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Die Erfindung bezieht sich auf ein Werkzeug für eine Handwerkzeugmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Stand der Technik
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Aus der
EP 0 280 786 A2 ist ein Schleifkörper für eine Handwerkzeugmaschine bekannt, der dreieckförmig mit konkav geformten Seitenkanten ausgebildet ist und in Handwerkzeugmaschinen eingesetzt wird, die als Delta-Schleifer bekannt sind. Der Schleifkörper weist eine stirnseitige, ebene Bearbeitungsfläche auf, die bezogen auf das Gehäuse des Werkzeugs nach unten weist und mit einer Vielzahl von Schneidkörpern versehen ist, die gemäß eines ersten Ausführungsbeispieles der EP 0 280 786 A2 einteilig mit der Schleifplatte ausgeführt sind und gemäß weiteren Ausführungsbeispielen dieser Druckschrift als Diamantkörner ausgeführt sind, die auf die Schleifplatte aufgelötet sind.
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Die dreieckförmige Grundgeometrie des Schleifkörpers erlaubt eine Oberflächenbearbeitung auch in Eckbereichen, da die in Bearbeitungsrichtung vorne liegende, spitzwinklige Kante des Schleifkörpers zur Schleifbearbeitung einer sich bis in ein Eck hinein erstreckenden Werkstückoberfläche hineingeführt werden kann.
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Offenbarung der Erfindung
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Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, mit einfachen Maßnahmen ein Werkzeug, welches eine Schleifplatte aufweist, so auszubilden, dass eine exakte und gründliche Werkstückbearbeitung unter verschiedenen Raum- und Platzverhältnissen möglich ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen an.
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Das erfindungsgemäße Werkzeug wird in Handwerkzeugmaschinen eingesetzt, welche vorzugsweise das Werkzeug drehend und/oder oszillierend antreiben. Vorzugsweise sind die Handwerkzeugmaschinen für eine schleifende Werkstückbearbeitung vorgesehen sind, beispielsweise Delta- oder Winkelschleifer. Bei den Handwerkzeugmaschinen handelt es sich insbesondere um elektromotorisch angetriebene Werkzeugmaschinen.
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Das Werkzeug für die Handwerkzeugmaschine umfasst eine Schleifplatte mit einer zumindest annähernd ebenen Bearbeitungsfläche, auf die Schleif- bzw. Schneidpartikel aufgebracht sind. Zusätzlich zu der Bestückung der Bearbeitungsfläche mit den Schleif- bzw. Schneidpartikeln ist auch mindestens eine Seitenkante der Schleifplatte, welche mit der Bearbeitungsfläche einen Winkel einschließt, mit Schleif- bzw. Schneidpartikeln versehen. Diese Ausführung erlaubt eine verbesserte Bearbeitung von Kanten und Ecken, da nicht nur die der zur bearbeitenden Werkstückoberfläche zugewandte Bearbeitungsfläche der Schleifplatte mit den Schleif- bzw. Schneidpartikeln versehen ist, sondern zusätzlich auch noch die mindestens eine Seitenkante, welche sich unmittelbar an die Bearbeitungsfläche anschließt. Mit der Seitenkante ist der Randbereich bzw. Eckbereich besser zu erfassen, es kann insbesondere eine winklige Werkstückfläche in zwei Ebenen gleichzeitig bearbeitet werden, beispielsweise ein Fußboden und eine den Fußboden an der Wand begrenzende Leiste. Die Bearbeitung erfolgt entweder durch Aufsetzen der Bearbeitungsfläche der Schleifplatte auf die Werkstückoberfäche und Annähern bis zur begrenzenden Seitenfläche, welche von der Seitenkante der Schleifplatte ebenfalls bearbeitet wird. Möglich ist auch, die Bearbeitungsfläche der Schleifplatte an der Seitenwand aufzusetzen und die Seitenkante der Schleifplatte der Grundfläche anzunähern. In beiden Fällen wird der Winkelbereich, gegebenenfalls auch ein Eckbereich, vollständig einer Bearbeitung unterzogen, es bleiben keine Lücken in der zu bearbeitenden Fläche.
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Die Schleif- bzw. Schneidpartikel können entweder einteilig mit der Schleifplatte ausgeführt oder als separate Partikel auf die Schleifplatte aufgebracht und mit dieser verbunden sein, beispielsweise im Wege des Auflötens oder Aufklebens.
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Im Falle einer separaten Ausführung der Partikel sind diese beispielsweise als Hartmetall-Körner oder als Diamant-Körner ausgeführt. Zweckmäßigerweise werden sowohl für die Bearbeitungsfläche als auch für die Seitenkante die gleichen Schleif- bzw. Schneidpartikel verwendet, die außerdem in gleicher Weise auf die Schleifplatte aufgebracht bzw. mit dieser verbunden sind. Grundsätzlich möglich ist es aber auch, für die Seitenkante und die Bearbeitungsfläche unterschiedliche Schleif- bzw. Schneidpartikel zu verwenden und/oder die Schleif- bzw. Schneidpartikel in unterschiedlicher Weise mit der Schleifplatte zu verbinden. Beispielsweise können sich die Schleif- bzw. Schneidpartikel an der Bearbeitungsfläche und an der Seitenkante in einem oder in mehreren Parametern wie zum Beispiel der Korngröße unterscheiden. Darüber hinaus ist es auch möglich, beispielsweise die Schneid- bzw. Schleifpartikel an der Bearbeitungsfläche als separate Partikel auszuführen, welche mit der Bearbeitungsfläche in geeigneter Weise verbunden werden, und die Schleif- bzw. Schneidpartikel an der Seitenkante einteilig mit der Schleifplatte auszubilden, bzw. umgekehrt.
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Des Weiteren kann an der Bearbeitungsfläche und an der Seitenkante entweder die gleiche Dichte an Schleif- bzw. Schneidpartikeln oder eine unterschiedliche Dichte vorgesehen sein. Darüber hinaus ist sowohl eine gleichmäßige Verteilung der Schleif- bzw. Schneidpartikel auf der Bearbeitungsfläche als auch eine ungleichmäßige Verteilung möglich; gleiches gilt für die Seitenkante.
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Die Schleifplatte ist vorzugsweise eckig ausgeführt und besitzt eine mindestens dreieckige Grundfläche, so dass entsprechend auch drei Seitenkanten zwischen den Ecken der Schleifplatte gegeben sind, wobei jede der Seitenkanten mit der Bearbeitungsfläche einen Winkel einnimmt. Zweckmäßigerweise ist jede der Seitenkanten mit Schleif- bzw. Schneidpartikeln versehen, wobei grundsätzlich auch Ausführungen möglich sind, bei denen nur eine geringere Anzahl der Seitenkanten derartige Partikel aufweist, beispielsweise im Falle einer dreieckigen Grundfläche (Delta-Schleifplatte) nur die beiden der vorderen Spitze benachbarten Seitenkanten.
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Die Schleifplatte ist nicht auf eine eckige Grundfläche beschränkt, vielmehr sind auch runde Schleifplatten möglich, wobei in diesem Fall nur eine umlaufende Seitenkante gegeben ist, die aber ebenfalls mit der stirnseitigen Bearbeitungsfläche einen Winkel einnimmt. Darüber hinaus sind auch Mischformen möglich, beispielsweise eine Segment-Schleifplatte, die über ein bestimmtes Winkelsegment eine runde Querschnittsfläche aufweist und im Bereich des ausgeschnittenen Segments mit Ecken bzw. Kanten versehen ist. Diese segmentförmige Schleifplatte ist vorzugsweise nur im Bereich der radial außen liegenden Seitenkante mit Schleif- bzw. Schneidpartikeln besetzt.
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Der Winkel zwischen der Seitenkante und der Bearbeitungsfläche beträgt in der Regel 90°, wobei grundsätzlich auch Winkel ungleich 90° in Betracht kommen, insbesondere Winkel kleiner als 90°, beispielsweise 80° oder 85°, um zu gewährleisten, dass die Schleifplatte auch den Winkelbereich bzw. Eckbereich des zu bearbeitenden Werkstückes erreichen kann.
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Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Ausführung ist vorgesehen, dass im Falle einer Ausführung der Schleifplatte mit eckiger Grundfläche mindestens eine Seitenkante konvex gewölbt ist, wobei zweckmäßigerweise sämtliche Seitenkanten eine konvexe Wölbung aufweisen. Grundsätzlich möglich ist auch eine geradlinige Ausführung der Seitenkante oder eine Kombination einer geradlinigen Seitenkante und einer konvexen Seitenkante.
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In einer bevorzugten Weiterentwicklung sind auch auf mindestens einer sich entlang einer Seitenkante erstreckenden, der Bearbeitungsfläche im Wesentlichen abgewandten, vorzugsweise gegenüberliegenden Teilfläche Schleif- bzw. Schneidpartikel angeordnet. Vorzugsweise ist die Teilfläche streifenförmig entlang der Seitenkante ausgebildet. Durch eine derartige Weiterbildung wird vorteilhaft die Bearbeitung einer Hinterschnittfläche mit dem erfindungsgemäßen Werkzeug ermöglicht.
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Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen sind den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
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1 eine Draufsicht auf eine dreieckförmige Schleifplatte für eine Handwerkzeugmaschine, die eine ebene Bearbeitungsfläche mit Schleif- bzw. Schneidpartikeln aufweist, wobei zusätzlich auch die umlaufenden Seitenkanten mit Schneid- bzw. Schleifpartikeln besetzt sind,
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2 die Schleifplatte in einer perspektivischen Ansicht.
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In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die in den 1 und 2 dargestellte Schleifplatte 1 bildet ein Werkzeug für eine Handwerkzeugmaschine, insbesondere für einen Delta-Schleifer. Die Schleifplatte 1 weist einen dreieckförmigen Grundkörper auf und ist über einen zentral angeordneten Schnittstellenadapter, der fest mit der Schleifplatte 1 verbunden ist, mit einer Werkzeugwelle mit der Handwerkzeugmaschine zu verbinden. Im Betrieb übt die Schleifplatte 1 eine oszillierende Drehbewegung aus.
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Die dreieckförmige Schleifplatte 1 weist drei Seitenkanten 3 auf, die konvex nach außen gewölbt sind. Die dem Betrachter abgewandte Stirnseite bildet eine ebene Bearbeitungsfläche, die im Betrieb auf dem Werkstück zur Bearbeitung aufliegt. Die drei Seitenkanten 3 nehmen jeweils mit der Bearbeitungsfläche 4 einen Winkel ein, der vorzugsweise maximal 90° beträgt.
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Sowohl die drei Seitenkanten 3 als auch die stirnseitige Bearbeitungsfläche 4 sind mit Schleif- bzw. Schneidpartikeln 5 versehen. In 1 sind derartige Schneid- bzw. Schleifpartikel 5 exemplarisch an einer der Seitenkanten 3 sowie in strichlierter Darstellung an der dem Betrachter abgewandten, unteren Bearbeitungsfläche 4 gezeigt. Es sind bevorzugt alle drei Schneidkanten 3 mit derartigen Schleif- bzw. Schneidpartikeln 5 versehen, wobei grundsätzlich auch Ausführungen in Betracht kommen, bei denen nur eine oder zwei Schneidkanten mit derartigen Schleif- bzw. Schneidpartikeln 5 besetzt sind.
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Die Schleif- bzw. Schneidpartikel 5 sind entweder einteilig mit der Schleifplatte ausgeführt, die insbesondere aus Hartmetall besteht, oder als separate Körner, die mit der Schleifplatte verbunden werden, beispielsweise im Wege des Lötens.
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In 2 ist des Weiteren eine optionale, durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnete Teilfläche 6 dargestellt, welche der Bearbeitungsfläche 4 gegenüberliegt. Die Teilfläche 6 erstreckt sich in diesem Beispiel streifenartig entlang einer der drei Seitenkanten 3. In einer bevorzugten Variante sind entlang mehrerer oder besonders bevorzugt entlang aller Seitenkanten Teilflächen 6 vorgesehen. Auf der Teilfläche 6 sind dabei Schleif- bzw. Schneidpartikeln 5 angeordnet, welches eine Bearbeitung einer Hinterschnittfläche vorteilhaft ermöglicht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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