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DE102009027548A1 - Kältegerät - Google Patents

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DE102009027548A1
DE102009027548A1 DE102009027548A DE102009027548A DE102009027548A1 DE 102009027548 A1 DE102009027548 A1 DE 102009027548A1 DE 102009027548 A DE102009027548 A DE 102009027548A DE 102009027548 A DE102009027548 A DE 102009027548A DE 102009027548 A1 DE102009027548 A1 DE 102009027548A1
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doors
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Irene Dumkow
Hans Gerd Keller
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BSH Hausgeraete GmbH
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BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kältegerät, aufweisend einen Korpus und ein Paar von an entgegengesetzten Seiten des Korpus angeschlagenen Türen, die gemeinsam einen Innenraum begrenzen. Eine erste Tür des Paars von Türen trägt einen Holm, der in geschlossener Stellung der ersten Tür in den Innenraum eingreift, eine Anlagefläche aufweist, an der in geschlossener Stellung beider Türen eine Rückseite der zweiten Tür anliegt, und eine elektrische Heizeinrichtung enthält, die ein teilweise im und/oder am Korpus und teilweise in und/oder an der ersten Tür und/oder im und/oder am Holm angeordnetes elektrisches Versorgungssystem mit elektrischer Energie versorgt. Das elektrische Versorgungssystem weist ein auf dem induktiven Leistungsübertragungsprinzip basierendes Interface auf, das eine elektrische Verbindung zwischen dem in und/oder an der ersten Tür (4) und/oder im und/oder am Holm und dem im und/oder am Korpus angeordneten Teil des elektrischen Versorgungssystems herstellt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kältegerät, insbesondere ein Haushaltskältegerät.
  • Die WO 2008/025642 A2 offenbart ein Kältegerät mit einem Korpus und einem Paar von an entgegengesetzten Seiten des Korpus angeschlagenen Türen, die gemeinsam einen Innenraum begrenzen. Eine der Türen trägt einen Holm, der in geschlossener Stellung der relevanten Tür in den Innenraum eingreift, eine Anlagefläche aufweist, an der in geschlossener Stellung beider Türen eine Rückseite der anderen Tür anliegt, und eine elektrische Heizeinrichtung enthält. An dem Korpus ist wenigstens ein Versorgungskontakt angebracht, über den ein Versorgungsstromkreis der elektrischen Heizeinrichtung geführt ist und der bei geschlossener Tür, die den Holm trägt, mit einem komplementären Kontakt dieser Tür galvanisch verbunden ist.
  • Die DE 20 2007 007 344 U1 offenbart ein Kühlgerät mit einem Korpus, einer relativ zum Korpus bewegbaren Tür, die eine Glasscheibe aufweist, und einer Heizeinrichtung zum Heizen der Glasscheibe. Das Kühlgerät weist ferner Mittel zur Übertragung der für den Betrieb der Heizeinrichtung erforderlichen Leistung auf, die nach dem Prinzip der induktiven Leistungsübertragung arbeiten.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Kältegerät mit wenigstens zwei Türen, von denen eine einen beheizbaren Holm trägt, zu schaffen, bei der die Versorgung einer elektrischen Heizeinrichtung des Holmes mit Heizstrom verbessert ausgeführt ist.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein Kältegerät, aufweisend einen Korpus und ein Paar von an entgegengesetzten Seiten des Korpus angeschlagenen Türen, die gemeinsam einen Innenraum begrenzen, wobei eine erste Tür des Paars von Türen einen Holm trägt, der in geschlossener Stellung der ersten Tür in den Innenraum eingreift, eine Anlagefläche aufweist, an der in geschlossener Stellung beider Türen eine Rückseite der zweiten Tür anliegt, und eine elektrische Heizeinrichtung enthält, die ein teilweise im und/oder am Korpus und teilweise in und/oder an der ersten Tür und/oder im und/oder am Holm angeordnetes elektrisches Versorgungssystem mit elektrischer Energie versorgt, wobei das elektrische Versorgungssystem ein auf dem induktiven Leistungsübertragungsprinzip basierendes Interface aufweist, das eine elektrische Verbindung zwischen dem in und/oder an der ersten Tür und/oder im und/oder am Holm und dem im und/oder am Korpus angeordneten Teil des elektrischen Versorgungssystems herstellt. Das erfindungsgemäße Kältegerät ist einsbesondere ein Haushaltskältegerät.
  • Bei einem Kältegerät, dessen Innenraum nur mit einer Tür verschließbar ist, weist im Allgemeinen dessen Korpus einen frontseitigen Rahmen auf. Die Tür, an deren Rückseite ein umlaufendes Dichtprofil angeordnet ist, liegt in geschlossener Stellung an dem Rahmen an, um den Innenraum des Kältegerätes abzudichten.
  • Bei einem mehrtürigen Kältegerät, bei dem an entgegengesetzten Seiten des Korpus angeschlagene Türen einen gleichen Innenraum verschließen, kann eine derartige Dichtwirkung erreicht werden, wenn die Öffnung des Rahmens durch einen Holm zweigeteilt ist, so dass jede der Türen eine Teilöffnung vollständig überdecken kann.
  • Das erfindungsgemäße Kältegerät weist jedoch keinen derartigen Holm auf, sondern der Holm wird von der ersten Tür getragen, so dass in geschlossener Stellung der ersten Tür der Holm den Rahmen des Korpus so ergänzt, dass z. B. ein Dichtungsprofil der zweiten Tür im Wesentlichen lückenlos entweder an dem Rahmen oder dem Holm anliegen und so den Innenraum befriedigend abdichten kann. Eine Außenseite des Holmes kann jedoch durch einen Spalt zwischen einander gegenüberliegenden Flanken der zwei Türen hindurch dem Zustrom von Umgebungsluft ausgesetzt sein, so dass Luftfeuchtigkeit an dem Holm kondensieren kann. Um dies zu verhindern, weist das erfindungsgemäße Kältegerät die elektrische Heizeinrichtung auf.
  • Die Heizeinrichtung wird wiederum von dem elektrischen Versorgungssystem mit elektrischer Energie versorgt, das beim im Betrieb befindlichen Kältegerät insbesondere über den Korpus am Stromnetz angeschlossen ist. Um zu vermeiden, dass die Heizeinrichtung über eine elektrische Leitung, die zwischen dem Korpus und der ersten Tür verlegt ist und daher aufgrund der Auf- und Zubewegung der ersten Tür relativ stark beansprucht werden würde, weist das erfindungsgemäße Kältegerät das auf dem induktiven Leistungsübertragungsprinzip basierende Interface auf. Dieses ermöglicht eine im Wesentlichen berührungslose Übertragung der für die Heizeinrichtung bestimmten elektrischen Energie vom Korpus zur ersten Tür bzw. zum Holm.
  • Das Interface umfasst beispielsweise zwei Spulen, von denen eine erste elektrische Spule beispielsweise an der ersten Tür oder dem Holm und die zweite elektrische Spule beispielsweise am Korpus angeordnet ist. Die am Korpus angeordnete zweite elektrische Spule ist insbesondere mit dem am Korpus angeordneten Teil des elektrischen Versorgungssystems und die erste elektrische Spule ist mit dem am Holm und/oder an der ersten Tür angeordneten Teil des elektrischen Versorgungssystems verbunden. Die beiden elektrischen Spulen sind vorzugsweise derart am Korpus bzw. an der ersten Tür oder am Holm angeordnet, so dass sie nicht oder zumindest kaum sichtbar sind.
  • Nach einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kältegerätes ist die zweite Spule einem in einem im und/oder am Korpus verlaufenden Stromkreis des Kältegerätes liegenden elektrischen Bauteil des Kältegerätes zugeordnet. Das Bauteil ist z. B. einer Anzeige, einer Bedieneinheit oder einer Innenbeleuchtung zugeordnet oder an diesen Bauteilen angeordnet. Da diese Bauteile wie z. B. die Innenraumbeleuchtung zu ihrem Betrieb ohnehin mit elektrischer Energie versorgt werden und zu diesem Zweck gegebenenfalls eine Versorgungsleitung durch die Wand des Korpus hindurchgeführt ist, kann die Heizeinrichtung des Holmes über diese Leitung auf einfache Weise mit versorgt werden, ohne dass hierfür eigens ein aufwändig abzudichtender Durchgang durch die Korpuswand geschaffen werden müsste.
  • Vorzugsweise kann das elektrische Bauteil als Innenraumbeleuchtung ausgebildet sein, an deren Gehäuse die zweite Spule angeordnet ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kältegerätes ist der Holm mit der ersten Tür gelenkig verbunden. Dadurch ist es möglich, die erste Tür zu öffnen und zu schließen ohne die zweite Tür zu öffnen. Außerdem kann sich somit ein gefälligeres Erscheinungsbild des erfindungsgemäßen Kältegerätes ergeben.
  • Das Interface kann derart ausgeführt sein, dass die elektrische Verbindung sowohl bei geschlossener als auch bei geöffneter erster Tür hergestellt ist. Dies kann z. B. dadurch herreicht werden, indem das Interface auf Resonanz basiert. Dadurch wird eine Energieübertragung auch dann ermöglicht, wenn die beiden Spulen relativ weit voneinander entfernt sind, was z. B. bei geöffneter erster Tür der Fall sein könnte.
  • Das Interface des erfindungemäßen Kältegerätes kann auch derart ausgeführt sein, dass die elektrische Verbindung nur bei geschlossener erster Tür hergestellt ist. Dies hätte den Vorteil, dass die Heizeinrichtung automatisch bei geöffneter Tür ausgeschaltet wird.
  • Das erfindungsgemäße Kältegerät verwendet somit die induktive Leistungsübertragung gegebenenfalls zur Versorgung eines Mittelholms bei so genannten „French-Door-Geräten” mit elektrischem Strom. Um beim öffnen des Kältegerätes, insbesondere wenn beide Türen geöffnet werden, beispielsweise einen möglichst schönen Eindruck zu erhalten, trägt die erste Tür den Mittelholm.
  • Einen noch besseren Eindruck erreicht man, wenn dieser Mittelholm beweglich ist und z. B. aus Sicht des Kunden beim Öffnen nach hinten wegklappt. Der Mittelholm kann jedoch eine Wärmebrücke darstellen und wird deshalb beheizt, um insbesondere eine Betauung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Bei Benutzung von Kabeln müsste in diesem Fall das Kabel gegebenenfalls sogar über zwei bewegliche Verbindungen geführt werden. Durch das Prinzip der induktiven Leistungsübertragung wird dies vermieden.
  • Denkbar wäre es jedoch auch, das Prinzip der induktiven Leistungsübertragung zu benutzen, um lokal in der Tür durch eine Heizung für höhere Temperaturen zu sorgen.
  • Um Energieverluste so gering wie möglich zu halten, kann es vorgesehen sein, das Inteface auf Resonanz zu basieren.
  • Durch den Einsatz von Induktion zur Leistungsübertragung in die Tür ist es möglich, Energie für den Kunden unsichtbar in die Tür zu übertragen. Dem Kunden wird es gar nicht bewusst, dass elektrischer Strom in der Tür benötigt wird, wie bei Heizungen, die Betauung verhindern sollen. Zusätzlich können Kabelbrüche vermieden werden, die bei Kabelführungen z. B. durch/über ein Scharnier der Tür entstehen könnten. Zusätzlich kann durch den Einsatz von induktiver Leistungsübertragung die Benutzung beweglicher Teile bei der Kombination Federkontaktstift und Kontaktplatte vermieden werden. Jedes bewegliche Teil weniger, das eingesetzt wird, ist ein Teil weniger, das gewartet und eventuell repariert werden muss.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind exemplarisch in den beigefügten schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
  • 1 ein Haushaltskältegerät mit zwei Türen, die einen gemeinsamen Innenraum begrenzen und
  • 2, 3 ein auf dem Prinzip der induktiven Leistungsübertragung basierendes Interface.
  • Die 1 zeigt ein Haushaltskältegerät als Beispiels eines Kältegerätes in einer perspektivischen Ansicht. Das Haushaltskältegerät weist einen Korpus 1 mit einer ersten Seitenwand 2, einer zweiten Seitenwand 3 einem Boden und einer Decke 18 auf. An der ersten Seitenwand 2 ist ein erstes Türblatt 4 und an der zweiten Seitenwand 3 ist ein zweites Türblatt 5 angelenkt.
  • Der Korpus 1 begrenzt einen zusammenhängenden Innenraum 7, der von beiden Türblättern 4, 5 gemeinsam verschlossen werden kann. An der Vorderseite des Korpus 1 erstreckt sich rings um den Innenraum 7 ein ebener Rahmen 6.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels sind an den beiden Türblättern 4, 5 jeweils an ihren in geschlossener Stellung dem Korpus 1 zugewandten Rückseiten rahmenförmig umlaufende magnetische Dichtprofile 8 angeordnet. Des Weiteren ist an dem ersten Türblatt 4 ein vertikaler Holm 9 schwenkbar angelenkt, der an seinen oberen und unteren Stirnflächen jeweils eine Führungsnut 10 umfasst. Die Führungsnuten 10 sind jeweils derart angeordnet, dass wenn das erste Türblatt 4 aus der in der 1 gezeigten Stellung in die am Rahmen 6 anliegende geschlossene Stellung geschwenkt wird, an der Decke 18 und Boden des Korpus 1 angeordnete Führungszapfen 11 in die Nuten 10 einrücken und, indem sie in diesen entlang gleiten, eine Schwenkbewegung des Holmes 9 in Bezug auf das erste Türblatt 4 antreiben. Am Ende dieser Schwenkbewegung, wenn also das erste Türblatt 4 am Rahmen 6 anliegt, verlaufen die Vorderseite 12 des Holmes 9 und der Rahmen 6 bündig.
  • Befindet sich das zweite Türblatt 5 in seiner geschlossenen Stellung, dann liegt dessen Dichtprofil 8 einerseits am Rahmen 6 und andererseits an der Vorderseite 12 des Holmes 9 dicht an. Die durch die Führungszapfen 11 und Führungsnuten 10 geführte Schwenkbeweglichkeit des Holmes 9 erlaubt es, auch bei geschlossenen Türblättern 4, 5 das erste Türblatt 4 zu öffnen oder zu schließen.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist dem ersten Türblatt 4 eine erste Innenbeleuchtung 13 und dem zweiten Türblatt 5 eine zweite Innenbeleuchtung 14 zugeordnet. Die Innenbeleuchtungen 13, 14 sind an der Decke 18 des Korpus 1 angeordnet. Jede Innenraumbeleuchtung 13, 14 umfasst ein Gehäuse 19, 20, in dessen hinterem, von den Türblättern 4, 5 abgewandten, lichtdurchlässigen Bereich ein Leuchtmittel, z. B. eine Glühbirne oder LEDs untergebracht ist, und in dessen vorderem Bereich ein federbeaufschlagter Schieber 15 geführt ist. Bei geöffneten Türblättern 4, 5 sind die Spitzen der Schieber 15 durch ihre Federn jeweils über die Vorderseite des Rahmens 6 vorgeschoben, so dass sie beim Schließen der Türblätter 4, 5 mit deren Rückseite in Kontakt kommen und zurückgedrängt werden. Die Bewegung der Schieber 15 betätigt in an sich bekannter Weise einen im Gehäuse 19, 20 der Innenraumbeleuchtung 13 bzw. 14 untergebrachten Schalter, der bei offenen Türblättern 4, 5 das Leuchtmittel einschaltet und bei geschlossenen Türblättern 4, 5 ausschaltet.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiel weist der Holm 9 eine Heizeinrichtung 17, die sich, wie in der 1 durch Schraffur angedeutet, im Inneren des Holmes 9 streifenförmig über dessen gesamte Höhe erstreckt. Die elektrische Heizeinrichtung 17 beheizt die Oberfläche des Holmes 9 überall dort, wo bei geschlossener Stellung der Türblätter 4, 5 durch einen Spalt zwischen einander gegenüberliegenden Schmalseiten der Türblätter 4, 5 Umgebungsluft an den Holm 9 gelangen könnte, und verhindert somit die Bildung von Schwitzwasser oder Reif an dem Holm 9.
  • Um die Heizeinrichtung 17 mit elektrischer Energie zu versorgen, umfasst das Haushaltskältegerät ein elektrisches Versorgungssystem, das teilweise im und/oder am Korpus 1 und teilweise in und/oder am ersten Türblatt 4 angeordnet ist. Der im oder am Korpus 1 angeordnete erste Teil 21a des elektrischen Versorgungssystems 19 ist beispielsweise in nicht dargestellter Weise mit einem Stromnetz verbunden und versorgt gegebenenfalls auch die beiden Innenbeleuchtungen 13, 14 mit elektrischer Energie. Der im oder am ersten Türblatt 4 angeordnete zweite Teil 21b des elektrischen Versorgungssystems 19 ist elektrisch mit der Heizeinrichtung 17 verbunden. Zumindest der Teil des elektrischen Versorgungssystems, das die Heizeinrichtung 17 mit elektrischer Energie versorgt, basiert auf Wechselstrom.
  • Um die beiden Teile 21a, 21b des elektrischen Versorgungssystems miteinander elektrisch zu verbinden, sodass die Heizeinrichtung 17 mit elektrischer Energie versorgt werden kann, umfasst das elektrische Versorgungssystem ein in der 2 dargestelltes, auf dem Prinzip der induktiven Leistungsübertragung basierendes Interface 22, das eine erste elektrische Spule 16 und eine zweite elektrische Spule 23 umfasst.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist die erste elektrische Spule 16 mit dem zweiten Teil 21b des elektrischen Versorgungssystems elektrisch verbunden. Die erste elektrische Spule 16 ist beispielsweise nahe der in Richtung Innenraum 7 gerichteten Fläche des ersten Türblatts 4 im ersten Türblatt 4 insbesondere nicht sichtbar angeordnet.
  • Die zweite elektrische Spule 23 ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels am oder im Gehäuse 19 der ersten Innenbeleuchtung 13 angeordnet und ist elektrisch mit dem ersten Teil 21a des elektrischen Versorgungssystems verbunden.
  • Ist das erste Türblatt 4 geschlossen, so sind die beiden elektrischen Spulen 16, 23 relativ nahe beisammen, sodass eine induktive Kopplung zwischen den beiden elektrischen Spulen 16, 23 ermöglicht wird. Somit ist es möglich, dass zumindest im geschlossenen Zustand des ersten Türblatts 4 der zweite Teil 21b des elektrischen Versorgungssystems und somit die Heizeinrichtung 17 über das Interface 22 von dem ersten Teil 21a des elektrischen Versorgungssystems mit elektrischer Energie versorgt wird, um den Holm 9 zu beheizen.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist die induktive Kopplung der beiden elektrischen Spulen 16, 23 bei geöffnetem ersten Türblatt 4 nicht ausreichend, um die Heizeinrichtung 17 zumindest mit elektrischem Strom ausreichender Stärke für eine ausreichende Heizung des Holms 9 zu beaufschlagen.
  • Sollte es vorgesehen sein, dass der Holm 9 auch bei geöffnetem ersten Türblatt 4 beheizt werden soll, dann kann das Interface 22, insbesondere dessen elektrische Spulen 16, 23 auf Resonanz mit der elektrischen Versorgungsspannung bzw. des elektrischen Versorgungsstroms des elektrischen Versorgungssystems gebracht werden. Dann ist es möglich, eine ausreichende Kopplung zwischen den beiden elektrischen Spulen 16, 23 auch über weitere Entfernungen zu erhalten.
  • Es ist auch möglich, die zweite elektrische Spule 23 direkt im oder am Korpus 1 anzuordnen. Es ist auch möglich, wie dies in der 3 gezeigt ist, die erste Spule direkt am oder im Holm 9 anzuordnen, was insbesondere bei dem im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels beschriebenen schwenkbaren Holm 9 vorteilhaft.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2008/025642 A2 [0002]
    • - DE 202007007344 U1 [0003]

Claims (7)

  1. Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, aufweisend einen Korpus (1) und ein Paar von an entgegengesetzten Seiten (2, 3) des Korpus (1) angeschlagenen Türen (4, 5), die gemeinsam einen Innenraum (7) begrenzen, wobei eine erste Tür (4) des Paars von Türen (4, 5) einen Holm (9) trägt, der in geschlossener Stellung der ersten Tür (4) in den Innenraum (7) eingreift, eine Anlagefläche (12) aufweist, an der in geschlossener Stellung beider Türen (4, 5) eine Rückseite der zweiten Tür (5) anliegt, und eine elektrische Heizeinrichtung (17) enthält, die ein teilweise im und/oder am Korpus (1) und teilweise in und/oder an der ersten Tür und/oder im und/oder am Holm (9) angeordnetes elektrisches Versorgungssystem (21a, 21b) mit elektrischer Energie versorgt, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrische Versorgungssystem (21a, 21b) ein auf dem induktiven Leistungsübertragungsprinzip basierendes Interface (22) aufweist, das eine elektrische Verbindung zwischen dem in und/oder an der ersten Tür (4) und/oder im und/oder am Holm (9) und dem im und/oder am Korpus (1) angeordneten Teil des elektrischen Versorgungssystems (21a, 21b) herstellt.
  2. Kältegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Interface (22) eine in oder an der ersten Tür (4) oder im oder am Holm (9) angeordnete erste elektrische Spule (16) und eine in oder am Korpus (1) angeordnete zweite Spule (23) aufweist.
  3. Kältegerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Spule (23) einem in einem Stromkreis des Kältegerätes liegenden elektrischen Bauteil (13) des Kältegerätes zugeordnet ist.
  4. Kältegerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrische Bauteil als Innenraumbeleuchtung (13) ausgebildet ist, an deren Gehäuse (19) die zweite Spule (23) angeordnet ist.
  5. Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Holm (9) mit der ersten Tür (4) gelenkig verbunden ist.
  6. Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Interface (22) derart ausgeführt ist, dass die elektrische Verbindung sowohl bei geschlossener als auch bei geöffneter erster Tür (4) hergestellt ist.
  7. Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Interface (22) derart ausgeführt ist, dass die elektrische Verbindung nur bei geschlossener erster Tür (4) hergestellt ist.
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