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DE102014002132A1 - Konzept zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation, Verfahren zum Steuern eines bewegten Objekts und Informationssystem - Google Patents

Konzept zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation, Verfahren zum Steuern eines bewegten Objekts und Informationssystem Download PDF

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DE102014002132A1
DE102014002132A1 DE102014002132.7A DE102014002132A DE102014002132A1 DE 102014002132 A1 DE102014002132 A1 DE 102014002132A1 DE 102014002132 A DE102014002132 A DE 102014002132A DE 102014002132 A1 DE102014002132 A1 DE 102014002132A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Steuern der Bewegung eines Objekts (15.1, 15.2), vorzugsweise eines Fahrzeugs (15.1), mit den Schritten: Übertragen einer Steuerinformation (11), die eine Ortsinformation betreffend zumindest einen Ortsbereich (11.1) und vorzugsweise eine Verkehrsinformation umfasst, mittels eines Mobilfunksystems, das eine Kommunikation zwischen, vorzugsweise mobilen und in Fahrzeugen (15.1) untergebrachten, Kommunikationsteilnehmern (12) über ein Netzwerk ermöglicht, von einer Netzwerkeinheit (20), vorzugsweise einer Basisstation, des Mobilfunksystems an einen an dem Objekt (15.1, 15.2) angeordneten Kommunikationsteilnehmer (12); Ermitteln einer Position (15.3) des Objekts (15.1, 15.2); basierend auf der Steuerinformation (11) und der Position (15.3), Ermitteln einer Ausführungsbedingung (13), die als erfüllt gilt, falls eine Abfrage, ob die Position (15.3) innerhalb des Ortsbereichs (11.1) liegt, ein positives Ergebnis liefert; Ausführen einer Maßnahme zum Steuern der Bewegung des Objekts (15.1, 15.2), falls die Ausführungsbedingung (13) erfüllt ist.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft ein Selektionsverfahren und ein Filter für ein Objekt, vorzugsweise ein Fahrzeug, zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation, sowie ein Verfahren zum Steuern der Bewegung eines Objekts, vorzugsweise eines Fahrzeugs. Ferner betrifft die Erfindung ein, vorzugsweise auf einem Smartphone implementiertes, Informationssystem für ein bewegtes Objekt, vorzugsweise ein Fahrzeug.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Menge von Verkehrsinformationen, die ein Autofahrer am Steuer seines Fahrzeugs zu verarbeiten hat, die aber nicht unmittelbar mit der Lenkung des Fahrzeugs zusammenhängen, nimmt stetig zu. Solche Verkehrsinformationen können auf Verkehrsschildern angezeigt sein, die beispielsweise auf Geschwindigkeitsbegrenzungen, Staus oder Ähnliches hinweisen. Die Verkehrsinformationen können auch via Rundfunknachrichten übertragen werden und können auf einen Unfall, Stau oder Geisterfahrer hinweisen, wobei für den Autofahrer stets Zweifel bestehen, ob die Rundfunknachricht noch aktuell oder ob sie schon längst überholt ist. Zudem muss der Autofahrer erwägen, ob die Rundfunknachricht ihn überhaupt betrifft, indem er seinen Standort einem in der Rundfunknachricht angegebenen Straßen- oder Autobahnabschnitt gegenüberstellt.
  • Bei einer Fahrt mit hoher Geschwindigkeit, auf einer Landstraße oder Autobahn, kann eine Fokussierung der Aufmerksamkeit auf Straßenschilder oder Verkehrsnachrichten, deren Aktualität und Brauchbarkeit nicht einmal gesichert sind, den Autofahrer von der Lenkung des Fahrzeugs ablenken. Andererseits kann eine Vernachlässigung einer Verkehrsinformation, beispielsweise einer Geschwindigkeitsbegrenzung, ein verkehrswidriges Verhalten mit entsprechenden Konsequenzen für den Autofahrer zur Folge haben.
  • Es sind Systeme bekannt, wie beispielsweise die Telematik-Box eines deutschen Fahrzeugversicherers, die mit GPS-Unterstützung die Position eines Fahrzeugs protokollieren und Geschwindigkeitsüberschreitungen im Zusammenhang mit für bestimmte Straßenabschnitte bekannten Geschwindigkeitsbegrenzungen ermitteln können. Da ein solches System in digitalen Landkarten eingetragene Geschwindigkeitsbegrenzungen nutzt, die zwar zum Eintragungszeitpunkt gelten, jedoch zu einem aktuellen Zeitpunkt möglicherweise überholt sind, kann dessen Nutzung nutzlos oder irreführend sein.
  • Allgemeine Beschreibung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Informationskonzept für die Fernübertragung von Informationen zum Steuern eines bewegten Objekts bereitzustellen, insbesondere zum Steuern der Bewegung des Objekts, wobei vorzugsweise das Objekt ein Fahrzeug ist, in dem ein zum Empfangen der Informationen ausgebildetes Mobiltelefon oder Smartphone untergebracht ist.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben. Die Merkmale der Weiterbildungen können, soweit technisch sinnvoll, miteinander und mit den unabhängigen Ansprüchen kombiniert werden.
  • Ein Aspekt der Erfindung betrifft ein Selektionsverfahren für ein, vorzugsweise bewegtes, Objekt, das eine Position aufweist, zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation oder Steuerungsinformation, die eine Ortsinformation einschließlich eines Ortsbereichs und vorzugsweise eine Verkehrsinformation umfasst. Das Objekt kann ein Fahrzeug oder eine Komponente eines Automatisierungssystems sein.
  • Das Verfahren kann das Bereitstellen von Eingabegrößen, das Ermitteln einer Ausführungsbedingung basierend auf den Eingabegrößen, und das Bereitstellen von Ausgabegrößen umfassen. Die Ausgabegrößen können vorzugsweise in einem Speicher abgelegt oder gespeichert werden, so dass bei Bedarf auf die Ausgabegrößen jederzeit zugegriffen werden kann.
  • Die Eingabegrößen können die Steuerinformation und eine Position des Objekts umfassen, die Ausgabegrößen können die Ausführungsbedingung und gegebenenfalls die Steuerinformation umfassen. Zur Ermittlung der Ausführungsbedingung kann eine Vorschrift oder ein Algorithmus verwendet werden. Eine erste Vorschrift kann darauf basieren, dass die Ausführungsbedingung dann als erfüllt gilt, wenn eine Abfrage, ob die Position innerhalb des Ortsbereichs liegt, ein positives Ergebnis liefert. Eine alternative, zweite Vorschrift kann darin bestehen, dass die Ausführungsbedingung dann als erfüllt gilt, wenn eine Abfrage, ob die Position außerhalb des Ortsbereichs liegt, ein positives Ergebnis liefert. Eine Abfrage liefert dann ein positives Ergebnis, wenn sie erfolgreich oder das Ergebnis wahr ist.
  • Anders ausgedrückt kann die Ausführungsbedingung eine Abfrage umfassen, ob die Position innerhalb des Ortsbereichs liegt. Alternativ kann die Ausführungsbedingung eine Abfrage umfassen, ob die Position außerhalb des Ortsbereichs liegt.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Filter für ein, vorzugsweise bewegtes, Objekt, das eine Position aufweist, zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation, die eine Ortsinformation einschließlich eines Ortsbereichs umfasst. Das Objekt kann ein Fahrzeug oder eine Komponente eines Automatisierungssystems sein.
  • Das Filter kann ein Hardwareobjekt, vorzugsweise eine analoge oder digitale elektronische Schaltung, oder ein Softwareobjekt, vorzugsweise ein auf einer Recheneinrichtung oder einem Mikroprozessor installiertes oder laufendes Computerprogramm, sein.
  • Das Filter kann einen Eingang zum Erhalten oder Einspeisen von Eingabegrößen, Mittel zum Ermitteln einer Ausführungsbedingung, und einen Ausgang zum Bereitstellen von Ausgabegrößen umfassen. Das Filter kann vorzugsweise einen Speicher umfassen, worin Daten, vorzugsweise die Eingabegrößen und die ermittelten Ausgabegrößen, speicherbar sind.
  • Die Eingabegrößen und Ausgabegrößen können jeweils ein Signal, mehrere Signale oder Daten sein oder umfassen. Die Eingabegrößen können die Steuerinformation und eine Position des Objekts umfassen, die Ausgabegrößen können die Ausführungsbedingung und gegebenenfalls die Steuerinformation umfassen. Das Mittel zum Ermitteln einer Ausführungsbedingung kann als ein Mikroprozessor oder eine auf einem Mikroprozessor installierte Softwareroutine implementiert sein.
  • Die Ausführungsbedingung kann als erfüllt gelten, wenn eine Abfrage, ob die Position innerhalb des Ortsbereichs liegt, ein positives Ergebnis liefert. Alternativ kann die Ausführungsbedingung als erfüllt gelten, wenn eine Abfrage, ob die Position außerhalb des Ortsbereichs liegt, ein positives Ergebnis liefert.
  • Unter „Position” kann eine durch Standortdaten dargestellte Standortposition des Objekts betreffend einen geografischen Ort oder Punkt verstanden werden, wobei die Position eine absolute oder relative Größe sein kann. Die Position kann als eine geografische Lage oder als eine Streckenangabe entlang einer Fahrbahn oder eines Verkehrsweges definiert sein. Die Streckenangabe kann eine, vorzugsweise relativ zu einem Bezugspunkt definierte, Länge einer Strecke entlang des Verkehrsweges sein. Die Position kann in geographischen oder streckenbezogenen Koordinaten angegeben sein.
  • Unter „Ortsbereich” kann ein durch Standortdaten dargestellter geografischer Bereich verstanden werden. Der Ortsbereich kann als ein geografischer Bereich oder als ein Streckenbereich entlang mindestens einer Fahrbahn oder mindestens eines Verkehrsweges definiert sein. Die Ausführungsbedingung kann als erfüllt angesehen werden, falls die Abfrage, ob die Position innerhalb des Ortsbereichs liegt, ein positives Ergebnis liefert.
  • Im vorliegenden Dokument wird die ODER-Verknüpfung als eine nicht-ausschließende Disjunktion aufgefasst. Demnach drückt die Verknüpfung „A oder B” aus, dass mindestens eine der beteiligten Aussagen A, B wahr ist. Ferner wird die Bezeichnung „ein”/„eine”, beispielsweise „ein Ortsbereich”/„eine Steuerinformation” so verwendet, dass damit i) ein Ortsbereich/eine Steuerinformation, oder ii) mindestens ein Ortsbereich/eine Steuerinformation angesprochen wird. Die Menge „ein” umfasst im vorliegenden Dokument die Menge „mindestens ein”. Sofern die Bezeichnung „mindestens ein” dennoch explizit verwendet wird, bedeutet eine nachfolgende Verwendung von „ein” keine Abweichung von dem erwähnten Grundsatz, wonach „ein” als „mindestens ein” aufzufassen ist.
  • Vorteilhafter Weise ermöglichen das Konzept des Selektionsverfahrens und des Filters eine Diskriminierung derjenigen Informationen, welche die Ausführungsbedingung oder die Abfrage, die Teil der Ausführungsbedingung ist, nicht erfüllen. Das Konzept ermöglicht eine selektive Weiterleitung der Steuerinformation, insbesondere der Verkehrsinformation, an einen Benutzer des beispielsweise auf einem Mobiltelefon oder Smartphone implementierten Kommunikationsteilnehmers, vorzugsweise an einen Fahrer eines Fahrzeugs. Das Konzept des Selektionsverfahrens oder des Filters kann beispielsweise in einem zum Empfangen der Steuerinformation und zum Ermitteln der Position des Fahrzeugs ausgebildeten Fahrzeuginformationssystem implementiert sein. Vorzugsweise kann das Konzept auch in Vorrichtungen oder Komponenten der Automatisierungstechnik implementiert sein.
  • Ein Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Steuern der Bewegung eines Objekts, das vorzugsweise ein Fahrzeug oder eine Komponente der Automatisierungstechnik ist. Das Objekt kann gegebenenfalls auch eine Person, etwa ein zu überwachendes Kind, sein; in diesem Fall ist das Objekt ein Subjekt, wobei Objekt und Subjekt unter technischem Aspekt gleichwertig sind.
  • Das Verfahren kann das Übertragen einer Steuerinformation oder Steuerungsinformation umfassen, die eine Ortsinformation einschließlich zumindest eines Ortsbereichs und vorzugsweise eine Verkehrsinformation umfasst. Die Übertragung kann mittels eines Mobilfunksystems ausgeführt werden, das eine Kommunikation zwischen Kommunikationsteilnehmern über ein Netzwerk ermöglicht. Die Kommunikationsteilnehmer können mobil sein und vorzugsweise in Fahrzeugen untergebracht oder unterbringbar oder an Fahrzeugen angeordnet sein, die einen Verkehrsstrom bilden.
  • Das Verfahren kann die Schritte umfassen:
    • i) Übertragen der Steuerinformation,
    • ii) Ermitteln einer Position des Objekts,
    • iii) Ausführen des oben geschilderten Selektionsverfahrens, basierend auf der Steuerinformation und der Position, zum Ermitteln einer Ausführungsbedingung, und
    • iv) Ausführen einer Maßnahme zum Steuern der Bewegung des Objekts, falls die Ausführungsbedingung erfüllt ist.
  • Im Schritt i) kann die Steuerinformation von einer Netzwerkeinheit, vorzugsweise einer Basisstation des Mobilfunksystems, an einen an dem Objekt angeordneten Kommunikationsteilnehmer übertragen werden. Der Kommunikationsteilnehmer ist insbesondere an einem Fahrzeug angeordnet oder in dem Fahrzeug untergebracht. Vorzugsweise wird die Steuerinformation von der Basisstation an alle für einen Funkversorgungsbereich der Netzwerkeinheit registrierten Kommunikationsteilnehmer übertragen. Die Netzwerkeinheit kann nach dem Registrieren eines Kommunikationsteilnehmers eine Prüfung durchführen, ob der Kommunikationsteilnehmer einen speziellen Service gebucht hat, der ihn berechtigt, die Steuerinformation zu empfangen, und anschließend kann die Netzwerkeinheit die Steuerinformation übertragen.
  • Im Schritt ii) kann die Position des Objekts ermittelt werden, vorzugsweise mittels eines auf einem Satellitenempfänger basierten Ortungssystems. Falls der Kommunikationsteilnehmer als eine Komponente eines Mobiltelefons oder Smartphones ausgebildet ist, kann das Ortungssystem in dem Smartphone integriert sein. In diesem Fall wird zwar die Position des Smartphones ermittelt; die Position des Smartphones stimmt aber mit der Position des Objekts überein, sofern das Smartphone in einem Fahrzeug, einer Komponente der Automatisierungstechnik oder bei einem zu überwachenden Kind untergebracht ist.
  • Im Schritt iii) kann das Selektionsverfahren zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation ausgeführt werden, basierend auf der Steuerinformation und der Position, zum Ermitteln einer Ausführungsbedingung. Dieser Schritt kann auch das Speichern der Steuerinformation und der Ausführungsbedingung umfassen, so dass bei Bedarf darauf zugegriffen werden kann.
  • Im Schritt iv) kann eine Maßnahme ausgeführt werden, falls die Ausführungsbedingung erfüllt ist. Falls die Ausführungsbedingung nicht erfüllt ist, kann die Nachricht verworfen werden, wobei keine Maßnahme ausgeführt wird. Das Ausführen der Maßnahme kann auf die Bewegung des Objekt steuernd einwirken, beispielsweise indem i) der Fahrer des Fahrzeugs, an welchen die Steuerinformation oder Verkehrsinformation übermittelt wird, das Fahrzeug entsprechend der erhaltenen Information lenkt, oder ii) die Bewegung des Fahrzeugs unmittelbar beeinflusst wird, etwa durch einen Bremsvorgang.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Informationssystem oder Assistenzsystem für ein bewegtes Objekt, vorzugsweise ein Fahrzeug, eine Komponente eines Automatisierungssystems oder eine Person. Das Informationssystem kann folgende Komponenten umfassen:
    • – einen Kommunikationsteilnehmer, der zum Empfangen und Bereitstellen einer Steuerinformation oder Steuerungsinformation ausgebildet ist, die eine Ortsinformation einschließlich eines Ortsbereichs und vorzugsweise eine Verkehrsinformation umfasst,
    • – ein Ortungssystem zur Positionsbestimmung des Objekts und zum Bereitstellen einer Position oder Bewegungsrichtung des Objekts,
    • – ein, wie oben geschildertes, Filter zur positionsabhängigen Bewertung der Steuerinformation und zur Bereitstellung von Daten oder eines Signals kennzeichnend eine Ausführungsbedingung,
    Das Filter kann mit dem Kommunikationsteilnehmer und dem Ortungssystem verbunden sein. Das Ausführen einer Maßnahme zum Steuern der Bewegung des Objekts kann durch die vom Filter bereitgestellten Daten oder das vom Filter bereitgestellte Signal ansteuerbar sein, falls die Ausführungsbedingung erfüllt ist.
  • Ein Kommunikationsteilnehmer kann mobil sein, oder als eine Komponente eines Mobiltelefons oder Smartphones, oder als eine Sende- oder Empfangsvorrichtung für Funkkommunikation oder festverdrahtete Kommunikation ausgebildet sein.
  • Das Informationssystem kann ein mit dem Filter verbundenes Mittel umfassen, beispielsweise eine Recheneinrichtung, oder ein Display, oder ein Lautsprecher, zum Speichern der Steuerinformation und der Ausführungsbedingung oder zum Ausführen einer Maßnahme zur Information eines Benutzers, falls die von dem Filter ermittelte Ausführungsbedingung erfüllt ist. Das Mittel kann durch Daten oder ein Signal kennzeichnend die Ausführungsbedingung ansteuerbar sein.
  • Das Informationssystem, das vorzugsweise auf einem Mobiltelefon oder Smartphone implementiert oder installiert ist, kann
    • – bei einer am Straßenverkehr beteiligten Person untergebracht sein, oder
    • – in einem Fahrzeug untergebracht sein, das entlang einer Fahrbahn fährt und einen Verkehrsstrom bildet, oder
    • – an einem Verkehrshinweisgeber angeordnet sein, oder
    • – bei einer Person untergebracht oder an einem Roboter angeordnet sein, wobei das Betreten oder Verlassen eines bestimmten Bereichs durch die Person oder den Roboter eine Aktion auslöst, beispielsweise die Übermittlung einer Nachricht oder einen Alarm, oder
    • – sich in einer Vorrichtung oder Komponente der Automatisierungstechnik befinden.
  • Der Verkehrsstrom umfasst einen oder mehrere Fahrzeuge, wobei die Fahrzeuge entlang der Fahrbahn. unterwegs sind.
  • Vorteilhafter Weise ermöglicht das Konzept der Informationsübertragung und des Informationssystems eine effektive Steuerung der Bewegung des Objekts, das vorzugsweise als ein Fahrzeug ausgebildet ist. Basierend darauf, dass die übertragene Steuerinformation einen Ortsbereich betrifft und für die Steuerung der Bewegung des Objekts in dem Ortsbereich relevant ist, können innerhalb (oder außerhalb) des Ortsbereichs geltende Vorgaben, Einschränkungen oder Vorschriften wie beispielsweise Geschwindigkeits- oder Fahrtrichtungsvorgaben, oder eine Verhinderung des Verlassens oder Befahren/Betretens des Ortsbereichs, überprüft und deren Einhaltung erleichtert werden. Vorzugsweise erleichtert das Informationskonzept eine Überprüfung, ob eine Fahrweise des Fahrzeugs oder das Fahrzeug selbst kompatibel ist mit für den Ortsbereich vorliegenden Vorgaben, Ewschränkungen oder Verkehrsvorschriften.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann das Informationssystem einen Speicher oder Datenspeicher umfassen, in dem objektspezifische oder fahrzeugspezifische Informationen, wie beispielsweise die Schadstoffklasse, das Kfz-Kennzeichen, die Maße (Höhe, Breite, Länge) und das Gewicht des Fahrzeugs, die Fahrgestellnummer, und gegebenenfalls weitere Angaben des Fahrzeugs gespeichert sind. In dem Speicher können auch die Steuerinformation und die Ausführungsbedingung gespeichert sein. Auf Basis der fahrzeugspezifischen Informationen und der empfangenen Verkehrsinformation umfassend beispielsweise i) eine Höhe einer bevorstehenden Unterführung oder ii) ein maximal zulässiges Fahrzeuggewicht für eine bevorstehende Brücke und iii) eine dazugehörende Ortsinformation ist es beispielsweise möglich zu prüfen, ob das Fahrzeug mit der bevorstehenden Unterführung oder Brücke kompatibel ist.
  • Das Selektieren oder die selektive Weiterleitung der Steuerinformation sind insbesondere für Automotive-Anwendungen vorteilhaft.
  • Die Ausführungsbedingung kann dann als erfüllt gelten, wenn die Abfrage, ob die Position des Fahrzeugs, in welchem der Kommunikationsteilnehmer untergebracht ist, sich innerhalb des Ortsbereichs befindet, in welchem die Steuerinformation, vorzugsweise die Verkehrsinformation, wirksam oder von Bedeutung ist, ein positives Ergebnis liefert. Damit wird vermieden, dass eine Aktion, die möglicherweise mit der Ausführungsbedingung verknüpft ist, auch dann ausgeführt wird, wenn die Ausführung keinen Sinn macht. Falls die Aktion im Weiterleiten der Verkehrsinformation an den Fahrer des Fahrzeugs besteht, so vermeidet das Selektionsverfahren, dass der Fahrer sich mit für ihn nicht relevanten Informationen auseinandersetzen muss. Die Folge ist, dass die Aufmerksamkeit des Fahrers nicht von dem Verkehr oder dem Führen des Fahrzeugs abgelenkt wird.
  • Das Ermitteln der Ausführungsbedingung, die als erfüllt gilt, falls eine Abfrage, ob die Position innerhalb des Ortsbereichs liegt, ein positives Ergebnis liefert, ermöglicht eine effektive Prüfung, ob die Fahrweise oder das Objekt oder Fahrzeug kompatibel ist mit Einschränkungen oder Verkehrsvorschriften, die für den Ortsbereich gelten. So kann beispielsweise geprüft werden, ob eine Geschwindigkeit des Fahrzeugs innerhalb von Grenzen liegt, die für den Ortsbereich zulässig sind, oder ob eine Höhe des Fahrzeugs mit einer Höhe einer zu passierenden Unterführung vereinbar ist. Falls die Geschwindigkeit des Fahrzeugs außerhalb des zulässigen Geschwindigkeitsbereichs liegt oder die Höhe des Fahrzeugs die Höhe der Unterführung überschreitet, kann der Fahrer gewarnt oder die Geschwindigkeit des Fahrzeugs durch eine direkte Einwirkung auf das Fahrzeug, beispielsweise mittels einer durch das Informationssystem gesteuerten Bremsung, verändert oder angepasst werden.
  • Vorzugsweise kann bei einer Geschwindigkeitsprüfung wiederholt, zu aufeinanderfolgenden, diskreten, insbesondere äquidistanten Zeitpunkten, geprüft werden, ob die Position des Fahrzeugs innerhalb des Ortsbereichs ist und ob die aktuelle Fahrzeuggeschwindigkeit innerhalb des zulässigen Geschwindigkeitsbereichs ist. Dazu kann wiederholt auf die gespeicherte Steuerinformation einschließlich i) Ortsbereich und ii) zulässiger Geschwindigkeitsbereich zugegriffen werden.
  • Alternativ kann ein Austreten der Fahrzeuggeschwindigkeit aus dem zulässigen Geschwindigkeitsbereich kontinuierlich, vorzugsweise mittels eines Komparators, festgestellt oder ermittelt werden. Hierbei kann der Komparator kontinuierlich Geschwindigkeitswerte (aktuelle und zulässige Geschwindigkeit) miteinander vergleichen und nicht bis zum nächsten, diskreten Zeitpunkt abwarten, sondern unmittelbar bei einem Austreten der Fahrzeuggeschwindigkeit aus dem zulässigen Geschwindigkeitsbereich ein Ergebnis liefern.
  • Entsprechendes gilt für eine kontinuierliche Ermittlung der Position des Fahrzeugs gegenüber dem Ortsbereich, wobei ein Austreten des Objekts oder Fahrzeugs aus dem Ortsbereich oder ein Eintreten in den Ortsbereich unmittelbar angezeigt wird.
  • Anders als bei einem Stauinformationssystem, worin Informationen vorausschauend oder prospektiv bereitgestellt werden, basiert das vorliegende Konzept darauf, dass Informationen bereitgestellt werden, welche den aktuell durchfahrenen Streckenabschnitt betreffen; dadurch wird eine Prüfung ermöglicht, ob die Fahrweise oder das Fahrzeug kompatibel ist mit Verkehrsvorschriften oder Einschränkungen, die für den aktuell durchfahrenen Streckenabschnitt gelten. Eine solche Prüfung mit dazugehörender Fahrerunterstützung kann ein Stauinformationssystem nicht ermöglichen.
  • Das System ist auch bei einem Einsatz in der Automatisierungstechnik vorteilhaft. Insbesondere kann damit überwacht werden, ob ein Roboter einen ihm zugewiesenen Bereich verlässt oder umgekehrt, ob der Roboter in einen ausgewiesenen Bereich hereinkommt. Auch hier kann eine Kommunikation per Funk durchgeführt werden. Wahlweise können die Kommunikationspartner miteinander fest verdrahtet sein.
  • Das System ist auch für eine Überwachung von Personen, beispielsweise Kindern, insbesondere Kleinkindern, vorteilhaft. So kann ein Mini-Handy mit einem eingebauten Informationssystem gemäß dem vorliegenden Konzept bei dem Kind untergebracht werden. Über ein zweites Handy kann dem Mini-Handy eine Nachricht umfassend einen Ortsbereich übermittelt werden, den das Kind nicht verlassen sollte. Wenn das Kind sich an den Rand des Ortsbereichs bewegt oder den Ortsbereich verlässt, dann kann die auszuführende Maßnahme darin bestehen, dass eine Nachricht an das zweite Handy übermittelt wird, welche über die Aktion des Kindes informiert oder einen Alarm auslöst.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann die Ortsinformation eine Ortsrichtung umfassen, die vorzugsweise eine Fahrtrichtung entlang einer Fahrbahn angibt, wobei die Fahrtrichtung mit der Verkehrsinformation verknüpft ist, die Gegenfahrtrichtung jedoch nicht. Beim Übertragen von zwei Ortsrichtungen oder von keiner Ortsrichtung, wobei die Ortsinformation keine Ortsrichtung umfassen, gilt die Verkehrsinformation für beide Fahrtrichtungen, also unabhängig von der Fahrtrichtung.
  • Ferner können die Eingabegrößen des Selektionsverfahrens oder Filters eine Bewegungsrichtung umfassen. Die Ausführungsbedingung kann als erfüllt gelten, falls die Abfragen, ob die Position innerhalb des Ortsbereichs liegt und ob die Bewegungsrichtung der Ortsrichtung entspricht, positive Ergebnisse liefern. Eine Einbeziehung der Fahrtrichtung in die Ermittlung der Ausführungsbedingung ermöglicht eine Verbesserung hinsichtlich
    • i) der Auswahl der Kommunikationsteilnehmer, an welche die Verkehrsnachricht übermittelt wird, so dass die Zahl von der Verkehrsnachricht nicht betroffener Kommunikationsteilnehmer erheblich reduziert wird, sowie
    • ii) der Einhaltung oder Umsetzung der Verkehrsvorschriften oder Einschränkungen, die für eine spezielle Richtung des aktuell durchfahrenden Streckenabschnitts gelten.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann die Position des Objekts von einem Ortungssystem, das mit dem Kommunikationsteilnehmer verbunden ist, empfangen werden. Vorzugsweise ist das Ortungssystem dazu ausgebildet, Positionsdaten von einem GPS, DGPS, Galileo, Compass oder GLONASS Satelliten zu empfangen. Die Position des Objekts kann von dem Ortungssystem an das Filter übertragen werden, der Mittel zur Verarbeitung von Daten umfassen kann. Alternativ kann die Position auch mittels GSM-Ortung ermittelt werden, basierend beispielsweise auf einem bekannten Verfahren wie Timing Advance, Uplink Time Difference of Arrival, oder Enhanced Observed Time Difference.
  • Zur initialen Bereitstellung der Verkehrsinformation kann die Verkehrsinformation von einer Informationsquelle an die Netzwerkeinheit übertragen werden. Um die Sicherheit der Übertragung zu erhöhen, vorzugsweise um eine Übertragung oder einen Eingriff in den Übertragungsweg durch Unbefugte zu verhindern, kann die Verkehrsinformation i) unter Einbeziehung einer Authentifizierung oder ii) verschlüsselt übertragen werden.
  • Für die Authentifizierung kann beispielsweise die Informationsquelle, die eine Senderkennung hat, ein Passwort an die Netzwerkeinheit übertragen. Das Passwort kann mit einem in einer Datenbank der Netzwerkeinheit gespeicherten Datenpaar Senderkennung/Passwort verglichen oder abgestimmt werden.
  • Alternativ kann die Authentifizierung die Schritte umfassen, wobei die Informationsquelle i) eine Senderkennung zufallsgeneriert, ii) auf Basis der Senderkennung, mittels eines auch dem Empfänger bekannten Passwortalgorithmus, ein Passwort generiert und iii) das Datenpaar Senderkennung/Passwort an die empfangende Netzwerkeinheit überträgt. Die Netzwerkeinheit kann iv) die Senderkennung daraufhin überprüfen, ob sie bereits einmal verwendet wurde und, v) falls eine erstmalige Verwendung der Senderkennung vorliegt, aus der empfangenen Senderkennung mittels des Passwortalgorithmus ein Passwort generieren und vi) das generierte Passwort mit dem empfangenen Passwort vergleichen oder abstimmen. Anschließend kann vii) die verwendete Senderkennung in einer Datenbank der Netzwerkeinheit gespeichert werden und darf nicht ein weiteres Mal verwendet werden.
  • Ein positives Ergebnis des Passwortvergleichs authentisiert die Informationsquelle. Eine von einer authentischen Informationsquelle übertragene Steuerinformation wird von der Netzwerkeinheit verwendet. Bei einem negativen Ergebnis des Passwortvergleichs wird die übertragene Steuerinformation verworfen.
  • Authentifizierungsinformationen umfassend das Passwort oder das Datenpaar Senderkennung/Passwort können verschlüsselt übertragen werden.
  • Das verschlüsselte Übertragen von Daten, vorzugsweise mittels eines asymmetrischen Kryptographieverfahrens, kann umfassen: i) Verschlüsseln der Daten durch die Informationsquelle, ii) Übertragen der verschlüsselten Daten von der Informationsquelle an die Netzwerkeinheit, und iii) Entschlüsseln der verschlüsselten Daten durch die Netzwerkeinheit, wobei die Daten die Authentifizierungsinformationen oder die Verkehrsinformation umfassen und vorzugsweise die zu dem Verfahren gehörenden öffentlichen Schlüssel den Übertragungspartnern bekannt sind.
  • Die initiale Bereitstellung der Verkehrsinformation betreffend eine Verkehrsdichte kann wie folgt ausgeführt werden: i) Orten aller Fahrzeuge einer Funkzelle, vorzugsweise mittels GSM-Ortung; ii) Ermitteln einer Dichte oder Dichteverteilung des Verkehrsstroms auf Basis der Positionen der Fahrzeuge; iii) Ermitteln des Ortsbereichs, in welchem die Dichte einen vorgegebene Schwellwert überschreitet. Die Straßenabschnitte des im Schritt iii) ermittelten Ortsbereiche können von Staus betroffen sein.
  • Gemäß einer Ausführungsform können Netzwerkeinheiten ermittelt werden, die jeweils eine Abdeckung aufweisen, welche den Ortsbereich zumindest teilweise umfasst. Die Verkehrsinformation kann von jeder der Netzwerkeinheiten an die für den Funkversorgungsbereich der jeweiligen Netzwerkeinheit registrierten Kommunikationsteilnehmer übertragen werden.
  • Eine Übertragung der Verkehrsinformation durch mehrere Netzwerkeinheiten ist dann sinnvoll oder erforderlich, wenn i) der Ortsbereich, für welchen die Verkehrsinformation gilt, nicht durch einen Funkversorgungsbereich einer einzigen Netzwerkeinheit vollständig abgedeckt ist, oder ii) der Ortsbereich sich an dem Rand des Funkversorgungsbereichs einer Netzwerkeinheit befindet, so dass nicht sicher gewährleistet ist, dass die Netzwerkeinheit die Kommunikationsteilnehmer in dem gesamten Ortsbereich erreicht.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann die Verkehrsinformation eine Verkehrsvorschrift, beispielsweise eine Mindestgeschwindigkeit, eine Geschwindigkeitsbegrenzung, eine festgelegte Fahrtrichtung (Einbahnstraße), eine zum Parken nicht zugelassene Zone, oder eine für den öffentlichen Verkehr oder das vorliegende Fahrzeug nicht zugelassene oder nicht geeignete Straße betreffen. Die eine Geschwindigkeit betreffenden Verkehrsvorschriften können in Abhängigkeit von der Witterung, Jahreszeit oder Tageszeit (Tag/Nacht) gelten. So kann bei Regen, Schnee oder gefährlicher Fahrbahn, beispielsweise wegen verschüttetem Öl infolge eines Unfalls oder geschmolzenem Asphalt infolge Hitzeeinwirkung, die für einen bestimmten Straßenabschnitt regulär geltende Geschwindigkeitsbegrenzung zusätzlich herabgesetzt sein.
  • Im Fall der Verkehrsvorschrift geht es im Wesentlichen darum, den Autofahrer über die Verkehrsvorschrift zu informieren, wenn das Fahrzeug den von der Verkehrsvorschrift betroffenen Ortsbereich oder Straßenabschnitt erreicht hat oder durchfährt. Gegebenenfalls kann der Autofahrer gewarnt werden, wenn die Fahrweise oder das Fahrzeug nicht kompatibel ist mit der Verkehrsvorschrift oder mit Einschränkungen, die für den Ortsbereich oder einen Straßenabschnitt des Ortsbereichs gelten, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass eine aktuelle Fahrzeuggeschwindigkeit erfasst wird.
  • Dementsprechend umfasst vorzugsweise der mit der Verkehrsnachricht übermittelte Ortsbereich nicht einen größeren Straßenabschnitt als den von der Verkehrsvorschrift betroffenen Straßenabschnitt.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann der Ortsbereich einen geographischen Bereich bezeichnen oder kennzeichnen, der durch seine geographischen Koordinaten bestimmt ist. Das in dem Ortsbereich eingebettete Straßennetz einer, beispielsweise auf einem Smartphone, installierten Straßenkarte, kann mindestens eine Straße oder mindestens einen Straßenabschnitt bezeichnen oder definieren. Zusätzlich kann die übertragene Ortsinformation eine Bezeichnung des Straßenabschnitts umfassen. Durch den geographischen Bereich und die Bezeichnung des mindestens einen Straßenabschnitts ist der Gültigkeitsbereich von mindestens einer dazugehörenden Vorgabe, Einschränkung oder Verkehrsvorschrift eindeutig definiert.
  • Die Bezeichnung eines Weges oder Straßenabschnitts kann Daten betreffen, die in der Straßenkarte zur eindeutigen Identifikation oder Kennzeichnung des Straßenabschnitts, einer Straße oder eines Verkehrsweges dienen. Vorzugsweise umfasst der Straßenabschnitt eine Vielzahl von Straßenabschnitten, beispielsweise mehr als 2, 5, 10, 20, 50 oder 100 Straßenabschnitte.
  • Eine Straßenkarte kann einen Plan, eine Landkarte, ein Straßenverzeichnis oder eine Datensammlung betreffend einen Plan, eine Landkarte, oder ein Straßenverzeichnis bezeichnen. Insbesondere bezeichnet die Straßenkarte eine graphische Darstellung der Datensammlung, vorzugsweise in einem elektronischen Display. Die Straßenkarte kann den Schwerpunkt haben auf den Straßenverlauf und den Informationen, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen, wie beispielsweise Wohnorte, Straßen, Autobahnen, Autobahnabfahrten oder Zufahrten, Steigungen, Tunnel, Brücken, Tankstellen, Raststätten, Parkplätze, Fähren, Bahnhöfe, Flughäfen oder Ähnliches.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann der Ortsbereich so dargestellt sein, dass er durch einen Weg oder Straßenabschnitt repräsentiert ist. Vorzugsweise wird ein den Straßenabschnitt oder Weg kennzeichnender Datensatz übertragen, wodurch insbesondere eine Übertragung der Koordinaten des Ortsbereichs entbehrlich oder hinfällig ist. Der Straßenabschnitt kann durch mindestens einen Datensatz dargestellt sein, wobei der Datensatz zwei Punkte oder eine Vielzahl von Punkten, beispielsweise mindestens 3, 5, 10, 20, 50 oder 100 Punkte umfassen kann. Der für die Darstellung oder Kennzeichnung des mindestens einen Straßenabschnitts notwendige mindestens eine Datensatz kann als Teil der Ortsinformation übertragen werden.
  • Das Übertragen eines einen Straßenabschnitt kennzeichnenden Datensatzes kann in Bereichen mit geringer Straßendichte, beispielsweise außerhalb von Ortschaften oder Ballungsgebieten, besonders vorteilhaft und hilfreich sein. In Bereichen mit geringer Straßendichte ist die Anzahl von Wegen innerhalb der Abdeckung oder Reichweite einer Netzwerkeinheit entsprechend gering, so dass die Zahl der Straßenabschnitte, die zu übertragende Datenmenge und die damit zusammenhängende Netzbelastung gering sind. In Bereichen mit hoher Straßendichte kann hinsichtlich Netzbelastung die Nutzung eines Navigationssystems oder einer Straßenkarte vorteilhaft sein.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann eine Erkennung oder Selektion eines für das Fahrzeug relevanten Weges oder Straßenabschnitts durchgeführt werden, vorzugsweise durch das Informationssystem oder den Kommunikationsteilnehmer, falls der Ortsbereich eine Vielzahl von Wegen oder Straßenabschnitten, oder die Ortsinformation eine Vielzahl von dazugehörenden Datensätzen umfasst. Mittels Selektion kann aus der Vielzahl von Wegen oder Straßenabschnitten derjenige Straßenabschnitt erkannt oder ausgewählt werden, auf welchem das Fahrzeug ist oder von dem Fahrzeug genutzt wird.
  • Vorzugsweise wird die Selektion des relevanten Straßenabschnitts dadurch ausgeführt, dass bei dem Objekt i) für jeden Datensatz ein entsprechender Weg ermittelt wird, indem die Punkte eines jeden Datensatzes zu jeweils einem Weg zusammengesetzt werden, und ii) der Weg ausgewählt wird, auf dem oder in dessen Nähe sich die Position des Objekts befindet. Die genannten Schritte können beispielsweise mittels eines, auf einem an dem Objekt angeordneten Smartphone installierten und laufenden, Computerprogramms ausgeführt werden.
  • Die Begriffe „Weg” und „Straßenabschnitt” entsprechen einander, wobei der Weg eine mittels eines Datensatzes von einem Computerprogramm oder einer Softwareapplikation gebildete oder ermittelte Nachbildung oder Approximation eines Straßenabschnitts ist.
  • Ein Weg kann vorzugsweise mittels Interpolation zwischen den Punkten eines Datensatzes ermittelt oder dargestellt werden. Der Schritt ii) kann nach einem Algorithmus ausgeführt werden, gemäß welchem alle Abstände zwischen der Position und den jeweiligen Wegen ermittelt werden und anschließend derjenige Weg ausgewählt wird, zu welchem die Position den kleinsten Abstand aufweist.
  • Vorteilhafter Weise entfällt durch die Übertragung eines einen Weg oder Straßenabschnitt kennzeichnenden Datensatz die Notwendigkeit, dass bei dem Informationssystem, beispielsweise auf dem Betriebssystem des Smartphones, eine aktuelle Straßenkarte oder überhaupt eine Straßenkarte installiert ist. Das Konzept der Erfindung funktioniert auch ohne Straßenkarte, d. h. das Informationssystem benötigt keine Straßenkarte. Die technische Komplexität, Fehleranfälligkeit, und Kosten des Informationssystems oder Steuerungsverfahrens reduzieren sich damit erheblich.
  • Die Ausführungsbedingung kann eine Abfrage umfassen, ob die Position des Objekts oder Fahrzeugs auf einem Straßenabschnitt innerhalb des Ortsbereichs ist. Möglicherweise befindet sich das Objekt zwar innerhalb des Ortsbereichs, jedoch auf keinem Straßenabschnitt, sondern beispielsweise auf einem Feldweg, auf einem privaten Weg oder auf einem anderen Weg, der in keiner Straßenkarte eingetragen ist.
  • Die Prüfung, ob die Position des Objekts auf einem Straßenabschnitt innerhalb des Ortsbereichs liegt (Positionsprüfung) und gegebenenfalls die Ermittlung des betroffenen Straßenabschnitts kann durch ein Navigationssystem ausgeführt werden. Nachdem aber das Informationssystem möglicherweise kein Navigationssystem oder keine aktuelle oder gar keine Straßenkarte umfasst, ermöglicht das Ausführen der Positionsprüfung oder die Ermittlung des betroffenen Straßenabschnitts auf der Basis eines übertragenen, den Straßenabschnitt bezeichnenden, Datensatz eine Verbesserung der Betriebssicherheit und eine Unabhängigkeit von Hardware- oder Softwareherstellern oder von Updates der Straßenkarte.
  • Der Ortsbereich kann mit dem Abdeckungsbereich oder mit einem großen Teil des Abdeckungsbereichs der Netzwerkeinheit übereinstimmen. In diesem Fall ist die Übertragung der, die Straßenabschnitte im Ortsbereich kennzeichnenden, Datensätze und der dazugehörenden Vorgaben besonders vorteilhaft. Solange sich das Objekt in der Reichweite der Netzwerkeinheit befindet braucht keine weitere Nachricht an den am Objekt angeordneten Kommunikationsteilnehmer übertragen zu werden. Nachdem das Objekt bereits seit dem Empfang der Steuerinformation durch den Kommunikationsteilnehmer in dem Ortsbereich sein kann, ist die Ausführungsbedingung durch die Abfrage geprägt, ob die Position des Objekts auf einem Straßenabschnitt innerhalb des Ortsbereichs liegt.
  • Die Ermittlung des Straßenabschnitts, auf welchem sich das Objekt aktuell befindet, kann die dazugehörenden Vorgaben, Einschränkungen oder Verkehrsvorschriften liefern. Das gilt unabhängig davon, ob der Straßenabschnitt durch i) einen übertragenen Datensatz, oder ii) eine Straßenkarte des Informationssystems beschrieben oder gekennzeichnet ist.
  • Vorteilhafterweise findet vor dem Absenden der Steuerinformation an den mit dem Objekt verbundenen oder an dem Objekt angeordneten Kommunikationsteilnehmer eine Selektion oder Eingrenzung der zu übertragenen Daten. Die Selektion kann auf einer Ortung des Objekts basieren, beispielsweise einem Cell of Origin Verfahren, wobei ein Ortungsbereich oder Aufenthaltsbereich des Objekts ermittelt wird, der mit dem Abdeckungsbereich der Netzwerkeinheit oder einer entsprechenden Funkzelle übereinstimmt. Folglich umfasst die Steuerinformation nur Datensätze, welche die Funkzelle, insbesondere ganz oder teilweise, betreffen, sowie dazugehörende Verkehrsinformationen.
  • Der Ortungsbereich ist mit einer Aufenthaltsunschärfe oder Positionsunschärfe behaftet, welche der Ausdehnung des Ortungsbereichs entspricht. Bei dem Cell of Origin Verfahren entspricht die Positionsunschärfe der Ausdehnung einer Funkzelle.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann eine auf einer GSM-Ortung des Objekts basierte Selektion der zu übertragenen Daten ausgeführt werden. Die GSM-Ortung, basierend beispielsweise auf Timing Advance oder Uplink Time Difference of Arrival, liefert einen Ortungsbereich mit kleinerer Ausdehnung oder Positionsunschärfe als die Cell of Origin Ortung. Eine auf GSM-Ortung des Objekts basierte Selektion der zu übertragenen Daten ermöglich folglich das Übertragen eines kleineren Ortsbereichs mit dazugehörenden Verkehrsnachrichten. Die Menge der übertragenen Daten, beispielsweise der zum Kennzeichnen der Straßenabschnitte im Ortsbereich notwendigen Datensätze, nimmt damit ab, wodurch die Netzbelastung sinkt.
  • Vorteilhafterweise wird die Cell of Origin Ortung oder GSM Ortung von außen, das heißt von einer Stelle außerhalb des Objekts, ausgeführt, vorzugsweise durch die Netzwerkeinheit, ohne eine Übermittlung von Objekt-Positionsdaten an die Netzwerkeinheit. Gemäß dem vorliegenden Konzept werden keine Standortdaten, Fahrzieldaten, Fahrtdaten oder Positionsdaten des Objekts oder Fahrzeugs an die Netzwerkeinheit übertragen. Vorzugsweise findet eine Übertragung von Informationen im Wesentlichen nur von der Netzwerkeinheit an den Kommunikationsteilnehmer statt (mit Ausnahme von Handshake-Nachrichten oder sonstigen Daten, die gemäß Kommunikationsprotokoll zur Aufrechterhaltung der Kommunikation dienen). Folglich wird der Datenschutz des Objekts nicht verletzt oder eingeschränkt.
  • In Fällen in denen der Datenschutz keine Rolle spielt kann die Ortung des Objekts zur Selektion der zu übertragenen Daten ausgeführt werden mittels einer Übertragung der Objekt-Positionsdaten von dem Objekt an die Netzwerkeinheit.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann die Verkehrsinformation eine Verkehrsbeeinträchtigung wie beispielsweise einen Stau, eine Unfallstelle, eine Baustelle, einen Geisterfahrer, schlechte Straßenverhältnisse, oder eine Polizeisperre betreffen. Die Verkehrsbeeinträchtigung kann auch eine Einschränkung betreffen, die mit speziellen Straßenverhältnissen verbunden ist, beispielsweise eine Höhe einer bevorstehenden Unterführung oder ein für eine bevorstehende Brücke oder Überführung maximal zulässiges Fahrzeuggewicht. Falls beispielsweise eine Abfrage, ob eine Höhe des Fahrzeugs die Höhe der Unterführung überschreitet, ein positives Ergebnis liefert, kann die Ausführungsbedingung als erfüllt gelten, wodurch vorzugsweise eine Steuerinformation an den Fahrer des Fahrzeugs ausgegebenen oder ein Alarm ausgelöst wird.
  • Im Fall der Verkehrsbeeinträchtigung geht es im Wesentlichen darum, den Autofahrer über Probleme auf einem bevorstehenden, von der Verkehrsbeeinträchtigung betroffenen, Streckenabschnitt zu informieren, um dadurch Ausweichmanöver im Vorfeld des Streckenabschnitts zu ermöglichen. Dementsprechend kann der mit der Verkehrsnachricht übermittelte Ortsbereich einen größeren Straßenabschnitt als den von der Verkehrsvorschrift betroffenen Straßenabschnitt umfassen. So kann der übermittelte Ortsbereich um eine festgelegte Streckenlänge, beispielsweise mindestens 2, 5, 10, 20, oder 40 km, größeren Streckenabschnitt umfassen. Zugleich können auch die Koordinaten des unmittelbar von der Verkehrsbeeinträchtigung betroffenen Ortsbereichs übermittelt werden. Damit hat der Autofahrer ausreichend Zeit, nach Erhalt der Steuerinformation oder Warnung betreffend die Verkehrsbeeinträchtigung, eine Ausweichroute zu wählen.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann die Steuerinformation Maut-Informationen umfassen und einen Ortsbereich, in welchem eine Maut erhoben wird.
  • Derzeitige Maut-Systeme wie Toll Collect verwenden eine in einem Fahrzeug untergebrachte On-Board-Unit umfassend einen GPS-Empfänger zur Ermittlung aktueller Positionsdaten des Fahrzeugs und einen Speicher, in dem fahrzeugspezifische Angaben sowie Daten mautpflichtiger Autobahnen abgelegt sind. Aus den gespeicherten Daten und den Positionsdaten errechnet die On-Board-Unit während der Fahrt die fällige Maut und speichert diese zu einem Datenpaket. Die im Verlauf der Zeit kumulierten Datenpakete werden dann einem bestimmten Zeitpunkt an den Zentralrechner von Toll Collect übertragen.
  • Bei dem geschilderten Maut-System sind die Daten mautpflichtiger Autobahnen in einem lokalen Speicher abgelegt. Das lokale System muss folglich in der Lage sein, eine große Menge von Daten zu verwalten und ist dementsprechend komplex und fehleranfällig. Zudem muss bei einer Änderung der Mautgebühren oder der mautpflichtigen Strecken ein aktuelles Software-Update auf die On-Board-Unit eingespielt werden.
  • Demgegenüber ermöglich das Konzept der Erfindung eine Übertragung aktueller Mautinformationen, einschließlich Mautgebühren und mautpflichtiger Strecken, an das Informationssystem. Eine Anpassung der Software oder Hardware des Informationssystems ist nicht nötig, da konzeptbedingt stets gewährleistet ist, dass Straßendaten und Mautinformationen mit höchster Aktualität, vorliegend an einer zentralen Stelle, beispielsweise bei der Netzwerkeinheit oder Basisstation des Mobilfunksystems oder bei einem mit den Netzwerkeinheiten verbundenen Zentralrechners des Mautbetreibers, die Basis für die Ermittlung der Mautgebühren darstellt. Unter Einbeziehung der Positionsdaten des Fahrzeugs, der empfangenen, die Streckenabschnitte innerhalb des Ortsbereichs beschreibenden Datensätze und der empfangenen Mautinformationen kann für jeden befahrenen Kilometer die anfallende Maut errechnet und abgespeichert werden. Zu festgelegten Zeitpunkten kann die kumulierte Maut an den Zentralrechner des Mautbetreibers übertragen werden.
  • Vorteilhafterweise kann für das Informationssystem ein marktübliches Gerät, beispielsweise ein Mobiltelefon oder Smartphone, verwendet werden. Zudem kann ein Informationssystem für unterschiedliche Fahrzeugtypen, beispielsweise ein LKW oder PKW, verwendet werden, wobei der jeweilige Fahrzeugtyp aus einem Speicher des an dem Fahrzeug angeordneten Informationssystems entnommen oder ausgelesen werden kann. Vorteilhafterweise funktioniert die Mauterhebung für alle Fahrzeugtypen gleichermaßen, ohne Hardware- oder Software-Anpassungen zu benötigen. Dadurch sind die System- und Betriebs- Kosten niedrig und der Betrieb ist für den Autofahrer unkompliziert und preiswert.
  • Ferner kann mit dem vorliegenden Konzept eine flexible Mauterhebung zur Verkehrssteuerung oder Gestaltung des Umweltschutzes eingesetzt werden, beispielsweise indem ein Abschnitt einer bestimmten Strecke i) tagsüber teurer ist als nachts, ii) zur Rush-Hour oder zum Ferienbeginn teurer ist als außerhalb dieser Zeiten, iii) für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß teurer ist als für Fahrzeuge mit niedrigem Schadstoffausstoß.
  • Neben der Maut können auch weitere Gebühren wie Parkgebühren oder Strafgebühren bei Verkehrsverstößen aufgezeichnet werden. Hierzu werden vorzugsweise die Geschwindigkeits- und Positionsdaten des Fahrzeugs verwendet; damit lässt sich beispielsweise nachvollziehen, wo, wie lange und zu welchem Gebührensatz das Fahrzeug geparkt hat, wodurch eine einfache und genaue Gebührenermittlung möglich ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann die aktuelle Fahrzeuggeschwindigkeit erfasst werden, beispielsweise mittels eines Geschwindigkeitssensors oder mittels der mit dem Ortungssystem ermittelten Positionsdaten.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann die Ausführungsbedingung eine Abfrage umfassen, ob eine Fahrweise des Objekts oder Fahrzeugs oder das Fahrzeug selbst kompatibel ist mit Verkehrsvorschriften oder Einschränkungen, die für den aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich umfassten, Streckenabschnitt gelten, oder einer der Verkehrsinformation entnehmbaren Verkehrsvorschrift oder Einschränkung widerspricht. Die Verkehrsvorschrift kann eine Höchstgeschwindigkeit, eine Mindestgeschwindigkeit, eine Höhe einer Unterführung oder ein für eine Brücke maximal zulässiges Fahrzeuggewicht. Dementsprechend kann die Abfrage darauf gerichtet sein, ob
    • – die Fahrzeuggeschwindigkeit größer als die Höchstgeschwindigkeit ist,
    • – die Fahrzeuggeschwindigkeit kleiner als die Mindestgeschwindigkeit ist,
    • – die Höhe des Fahrzeugs größer als die Höhe der Unterführung ist, oder
    • – das Gewicht des Fahrzeugs größer als das für die Brücke maximal zulässige Fahrzeuggewicht.
  • Hier ist ein Beispiel: Die Verkehrsvorschrift für den aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich umfassten, Streckenabschnitt ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf von 120 km/h. Eine auf die Fahrzeuggeschwindigkeit gerichtete Abfrage, ob die Fahrzeuggeschwindigkeit höher als 120 km/h ist, liefert dann eine positives Ergebnis, wenn das Fahrzeug schneller als 120 km/h, beispielsweise mit 160 km/h, fährt. Die Fahrweise des Fahrzeugs, bei welcher die Fahrzeuggeschwindigkeit 160 km/h beträgt, ist nicht kompatibel mit den Verkehrsvorschriften oder Einschränkungen, die für den aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich umfassten, Streckenabschnitt gelten.
  • Wenn die Abfrage ein positives Ergebnis liefert, so dass die Ausführungsbedingung als erfüllt gilt, dann besteht für den Autofahrer akuter Handlungsbedarf weil die Gefahr eines Verstoßes gegen eine Verkehrsvorschrift oder eines Schadens besteht. Der Schaden kann beispielsweise wie folgt sein: ein Bußgeld im Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung, oder ein Fahrzeugschaden beim Fahren durch eine Unterführung mit einer Höhe, die geringer als die Höhe des Fahrzeugs ist.
  • Wenn die Abfrage ein positives Ergebnis liefert, so dass gegebenenfalls eine Gefahr für den Autofahrer oder das Fahrzeug droht, kann eine Maßnahme, vorzugsweise zum Abwenden der Gefahr, ausgeführt werden. Die Maßnahme kann das Wiedergeben der Verkehrsinformation durch eine Wiedergabevorrichtung, beispielsweise einen Display oder Lautsprecher, oder das Ausgeben eines optischen oder akustischen Warnsignals durch die Wiedergabevorrichtung umfassen. Der Fahrer kann daraufhin das Fahrzeug dementsprechend steuern oder lenken, indem er beispielsweise das Fahrzeug abbremst oder der anstehenden Unterführung ausweicht.
  • Alternativ oder ergänzend kann die Maßnahme das Protokollieren oder das, vorzugsweise zyklische, Ablegen in einem Speicher von Informationen umfassen. Die Informationen können mindestens eines der Merkmale umfassen: einen Zeitstempel, die Position des Fahrzeugs, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Geschwindigkeitsbegrenzung, für eine bestimmte Position und Zeit geltende Mautgebühr oder Parkgebühr, oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung die kumulierte Dauer der Geschwindigkeitsüberschreitung und die ermittelte Strafgebühr. Die protokollierten Informationen können es beispielsweise ermöglichen, bei einem Unfall die Umstände im Vorfeld des Unfalls und die Unfallursache nachzuvollziehen.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann das Informationssystem an einem Verkehrshinweisgeber oder Verkehrsschild, beispielsweise in einem Gehäuse des Verkehrshinweisgebers, angeordnet sein, zum Ansteuern des Verkehrshinweisgebers. Das Informationssystem kann mit einer Display-Steuerung des Verkehrshinweisgebers verbunden sein. Der vorzugsweise als Komponente eines Mobiltelefons oder Smartphones ausgebildete Kommunikationsteilnehmer kann die Verkehrsinformation an die Display-Steuerung übertragen. Dementsprechend kann das Display des Verkehrshinweisgebers als Mittel zum Ausführen einer Maßnahme ausgebildet sein und die Maßnahme kann das Wiedergeben der Verkehrsinformation durch das Display des Verkehrshinweisgebers umfassen.
  • Diese Ausführungsform dient dazu, die Verkehrsinformation an diejenigen Verkehrsteilnehmer zu übertragen, die in ihrem Fahrzeug nicht einen Kommunikationsteilnehmer oder ein Informationssystem aufweisen. In diesem Fall wird die Verkehrsinformation visuell übertragen, auf eine dem Autofahrer wohlbekannte Art: mittels des Verkehrsschildes.
  • Bekannte Verkehrsschilder können entweder eine einzige Information anzeigen, falls die Information auf dem Verkehrsschild aufgemalt ist, oder eine Vielzahl von Information anzeigen, falls die Information auf einem elektronischen Display angezeigt wird. Bei einem elektronischen Display erfolgt die Steuerung automatisch über Zusatzvorrichtungen wie Induktionsschleifen in der Fahrbahn, Infrarotsensoren oder Videoerfassung in Verbindung mit Kenngrößen zum Verkehrsaufkommen und der Witterung. Die bekannten elektronischen Verkehrsschilder benötigen damit komplexe und teure Zusatzvorrichtungen.
  • Demgegenüber sind der Aufbau und die Anzeige des Verkehrsschildes nach dem vorliegenden Konzept äußerst flexibel, einfach und kostengünstig, da die Anzeige via Mobilfunk modifiziert oder angepasst werden kann, wobei ein Informationssystem, das beispielsweise auf einem kommerziell verfügbaren, preiswerten Mobiltelefon oder Smartphone implementiert ist, an dem Verkehrsschild zum Übertragen der anzuzeigenden Verkehrsinformation angeordnet werden kann.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Dabei verweisen gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder entsprechende Elemente. Die Merkmale verschiedener Ausführungsbeispiele können miteinander kombiniert werden.
  • Kurzbeschreibung der Figuren
  • Es zeigen:
  • 1 ein Filter 10 für ein Objekt 15.1, 15.2 zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation 11,
  • 2 ein Informationssystem 26 für ein bewegtes Objekt 15.1, 15.2,
  • 3a einen mittels streckenbezogenen Koordinaten definierten Straßenabschnitt, der einen Ortsbereich 11.1 darstellt,
  • 3b mittels geographischen Koordinaten definierte Straßenabschnitte, die Teil eines Ortsbereichs 11.1 sind,
  • 4 ein Szenario im Automobilbereich, wobei das Konzept zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation 11 umgesetzt wird,
  • 5 ein Szenario im Bereich Automatisierungstechnik, wobei das Konzept zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation 11 umgesetzt wird.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Die 1 zeigt ein Filter 10 für ein Objekt 15.1, 15.2, das eine Position 15.3 aufweist, zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation 11, die eine Ortsinformation einschließlich eines Ortsbereichs 11.1 umfasst. Das Filter ist als ein Hardwareobjekt ausgebildet, das vorliegend als Mikroprozessor implementiert ist, dessen Funktionen durch ein auf dem Mikroprozessor installiertes oder laufendes Computerprogramm realisiert ist. Das Filter 10 umfasst:
    • – einen Eingang 10.1 zum Erhalten eines Signals umfassend oder kennzeichnend die Steuerinformation 11 und eine Position 15.3 des Fahrzeugs 15.1,
    • – als eine auf dem Mikroprozessor laufende Softwareroutine implementiertes Mittel 10.2 zum Ermitteln einer Ausführungsbedingung 13, die als erfüllt gilt, falls eine Abfrage, ob die Position 15.3 innerhalb des Ortsbereichs 11.1 liegt, ein positiver Ergebnis liefert, und
    • – einen Ausgang 10.3 zum Bereitstellen eines Signals umfassend oder kennzeichnend die Ausführungsbedingung 13.
  • Die 2 zeigt ein Informationssystem 26 für ein, vorliegend als ein Fahrzeug 15.1 ausgebildetes, bewegtes Objekt 15.1, 15.2, wobei die gezeigten funktionalen Komponenten auf einem Smartphone implementiert sind. Das Informationssystem 26 umfasst:
    • – einen Kommunikationsteilnehmer 12, der zum Empfangen einer Steuerinformation 11 von einer Netzwerkeinheit 20 und zum Bereitstellen der Steuerinformation 11 ausgebildet ist, die eine Ortsinformation betreffend einen Ortsbereich 11.1 und eine Verkehrsinformation umfasst;
    • – ein Ortungssystem 14 zum Empfangen von Positionsdaten von einem oder mehreren Satelliten 22, zur Positionsbestimmung und zum Bereitstellen einer Position 15.3 des Fahrzeugs 15.1,
    • – ein mit dem Kommunikationsteilnehmer 12 und dem Ortungssystem 14 verbundenes Filter 10 zur positionsabhängigen Bewertung der Steuerinformation 11 mittels Ermitteln einer Ausführungsbedingung 13, welche dann erfüllt ist, wenn eine Abfrage, ob die Position 15.3 innerhalb des Ortsbereichs 11.1 liegt, ein positives Ergebnis liefert. Das Filter 10 stellt Daten kennzeichnend die Ausführungsbedingung 13 bereit, wobei das Ausführen einer Maßnahme zum Steuern der Bewegung des Objekts 15.1, 15.2 durch die Daten ansteuerbar ist, falls die Ausführungsbedingung 13 erfüllt ist.
  • Vorliegend sind die Merkmale „Daten” und „Signal” technisch gleichwertig und austauschbar, da sie jeweils mittels D/A- und A/D-Wandler ineinander überführbar sind.
  • Die vom Filter 10 bereitgestellten Daten werden zu elektrischen Signalen umgewandelt und an einen Lautsprecher oder ein Display des Smartphones weitergeleitet. Die Elemente Lautsprecher und Display stellen ein Mittel 16 zum Ausführen einer Maßnahme dar und dienen zum Steuern der Bewegung des Fahrzeugs 15.1 mittels Informieren oder Warnen des Fahrzeugbenutzers, falls die Ausführungsbedingung 13 erfüllt ist.
  • Das als ein Fahrerinformationssystem oder Assistenzsystem ausgebildete Informationssystem 26 ist in einem Fahrzeug 15.1 angeordnet und dient dazu, dem Fahrer des Fahrzeugs 15.1 relevante und aktuelle Informationen bereitzustellen, die eine Überprufung erleichtern, ob die Fahrweise oder das Fahrzeug 15.1 kompatibel ist mit für den Ortsbereich 11.1 geltenden Verkehrsvorschriften. Falls die Ausführungsbedingung 13 erfüllt ist, weil das Fahrzeug 15.1 und somit das Informationssystem 26 sich innerhalb des Ortsbereichs 11.1 befinden, dann überträgt das Mittel 16 die Verkehrsinformation ins Innere des Fahrzeugs in Form einer Video- oder Audio-Nachricht.
  • Gemäß 2 ist der Kommunikationsteilnehmer 12 ein Teil des Informationssystems 26 und ist funktional durch das Senden oder Empfangen von Informationen definiert. Alle Funktionen des Informationssystems 26 können auf einer Recheneinrichtung oder einem Mikroprozessor implementiert sein. Vorliegend ist das Informationssystem 26 auf einem Smartphone implementiert.
  • Mit dem vorliegenden Konzept ist angestrebt, eine Störung des Fahrers des Fahrzeugs 15.1 möglichst gering zu halten und den Fahrer möglichst effektiv zu informieren, um eine effiziente Steuerung des Fahrzeugs 15.1 zu bewirken. Aus diesem Grund wird nur dann eine Steuerinformation oder Warnung übertragen, wenn sich ein Problem oder eine Verkehrswidrigkeit anbahnt. Dazu wird zusätzlich geprüft, ob die Fahrweise oder das Fahrzeug kompatibel ist mit Einschränkungen oder Verkehrsvorschriften, die für den Ortsbereich 11.1 gelten und als Teil der Verkehrsinformation dem Informationssystem 26 vorliegen. Der Lautsprecher oder das Display 16 überträgt nur dann die Audio- oder Video-Nachricht, wenn die Fahrweise oder das Fahrzeug nicht kompatibel ist mit Einschränkungen oder Verkehrsvorschriften, die für den Ortsbereich 11.1 gelten.
  • Konkret bedeutet das, dass der Fahrer nur dann informiert oder gewarnt wird, wenn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs höher als die für den Ortsbereich 11.1 zulässige Geschwindigkeit ist oder sich nahe bei der zulässigen Geschwindigkeit befindet, oder wenn eine Höhe des Fahrzeugs eine Höhe einer zu passierenden Unterführung überschreitet.
  • Um die Funktion des Informationssystems 26 zu ermöglichen umfasst das Informationssystem 26 einen Speicher 18, in dem fahrzeugspezifische Angaben des Fahrzeugs 15.1 gespeichert sind. Die fahrzeugspezifischen Angaben umfassen eine Schadstoffklasse, ein Kfz-Kennzeichen, eine Höhe, Breite, Länge und ein Gewicht des Fahrzeugs 15.1, und eine Fahrgestellnummer. In dem Speicher 18 sind auch weitere für die Funktion des Informationssystems 26 relevante Daten gespeichert.
  • Das Informationssystem 26 umfasst ferner eine Schnittstelle 28 zum CAN-Bus des Fahrzeugs. Über die Schnittstelle 28 erhält das Mittel 16 zum Ausführen einer Maßnahme aktuelle Fahrdaten 28.1 wie beispielsweise eine aktuelle Geschwindigkeit, Kraftstoffverbrauch, etc. Das Mittel 16 übermittelt die aktuellen Fahrdaten 28.1 an den Fahrer des Fahrzeugs.
  • Das Mittel 16 verfügt, neben der Übermittlungsfunktionalität, über Controller-Funktionalität. Das Mittel 16 kann mindestens eine der nachfolgenden Aktionen ausführen, wenn die fahrzeugspezifischen Daten, die aktuellen Fahrzeugdaten 28.1 und die Steuerinformation 11 darauf hinweisen, dass eine für den Fahrer problematische Situation auftreten kann:
    • – die Steuerinformation 11 und gegebenenfalls auch weiterer Informationen werden an den Autofahrer übermittelt;
    • – ein lauter Warnton wird ausgegeben;
    • – ein Bremsvorgang wird eingeleitet.
  • Anhand der 4 im Zusammenspiel mit 3a, 3b wird ein beispielhaftes Szenario beschrieben, an welchem die Vorteile der Erfindung im Automobilbereich erkennbar sind.
  • Ein Fahrzeug 15.1, in welchem ein Informationssystem 26 mit integriertem Kommunikationsteilnehmer 12 untergebracht ist, bewegt sich entlang einer Fahrbahn 32 auf den Funkversorgungsbereich der Netzwerkeinheit 20 zu. Die aktuelle Position des Fahrzeugs 15.1 auf der Fahrbahn 32 ist außerhalb des Funkversorgungsbereichs der Netzwerkeinheit 20 und auch außerhalb eines Ortsbereichs 11.1, in dem eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.
  • Beim Eintreffen des Fahrzeugs 15.1 in dem Funkversorgungsbereich wird der Kommunikationsteilnehmer 12 bei der Netzwerkeinheit 20 registriert. Bei der Netzwerkeinheit 20 können auch noch weitere Kommunikationsteilnehmer registriert sein. Vorzugsweise sind bei der Netzwerkeinheit 20 alle Netzwerkteilnehmer in dem Funkversorgungsbereich der Netzwerkeinheit 20 registriert.
  • Nach dem Registrieren führt die Netzwerkeinheit 20 eine Prüfung durch, ob der Kommunikationsteilnehmer 12 einen speziellen Service gebucht hat, der ihn berechtigt, die Steuerinformation 11 zu empfangen. Falls die Prüfung der Berechtigung ein positives Ergebnis liefert, überträgt die Netzwerkeinheit 20 die Steuerinformation 11 an den Kommunikationsteilnehmer 12, wobei die Steuerinformation 11 eine Verkehrsinformation und eine Ortsinformation umfasst. Die Ortsinformation betrifft einen Ortsbereich 11.1, der die Fahrbahn 34 umfasst. Die Verkehrsinformation betrifft die Geschwindigkeitsbegrenzung, die für die Fahrbahn 34 oder einen Teil der Fahrbahn 34 gilt.
  • Vorzugsweise überträgt die Netzwerkeinheit 20 an die Kommunikationsteilnehmer 12 eine Vielzahl von Steuerinformationen, jede Steuerinformation 11 umfassend eine Verkehrsinformation und eine Ortsinformation. Die Ortsinformationen der jeweiligen Steuerinformationen können mehrere Straßen oder Verkehrswege betreffen, für die jeweils unterschiedliche Verkehrsinformationen gelten.
  • Zur initialen Bereitstellung der Steuerinformation 11 wird die Steuerinformation 11 von einem als Informationsquelle ausgebildeten Kommunikationsteilnehmer 12 an die Netzwerkeinheit 20 übertragen. Um die Sicherheit der Übertragung zu erhöhen, vorzugsweise um eine Übertragung oder einen Eingriff in den Übertragungsweg durch Unbefugte zu verhindern, wird die Steuerinformation 11 i) unter Einbeziehung einer Authentifizierung oder ii) verschlüsselt übertragen.
  • Gemäß 4 ist die Informationsquelle 12 mit einer Recheneinrichtung 42 verbunden, die rechenintensive Vorgänge wie Verschlüsselung ausführt. Vorzugsweise sind der Kommunikationsteilnehmer 12 und die Recheneinrichtung in einem Gerät, vorzugsweise einem Mobiltelefon oder Smartphone, integriert.
  • Die Position 15.3 des Fahrzeugs 15.1 wird ermittelt, vorzugsweise zyklisch und zu aufeinanderfolgenden Zeitpunkten, die auch als Abtastzeitpunkte bezeichnet werden. Auf der Basis aktueller Eingabegrößen umfassend die Verkehrsinformation und die Position 15.3 des Fahrzeugs 15.1 zu einem aktuellen Abtastzeitpunkt, wird das Selektionsverfahren unmittelbar nach dem Ermitteln der Position 15.3 ausgeführt. Solange sich das Fahrzeug 15.1 außerhalb des Ortsbereichs 11.1 befindet, ist die vom Selektionsverfahren ermittelte Ausführungsbedingung 13 nicht erfüllt. Dementsprechend wird keine Maßnahme ausgeführt.
  • Das Fahrzeug 15.1 bewegt sich weiter und erreicht die Grenze 30 des Ortsbereichs 11.1. Es fährt in den Teil der Fahrbahn 34 hinein, der sich innerhalb des Ortsbereichs 11.1 befindet und von der Geschwindigkeitsbegrenzung betroffen ist. Bei der nächsten Ermittlung der Position 15.3 des Fahrzeugs 15.1, wobei die Position 15.3 sich innerhalb des Ortsbereichs 11.1 befindet, ist die vom Selektionsverfahren ermittelte Ausführungsbedingung 13 erstmalig erfüllt. Dementsprechend liefert eine erste Abfrage, ob die Position 15.3 innerhalb des Ortsbereichs 11.1 liegt, ein positives Ergebnis und folgende Maßnahme wird ausgeführt: es wird eine Video- oder Audio-Information betreffend die Verkehrsinformation ausgegeben.
  • Ergänzend wird eine zweite Abfrage ausgeführt, ob die Fahrweise oder das Fahrzeug nicht kompatibel ist mit Einschränkungen oder Verkehrsvorschriften, die für den Ortsbereich 11.1 gelten. Falls die zweite Abfrage ein positives Ergebnis liefert wird zumindest eine der folgenden Maßnahmen ausgeführt: ein wird Alarm ausgelöst, auf das Fahrzeug wird eingewirkt zum Bremsen des Fahrzeugs.
  • Folglich wird der Fahrer nur dann informiert oder gewarnt, wenn sich das Fahrzeug 15.1 innerhalb des Ortsbereichs 11.1 befindet oder die Geschwindigkeit des Fahrzeugs 15.1 die für den Ortsbereich 11.1 zulässigen Geschwindigkeit annähern erreicht oder überschreitet, oder wenn eine Höhe des Fahrzeugs eine Höhe einer zu passierenden Unterführung überschreitet.
  • Falls die Maßnahme das Ausgeben einer Steuerinformation 11 oder einen Alarm betrifft, wird die Maßnahme während der gesamten Zeit ausgeführt, in welcher die Ausführungsbedingung 13 erfüllt ist. Falls die Maßnahme das Bremsen des Fahrzeugs betrifft, wird die Maßnahme ausgeführt bis die Geschwindigkeit des Fahrzeugs die vorgeschriebene Geschwindigkeit unterschreitet.
  • Die 3a, 3b verdeutlichen das Merkmal Ortsbereich 11.1, wobei zur Vermeidung einer Überlastung der Figuren mit Bezugszeichen, eine Legende 24 eingezeichnet ist, welche die verwendeten Symbole darlegt.
  • In 3a ist ein Ortsbereich 11.1 dargestellt, der einen Straßenabschnitt oder Straßenbereich 34 betrifft. Innerhalb des Ortsbereich 11.1, in dem Straßenabschnitt 34 sind zwei Positionen 15.5 von Fahrzeugen 15.1 eingezeichnet. Außerhalb des Ortsbereichs 11.1, in dem Straßenabschnitt 32, ist eine Position 15.4 von einem Fahrzeug 15.1 eingezeichnet. Die Grenzen 30 des Ortsbereichs 11.1 markieren den Anfang und das Ende des Straßenabschnitts 34.
  • In 3b ist ein Ortsbereich 11.1 dargestellt, der durch seine geographischen Koordinaten bestimmt ist. Die geographischen Koordinaten markieren zugleich die Grenzen 30 des Ortsbereich 11.1.
  • Wenn das Fahrzeug 15.1 den Ortsbereich 11.1 verlässt, wobei eine Position 15.3 ermittelt wird, die sich außerhalb des Ortsbereichs 11.1 befindet, ist die vom Selektionsverfahren ermittelte Ausführungsbedingung 13 nicht mehr erfüllt. Das gilt unabhängig davon, ob sich das Fahrzeug 15.1 innerhalb des Funkversorgungsbereichs befindet oder nicht. Folglich wird keine Maßnahme mehr ausgeführt.
  • Falls die Steuerinformation 11 mehrere Ortsbereiche 11.1 und damit verbundene Verkehrsinformationen umfasst, beispielsweise weil entlang der Fahrbahn mehrere voneinander verschiedene Geschwindigkeitsbegrenzungen aufeinanderfolgen, dann wird für jeden Abtastzeitpunkt und jede Verkehrsinformation
    • i) eine Abfrage ausgeführt, ob die Position 15.3 innerhalb des Ortsbereichs 11.1 ist,
    • ii) eine Abfrage ausgeführt, ob die Fahrweise oder das Fahrzeug nicht kompatibel ist mit Einschränkungen oder Verkehrsvorschriften, die für den Ortsbereich 11.1 gelten, und
    • iii) wenn die Ausführungsbedingung 13 umfassend die Abfragen unter i), ii) erfüllt ist, die Maßnahme ausgeführt.
  • Alternativ kann die Ausführungsbedingung 13 nur die Abfrage unter i) umfassen, so dass der Fahrer des Fahrzeugs auch dann über die auf dem befahrenen Straßenabschnitt geltenden Verkehrsvorschriften informiert wird, wenn die Verkehrsvorschriften nicht verletzt sind.
  • Dem Fahrer wird eine Steuerinformation 11 bereitgestellt, die ihn sicher betrifft oder für ihn relevant ist. Die Folge ist, dass die Aufmerksamkeit des Fahrers nicht unnötig von dem Verkehr oder dem Führen des Fahrzeugs 15.1 abgelenkt wird.
  • 4 zeigt einen Verkehrshinweisgeber 40, an dem ein Kommunikationsteilnehmer 12 angeordnet ist. Vorliegend ist das Informationssystem 26, welches den Kommunikationsteilnehmer 12 umfasst, weitgehend auf einem Smartphone implementiert oder installiert. Das Mittel 16 zum Ausführen einer Maßnahme ist als Display des Verkehrshinweisgebers 40 ausgebildet. Das Informationssystem 26 ist mit einer Display-Steuerung für den Verkehrshinweisgeber verbunden zum Übertragen der Verkehrsinformation an die Display-Steuerung. Hierbei umfasst die Maßnahme das Wiedergeben der Verkehrsinformation durch das Display.
  • Bei klassischen Verkehrsschildern mit aufgemalter Verkehrsinformation ist eine Änderung der Anzeige nur mit hohem Aufwand möglich, indem das Schild ausgetauscht wird. Neuere Verkehrsschilder mit elektronischen Displays ermöglichen zwar eine flexible Änderung der angezeigten Inhalte, sie benötigen allerdings aufwändige technische Konstruktionen, um die elektronischen Displays über eine in größerer Entfernung gelegene Steuerzentrale ansteuern zu können.
  • Demgegenüber ermöglich die vorliegende Anordnung bestehend aus Verkehrshinweisgeber 40 und Kommunikationsteilnehmer 12 oder Informationssystem 26 eine erhebliche Senkung der Anschaffungs- und Betriebskosten. Die Anordnung 40, 12 ermöglicht es, diejenigen Verkehrsteilnehmer mit aktuellen Verkehrsinformationen zu versorgen, die nicht über ein Informationssystem 26 verfügen.
  • Die 5 zeigt ein Szenario im Bereich Automatisierungstechnik, wobei das Konzept zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation 11 für eine Steuerung von, vorzugsweise autonomen, Robotern 15.2 umgesetzt wird. In jedem der Roboter 15.2 ist jeweils ein Kommunikationsteilnehmer 12 angeordnet, der Teil eines Informationssystems 26 ist. Vorliegend ist das Informationssystem 26 weitgehend auf einem Smartphone eingerichtet oder installiert. Die Netzwerkeinheit 20 übertragt jeweils eine Steuerinformation 11 an die Kommunikationsteilnehmer 12, wobei die Steuerinformation 11 eine Verkehrsinformation und eine Ortsinformation umfasst. Die Ortsinformation betrifft jeweils einen Ortsbereich 11.1.
  • Die an den Robotern 15.2 angeordneten Kommunikationsteilnehmer 12 erhalten jeweils zwei Nachrichten betreffend jeweils zwei unterschiedliche Ortsbereiche 11.1. In Abhängigkeit von der jeweiligen Position eines Roboters 15.2 passiert je eine Steuerinformation 11 mit einem eigenen Ortsbereich 11.1 das Filter 10 des jeweiligen Informationssystems 26. Demnach wird dem Kommunikationsteilnehmer 12 oder Informationssystem 26 in dem in 5 links gezeigten Roboter 15.2 ein Ortsbereich 11.1 mit quadratischem Format, und dem Kommunikationsteilnehmer 12 oder Informationssystem 26 in dem rechts positionierten Roboter 15.2 ein Ortsbereich 11.1 mit kreisrundem Format übermittelt.
  • Die Ausführungsbedingung 13 ist innerhalb der Grenzen 30 des Ortsbereichs 11.1 erfüllt und die übertragene Verkehrsinformation ist derart gestaltet, dass sobald sich ein Roboter 15.2 an die Grenze 30 derart nähert, dass ein Abstand zwischen Roboter 15.2 und Grenze 30 einen Schwellwert unterschreitet, eine Maßnahme ausgeführt wird, welche den Roboter 15.2 daran hindert, den durch die Grenze 30 definierten Bereich zu verlassen.
  • Entsprechend kann eine Verkehrsinformation derart gestaltet sein, dass ein Roboter 15.2 daran gehindert wird, in den Ortsbereich 11.1 eines anderen Roboters hineinzufahren, so dass eine Kollision der Roboter 15.2 verhindert wird. Auf diese Weise können die Roboter 15.2 effizient und flexibel gesteuert werden, basierend auf dem vorliegenden Konzept und auf entsprechend gestalteten Verkehrsinformationen und Ortsbereichen.
  • Das Selektionsverfahren, das Filter 10, das Verfahren zum Steuern der Bewegung eines Objekts 15.1, 15.2, oder das Informationssystem für ein bewegtes Objekt 15.1, 15.2 kann vorzugsweise eines oder mehrere der nachfolgenden Merkmale umfassen. Die Merkmale können, sofern technisch sinnvoll, miteinander kombiniert werden.
  • Es ist ein Softwarefilter 10 oder Computerprogramm vorgesehen, welches das Selektionsverfahren zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation 11 ausführt, wenn es in einen Computer, vorzugsweise einem Smartphone, geladen ist oder auf einem Computer läuft.
  • Es ist ein Programmspeichermedium oder Computerprogrammprodukt mit dem Softwarefilter 10 vorgesehen.
  • Das Informationssystem 26 umfasst einen Speicher 18, in dem objektspezifische oder fahrzeugspezifische Angaben eines Objekts oder Fahrzeugs 15.1, sowie vorzugsweise die Position 15.3, Steuerinformation 11, Ausführungsbedingung 13 oder sonstige für die Funktion des Informationssystems 26 relevante Daten gespeichert sind.
  • In dem Speicher 18 sind fahrzeugspezifische Angaben des Fahrzeugs 15.1, umfassend eine Schadstoffklasse, ein Kfz-Kennzeichen, eine Höhe, Breite, Länge und ein Gewicht des Fahrzeugs 15.1, oder eine Fahrgestellnummer, gespeichert.
  • Das Informationssystem 26 umfasst eine Schnittstelle 28 zu einem CAN-Bus des Fahrzeugs 15.1 zum Übermitteln aktueller Fahrdaten 28.1 des Fahrzeugs 15.1 umfassend eine aktuelle Geschwindigkeit, einen Kraftstoffverbrauch oder Diagnosedaten.
  • Die aktuellen Fahrdaten 28.1 werden zyklisch, zu aufeinanderfolgenden Zeitpunkten, erfasst.
  • Eine Bewegungsrichtung des Fahrzeugs 15.1 wird erfasst.
  • Die Eingabegrößen umfassen die Bewegungsrichtung des Fahrzeugs 15.1.
  • Die Ausgabegrößen umfassen die Steuerinformation 11.
  • Die Ortsinformation 11.1 umfasst eine Ortsrichtung.
  • Die Ausführungsbedingung 13 umfasst eine Abfrage, ob die Bewegungsrichtung der Ortsrichtung entspricht.
  • Die Ausführungsbedingung 13 umfasst eine Abfrage, ob die Position 15.3 innerhalb des Ortsbereichs 11.1 liegt und eine Abfrage, ob die Bewegungsrichtung der Ortsrichtung entspricht.
  • Die Ausführungsbedingung 13 umfasst eine Abfrage, ob die Position 15.3 außerhalb des Ortsbereichs 11.1 liegt oder eine Abfrage, ob die Bewegungsrichtung der Ortsrichtung nicht entspricht.
  • Die Ausführungsbedingung 13 umfasst eine Abfrage, ob die Position 15.3 des Objekts 15.1, 15.2 auf einem Straßenabschnitt 34 innerhalb des Ortsbereichs 11.1 ist.
  • Die Ausführungsbedingung 13, die mindestens eine Abfrage umfasst, gilt als nicht erfüllt, wenn mindestens eine Abfrage ein negatives Ergebnis liefert.
  • Die Position 15.3 des Objekts 15.1, 15.2 wird zyklisch, zu aufeinanderfolgenden Zeitpunkten oder Abtastzeitpunkten, ermittelt.
  • Die Position 15.3 des Objekts 15.1, 15.2 ist eine relative oder absolute geographische Position.
  • Die Position 15.3 des Objekts 15.1, 15.2 ist eine relative oder absolute Streckenangabe entlang einer Fahrbahn oder eines Verkehrsweges.
  • Die Position 15.3 des Objekts 15.1, 15.2 wird von einem Ortungssystem 14, vorzugsweise von einem GPS basierten Navigationssystem, empfangen.
  • Die Position 15.3 des Objekts 15.1, 15.2 wird von dem Ortungssystem 14 an das Filter 10 übertragen.
  • Die Steuerinformation 11 ist eine Broadcastinformation.
  • Die Steuerinformation 11 wird von einem als Informationsquelle ausgebildeten Kommunikationsteilnehmer 12 an die Netzwerkeinheit 20 übertragen.
  • Die Steuerinformation 11 wird durch eine Übertragung mittels Authentifikation von der Informationsquelle 12 an die Netzwerkeinheit 20 übertragen.
  • Daten, insbesondere Authentifizierungsinformationen oder die Steuerinformation, werden von der Informationsquelle 12 an die Netzwerkeinheit 20 verschlüsselt übertragen.
  • Netzwerkeinheiten 20 werden ermittelt, die jeweils eine Abdeckung aufweisen, welche den Ortsbereich 11.1 zumindest teilweise umfasst, wobei die Verkehrsinformation von jeder der Netzwerkeinheiten 20 an die für den Funkversorgungsbereich der jeweiligen Netzwerkeinheit 20 registrierten Kommunikationsteilnehmer 12 übertragen wird.
  • Die Verkehrsinformation betrifft eine Verkehrsbeeinträchtigung oder eine Verkehrsvorschrift.
  • Die Steuerinformation 11 umfasst eine Maut-Information und einen Ortsbereich 11.1, in welchem eine Maut erhoben wird.
  • Der Ortsbereich 11.1 betrifft eine Straße oder einen Verkehrsweg.
  • Der Ortsbereich 11.1 betrifft eine Landstraße, Fernstraße oder Autobahn.
  • Der Ortsbereich 11.1 betrifft einen Straßenabschnitt oder Straßenbereich oder eine Abschnittsnummer.
  • Der Ortsbereich 11.1 betrifft einen Straßenabschnitt zwischen einer ersten Kilometerzahl und einer zweiten Kilometerzahl.
  • Der Ortsbereich 11.1 ist durch seine geographischen Koordinaten bestimmt.
  • In dem Ortsbereich 11.1 ist ein Straßennetz einer auf dem Ortungssystem 14 installierten Straßenkarte eingebettet, wobei vorzugsweise das Straßennetz mindestens eine Straße oder mindestens einen Straßenabschnitt 34 bezeichnet oder kennzeichnen.
  • Die Ortsinformation umfasst eine Bezeichnung des mindestens einen Straßenabschnitts 34, der Teil des Ortsbereichs 11.1 ist.
  • Durch den geographischen Bereich und die Bezeichnung des mindestens einen Straßenabschnitts 34 ist ein Gültigkeitsbereich von mindestens einer zum Straßenabschnitt 34 oder Bereich gehörenden Verkehrsvorschrift eindeutig definiert.
  • Der Ortsbereich 11.1 umfasst mindestens einen Straßenabschnitt 34 oder ist durch mindestens einen Straßenabschnitt 34 bestimmt, wobei vorzugsweise die Ortsinformation mindestens einen den Straßenabschnitt 34 kennzeichnenden Datensatz umfasst.
  • Der Datensatz umfasst zwei oder mehr Punkte, beispielsweise mindestens 3, 5, 10, 20, 50 oder 100 Punkte, welche den Verlauf des Straßenabschnitts 34 kennzeichnen.
  • Das Erkennen eines für das Objekt 15.1 relevanten Straßenabschnitts 34 wird durchgeführt, vorzugsweise mittels eines auf dem Informationssystem 26 installierten Computerprogramms, falls der Ortsbereich 11.1 mehr als einen Straßenabschnitt 34 oder die Ortsinformation mehr als einen Datensatz, der einen Straßenabschnitt 34 beschreibt, umfasst.
  • Mittels Erkennen des relevanten Straßenabschnitts 34 wird aus der Vielzahl von Straßenabschnitten ein Straßenabschnitt 34 ausgewählt, auf dem sich das Objekt 15.1, 15.2 befindet oder von dem Objekt 15.1, 15.2 genutzt wird.
  • Das Selektieren des relevanten Straßenabschnitts 34 wird dadurch ausgeführt, dass, vorzugsweise auf dem Informationssystem 26, i) für jeden Datensatz ein dazugehörender Weg ermittelt wird, und ii) aus der Vielzahl der ermittelten Wege ein Weg ausgewählt wird, der dadurch gekennzeichnet ist, dass die Position 15.3 des Objekts 15.1, 15.2 sich auf dem ausgewählten Weg oder gegebenenfalls in der Nähe des ausgewählten Weges befindet.
  • Der Weg ist ein Softwareobjekt oder graphisches Objekt, das eine durch ein Computerprogramm mittels eines Datensatzes gebildete Nachbildung oder Approximation des Straßenabschnitts 34 darstellt.
  • Eine aktuelle Fahrzeuggeschwindigkeit wird erfasst.
  • Die Ausführungsbedingung, umfassend eine Mehrzahl von Abfragen, ist dann erfüllt, wenn jede Abfrage ein positives Ergebnis liefert oder alle Abfragen positive Ergebnisse liefern.
  • Die Ausführungsbedingung 13 umfasst eine Abfrage, ob eine Fahrweise des Fahrzeugs 15.1 oder das Fahrzeug 15.1 selbst kompatibel ist mit Verkehrsvorschriften oder Einschränkungen, die für den aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich 11.1 umfassten, Streckenabschnitt gelten oder einer der Verkehrsinformation entnehmbaren Verkehrsvorschrift widerspricht.
  • Die Ausführungsbedingung 13 umfasst eine Abfrage, ob die Fahrzeuggeschwindigkeit größer als eine in der Verkehrsinformation enthaltene Höchstgeschwindigkeit oder kleiner als eine in der Verkehrsinformation enthaltene Mindestgeschwindigkeit ist.
  • Die Abfrage wird zyklisch, zu aufeinanderfolgenden Zeitpunkten oder Abtastzeitpunkten, vorzugsweise unmittelbar nach dem Ermitteln der Position 15.3, ausgeführt.
  • Die Maßnahme umfasst das Wiedergeben der Verkehrsinformation durch eine Wiedergabevorrichtung.
  • Die Maßnahme umfasst das Ausgeben eines Warnsignals.
  • Die Maßnahme umfasst das, vorzugsweise zyklische, Ablegen in einem Speicher der Steuerinformation 11 betreffend mindestens eines von: ein Zeitstempel; die Position 15.3; die Fahrzeuggeschwindigkeit; die Geschwindigkeitsbegrenzung; für die Position 15.3 und Zeit geltende Mautgebühr oder Parkgebühr; bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung die kumulierte Dauer der Geschwindigkeitsüberschreitung und die ermittelte Strafgebühr.
  • Das Informationssystem 26 ist an einem Verkehrshinweisgeber angeordnet und mit einer Display-Steuerung für den Verkehrshinweisgeber verbunden zum Übertragen der Verkehrsinformation an die Display-Steuerung, wobei die Maßnahme das Wiedergeben der Verkehrsinformation durch das Display umfasst.
  • Die Verkehrsinformation bleibt so lange auf dem Display sichtbar, bis der Kommunikationsteilnehmer 12 eine neue Verkehrsinformation empfängt.
  • Das Informationssystem 26 ist an einer Komponente eines Automatisierungssystems 15.2, vorzugsweise an einem Roboter, angeordnet, zum Steuern des Roboters, oder zum Überwachen ob die Komponente 15.2 einen ausgewiesenen Bereich verlässt oder umgekehrt, ob die Komponente 15.2 in einen ausgewiesenen Bereich hereinkommt.
  • Es ist dem Fachmann ersichtlich, dass die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen beispielhaft zu verstehen sind, und die Erfindung nicht auf diese beschränkt ist, sondern in vielfältiger Weise variiert werden kann, ohne den Schutzbereich der Ansprüche zu verlassen. Ferner ist ersichtlich, dass die Merkmale unabhängig davon, ob sie in der Beschreibung, den Ansprüchen, den Figuren oder anderweitig offenbart sind, auch einzeln wesentliche Bestandteile der Erfindung definieren, selbst wenn sie zusammen mit anderen Merkmalen gemeinsam beschrieben sind.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Filter für ein Objekt zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation
    10.1
    Eingang des Filters
    10.2
    Mittel zum Ermitteln einer Ausführungsbedingung, Recheneinrichtung
    10.3
    Ausgang des Filters
    11
    Steuerinformation
    11.1
    Ortsbereich
    12
    Kommunikationsteilnehmer
    13
    Ausführungsbedingung
    14
    Ortungssystem
    15.1
    Objekt, Fahrzeug
    15.2
    Objekt, Komponente eines Automatisierungssystems, Roboter
    15.3
    Position des Objekts
    15.4
    Position des Objekts außerhalb des Ortsbereichs
    15.5
    Position des Objekts innerhalb des Ortsbereichs
    16
    Mittel zum Ausführen einer Maßnahme, Recheneinrichtung, Display, Lautsprecher
    18
    Datenspeicher
    20
    Netzwerkeinheit
    22
    Satellit
    24
    Legende
    26
    Informationssystem, Smartphone
    28
    Schnittstelle zum CAN-Bus des Fahrzeugs
    28.1
    aktuelle Fahrdaten
    30
    Grenze des Ortsbereichs
    32
    Straßenabschnitt, Straße oder Verkehrsweg außerhalb des Ortsbereichs
    34
    Straßenabschnitt, Straße oder Verkehrsweg innerhalb des Ortsbereichs
    40
    Verkehrshinweisgeber
    42
    Recheneinrichtung

Claims (10)

  1. Selektionsverfahren für ein, vorzugsweise bewegtes, insbesondere als ein Fahrzeug (15.1) ausgebildetes, Objekt (15.1, 15.2), das eine Position (15.3) aufweist, zur positionsabhängigen Bewertung einer Information (11), die eine Ortsinformation betreffend einen Ortsbereich (11.1) umfasst, das Verfahren umfassend: Bereitstellen von Eingabegrößen umfassend die Information (11) und die Position (15.3) des Objekts (15.1, 15.2), Ermitteln einer Ausführungsbedingung (13), die als erfüllt gilt, falls eine Abfrage, ob die Position (15.3) innerhalb des Ortsbereichs (11.1) liegt, ein positives Ergebnis liefert, und Bereitstellen von Ausgabegrößen umfassend die Ausführungsbedingung (13).
  2. Verfahren zum Steuern der Bewegung eines Objekts (15.1, 15.2), vorzugsweise eines Fahrzeugs (15.1), mit den Schritten: Übertragen einer Steuerinformation (11), die eine Ortsinformation betreffend zumindest einen Ortsbereich (11.1) und vorzugsweise eine Verkehrsinformation umfasst, mittels eines Mobilfunksystems, das eine Kommunikation zwischen, vorzugsweise mobilen und in Fahrzeugen (15.1) untergebrachten, Kommunikationsteilnehmern (12) über ein Netzwerk ermöglicht, von einer Netzwerkeinheit (20), vorzugsweise einer Basisstation, des Mobilfunksystems an einen an dem Objekt (15.1, 15.2) angeordneten Kommunikationsteilnehmer (12); Ermitteln einer Position (15.3) des Objekts (15.1, 15.2); basierend auf Eingabegrößen umfassend die Steuerinformation (11) und die Position (15.3), Ausführen eines Selektionsverfahrens gemäß Anspruch 1 zum Ermitteln von Ausgabegrößen umfassend eine Ausführungsbedingung (13); Ausführen einer Maßnahme zum Steuern der Bewegung des Objekts (15.1, 15.2), falls die Ausführungsbedingung (13) erfüllt ist.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eines der folgenden Merkmale: die Position (15.3) des Objekts (15.1, 15.2) wird von einem Ortungssystem (14), insbesondere einem GPS basierten Navigationssystem oder auf GSM Ortung basierten System, empfangen; die Position (15.3) des Objekts (15.1, 15.2) wird zyklisch, zu aufeinanderfolgenden Zeitpunkten oder Abtastzeitpunkten, ermittelt; die Maßnahme umfasst das Wiedergeben der Verkehrsinformation durch eine optische oder akustische Wiedergabevorrichtung, oder das Ausgeben eines Warnsignals; die Maßnahme umfasst das, vorzugsweise zyklische, Ablegen in einem Speicher der Steuerinformation (11) betreffend mindestens eines von: ein Zeitstempel; die Position (15.3); eine Objektgeschwindigkeit; die Geschwindigkeitsbegrenzung; für die Position (15.3) und Zeit geltende Mautgebühr oder Parkgebühr; bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung die kumulierte Dauer der Geschwindigkeitsüberschreitung und die ermittelte Strafgebühr.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eines der folgenden Merkmale: die Verkehrsinformation betrifft eine Verkehrsbeeinträchtigung, eine Verkehrsvorschrift oder eine Einschränkung, die für einen vom Ortsbereich (11.1) umfassten Streckenabschnitt gilt; die Verkehrsinformation betrifft mindestens eines von: eine Höhe einer Unterführung, ein maximal zulässiges Fahrzeuggewicht für eine Brücke, eine Höchstgeschwindigkeit, eine Mindestgeschwindigkeit; die Steuerinformation (11) umfasst eine Maut-Information und einen Ortsbereich (11.1), in welchem eine Maut erhoben wird; vor dem Absenden der Steuerinformation (11) an den an dem Objekt (15.1, 15.2) angeordneten Kommunikationsteilnehmer (12) findet eine Selektion der zu übertragenen Daten mittels einer Ortung des Objekts (15.1, 15.2), beispielsweise einer Cell-of-Origin oder GSM Ortung, welche insbesondere von außen, vorzugsweise durch die Netzwerkeinheit (20) durchgeführt wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eines der folgenden Merkmale: der Ortsbereich (11.1) ist durch seine geographischen Koordinaten bestimmt; der Ortsbereich (11.1) umfasst mindestens einen Straßenabschnitt (34) oder ist durch mindestens einen Straßenabschnitt (34) bestimmt, wobei vorzugsweise die Ortsinformation mindestens einen den Straßenabschnitt (34) kennzeichnenden Datensatz umfasst; der Datensatz umfasst zwei oder mehr Punkte, welche den Verlauf des Straßenabschnitts (34) kennzeichnen; das Erkennen eines für das Objekt (15.1) relevanten Straßenabschnitts (34) wird durchgeführt, vorzugsweise mittels eines Computerprogramms, falls der Ortsbereich (11.1) mehr als einen Straßenabschnitt (34) oder die Ortsinformation mehr als einen Datensatz, der einen Straßenabschnitt (34) beschreibt, umfasst; mittels Erkennen des relevanten Straßenabschnitts (34) wird aus der Vielzahl von Straßenabschnitten des Ortsbereichs (11.1) ein Straßenabschnitt (34) ausgewählt, auf dem oder in dessen Nähe die Position (15.3) des Objekts (15.1) oder Kommunikationsteilnehmers (12) ist.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eines der folgenden Merkmale: die Ausführungsbedingung, umfassend eine Mehrzahl von Abfragen, ist dann erfüllt, wenn jede Abfrage ein positives Ergebnis liefert; die Ortsinformation umfasst eine Ortsrichtung; eine Bewegungsrichtung des Objekts (15.1) wird erfasst; die Ausführungsbedingung (13) umfasst eine Abfrage, ob die Bewegungsrichtung des Objekts (15.1) der Ortsrichtung entspricht oder mit der Ortsrichtung übereinstimmt; die Ausführungsbedingung (13) umfasst eine Abfrage, ob eine Fahrweise oder das Objekt (15.1) kompatibel ist mit Verkehrsvorschriften oder Einschränkungen, die für den aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich (11.1) umfassten, Streckenabschnitt gelten; die Ausführungsbedingung (13) umfasst eine Abfrage, ob eine Höhe einer bevorstehenden Unterführung oder ein für eine bevorstehende Brücke maximal zulässiges Fahrzeuggewicht auf dem aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich (11.1) umfassten, Streckenabschnitt kompatibel ist mit einer Höhe oder einem Gewicht des Fahrzeugs (15.1); eine aktuelle Objektgeschwindigkeit wird erfasst; die Ausführungsbedingung (13) umfasst eine Abfrage, ob die Objektgeschwindigkeit oder Fahrzeuggeschwindigkeit auf dem aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich (11.1) umfassten, Streckenabschnitt größer als eine Höchstgeschwindigkeit oder kleiner als eine Mindestgeschwindigkeit ist; jede Abfrage wird zyklisch, zu aufeinanderfolgenden Zeitpunkten oder Abtastzeitpunkten, vorzugsweise unmittelbar nach dem Ermitteln der Position (15.3), ausgeführt.
  7. Filter (10) für ein, vorzugsweise bewegtes, insbesondere als ein Fahrzeug (15.1) ausgebildetes, Objekt (15.1, 15.2), das eine Position (15.3) aufweist, zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation (11), die eine Ortsinformation betreffend einen Ortsbereich (11.1) umfasst, das Filter (10) umfassend: einen Eingang (10.1) zum Aufnehmen von Daten oder eines Signals kennzeichnend die Steuerinformation (11) und eine Position (15.3) des Objekts (15.1, 15.2); Mittel (10.2) zum Ermitteln einer Ausführungsbedingung (13), die als erfüllt gilt, falls eine Abfrage, ob die Position (15.3) innerhalb des Ortsbereichs (11.1) liegt, ein positives Ergebnis liefert; und einen Ausgang (10.3) zum Bereitstellen von Daten oder eines Signals kennzeichnend die Ausführungsbedingung (13).
  8. Informationssystem (26) für ein bewegtes Objekt (15.1, 15.2), vorzugsweise ein Fahrzeug (15.1), umfassend: einen Kommunikationsteilnehmer (12), der zum Empfangen und Bereitstellen einer Steuerinformation (11) ausgebildet ist, die eine Ortsinformation betreffend einen Ortsbereich (11.1) und vorzugsweise eine Verkehrsinformation umfasst; ein Ortungssystem (14) zur Positionsbestimmung und zum Bereitstellen einer Position (15.3) des Objekts (15.1, 15.2); ein mit dem Kommunikationsteilnehmer (12) und dem Ortungssystem (14) verbundenes Filter (10) gemäß Anspruch 7 zur Bereitstellung von Daten oder eines Signals kennzeichnend eine Ausführungsbedingung (13), wobei das Ausführen einer Maßnahme zum Steuern der Bewegung des Objekts (15.1, 15.2) durch die Daten oder das Signal ansteuerbar ist, falls die Ausführungsbedingung (13) erfüllt ist.
  9. Informationssystem (26) nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch mindestens eines der folgenden Merkmale: ein mit dem Filter (10) verbundenes, durch die Daten oder das Signal kennzeichnend die Ausführungsbedingung (13) ansteuerbares, Mittel (16) zum Ausführen einer Maßnahme zum Informieren eines Benutzers oder zum Steuern der Bewegung des Objekts (15.1, 15.2), falls die Ausführungsbedingung (13) erfüllt ist; einen Speicher (18), in dem objektspezifische, insbesondere fahrzeugspezifische Angaben des Fahrzeugs (15.1), und vorzugsweise die Steuerinformation (11), die Ausführungsbedingung (13) oder weitere für die Funktion des Informationssystems (26) relevante Daten gespeichert sind; einen Speicher (18), in dem fahrzeugspezifische Angaben des Fahrzeugs (15.1), umfassend eine Schadstoffklasse, ein Kfz-Kennzeichen, eine Höhe, Breite, Länge und ein Gewicht des Fahrzeugs (15.1), und eine Fahrgestellnummer, gespeichert sind; eine Schnittstelle (28) zu einem CAN-Bus des Fahrzeugs (15.1) zum Übermitteln aktueller Fahrdaten (28.1) des Fahrzeugs (15.1) umfassend eine aktuelle Geschwindigkeit, einen Kraftstoffverbrauch oder Diagnosedaten.
  10. Informationssystem (26) nach einem der vorhergehenden zwei Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eines der folgenden Merkmale: das Informationssystem (26) ist an einem Verkehrshinweisgeber (40) angeordnet, zum Ansteuern des Verkehrshinweisgebers (40), wobei vorzugsweise ein Display des Verkehrshinweisgebers (40) als Mittel (16) zum Ausführen einer Maßnahme ausgebildet ist und insbesondere die Maßnahme das Wiedergeben der Verkehrsinformation durch das Display umfasst; das Informationssystem (26) ist an einer Komponente (15.2) eines Automatisierungssystems, vorzugsweise an einem Roboter, angeordnet, zum Überwachen ob die Komponente (15.2) einen ausgewiesenen Bereich verlässt oder, ob die Komponente (15.2) in einen ausgewiesenen Bereich hereinkommt.
DE102014002132.7A 2014-01-14 2014-02-17 Konzept zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation, Verfahren zum Steuern eines bewegten Objekts und Informationssystem Ceased DE102014002132A1 (de)

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