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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Implantat zur Knochendistraktion, umfassend einen Implantatkörper und eine Distraktionsmembran, wobei der Implantatkörper ein Knochenverankerungselement und einen Aufbau umfasst, wobei mindestens ein Teilbereich der Oberfläche des Knochenverankerungselements rau und/oder beschichtet ist und wobei mindestens ein Teilbereich der Oberfläche des Aufbaus glatt ist. Weiterhin betrifft die Erfindung die Verwendung solcher Implantate, insbesondere zur Knochendistraktion und/oder als dauerhaftes Implantat und Verfahren zur Knochendistraktion mittels eines erfindungsgemäßen Implantats.
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Um in einen Kiefer Implantate dauerhaft und fest setzen zu können muss der Kieferknochen an der entsprechenden Stelle sowohl dick genug als auch fest genug sein. Es muss also Knochen in ausreichender Quantität als auch Qualität vorhanden sein.
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Sollte nicht genügend Knochen für die sichere Verankerung eines genügend großen beziehungsweise langen Implantats zur Verfügung stehen, muss ein sogenannter Kieferknochenaufbau erfolgen. Dabei gilt insbesondere die Gewinnung an Knochenhöhe als problematisch. Zur Knochengewinnung werden verschieden Methoden angewandt.
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Dabei gewinnt die Kallusdistraktion mittels einer künstlichen Membran zunehmend an Bedeutung.
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Die Kallusdistraktion an sich ist bereits seit über hundert Jahren bekannt. Der wichtigste biologische Reiz für die Knochenbildung ist die mechanische Beanspruchung. Dadurch werden piezoelektrische Kräfte freigesetzt, die Osteoblasten und Osteoklasten aktivieren. Die Distraktionsosteogenese induziert die Knochenneubildung, indem durch langsame Trennung von Knochensegmenten biologische Wachstumsreize ausgelöst werden. Durch diese Methode wird die direkte Bildung von Geflechtsknochen durch Distraktion erreicht. Die definierte Zugspannung bei der Knochengeneration ist wesentlich. Legt man an Knochenfragmente eine solche definierte Zugspannung an, so zeigt das mesenchymale Gewebe im Spalt und an den angrenzenden Fragmentenden ein osteogenetisches Potential. Bei Vorliegen ausreichender vaskulärer Potenz kommt es unter progressiver Distraktion zur Metaplasie des organisierten Hämatoms, auch Blutkoagulat genannt, in einer Zone von longitudinal arrangiertem, fibrösem Gewebe, das sich unter optimalen externen und internen Bedingungen direkt in Geflechtsknochen umwandeln kann. Erschwerend ist jedoch, dass das Knochengewebe bei seiner Regeneration einer hoch-komplexen Steuerung unterliegt. Die
WO 03/051220 A2 beschreibt beispielhaft ein Verfahren zur Distraktion eines Kieferknochens mittels Knochensegmenten.
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Die
DE 10 2010 055 431 A1 , die
WO 01/91663 A1 und die
US 5,980,252 beschreiben Vorrichtungen und Verfahren zur Kallusdistraktion mittels künstlicher Grenzflächen, beispielsweise Membranen. Die
US 6,537,070 B1 offenbart ein mehrteiliges Implantat, das durch ein Auseinanderschrauben der Einzelteile eine Distraktionsosteogenese erzeugen soll. Jedoch ist diese höchstens auf den direkten Bereich des Implantatgewindes beschränkt.
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Darüber hinaus schlägt die vorliegende Anmelderin in einem noch nicht veröffentlichten Stand der Technik ein Implantat vor, umfassend einen Implantatkörper und eine Distraktionsmembran, wobei die Distraktionsmembran entlang eines Teilbereichs der Längsachse des Implantatkörpers verschoben werden kann. Das Implantat ist dabei primär als Provisorium gedacht, das durch ein späteres dauerhaftes Implantat ersetzt werden soll.
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Das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende technische Problem ist die Bereitstellung von verbesserten Mitteln und Verfahren zur Zahnimplantation und Knochendistraktion, die es ermöglichen, Implantationsverfahren und Knochenregenerationsverfahren im Kieferbereich durchzuführen, die die Nachteile aus dem Stand der Technik überwinden.
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Das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende technische Problem ist die Bereitstellung von Mitteln und Verfahren, die es erlauben, eine vereinfachte Zahnimplantation durchzuführen wenn der Kieferknochen dabei aufgebaut werden muss.
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Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende technische Problem ist auch die Bereitstellung von Distraktionsvorrichtungen, die einen einfachen und sicheren Aufbau haben.
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Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende technische Problem kann aber vor allem auch darin gesehen werden, Vorrichtungen und Verfahren bereitzustellen, bei denen ein durch eine Zahnimplantatsetzung notwendiger Knochenaufbau mittels Distraktionsosteogenese so erfolgen kann, dass während der Distraktion schon ein dauerhaftes Implantat gesetzt sein kann.
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Die vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische Problem insbesondere durch die Bereitstellung von Implantaten, Verfahren und Verwendungen gemäß der Patentansprüche.
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Die vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische Problem insbesondere durch die Bereitstellung eines Implantats zur Knochendistraktion, umfassend einen Implantatkörper und eine Distraktionsmembran, wobei der Implantatkörper ein Knochenverankerungselement und einen Aufbau umfasst, wobei mindestens ein Teilbereich der Oberfläche des Knochenverankerungselements rau und/oder beschichtet ist und wobei mindestens ein Teilbereich der Oberfläche des Aufbaus glatt ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Distraktionsmembranreversibel mit dem Implantatkörper verbindbar.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Implantat einen Implantatkörper und eine Distraktionsmembran, wobei der Implantatkörper ein Knochenverankerungselement und einen Aufbau umfasst und wobei die Distraktionsmembran über ein Verbindungselement mit dem Implantatkörper verbunden ist, wobei das Verbindungselement über einen ersten Teilbereich der Längsachse des Implantatkörpers beweglich angeordnet ist und wobei durch die bewegliche Anordnung des Verbindungselements ein Verschieben der Distraktionsmembran entlang eines Längsachsenabschnitts des Implantatkörpers ermöglicht wird, wobei ein mindestens ein Teilbereich der Oberfläche des Knochenverankerungselements rau und/oder beschichtet ist und wobei mindestens ein Teilbereich der Oberfläche des Aufbaus glatt ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich um ein Zahnimplantat. In einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich um ein dauerhaftes Zahnimplantat.
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Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter einem „Zahnimplantat” ein in den Kieferknochen eingesetztes alloplastisches Konfektionsteil verstanden, dessen Grundkörper bevorzugt stift- oder schraubenförmig ist.
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Da es sich in einer bevorzugten Ausführungsform bei dem erfindungsgemäßen Implantat um ein Zahnimplantat handelt, beziehen sich alle hier beschriebenen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Implantats insbesondere auch auf ein erfindungsgemäßes Zahnimplantat.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Aufbau ein Kronenaufbau. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Aufbau ein Kronenverbindungselement für eine Krone auf. In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Implantat eine Krone auf.
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Unter Rauigkeit wird im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung bevorzugt die mittlere Rauheit einer Oberfläche verstanden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der raue und/oder beschichtete Teilbereich der Oberfläche des Knochenverankerungselements eine Rauigkeit von mindestens 15 μm auf. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der raue und/oder beschichtete Teilbereich der Oberfläche des Knochenverankerungselements eine Rauigkeit von mindestens 20 μm auf. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der raue und/oder beschichtete Teilbereich der Oberfläche des Knochenverankerungselements eine Rauigkeit von mindestens 25 μm auf. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der raue und/oder beschichtete Teilbereich der Oberfläche des Knochenverankerungselements eine Rauigkeit von höchstens 300 μm auf. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der raue und/oder beschichtete Teilbereich der Oberfläche des Knochenverankerungselements eine Rauigkeit von höchstens 250 μm auf.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der raue und/oder beschichtete Teilbereich der Oberfläche des Knochenverankerungselements eine Rauigkeit von mindestens 25 μm und höchstens 250 μm auf.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der glatte Teilbereich der Oberfläche des Aufbaus eine Rauigkeit von höchstens 5 μm auf. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der glatte Teilbereich der Oberfläche des Aufbaus eine Rauigkeit von höchstens 4 μm auf. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der glatte Teilbereich der Oberfläche des Aufbaus eine Rauigkeit von höchstens 3 μm auf. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der glatte Teilbereich der Oberfläche des Aufbaus eine Rauigkeit von mindestens 0,2 μm auf. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der glatte Teilbereich der Oberfläche des Aufbaus eine Rauigkeit von mindestens 0,5 μm auf. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der glatte Teilbereich der Oberfläche des Aufbaus eine Rauigkeit von mindestens 0,7 μm auf.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der glatte Teilbereich der Oberfläche des Aufbaus eine Rauigkeit von etwa 1,1 μm auf.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Knochenverankerungselement eine raue Oberfläche auf. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Aufbau eine glatte Oberfläche auf.
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Dem Fachmann sind für Implantate geeignete Rauigkeiten bekannt, sowohl für glatte Oberflächen als auch für raue und beschichtete Oberflächen.
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Die Rauigkeit kann entweder durch eine Bearbeitung des Grundmaterials oder durch eine Beschichtung des Grundmaterials mit einer rauen Schicht erzeugt und eingestellt werden.
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Ein Implantat mit einem erfindungsgemäßen Aufbau ermöglicht es in vorteilhafter Weise, dass zum Knochenaufbau durch Distraktionsosteogenese nicht zusätzliche, insbesondere aufwendige, Operationsschritte notwendig sind als für das eigentliche Setzen des Implantats selbst. Die Verfahrensschritte beim Setzen eines herkömmlichen Zahnimplantats umfassen zwingend die zwei operativen Schritte a) Erstellung eines Bohrlochs, das ein Gewinde aufweist, mithilfe eines Gewindeschneiders oder eines provisorischen Implantats und nachfolgend b) Einsetzen und Einwachsen lassen des endgültigen Implantats.
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Davor können die fakultativen Schritte „Setzen einer Pilotbohrung in den Knochen” und „Erweiterung der Pilotbohrung” durchgeführt werden. Nach dem Einheilen des endgültigen Implantats wird meist eine Krone auf das endgültige Implantat gesetzt. Bei der Verwendung eines erfindungsgemäßen Implantats in Schritt b) sind nun keine weiteren, insbesondere aufwendigen operativen Schritte notwendig, obwohl eine Knochendistraktion zum Aufbau des das Implantat umgebenden Knochens stattfinden kann. Darüber hinaus kann sogar auf Schritt a) verzichtet werden, da das erfindungsgemäße Implantat einen Gewindeschneider aufweisen kann, so dass das Bohrloch beim Setzen des Implantats erstellt werden kann. Das Setzen des Implantatkörpers eines erfindungsgemäßen Implantats kann darüber hinaus vorteilhaft in herkömmlicher Weise erfolgen, so dass der Zahnarzt keine neue Technik erlernen muss. Nach dem Setzen des Implantatkörpers kann dann ohne großen Aufwand die Membran eingesetzt und durch das Verbindungselement mit dem Implantatkörper verbunden werden. Durch die kontinuierliche oder insbesondere schrittweise Bewegung des Verbindungselements entlang des Implantatkörpers vom Knochen weg mit einer typischen Distraktionsgeschwindigkeit, wird die Membran langsam vom Kieferknochen weggezogen, so dass über einen gewünschten Zeitraum eine Distraktionsosteogenese erfolgt. Dabei kann das schrittweise Verschieben des Verbindungselementes durch den Patienten oder einen nicht ausgebildeten Helfer erfolgen, wie es auch beispielsweise beim Verstellen einer Zahnspange üblich ist, da das Verbindungselement außerhalb der Schleimhaut liegt und somit einfach zu erreichen ist. Nachdem der Knochenaufbau im gewünschten Maße abgeschlossen ist, kann das Verbindungselement vom Zahnarzt ohne operativen Aufwand vom Implantatkörper entfernt werden. Ist die Membran des erfindungsgemäßen Implantats resorbierbar, so ist auch kein weiterer operativer Schritt zum Entfernen der Membran nötig, da diese zwischen Schleimhaut und Knochen verbleiben kann und dort abgebaut wird. Bei Verwendung einer nicht resorbierbaren Membran ist nur ein kleiner operativer Schritt nötig, um die Membran zu entfernen. Danach kann der Implantatkörper in vorteilhafter Weise als dauerhaftes Implantat im Kiefer verbleiben oder alternativ entfernt werden und durch ein endgültiges Implantat ersetzt werden. Bevorzugt ist aber das erfindungsgemäße Implantat ein dauerhaftes Implantat und der Implantatkörper verbleibt im Knochen und wird beispielsweise bei einem Zahnimplantat mit einer dauerhaften Krone versehen.
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Die vorliegende Erfindung stellt also ein Implantat bereit, das es erlaubt, die herkömmlichen Schritte a) und/oder b) in üblicher Weise durchzuführen, dazwischen aber ohne größeren operativen Aufwand eine Knochendistraktion zum Knochenaufbau durchzuführen, wobei dabei die einzelnen Distraktionsschritte nicht zwingend durch einen Zahnarzt in einer Zahnarztpraxis durchgeführt werden müssen.
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Die vorliegende Lehre erfasst daher insbesondere Zahnimplantate und Verfahren zur Knochenregeneration, wobei Knochen im Kieferbereich und/oder im Parodontalbereich, regeneriert werden sollen.
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Dabei ermöglicht der erfindungsgemäße Aufbau mit mindestens einem rauen und/oder beschichteten Teilbereich der Oberfläche des Knochenverankerungselements und mit mindestens einem glatten Teilbereich der Oberfläche des Aufbaus, dass durch die raue Oberfläche eine gute Verankerung im Knochen, insbesondere Kieferknochen, ermöglicht wird, so dass das Implantat sowohl im vorhanden Knochen als auch im durch die Distraktion neu gebildeten Knochen stabil und fest sitzt, so dass es als dauerhaftes Implantat eingesetzt werden kann. Gleichzeitig verhindert der glatte Teilbereich der Oberfläche des Aufbaus eine Besiedlung der Oberfläche mit Bakterien, so dass Infektionen verhindert werden können, insbesondere im Bereich der Schleimhaut. Somit kann insbesondere eine Periimplantitis verhindert oder behandelt werden.
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Auch kann in vorteilhafter Weise bei dem erfindungsgemäßen Implantat als dauerhaftes Implantat schon während des Knochenaufbaus eine Krone aufgesetzt werden, insbesondere sogar schon die endgültige Krone aufgesetzt werden. Der Knochenaufbau kann dann bis zur gewünschten Höhe, auch in Hinblick auf die bereits vorhandene Krone, erfolgen.
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Dazu ist durch den rauen Oberflächenanteil das Implantat auch bei einer schnellen Distraktion, bei der sich vermehrt Bindegewebe bildet, gut im Restknochen verankert.
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Auch können mit dem erfindungsgemäßen Implantat später auftretende Knochendefekte im Bereich des Implantats nachträglich durch eine Distraktion behandelt werden, da die Membran auch zu einem späteren Zeitpunkt erstmals oder wieder zum Einsatz kommen kann.
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Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird der Bereich des Aufbaus des Implantatkörpers auch als erster Teilbereich bezeichnet. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird der Bereich des Knochenverankerungselements des Implantatkörpers auch als zweiter Teilbereich bezeichnet.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Knochenverankerungselement ein Knochenschraubenelement.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Knochenverankerungselement als Gewindeschneider ausgebildet.
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In einer Ausführungsform ist das Knochenverankerungselement als vorwärts und rückwärts schneidender Gewindeschneider ausgebildet.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Verbindungselement über einen ersten Teilbereich des Aufbaus des Implantatkörpers beweglich angeordnet, wobei durch die bewegliche Anordnung des Verbindungselements ein Verschieben der Distraktionsmembran entlang eines Längsachsenabschnitts des Aufbaus des Implantatkörpers ermöglicht wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Distraktionsmembran ein Loch auf, durch das der Implantatkörper hindurchreicht.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein erfindungsgemäßes Implantat zur Verwendung bei einer Knochendistraktion.
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Die vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische Problem insbesondere auch durch die Bereitstellung eines erfindungsgemäßen Zahnimplantats, umfassend einen Implantatkörper und eine Distraktionsmembran, wobei die Distraktionsmembran über ein Verbindungselement mit dem Implantatkörper verbunden ist, wobei das Verbindungselement über einen ersten, koronalen Teilbereich der Längsachse des Implantatkörpers beweglich angeordnet ist und wobei über die bewegliche Anordnung des Verbindungselements ein Verschieben der Distraktionsmembran entlang der Längsachse des Implantatkörpers über den ersten Teilbereich der Längsachse ermöglicht wird und wobei der Implantatkörper einen zweiten, apikalen Teilbereich aufweist, der als vorwärts und rückwärts schneidender Gewindeschneider ausgebildet ist.
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Dabei ist es besonders vorteilhaft, dass der Implantatkörper einen zweiten Teilbereich aufweist, der als vorwärts und rückwärts schneidender Gewindeschneider ausgebildet ist. Es ist mit dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform möglich, dass bei dem erfindungsgemäßen Implantat nach Setzen und Einheilen bei Bedarf noch kleinere Korrekturen in der Positionierung des Implantats durch ein minimales Zurückdrehen des Implantats möglich sind.
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Einem Fachmann sind geeignete Ausführungsformen von vorwärts und rückwärts schneidenden Gewindeschneidern bekannt. Insbesondere sind solche Gewindeschneider als Außengewinde ausgestaltet, das mindestens ein entsprechendes Schneidelement aufweist. Geeignete Schneideelemente sind insbesondere Schneidekanten oder Schneidnuten. Diese können insbesondere am Gewindeberg ausgebildet sein, beispielsweise durch mindestens eine entsprechende Schneidnut zwischen den Gewindeflanken, also einer Einkerbung, die mindestens zwei Gewindetäler miteinander verbindet, so dass mindestens ein Gewindeberg eine Kante zu der Einkerbung aufweist.
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Bevorzugt ist das Implantat selbstschneidend. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter „selbstschneidend” verstanden, dass das Implantat sofort nach einer Vorbohrung des Gewindelochs und ohne Vorschneiden des Gewindes eingesetzt werden kann. Bevorzugt weist das Implantat eine Schneidekante im apikalen Bereich zum vorwärts Schneiden auf. Beispielsweise kann eine Schneidekante durch das apikale Ende des Gewindebergs ausgebildet sein.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Gewinde keine Ausnehmungen oder Schneidnuten aufweist, die sich entlang von mehr als zwei Gewindetälern erstrecken und zum Beispiel zum Aufnehmen von Knochenspänen beim Eindrehen eines Gewindeschneiders dienen.
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Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter „vorwärts Schneiden” oder „vorwärts schneidend” verstanden, dass ein Innengewinde in den Knochen beim Hineindrehen des Implantats in den Knochen hineingeschnitten wird. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter „rückwärts Schneiden” oder „rückwärts schneidend” verstanden, dass ein Innengewinde in den Knochen beim Hinausdrehen des Implantats aus dem Knochen hineingeschnitten wird.
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Einem Fachmann sind geeignete Implantatkörperformen bekannt. Insbesondere kann der zweite Teilbereich des Implantatkörpers, der den Gewindeschneider aufweist abgesehen von dem Merkmal, dass er vorwärts und rückwärts schneidend ist, auf einem Gewindeteil eines Implantats aus dem Stand der Technik beruhen.
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Auch die Länge des Gewindeschneiders kann dem Stand der Technik entnommen werden.
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Das erfindungsgemäße Implantat hat darüber hinaus den Vorteil, dass der Implantatkörper zur Distraktion nicht gedreht werden muss sondern starr im Knochen verbleibt, so dass das Einwachsen im Knochen verbessert ist und eine Reizung der Schleimhaut durch ein Drehen des Implantatkörpers vermieden wird. In einer alternativen ausführungsform kann aber auch vorgesehen sein, dass der Implantatkörper zum bewegen der Membran gedreht wird.
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Das Verbindungselement ist aber bevorzugt so angeordnet, dass es selbst und somit auch die mit dem Verbindungselement verbundene Membran entlang zumindest eines Teilbereichs der Längsachse des Implantatkörpers bewegbar ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Distraktionsmembran ein Loch auf, durch das der Implantatkörper hindurchreicht. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Loch nicht am Mittelpunkt der Distraktionsmembran positioniert.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Aufbau des Implantatkörpers als Zahnstange ausgebildet. Die Zahnstange ist bevorzugt eine Rundzahnstange.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der der Aufbau des Implantatkörpers als Zahnstange ausgebildet und das Verbindungselement weist eine auf dem als Zahnstange ausgebildeten Aufbau drehbare Innengewindemutter auf, die in einer Hülse drehbar gelagert ist, wobei die Hülse mit der Distraktionsmembran verbunden ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Implantatkörper entlang seiner Längsachse einen ersten Teilbereich und einen zweiten Teilbereich mit einem Gewinde auf, wobei der erste Teilbereich als Zahnstange ausgebildet ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Implantat, insbesondere Zahnimplantat, einen Implantatkörper und eine Distraktionsmembran, wobei die Distraktionsmembran über ein Verbindungselement mit dem Implantatkörper verbunden ist, wobei das Verbindungselement über einen ersten Teilbereich der Längsachse des Implantatkörpers beweglich angeordnet ist und wobei durch die bewegliche Anordnung des Verbindungselements ein Verschieben der Distraktionsmembran entlang eines Längsachsenabschnitts des Implantatkörpers ermöglicht wird, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teilbereich als Zahnstange ausgebildet ist und das Verbindungselement eine auf dem als Zahnstange ausgebildeten ersten Teilbereich drehbare Innengewindemutter aufweist, die in einer Hülse drehbar gelagert ist, wobei die Hülse mit der Membran verbunden ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Verbindungselement ein Hülsengegenstück auf, über das die Hülse mit der Membran verbunden ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Hülsengegenstück fest mit der Distraktionsmembran verbunden. Bevorzugt ist das Hülsengegenstück und die Membran einstückig, also das Hülsengegenstück ein Bestandteil der Membran. Insbesondere ist das Hülsengegenstück bevorzugt als Ausformung der Membrangegenfläche ausgeführt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform liegt die Innengewindemutter auf dem Hülsengegenstück auf und ist dort drehbar gelagert. Bevorzugt sind die Hülse und das Hülsengegenstück miteinander verbunden, beispielsweise verklebt, verschweißt, verschraubt, verklemmt oder über eine Klickverbindung verbunden.
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Der erfindungsgemäß bevorzugte Aufbau des Verbindungselements mit Hülse, Hülsengegenstück und in der Hülse drehbar gelagerter Innengewindemutter hat den zusätzlichen technischen Vorteil, dass so oberhalb der Membran durch das Verbindungsstück eine glatte Form gebildet wird, an der sich Bakterien nur schlecht festsetzen können. Die bevorzugte einstückige Ausbildung der Membran und des Hülsengegenstücks verstärkt diesen Schutz vor einem Bakterienbefall noch zusätzlich, da dadurch eine Rille oder ähnliches am Übergang von Membrangegenfläche zu Hülsengegenstück in vorteilhafter Weise vermieden wird.
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Das erfindungsgemäße Implantat hat darüber hinaus den Vorteil, dass der Implantatkörper zur Distraktion nicht gedreht werden muss sondern starr im Knochen verbleibt, so dass das Einwachsen im Knochen verbessert ist und eine Reizung der Schleimhaut durch ein Drehen des Implantatkörpers vermieden wird.
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Das Verbindungselement ist also so angeordnet, dass es selbst und somit auch die mit dem Verbindungselement verbundene Membran entlang zumindest eines Teilbereichs der Längsachse des Implantatkörpers bewegbar ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Distraktionsmembran gewölbt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Distraktionsmembran eine erste Seitenfläche, eine zweite Seitenfläche, eine dritte Seitenfläche und eine vierte Seitenfläche auf, wobei die erste Seitenfläche der zweiten Seitenfläche gegenüber liegt und wobei der Abstand des Lochs der Distraktionsmembran zur ersten Seitenfläche geringer ist als der Abstand des Lochs zur zweiten Seitenfläche.
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Diese asymmetrische Positionierung der Distraktionsmembran an der Implantatkörperachse des erfindungsgemäßen Implantats hat den Vorteil, dass so ein Kieferkamm besonders gut von der Distraktionsmembran abgedeckt werden kann, da ein Kieferkamm gewöhnlicher Weise keinen symmetrischen Querschnitt hat. Je nach Wölbung des Kieferkamms kann somit eine passende Distraktionsmembran ausgewählt werden, deren Loch entweder nur wenig vom Mittelpunkt der Distraktionsmembran entfernt ist oder deren Lochstärker vom Mittelpunkt der Distraktionsmembran entfernt ist. Der Zahnarzt kann beispielsweise unterschiedliche Distraktionsmembranen vorrätig halten und je nach Kieferkammform die entsprechende Distraktionsmembran auswählen. Auch ist es natürlich möglich, eine Distraktionsmembran individuell an einen Kieferkamm anzupassen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform hat die Distraktionsmembran eine vierkantige Grundfläche.
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In einer bevorzugten Ausführungsform liegt die dritte Seitenfläche der vierten Seitenfläche gegenüber, wobei der Abstand des Lochs der Distraktionsmembran zur dritten Seitenfläche etwa gleich groß ist wie der Abstand des Lochs zur vierten Seitenfläche.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Verbindungselement ein Getriebe, insbesondere ein selbsthemmendes Getriebe, zum Bewegen der Distraktionsmembran entlang der Längsachse des Implantatkörpers.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Verbindungselement eine Distanzhülse auf.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Verbindungselement ein Gehäuse mit einem Durchgang und einen Gewindekörper auf, wobei die Zahnstange in Längserstreckung durch den Durchgang im Wesentlichen spielfrei durch das Gehäuse eingeschoben ist, und wobei der Gewindekörper derart in dem Gehäuse drehbar gelagert ist, dass der Gewindekörper und die Zahnstange in Wirkeingriff stehen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Implantat zur Verwendung bei einer Knochendistraktion.
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Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter einer „Membran” eine medizinische Membran verstanden, die bei medizinischen Verfahren zur Regeneration eines Knochens oder bei dem Einbringen von Knochenersatzmaterialen in einem Knochendefekt verwendet wird. Dabei wird unter dem Begriff Knochenregeneration sowohl eine Knochenneubildung beispielsweise durch natürliche oder künstliche Distraktion als auch das Einbringen und Einwachsen lassen von Knochenersatzmaterialen in einem Knochendefekt verstanden.
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Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter einer Membran ein im ungewölbten Zustand plattenförmiger, also planer oder ebener Körper verstanden. Die Membran hat eine Kontaktfläche, die zur Anlagerung bzw. Anhaftung von Osteoblasten im Bereich eines Knochendefekts dient, und eine der Kontaktfläche gegenüber liegende Gegenfläche. Diese beiden Flächen können jegliche Form haben, beispielsweise rund, oval, viereckig oder mehreckig sein. Bevorzugt sind die Kontaktfläche und die Gegenfläche der Membran im ungewölbten Zustand rechteckig oder rund. Im ungewölbten Zustand ergibt sich die Größe dieser beiden Flächen einer rechteckigen Membran aus der Länge und der Breite der Membran. Die Membran hat weiterhin mindestens eine Seitenfläche, insbesondere vier Seitenflächen, wenn es sich um eine rechteckige Membran handelt. Im ungewölbten Zustand ergibt sich die Größe von zwei der Seitenflächen aus der Höhe und der Länge einer rechteckigen Membran, die Größe der zwei anderen Seitenflächen aus der Höhe und der Breite der Membran. Die Membran ist erfindungsgemäß möglichst dünn, das heißt die Größe der Seitenflächen ist um Vielfaches kleiner als die Größe der Kontaktfläche und bei einer viereckigen Membran ist die Höhe der Membran um ein Vielfaches kleiner als die Länge und die Breite der Membran.
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Bevorzugt dient eine erfindungsgemäß verwendete Membran zur Knochenregeneration im Mund-Kiefer-Bereich also insbesondere zur Knochenregeneration bei einem Kiefer. Bei dem Kiefer kann es sich um einen Oberkiefer oder einen Unterkiefer handeln.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Membran eine Distraktionsmembran.
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Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter einer „Distraktionsmembran” eine medizinische Membran verstanden, die als künstliche Grenzfläche bei einer Knochendistraktion dienen kann oder dient. Eine solche Distraktionsmembran ist bevorzugt starr und bruchstabil, insbesondere formstabil ist. Eine Distraktionsmembran ist bevorzugt derart ausgestaltet, dass sie an eine Distraktionsvorrichtung befestigt werden kann und mit Hilfe der Distraktionsvorrichtung kontrolliert mit einer gewünschten Geschwindigkeit kontinuierlich oder in Einzelschritten vom Knochen entfernt werden kann, beispielsweise vom Knochen weggezogen oder weggeschoben werden kann. Eine Distraktionsmembran ist somit eine spezifische Untergruppe von medizinischen Membranen, die von einem Fachmann ohne weiteres von anderen medizinischen Membranen, die beispielsweise zur einfachen Abdeckung eines Knochendefektes dienen, unterschieden werden kann.
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Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter einer „Knochendistraktion” oder einer „Kallusdistraktion” ein medizinisches Verfahren zur Knochenregeneration verstanden, bei dem ein Element langsam von einem Knochendefekt entfernt wird, sodass auf die in einem zwischen dem Knochendefekt und dem Element entstehenden Kallus befindlichen Zellen, insbesondere Osteoblasten, ein künstlicher biomechanischer Impuls, insbesondere Zugimpuls ausgeübt wird. Bei dem Element kann es sich beispielsweise um einen Knochen, ein Knochenfragment oder einen künstlichen Körper handeln. Insbesondere kann es sich bei dem Element um eine Distraktionsmembran handeln.
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Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter einem „biomechanischen Impuls” eine mechanische Kraftübertragung, insbesondere die Übertragung einer Zugkraft, auf eine Zelle, insbesondere Osteoblasten, und die dadurch ausgelösten biologischen Prozesse in der Zelle verstanden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform besteht die Distraktionsmembran aus einem Metall oder einer Metalllegierung. In einer bevorzugten Ausführungsform besteht die Distraktionsmembran, insbesondere Distraktionsmembran aus Titan.
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Alternativ kann die Membran auch aus Magnesium oder einer Magnesiumlegierung gebildet sein oder diese Materialien überwiegend enthalten. Dadurch kann in vorteilhafter Weise eine bioresorbierbare Membran bereitgestellt werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform besteht die Membran, insbesondere Distraktionsmembran aus Titan, wobei die Kontaktfläche beschichtet ist, wobei die Schicht bevorzugt aus einem mineralischen Material besteht oder überwiegend ein mineralisches Material enthält. Die Kontaktfläche kann beispielsweise mit Hydroxylapatit beschichtet sein.
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In einer bevorzugten Ausführungsform besteht die Membran aus einem resorbierbaren Material. Dadurch kann in vorteilhafter Weise auf ein Entfernen der Membran nach dem erfolgten Knochenaufbau verzichtet werden. Vielmehr kann die Membran zwischen Schleimhaut und Knochen verbleiben, wo sie in unschädliche Stoffe abgebaut und zersetzt wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Membran resorbierbar, insbesondere bioresorbierbar. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Membran dabei eine bioresorbierbare Distraktionsmembran.
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Die Membran kann auch aus Magnesium oder einer Magnesiumlegierung gebildet sein oder diese Materialien überwiegend enthalten. Dadurch kann in vorteilhafter Weise eine bioresorbierbare Membran bereitgestellt werden. Auch hier kann die Kontaktfläche beispielsweise mit Hydroxylapatit oder einem anderen mineralischen Material beschichtet sein.
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Dem Fachmann sind weitere Materialen für resorbierbare, also bioabbaubare Membranen und unterschiedliche resorbierbare Membranen aus dem Stand der Technik bekannt. Geeignete resorbierbare Materialien sind beispielsweise Polylactit oder Polycaprolacton.
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Bevorzugt sind sowohl die Kontaktfläche als auch die Gegenfläche der Membran rau. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Membran sandgestrahlt. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Kontaktfläche und/oder die Gegenfläche der Membran sandgestrahlt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Kontaktfläche und/oder die Gegenfläche der Membran beschichtet.
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Die Membran kann bevorzugt perforiert sein. Sie kann also Poren aufweisen, die von der Gegenfläche durch die Membran hindurch zur Kontaktfläche hindurchreichen. Durch diese Poren kann sowohl der Knochendefekt und der dort befindliche Kallus als auch das durch die Membran vom Knochendefekt abgetrennte Bindegewebe gut mit Nährstoffen und Blut versorgt werden und dadurch besonders gut vaskularisieren.
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In einer bevorzugten Ausführungsform befindet sich das Verbindungselement auf der Gegenfläche der Membran oder reicht von der Gegenfläche aus gesehen in die Membran hinein. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Kanten der Membran abgerundet.
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Die Membran kann plan oder gewölbt ausgebildet sein.
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Insbesondere bei der Verwendung im Kieferbereich kann die Membran aber auch alternativ gewölbt sein. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Membran gewölbt. In einer alternativen Ausführungsform ist die Membran, insbesondere wenn sie eine Membran zur Verwendung im Kieferbereich ist, U-förmig gewölbt. Eine U-förmig gewölbte Membran kann einen Knochendefekt, insbesondere im Kieferbereich, komplett abdecken, also von oben und von beiden Seiten abdecken. Im Querschnitt wie der Buchstaben ”U” umfasst sie mehr vestibulär und lingual den Kieferknochen. Damit wird die Fläche auch auf die Seitenwände des Kiefers erweitert, wo dadurch ebenfalls künstliche Impulse abgegeben werden. Dies kann dann der Kammverbreiterung dienen, da die klinische Aufgabe einer Kammerhöhung zusammen mit Kammverbreiterung sehr oft kombiniert auftritt.
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In einer alternativen Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Implantat ein Implantat zur Parodontalregeneration mittels Distraktion. Unter Paradontalregeneration wird eine Regeneration des Parodonts, also nicht nur des Knochens sondern auch des parodontalen Ligaments, der Wurzelhaut, der Gingiva und der Papillen, beispielsweise durch „Guided Tissue Regeneration” (GTR) verstanden. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Membran des Implantats zur Parodontalregeneration so klein dimensioniert, dass sie auch in Zahnzwischenräumen verwendet werden kann. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Membran des Implantats zur Parodontalregeneration sehr dünn. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Membran des Implantats zur Parodontalregeneration so geformt, dass sie mindestens eine Auslappung oder ein Segment aufweist, die oder das in einen Zahnzwischenraum eingeschoben werden kann.
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Ein Fachmann wird ohne weiteres eine geeignete Größe der Membran ermitteln können. Die Mindestgröße einer bevorzugten Membran mit Loch zum Durchführen des Implantatkörpers ergibt sich aus dem Durchmesser des Implantatkörpers und des daraus resultierenden Durchmessers des Lochs. Bevorzugt hat die Membran einen Durchmesser von mindestens 3 mm, mehr bevorzugt mindestens 4 mm, besonders bevorzugt mindestens 5 mm, beispielsweise etwa 6 bis 8 mm, insbesondere 7,15 mm. Die Durchmesserangabe bezieht sich auf runde Membranen. Bei eckigen Membranen, insbesondere rechteckigen Membranen beziehen sich die genannten Mindestdurchmesserwerte auf die Mindestlänge und Mindestbreite der Membran.
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Die Größe der Membran kann an die Größe der Knochenfläche angepasst sein, auf der ein Knochenaufbau stattfinden soll.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Wölbung einen Radius auf, der dem Radius eines zu behandelnden Kieferknochenkamms entspricht.
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Die erfindungsgemäße Membran kann zum mehrmaligen oder einmaligen Gebrauch bestimmt sein. Bevorzugt ist die Membran zur einmaligen Verwendung bestimmt, da dies bei medizinischen Membranen allgemein üblich ist und die Haftfähigkeit der Oberfläche der Membran durch den Kontakt mit Körperflüssigkeit abnimmt.
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Die Membranen können in Form und Größe konfektioniert sein oder individuell an den zu behandelnden Knochendefekt angepasst sein.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Verbindungselement ein Getriebe, insbesondere ein selbsthemmendes Getriebe, zum Bewegen der Membran entlang der Längsachse des Implantatkörpers.
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Das Verbindungselement dient der Befestigung der Membran am Implantatkörper und dem kontrollierten Verschieben der Membran entlang des Implantatkörpers.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Verbindungselement an der Gegenfläche der Membran befestigt oder in ein Loch der Membran eingesteckt oder bevorzugt eingeschraubt.
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Bevorzugt verbindet das Verbindungselement die Membran und den Implantatkörper in der Weise, dass die Kontaktfläche der Membran in Richtung Spitze des Implantatkörpers gerichtet ist und dass das Verbindungselement in Richtung Kopf des Implantatkörpers gerichtet ist.
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Dem Fachmann sind ohne weiteres verschiedene Ausführungsformen eines geeigneten Verbindungselements bekannt, die die erfindungsgemäße Verbindung der Membran mit dem Implantatkörper erlauben und ein Bewegen, insbesondere kontrolliertes Bewegen der Membran entlang des Implantatkörpers erlauben.
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Bevorzugt weist das Verbindungselement einen Angriffspunkt für ein Werkzeug auf, so dass mithilfe des Werkzeugs das Verbindungselement kontrolliert entlang des Implantatkörpers bewegt beziehungsweise verschoben werden kann. Bevorzugt ist der Angriffspunkt für das Werkzeug an dem Stellkörper des Verbindungselements.
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In einer bevorzugten Ausführungsform befindet sich der Angriffspunkt für das Werkzeug auf der Seitenfläche der Innengewindemutter. Bevorzugt weist dabei die Hülse, in der die Innengewindemutter liegt, seitliche Öffnungen auf, durch die der Angriffspunkt an der Innengewindemutter mit dem Werkzeug erreicht werden kann. Diese ausführungsform ermöglicht es, dass zum Bewegen des Verbindungselements und der Membran eine auf dem Implantatkörper sitzende Krone nicht abgenommen werden muss. Alternativ kann aber auch vorgesehen sein, dass sich der Angriffspunkt auf der Oberseite der Innengewindemutter befindet.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Verbindungselement eine Distanzhülse auf. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Verbindungselement als Distanzhülse ausgebildet. Bevorzugt hat die Distanzhülse zumindest teilweise eine konische Form.
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In einer alternativen Ausführungsform weist das Verbindungselement eine Distanzhülse und mindestens ein weiteres Teilelement auf. Bevorzugt dient das mindestens eine weitere Teilelement zur verschiebbaren Verbindung des Verbindungselements mit dem Implantatkörper.
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Im Stand der Technik ist eine Distanzhülse ein metallischer Körper, der bei Implantaten verwendet wird. Eine Distanzhülse soll den Abstand zwischen Knochen und Schleimhaut überbrücken. Die Distanzhülse wird meist während der Einheilungsphase eines Implantats eingesetzt.
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Eine Distanzhülse kann in vorteilhafter Weise bei einem erfindungsgemäßen Implantat als Bestandteil des Verbindungselements vorhanden sein. Bevorzugt bildet die Distanzhülse zumindest den Teil des Verbindungselements, der direkt mit der Membran verbunden ist. In dieser Ausgestaltungsform kann die Distanzhülse in vorteilhafter Weise zwei Aufgaben erfüllen. Zum einen kann die Distanzhülse als Zwischenelement zwischen der Membran und dem Teilelement des Verbindungselements, das an dem Implantatkörper gelagert ist, eine sichere und einfache Verbindung ermöglichen, zum anderen liegt die Distanzhülse bei dieser Ausführung an einer Position, bei der sie insbesondere bei einer Verwendung im Kieferbereich durch die Mundschleimhaut hindurchreicht und sie somit die Grenze zwischen der unter der Schleimhaut liegenden Membran und den über der Schleimhaut liegenden weiteren Teilelementen des Verbindungselementes bildet. Damit kann durch die Membran und die Distanzhülse eine glatte, nicht scharfkantige Oberfläche erzeugt werden, mit der die Schleimhaut in Berührung kommt, so dass die Schleimhaut während der Distraktion nicht an dem Implantatkörper, insbesondere an scharfkantigen Teilen des Implantatkörpers, wie dem Gewindeteil oder dem fakultativen Zahnstangenteil, reibt.
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In einer alternativen Ausführungsform ist die Membran aus einer Fläche der Distanzhülse gebildet. Die Distanzhülse ist dabei derart ausgestaltet, dass sie eine Fläche aufweist, die in Richtung der Spitze des Implantatkörpers gerichtet ist und auf diese Fläche entweder eine Membran aufgebracht ist oder diese Fläche membranartig ausgebildet ist, insbesondere beschichtet ist, beispielsweise mit Hydroxylapatit beschichtet ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Verbindungselement ein Gehäuse mit einem Durchgang und einen Gewindekörper auf, wobei der als Zahnstange ausgeführte Teil des Implantatkörpers in Längserstreckung durch den Durchgang zumindest im Wesentlichen spielfrei durch das Gehäuse eingeschoben ist, und wobei der Gewindekörper derart in dem Gehäuse drehbar gelagert ist, dass der Gewindekörper und die Zahnstange in Wirkeingriff stehen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform basiert das Implantat auf dem System eines Verbindungselements mit einer Stellmutter mit Innengewinde, die drehbar in dem Gehäuse gelagert ist und auf dem Implantatkörper aufgeschraubt ist. Durch ein Drehen dieser Stellmutter bewegt sich diese und mit ihr das Gehäuse und somit das Verbindungselement mit Membran entlang des Implantatkörpers. Bevorzugt ist dabei auch eine Ausführungsform, bei der das Verbindungselement als Distanzhülse ausgebildet ist, wobei die Membran an einer Fläche der Distanzhülse befestigt ist. Oder die Membran aus einer Fläche der Distanzhülse gebildet ist, wie weiter oben beschrieben.
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In einer alternativen Ausführungsform basiert das Implantat auf dem System eines Verbindungselements mit einem Schneckengetriebe, einem Implantatkörper mit einem Zahnstangenabschnitt und einer Membran, wobei die rotatorische Bewegung eines Gewindekörpers, insbesondere einer Schraube, in eine translatorische Bewegung des Verbindungselements und somit der Membran an der Zahnstange übersetzt wird. Bevorzugt hat der Gewindekörper, insbesondere die Schraube, ein Gewinde mit einer Steigung p = 0,1 bis 0,5 mm, insbesondere ca. 0,3 mm, insbesondere 0,3 mm und die Zahnstange ist entsprechend verzahnt. Durch eine Steigung von 0,3 mm des Gewindekörpers ergibt sich zum Beispiel pro vollständige Umdrehung des Gewindekörpers ein Hub von 0,3 mm.
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Bevorzugt besteht der Implantatkörper aus einem Metall, insbesondere Titan oder aus Zirkonium, insbesondere wenn es sich bei dem erfindungsgemäßen Implantat um ein Zahnimplantat handelt. Dem Fachmann sind geeignete Materialien für einen Zahnimplantatkörper bekannt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform dient das erfindungsgemäße Zahnimplantat zur Verwendung bei einer Knochendistraktion und gleichzeitig als dauerhaftes Implantat.
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Das erfindungsgemäße Implantat kann bevorzugt als dauerhaftes Implantat und insbesondere dauerhaftes Zahnimplantat ausgestaltet sein. Das Zahnimplantat kann bevorzugt eine Krone aufweisen. Alternativ kann dann nach erfolgter Knochendistraktion das Verbindungselement entfernt werden und durch eine Krone ersetzt werden.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein erfindungsgemäßes Implantat zur Verwendung zur Kallusdistraktion, insbesondere zum Aufbau eines Knochens, insbesondere Kieferknochens durch Distraktion.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Implantat zur Kallusdistraktion geeignet. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Implantat zur Knochenregeneration geeignet.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Zahnimplantat zur Kallusdistraktion im Kieferbereich geeignet. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Zahnimplantat zur Knochenregeneration im Kieferbereich geeignet. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Zahnimplantat zur Parodontalregeneration im Kieferbereich geeignet.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Implantat zur Verwendung in einem medizinischen Verfahren, insbesondere in einem chirurgischen Verfahren vorgesehen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Implantat zur Verwendung bei der Knochenregeneration durch Distraktion, insbesondere im Kieferbereich vorgesehen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Implantat zur Verwendung zur Knochendistraktion, insbesondere eines Kieferknochens geeignet. In einer bevorzugten Ausführungsform dient das erfindungsgemäße Implantat zur Verwendung zur Knochendistraktion, insbesondere eines Kieferknochens.
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Bevorzugt wird die Distraktion mit dem erfindungsgemäßen Implantat mit einer Distraktionsgeschwindigkeit von mindestens 0,2 mm pro Tag bis höchstens 2,5 mm pro Tag, insbesondere von mindestens 0,5 mm pro Tag bis höchstens 2 mm pro Tag durchgeführt. Besonders bevorzugt beträgt die Distraktionsgeschwindigkeit etwa 1 mm pro Tag.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein erfindungsgemäßes Implantat zur Verwendung zur Kallusdistraktion, insbesondere zum Aufbau eines Kieferknochens durch Distraktion.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein erfindungsgemäßes Implantat zur Verwendung zur Parodontalregeneration durch Distraktion.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Kit, enthaltend ein erfindungsgemäßes Implantat. Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Kit, enthaltend den Implantatgrundkörper eines erfindungsgemäßen Implantats, mindestens ein Verbindungselement und mindestens eine Membran, insbesondere mehrere unterschiedliche Membranen.
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Bevorzugt enthält der Kit eine Gebrauchsanleitung. Bevorzugt enthält die Gebrauchsanweisung Angaben, wie der Kit für das Setzen des Implantats und die Durchführung einer Kallusdistraktion verwendet werden kann.
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Eine bevorzugte Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Kit zur Verwendung in medizinischen Verfahren, insbesondere chirurgischen Verfahren, bevorzugt bei der Knochendistraktion, insbesondere im Kieferbereich. Eine weitere bevorzugte Ausführungsform ist die Verwendung eines erfindungsgemäßen Kits zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Implantats.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch die Verwendung eines erfindungsgemäßen Implantats in einem medizinischen Verfahren, insbesondere in einem chirurgischen Verfahren.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch die Verwendung eines erfindungsgemäßen Implantats zur Kallusdistraktion, insbesondere im Kieferbereich, insbesondere zum Aufbau eines Kieferknochens durch Distraktion.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch Verfahren zur Kallusdistraktion, insbesondere zum Aufbau eines Kieferknochens durch Distraktion, wobei eine Membran eines erfindungsgemäßen Implantats auf ein zu regenerierendes Knochendefekt appliziert wird und auf diese Membran über das Verbindungselement Zugspannung ausgeübt wird. Die Membran wird also mit einer bestimmten Geschwindigkeit mit der Zahnstange vom Knochendefekt entfernt. Bevorzugt beträgt die Geschwindigkeit 0,2 mm bis 2,5 mm pro Tag, insbesondere 0,5 mm bis 2 mm pro Tag. Besonders bevorzugt beträgt die Geschwindigkeit etwa 1 mm pro Tag. Ohne an die Theorie gebunden zu sein ist bei solchen Distraktionsverfahren bei Beginn des Verfahrens insbesondere ein Abstand von ca. 1,5 mm zwischen Membran und Knochen vorteilhaft.
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Das langsame Entfernen der Membran vom Knochendefekt kann kontinuierlich oder diskontinuierlich, beispielsweise täglich oder halbtäglich, erfolgen.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch Verfahren zur Kallusdistraktion, insbesondere zum Aufbau eines Kieferknochens durch Distraktion, enthaltend folgende Schritte:
- a) Implantieren des erfindungsgemäßen Implantats in einen Knochen, bevorzugt einen Kieferknochen, wobei das Implantat ein provisorisches Implantat ist und wobei der zweite Teilbereich des Implantatkörpers zumindest teilweise in den Knochen oder ein vorgebohrtes Loch im Knochen hineingedreht wird;
- b) Durchführen einer Distraktionsosteogenese mit der Membran des erfindungsgemäßen Implantats; insbesondere wie oben beschrieben;
- c) Entfernen des Befestigungselements vom Implantatkörper;
- d) Herausdrehen des provisorischen Implantatkörpers aus dem Knochen;
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Bevorzugt folgt bei einer Distraktion im Kieferbereich der Schritt e) Einsetzen und Einwachsen lassen deines dauerhaften Implantats in das Bohrloch des entfernten erfindungsgemäßen Implantats.
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Die vorliegende Erfindung betrifft aber auch bevorzugt ein Verfahren zur Implantation eines dauerhaften erfindungsgemäßen Zahnimplantats, enthaltend folgende Schritte:
- a) Implantieren des erfindungsgemäßen Implantats in einen Knochen, bevorzugt einen Kieferknochen, wobei das Implantat ein dauerhaftes Implantat ist;
- b) Durchführen einer Distraktionsosteogenese mit der Membran des erfindungsgemäßen Implantats; insbesondere wie oben beschrieben;
- c) Entfernen des Befestigungselements vom Implantatkörper;
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Bevorzugt wird auf ein Zahnimplantat in den erfindungsgemäßen Verfahren eine Krone aufgesetzt.
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Bevorzugt wird bei den erfindungsgemäßen Verfahren eine bioresorbierbare Membran verwendet, die nicht entfernt werden muss. Alternativ kann eine nicht bioabbaubare Membran, zum Beispiel aus Titan, verwendet werden. Diese wird bevorzugt nach dem Entfernen des Befestigungselements vom Implantatkörper ebenfalls entfernt.
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Bevorzugt enthält Schritt a) der erfindungsgemäßen Verfahren folgende Teilschritte:
- a1) Implantieren des Implantatkörpers in den Knochen;
- a2) Aufstecken der Membran auf den Implantatkörper und Anlegen der Membran an den Knochendefekt;
- a3) Aufstecken des Verbindungselements auf den Implantatkörper; und
- a4) Befestigen des Verbindungselements an die Membran, beispielsweise durch Verschrauben, Feststecken, Festrasten, Festklicken oder Festkleben des Verbindungselements, insbesondere der Distanzhülse des Verbindungselements, an das Loch der Membran.
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Alternativ können auch folgende Teilschritte vorgesehen sein:
- a1) Anlegen der Membran an den Knochendefekt;
- a2) Einführen des Implantatkörpers in das Loch der Membran und implantieren des Implantatkörpers in den Knochen;
- a3) Aufstecken des Verbindungselements auf den Implantatkörper; und
- a4) Befestigen des Verbindungselements an die Membran, beispielsweise durch Verschrauben, Feststecken, Festrasten, Festklicken oder Festkleben des Verbindungselements, insbesondere der Distanzhülse des Verbindungselements, an das Loch der Membran.
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Vor Schritt a) können die fakultativen Schritte „Setzen einer Pilotbohrung in den Knochen” und „Erweiterung der Pilotbohrung” durchgeführt werden. Nach dem Einheilen des endgültigen Implantats wird meist eine Krone auf das endgültige Implantat gesetzt. Dies kann aber auch bei provisorischen Implantaten der Fall sein.
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In vorteilhafter Weise kann Schritt b), insbesondere das schrittweise Verschieben des Verbindungselementes durch den Patienten oder einen nicht ausgebildeten Helfer erfolgen, beispielsweise mit Hilfe eines Werkzeugs, das an einen Angriffspunkt für das Werkzeug an dem Verbindungselement, bevorzugt an dem Stellkörper des Verbindungselements angesetzt werden kann.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich auch aus den Unteransprüchen.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
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1 den Querschnitt einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Implantats;
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2 eine weitere bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implantats und eine Detailansicht des zweiten Teilbereichs mit Gewindeschneider;
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3 eine weitere Ansicht der bevorzugten Ausführungsform des Implantats von 2 sowie den entsprechenden Implantatkörper aus drei verschiedenen Blickrichtungen;
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4 die Membran und das Verbindungselement der bevorzugten Ausführungsform des Implantats von 2;
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5 eine weitere alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implantats (100) während einer erfindungsgemäßen Verwendung zur Knochendistraktion im Kieferbereich (50).
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6 ein erfindungsgemäßes Implantat mit einer bevorzugten Ausführungsform eines Werkzeugs zum Bewegen der Membran;
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7 weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Implantats mit unterschiedlich positionierten Membranen;
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8 eine weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Implantats mit eine seitlichen Angriffspunkten für ein Werkzeug zum Bewegen der Membran.
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Natürlich können auch bevorzugte Details der in den 1 bis 9 gezeigten Ausführungsformen miteinander kombiniert werden.
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1 zeigt den Querschnitt einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Implantats (100). Das Implantat (100) umfasst einen Implantatkörper (10), eine Distraktionsmembran (20) und ein Verbindungselement (30).
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Der koronale, erste Teilbereich (11), also der Aufbau, des Implantatkörpers (10) ist als Zahnstange (13) ausgebildet. Der Implantatkörper (10) hat ein Loch (14), das als Angriffspunkt für ein Werkzeug zum Einschrauben in einen Knochen oder Herausschrauben aus einem Knochen des Implantatkörpers (10) dient.
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Die Distraktionsmembran (20) weist eine Kontaktfläche (21) und eine Gegenfläche (22) auf. Die Kontaktfläche (21) wird bevorzugt durch eine Beschichtung, beispielsweise aus einem mineralischen Material, gebildet.
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Die Distraktionsmembran (20) ist über das Verbindungselement (30) mit dem Implantatkörper (10) derart verbunden, dass die Membran (20) entlang des Implantatkörpers (10) exakt bewegt beziehungsweise verschoben werden kann. Das Verbindungselement (30) weist eine teilweise konische Distanzhülse (32) als Hülse auf. In diese ist die Membran (20) eingerastet, eingeschraubt oder eingeklebt. In der Distanzhülse (32) ist eine Stellmutter (37) drehbar gelagert, die ein Innengewinde aufweist. Durch das Drehen der Stellmutter (37) kann die Distanzhülse (32) und somit auch die Membran (20) entlang des Implantatkörpers (10) verschoben werden. Die Stellmutter (37) ist also ein drehbar gelagerter Gewindekörper, der mit der Zahnstange (13) des koronalen Abschnitts (11) des Implantatkörpers (10) in Wirkeingriff steht.
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Der apikale, zweite Teilbereich (12) des Implantatkörpers (10), also das Knochenverankerungselement, weist ein Außengewinde (40) zum Einschrauben oder Einbohren des Implantatkörpers (10) in einem Knochen auf. Das Gewinde (40) weist Gewindetäler (41) und Gewindeberge (42) auf, durch die die Gewindeflanken gebildet werden. Das Gewinde (40) hat einen nach apikal gerichteten Endbereich (44) und einen nach zervikal gerichteten Endbereich (45). Das Gewinde (40) ist als vorwärtsschneidendes Gewinde ausgeführt, so dass es beim Eindrehen des Implantatkörpers (10) in ein Bohrloch in einem Knochen oder in einen Knochen mit einem ersten Schneideelement (46) ein Innengewinde in den Knochen hineinschneidet. Darüber hinaus weist der zervikale Endbereich (45) des Gewindes (40) zusätzlich ein zweites Schneideelement (43) mit einer Schneidekante auf, die rückwärtsscheidend ist, also beim Herausdrehen des Implantatkörpers (10) aus dem Knochen ein Innengewinde in den Knochen schneiden kann.
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Ein Teilbereich (61) des Aufbaus (11) hat erfindungsgemäß eine glatte Oberfläche, während ein Teilbereich (62) des Knochenverankerungselements (12) eine raue Oberfläche hat.
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2 zeigt in 2a eine Übersicht einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implantats (100). Das Implantat (100) umfasst einen Implantatkörper (10), eine gewölbte Distraktionsmembran (20) und ein Verbindungselement (30).
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Der koronale Abschnitt (11) des Implantatkörpers (10) ist wieder als Zahnstange (13) ausgebildet.
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Der apikale Bereich (12) des Implantatkörpers (10) weist wieder ein Außengewinde (40) zum Einschrauben oder Einbohren des Implantatkörpers (10) in einem Knochen auf. Das Gewinde (40) weist Gewindetäler (41) und Gewindeberge (42) auf, durch die die Gewindeflanken gebildet werden. Das Gewinde (40) hat einen nach apikal gerichteten Endbereich (44) und einen nach zervikal gerichteten Endbereich (45). Das Gewinde (40) ist als vorwärtsschneidendes Gewinde ausgeführt, so dass es beim Eindrehen des Implantatkörpers (10) in ein Bohrloch in einem Knochen oder in einen Knochen mit einem ersten Schneideelement (46) ein Innengewinde in den Knochen hineinschneidet. Darüber hinaus weist der zervikale Endbereich (45) des Gewindes (40) ein zweites Schneideelement (43) mit einer Schneidekante auf, die rückwärtsscheidend ist.
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Der gesamte Aufbau (11) hat erfindungsgemäß bevorzugt eine glatte Oberfläche (61), während das gesamte Knochenverankerungselement (12) eine raue Oberfläche (62) hat.
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2b zeigt einen vergrößerten Ausschnitt des apikalen, zweiten Teilbereichs (12) des Implantatkörpers (10) aus 2a, wobei auch noch die Ansätze des koronalen, ersten Teilbereichs (11) mit der Zahnstange (13) in Form einer Rundzahnstange zu sehen ist.
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Der apikale Bereich (12) des Implantatkörpers (10) weist wieder ein vorwärtsschneidendes Außengewinde (40) mit Gewindetälern (41) und Gewindebergen (42) sowie einem nach apikal gerichteten Endbereich (44) und einem nach zervikal gerichteten Endbereich (45) auf. Der apikale Endbereich (44) des Gewindes (40) weist ein vorwärts schneidendes Schneideelement (46) auf. Der zervikale Endbereich (45) des Gewindes (40) weist ein Schneideelement (43) mit einer Schneidekante (43a) auf, die rückwärtsscheidend ist. Die Schneidekante (43a) wird mittels einer Einkerbung (43b) im obersten Gang des Gewindebergs (42) gebildet.
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Der Aufbau (11) hat erfindungsgemäß bevorzugt wieder eine glatte Oberfläche (61), während das gesamte Knochenverankerungselement (12) wieder eine raue Oberfläche (62) hat.
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3 zeigt in 3a das erfindungsgemäße Implantat (100) aus 2a in einer etwas anderen Perspektive. Das Implantat (100) umfasst wieder den Implantatkörper (10), die gewölbte Distraktionsmembran (20) und ein Verbindungselement (30). Der Implantatkörper (10) ist wieder in einen ersten koronalen Abschnitt (11) mit einer Zahnstange (13) in Form einer Rundzahnstange und in einen zweiten, apikalen Bereich (12) mit vorwärts und rückwärts schneidendem Gewinde (40) unterteilt. Das erste, koronale Ende des Implantatkörpers (10) weist ein Loch (14), hier ein Sechskantloch, auf, das als Angriffspunkt für ein Werkzeug zum Einschrauben oder Ausschrauben des Implantatkörpers dient. Die Membran (20) weist mehrere Poren (23) auf, die zu einer verbesserten Durchblutung des unter der Membran liegenden Gewebes führen. Das Verbindungselement (30) weist Löcher (34) als Angriffspunkte für ein Werkzeug zum Drehen einer Stellmutter des Verbindungselements (30) auf, wodurch die Membran (20) entlang des ersten, koronalen Teils (11) des Implantatkörpers (10) entlang bewegt werden kann, da die Stellmutter als ein drehbar gelagerter Gewindekörper mit der Zahnstange (13) des koronalen Abschnitts (11) des Implantatkörpers (10) in Wirkeingriff steht.
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Der Aufbau (11) hat erfindungsgemäß bevorzugt wieder eine glatte Oberfläche (61), während das gesamte Knochenverankerungselement (12) wieder eine raue Oberfläche (62) hat.
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In 3b ist der Implantatkörper (10) des Implantats aus 3a ohne Membran und Verbindungselement in drei verschiedenen Perspektiven zu sehen. Dabei wird zum einen die Ausgestaltung des koronalen ersten Teilbereichs (11) als Zahnstange (13) deutlich. Zum anderen ist im zweiten, apikalen Teilbereich (12) das in beide Richtungen schneidende Gewinde (40) mit dem nach apikal gerichteten Endbereich (44) und einem dortigen Schneideelement sowie dem nach zervikal gerichteten Endbereich (45) mit einem zweiten Schneidelement (43) deutlich zu sehen. Das zweite Schneideelement (43) mit einer Schneidekante (43a), die mittels einer Einkerbung (43b) im obersten Gang des Gewindes gebildet wird, ermöglicht das Schneiden eines Gewindes in dem durch die Kallusdistraktion mittels Membran neu gebildeten Knochen beim Herausdrehen des Implantatkörpers (10) aus dem Knochen.
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Der Aufbau (11) hat erfindungsgemäß bevorzugt wieder eine glatte Oberfläche (61), während das gesamte Knochenverankerungselement (12) wieder eine raue Oberfläche (62) hat.
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4 zeigt in 4a eine bevorzugte Ausführungsform der Distraktionsmembran (20) und des Verbindungselements (30).
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Die Distraktionsmembran (20) weist Poren (23) für eine verbesserte Blut- und Nährstoffzufuhr zum Kallusgewebe auf. Das Verbindungselement (30) ist dreiteilig. Eine Stellmutter (37) wird von einer Hülse (31a) und einem Hülsengegenstück (31b) gehalten. Die Stellmutter (37) liegt dabei auf dem Hülsengegenstück (31b) auf und ist in der Hülse (31a) drehbar gelagert. Dabei ist das Hülsengegenstück (31b) fest mit der Distraktionsmembran (20) verbunden beziehungsweise Bestandteil der Membran (20). Bevorzugt sind die Distraktionsmembran (20) und das Hülsengegenstück (31b) einstückig.
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Die Stellmutter (37) weist ein Innengewinde (38) auf, das in die Zahnstange (13) des Implantatkörpers (10) aus 3b eingreifen kann. Somit kann die Distraktionsmembran (20) durch Drehen der Stellmutter (37) entlang des ersten Teilbereichs (11) des Implantatkörpers (10) bewegt werden.
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Die Drehung der Stellmutter (37) wird durch drei Löcher (34) ermöglicht, die als Angriffspunkte für ein Drehwerkzeug dienen.
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4b zeigt die drei Einzelteile aus 4a, also die Distraktionsmembran (20) mit dem Hülsengegenstück (31b), wobei Distraktionsmembran und Hülsengegenstück einstückig ausgebildet sind, die Stellmutter (37) mit Innengewinde (38) und Löchern (34) und die Hülse (31a). Beim Zusammenbau der Vorrichtung kann die Hülse (31a) mit dem Hülsengegenstück (31b) auf jegliche geeignete Weise verbunden werden, beispielsweise angeschweißt oder angeklebt werden oder durch entsprechende Elemente, beispielsweise Clipelemente, gehalten werden.
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5 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implantats (100) während einer erfindungsgemäßen Verwendung zur Knochendistraktion im Kieferbereich (50).
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Gezeigt sind wieder der Implantatkörper (10) mit zweitem apikalem Bereich (12) und erstem koronalem Teilbereich (11) mit Zahnstange (13), die Distraktionsmembran (20) mit Kontaktfläche (21), Gegenfläche (22) und interkonnektierenden Perforationen oder Poren (23) und das Verbindungselement (30).
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In dieser Ausführungsform ist eine Distanzhülse (32) über ein Innengewinde mit einem Außengewinde (36) des Verbindungselements (30) verschraubt beziehungsweise verschraubbar. Die Distraktionsmembran (20) ist über ein Innengewinde in ihrem Loch (25) mit einem Außengewinde (35) der Distanzhülse (32) verschraubt beziehungsweise verschraubbar.
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Das Verbindungselement (30) ist hier so ausgestaltet, dass bei dem Gehäuse (31) ein Gewindekörper in Form einer Schnecke (33) derart in das Gehäuse (31) drehbar gelagert ist, dass die Schnecke (33) und die Zahnstange (13) in Wirkeingriff stehen. Die rotatorische Bewegung der Schnecke (33) kann so in eine translatorische Bewegung des Verbindungselements (30) und somit der Distraktionsmembran (20) an der Zahnstange (13) übersetzt werden. Die Schnecke (33) weist einen Angriffspunkt (34) für ein Werkzeug, beispielsweise einen Inbusschlüssel auf, so dass die Schnecke (33) leicht gedreht werden kann.
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Weiterhin ist ein Kieferknochen (51) mit zwei Zähnen (52) zu sehen. Der Kieferknochen (51) weist einen Knochendefekt auf, in den das Gewinde (40) des zweiten, apikalen Teils (12) des Implantatkörpers (10) eingeschraubt ist.
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Mit diesem Aufbau ist ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Knochenaufbau möglich. Dabei wird die Distraktionsmembran (20) über das Verbindungselement (30) durch tägliches oder halbtägliches Drehen der Schnecke (33) über ein an den Angriffspunkt (34) ansetzendes Werkzeug mit einer Geschwindigkeit von 0,2 mm bis 2,5 mm pro Tag vom Knochendefekt entfernt.
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Dadurch komm es im an der Kontaktfläche (21) anliegenden Gewebe (54), insbesondere Kallus zu Distraktionsimpulsen, die eine Knochenbildung auslösen. Über der Distraktionsmembran (20) liegt Bindegewebe (53).
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Die Distraktionsmembran (20) weißt erfindungsgemäß längeres Teilstück (20a) und ein kürzeres Teilstück auf, wobei hier nur das längere Teilstück (20) mit der zweiten Seitenfläche (28) zu sehen ist. Dies hat den Vorteil, dass die Membran den asymmetrischen Aufbau eines Kieferknochens besonders gut abdecken kann.
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Durch die interkonnektierenden Perforationen oder Poren (23) der Distraktionsmembran (20) ist ein Stoff- und Blutaustausch zwischen dem an der Kontaktfläche (21) anliegenden Gewebe (54) und dem an der Gegenfläche (22) anliegenden Gewebe (53) möglich.
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Vor und nach diesem Verfahren zum Knochenaufbau durch Kallusdistraktion mittels der Distraktionsmembran (20) kommen die Vorteile des bevorzugten Aufbaus des Implantatkörpers (10) mit einem vorwärts schneidenden und rückwärts schneidenden Gewinde (40) zum Tragen. Beim Einschrauben des Implantatkörpers (10) in den Knochen (51) kommt ein vorwärts schneidendes Schneideelement (46) im apikalen Bereich (44) des Gewindes (40) zum Einsatz, das ein Gewinde in den Knochen schneidet. Dies ist von herkömmlichen Implantaten hinlänglich bekannt und der Fachmann kennt geeignete Ausgestaltungsformen. Bei der nachfolgenden Distraktionsosteogenese bildet sich neuer Knochen im zervikal gerichteten Endbereich (45) des Gewindes (40), wenn dieses nicht komplett in den Knochen (51) eingedreht ist, aber auch vor allem im Bereich des ersten, koronalen Teilbereichs (11) des Implantatkörpers (10). Der neu gebildete Knochen umschließt also Teilbereiche des Implantatkörpers (10), insbesondere Bereiche des ersten Teilbereichs (11), der kein Gewinde aufweist. Wenn das Implantat (100) jedoch ein provisorisches Implantat ist, was erfindungsgemäß bevorzugt ist, so muss der Implantatkörper (10) wieder aus dem Knochen herausgeschraubt werden. Dies ist im Bereich des ursprünglichen Knochens (51) unproblematisch, da hier bereits ein Innengewinde durch das vorwärts schneidende Elemente des Gewindes (40) erzeugt wurde. Jedoch ist ein solches Innengewinde im neu gebildeten Knochen (54) nicht vorhanden. Daher weist das erfindungsgemäße Implantat (100) im zervikalen Endbereich (45) des Gewindes (40) ein zweites Schneideelement (43) mit einer Schneidekante auf, wobei das Schneideelement (43) rückwärts schneidend ist. Dadurch kann in vorteilhafter Weise beim Herausdrehen des Implantatkörpers (10) nach vollendeter Distraktion ein Innengewinde in den neu gebildeten Knochen (54) geschnitten werden, so dass zum einen der neu gebildete Knochen durch das Herausdrehen des Implantatkörpers (10) und dessen hervorstehende Teile, beispielsweise das Gewinde (40), nicht beschädigt wird und so dass ein nachfolgendes dauerhaftes Implantat direkt in das Innengewinde nicht nur des ursprünglichen Knochens (51), sondern auch des neu gebildeten Knochens (54) eingeschraubt werden kann.
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Der erste Teilbereich (11) hat erfindungsgemäß bevorzugt wieder eine glatte Oberfläche (61), während das zweite Teilbereich (12) wieder eine raue Oberfläche (62) hat. Dadurch ist der Implantatkörper (10) im ursprünglichen Knochen (51) und im neugebildeten Knochen (54) besonders gut verankert, während sich am ersten Teilbereich (11) Bakterien besonders schlecht ansiedeln können, so dass Infektionen, beispielsweise im Bereich des anliegenden Gewebes (53), vermieden werden. Natürlich kann aber auch nur ein Teilbereich des zweiten Teilbereich (12) rau sein, insbesondere der apikale Teilbereich des Knochenverankerungselements (12).
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6 zeigt die bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implantats aus den 2a und 3a (100) in Kombination mit einem Werkzeug (200) zum Verschieben der Distraktionsmembran (20).
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6a zeigt wieder das Implantat (100) mit Implantatkörper (10), Distraktionsmembran (20) und Verbindungselement (30). Wie aus den 2a und 3a und 4 hervorgeht, umfasst das Verbindungselement (30) eine vorliegend nicht sichtbare Stellmutter (37) mit drei Löchern (34).
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Der erste Teilbereich (11) hat erfindungsgemäß bevorzugt wieder eine glatte Oberfläche (61), während das zweite Teilbereich (12) wieder eine raue Oberfläche (62) hat.
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Zum Drehen der Stellmutter (37) und damit zum Verschieben der Distraktionsmembran (20) entlang des ersten, koronalen Bereichs (11) des Implantatkörpers (10) eignet sich das in den 6b und c gezeigte Werkzeug (200). Dieses weist ein Loch (210) auf, durch das das Werkzeug auf den Implantatkörper (10) aufgeschoben werden kann. Weiterhin weist das Werkzeug (200) drei Vorsprünge (234) auf, die in die Löcher (34) der Stellmutter (37) eingreifen können. Somit kann durch ein Drehen des Griffteils (211) über die drei Verbindungen zwischen den Löchern (34) und Vorsprüngen (234) die Stellmutter (37) gedreht werden, so dass sie sich an der Zahnstange (13) des Implantatkörpers (10) in Richtung des koronalen Endes des Implantatkörpers verschiebt und die Distraktionsmembran (20) über das Verbindungselement (30) mitzieht. 6d zeigt das Werkzeug (200) in auf das Implantat (100) aufgestecktem Zustand.
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7 zeigt verschiedene Ausführungsformen des bevorzugten Implantats aus den 2a und 3a. Die in den 7a, 7b und 7c gezeigten Implantate (100) weisen alle einen Implantatkörper (10), eine Distraktionsmembran (20) und ein Verbindungselement (30) mit den Details, wie in 3a gezeigt, auf. Unterschiedlich ist jedoch jeweils die Positionierung der Distraktionsmembran (20) in Bezug auf die Längsachse des Implantatkörpers (10) und also auch des Verbindungselements (30). In 7a ist die gewölbte Distraktionsmembran (20) mittig angeordnet. Das Loch der Distraktionsmembran (20), durch das der Implantatkörper (10) hindurch reicht, befindet sich also in der Mitte der Distraktionsmembran (20). Dagegen befindet sich dieses Loch in den 7b und 7c erfindungsgemäß bevorzugt nicht am Mittelpunkt der Distraktionsmembran (20). Somit ragt die Distraktionsmembran an einer Seite weiter hinaus als auf der gegenüberliegenden Seite. Diese bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implantats (100) hat den Vorteil, dass so ein Kieferkamm, wie in 7d gezeigt, besonders gut von der Distraktionsmembran (20) abgedeckt werden kann, da ein Kieferkamm (51) gewöhnlicher Weise keinen symmetrischen Querschnitt hat. Je nach Wölbung des Kieferkamms (51) kann somit eine passende Distraktionsmembran (20) ausgewählt werden, deren Loch entweder, wie in 7b gezeigt, nur wenig vom Mittelpunkt der Distraktionsmembran entfernt ist oder deren Loch, wie in 7c gezeigt, stärker vom Mittelpunkt der Distraktionsmembran entfernt ist. Der Zahnarzt kann beispielsweise unterschiedliche Distraktionsmembranen vorrätig halten und je nach Kieferkammform die entsprechende Distraktionsmembran auswählen. Auch ist es natürlich möglich, eine Distraktionsmembran individuell an einen Kieferkamm anzupassen.
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Der erste Teilbereich (11) hat erfindungsgemäß bevorzugt wieder eine glatte Oberfläche (61), während das zweite Teilbereich (12) wieder eine raue Oberfläche (62) hat. Dabei reicht in 7d der zweite Teilbereich (12) mit der rauen Oberfläche (62) weit in den Kieferkamm (51) und sorgt dort für eine gute Osseointegration. Auch ein Stück des ersten Teilbereichs (11) mit der glatten Oberfläche (61) reicht in den Kieferkamm (51). Dadurch können effektiv Infektionen verhindert werden, beispielsweise eine Periimplantitis.
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8 zeigt eine alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implantats (100) mit seitlichen Angriffspunkten für ein Werkzeug zum Verschieben der Distraktionsmembran (20).
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6a zeigt wieder das Implantat (100) mit Implantatkörper (10), Distraktionsmembran (20) und Verbindungselement (30). Das Verbindungselement (30) umfasst eine Stellmutter (37) mit Löchern (34).
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Der erste Teilbereich (11) hat erfindungsgemäß bevorzugt wieder eine glatte Oberfläche (61), während das zweite Teilbereich (12) wieder eine raue Oberfläche (62) hat.
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Zum Drehen der Stellmutter (37) und damit zum Verschieben der Distraktionsmembran (20) entlang des ersten, koronalen Bereichs (11) des Implantatkörpers (10) kann ein Werkzeug in die seitlich liegenden Löcher (34) eingreifen. Dies wird durch Öffnungen im Verbindungselement (30) ermöglicht. Das seitliche Eingreifen ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn auf dem Implantatkörper (10) bereits eine Krone angebracht ist.
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Ein Werkzeug kann in die Löcher (34) der Stellmutter (37) eingreifen, so dass durch ein Drehen des der Stellmutter (37) mit dem Werkzeug, wobei die Stellmutter (37) sich an der Zahnstange (13) des Implantatkörpers (10) in Richtung des koronalen Endes des Implantatkörpers verschiebt und die Distraktionsmembran (20) über das Verbindungselement (30) mitzieht. 8b zeigt das Implantat (100) aus 8a aus anderer Perspektive.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 03/051220 A2 [0005]
- DE 102010055431 A1 [0006]
- WO 01/91663 A1 [0006]
- US 5980252 [0006]
- US 6537070 B1 [0006]