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Stand der Technik
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Regulieren der Lautstärke einer Audioanlage in einem Kraftfahrzeug.
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Audioanlagen, welche verschiedene Arten der Tonwiedergabe, wie z. B. CD-Spieler, Radio, MP3-Player oder auch Navigationssysteme umfassen, gehören gegenwärtig zur Standardausrüstung bei Kraftfahrzeugen. Im Rahmen der Erfindung ist der Ausdruck „Audioanlage” dabei so zu verstehen, dass er jede Art von Geräten zur Unterhaltung oder Information einschließt, welche über eine Tonwiedergabe verfügen. Insbesondere sollen durch die Bezeichnung auch moderne Entertainment-Systeme, sofern sie in Kraftfahrzeugen eingebaut sind, umfasst werden.
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Derartige Audioanlagen sind einerseits nützlich und komfortabel, sie haben jedoch den Nachteil, dass ihre Bedienung oftmals den Fahrer in seiner Konzentration auf den Straßenverkehr beeinträchtigt. Insbesondere hat sich die Regelung der Lautstärke diesbezüglich teilweise als problematisch erwiesen. Aus diesem Grunde wurden zahlreiche Vorstöße unternommen, um die genannte Beeinträchtigung zu verringern.
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So sind in der
EP 0 319 777 B1 ein Verfahren und eine Schaltungsanordnung zur selbsttätigen störgeräuschabhängigen Lautstärkeregelung eines akustischen Nutzsignals in einem Kraftfahrzeug angegeben. Nach dem dort beschriebenen Verfahren werden über ein Mikrofon im Inneren eines Fahrgastraumes sowohl das Nutzsignal als auch die im Fahrzeug auftretenden Störgeräusche wie Motor- oder Ventilatorgeräusche erfasst und aus diesen ein Summensignal für die Ausbildung eines Stellsignals für die Lautstärkeregelung erzeugt. Die Regelung der Lautstärke des Nutzsignals kann somit automatisch und ohne den Eingriff einer Beddienungsperson in Abhängigkeit von der Stärke der Störgeräusche erfolgen. Das Verfahren erlaubt es dabei, die tatsächlich vorhandene Übertragungsstrecke zwischen den das Nutzsignal ausgebenden Lautsprechern und des für die Lautstärkeregelung eingesetzten Mikrofons zu berücksichtigen.
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In der
DE 44 10 532 B4 ist eine Schaltungsanordnung zum Einblenden von Zusatzinformation in die Wiedergabe eines Audiosignals offenbart. Die Schaltungsanordnung dient beispielsweise dazu, bei einer in einem Reisebus vorhandenen akustischen Wiedergabeeinrichtung Mikrofondurchsagen in ein laufendes Unterhaltungsprogramm einzublenden. Die beschriebene Schaltungsanordnung ermöglicht es, durch Anpassung des Pegels der eingeblendeten Sprachinformation an den Pegel des laufenden Unterhaltungsprogramms die Sprachinformation immer verständlich wiederzugeben. Der Fahrer des Reisebusses wird somit weniger vom Verkehrsgeschehen abgelenkt.
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Die genannten Verfahren bzw. Systeme betreffen die Ablenkung eines Fahrers durch im Fahrgastraum auftretende Zusatzgeräusche unabhängig von der Fahrsituation, in der sich der Lenker des Kraftfahrzeuges befindet.
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Es treten jedoch im Straßenverkehr häufig Situationen auf, die eine erhöhte Konzentration des Fahrers eines Kraftfahrzeuges erfordern. Es wäre wünschenswert, über eine Möglichkeit zu verfügen, mit der in solchen Situationen mit erhöhter Konzentrationsanforderung die Lautstärke einer im Kraftfahrzeug befindlichen Audioanlage angepasst wird.
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Offenbarung der Erfindung
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren nach Anspruch 1 sowie einer Vorrichtung zum Regulieren der Lautstärke einer Audioanlage in einem Kraftfahrzeug nach Anspruch 9 und einem System nach Anspruch 11 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Ein Verfahren zum Regulieren der Lautstärke einer Audioanlage in einem Kraftfahrzeug umfasst die folgenden Schritte: Erfassen eines Wertes mindestens einer für die Bewegung des Kraftfahrzeuges kennzeichnenden physikalischen Größe; Vergleichen des erfassten Wertes der mindestens einen physikalischen Größe mit einem voreingestellten Schwellenwert für diese Größe und Reduzieren der Lautstärke der Audioanlage, wenn der erfasste Wert den voreingestellten Schwellenwert überschreitet.
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Mit anderen Worten wird gemäß den Ausführungsformen der Erfindung ein oder mehrere Parameter ausgewertet, welche in Situationen, die eine erhöhte Anspannung für den Lenker des Kraftfahrzeuges bedeuten, gegenüber normalen Fahrsituationen verändert sind. Somit ist ein Kriterium für die automatisierte Beurteilung einer Fahrsituation gegeben, anhand derer eine selbsttätige Regulierung der Lautstärke der Audioanlage eines Kraftfahrzeugs erfolgt. Das Erfassen des Wertes der für die Bewegung des Kraftfahrzeugs kennzeichnenden Größe kann dabei kontinuierlich oder intermittierend, beispielsweise in regelmäßigen Abständen erfolgen.
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Beim Fahren in Gefahrsituationen oder im physikalischen Grenzbereich wird somit automatisch die Lautstärke der Audioanlage reduziert oder die Audioanlage wird ganz abgeschaltet. Der Lenker des Kraftfahrzeuges kann sich dann verstärkt auf die Verkehrssituation konzentrieren, wodurch Verkehrsunfälle verringert werden können. Zudem erhalten die anderen Insassen des Kraftfahrzeugs eine Rückmeldung über die Fahrsituation, in der sich das Kraftfahrzeug befindet, und zwar unabhängig von der Einschätzung derselben durch den Lenker bzw. Fahrer sowie dessen Verhalten.
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Als für die Bewegung des Kraftfahrzeuges kennzeichnende physikalische Größe kann dabei ohne Beschränkung eine oder mehrer der folgenden Größen eingesetzt werden: die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Fahrzeuglängsbeschleunigung, die Fahrzeugquerbeschleunigung, der Schwimmwinkel des Kraftfahrzeugs oder der momentane Reibwert. Selbstverständlich können auch andere physikalische Größen eingesetzt werden, die vom momentanen Fahrzustand des Kraftfahrzeuges und/oder seiner Umgebungsbedingung (wie z. B. Windangriff (Querkräfte) usw.) abhängen.
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Was die Fahrzeuggeschwindigkeit betrifft, so ist beispielsweise das Phänomen der so genannten „Discoraser” seit längerem bekannt. Hierunter versteht man die psychoakustische Beeinflussung des Fahrers bzw. Lenkers des Fahrzeug durch laute Musik. Der hohe Lärmpegel begünstigt dabei das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit. Gemäß der Ausführungsform der Erfindung, wonach als kennzeichnende physikalische Größe die Fahrzeuggeschwindigkeit eingesetzt wird, reduziert sich die Lautstärke bzw. schaltet sich die Audioanlage dann aus, wenn ein bestimmtes Geschwindigkeitsniveau überschritten wird. In diesem Fall ist die „erste Richtung” des Passierens des Schwellenwerts also ein Passieren des Schwellenwerts von unten nach oben, mit anderen Worten ein Überschreiten des Schwellenwertes. Die bei Fahrzeuglenkern häufig auftretende Rückkopplung: laute Musik → aggresive oder unkonzentrierte Fahrweise, weiteres Beschleunigen kann damit unterbrochen werden.
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Was die Fahrzeuglängs- und -querbeschleunigungen umfasst, so sind diese beispielsweise bei Überhohl-, Brems- oder Ausweichmanövern erhöht, also in Situationen, welche die ungeteilte Aufmerksamkeit des Fahrzeuglenkers erfordern. Auch hier ist die „erste Richtung” ein Passieren des Grenzwertes von unten nach oben (wobei im Falle einer Abbremsung, also Negativbeschleunigung, ein Überschreiten des Schwellenwertes in negative Richtung, mithin auch ein Passieren von unten nach oben bezeichnet werden soll).
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Beim aktuellen Reibwert handelt es sich um eine Größe, deren Absinken ein erhöhtes Gefährdungspotential anzeigt. Der Reibwert ist beispielsweise bei Glatteis oder Nässe stark herabgesetzt. In diesem Fall bedeutet die „erste Richtung” des Passieren des Schwellenwertes ein Passieren des Schwellenwertes von oben nach unten, mit anderen Worten also ein Unterschreiten dieses Wertes. Wenn der Reibwert zu niedrig liegt, wird demzufolge gemäß Ausführungsformen der Erfindung die Lautstärke der Audioanlage reduziert bzw. die Audioanlage ganz abgeschaltet, um dem Lenker des Kraftfahrzeuges eine verstärkte Konzentration auf den Straßenverkehr zu ermöglichen.
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Gemäß Ausführungsformen der Erfindung kann das Verfahren darüber hinaus die folgenden Schritte aufweisen: weiteres Erfassen eines Wertes der für die Bewegung des Kraftfahrzeuges kennzeichnenden physikalischen Größe nach dem Reduzieren der Lautstärke; Vergleichen des Wertes mit einem voreingestellten zweiten Schwellenwert; und Rückstellen der Lautstärke auf den Ausgangswert bzw. Wiedereinschalten, wenn der erfasste Wert den zweiten voreingestellten Schwellenwert in einer der ersten Richtung entgegen gesetzte Richtung passiert.
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Bei dieser Ausführungsform der Erfindung erfolgt also nicht nur ein automatisches Reduzieren der Lautstärke bzw. Abschalten der Audioanlage, sondern diese wird wieder auf den vor der Reduzierung eingestellten Wert zurückgesetzt, wenn die Situation, welche erhöhte Aufmerksamkeit erforderte, vorbei ist. Das Ende der Gefährdungs- oder „Aufmerksamkeitssituation” wird dabei dadurch charakterisiert, dass ein zweiter voreingestellter Schwellenwert in einer der ersten Richtung entgegen gesetzten Richtung passiert wird. Wenn es sich also bei dem Schwellenwert um einen solchen handelt, dessen Überschreitung eine Gefahrensituation kennzeichnet, so erfolgt die Rücksetzung der Lautstärke dann, wenn der zweite Schwellenwert unterschritten wird und umgekehrt. Dabei kann der erste Schwellenwert identisch mit dem zweiten Schwellenwert oder von diesem verschieden sein.
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Der Schritt des Reduzierens der Lautstärke kann auch das Reduzieren der Lautstärke auf Null oder auf einen durch den Benutzer einstellbaren Wert oder Faktor umfassen. Anders als bei vollständigem Abschalten der Audioanlage bewirkt eine Regelung der Lautstärke auf Null kein Abbrechen der Musikwiedergabe, sondern lediglich ein Stummschalten. Bei besonders komfortablen Ausführungsformen ist es durch den Benutzer festlegbar, ob die Audioanlage in Gefahrensituationen ausgeschaltet oder lediglich die Lautstärke reduziert werden soll. Da Lautstärken individuell unterschiedlich wahrgenommen werden, kann auch das Niveau derselben für die Gefahrensituation durch den Benutzer vorzugsweise voreingestellt werden.
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Gemäß einer speziellen Ausführungsform kann auch mehr als ein Schwellenwert für dieselbe physikalische Größe definiert werden, wobei jedem Schwellenwert ein eigenes Lautstärkeniveau zugeordnet wird. So ist es beispielsweise möglich, in einem ersten, niedrigen Geschwindigkeits- oder Beschleunigungsbereich mit normaler (bzw. vom Benutzer manuell eingestellter Lautstärke) ein Nachrichtenprogramm oder eine Musikeinspielung zu hören. Überschreiten Geschwindigkeit oder Beschleunigung einen ersten voreingestellten Schwellenwert, so reduziert sich die Lautstärke auf einen bestimmten Wert. Steigt die Geschwindigkeit oder die Beschleunigung dann noch weiter an, so reduziert sich die Lautstärke ein weiteres Mal oder die Audioanlage wird automatisch ausgeschaltet.
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Darüber hinaus kann mindestens einer der voreingestellten Schwellenwerte durch den Benutzer veränderbar sein. Hierdurch werden die Variabilität des Verfahrens und dessen Benutzerfreundlichkeit noch verstärkt. Durch diese Ausgestaltung kann beispielsweise der jeweilige Schwellenwert individuell den Eigenschaften und Kenntnissen des jeweiligen Fahrzeuglenkers angepasst werden. Beispielsweise ist es möglich, bei Fahranfängern den Schwellenwert so zu setzen, dass er schneller passiert wird, beispielsweise schon bei einer relativ niedrigen Geschwindigkeit. Gemäß vorteilhaften Ausgestaltungen können die Einstellungen der Schwellenwerte und/oder der jeweiligen Lautstärkeniveaus für verschiedene Fahrzeuglenker gespeichert werden.
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Um die Sicherheit weiter zu verstärken, werden bei einer Ausführungsform des Verfahrens die Werte mehrerer für die Bewegung des Kraftfahrzeuges kennzeichnenden physikalischen Größen erfasst und mit jeweiligen zugeordneten Schwellenwerten der jeweiligen physikalischen Größen verglichen, wobei der Schritt der Reduzierung der Lautstärke der Audioanlage dann ausgeführt wird, wenn mindestens einer der erfassten Werte den zugeordneten voreingestellten Schwellenwert in einer ersten Richtung passiert. Mit anderen Worten werden bei dieser Ausgestaltung mehrere Indikatoren für Gefahrensituationen überwacht, wobei schon das Vorhandensein eines Indikators (= Passieren eines Schwellenwertes einer der physikalischen Größen) ausreichend ist, um die bei einer Gefahrensituation vorgesehene Maßnahme bezüglich der Lautstärke der Audioanlage einzuleiten. Auf diese Weise kann gleichzeitig mehreren verschiedenen Arten von Gefahrensituationen Rechnung getragen werden.
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Die vorstehend angeführten Ausführungsformen eines Verfahrens zum Regulieren der Lautstärke einer Audioanlage in einem Kraftfahrzeug können in Form eines Computerprogramms, welches die einzelnen Verfahrensschritte veranlasst, auf einem Speichermedium enthalten sein. Das Verfahren ist auf diese Weise leicht in bestehende Systeme integrierbar. Bei dem Speichermedium kann es sich um jede bekannte Art von Speicher handeln, z. B. um CD-ROMs, Festplatten, Speichersticks usw.
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Die Erfindung ist auch auf Vorrichtung zum Regulieren der Lautstärke einer Audioanlage in einem Kraftfahrzeug gerichtet, welche einen Mikroprozessor aufweist, der dafür ausgelegt ist, einerseits mit einer Sensoreinrichtung und andererseits mit einer Audioanlage an Bord des Kraftfahrzeuges gekoppelt zu werden, und weiter dafür ausgelegt ist, ein Sensorsignal bezüglich einer für die Bewegung des Kraftfahrzeuges kennzeichnenden physikalischen Größe zu empfangen, das empfangene Sensorsignal mit einem voreingestellten Schwellenwert der physikalischen Größe zu vergleichen, und, wenn das empfangene Sensorsignal den voreingestellten Schwellenwert in einer ersten Richtung passiert, ein Signal für die Reduzierung der Lautstärke der Audioanlage oder zur Abschaltung der Audioanlage auszugeben.
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Die Vorrichtung kann auf einfache Weise in bestehende Kraftfahrzeuge integriert werden. Hierfür muss innerhalb des Fahrzeugs lediglich mindestens ein Sensor vorhanden sein, der eine für die Bewegung des Kraftfahrzeuges kennzeichnende physikalische Größe umfasst. Derartige Sensoren sind meist ohnehin in Kraftfahrzeugen vorhanden, so dass bereits bestehende Sensoreinrichtungen doppelt genutzt werden können. Dies ist beispielsweise bei Fahrzeugen der Fall, welche Brems- oder Fahrdynamikregelsysteme wie z. B. ABS (Antiblockiersystem), ASR (Antriebsschlupfregelung) oder ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) ausgerüstet sind.
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Gemäß Ausführungsformen der Erfindung kann die Vorrichtung in eine Audioanlage eines Kraftfahrzeuges oder in ein Fahrzeugsicherheitssystem integriert sein. Mit anderen Worten kann die bereits vorhandene Steuereinrichtung eines Fahrzeugssicherheitssystems oder einer Audioanlage eines Kraftfahrzeugs so umgerüstet werden, dass die vorstehend erwähnten Verfahrensschritte ausgeführt werden können. Die Anzahl der zusätzlich benötigten Komponenten kann so auf ein Minimum reduziert werden.
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Schließlich umfasst die Erfindung auch ein System zum Regulieren der Lautstärke einer Audioanlage in einem Kraftfahrzeug, aufweisend: mindestens eine Sensoreinrichtung zur Erfassung einer für die Bewegung des Kraftfahrzeuges kennzeichnenden physikalischen Größe; einen Mikroprozessor, der mit der mindestens einen Sensoreinrichtung gekoppelt ist und dafür ausgelegt ist, ein von der Sensoreinrichtung erfasstes Signal zu empfangen, das empfangene Sensorsignal mit einem voreingestellten Schwellenwert der physikalischen Größe zu vergleichen, und, wenn das empfangene Sensorsignal den voreingestellten Schwellenwert in einer ersten Richtung passiert, ein Signal für die Reduzierung der Lautstärke der Audioanlage oder zur Abschaltung der Audioanlage auszugeben. Die von der Sensoreinrichtung gelieferten Signale werden im Mikroprozessor verarbeitet und anschließend wird im Fall der Überschreitung eines Schwellenwertes ein Triggersignal an die Audioanlage des Kraftfahrzeuges geliefert, welches die Lautstärkenreduzierung oder die Abschaltung der Anlage auslöst. Die Mikroprozessoreinrichtung umfasst auch einen Speicher, in welchem die voreingestellten Schwellenwerte sowie die Niveaus, auf welche in Gefahrensituationen die Lautstärke zu reduzieren ist, eingespeichert sind.
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Für die manuelle Einstellung der Schwellenwerte und/oder das Niveau der reduzierten Lautstärke durch den Benutzer können geeignete Bedienelemente wie Drehknöpfe, eine Tastatur, ein Touchdisplay oder dergleichen vorhanden sein.
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Die Sensoreinrichtung kann dabei mindestens einen der folgenden Sensoren umfassen: Geschwindigkeitssensor, Längsbeschleunigungssensor, Querbeschleunigungssensor, Reibungssensor, Raddrehzahlfühler. Es ist anzumerken, dass diese Aufzählung nicht umfassend ist und dass andere Sensoren eingesetzt werden können, welche physikalische Parameter in Bezug auf die aktuelle Fahrsituation des Kraftfahrzeuges, welche Rückschlüsse auf eine erhöhte Anforderung an die Konzentration des Fahrzeuglenkers erlauben, erfassen können.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung der Komponenten eines System zum Regulieren der Lautstärke einer Audioanlage in einem Kraftfahrzeug gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, und
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2 ein Flussdiagramm, das ein Verfahren gemäß einer Ausführungsform der Erfindung darstellt.
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Bevorzugte Ausführung der Erfindung
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In den Figuren sind gleiche oder einander entsprechende Elemente durchgehend mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet.
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1 zeigt schematisch die Komponenten eines Systems, das zur Durchführung eines Verfahrens gemäß Ausführungsformen der Erfindung eingesetzt werden kann.
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Unter dem Bezugszeichen 10 ist eine Sensoreinrichtung gezeigt, bei der es sich beispielsweise um einen Querbeschleunigungssensor handeln. Dieser kann ein separat für die Ausführung des Verfahrens eingebauter Sensor sein oder aber Bestandteil eines ESP-Systems, welches dazu dient, die Fahdynamik zu regeln. Alternativ kann es sich bei der Sensoreinrichtung 10 auch um einen Sensor eines Antiblockiersystems handeln, mit welchem der Großteil der im Handel erhältlichen Kraftfahrzeuge ausgestattet ist oder einer Antriebsschlupfregelung. In den drei letztgenannten Fällen werden die Sensoren somit doppelt genutzt, was unter ökonomischen Gesichtspunkten vorteilhaft ist.
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Die Sensoreinrichtung 10 ist an einen Mikroprozessor 20 gekoppelt, welcher die Ausführung des Verfahrens gemäß den Ausführungsformen der Erfindung steuert. Es ist anzumerken, dass auch der Mikroprozessor 20 Teil eines Steuersystems sein kann, das weitere Fahrzeugfunktionen regelt, beispielsweise der bereits erwähnten ABS-, ASR- und ESP-Systeme oder aber auch des Bordnetzmanagements.
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Der Mikroprozessor 20 enthält die für die Durchführung des Verfahrens nötige Software auf einem Speicher (in der Figur nicht gezeigt). Des Weiteren sind auf dem Speicher die Voreinstellungen für den oder die Schwellenwerte und gegebenenfalls der Niveaus für die reduzierte Lautstärke enthalten. Wie bereits erwähnt, können sowohl Schwellenwerte als auch Lautstärkeniveaus entweder werkseitig vorgegeben oder durch den Benutzer einstellbar sein. Im letztgenannten Fall ist das System mit geeigneten Bedienelementen ausgestattet, welche Knöpfe, Schalter, Schieber, Tasten und dergleichen umfassen können. Darüber hinaus kann auch ein Display (nicht gezeigt) vorhanden sein, auf dem die aktuellen Einstellungen wiedergegeben werden können.
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Weiter ist der Mikroprozessor 20 mit einer Audioanlage 30 des Kraftfahrzeugs gekoppelt. Bei dieser Audioanlage kann es sich um ein beliebiges Entertainmentsystem handeln, das beispielsweise Radio, CD-Player, MP3-Player, eine Navigationseinrichtung und dergleichen umfasst. Die Audioanlage 30 ist auf bekannte Weise mit einem oder mehreren Lautsprechern 31 ausgestattet, welche die Tonwiedergabe auf dem gewünschten Lautstärkeniveau ermöglichen.
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Wenn im Rahmen der Erfindung der Ausdruck „gekoppelt” verwendet wird, so sind hierunter sowohl fest verdrahtete als auch drahtlose Verbindungen zu verstehen. Darüber hinaus kann der Ausdruck „gekoppelt” sowohl eine direkte, unmittelbare Kopplung als auch eine Kopplung über ein weiteres Element bedeuten. Eine Übertragung von Signalen an die Audioanlage kann beispielsweise auch über CAN ausgeführt werden.
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Ein Verfahren gemäß Ausführungsformen der Erfindung, welches unter Einsatz der vorstehend mit Bezug auf 1 beschriebenen Komponenten ausgeführt werden kann, wird nunmehr mit Bezug auf die Darstellung von 2 beschrieben.
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In einem ersten Schritt S10 werden Sensorsignale einer physikalischen Größe erfasst. Diese Erfassung kann sowohl kontinuierlich als auch intermittierend erfolgen. Insbesondere können solche Signale solcher Sensoren verwendet werden, die Teil eines Brems- oder Fahrzeugdynamikregelungssystems sind.
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Das erfasste Signal wird an eine Steuerung, welche den Mikroprozessor 20 von 1 umfasst, geleitet und dort in einem Schritt S11 mit einem ersten voreingestellten und gespeicherten Schwellenwert für die physikalische Größe, welche das Signal repräsentiert, verglichen. Liegt das erfasste Signal im „erlaubten Bereich”, d. h. dass es den voreingestellten Schwellenwert nicht passiert hat, so tritt keine Veränderung bezüglich der Tonwiedergabe des Audiosystems des Kraftfahrzeuges ein, und es wird mit Schritt S10 fortgefahren.
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Liegt jedoch das erfasste Signal jenseits des voreingestellten Schwellenwerts, so wird in einem Schritt S12 ein Triggersignal an die Audioanlage ausgegeben, welches, je nach Einstellung, entweder die Abschaltung der Anlage, die Reduzierung der Lautstärke auf ein voreingestelltes Niveau oder die Reduzierung der Lautstärke um einen festen Faktor oder Wert bewirkt. Bei dem voreingestellten Niveau kann es sich auch um die Lautstärke 0 und beim Faktor oder Wert um 100%, d. h. um Stummschaltung, handeln. Eine Möglichkeit des Abschaltens der Audioanlage besteht beispielsweise in der Unterbrechung der Spannungsversorgung für die Anlage durch ein im Kraftfahrzeug vorhandenes Bordnetzmanagement.
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Nach der Reduzierung der Lautstärke bzw. Abschaltung der Audioanlage können gemäß einer Ausführungsform der Erfindung in Schritt S13 weitere Signale der Sensoreinrichtung erfasst werden. Bei dieser Ausführungsform werden in einem weiteren Schritt S14 die erfassten Signale wiederum mit einem zweiten voreingestellten Schwellenwert für die zugehörige physikalische Größe verglichen. Dieser zweite voreingestellte Schwellenwert kann denselben Wert wie der erste voreingestellte Schwellenwert oder einen von diesem verschiedenen Wert aufweisen. Der zweiten voreingestellte Schwellenwert repräsentiert diejenige Schwelle, deren Passieren die zuvor durchgeführte Reduzierung der Lautstärke bzw. Abschaltung des Audiosystems rückgängig macht. Mit anderen Worten wird, wenn erkennbar ist, dass die Gefahrensituation vorbei ist, zu den ursprünglich eingestellten Parametern der Audioanlage zurückgekehrt, und der Lenker des Kraftfahrzeuges kann wieder das von ihm eingestellte Programm (z. B. Nachrichten oder Musik) hören, und zwar in der vor der Gefahrensituation eingestellten Lautstärke. Hierfür wird in Schritt S15 vom Mikroprozessor ein umgekehrtes Triggersignal ausgelöst, welches die Wiederherstellung der ursprünglichen Einstellungen der Audioanlage auslöst.
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Wird jedoch in Schritt S14 nicht festgestellt, dass die Gefahrensituation vorüber ist, so kehrt der Prozess zu Schritt S13 zurück, d. h. weitere Signale des genannten Sensors werden erfasst.
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In einer alternativen Ausführungsform kann jedoch das Verfahren schon nach Schritt S12 abgebrochen werden, was bedeutet, dass die Reduzierung der Lautstärke bzw. das Abschalten der Audioanlage nicht mehr selbsttätig aufgehoben wird. In diesem Fall muss der Benutzer manuell eingreifen, um das Audiosystem zu seinen ursprünglichen Einstellungen zurückzusetzen.
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Durch die Ausführungsformen des Verfahrens sowie der Vorrichtung der Erfindung wird eine Möglichkeit angegeben, bei Gefährdungssituationen im Straßenverkehr, welche die erhöhte Aufmerksamkeit des Lenkers eines Kraftfahrzeuges erfordern, Ablenkung durch ein Entertainmentsystem des Kraftfahrzeuges zu reduzieren oder zu verhindern.
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Somit kann die psychoakustische Beeinflussung des Lenkers, die beispielsweise durch laute Musik auftritt und die gemäß wissenschaftlichen Untersuchungen zu aggressiver Fahrweise, Herabsetzung der Hemmschwelle, Selbstüberschätzung, Risikobereitschaft und Reduzierung der Wahrnehmung führen kann, verringert werden. Die Ausführungsformen der Erfindung können aus diesem Grund dazu beitragen, die Zahl der hierdurch begründeten Unfälle merklich zu senken.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0319777 B1 [0004]
- DE 4410532 B4 [0005]