-
Die Erfindung betrifft ein Hausgerätebauteil sowie ein Kochfeld mit einem derartigen Zierrahmen als auch ein Verfahren zum Herstellen eines Hausgerätebauteils.
-
Kochfelder weisen üblicherweise einen Zierrahmen auf, welcher eine Abstellplatte für Zubereitungsbehälter, die beispielsweise aus Glaskeramik ausgebildet ist, umfangsseitig umgibt und trägt. Dieser Zierrahmen ist darüber hinaus üblicherweise mit einem Montagerahmen verbunden, wobei das gesamte Kochfeld über den Montagerahmen an einem Befestigungsbereich, wie beispielsweise in eine Aussparung einer Arbeitsplatte, montiert ist.
-
Herkömmliche Zierrahmen sind üblicherweise aus Edelstahl ausgebildet, und daher sehr kostenintensiv. Darüber hinaus sind durch eine derartige Ausgestaltung nur eine eingeschränkte Formenausbildung des Zierrahmens möglich, gerade im Hinblick auf sehr kleine Radien an Kanten des Zierrahmens, da die Biegbarkeit des relativ dicken Edelstahls kleinere Radien nicht zulässt.
-
Aus der
DE 195 21 690 A1 ist eine Glaskeramikmulde mit einer Glaskeramikplatte bekannt. Die Glaskeramikplatte ist an deren Umfang von einem angespritzten Kunststoffrahmen umzogen. Der Kunststoffrahmen selbst ist also durch spezifische Montage, nämlich durch Anspritzen, an der Glaskeramikplatte befestigt. Die Oberseite des Kunststoffrahmens ist als ein die Glaskeramikplatte umziehender Schutzbelag ausgebildet, welcher beispielsweise auch Metall sein kann. Dieser Schutzrahmen kann beispielsweise aus Edelstahl sein, wobei er lediglich in einen Kunststoffrahmen eingesteckt wird und dort eingeklebt wird.
-
Darüber hinaus ist aus der
DE 102 02 405 B4 eine Halterung für eine Glaskeramikplatte für ein Kochfeld bekannt. Auch hier ist die Glaskeramikplatte mit einer Halterung versehen, die aus einem additionsvernetzbaren, heiß vulkanisierbaren zwei Komponenten-Flüssig-Silikon-Kautschuk hergestellt ist, wobei diesbezüglich ebenfalls eine entsprechende Verbindung der Glaskeramikplatte ausgebildet ist. In diese Halterung kann ein Montageelement das beispielsweise als biegbare Blechlasche oder als Buchse ausgebildet ist, eingegossen sein. Dies dient dann zur Verbindung mit einem Montageabschnitt. Die Verbindung diesbezüglich ist lediglich durch Einstecken mit einem zusätzlichen Verbindungselement vorgesehen, sodass dies bauteilaufwändig und mit größerem Montageaufwand verbunden ist.
-
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Hausgerätebauteil sowie ein Kochfeld mit einem derartigen Hausgerätebauteil als auch ein Verfahren zum Herstellen eines Hausgerätebauteils zu schaffen, welches bzw. mit welchem die flexiblere Formenausgestaltung eines Hausgerätebauteils ermöglicht und darüber hinaus eine sehr gewichtssparende Ausgestaltung gewährleistet.
-
Diese Aufgabe wird durch ein Hausgerätebauteil, welches die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, ein Kochfeld, welches die Merkmale nach Anspruch 13 aufweist, und ein Verfahren, welches die Merkmale nach Anspruch 15 aufweist, gelöst.
-
Ein erfindungsgemäßes Hausgerätebauteil umfasst ein aus einem metallischen Material ausgebildetes Abdeckoberteil, das mit einem Trägerteil aus Kunststoff verbunden ist. Das Abdeckoberteil ist mit dem Kunststoffmaterial zum Ausbilden des Trägerteils hinterspritzt. Es wird also ein Hausgerätebauteil geschaffen, welches quasi an der Oberseite ein dünnes metallisches Deckoberteil aufweist, und auf der Rückseite mit einem Kunststoffmaterial verbunden ist, das im Hinblick auf die Verbindung an dieses metallische Abdeckoberteil angespritzt ist und darüber hinaus so angespritzt ist, dass es einen Träger für das Abdeckoberteil bildet. Insbesondere ist der Träger an der Oberseite vollständig durch das Abdeckoberteil bedeckt.
-
Das Hausgerätebauteil kann ein Rahmen, insbesondere ein Zierrahmen für ein Kochfeld sein. Es können jedoch auch andere Komponenten eines Hausgeräts entsprechend ausgebildet sein. Beispielsweise kann auch eine Bedienblende, eine Tür, ein Griff etc. entsprechend konzipiert sein.
-
Es wird in diesem Zusammenhang vorzugsweise ein Zierrahmen für ein Hausgerät zum Zubereiten von Lebensmitteln geschaffen, welcher sehr gewichtssparend ausgebildet ist und darüber hinaus im Besonderen die Möglichkeit gewährleistet, die Formgebung eines Zierrahmens wesentlich zu erweitern. Dies wird insbesondere dadurch gewährleistet, dass zum einen durch das dünne metallische Abdeckoberteil dessen Formbarkeit wesentlich flexibler gestaltet werden kann und diesbezüglich auch sehr schmale Kanten und Ecken und auch sehr kleine Radien von derartigen Übergängen ausgebildet werden können. Die Formbarkeit des Abdeckoberteils ist nahezu beliebig, sodass im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung des Zierrahmens gerade mit dem Hinterspritzen mit dem Kunststoffmaterial auch eine vollständige Verbindung gewährleistet werden kann, da erst quasi mit dem Bereitstellen des Abdeckoberteils und dessen nahezu endgültige Formgebung auch der Kunststoffträgerrahmen erzeugt wird. Das Trägerteil ist dann insbesondere ein Trägerrahmen.
-
Vorzugsweise ist das metallische Abdeckoberteil eine Folie, welches somit per se eine äußerst dünne Ausgestaltung aufweist, so dass die flexiblere Formgestaltung besonders begünstigt wird.
-
Vorzugsweise weist das Abdeckoberteil eine Dicke zwischen 0,15 mm und 0,6 mm auf. Diese Dickenmaße ermöglichen es, dass zum einen das Abdeckoberteil für sich betrachtet nicht reißt oder in sonstiger Weise sich unerwünscht verformt, gewährleistet andererseits jedoch eine hochflexible Umgestaltungsmöglichkeit.
-
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Abdeckoberteil aus Edelstahl ausgebildet ist und lediglich eine Dicke zwischen 0,2 mm und 0,3 mm aufweist.
-
Alternativ kann vorgesehen sein, dass das Abdeckoberteil aus Aluminium ist und eine Dicke zwischen 0,3 mm und 0,5 mm aufweist.
-
In vorteilhafter Ausführung ist vorgesehen, dass zwischen dem Abdeckoberteil und dem Trägerteil, insbesondere dem Trägerrahmen, ein Klebstoff ausgebildet ist, sodass die hinterspritzende Verbindung zusätzlich unterstützend gefestigt wird.
-
Vorzugsweise weist das Trägerteil, insbesondere der Trägerrahmen, Aufnahmen und/oder Kanäle zur Einbringung von Zusatzbauteilen auf. Eine derartige Ausgestaltung ermöglicht eine im Vorfeld der Herstellung und des Spritzgießens eine besonders variable Ausgestaltung, da individuell gewisse Bereiche ausgespart werden können, in die im Nachgang noch zusätzliche Komponenten, beispielsweise des Hausgerät, eingebracht und verlegt werden können. Dadurch kann gerade für diese Teile Bauraum bereitgestellt werden, sodass die generell kompakte Bauform des Hausgeräts begünstigt werden kann. Nicht zuletzt dient daher auch der Trägerrahmen als Schutzelement für derartige zusätzliche Komponenten, da diese somit beispielsweise staubgeschützt, schmutzgeschützt und stoßsicher angebracht werden können. Zuletzt können durch derartige Aufnahmen und Kanäle auch Dichtungen oder sonstige Komponenten besonders positionsoptimiert angebracht und gehalten werden.
-
Vorzugsweise ist in dem Trägerteil, insbesondere dem Trägerrahmen, zumindest eine Funktionskomponente integriert, insbesondere beim Ausbilden des Trägerrahmens der von dem Kunststoff umspritzt wird. Durch eine derartige Ausgestaltung kann quasi beim Herstellen des Bauteils, insbesondere des Zierrahmens, im laufenden Herstellprozess das Einbringen weiterer Bauteile erfolgen, sodass der Montageaufwand des gesamten Rahmens mit diesen zusätzlichen Komponenten reduziert werden kann. Nicht zuletzt wird dadurch auch eine besonders mechanisch stabile Verbindung und eine besonders positionsstabile Anbringung der Funktionskomponenten erreicht. Indem die Funktionskomponente nämlich passgenau und besonders ortspräzise in das Werkzeug zum Einspritzen des Kunststoffmaterials in den Trägerrahmen eingebracht wird, kann dies auch entsprechend umspritzt und positionsgenau in dem Zierrahmen hergestellt werden.
-
Vorzugsweise ist eine Funktionskomponente ein Halteelement zum Verbinden des Zierrahmens mit einem Montagerahmen und/oder eine weitere Funktionskomponente ist beispielsweise ein Lichtleiter. Es können somit zusätzliche unterschiedliche Komponenten mit unterschiedlich vorgesehener Funktionalität eingebracht werden, sodass das Hausgerätebauteil an sich im Endzustand hochfunktionell ausgebildet ist und eine Vielzahl von Bauteilen integral aufweist. Gerade durch die Einbringung eines Lichtleiters oder mehrerer Lichtleiter kann somit die Möglichkeit geschaffen werden, Licht aus dem Inneren des Hausgeräts über das Hausgerätebauteil, insbesondere den Zierrahmen, an spezifischen Positionen des Bauteils auszuleiten und einem Nutzer anzuzeigen. An dieser Stelle kann somit beispielsweise eine Lichtquelle im Hausgerät an besonders unkritischer Position im Hinblick auf thermische Belastung angebracht werden und dennoch eine zuverlässige und übersichtliche Anzeige für einen Nutzer erfolgen. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise eine optische Restwärmeanzeige ortsnah zu der jeweiligen Kochzone des Kochfelds ermöglicht werden.
-
Bei der Ausgestaltung des Halteelements aus Blech, insbesondere Stahlblech, wird eine besonders geeignete Einbringung eines derartigen Elements in den Zierrahmen gewährleistet, sodass im Nachgang besonders spezifische Verbindungen mit dem Montagerahmen gegeben sind. Insbesondere wird hier die Verbindung zwischen dem Zierrahmen, insbesondere dem integralen Halteelement, mit einem Montagerahmen durch eine Drückfügung, die auch als Toxen bezeichnet wird, ausgebildet. Zusätzliche Bauteile wie Schrauben, Nieten oder weitere separate Verbindungselemente sind daher bei einer derartigen Ausgestaltung nicht mehr möglich. Gerade dies ermöglicht somit auch dann, wenn der Zierrahmen das metallische Abdeckoberteil und den Kunststoffträgerrahmen aufweist, dennoch eine sehr stabile und dauerhafte sowie bauteilreduzierte Verbindung mit dem Montagerahmen.
-
Die Erfindung betrifft auch ein Kochfeld mit einem erfindungsgemäßen Hausgerätebauteil als Zierrahmen oder einer vorteilhaften Ausgestaltung davon, welcher mit einem Montagerahmen als Montagebauteil eines Kochfelds verbunden ist, insbesondere durch ein Druckfügeverfahren verbunden ist.
-
Insbesondere sind die Druckfügeverbindungen zwischen einem Halteelement des Zierrahmens und einem metallischen Bereich des Montagerahmens ausgebildet, und der Zierrahmen ist mit einer Aufstellplatte des Kochfelds zum Halten der Aufstellplatte lösbar verbunden. Ein Anspritzen des Zierrahmens an die Aufstellplatte ist somit nicht vorgesehen.
-
Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen eines Hausgerätebauteils, insbesondere eines Zierrahmens für ein Kochfeld, wir das Hausgerätebauteil mit einem Abdeckoberteil und einem Trägerteil ausgebildet. Das metallische Abdeckoberteil wird formfertig bereitgestellt und mit einem Kunststoff hinterspritzt. Durch das Hinterspritzen mit dem Kunststoff wird das Trägerteil des Hausgerätebauteils für das Abdeckoberteil ausgebildet und das Abdeckoberteil mit dem Trägerteil verbunden.
-
Es kann auch vorgesehen sein, dass die Oberfläche des metallischen Abdeckteils zunächst im ungeformten flachen Zustand dekoriert wird. Dazu kann ein Schleifen oder Bürsten vorgesehen sein, um eine Strukturierung der Oberfläche zu erzeugen. Ebenso ist es jedoch auch möglich, durch ein Druckverfahren, beispielsweise durch einen Siebdruck, verschiedene Lackoberflächen zu erzeugen. Neben dem Aufbringen von Symbolen, Buchstaben und Zahlen kann auch die Farbunterschiedlichkeit durch unterschiedliche Lacke erfolgen. Es kann sowohl eine vollflächige als auch eine gerasterte Bedruckung vorgesehen sein.
-
Um die endgültige Form dieses Abdeckoberteils dann herzustellen wird insbesondere das Blechteil ausgestanzt und gezogen. Dies erfolgt in einem Werkzeug, in dem auch das Abdeckoberteil nach der Formung mit einem geeigneten Kunststoff gespritzt wird, sodass der Trägerrahmen ausgebildet wird. Insbesondere wird zwischen den beiden Materialien ein Klebstoff gebracht, der sich durch die Spritztemperatur löst und wirksam wird.
-
Die Einbringung eines Halteelements in den Kunststoffträgerrahmen kann entweder von einem Fertigungspersonal oder automatisch mit einer Bestückungsmaschine im Spritzwerkzeug platziert werden. Insbesondere ist es möglich, dieses Halteelement direkt im Kunststoffwerkzeug mit einzuspritzen.
-
Die in dem Kunststoffrahmen ausgebildeten Aufnahmen und/oder Kanäle können randseitige Vertiefungen sein oder vollständig in dem Trägerrahmen integrierte Hohlräume sein. Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen eines Zierrahmens wird zunächst ein metallisches Abdeckoberteil bereitgestellt und in ein Spritzgießwerkzeug eingebracht. Das Abdeckoberteil wird dann mit einem Kunststoff hinterspritzt und durch den Kunststoff wird ein Trägerrahmen des Zierrahmens für das Abdeckoberteil ausgebildet und mit diesem verbunden. Vor dem Hinterspritzen mit dem Kunststoffmaterial zum Erzeugen des Trägerrahmens wird das Abdeckoberteil zunächst entsprechend geformt und dann in das Spritzgießwerkzeug eingebracht.
-
Vorzugsweise wird mit dem Spritzgießwerkzeug auch das Abdeckoberteil vor dem Hinterspritzen mit dem Kunststoff ausgestanzt, insbesondere auf Form gezogen, wobei insbesondere zwischen das Abdeckoberteil und dem Kunststoff ein Kunststoff eingebracht wird, welcher sich beim Spritzvorgang zum Ausbilden des Trägerrahmen abhängig von der Spritztemperatur anlöst und seine Klebewirkung entfaltet.
-
Durch diese Ausgestaltung des Trägerrahmens kann die Formenvielfalt des Zierrahmens wesentlich erhöht werden. Die Oberfläche, die durch das Abdeckoberteil gebildet wird, kann gebogen, kantig oder flach gestaltet werden. Die Außenradien können bis auf einen Radius von etwa 1 mm reduziert werden, wobei Innenradien sogar bis 0,5 mm verkleinert werden können. Es ist darüber hinaus auch möglich unterschiedliche Breiten der senkrechten und waagrechten Seiten des Rahmens zu realisieren. Indem darüber hinaus das Abdeckoberteil ein sehr dünnes Bauteil ist, kann im Vergleich zu bekannten Rahmen aus Edelstahl auch diesbezüglich wesentliches Material eingespart werden. Durch die sehr geringe Dicke kann der Materialanteil an dem Metall mindestens auf die Hälfte reduziert werden. Zudem ist die neue Oberfläche in der Zuschnittmenge kleiner. Dies da der Rahmen nicht von außen nach innen gefaltet wird, wie dies im Stand der Technik bei Zierrahmen aus Edelstahl der Fall ist. In die Aufnahmen und integrierten Kanäle können auch Dichtschaumraupen oder mit eingespritzten Dichtungen aus spezifischem Kunststoff, beispielsweise TPE eingebracht werden.
-
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen, insbesondere auch die in der Figurenbeschreibung und/oder nur in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
-
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Teilausschnittdarstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Kochfelds;
-
2 eine erste Schnittdarstellung des Kochfelds gemäß 1;
-
3 eine zweite Schnittdarstellung des Kochfelds gemäß 1; und
-
4 eine Draufsicht auf das Kochfeld gemäß 1.
-
In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
-
In 1 ist in einer perspektivischen Teilausschnittdarstellung ein Kochfeld 1 gezeigt, welches eine Aufstellplatte 2 als Glaskeramikplatte aufweist. Die Aufstellplatte 2, auf welche Kochtöpfe, Pfannen und dergleichen aufgestellt werden können, ist umfangsseitig durch einen Zierrahmen 3, welcher ein Hausgerätebauteil bildet, eingefasst, welcher die Aufstellplatte 2 hält und zerstörungsfrei lösbar mit dieser verbunden ist. Darüber hinaus umfasst das Kochfeld 1 einen Montagerahmen 4, welcher mit dem Zierrahmen 3 verbunden ist, wobei im Hinblick auf diese Verbindung ausschließlich Druckfügeverbindungen vorgesehen sind und somit keine weiteren Schraubverbindungen, Nietverbindungen oder dergleichen vorgesehen sind. Zusätzliche Verbindungselemente sind somit hier nicht vorgesehen.
-
In 2 ist in einer ersten beispielhaften Schnittdarstellung ein Teil des Kochfelds 1 im Bereich des Zierrahmens 3 und des Montagerahmens 4 gezeigt. Wie in der Schnittdarstellung zu erkennen ist umfasst der Zierrahmen 3 ein sehr dünnes metallisches Abdeckoberteil 5, welches eine dünne Folie ist. Dieses Abdeckoberteil 5 kann eine Folie aus Edelstahl sein und eine Dicke zwischen 0,2 mm und 0,3 mm aufweisen. Das Abdeckoberteil 5 kann jedoch auch eine Aluminiumfolie sein und eine Dicke zwischen 0,3 und 0,5 mm aufweisen. Im Hinblick auf die Bereitstellung kann das Abdeckoberteil 5 vorzugsweise aus einer Blechplatte ausgestanzt werden, formgezogen werden und dann eine gewünschte Formgebung aufweisen. Im Nachgang wird dieses vorgeformte Abdeckoberteil 5 dann in dem Stanz- und Formwerkzeug belassen, welches zusätzlich auch als Spritzgießwerkzeug dient. In einem nachfolgenden Verfahrensschritt wird dann das Abdeckoberteil mit einem Kunststoffmaterial hinterspritzt, wobei mit diesem Kunststoffmaterial dann auch gleich automatisch ein Trägerrahmen 6 ausgebildet wird, welcher mit dem Abdeckoberteil 5 fest verbunden ist. Beim Herstellen des Zierrahmens 3 wird somit automatisch durch das Hinterspritzen des Abdeckoberteils 5 eine Verbindung mit diesem hergestellt und aufgrund der Formvorgabe des Spritzgießwerkzeugs der Trägerrahmen 6 automatisch in seiner Formgebung ausgebildet. In der gezeigten Ausführungsform ist zu erkennen, dass über die gesamte horizontale Breite (x-Richtung) der Trägerrahmen 6 an seiner Oberseite durch das Abdeckoberteil 5 abgedeckt ist. Bei einer Betrachtung des Kochfelds 1 von oben wird somit im Hinblick auf den Zierrahmen 3 nur das metallische Abdeckoberteil 5 gesehen. In dem Trägerrahmen 6 sind Ausnehmungen 7 und 8 ausgebildet, in welche im Nachfolgenden Dichtungen integriert oder eingebracht werden können. Dazu kann somit eine Dichtverbindung zwischen dem Zierrahmen 3 und der Aufstellplatte 2 im Hinblick auf die Aussparung 8 erzielt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass in dem Trägerrahmen 6 umfangsseitig um die Aufstellplatte 2 eine Mehrzahl von Halteelementen 9 eingespritzt ist, welche im Ausführungsbeispiel hakenförmig ausgebildet sind und aus Stahlblech gefertigt sind. In dem aus Kunststoff ausgebildeten Trägerrahmen 6 werden somit integral Halteelemente aus einem anderen Material eingebracht, wobei dazu vorgesehen sein kann, dass die Halteelemente 9 vorgefertigt und in das Spritzgießwerkzeug eingelegt werden und dann mit dem Kunststoff des Trägerrahmens 6 umspritzt werden.
-
Das Kochfeld 1 umfasst darüber hinaus einen Montagerahmen 4, welcher durch Druckfügeverbindungen mit dem Zierrahmen 3, wie bereits oben angesprochen, verbunden ist, wobei die Druckfügeverbindungen zwischen einem metallischen Bereich des Montagerahmens 4 und dem Halteelement 9 ausgebildet ist.
-
In 3 ist eine weitere schematische Schnittdarstellung an einer anderen Stelle des Kochfelds 1 gezeigt. Es ist zu erkennen, dass in dem Trägerrahmen 6 neben den Aussparungen 7 und 8, die beispielsweise für Dichtungen ausgebildet werden, auch weitere Funktionskomponenten integriert, insbesondere eingespritzt angebracht sind. Dazu ist in der gezeigten Ausführung ein Lichtleiter 10 in den Trägerrahmen 6 eingespritzt, wodurch Licht einer Lichtquelle 11, die in dem Kochfeld 1 angeordnet ist, auf die Oberseite 12 des Abdeckoberteils 5 gebracht werden kann und somit vom Nutzer beobachtet werden kann. Beispielsweise kann dadurch eine Restwärmeanzeige realisiert werden, die benachbart nahe zu der jeweiligen Kochzone angezeigt werden kann. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise eine optische Anzeige an der Stelle 13 erfolgen, so dass dies punktuell oder als leuchtender Streifen angezeigt werden kann.
-
Insbesondere ist vorgesehen, dass bei der Herstellung des Zierrahmens 3 nach dem Formfertigen des Abdeckoberteils 5 in das Spritzgießwerkzeug ein Klebstoff eingebracht werden kann, welcher beim nachfolgenden Einspritzen des Kunststoffs und aufgrund der dann vorherrschenden Spritztemperatur sich anlöst und die Wirkverbindung zum Verkleben des metallischen Abdeckoberteils 5 mit dem eingespritzten Kunststoffmaterial zum Ausbilden des Trägerrahmens 6 erzeugt.
-
In 4 ist eine schematische Draufsicht auf das Kochfeld 1 gezeigt, wobei die Abstellplatte 2 transparent dargestellt ist, sodass die darunter angeordneten Heizkörper 14, 15, 16 und 17, mit denen darüber angeordneten Kochzonen beheizt werden, einsehbar sind. Das umfangsseitig um die Aufstellplatte 2 umlaufende Abdeckoberteil 5 des Zierrahmens 3 ist gezeigt, wobei darüber hinaus benachbart zu den jeweiligen Kochzonen und somit auch zu den Heizkörpern 14 bis 17 die Orte bzw. Stellen 13, 18, 19 und 20, mit denen die Restwärme der einzelnen Kochzonen optisch angezeigt werden, gezeigt sind.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Kochfeld
- 2
- Aufstellplatte
- 3
- Zierrahmen
- 4
- Montagerahmen
- 5
- Abdeckoberteil
- 6
- Trägerrahmen
- 7, 8
- Aussparungen
- 9
- Halteelemente
- 10
- Lichtleiter
- 11
- Lichtquelle
- 12
- Oberseite
- 13, 18, 19, 20
- optische Anzeigestellen
- 14, 15, 16, 17
- Heizkörper
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 19521690 A1 [0004]
- DE 10202405 B4 [0005]