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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum spektroskopischen Nachweis
von Molekülen,
enthaltend einen Resonanzkörper,
eine Einrichtung zur Erkennung einer Schwingung des Resonanzkörpers und
zumindest eine Laserlichtquelle, deren Laserlicht mit den nachzuweisenden
Molekülen
in Wechselwirkung bringbar ist. Weiterhin betrifft die Erfindung
ein Verfahren zum spektroskopischen Nachweis von Molekülen.
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Aus
A. A. Kosterev et al.: Quartz-enhanced photoacoustic spectroscopy,
Optics Letters, Vol. 27, No. 21 (2002) 1902 ist eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art bekannt. Dieses bekannte Nachweisverfahren
offenbart die Verwendung eines gabelförmigen Quarzkristalls als hochempfindliches
Mikrofon, mit welchem Druckschwankungen in einer Gasphase detektierbar
sind. Die Druckschwankungen werden gemäß dem bekannten Verfahren mittels
einer Laserdiode erzeugt, welche mittels spektral schmalbandiger
Strahlung die Moleküle
der Gasphase selektiv anregt. Aufgrund des großen Gütefaktors des zum Nachweis
verwendeten gabelförmigen Quarzkristalls
kann die Sensitivität
der photoakustischen Messungen gesteigert werden.
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Das
bekannte Verfahren weist jedoch den Nachteil auf, dass der Nachweis
einer Vielzahl unterschiedlicher Moleküle bzw. Verbindungen eine Vielzahl
unterschiedlicher Laserdioden erfordert, da diese jeweils nur ein
sehr enges Frequenzband für
die Anregung der nachzuweisenden Moleküle bereitstellen können.
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Aus
der
DE 10 2007
043 951 B4 ist eine Vorrichtung zur Detektion von Molekülen in Gasen,
wie z. B. zur Erkennung von Brandaerosolen, toxischen Gasen, Prozessgasen
oder Spuren von Explosivstoffen bekannt. Auch diese Vorrichtung
offenbart die Verwendung eines gabelförmigen Kristalls als Mikrofon,
mit welchem Druckschwankungen in einer Gasphase detektierbar sind.
Die Druckschwankungen können
gemäß dem bekannten
Verfahren mittels eines Kurzzeit-Lasers erzeugt werden.
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Die
US 2005/0185188 A1 zeigt
ein Quantenresonanz-Mikroskop, mit welchem vorgebbare Moleküle nachweisbar
sind. Die zu untersuchenden Proben werden mit Laserpulsen von einigen
Femtosekunden bis einigen Nanosekunden Dauer bestrahlt. Die Pulsform
wird so gewählt,
dass ein vorgebbares Molekül
angeregt werden kann. Das von dem nachzuweisenden Molekül ausgesandte
Licht wird von einem nicht näher
bezeichneten Detektor nachgewiesen.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe
zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren der eingangs genannten
Art bereitzustellen, mit welchem in einfacher Weise und in kurzer
Zeit eine Mehrzahl unterschiedlicher Moleküle nachweisbar ist. Weiterhin
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Sensitivität und/oder die
quantitative Genauigkeit der Analyse zu vergrößern.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Vorrichtung gemäß Anspruch
1 und ein Verfahren gemäß Anspruch
11 gelöst.
Weiterhin umfasst die Lösung
der Aufgabe eine Verwendung nach Anspruch 10.
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Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen,
zum spektroskopischen Nachweis von Molekülen zumindest einen Resonanzkörper und
zumindest eine Einrichtung zur Erkennung zumindest einer Schwingung des
Resonanzkörpers
zu verwenden. In einer Ausführungsform
der Erfindung wird der Resonanzkörper
in eine Gasphase eingebracht, welche die nachzuweisenden Moleküle enthält. Die
Schwingung des Resonanzkörpers
wird photoakustisch angeregt, d. h. mittels einer durch Lichtstrahlung
induzierten Druckänderung
der umgebenden Gasphase. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann
der zumindest eine Resonanzkörper
auch als Photonenimpulsdetektor verwendet werden, indem an den nachzuweisenden
Molekülen
gestreutes Licht mittels einer fokussierenden oder kollimierenden
Optik auf den Resonanzkörper
abgebildet wird.
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Zur
Anregung der nachzuweisenden Moleküle wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
eine gepulste Laserlichtquelle zu verwenden, welche in der Lage
ist, Lichtpulse von weniger als 200 fs Dauer auszusenden. Da sich
die spektrale Breite des Lichtpulses umgekehrt proportional zu dessen
Dauer verhält,
steht anders als bei dem bekannten Verfahren mit abnehmender Pulsdauer
nicht nur eine einzelne, scharf begrenzte Wellenlänge zur
Anregung der nachzuweisenden Moleküle zur Verfügung, sondern eine Vielzahl
von Wellenlängen,
mit welchen eine Vielzahl von unterschiedlichen Anregungen eines Moleküls oder
aber eine Vielzahl von unterschiedlichen Anregungen in unterschiedlichen
Molekülen
für den
spektroskopischen Nachweis verwendet werden können.
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Um
eine Selektivität
des spektroskopischen Nachweises auf wenige oder ein einzelnes nachweisbares
Molekül
zu ermöglichen,
ist weiterhin eine Einrichtung zur Pulsformung der von der Laserlichtquelle
ausgesandten Lichtpulse vorgesehen. Die Pulsformung kann dabei in
an sich bekannter Weise durch Modulation der Amplitude und/oder
der Phase der ausgesandten Lichtpulse erfolgen. Auf diese Weise
können
die von der Laserlichtquelle ausgesandten Lichtpulse trotz ihrer
gegenüber
einem Dauerstrich-Laser vergrößerten spektralen
Breite zur selektiven Anregung einzelner Moleküle und/oder einzelner, vorgebbarer
Anregungen innerhalb eines Moleküls
verwendet werden.
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Durch Ändern der
Modulation der Amplitude und/oder der Phase kann die Pulsform der
von der Laserlichtquelle ausgesandten Lichtpulse verändert werden.
Das Ändern
der Modulation ist dabei in einfacher Weise und mit nur kurzen Schaltzeiten
möglich.
Dadurch kann eine Vielzahl von unterschiedlichen Molekülen sequenziell
in kurzer Zeit nachgewiesen werden. In einer anderen Ausführungsform der
Erfindung kann eine Mehrzahl unterschiedlicher Anregungen eines
Moleküls
sequenziell zum spektroskopischen Nachweis verwendet werden. Auf
diese Weise können
die mit unterschiedlichen Anregungen erhaltenen Messergebnisse gegenseitig
plausibilisiert werden, um die Genauigkeit eines quantitativen Nachweises
oder die Nachweisgrenze zu verbessern. Die erfindungsgemäß zum Molekülnachweis
verwendeten Anregungen können
in einigen Ausführungsformen
der Erfindung Schwingungsanregungen und/oder Rotationsanregungen
sein.
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In
einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, mittels
einer Regeleinrichtung eine Abweichung der Ist-Form der Lichtpulse
von einer vorgebbaren Soll-Form zu korrigieren. Auf diese Weise
kann die Sensitivität
und die Genauigkeit des spektroskopischen Nachweises weiter verbessert werden.
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In
einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, zusätzlich einen
optischen Modulator bzw. einen Chopper einzusetzen, um den Zeitpunkt
der Aussendung von Lichtpulsen zu kontrollieren. Auf diese Weise
können
die Lichtpulse mit einer vorgebbaren Phasenbeziehung zur Resonanzfrequenz
des zum Nachweis des Messsignales verwendeten Resonanzkörpers ausgesandt
werden. Beispielsweise kann die Frequenz der Aussendung von Lichtpulsen
in einem vorgebbaren Verhältnis
zur Resonanzfrequenz stehen. Das vorgebbare Verhältnis kann in einigen Ausführungsformen
der Erfindung zwischen 0,5 und 5 liegen. In einer Ausführungsform der
Erfindung kann das Verhältnis
1 betragen. Die phasenstarre Kopplung der Laserlichtquelle mit dem Resonanzkörper eröffnet die
Möglichkeit,
das Messsignal des Resonanzkörpers
mittels eines Lock-In-Verstärkers
aufzunehmen und dadurch die Sensitivität des Nachweises durch Unterdrückung des
statistischen Hintergrundrauschens zu erhöhen.
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In
einigen Ausführungsformen
der Erfindung kann die zumindest eine Einrichtung zur Erkennung einer
Schwingung des Resonanzkörpers
dazu eingerichtet sein, eine elektrische Spannung zu messen, welche
ein piezoelektrischer Resonanzkörper
bei seiner Verformung erzeugt. In anderen Ausführungsformen der Erfindung
kann die Einrichtung zur Erkennung zumindest einer Schwingung des
zumindest einen Resonanzkörpers
auch dazu eingerichtet sein, eine Bewegung des Resonanzkörpers optisch
zu detektieren. Hierzu kann beispielsweise ein Messstrahl kohärenten Lichtes
und ein Interferometer verwendet werden.
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In
einigen Ausführungsformen
der Erfindung kann auch der optische Modulator aus einem piezoelektrischen
Material ausgebildet sein. Auf diese Weise kann der optische Modulator
in besonders einfacher Weise durch Anlegen eines elektrischen Signales
in Schwingung versetzt werden.
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In
einigen Ausführungsformen
der Erfindung kann der optische Modulator und/oder der Resonanzkörper zumindest
zwei in etwa parallel angeordnete Elemente aufweisen, welche jeweils
mit einem Fußpunkt
an einem Verbindungselement fixiert sind und an ihrem dem Fußpunkt entgegengesetzten Ende
frei auskragen. Auf diese Weise ergibt sich der optische Eindruck
einer Gabel bzw. eines Rechens. Ein solcher Resonanzkörper kann
in einigen Ausführungsformen
den spektroskopischen Nachweis von gasförmigen Molekülen erleichtern,
wenn die zumindest zwei in etwa parallel angeordneten Elemente den
Messraum, in welchem sich die nachzuweisenden Moleküle befinden,
zumindest teilweise begrenzen. Dadurch wird eine unmittelbare Einwirkung
der bei der Anregung der Moleküle
entstehenden Druckschwankung auf die zumindest zwei in etwa parallel angeordneten
Elemente ermöglicht.
Weiterhin erlaubt diese Geometrie eine effiziente Unterdrückung von
eingekoppeltem Luftschall, wenn die Länge und/oder der Abstand der
zumindest zwei in etwa parallel angeordneten Elemente geringer gewählt wird als
die Wellenlänge
des auf die Vorrichtung einwirkenden Schalls.
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In
einigen Ausführungsformen
der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die nachzuweisenden Moleküle nach
Anregung durch zumindest einen von der Laserlichtquelle ausgesandten
Lichtpuls in charakteristischer Weise selbst Licht emittieren. Dieses Licht
kann mittels einer fokussierenden und/oder kollimierenden Optik
auf den Resonanzkörper
abgebildet werden. In dieser Ausführungsform wirkt der Resonanzkörper als
Photonenimpulsdetektor. Dadurch kann der Resonanzkörper zusammen
mit den übrigen
Komponenten der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Vorrichtung in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet werden. Dadurch
ergibt sich ein leicht transportables Gerät, dessen geometrischer Erfassungsbereich
durch Ausrichten der Laserlichtquelle und der Optik auf einen gewünschten
Zielbereich festgelegt werden kann. Diese Ausführungsform der Erfindung kann
sich für
den Nachweis von Molekülen eignen,
welche auf einer Oberfläche
absorbiert sind bzw. selbst die Oberfläche eines Festkörpers bilden. Weiterhin
kann diese Ausführungsform
der Erfindung dazu verwendet werden, die Anwesenheit und/oder die
Konzentration von Molekülen
in einer Lösung nachzuweisen,
wenn die Lösung
für das
von den Molekülen
nach der Laseranregung ausgesandte Licht einen hinreichend kleinen
Absorptionskoeffizienten aufweist. Dabei besteht eine Wechselwirkung
zwischen dem Absorptionskoeffizienten und der Nachweisgrenze des
Messverfahrens dergestalt, dass die Nachweisgrenze zu kleineren
Konzentrationen verschoben wird, wenn der Absorptionskoeffizient
sinkt.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung können
Moleküle
nachgewiesen werden, welche hinter einer Behälterwandung verborgen sind.
In diesem Fall wird in einem ersten Verfahrensschritt mittels einer
Mehrzahl von Lichtpulsen von weniger als 200 fs Dauer mit einer
vorgebbaren ersten Pulsform eine Öffnung in die Behälterwandung
eingebracht und nachfolgend zumindest eine zweite Mehrzahl von Lichtpulsen
mit einer vorgebbaren zweiten Pulsform mit den nachzuweisenden Molekülen in Wechselwirkung
gebracht. Auf diese Weise kann mittels der Laserlichtquelle eine
Bohrung in die Behälterwandung eingebracht
werden, durch welche der spektroskopische Nachweis der hinter der
Behälterwandung
verborgenen Moleküle
durchgeführt
werden kann.
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Durch
die Laserlichtquelle kann in einigen Ausführungsformen der Erfindung
eine Bohrung eingebracht werden, welche einen so kleinen Durchmesser
aufweist, dass sie die technische Funktion und/oder das optische
Erscheinungsbild der Behälterwandung
nicht beeinträchtigt.
Das optische Erscheinungsbild soll insbesondere dann als nicht beeinträchtigt gelten,
wenn die Bohrung mit bloßem Auge
aus einer Entfernung von einigen 10 cm nicht wahrnehmbar ist. In
einigen Ausführungsformen
der Erfindung kann die erste Pulsform von der zweiten Pulsform verschieden
sein. In einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann die erste Pulsform auch mit der zweiten Pulsform
identisch sein. Ebenso kann die in der ersten Mehrzahl von Lichtpulsen
enthaltenen Anzahl sowie die in der zweiten Mehrzahl von Lichtpulsen
enthaltenen Anzahl von Lichtpulsen gleich oder unterschiedlich sein.
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Nachfolgend
soll die Erfindung anhand von Figuren ohne Beschränkung des
allgemeinen Erfindungsgedankens näher erläutert werden. Dabei zeigt:
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1 das
zum spektroskopischen Nachweis von Molekülen gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung verwendete Grundprinzip.
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2 zeigt
schematisch den Aufbau einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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3 zeigt
schematisch eine zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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4 illustriert
das Zusammenwirken eines optischen Modulators mit einem zum Nachweis
von Molekülen
verwendeten Resonanzkörper.
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5 zeigt
ein Flussdiagramm des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahrens.
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1 illustriert
das zum spektroskopischen Nachweis von Molekülen verwendete Grundprinzip. In 1 ist
dabei ein Grundzustand n1 und ein angeregter Zustand n2 dargestellt.
Der angeregte Zustand n2 kann beispielsweise ein schwingungsangeregter Zustand
und/oder ein rotationsangeregter Zustand eines Moleküls sein.
Dargestellt sind die jeweiligen Besetzungen sowie die eingestrahlte
bzw. abgegebene optische Leistung zu vier verschiedenen Zeitpunkten
A, B, C und D.
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Zu
Beginn der Messung befindet sich das Molekül im Grundzustand n1, wie im
Zeitpunkt A dargestellt. Durch Einstrahlung von zumindest einem Photon
mit der Energie h·ν1 wird
das Molekül
in einen virtuellen Zwischenzustand angeregt.
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Zum
Zeitpunkt B trifft ein weiteres Photon auf das Molekül, welches
die Frequenz ν2 aufweist. Die Energie h·ν2 dieses
Photons entspricht dabei der Differenz der zum Zeitpunkt A eingestrahlten
Energie h·ν1 und
dem energetischen Abstand der Zustände n1 und n2. Zum Zeitpunkt
B erfolgt eine stimulierte Abregung des virtuellen Zustandes und
dadurch eine gezielte Bevölkerung
des angeregten Niveaus n2.
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Zum
Zeitpunkt C wird ein weiteres Photon mit der Energie h·ν3 absorbiert.
Die Energie h·ν3 kann der
Energie h·ν1 entsprechen.
In anderen Ausführungsformen
der Erfindung kann die Energie h·ν3 auch
eine von der Energie h·ν1 abweichende
Energie sein. Durch die Absorption des Photons mit der Energie h·ν3 wird
das Molekül
ausgehend vom angeregten Zustand n2 wiederum in einen virtuellen
Zustand angeregt.
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Der
zum Zeitpunkt C angeregte virtuelle Zustand zerfällt in den Grundzustand n1,
wobei ein Photon mit der Frequenz h·ν4 ausgesendet
wird. Dieses Photon kann mittels einer fokussierenden und/oder kollimierenden
Optik auf den erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Resonanzkörper
gelenkt werden, welcher als Photonenimpulsdetektor die Anwesenheit des
Photons und damit die Anwesenheit des betreffenden Moleküls detektiert.
Die Anzahl der detektierten Photonen korreliert dabei mit der Anzahl
der anwesenden Moleküle.
Sofern kein Molekül
vorhanden ist, welches die in 1 dargestellten
Energieniveaus aufweist, führt
die Einstrahlung der Photonen h·ν1, h·ν2 und
h·ν3 nicht
zur gezeigten Anregung und damit auch nicht zur Aussendung des Photons
h·ν4. Auf
diese Weise kann sowohl ein quantitativer als auch ein qualitativer
Nachweis der Anwesenheit des entsprechenden Moleküls geführt werden.
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In
anderen Ausführungsformen
der Erfindung kann der zum Zeitpunkt B angeregte Zustand mittels
einer Rotations-Translations-Energieübertragung
in den Grundzustand n1 übergehen.
In diesem Fall wird die dem Molekül durch die Anregung mittels der
Photonen h·ν1 und
h·ν2 zugeführte Energie
in eine Druckschwankung umgewandelt, welche mittels des Resonanzkörpers gemessen
werden kann, wenn dieser sich in einem Abstand zum angeregten Molekül befindet,
welcher kleiner ist als die mittlere freie Weglänge des Moleküls.
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Die
Photonen h·ν1,
h·ν2 und
h·ν3 werden
erfindungsgemäß mittels
eines einzigen Lichtpulses bereitgestellt, welcher durch Modulation
der Amplitude und/oder der Phase eine entsprechende Pulsform erhalten
hat. Auf diese Weise können
durch Modulation der Amplitude und/oder der Phase in kurzer Zeit andere
Photonen mit anderen Energien bereitgestellt werden, um andere Moleküle bzw.
andere Anregungen des gleichen Moleküls zum spektroskopischen Nachweis
zu nutzen.
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Der
Lichtpuls weist in einer Ausführungsform der
Erfindung eine Breite von weniger als 200 fs auf. In anderen Ausführungsformen
der Erfindung kann der Lichtpuls eine Breite von weniger als 100
fs, weniger als 50 fs oder weniger als 20 fs aufweisen. Ein Lichtpuls
mit einer Breite von 20 fs zeigt beispielsweise eine spektrale Bandbreite
von etwa 100 nm. Damit können
bei einer Zentralwellenlänge
von 800 nm im nahen Infrarotbereich nahezu alle Raman-aktiven Schwingungsniveaus
n1 und n2 verschiedener Moleküle
durch entsprechende Pulsformung selektiv angeregt werden.
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2 illustriert
schematisch den Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsform. 2 zeigt
eine Laserlichtquelle 13, welche Lichtpulse 21 von
weniger als 200 fs Dauer aussendet. Die Lichtpulse 21 können beispielsweise
eine Dauer von weniger als 200 fs, weniger als 100 fs, weniger als
50 fs oder weniger als 20 fs aufweisen. Mit abnehmender Pulsdauer
steigt die spektrale Breite. So kann ein Puls 21 von 20
fs Dauer eine spektrale Breite von 100 nm aufweisen. Die Pulsfolgefrequenz
der Lichtpulse 21 kann in einigen Ausführungsformen der Erfindung
100 MHz betragen. In anderen Ausführungsformen der Erfindung
kann die Pulsfolgefrequenz 50 MHz, 20 MHz, 10 MHz, 1 MHz oder einen
Zwischenwert davon betragen.
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Die
Lichtpulse 21 werden an eine Einrichtung 14 zur
Pulsformung geleitet. In der Einrichtung 14 wird jeder
der zugeführten
Lichtpulse 21 durch Modulation der Amplitude und/oder der
Phase in an sich bekannter Weise geformt. Durch diese Pulsformung wird
die spektrale Breite der Lichtpulse 21 so weit beschränkt, dass
die am Ausgang der Einrichtung 14 bereitgestellten Lichtpulse 20 zumindest
eine vorgebbare selektive Anregung zumindest eines vorgebbaren Moleküls ermöglichen.
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Um
Abweichungen der Pulsform und der Lichtpulse 20 von einer
vorgebbaren Sollform gering zu halten, kann eine optionale Regeleinrichtung 15 vorgesehen
sein. Der Regeleinrichtung 15 werden die Lichtpulse 20 über einen
zweiten Ausgang der Einrichtung 14 zugeführt. Hierzu
kann die Einrichtung 14 beispielsweise einen teildurchlässigen Spiegel enthalten,
welcher die zur Verfügung
stehende Amplitude der Lichtpulse in einem vorgebbaren Verhältnis aufteilt.
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In
der Einrichtung 14 werden die zugeführten Lichtpulse 20 analysiert.
Abweichungen der Pulsform von einer vorgebbaren Sollform werden
in ein optisches und/oder elektrisches Korrektursignal codiert und über die
Leitung 16 der Einrichtung 14 zugeführt.
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Die
Lichtpulse 20 gelangen sodann zu einem Modulator 12,
welcher in Zusammenhang mit 4 näher erläutert wird.
Der Modulator 12 ist dazu eingerichtet, eine vorgebbare
Anzahl von Lichtpulsen 20 auszutasten, sodass die Pulsfolgefrequenz
der Lichtpulse 20 hinter dem optischen Modulator 12 geringer ist
als vor dem optischen Modulator 12. Beispielsweise kann
die Pulsfolgefrequenz hinter dem optischen Modulator 12 etwa
1 MHz, etwa 100 kHz, etwa 32 kHz, etwa 20 kHz oder etwa 10 kHz betragen.
Fallweise sind auch Zwischenwerte der genannten Werte denkbar. In
einigen Ausführungsformen
der Erfindung entspricht die Pulsfolgefrequenz der Lichtpulse 20 hinter
dem optischen Modulator 12 der Resonanzfrequenz des Resonanzkörpers 11.
In einigen Ausführungsformen
der Erfindung kann der optische Modulator 12 hierzu einen
identischen Resonanzkörper enthalten,
wie der zum Nachweis verwendete Resonanzkörper 11.
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Der
Resonanzkörper 11 weist
eine gabelförmige
Grundstruktur auf, wie in Zusammenhang mit 4 näher erläutert. In
anderen Ausführungsformen
der Erfindung kann der Resonanzkörper 11 auch
eine andere geometrische Form aufweisen, beispielsweise die Form
eines Quaders oder eines Zylinders.
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Im
Falle eines gabelförmigen
Resonanzkörpers 11 schließen die
beiden in etwa parallel angeordneten Elemente 113 und 114 einen
Raum 18 ein. Innerhalb des Raumes 18 befinden
sich die nachzuweisenden Moleküle,
beispielsweise in einem zu analysierenden Gas bzw. einer Gasmischung
oder in einem Fluid bzw. einer Lösung.
Nachzuweisende Moleküle
des Gases werden durch die Lichtpulse 20
angeregt. Die
Abregung der angeregten Moleküle führt zu einer
Druckschwankung des Gases bzw. des Fluides im Raum 18 und
dadurch zu einem photoakustischen Signal, wie in Zusammenhang mit 1 beschrieben.
Das photoakustische Signal führt
zur Anregung einer Schwingung des Resonanzkörpers 11.
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Sofern
der Resonanzkörper 11 aus
einem piezoelektrischen Material gefertigt ist, kann die Schwingung
des Resonanzkörpers 11 mittels
eines elektrischen Signals nachgewiesen werden. Zur Detektion des
elektrischen Signales steht ein Lock-In-Verstärker 17 zur Verfügung, welcher
phasenstarr mit dem optischen Modulator 12 verbunden ist.
Auf diese Weise steht am Ausgang 17a des Lock-In-Verstärkers 17 ein
elektrisches Messsignal zur Verfügung,
welches mit der Anzahl der nachzuweisenden Moleküle im Inneren des Raumes 18 skaliert.
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Um
eine Mehrzahl unterschiedlicher Moleküle innerhalb des Raumes 18 sequenziell
nachzuweisen, kann in einigen Ausführungsformen der Erfindung
vorgesehen sein, sequenziell unterschiedliche Pulsformen der Lichtpulse 20 in
den Raum 18 einzustrahlen. Hierzu kann vorgesehen sein,
mit Hilfe der Regeleinrichtung 15 eine unterschiedliche
Sollform vorzugeben. Auf diese Weise können nacheinander unterschiedliche
Pulsformen der Lichtpulse 20 bereitgestellt werden, welche
jeweils zur optischen Anregung unterschiedlicher nachzuweisender
Moleküle geeignet
und bestimmt sind. Da die Änderung
der Pulsform innerhalb kurzer Zeit möglich ist und nur einige 100
oder einige 1000 Lichtpulse 20 erforderlich sind, um die
Anwesenheit und/oder die Menge eines spezifischen Moleküls nachzuweisen,
können
innerhalb weniger Sekunden eine Vielzahl unterschiedlicher Moleküle nachgewiesen
werden.
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3 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung 10.
Auch die Ausführungsform
gemäß 3 enthält eine
Laserlichtquelle 13, welche Lichtpulse 21 von
weniger als 200 fs Dauer aussendet, wie im Zusammenhang mit 2 beschrieben.
Ebenso werden die Lichtpulse 21 mittels einer Einrichtung 14 geformt,
um auf diese Weise Lichtpulse 20 mit einer vorgebbaren
Sollform bereitzustellen. Abweichungen von dieser Sollform können mittels
einer Regeleinrichtung 15 korrigiert werden. Die Lichtpulse 20 werden
mittels eines optischen Modulators 12 ausgetastet, wie
in Zusammenhang mit 2 beschrieben.
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Hinter
dem optischen Modulator 12 gelangen die Lichtpulse auf
eine Oberfläche 30 eines
Festkörpers.
An der Oberfläche 30 können nachzuweisende Moleküle adsorbiert
sein. In anderen Ausführungsformen
der Erfindung können
auch die Bestandteile des Festkörpers
selbst dem spektroskopischen Nachweis zugänglich gemacht werden.
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Die
nachzuweisenden Moleküle
werden durch die Lichtpulse 20 angeregt, wie in Zusammenhang
mit 1 beschrieben. Dabei kommt es zur Aussendung von
Licht 22 mit einer spezifischen Wellenlänge. Das Licht 22 wird
mittels einer Optik 19 auf den Resonanzkörper 11 gelenkt,
welcher als Photonenimpulsdetektor arbeitet. Die Signalauswertung kann
dann, wie in Zusammenhang mit 2 dargestellt,
durch einen in 3 nicht dargestellten Lock-In-Verstärker erfolgen.
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Die
Optik 19 kann eine kollimierende Optik oder eine fokussierende
Optik sein. Die Optik 19 kann zumindest eine optische Linse
enthalten. Weiterhin kann die Optik 19 zumindest eine Blende
enthalten. Der Resonanzkörper 11 kann
an einer vorgebbaren Stelle innerhalb des Halbraumes angeordnet
sein, welcher von der Oberfläche 30 begrenzt wird.
In einigen Ausführungsformen
der Erfindung befindet sich der Resonanzkörper 11 in der Nähe der Komponenten 12, 13, 14 und/oder 15,
um auf diese Weise einen Einbau in einem gemeinsamen Gehäuse zu ermöglichen.
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Bei
jeder der in 2 und 3 dargestellten
Ausführungsform
können
die Lichtpulse 21 und die Lichtpulse 20 im Freistrahl
oder in einer optischen Faser geleitet werden. Die optischen Wege
können auch
teilweise im Freistrahl und teilweise in einer optischen Faser ausgeführt werden.
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4 erläutert die
Funktionsweise des optischen Modulators 12 und des Resonanzkörpers 11, welcher
zum Nachweis des photoakustischen Signals verwendet wird. Der Resonanzkörper 11 enthält zumindest
zwei, in etwa parallel angeordnete Elemente 113 und 114.
Jedes der zwei Elemente 113 und 114 ist in einem
Fußpunkt 112 an
einem Verbindungselement 111 fixiert. Das dem Fußpunkt 112 entgegen
gesetzte Ende kragt frei aus. Auf diese Weise können die zumindest zwei, in
etwa parallel angeordneten Elemente 113 und 114 eine
Schwingung ausführen.
Die Schwingung kann dabei gleichphasig oder gegenphasig verlaufen.
Sofern der Resonanzkörper 11 aus
einem piezoelektrischen Material gefertigt ist, führt nur
die gegenphasige Schwingung der Elemente 113 und 114 zu
einem piezoelektrischen Signal. Auf diese Weise kann auf die Vorrichtung
auftreffender Luftschall, welcher aufgrund seiner größeren Wellenlänge zu einer
gleichphasigen Schwingung der Elemente 113 und 114 führt, unterdrückt werden.
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In
einigen Ausführungsformen
der Erfindung kann der optische Modulator 12 einen identischen Aufbau
aufweisen wie der Resonanzkörper 11.
Dadurch weist der optische Modulator 12 die gleiche Resonanzfrequenz
auf wie der Resonanzkörper 11. Dadurch
kann der optische Modulator 12 den Strahl von Lichtpulsen 20 mit
der Resonanzfrequenz des Resonanzkörpers 11 austasten.
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Die
Strahlführung
kann in einigen Ausführungsformen
der Erfindung zumindest ein optisches Element 180 vorsehen,
um einen Zwischenfokus 190 zu erzeugen, welcher auf eines
der in etwa parallel angeordneten Elemente 113a oder 114a des
optischen Modulators 12 fokussiert ist. Auf diese Weise wird
auftreffendes Licht vom optischen Modulator 12 absorbiert
und/oder reflektiert. Im Raum 18 des Resonanzkörpers 11 kommt
dadurch kein Licht an. Sofern der optische Modulator 12 mit
seiner Resonanzfrequenz schwingt, bewegen sich die zwei in etwa
parallel angeordneten Elemente 113a und 114a zyklisch,
wodurch der Strahl 20 im Zwischenfokus 190 zyklisch freigegeben
wird. Über
weitere optische Elemente 181 und 182 wird ein
zweiter Fokus 191 erzeugt, welcher im Inneren des Raumes 18 des
Resonanzkörpers 11 liegt.
Auf diese Weise können
nachzuweisende Moleküle
im Inneren des Raumes 18 zyklisch angeregt werden. Somit
wird das durch diese Moleküle
erzeugte photoakustische Signal mit der Resonanzfrequenz des Resonanzkörpers 11 erzeugt,
was zu einer effektiven Schwingungs-anregung der zwei Elemente 113 und 114 des
Resonanzkörpers 11 führt.
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5 zeigt
ein Flussdiagramm eines Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Verfahrens.
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In
einem ersten Verfahrensschritt 51 wird eine vorgebbare
Pulsform festgelegt, welche zum spektroskopischen Nachweis eines
vorgebbaren Moleküls
geeignet ist. Diese Pulsform wird dann einer Einrichtung zur Pulsformung
zugeführt.
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Im
zweiten Verfahrensschritt 52 wird eine Mehrzahl von Lichtpulsen
von weniger als 200 fs Dauer und mit der im vorgehenden Verfahrensschritt ausgewählten Pulsform
erzeugt.
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Im
dritten Verfahrensschritt 53 werden die im vorhergehenden
Verfahrensschritt erzeugten Lichtpulse an einen vorgebbaren Ort
geleitet, an welchem sich die nachzuweisenden Moleküle befinden.
Auf diese Weise kommt es zu einer Wechselwirkung zwischen den Lichtpulsen
und den nachzuweisenden Molekülen.
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Sofern
die nachzuweisenden Moleküle
in einer Konzentration oberhalb der Nachweisgrenze vorhanden sind,
wird im vierten Verfahrensschritt 54 eine Schwingung in
einem Resonanzkörper 11 erzeugt.
Die Schwingung im Resonanzkörper 11 kann dabei
entweder durch den Photonenimpuls des von den nachzuweisenden Molekülen ausgesandten Lichtes 22 erzeugt
werden oder photoakustisch durch unmittelbare mechanische Einwirkung
der Moleküle
auf den Resonanzkörper 11.
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Im
fünften
Verfahrensschritt 55 wird die Schwingung des Resonanzkörpers 11 erfasst.
Das Erfassen der Schwingung kann das Bestimmen der Frequenz und/oder
der Amplitude umfassen. Das Erfassen der Schwingung kann durch Erfassen
eines elektrischen Signales erfolgen, beispielsweise eines piezoelektrisch
erzeugten Signales. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann
das Erfassen der Schwingung durch Auswertung eines optischen Signales
erfolgen, beispielsweise mittels eines Interferometers, mittels
einer Ortsmessung, einer Laufzeitmessung eines optischen Signals
oder der Messung einer Dopplerverschiebung.
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Sofern
weitere Moleküle
nachgewiesen werden sollen, welche von den ersten nachgewiesenen Molekülen verschieden
sind und/oder der Nachweis des identischen Moleküls mittels einer weiteren Anregung
erfolgen soll, wird nach Abschluss des fünften Verfahrensschrittes wiederum
der erste Verfahrensschritt durchgeführt. Nachdem im ersten Verfahrensschritt 51 eine
neue Pulsform gewählt
wurde, welche den Nachweis eines anderen nachzuweisenden Moleküls oder
die Anregung eines anderen angeregten Zustands desselben Moleküls erlaubt,
läuft das
Verfahren zyklisch ab, bis sämtliche
spektroskopischen Nachweise durchgeführt wurden.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
und das erfindungsgemäße Verfahren
eignen sich insbesondere zum spektroskopischen Nachweis von Spurengasen
in einer Gasatmosphäre.
Weiterhin kann das erfindungsgemäß vorgeschlagene
Verfahren und die erfindungsgemäß vorgeschlagene
Vorrichtung zur Detektion von Spreng- und/oder Explosivstoffen in der
Gasphase oder als Festkörper
verwendet. werden.
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Selbstverständlich können die
dargestellten Ausführungsbeispiele
variiert werden, um auf diese Weise weitere, unterschiedliche Ausführungsformen der
Erfindung zu erhalten. Die vorstehende Beschreibung ist daher nicht
als beschränkend,
sondern als erläuternd
anzusehen. Die nachfolgenden Ansprüche sind so zu verstehen, dass
ein genanntes Merkmal in zumindest einer Ausführungsform der Erfindung vorhanden
ist. Dies schließt
die Anwesenheit weiterer Merkmale nicht aus. Sofern die Ansprüche „erste” und „zweite” Merkmale
definieren, so dient diese Bezeichnung der Unterscheidung zweier gleichartiger
Merkmale, ohne eine Rangfolge festzulegen.