DE102009047490A1 - Verfahren zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung, insbesondere zwischen einem Kontaktstift (30, 32) und einem Querverbinder (34) an Batteriezellen (10) eines Batterie-Packs (12). Die Kontaktstifte (30, 32) werden aus einem Material A und die Querverbinder (34) aus einem Material B, welches vom Material A verschieden ist, hergestellt. Die Kontaktstifte (30) bzw. (32) können auch aus dem Material B und der laschenförmig ausgebildete Querverbinder (34) auch aus dem Material A hergestellt werden. Im Querverbinder (34) werden Öffnungen (35) oder schlitzförmige Öffnungsgeometrien (72) erzeugt. Es wird eine stoffschlüssige Verbindung (52, 58, 60, 64, 76, 78, 80) zwischen den Kontaktstiften (30, 32) und dem laschenförmig ausgebildeten Querverbinder (34) durch Laserschweißen hergestellt.
Description
- Stand der Technik
-
WO 2006/016441 A1 -
WO 2007/112116 A2 -
JP 2008-226519 A - Im Bereich der Kontaktierung von Batterien, so zum Beispiel Lithiumionenbatterien, die heute bei Hybridfahrzeugen eingesetzt werden, sind hohe Ströme zu übertragen. Dies erfordert zum einen hohe Querschnitte der Leitungsträger und zum anderen für den Einsatz im Automobil eine sehr hohe Zuverlässigkeit, eine hohe mechanische Festigkeit sowie eine dauerstabile, Erschütterungen aushaltende Verbindungstechnik.
- Bei der Kontaktierung von Batteriezellen in einer Stackanordnung müssen die Anoden bzw. die Kathoden der Einzelzellen verbunden werden. Dabei ist einer der Anschlüsse, typischerweise bei einer Lithiumionenbatterie, aus einem Aluminiumwerkstoff hergestellt, und der andere Anschluss umfasst in der Regel einen Kupferwerkstoff. Diese Werkstoffe zeichnen sich beide durch eine hohe elektrische und thermische Leitfähigkeit aus.
- Die einzelnen Batteriezellen des Batteriepacks werden über Aluminium- bzw. Kupferblechstreifen, die auch als Verbinder bezeichnet werden, miteinander kontaktiert und zu einem Stapel verbunden. Um möglichst gute Übergangswiderstände an den Kontaktstellen zu erreichen, werden stoffschlüssige Verbindungstechniken bzw. Fügetechniken bevorzugt.
- Da die einzelnen Batteriezellen des Batteriepacks jedoch beim Fügeprozess nicht zu warm werden dürfen, womit eine Beschädigung der Zelle bzw. der sogenannte „Thermal Runaway” induziert werden könnte, ist der Wärmeeintrag beim stoffschlüssigen Fügeprozess möglichst zu minimieren.
- Heutzutage werden beispielsweise die Zellen mangels geeigneter Fügeverfahren verschraubt. Jedoch ist diese Verbindungstechnik nicht ausreichend dauerstabil und die Übergangswiderstände bleiben zu hoch, was wiederum zu Verlusten und/oder zu unerwünschten Erwärmungen der Kontaktstellen führen kann.
- Unabhängig davon, ob der Verbinder als Aluminium- oder Kupferstreifen ausgeführt wird, kann der Fall auftreten, dass eine Art ungleiche Verbindung Aluminium/Kupfer hergestellt werden muss.
- Offenbarung der Erfindung
- Erfindungsgemäß wird eine Kontaktierungstechnologie zwischen artgleichen Kombinationen, d. h. Aluminium/Aluminium bzw. Kupfer/Kupfer und artungleichen Kombinationen, d. h. Aluminium/Kupfer, vorgeschlagen. Das Kontakieren erfolgt mittels des Laserschweißens, bei dem ein Querverbinder der Zellen über ein Laserschweißverfahren verbunden wird, sowie eine schweißgeeignete Konstruktion der jeweiligen Verbindungsstelle vorbereitet wird. Durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung ist eine prozesssichere Herstellbarkeit einer Verbindungsstelle aus einer artungleichen Kombination, im vorliegenden Zusammenhang Aluminium/Kupfer möglich.
- Die artgleiche Kombination Aluminium/Aluminium bzw. Kupfer/Kupfer ist im Wege des stoffschlüssigen Fügeverfahrens einfacher zu beherrschen als das Schmelzschweißen von artungleichen Kombinationen Aluminium/Kupfer aufgrund der sich bildenden intermetallischen Phase sowie in Folge der unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten von Aluminium und Kupfer.
- Zur Vermeidung der Bildung von intermetallischen Phasen ist es unbedingt notwendig, genau definierte Masseanteile der beiden Werkstoffe Aluminium und Kupfer im Schmelzbad aufzuschmelzen. Dies wird vorzugsweise durch das Laserverfahren, welches sehr präzise zu beherrschen ist und lokal begrenzte Wärme einbringt, möglich.
- In einer ersten Ausführungsvariante der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung wird ein Pin vorzugsweise runder Geometrie aus einem Werkstoff A in einen Verbinder, der aus einem Werkstoff B gefertigt ist, eingesteckt und mittels Einkopplung von Laserstrahlung lokal aufgeschmolzen. Der Werkstoff des Verbinders, d. h. der Werkstoff B ist dabei vorzugsweise mit dem Werkstoff A des Pins plattiert.
- Vorzugsweise wird als Pin-Werkstoff der niedrig schmelzendere Werkstoff verwendet, üblicherweise Aluminium, wobei der Verbinderwerkstoff der höher schmelzende Werkstoff, in der Regel Kupfer, ist. Aus dem Stand der Technik sind Aluminiumwalzplattierte Kupferwerkstoffe bekannt. Des Weiteren kann die Aluminiumbeschichtung auf die Kupferverbindung auch lokal aufgebracht werden.
- Die Verbindung eines Pins, welcher aus Kupfer gefertigt ist, mit einem Verbinder aus Aluminium ist kritischer, da der Wärmeabfluss und die thermischen Eigenschaften hinsichtlich der Schmelztemperatur von Aluminium und Kupfer ungünstiger sind.
- Diese Verbindungstechnik zweier Werkstoffe mit stark unterschiedlichen Schmelzpunkten ist Gegenstand der
DE 103 59 564 B4 . - Wird die Bohrung im Verbinder innen in der Bohrung an der Innenseite einer Öffnung, so zum Beispiel einer Bohrung, mit dem Werkstoff A, d. h. dem Pin-Werkstoff, beschichtet, so kann der Pin auch in der Bohrung versenkt sein. Bei diesem Verfahren wird der Grundwerkstoff des Verbinders nicht aufgeschmolzen oder nur unwesentlich angeschmolzen. Die Verbindung erfolgt durch das Anschmelzen des Pin-Werkstoffes an die Verbinderbeschichtung auf der Innenseite der Öffnung, durch welche sich der Pin erstreckt.
- In einer weiteren Ausführungsvariante der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung erfolgt eine Pin-Einschweißung, indem der Pin-Werkstoff A und der Verbinderwerkstoff B aufgeschmolzen werden. Hierbei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Mischungsverhältnisse Aluminium/Kupfer im Schmelzbad eine Durchmischung ergeben, die keine Risse oder Fehlstellen erzeugt. Vorteilhaft bei dieser Schweißanordnung ist, wenn eine artgleiche Verbindung hergestellt wird, d. h. an einer anderen Kontaktseite des Verbinders, der dann artgleich mit der nächsten Zelle zu verbinden ist. Nachfolgend werden vorteilhafte Ausgestaltungen der Fügegeometrie beschrieben:
Es kann in vorteilhafter Weise eine Schweißverbindung hergestellt werden, die eine Ringnaht aufweist oder eine segmentierte Naht bei rechteckigem Querschnitt darstellt. Die segmentierte Naht hat den Vorteil, dass beim Auftreten von Rissen in der Naht, beispielsweise infolge unzureichender Durchmischung im Schmelzbad, oder aufgrund anderer Prozessstörungen, die Risse nur zum Versagen eines Segments führen können, und die anderen Segmente noch zur Stromübertragung und zur Festigkeitssicherung bereitstehen. - Zum Ausgleich von Toleranzen kann es sinnvoll sein, die eingesetzten Querverbinder nicht über eine Bohrung mit dem Pin zu verbinden, sondern eine Schlitzgeometrie zu wählen. Diese gleicht Längentoleranzen aus und ist mechanisch nicht überbestimmt.
- Kurze Beschreibung der Zeichnung
- Anhand der Zeichnung wird die Erfindung nahestehend eingehender beschrieben.
- Es zeigt:
-
1 Ausführungen von Querverbindungen zwischen einzelnen Batteriezellen eines Batterie-Packs mittels Verschraubung, -
2 die Prinzipskizze der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung, -
3 eine erste Ausführungsvariante der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung mit einem aus einem Werkstoff A gefertigten Kontaktstift und einem aus einem davon verschiedenen Werkstoff B gefertigten Querverbinder mit Durchgangsöffnung -
4 eine Umschmelzung des Querverbinders im Kopfbereich des Kontaktstiftes und eine sich ergebende Kontaktzone, -
5.1 bis5.3 Ausführungsvarianten von stoffschlüssigen Verbindungen zwischen Querverbinder und Kontaktstift, -
5.4 bis5.7 Ausführungsvarianten von stoffschlüssigen Verbindungen, insbesondere Schweißnähten als Ringnaht, Segmentnaht oder U-Naht, -
6.1 bis6.3 Ausführungsvarianten von Kontaktverbindungen zwischen Kontaktstift und einem Querverbinder, der eine schlitzförmige Öffnung zum Ausgleich von Längentoleranzen aufweist, -
6.4 bis6.6 Ausführungsvarianten von stoffschlüssigen Verbindungen zwischen einem Querverbinder mit schlitzförmiger Öffnungsgeometrie und einem Kontaktstift mit Punktverschweißung, Segmentnahtverschweißung und O-Nahtverschweißung. - Der Darstellung gemäß
1 ist zu entnehmen, dass eine Anzahl von Batteriezellen10 zu einem Batterie-Pack oder Batteriemodul12 zusammengeschlossen sind. Eine jede der Batteriezellen10 umfasst einen Anschlussstift14 . Die Anschlussstifte14 von zwei Batteriezellen sind jeweils über eine als Querverbinder dienende Lasche16 miteinander verschraubt. Die Verschraubung erfolgt mittels Muttern18 , die auf Außengewinde der Anschlussstifte14 der einzelnen Batteriezellen10 aufgeschraubt werden und mittels einer Scheibe20 auf den Laschen16 aufliegen. In der ebenfalls in1 dargestellten Explosionsdarstellung ist gezeigt, dass auf den Anschlussstift14 zunächst ein Schuh24 aufgebracht wird, der wiederum die als Querverbinder dienende Lasche16 abstützt. Auf der Oberseite der Lasche16 liegt ein Kragen22 auf, der die Scheibe20 umfängt, die mittels der Mutter18 verschraubt wird. Die in1 dargestellte Verschraubung weist jedoch verschiedene Nachteile auf. Zum einen ist diese Verbindungstechnik nicht ausreichend dauerstabil, d. h. aufgrund der im Betrieb auftretenden Erschütterungen können sich die Schrauben lösen, selbst wenn sie gegeneinander fest angezogen sind. Des Weiteren ist ein Nachteil dieser Lösung die sich einstellenden hohen Übergangswiderstände, was zu Verlusten und/oder zu unerwünschten Erwärmungen im Bereich der Kontaktstellen führen kann. Die Werkstoffe insbesondere Kupfer, relaxieren mit der Zeit. Dies bedeutet, dass die Vorspannkraft einer Schraube mit der Zeit abnimmt wodurch sich der Übergangswiderstand erheblich verschlechtert. - Ausführungsvarianten
- Der Darstellung gemäß
2 ist in schematischer Darstellung ein Verschaltungsaufbau von Batteriezellen10 zu einem Batterie-Pack oder Batteriemodul12 zu entnehmen. - Jeder der Batteriezellen
10 umfasst einen ersten Kontaktstift30 , der zum Beispiel aus einem Werkstoff A, so zum Beispiel Aluminium, gefertigt wird, sowie einen weiteren, zweiten Kontaktstift32 , der aus einem Werkstoff B, so zum Beispiel aus Kupfer oder einer Kupferlegierung gefertigt ist. Der Werkstoff eines laschenförmig ausgebildeten Querverbinders34 kann frei gewählt werden. Vorzugsweise handelt es sich beim Werkstoff des Querverbinders34 um Aluminium oder Kupfer, da im vorliegenden Zusammenhang hohe elektrische Leitfähigkeiten gefordert sind. - Mit dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahren können stoffschlüssige Fügestellen geschaffen werden, einerseits zwischen dem ersten Kontaktstift
30 und dem Querverbinder34 und andererseits zwischen dem Querverbinder34 und dem zweiten Kontaktstift32 einer benachbarten Batteriezelle10 . In dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahren werden stoffschlüssige Fügestellen für artgleiche Kombinationen, zum Beispiel eine Aluminium/Aluminium-Paarung zwischen Querverbinder34 und erstem oder zweitem Kontaktstift30 bzw.32 oder für eine weitere artgleiche Kombination, so zum Beispiel Kupfer-Kupfer, bereitgestellt, für den Fall dass der erste Kontaktstift30 sowie der zweite Kontaktstift32 und der Querverbinder34 aus Kupfer hergestellt sind. Mit dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahren wird neben den obenstehend skizzierten artgleichen Kombinationen an den sich ausbildenden stoffschlüssigen Fügestellen auch eine Kontaktierungstechnologie bereitgestellt, bei der durch Laserschweißen der Querverbinder34 der einzelnen Batteriezellen10 untereinander verbunden wird, und eine schweißgeeignete Konstruktion der sich einstellenden stoffschlüssigen Fügestellen, um eine artungleiche Werkstoffkombination, wie zum Beispiel zwischen Aluminium und Kupfer, prozesssicher herzustellen. - Das Schmelzschweißen einer artungleichen Kombination, d. h. einer Werkstoffkombination von Aluminium und Kupfer, ist durch die Bildung von intermetallischen Phasen sowie infolge der unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten von Aluminium und Kupfer äußerst kritisch. Demgegenüber sind artgleiche Kombinationen wie die obenstehend erwähnten Kombinationen Aluminium/Aluminium bzw. Kupfer/Kupfer wesentlich einfacher schweißtechnisch beherrschbar.
- In vorteilhafter Ausgestaltung des der Erfindung zugrunde liegenden Gedankens werden zur Vermeidung von intermetallischen Phasen genau definierte Masseanteile der beiden Werkstoffe, d. h. von Aluminium und Kupfer, im Schmelzbad aufgeschmolzen. Durch die Größe des Fokus und die Lage des Fokuses des Lasers relativ zur Fügezone kann gezielt eine Aufmischung der beiden Fügepartner innerhalb des Schmelzbades herbeigeführt werden. Durch gezielte Wahl der Parameter, bei denen der Laser betrieben wird, so zum Beispiel die Laserleistung, Fokus oder eine zeitliche Strahlmodulation des Laserstrahles oder ein Pendeln beziehungsweise Kreisen desselben, was mit einer räumlichen Strahlmodulation gleichzusetzen ist, kann zudem die Strömung innerhalb des Schmelzbades beeinflusst werden. Dadurch kann erreicht werden, dass sich innerhalb des Schmelzbades die beiden Schmelzen so zum Beispiel Kupfer und Aluminium besonders gut vermischen, d. h. homogenisieren oder sich nur sehr gering ineinander mischen. Abhängig von der Geometrie der eingesetzten Legierungen und der Einspeistiefe beziehungsweise der Einspeisbreite am Bauteil werden die Parameter in Bezug auf die Umwälzung des Schmelzbades eingestellt. Ein Mischungsverhältnis im Bereich von Cu von 0% bis 53%, Rest Aluminium oder Cu von 91% bis 100%, Rest Aluminium ist besonders vorteilhaft. Durch geeignete Wahl der Kupfer- beziehungsweise der Aluminiumlegierung kann das Gefüge in der Schmelzzone weiter stabilisiert werden, so dass intermetallische Phasen zumindest erheblich reduziert werden können und im Idealfall ganz ausgeschlossen bleiben. Die stoffschlüssige Kontaktierung wird bevorzugt durch das Laserschweißverfahren hergestellt, das sehr präzise beherrschbar ist und lokal begrenzte Wärmeeinträge ermöglicht, welche die Batteriezellen nicht beeinträchtigen. Aus der Prinzipskizze gemäß
2 geht hervor, dass zwischen den einzelnen Batteriezellen10 , die durch die laschenartig ausgebildeten Querverbinder34 stoffschlüssig miteinander verbunden werden, ein Abstand36 vorliegt. Bei diesem Abstand kann es sich nur um wenige Millimeter handeln, so dass die Packungsdichte in einem Batterie-Pack12 , der in der Regel mehrere Batteriezellen10 , die gemäß dem Verschaltungsschema in2 miteinander verschaltet sind, entfällt, zu erhöhen. - Der Darstellung gemäß
3 ist eine Umschmelzung eines Kontaktstiftes einer Batteriezelle zu entnehmen. - In der Ausführungsvariante gemäß
3 ist der Kontaktstift30 ,32 der nicht dargestellten Batteriezelle10 aus einem Werkstoff A, so zum Beispiel Aluminium, gefertigt und weist eine vorzugsweise runde Geometrie auf. Der Kontaktstift30 ,32 umfasst eine Durchmesserstufe40 oberhalb der in axiale Richtung sich der Kontaktstift30 ,32 in seinem Durchmesser verjüngt. Der verjüngte Bereich des Kontaktstiftes30 ,32 ragt in eine korrespondierend ausgebildete Öffnung im laschenförmig ausgebildeten Querverbinder34 , der aus dem Werkstoff B, so zum Beispiel Kupfer, gefertigt wird. Der Werkstoff des Querverbinders34 ist an einer Oberseite, vergleiche Position54 , mit einer Plattierung oder einer Beschichtung42 versehen, die aus dem Werkstoff gefertigt wird, aus dem der Kontaktstift30 ,32 gefertigt ist. In der in3 dargestellten Ausführungsvariante ist die Beschichtung42 aus dem Werkstoff A, d. h. aus Aluminium, gefertigt. Die Beschichtung kann auch aus einem anderen Werkstoff als der Werkstoff A und/oder der Werkstoff B bestehen. Die Beschichtung ist so herzustellen, dass diese geeignet ist sich mit dem umschmelzenden Werkstoff zu verbinden. Vorteilhaft sind neben den eingesetzten Grundwerkstoffen Al und Cu, Nickel, Silber und Zinn. - Bei dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahren wird als Werkstoff der Kontaktstifte
30 bzw.32 bevorzugt der niedrig schmelzendere der Werkstoffe A und B eingesetzt, im vorliegenden Fall Werkstoff A, d. h. Aluminium. Als Werkstoff, aus dem der laschenförmig ausgebildete Querverbinder34 gefertigt wird, wird in der Regel der höher schmelzende Werkstoff, in diesem Falle Werkstoff B, d. h. Kupfer, gewählt. Aus der Darstellung gemäß4 geht hervor, dass die in verringertem Durchmesser oberhalb der Durchmesserstufe40 verbleibende Masse des Kontaktstiftes30 ,32 umgeschmolzen ist, so dass sich eine Kontaktzone48 zwischen dem laschenförmig ausgebildeten Querverbinder34 einerseits und einem Hinterschnitt36 unterhalb eines Pilzes44 des Kontaktstiftes30 bzw.32 einstellt. Die Umschmelzung des Kontaktstiftes30 bzw.32 erzeugt einen Hinterschnitt46 , an dem ein Kontakt zwischen den Werkstoffen der Beschichtung42 , d. h. im vorliegenden Falle des Werkstoffes A, d. h. Aluminium, und dem Werkstoff des Kontaktstiftes30 ,32 in der Kontaktzone48 , d. h. ebenfalls Werkstoff A, d. h. Aluminium, ergibt. Durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene, im Zusammenhang mit den3 und4 erzeugten stoffschlüssigen Verbindungen werden sehr gute Übergangswiderstände an den Kontaktstellen erreicht im Vergleich zu den in1 beschriebenen Verschraubungen zwischen den Kontaktstiften und den Querverbindern. - In der Darstellung gemäß
5.1 ist eine Versenkung des Kontaktstiftes30 ,32 in einer Öffnung des laschenförmig ausgebildeten Querverbinders34 dargestellt. In dieser Ausführungsvariante besteht die Möglichkeit, bei einer Verkürzung des sich in axiale Richtung erstreckenden Bereiches mit verringertem Durchmesser oberhalb der Durchmesserstufe40 den Kontaktstift30 bzw.32 in der Öffnung des laschenförmig ausgebildeten Querverbinders34 zu versenken. Bevorzugt ist in der Ausführungsvariante gemäß5.1 an den Seitenflächen der Öffnung im laschenförmig ausgebildeten Querverbinder34 eine Beschichtung versehen, die aus dem Werkstoff gefertigt ist, aus dem der Kontaktstift30 bzw.32 selbst gefertigt ist, so dass sich eine identische Werkstoffpaarung im Bereich der in4 dargestellten Kontaktzone48 einstellt. - Den Darstellungen gemäß den
5.2 und5.3 sind stoffschlüssige Verbindungen zwischen dem laschenförmig ausgebildeten Querverbinder34 und dem Kontaktstift30 bzw.32 zu entnehmen. - Beiden umlaufend ausgebildeten stoffschlüssigen Verbindungen
52 ist gemeinsam, dass bei dieser Ausführungsvariante der erfindungsgemäß vorgeschlagenen stoffschlüssigen Fügestellen der Grundwerkstoff des laschenförmig ausgebildeten Querverbinders34 nicht aufgeschmolzen oder nur unwesentlich angeschmolzen wird. Die Ausbildung der stoffschlüssigen Verbindung selbst im Rahmen der umlaufend ausgebildeten Naht52 erfolgt durch das Einschmelzen des Werkstoffes des Kontaktstiftes30 ,32 an die Verbinderbeschichtung, d. h. an die Schicht, die an der Innenseite der Öffnung des laschenförmig ausgebildeten Querverbinders34 aufgebracht ist. Wie vorstehend erwähnt, wird dazu bevorzugt der Werkstoff gewählt, aus dem der Kontaktstift30 bzw.32 selbst gefertigt ist. - Bei den
5.3 . und5.3 dargestellten Ausführungsvarianten wird eine umlaufende Schweißnaht52 gesetzt, welche die stoffschlüssige Fügestelle zwischen dem Kontaktstift30 bzw.32 und dem laschenförmig ausgebildeten Querverbinder34 darstellt. In den Ausführungsvarianten der5.2 und5.3 wird der Werkstoff des Kontaktstiftes30 bzw.32 , so zum Beispiel Aluminium, und der Werkstoff des laschenförmig ausgebildeten Querverbinders, Werkstoff B, zum Beispiel Kupfer, aufgeschmolzen. Bei der Herstellung einer derartigen artungleichen Kombination Aluminium/Kupfer ist Sorge dafür zu tragen, dass die Mischungsverhältnisse Aluminium/Kupfer im Schmelzbad eine Durchmischung ergeben und sich keine Risse oder Fehlstellen einstellen. Vorteilhaft bei dieser Schweißanordnung ist eine artgleiche Kombination der miteinander zu fügenden Komponenten. - Aus den Darstellungen gemäß den
5.4 bis5.7 gehen Geometrievariationen der stoffschlüssigen Verbindung zwischen dem Kontaktstift und dem laschenförmig ausgebildeten Querverbinder näher hervor. -
5.4 zeigt eine umlaufende, als Ringnaht ausgebildete stoffschlüssige Verbindung an der Oberseite des laschenförmig ausgebildeten Querverbinders34 , in5.5 . ist eine kontinuierlich ausgebildete Ringnaht58 dargestellt, die sich auf der Oberseite54 des laschenförmig ausgebildeten Querverbinders erstreckt.5.6 zeigt eine segmentierte Naht60 , die ein im Wesentlichen quadratisches Aussehen hat, wobei in diesem Falle der Kontaktstift30 bzw.32 ebenfalls einen quadratischen Querschnitt aufweist. Die segmentierte Naht60 umfasst einzelne Nahtsegmente66 , die an freibleibenden Ecken62 nicht zusammenstoßen, sondern jede für sich eine stoffschlüssige Verbindung darstellt. Die segmentierte Naht60 hat den Vorteil, dass beim Auftreten von Rissen in der Naht, so zum Beispiel infolge unzureichender Durchmischung im Schmelzbad oder bei anderen Prozessstörungen, die Risse nur zum Versagen eines der Nahtsegmente66 führen können und die verbleibenden Nahtsegmente66 nach wie vor zur Stromübertragung und zur Festigkeitssicherung bereitstehen. - In der Ausführungsvariante gemäß
5.7 ist eine Konfiguration einer segmentierten Naht60 zu entnehmen, die im Wesentlichen eine U-Form aufweist und zwischen einem Kontaktstift30 ,32 ausgebildet ist, der eine rechteckige Querschnittsfläche aufweist und mit einem laschenförmig ausgebildeten Querverbinder34 gefügt wird, der eine schlitzförmige Öffnung72 aufweist. Die in der Darstellung gemäß5.7 ausgebildete Nahtgeometrie verbindet das Material des Kontaktstiftes30 bzw.32 an drei Anlageseiten mit der schlitzförmigen Öffnungsgeometrie72 des laschenförmigen Querverbinders34 . - In den Ausführungsvarianten der
5.4 bis5.7 kann der laschenförmig ausgebildete Querverbinder34 sowohl aus dem Werkstoff A, d. h. Aluminium, als auch aus dem Werkstoff B, d. h. Kupfer, gefertigt sein. Gleiches gilt für den Kontaktstift30 bzw.32 , der ebenfalls sowohl aus dem Werkstoff A, d. h. Aluminium, wie auch aus dem Werkstoff B, d. h. Kupfer, gefertigt werden kann, so dass sich eine artungleiche Kombination bei den skizzierten Ausführungsvarianten einer stoffschlüssigen Verbindung ergibt. Unerheblich ist des Weiteren, ob der Kontaktstift30 bzw.32 einen runden Querschnitt oder, wie in Zusammenhang mit den5.6 und5.7 dargestellt, einen eckigen Querschnitt aufweist. - In der Figurensequenz der
6.1 bis6.3 wird eine Ausführungsvariante einer nicht geschweißten Verbindung zwischen dem Kontaktstift30 bzw.32 und einem hier gekröpft ausgebildeten laschenförmigen Querverbinder34 gezeigt. Der laschenförmige Querverbinder34 umfasst zum Beispiel die Schlitzgeometrie72 seiner Öffnung, so dass Längentoleranzen zwischen benachbarten Batteriezellen10 eines herzustellenden Batterie-Packs12 ausgeglichen werden können. Die in den6.1 bis6.3 ungeschweißt ausgebildete Verbindung, wie auch die in den6.4 bis6.6 dargestellte geschweißt ausgebildete Verbindung zwischen dem Kontaktstift30 bzw.32 und dem im Wesentlichen gekröpft ausgebildeten laschenförmigen Querverbinder stellt eine Ausführungsvariante zur Bohrung dar, welche bei den vorstehenden Ausführungsvarianten der3 bis5.5 . beschrieben wurde. Bei dem Kontaktstift30 bzw.32 gemäß6.1 befindet sich unterhalb einer kopfförmigen Abdeckung70 eine Umlaufnut68 , in welche die schlitzförmige Öffnungsgeometrie72 des gekröpft ausgebildeten laschenförmigen Querverbinders34 hineinragt.6.2 zeigt eine Ansicht von unter auf die in6.1 dargestellte Verbindungsvariante, während die Darstellung gemäß6.3 eine Draufsicht auf die ungeschweißte Verbindung gemäß der Darstellung in6.1 wiedergibt. - Auch bei den in
6.1 bis6.3 dargestellten ungeschweißten Verbindungen zwischen dem laschenförmig ausgebildeten Querverbinder34 und dem Kontaktstift30 bzw.32 besteht die Möglichkeit einer artgleichen Kombination, d. h. einer Aluminium/Aluminium-Verbindung, oder einer Kupfer/Kupfer-Verbindung oder einer artungleichen Verbindung, d. h. einer Aluminium/Kupfer- oder einer Kupfer/Aluminium-Verbindung. - Die
6.4 bis6.6 zeigen in Weiterbildung der ungeschweißten Ausführungsvarianten gemäß den6.1 bis6.3 , dass die Verbindung zum Ausgleich von Längentoleranzen, wie vorstehend im Zusammenhang mit den6.1 ,6.2 und6.3 skizziert, auch als eine stoffschlüssige Arretierung, d. h. als stoffschlüssige Verbindung ausgebildet werden kann. Dazu ist gemäß der6.4 eine Punktverschweißung76 vorgesehen, bei welcher die Abdeckung70 mit dem in die Umlaufnut68 hineinragenden Material des gekröpft und laschenförmig ausgebildeten Querverbinders34 verschweißt wird. Anstelle der in6.4 dargestellten Punktschweißens76 besteht die Möglichkeit, eine Segment-Durchschweißung78 vorzunehmen, bei welcher eine Segmentnaht60 , wie in5.6 angedeutet, an lediglich drei Seiten durchverschweißt wird, so dass sich eine den Kontaktstift30 bzw.32 umschließende, jedoch nicht mit dem Umfang des verjüngten Abschnitts des Kontaktstiftes30 bzw.32 gefügte, stoffschlüssige Verbindung erreichen lässt. -
6.6 zeigt eine Anlageverschweißung80 , bei der der Querverbinder34 in drei Seiten anlageähnlich wie in Ausführungsvariante gemäß5.7 mit den Seitenflächen des hier quadratisch konfigurierten Abschnittes des Kontaktstiftes30 bzw.32 stoffschlüssig gefügt ist, der eine geringere Seitenlänge aufweist, verglichen zum übrigen Material des Kontaktstiftes30 bzw.32 . - Auch für die Ausführungsvarianten der
6.4 bis6.6 gilt, dass eine artgleiche oder eine artungleiche Kombination der Werkstoffe Aluminium/Aluminium, Kupfer/Kupfer bzw. eine artungleiche Werkstoffkombination Aluminium/Kupfer bzw. Kupfer/Aluminium vorgenommen werden kann. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Verfahren zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung, insbesondere zwischen einem Kontaktstift (
30 ) bzw. (32 ) und einem Querverbinder (34 ) an Batteriezellen (10 ) mit nachfolgenden Verfahrensschritten: a) dem Herstellen des Kontaktstiftes (30 ,32 ) aus einem Material A und dem Herstellen des Querverbinders (34 ) aus einem von Material A verschiedenen Material B oder b) dem Herstellen des Kontaktstiftes (30 ,32 ) aus dem Material B und des Querverbinders (34 ) aus dem Material A, c) dem Erzeugen einer Öffnung (35 ) im Querverbinder (34 ) und d) dem Erzeugen einer stoffschlüssigen Verbindung (52 ,58 ,60 ,64 ,76 ,78 ,80 ) zwischen den Kontaktstiften (30 ,32 ) und dem Querverbinder (34 ) durch Laserverschweißen. - Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Material A eine Aluminiumlegierung ist und dass das Material B Kupfer oder eine Kupferlegierung ist.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktstift (
30 ,32 ) bevorzugt in runder Geometrie ausgeführt und aus dem niedrig schmelzenderen Werkstoff A und B gefertigt wird. - Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Querverbinder (
34 ) aus dem Werkstoff der Werkstoffe A und B gefertigt wird, welcher der höher schmelzendere Werkstoff ist. - Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Querverbinder (
34 ) mit einer Beschichtung (42 ) desjenigen Werkstoffes der Werkstoffe A und B versehen ist, aus dem der Kontaktstift (30 ) bzw. (32 ) selbst gefertigt ist. - Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (
35 ) am Querverbinder (34 ) mit einer Beschichtung (42 ) desjenigen der Werkstoffe A, B versehen ist, aus denen der Kontaktstift (30 ,32 ) gefertigt ist. - Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass gemäß Verfahrensschritt d) definierte Massenanteile der Werkstoffe A, B im Schmelzbad aufgeschmolzen werden, wobei der Massenanteil von Cu von 0% bis 53%, Rest Aluminium oder der Massenanteil von Cu von 91% bis 100%, Rest Aluminium beträgt.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine in Pilzform (
44 ) gestaltete Umschmelzung des Querverbinders (34 ) an einer Durchmesserstufe (40 ) des Kontaktstiftes (30 ) bzw. (32 ) vorgenommen wird. - Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die stoffschlüssige Verbindung gemäß Verfahrensschritt d) als Ringnaht (
58 ) oder als segmentierte Naht (60 ) oder als U-Naht (64 ), als punktförmige Durchschweißung (76 ) oder als Segmentdurchschweißung (78 ) oder als Anlage-Schweißung (80 ) ausgeführt wird. - Verfahren gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die punktförmige Durchschweißung (
76 ) zwischen einer Abflachung (70 ) des Kontaktstiftes (30 ) bzw. (32 ) und einer schlitzförmigen Öffnung (72 ) im Querverbinder (34 ) erzeugt wird. - Verfahren gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Segmentdurchschweißung (
78 ) zwischen einzelnen Nahtsegmenten (66 ) der Segmentnaht (60 ) und einer schlitzförmigen Öffnung (72 ) im laschenförmig ausgebildeten Querverbinder (34 ) erzeugt wird. - Verfahren gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage-Schweißung (
80 ) entlang einer Umlaufnut (68 ) der Kontaktstifte (30 ) bzw. (32 ) und einer schlitzförmigen Öffnung (72 ) des laschenförmig ausgebildeten Querverbinders (34 ) erzeugt wird. - Elektrische Kontaktierung zwischen einem Kontaktstift (
30 ,32 ) und einem Querverbinder (34 ), insbesondere zwischen Batteriezellen (10 ) eines Batterie-Packs (12 ), dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktstift (30 ) bzw. (32 ) mit einem laschenförmig ausgebildeten Querverbinder (34 ), der eine Öffnung (35 ) oder eine schlitzförmige Öffnungsgeometrie (72 ) aufweist, durch Laserschweißen stoffschlüssig gefügt ist, wobei die stoffschlüssige Verbindung (52 ) als Ringnaht (58 ), als segmentierte Naht (60 ), als U-Naht (64 ), als Punkt-Durchschweißung (76 ), als Segmentdurchschweißung (78 ) oder als Anlageverschweißung (80 ) zwischen dem laschenförmigen Querverbinder (34 ) und dem Kontaktstift (30 ) bzw. (32 ) ausgeführt ist.
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