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Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz, insbesondere einen Fahrzeugsitz für einen Personenkraftwagen, sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Fahrzeugsitzes unter Umbau bekannter Fahrzeugsitze.
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An Fahrzeugsitze werden hohe ergonomische Anforderungen gestellt. Sie sollen auch bei längeren Fahrten die Konstitution der Insassen eines Fahrzeuges, insbesondere des Fahrers, möglichst gering beanspruchen. Eine vorzeitige Ermüdung der Insassen, beispielsweise durch Muskelverspannung, soll ebenso verhindert werden wie anatomisch ungünstige Sitzhaltungen. Andererseits sollen die Insassen eine definierte Sitzhaltung einnehmen, um die Bedienungselemente des Fahrzeuges bequem erreichen zu können und einen optimalen Schutz durch die Sicherheitssysteme gewährleisten zu können.
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Bekannte Fahrzeugsitze, wie sie beispielweise in
DE 10 2005 016 974 A1 gezeigt werden, weisen einen Sitzrahmen auf, der üblicherweise aus Stahlblech gefertigt ist und beweglich mit dem Fahrzeugboden verbunden ist. Der Stahlblechrahmen ist unter der Sitzfläche ausgebildet, die von einem Sitzkissen gebildet wird. Das Sitzkissen besteht üblicherweise aus einem Schaumstoffblock, der mit einem Überzug beispielsweise aus Leder oder einem textilen Gebilde überzogen ist.
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Wie in
DE 10 2005 016 974 A1 zu erkennen ist, verjüngt sich die Sitzhöhe vom vorderen Teil, der dem Armaturenbrett des Fahrzeuges zugewandt ist, zum hinteren Teil, an dem die Rückenlehne befestigt ist. Das Gesäß eines Insassen befindet sich normalerweise im hinteren Teil des Sitzes, so dass aufgrund dieser Gestaltung des Sitzes seine Oberschenkel vom Becken in Richtung der Knie in eine ansteigende Position gelangen. Die Beine werden so in eine angewinkelte Lage gebracht, was den erforderlichen Abstand zwischen dem Sitz und dem Fußraum im Cockpit des Fahrzeuges verkürzt. Auf diese Weise soll neben den obengenannten Anforderungen an einen Fahrzeugsitz auch eine optimale Raumausnutzung im Fahrzeug erreicht werden.
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1 zeigt eine Ansicht eines Sitzes nach dem Stand der Technik im Querschnitt. Der Fahrzeugsitz
1 umfasst eine Kopfstütze
2, die am oberen Ende des im Wesentlichen senkrecht verlaufenden Rückenteils
3 angebracht ist. Über ein verstellbares Scharnier
4 ist das Rückteil
3 an seinem unteren Ende mit einem im Wesentlichen waagerecht verlaufenden Sitzteil
5 verbunden. Das Sitzteil
5 umfasst einen Sitzrahmen
6 aus Stahl. Der Sitzrahmen
6 ist über Träger an am Fahrzeugboden ausgebildeten Schienen derart befestigt, dass der Sitz
1 in der Vertikalen und Horizontalen verstellt werden kann (nicht gezeigt). Diese Art der Befestigung eines Sitzes am Fahrzeugboden wird beispielsweise in
DE 43 36 351 A1 beschrieben. Am vorderen Ende des Sitzrahmens
6 ist ein Erhöhungselement
7 ausgebildet, das sich von dem Sitzrahmen nach oben hin erstreckt, um die Neigung der Sitzfläche
8 des Sitzteiles
5 zu erreichen. Der Sitzrahmen
6 und das Erhöhungselement
7 sind mit einem Schaumstoff bedeckt, der mit einem Bezug bedeckt ist. Das Erhöhungselement hat typischerweise eine Höhe von ca. 100 mm.
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Der bekannte Aufbau eines Fahrzeugsitzes ist jedoch mit zahlreichen Nachteilen verbunden. Insbesondere ist die Gestaltung des Sitzes für großgewachsene Menschen nachteilig, da die Höhe der Fahrgastzelle für die an sich gewünschte ergonomischen und aus Sicht der aktiven und passiven Verkehrssicherheit beste Einstellung des Fahrzeugsitzes nicht ausreichend ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile nach dem Stand der Technik zu beseitigen. Es soll insbesondere ein Fahrzeugsitz angegeben werden, der ergonomischen Anforderungen auch bei geringerer Höhe der Fahrgastzelle genügt.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 9 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindungen ergeben sich aus den Merkmalen der Ansprüche 2 bis 8 sowie 10.
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Nach Maßgabe der Erfindung ist ein Fahrzeugsitz, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einem im Wesentlichen vertikalen Rückenteil und einem im Wesentlichen horizontalen Sitzteil vorgesehen, die über ein Gelenk miteinander verbunden sind, wobei das Sitzteil einen Sitzrahmen aufweist, auf dem ein Sitzkissen aufliegt. Der Sitzrahmen ist teilweise mit einem plattenförmigen Element bedeckt, das sich von der Vorderkante des Sitzrahmens in Richtung des Rückenteils erstreckt, wobei die Kontur der Kanten des plattenförmigen Elements, die an den Sitzrahmen angrenzen, der Kontur des Sitzrahmens in diesem Bereich entspricht.
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Der erfindungsgemäße Fahrzeugsitz ermöglicht eine optimale, insbesondere ergonomische und sichere Sitzposition des Insassen in der Fahrgastzelle. Er verbessert die aktive und passive Verkehrssicherheit, beispielweise indem er auch bei groß- und mittelwüchsigen Insassen, insbesondere Fahrern, eine optimale Sicht auf das Verkehrsgeschehen ermöglicht. Nacken- und Rückenverspannungen werden aufgrund der veränderten Sitzposition der Insassen vermieden, was die Ermündung wirksam beschränkt.
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Nach Maßgabe der Erfindung ist ferner ein Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes vorgesehen. Das Verfahren umfasst das Umrüsten eines vorhandenen Fahrzeugsitzes durch Entfernen eines Erhöhungselementes, das sich im vorderen Teil des Sitzrahmens nach oben hin erstreckt, und Anbringen des plattenförmigen Elementes an dem Sitzrahmen. Selbstverständlich kann der erfindungsgemäße Fahrzeugsitz auch mittels anderer Verfahren hergestellt werden.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen, die die Erfindung nicht einschränken sollen, unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen
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1 eine schematische Schnittansicht eines Fahrzeugsitzes nach dem Stand der Technik;
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2 eine schematische Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes; und
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3 eine schematische Draufsicht auf den Sitzrahmen eines erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes.
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Nach 1 weist der erfindungsgemäße Fahrzeugsitz 11 ein im Wesentlichen vertikales Rückenteil 13 und ein im Wesentlichen horizontales Sitzteil 15 auf, die über ein Gelenk 14 miteinander verbunden sind. Am oberen Ende des Rückenteils 13 kann eine Kopfstütze 12 befestigt sein. Das Sitzteil 15 weist einen Sitzrahmen 16 auf, der teilweise mit einem plattenförmigen Element 17 bedeckt ist. Das plattenförmige Element 17 erstreckt sich von der Vorderkante 16a des Sitzrahmens 16 in Richtung des Rückenteils 13. Die Kontur der Kanten des plattenförmigen Elements 17 entspricht der Kontur des Sitzrahmens 16, und zwar in dem Bereich, der von dem plattenförmigen Element 17 bedeckt ist. Auf dem Sitzrahmen 16 und dem plattenförmigen Element 17 liegt das Sitzkissen 19 auf. Das Sitzkissen 19 stellt die Polsterung des Sitzteils 15 dar und besteht aus einem Schaumstoffkörper. Das Sitzkissen 19 ist mit einem Bezug 20 umhüllt.
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Es ist im Vergleich mit dem in 1 gezeigten Fahrzeugsitz zu erkennen, dass die Sitzfläche 18 des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes aufgrund des fehlenden Erhöhungselementes 7 nicht mehr in Richtung des Rückenteils 13 geneigt ist. Aufgrund des Ersatzes des Erhöhungselementes 7 durch das plattenförmige Element 17 wird ein weitgehend neigungsfreier Verlauf der Sitzfläche 18 in Richtung des Rückenteils 13 erreicht.
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Das plattenförmige Element 17 erstreckt sich, wie in 3b zu erkennen ist, zweckmäßigerweise über die gesamte Breite des Sitzrahmens 16. Vorzugsweise beträgt die Länge des plattenförmigen Elementes 17 von der Vorderkante 16a des Sitzrahmens 16 in Richtung des Rückenteils 13 zwischen einem Drittel und der Hälfte der Länge des Sitzrahmens 16. In 3a ist der Sitzrahmen ohne das plattenförmige Element 17 gezeigt.
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Bevorzugt ist die Höhe des plattenförmigen Elementes 17 geringer als die Höhe des Sitzrahmens 16. Stärker bevorzugt liegt die Höhe des plattenförmigen Elementes zwischen 0,5 und 5 mm, noch stärker bevorzugt zwischen 1,0 und 2,0 mm. Besonders bevorzugt beträgt die Höhe des plattenförmigen Elementes 17 1,5 mm. Damit weist der Sitz im Vergleich zu dem in 1 gezeigten Sitz eine um 95 bis 99,5 mm verringerte Höhe auf.
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Das plattenförmige Element 17 ist zweckmäßigerweise ein pulverbeschichtetes Blech. Das plattenförmige Element 17 kann auf dem Sitzrahmen 16 beispielsweise mittels Nieten, Verschweißung, Clinchen und/oder Löten befestigt sein. Beispielsweise können 7 Blindnieten vorgesehen sein, um das plattenförmige Element 17 auf dem Sitzrahmen 16 zu befestigen.
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Der Sitzrahmen 16 kann einen ersten Quersteg 21, der dem Rückenteil 13 zugewandet ist, und einen zweiten Quersteg 22 aufweisen, der dem ersten Quersteg 21 gegenüberliegt. Dabei sind der erste Quersteg 21 und der zweite Quersteg 22 über parallele Längsstege 23, 24 miteinander verbunden, wodurch ein im Wesentlichen rechteckiger Sitzrahmen 16 erhalten wird, dessen Vorderkante 16a von dem zweiten Quersteg 22 gebildet wird. Zwischen dem ersten und dem zweiten Quersteg 21, 22 kann eine Querstrebe 25 angeordnet sein. Dabei kann an dem ersten Quersteg 21 und der Querstrebe 25 ein Haltelement 26 für ein erstes Sitzkissen 19a befestigt sein, das sowohl auf dem Halteelement 26 als auch dem plattenförmigen Element 17 aufliegt.
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Das Halteelement 26 kam beispielweise einen Rahmen 27 umfassen, der mittels Federn 28 an dem ersten Quersteg 21 und der Querstrebe 25 befestigt ist und an dem Spannelemente 29 befestigt sind.
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Ferner kann ein zweites Sitzkissen 19b vorgesehen sein, das auf dem ersten Sitzkissen 19a zumindest im Bereich zwischen dem ersten Quersteg 21 und der Querstrebe 25 aufliegt. Dieses zweite Sitzkissen 19b kann beispielweise aus einem Schaumstoff mittlerer Harte bestehen. Das zweite Sitzkissen 19b soll eine bessere Gewichtsverteilung des Insassen auf dem Sitz ermöglichen.
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Ein erfindungsgemäßer Fahrzeugsitz 11 kann beispielsweise durch Umbau eines vorhandenen Fahrzeugsitzes 1, der ein Erhöhungselement 7 aufweist, erhalten werden. Dazu wird das Erhöhungselement 7 von dem Sitzrahmen 16 abgetrennt und durch das plattenförmige Element 17 ersetzt. Anschließend wird zweckmäßigerweise die Höhe des Sitzkissens 9 des vorhandenen Fahrzeugsitzes 1 im Bereich der Sitzfläche um die Höhe des Erhöhungselementes 7, also beispielsweise um 100 mm, gekürzt, wodurch ein Sitzkissen 19 (oder – sofern ein weiteres Sitzkissen aufgelegt wird – Sitzkissen 19a) mit verringerter Höhe erhalten wird. Ein zweites Sitzkissen 19b wird vorzugsweise auf das ersten Sitzkissen 19a zumindest im Bereich zwischen denn ersten Quersteg 21 und der Querstrebe 15 aufgelegt. Auch kann der ursprünglich vorhandene Bezug 10 des vorhandenen Fahrzeugsitzes 1 an die im Vergleich zum Erhöhungselement 7 geringe Höhe des plattenförmigen Elementes 17, die verringerte Höhe des Sitzkissens 19 (oder 19a) und/oder das zweite Sitzkissen 19b angepasst werden. Schließlich kann auch die Polsterung des Rückenteils, insbesondere im Bereich der Lendenwirbel des Insassen, an die veränderte Höhe des Sitzteiles angepasst werden.
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Der erfindungsgemäße Fahrzeugsitz ist beispielsweise für Wohnmobile mit einem Fahrgestelle der Firma Ford geeignet.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeugsitz
- 2
- Kopfstütze
- 3
- Rückenteil
- 4
- Gelenk
- 5
- Sitzteil
- 6
- Sitzrahmen
- 7
- Erhöhungselement
- 8
- Sitzfläche
- 9
- Sitzkissen
- 10
- Bezug
- 11
- Fahrzeugsitz
- 12
- Kopfstütze
- 13
- Rückenteil
- 14
- Gelenk
- 15
- Sitzteil
- 16
- Sitzrahmen
- 16a
- Vorderkante des Sitzrahmens
- 17
- plattenförmiges Element
- 18
- Sitzfläche
- 19
- Sitzkissen
- 19a
- erstes Sitzkissen
- 19b
- zweites Sitzkissen
- 20
- Bezug
- 21
- erster Quersteg
- 22
- zweiter Quersteg
- 23, 24
- Längsstege
- 25
- Querstrebe
- 26
- Halteelement
- 27
- Rahmen des Halteelementes 26
- 28
- Federn
- 29
- Spannelemente
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102005016974 A1 [0003, 0004]
- DE 4336351 A1 [0005]