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DE102009034104A1 - Abgasanlage - Google Patents

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DE102009034104A1
DE102009034104A1 DE102009034104A DE102009034104A DE102009034104A1 DE 102009034104 A1 DE102009034104 A1 DE 102009034104A1 DE 102009034104 A DE102009034104 A DE 102009034104A DE 102009034104 A DE102009034104 A DE 102009034104A DE 102009034104 A1 DE102009034104 A1 DE 102009034104A1
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DE
Germany
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turbine housing
exhaust
exhaust manifold
exhaust system
connection
Prior art date
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Withdrawn
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DE102009034104A
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English (en)
Inventor
Jan-Peter Dipl.-Ing. Elfeldt
Dirk Dipl.-Ing. Riewert
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Abgasanlage (10, 10') für eine Verbrennungskraftmaschine mit einem Turbinengehäuse (14, 14') eines Abgasturboladers und mit einem Abgaskrümmer (12), welche über zumindest einen Verbindungsbereich verbunden sind, wobei das Turbinengehäuse (14, 14') und der Abgaskrümmer (12) lediglich durch eine formschlüssige Verbindung und/oder durch eine stoffschlüssige Verbindung miteinander verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Abgasanlage für eine Verbrennungskraftmaschine nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
  • Derartige Abgasanlagen für eine Verbrennungskraftmaschine mit einem Turbinengehäuse eines Turboladers und mit einem Abgaskrümmer sind bereits bekannt. Dabei ist eine Verbindung zwischen dem Turbinengehäuse und dem Abgaskrümmer zur Führung von Abgas der Verbrennungskraftmaschine in das Turbinengehäuse mittels einer Flanschverbindung inklusive Dichtung dargestellt. Derartige Ausführungsformen weisen zum einen den Nachteil auf, dass eine derartige Flanschverbindung inklusive benötigter Schrauben und Dichtungen eine Gesamtmasse eines Fahrzeugs mit einer derartigen Abgasanlage erhöhen, was in einem höheren Kraftstoffverbrauch und in höheren CO2-Emmisionen resultiert. Andererseits entziehen die genannten Komponenten in einer Aufwärmephase der Verbrennungskraftmaschine dem Abgas Energie, welche dann nicht mehr dem Abgasturbolader und einer Abgasnachbehandlungsanlage zum Beispiel in Form eines Katalysators zur Verfügung steht, um erstgenannten anzutreiben bzw. zweitgenannte aufzuheizen.
  • Zudem schränkt eine derartige Flanschverbindung den Strömungsfluss des Abgases ein, was Strömungsverluste erhöht, wodurch der Wirkungsgrad des Gesamtsystems aus Verbrennungskraftmaschine und Abgasanlage abgesenkt wird.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Abgasanlage der eingangs genannten Art derart weiter zu entwickeln, dass eine Reduzierung des Gewichts der Abgasanlage ermöglicht wird.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Abgasanlage mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Eine Abgasanlage für eine Verbrennungskraftmaschine mit einem Turbinengehäuse eines Turboladers und mit einem Abgaskrümmer, welche über zumindest einen Verbindungsbereich verbunden sind, zeichnet sich erfindungsgemäß dadurch aus, dass das Turbinengehäuse und der Abgaskrümmer lediglich durch eine formschlüssige Verbindung und/oder durch eine stoffschlüssige Verbindung miteinander verbunden sind. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass sich mittels einer derartigen Fügeverbindung zwischen dem Turbinengehäuse und dem Abgaskrümmer eine gewichtsintensive Flanschverbindung, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt ist, vermeiden lässt. Damit geht eine deutliche Reduzierung des Gewichts der Abgasanlage einher, woraus ein geringerer Kraftstoffverbrauch und geringere CO2-Emissionen der Verbrennungskraftmaschine resultieren. Zudem sind zusätzliche Dichtungen und Verbindungselemente beispielsweise in Form von Schraubelementen obsolet, woraus sich eine weitere Reduzierung des Gewichts der Abgasanlage mit dem in diesem Zusammenhang bereits beschriebenen Vorteil eines geringeren Kraftstoffverbrauchs und geringere CO2-Emissionen ergibt.
  • Darüber hinaus muss nun nicht mehr bei einer Anordnung der Abgasanlage an einem korrespondierenden Kraftwagen auf eine Zugänglichkeit einer Flanschverbindung hinsichtlich auszubildender Schraubverbindungen Rücksicht genommen werden, da derartige Schraubverbindungen durch die erfindungsgemäße Abgasanlage vermieden werden. Dies birgt weiterhin den Vorteil, dass dadurch eine erheblich unkompliziertere Montage mit weniger Montageschritten ermöglicht wird, was Montagekosten und damit Gesamtkosten der Abgasanlage reduziert.
  • Zudem ist gerade in einem bauraumkritischen Bereich wie demjenigen, in welchem eine derartige Abgasanlage an einem korrespondierenden Fahrzeug angeordnet wird, Bauraum einsparbar, wodurch sich Package-Probleme lösen lassen bzw. derartige Probleme erst gar nicht entstehen.
  • Auf Grund des Entfalls der Flanschverbindung und der nötigen Zugänglichkeit derselbigen kann die Form des Verbindungsbereichs vollständig auf eine strömungsgünstige Form ausgelegt und konstruiert sein, wodurch eine Reduzierung von Strömungsverlusten und damit eine weitere Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emmisionen erzielt wird.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind das Turbinengehäuse und der Abgaskrümmer jeweils im Wesentlichen als Blechbauteil, im Wesentlichen aus dem gleichen Werkstoff, ausgebildet. Diese Ausführungsform ist insofern besonders vorteilbehaftet, als dass durch eine Ausbildung des Abgaskrümmers und vor allem des Turbinengehäuses im Wesentlichen als Blechbauteil ein besonders geringes Gewicht der Abgasanlage erreicht wird, was wiederum in einen reduzierten Kraftstoffverbrauch und damit in reduzierten CO2-Emmisionen der korrespondierenden Verbrennungskraftmaschine resultiert. Insbesondere im Vergleich zu einem Turbinengehäuse aus Gusseisen in Kombination mit dem Entfall der erwähnten Flanschverbindung, der benötigten Schrauben und Dichtungen ergibt sich daraus ein Gewichtsvorteil. Des Weiteren wird der Herstellungsprozess des Zusammenbaus von Abgaskrümmer und Abgasturbolader wesentlich vereinfacht, da sämtliche – auch leicht auszuführende – Fügeverfahren angewendet werden können.
  • Es ist alternativ auch denkbar, zumindest den von außen sichtbaren Bereich des Abgaskrümmers als Gussbauteil auszubilden. Da dies eine sehr einfache Herstellungsmethode darstellt, werden die Herstellungskosten und die -zeit reduziert. Zur Steigerung der Stabilität und Festigkeit des Abgaskrümmers ist die Verwendung von Stahlguss vorteilhaft. Um die Anforderungen an ein geringes Gewicht des Zusammenbaus zu erfüllen, kann hierbei ein Dünnwandstahlguss mit einer Dicke von 2–3 mm eingesetzt werden. Allerdings ist die freie Wahl der Verbindungstechniken, insbesondere bei mechanischem Fügen eingeschränkt.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung sieht vor, dass der Verbindungsbereich durch ein Zwischenrohrelement gebildet ist, welches im Wesentlichen aus dem gleichen Werkstoff wie das Turbinengehäuses, also insbesondere als Blechbauteil, ausgebildet ist. Damit sind die bereits erwähnten und beschriebenen Vorteile einer Gewichtsreduzierung mit allen daraus resultierenden Vorteilen erreicht. Des Weiteren hat diese Ausführungsform den Vorteil inne, dass das Handling während der Montage der Abgasanlage und die Montage derselbigen selbst vereinfacht und damit zeit- und kostensparender durchführbar ist. Das Zwischenrohrelement kann dabei beispielsweise dazu dienen, den Abgaskrümmer und das Turbinengehäuse in bestimmtem Maße zu beabstanden und/oder eine strömungsgünstige Führung des Abgases vom Abgaskrümmer in einen Strömungskanal des Turbinengehäuses zu realisieren. Dabei sei angemerkt, dass das Zwischenrohrelement und der Abgaskrümmer oder das Zwischenrohrelement und das Turbinengehäuse selbstverständlich auch einstückig ausgebildet sein können, was die Teileanzahl und damit die Kosten der Abgasanlage reduziert.
  • Sind das Turbinengehäuse und der Abgaskrümmer über zumindest eine Steckverbindung verbunden, so birgt dies den Vorteil, dass die Montage der Abgasanlage insbesondere zur Verbindung des Turbinengehäuses und des Abgaskrümmers in unkomplizierter Art und Weise durchführbar ist, da eine Relativposition zwischen dem Turbinengehäuse und dem Abgaskrümmer durch die Steckverbindung während der Montage fixiert und ein Verrutschen der beiden Bauteile zueinander vermieden ist. Die Steckverbindung ist sozusagen als Vorfixierung der Bauteile zueinander aufzufassen, welche durch die beschriebene formschlüssige und/oder stoffschlüssige Verbindung der beiden Bauteile bzw. über das erwähnte Zwischenrohrelement verstärkt wird, wobei also die stoffschlüssige und/oder die formschlüssige Verbindung als Endfixierung zur finalen Verbindung des Turbinengehäuses und des Abgaskrümmers, gegebenenfalls über das Rohrelement, anzusehen ist.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass das Turbinengehäuse und der Abgaskrümmer über zumindest eine Schweißverbindung verbunden sind. Eine solche Schweißverbindung ermöglicht eine besonders feste und belastbare Verbindung zwischen den beiden Bauteilen bei gleichzeitiger Sicherstellung einer Abdichtung gegenüber einem ungewollten Austritt des Abgases an die Umgebung. Bei einer solchen Schweißverbindung kann es sich beispielsweise um eine Schweißverbindung handeln, die mittels eines Laserschweißverfahrens oder mittels eines WIG- oder aber auch mittels eines MAG-Schweißverfahrens oder gepulsten Plasmaschweißens ausgebildet ist.
  • Sind das Turbinengehäuse und der Abgaskrümmer über zumindest eine Klebeverbindung verbunden, so geht damit der Vorteil einher, dass eine derartige Verbindung ein geringes Gewicht der Abgasanlage und damit einen geringen Kraftstoffverbrauch und geringere CO2-Emissionen der Verbrennungskraftmaschine ermöglicht. Zudem wird ein Wärmeeintrag in die Verbindungspartner, Turbinengehäuse und Abgaskrümmer und somit ein Verzug derselbigen vermieden, was zu äußerst präzisen Lagetoleranzen führt.
  • Ein weiterer vorteilhafter Aspekt der Erfindung sieht vor, dass das Turbinengehäuse und der Abgaskrümmer über zumindest eine Lötverbindung verbunden sind. Eine Lötverbindung vereint dabei den Vorteil einer besonders festen und damit belastbaren Verbindung zwischen dem Abgaskrümmer und dem Turbinengehäuse mit dem Vorteil eines nur geringen Verzugs der genannten Bauteile, woraus der in dem Zusammenhang bereits beschriebene Vorteil einer Ermöglichung niedrigerer Lagetoleranzen realisierbar ist.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Turbinengehäuse und der Abgaskrümmer über zumindest eine Durchsetzfügeverbindung verbunden sind. Auch mit einer derartigen Verbindung ist ein äußerst geringes Gewicht der Abgasanlage darstellbar, da kein Zusatzwerkstoff und keine Befestigungselemente zur Ausbildung einer derartigen Verbindung nötig sind. Dies bedeutet weiterhin eine äußerst kostengünstige Darstellung der Verbindung, was reduzierte Gesamtkosten der Abgasanlage zur Folge hat.
  • An dieser Stelle sei angemerkt, dass auch eine Kombination der zuvor beschriebenen Verbindungsarten möglich ist. In jeglicher Hinsicht erlaubt eine derartige Verbindung des Turbinengehäuses mit dem Abgaskrümmer einen Entfall der eingangs beschriebenen Flanschverbindung, wodurch weiterhin der Vorteil erreicht ist, dass ein Energieverlust des Abgases über die Flanschverbindung vermieden ist, wodurch der Abgasturbolader und eine Abgasnachbehandlungsanlage beispielsweise in Form eines Katalysators effizienter antreibbar bzw. aufwärmbar sind. Daraus ergibt sich ein gesteigerter Gesamtwirkungsgrad eines Systems aus Abgasanlage und Verbrennungskraftmaschine, was in geringeren Emissionen und insbesondere in einen geringeren Kraftstoffverbrauch resultiert.
  • Ist zwischen dem Turbinengehäuse und dem Abgaskrümmer zumindest ein Schiebesitz vorgesehen, so wird dadurch ein Längenausgleich bei Wärmeausdehnung ermöglicht, insbesondere dann, wenn die beiden Bauteile in Folge unterschiedlicher Bauteiltemperaturen eine unterschiedliche Wärmeausdehnung aufweisen. Die Gefahr eines Versagens der Verbindung des Turbinengehäuses und des Abgaskrümmers wird durch diese Ausführungsform vermieden, da Spannungen in Folge eingeschränkter, unterschiedlicher Wärmeausdehnungen vermieden werden.
  • Ist der Abgaskrümmer als luftspaltisolierter Abgaskrümmer ausgebildet, so ist dies insofern äußerst vorteilbehaftet, als dass dadurch ein geringerer Energieverlust des Abgases ermöglicht ist, wodurch eine Abgasnachbehandlungsanlage effizienter aufgeheizt werden kann, woraus sich geringere Emissionen insbesondere in frühen Phasen des Warmlaufens der Verbrennungskraftmaschine ergeben.
  • Insbesondere in Zusammenschau mit der beschriebenen stoffschlüssigen und/oder formschlüssigen Verbindung des Turbinengehäuses mit dem Abgaskrümmer ergibt sich bei einer Ausbildung des Abgaskrümmers als luftisolierter Abgaskrümmer der Vorteil, dass im Vergleich zum Stand der Technik eine konstruktive Zwangsform des Abgaskrümmers, welche die Strömungsbedingungen verschlechtern, zur Ermöglichung einer Zugänglichkeit zur Ausbildung von Schraubverbindungen im Rahmen einer Flanschverbindung, reduzierbar oder gar vermeidbar ist. Des Weiteren ist diese Ausführungsform äußerst vorteilbehaftet, da in Folge des oben beschriebenen Schiebesitzes unterschiedliche Wärmeausdehnungen der Innenschale und der Außenschale des luftspaltisolierten Abgaskrümmers ausgleichbar sind.
  • Vorteilhafter Weise weist das Turbinengehäuse zumindest zwei getrennte Fluten auf, wobei diesen aufgrund beispielsweise asymmetrischer Gestaltung unterschiedliche Aufgaben zuteilbar sind. So kann beispielsweise eine kleiner ausgebildete Flut auf Grund eines verbesserten Aufstauverhaltens die Aufgabe einer Abgasrückführung zur Reduzierung von Stickoxid-Emmisionen der korrespondierenden Verbrennungskraftmaschine äußerst effizient lösen.
  • Des Weiteren kann auch der Abgaskrümmer im Auslassbereich zweiflutig ausgebildet sein. Dies resultiert beispielsweise aus der Bildung einer Innenschalengruppe, bei der nur diejenigen Einzelbauteile der jeweiligen Innenschale miteinander verbunden sind und in ein entsprechendes zugeordnetes Sammelrohr münden, die mit Zylindern gleichen Zündzeitpunkts verbunden sind. Hierdurch wird das Strömungsverhalten des Abgases erheblich verbessert. Aufgrund des Anschlusses des zweiflutigen Abgaskrümmers an einen zweiflutigen Abgasturbolader bleiben diese strömungsgünstigen Gegebenheiten auf die Strecke des Gasflusses gesehen sehr lange erhalten. Die kinetische Energie des Abgases wird dadurch nahezu vollständig vom Zylinderausgang auf den Abgasturbolader übertragen.
  • Ein weiterer vorteilhafter Aspekt der Erfindung sieht vor, dass bei dem Turbinengehäuse eine Drehung der Fluten um etwa 90° vorgesehen ist, wodurch sich sehr günstige Strömungsbedingungen für das Abgas ergeben, was einen effizienteren Betrieb und damit einen höheren Wirkungsgrad des Turboladers ergibt. Die Drehung ist der räumlichen Anordnung des Abgaskrümmers am Zylinderkopf geschuldet, wodurch der Ausgang des Abgaskrümmers relativ zum Eingang des Abgasturboladers um 90° versetzt positioniert ist.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen. Die vorstehenden in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die in der nachfolgenden Figurenbeschreibung benannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Die Zeichnungen zeigen in:
  • 1 eine perspektivische Ansicht mit einer bereichsweise dargestellten Längsschnittansicht einer Abgasanlage mit einem Abgaskrümmer und einem Turbinengehäuse, welche als Blechbauteile ausgebildet und mittels einer Schweißverbindung verbunden sind,
  • 2 eine perspektivische Ansicht mit einer bereichsweise dargestellten Querschnittsansicht der Abgasanlage gemäß 1,
  • 3 eine perspektivische Ansicht einer Abgasanlage gemäß den vorhergehenden Figuren mit je einer perspektivischen Ansicht zweier Bauteile, die durch die Schweißverbindung im Vergleich zu einer Flanschverbindung entfallen können,
  • 4 zwei Seitenansichten, eine Draufsicht und eine Frontansicht der Abgasanlage gemäß den vorhergehenden Figuren,
  • 5 je eine Draufsicht, eine Seitenansicht und eine perspektivische Ansicht zweier Ausführungsformen eines Zwischenrohrelements, mittels welchem ein Verbindungsbereich zwischen dem Abgaskrümmer und dem Turbinengehäuse gemäß den vorhergehenden Figuren ausgebildet ist, und über welches der Abgaskrümmer und das Turbinengehäuse verbunden sind und
  • 6 eine perspektivische Ansicht einer Abgasanlage mit einem Abgaskrümmer und mit einem Turbinengehäuse, welche über eine Flanschverbindung verbunden sind gemäß dem Stand der Technik.
  • Während die 6 eine bekannte Ausführungsform einer Abgasanlage zeigt, bei welchem ein Turbinengehäuse und ein Abgaskrümmer über eine Flanschverbindung verbunden sind, zeigen die 1 bis 5 eine Abgasanlage, bei welchem ein Turbinengehäuse und ein Abgaskrümmer über einen Verbindungsbereich verbunden sind, welcher durch ein Zwischenrohrelement ausgebildet ist. Die Verbindung des Turbinengehäuses und des Abgaskrümmers ist dabei mittels Schweißverbindungen dargestellt.
  • In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente.
  • Die 1 zeigt eine Abgasanlage 10, welche einen Abgaskrümmer 12 und ein Turbinengehäuse 14 umfasst, wobei das Turbinengehäuse 14 in der 1 nur bereichsweise dargestellt ist.
  • Der Abgaskrümmer 12 und das Turbinengehäuse 14 sind über einen Verbindungsbereich verbunden, welcher durch ein Zwischenrohrelement 16 ausgebildet ist. Der Abgaskrümmer 12 und das Turbinengehäuse 14 und das Zwischenrohrelement 16 sind dabei als Blechbauteile ausgebildet, wodurch insbesondere im Vergleich zu einer Abgasanlage gemäß dem Stand der Technik (6) eine deutliche Gewichtsreduktion ermöglicht ist.
  • Wie in der 1 zu sehen ist, sind das Turbinengehäuse 14 und der Abgaskrümmer 12 über das Zwischenrohrelement 16 mittels einer Steckverbindung verbunden, wodurch eine Montage der Abgasanlage 10 auf Grund einer Vorfixierung des Turbinengehäuses 14 gegenüber dem Abgaskrümmer 12 geschaffen ist. Eine endgültige Verbindung zwischen dem Turbinengehäuse 14 und dem Abgaskrümmer 12 wird mittels Verschweißens erreicht, wobei einerseits eine Schweißverbindung zwischen dem Abgaskrümmer 12 und dem Zwischenrohrelement 16 und andererseits eine Schweißverbindung zwischen dem Zwischenrohrelement 16 und dem Turbinengehäuse 14 ausgebildet ist.
  • Die 2 zeigt die Abgasanlage 10 gemäß 1 in einer Querschnittsansicht, wobei der 2 zu entnehmen ist, dass auf Grund des Entfalls einer Flanschverbindung zwischen dem Turbinengehäuses 14 und dem Abgaskrümmer 12 keine Rücksicht mehr genommen werden muss auf eine Zugänglichkeit von Schrauben bei einer Flanschverbindung gemäß dem Stand der Technik, woraus eine strömungsgünstige Gestaltbarkeit des Zwischenrohrelements 16 als auch eine unkomplizierte Anordnung der Abgasanordnung der Abgasanlage 10 in einem bauraumkritischen Bereich wie einem Motorraum ermöglicht ist, woraus einerseits ein Wirkungsgrad der Abgasanlage 10 steigerbar und damit ein Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmisionen einer korrespondierenden Verbrennungskraftmaschine reduzierbar als auch andererseits ein Montageaufwand und ein Produktionsaufwand absenkbar sind.
  • Die 3 zeigt eine perspektivische Ansicht der Abgasanlage 10 gemäß den vorhergehenden Figuren, wobei der Abgaskrümmer 12 als luftspaltisolierter Abgaskrümmer ausgebildet ist, was auch auf die 1, 2, 4 und 5 zutrifft. Der 3 ist zu entnehmen, dass das Zwischenrohrelement 16 und der Abgaskrümmer 12 mittels einer Schweißverbindung 17 verbunden sind, woraus sich eine besonders feste und damit belastbare Verbindung ergibt.
  • Als Hinweis zu bekannten Zusammenbauten von Abgaskrümmern mit Abgasturboladern sind in der 3 Verbindungsflansche 18 und 20 dargestellt, welche nun auf Grund der bei der erfindungsgemäßen Abgasanlage 10 dargestellten Verbindung zwischen dem Turbinengehäuse 14 und dem Abgaskrümmer 12 entfallen können. Hierdurch wird ein erhebliches Gewicht bei der Realisierung der Abgasanlage 10 eingespart, woraus ein geringerer Kraftstoffverbrauch und damit niedrigere CO2-Emmisionen der korrespondierenden Verbrennungskraftmaschine folgen.
  • Die 4 zeigt eine Seitenansicht einer rechten Seite einer Abgasanlage 10 gemäß Darstellung A, eine Frontansicht der Abgasanlage 10 gemäß Darstellung B, eine Seitenansicht einer linken Seite der Abgasanlage 10 gemäß Darstellung C und eine Draufsicht auf die Abgasanlage 10 gemäß Darstellung D, woraus nochmals die Verbindung des Abgaskrümmers 12 mit dem Turbinengehäuse 14 über ein Zwischenrohrelement 16 zu entnehmen ist zur Erreichung der in diesem Zusammenhang bereits beschriebenen Vorteile.
  • Die 5 zeigt zwei unterschiedliche Ausführungsformen von Zwischenrohrelementen 30 und 40 in je einer Draufsicht gemäß den Darstellungen E in je einer Seitenansicht gemäß den Darstellungen F und in je einer perspektivischen Ansicht gemäß den Darstellungen G. Die Zwischenrohrelemente 30 und 40 sind bei der Abgasanlage 10 gemäß den vorhergehenden Figuren als Zwischenrohrelemente 16 einsetzbar.
  • Wie der 5 zu entnehmen ist, sind dabei die Zwischenrohrelemente 30 und 40 gemäß gewünschter Strömungsbedingungen für ein von einem Abgaskrümmer 12 zu einem Turbinengehäuse 14 strömendes Abgas gestaltbar. So weist das Zwischenrohrelement 40 auf einer gemäß der Zeichnung linken Seite eine ausgeprägtere Einschnürung auf als das Zwischenrohrelement 30, was beispielsweise dem Zwecke dient, das Abgas zu beschleunigen.
  • Die 6 zeigt eine Abgasanlage 10' gemäß Stand der Technik, welche den Abgaskrümmer 12 gemäß den vorhergehenden Figuren und ein Turbinengehäuse 14' umfasst. Das Turbinengehäuse 14' der Abgasanlage 10' ist aus einem Gusseisen gebildet, welches im Vergleich zu dem Turbinengehäuses 14 der Abgasanlage 10, welches als Blechteil ausgebildet ist, ein deutlich erhöhtes Gewicht aufweist, woraus auch ein höheres Gewicht der Abgasanlage 10' gegenüber der Abgasanlage 10 folgt. Eine weitere Gewichtserhöhung gegenüber der Abgasanlage 10 erfährt die Abgasanlage 10' dadurch, dass der Abgaskrümmer 12 und das Turbinengehäuse 14' über eine Flanschverbindung 50 verbunden sind, welche zwei Flansche sowie eine Mehrzahl an Schrauben umfasst. Bei diesen Flanschen kann es sich dabei beispielsweise um die Flansche 18 und 20 gemäß 3 handeln. Diese zusätzlichen Flansche sowie die zusätzlichen Schrauben bedeuten ein weiteres Mehrgewicht der Abgasanlage 10' gegenüber der Abgasanlage 10, woraus auch ein erhöhter Kraftstoffverbrauch und erhöhte CO2-Emmisionen einer korrespondierenden Verbrennungskraftmaschine folgen.
  • Zudem muss die Flanschverbindung 50 bzw. die Abgasanlage 10' derart konstruiert sein, dass in einem äußerst bauraumkritischen Bereich wie in einem Motorraum, in welchem die Abgasanlage 10' angeordnet ist, eine Zugänglichkeit zu den genannten Schrauben zur Montage der Flanschverbindung 50 gegeben ist, womit Package-Probleme und eine kostenintensivere Konstruktion einhergehen, was höhere Gesamtkosten der Abgasanlage 10' gegenüber der Abgasanlage 10 bedeutet.

Claims (13)

  1. Abgasanlage (10, 10') für eine Verbrennungskraftmaschine mit einem Turbinengehäuse (14, 14') eines Abgasturboladers und mit einem Abgaskrümmer (12), welche über zumindest einen Verbindungsbereich miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Turbinengehäuse (14, 14') und der Abgaskrümmer (12) lediglich durch eine formschlüssige Verbindung und/oder durch eine stoffschlüssige Verbindung miteinander verbunden sind.
  2. Abgasanlage (10, 10') nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Turbinengehäuse (14, 14') und der Abgaskrümmer (12) im Wesentlichen aus dem gleichen Werkstoff bestehen und als Blechbauteil ausgebildet sind.
  3. Abgasanlage (10, 10') nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Turbinengehäuse (14, 14') ein Blechbauteil ist und der Abgaskrümmer (12) durch ein Gussbauteil, vorzugsweise aus einem Dünnwandstahlguss, gebildet ist.
  4. Abgasanlage (10, 10') nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich durch ein Zwischenrohrelement (16, 30, 40) gebildet ist, welches im Wesentlichen aus dem gleichen Werkstoff wie das Turbinengehäuse (14, 14'), insbesondere als Blechbauteil, ausgebildet ist.
  5. Abgasanlage (10, 10') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Turbinengehäuse (14, 14') und der Abgaskrümmer (12) über zumindest eine Steckverbindung verbunden sind.
  6. Abgasanlage (10, 10') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Turbinengehäuse (14, 14') und der Abgaskrümmer (12) über zumindest eine Schweißverbindung (17) verbunden sind.
  7. Abgasanlage (10, 10') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Turbinengehäuse (14, 14') und der Abgaskrümmer (12) über zumindest eine Klebeverbindung verbunden sind.
  8. Abgasanlage (10, 10') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Turbinengehäuse (14, 14') und der Abgaskrümmer (12) über zumindest eine Lötverbindung verbunden sind.
  9. Abgasanlage (10, 10') nach einem der Ansprüche 1, 2, 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Turbinengehäuse (14, 14') und der Abgaskrümmer (12) über zumindest eine Durchsetzfügeverbindung verbunden sind.
  10. Abgasanlage (10, 10') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Turbinengehäuse (14, 14') und dem Abgaskrümmer (12) zumindest ein Schiebesitz vorgesehen ist.
  11. Abgasanlage (10, 10') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abgaskrümmer (12) als luftspaltisolierter Abgaskrümmer (12) ausgebildet ist.
  12. Abgasanlage (10, 10') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Turbinengehäuse (14, 14') zumindest zwei getrennte Fluten aufweist.
  13. Abgasanlage (10, 10') nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Turbinengehäuse (14, 14') eine Drehung der Fluten vorgesehen ist.
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