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DE102009054720A1 - Antriebseinrichtung, insbesondere für eine Scheibenwischvorrichtung in einem Fahrzeug - Google Patents

Antriebseinrichtung, insbesondere für eine Scheibenwischvorrichtung in einem Fahrzeug Download PDF

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DE102009054720A1 DE200910054720 DE102009054720A DE102009054720A1 DE 102009054720 A1 DE102009054720 A1 DE 102009054720A1 DE 200910054720 DE200910054720 DE 200910054720 DE 102009054720 A DE102009054720 A DE 102009054720A DE 102009054720 A1 DE102009054720 A1 DE 102009054720A1
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Robert Bosch GmbH
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Abstract

Eine Antriebseinrichtung weist eine in einem Gehäuse aufgenommene Abtriebswelle auf, auf die eine Schutzkappe aufsetzbar ist, welche einen Verbindungsabschnitt aufweist, der mit einem Gehäusedeckel des Gehäuses zu verbinden ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Antriebseinrichtung, insbesondere für eine Scheibenwischvorrichtung in einem Fahrzeug, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Stand der Technik
  • Derartige Antriebseinrichtungen werden zum Wischen von Fahrzeugscheiben eingesetzt und umfassen einen elektrischen Antriebsmotor mit einem nachgeschalteten Getriebe, welches die rotatorische Antriebsbewegung der Rotorwelle des Antriebsmotors in eine pendelnde Drehbewegung einer Abtriebswelle überträgt, an der ein Wischarm befestigt ist. Die Abtriebswelle ist in einem Gehäusedom in einem Getriebegehäuse drehbar gelagert und von einer Schutzhülse übergriffen, die rastschlüssig mit dem Getriebegehäuse verbunden ist. Dies erfolgt durch Eingriff einer gehäuseseitigen Rastnase in eine Ausnehmung, die in die Wandung der Schützhülse eingebracht ist.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Antriebseinrichtung mit einfachen konstruktiven Maßnahmen in der Weise auszuführen, dass eine Schutzkappe, die auf eine Abtriebswelle der Antriebseinrichtung aufzusetzen ist, sicher an der Antriebseinrichtung gehalten ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen an.
  • Die erfindungsgemäße Antriebseinrichtung wird vorzugsweise zum Antrieb einer Scheibenwischvorrichtung in einem Fahrzeug eingesetzt, beispielsweise einer Front- oder Heckscheibenwischvorrichtung, wobei grundsätzlich auch Einsatzmöglichkeiten der Antriebseinrichtung unabhängig von Scheibenwischvorrichtungen in Betracht kommen. Die Antriebseinrichtung weist einen Antriebsmotor auf, in der Regel einen elektrischen Antriebsmotor, über den eine Abtriebswelle antreibbar ist, welche in einem Gehäuse der Antriebseinrichtung drehbar aufgenommen ist. Zur Übertragung der Rotationsbewegung der Rotorwelle des Antriebsmotors auf die Abtriebswelle kann ein Getriebe zwischengeschaltet sein. Über das Getriebe wird beispielsweise im Falle einer Scheibenwischvorrichtung die Drehbewegung der Rotorwelle in eine Drehpendelbewegung der Abtriebswelle, welche Träger eines Wischarms ist, umgesetzt.
  • Auf die Abtriebswelle ist eine Schutzhülse bzw. -kappe aufsetzbar, die einen Verbindungsabschnitt aufweist, welcher mit einem Gehäusedeckel des Gehäuses zu verbinden ist. Diese Ausführung hat den Vorteil, dass zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten der Schutzkappe an der Antriebseinrichtung gegeben sind. So ist es insbesondere möglich, ein zusätzliches Befestigungselement zur Sicherung der Schutzkappe an dem Gehäusedeckel vorzusehen, wobei über das Befestigungselement auch der Gehäusedeckel mit dem Gehäuse zu verbinden ist. Auf diese Weise wird mit nur einem Befestigungselement sowohl der Gehäusedeckel mit dem Gehäuse als auch die Schutzkappe mit dem Gehäusedeckel und dem Gehäuse verbunden. Zugleich ist über das Befestigungselement eine form- bzw. kraftschlüssige Verbindung der Schutzkappe am Gehäusedeckel gegeben, die während der üblichen Betriebsbedingungen die Schutzkappe sicher in ihrer Position hält, ungeachtet von Vibrationen, Stößen oder thermischen bzw. Witterungseinflüssen.
  • Das separate Befestigungselement ist beispielsweise als eine Schraube ausgeführt, über die die Schutzkappe mit dem Gehäusedeckel und gegebenenfalls auch mit dem Gehäuse zu verbinden ist. In Betracht kommen sowohl Ausführungen, in denen der Kopf der Schraube auf Seiten des Gehäusedeckels liegt, als auch Ausführungen, in denen der Kopf der Schraube auf Seiten des Verbindungsabschnittes an der Schutzkappe angeordnet ist.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführung weisen das Gehäuse und der Gehäusedeckel jeweils einen Verbindungsflansch auf, die in der montierten Position des Gehäusedeckels aufeinander liegen, wobei der Verbindungsabschnitt der Schutzkappe mit zumindest einem dieser Verbindungsflansche zu verbinden ist. Dies erfolgt beispielsweise dergestalt, dass der Verbindungsabschnitt der Schutzkappe an einem der Verbindungsflansche unmittelbar aufliegt, vorzugsweise an dem Verbindungsflansch des Gehäuses, wohingegen der Verbindungsflansch des Getriebedeckels auf der gegenüberliegenden Seite positioniert ist. Über das Befestigungselement werden sowohl die beiden Verbindungsflansche von Gehäuse und Gehäusedeckel als auch der Verbindungsabschnitt der Schutzkappe miteinander verbunden.
  • Im Falle einer Schraube als Befestigungselement kann es zweckmäßig sein, entweder an dem Verbindungsabschnitt der Schutzkappe oder am Gehäuse bzw. dem Gehäusedeckel ein Befestigungsauge zur Aufnahme der Schraube vorzusehen. Das Befestigungsauge ist insbesondere mit einer Ausnehmung mit einem Innengewinde versehen, in welches die Befestigungsschraube einzuschrauben ist. Möglich sind aber auch Ausführungen, in denen das Befestigungsauge lediglich als Bohrung ausgeführt ist, durch die die Schraube hindurchgeführt ist, wobei der über das Befestigungsauge überstehende Teil der Schraube mit einer Mutter verbunden wird.
  • Ist das Befestigungsauge mit einem Innengewinde versehen, in welches die Schraube angeschraubt werden kann, so ist die Ausnehmung in dem Befestigungsauge mit dem Innengewinde vorzugsweise als Sacklochbohrung ausgebildet, deren Innenwand mit dem Gewinde versehen ist. Der Verbindungsabschnitt befindet sich insbesondere an einem radial auskragenden Bund an der Schutzkappe, so dass ein radialer Abstand zur Achse der Abtriebswelle gegeben ist.
  • Befindet sich das Befestigungsauge am Gehäusedeckel, so erfolgt das Einführen der Befestigungsschraube vorzugsweise über den Verbindungsabschnitt der Schutzkappe. Im umgekehrten Fall, also bei einer Anordnung des Befestigungsauges am Verbindungsabschnitt der Schutzkappe, wird die Befestigungsschraube in Gegenrichtung, also über den Gehäusedeckel eingeführt.
  • Bei dem Gehäuse handelt es sich vorzugsweise um ein Getriebegehäuse, das ein Getriebe aufnimmt, welches zwischen dem Antriebsmotor und der Abtriebswelle angeordnet ist. Zur Lagerung der Abtriebswelle kann im Gehäuse ein Gehäusedom ausgebildet sein, in den die Abtriebswelle eingeführt ist und der im montierten Zustand auch von der Schutzkappe übergriffen wird.
  • Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen sind den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Scheibenwischvorrichtung in einem Kraftfahrzeug,
  • 2 eine schematische Darstellung einer Antriebseinrichtung für eine Scheibenwischvorrichtung, mit einem elektrischen Antriebsmotor und einem Getriebe zur Umsetzung der Motorbewegung in eine Drehpendelbewegung einer Abtriebswelle,
  • 3 die Abtriebswelle im Getriebegehäuse, mit einer auf die Abtriebswelle aufgesetzten Schutzkappe, die mit dem Getriebegehäuse und einem Gehäusedeckel verbunden ist,
  • 4 eine weitere Ausführung der Abtriebswelle mit einer Schutzkappe.
  • In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die in 1 dargestellte Scheibenwischvorrichtung 1 für ein Kraftfahrzeug wird zum Reinigen einer Fahrzeugscheibe 2 eingesetzt, beispielsweise die Frontscheibe oder die Heckscheibe, und umfasst eine Antriebsvorrichtung 3, einen Wischarm 4 sowie ein Wischblatt 5, welches auf der Fahrzeugscheibe 2 aufliegt. Die Antriebsvorrichtung 3 besteht aus einem elektrischen Antriebsmotor und einem Getriebe, über das die Rotationsbewegung der Rotorwelle des elektrischen Antriebsmotors in eine Drehpendelbewegung einer Abtriebswelle umgesetzt wird, auf der der Wischarm 4 aufsitzt.
  • Wie 2 zu entnehmen, umfasst die Antriebsvorrichtung 3 den elektrischen Antriebsmotor 6 und das Getriebe 19 in einem Getriebegehäuse 20. Der elektrische Antriebsmotor 6 weist in einem Statorgehäuse 7 Permanentmagnete 8 auf, welche einen Anker umschließen, der aus einer bestrombaren Spule 9 und einer Anker- bzw. Rotorwelle 10 besteht, auf die die Spule 9 aufgesetzt ist. Die Rotorwelle 10 trägt auf ihrem außerhalb des Statorgehäuses 7 gelegenen Wellenabschnitt eine Schnecke 11, die mit einem Schneckenrad 12 kämmt, welches im Getriebegehäuse 20 um eine Welle 13 drehbar gelagert ist. Die Drehbewegung des Schneckenrads 12 wird über eine exzentrisch gelagerte Schubstange 14 und eine Kurbel 15 in die gewünschte Drehpendelbewegung der Abtriebswelle 16 umgesetzt. Die Schubstange 14 ist mit radialem Abstand zur Welle 13 über ein erstes Drehgelenk 17 drehbar mit dem Schneckenrad 12 gekoppelt und im Bereich der gegenüberliegenden Stirnseite über ein zweites Drehgelenk 18 drehbar mit der Kurbel 15 verbunden, die ihrerseits fest auf der Abtriebswelle 16 aufsitzt. Die Schnecke 11, das Schneckenrad 12, die Schubstange 14, die Kurbel 15 und die Abtriebswelle 16 bilden Bauteile des Getriebes 19 innerhalb des Getriebegehäuses 20. Auf der Abtriebswelle 16 sitzt der Wischarm auf, welcher Träger des auf der Fahrzeugscheibe aufliegenden Wischblattes ist.
  • Wie 3 zu entnehmen, ist auf die Abtriebswelle 6 eine Schutzhülse bzw. -kappe 22 aufgesetzt, welche vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt ist. Die hülsenförmige Schutzkappe 22 ist axial so weit auf die Abtriebswelle 16 aufgeschoben, dass der freie stirnseitige Abschnitt der Abtriebswelle 16 aus der Schutzkappe 22 herausragt. Am stirnseitigen Abschnitt der Abtriebswelle 16 greift die Kurbel 15 an; außerdem erfolgt an dieser Stelle auch die Befestigung des Wischarms.
  • Einteilig mit dem Getriebegehäuse 20 ist ein Gehäusedom 23 ausgebildet, in den die Abtriebswelle 16 eingesetzt und drehbar gelagert ist. Die Schutzkappe 22 umgreift mit einem ersten axialen Abschnitt 24 mit radialem Abstand die Mantelfläche der Abtriebswelle 16 und mit einem zweiten, sich hieran anschließenden axialen Abschnitt 25 die Mantelfläche des Gehäusedoms 23, wobei der Abschnitt 25 unmittelbar an der Mantelfläche des Gehäusedoms 23 anliegt.
  • Einteilig mit der Schutzkappe 22 ist ein radial auskragender Verbindungsabschnitt 26 ausgeführt, der sich an die freie axiale Stirnseite des zweiten axialen Abschnittes 25 anschließt. Der Verbindungsabschnitt 26 bildet einen radialen Bund, an welchem im Ausführungsbeispiel gemäß 3 ein Befestigungsauge 27 angeordnet ist. Sämtliche Bestandteile der Schutzkappe 22 sind einteilig ausgeführt, also sowohl die beiden axialen Abschnitte 24 und 25 als auch der Verbindungsabschnitt 26 mit dem Befestigungsauge 27.
  • Das Befestigungsauge 27 dient zur festen kraft- bzw. formschlüssigen Verbindung der Schutzkappe 22 sowohl mit dem Getriebegehäuse 20 als auch mit dem Gehäusedeckel 21, der sich auf der der Abtriebswelle 16 gegenüberliegenden Seite an das Getriebegehäuse 20 anschließt. Das Getriebegehäuse 20 und der Gehäusedeckel 21 weisen jeweils einen Verbindungsflansch auf, wobei die Verbindungsflansche unmittelbar und flächig aneinander liegen. Auf dem Verbindungsflansch des Getriebegehäuses 20 liegt das Befestigungsauge 27 der Schutzkappe 22 auf.
  • Das Befestigungsauge 27 ist mit einer als Sacklochbohrung ausgeführten Ausnehmung 28 versehen, die ein Innengewinde aufweist, wobei die Ausnehmung 28 zum Verbindungsflansch des Getriebegehäuses 20 hin geöffnet ist. In der montierten Lage ist eine Schraube 29, die durch fluchtende Bohrungen in den Verbindungsflanschen von Getriebegehäuse 20 und Gehäusedeckel 21 geführt ist, in die Ausnehmung 28 eingeschraubt. Auf diese Weise wird mit nur einer Schraube eine Schraubverbindung zur Befestigung von Getriebegehäuse 20, Gehäusedeckel 21 und Schutzkappe 22 erreicht.
  • In 4 ist eine Ausführungsvariante dargestellt, bei der das Befestigungsauge 27 mit der darin eingebrachten Ausnehmung 28 am Gehäusedeckel 21 ausgebildet ist. Das Befestigungsauge 27 befindet sich an dem Verbindungsflansch des Gehäusedeckels 21 und nimmt die Schraube 29 auf, die über einen radial auskragenden Bund 30 an der Schutzkappe 22 eingeführt wird. Der Bund 30 besitzt eine Ausnehmung, die mit einer Ausnehmung im Verbindungsflansch des Getriebegehäuses 20 sowie mit der Ausnehmung 28 im Befestigungsauge 27 fluchtet. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel gemäß 3 wird die Schraube 29 nicht von Seiten des Gehäusedeckels, sondern über die Seite der Schutzkappe 22 eingeführt.

Claims (10)

  1. Antriebseinrichtung, insbesondere für eine Scheibenwischvorrichtung (1) in einem Fahrzeug, mit einer in einem Gehäuse (20) aufgenommenen Abtriebswelle (16), wobei auf die Abtriebswelle (16) eine Schutzkappe (22) aufsetzbar ist, die einen Verbindungsabschnitt (26) aufweist, welcher mit dem Gehäuse (20) bzw. einem mit dem Gehäuse (20) verbundenen Bauteil (21) kraft- und/oder formschlüssig verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (26) der Schutzkappe (22) mit einem Gehäusedeckel (21) des Gehäuses zu verbinden ist.
  2. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (26) der Schutzkappe (22) sowohl mit dem Gehäusedeckel (21) als auch mit dem Gehäuse (20) verbindbar ist.
  3. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (26) der Schutzkappe (22) über ein separates Befestigungselement, insbesondere eine Schraube (29), mit dem Gehäuse (20) bzw. mit dem Gehäusedeckel (21) zu verbinden ist.
  4. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (20) und am Gehäusedeckel (21) jeweils ein Verbindungsflansch angeordnet ist und die Verbindungsflansche in der montierten Position aneinander liegen, wobei der Verbindungsabschnitt (26) der Schutzkappe (22) mit mindestens einem Verbindungsflansch verbindbar ist.
  5. Antriebseinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Verbindungsflansch ein Befestigungsauge (27) zur Aufnahme des Befestigungselements (29) angeordnet ist.
  6. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (26) der Schutzkappe (22) ein Befestigungsauge (27) zur Aufnahme des Befestigungselements (29) umfasst.
  7. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (26) der Schutzkappe (22) einen radialen auskragenden Bund (30) umfasst.
  8. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (3) einen Antriebsmotor und ein Getriebe (19) aufweist, das in einem Getriebegehäuse (20) angeordnet ist, auf das der Gehäusedeckel (21) aufsetzbar ist.
  9. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusedeckel (21) auf der der Abtriebswelle (16) gegenüberliegenden Seite des Gehäuses (20) angeordnet ist.
  10. Scheibenwischvorrichtung in einem Fahrzeug mit einer Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9.
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