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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden von Doppelmantelrohren, mit zwei Festflanschen und einem Sicherungselement zum axialen Verbinden der Festflansche; wobei die Festflansche jeweils einen Innenring und einen drehfest mit dem Innenring verbundenen Außenring aufweisen; wobei jedem der Innenringe ein Innenrohr und jedem der Außenringe ein Mantelrohr zugeordnet ist, und wobei die Festflansche zwischen dem Innenring und dem Außenring jeweils mindestens eine durch einen Ringraum voneinander beabstandete Axialbohrung aufweisen.
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Vorrichtungen zum Verbinden von Rohren, die auch als Rohrkupplungen bezeichnet werden, sind in vielfältigen Ausführungen bekannt. Besonders beliebt sind Rohrkupplungen, mit denen zwei Rohrenden ohne zusätzliche Werkzeuge leicht verbunden und wieder voneinander gelöst werden können. Je nach Einsatzgebiet der Rohrleitungen stellen sich vielfältige Anforderungen an die zu verwendenden Rohrkupplungen.
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Leistungsfähige Rohrkupplungen sollen es erlauben, die verbundenen Rohre auch im verlegten Zustand relativ zueinander zu verdrehen oder zu verschwenken, ohne dass die Durchströmung oder die Funktion der Kupplung beeinträchtigt wird. Zudem sollen Rohrkupplungen auch bei Leitungen verwendet werden können, die mit hohen Drücken beaufschlagt werden.
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Auch bei Leitungen, bei denen zwei Rohre im Wesentlichen koaxial ineinander verlaufen, werden Rohrkupplungen eingesetzt. Solche Leitungen sind unter der Bezeichnung Doppelrohr oder auch Doppelmantelrohr bekannt.
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Aus der
DE 198 37 296 B4 ist eine gattungsgemäße Rohrkupplung für Doppelmantelrohre bekannt. Die gezeigte Rohrkupplung verbindet zwei Enden von Doppelrohren lösbar miteinander, wobei eine Drehung der beiden Doppelrohre relativ zueinander möglich ist. Die Rohrkupplung besteht aus zwei – häufig als Festflansch bezeichneten – Kupplungsteilen, wobei beide Festflansche mit einem inneren und einem äußeren Rohrabschnitt verbunden sind und eine Axialbohrung zur Durchströmung der Kupplung aufweisen. Um zu verhindern, dass die Axialbohrungen in einer gegenüber der fluchtenden Lage ungünstig verdrehten Stellung der Flansche die Durchströmung absperren, wird vorgeschlagen, dass zwischen den beiden Festflanschen eine umlaufende Ringnut vorgesehen ist. In dieser Ringnut sammelt sich das die Axialbohrungen durchströmende Medium, wodurch in jeder Relativlage der Festflansche eine zuverlässige Durchströmung der Kupplung möglich ist.
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Die bekannten Rohrkupplungen sind jedoch hinsichtlich ihrer schwierigen Montage verbesserungswürdig. Doppelrohrkupplungen bestehen häufig aus zwei Teilen, von denen jedes mit einem Innen- und einem Außenrohr verbunden wird, bevor beide Teile, etwa mit einer Schelle, axial gesichert werden. Die Verbindung der beiden Kupplungsteile mit den Rohren gestaltet sich relativ einfach, wenn die beiden Rohre axial zueinander verschoben werden können. Zunächst werden in diesem Fall die Innenrohre mit den beiden Festflanschen verbunden.
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Anschließend werden die beiden Außenrohre über die bereits mit den Festflanschen verbundenen Innenrohre geschoben und ebenfalls mit den Festflanschen verbunden. Schließlich werden die beiden Festflansche zusammengesteckt und etwa mit einer Kupplungsschelle axial fixiert.
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Deutlich schwieriger und teilweise unmöglich gestaltet sich jedoch die Montage einer aus dem Stand der Technik bekannten Doppelrohrkupplung, wenn – zumindest auf einer Seite der Kupplung – ein Doppelrohrende mit dem Festflansch der Kupplung zu verbinden ist, bei dem die beiden Rohre nicht axial zueinander verschoben werden können. Dies kann in der Praxis häufig der Fall sein, beispielsweise wenn das Doppelrohrende aus einer Wand oder einer Maschine hervorsteht. In diesem Fall müssen die Rohrenden maßgenau abgesägt werden, bevor der Festflansch aufgesteckt wird. Konstruktionsbedingt ist jedoch nach dem Aufstecken des Festflansches nur noch das äußere Rohr zugänglich. Dies hat zur Folge, dass die Verbindung zwischen Festflansch und Innenrohr – etwa zur Ausbildung einer Schweißnaht – nicht mehr zugänglich ist.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte und zuvor näher erläuterte Doppelrohrkupplung so auszugestalten und weiterzubilden, dass die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile vermieden werden und dass insbesondere eine einfache Montage der Kupplung bei Doppelrohren, deren Rohre nicht axial zueinander verschoben werden können, möglich ist.
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Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung zum Verbinden von Doppelmantelrohren nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 dadurch gelöst, dass mindestens zwischen einem der Außenringe und dem ihm zugeordneten Mantelrohr ein axial verschiebbares Teleskoprohr angeordnet ist.
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Das Teleskoprohr ermöglicht eine gute Zugänglichkeit des Innenrohrs, so dass beispielsweise Schweißungen an dem Innenrohr durchgeführt werden können. Bei der Montage wird zunächst das Teleskoprohr auf das ihm zugeordnete Mantelrohr in eine Montageposition geschoben. Im nächsten Schritt wird der Innenring des ersten, teleskoprohrseitigen Festflansches mit dem ihm zugeordneten Innenrohr verschweißt. Dabei ist es unerheblich, ob der zweite Festflansch bereits mitsamt dem ihm zugeordneten Innen- und Mantelrohr mit dem ersten Festflansch verbunden ist oder nicht. Schließlich kann das Teleskoprohr axial in Richtung des ihm zugeordneten Festflansches verschoben werden und sowohl mit diesem als auch mit dem ihm zugeordneten Mantelrohr verschweißt werden. Die Doppelrohrkupplung kann also auf der Seite des Teleskoprohrs auch dann einfach montiert werden, wenn das Innenrohr und das Mantelrohr auf dieser Seite nicht relativ zueinander in axialer Richtung verschoben werden können.
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Es ist möglich, dass die Doppelrohrkupplung auf jeder Seite der Kupplung oder auch auf beiden Seiten gleichzeitig ein Teleskoprohr aufweisen kann. Wenn eine Doppelrohrkupplung mit beidseitigem Teleskoprohr eingesetzt wird, kann die Doppelrohrkupplung auch dann in der beschriebenen Weise einfach montiert werden, wenn das Innenrohr und das Mantelrohr auf keiner Seite der Kupplung relativ zueinander in axialer Richtung verschoben werden können. Der Abstand zwischen den Enden der Innenrohre ist in diesem Fall lediglich so zu wählen oder einzustellen, dass die beiden Festflansche im zusammengesetzten Zustand passgenau zwischen die Enden der Innenrohre eingesetzt werden können. Die Festflansche sind vorzugsweise aus Stahlguss gefertigt.
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Bei Rohrleitungssystemen mit mehreren Doppelrohrkupplungen, zwischen denen relativ lange, beispielsweise mehrere Meter lange Doppelmantelrohre verbaut werden, wird vorgeschlagen, dass zwischen den Innenrohren und den Mantelrohren in vorgegebenen Abständen Abstandshalter angebracht werden, die – vergleichbar mit den Festflanschen – beide Rohre radial beabstanden.
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Eine Relativdrehung der zu verbindenden Rohrenden wird nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erreicht, indem die beiden Festflansche drehbar miteinander verbunden sind. Eine solche Doppelrohrkupplung ermöglicht es auch noch nach dem Schließen durch das Sicherungselement, dass sich das an dem einen Festflansch angeschweißte Rohrstück gegen das benachbarte und am gegenüberliegenden Festflansch angeschweißte Rohrstück leicht um seine Achse drehen lässt. Dies ist in einigen Fällen, z. B. zum Ausrichten einer Armatur oder beim Verdrehen von Rohrleitungsabschnitten, erforderlich. Die Relativbewegung zwischen den Festflanschen kann insbesondere durch den Einsatz von Schmierstoffen und/oder durch den Einsatz von Gleit- oder Wälzlagern erreicht werden.
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Die Montage gestaltet sich gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besonders einfach, indem das Teleskoprohr axial verschiebbar außen auf dem ihm zugeordneten Mantelrohr angeordnet ist.
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Die Anordnung des Teleskoprohrs außen auf dem ihm zugeordneten Mantelrohr hat gegenüber einer innen liegenden Anordnung den Vorteil, dass das Teleskoprohr einfach per Hand oder mit einem Werkzeug erreicht und verschoben werden kann. Zudem wird der das Strömungsverhalten beeinflussende Innendurchmesser des Mantelrohrs durch eine außen, auf dem Mantelrohr liegenden Anordnung des Teleskoprohrs nicht verringert.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass das Sicherungselement die Festflansche drehbar verbindet, axial fixiert, und beispielsweise als Schelle, Überwurfmutter oder Kugelkette ausgebildet ist.
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Eine Schelle lässt sich häufig per Hand durch einen mit einer Feder verbundenen Spannhebel betätigen und zeichnet sich durch eine leichte und schnelle Montage und Demontage ohne Verwendung von zusätzlichen Werkzeugen aus (sog. Schnellkupplung). Mithin lassen sich Einsparungen bei Personalkosten realisieren.
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Auch beim Einsatz einer Überwurfmutter sind keine zusätzlichen (Schlag-)Werkzeuge erforderlich. Somit ist die Verbindung von Hand zusammen zu schrauben und zu lösen. Ein Nachspannen ist nach dem Verschrauben der Überwurfmutter regelmäßig nicht erforderlich. Häufig weisen das Gewindestück und die Überwurfmutter konische Gewinde mit zylindrischem Auslauf auf. Zudem kann ein Splint vorgesehen sein, der ein ungewolltes Aufdrehen verhindert und die Betriebssicherheit der Doppelrohrkupplung erhöht. Die Überwurfmutter lässt sich insbesondere dann, wenn von außen radiale Sacklöcher in die Überwurfmutter eingeformt sind, auch nach längerer Betriebszeit leicht wieder lösen.
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Durch den Einsatz einer Kugelkette zur axialen Sicherung kann eine besonders geringe Reibung zwischen den Festflanschen erreicht werden, wodurch sie sich leicht relativ zueinander verdrehen lassen. Eine Kupplung mit Kugelkette ist für sich aus der
DE 33 24 271 A1 bekannt.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht zur besseren Abdichtung der Doppelrohrkupplung vor, dass zwischen dem Innenring des einen Festflansches und dem Innenring des anderen Festflansches und/oder zwischen dem Außenring des einen Festflansches und dem Außenring des anderen Festflansches eine Ringdichtung angeordnet ist. Der Einsatz einer Ringdichtung hat den Vorteil, dass sich eine hervorragende Dichtwirkung auch bei einer Relativbewegung zwischen den abzudichtenden Flächen erzielen lässt. Bei der Ringdichtung kann es sich insbesondere um einen Radial-Wellendichtring handeln.
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Es ist nach einer weiteren Lehre der Erfindung vorgesehen, dass zwischen den Festflanschen drehbar ein Doppelnippel angeordnet ist, der einen Innenring und einen drehfest mit dem Innenring verbundenen Außenring aufweist. Die Verwendung eines Doppelnippels ermöglicht es, die beiden Festflansche identisch auszubilden. Dies hat vor allem bei gießtechnischer Herstellung der Festflansche, etwa aus Stahlguss, den Vorteil, dass nur eine Gussform verwendet werden muss. Auf diese Weise kann die Fertigung der Festflansche wirtschaftlicher erfolgen. Die Doppelrohrkupplung kann bei jeder Art der Sicherung, insbesondere bei axialer Sicherung durch eine Schelle, Überwurfmutter oder Kugelkette einen Doppelnippel aufweisen.
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Eine bessere Abdichtung wird gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung erreicht, indem zwischen dem Innenring des Festflansches und dem Innenring des Doppelnippels und/oder zwischen dem Außenring des Festflansches und dem Außenring des Doppelnippels jeweils mindestens eine Ringdichtung angeordnet ist. Auch hier hat der Einsatz einer Ringdichtung den Vorteil, dass sich eine hervorragende Dichtwirkung auch bei einer Relativbewegung zwischen den abzudichtenden Flächen erzielen lässt. Bei der Ringdichtung kann es sich insbesondere um einen Radial-Wellendichtring handeln.
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Eine weitere Lehre der Erfindung sieht vor, dass der durch den Ringraum und die Axialbohrungen gebildete Strömungsquerschnitt zur Verbindung der Mantelringräume an jeder Stelle größer ist als die Querschnittsfläche der Innenrohre. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Strömung der Mantelringräume mit geringem Widerstand fließen kann. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn die Mantelringräume eine Rücklaufleitung ausbilden, deren Druck geringer ist als der Druck in der innen liegenden Hochdruckvorlaufleitung.
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Schließlich wird in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, dass die Innenrohre als Hochdruckvorlaufleitung und die Mantelrohre als Rücklaufleitung für den Einsatz im untertägigen Bergbau ausgestaltet sind. Durch den Einsatz von Doppelrohrleitungen kann gegenüber nebeneinander liegenden Einzelrohleitungen bei der Verlegung der Raum für eine zusätzliche Leitung eingespart werden, was besonders in beengten räumlichen Verhältnissen, etwa unter Tage, vorteilhaft ist. Daher wird vorgeschlagen, die im Steinkohlebergbau für die Wasserhydraulik eingesetzten Hochdruckvorlaufleitungen und Rücklaufleitungen bevorzugt als Doppelrohrleitung auszuführen.
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In der Hochdruckvorlaufleitung herrscht ein Betriebsdruck von etwa 40 MPa, während die Rücklaufleitung mit etwa 4–7 MPa betrieben wird. Auch aufgrund der verschiedenen Drücke bieten sich für diesen Anwendungsfall Doppelrohrleitungen an, da die Wandstärke der inneren Hochdruckleitung unabhängig von der Wandstärke der äußeren Niederdruck- oder Rücklaufleitung gewählt werden kann. Für den vorgeschlagenen Anwendungsfall kann das bedeuten, dass die Wandstärke der Innenrohre größer ist als die Wandstärke der Mantelrohre.
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Zudem bietet der untertägige Einsatz eines Doppelmantelrohrs den Vorteil, dass bei einer Undichtigkeit des – aufgrund des höheren Druckes – stärker beanspruchten Innenrohres das außen liegende Mantelrohr einen sofortigen Austritt des Fluids aus dem Doppelmantelrohr verhindert. Dies senkt das Verletzungsrisiko und insbesondere im Bergbau können so unnötige Reparaturen an schwer zugänglichen Stellen vermieden werden.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer lediglich bevorzugte Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert.
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In der Zeichnung zeigen
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1 eine Doppelrohrkupplung mit einer Schelle als axiales Sicherungselement im Längsschnitt,
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2 den Gegenstand aus 1 im Querschnitt entlang der Linie II-II, ohne Schelle gezeichnet,
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3 eine Doppelrohrkupplung mit Schelle als axiales Sicherungselement und Doppelnippel im Längsschnitt,
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4 den Gegenstand aus 3 im Querschnitt entlang der Linie IV-IV, ohne Schelle gezeichnet,
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5 eine Doppelrohrkupplung mit Überwurfmutter und Gewinde als axiales Sicherungselement im Längsschnitt,
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6 den Gegenstand aus 5 im Querschnitt entlang der Linie VI-VI,
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7 eine Doppelrohrkupplung mit geteilter Kugelkette als axiales Sicherungselement im Längsschnitt und
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8 den Gegenstand aus 7 im Querschnitt entlang der Linie VIII-VIII.
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1 zeigt eine Vorrichtung zum Verbinden von Doppelmantelrohren, die im Folgenden auch als Doppelrohrkupplung bezeichnet wird. Die dargestellte Doppelrohrkupplung verbindet einerseits Innenrohre 1, 2 und andererseits außen liegende Mantelrohre 3, 4. Die Innenrohre 1, 2 und die Mantelrohre 3, 4 sind im Wesentlichen kollinear angeordnet, so dass sich zwischen dem Innenrohr 1 und dem Mantelrohr 3 ein Mantelringraum 5, und zwischen dem Innenrohr 2 und dem Mantelrohr 4 ein Mantelringraum 6 ausbildet. Die in 1 dargestellte und insoweit bevorzugte Doppelrohrkupplung weist einen Festflansch 7 mit einem Innenring 7a und einem Außenring 7b sowie einen zweiten Festflansch 8 mit einem Innenring 8a und einem Außenring 8b auf. Zudem weist die dargestellte Doppelrohrkupplung ein Teleskoprohr 9 auf, welches den Außenring 8b des Festflansches 8 mit dem Mantelrohr 4 verbindet. Zur Montage wird das Teleskoprohr 9 in eine Montagestellung 9b geschoben.
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Die beiden Festflansche 7, 8 werden bei der in 1 dargestellten Doppelrohrkupplung von einer Schelle 10 in axialer Richtung fixiert. Die auf diese Weise durch die Schelle 10 hergestellte Verbindung ermöglicht eine Verdrehung der beiden Festflansche 7, 8 relativ zueinander. Der Festflansch 7 weist zwischen seinem Außenring 7b und seinem Innenring 7a mindestens eine Axialbohrung 11 auf. In ähnlicher Weise ist zwischen dem Innenring 8a und dem Außenring 8b des Festflansches 8 eine Axialbohrung 12 ausgebildet.
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Bei der in 1 gezeigten Doppelrohrkupplung sind die beiden Festflansche 7, 8 axial aufeinander geschoben. Dabei wird durch Ringdichtungen 13 eine dichte Verbindung sowohl zwischen den Innenringen 7a, 8a, als auch zwischen den Außenringen 7b, 8b erzeugt. Die Verbindung zwischen dem Mantelrohr 4 und dem Teleskoprohr 9 wird durch eine Schweißnaht 14 ausgebildet. Auch die Verbindungen zwischen dem Innenrohr 1 und dem Innenring 7a bzw. dem Mantelrohr 3 und dem Außenring 7b werden durch Schweißnähte 15 bzw. 16 erzeugt. Das Innenrohr 2 und der Innenring 8a werden durch eine Schweißnaht 17 zusammengefügt, während das Teleskoprohr 9 über eine Schweißnaht 18 mit dem Außenring 8b verbunden wird.
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Die Axialbohrungen 11, 12 ermöglichen eine Verbindung der Mantelringräume 5, 6. In dem Fall, dass die Axialbohrungen 11, 12 nicht kollinear zueinander angeordnet sind, besteht die Gefahr, dass die Verbindung zwischen dem Mantelringraum 5 und dem Mantelringraum 6 blockiert ist. Aus diesem Grund ist die Axialbohrung 11 durch einen umlaufenden Ringraum 19 von der Axialbohrung 12 beabstandet. Durch den Ringraum 19 wird sichergestellt, dass die Axialbohrungen 11, 12 in jeder beliebig verdrehten Stellung der Festflansche 7, 8 eine ausreichende Verbindung zwischen den Mantelringräumen 5, 6 ausbilden.
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Bei der in 1 dargestellten Doppelrohrkupplung sind das Mantelrohr 4 und das Teleskoprohr 9 so ausgebildet, dass das Teleskoprohr 9 axial verschiebbar auf dem Mantelrohr 4 angeordnet ist. Das in die Montagestellung zurückgeschobene Teleskoprohr 9' ermöglicht es, die erforderlichen Schweißungen der Innenrohre 1, 2 vorzunehmen. Bei der in 1 dargestellten Doppelrohrkupplung ist die Nahtstellte zwischen dem Innenrohr 2 und dem Innenring 8a bei in die Montagestellung zurückgeschobenem Teleskoprohr 9' besonders einfach zugänglich, so dass die umlaufende Schweißnaht 17 bequem geschweißt werden kann. Nach der Verschweißung der Innenrohre 1, 2 wird das Teleskoprohr 9 wieder in Richtung der Doppelrohrkupplung geschoben, so dass das Teleskoprohr 9 den Außenring 8b berührt. In dieser Stellung kann das Teleskoprohr 9 über die Schweißnaht 14 mit dem Mantelrohr 4 verbunden werden; zudem kann das Teleskoprohr 9 über die Schweißnaht 18 mit dem Außenring 8b verbunden werden. In entsprechender Weise kann auch auf der anderen Seite der Doppelrohrkupplung oder auf beiden Seiten der Doppelrohrkupplung gleichzeitig ein Teleskoprohr 9 vorgesehen sein, um das Verschweißen der Innenrohre 1, 2 zu vereinfachen.
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2 zeigt einen Querschnitt entlang der Linie II-II der Doppelrohrkupplung aus 1. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird in 2 die Schelle 10 weggelassen. Ganz innen ist in 2 der Innenring 7a dargestellt. Ganz außen befindet sich der Außenring 8b, der mit seiner Innenseite dem Außenring 7b zugeordnet ist. Der Innenring 7a ist über mehrere Stege 20 mit dem Außenring 7b drehfest verbunden. Zwischen den Stegen 20 sind Axialbohrungen 11 ausgebildet.
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In 3 ist eine weitere Ausgestaltung der Doppelrohrkupplung im Längsschnitt dargestellt. Abweichend von der aus 1 bekannten Doppelrohrkupplung weist die in 3 gezeigte Ausführung der Doppelrohrkupplung einen Doppelnippel 21 auf, der zwischen den Festflanschen 7, 8 angeordnet ist. Der Doppelnippel 21 weist einen Innenring 21a und einen Außenring 21b auf. Axialbohrungen 21c, die zwischen dem Innenring 21a und dem Außenring 21b ausgebildet sind, ermöglichen eine Durchlässigkeit des Doppelnippels 21 in axialer Richtung. Zwischen den Axialbohrungen 21c sind Stege 21d angeordnet, die den Innenring 21a und den Außenring 21b drehfest miteinander verbinden.
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Sowohl zwischen dem Festflansch 7 und dem Doppelnippel 21 als auch zwischen dem Festflansch 8 und dem Doppelnippel 21 bildet sich jeweils ein Ringraum 19 aus. Die Ringräume 19 ermöglichen, wie bereits weiter oben beschrieben, eine Durchlässigkeit der Doppelrohrkupplung in axialer Richtung unabhängig von der Drehstellung der Festflansche 7, 8 relativ zueinander. Um eine sichere Abdichtung der Doppelrohrleitung zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, dass zwischen dem Außenring 21b und dem Außenring 7b, sowie zwischen dem Außenring 21b und dem Außenring 8b jeweils eine Ringdichtung 13 angeordnet wird. In analoger Weise wird zwischen dem Innenring 7a und dem Innenring 21a, sowie zwischen dem Innenring 8a und dem Innenring 21a jeweils eine Ringdichtung 13 angeordnet.
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In 4 ist der Gegenstand aus 3 entlang der Linie IV-IV im Querschnitt dargestellt. Auch in 4 wird aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Darstellung der Schelle 10 verzichtet. Radial außen ist der Außenring 8b dargestellt. Ihm zugeordnet ist der Außenring 21b des Doppelnippels 21. Radial innen ist der Innenring 21a des Doppelnippels 21 dargestellt. Zwischen dem Innenring 21a und dem Außenring 21b sind sowohl Axialbohrungen 21c zur axialen Durchlässigkeit des Doppelnippels 21, als auch Stege 21d zur drehfesten Verbindung zwischen Innenring 21a und Außenring 21b vorgesehen.
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In 5 ist eine weitere Ausgestaltung der Doppelrohrkupplung im Längsschnitt dargestellt, bei der anstatt einer Schelle eine Überwurfmutter 22 als axiales Sicherungselement verwendet wird. Die Überwurfmutter 22 und der Außenring 8b wirken über ein Gewinde 23 zusammen. Zur Vereinfachung der Montage sind in der Überwurfmutter 22 Sackbohrungen 24 vorgesehen. Der Außenring 7b ist zwischen der Überwurfmutter 22 und dem Außenring 8b axial gesichert. Trotzdem kann der Festflansch 7 relativ zu der Überwurfmutter 22 und dem Festflansch 8 verdreht werden, so dass auch die in 5 gezeigte Ausführungsform der Doppelrohrkupplung eine drehbare Verbindung von zwei Doppelrohren herstellen kann. Für die Ausbildung einer drehbaren Verbindung ist es erforderlich, dass nur in einen der beiden Außenringe 7b, 8b ein Gewinde 23 zum Zusammenwirken mit der Überwurfmutter 22 eingeschnitten ist. Sowohl zwischen Außenring 7b und der Überwurfmutter 22 als auch zwischen Außenring 8b und der Überwurfmutter 22 sind Ringdichtungen 13 vorgesehen.
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6 zeigt den Gegenstand der 5 in einem Querschnitt entlang der Linie VI-VI. Radial außen ist die Überwurfmutter 22 dargestellt, in die vier Sackbohrungen 24 zur Montageerleichterung eingearbeitet sind. Die Überwurfmutter 22 ist über ein Gewinde 23 mit dem Außenring 8b verbunden. Innerhalb des Außenrings 8b ist der Außenring 7b angeordnet. Radial innen liegt der Innenring 7a, der über Stege 20 drehfest mit dem Außenring 7b verbunden ist. Zudem sind zwischen dem Innenring 7a und dem Außenring 7b Axialbohrungen 11 vorgesehen.
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Eine weitere Ausgestaltung der Doppelrohrkupplung ist im Längsschnitt in 7 dargestellt. Diese Ausgestaltung sieht eine Kugelkette 25 als axiales Sicherungselement vor. In dem Außenring 7b und in dem Außenring 8b ist eine gemeinsame umlaufende Nut 26 eingearbeitet. In die Nut 26 wird die Kugelkette 25 eingelegt, die eine axiale Verschiebung zwischen Festflansch 7 und Festflansch 8 verhindert. Das Einlegen und Herausziehen der Kugelkette 25 gestaltet sich besonders einfach, wenn eine geteilte Kugelkette 25, also eine Kugelkette 25 mit zwei losen Enden verwendet wird. Bei den Kettengliedern kann es sich um Kugeln, Scheiben, Zylinder oder dergleichen handeln. Die Kugelkette 25 ermöglicht eine Verdrehung zwischen Festflansch 7 und Festflansch 8. Um ein Herausfallen oder ein Herausziehen der Kugelkette 25 zu verhindern, wird die Nut 26 mit einer Schutzklammer 27 abgedeckt, wobei ein Schmiernippel 28 zugänglich bleibt.
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8 zeigt den Gegenstand aus 7 im Querschnitt entlang der Linie VIII-VIII. Radial außen ist die Schutzklammer 27 dargestellt, die den Außenring 8b teilweise umschließt. Zwischen dem Außenring 8b und dem Außenring 7b ist die Kugelkette 25 in der Nut 26 angeordnet. Die Kugelkette 25 wird bei der Montage durch eine in den Außenring 8b eingearbeitete und ebenfalls von der Schutzklammer 27 abgedeckte Ausnehmung 29 in die Nut 26 eingeführt. Zur Zuführung von Schmiermittel, insbesondere Schmierfett, in die Nut 26 ist ein Schmiernippel 28 vorgesehen, der im dargestellten Ausführungsbeispiel diametral gegenüber der Ausnehmung 29 angeordnet ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19837296 B4 [0005]
- DE 3324271 A1 [0020]