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Die
vorliegende Erfindung betrifft Verfahren zur Herstellung eines Polyurethanschaumstoffs
mit einer Dichte von 70 bis 300 g/L und 1 bis 20 Zellen/cm.
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Die
Verwendung von Schaumstoffen auf Basis von Polyurethanen zu Reinigungszwecken
ist bekannt und beispielsweise in
WO
2006058675 oder
EP 903360 beschrieben.
Nachteilig an solchen Reinigungsschwämmen sind meist schlechte
mechanische Eigenschaften. So zeigen bekannte Reinigungsschwämme auf
Basis von Polyurethanen im Dichtebereich kleiner 300 g/dm
3 eine meist nicht ausreichende Wasseraufnahmefähigkeit,
eine zu geringe Zellgröße sowie nur eingeschränkte
mechanische Eigenschaften, wie beispielsweise eine zu geringe Reißfestigkeiten
und Reißdehnung oder eine zu geringe Weiterreißfestigkeit.
Aus diesem Grund sind für anspruchsvolle Anwendungen, die
hohe Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften des Reinigungsschwamms
stellen, wie Rohrreinigung, nur Reinigungsschwämme auf
Basis von Gummi oder Latex bekannt. Diese sind aber nur mit großem
technischen Aufwand herstellbar und die Weiterreißeigenschaften
dieser Schäume sind begrenzt.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen Polyurethanschaumstoff
mit einer Dichte von 70 bis 300 g/L bereitzustellen, welcher die
oben genannten Nachteile nicht aufweist. Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist es insbesondere, einen Polyurethanschaumstoff mit
ausreichender Offenzelligkeit und Grobzelligkeit, der zur Verwendung
als Reinigungsschwamm geeignet ist, bereitzustellen. Durch die Grobzelligkeit
wird der gewünschte Reinigungseffekt erreicht. Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es weiterhin, einen Polyurethanschaumstoff
mit hoher Weiterreißfestigkeit sowie Zugfestigkeit und
hinreichend geringer Stauchhärte bei ausreichend gutem
Rückprallverhalten bereitzustellen, der zur Verwendung
als Reinigungsschwamm geeignet ist. Ein ausreichend gutes Rückprallverhalten
ist insbesondere dann erforderlich, wenn das Polyurethanmaterial
als Reinigungsschwamm zur Reinigung von Rohren oder anderen Hohlkörpern
verwendet werden soll. Dabei sollte das Rückprallverhalten
so hoch sein, dass der Schaumstoff zu jeder Zeit den Rohrquerschnitt
komplett ausfüllt, selbst wenn der Reinigungsschwamm bei
der Bewegung eine Verformung erfährt. Die Rückprallelastizität
sollte hierzu vorzugsweise mehr als 30% betragen.
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Gelöst
wird die Aufgabe durch ein Verfahren zur Herstellung eines Polyurethanschaumstoffs
mit einer Dichte von 70 bis 300 g/dm3 und
1 bis 20 Zellen/cm, bei dem man
- a) Polyisocyanatprepolymere,
erhältlich durch Umsetzung von
- a1) Diisocyanaten, ausgewählt aus Methandiphenyldiisocyanaten
(MDI), Naphthalindiisocyanaten (NDI) und deren Gemischen, mit
- a2) apolaren Polyetherolen, welche durch Alkoxylierung von 2-
bis 4-wertigen Alkoholen mit Propylenoxid und/oder Butylenoxid erhältlich
sind, und/oder Polytetrahydrofuran, und
- a3) polaren Polyetherolen, welche durch Alkoxylierung von 2-
bis 4-wertigen Alkoholen mit Ethylenoxid und gegebenenfalls Propylenoxid
erhältlich sind, wobei der Anteil an Oxyethyleneinheiten,
bezogen auf alle Oxyalkyleneinheiten, mindestens 15 Gew.-% beträgt,
wobei
der NCO-Gehalt des Prepolymeren 3 bis 14 Gew.-% beträgt,
- b) Treibmittel, enthaltend Wasser sowie gegebenenfalls
- c) Kettenverlängerungsmittel,
- d) Katalysator sowie,
- e) sonstige Hilfsmittel und/oder Zusatzstoffe,
zu einer
Reaktionsmischung vermischt und zu dem Polyurethanschaumstoff ausreagieren
lässt.
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Die
so erhaltenen Polyurethanschaumstoffe weisen eine Weiterreißfestigkeit
von > 1,2 N/mm und
eine Rückprallelastizität von > 40% bei guter Offenzelligkeit und Grobzelligkeit
auf. Die gewünschte Offenzelligkeit und Grobzelligkeit
der Schäume beruht unter anderem darauf, dass die eingesetzten
apolaren Polyetherole a2) und polaren Polyetherole a3) sehr unverträglich
sind und zu lokaler Entmischung führen. Durch die gute Offenzelligkeit
und Grobzelligkeit wird eine gute Reinigungswirkung und eine gute
Wasseraufnahme und Wasserdurchlässigkeit der Reinigungsschwämme
erreicht.
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Die
zur Herstellung der Polyisocyanatprepolymere verwendeten Methandiphenyldiisocyanate
(MDI) weisen einen Gehalt an MDI mit einer Funktionalität
von größer 2 von kleiner als 30 Gew.-%, vorzugsweise kleiner
als 20 Gew.-% und insbesondere kleiner als 10 Gew.-%, bezogen auf
das Gesamtgewicht des MDI, auf. Beispiele sind 4,4'-Methandiphenyldiisocyanat,
2,4'-Methandiphenyldiisocyanat, und Mischungen aus monomeren Methandiphenyldiisocyanaten
und höherkernigen Homologen des Methandiphenyldiisocyanats
(Polymer-MDI). Bevorzugt wird 4,4'-MDI eingesetzt. Das bevorzugt
eingesetzte 4,4'-MDI kann 0 bis 20 Gew.-% 2,4'-MDI und geringe Mengen,
bis etwa 10 Gew.-%, allophanat– oder uretoniminmodifiziertes
MDI enthalten. Es können auch geringe Mengen Polyphenylenpolymethylenpolyisocyanat
(Polymer-MDI) eingesetzt werden. Des Weiteren kann Naphthalindiisocyanat
(NDI) als bevorzugtes Diiso cyanat eingesetzt werden. Neben MDI und
NDI oder deren Mischungen können gegebenenfalls auch weitere
Isocyanate, wie Toluoldiisocyanat, Isophorondiisocyanat oder Hexamethylendiisocyanat
in geringen Mengen, im Allgemeinen in Mengen bis zu 25 Gew.-%, im
Fall von Hexamethylendiisocyanat bis zu 50 Gew.-%, enthalten sein.
Vorzugsweise sind neben MDI, dessen Derivaten und/oder NDI keine
weiteren Isocyanate in der Komponente a1) enthalten. Der Begriff MDI
wird vor- und nachstehend für Methandiphenyldiisocyante
und deren Gemische sowie Gemische mit höheren Homologen
(mit 3 und mehr Phenylenringen) verwendet.
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Die
Polyisocyanatprepolymere a) sind erhältlich, indem vorstehend
beschriebenes MDI und/oder NDI, im Allgemeinen bei Temperaturen
von 30 bis 160°C, bevorzugt bei Temperaturen von 70 bis
150°C, mit einem Gemisch aus polaren Polyetherolen a2)
und apolaren Polyetherolen a3) zum Prepolymer umgesetzt wird. Der NCO-Gehalt
der Prepolymere liegt dabei im Bereich von 3 bis 14% Gew.-%, bevorzugt
von 4 bis 12 Gew.-% und insbesondere von 5 bis 10 Gew.-%.
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Gegebenenfalls
werden den genannten apolaren Polyetherolen a2) und den polaren
Polyetherolen a3) bei der Herstellung des Isocyanatprepolymeren übliche
Kettenverlängerer zugegeben. Diese können in Mengen
von 1 bis 5 Gew.-%, bezogen auf die Komponenten a1), a2) und a3),
mit eingesetzt werden. Diese sind nachstehend unter c) beschrieben.
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Apolare
Polyetherole a2) sind durch Alkoxylierung von 2- bis 4-wertigen
Alkoholen mit Propylenoxid und/oder Butylenoxid erhältlich.
Die apolaren Polyetherole a2) werden nach bekannten Verfahren hergestellt, beispielsweise
durch anionische Polymerisation mit Alkalihydroxiden oder Alkalialkoholaten
als Katalysatoren und unter Zusatz des 2- bis 4-wertigen Alkohols
als Startermolekül, oder durch kationische Polymerisation
mit Lewis-Säuren, wie Antimonpentachlorid oder Borfluorid-Etherat
aus einem oder mehreren Alkylenoxiden mit 3 oder 4 Kohlenstoffatomen
im Alkylenrest. Geeignete Alkylenoxide sind Tetrahydrofuran, 1,3-Propylenoxid,
1,2- bzw. 2,3-Butylenoxid und vorzugsweise 1,2-Propylenoxid. Weiter
können als Katalysatoren auch Multimetallcyanidverbindungen,
sogenannte DMC-Katalysatoren, eingesetzt werden. Die Alkylenoxide
können einzeln, alternierend nacheinander oder als Mischungen
verwendet werden. Bevorzugt weisen die apolaren Polyetherpolyole
a2) mindestens 75 Mol-%, vorzugsweise mindestens 90 Mol-% und insbesondere
Mol-100% Oxypropylen-Einheiten, bezogen auf alle Oxyalkyleneinheiten,
auf. Als Startermolekül werden Wasser und/oder 2- bis 4-wertige
Alkohole, bevorzugt 2- oder 3-wertige Alkohole, wie Ethylenglykol,
1,2- und 1,3-Propandiol, Diethylenglykol, Dipropylenglykol, 1,4-Butandiol,
Glycerin, Trimethylolpropan und Pentaerythrit eingesetzt.
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Die
apolaren Polyetherpolyole besitzen vorzugsweise eine Funktionalität
von 1,7 bis 3,5, besonders bevorzugt von 1,7 bis 3, und Molekulargewichte
von 500 bis 12.000, bevorzugt von 700 bis 8000 g/mol und besonders
bevorzugt 900 bis 6000 g/mol.
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Als
apolares Polyetherol a2) kann weiterhin Polytetrahydrofuran eingesetzt
werden. Dabei beträgt das zahlenmittlere Molekulargewicht
des Polytetrahydrofurans üblicherweise 550 bis 4000 g/mol,
bevorzugt 750 bis 3000 g/mol, besonders bevorzugt 800 bis 2500 g/mol
und insbesondere etwa 2000 g/mol.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform wird als apolares Polyetherol
a2) ein Polytetrahydrofuran eingesetzt. In einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform wird als apolares Polyetherol ein mit einem
Diol oder Triol gestartetes reines Polypropoxylat eingesetzt.
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Die
polaren Polyetherole a3) werden ebenfalls nach bekannten Verfahren
hergestellt, beispielsweise durch anionische Polymerisation mit
Alkalihydroxiden oder Alkalialkoholaten als Katalysatoren und unter
Zusatz des 2- bis 4-wertigen Alkohols als Startermolekül,
oder durch kationische Polymerisation mit Lewis-Säuren,
wie Antimonpentachlorid oder Borfluorid-Etherat, aus einem oder
mehreren Alkylenoxiden mit 2 oder 3 Kohlenstoffatomen im Alkylenrest.
Geeignete Alkylenoxide sind Ethylenoxid und 1,2-Propylenoxid. Weiter
können als Katalysatoren auch Multimetallcyanidverbindungen,
sogenannte DMC-Katalysatoren, eingesetzt werden. Die Alkylenoxide
können einzeln, alternierend nacheinander oder als Mischungen
verwendet werden. Dabei werden mindestens 15 Gew.-% Ethylenoxid,
bezogen auf die Gesamtmenge der Alkylenoxide, eingesetzt. Bevorzugt
weisen die polaren Polyetherpolyole mindestens 25 Gew.-% Oxyethyleneinheiten,
besonders bevorzugt mindestens 50 Gew.-% Oxyethyleneinheiten, bezogen
auf alle Oxyalkyleneinheiten, auf. Als Startermolekül werden
2- bis 4-wertige Alkohole, bevorzugt 2- oder 3-wertige Alkohole,
wie Ethylenglykol, 1,2- und 1,3-Propandiol, Diethylenglykol, Dipropylenglykol,
1,4-Butandiol, Glycerin oder Trimethylolpropan eingesetzt.
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Die
polaren Polyetherpolyole a3) besitzen vorzugsweise eine Funktionalität
von 1,7 bis 3, besonders bevorzugt von 1,7 bis 2,7, und Molekulargewichte
von 500 bis 12000, bevorzugt von 700 bis 8000 g/mol und besonders
bevorzugt 900 bis 6000 g/mol.
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Die
apolaren Polyetherpolyetherole a2) und die polaren Polyetherole
a3) werden in einem Gewichtsverhältnis von 40:1 bis 1:40,
vorzugsweise von 30:1 bis 1:30, insbesondere von 15:1 bis 1:15 eingesetzt.
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Ferner
sind bei der Herstellung von Polyurethanintegralschaumstoffen Treibmittel
b) enthaltend Wasser zugegen. Als Treibmittel b) können
neben Wasser noch zusätzlich allgemein bekannte chemisch
und/oder physikalisch wirkende Verbindungen eingesetzt werden. Unter
chemischen Treibmitteln versteht man Verbindungen, die durch Reaktion
mit Isocyanat gasförmige Produkte bilden, wie beispielsweise
Wasser oder Ameisensäure. Unter physikalischen Treibmitteln
versteht man Verbindungen, die in den Einsatzstoffen der Polyurethan-Herstellung
gelöst oder emulgiert sind und unter den Bedingungen der
Polyurethanbildung verdampfen. Dabei handelt es sich beispielsweise
um Kohlenwasserstoffe, halogenierte Kohlenwasserstoffe, und andere Verbindungen,
wie zum Beispiel perfluorierte Alkane, wie Perfluorhexan, Fluorchlorkohlenwasserstoffe,
und Ether, Ester, Ketone, Acetale sowie anorganische und organische
Verbindungen, die beim Erhitzen Stickstoff freisetzen, oder Mischungen
daraus, beispielsweise (cyclo)aliphatische Kohlenwasserstoffe mit
4 bis 8 Kohlenstoffatomen, oder Fluorkohlenwasserstoffe, wie Solkane® 365 mfc der Firma Solvay Fluorides
LLC. In einer bevorzugten Ausführungsform wird als Treibmittel
eine Mischung enthaltend mindestens eines dieser Treibmittel und
Wasser eingesetzt, insbesondere Wasser als alleiniges Treibmittel.
Dabei wird Treibmittel in solchen Mengen eingesetzt, dass die Dichte
des erfindungsgemäßen Polyurethanschaumstoffs
70 bis 300 g/dm3 beträgt. Wird
Wasser als alleiniges Treibmittel eingesetzt, ist der Gehalt an
Wasser üblicherweise in einem Bereich von 0,4 bis 3 Gew.-%,
bevorzugt 0,6 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,8 bis 2,0 Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht der Komponenten (a) bis (d).
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Als
Kettenverlängerungsmittel (c) werden Substanzen mit einem
Molekulargewicht von vorzugsweise kleiner 450 g/mol, besonders bevorzugt
von 60 bis 400 g/mol eingesetzt, wobei Kettenverlängerer
2 gegenüber Isocyanaten reaktive Wasserstoffatome aufweisen.
Diese können einzeln oder bevorzugt in Form von Mischungen
eingesetzt werden. Vorzugsweise werden Diole mit Molekulargewichten
kleiner als 400, besonders bevorzugt von 60 bis 300 und insbesondere
60 bis 150 eingesetzt. In Betracht kommen beispielsweise aliphatische,
cycloaliphatische und/oder araliphatische Diole mit 2 bis 14, vorzugsweise
2 bis 10 Kohlenstoffatomen, wie Ethylenglykol, 1,2-Propandiol 1,3-Propandiol,
1,4-Butandiol, 1,6-Hexandiol, Pentandiol, Tripropylenglykol, 1,10-Decandiol,
1,2-, 1,3-, 1,4-Dihydroxycyclohexan, Diethylenglykol, Dipropylenglykol
und Bis-(2-hydroxyethyl)-hydrochinon, und niedermolekulare hydroxylgruppenhaltige
Polyalkylenoxide auf Basis Ethylen- und/oder 1,2-Propylenoxid und
den vorgenannten Diolen als Startermoleküle. Besonders
bevorzugt werden als Kettenverlängerer (c) Monoethylenglykol,
1,4-Butandiol, Diethylenglykol, Dipropylenglykol, Tripropylenglykol
oder Mischungen davon eingesetzt.
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Gegebenenfalls
können neben Kettenverlängerungsmitteln auch Vernetzungsmittel
eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um Substanzen mit einem
Molekulargewicht von kleiner 450 g/mol und 3 gegenüber Isocyanat
reaktive Wasserstoffatome, beispielsweise um Triole, wie 1,2,4-
und 1,3,5-Trihydroxycyclohexan, Glycerin und Tri methylolpropan,
oder niedermolekulare hydroxylgruppenhaltige Polyalkylenoxide auf
Basis von Ethylen- und/oder 1,2-Propylenoxid und den vorgenannten
Triolen als Startermoleküle. Vorzugsweise werden keine
Vernetzungsmittel eingesetzt.
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Sofern
Kettenverlängerungsmittel (c) Anwendung finden, kommen
diese zweckmäßigerweise in Mengen von 0,5 bis
20 Gew.-%, vorzugsweise 1,0 bis 15 Gew.-% und insbesondere 1,5 bis
10 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Komponenten (a) bis (d),
zum Einsatz.
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Als
Katalysatoren (d) zur Herstellung der Polyurethanschaumstoffe werden
bevorzugt Verbindungen verwendet, welche die Reaktion des Treibmittels
und des intermediär entstehenden Amins mit den Isocyanatgruppen
aufweisenden Verbindungen (a) und (b) stark beschleunigen. Genannt
seien beispielsweise Amidine, wie 2,3-Dimethyl-3,4,5,6-tetrahydropyrimidin,
tertiäre Amine, wie Triethylamin, Tributylamin, Dimethylbenzylamin,
N-Methyl-, N-Ethyl-, N-Cyclohexylmorpholin, N,N,N',N'-Tetramethylethylendiamin,
N,N,N',N'-Tetramethylbutandiamin, N,N,N',N'-Tetramethylhexandiamin,
Pentamethyldiethylentriamin, Tetramethyldiaminoethylether, Harnstoff,
Bis-(dimethylaminopropyl)-harnstoff, Dimethylpiperazin, 1,2-Dimethylimidazol,
1-Aza-bicyclo-(3,3,0)-octan und vorzugsweise 1,4-Diaza-bicyclo-(2,2,2)-octan
und Alkanolaminverbindungen, wie Triethanolamin, Triisopropanolamin,
N-Methyl- und N-Ethyldiethanolamin und Dimethylethanolamin. Ebenso
kommen in Betracht organische Metallverbindungen, vorzugsweise organische
Zinnverbindungen, wie Zinn(II)-salze von organischen Carbonsäuren,
z. B. Zinn(II)-acetat, Zinn(II)-octoat, Zinn(II)-ethylhexoat und
Zinn(II)-laurat und die Dialkylzinn-(IV)-salze von organischen Carbonsäuren,
z. B. Dibutylzinndiacetat, Dibutylzinndilaurat, Dibutylzinnmaleat
und Dioctylzinndiacetat, sowie Bismutcarboxylate, wie Bismut(III)-neodecanoat,
Eismut-2-ethylhexanoat und Bismutoctanoat oder Mischungen davon.
Die organischen Metallverbindungen können oder vorzugsweise
allein eingesetzt werden. In einer weiteren besonders bevorzugten
Ausführungsform wird Harnstoff in Kombination mit Aminen
und/oder organischen Metallverbindungen, insbesondere wird Harnstoff
allein als Katalysator eingesetzt.
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Vorzugsweise
verwendet werden 0,001 bis 5 Gew.-%, insbesondere 0,05 bis 2 Gew.-%
Katalysator bzw. Katalysatorkombination, bezogen auf das Gewicht
der Komponente (a) bis (c).
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Der
Reaktionsmischung zur Herstellung der Polyurethanschäume
können gegebenenfalls auch noch Hilfsmittel und/oder Zusatzstoffe
(e) zugegeben werden. Genannt seien beispielsweise oberflächenaktive
Substanzen, Schaumstabilisatoren, Zellregler, weitere Trennmittel,
Füllstoffe, Farbstoffe, Pigmente, Hydrolyseschutzmittel,
geruchsabsorbierende Substanzen und fungistatisch und/oder bakteriostatisch
wirkende Substanzen.
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Als
oberflächenaktive Substanzen kommen z. B. Verbindungen
in Betracht, welche zur Unterstützung der Homogenisierung
der Ausgangsstoffe dienen und gegebenenfalls auch geeignet sind,
die Zellstruktur zu regulieren. Genannt seien beispielsweise Emulgatoren,
wie die Natriumsalze von Ricinusölsulfaten oder von Fettsäuren,
sowie Salze von Fettsäuren mit Aminen, z. B. ölsaures
Diethylamin, stearinsaures Diethanolamin, ricinolsaures Diethanolamin,
Salze von Sulfonsäuren, z. B. Alkali- oder Ammoniumsalze
von Dodecylbenzol- oder Dinaphthylmethandisulfonsäure,
und Ricinolsäure; Schaumstabilisatoren, wie Siloxan-Oxalkylen-Mischpolymerisate
und andere Organopolysiloxane, oxethylierte Alkylphenole, oxethylierte
Fettalkohole, Paraffinöle, Ricinusöl- bzw. Ricinolsäureester,
Türkischrotöl und Erdnussöl, und Zellregler,
wie Paraffine, Fettalkohole und Dimethylpolysiloxane. Zur Verbesserung
der Emulgierwirkung, der Zellstruktur und/oder Stabilisierung des Schaumes
eignen sich ferner oligomere Acrylate mit Polyoxyalkylen- und Fluoralkanresten
als Seitengruppen. Die oberflächenaktiven Substanzen werden üblicherweise
in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-Teilen, bezogen auf 100 Gew.-Teile
der Komponenten (a) bis (c), eingesetzt.
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Als
Füllstoffe, insbesondere verstärkend wirkende
Füllstoffe, sind die an sich bekannten, üblichen
organischen und anorganischen Füllstoffe, Verstärkungsmittel,
Beschwerungsmittel, Beschichtungsmittel usw. zu verstehen. Im einzelnen
seien beispielhaft genannt: anorganische Füllstoffe, wie
vulkanisches Gestein, silikatische Mineralien, beispielsweise Schichtsilikate,
wie Antigorit, Bentonit, Serpentin, Hornblenden, Amphibole, Chrisotil
und Talkum, Metalloxide, wie Kaolin, Aluminiumoxide, Titanoxide,
Zinkoxid und Eisenoxide, Metallsalze wie Kreide und Schwerspat,
und anorganische Pigmente, wie Cadmiumsulfid, Zinksulfid sowie Glas u.
a. Vorzugsweise verwendet werden Kaolin (China Clay), Aluminiumsilikat
und Copräzipitate aus Bariumsulfat und Aluminiumsilikat
sowie natürliche und synthetische faserförmige
Mineralien, wie Wollastonit, Metall- und insbesondere Glasfasern
verschiedener Länge, die gegebenenfalls geschlichtet sein
können. Als organische Füllstoffe kommen beispielsweise
in Betracht: Ruß, Melamin, Kollophonium, Cyclopentadienylharze
und Pfropfpolymerisate sowie Cellulosefasern, Polyamid-, Polyacrylnitril-,
Polyurethan- und Polyesterfasern auf der Grundlage von aromatischen
und/oder aliphatischen Dicarbonsäureestern und insbesondere
Kohlenstofffasern.
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Die
anorganischen und organischen Füllstoffe können
einzeln oder als Gemische verwendet werden und werden der Reaktionsmischung
vorteilhafterweise in Mengen von 0,5 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise
1 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Komponenten (a) bis
(c), zugegeben.
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Die
Komponenten (a) bis (e) werden zur Herstellung eines erfindungsgemäßen
Polyurethanintegralschaumstoffs in solchen Mengen miteinander vermischt,
dass das Äqui valenzverhältnis von NCO-Gruppen
der Polyisocyanate (a) zur Summe der reaktiven Wasserstoffatome
der Komponenten (b), (c) und (d) 1:0,7 bis 1:1,25, vorzugsweise
1:0,85 bis 1:1,15 beträgt.
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Die
erfindungsgemäßen Polyurethanschaumstoffe werden
vorzugsweise nach dem one-shot-Verfahren mit Hilfe der Niederdruck-
oder Hochdrucktechnik hergestellt. Vorzugsweise wird dazu die Reaktionsmischung
in geschlossenes, zweckmäßigerweise temperiertes
Formwerkzeug gegeben. Die Formwerkzeuge bestehen gewöhnlich
aus Metall, z. B. Aluminium oder Stahl oder aus Pappe, Holz oder
Kunststoff. Diese Verfahrensweisen werden beispielsweise beschrieben
von
Piechota und Röhr in "Integralschaumstoff",
Carl-Hanser-Verlag, München, Wien, 1975, oder
im „Kunststoff-Handbuch",
Band 7, Polyurethane, 3. Auflage 1993, Kapitel 7.
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Die
Ausgangskomponenten (a) bis (e) werden dazu vorzugsweise bei einer
Temperatur von 15 bis 90°C, besonders bevorzugt von 25
bis 75°C gemischt und die Reaktionsmischung gegebenenfalls
unter erhöhtem Druck in das geschlossene Formwerkzeug eingebracht.
Die Vermischung kann mechanisch mittels eines Rührers oder
einer Rührschnecke oder unter hohem Druck im so genannten
Gegenstrominjektionsverfahren durchgeführt werden. Die
Formwerkzeugtemperatur beträgt zweckmäßigerweise
weniger als 160°C, vorzugsweise 20 bis 120°C,
besonders bevorzugt 25 bis 60°C. Dabei wird im Rahmen der
Erfindung die Mischung der Komponenten (a) bis (e) bei Reaktionsumsätzen
kleiner 90%, bezogen auf die Isocyanatgruppen, als Reaktionsmischung
bezeichnet.
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Die
Menge der in das Formwerkzeug eingebrachten Reaktionsmischung wird
so bemessen, dass die erhaltenen unverdichteten Formkörper
aus Schaumstoffen eine Dichte von 70 bis 300 g/dm3,
vorzugsweise 75 bis 290, besonders bevorzugt 80 bis 280 und insbesondere
von 85 bis 250 g/dm3 aufweisen. Zur Herstellung von
gegebenenfalls verdichteten Polyurethanintegralschaumstoffen liegen
die Verdichtungsgrade im Bereich von 1,0 bis 3,0, vorzugsweise von
1,0 bis 2,0. Gegebenenfalls wird eine entstehende kompakte äußere
Schicht entfernt.
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Ein
erfindungsgemäßer Polyurethanschaumstoff weist
1 bis 20 Zellen pro cm auf und wird vorzugsweise als Reinigungsschwamm
eingesetzt. Dabei zeigt dieser hervorragende mechanische Eigenschaften
wie Reißdehnung, Weiterreißfestigkeit, Bruchdehnung
und Rückprallelastizität auf. Bevorzugt weist
ein erfindungsgemäßer Polyurethanschaumstoff bei
einer Dichte von 100 bis 130 g/L nach 24 Stunden Lagerung eine Zugfestigkeit
nach DIN EN ISO 1798 von größer
130 kPa, besonders bevorzugt von größer 180 kPa
und insbesondere von größer 200 kPa, eine Bruchdehnung
nach DIN EN ISO 1798 von größer
80%, besonders bevorzugt größer 100%, eine Rückprallelastizität
nach DIN 53573 von größer 30%,
besonders bevorzugt von größer 40% und insbesondere
von größer 50%, und eine Weiterreißfestigkeit
nach ISO 34-1 von größer 1,0 N/mm,
besonders bevorzugt von größer 1,5 N/mm und insbesondere
von größer 2,0 N/mm auf.
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Aufgrund
der hervorragenden Eigenschaften ist ein erfindungsgemäßer
Polyurethanschaumstoff auch einsetzbar als Rohrreinigungsschwamm
oder -molch, beispielsweise in Betonpumpen, Schankanlagen, Melkanlagen,
und Kraftwerken. Aufgrund der Zellstruktur und der relativ abriebstabilen,
abrasiven Eigenschaften sind erfindungsgemäße
Polyurethanschaumstoffe ferner als langlebige sogenannte Haushaltsreinigungsschwämme,
wie sie zum Beispiel als „Schmutzradierer” oder „Magic
Eraser” im Markt bekannt sind, verwendbar. Weiter kann
ein erfindungsgemäßer Polyurethanschaumstoff als
flüssigkeitsspeicherndes Material zum Auftragen von Flüssigkeiten,
als flüssigkeitsaufnehmendes Material z. B. bei Ölleckagen,
als Abwasserreinigungselement, als Material für Filter,
beispielsweise für Aquarien oder als Trägermaterial
für Algen bei der Wasseraufbereitung eingesetzt werden.
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Verdichtete
erfindungsgemäße Polyurethanschäume können
auch zur Herstellung von Reinigungslippen von Wischern (z. B. Scheibenwischer,
Haushaltswischer), Spielbällen, Rädern für
Kinderfahrzeuge (z. B. „Bobbycar”), Schubkarrenrädern
oder Rädern für Lastenkarren (z. B. für
Getränkekisten), Rollstuhlreifen, Dammtrommeln für
Mähdrescher, Lenkrädern und Armlehnen von Stühlen
(u. a. auch Rollstühlen) verwendet werden.
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Die
nachfolgenden Beispiele verdeutlichen die Erfindung.
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Beispiele
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Ausgangsmaterialien
Isocyanat 1: | Prepolymer [Tmax (Synthese)
= 132°C] (31 Gew.-Teile 4,4' Diisocyanatodiphenylmethan
(Rein-MDI), 62 Gew.-Teilen eines linearen Propylenglykol-gestarteten
Polyoxypropylenetherols (OHZ 55 mg KOH/mg), 7 Gew.-Teilen eines
Glycerin-gestartetes Polyetherpolyol (OHZ 42 mg KOH/mg) und überwiegend
primären OH-Gruppen (Zusammensetzung 30% Propylenoxid,
70% Ethylenoxid); |
Isocyanat 2: | Prepolymer [Tmax (Synthese)
= 132°C] (31 Gew.-Teile 4,4' Diisocyanatodiphenylmethan
(Rein-MDI), 62 Gew.-Teilen eines linearen Polyoxybutylenetherol
(OHZ 56 mg KOH/mg), 7 Gew.-Teilen eines Glycerin-gestartetes Polyetherpolyol
(OHZ 42 mg KOH/mg) und überwiegend primären OH-Gruppen
(Zusammensetzung 30% Propylenoxid, 70% Ethylenoxid); |
Isocyanat 3: | Prepolymer [Tmax (Synthese)
= 84°C] (31 Gew.-Teile 4,4' Diisocyanatodiphenylmethan
(Rein-MDI), 62 Gew.-Teilen eines linearen Propylenglykol-gestarteten
Polyoxypropylenetherols (OHZ 55 mg KOH/mg), 7 Gew.-Teilen eines
Glycerin-gestartetes Polyetherpolyol (OHZ 42 mg KOH/mg) und überwiegend
primären OH-Gruppen (Zusammensetzung 30% Propylenoxid,
70% Ethylenoxid); |
Katalysator: | OTS17D (Dioctylzinnalkylthioglykolat) |
Treibmittel: | Wasser |
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Beispiel 1
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100
Gew.-Teile des Isocyanats 1 (60°C) und 1,6 Gew.-Teile des
Treibmittels (23°C) und 0,8 Gew.-Teile des Katalysators
(23°C) wurden miteinander vermischt und diese Mischung
in eine Pappform (140 × 150 × 150 mm) gegeben
und der so hergestellte offen- und grobzellige Schaum erhalten.
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Beispiel 2
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100
Gew.-Teile des Isocyanats 2 (60°C) und 1,56 Gew.-Teile
des Treibmittels (23°C) und 0,7 Gew.-Teile des Katalysators
(23°C) wurden miteinander vermischt und diese Mischung
in eine Pappform (140 × 150 × 150 mm) gegeben
und der so hergestellte offen- und grobzellige Schaum erhalten.
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Beispiel 3
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100
Gew.-Teile des Isocyanats 3 (60°C) und 1,6 Gew.-Teile des
Treibmittels (23°C) und 0,8 Gew.-Teile des Katalysators
(23°C) wurden mit einander vermischt und diese Mischung
in eine Pappform (140 × 150 × 150 mm) gegeben
und der so hergestellte offen- und grobzellige Schaum erhalten.
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Die
mechanischen Eigenschaften der hergestellten Probe wurden nach 24
Stunden Lagerung gemäß den
DIN EN ISO
1798,
3386,
53573 und
ISO
34-1 bestimmt und sind in Tabelle 1 aufgelistet. Tabelle 1
| Beispiel
1 | Beispiel
2 | Beispiel
3 |
Raumgewicht
(g/L) | 103 | 125 | 126 |
Stauchhärte
40% (kPa) | 19,3 | 54 | 26,1 |
Zugfestigkeit
(kPa) | 141 | 262 | 209 |
Bruchdehnung
(%) | 122 | 122 | 146 |
Weiterreißfestigkeit
(N/mm) | 1,33 | 2,36 | 2,76 |
Rückprallelastizität
(%) | 60 | 60 | 58 |
Zellstruktur | grob,
offen | grob,
offen | grob,
offen |
-
Tabelle
1 zeigt, dass die hergestellte Proben neben der offenen und groben
Zellstruktur die mechanischen Eigenschaften wie vor allem die notwendige
Weiterreißfestigkeit bei entsprechend hoher Rückprallelastizität
für die Anwendung als Rohrreinigungsschwamm aufweisen und
die Werte der Schäume der Reaktionsmischungen 2 und 3 deutlich über
denen des heute verwendeten Latexschaumstoffes liegen.
-
Die
Weiterreißfestigkeiten und die Rückprallelastizität
des Latexschaumstoffes liegen bei nur 1,6 N/mm bzw. bei 39% bei
einem Raumgewicht von 170 g/L. Auch die Weiterreißeigenschaften
von bekannten Polyurethan-Weichschaumstoffen, die als Reinigungsschwämme
eingesetzt werden, liegen unterhalb 1 N/mm und sind somit für
die Anwendung als Rohreinigungsschwamm nicht zu verwenden.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 2006058675 [0002]
- - EP 903360 [0002]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - Piechota und
Röhr in ”Integralschaumstoff”, Carl-Hanser-Verlag,
München, Wien, 1975 [0027]
- - im „Kunststoff-Handbuch”, Band 7, Polyurethane,
3. Auflage 1993, Kapitel 7 [0027]
- - DIN EN ISO 1798 [0030]
- - DIN EN ISO 1798 [0030]
- - DIN 53573 [0030]
- - ISO 34-1 [0030]
- - DIN EN ISO 1798 [0038]
- - 3386 [0038]
- - 53573 [0038]
- - ISO 34-1 [0038]