DE102014012347B3 - Bodendüse für Staubsauger - Google Patents
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Abstract
Dargestellt und beschrieben ist eine Bodendüse für Staubsauger, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse mit wenigstens einem Saugbereich, der eine saugrohrseitige Ansaugöffnung und einen zumindest teilweise um den Saugbereich herum angeordneten Bürst- oder Rosshaarstreifen aufweist. Aufgabe der Erfindung ist es, eine neue Bodendüse zu schaffen, die auf Glattböden eine bessere Aufnahmefähigkeit für Staub, Schmutz od. dgl., insbesondere in Rillen aufweist, jedoch einfach aufgebaut und kostengünstig herzustellen ist sowie letztlich auch über ausreichend gute Bewegungsmöglichkeiten auf Glattböden verfügt. Die Lösung der Aufgabe besteht darin, dass der Saugbereich durch eine quer zur Bewegungsrichtung angeordnete Trennwand in einen Einströmbereich und einen Unterdruckbereich unterteilt ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Bodendüse für Staubsauger.
- Eine derartige Düse ist beispielsweise aus der
DE 602 25 582 T2 und derUS 2010/0319159 A1 - Auf vorteilhafte Weise gleitet eine derartige Bodendüse gut auf glatten Böden, jedoch stellt man in der Praxis fest, dass die Aufnahmefähigkeit einer derartigen Bodendüse für Staub- und Schmutzpartikel insbesondere im Bereich von Rillen, Riefen od. dgl. eines Hartbodens nicht ausreichend ist.
- Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, eine neue Bodendüse zu schaffen, die auf Glattböden eine bessere Aufnahmefähigkeit für Staub, Schmutz od. dgl., insbesondere in Rillen aufweist, jedoch einfach aufgebaut und kostengünstig herzustellen ist sowie letztlich auch über ausreichend gute Bewegungsmöglichkeiten auf Glattböden verfügt.
- Die Lösung der Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 1.
- Die erfindungsgemäße Bodendüse hat den wesentlichen Vorteil, dass mit ihr im Einströmbereich leichte Staubpartikel vom Glattboden entfernt werden können, während im durch eine Trennwand überwiegend abgetrennten Unterdruckbereich auf besonders effektive Weise die tiefer angeordneten, größeren und schwereren Schmutzbestandteile auch aus Rillen, Riefen od. dgl. angesaugt werden können.
- Bei der erfindungsgemäßen Düse besteht vorteilhafterweise auch nicht die Gefahr, dass sich diese am Boden festsaugt und der Bewegungswiderstand dadurch zu hoch wird. Das liegt daran, dass die in der Trennwand angeordneten Öffnungen größenmäßig so ausgestaltet werden können, dass ein optimaler Unterdruck auf Glattböden erzeugt wird, der einerseits die Aufnahme von Schmutz- und Staubpartikeln aus Rillen od. dgl. zuverlässig garantiert und andererseits nicht zum Festsaugen der Düse auf dem Glattboden führt.
- Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung werden die Dichtstreifen des Unterdruckbereichs aus Gummi-/Kunststofflippen gebildet, die auf vorteilhafte Weise im Bereich der Trennwand sowie der Gehäuselängsseite eine vollständige Abdichtung des Unterdruckbereichs gegenüber zuströmender Luft ermöglichen.
- Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Bürststreifen des Einströmbereichs im Wesentlichen luftundurchlässig ausgebildet, weist jedoch einige beabstandete Aussparungen auf, durch die ein im Wesentlichen definierter Einströmquerschnitt gebildet wird.
- Eine derartige Ausgestaltung des Bürststreifens hat den Vorteil, dass erfindungsgemäß ein Einströmquerschnitt geschaffen werden kann, der an den Querschnitt der Ansaugöffnung angepasst ist, so dass der erzeugte Unterdruck eine optimale Reinigung des Glattbodens herbeiführt.
- Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis der Fläche des Unterdruckbereichs zur Fläche des Einströmbereichs ca. 2:1 beträgt.
- Eine zusätzliche erfindungsgemäße Ausgestaltung besteht darin, dass das Verhältnis der Breite des Unterdruckbereichs zur Breite des Einströmbereichs ebenfalls ca. 2:1 beträgt.
- Beide vorgenannten Ausführungsformen sind durch zahlreiche Versuche entstanden, bei denen man festgestellt hat, dass diese Ausgestaltungen zu einer Optimierung der Staubaufnahme auf Glattböden führen.
- Des Weiteren ist eine Ausführungsform der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der Ansaugöffnung größer als der Querschnitt der Öffnung in der Trennwand ist. Diese Ausgestaltung ermöglicht auf einfache Weise die Schaffung eines Unterdrucks im Unterdruckbereich, wobei durch Änderung des Größenverhältnisses von Ansaugöffnung und der Öffnungen der Trennwand auch Änderungen des Unterdrucks möglich sind.
- Letztlich besteht eine weitere Ausführungsform der Erfindung darin, dass die Ansaugöffnung eine Fläche von 800 mm2 aufweist und die Gesamtfläche der beiden Öffnungen in der Trennwand bei ca. 600 mm2 liegt.
- Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Draufsicht auf eine Bodendüse; -
2 eine Unteransicht der Bodendüse gemäß1 ; -
3 eine weitere Unteransicht einer Bodendüse; -
4 eine Schnittdarstellung der Bodendüse gemäß der Schnittlinie IV-IV in3 ; -
5 eine Schnittdarstellung der Bodendüse gemäß der Schnittlinie V-V in3 ; und -
6 eine Schnittdarstellung der Bodendüse gemäß der Schnittlinie VI-VI in3 . - In den Zeichnungen ist eine Bodendüse insgesamt mit der Bezugsziffer
10 bezeichnet. - Die Bodendüse
10 gemäß1 weist ein Gehäuse11 und ein Anschlussstück12 für ein nicht dargestelltes Saugrohr auf, welches gelenkig an dem Gehäuse11 gelagert ist. - In der Darstellung der Unteransicht der Bodendüse
10 gemäß2 ist zu erkennen, dass benachbart zu dem gelenkigen Anschlussstück12 für das Saugrohr eine Rolle13 angeordnet ist, mit der die Bodendüse10 insbesondere auf Glattböden bewegt werden kann. Das Gehäuse11 der Bodendüse10 ist darüber hinaus mittels einer Trennwand14 , die Öffnungen22 aufweist, in einen Einströmbereich15 und einen Unterdruckbereich16 unterteilt. In Bewegungsrichtung x vorne ist der Einströmbereich15 mit einem im Wesentlichen luftundurchlässigen Bürststreifen17 versehen, der beabstandete Aussparungen18 aufweist, die einen definierten Einströmquerschnitt zur Verfügung stellen. - Grundsätzlich ist es auch denkbar, dass die Trennwand
14 keine Öffnungen22 aufweist und stattdessen über einen geschlossenen, den Unterdruckbereich16 durchquerenden Kanal eine direkte strömungstechnische Verbindung zwischen einer Ansaugöffnung21 und dem Einströmbereich15 erfolgt. - Darüber hinaus ist zur Abschottung des Unterdruckbereichs
16 die Trennwand14 wie auch eine Gehäuselängsseite19 jeweils mit bis zum Boden23 (s.6 ) ragenden Dichtstreifen20 versehen, die bevorzugt als Gummi-/Kunststofflippen ausgebildet sind. - Letztlich erkennt man in
2 , dass die Trennwand14 dem Anschlussstück12 und damit auch der Ansaugöffnung21 (s.4 ) gegenüberliegend mit zwei Öffnungen22 versehen ist, durch die die in den Einströmbereich15 angesaugte Luft in den Unterdruckbereich16 einströmt. Während die Ansaugöffnung21 eine Fläche von ca. 800 mm2 aufweist, liegt die Gesamtfläche der beiden Öffnungen22 in der Trennwand14 bei ca. 600 mm2. - In der
6 sind noch einmal sehr deutlich der Einströmbereich15 und der Unterdruckbereich16 der dargestellten Ausführungsform der Bodendüse10 zu erkennen. Der Einströmbereich15 hat hierbei eine Grundfläche von ca. 3360 mm2, wohingegen die Fläche des Unterdruckbereichs16 ca. 6720 mm2 beträgt. - Darüber hinaus weist die Bodendüse
10 eine Länge L von ca. 28 cm auf, wobei der Einströmbereich15 mit einer Breite von ca. 1 cm und der Unterdruckbereich16 mit einer Breite von ca. 2 cm versehen ist. - In der
6 ist letztlich auch dargestellt, wie die Bodendüse10 auf einem Boden23 angeordnet ist und dass der Einströmbereich15 sich zwischen dem Bürststreifen17 und einem ersten Dichtstreifen20 ausbildet, während der Unterdruckbereich16 zwischen beiden Dichtstreifen20 angeordnet ist. - Bezugszeichenliste
-
- 10
- Bodendüse
- 11
- Gehäuse
- 12
- Anschlussstück
- 13
- Rolle
- 14
- Trennwand
- 15
- Einströmbereich
- 16
- Unterdruckbereich
- 17
- Bürststreifen
- 18
- Aussparung
- 19
- Gehäuselängsseite
- 20
- Dichtstreifen
- 21
- Ansaugöffnung
- 22
- Öffnungen
- 23
- Boden
- B1
- Breite von
16 - B2
- Breite von
15 - L
- Länge
Claims (7)
- Bodendüse (
10 ) für Staubsauger, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse (11 ) mit wenigstens einem Saugbereich, der eine saugrohrseitige Ansaugöffnung (21 ) und einen zumindest teilweise um den Saugbereich herum angeordneten Bürst- oder Rosshaarstreifen (17 ) aufweist, wobei der Saugbereich durch eine quer zur Bewegungsrichtung angeordnete Trennwand (14 ) in einen Einströmbereich (15 ) und einen Unterdruckbereich (16 ) unterteilt ist, wobei die Trennwand (14 ) mit zwei gegenüberliegend dem Anschlussstück (12 ) und damit auch der Ansaugöffnung (21 ) angeordneten Öffnungen (22 ) versehen ist, wobei der Einströmbereich und der Unterdruckbereich (15 ,16 ) durch die in der Trennwand (14 ) angeordneten Öffnungen (22 ) strömungstechnisch verbunden sind, wobei der Einströmbereich (15 ) in Bewegungsrichtung vorne mit einer luftdurchlässigen Bürstleiste versehen ist und wobei der Unterdruckbereich (16 ) wenigstens an der Trennwand (14 ) sowie an einer Gehäuselängsseite (19 ) mit bis zum Boden (23 ) ragenden Dichtstreifen (20 ) versehen ist. - Bodendüse (
10 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtstreifen (20 ) des Unterdruckbereiches (16 ) aus Gummi-/Kunststofflippen gebildet werden. - Bodendüse (
10 ) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bürststreifen (17 ) im Wesentlichen luftundurchlässig ausgebildet ist, jedoch einige beabstandete Aussparungen (18 ) aufweist, durch den ein im wesentlichen definierter Einströmquerschnitt gebildet wird. - Bodendüse (
10 ) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis der Fläche des Unterdruckbereichs (16 ) zur Fläche des Einströmbereichs (15 ) ca. 2:1 beträgt. - Bodendüse (
10 ) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dass das Verhältnis der Breite des Unterdruckbereiches (B1) zur Breite des Einströmbereiches (B2) ca. 2:1 beträgt. - Bodendüse (
10 ) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der Ansaugöffnung (21 ) größer als der Querschnitt der Öffnung (22 ) in der Trennwand (14 ) ist. - Bodendüse (
10 ) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansaugöffnung (21 ) eine Fläche von ca. 800 mm2 aufweist und die Gesamtfläche der beiden Öffnungen (22 ) in der Trennwand (14 ) bei ca. 600 mm2 liegt.
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- 2014-08-25 DE DE102014012347.2A patent/DE102014012347B3/de not_active Expired - Fee Related
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