch einen Doppelpfeil 56 angedeutet.
  • Die Aushubeinrichtung 18 arbeitet nach dem Überkopfprinzip. Die Drehrichtung der Rotorfräse 40 um die Drehachse 44 ist derart, dass die Fräselemente 50 die Bodenfläche 32 in der Bearbeitungsrichtung 30 bearbeiten. Der dabei entstehende Aushub 58, Erdmaterial bei dem vorstehend genannten Anwendungsbeispiel, wird von der Rotorfräse 40 über sie hinweg entgegen der Bearbeitungsrichtung 30 nach hinten befördert.
  • Die Aushubrückführeinrichtung 22 umfasst eine an der Trageinrichtung 14 gehaltene Abdeckung 60. Die Abdeckung 60 definiert einen Aufnahmeraum 62, in dem die Rotorfräse 40 angeordnet ist. Vorliegend ist der Antrieb 42 für diese außerhalb des Aufnahmeraums 62 angeordnet. Der Antrieb 42 könnte sich jedoch auch im Aufnahmeraum 62 befinden. Die Abdeckung 60 hat die Gestalt einer Haube, die die Rotorfräse 40 mit einem obenseitigen Abschnitt 64 überdeckt. Ein vorderer Abschnitt 66 deckt die Rotorfräse 40 in Bearbeitungsrichtung 30 vorne ab. Seitliche Abschnitte 68 bilden Seitenwände der Abdeckung 60, welche die Rotorfräse 40 quer zur Bearbeitungsrichtung 30 abdecken.
  • Die Abdeckung 60 ist so bemessen, dass die Rotorfräse 40 quer zur Bearbeitungsrichtung 30 im Wesentlichen formschlüssig im Aufnahmeraum 62 angeordnet ist. Im Aufnahmeraum 62 kann sich die Rotorfräse 40 jedoch zum Ausbilden der Ausnehmung 38 drehen. Allerdings ist ein jeweiliger Zwischenraum zwischen der Rotorfräse 40 und den seitlichen Abschnitten 68 schmal. Dies hat den Vorteil, dass der Aushub 48 nahezu vollständig über die Rotorfräse 40 nach hinten befördert wird. Der Anteil des Aushubs 58, der am Rand 70 der Ausnehmung 38 auf der Oberfläche 34 verbleibt, ist sehr gering.
  • Beim Befördern des Aushubs 58 nach hinten dient die Abdeckung 60 zur Führung. Der Aushub 58 wird über den vorderen Abschnitt 66 und den obenseitigen Abschnitt 64 nach hinten geführt. Zusätzlich kann eine vom vorderen Abschnitt 66 nach hinten ansteigende Schwelle 72 vorgesehen sein, beispielsweise im Zwischenraum zwischen der Rotorfräse und den seitlichen Abschnitten 68.
  • Die Aushubrückführeinrichtung 22 umfasst einen Rückführkanal 74 mit mindestens einem Rückführelement, der eine Eintrittsöffnung 76 und eine Austrittsöffnung 78 für Aushub 58 aufweist. Der Rückführkanal 74 mündet über die Eintrittsöffnung 76 in den Aufnahmeraum 62.
  • Vorliegend wird der Rückführkanal 74 und die Aushubrückführeinrichtung 22 insgesamt von der Abdeckung 60 gebildet. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass der Rückführkanal 74 einstückig mit der Abdeckung 60 gebildet ist.
  • Der Rückführkanal 74 umfasst einen obenseitigen Abschnitt 80 in Verlängerung des obenseitigen Abschnittes 64 und einen untenseitigen Abschnitt 82 sowie ferner seitliche Abschnitte 84 zur Begrenzung quer zur Bearbeitungsrichtung 30. Die Abschnitte 80, 82 und 84, Wandabschnitte der Abdeckung 60, sind Wände des Rückführkanals 74 und bilden ein jeweiliges, bereits erwähntes Rückführelement der Aushubrückführeinrichtung 22 zum Rückführen des Aushubs 58 in die Ausnehmung 38.
  • Bei einer andersartigen Ausführungsform der Vorrichtung 10 könnte auch vorgesehen sein, dass der untenseitige Abschnitt 82 entfällt und dementsprechend ein Rückführkanal vorhanden ist, der einseitig geöffnet ist und von den Abschnitten 80 und 84 begrenzt ist.
  • Der Rückführkanal 74 ist vorliegend bogenförmig gekrümmt, wobei die Krümmung entgegen der Bearbeitungsrichtung 30 von oben nach unten verläuft. Die Eintrittsöffnung 76 ist so hoch angeordnet, dass der Aushub 58 von der Rotorfräse 40 in den Rückführkanal 74 gefördert wird. Der Aushub 58 wird über den Rückführkanal 74 an dessen Rückführelementen entlang in die Ausnehmung 38 zu deren Verfüllen befördert, worauf nachfolgend noch eingegangen wird. Die Austrittsöffnung 78 ist bevorzugt knapp oberhalb der Oberfläche 34 angeordnet, d. h. knapp oberhalb der Berührebene der Vorrichtung 10 mit der Oberfläche 34.
  • Die Strangeinbringeinrichtung 20 umfasst eine dem Strang 12 zugeordnete, an der Trageinrichtung 14 gehaltene Bevorratungseinrichtung in Gestalt einer Trommel 86, die beispielsweise um eine parallel zur Drehachse 44 ausgerichtete Drehachse 88 drehbar ist. 2 zeigt die Trommel entgegen 1 zur besseren Sichtbarkeit vor der Abdeckung 60.
  • Es könnte auch vorgesehen sein, dass die Trommel eine in andersartiger Richtung orientierte Achse aufweist. Beispielsweise könnte die Achse der Trommel in einer Höhenrichtung orientiert sein, insbesondere in vertikaler Richtung. Mögliche unterschiedliche Orientierungen der Trommel 86 sind in den 3, 8 und 9 mit gestrichelten Linien dargestellt. Derartige Orientierungen der Trommel 86 erweisen sich beispielsweise dann als vorteilhaft, wenn mit der Vorrichtung mehr als nur ein Strang verlegt wird. Dabei können mehrere Trommeln 86 nebeneinander oder hintereinander positioniert werden. Auf das Verlegen mehrerer Stränge mit der Vorrichtung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die 10 bis 12 noch eingegangen.
  • Der Strang 12, vorliegend die Rohrleitung 36, ist auf der Trommel 86 aufgewickelt. Der nicht aufgewickelte Abschnitt der Rohrleitung 36 tritt über eine Öffnung der Abdeckung 60, beispielsweise oben oder seitlich, in den Aufnahmeraum 62 ein. Weiter ist der Strang 12 über ein Führungselement 92 der Strangeinbringeinrichtung 20 geführt, das hinter der Rotorfräse 40 angeordnet ist und unterhalb des Rückführkanals 74. Das Führungselement 92 ist vorliegend als Gleitführung ausgestaltet, die in die Ausnehmung 38 eingreift. Die Rohrleitung 36 wird dem Führungselement 92 in Bearbeitungsrichtung hinter den Fräselementen 50 zugeführt. Ein gewisser Abstand zwischen den Fräselementen 50 und dem Führungselement 92 ist deswegen von Vorteil. Die Rohrleitung 36 liegt in Bearbeitungsrichtung 30 vorne am Führungselement 92 an und ist unterhalb von diesem hinweg in die Ausnehmung 38 eingeführt. Die Rohrleitung 36 kann auf einer Bodenwand 94 der Ausnehmung 38 aufliegen. Bewegt sich die Vorrichtung 10 in Bearbeitungsrichtung 30, rollt die Rohrleitung 36 von der Trommel 86 ab und wird in der Ausnehmung 38 verlegt.
  • Das Führungselement 92 ist beispielsweise an der Trageinrichtung 14 oder der Abdeckung 60 gehalten.
  • Bei der Vorrichtung 10 ist, bezogen auf die Bearbeitungsrichtung 30, über die Aushubeinrichtung 18 die formfeste schlitzförmige Ausnehmung 38 ausbildbar und der Aushub 58 bereitstellbar. In Bearbeitungsrichtung 30 nachgelagert kann die Rohrleitung 36 über die Strangeinbringeinrichtung 20 in die Ausnehmung 38 eingebracht werden. Der Aushub 58 kann über die Aushubrückführeinrichtung 22 zum Bedecken der Rohrleitung 36 und Verfüllen der Ausnehmung 38 in Bearbeitungsrichtung 30 nachgelagert wieder in diese zurückgeführt werden. Die Austrittsöffnung 78 ist hinter dem Führungselement 92 angeordnet.
  • Vorteilhafterweise ist in der Abdeckung 60 mindestens eine Öffnung gebildet, die beispielsweise von einem entfernbaren Wandabschnitt der Abdeckung 60 verdeckt ist. Bei geöffneter Abdeckung kann der Aufnahmeraum 62 freigegeben und in diesen eingegriffen werden. Vorzugsweise ist die Öffnung obenseitig oder vorne an der Abdeckung 60 gebildet. Beispielsweise sind die Abschnitte 64 und 66 ganz oder teilweise entfernbar.
  • Günstig ist es insbesondere, wenn zumindest die Hälfte der Rotorfräse 40 bei geöffneter Abdeckung 60 freigelegt werden kann, um durch Austausch eines Fräselementträgers 160 handhabungs- und wartungsfreundlich Fräselemente 50 auszutauschen.
  • Weiter ist es günstig, wenn durch die geöffnete Abdeckung hindurch in den Rückführkanal 74 eingegriffen werden kann. Beispielsweise lässt sich der Rückführkanal 74 dadurch reinigen, beispielsweise im Falle einer Verstopfung durch Aushub 58.
  • Durch die Integration der Aushubrückführeinrichtung 22 in die Vorrichtung 10 kann ein erfindungsgemäßes Verfahren durchgeführt werden, das das Bereitstellen der Ausnehmung 38, das Verlegen der Rohrleitung 36 und das Verfüllen der Ausnehmung 38 in einem Arbeitsgang zeitsparend und kostengünstig ermöglicht.
  • Dadurch entfällt bei der Vorrichtung 10 das Erfordernis, Aushub 58 getrennt zwischenzulagern und in einem nachfolgenden, zeitintensiven Arbeitsschritt in die Ausnehmung 38 einzubringen. Auch ein Auflesen von Aushub 58 von der Oberfläche 34 kann entfallen, weil der Aushub 58 zielgerichtet in die Ausnehmung 38 rückgeführt wird. Ein Behälter zum Bevorraten des Aushubs kann eingespart werden.
  • Insbesondere ist denkbar, dass die Vorrichtung 10 selbstfahrend und selbstlenkend ist und ein autonomes Verlegen der Rohrleitung 36 ermöglicht.
  • Als vorteilhaft erweist es sich auch, dass die Oberfläche 34 nach dem Verlegen der Rohrleitung 36 planar oder im Wesentlichen planar ist. Unebenheiten der Bodenfläche 32 können vermieden werden, eine Nachbearbeitung kann entfallen. Durch die formfeste Ausbildung der Ausnehmung 38 wird ein Verdichten der Bodenfläche 32 an den Seitenwänden 54 und am Rand 70 weitgehend vermieden. Bewuchs der Bodenfläche 32 wird dadurch nicht beeinträchtigt.
  • Die Vorrichtung 10 umfasst ferner die Zusatzeinbringeinrichtung 24, die einen an der Trageinrichtung 14 gehaltenen Vorratsbehälter 96 aufweist (in 2 nicht gezeigt). Der Vorratsbehälter mündet über eine Austrittsöffnung 98 in einen Kanal 100, dessen gegenüberliegendes Ende in Bearbeitungsrichtung 30 der Austrittsöffnung 78 des Rückführkanals 74 nachgelagert ist. Das Ende des Kanals 100 ist nahe der Oberfläche 34 positioniert.
  • Im Vorratsbehälter 96 ist bei vorliegendem Anwendungsbeispiel Saat- und bevorzugt auch Düngegut 102 aufgenommen, insbesondere Rasensamen. Das Saat- und Düngegut 102 kann in die verfüllte Ausnehmung 38 eingebracht werden. Denkbar ist auch, dass das Saat- und Düngegut 102 im Rückführkanal 74 mit dem Aushub 58 vermischt wird. Zu diesem Zweck kann der Kanal 100 in den Rückführkanal 74 münden.
  • Die Menge an Saat- und Düngegut 102 kann über eine in der Zeichnung nicht dargestellte Einstelleinrichtung eingestellt werden.
  • Das Einbringen des Saat- und Düngegutes 102 erlaubt es, mit dem Verlegen der Rohrleitung 36 gleichzeitig Bewuchs zu erneuern, der durch Ausheben der Ausnehmung 38 entfernt wird.
  • Die bereits erwähnte Andrückeinrichtung 26 umfasst ein Andrückelement 104. Das Andrückelement 104 ist in Bearbeitungsrichtung 30 dem Austrittsende des Kanals 100 nachgelagert angeordnet. Vorliegend ist das Andrückelement 104 ausgestaltet als Rolle 106, die um eine senkrecht zur Bearbeitungsrichtung 30 ausgerichtete Drehachse 108 drehbar ist.
  • Mit der Rolle 106 kann der Aushub 58 und, sofern vorhanden, das Saat- und Düngegut 102 etwas verdichtet werden. Die Rolle 106 beaufschlagt die Oberfläche 34 zu diesem Zweck mit einer Andrückkraft nach unten. Die Ausnehmung 38 wird dadurch formgerecht geschlossen. Vorzugsweise wird der Aushub 58 jedoch nur insoweit verdichtet, als das Eindringen von Wasser und Luft noch ermöglicht ist, damit das Saatgut 102 gut anwachsen kann. Die Rolle 106 erstreckt sich quer zur Bearbeitungsrichtung 30 auch über die Ausnehmung 38. Dadurch wird auch der Rand 70 mit der Andrückkraft beaufschlagt. Etwaige "Ausfransungen" des Randes 70 können dadurch behoben werden.
  • Vorzugsweise wird die Rolle 106 bodenseitig die Berührebene der Vorrichtung 10 definieren. Die Oberfläche 34 weist dadurch vor und nach der Bearbeitung mit der Vorrichtung 10 dieselbe Höhe auf.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass die Andrückeinrichtung 26 eine in der Zeichnung schematisch dargestellte Einstelleinrichtung 110 aufweist. Über die Einstelleinrichtung 110 kann, symbolisiert durch einen Doppelpfeil 112, die Rolle 106 angehoben oder abgesenkt werden. Die die Oberfläche 34 beaufschlagende Andrückkraft kann dadurch eingestellt werden. Die Einstelleinrichtung 110 kann insbesondere eine Vibriereinrichtung sein, über die die Rolle 106 in Richtung auf die Bodenfläche 32 und von dieser weg vibrierbar ist. Dies erlaubt das Verdichten des Aushubs 58 ähnlich dem Einsatz eines Rüttlers oder Stampfers.
  • Die Vorrichtung 10 umfasst ferner eine Glätteinrichtung 170. Die Glätteinrichtung 170 ist an der Trageinrichtung 14 gehalten und in Bearbeitungsrichtung 30 der Andrückeinrichtung 26 nachgelagert angeordnet. Vorliegend umfasst die Glätteinrichtung 170 einen Rechen 172. Alternativ könnte beispielsweise eine Bürste oder eine Gummilippe vorhanden sein.
  • Der Rechen 172 erstreckt sich quer zur Bearbeitungsrichtung 30 über die Ausnehmung 38 (2). Sofern nach dem Andrücken des Aushubs 58 mit der Rolle 106 sich auf der Oberfläche 34 noch eine Erhebung von Aushub befindet, kann diese mittels des Rechens 172 entfernt werden (6). "Überschüssiger" Aushub wird vorzugsweise quer zur Ausnehmung 38 auf der Oberfläche verteilt. Hierzu kann die Glätteinrichtung 170 eine Vibriereinrichtung aufweisen oder eine Schwenkeinrichtung, mit der der Rechen 172 quer zur Ausnehmung 38 bewegt werden kann.
  • Überschüssiger Aushub 58 kann beispielsweise dann auftreten, wenn mehr als nur ein Strang 12 verlegt wird, wie dies nachfolgend unter Verweis auf die 10 bis 12 noch erläutert wird.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass die Vorrichtung 10 nur mit Glätteinrichtung 170, jedoch ohne Andrückeinrichtung 26 ausgestattet ist.
  • Die Vorrichtung 10 wurde bislang am Beispiel der Verlegung der Rohrleitung 36 zum Bilden eines Verrohrungssystems einer Rasenheizung beschrieben. Ein Wärmeübertragungsmedium kann durch die Rohrleitung 36 fließen und die Bodenfläche 32 aufheizen. Für eine derartige Anwendung erweist es sich als vorteilhaft, wenn die Tiefe der Ausnehmung 38 ungefähr 5 cm bis 30 cm beträgt, vorzugsweise 7 cm bis 8 cm. Benachbarte Ausnehmungen 38 weisen beispielsweise einen Abstand von ungefähr 5 cm bis 25 cm auf. Die Breite der Ausnehmung beträgt beispielsweise 2 cm bis 6 cm und bei einer Rohrleitung 36 mit einem Durchmesser von 25 mm bevorzugt ungefähr 3 cm.
  • In entsprechender Weise kann die Rohrleitung 36 beispielsweise in Freizeitanlagen wie Parkanlagen, zur Ausbildung einer Kunsteisfläche verwendet werden, wie dies in der WO 2012/136710 A1 beschrieben ist. Durch Hindurchleiten eines Kältemittels durch die Rohrleitung 36 (über das Wärmeübertragungsmedium wird der Bodenfläche 32 Energie entzogen) kann die Bodenfläche 32 abgekühlt werden. Eine auf die Oberfläche 34 aufgebrachte Wasserschicht kann frieren und dadurch eine Kunsteisschicht erzeugt werden.
  • Selbstverständlich könnte die Vorrichtung 10 auch zum Verlegen einer Elektroleitung für eine elektrische Rasenheizung eingesetzt werden.
  • Bei einer andersartigen Anwendung kann es sich bei der Rohrleitung 36 beispielsweise um eine Rohrleitung eines Wärmepumpensystems handeln, das in der Bodenfläche 32, etwa einer Grasfläche eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, verlegt wird. Beispielsweise umfasst die Rohrleitung 36 bei dieser Anwendung eine Leitung aus Kupfer oder Aluminium innenseitig und eine Kunststoffummantelung außenseitig. Bei einem derartigen Anwendungsgebiet kann die Tiefe der Ausnehmung 38 beispielsweise ungefähr 100 cm betragen. Benachbarte Ausnehmungen 38 weisen beispielsweise einen Abstand von ungefähr 20 cm bis 150 cm auf.
  • Unabhängig von der Art der Anwendung kann vorgesehen sein, dass der jeweils verlegte Strang 12 endseitig Anschlusselemente aufweist, wodurch verschiedene Stränge 12 miteinander verbunden oder mit einer gemeinsamen Zuführ- oder Abgabeleitung verbunden werden können. Die Anschlusselemente können zur Ausbildung von Schraub- oder Steckverbindungen ausgebildet sein.
  • 8 zeigt eine mit dem Bezugszeichen 120 belegte zweite vorteilhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Für gleiche oder gleichwirkende Merkmale und Bauteile der Vorrichtungen 10 und 120 werden, auch nachfolgend, identische Bezugszeichen verwendet. Die im Zusammenhang mit der Erläuterung der Vorrichtung 10 erzielbaren Vorteile können mit der Vorrichtung 120 und den nachfolgend erwähnten Vorrichtungen ebenfalls erzielt werden, so dass diesbezüglich auf die vorangegangenen Ausführungen zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen werden kann.
  • Die Vorrichtung 120 unterscheidet sich von der Vorrichtung 10 durch die Ausgestaltung des Andrückelementes 104. Bei der Vorrichtung 104 ist anstelle der Rolle 106 eine Kufe 122 vorgesehen. Über die Kufe 122 kann die Oberfläche 34 im Bereich des Aushubs 58 und des Randes 70 mit der Andrückkraft beaufschlagt werden.
  • 9 zeigt in schematischer Draufsicht eine vorteilhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verlegeanlage, die mit dem Bezugszeichen 130 belegt ist. Die Verlegeanlage 130 umfasst eine Mehrzahl von erfindungsgemäßen Vorrichtungen, hier ist beispielhaft die Vorrichtung 10 dargestellt. Quer zur Bearbeitungsrichtung 30 ist eine Mehrzahl von Vorrichtungen 10 nebeneinander angeordnet. Die Vorrichtungen 10 können eine gemeinsame Trageinrichtung 14 aufweisen. Alternativ können die jeweiligen Trageinrichtungen 14 über eine gemeinsame Halteeinrichtung 132 miteinander verbunden sein.
  • Der Abstand der Vorrichtungen 10 voneinander bestimmt den Abstand der Ausnehmungen 38 und den Abstand der mit diesen verlegten Stränge 12. Vorzugsweise kann der Abstand benachbarter Vorrichtungen 10 verändert werden, was in 9 durch jeweilige Doppelpfeile 134 symbolisiert ist. Die Abstandsänderung kann manuell erfolgen oder unter Einsatz einer jeweiligen Abstandsänderungseinrichtung 136, die in 9 ebenfalls schematisch dargestellt ist.
  • Durch die Möglichkeit zur Abstandsänderung der Vorrichtung 10 erweist sich die Verlegeanlage 130 als besonders vielseitig. Je nach Bedarf lässt sich der Abstand der Stränge 12 dadurch auf einen optimalen Wert einstellen.
  • 10 zeigt eine mit dem Bezugszeichen 140 belegte dritte vorteilhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Abweichend von den Vorrichtungen 10 und 120 ist die Vorrichtung 140 zum gleichzeitigen Verlegen von zwei Strängen 12 ausgebildet. Zu diesem Zweck umfasst die Strangeinbringeinrichtung 20 zwei Trommeln 86, wobei jedem Strang 12 eine Trommel 86 zugeordnet ist. Alternativ könnte vorgesehen sein, dass beide Stränge 12 auf einer gemeinsamen Trommel 86 aufgewickelt sind.
  • Beide Stränge 12 werden von einem gemeinsamen Führungselement 92 beim Verlegen geführt. Alternativ könnte vorgesehen sein, dass die Strangeinbringeinrichtung 20 zwei Führungselemente 92 aufweist, wobei jedem Strang 12 ein Führungselement 92 zugeordnet ist.
  • Die Vorrichtung 140 kommt insbesondere bei landwirtschaftlichen Nutzflächen zum Einsatz. Die Bodenfläche 32 kann dementsprechend ein Feld sein. Bei einem ersten Strang 12 handelt es sich vorliegend um ein Pflanzband 142. Im Pflanzband 142 ist in vorzugsweise regelmäßigen Abständen Saatgut aufgenommen (nicht gezeigt). Bei dem weiteren Strang 12 handelt es sich insbesondere um eine flexible Schlauchleitung 144 zum Bewässern und/oder Belüften und/oder Düngen des Saatgutes. Die Schlauchleitung 144 kann zu diesem Zweck mit Öffnungen versehen sein. Wasser, Luft oder Flüssigdünger strömend durch die Schlauchleitung 144 kann aus dieser austreten, um das Saatgut bevorzugt punktuell und stetig zu wässern, zu belüften und/oder zu düngen.
  • Die Stränge 12 mit den entsprechenden Trommeln 86 sind so an der Vorrichtung 140 angeordnet, dass sie gleichzeitig mit der Vorrichtung 140 verlegt werden können. Dabei wird die Schlauchleitung 144 unterhalb des Pflanzbandes 142 in die Ausnehmung 38 eingebracht. Die Schlauchleitung 144 kontaktiert deren Bodenwand 94, und das Pflanzband 142 kommt auf der Schlauchleitung 144 zum Liegen. Die Anordnung der Stränge 12 könnte auch umgekehrt sein, d. h. das Pflanzband 142 könnte unter der Schlauchleitung 144 verlegt werden.
  • Wie bei der Vorrichtung 10 wird die Ausnehmung 38 nach dem Einbringen der Stränge 12 in demselben Arbeitsschritt unmittelbar mit dem Aushub 58 verfüllt (11).
  • Bei der Vorrichtung 140 kommt anstelle des Saat- und Düngegutes 102 im Vorratsbehälter Düngegut 146 zum Einsatz. Das Düngegut 146 wird über den Kanal 100 in den Aushub 58 eingebracht und zusätzlich zur Düngung des Saatgutes verwendet werden.
  • Die Anwendung der Vorrichtung 140 zum Verlegen des Pflanzbandes 142 erweist sich als vorteilhaft, da durch die formfeste Ausgestaltung der Ausnehmung 38 eine definierte Wuchsrichtung des Saatgutes sichergestellt werden kann. Dies erfolgt aufgrund der geringeren Verdichtung des Aushubs 38 im Verhältnis zu dem die Ausnehmung 38 umgebenden Erdreich. Das Saatgut kann zudem dauerhaft gezielt bewässert, belüftet und/oder gedüngt werden. Dies begünstigt auch einen gleichmäßigen Wuchs des Saatgutes. Daraus erwachsendes Erntegut kann idealerweise gleichzeitig geerntet werden. Das Ertrags-Aufwands-Verhältnis für die Ernte ist optimiert. Speziell in trockenen Zonen kann, da die oberflächliche Verdunstung von Wasser entfällt, sehr viel Wasser gespart werden.
  • Auch bei der Vorrichtung 140 gemäß 10 kann anstelle der Rolle 106 eine Kufe 122 zum Einsatz kommen.
  • Bei der Verlegeanlage 130 kann anstelle der exemplarisch gezeigten Vorrichtung 10 selbstverständlich auch eine Mehrheit von Vorrichtungen 120 oder von Vorrichtungen 140 zum Einsatz kommen.
  • Die Tiefe der Ausnehmung 38 für Bepflanzungen beträgt zum Beispiel ungefähr 5 cm bis 10 cm, der Abstand benachbarter Stränge kann je nach Art des Saatgutes unterschiedlich ausfallen.
  • Anhand der Vorrichtung 140 wurde beispielhaft erläutert, dass mehr als nur ein Strang 12 gleichzeitig mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kosten- und zeitsparend verlegt werden kann. Dies kann auch bei den vorstehend erwähnten anderen Anwendungsgebieten erfolgen. Hierzu wird beispielhaft auf 12 verwiesen. 12 zeigt in einer der 5 entsprechenden Weise, wie ein Strang 12, vorliegend die Rohrleitung 36, die mit der Vorrichtung 10 verlegt worden ist, zusammen mit mindestens einem weiteren Strang 12 verlegt worden ist. Die Vorrichtung 10 kann dementsprechend zum Verlegen mindestens eines weiteren Stranges 12 ausgebildet sein.
  • Bei der Anwendung gemäß 12 wird zusätzlich zur Rohrleitung 36 ein Strang 12 in Gestalt eines Isolationsmaterials verlegt, beispielsweise eines Isolationsbandes 152. Das Isolationsband 152 ist zum Beispiel ein Isolationsprofil mit einem an der Rohrleitung 36 anliegenden U-förmigen Querschnitt. Vorzugsweise wird das Isolationsband 152 unterhalb der Rohrleitung 36 verlegt. Ein Wärmeverlust von der Rohrleitung 36 nach unten kann dadurch minimiert und der Wirkungsgrad der Rasenheizung energetisch optimal gesteigert werden.
  • 12 deutet darüber hinaus mit gestrichelten Linien einen weiteren Strang 12 an. Beispielsweise können mit der Vorrichtung 10 drei Stränge 12 verlegt werden, etwa die Rohrleitung 36 und das Isolationsband 152 sowie zusätzlich ein weiterer Strang, insbesondere eine Schlauchleitung zur Bewässerung. Beim Aufheizen der Rohrleitung 36 mit dem Wärmeübertragungsmedium könnte es geschehen, dass die Bodenfläche 32 austrocknet, zum Beispiel an den Seitenwänden 54. Dieser Effekt kann insbesondere im Winter mangels oberflächlicher Beregnung auftreten. Ist zusätzlich eine Schlauchleitung zur Bewässerung vorgesehen, welche Schlauchleitung Austrittsöffnungen für Wasser aufweist, lässt sich eine Austrocknung der Bodenfläche 32 weitgehend vermeiden. Der Bewuchs der Bodenfläche 32 kann dadurch ebenfalls vor Austrocknen geschützt werden.
  • In diesem Anwendungsbeispiel ist es vorteilhaft, wenn das Isolationsband 152 zuunterst verlegt wird, die Rohrleitung 36 oberhalb des Isolationsbandes 152 und die Schlauchleitung zur Bewässerung oberhalb der Rohrleitung 36.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2012/136710 A1 [0007, 0007, 0134]

Claims (30)

  1. Vorrichtung zum bevorzugt oberflächennahen Verlegen mindestens eines Stranges (12) in einer Bodenfläche (32), speziell einer Sport- oder Freizeitanlage oder einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, umfassend eine Aushubeinrichtung (18) zum Ausbilden einer formfesten schlitzförmigen Ausnehmung (38) in der Bodenfläche (32) und Bereitstellen dabei auftretenden Aushubs (58), eine Strangeinbringeinrichtung (20), über die mindestens ein Strang (12) der Aushubeinrichtung (18) nachgelagert in die Ausnehmung (38) einbringbar ist, bezogen auf eine Bearbeitungsrichtung (30) der Vorrichtung (10; 120; 140), und eine Aushubrückführeinrichtung (22), die mindestens ein Rückführelement (80, 82, 84) für Aushub (58) umfasst oder bildet, wobei der Aushub (58) das mindestens eine Rückführelement (80, 82, 84) entlang in Bearbeitungsrichtung (30) der Strangeinbringeinrichtung (20) nachgelagert in die Ausnehmung (38) rückführbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushubrückführeinrichtung (22) eine einen Aufnahmeraum (62) bildende Abdeckung (60) umfasst, in dem die Aushubeinrichtung (18) angeordnet ist, und dass das mindestens eine Rückführelement (80, 82) eine Wand oder ein Wandabschnitt (80, 82, 84) der Abdeckung (60) ist.
  3. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushubrückführeinrichtung (22) einen Rückführkanal (74) aufweist, in den der Aushub (58) förderbar ist, und dass das mindestens eine Rückführelement (80, 82) eine Wand (80, 82, 84) oder ein Wandabschnitt des Rückführkanals (74) ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushubrückführeinrichtung (22) eine einen Aufnahmeraum (62) bildende Abdeckung (60) umfasst, in dem die Aushubeinrichtung (18) angeordnet ist, und dass der Rückführkanal (74) an die Abdeckung (60) angeschlossen ist oder von dieser gebildet ist und in den Aufnahmeraum (62) mündet.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushubeinrichtung (18) quer zur Bearbeitungsrichtung (30) formschlüssig oder im Wesentlichen formschlüssig von der Abdeckung (60) abgedeckt ist.
  6. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushubeinrichtung (18) nach dem Überkopfprinzip arbeitet, wobei der Aushub (58) entgegen der Bearbeitungsrichtung (30) über die Aushubeinrichtung (18) hinweg förderbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushubeinrichtung (18) eine um eine quer zur Bearbeitungsrichtung (30) ausgerichtete Drehachse (44) drehend antreibbare Rotorfräse (40) ist oder umfasst.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rotorfräse (40) einen Grundkörper (46) und von diesem, bezogen auf die Drehachse (44), radial abstehende Fräselemente (50) aufweist, wobei der Grundkörper (46) bevorzugt scheiben- oder trommelförmig ausgestaltet ist mit planaren oder im Wesentlichen planaren Seitenwänden (48) parallel zur Bearbeitungsrichtung (30).
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fräselemente (52) vom Grundkörper (46) lösbar sind, insbesondere dass zwei oder mehr Fräselemente (52) an mindestens einem vom Grundkörper (46) lösbaren Fräselementträger (160) gehalten sind, bevorzugt dass zwei sich jeweils über einen halben Umfang des Grundkörpers (46) erstreckende Fräselementträger (160) vorhanden sind, die aneinander und/oder am Grundkörper (46) gehalten sind.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Rotorfräse (40) Fräselemente (52) mit L-förmigem Querschnitt aufweist, bezogen auf eine Schnittebene senkrecht zur Radialrichtung zur Drehachse (44), wobei ein Schenkel des L in einer Ebene senkrecht zur Drehachse (44) verläuft und/oder schaufelförmige Fräselemente (51), wobei vorzugsweise in Umfangsrichtung der Rotorfräse (40) die L-förmigen Fräselemente (52) und die schaufelförmigen Fräselemente (51) einander abwechseln.
  11. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10; 120; 140) eine dem mindestens einen Rückführelement (80, 82, 84) in Bearbeitungsrichtung (30) nachgelagerte Andrückeinrichtung (26) mit mindestens einem Andrückelement (104) umfasst zum Beaufschlagen in die Ausnehmung (38) gefüllten Aushubs (58) mit einer Andrückkraft, wobei die Abmessung des mindestens einen Andrückelementes (104) quer zur Bearbeitungsrichtung (30) vorzugsweise größer ist als die Abmessung der Ausnehmung (38).
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Andrückelement (104) eine Rolle (106) oder eine Kufe (122) ist oder umfasst.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Andrückeinrichtung (26) eine Einstelleinrichtung (110) umfasst zum Einstellen der Andrückkraft und/oder zum Einstellen eines Abstandes des mindestens einen Andrückelementes (104) relativ zur Bodenfläche (32).
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstelleinrichtung (110) eine Vibriereinrichtung ist, mit der das mindestens eine Andrückelement (104) in Richtung auf die Bodenfläche (32) und von dieser weg vibrierbar ist.
  15. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung, bevorzugt in Bearbeitungsrichtung (30) der Andrückeinrichtung (26) nachgelagert, eine Glätt- oder Planiereinrichtung (170) zum Glätten oder Planieren der Bodenfläche (32) aufweist.
  16. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Strangeinbringeinrichtung (20) mindestens eine Bevorratungseinrichtung umfasst, beispielsweise eine Trommel (86), auf der der mindestens eine Strang (12) bevorratbar ist.
  17. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Strangeinbringeinrichtung (20) mindestens ein Führungselement (92) umfasst, das in Bearbeitungsrichtung (30) der Aushubeinrichtung (18) nachgelagert ist und über das der mindestens eine Strang (12) in die Ausnehmung (38) führbar ist.
  18. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10; 120; 140) zum gleichzeitigen Verlegen von zwei oder mehr Strängen (12) ausgebildet ist und dass die Strangeinbringeinrichtung (20) zwei oder mehr Stränge (12) umfasst.
  19. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Strang (12) eine Rohr- oder Schlauchleitung (36; 144) ist, beispielsweise eine Rohr- oder Schlauchleitung (36; 144) zum Durchführen eines Wärmeübertragungsmediums, zur Isolation, zum Bewässern, zum Entwässern, zum Belüften, zum Düngen und/oder zum Säen.
  20. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Strang (12) ein Pflanzband (142), eine Elektroleitung oder eine Glasfaserleitung ist.
  21. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr Stränge (12) vorgesehen sind, die übereinander oder seitlich nebeneinander in die Ausnehmung (38) einbringbar sind.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Stränge (12) unterschiedlich sind, beispielsweise dass ein Pflanzband (142) und eine Rohr- oder Schlauchleitung (144) zur Bewässerung und/oder Belüftung und/oder Düngung vorgesehen ist oder dass eine Rohr- oder Schlauchleitung (36) für ein Wärmeübertragungsmedium und ein Isolationsband (152) vorgesehen ist.
  23. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10; 120; 140) eine Zusatzeinbringeinrichtung (24) aufweist mit einem Vorratsbehälter (96) für Saatgut (102) und/oder Düngegut (146), welches über eine Austrittsöffnung (98) des Vorratsbehälters (96) dem mindestens einen Strang (12) in Bearbeitungsrichtung (30) nachgelagert in die Ausnehmung (38) einbringbar ist.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Menge an eingebrachtem Saatgut (102) und/oder Düngegut (146) einstellbar ist.
  25. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10; 120; 140) einen Fahrantrieb aufweist und/oder dass die Vorrichtung (10; 120; 140) eine Kupplungseinrichtung (28) zum Verbinden mit einem Zugfahrzeug aufweist.
  26. Verlegeanlage zum bevorzugt oberflächennahen Verlegen mindestens eines Stranges (12) in einer Bodenfläche (32), umfassend zwei oder mehr seitlich nebeneinander angeordnete Vorrichtungen (10; 120; 140) nach einem der voranstehenden Ansprüche.
  27. Verlegeanlage nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlegeanlage (130) eine Antriebseinrichtung (136) aufweist zum gemeinsamen Antreiben der Aushubeinrichtungen (18) der Vorrichtungen (10; 120; 140).
  28. Verlegeanlage nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlegeanlage (130) eine Abstandsänderungseinrichtung (136) aufweist, mit dem der Abstand von zumindest zwei Vorrichtungen (10; 120; 140) voneinander veränderbar ist zum Ändern des Abstandes der mit den Vorrichtungen (10; 120; 140) jeweils verlegbaren Strängen (12) relativ zueinander.
  29. Verlegeanlage nach einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtungen (10; 120; 140) identisch sind.
  30. Verfahren zum bevorzugt oberflächennahen Verlegen mindestens eines Stranges in einer Bodenfläche, speziell einer Sport- oder Freizeitanlage oder einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, wobei mit der Aushubeinrichtung eine formfeste schlitzförmige Ausnehmung in der Bodenfläche gebildet und dabei auftretender Aushub bereitgestellt wird, über die Strangeinbringeinrichtung, bezogen auf eine Bearbeitungsrichtung der Vorrichtung, der Aushubeinrichtung nachgelagert mindestens ein Strang in die Ausnehmung eingebracht wird und der Aushub das mindestens eine Rückführelement der Aushubrückführeinrichtung entlang, in Bearbeitungsrichtung der Strangeinbringeinrichtung nachgelagert in die Ausnehmung rückgeführt wird.
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