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Die
Erfindung betrifft Verfahren sowie ein System zum Betrieb eines
medizinischen, insbesondere dentalen Handstücks, das einen Motor zum Antrieb
eines Werkzeugs aufweist.
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Bei
dem medizinischen Handstück
kann es sich beispielsweise um ein medizinisches chirurgisches Instrument
handeln. Im Fall eines dentalen Handstücks kann es sich beispielsweise
um ein dentales Instrument handeln, das zweiteilig aufgebaut ist,
wobei ein erster Teil einen Motor und ein zweiter Teil ein Winkelstück aufweist.
Es kann sich auch um ein einteilig ausgeführtes dentales Instrument handeln,
bei dem der Motor in dem restlichen Handstück integriert ist.
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Im
Folgenden wird das entsprechende Handstück auch der Einfachheit halber
kurz als Instrument bezeichnet.
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Bei
einer Arbeit mit einem derartigen medizinischen, insbesondere dentalen
Handstück
besteht im Allgemeinen das Problem, dass bei laufendem Motor das
Instrument so warm werden kann, dass hierdurch ein Schaden verursacht
werden kann, insbesondere wenn das Instrument defekt oder schlecht gepflegt
ist. So besteht insbesondere die Gefahr, dass Verbrennungen hervorgerufen
werden. Beispielsweise kann durch ein entsprechendes Instrument
ein Schaden an einem Weichgewebe oder an einer Schleimhaut entstehen,
das bzw. die sich in der Umgebung des entsprechend erwärmten Instruments
befindet. Beispielsweise besteht bei einem dentalen Handstück mit einem
Kopfbereich, an dem das Werkzeug angeordnet ist, die Gefahr, dass
sich der Kopfbereich aufgrund der darin befindlichen Lager besonders
stark erwärmt.
Auch ein sich beispielsweise senkrecht an den Kopfbereich anschließender Halsbereich
des Instruments weist in der Regel Lagerelemente auf, so dass auch
hier eine besondere Erwärmungsgefahr
besteht. Bei einer dentalen Behandlung befindet sich dieser Kopf- und Halsbereich üblicherweise
im Rachenraum eines Patienten und somit in der Nähe von Weichgewebe und Schleimhaut,
die daher entsprechend gefährdet
sind.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren und ein System
zum Betrieb eines derartigen dentalen Handstücks anzugeben, bei dem die Gefahr
einer Schädigung
durch eine zu hohe Temperatur des Instruments vermindert oder praktisch
ausgeschlossen ist.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch
die in den unabhängigen
Ansprüchen
genannten Gegenstände
gelöst.
Besondere Ausführungsarten
der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen
angegeben.
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Gemäß der Erfindung
ist ein Verfahren zum Betrieb eines medizinischen, insbesondere
dentalen Handstücks
vorgesehen, wobei das Handstück
einen Motor zum Antrieb eines Werkzeugs aufweist. Das Verfahren
weist die folgenden Schritte auf: (a) zeitlich aufeinanderfolgendes
Erfassen von Werten einer physikalischen Größe, die – zumindest näherungsweise – die dem
Motor zugeführte
Leistung oder Energie repräsentiert,
(b) Bilden eines Integrationswertes durch Integration der in Schritt
(a) erfassten Werte und (c) automatische Reduktion einer dem Motor zugeführten Leistung
oder Energie, falls der in Schritt (b) gebildete Integrationswert
einen oberen Schwellenwert übersteigt.
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Der
in Schritt (b) gebildete Integrationswert stellt ein Maß für die zeitlich
integrierte Leistung dar und kann somit zumindest näherungsweise
als ein Maß für die Temperatur
des Instruments angesehen werden. Daher wird durch die in Schritt
(c) durchgeführte
automatische Reduktion der dem Motor zugeführten Leistung oder Energie
einer weiteren Temperaturerhöhung
des Instruments effektiv entgegengewirkt bzw. eine Temperaturabnahme
des Instruments ermöglicht,
wenn die integrierte Leistung einen oberen Schwellenwert übersteigt.
Auf diese Weise lässt sich
die Gefahr einer Schädigung
durch eine zu hohe Temperatur des Instruments, insbesondere im Fall
eines Defekts des Instruments, effektiv vermindern.
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Vorteilhaft
ist die physikalische Größe die dem
Motor zugeführte
Leistung oder Energie. Auf diese Weise wird ein unmittelbares Maß für die dem Motor
zugeführte Leistung
bzw. Energie genutzt; hierdurch ist eine besonders hohe Genauigkeit
des Verfahrens erzielbar.
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Vorteilhaft
wird in Schritt (c) außerdem
ein optisches und/oder akustisches Signal erzeugt. Auf diese Weise
kann der Benutzer bzw. Anwender des Handstücks von der in Schritt (c)
erfolgenden automatischen Reduzierung der dem Motor zugeführten Leistung
bzw. Energie in Kenntnis gesetzt werden.
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Vorteilhaft
wird in Schritt (b) über
einen Integrationszeitraum integriert, wobei der Beginn des Integrationszeitraums
in Abhängigkeit
von der zeitlichen Veränderung
der in Schritt (a) erfassten Werte festgelegt wird. Beispielsweise
kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass der Integrationszeitraum
beginnt, wenn einer der in Schritt (a) erfassten Werte kleiner ist
als ein Basis-Schwellenwert (S1) und der
unmittelbar zuvor erfasste Wert größer war als der Basis-Schwellenwert
(S1) oder wenn einer der in Schritt (a)
erfassten Werte kleiner ist als der Basis-Schwellenwert (S1) und der unmittelbar danach erfasste Wert
größer ist
als der Basis-Schwellenwert (S1).
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Vorteilhaft
liegt der Basis-Schwellenwert zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen
einer Leerlaufaufnahmeleistung bzw. Leerlaufaufnahmeenergie des
Motors.
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Vorteilhaft
ist bzw. sind der Basis-Schwellenwert und/oder der obere Schwellenwert
vorab festgelegt. Hierdurch lässt
sich das Verfahren besonders einfach gestalten.
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Alternativ
vorteilhaft wird bzw. werden der Basis-Schwellenwert und/oder der
obere Schwellenwert in Abhängigkeit
eines durch das Instrument geleiteten bzw. gerichteten Kühlmittelstroms
verändert. Insbesondere
kann vorgesehen sein, dass der Basis-Schwellenwert und/oder der obere Schwellenwert vergrößert werden,
wenn der durch das Instrument gerichtete Kühlmittelstrom beginnt oder
zunimmt.
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Vorteilhaft
wird der Basis-Schwellenwert während
des Integrationszeitraums, über
den in Schritt (b) integriert wird, reduziert. Auf diese Weise lässt sich
die Gefahr einer unnötigen
automatischen Reduktion in einer Startphase oder ersten Phase des Integrationszeitraums
verringern oder vermeiden.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt der Erfindung ist ein Verfahren zum Betrieb eines
medizinischen, insbesondere dentalen Handstücks vorgesehen, wobei das Handstück einen
Motor zum Antrieb eines Werkzeugs aufweist. Das Verfahren weist
folgende Schritte auf: (a) Erfassen eines Zeitintervalls und (c) automatische
Reduktion einer dem Motor zugeführten
Leistung oder Energie, falls das in Schritt (a) erfasste Zeitintervall
einen Zeitintervall-Schwellenwert übersteigt.
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Vorteilhaft
beginnt dabei das Zeitintervall, wenn der Motor gestartet wird.
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Vorteilhaft
werden dabei außerdem
zeitlich aufeinanderfolgend Werte einer physikalischen Größe erfasst,
die – zumindest
näherungsweise – die dem
Motor zugeführte
Leistung oder Energie repräsentiert,
wobei der Beginn des Zeitintervalls in Abhängigkeit von der zeitlichen
Veränderung
der erfassten Werte festgelegt wird.
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Gemäß einem
dritten Aspekt der Erfindung ist ein System zum Betrieb eines medizinischen,
insbesondere dentalen Handstücks
vorgesehen, wobei das Handstück
einen Motor zum Antrieb eines Werkzeugs aufweist. Insbesondere ist
das System zur Durchführung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens nach
dem an erster Stelle genannten Aspekt der Erfindung vorgesehen.
Das System weist dementsprechend Erfassungsmittel zum zeitlich aufeinanderfolgenden
Erfassen von Werten einer physikalischen Größe auf, die – zumindest
näherungsweise – die dem
Motor zugeführte
Leistung oder Energie repräsentiert
sowie Integrationsmittel zum Bilden eines Integrationswertes durch
Integration der mit den Erfassungsmitteln erfassten Werte. Außerdem weist
das System Reduktionsmittel zur automatischen Reduktion einer dem
Motor zugeführten
Leistung oder Energie für
den Fall auf, dass der mit den Integrationsmitteln gebildete Integrationswert
einen vorab festgelegten oberen Schwellenwert übersteigt.
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Gemäß einem
vierten Aspekt der Erfindung ist ein System zum Betrieb eines medizinischen,
insbesondere dentalen Handstücks
vorgesehen, wobei das Handstück einen
Motor zum Antrieb eines Werkzeugs aufweist. Insbesondere ist das
System zur Durchführung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens nach
dem zweiten Aspekt der Erfindung vorgesehen. Das System weist dementsprechend
Erfassungsmittel zum Erfassen eines Zeitintervalls auf sowie Reduktionsmittel
zur automatischen Reduktion einer dem Motor zugeführten Leistung
oder Energie für den
Fall, dass das mit den Erfassungsmitteln erfasste Zeitintervall
einen Zeitintervall-Schwellenwert übersteigt.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen und mit Bezug
auf die Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 drei
Diagramme zu einem exemplarisch gezeigten Ablauf bei einem erfindungsgemäßen Verfahren
und
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2 eine
Skizze zu einem erfindungsgemäßen System.
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In 1 sind
drei Diagramme zu einem exemplarisch gezeigten Ablauf bei einem
erfindungsgemäßen Verfahren
zum Betrieb eines dentalen Handstücks skizziert.
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Mit „Handstück” sei ein
Instrument bezeichnet, das für
medizinische, insbesondere dentale, also zahnärztliche oder zahntechnische
Arbeiten vorgesehen oder geeignet ist und das dafür vorgesehen ist,
bei der Arbeit von einem Anwender mit einer Hand gehalten zu werden.
Beispielsweise kann es sich bei dem Handstück um ein so genanntes Winkelstück handeln.
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Das
Handstück
weist einen Motor zum Antrieb eines Werkzeugs auf. Bei dem Motor
kann es sich insbesondere um einen Elektromotor handeln. Bei dem
Werkzeug kann es sich beispielsweise um ein Bohr- oder Schleifwerkzeug
handeln.
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In
dem in 1 oben gezeigten Diagramm ist die von dem Werkzeug
geleistete Arbeit bzw. eine die Arbeit näherungsweise repräsentierende
Größe gegen
die Zeit aufgetragen. In dem mittleren Diagramm ist eine Leistungsbegrenzung
für den
Motor und in dem unteren Diagramm eine dem Motor zugeführte „Istleistung”, jeweils
gegen die Zeit aufgetragen. Die Zeitachsen sind für alle drei
Diagramme identisch skaliert und identisch ausgerichtet. Im unteren
Diagramm sind ausgewählte
Zeitpunkte A, B, C, D und E angegeben, die somit entsprechend auch
für das
mittlere und das obere Diagramme gelten, wie durch vertikale unterbrochene
Linien angedeutet.
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In
einem Schritt (a) des erfindungsgemäßen Verfahrens werden Werte
einer physikalischen Größe in zeitlich
aufeinanderfolgender Weise erfasst, wobei die physikalische Größe – zumindest
näherungsweise – die dem
Motor zugeführte
Leistung oder Energie repräsentiert.
Bei der physikalischen Größe kann
es sich beispielsweise um die dem Motor zugeführte Leistung bzw. Energie
selbst handeln.
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Die
Erfassung der Werte in Schritt (a) kann quasi kontinuierlich erfolgen.
Es kann also vorgesehen sein, dass die Leistung, also die Motorleistung, abgetastet
wird. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Erfassung in einem
Zeitraum zwischen einem Start und einem Stopp des Motors erfolgt,
im Folgenden auch als „Behandlungszeitraum” bezeichnet.
In dem in 1 gezeigten exemplarischen Ablauf
ist eine durch die erfassten Werte gebildete Kurve in dem unteren
Diagramm skizziert. Vereinfachend ist an der Ordinate der Begriff „Istleistung” angeschrieben.
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In
einem weiteren Schritt (b) wird durch zeitliche Integration der
in Schritt (a) erfassten Werte ein Integrationswert gebildet. Dabei
kann vorgesehen sein, dass in zeitlich aufeinanderfolgender Weise mehrere
Integrationswerte gebildet werden, also eine Reihe von Integrationswerten
gebildet wird, so dass ein zeitlicher Verlauf der Integrationswerte
erhalten wird. In dem in 1 gezeigten exemplarischen Ablauf
ist der zeitliche Verlauf dieser Integrationswerte im oberen Diagramm
skizziert. Da die physikalische Größe die dem Motor zugeführte Leistung
oder Energie repräsentiert,
stellt der so gebildete Integrationswert ein Maß für die von dem Werkzeug geleistete
Arbeit dar. Auf der Ordinate des oberen Diagramms ist daher vereinfachend
der Begriff „Arbeit” angeschrieben.
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Insbesondere
kann vorgesehen sein, dass die Integrationswerte quasi kontinuierlich
gebildet werden, beispielsweise entsprechend der Abtastrate, mit
der in Schritt (a) die Werte erfasst werden, so dass praktisch in
jedem Moment des Behandlungszeitraums ein für den jeweiligen Moment repräsentativer
Integrationswert zur Verfügung
steht.
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In
einem weiteren Schritt (c) erfolgt eine automatische Reduktion bzw.
Reduzierung einer dem Motor zugeführten Leistung oder Energie,
falls der in Schritt (b) gebildete Integrationswert einen oberen Schwellenwert
S2 übersteigt.
Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, dass die automatische Reduktion
lediglich erfolgt, falls der in Schritt (b) gebildete Integrationswert
den oberen Schwellenwert S2 übersteigt.
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In 1 ist
im oberen Diagramm der obere Schwellenwert S2 punktiert
skizziert. Im gezeigten Beispiel übersteigt im Zeitpunkt C der
Integrationswert bzw. die „Arbeit” den Schwellenwert
S2. Als Folge wird die Motorleistung automatisch
reduziert, wie in der Kurve im unteren Diagramm qualitativ angedeutet.
Falls das Werkzeug in diesem Moment belastet wird, resultiert durch
diese Leistungsreduktion ein Drehzahleinbruch am Instrument. Ein
Anwender des Handstücks
wird daher in dieser Situation das Werkzeug entlasten. Im mittleren
Diagramm ist mit „aus” und „ein” angedeutet,
wann die entsprechende Leistungsbegrenzung bzw. „Leistungsdeckelung” aufgehoben
ist bzw. aktiviert ist.
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Im
Sinne eines wirkungsvollen Schutzes vor einer Verbrennung ist es
vorteilhaft, dass die in Schritt (c) durchgeführte automatische Reduktion
der dem Motor zugeführten
Leistung oder Energie möglichst
bald nach dem Zeitpunkt erfolgt, in dem der Integrationswert den
oberen Schwellenwert S2 überstiegen hat. Beispielsweise
kann vorgesehen sein, dass der Zeitraum zwischen dem Übersteigen
des Integrationswertes des oberen Schwellenwerts S2 und dem
Beginn der in Schritt (c) erfolgenden Reduktion kleiner als ein
bestimmtes kleines Zeitintervall ist; das kleine Zeitintervall kann
beispielsweise eine halbe oder eine zehntel Sekunde sein.
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Vorteilhaft
wird in Schritt (c) außerdem
ein optisches und/oder akustisches Signal erzeugt. Durch ein derartiges
Signal kann der Anwender des Handstücks davon in Kenntnis gesetzt
werden, dass der Integrationswert den oberen Schwellenwert S2 überstiegen
hat.
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Es
kann vorgesehen sein, dass bei Schritt (b) über einen Integrationszeitraum
integriert wird, wobei der Beginn des Integrationszeitraums in Abhängigkeit
von der zeitlichen Veränderung
der in Schritt (a) erfassten Werte festgelegt wird. Beispielsweise
kann vorgesehen sein, dass der Integrationszeitraum beginnt, wenn
die in Schritt (a) erfassten Werte den Basis-Schwellenwert S1 von unten nach oben oder von oben nach
unten überschreiten.
In 1 ist dies exemplarisch im Zeitpunkt D angedeutet.
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Beispielsweise
kann vorgesehen sein, dass der Integrationszeitraum beginnt, wenn
einer der in Schritt (a) erfassten Werte kleiner ist als der Basis-Schwellenwert
S1 und der unmittelbar zuvor erfasste Wert
größer war
als der Basis-Schwellenwert S1 oder wenn
einer der in Schritt (a) erfassten Werte kleiner ist als der Basis-Schwellenwert
S1 und der unmittelbar danach erfasste Wert
größer ist
als der Basis-Schwellenwert S1.
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Vorteilhaft
ist dabei der Basis-Schwellenwert S1 so
gewählt,
dass er etwas größer ist
als eine Leerlaufaufnahmeleistung bzw. Leerlaufaufnahmeenergie des
Motors. Beispielsweise kann der Basis-Schwellenwert (S1)
zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen der Leerlaufaufnahmeleistung
bzw. Leerlaufaufnahmeenergie des Motors liegen. In 1 entspricht
die Istleistung im Zeitpunkt A der Leerlaufaufnahmeleistung bzw.
Leerlaufaufnahmeenergie des Motors. Sie ist im unteren Diagramm
mit S0 bezeichnet.
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In 1 ist
für das
Zeitintervall zwischen den Zeitpunkten A und B ein Fall skizziert,
in dem der Motor durch einen Anwender derart betrieben wird, dass die
Istleitung zunächst
ansteigt und anschließend wieder
unter den Basis-Schwellenwert S1 fällt, bevor die
Arbeit bzw. der Integrationswert den oberen Schwellenwert S2 übersteigt.
In diesem Fall wird also nach dem erfindungsgemäßen Verfahren die dem Motor
zugeführte
Leistung nicht automatisch reduziert. Die erfassten Werte lassen
in diesem Fall darauf schließen,
dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die Temperatur des Instruments
in diesem Zeitintervall nicht so hoch ist, dass ein möglicher
Schaden zu erwarten wäre.
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Falls
nach einer automatischen Reduktion in Schritt (c) die Istleistung
nicht unter den Basis-Schwellenwert S1 fällt, deutet
dies daraufhin, dass wahrscheinlich ein Schaden am Handstück vorliegt,
beispielsweise ein Käfigbruch.
Die Istleistung bleibt dann begrenzt, wie in 1 exemplarisch
nach Zeitpunkt E angedeutet.
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Es
kann vorgesehen sein, dass der Basis-Schwellenwert S1 und/oder
der obere Schwellenwert S2 vorab festgelegt
ist bzw. sind.
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Alternativ
kann aber auch vorgesehen sein, dass der Basis-Schwellenwert S1 und/oder der obere Schwellenwert S2 während
des Integrationszeitraums verändert
wird bzw. werden, insbesondere in Abhängigkeit eines weiteren Faktors
angepasst wird bzw. werden. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass
der Basis-Schwellenwert S1 und/oder der
obere Schwellenwert S2 in Abhängigkeit
eines durch das Instrument gerichteten bzw. geleiteten Kühlmittelstroms
verändert
wird bzw. werden. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass der Basis-Schwellenwert
S1 und/oder der obere Schwellenwert S2 erhöht wird
bzw. werden, wenn der Kühlmittelstrom
einsetzt oder zunimmt und/oder dass der Basis-Schwellenwert S1 und/oder der obere Schwellenwert S2 herabgesetzt wird bzw. werden, wenn der
Kühlmittelstrom abnimmt
oder endet. Bei dem Kühlmittel
kann es sich beispielsweise um Spraywasser handeln.
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Durch
ein solches Kühlmittel
kann ein erheblicher Teil der am Instrument entstehenden Wärme abtransportiert
werden. Es kann vorgesehen sein, dass der Kühlmittelstrom mit einem Durchflussmesser
erfasst wird und dann – wie
oben beschrieben – in
Abhängigkeit
des erfassten Kühlmittelstroms
der Basis-Schwellenwert
S1 und/oder der obere Schwellenwert S2 verändert
bzw. angepasst wird bzw. werden.
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Durch
die beschriebene Veränderung
bzw. Anpassung des Basis-Schwellenwerts S1 und/oder des
oberen Schwellenwerts S2 lässt sich
die Gefahr verringern, dass in Schritt (c) eine automatische Reduktion
der zugeführten
Leistung bzw. Energie ausgelöst
wird, obwohl die aktuelle Temperatur des Instruments dies nicht
erfordert. Es ist sogar möglich, die
Schwellenwerte so einzustellen, dass eine fast 100%ige Sicherheit
gegen eine Verbrennung gewährleistet
ist, da die „wärmeerzeugende
Leistung” durch
das Kühlmittel „abtransportiert” wird.
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Auch
kann vorgesehen sein, dass der Basis-Schwellenwert S1 während des
Integrationszeitraums, über
den in Schritt (b) integriert wird, reduziert wird. Insbesondere
kann dies in einer ersten Phase oder in einer Startphase des Integrationszeitraums vorgesehen
sein. Auf diese Weise lässt
sich die Gefahr verringern, dass in einer solchen Phase in Schritt (c)
eine automatische Reduktion der zugeführten Leistung bzw. Energie
ausgelöst
wird, obwohl die aktuelle Temperatur des Instruments dies nicht
erfordert.
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Im
oben dargestellten ersten Ausführungsbeispiel
werden Werte einer physikalischen Größe als Indiz für eine Wärmeentwicklung
am Instrument verwendet. Alternativ zu der Erfassung solcher Werte kann
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
ein Zeitintervall erfasst werden, wobei eine automatische Reduktion
einer dem Motor zugeführten
Leistung oder Energie erfolgt, falls das erfasste Zeitintervall
einen Zeitintervall-Schwellenwert übersteigt. Dies ist strukturell
einfacher als beim ersten Ausführungsbeispiel,
allerdings ist dabei im Allgemeinen die erzielbare Genauigkeit geringer.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass das Zeitintervall beginnt, wenn der Motor
gestartet wird.
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Alternativ
kann für
den Beginn des Zeitintervalls dasselbe vorgesehen sein, wie beim
ersten Ausführungsbeispiel
für den
Beginn des Integrationszeitraums. Insbesondere kann also vorgesehen
sein, dass außerdem
zeitlich aufeinanderfolgend Werte einer physikalischen Größe, erfasst
werden, die – zumindest
näherungsweise – die dem
Motor zugeführte Leistung
oder Energie repräsentiert,
wobei der Beginn des Zeitintervalls in Abhängigkeit von der zeitlichen
Veränderung
der erfassten Werte festgelegt wird. Beispielsweise kann also vorgesehen
sein, dass das Zeitintervall beginnt, wenn die Istleistung den Basis-Schwellenwert übersteigt.
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Im Übrigen gelten
die Darstellungen zum ersten Ausführungsbeispiel analog auch
für das zweite
Ausführungsbeispiel.
Dem Zeitintervall beim zweiten Ausführungsbeispiel entspricht dabei
der Integrationszeitraum beim ersten Ausführungsbeispiel und dem Zeitintervall-Schwellenwert
beim zweiten Ausführungsbeispiel
entspricht der obere Schwellenwert S2 beim
ersten Ausführungsbeispiel.
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In 2 ist
eine Skizze zu einem Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Systems
zur Durchführung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens gemäß dem oben
beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel
dargestellt. Das System eignet sich zum Betrieb eines dentalen Handstücks 2,
wobei das Handstück 2 einen
Motor zum Antrieb eines Werkzeugs 4 aufweist. Das System
weist dementsprechend Erfassungsmittel zum zeitlich aufeinanderfolgenden
Erfassen von Werten einer physikalischen Größe auf, die – zumindest
näherungsweise – die dem
Motor zugeführte
Leistung oder Energie repräsentiert.
Weiterhin weist das System Integrationsmittel zum Bilden eines Integrationswertes
durch Integration der mit den Erfassungsmitteln erfassten Werte
auf sowie Reduktionsmittel zur automatischen Reduktion einer dem
Motor zugeführten
Leistung oder Energie, falls der mit den Integrationsmitteln gebildete
Integrationswert einen vorab festgelegten oberen Schwellenwert übersteigt.
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Entsprechend
der obigen Darstellung des ersten Ausführungsbeispiels kann das System
weiterhin Mittel zum Erzeugen eines optischen und/oder akustischen
Signals aufweisen, die das Signal in dem Fall erzeugen können, in
dem der mit den Integrationsmitteln gebildete Integrationswert einen
vorab festgelegten oberen Schwellenwert übersteigt.
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Weiterhin
entsprechend kann das System Mittel zum Speichern und/oder Verändern des
oberen Schwellenwerts bzw. des Basis-Schwellenwerts aufweisen, sowie
Mittel zum Erzeugen eines durch das Instrument gerichteten bzw.
geleiteten Kühlmittelstroms.
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Die
genannten Mittel sind dabei vorzugsweise jeweils zur Ausführung der
Funktion ausgelegt, die gemäß dem oben
dargestellten Verfahren vorgesehen ist.
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In 2 ist
weiterhin die elektrische Energiezuführung 6 und – als optionale
Komponente – die Spraywasserzuführung 8 skizzenhaft
angedeutet, weiterhin die Steuerung der Leistungsabgabe 10 und die
Leistungsmessung 12 sowie die Algorithmusausführung 14 (analog
oder digital). Wiederum optional ist ein Durchflussmengenmesser 16 für ein Kühlmittel vorgesehen;
das Bezugszeichen 18 deutet die Kühlmittel- bzw. Spraywassermenge 18 an.
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Ein
entsprechendes System zur Durchführung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens
gemäß dem oben
beschriebenen zweiten Ausführungsbeispiel
umfasst dementsprechend Erfassungsmittel zum Erfassen eines Zeitintervalls
und Reduktionsmittel zur automatischen Reduktion einer dem Motor
zugeführten
Leistung oder Energie, falls das mit den Erfassungsmitteln erfasste
Zeitintervall einen Zeitintervall-Schwellenwert übersteigt. Die Ausführungen zum
zuerst genannten System gelten im Übrigen in analoger Weise.