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Die
Erfindung betrifft eine Lageranordnung für eine Faserverbundblattfeder
eines Kraftfahrzeuges, wobei die Lageranordnung einen mit dem Kraftfahrzeug
verbindbaren und im Querschnitt weitgehend U-förmigen Klemmgrundkörper mit
einem Boden und zwei Seitenwänden
aufweist, die einen nach oben offenen Kanal bilden, und dass in
den Kanal ein Keileinsatz einsetzbar ist, der zur Aufnahme und Lagerung
des mittleren Abschnitts der Faserverbundblattfeder dient.
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An
Fahrzeugen werden Blattfedern üblicherweise
in einer ersten Variante derartig angeordnet, dass deren mittlerer
Bereich mittels eines Krafteinleitungs- bzw. Lagerbauteils mit einer
Radachse gekoppelt und die axialen Enden der Blattfeder mit jeweils einem
Rahmenbauteil des Fahrzeugs verbunden sind. Gemäß einer zweiten Variante ist
der mittlere Bereich der Blattfeder mittels eines Krafteinleitungs- bzw.
Lagerbauteils mit einem Rahmenbauteil des Fahrzeugs verbunden, während die
axialen Enden der Blattfeder jeweils mit Radträgern gekoppelt sind, an denen
die Fahrzeugräder
drehbar gelagert sind.
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Die
Befestigung von aus Faserverbundwerkstoffen bestehenden Blattfedern
an Fahrzeugen bereitet gegenüber
aus Stahl bestehenden Blattfedern Probleme, weil eine Schwächung des
Materials der aus in Kunststoff gebetteten Fasern der Blattfeder, beispielsweise
in Form von Durchbohrungen, vermieden werden muss. Aus diesem Grund
kommen solche Lageranordnungen bei aus Faserverbundwerkstoffen bestehenden
Blattfedern üblicherweise nicht
zur Anwendung. Vor diesem Hintergrund sind technische Lösungen bekannt
geworden, bei denen die Faserverbundblattfeder mit einer Lageranordnung
verbunden wird, welche eine rein klemmende Wirkung auf die Blattfeder
ausübt.
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Aus
den österreichischen
Patentschriften
AT 27
577 E ,
AT 52
223 E und
AT
54 881 E sind gattungsgemäße Lageranordnungen zur Befestigung
einer Faserverbundblattfeder an einer Fahrzeugstruktur bekannt,
die jeweils einen mit dem Kraftfahrzeug verbindbaren und im Querschnitt
U-förmigen
Klemmgrundkörper
aufweisen, mit einem Boden und zwei sich von dem Boden rechtwinklig
erstreckenden Seitenwänden.
Der Boden und die beiden Seitenwände bilden
einen Kanal, der zur Aufnahme eines in den Klemmgrundkörper einsetzbaren
Keileinsatzes dient. Dieser Keileinsatz ist im Querschnitt ebenfalls
U-förmig
ausgebildet und dient zur Aufnahme des mittleren Bereiches der Faserverbundblattfeder,
wobei dieser Blattfederbereich gegenüber seinen außermittigen
Bereichen einen reduzierten Querschnitt, insbesondere eine geringere
Breite aufweist. Die Innenseiten der Seitenwände dieses Klemmgrundkörpers und die
Außenseiten
der Seitenwände
des Keileinsatzes weisen Nuten bzw. in die jeweilige Nut eingreifende Ausbauchungen
auf, so dass der in den Kanal des Klemmgrundkörpers eingesetzte Keileinsatz
im ersteren in Axialrichtung fixiert ist. Nach der Aufnahme der
Faserverbundblattfeder in die beschriebene Lageranordnung werden
der Keileinsatz und der Klemmgrundkörper mit einem gemeinsamen
Deckel verschlossen, der mittels Schraubbolzen an dem Klemmgrundkörper festgeschraubt
wird.
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Diese
an sich vorteilhafte Lageranordnung bietet noch Raum für Verbesserungen.
Insbesondere ist es bei dieser Lageranordnung notwenig, den einzuspannenden
Teil der Faserverbundblattfeder mit einer den Querschnitt schwächenden
Einschnürung zu
versehen, wodurch offenbar ein axiales Verrutschen der Faserverbundblattfeder
in dem Kanal des Keileinsatzes vermieden werden soll. Dies bedeutet jedoch,
dass der am stärksten
belastete Teil der Blattfeder, nämlich
jener, welcher im Klemmgrundkörper angeordnet
ist, gegenüber
den schwächer
belasteten Bereichen der Blattfeder eine geringere Belastbarkeit aufweist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Lageranordnung
für eine
Faserverbundblattfeder zu schaffen, welche die geschil derten Nachteile
nicht aufweist. So soll eine Lageranordnung vorgestellt werden,
mittels der sich eine aus faserverstärktem Kunststoff bestehende
Blattfeder mit ungeschwächtem
mittleren Bereich einfach und zuverlässig lagern lässt, ohne
dass die Lebensdauer der Blattfeder beeinträchtigt wird. Zudem soll die
Verbindung der Faserverbundblattfeder mit der Lageranordnung während eines
Montagevorgangs Zeit und Kosten sparend erfolgen können. Schließlich soll
erreicht werden, dass gebrauchsbedingte Setzerscheinungen der Faserverbundblattfeder
und der Lageranordnung nicht zu einem unerwünschten Lösen der Verbindung führen.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass sich die gestellte
Aufgabe dadurch lösen
lässt, dass
die Faserverbundblattfeder mittig ihre größte Querschnittfläche bzw.
ihrer größte Dicke
aufweist und mit diesem mittleren Bereich im Klemmgrundkörper gelagert
wird. Außerdem
wird abweichend zum Stand der Technik zur Lagerung der Faserverbundblattfeder
im Klemmgrundkörper
ein aus zwei hohlen Klemmschuhen bestehender Keileinsatz genutzt,
bei dem die beiden Klemmschuhe außermittige Federabschnitte
der Blattfeder links und rechts vom mittleren Bereich der Blattfeder
umgreifen und diese am Klemmgrundkörper festlegen.
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Die
Erfindung geht daher aus von einer Lageranordnung für eine Faserverbundblattfeder
eines Kraftfahrzeuges, wobei die Lageranordnung einen mit dem Kraftfahrzeug
verbindbaren und im Querschnitt weitgehend U-förmigen Klemmgrundkörper mit
einem Boden und zwei Seitenwänden
aufweist, die einen nach oben offenen Kanal bilden, und dass in
den Kanal ein Keileinsatz einsetzbar ist, der zur Aufnahme und Lagerung
des mittleren Abschnitts der Faserverbundblattfeder dient.
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Zur
Lösung
der gestellten Aufgabe ist außerdem
vorgesehen, dass der Keileinsatz aus zwei Klemmschuhen besteht,
dass die Klemmschuhe reibschlüssig
am Klemmgrundkörper
festlegbar sind, dass jeder der beiden Klemm schuhe einen axialen Kanal
aufweist, dass die jeweiligen axialen Kanäle der beiden Klemmschuhe zur
Aufnahme von gegenüberliegenden
außermittigen
Federabschnitten der Faserverbundblattfeder dienen, und dass die
lichte Weite der jeweiligen Kanäle
kleiner ist als die Dicke oder die Querschnittsfläche des
mittleren Bereichs der Faserverbundblattfeder.
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Durch
diesen Aufbau wird vorteilhaft erreicht, dass der dickste Bereich
der Faserverbundblattfeder, welcher die größten Kräfte aufnehmen kann, zur Lagerung
der Blattfeder herangezogen wird. Die Klemmanordnung mittels zwei
sich gegenüberliegenden, nur
durch den mittleren Bereich der Blattfeder getrennten Klemmschuhen,
welche im Klemmgrundkörper
angeordnet sind, stellt ein redundantes System dar, durch welches
eine axiale Verschiebung der Blattfeder sicher ausgeschlossen ist.
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Zudem
ist eine schraubenlose Festklemmung der Faserverbundblattfeder an
der Lageranordnung realisiert, welche allein aufgrund des Reibschlusses
zwischen der Blattfeder und den Klemmschuhen einerseits sowie den
Klemmschuhen und dem Klemmgrundkörper
andererseits eine sichere Mittenlagerung der Faserverbundblattfeder
in allen Betriebszuständen
ermöglicht.
Bei konventionellen Lageranordnungen zu berücksichtigende Probleme aufgrund
von Setzerscheinungen an Schraubverbindungen oder an der Faserverbundblattfeder
entstehen bei der Nutzung einer erfindungsgemäßen Lageranordnung nicht, da
diese Setzerscheinungen der Faserverbundblattfeder eigenständig kompensiert, worauf
weiter unten noch eingegangen wird.
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Außerdem ist
bei der Lageranordnung gemäß der Erfindung
vorgesehen, dass diese zur Lagerung einer solchen Faserverbundblattfeder
ausgebildet ist, deren mittlerer Bereich gegenüber den axial benachbarten
außermittigen
Federabschnitten eine größere Dicke
oder Querschnittsfläche
aufweist, wobei sich die beiden außermittigen Federabschnitte
in Richtung zu den Endabschnitten der Faserverbundblattfeder hin
zumindest in vertikaler Richtung keilartig verjüngen.
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Weiter
ist die Lageranordnung gemäß der Erfindung
dadurch gekennzeichnet, dass die Festlegung der Faserverbundblattfeder
am Klemmgrundkörper
ausschließlich
durch die Klemmschuhe erfolgt.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass der Klemmgrundkörper zwei
Stirnwände
mit jeweils einer Ausnehmung für den
Klemmgrundkörperkanal
aufweist, und dass diese Stirnwände
innen im Klemmgrundkörper
jeweils eine Schräge
aufweisen, welche die Wanddicke der Stirnwände vom Boden bis zu einer
Oberseite des Klemmgrundkörpers
verjüngen
und Sitzflächen
für die
Klemmschuhe bilden.
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Außerdem ist
vorgesehen, dass eine axial äußere Stirnseite
des jeweiligen Klemmschuhs schräg
verläuft
und dadurch eine Schräge
bildet, welche mit einer der erwähnten
Schrägen
des Klemmgrundkörpers
korrespondiert.
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Der
Klemmgrundkörper
und die Klemmschuhe können
beispielsweise aus Aluminium, aus einer Metalllegierung, aus einem
polymeren Kunststoff oder aus einem faserverstärkten Kunststoff bestehen,
während
die Faserverbundblattfeder beispielsweise aus einem glasfaserverstärktem Kunststoff oder
einem kohlefaservestärktem
Kunststoff aufgebaut ist.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels in der beiliegenden
Zeichnung näher
erläutert.
Darin zeigt
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Lageranordnung gemäß der Erfindung im unmontierten Zustand,
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2 eine
perspektivische Ansicht der Lageranordnung gemäß der Erfindung im montierten Zustand,
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3 einen
Klemmgrundkörper
der Lageranordnung aus den 1 und 2 in
perspektivischer Ansicht,
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4 einen
Klemmschuh der Lageranordnung aus den 1 und 2 in
perspektivischer Ansicht,
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5 einen
teilweisen Längsschnitt
durch die Lageranordnung gemäß der Erfindung
im Normalzustand,
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6 einen
teilweisen Längsschnitt
durch die Lageranordnung gemäß der Erfindung
in einem anderen Zustand, und
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7 einen
teilweisen Längsschnitt
durch die Lageranordnung gemäß der Erfindung
in einem weiteren Zustand.
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In 1 und 2 ist
in perspektivischer Ansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lageranordnung 1 für eine Faserverbundblattfeder 2 gezeigt.
Diese Lageranordnung 1 ist beispielsweise an einem Rahmenelement 32 (siehe auch 5)
oder einer Radachse eines nicht dargestellten Kraftfahrzeuges befestigbar.
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Die
Lageranordnung 1 umfasst demnach einen beispielsweise mit
dem Rahmenelement 32 des Kraftfahrzeuges verbindbaren und
etwa kastenförmig geformten
Klemmgrundkörper 3 sowie
einen in den Klemmgrundkörper 3 einsetzbaren
Keileinsatz 4. Dieser Keileinsatz 4 besteht aus
zwei Klemmschuhen 5 und 6, mittels denen die Faserverbundblattfeder 2 mittig
am Klemmgrundkörper 3 festlegbar
ist.
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Die
Blattfeder 2 besteht aus einem Faserverbundwerkstoff mit
vorzugsweise parallel ausgerichteten und in einer Kunstharzmatrix
eingebetteten Fasern, beispielsweise aus einem glasfaserverstärkten Kunststoff
(GFK) oder aus einem kohlenstoffverstärkten Kunststoff (CFK). Außerdem weist
die Blattfeder 2 einen mittleren, im Querschnitt rechteckigen
Bereich 7 auf, von dem sich in beiden Axialrichtungen jeweils
ein außermittiger
Federabschnitt 8 bzw. 9 erstreckt. Der mittlere
Bereich 7 der Blattfeder 2 stellt in horizontaler
und vertikaler Richtung denjenigen Bereich der Blattfeder 2 dar,
in dem diese ihre größte Dicke
aufweist, also die größte Erstreckung
in ihrer Breite und Höhe,
während
sich die außermittigen
Federabschnitte 8 und 9 zu ihren in den Figuren
nur teilweise dargestellten Endabschnitten 10 bzw. 11 zumindest
in vertikaler Richtung keilartig verjüngen. Es kann in Abweichung
vom dargestellten Ausführungsbeispiel
auch ausreichend sein, wenn der mittlere Bereich 7 der
Faserverbundblattfeder 2 nur in vertikaler Richtung den
Bereich der größten Dicke
der Blattfeder 2 darstellt.
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Die
Endabschnitte 10 und 11 der Faserverbundblattfeder 2 werden
in dem gewählten
Ausführungsbeispiel
an sich bekannter Weise jeweils mit einer Radaufhängung des
Kraftfahrzeuges verbunden, so dass sie die Räder des Kraftfahrzeuges federn können.
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Mit
ihrem mittleren Bereich 7 wird die Faserverbundblattfeder 2 im
Klemmgrundkörper 3 durch den
zweiteiligen Keileinsatz 4 festgelegt, und zwar so, dass
sich die Blattfeder 2 in axialer Richtung gegenüber dem
Klemmgrundkörper 3 bzw.
dem mit dem Klemmgrundkörper 3 verbundenen
Fahrzeugteil nicht bewegen lässt.
Um dies zu erreichen werden die beiden Klemmschuhe 5 und 6 jeweils
zunächst über die
Endabschnitte 10 und 11 in Richtung zur Mitte
der Blattfeder 2 geschoben, was in 1 durch Richtungspfeile
an den Klemmschuhen 5, 6 angedeutet ist. Die Klemmschuhe 5 und 6 weisen
im Aufnahmebereich für
die Blattfeder 2 eine Geometrie auf, die der Geometrie
der Blattfeder 2 unmittelbar rechts und links neben deren
mittleren Bereich 7 weitgehend kongruent ist. Dadurch sind
die beiden Klemmschuhe 5 und 6 bis unmittelbar
an den mittleren Bereich 7 der Blattfeder 2 heranschiebbar
und liegen dann dort formschlüssig
an der Blattfeder 2 an.
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In 2 ist
zu erkennen, dass die Klemmschuhe 5 und 6 jeweils
bis zum mittleren Bereich 7 der Blattfeder 2 aufeinander
zu geschoben und in den Klemmgrundkörper 3 eingesetzt
wurden, wodurch bereits ein fester Klemmsitz der Blattfeder 2 im Klemmgrundkörper 3 hergestellt
ist.
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In 3 ist
der Klemmgrundkörper 3 aus den 1 und 2 in
perspektivischer Ansicht von der Seite dargestellt. Der Klemmgrundkörper 3 weist einen
Boden 12 auf, welcher in dem hier gewählten Ausführungsbeispiel im eingebauten
Zustand der Lageranordnung 1 von der Unterseite des Fahrzeugs abgewandt
ist. Zwei Seitenwände 13 und 14 sowie zwei
axial weitgehend offene Stirnwände 15 und 16 des
Klemmgrundkörpers 3 bilden
einen in Längsrichtung
des Klemmgrundkörpers 3 ausgerichteten
Kanal 17 zur Aufnahme der Klemmschuhe 5, 6 und
der Blattfeder 2.
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Während die
beiden Seitenwände 13, 14 außen wie
innen senkrecht zum Boden 12 angeordnet sind, erstrecken
sich die beiden Stirnwände 15 und 16 nur
außen
senkrecht zum Boden 12. Innen im Klemmkörper 3 weisen die
Stirnwände 15, 16 jeweils eine
Schräge 18, 19 auf,
welche die Stirnwände 15, 16 vom
Boden 12 bis zu einer Oberseite 20 des Klemmgrundkörpers 3 verjüngen. Die
Schrägen 18 bzw. 19 bilden
Sitzflächen
für die
Klemmschuhe 5 bzw. 6, auf deren Funktion weiter
unten noch im Detail eingegangen wird.
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In 4 ist
der Klemmschuh 5 des Keileinsatzes 4 aus den 1 und 2 in
perspektivischer Ansicht dargestellt. Der Klemmschuh 5 weist die
gleiche Geometrie wie der Klemmschuh 6 aus den 1 und 2 auf,
wobei die beiden Klemmschuhe 5, 6 im montierten
Zustand der Lageranordnung 1 gegeneinander angestellt sind.
Der Klemmschuh 5 ist wie der Klemmschuh 6 als
bodenlose Manschette mit vier Seitenwänden 21, 22, 23, 24 und einem
durch die Seitenwände 21, 22, 23, 24 begrenzten
axialen Kanal 25 ausgebildet, von dem hier nur dessen Mittellinie
dargestellt ist, und dessen lichte Weite geringer ist als die Dicke
bzw. die Querschnittsfläche
des mittleren Bereichs 7 der Blattfeder 2.
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Eine
axial äußere Stirnwand 26 des
Klemmschuhs 5 verläuft
schräg
und bildet eine Schräge 27, welche
mit der Schräge 18 bzw. 19 des
Klemmgrundkörpers 3 korrespondiert.
Die Kanal 25 ist, bezogen auf eine Innenseite 28 der
unteren Seitenwand 21 und eine Innenseite 29 der
oberen Seitenwand 23, unter Bildung einer Schräge 30 von
axial außen
nach axial innen schräg
mit zunehmender Steigung angeordnet, so dass sich entsprechend der
Kanal 25 von axial innen nach axial außen in seinem freien Querschnitt
verjüngt,
was der Verjüngung
des zugeordneten Abschnitts 8 bzw. 9 der Blattfeder 2 von
axial innen nach axial außen
entspricht.
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Um
die Blattfeder 2 mit dem Klemmgrundkörper 3 in der in 2 dargestellten
Weise zu verbinden, werden zunächst
die Klemmschuhe 5, 6 von axial außen über die
außermittigen
Federabschnitte 8, 9 nach axial innen zum mittleren
Bereich 7 der Blattfeder 2 geschoben, bis sich
die Schräge 30 des
Kanals 25 mit dem außermittigen
Federabschnitt 8, 9 kurz vor dem mittleren Bereich 7 der
Blattfeder 2 verkeilt.
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Die
Klemmschuhe 5, 6 werden dann zusammen mit der
Blattfeder 2 in den Klemmgrundkörper 3 eingesetzt,
und zwar so, dass die Schrägen 27 der Klemmschuhe 5, 6 an
den Schrägen 18, 19 des Klemmgrundkörpers 3 entlang
gleiten bzw. sich gegen die Schrägen 18, 19 abstützen und
sich mit diesen verkeilen.
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Hierdurch
ist eine Lageranordnung 1 zur Mitteneinspannung der Faserverbundblattfeder 2 geschaffen,
bei der die Blattfeder 2 ohne Zuhilfenahme von Schraub-
oder Nietverbindungen sicher am Klemmgrundkörper 3 festgelegt
und damit am Fahrzeug befestigbar ist. Der Klemmgrundkörper 3 wird bevorzugt
mit einem in 6 dargestellte Deckel 35 verschlossen,
um ein Herausfallen der Blattfeder 2 bzw. ein Herabfallen
des Klemmgrundkörpers 3 bei einer
Montage am Fahrzeug sicher zu vermeiden. Dazu kann der Deckel 35 mittels
Schrauben 37 an dem Klemmgrundkörper 3 befestigt werden.
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Ein
weiterer Vorteil der beschriebenen Lageranordnung 1 besteht
darin, dass der mittlere Bereich 7 der Blattfeder 2 den
Bereich mit der größten Dicke bzw.
der größten Querschnittsfläche der
Blattfeder 2 darstellt, während bei der eingangs geschilderten
bekannten Lageranordnung die Blattfeder im Verbindungsbereich mit
dem Klemmgrundkörper
eine Schwächung
in Form einer Verjüngung
aufweist.
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Der
fertiggestellte Klemmsitz der Blattfeder 2 in der Lageranordnung 1 ist
in den 5, 6 und 7 jeweils
schematisch in teilweiser Längsschnittansicht
dargestellt.
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5 zeigt
zunächst,
wie der Klemmgrundkörper 3 zusammen
mit den Klemmschuhen 5, 6 und der Faserverbundblattfeder 2 an
einem Rahmenelement 32 des Fahrzeugs befestigt ist. Hierzu
sind an dem Rahmenelement 32 Stehbolzen 33 angeschweißt, die
durch Bohrungen 31 in der Seitenwand 13 des Klemmgrundkörpers 3 geführt sind.
An dem aus dem Klemmgrundkörper 3 herausragenden Ende
der Stehbolzen 33 ist jeweils eine Mutter 34 aufgeschraubt,
welche die Lageranordnung 1 zusammen mit der Faserverbundblattfeder 2 an
dem Rahmenelement 32 fixieren. Dabei ist der Klemmgrundkörper 3 unter
Zwischenlage eines Dichtungselements 36 mit dem Rahmenelement 32 verbunden, so
dass der Innenraum des Klemmgrundkörpers 3 gegen das
Eindringen von Fremdkörpern
geschützt ist.
Auf die Ausstattung der Lageranordnung 1 mit einem Deckel 35 wurde
bei dieser Variante Kosten sparen verzichtet.
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In 5 ist
zudem ein Normalzustand der Klemmverbindung zwischen dem Klemmkörper 4 mit seinen
kongruent zueinander angeordneten Klemmschuhen 5, 6 und
dem Klemmgrundkörper 3 dargestellt.
Bei der Lageranordnung 1 handelt es sich um ein redundantes
System zur Mitteneinspannung der hier aus einem Glasfaserverbundwerkstoffe
bestehenden Blattfeder 2. Hierbei wird die Klemmung der Blattfeder 2 in
deren Mittenbereich 7 ohne Hilfsmittel, wie Schraubverbindungen,
Verklebungen, Nietverbindungen oder dergleichen, realisiert. Ein
besonderer Vorteil dieser Lageranordnung besteht darin, dass ein
mögliches
Setzen einer Schraubverbindung und/oder der Faserverbundblattfeder 2 keine
Auswirkungen auf die Qualität
der Einspannung der Blattfeder 2 hat.
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Durch
Einleiten einer Last auf den Klemmgrundkörper 3 bzw. auf die
Blattfeder 2 ist gewährleistet,
dass ein betriebsbedingtes Verschieben der beiden Klemmschuhe 5 und 6,
welche über
die außermittigen
Federabschnitte 8, 9 hinweg geschoben werden,
nicht erfolgt, und so eine ausgezeichnete selbst zentrierende Mitteneinspannung
der Blattfeder 2 realisiert ist.
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In 6 ist
eine Lageranordnung 1 dargestellt, bei der eine mittig
etwas dünnere
Faserverbundblattfeder 2 genutzt wird, oder bei der die
Faserverbundblattfeder 2 durch betriebsbedingte Setzerscheinungen
und/oder durch sonstige Bedingungen zumindest in vertikaler Richtung
dünner
geworden ist. Dadurch lassen sich die Klemmschuhe 5, 6 weiter zum
mittleren Bereich 7 der Blattfeder 2 hin verschieben.
Ein Lockern der Klemmverbindung der Lageranordnung 1 wird
dadurch entgegengewirkt, dass die Klemmschuhe 5, 6 in
diesem Fall mit ihren Schrägen 27 entlang
der Schrägen 18 bzw. 19 nach
unten zum Boden 12 des Klemmgrundkörpers 3 gleiten, bis
sie sich gegen die Schrägen 18, 19 verkeilen.
Dies ist nur bis zu einer bestimmten Dicke der Blattfeder 2 möglich, um
so ein Aufliegen der Klemmschuhe 5, 6 am Boden 12 des
Klemmgrundkörpers 3 zu
verhindern, da es sonst zur Aufhebung der Klemmkraft kommen würde. Der
Klemmgrundkörper 3 ist
mit einem festgeschraubten Deckel 35 verschlossen.
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Bei
der Konstruktion einer Setzerscheinungen der Faserverbundblattfeder 2 berücksichtigenden
Lageranordnung 1 wird der Fachmann dafür sorgen, dass bei allen prognostizierten
Betriebsbedingungen ein ausreichend großer Abstand zwischen dem Boden 12 des
Klemmgrundkörpers 3 und
den jeweiligen Unterseiten der beiden Klemmschuhen 5, 6 aufrechterhalten
bleibt.
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Diese
Thematik verdeutlicht aber auch, dass die Klemmverbindung zwischen
der Faserverbundblattfeder 2 und dem Klemmgrundkörper 3 bzw.
den beiden Klemmschuhen 5, 6 dadurch leicht aufhebbar ist,
indem der Klemmgrundkörper 3 von
dem Rahmenelement 32 gelöst und in den 5 bis 7 nach
unten von der Faserverbundblattfeder 2 entfernt wird. Die
beschriebene Konstruktion der Lageranordnung 1 gemäß der Erfindung
erfordert zur Montage und Demontage der Blattfeder 2 daher
nur einen äußerst geringen
Arbeitsaufwand.
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In 7 ist
eine Lageranordnung 1 mit einer Faserverbundblattfeder 2 dargestellt,
die zumindest in vertikaler Richtung dicker ausgebildet ist als
in den Beispielen der 5 und 6. Hierdurch
sind die Klemmschuhe 5, 6 nach axial außen verschoben.
Außerdem
sind die Klemmschuhe 5, 6 nach oben verschoben
angeordnet, wobei sich ihre Schrägen 27 entlang
der Schrägen 18, 19 des
Klemmgrundkörpers 3 verkeilt
haben. Der sichere axiale Sitz der Blattfeder 2 in der
Lageranordnung 1 ist auch hierbei gewährleistet. Ein Deckel 35 lässt sich
noch auf den Klemmgrundkörper 3 aufsetzten
und mit diesem verbinden.
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Der
Klemmgrundkörper 3 und
die Klemmschuhe 5, 6 bestehen im Ausführungsbeispiel
aus Aluminium. Sie können
aber auch aus einer anderen Metalllegierung oder aus einem polymeren
Kunststoff bestehen. Ebenso liegt es im Rahmen der Erfindung, wenn
sowohl der Klemmgrundkörper 3 als
auch die Klemmschuhe 5, 6 aus einem faserverstärkten Kunststoff,
wie GFK oder CFK, bestehen.
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- 1
- Lageranordnung
- 2
- Faserverbundblattfeder,
Blattfeder
- 3
- Klemmgrundkörper
- 4
- Keileinsatz
- 5
- Klemmschuh
- 6
- Klemmschuh
- 7
- Mittlerer
Bereich der Blattfeder
- 8
- Außermittiger
Federabschnitt
- 9
- Außermittiger
Federabschnitt
- 10
- Endabschnitt
der Blattfeder
- 11
- Endabschnitt
der Blattfeder
- 12
- Boden
des Klemmgrundkörpers
- 13
- Seitenwand
des Klemmgrundkörpers
- 14
- Seitenwand
des Klemmgrundkörpers
- 15
- Stirnwand
des Klemmgrundkörpers
- 16
- Stirnwand
des Klemmgrundkörpers
- 17
- Kanal
des Klemmgrundkörpers
- 18
- Schräge des Klemmgrundkörpers
- 19
- Schräge des Klemmgrundkörpers
- 20
- Oberseite
des Klemmgrundkörpers
- 21
- Seitenwand
des Klemmschuhs
- 22
- Seitenwand
des Klemmschuhs
- 23
- Seitenwand
des Klemmschuhs
- 24
- Seitenwand
des Klemmschuhs
- 25
- Kanal
des Klemmschuhs
- 26
- Stirnwand
des Klemmschuhs
- 27
- Schräge des Klemmschuhs
- 28
- Innenseite
des Klemmschuhs
- 29
- Innenseite
des Klemmschuhs
- 30
- Schräge des Klemmschuhs
- 31
- Bohrung
- 32
- Rahmenelement
eines Kraftfahrzeuges
- 33
- Schraubverbindung,
Stehbolzen
- 34
- Mutter
- 35
- Deckel
- 36
- Dichtungselement
- 37
- Schraube