-
Die Erfindung betrifft einen Probenehmer, insbesondere einen Probenehmer zur kontaminationsfreien Entnahme einer Probe aus einer Produktführung.
-
Probenehmer zur kontaminationsfreien Entnahme einer Probe sind im Stand der Technik bekannt und werden verwendet, um eine Probe eines bestimmten Produktes, das sich in einer geschlossenen Anlage befindet, zu entnehmen. Hierbei ist es in vielen Industriezweigen insbesondere wichtig, dass die Probe derart entnommen werden kann, dass weder Verunreinigungen in die Anlage eindringen können, noch dass der Anwender mit dem Stoff, der unter Umständen gesundheitsgefährdende Eigenschaften aufweist, in Berührung kommt.
-
Im Stand der Technik sind z. B. Probenehmer bekannt, die eine von außen zugängliche Führung aufweisen, über die zur Entnahme einer Probe ein Produktaufnahmelöffel in einen Produktstrom geführt, aus diesem gezogen und anschließend gedreht werden kann. Damit die Probe kontaminationsfrei entnommen wird, ist eine Dichtung vorgesehen, durch die die Führung gezogen und in der die Führung anschließend gedreht wird.
-
Nachteil eines solchen Probenehmers ist, dass die Führung relativ zur Dichtung translatorisch versetzt und gedreht wird. Aufgrund dieser Relativbewegungen besteht die Gefahr, dass das Produkt bei der Probeentnahme ungewollt nach außen austritt.
-
Weiterhin sind im Stand der Technik Probenehmer bekannt, die eine Stülpmanschette aufweisen, an der die Führung bzw. der Produktaufnahmelöffel befestigt ist. Diese Ausgestaltung hat zur Folge, dass die Führung des Produktaufnahmelöffels in/aus dem Produktstrom nicht zu einer Relativbewegung von Führung und Manschette führt. Bei solchen Probenehmern tritt allerdings bei der Rotation des Produktaufnahmelöffels über die Führung eine Relativbewegung zwischen der Führung und der Manschette auf, so dass auch bei diesen Probenehmern aufgrund der Relativbewegung ein Austritt des Produktes letztendlich nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
-
Insbesondere stellen – wie aus obiger Darstellung verständlich wird – gerade die Abschnitte, an denen die Relativbewegungen der Elemente zueinander auftreten, Schwachstellen dar, weil an diesen aufgrund von nicht zu vermeidender Materialermüdung und Verschleißerscheinungen undichte Stellen auftreten.
-
Weiterhin ist aus der
US 6,156,677 B1 ein Probenehmer bekannt, bei dem eine Verbindung eines Balgs mit einem Probenehmerkolben und einem Gehäuse vorgesehen ist, so dass eine Abdichtung erzielt wird. Zu diesem Zweck ist der Balg mit einem Ende an dem Probenehmerkolben und mit dem anderen Ende an einem Einsatz des Gehäuses befestigt.
-
Ferner ist aus der
WO 98/53295 A1 ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Probenahme aus dispersen Stoffströmen bekannt. Die Vorrichtung umfasst ein Probenahmerohr zur Probenahme, welches beweglich gelagert ist und von einem Metallbalg teilweise umgeben ist. Der Metallbalg ist dabei mittels eines an dem Probenahmerohr angebrachten Schildes vor Partikeln des Prozessmassenstroms geschützt.
-
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen verbesserten Probenehmer zur kontaminationsfreien Entnahme einer Probe aus einer Produktführung zu schaffen. Diese Aufgabe wird durch einen Probenehmer gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Probenehmers sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
-
Der Probenehmer zur kontaminationsfreien Entnahme einer Probe aus einer Produktführung weist einen Produktaufnahmeabschnitt auf, der über ein flexibles Element derart mit einem Zugang in die Produktführung verbindbar ist, dass er in die Produktführung versetz- und drehbar ist, wobei das flexible Element den Zugang einschließt und sich bei einer Drehung des Produktaufnahmeabschnittes verwindet. Über das flexible Element, das den Zugang einschließt, wird es einem Anwender ermöglicht, den Produktaufnahmeabschnitt innerhalb der Produktführung in einen Produktstrom einzuführen und eine Probe zu entnehmen. Wenn der Anwender den Produktaufnahmeabschnitt zu einem gewünschten Zeitpunkt dreht, fällt die entnommene Probe aus dem Produktaufnahmeabschnitt. Während dieser Drehung verwindet sich das flexible Element, so dass bei dem Probenehmer keine Relativbewegungen zwischen dem flexiblen Element und dessen Befestigungsabschnitten auftreten. Vorteil hierbei ist, dass keine Gefahr besteht, dass das Produkt über einen Bereich, an dem Relativbewegungen auftreten, nach außen austritt.
-
Der Probenehmer weist ein von außen zugängliches Führungselement auf, über das der eingeschlossene Produktaufnahmeabschnitt versetz- bzw. drehbar ist.
-
Vorteil hierbei ist, dass der Anwender die gewünschten Tätigkeiten zur Entnahme der Probe aus der Produktführung leichter durchführen kann.
-
In einer vorteilhaften Ausgestaltung des Probennehmers ist das flexible Element einerseits mit dem Zugang und andererseits mit dem Führungselement fest verbunden.
-
Durch die beidseitige feste Verbindung des flexiblen Elementes mit dem Zugang und dem Führungselement wird erreicht, dass das flexible Element während der Drehung des Produktaufnahmeabschnittes verwunden wird. Aus diesem Grund treten keine Relativbewegungen zwischen dem Zugang bzw. Führungselement einerseits und dem flexiblen Element andererseits auf, die unter Umständen dazu führen, dass das Produkt nach außen austreten kann.
-
Im Folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Probenehmers unter Bezug auf die Zeichnungen erläutert.
-
1 zeigt eine äußere Erscheinungsform des Probenehmers in einem montierten Zustand.
-
2 zeigt eine Schnittansicht des Probenehmers, so dass das Innere des Probenehmers und der Produktführung erkennbar sind.
-
3 zeigt eine vergrößerte Darstellung der Anordnung des flexiblen Elementes.
-
4 bis 6 zeigen die einzelnen Schritte, die bei Entnahme einer Probe aus der Produktführung durchgeführt werden.
-
7 zeigt eine schematische Ansicht des flexiblen Elementes in einem Zustand, in dem sich das flexible Element befindet, wenn der Produktaufnahmeabschnitt, wie in 6 gezeigt, gedreht ist.
-
Im Folgenden werden insbesondere unter Bezug auf die 1 bis 3 die Elemente des erfindungsgemäßen Probenehmers und anschließend seine Funktionsweise unter Bezug auf die weiteren Figuren erläutert.
-
In 1 ist der erfindungsgemäße Probenehmer mit einer Produktführung PF verbunden. In der Darstellung ist die Produktführung selbst als ein Adapterelement ausgestaltet, das in eine Rohrleitung einer Anlage integriert werden kann. Das Adapterelement wird hierzu beispielsweise über die in 1 gezeigten Schellen, die über Flügelmuttern zugezogen werden, in eine bestehende Anlage integriert.
-
Der erfindungsgemäße Probenehmer 1 umfasst vorzugsweise ein Gehäuse 4, das wie in 1 und 2 gezeigt, aus einem ersten Gehäuseabschnitt 41 und einem zweiten Gehäuseabschnitt 42 aufgebaut ist. Der erste und zweite Gehäuseabschnitt sind über eine Schelle 6, die über eine Flügelmutter (1) zusammengezogen wird, miteinander verbunden. Der gesamte Probenehmer 1 kann vorzugsweise über eine weitere Schelle mit der Produktführung PF verbunden werden, so dass ein Zugang in die Produktführung umschlossen bzw. eingeschlossen wird.
-
Der erste Gehäuseabschnitt 41 umfasst vorzugsweise weiterhin einen Produktauswurf 9, in den die entnommene Probe überführbar ist.
-
Innerhalb des Gehäuses 4 ist ein Führungselement 2 angeordnet, das einen ersten Führungsabschnitt 21 und einen zweiten Führungsabschnitt 22 aufweist, wobei der erste Führungsabschnitt 21 in dem zweiten Gehäuseabschnitt 42 und der zweite Führungsabschnitt 22 in dem ersten Gehäuseabschnitt 41 in der in 2 gezeigten Stellung angeordnet sind. In/an dem zweiten Führungsabschnitt 22, der im Folgenden als Probenkolben bezeichnet wird, ist ein Produktaufnahmeabschnitt 23 ausgebildet. Der Produktaufnahmeabschnitt 23 ist direkt in dem Probekolben 22 als schalenförmige Ausnehmung vorgesehen.
-
Der Probenkolben 22 und der erste Führungsabschnitt 21 sind über ein flexibles Element 3, das vorzugsweise als Manschette oder Balg ausgebildet ist, räumlich voneinander getrennt. Genauer bedeutet dies, dass der Probenkolben 22 mittelbar über das Gehäuse 4 und die Manschette 3 derart mit der Produktführung PF verbunden ist, dass er in den Zugang in die Produktführung eingeführt werden kann und der Zugang mittelbar über das Gehäuse 4 durch die Manschette 3 eingeschlossen wird. Der erste Führungsabschnitt 21 liegt auf der dem Probenkolben 22 abgewandten Seite der Manschette 3 und ist für einen Anwender von außen zugänglich.
-
Wie aus 2 und 3 ersichtlich, ist das Führungselement 2 aus dem Probenkolben 22 und dem ersten Führungsabschnitt 21 zweiteilig aufgebaut, wobei der Probenkolben 22 mit dem Führungsabschnitt 21 über Verbindungsmittel, nämlich Schrauben 5 im vorliegenden Fall, verbunden ist.
-
Das gesamte Führungselement 2 wird über zwei Lager derart gelagert, dass das Führungselement 2 zwei Freiheitsgrade, nämlich Translation entlang der Führungsachse des Führungselements 2 und Rotation um die Führungsachse, aufweist. Ein Lager 43 ist in dem Zugang in die Produktführung vorgesehen und lagert den Probenkolben 22. In dem Lager 43 befindet sich weiterhin eine Dichtung, vorzugsweise ein O-Ring, die an dem Probenkolben 22 anliegt.
-
Ein zweites Lager 44 ist in dem zweiten Gehäuseabschnitt 42 vorgesehen und lagert den ersten Führungsabschnitt 21. In dem zweiten Lager können ebenfalls Mittel, die die Translation bzw. Rotation erleichtern, vorgesehen sein.
-
In 3 ist der Abschnitt der Verbindung des ersten und zweiten Gehäuseabschnittes 41, 42 und der Verbindung zwischen dem ersten Führungsabschnitt 21 und dem Probenkolben 22 vergrößert dargestellt. Die Manschette 3 weist zwei Öffnungen auf, wobei ein Randbereich 31 der Manschette an einer der beiden Öffnungen zwischen dem Probenkolben 22 und dem ersten Führungsabschnitt 21 festgeklemmt ist. Die Klemmkraft wird über das Festziehen der Schrauben 5 erzeugt. Ein weiterer Randbereich 32, der an der anderen Öffnung der Manschette 3 ausgebildet ist, ist zwischen dem ersten Gehäuseabschnitt 41 und dem zweiten Gehäuseabschnitt 42 festgeklemmt. Die hierfür erforderliche Klemmkraft wird über die Schelle 6, die durch die in 1 gezeigte Flügelmutter zusammengezogen wird, erzeugt. Vorzugsweise ist an dem festgeklemmten Randbereich 32 der Manschette 3 eine Dichtung 33 ausgebildet, so dass der Randbereich 32 gleichzeitig die Dichtung zwischen dem ersten und zweiten Gehäuseabschnitt 41, 42 bildet. Wie hieraus ersichtlich ist, sind die Verbindungen zwischen der Manschette und dem Führungselement 2 bzw. dem Gehäuse 4 derart ausgebildet, dass keine Relativbewegung zwischen der Manschette 3 und dem Gehäuse 4 oder zwischen der Manschette 3 und dem Führungselement 2 auftreten kann. Zur Folge hat dies, dass bei dem später erläuterten Verdrehen des Führungselementes 2, die Manschette 3 verwunden wird.
-
Bezug nehmend auf die 1 und 2 weist der zweite Gehäuseabschnitt 42 weiterhin einen Schlitz 7 auf, der einen ersten Schlitzabschnitt 71, der parallel zu der Führungsachse des Führungselementes 2 verläuft, und einen zweiten Schlitzabschnitt 72, der senkrecht zu dem ersten Schlitzabschnitt 71 verläuft, umfasst. An dem ersten Führungsabschnitt 21 des Führungselementes 2 ist ein Hebelelement 8 vorgesehen, das so an dem Führungsabschnitt 21 befestigt ist, dass es durch den Schlitz 7 verlauft und von außen zugänglich ist.
-
Im Folgenden wird unter Bezug auf die 4 bis 6 die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Probenehmers erläutert.
-
Allgemein wird davon ausgegangen, dass an dem Probeauswurf 9 ein Behälter, in den die genommene Probe zu überführen ist, befestigt ist. Durch die Befestigung eines Behälters an dem Probenauswurf 9 ist der Innenraum der Produktführung bzw. des Gehäuses 4 vollständig abgeschlossen, weshalb weder Verunreinigungen in die Produktführung eintreten, noch das Produkt aus der Produktführung nach außen austreten kann.
-
Vorzugsweise wird der erfindungsgemäße Probenehmer an ein Fallrohr einer Anlage befestigt. Der in 4 eingezeichnete Pfeil G gibt zum allgemeinen Verständnis die Richtung der wirkenden Gravitationskraft an.
-
Zuerst wird, wie in 4 gezeigt, das Hebeelement 8 so gestellt, dass es in dem ersten Schlitzabschnitt 71 verstellbar ist. Wenn ein Anwender das Hebelelement entlang der Führungsachse des Führungselementes 2 in Richtung der Produktführung PF bewegt, wird der Produktaufnahmeabschnitt 23 bzw. der Probenkolben 22 in eine erste Stellung, d. h. in die Produktführung PF, versetzt. Während dieser Bewegung gleitet das Führungselement 2 in den Lagern 43 und 44. In 4 ist eine Stellung gezeigt, in der das Hebelelement 8 noch nicht das Ende des ersten Schlitzabschnittes 71 erreicht hat, so dass der Probenkolben 22 noch weiter in die Produktführung PF versetzt werden könnte.
-
Während der Versetzung des Probeaufnahmeabschnittes 23 in die Produktführung PF, wird die Manschette 3 gestreckt, wodurch die Versetzung des Probenkolbens 22 ermöglicht wird. Unter nochmaligem Bezug auf 3 weist die Manschette 3 hierfür einen Faltenbereich 34 auf, dessen Falten bei dem in 4 gezeigten Versetzen des Probenkolbens gestreckt werden. Außerdem kann die Manschette vorzugsweise aus einem elastischen Material gebildet sein. Wenn sich der Probenkolben in dieser ersten Stellung befindet, liegt der Produktaufnahmeabschnitt 23 im Produktfluss (der in der Zeichnung von oben nach unten verläuft) und wird folglich mit einer bestimmten Menge des Produktes gefüllt.
-
Nachdem der Produktaufnahmeabschnitt 23 mit dem Produkt gefüllt wurde, kann ein Anwender das Hebelelement 8 in dem ersten Schlitzabschnitt 71 derart verstellen, dass es sich von der Produktführung PF wegbewegt. Als Folge hiervon wird der Probenkolben 22 innerhalb der Produktführung aus dem Produktfluss heraus in den ersten Gehäuseabschnitt 41 in eine zweite Stellung bewegt (5). In der zweiten Stellung befindet sich der Produktaufnahmeabschnitt 23 in einer Probenauswurfstellung, in der die Probe ausgeworfen werden kann. Wie in 5 gezeigt, befindet sich der Probenkolben 22 bzw. der gefüllte Produktaufnahmeabschnitt 23 in dieser Stellung über dem Produktauswurf 9.
-
Während des Verstellens des Produktaufnahmeabschnittes 23 von der ersten in die zweite Stellung wird der Probenkolben 22 durch die Dichtung in dem Lager 43 gezogen. Vorteilhaft an der Anpassung des Querschnittes des Probenkolbens an den Zugang ist, dass das überschüssige Produkt, das auf dem Probenkolben im Produktfluss liegen bleibt, abgestreift und der Zugang durch den Probenkolben 22 verschlossen wird. Folglich läuft der Innenraum des Gehäuses 4 nicht mit
-
dem Produkt voll und befindet sich nur Produkt in dem Produktaufnahmeabschnitt 23, wenn der Probenkolben die zweite Stellung in 5 erreicht.
-
Gleichzeitig ist das Hebelelement 8 jetzt in einer Stellung, dass es von dem ersten Schlitzabschnitt 71 in den zweiten Schlitzabschnitt 72 bewegt werden kann. Wenn ein Anwender das Hebelelement 8 in dem Schlitzabschnitt 72 in die in 6 gezeigte Stellung versetzt, dreht sich der Probenkolben 22 im gleichen Maße wie das Hebelelement 8, wodurch das Produkt in dem Produktaufnahmeabschnitt 23 in den Probeauswurf 9 fällt. Über den Produktauswurf 9 fällt die entnommene Probe in einen an dem Produktauswurf 9 befestigten Behälter, der zur Überführung der genommenen Probe an einen gewünschten Ort von dem Produktauswurf 9 trennbar ist. Während der Drehung des Probeaufnahmeabschnittes 23 wird die Manschette 3 aufgrund der festen Verbindung mit dem Gehäuse 4 einerseits und dem Führungselement 2 andererseits in sich verwunden. 7 zeigt schematisch den Zustand der Manschette nach der Drehung. Es sei erwähnt, dass 7 nur eine schematische Ansicht der Manschette nach Drehung des Führungselementes 2 ist. Da die Manschette, die mit dem erfindungsgemäßen Probenehmer verwendet wird, geeignet sein sollte, eine Vielzahl von Verwindungen zu durchlaufen, wird für sie vorzugsweise eine Irismanschette verwendet.
-
Im Folgenden werden noch besondere Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Probenehmers erläutert. Der oben dargestellte Probenehmer weist das Gehäuse 4 auf, wobei der Probeauswurf 9 an dem ersten Gehäuseabschnitt 41 ausgebildet ist. Es sei erwähnt, dass das Gehäuse mit dem Produktauswurf 9 ein Teil der Produktführung PF sein kann. In diesem Fall würde der erfindungsgemäße Probenehmer das Führungselement 2 und das flexible Element, d. h. die Manschette 3, aufweisen, wobei die Manschette an dem Gehäuse, das Teil der Produktführung PF ist, befestigt wird und den Zugang einschließt. In diesem Zustand ist die Manschette folglich unmittelbar an der Produktführung bzw. dem Zugang befestigt.
-
Ebenfalls ist der zweite Gehäuseabschnitt 42 nicht zwingend erforderlich. Wie oben dargestellt, wird dieser zur gezielten Führung des Führungselementes 2 über das Hebelelement 8 verwendet. In diesem Zusammenhang ist es denkbar, dass die Manschette an der Produktführung befestigt wird und der erste Führungsabschnitt 21, ohne von dem zweiten Gehäuseabschnitt 42 umgeben zu sein, nach außen vorsteht. Ein Anwender müsste in diesem Fall intuitiv die Position und Orientierung des Probenkolbens 22 bzw. des Produktaufnahmeabschnittes 23 abschätzen.
-
Der erfindungsgemäße Probenehmer ist in vielen industriellen Bereichen einsetzbar und kann je nach Art des Produktes, das in der Produktführung PF vorhanden ist, aus beliebigen Materialien gebildet sein. Bevorzugt wird der Probenkolben bzw. das gesamte Führungselement 2 und das Gehäuse 4 aus Metall gebildet. Ebenfalls denkbar sind aber Kunststoffmaterialien. Je nach Anwendungsbereich kann die Manschette auch aus unterschiedlichen Materialien gebildet sein. Nicht abschließende Beispiele hierfür sind z. B. Silikon, fluoriertes Silikon, EPDM, NR, NBR.
-
Bei den in Rede stehenden Produkten kann es sich um pulver- oder granulatförmige Stoffe, allgemein Schüttgüter oder Haufwerk, handeln. In der obigen Darstellung ist erläutert worden, dass der Probenkolben durch die in dem Lager 43 vorgesehene Dichtung gezogen wird und dadurch das auf dem Probenkolben 22 liegende Produkt abgestreift wird. Der Probenkolben passt folglich genau in den Zugang in die Produktführung. Durch geeignete Wahl der Dichtung in dem Lager 43 kann der erfindungsgemäße Probennehmer auch zur Entnahme einer Probe einer Flüssigkeit verwendet werden.
-
Weiterhin ist oben dargestellt worden, dass der Probenkolben 22 in dem Lager 43, das in der Produktführung vorgesehen ist, geführt wird. In diesem Zusammenhang ist es auch möglich, dass das Gehäuse auf der Seite, die bestimmungsgemäß an der Produktführung befestigt wird, abgeschlossen ist und lediglich eine Durchgangsöffnung entsprechend dem Querschnitt des Probenkolbens vorgesehen ist. Vorteil hierbei ist, dass der Zugang in die Produktführung nicht bestimmt ausgestaltet werden muss und der Probenehmer an standardisierten Zugängen in die Produktführung befestigt werden kann.
-
Das Führungselement 2 ist in der obigen Ausführungsform zweiteilig ausgeführt, wobei die Manschette zwischen dem ersten Führungsabschnitt 21 und dem Probenkolben 22 festgeklemmt ist. Das Führungselement könnte aber auch einteilig gebildet sein. Die Manschette würde in diesem Fall mit geeigneten Spannmitteln, die um das Führungselement verlaufen, befestigt werden.
-
Wie aus obiger Darstellung verständlich wird, kann mit dem erfindungsgemäßen Probenehmer sicher und zuverlässig eine Probe kontaminationsfrei entnommen werden.