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Stand der Technik
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Die Erfindung geht aus von einer Kameravorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Es ist bereits eine Kameravorrichtung, insbesondere eine medizinische Installationskameravorrichtung, mit einer Kameraeinheit, die dazu vorgesehen ist, einen oberflächlichen Arbeitsbereich zu filmen, vorgeschlagen worden.
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Vorteile der Erfindung
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Die Erfindung geht aus von einer gattungsgemäßen medizinischen Kameravorrichtung, insbesondere einer medizinischen Installationskameravorrichtung, mit einer Kameraeinheit, die dazu vorgesehen ist, einen oberflächlichen Arbeitsbereich zu filmen.
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Es wird vorgeschlagen, dass die medizinische Kameravorrichtung zumindest eine Übertragungseinheit aufweist, die dazu vorgesehen ist, Bilddaten drahtlos zu übertragen. Unter einer „medizinischen Kameravorrichtung” und/oder einem anderen medizinischen Gerät soll insbesondere ein Gerät verstanden werden, das dazu vorgesehen ist, insbesondere in einem Krankenhaus, in einer Praxis und/oder vorteilhaft in einem Operationssaal eingesetzt zu werden. Vorzugsweise weist das medizinische Gerät eine besonders hohe Zuverlässigkeit, insbesondere durch Redundanz, und/oder vorteilhaft eine einfach desinfizierbare Außenseite auf. Unter dem Begriff „Installationskameravorrichtung” soll insbesondere eine Vorrichtung verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, fest mit einem Gebände und/oder einem in dem Gebäude angeordneten Einrichtungsgegenstand verbunden zu werden. Insbesondere ist die Installationskameravorrichtung dazu vorgesehen, an einer Wand und/oder vorteilhaft an einer Decke insbesondere dauerhaft befestigt zu werden. Insbesondere ist die Installationskameravorrichtung nicht dazu vorgesehen, von einer Person bei einem Betrieb getragen zu werden. Insbesondere soll unter einer „Kameraeinheit” eine Einheit mit zumindest einem optischen Sensor verstanden werden, wobei der Sensor dazu vorgesehen ist, aus einfallendem Licht Informationen für ein zumindest zweidimensionales Bild zu erfassen. Vorzugsweise ist die Kameraeinheit dazu vorgesehen, Bilddaten für stehende und/oder insbesondere bewegte Bilder zu erfassen. Unter einem „oberflächlichen Arbeitsbereich” soll insbesondere ein Bereich verstanden werden, der insbesondere während eines Betriebs der Kameravorrichtung an einer Außenseite des gefilmten Objekts, insbesondere eines Patienten, liegt. Insbesondere ist die Kameravorrichtung nicht dazu vorgesehen, in eine Körperöffnung des Patienten eingeführt zu werden. Insbesondere soll unter einer „Übertragungseinheit” eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, Daten, insbesondere Bilddaten, von der Kameraeinheit zu einer dritten Einheit, insbesondere einem medizinischen Monitorsystem, zu übermitteln. Das dritte System ist insbesondere dazu vorgesehen, die Bilddaten weiterzuverarbeiten, aufzuzeichnen und/oder vorteilhaft darzustellen. Unter „vorgesehen” soll insbesondere speziell ausgestattet, ausgelegt und/oder programmiert verstanden werden. Unter dem Begriff „Bilddaten” sollen insbesondere Informationen verstanden werden, die zu einem Bild und/oder vorteilhaft zu einem Film kombinierbar sind. Unter der Wendung „drahtlos übertragen” soll insbesondere verstanden werden, dass die Übertragungseinheit dazu vorgesehen ist, Bilddaten über einen körperlosen Informationsträger zu übermitteln. Vorzugsweise überträgt die Übertragungseinheit die Bilddaten per Infrarotlicht auf eine andere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Art und Weise und/oder vorteilhaft per Funksignal. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der medizinischen Kameravorrichtung kann vorteilhaft auf ein Kabel zwischen der Kameravorrichtung und einem Datenempfänger, insbesondere einem Monitorsystem, verzichtet werden. Insbesondere kann zudem die Kameraeinheit besonders flexibel bewegt werden.
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Die Erfindung geht aus von einer medizinischen Operationsleuchte, insbesondere einer medizinischen Installationsoperationsleuchte, mit einem Leuchtmittel, das dazu vorgesehen ist, einen oberflächlichen Arbeitsbereich zu beleuchten.
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Es wird vorgeschlagen, dass die medizinische Operationsleuchte eine medizinische Kameravorrichtung aufweist, die eine Kameraeinheit umfasst, die dazu vorgesehen ist, einen oberflächlichen Arbeitsbereich zu filmen, wobei die medizinische Kameravorrichtung zumindest eine Übertragungseinheit aufweist, die dazu vorgesehen ist, Bilddaten drahtlos zu übertragen. Unter einer „Operationsleuchte” soll insbesondere eine Lampe verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, ein für Operationen optimiertes Licht auszusenden. Vorzugsweise sendet das Leuchtmittel Licht mit einem Lichtstrom von wenigstens 50 Lumen, vorteilhaft wenigstens 200 Lumen, besonders vorteilhaft wenigstens 500 Lumen aus. Vorzugsweise weist die Operationsleuchte einen Abstrahlwinkel von weniger als 45 Grad, vorteilhaft weniger als 15 Grad, besonders vorteilhaft weniger als 5 Grad auf. Unter einer „Installationsoperationsleuchte” soll insbesondere, wie bei der Installationskameravorrichtung, eine Vorrichtung verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, fest mit einem Gebäude und/oder einem in dem Gebäude angeordneten Einrichtungsgegenstand verbunden zu werden. Unter einem „Leuchtmittel” soll insbesondere eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, sichtbares Licht auszusenden. Vorzugsweise ist das Leuchtmittel als ein LED-Leuchtmittel, als ein HID-Leuchtmittel, als ein dem Fachmann als sinnvoll erscheinendes Leuchtmittel und/oder vorzugsweise als ein Halogen-Leuchtmittel ausgebildet. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der medizinischen Operationsleuchte kann eine vorteilhafte Beleuchtung eines gefilmten Arbeitsbereichs erreicht werden. Des Weiteren kann ein geringer konstruktiver Aufwand für eine Befestigung der Kameraeinheit erreicht werden. Alternativ oder zusätzlich könnte die Kameraeinheit in anderen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Bereichen, insbesondere als eine Raumkamera, angeordnet sein.
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In einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass die medizinische Operationsleuchte einen Tragarm mit zumindest einem Gelenk aufweist. Unter einem „Tragarm” soll insbesondere ein Element verstanden werden, das eine mechanische Verbindung über eine räumliche Distanz ermöglicht und dabei vorteilhaft abstützende Kräfte überträgt. Insbesondere ist lediglich ein Ende des Tragarms mit einem Element verbunden, an dem die Operationsleuchte installiert ist. Insbesondere soll unter einem „Gelenk” eine Vorrichtung verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, das Leuchtmittel und zumindest einen Bereich des Tragarms relativ zueinander bewegbar zu verbinden. Vorteilhaft ist das Gelenk dazu vorgesehen, zumindest einen Bereich des Tragarms mit einem Fuß der medizinischen Operationsleuchte um wenigstens 180 Grad bewegbar, vorteilhaft um wenigstens 360 Grad bewegbar, zu verbinden. Durch den Tragarm mit einem Gelenk können das Leuchtmittel und die Kameraeinheit an einer vorteilhaft angeordneten Stelle befestigt werden und besonders vorteilhaft eine Position und Ausrichtung des Leuchtmittels und der Kameraeinheit eingestellt und verändert werden.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Kameraeinheit dazu vorgesehen ist, Bilddaten hochauflösend aufzunehmen. Unter dem Begriff „hochauflösend” soll insbesondere verstanden werden, dass die Bilddaten Informationen für eine Auflösung pro Bild von mindestens 0,3 Millionen Bildpunkten, vorteilhaft mindestens 0,9 Millionen Bildpunkten, besonders vorteilhaft von mindestens 2,0 Millionen Bildpunkten aufweisen. Beim Filmen weisen die Bilddaten vorteilhaft Informationen für mindestens 24 Bilder pro Sekunde, besonders vorteilhaft mindestens 50 Bilder pro Sekunde auf. Unter „aufnehmen” soll insbesondere verstanden werden, dass die Kameraeinheit zumindest Informationen für Bilddaten erfasst. Durch die hochauflösenden Bilddaten kann vorteilhaft ein Bildbereich, das heißt ein Teil eines Bildes, in einer für einen Benutzer vorteilhaft hohen Bildqualität erfasst und insbesondere herangezoomt werden, wodurch insbesondere eine besonders flexible Kameraeinheit erreicht werden kann. Insbesondere kann ein konstruktiver Aufwand für einen Zoommechanismus der Kameraeinheit verringert werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass die Übertragungseinheit dazu vorgesehen ist, hochauflösende Bilddaten zu übertragen. Vorzugsweise überträgt die Übertragungseinheit die hochauflösenden Bilddaten drahtlos. Unter der Wendung „hochauflösende Bilddaten übertragen” soll insbesondere verstanden werden, dass die Übertragungseinheit in wenigstens einem Betriebsmodus einen Informationsträger aussendet, der zumindest Informationen enthält, die hochauflösende Bilddaten beschreiben. Durch die hochauflösend übertragenen Bilddaten kann auf einem Monitor eine für einen Benutzer vorteilhaft hohe Bildqualität erreicht werden, wodurch insbesondere auch kleine Details aus den Bilddaten ersichtlich sind.
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Zudem wird vorgeschlagen, dass die Übertragungseinheit dazu vorgesehen ist, Bilddaten nach WHDI- und/oder WiHD-Standard zu übertragen. Unter einem „Standard” sollen in diesem Zusammenhang insbesondere Regeln verstanden werden, die eine Ausgestaltung der Übertragung von den Bilddaten beschreiben. Diese Regeln werden vorteilhaft von einem Konsortium insbesondere der Industrie entwickelt. Insbesondere soll unter einem „WHDI-Standard” (Wireless Home Digital Interface) ein Standard der WHDI Special Interest Group verstanden werden, der eine Übertragung von Bilddaten über Funksignale in einem 5 GHz Band beschreibt. Unter einem „WiHD-Standard” (WirelessHD) soll insbesondere ein Standard verstanden werden, der eine Übertragung von Bilddaten über Funksignale in einem 60 GHz Band beschreibt. Vorteilhaft überträgt die Übertragungseinheit die Bilddaten unkomprimiert. Durch die Übertragung nach dem WHDI- und/oder WiHD-Standard kann vorteilhaft auf weit verbreitete Bauteile zurückgegriffen werden und dadurch ein geringer konstruktiver Aufwand und geringe Bauteilkosten erreicht werden. Alternativ könnte die Übertragungseinheit in zumindest einem Betriebszustand Bilddaten über ein Funknetzwerk übertragen. Unter einem „Funknetzwerk” soll insbesondere ein Netzwerk nach der Norm IEEE 802.11 verstanden werden. Vorzugsweise werden die Bilddaten mittels eines Echtzeitvideostreams, beispielsweise nach dem Adobe Flash-Standard, nach dem MP3-Standard, nach dem MP4-Stardard, nach dem QuickTime-Standard und/oder nach einem, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Verfahren übertragen. Durch die Übertragung über ein Funknetzwerk kann vorteilhaft auf weit verbreitete Bauteile zurückgegriffen werden und dadurch können ein geringer konstruktiver Aufwand, geringe Bauteilkosten und insbesondere eine hohe Variabilität erreicht werden.
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In einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Übertragungseinheit zumindest zwei Antennen aufweist. Vorzugsweise weisen die Antennen eine unterschiedliche Abstrahlcharakteristik, insbesondere unterschiedliche Abstrahlrichtungen, auf. Vorteilhaft sind die Antennen voneinander wenigstens 20 cm beabstandet angeordnet. Durch die zwei Antennen kann eine besonders zuverlässige und schnelle Datenverbindung, insbesondere unter schwierigen Ausbreitungsbedingungen, erreicht werden. Alternativ könnte die Übertragungseinheit eine einzige Antenne aufweisen, wodurch ein besonders geringer konstruktiver Aufwand und geringe Kosten erreicht werden können.
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In einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass die Übertragungseinheit dazu vorgesehen ist, Bilddaten auf zumindest zwei verschiedenen Sendepfaden zu übertragen. Unter einem „Sendepfad” soll insbesondere ein Frequenzbereich, ein Zeitbereich, ein Rauschabstand und/oder insbesondere ein Teil einer Auslastung eines Funknetzwerks verstanden werden, in dem Bilddaten, insbesondere hochauflösende Bilddaten bewegter Bilder, übertragen werden können. Vorteilhaft sind die Sendepfade dazu vorgesehen, einen hochauflösenden Echtzeitvideostream zu übertragen. Vorzugsweise können auf zumindest zwei verschiedenen Sendepfaden Bilddaten mit unterschiedlichen Inhalten übertragen werden. Durch die zwei verschiedenen Sendepfade können mehrere Kameravorrichtungen gleichzeitig betrieben werden und es ist insbesondere eine einfache und flexible sowie komfortable Vernetzung zwischen mehreren Empfängern und Sendern möglich.
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Des Weiteren wird eine Empfangseinheit vorgeschlagen, die dazu vorgesehen ist, drahtlos übertragene Steuerinformationen zu empfangen. Vorzugsweise ist die Empfangseinheit dazu vorgesehen, von einem Monitorsystem und/oder einer separaten Kontrolleinheit gesendete Steuerinformationen zu empfangen. Unter einer „Steuerinformation” soll insbesondere eine Information verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, zumindest eine Wirkungsweise eines Leuchtenkörpers der Operationsleuchte, des Tragarms und/oder vorteilhaft der Kameraeinheit zu beeinflussen. Beispielsweise kann mittels der Steuerinformationen ein Aufnahmebereich der Kamera, ein Lichtstrom des Leuchtmittels und/oder eine Ausrichtung zumindest eines Gelenks des Tragarms insbesondere motorisch verstellt werden. Durch einen Empfang der drahtlos übertragenen Steuerinformationen kann vorteilhaft die Kameravorrichtung komfortabel von einer Position oder mehreren flexibel wählbaren Positionen gesteuert werden.
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Ferner geht die Erfindung aus von einem medizinischen Monitorsystem, mit zumindest einer Datenempfangseinheit, die dazu vorgesehen ist, drahtlos übertragene Bilddaten von zumindest einer medizinischen Kameravorrichtung zu empfangen. Unter einem „Monitorsystem” soll insbesondere ein System verstanden werden, das dazu vorgesehen ist, drahtlos übertragene Bilddaten für eine Darstellung auf einem Monitor aufzubereiten. Vorzugsweise weist das Monitorsystem zumindest eine drahtgebundene Schnittstelle für einen Monitor auf. Alternativ oder zusätzlich kann das Monitorsystem in einem Monitor eingebaut sein, zumindest einen Monitor aufweisen und/oder eine drahtlose Schnittstelle für einen Monitor aufweisen. Vorzugsweise weist das Monitorsystem zumindest eine Schnittstelle nach dem DVI-, VGA-, DisplayPort- und/oder HDMI-Standard auf. Unter einer „Datenempfangseinheit” soll insbesondere eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, drahtlos übertragene Bilddaten in, über zumindest eine Strecke drahtgebunden übertragene, Bilddaten umzuwandeln. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Monitorsystems kann vorteilhaft auf ein Kabel zwischen der Kameravorrichtung und dem Monitorsystem verzichtet werden. Insbesondere kann das Monitorsystem zudem besonders flexibel angeordnet und/oder bewegt werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass die Datenempfangseinheit dazu vorgesehen ist, hochauflösende Bilddaten zu empfangen, wodurch eine besonders vorteilhafte Darstellung und/oder Bearbeitung der Bilddaten möglich ist.
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Zudem wird vorgeschlagen, dass die Datenempfangseinheit dazu vorgesehen ist, Bilddaten nach dem WHDI- und/oder WiHD-Standard zu empfangen. Durch den Empfang von nach dem WHDI- und/oder WiHD-Standard übertragenen Bilddaten kann vorteilhaft auf weit verbreitete Bauteile zurückgegriffen werden, und dadurch können ein geringer konstruktiver Aufwand und geringe Bauteilkosten erreicht werden. Alternativ könnte die Datenempfangseinheit dazu vorgesehen sein, über ein Funknetzwerk übertragene Bilddaten zu empfangen.
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In einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Datenempfangseinheit dazu vorgesehen ist, Bilddaten von zumindest zwei verschiedenen Sendepfaden zu empfangen. Vorzugsweise ist die Datenempfangseinheit dazu vorgesehen, unterschiedliche Bilddaten von zumindest zwei verschiedenen Sendepfaden gleichzeitig zu empfangen. Durch die zumindest zwei verschiedenen Sendepfade können Bilddaten von verschiedenen Kameravorrichtungen wahlweise empfangen werden und/oder insbesondere gleichzeitig dargestellt werden. Dadurch ist insbesondere eine einfache, flexible und komfortable Vernetzung zwischen mehreren Empfängern und Sendern möglich.
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In einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass die Datenempfangseinheit dazu vorgesehen ist, unterschiedliche Bilddaten für zumindest zwei verschiedene Monitore bereitzustellen. Unter „unterschiedlichen Bilddaten” sollen insbesondere Daten verstanden werden, die zwei verschiedene, insbesondere bewegte Bilder beschreiben. Unter „bereitstellen” soll insbesondere verstanden werden, dass die Datenempfangseinheit eine Schnittstelle aufweist, an der sie die Bilddaten ausgibt. Vorzugsweise ist die Schnittstelle als eine drahtgebundene Schnittstelle für einen Monitor ausgebildet. Alternativ könnte die Datenempfangseinheit auch eine Schnittstelle für eine Übertragungseinheit aufweisen, die die Daten drahtlos an einen Monitor überträgt. Dadurch, dass die Datenempfangseinheit vorteilhaft Bilddaten für zumindest zwei Monitore bereitstellt, kann vorteilhaft auf zumindest eine weitere Datenempfangseinheit verzichtet werden.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das Monitorsystem eine Sendeeinheit aufweist, die dazu vorgesehen ist, Steuerinformationen zumindest für die Kameravorrichtung zu senden, wodurch besonders komfortabel eine Wirkungsweise der Kameravorrichtung und insbesondere auch des Leuchtmittels verändert werden kann.
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Zeichnung
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es zeigen:
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1 zwei medizinische Operationsleuchten mit jeweils einer medizinischen Kameravorrichtung und zwei medizinische Monitorsysteme in einer perspektivischen Darstellung und
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2 die medizinischen Operationsleuchten und die medizinischen Monitorsysteme in einer schematischen Darstellung.
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Beschreibung des Ausführungsbeispiels
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In 1 und 2 sind zwei medizinische Operationsleuchten 16 mit jeweils einer medizinischen Kameravorrichtung 10 gezeigt. Die medizinischen Operationsleuchten 16 sind als medizinische Installationsoperationsleuchten ausgebildet. Die medizinischen Operationsleuchten 16 weisen jeweils einen Leuchtenkörper 43 mit zwei Leuchtmitteln 18, 20 auf. Das eine Leuchtmittel 18 beleuchtet jeweils während eines Betriebs einen nicht näher dargestellten Arbeitsbereich, der an einer Oberfläche bzw. an einer Außenseite eines beleuchteten Objekts angeordnet ist. Das andere Leuchtmittel 20 dient währenddessen jeweils als Redundanz. Die medizinischen Kameravorrichtungen 10 weisen jeweils eine Kameraeinheit 12 auf, die während eines Betriebs den Arbeitsbereich filmt. Die Kameraeinheit 12 ist in einem Positionierungsgriff 44 der medizinischen Operationsleuchten 16 angeordnet.
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Des Weiteren weisen die Kameravorrichtungen 10 jeweils eine Übertragungseinheit 14 auf. Die Übertragungseinheiten 14 übertragen während eines Betriebs Bilddaten drahtlos an ein oder zwei Monitorsysteme 32, 34. Die Operationsleuchten 16 weisen jeweils eine Bedieneinheit 45, 46 auf, mittels der die Leuchtmittel 18, 20 und die Kameravorrichtungen 10 durch einen nicht näher dargestellten Bediener gesteuert werden können. Bei der einen Operationsleuchten 16 ist die Bedieneinheit 45 innerhalb des Leuchtenkörpers 43 angeordnet. Bei der anderen Operationsleuchte 16 ist die Bedieneinheit 46 an einem Tragarm 22 angeordnet. Diese Bedieneinheit 46 weist von einem Bediener betätigbare Bedienelemente auf. Die Bedieneinheiten 45, 46 weisen dazu jeweils einen nicht näher dargestellten Microcontroller auf.
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Die Operationsleuchten 16 weisen einen gemeinsamen Fuß 47, jeweils den Tragarm 22 mit mehreren Gelenken 24 und jeweils einen kreisförmigen Handgriff 48 auf, der einen Lichtstrom während eines Betriebs umschließt. Der Tragarm 22 verbindet den Leuchtenkörper 43 mit dem Fuß 47. Der Fuß 47 ist an einer Decke 50 eines Raumes installiert, in dem die Operationsleuchten 16 angeordnet sind. Der Bediener kann mittels einer Kraft auf die Handgriffe 48 die Gelenke 24 verstellen und so eine Position der Leuchtenkörper 43 relativ zu dem Fuß 47 verändern.
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Die Kameraeinheiten 12 weisen jeweils einen CCD-Sensor 52 auf, der bei einem Betrieb Bilddaten hochauflösend aufnimmt. Alternativ könnten die Kameraeinheiten 12 einen anderen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Sensortyp aufweisen. Die Übertragungseinheiten 14 übertragen während eines Betriebs die hochauflösenden Bilddaten zu einem der Monitorsysteme 32, 34 oder zu den beiden Monitorsystemen 32, 34. Dazu weisen die Übertragungseinheiten 14 jeweils einen Protokollcontroller 54 auf, der die Bilddaten verschlüsselt und nach WHDI-Standard codiert.
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Ferner weisen die Übertragungseinheiten 14 jeweils zwei Antennen 26, 28 auf. Die eine Antenne 26 ist jeweils an der Bedieneinheit 45, 46 angeordnet. Die andere Antenne 28 ist an dem Leuchtenkörper 43 angeordnet, und zwar an einer Stelle 56, die einer Stelle gegenüber liegt, an der der Leuchtenkörper 43 mit dem Tragarm 22 verbunden ist.
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Die Übertragungseinheiten 14 weisen jeweils ein Sendemittel 58 auf, das die Bilddaten auf zwei verschiedenen Sendepfaden übertragen kann. Auf welchem Sendepfad die Sendemittel 58 die Bilddaten übertragen, kann ein Bediener mittels der Bedieneinheit 45, 46 einstellen. Die Sendepfade sind als 20 MHz oder 40 MHz breite Kanäle im Frequenzbereich zwischen 5725 und 5875 MHz ausgebildet. Die Protokollcontroller 54 und die Sendemittel 58 können zumindest teilweise einstückig ausgebildet sein.
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Alternativ könnte eine Übertragungseinheit der Kameravorrichtung als ein nicht näher dargestellter Funknetzwerkzugriffspunkt ausgebildet sein und ein Sendemittel und ein Empfangsmittel aufweisen. Eine Recheneinheit könnte die Bilddaten zu einem Echtzeitvideostream umwandeln, der dann über ein Funknetzwerk an einen Funknetzwerkzugriffspunkt eines medizinischen Monitorsystems übertragen werden könnte.
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Die medizinischen Kameravorrichtungen 10 weisen jeweils Empfangseinheiten 30 auf. Die Empfangseinheiten 30 empfangen während eines Betriebszustands drahtlos übertragene Steuerinformationen. Die Steuerinformationen werden von der Bedieneinheit 45, 46 ausgewertet. Auf Grundlage der Auswertung steuert die Bedieneinheit 45, 46 die Kameraeinheit 12 und die Leuchtmittel 18, 20. Die eine Bedieneinheit 46 wertet zusätzlich Kenngrößen der Bedienelemente aus. Ist die Übertragungseinheit als Funknetzwerkzugriffspunkt ausgebildet, könnten die Steuerinformationen ebenfalls über das Funknetzwerk empfangen werden. Alternativ könnte eine Empfangseinheit auch Steuerinformationen von einer eigenständigen Fernbedienung, beispielsweise über den ZigBee-Standard, empfangen.
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Des Weiteren zeigen 1 und 2 ein erstes und ein zweites medizinisches Monitorsystem 32, 34 mit jeweils einer Datenempfangseinheit 36, 37. Während eines Betriebs empfängt die Datenempfangseinheit 36 des ersten Monitorsystems 32 drahtlos übertragene, hochauflösende Bilddaten von einer der beiden medizinischen Kameravorrichtungen 10, die ausgewählt ist. Ebenfalls während eines Betriebs empfängt die Datenempfangseinheit 37 des zweiten Monitorsystems 34 drahtlos übertragene, hochauflösende Bilddaten von beiden medizinischen Kameravorrichtungen 10. Dazu weisen die Datenempfangseinheiten 36, 37 jeweils einen Protokollcontroller 59, 60 auf, der die Bilddaten nach WHDI-Standard dekodiert und entschlüsselt. Ferner weisen die Datenempfangseinheiten 36, 37 jeweils zwei Antennen 61, 62 auf.
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Alternativ könnte eine Datenempfangseinheit eines medizinischen Monitorsystems als ein nicht näher dargestellter Funknetzwerkzugriffspunkt ausgebildet sein und ein Sendemittel und ein Empfangsmittel aufweisen. Eine Recheneinheit könnte einen über ein Funknetzwerk übertragenen Echtzeitvideostream in Bilddaten umwandeln. Über den Funknetzwerkzugriffspunkt könnten auch Steuerinformationen gesendet werden.
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Das erste medizinische Monitorsystem 32 weist eine drahtgebundene Schnittstelle 63 und einen Monitor 64 auf. Es ist als ein Installationsmonitorsystem ausgebildet und mittels eines Tragarms 65 mit einem Gelenk installiert (nicht näher dargestellt). Die Schnittstelle 63 ist als eine standardisierte DisplayPort-Schnittstelle ausgebildet. Die Schnittstelle 63 verbindet den Monitor 64 mit der Datenempfangseinheit 36 des ersten medizinischen Monitorsystems 32. Während eines Betriebs empfängt die Datenempfangseinheit 36 von einer der Operationsleuchten 16 ausgesendete Bilddaten auf einem Sendepfad und gibt diese, nachdem sie von dem Protokollcontroller 59 dekodiert und entschlüsselt worden sind, über die Schnittstelle 63 an den Monitor 64 aus.
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Ferner weist das erste medizinische Monitorsystem 32 eine Bedieneinheit 66 auf, die teilweise einstückig mit dem Monitor 64 ausgebildet ist. Die Bedieneinheit 66 ist als ein Touchscreen des Monitors 64 mit einem eingeblendeten Bedienbereich ausgebildet. Mittels der Bedieneinheit 66 kann der Bediener die Kameravorrichtung 10 und die Leuchtmittel 18, 20 der Operationsleuchte 16 steuern, die mit dem ersten medizinischen Monitorsystem 32 verbunden ist. Dazu weist das erste medizinische Monitorsystem 32 eine Sendeeinheit 41 auf. Die Sendeeinheit 41 sendet während zumindest eines Betriebszustands Steuerinformationen an die Empfangseinheit 30 der Operationsleuchte 16.
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Das zweite medizinische Monitorsystem 34 weist zwei drahtgebundene Schnittstellen 67, 68 auf. Die Schnittstellen 67, 68 sind als standardisierte DisplayPort-Schnittstellen ausgebildet. Sie sind über jeweils eine entsprechende Steckverbindung aus einem Gehäuse 70 des zweiten medizinischen Monitorsystems 34 herausgeführt. Die Schnittstellen 67, 68 verbinden jeweils einen Monitor 38, 40 mit der Datenempfangseinheit 37 des zweiten medizinischen Monitorsystems 34. Während eines Betriebs empfängt die Datenempfangseinheit 37 von beiden Operationsleuchten 16 ausgesendete Bilddaten auf zwei verschiedenen Sendepfaden und gibt diese, nachdem sie dekodiert und entschlüsselt sind, über die Schnittstellen 67, 68 an die Monitore 38, 40 aus. Dabei stellt die Datenempfangseinheit 37 unterschiedliche Bilddaten für die zwei Monitore 38, 40 bereit. Wahlweise kann die Datenempfangseinheit 37 auch die Bilddaten beider Kameravorrichtungen 10 auf beiden Monitoren 38, 40 darstellen. Dazu könnte das zweite medizinische Monitorsystem 34 auch zwei oder mehr Protokollcontroller aufweisen.
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Ferner weist das zweite medizinische Monitorsystem 34 eine Bedieneinheit 72 auf, die als eine Folientastatur ausgebildet ist. Mittels der Bedieneinheit 72 kann der Bediener die Kameravorrichtungen 10 und die Leuchtmittel 18, 20 der beiden Operationsleuchten 16 steuern. Dazu weist das zweite medizinische Monitorsystem 34 eine Sendeeinheit 42 auf. Die Sendeeinheit 42 sendet während zumindest eines Betriebszustands Steuerinformationen an die Empfangseinheiten 30 der beiden Operationsleuchten 16.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Kameravorrichtung
- 12
- Kameraeinheit
- 14
- Übertragungseinheit
- 16
- Operationsleuchte
- 18
- Leuchtmittel
- 20
- Leuchtmittel
- 22
- Tragarm
- 24
- Gelenk
- 26
- Antenne
- 28
- Antenne
- 30
- Empfangseinheit
- 32
- Monitorsystem
- 34
- Monitorsystem
- 36
- Datenempfangseinheit
- 37
- Datenempfangseinheit
- 38
- Monitor
- 40
- Monitor
- 41
- Sendeeinheit
- 42
- Sendeeinheit
- 43
- Leuchtenkörper
- 44
- Positionierungsgriff
- 45
- Bedieneinheit
- 46
- Bedieneinheit
- 47
- Fuß
- 48
- Handgriff
- 50
- Decke
- 52
- CCD-Sensor
- 54
- Protokollcontroller
- 56
- Stelle
- 58
- Sendemittel
- 59
- Protokollcontroller
- 60
- Protokollcontroller
- 61
- Antenne
- 62
- Antenne
- 63
- Schnittstelle
- 64
- Monitor
- 65
- Tragarm
- 66
- Bedieneinheit
- 67
- Schnittstelle
- 68
- Schnittstelle
- 70
- Gehäuse
- 72
- Bedieneinheit
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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