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Die
Erfindung betrifft eine Sitzanlage für einen Innenraum
eines Kraftwagens, insbesondere für eine Fahrerkabine eines
Lastkraftwagens, der im Oberbegriff der Patentansprüche
1 beziehungsweise 10 angegebenen Art.
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Eine
solche Sitzanlage ist beispielsweise bereits aus der
DE 43 04 398 A1 als bekannt
zu entnehmen und umfasst dort einen Fahrzeugsitz, welcher aus einer
an einem fahrzeugseitigen, bodenfesten Sitzträger festgelegten
Grundstellung in eine demgegenüber um etwa 90° gedrehte
Stellung bewegbar ist. Der Sitzträger umfasst hierzu als
wesentliches Bauteil ein fahrzeugbodenfestes Führungsrohr,
dessen Achse die Schwenkachse des Fahrzeugsitzes bildet, um welche
dieser aus seiner Grundstellung in die um die 90° gedrehte
Stellung verstellbar ist.
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Bei
der aus dem Stand der Technik bekannten Sitzanlage war bereits eine
Verstellung des Fahrzeugsitzes möglich, jedoch ist die
Variabilität zur Nutzung des Innenraums nach wie vor deutlich
eingeschränkt.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Sitzanlage der eingangs
genannten Art zu schaffen, mit welcher sich die Variabilität
im Innenraum des Kraftwagens deutlich erhöhen lässt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Sitzanlage
mit den Merkmalen der Patentansprüche 1 beziehungsweise
10 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen
und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den jeweils abhängigen
Patentansprüchen angegeben.
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Um
eine Sitzanlage zu schaffen, mit welcher der Innenraum des Kraftwagens,
insbesondere die Fahrerkabine des Lastkraftwagens, deutlich variabler genutzt
werden kann, ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
dass der Fahrzeugsitz von dem Sitzträger getrennt werden
kann und eine Rollkörpereinrichtung aufweist, mittels welcher
der Fahrzeugsitz in eine von dem Sitzträger getrennte Stellung
fahrbar ist. Im Unterschied zum Stand der Technik gemäß
DE 43 04 398 A1 ,
bei welcher der Fahrzeugsitz zwar verstellt werden kann, jedoch
stets eine Verbindung in Form des die Schwenkachse umfassenden Führungsrohres
mit dem Sitzträger aufweist, besteht der Vorteil der erfindungsgemäßen
Sitzanlage darin, dass der Fahrzeugsitz vollständig von
dem Sitzträger getrennt werden kann. Nach dem Trennen von
dem Sitzträger ist der Fahrzeugsitz somit mittels der Rollkörpereinrichtung
innerhalb des Innenraums des Kraftwagens in eine zumindest weitgehend
frei wählbare Position bringbar. Da eine vollständige
Trennung zwischen Fahrzeugsitz und Sitzträger möglich
ist, braucht insbesondere der Sitzträger keine aufwendige
Lager- und/oder Führungsmechanik zur Verstellung des Fahrzeugsitzes
aufweisen, welche darüber hinaus einen erheblichen Bauraum
in Anspruch nehmen würde. Vielmehr bewirkt die vollständige
Trennung und Verfahrbarkeit des Fahrzeugsitzes, dass ein relativ einfacher
Sitzträger verwendet werden kann, welcher kaum Bauraum
in Anspruch nimmt und innerhalb des Innenraums die freie Bewegbarkeit
der Fahrgäste nicht einschränkt.
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Ein
weiterer Vorteil der Möglichkeit zur einfachen Ausgestaltung
des Sitzträgers besteht darin, dass somit insgesamt eine
Sitzanlage geschaffen werden kann, welche relativ kostengünstig
ist.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich darüber
hinaus als vorteilhaft gezeigt, wenn der Sitzträger eine
Aufnahmeeinrichtung aufweist, mittels welcher die Rollkörpereinrichtung
des Fahrzeugsitzes in dessen Grundstellung aufnehmbar ist. Hierdurch
ergibt sich für eine Bedienperson der Vorteil, dass diese
auf einfache Weise die Grundstellung des Fahrzeugsitzes an dem Sitzträger
findet, um diesen entsprechend in der Grundstellung zu fixieren.
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Als
weiterhin vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn die Aufnahmeeinrichtung
jeweilige Aufnahmen, insbesondere Vertiefungen, umfasst, in welchen
ein jeweils korrespondierender Rollkörper der Rollkörpereinrichtung
des Fahrzeugsitzes in dessen Grundstellung aufnehmbar ist. Derartige
Aufnahmen beziehungsweise Vertiefungen können besonders
einfach ausgestaltet werden, so dass beispielsweise die Rollkörper
entsprechend gegen die Aufnahmen beziehungsweise Vertiefungen anschlagen
und/oder in diese einsinken.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als vorteilhaft
gezeigt, wenn die Rollkörper der Rollkörpereinrichtung
mit Abdeckungen versehen sind, welche zumindest annähernd
bis zum Boden des Innenraums des Kraftwagens, insbesondere der Fahrerkabine
des Lastkraftwagens, reichen. Hierdurch ist sichergestellt, dass
auf dem Boden des Innenraums liegende Gegenstände nicht
zu einer Blockierung der Rollkörper führen können,
sondern vielmehr entsprechend durch die Abdeckungen weggeschoben
werden.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen dem Fahrzeugsitz
und dem Sitzträger eine Verriegelungseinrichtung vorgesehen,
welche in der Grundstellung des Fahrzeugsitzes verriegelt ist und welche
zum Verfahren des Fahrzeugsitzes in die weitere Stellung unter vollständiger
Lösung des Fahrzeugsitzes von dem Sitzträger entriegelbar
ist. Durch die Verriegelungseinrichtung kann somit der Fahrzugsitz,
welcher bevorzugterweise durch die Aufnahmeeinrichtung in der Grundstellung
vorpositioniert ist, auf einfach Weise am Sitzträger fixiert
werden, welcher seinerseits bodenseitig festgelegt ist. Nachdem
die Verriegelung gelöst ist, ist dann eine freie Bewegbarkeit
des Fahrzeugsitzes relativ zum Sitzträger gegeben, das
heißt es ist bevorzugterweise keinerlei Verbindung zwischen
dem Sitzträger und dem Fahrzeugsitz vorhanden.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist die Verriegelungseinrichtung
auf Seiten des Fahrzeugsitzes verstellbare Verriegelungsmittel auf, welche
mit korrespondierenden Verriegelungsmitteln auf Seiten des Sitzträgers
zusammenwirken. Mit anderen Worten hat es sich als vorteilhaft gezeigt,
wenn beispielsweise Gabelfallen umfassende Verriegelungsmittel auf
Seiten des Fahrzeugsitzes angeordnet sind, während beispielsweise
als Verriegelungsmittel auf Seiten des Sitzträgers jeweilige
Schließbügel zum Einsatz kommen. Dies hat den
Vorteil, dass auf Seiten des Sitzträgers baulich einfache
Verriegelungsmittel vorgesehen werden können, welche dann – insbesondere
wenn sich der Fahrzeugsitz nicht in der Grundstellung befindet – entsprechend
resistent gegen äußere Einflüsse wie
zum Beispiel ein Darüberlaufen durch Fahrzeuginsassen sind.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass der
Sitzträger zumindest annähernd flächenbündig
mit dem Boden des Innenraums des Kraftwagens, insbesondere der Fahrerkabine
des Lastkraftwagens, ausgebildet ist. Somit kann der Fahrzeugsitz
mittels der Rollkörpereinrichtung besonders einfach von
dem Sitzträger wegbewegt und über den Boden des
Innenraums geschoben werden.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Sitzanlage eine
mit dem Kraftwagen kommunizierende Steuerungseinrichtung. So ist
es in weiterer Ausgestaltung der Erfindung beispielsweise denkbar,
dass mittels der Steuerungseinrichtung die Verriegelungseinrichtung
zwischen dem Fahrzeugsitz und dem Sitzträger steuerbar
ist. Auf diese Weise ist es beispielsweise möglich, dass
die Verriegelungseinrichtung in der Grundstellung des Fahrzeugsitzes
nur dann gelöst werden kann, wenn sich der Kraftwagen nicht
im Fahrbetrieb befindet. Hier sind eine Vielzahl anderer Ausführungen
denkbar, in deren Abhängigkeit beispielsweise eine Verriegelung des
Fahrzeugsitzes am Sitzträger erfolgt beziehungsweise aufgehoben
werden kann.
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Um
darüber hinaus eine Sitzanlage der eingangs genannten Art
zu schaffen, mittels welcher ebenfalls die Variabilität
im Innenraum des Kraftwagens erhöht werden kann, ist es
gemäß Patentanspruch 10 vorgesehen, dass in dem
Sitzträger wenigstens ein Kupplungselement für
eine Verbindungsleitung vorgesehen ist, welches mit einem Kupplungselement
auf Seiten des Fahrzeugsitzes verbindbar ist beziehungsweise in
der Grundstellung verbunden ist. Mit anderen Worten ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
auf Seiten des Fahrzeugsitzes beziehungsweise des Sitzträgers
jeweils miteinander korrespondierende Kupplungselemente vorzusehen, so
dass der Fahrzeugsitz bei einem Lösen der Grundstellung
und bei einem Trennen vom Sitzträger vollständig
von diesem getrennt werden kann. Somit ist es erfindungsgemäß möglich,
dass der Fahrzeugsitz in der vom Sitzträger getrennten
Stellung keinerlei Verbindung mehr zu diesem aufweist, sondern vielmehr
vollständig frei innerhalb des Innenraums des Kraftwagens
bewegt werden kann. Es ist ersichtlich, dass dies im Unterschied
zum Stand der Technik, bei welchem üblicherweise eine Mehrzahl
von Verbindungsleitungen zum Fahrzugsitz hin erforderlich sind,
eine wesentliche Vereinfachung darstellt. Die bisher vorhandenen
Verbindungsleitungen konnten nämlich nicht getrennt werden,
so dass die freie Bewegbarkeit des Fahrzeugsitzes nach dem Lösen aus
seiner Grundstellung deutlich eingeschränkt war und zudem
die Problematik bestand, dass gegebenenfalls entsprechende Verbindungsleitungen
geknickt, eingeklemmt, verdreht oder dergleichen beschädigt
werden konnten.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich dabei als vorteilhaft
gezeigt, wenn die Versorgungsleitung als Druckluftleitung, elektrische
Stromleitung oder Signalleitung ausbildet ist. Gerade bei diesen
Versorgungsleitungen hat es sich als besonders vorteilhaft gezeigt,
wenn diese vollständig trennbar sind und somit die freie
Bewegbarkeit des Fahrzeugsitzes außerhalb der Grundstellung
nicht mehr stören.
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Eine
besonders einfache Kupplung lässt sich dabei realisieren,
indem wenigstens ein Kupplungselement an einer dem Fahrzeugsitz
zugewandten Oberseite des Sitzträgers angeordnet ist. An
dieser Oberseite ergibt sich eine besonders einfache Kupplungsmöglichkeit
mit dem Kupplungselement auf Seiten des Fahrzeugsitzes.
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Weiterhin
vorteilhaft ist es, wenn das wenigstens eine Kupplungselement auf
Seiten des Sitzträgers und das korrespondierende Kupplungselement auf
Seiten des Fahrzeugsitzes in dessen Grundstellung in Überdeckung
miteinander angeordnet sind. Somit kann beim Verbringen des Fahrzeugsitzes
in seine Grundstellung eine einfache beziehungsweise automatische
Kupplung der jeweiligen Kupplungselemente der entsprechenden Verbindungsleitung
erreicht werden.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie
anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
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1 eine
ausschnittsweise und perspektivische Seitenansicht auf eine Sitzanlage
für einen als Fahrerkabine eines Lastkraftwagens ausgebildeten Innenraum
eines Kraftwagens, wobei ein Fahrzeugsitz mit dessen Sitzunterbau
erkennbar ist, welcher sich in einer an einem fahrzeugseitigen Sitzträger festgelegten
Grundstellung befindet, wobei der Sitzunterbau teilweise durchsichtig
dargestellt ist, wodurch eine Rollkörpereinrichtung erkennbar
wird, mittels welcher der Fahrzeugsitz in eine von dem Sitzträger
beziehungsweise der Grundstellung getrennte Stellung verfahrbar
ist, und wobei in der Grundstellung der Fahrzeugsitz an dem Sitzträger
verriegelt angeordnet ist;
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2 eine
ausschnittsweise und schematische Perspektivansicht auf den Sitzträger
der Sitzanlage gemäß 1, wobei
der Fahrzeugsitz nicht dargestellt ist und somit erkennbar ist,
dass der Sitzträger zumindest annähernd flächenbündig
mit dem Boden des Innenraums des Kraftwagens ausgebildet ist, wobei
der Sitzträger eine Aufnahmeeinrichtung umfasst, welche
eine Mehrzahl von vorliegend sechs Aufnahmen in Form von Vertiefungen
umfasst, in welchen ein jeweils korrespondierender Rollkörper der
Rollkörpereinrichtung des Fahrzeugsitzes in dessen Grundstellung
aufnehmbar ist, wobei von der Verriegelungseinrichtung zwei als
Schließbügel ausgebildete sitzträgerseitige
Verriegelungsmittel erkennbar sind, und wobei zentral des Sitzträgers
ein Kupplungselement für eine Verbindungsleitung in Form
einer Druckluftleitung vorgesehen ist, welche mit einem fahrzeugsitzseitigen
Kupplungselement in der Grundstellung des Fahrzeugsitzes verbindbar
ist;
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3 eine
ausschnittsweise Perspektivansicht auf die Sitzanlage innerhalb
der Fahrerkabine des Lastkraftwagens, wobei sich der Fahrzeugsitz
in seiner Grundstellung beziehungsweise Fahrstellung befindet, in
welcher dieser dem Fahrer des Lastkraftwagens als Fahrersitz dient,
wobei der Fahrzeugsitz über die Verriegelungseinrichtung
mit dem Sitzträger verbunden ist;
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4 eine
ausschnittsweise Perspektivansicht auf die Sitzanlage im Innenraum
der Fahrerkabine des Lastkraftwagens analog zu 3,
wobei sich der Fahrzeugsitz vorliegend in einer von dem Sitzträger
getrennten Stellung befindet, in dem die Verriegelungseinrichtung
gelöst und der Fahrzeugsitz mittels der Rollkörpereinrichtung
entsprechend verfahren worden ist; und in
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5 eine
weitere Perspektivansicht auf die Sitzanlage innerhalb des Innenraums
der Fahrerkabine des Lastkraftwagens analog zu den 3 und 4,
wobei sich der Fahrzeugsitz in einer weiteren, von der Grundstellung
getrennten Stellung im Bereich einer Beifahrerseite der Fahrerkabine
befindet.
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In 1 ist
in einer ausschnittsweisen Perspektivansicht eine Sitzanlage für
einen Innenraum eines Kraftwagens, welcher im vorliegenden Fall
eine Fahrerkabine eines Lastkraftwagens ist, dargestellt. Die vorliegende
Sitzanlage kann jedoch nicht nur bei Fahrerkabinen von Lastkraftwagen
zum Einsatz kommen, sondern gleichermaßen auch bei Personenkraftwagen,
Transportern oder anderen Kraftwagen.
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Die
Sitzanlage umfasst einen in 2 in einer
ausschnittsweisen und schematischen Perspektivansicht dargestellten
Sitzträger 10, der zumindest im Wesentlichen beziehungsweise
annähernd flächenbündig mit dem Boden 12 des
Innenraums der Fahrerkabine des Lastkraftwagens ausgebildet ist. Demzufolge
stellt der Sitzträger 10 im vorliegenden Fall
im Wesentlichen ein Plattenelement dar, welches beispielsweise aus
einem Kunststoff, Blech oder dergleichen gebildet ist.
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Neben
dem Sitzträger 10 umfasst die Sitzanlage als wesentlichen
Bestandteil einen Fahrzeugsitz 14, welcher in seiner Gesamtheit
in den 3 bis 5 dargestellt ist. Hier zeigen
die 3 bis 5 jeweils eine ausschnittsweise
Perspektivansicht jeweils auf den Innenraum der Fahrerkabine des
Lastkraftwagens, wobei neben dem Fahrzeugsitz 14 insbesondere
eine hinter einer Windschutzscheibe 16 angeordnete Instrumententafel 18 mit
in deren Bereich angeordneten Lenkrad 20, eine Tür 22 auf
der Beifahrerseite sowie eine Liege 24 innerhalb des Innenraums
der Fahrerkabine erkennbar sind.
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In 3 ist
der Fahrzeugsitz 14 dabei in seiner Grundstellung G dargestellt,
in welcher dieser vom Fahrer des Lastkraftwagens als Fahrersitz
genutzt werden kann. Diese Grundstellung G ist auch in 1 gezeigt.
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Dabei
ist in Zusammenschau mit 1 erkennbar, dass der Fahrzeugsitz 14 neben
einem Sitzteil 26 und einem Rückenlehnenteil 28 insbesondere einen
Sitzunterbau 30 umfasst. Dieser Sitzunterbau 30 ist
in 1 der Übersichtlichkeit halber bereichsweise
durchsichtig gestaltet.
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Der
Sitzunterbau 30 des Fahrzeugsitzes 14 umfasst – wie
aus 1 erkennbar ist – eine Rollkörpereinrichtung 32 mit
einer Mehrzahl von vorliegend sechs Rollkörpern 34,
welche jeweils über eine entsprechende Halterung 36 gelagert
und gleichzeitig um eine in Fahrzeughochrichtung verlaufende Achse relativ
zum Sitzunterbau 30 drehbar sind. Die Rollkörper 34 sind
somit einerseits als Laufrollen gestaltet und andererseits auch
um eine in Fahrzeughochrichtung verlaufende Achse verdrehbar, so
dass sich eine Rollkörpereinrichtung 32 nach Art
eines Bürostuhls ergibt.
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Die
im Zusammenhang mit 1 beschriebene Rollkörpereinrichtung 32 ist
dabei in der Grundstellung G des Fahrzeugsitzes 14 durch
eine Aufnahmeeinrichtung 38 des Sitzträgers 10 aufnehmbar. Genauer
gesagt umfasst diese Aufnahmeeinrichtung 38 eine an die
Anzahl der Rollkörper 34 angepasste Zahl von Aufnahmen 40 in
Form von Vertiefungen innerhalb des Sitzträgers 10,
welche in ihrer Orientierung und ihrem Abstand an die Position der
Rollkörper 34 angepasst sind. Wird demzufolge
der Fahrzeugsitz 14 über den Sitzträger 10 geschoben
und in der Grundstellung relativ zum Sitzträger 10 orientiert, so
sind die Rollkörper 34 der Rollkörpereinrichtung 32 auf
die in 1 dargestellte Weise innerhalb der jeweiligen
Vertiefungen beziehungsweise Aufnahmen 40 der Aufnahmeeinrichtung 38 aufgenommen. Die
Vertiefungen beziehungsweise Aufnahmen 40 geben somit dem
Sitzinsassen einen Anhaltspunkt, wann der Fahrzeugsitz 14 die
Grundstellung G erreicht hat, nämlich dann, wenn die Rollkörper 34 in den
Vertiefungen beziehungsweise Aufnahmen 40 eingesunken sind.
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Die
eigentliche Festlegung des Fahrzeugsitzes 14 in der Grundstellung
erfolgt dann mittels einer Verriegelungseinrichtung 42,
welche auf Seiten des Fahrzeugsitzes 14 entsprechende Verriegelungsmittel 44 umfasst,
welche mit korrespondierenden Verriegelungsmitteln 46 auf
Seiten des Sitzträgers 10 zusammenwirken. Im vorliegenden
Fall sind die fahrzeugsitzseitigen Verriegelungsmittel 44 nach
Art von Gabelfallen ausgebildet, welche entsprechend aus einer Schließstellung
in eine Offenstellung bewegt werden können, um die Verriegelung
zu lösen. Mit den fahrzeugsitzseitigen Verriegelungsmitteln 44 korrespondieren
die jeweiligen Verriegelungsmittel 46 auf Seiten des Sitzträgers 10,
welche vorliegend als jeweilige Schließbügel ausgebildet
sind. Die Schließbügel 46 sind dabei
vorliegend in jeweiligen Vertiefungen 48 aufgenommen, so
dass die ebene Oberfläche des Sitzträgers 10 im
Wesentlichen nicht durch die Schließbügel 46 beeinträchtigt
wird. Es ist klar, dass die Verriegelungseinrichtung 32 auch
andersartig gestaltet sein kann. Ebenfalls kann auch die Aufnahmeeinrichtung 38 andersartig
als durch die Vertiefungen beziehungsweise Aufnahmen 40 gestaltet sein,
beispielsweise durch entsprechende Anschlagsleisten oder dergleichen.
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In
einer Zusammenschau der 1 und 2 ist somit
erkennbar, dass nach Erreichen der Grundstellung G, in welcher die
jeweiligen Rollkörper 34 der Rollkörpereinrichtung 32 in
den korrespondierenden Aufnahmen 40 der Aufnahmeeinrichtung 38 aufgenommen
sind, eine Festlegung des Fahrzeugsitzes 14 an dem Sitzträger 10 und
somit eine Fixierung des Fahrzeugsitzes 14 innerhalb des
Innenraums der Fahrerkabine dadurch erfolgen kann, dass die Verriegelungseinrichtung 42 entsprechend
verriegelt wird. Hierdurch ist der Fahrzeugsitz 40 relativ fest
innerhalb dieses Innenraums der Fahrerkabine angeordnet, so dass
dieser beispielsweise im Falle einer Kollision zur Aufnahme von
entsprechenden Unfallkräften geeignet ist.
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Der
Sitzträger 10 selbst könnte dabei gegebenenfalls
relativ zum Innenraum des Kraftwagens verstellbar ausgebildet sein
beispielsweise über Sitzlängsverstellungen, um somit
den Abstand zwischen dem Fahrzeugsitz 14 und der Instrumententafel 18 beziehungsweise
dem Lenkrad 20 einstellen zu können.
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Aus 1 ist
darüber hinaus erkennbar, dass im Bereich des Sitzunterbaus 30 im
vorliegenden Fall eine Luftfeder 50 vorgesehen ist, mittels
welcher die Höhe des Fahrzeugsitzes 14, insbesondere von
dessen Sitzteil 26, eingestellt werden kann. Zur Einstellung
der Sitzhöhe ist der Sitzunterbau in einem Bereich 52 mit
einem Balg versehen, durch welchen die unterschiedlichen Höhen
ausgeglichen werden können.
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Insbesondere
in Zusammenschau mit 2 ist erkennbar, dass auf Seiten
des Sitzträgers 10 ein Kupplungselement 54 vorgesehen
ist, welches mit einem Kupplungselement 56 auf Seiten des
Fahrzeugsitzes 14 verbindbar beziehungsweise in der Grundstellung
G verbunden ist. Es ist erkennbar, dass das Kupplungselement 54 vorliegend
in einem zentralen Bereich des Sitzträgers 10 angeordnet
ist. Ebenso ist das Kupplungselement 56 in einem zentralen
Bereich des Sitzunterbaus 30 des Fahrzeugsitzes 14 angeordnet.
Die Kupplungselemente 54, 56 sind so an den jeweiligen
Bauteilen 10, 14 angeordnet, dass diese in der
Grundstellung G des Fahrzeugsitzes 14 direkt übereinander
liegen und somit auf einfache Weise miteinander verkuppelt werden
können. Dieses Verkuppeln kann beispielsweise automatisch beim
Erreichen der Grundstellung erfolgen. Ein separater Kupplungsvorgang
ist ebenfalls denkbar. Die Kupplungselemente 54, 56 schließen
durch ihre Kupplung eine Verbindungsleitung 58, so dass
die Luftfeder 50 innerhalb des Fahrzeugsitzes in der Grundstellung
G mit Luft versorgt werden kann um hierdurch eine Höheneinstellung
beziehungsweise Federung und Dämpfung vornehmen zu können.
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Als
im Rahmen der Erfindung mit umfasst ist es zu betrachten, dass zwischen
dem Sitzträger 10 und dem Fahrzeugsitz 14 auch
andere Kupplungselemente vorgesehen sein können, beispielsweise
für elektrische Stromleitungen oder Signalleitungen. 2 ist
dabei zudem erkennbar, dass das Kupplungselement 54 an
einer dem Fahrzeugsitz 14 zugewandten Oberseite 60 des
Sitzträgers 10 angeordnet ist. Entsprechend ist
das Kupplungselement 56 des Fahrzeugsitzes 14 an
einer unteren Unterseite des Sitzunterbaus 30 angeordnet.
Dies ermöglicht es, dass keinerlei Schläuche,
Leitungen oder dergleichen notwendig sind, um den Sitzträger 10 in
der Grundstellung G mit dem Fahrzeugsitz 14 zu verbinden.
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Die 3 zeigt
analog zu 1 die Grundstellung G des Fahrzeugsitzes 14 in
welcher sich dieser im Fahrbetrieb befindet. Der Fahrzeugsitz 14 kann
im vorliegenden Fall als Integralsitz ausgebildet sein, das heißt
der Sitzgurt ist entsprechend direkt am Rückenlehnenteil 28 befestigt.
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4 zeigt
hingegen eine weitere Stellung S des Fahrzeugsitzes 14,
welche dadurch erreicht wird, dass die Verriegelungseinrichtung 42 gelöst
und der Fahrzeugsitz 14 mittels der Rollkörpereinrichtung 32 vom
Sitzträger 10 – zumindest teilweise – weggeschoben
worden ist. Der Fahrzeugsitz 14 ist dabei um etwa 180° gedreht
worden. Dabei ist zudem erkennbar, dass die Rollkörper 34 hierzu
außer Eingriff mit den Aufnahmen 40 gebracht worden
sind. Da der Sitzträger 10 etwa eben beziehungsweise
auf einer Höhe mit dem Boden 12 des Innenraums
der Fahrerkabine verläuft, ist ein problemloses Verfahren
des Fahrzeugsitzes 14 mittels der Rollkörpereinrichtung 32 möglich.
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Aus 1 ist
des Weiteren erkennbar, dass die Rollkörper 34 durch
jeweilige Abdeckungen 62 abgedeckt sind, welche zumindest
annähernd bis zum Boden 12 beziehungsweise zum
Sitzträger 10 nach unten hinreichen. Die Abdeckungen 62 reichen somit
fast bis auf die Rollfläche der einzelnen Rollkörper 34.
Mit anderen Worten haben die Rollkörper 34 lediglich
eine minimale Höhe an Freilauf, um den Rollwiderstand des
Bodens 12 zu überwinden. Hierdurch ist es beispielsweise
möglich, dass durch die Abdeckungen 62 sich auf
dem Boden 12 befindende Hindernisse weggeschoben werden,
bevor die Rollkörper 34 darüber rollen.
An dieser Stelle sei jedoch angemerkt, dass diese Ausgestaltung
der Abdeckungen 62 beziehungsweise der Rollkörper 34 nicht zwingend
erforderlich ist, sondern lediglich eine bevorzugte Ausführungsform
darstellt.
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5 zeigt
schließlich eine Darstellung, in welcher der Fahrzeugsitz 14 bis
zur Beifahrerseite des Innenraums geschoben worden ist. An dieser Stelle
sei angemerkt, dass am Boden 12 entsprechende Führungselemente
oder Stopperelemente vorgesehen sein können, damit beispielsweise
eine maximale Schiebebewegung des Fahrzeugsitzes 14 rechtzeitig
gestoppt wird, bevor dieser beispielsweise aus einer Türöffnung
hinausgeschoben werden kann.
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Aus 4 ist
des Weiteren ein Betätigungshebel 64 erkennbar,
mit welchem die Verriegelungseinrichtungen 42 zum Herstellen
der festgelegten Grundstellung G des Fahrzeugsitzes 14 beziehungsweise
zum Aufheben dieser Grundstellung G betätigt werden kann.
Das Herstellen oder Aufheben der Verriegelung kann jedoch gegebenenfalls
auch automatisch oder auf andere Weise erfolgen. Die finale Kupplung
der Kupplungselemente 54, 56 kann ebenfalls entweder
manuell, automatisch oder aber rein mechanisch durch positionsgenaues Übereinanderbringen
der Kupplungselemente 54, 56 erfolgen.
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Schließlich
ist in 1 eine Steuerungseinrichtung 66 lediglich äußerst
schematisch dargestellt. Diese Steuerungseinrichtung 66 kann
beispielsweise dazu dienen, um die Verriegelungseinrichtung 42 zwischen
dem Fahrzeugsitz 14 und dem Sitzträger 10 zu
steuern. So ist es beispielsweise denkbar, dass die Steuerungseinrichtung 66 derart
mit dem Kraftwagen kommuniziert, dass ein Lösen der Verriegelungseinrichtung 42 nur
möglich ist, wenn sich das Fahrzeug in abgestelltem Zustand
befindet oder ein Antriebsmotor des Kraftwagens ausgeschalten ist.
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Da
im vorliegenden Fall der Fahrzeugsitz 14 fest relativ zum
Sitzträger 10 angeordnet ist, erfolgt eine Sitzlängsverstellung
beispielsweise innerhalb des Sitzteils 26 in Fahrzeuglängsrichtung
unter Vermittlung von zwei Teleskopschienen, welche unterhalb des
Sitzkissens angeordnet sind. Natürlich sind auch andere
Verstellmöglichkeiten im Bereich des Sitzunterbaus 30 denkbar.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4304398
A1 [0002, 0006]