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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Bewegungsvorrichtung, umfassend
einen Basisabschnitt, einen Arbeitsabschnitt im Abstand vom Basisabschnitt,
eine Gelenkanordnung, welche den Basisabschnitt und den Arbeitsabschnitt
miteinander verbindet, und einen Antriebsabschnitt, welcher mit
der Gelenkanordnung zur Übertragung von Bewegungsantriebskraft
gekoppelt ist, um den Arbeitsabschnitt in Bezug auf den Basisabschnitt
zwischen mindestens einer Arbeitsposition und mindestens einer Rückzugsposition
linear zu bewegen, wobei die Gelenkanordnung umfasst: ein erstes
Antriebsglied, welches durch den Antriebsabschnitt zur Schwenkbewegung um
einen am Basisabschnitt angeordneten ersten Antriebsgelenkpunkt
antreibbar ist, ein zweites Antriebsglied, welches durch den Antriebsabschnitt
zur Schwenkbewegung um einen am Basisabschnitt angeordneten zweiten
Antriebsgelenkpunkt antreibbar ist, ein erstes Abtriebsglied, welches
an einem ersten Zwischengelenkpunkt im Abstand vom ersten Antriebsgelenkpunkt
schwenkbar mit dem ersten Antriebsglied gekoppelt ist, ein zweites
Abtriebsglied, welches an einem zweiten Zwischengelenkpunkt im Abstand
vom zweiten Antriebsgelenkpunkt schwenkbar mit dem zweiten Antriebsglied
gekoppelt ist, und eine Abtriebskopplungseinheit, welche das erste
und das zweite Abtriebsglied schwenkbar miteinander koppelt. Ferner
betrifft die Erfindung eine Anordnung basierend auf einer Kombination
zweiter solcher Bewegungsvorrichtungen sowie eine Herstellungsanlage
zur Herstellung eines Formkörpers.
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Bewegungsvorrichtungen,
insbesondere automatisierte Bewegungsvorrichtungen in Form von Roboterarmen
sind aus der industriellen Herstellung und Montage unterschiedlichster
Gegenstände in größeren Stückzahlen
bekannt. Bewegungsvorrichtungen werden heutzutage vielfältig überall
dort eingesetzt, wo bestimmte Arbeitsabläufe in zyklischer Wiederholung
hintereinander auszuführen sind oder eine bestimmte Arbeit
für einen Menschen gefährlich oder unmöglich
ist.
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Bewegungsvorrichtungen
werden beispielsweise in Herstellungsanlagen zur Herstellung eines Formkörpers
durch ein Formgegebungsverfahren, insbesondere Spritzgussverfahren
oder Press- bzw. Stanzverfahren, eingesetzt und dienen dort insbesondere
zur Entnahme der geformten Formkörper aus einer Form und
zur Überführung des Formkörpers an eine
nachfolgende Verarbeitungsstation. In derartigen Herstellungsanlagen
werden Formkörper in Massenproduktion mit Teils erheblichen
Stückzahlen (z. B. 20 Mio. Formkörper pro Jahr)
hergestellt, so dass einer Verkürzung der Zykluszeit für
die Herstellung eines einzelnen Formteils eine hohe wirtschaftliche
Bedeutung zu kommt. Eine Verkürzung der Zykluszeit um nur
wenige Millisekunden kann sich schnell zu beachtlichen finanziellen
Einsparungen aufsummieren.
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Eine
Möglichkeit zur Verkürzung der Zykluszeit in Herstellungsanlagen
der vorstehend genannten Art wurde bereits in der Vergangenheit
darin gesehen, den Vorgang der Entnahme des geformten Formkörpers
aus der Form zu beschleunigen. Dafür kamen leistungsstarke
Roboterarme oder Linearbewegungsvorrichtungen zum Einsatz, welche über entsprechend
starke Antriebseinrichtungen verfügen, um die gewünschten
hohen Beschleunigungen beim Be- und Entladen zu erreichen. Diese
bekannten Roboter bzw. Linearbewegungsvorrichtungen sind jedoch
dementsprechend kostenintensiv in Anschaffung und Betrieb und erfordern
hohen Bauraum sowie teure Linearführungen, wie z. B. Kugelumlaufführungen.
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In
der industriellen Herstellung und Montage, insbesondere in Herstellungsanlagen
der vorstehend genannten Art, werden als Bewegungsvorrichtung zumeist
Sechs-Achs-Roboter verwendet. Solche Roboter besitzen sechs Freiheitsgrade
und haben den Vorteil, dass sie der Kinematik des menschlichen Arms
einschließlich der Hand nachempfunden sind und daher im
Wesentlichen alle Bewegungen und Orientierungen im Raum nachvollziehen
können. Nachteilig ist jedoch, dass eine auf den distalen
Arbeitsabschnitt (z. B. einen Greifer) des Sechs-Achs-Roboters wirkende
Kraft, z. B. eine Gewichtskraft eines ergriffenen Produkts oder
eine Trägheitskraft aufgrund einer schnellen Beschleunigung
des Roboters, bei einem Sechs-Achs-Roboter von Gelenk zu Gelenk übertragen
wird und dabei zumindest einige der Mehrzahl von angetriebenen Achsen
stets auch in Drehrichtung belastet. Solche Belastungen können
durch die Antriebseinrichtungen der Gelenke jedoch kaum spielfrei
aufgenommen werden und erfordern dementsprechend eine deutliche Überdimensionierung
der Bauteile des Roboters.
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Weitere
Bewegungsvorrichtungen des Standes der Technik sind aus der
GB 2 061 872 A ,
der
EP 0 200 105 A1 oder
der
EP 0 298 427 A1 bekannt,
welche jeweils Lösungen vorstellen, um durch Antrieb einer
Gelenkanordnung eine Linearbewegung zwischen einem Basisabschnitt
und einem Arbeitsabschnitt zu erzeugen.
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Bei
den Bewegungsvorrichtungen des vorstehend zitierten Standes der
Technik sowie auch bei allen anderen Roboter-artigen Bewegungsvorrichtungen,
die eine nicht nur lineare Bewegung des Arbeitsabschnitts im Raum
erlauben, ergibt sich zu dem das Problem, bei einer Linearbewegung
zwischen Arbeitsabschnitt und Basisabschnitt eine definierte Orientierung
des Arbeitsabschnitts im Verhältnis zum Basisabschnitt
sicherzustellen, beispielsweise um ein ergriffenes Formteil während
der Linearbewegung in gewünschter konstanter Orientierung
zur Erdoberfläche zu halten. Zur Sicherstellung der Orientierung
des Arbeitsabschnitts verwenden die bekannten Bewegungsvorrichtungen
eine Riemenübertragung, eine Kettenübertragung
oder eine Zahnradübertragung, welche parallel zur Gelenkanordnung zwischen
dem Basisabschnitt und dem Arbeitsabschnitt verläuft und
eine Orientierungsinformation vom Basisabschnitt auf den Arbeitsabschnitt überträgt.
Diese Übertragungssysteme sind nicht nur kostenaufwendig
und wartungsintensiv sondern zudem spielbehaftet und teilweise ungenau.
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Vor
diesem Hintergrund ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Bewegungsvorrichtung bereitzustellen, welche einfachen Aufbau aufweist, wirtschaftlich
herstellbar und betreibbar ist und welche eine Bewegung des Arbeitsabschnitts
mit hoher Geschwindigkeit erlaubt. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung,
eine neue Herstellungsanlage zur Herstellung eines Formkörpers
anzugeben, welche mit reduzierter Zykluszeit arbeitet.
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Nach
einem ersten Aspekt wird die Aufgabe der Erfindung gelöst
durch eine Bewegungsvorrichtung umfassend einen Basisabschnitt,
einen Arbeitsabschnitt im Abstand vom Basisabschnitt, eine Gelenkanordnung,
welche den Basisabschnitt und den Arbeitsabschnitt miteinander verbindet,
und einen Antriebsabschnitt, welcher mit der Gelenkanordnung zur Übertragung
von Bewegungsantriebskraft gekoppelt ist, um den Arbeitsabschnitt
in Bezug auf den Basisabschnitt zwischen mindestens einer Arbeitsposition
und mindestens einer Rückzugsposition linear zu bewegen,
wobei die Gelenkanordnung umfasst: ein erstes Antriebsglied, welches
durch den Antriebsabschnitt zur Schwenkbewegung um einen am Basisabschnitt
angeordneten ersten Antriebsgelenkpunkt antreibbar ist, ein zweites
Antriebsglied, welches durch den Antriebsabschnitt zur Schwenkbewegung um
einen am Basisabschnitt angeordneten zweiten Antriebsgelenkpunkt
antreibbar ist, ein erstes Abtriebsglied, welches an einem ersten
Zwischengelenkpunkt im Abstand vom ersten Antriebsgelenkpunkt schwenkbar
mit dem ersten Antriebsglied gekoppelt ist, ein zweites Abtriebsglied,
welches an einem zweiten Zwischengelenkpunkt im Abstand vom zweiten
Antriebsgelenkpunkt schwenkbar mit dem zweiten Antriebsglied gekoppelt
ist, und eine Abtriebskopplungseinheit, welche das erste und das zweite
Abtriebsglied schwenkbar miteinander koppelt. Eine Bewegungsvorrichtung
mit zumindest diesen Merkmalen wird hier im folgenden als Bewegungsvorrichtung
mit geschlossener kinematischer Kette oder auch als Bewegungsvorrichtung
mit Scherenkinematik bezeichnet.
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Erfindungsgemäß ist
eine universell einsetzbare Bewegungsvorrichtung nach dem ersten
Aspekt der Erfindung darüber hinaus dadurch charakterisiert,
dass das erste Abtriebsglied einen im Abstand vom ersten Zwischengelenkpunkt
und von der Abtriebskopplungseinheit angeordneten ersten Übertragungsgelenkpunkt
aufweist, an welchem ein erstes Übertragungsglied schwenkbar
gehalten ist, dass das zweite Abtriebsglied einen im Abstand vom
zweiten Zwischengelenkpunkt und von der Abtriebskopplungseinheit
angeordneten zweiten Übertragungsgelenkpunkt aufweist,
an welchem ein zweites Übertragungsglied schwenkbar gehalten
ist, dass die Übertragungsglieder ferner jeweils einen
Verbindungsgelenkpunkt aufweisen, wobei die Verbindungsgelenkpunkte
koaxial oder im festen Abstand zueinander angeordnet sind, dass
der Arbeitsabschnitt einen Schlitten umfasst, wobei der Schlitten
am ersten und am zweiten Verbindungsgelenkpunkt schwenkbar mit dem
ersten und dem zweiten Übertragungsglied gekoppelt ist
und an der Abtriebskopplungseinheit relativ zu dieser verschiebbar
gehalten ist, oder wobei der Schlitten relativ zum ersten und zum
zweiten Übertragungsglied verschiebbar gehalten ist und
relativ zur Abtriebskopplungseinheit schwenkbar gehalten ist.
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Durch
die erfindungsgemäße Konstruktion aus den Übertragungsgliedern,
den Verbindungsgelenkpunkten sowie dem mindestens einen verschiebbaren
Schlitten am distalen Abschnitt der Bewegungsvorrichtung (dem im
Abstand vom Basisabschnitt angeordneten Abschnitt) kann mit konstruktiv einfachen
Mitteln der Effekt erzielt werden, dass der Schlitten und somit
der Arbeitsabschnitt in einer konstanten Orientierung in Bezug auf
den Basisabschnitt gehalten werden kann, wenn die Gelenkanordnung zur
Linearverschiebung des Arbeitsabschnitts betrieben wird. Auf zusätzliche
Riemenübertragungen, Kettenübertragungen oder
Zahnradübertragungen, wie sie in herkömmlichen
Bewegungsvorrichtungen zur Beibehaltung der Orientierung des Arbeitsabschnitts
erforderlich sind, kann somit verzichtet werden. Im Ergebnis entfällt
der konstruktive sowie wartungstechnische Aufwand für zusätzliche
Getriebeteile. Die Stabilität der Glieder und Gelenkpunkte
der Bewegungsvorrichtung muss dementsprechend auch nicht dafür
ausgelegt sein, die hohen Vorspannkräfte aufzunehmen, die
für den Betrieb mit parallel dazu verlaufenden Riemenübertragungen
notwendig sind. Ferner eignet sich die erfindungsgemäße
Bewegungsvorrichtung, welche ohne Riemen oder Ketten auskommt, besonders
für den Einsatz in Reinräumen oder für
besonders genaue Bewegungsabläufe, da das notwendigerweise
mit Riemen- und Kettenübertragungen oder auch Zahnradübertragungen
einhergehende Spiel entfällt.
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Die
erfindungsgemäße Bewegungsvorrichtung erzielt
dann, wenn der Schlitten des Arbeitsabschnitts schwenkbar mit der Übertragungskopplungseinheit
gekoppelt ist und linear verschiebbar mit der Abtriebskopplungseinheit
gekoppelt ist, durch die spezielle Anordnung aus Übertragungsgliedern,
Verbindungsgelenkpunkten und Schlitten gleichzeitig einen weiteren
wichtigen technischen Effekt einer deutlichen Erhöhung
der Geschwindigkeit der Linearbewegung des Arbeitsabschnitts in
Bezug auf den Basisabschnitt. Aufgrund der besonderen Hebelverhältnisse
erfolgt bei einer Schwenkbewegung des ersten und des zweiten Antriebsglieds
um einen bestimmten Winkelbetrag eine Verschiebung des Schlittens
in linearer Richtung, welche deutlich größer ist
als die gleichzeitig auftretende Verschiebung der Abtriebskopplungseinheit.
Eine am Schlitten angebrachte Arbeitseinrichtung wird dementsprechend
bei gleicher Antriebsbewegung der Antriebsglieder schneller und mit
größerer Beschleunigung zwischen Arbeitsposition
und Rückzugsposition bewegt als etwa ein an der Abtriebskopplungseinheit
angebrachter Arbeitsabschnitt einer Bewegungsvorrichtung ohne die
erfindungsgemäße Konstruktion.
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Die
erzielte Geschwindigkeitssteigerung geht dabei nicht zu Lasten des
Bauraums, da sich die Übertragungsglieder zusammen mit
der Scherenkinematik der Antriebs- und Abtriebsglieder in der Rückzugsposition ”zusammenfalten” und
in der Arbeitsposition teleskopartig ausklappen.
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Die
Abtriebskopplungseinheit kann eine Abtriebskopplungsachse aufweisen, an
welcher das erste und das zweite Abtriebsglied relativ zu einander schwenkbar
gehalten sind, wobei an der Abtriebskopplungsachse vorzugsweise
ferner eine Schlittenführung zur linear verschiebbaren
Führung des Schlittens so gehalten sein kann, dass die
Schlittenführung relativ zum ersten und zweiten Übertragungsglied
schwenkbar ist. Eine solche gemeinsame Abtriebskopplungsachse schafft
eine besonders einfache und dabei spielarme Konstruktion der Abtriebskopplungseinheit.
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Grundsätzlich
ist jedoch denkbar, dass die Abtriebskopplungseinheit eine Mehrzahl
von Achsen aufweist, oder sogar separate Achsen für die
beiden daran gehaltenen Glieder und für die Schlittenführung,
wobei die mehreren Achsen dann an einem diese verbindenden Kopplungskörper
gelagert bzw. befestigt sind.
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Als
besonders einfache und nahezu spielfreie Konstruktionsvariante hat
sich eine Abtriebskopplungseinheit mit einer Abtriebskopplungsachse erwiesen,
wobei eines der beiden Abtriebsglieder drehbar auf der Abtriebskopplungsachse
gelagert ist, wobei das andere der beiden Abtriebsglieder drehfest
mit der Abtriebskopplungsachse verbunden ist, und wobei eine Schlittenführung
zur linear verschiebbaren Führung des Schlittens drehbar
auf der Abtriebskopplungsachse gelagert ist.
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Abhängig
von der Länge der verschiedenen Glieder der Gelenkanordnung
sowie der Anordnung der Gelenkpunkte ergeben sich für den
Schlitten unterschiedliche Hubwege und Hubgeschwindigkeiten im Verhältnis
zum für die Schwenkbewegung erforderlichen Kraftaufwand.
In einer sehr einfachen Konstruktion könnten die Abtriebsglieder
als längliche Streben ausgebildet sein, an welchen jeweils
der Übertragungsgelenkpunkt, der Abtriebsgelenkpunkt und
der Zwischengelenkpunkt im Wesentlichen auf einer Linie liegend
angeordnet sind. Zumindest der oben genannte Effekt einer Stabilisierung
der Orientierung des Arbeitsabschnitts im Verhältnis zum
Basisabschnitt wird in einer solchen Ausführungsform erreicht,
wobei für die Anordnung der Gelenkpunkte als Varianten
in Frage kommen: (1) der Abtriebsgelenkpunkt ist zwischen dem Übertragungsgelenkpunkt und
dem Zwischengelenkpunkt angeordnet oder (2) der Übertragungsgelenkpunkt
ist zwischen dem Abtriebsgelenkpunkt und dem Zwischengelenkpunkt angeordnet.
In der letzteren Alternative würde sich der Schlitten jedoch
in entgegengesetzter Richtung zur Abtriebskopplungseinheit bewegen.
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Ein
besonders günstiges Verhältnis aus erreichbarer
Beschleunigungswirkung und aufzuwendender Antriebsenergie wird in
einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Bewegungsvorrichtung erreicht, in welcher ein Winkel zwischen einer
Verbindungslinie zwischen der Abtriebskopplungseinheit und dem ersten
Zwischengelenkpunkt und einer Verbindungslinie zwischen der Abtriebskopplungseinheit und
dem ersten Übertragungsgelenkpunkt sowie ein Winkel zwischen
einer Verbindungslinie zwischen der Abtriebskopplungseinheit und
dem zweiten Zwischengelenkpunkt und einer Verbindungslinie zwischen
der Abtriebskopplungseinheit und dem zweiten Übertragungsgelenkpunkt
in einem Bereich von ungefähr 10 Grad bis 170 Grad, vorzugsweise
in einem Bereich von ungefähr 75 Grad bis ungefähr
115 Grad, am stärksten bevorzugt bei ungefähr
95 Grad liegt. Im Winkelbereich zwischen ungefähr 10 Grad und
ungefähr 170 Grad stellt sich der Vorteil ein, das ein
Verklemmen der Gelenkanordnung in den Extrempositionen durch die
Vermeidung gestreckter Kniehebel weitestgehend verhindert werden
kann. In dem Winkelbereich zwischen ungefähr 75 Grad und 115
Grad wurden experimentell die besten Werte für eine maximale
Beschleunigung bei minimalem Leistungsaufwand des Antriebsabschnitts
erzielt. Dabei ist anzumerken, dass die Optimierung des Winkels keine
triviale Aufgabe ist, da eine höhere Beschleunigung des
Schlittens einerseits durch höhere Antriebsleistung und
andererseits durch andere Winkelverhältnisse der Gelenkanordnung
erreichbar ist, so dass sich eine Optimierungsaufgabe mit mehreren Unbekannten
ergibt. Die vorstehend genannten Optimalwerte wurden auf experimentellem
Wege bestätigt.
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In
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist ein Abstand
zwischen dem ersten bzw. zweiten Übertragungsgelenkpunkt
und dem ersten bzw. zweiten Verbindungsgelenkpunkt größer
als ein Abstand zwischen dem ersten bzw. zweiten Übertragungsgelenkpunkt
und der Abtriebskopplungseinheit. Eine Bewegungsvorrichtung dieser
Ausführungsform ist mit besonders großem Hubweg
zwischen der maximal eingefahrenen und maximal ausgefahrenen Stellung
betreibbar.
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Im
Hinblick auf den durch die Gelenkanordnung der Bewegungsvorrichtung
eingenommen Raum hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn
die Verbindungsgelenkpunkte zwischen dem Basisabschnitt und der
Abtriebskopplungseinheit angeordnet sind.
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Einfach
und kostengünstig sind die Übertragungsglieder
durch starre, strebenartige Bauelemente gebildet. In einer Variante
der Erfindung wird alternativ daran gedacht, dass mindestens eines,
vorzugsweise beide Übertragungsglieder als Linearstellglieder
ausgebildet sind (z. B. in Form von elektrischen oder hydraulischen/pneumatischen
Kolben-Zylinder-Anordnungen oder Linearmotoren). Solche Linearstellglieder
könnten bei entsprechender Ansteuerung eine zusätzliche
Beschleunigung des Arbeitsabschnitts bei der Vorschubbewegung erzielen.
Ferner ist mittels mindestens eines derartigen Linearstellglieds
eine Drehung des Arbeitsabschnitts unabhängig von der Drehung
der Antriebs- und Abtriebsglieder (zusätzliche Schwenkachse)
oder eine Feinabstimmung der Orientierung des Arbeitsabschnitts
denkbar.
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Eine
weitere konstruktiv einfach Ausführungsform der Erfindung
sieht vor, dass der erste Antriebsgelenkpunkt und der zweite Antriebsgelenkpunkt
koaxiale Drehachsen oder eine gemeinsame Drehachse aufweisen. Insbesondere
kann in einer solchen Bewegungsvorrichtung die Gelenkanordnung sowohl
in der Rückzugsposition als auch in der Arbeitsposition
möglichst flach ausgebildet werden, so dass sie in einer
Richtung parallel zur Drehachse der Antriebsgelenkpunkte minimalen
Raumbedarf hat.
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Nach
einem zweiten Aspekt der Erfindung wird die oben genannte Erfindungsaufgabe
unabhängig oder in Kombination mit dem ersten Aspekt der Erfindung
gelöst durch eine Bewegungsvorrichtung umfassend einen
Basisabschnitt, einen Arbeitsabschnitt im Abstand vom Basisabschnitt,
eine Gelenkanordnung, welche den Basisabschnitt und den Arbeitsabschnitt
miteinander verbindet, und einen Antriebsabschnitt, welcher mit
der Gelenkanordnung zur Übertragung von Bewegungsantriebskraft
gekoppelt ist, um den Arbeitsabschnitt in Bezug auf den Basisabschnitt
zwischen mindestens einer Arbeitsposition und mindestens einer Rückzugsposition
linear zu bewegen, wobei die Gelenkanordnung umfasst: ein erstes
Antriebsglied, welches durch den Antriebsabschnitt zur Schwenkbewegung
um einen am Basisabschnitt angeordneten ersten Antriebsgelenkpunkt antreibbar
ist, ein zweites Antriebsglied, welches durch den Antriebsabschnitt
zur Schwenkbewegung um einen am Basisabschnitt angeordneten zweiten Antriebsgelenkpunkt
antreibbar ist, ein erstes Abtriebsglied, welches an einem ersten
Zwischengelenkpunkt im Abstand vom ersten Antriebsgelenkpunkt schwenkbar
mit dem ersten Antriebsglied gekoppelt ist, ein zweites Abtriebsglied,
welches an einem zweiten Zwischengelenkpunkt im Abstand vom zweiten
Antriebsgelenkpunkt schwenkbar mit dem zweiten Antriebsglied gekoppelt
ist, und eine Abtriebskopplungseinheit, welche das erste und das zweite
Abtriebsglied schwenkbar miteinander koppelt, wobei die Gelenkanordnung
einseitig fliegend gelagert ist.
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Unter
einer einseitig fliegenden Lagerung wird erfindungsgemäß eine
Lagerung der Gelenkanordnung verstanden, bei welcher eine die Kräfte
der Gelenkanordnung (Trägheitskräfte und Gewichtskräfte)
zu einem nicht unwesentlichen Anteil aufnehmende Verbindung zwischen
Gelenkanordnung und Basisabschnitt im Wesentlichen nur auf einer
Seite einer gedachten Ebene vorhanden ist, welche durch die Schwenkbewegung
des ersten oder/und des zweiten Antriebsglieds aufgespannt wird,
d. h. durch eine Ebene welche senkrecht zur Drehachse des ersten
oder/zweiten Antriebsglieds verläuft und das erste bzw.
zweite Antriebsglied schneidet.
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Eine
Bewegungsvorrichtung des zweiten Aspekts der Erfindung musste für
den Fachmann aufgrund augenscheinlicher Nachteile auf den ersten Blick
als unvorteilhaft erscheinen und war dementsprechend nicht naheliegend.
Insbesondere erfordert eine einseitig fliegende Lagerung eine stabilere
Konstruktion zur Aufnahme der Kippmomente im Bereich der Verbindung
zwischen Gelenkanordnung und Basisabschnitt. Über dies
stellt sich in Bewegungsvorrichtungen mit unabhängig voneinander
anzutreibenden Antriebsgliedern im ersten Moment die Problematik,
wie die Antriebskraft auf das vom Basisabschnitt entferntere Antriebsglied übertragen
werden soll. Es ist als Verdienst des Erfinders anzusehen, sich über
dieses Vorurteil hinweggesetzt zu haben und erkannt zu haben, dass
eine einseitig fliegend gelagerte Bewegungsvorrichtung den Aktionsradius der
Vorrichtung in einem Maße erhöht, der den zusätzlichen
Aufwand zur Stabilisierung der Lagerung und ggf. zur Übertragung
der Antriebskraft überkompensiert. So kann in einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung die erfindungsgemäß gelagerte Gelenkanordnung
so verschwenkt werden, dass der Arbeitsabschnitt um einen praktisch
beliebigen Winkel von 360 Grad frei um den Basisabschnitt drehbar ist,
so dass auch komplexe Bewegungsabläufe in der vollständigen
Umgebung der Bewegungsvorrichtung möglich sind.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Bewegungsvorrichtung
des zweiten Aspekts ist vorgesehen, dass der Antriebsabschnitt eine
erste Antriebseinheit zur Übertragung von Bewegungsantriebskraft
auf das erste Antriebsglied umfasst, dass die erste Antriebseinheit
am Basisabschnitt befestigt ist, dass das erste Antriebsglied auf
einer Seite der Gelenkanordnung am Basisabschnitt oder/und an der
ersten Antriebseinheit fliegend gelagert ist, und dass das zweite
Antriebsglied auf der gleichen Seite wie das erste Antriebsglied
fliegend gelagert ist oder am ersten Antriebsglied fliegend gelagert
ist. Mit den Merkmalen dieser Ausführungsform wird eine
einseitig fliegende Lagerung mit einer geringen Anzahl von Bauteilen
einfach und kostengünstig verwirklicht.
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Vorzugsweise
ist in einer Bewegungsvorrichtung des ersten Aspekts oder des zweiten
Aspekts der Erfindung vorgesehen, dass der Antriebsabschnitt eine
erste Antriebseinheit zur Übertragung von Bewegungsantriebskraft
auf das erste Antriebsglied und eine zweite Antriebseinheit zur Übertragung
von Bewegungsantriebskraft auf das zweite Antriebsglied umfasst,
wobei die Antriebseinheiten vorzugsweise unabhängig voneinander
ansteuerbar sind.
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Durch
die Bereitstellung zweier Antriebseinheiten können die
beiden Antriebsglieder relativ zueinander in Schwenkbewegung versetzt
werden, so dass der Arbeitsabschnitt sich zwischen der Rückzugsposition
und der mindestens einen Arbeitsposition bewegt, wobei der direkte
Antrieb jedes Antriebsglieds durch eine eigene Antriebseinheit besonders zuverlässig
und flexibel ist. Wenn darüber hinaus die beiden Antriebseinheiten
unabhängig voneinander ansteuerbar sind, so lässt
sich der Arbeitsabschnitt nicht nur linear von dem Basisabschnitt
weg oder auf diesen zu bewegen, sondern kann mit Bewegungskomponenten
in Umfangsrichtung um den Antriebsgelenkpunkt und damit innerhalb
der Reichweite der Bewegungsvorrichtung nahezu an jeder Stelle der durch
die Schwenkbewegung der Gelenkanordnung aufgespannten Ebene positioniert
werden. So ist eine einfache Kreisbewegung des Arbeitsabschnitts um
einen der Antriebsgelenkpunkte einfach dadurch möglich,
dass nur eine der beiden Antriebseinheiten betrieben wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform einer Bewegungsvorrichtung
des ersten und des zweiten Aspekts kann darüber hinaus
vorgesehen sein, dass die Antriebseinheiten jeweils durch Motoreinheiten gebildet
sind, wobei jede der Motoreinheiten umfasst: einen Motor, der einen
Stator und einen Rotor aufweist, sowie ein Ausgangselement, das
durch den Rotor des Motors oder durch ein Bewegungselement eines
vom Rotor des Motors angetriebenen Getriebes gebildet ist. Durch
den Einsatz von Motoren entfällt die Notwendigkeit der
Umwandlung der Bewegung der Antriebseinheiten in eine Drehbewegung zur
Verschwenkung der Antriebsglieder. Um die zumeist hohe Drehzahl
von Motoren in die geringe Drehgeschwindigkeit der Antriebsglieder
mit hoher Kraft umsetzen zu können, empfehlen sich geeignete Untersetzungsgetriebe
zwischen dem Rotor des Motors und dem Ausgangselement. Alternativ
können Torque-Motoren eingesetzt werden, welche eine besonders
genaue und kraftvolle Rotorausgabe mit geeigneter Geschwindigkeit
bereitstellen können.
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Sind
die Antriebseinheiten aus Motoreinheiten gebildet, so wird in einer
bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, dass der Stator
der ersten Motoreinheit in Bezug auf den Basisabschnitt drehfest
ist, dass das Ausgangselement der ersten Motoreinheit in Bezug auf
das erste Antriebsglied drehfest ist, dass der Stator oder/und eine
Getriebegehäuse der zweiten Motoreinheit in Bezug auf das
zweite Antriebsglied drehfest ist und dass das Ausgangselement der
zweiten Motoreinheit in Bezug auf das Ausgangselement der ersten
Motoreinheit drehfest oder mit diesem identisch ist. Durch die drehfeste
Verbindung oder einstückige Ausführung der Ausgangselement
der beiden Motoreinheiten wird der konstruktive Vorteil erzielt,
dass die zweite Motoreinheit teilweise oder vollständig
an der ersten Motoreinheit abgestützt werden kann und,
besonders bevorzugt, eine Abstützung der zweiten Motoreinheit
gänzlich entfallen kann, auf diese Weise kann eine fliegende
Lagerung der Bewegungsvorrichtung mit einfachen Mitteln realisiert
werden.
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Sind
die Antriebseinheiten aus Motoreinheiten gebildet, so sind für
die Konstruktion des Antriebsabschnitts in Bezug auf den Basisabschnitt
und die Gelenkanordnung mehrerer Ausführungsvarianten denkbar:
In
einer ersten Ausführungsvariante ist die erste Motoreinheit
am Basisabschnitt befestigt und die zweite Motoreinheit, die Gelenkanordnung
und der Arbeitsabschnitt sind im Wesentlichen nur am Ausgangselement
der ersten Motoreinheit freitragend gehalten. Dabei können
die erste und die zweite Motoreinheit im Wesentlichen identisch
zueinander aufgebaut sein und die Ausgangselemente der beiden Motoreinheiten
können aneinander befestigt sein. Durch den identischen
Aufbau kann ein zuverlässiger Gleichlauf beider Antriebseinheiten
und somit eine zuverlässige Positionierung des Arbeitsabschnitts
sichergestellt werden. Zweckmäßigerweise kann
in dieser Variante die Gelenkanordnung (in Richtung der Drehachsen der
Motoren betrachtet) zwischen den beiden Motoreinheiten angeordnet
sein.
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Die
erfindungsgemäße Motoreinheiten ermöglichen
eine Bewegung der Antriebsglieder unter Verwendung von direkt angetriebenen
Getrieben. Auf spielbehaftete Übertragungsglieder kann
somit verzichtet werden, sodass eine sehr genaue Bewegung der Antriebsglieder
und damit des Arbeitsabschnitts möglich ist. Eine fliegende
Lagerung der Bewegungsvorrichtung, insbesondere an einer der Antriebseinheiten,
erzielt ferner den kinematischen Effekt, dass bei symmetrischem
Aufbau, insbesondere gleichen Rotationsträgheitsmomenten
der beiden Antriebsglieder, eine Beschleunigung des ersten Antriebsglieds
durch eine Antriebseinheit aufgrund des Drehimpulserhaltungssatzes
zu einer gleichgroßen, jedoch entgegengesetzt gerichteten
Beschleunigung des zweiten Antriebsglieds führt, so dass
im Idealfall das zweite Antriebsglied kaum noch eigenständig
angetrieben werden muss (Rotationsrückstoß). Praktisch
kann jedoch zumindest erreicht werden, dass am Basisabschnitt eine
leistungsstarke Antriebseinheit zum Antrieb des ersten Antriebsglieds
stabil befestigt werden kann, während die fliegend gelagerte zweite
Antriebseinheit zum Antrieb des zweiten Antriebsglieds leistungsschwächer
und damit leichter ausgeführt werden kann, so dass die
Kräfte der fliegenden Lagerung am Basisabschnitt reduziert
werden können. Alternativ zum oben erwähnten identischen
Aufbau beider Antriebseinheiten könnte somit auch mit den
vorstehend genannten Vorteilen die zweite Antriebseinheit geringere
Leistung bzw. geringeres Gewicht aufweisen als die auf Seiten des
Basisabschnitts befestigte Antriebseinheit.
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In
einer zweiten Ausführungsvariante sind die beiden Motoreinheiten
auf der gleichen Seite der Gelenkanordnung angeordnet, was besondere
Vorteile im Hinblick auf den Anschluss der Motoreinheiten mit sich
bringt, da Versorgungsleitungen der Motoreinheiten nicht durch den
Schwenkweg der Gelenkanordnung geführt werden müssen.
Eine Bewegungsvorrichtung der zweiten Variante kann mit konstruktiven
Vorteilen beispielsweise dadurch realisiert werden, dass die beiden
Motoreinheiten am Basisabschnitt befestigt sind, dass das Ausgangselement
der ersten Motoreinheit das erste Antriebsglied antreibt, und dass
das Ausgangselement der zweiten Motoreinheit eine Welle antreibt
oder durch eine Welle gebildet ist, wobei die Welle eine Durchgangsöffnung des
ersten Antriebsglieds durchsetzt und das zweite Antriebsglied antreibt.
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Eine
Bewegungsvorrichtung nach dem ersten oder zweiten Aspekt der Erfindung
eignet sich insbesondere dann gut für jegliche Transferaufgaben,
in denen ein Produkt durch den Arbeitsabschnitt zu transportieren
ist, wenn der Arbeitsabschnitt Haltemittel aufweist, um mindestens
ein Produkt zu erfassen, zu halten und zwischen der mindestens einen Arbeitsposition
und der Rückzugsposition zu bewegen. Eine derart weitergebildete
Bewegungsvorrichtung ist dann insbesondere speziell für
den Betrieb in einer Herstellungsanlage zur Herstellung eines Formkörpers
durch ein Formgebungsverfahren z. B. ein Spritzgussverfahren oder
Press- bzw. Stanzverfahren, eingerichtet, wie später noch
detaillierter beschrieben wird. Die bei solchen Herstellungsverfahren
häufig auftretenden Kräfte auf den Arbeitsabschnitt
wirken in der erfindungsgemäßen Bewegungsvorrichtung
zum großen Teil senkrecht zu den Schwenkachsen der Glieder
und können somit besonders stabil in die Lager der Schwenkachsen
eingeleitet werden.
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Nach
einem dritten Aspekt wird die Erfindungsaufgabe unabhängig
oder in Kombination mit dem ersten oder/und dem zweiten Aspekt der
Erfindung gelöst durch eine Anordnung, umfassend einen Basisabschnitt,
eine erste Bewegungsvorrichtung und eine zweite Bewegungsvorrichtung,
wobei jede der Bewegungsvorrichtungen einen Arbeitsabschnitt im
Abstand vom Basisabschnitt und eine den Basisabschnitt und den Arbeitsabschnitt
miteinander verbindende Gelenkanordnung aufweist und wobei die Gelenkanordnung
jeder Bewegungsvorrichtung umfasst: ein erstes Antriebsglied, welches
durch den Antriebsabschnitt zur Schwenkbewegung um einen am Basisabschnitt
angeordneten ersten Antriebsgelenkpunkt antreibbar ist, ein zweites
Antriebsglied, welches durch den Antriebsabschnitt zur Schwenkbewegung
um einen am Basisabschnitt angeordneten zweiten Antriebsgelenkpunkt
antreibbar ist, ein erstes Abtriebsglied, welches an einem ersten
Zwischengelenkpunkt im Abstand vom ersten Antriebsgelenkpunkt schwenkbar
mit dem ersten Antriebsglied gekoppelt ist, ein zweites Abtriebsglied,
welches an einem zweiten Zwischengelenkpunkt im Abstand vom zweiten
Antriebsgelenkpunkt schwenkbar mit dem zweiten Antriebsglied gekoppelt
ist, und eine Abtriebskopplungseinheit, welche das erste und das zweite
Abtriebsglied schwenkbar miteinander koppelt, wobei das erste Antriebsglied
der ersten Bewegungsvorrichtung und das erste Antriebsglied der zweiten
Bewegungsvorrichtung von einem gemeinsamen ersten Zentralantriebsglied
gebildet sind oder zu einem gemeinsamen ersten Zentralantriebsglied fest
miteinander verbunden sind, so dass sie um den gleichen ersten Antriebsgelenkpunkt
verschwenkbar sind, wobei das zweite Antriebsglied der ersten Bewegungsvorrichtung
und das zweite Antriebsglied der zweiten Bewegungsvorrichtung von
einem gemeinsamen zweiten Zentralantriebsglied gebildet sind oder
zu einem gemeinsamen zweiten Zentralantriebsglied fest miteinander
verbunden sind, so dass sie um den gleichen zweiten Antriebsgelenkpunkt verschwenkbar
sind, und wobei die Anordnung ferner einen Antriebsabschnitt aufweist,
welcher mit dem ersten oder/und dem zweiten Zentralantriebsglied zur Übertragung
von Bewegungsantriebskraft gekoppelt ist, um die Arbeitsabschnitte
der Bewegungsvorrichtungen in Bezug auf den Basisabschnitt zwischen jeweils
mindestens einer Arbeitsposition und jeweils mindestens einer Rückzugsposition
zu bewegen.
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Mit
der erfindungsgemäßen Anordnung ist eine Kombination
zweier Bewegungsvorrichtungen nach dem Prinzip der geschlossenen
kinematischen Kette geschaffen worden, wobei die Anordnung in ihrer Konstruktion
und ihren technischen Effekten deutlich über eine bloße
Addition zweier herkömmlicher Bewegungsvorrichtungen hinaus
geht. So können beide Bewegungsvorrichtungen an einem gemeinsamen
Basisabschnitt gehalten und durch einen gemeinsamen Antriebsabschnitt
angetrieben werden, wodurch Herstellungs- und Betriebskosten sowie Raumbedarf
eingespart werden können. Die erfindungsgemäße
Anordnung ist nach ihrem Grundprinzip eine einzige Vorrichtung,
mit welcher gleichzeitig zwei Arbeitsabschnitte präzise
synchron zueinander betreibbar sind. So kann die Anordnung beispielsweise
gleichzeitig zwei Maschinen bedienen, etwa gleichzeitig zwei Formteile
aus einer Form entnehmen.
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Zwar
können die beiden Arbeitsabschnitte aufgrund der gemeinsamen
Zentralantriebsglieder beider Bewegungsvorrichtungen nicht mehr
unabhängig voneinander bewegt werden, jedoch hat der Erfinder
erkannt, dass gerade im Bereich industriellen Fertigung und Montage
oder auch in anderen Anwendungen ein und derselbe Arbeitsvorgang
zweckmäßig an zwei räumlich getrennten
Orten zu verrichten ist und dass eine symmetrische Bewegung des Arbeitsabschnitts
dann sogar in besonderem Maße erwünscht ist. Als
Beispiel kann angeführt werden, dass die erfindungsgemäße
Anordnung zwei im Abstand voneinander angeordnete Spritzgussformen gleichzeitig
entladen kann, und zwar Dank der erfindungsgemäßen
Konstruktion in zuverlässiger zeitlicher und räumlicher
Symmetrie, so dass sich die vorstehend genannte Einschränkung
in einer solchen Herstellungsanlage sogar als zusätzlicher
Vorteil erweist.
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Ein
weiter wichtiger Vorteil der erfindungsgemäßen
Anordnung liegt in der Möglichkeit, mit einfachen Mitteln
die Massenverteilung um die Lagerung der Anordnung am Basisabschnitt
symmetrischer zu gestalten. Wenn insbesondere das erste und das zweite
Zentralantriebsglied durch starre Streben gebildet sind, welche
sich im Wesentlichen mittig kreuzen, wobei der erste und der zweite
Antriebsgelenkpunkt im Kreuzungspunkt der Streben liegen, so kann
eine im Wesentlichen symmetrische Massenverteilung erzielt werden
und die auf die Lagerung der Anordnung im Basisabschnitt bzw. Antriebsabschnitt
einwirkenden Kräfte können deutlich reduziert werden.
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Eine
im Wesentlichen symmetrisch aufgebaute Anordnung bietet darüber
hinaus den entscheidenden Vorteil, dass während der Bewegung
der Glenkanordnungen auftretende Trägheitskräfte gleichzeitig
und im Wesentlichen mit gleicher Größe in entgegengesetzten
Richtungen auftreten und sich somit gegenseitig aufheben und nicht
in die Lagerung der Anordnung am Basisabschnitt bzw. am Antriebsabschnitt
eingeleitet werden.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung kann durch eines oder
mehrere der vorstehend genannten Merkmale der Bewegungsvorrichtung
des ersten Aspekts oder/und des zweiten Aspekts weitergebildet werden.
Insbesondere kann jede der beiden Bewegungsvorrichtungen eine Bewegungsvorrichtung
des ersten oder/und des zweiten Erfindungsaspekts sein, wobei die
den Antriebsabschnitt oder den Basisabschnitt betreffenden Merkmale
vorzugsweise nur einmal vorgesehen werden, nämlich für
den gemeinsamen Antriebsabschnitt bzw. den gemeinsamen Basisabschnitt
usw. Ferner kann eine erfindungsgemäße Anordnung
mehr als zwei Bewegungsvorrichtungen der beschriebenen Art umfassen,
welche auch unabhängig voneinander bewegbar sind. So kann
beispielsweise ein Hubliftsystem realisiert werden, das mit mehreren
Arbeitsabschnitten gleichzeitig mehrere Bewegungsabläufe
ausführt und dabei an einem gemeinsamen Basisabschnitt
gehalten ist und durch einen oder mehrere Antriebsabschnitte angetrieben wird.
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Nach
einem vierten Aspekt betrifft die Erfindung eine Herstellungsanlage
zur Herstellung eines Produkts, wobei die Herstellungsanlage mindestens ein
Werkzeug und eine Transfereinrichtung zur Beladung oder/und Entladung
des Werkzeugs umfasst.
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Solche
Herstellungsanlagen sind im Stand der Technik gut bekannt und verwenden
als Transfereinrichtung zumeist Sechs-Achs-Roboter. Sechs-Achs-Roboter
sind jedoch relativ teuer, da sie eine Vielzahl von eigenständig angetriebenen
Achsen aufweisen, welche für die im Wesentlichen lineare
Bewegung während des Be- und Entladens des Werkzeugs großteils
nicht notwendig sind. Durch die Vielzahl von in unterschiedlichen
Richtungen schwenkbar angetriebenen Gelenke werden von Seiten des
Werkzeugs oder Produkts aus auf die Transfereinrichtung einwirkende
externe Kräfte stets auch teilweise direkt in die Antriebseinrichtungen
eingeleitet. Dementsprechend müssten die Sechs-Achs-Roboter
zumeist überdimensioniert werden, wodurch weitere Kosten
entstehen.
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Im
Stand der Technik wurden daher größere Anstrengungen
unternommen, Alternativen für Sechs-Achs-Roboter für
die Be- und Entladung von Werkzeugen zu finden. Umfangreiche Entwicklungen auf
diesem Gebiet führten zum Einsatz verschiedener Linearbewegungsvorrichtungen
mit einem oder mehreren verschiebbaren Schlitten, welche durch einen
Kugelumlaufspindeltrieb, durch Linearmotoren, durch einen Riemenantrieb,
durch Seilzüge oder durch einen Kettentrieb bewegt werden.
Derartige Vorrichtungen haben jedoch den Nachteil, dass sie hohe
Antriebsleistung benötigen, um die erforderliche Beschleunigung
des Schlittens für geringe Zykluszeiten zu erreichen. Ferner
benötigen die herkömmlichen Linearbewegungsvorrichtungen
eine Vielzahl von beweglichen Bauteilen, auf welche bei den hohen
Beschleunigungen große Trägheitskräfte einwirken.
Riemen- und Kettenantriebe sowie Linearführungen sind zudem
relativ laut, wartungsintensiv und für Reinraumumgebungen
ungeeignet.
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Vor
diesem Hintergrund schafft die vorliegende Erfindung nach dem vierten
Aspekt eine Herstellungsanlage der genannten Art, welche geringere Anschaffungskosten
aufweist und wirtschaftlicher, insbesondere mit verkürzter
Zykluszeit, arbeitet, indem erfindungsgemäß als
Transfereinrichtung mindestens eine Bewegungsvorrichtung mit geschlossener
kinematischer Kette vorgesehen ist. Eine solche Bewegungsvorrichtung
kann in einfacher Weise durch Änderung des Winkels zwischen
den beiden Antriebsgliedern eine Linearbewegung des Arbeitsabschnitts
bewirken. Die Bewegungsvorrichtung kommt dabei mit nur einer angetriebenen
Achse aus, während die mindestens drei weiteren Achsen
als passive Achsen kostengünstig und stabil hergestellt werden
können, um die auf den Arbeitsabschnitt einwirkenden externen
Kräfte aufzunehmen. Die Transfereinrichtung der erfindungsgemäßen
Herstellungsanlage arbeitet ohne Riemen- oder Kettenübertragungen
sowie ohne Zahnräder zwischen den einzelnen Gliedern und
weist gegenüber herkömmlichen Lösungen
reduzierten Anschaffungs- und Wartungsaufwand auf. Die Antriebsglieder
sind schwenkbar und können daher durch Motoreinheiten direkt,
präzise und spielfrei angesteuert werden. Auf aufwändige Linearführungen
kann weitestgehend verzichtet werden.
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Ein
weiterer besonderer Vorteil einer Herstellungsanlage mit Bewegungsvorrichtung
mit geschlossener kinematischer Kette liegt in der einfachen Möglichkeit,
zusätzlich zur Linearbewegung des Arbeitsabschnitts eine
weitere Bewegung mit Bewegungskomponente senkrecht zur Achse der
Linearbewegung auszuführen. Dazu wird der Antriebsabschnitt
einfach derart angesteuert, dass die beiden Antriebsglieder in Bezug
auf den Basisabschnitt mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten verschwenkt werden
oder in gleicher Richtung verschwenkt werden. Dieses Merkmal ist
in der speziellen Anwendung, nämlich einer Herstellungsanlage
zur Herstellung eines Formkörpers, von besonderer Bedeutung, da
z. B. beim Entformen eines Formkörpers regelmäßig
der Formkörper zunächst linear aus der Form zurückgezogen
werden muss und anschließend an einer anderen Position,
die im Abstand von der Achse der Linearbewegung liegt, abgelegt
oder an eine andere Vorrichtung übergeben werden muss.
Es ist als Verdienst des Erfinders anzusehen, die spezielle Eignung
einer an sich bekannten Bewegungsvorrichtung mit geschlossener kinematischer
Kette für die besonderen Anforderungen und Bewegungsabläufe
eines Formgebungsverfahrens erstmalig erkannt zu haben, so dass
unabhängiger Schutz für eine derartige Herstellungsanlage
beansprucht wird.
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In
bevorzugten Ausführungsformen der Herstellungsanlage des
vierten Aspekts der Erfindung kann die Transfereinrichtung eine Bewegungsvorrichtung
des ersten oder des zweiten Aspekts der Erfindung oder einer Anordnung
nach dem dritten Aspekt der Erfindung sein. In solchen Ausführungsformen
lassen sich die oben in Bezug auf den ersten bis dritten Aspekt
beschriebenen Vorteile und Effekte erzielen, welche im Zusammenhang
mit der Herstellung von Formkörpern besonders zum Tragen
kommen. Insbesondere werden Formkörper häufig
in extrem hoher Stückzahl zu relativ geringen Stückpreisen
hergestellt, so dass einem wirtschaftlichen Betrieb der Herstellungsanlage
und einer Verkürzung der Zykluszeit durch Reduzierung der
Formoffenzeiten, wie sie bei der Erfindung erreicht werden, besonders
hohe Bedeutung zu kommt.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die
Herstellungsanlage des vierten Aspekts der Erfindung mindestens
zwei Formen, wobei beide Formen mit derselben Bewegungsvorrichtung,
insbesondere einer erfindungsgemäßen Bewegungsvorrichtung,
oder mit der selben erfindungsgemäßen Anordnung
des dritten Aspekts beladen oder/und entladen werden. Dabei sind
vorzugsweise die Antriebsgelenkpunkte des ersten und des zweiten
Antriebsglieds oder die Antriebsgelenkpunkte des ersten und zweiten
Zentralantriebsglieds im Wesentlichen mittig auf einer Verbindungslinie
zwischen zwei Entnahmepositionen angeordnet, an welchen die Formkörper
aus den beiden Formen zu entnehmen sind. Auf diese Weise kann ein
synchroner Beladungs- und Entladungsbetrieb mit ausgeglichenen Massen
ermöglicht werden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
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1a–1c eine
Bewegungsvorrichtung nach einem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung in einer Rückzugsposition, einer Zwischenposition
bzw. einer Arbeitsposition;
-
2a, 2b perspektivische
Ansichten der in 1a–1c dargestellten
Bewegungsvorrichtung in der Rückzugsposition;
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3a, 3b perspektivische
Ansichten der in 1a–1c dargestellter
Bewegungsvorrichtung in der Arbeitsposition;
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4a, 4b perspektivische
Ansichten der Abtriebsglieder der in 1a–1c dargestellten
Bewegungsvorrichtung;
-
5 einen
Querschnitt eines distalen Abschnitts der in 1a–1c gezeigten
Bewegungsvorrichtung gemäß einer Schnittlinie
V-V in 1c;
-
6 eine
Querschnittsdarstellung eines proximalen Abschnitts der in 1a–1c dargestellten
Bewegungsvorrichtung gemäß einer Schnittlinie
VI-VI in 1b;
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7 eine
Bewegungsvorrichtung eines zweiten Ausführungsbeispiels
der Erfindung in einer Querschnittsansicht entsprechend 6;
-
8 eine
Bewegungsvorrichtung eines dritten Ausführungsbeispiels
der Erfindung in einer Querschnittsansicht entsprechend 6;
-
9a, 9b eine
schematische Darstellung einer Herstellungsanlage nach einem vierten Ausführungsbeispiel
der Erfindung in einer Rückzugsposition sowie in einer
Arbeitsposition;
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10a, 10b eine
schematische Darstellung einer Herstellungsanlage nach einem fünften Ausführungsbeispiel
der Erfindung in einer Arbeitsposition sowie einer Rückzugsposition;
und
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11a, 11b vereinfachte
schematische Darstellungen der Antriebsabschnitte des ersten Ausführungsbeispiels
bzw. des zweiten und dritten Ausführungsbeispiels der Erfindung.
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In
den 1a bis 3b sind
Seitenansichten bzw. perspektivische Ansichten einer allgemein mit 10 bezeichneten
Bewegungsvorrichtung dargestellt, auf welche sich im folgenden bezogen
wird. Die Bewegungsvorrichtung 10 des ersten Ausführungsbeispiels
umfasst einen Basisabschnitt 12, durch welchen die Bewegungsvorrichtung 10 z.
B. stationär an einem nicht dargestellten Basisgestell
gehalten ist. Alternativ könnte der Basisabschnitt 12 auf
einem verschiebbaren, fahrbaren oder/und drehbaren Träger
angeordnet sein.
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Ein
Arbeitsabschnitt 14 weist ein Greifwerkzeug 16 zum
Ergreifen eines nicht dargestellten Formkörpers auf. Im
Ausführungsbeispiel umfasst das Greifwerkzeug 16 zwei
Greifelemente 16a, 16b mit jeweils sechs Saugnäpfen 17,
so dass gleichzeitig zwölf Formkörper an dem Greifwerkzeug 16 gehalten
werden können.
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Eine
Gelenkanordnung 18 verbindet den Basisabschnitt 12 und
den Arbeitsabschnitt 14 und umfasst ein erstes Antriebsglied 20a,
ein zweites Antriebsglied 20b, ein erstes Abtriebsglied 22a und
ein zweites Abtriebsglied 22b, wobei die vier Glieder 20a, 20b, 22a, 22b durch
zueinander parallele Achsen 24, 26, 28, 30 so
miteinander verbunden sind, dass sie ein Drachenviereck bilden.
Speziell sind das erste und das zweite Antriebsglied 20a, 20b schwenkbar
um die Antriebsachse 24 miteinander verbunden, das erste
Antriebsglied 20a und das erste Abtriebsglied 22a sind
schwenkbar an der ersten Zwischenachse 26 miteinander verbunden,
das zweite Antriebsglied 20b und das zweite Abtriebsglied 22b sind
schwenkbar an der zweiten Zwischenachse 28 miteinander
verbunden und das erste und das zweite Abtriebsglied 22a, 22b sind
an der Abtriebsachse 30 schwenkbar miteinander verbunden.
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Das
erste und zweite Antriebsglied 20a, 20b sowie
das erste und das zweite Abtriebsglied 22a, 22b verlaufen
in allen Schwenkpositionen im Wesentlichen parallel zu einer die
Achsen 24, 26, 28, 30 senkrecht
schneidenden Ebene (in den 1a bis 3b eine
vertikale Ebene). Dementsprechend ist der Raumbedarf der Bewegungsvorrichtung 10 in Richtung
der Achsen 24, 26, 28, 30 begrenzt.
Wie insbesondere in 2a bis 3b zu
erkennen ist, sind die Antriebsglieder 20a, 20b jeweils
durch strebenartige Hebelglieder gebildet. Die Achsen 24, 26, 28,
sind jeweils an gegenüberliegenden Endabschnitten der Antriebsglieder 20a, 20b angeordnet.
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Wie
insbesondere in 4a, 4b gut
zu erkennen ist, sind die Abtriebsglieder 22a, 22b im Wesentlichen
L-förmig ausgebildet und umfassen jeweils einen Hauptabschnitt 32a, 32b und
einen Erweiterungsabschnitt 34a, 34b. Der Hauptabschnitt 32a und
der Erweiterungsabschnitt 34a des ersten Abtriebsglieds 22a sind
fest miteinander verbunden. Ebenso sind der Hauptabschnitt 32b und
der Erweiterungsabschnitt 34b des zweiten Abtriebsglieds 22b fest
miteinander verbunden. Die Hauptabschnitte könnten alternativ
auch einstückig mit ihren jeweiligen Erweiterungsabschnitten
verbunden sein, so dass die Abtriebsglieder aus einem einstückigen L-Hebel
gebildet sind.
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An
den der Abtriebsachse 30 entgegengesetzten Enden der Erweiterungsabschnitte 34a, 34b weisen
diese Übertragungsgelenkpunkte 36a, 36b, an
welchen Übertragungsglieder 38a, 38b,
schwenkbar gekoppelt sind, so dass die Übertragungsglieder 38a, 38b jeweils
um zur Abtriebsachse 30 parallele Schwenkachsen verschwenken
können. Die beiden Übertragungsglieder 38a, 38b sind
an ihren anderen Enden an jeweiligen Verbindungsgelenkpunkten 39a, bzw. 39b schwenkbar
an einem proximalen Abschnitt eines Schlittens 40 angebracht,
der an seinem distalen Abschnitt das Greifwerkzeug 16 trägt.
Die beiden Erweiterungsabschnitte 34a, 34b und
die beiden Übertragungsglieder 38a, 38b bilden
zusammen im Wesentlichen wiederum ein Drachenviereck. Der Schlitten 40 ist
verschiebbar in einer Schlittenführung 42 geführt,
welche mit der Abtriebsachse 30 so verbunden ist, dass
sie in Bezug auf das erste und das zweite Abtriebsglied 22a, 22b schwenkbar
ist.
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Weitere
Details des konstruktiven Aufbaus im Bereich der Abtriebsachse 30 sind
in der Querschnittsdarstellung der 5 zu erkennen,
welche einen Schnitt gemäß einer Schnittlinie
V-V in 1b zeigt.
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Zu
erkennen ist, dass der Hauptabschnitt 32b des zweiten Abtriebsglieds 22b an
einem Ende der Abtriebsachse 30 fest angebracht ist, so
dass er sich zusammen mit der Abtriebsachse 30 dreht. Ebenfalls
fest mit der Abtriebsachse 30 verbunden ist der Erweiterungsabschnitt 34b des
zweiten Abtriebsglieds 22b, so dass auch dieser sich zusammen
mit der Abtriebsachse 30 dreht. Zwischen dem Hauptabschnitt 32b und
dem Erweiterungsabschnitt 34b des zweiten Abtriebsglieds 22b ist
das erste Abtriebsglied 22a durch Wälzlager 44 schwenkbar
auf der Abtriebsachse 30 gelagert. Der Erweiterungsabschnitt 34a ist
aus zwei parallelen Platten 46, 48 gebildet, welche
den Hauptabschnitt 32a des ersten Abtriebsglieds 22a zwischen
sich aufnehmen und fest mit diesem verbunden sind. Die Wälzlager 44 sind
zwischen dem Hauptabschnitt 32a und der Abtriebsachse 30 angeordnet.
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An
dem dem zweiten Abtriebsglied 22b gegenüberliegenden
Ende der Abtriebsachse 30 ist die Schlittenführung 42 über
Wälzlager 50 drehbar auf der Abtriebsachse 30 gelagert,
so dass die Schlittenführung 42, das erste Abtriebsglied 22a und
das zweite Abtriebsglied 22b jeweils paarweise zueinander
schwenkbar gehalten sind. In 5 ist ferner
zu erkennen, dass die Schlittenführung 42 zwei
zueinander parallele Führungsschienen 52 aufweist,
welche zugeordnete Schienen 54 des Schlittens 40 in Eingriff
nehmen, so dass dieser linear verschiebbar an der Schlittenführung 42 gehalten
ist.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 1a–1c ist
ferner ist anzumerken, dass die Bewegungsvorrichtung 10 im
Hinblick auf die räumliche Anordnung der Gelenkpunkte bzw.
der Länge und Orientierung der einzelnen Glieder 20a, 20b, 22a, 22b, 38a, 38b im
Wesentlichen symmetrisch in Bezug auf eine Ebene E angeordnet sind,
welche die Antriebsachse 24 und die Abtriebsachse 30 enthält. Die
Länge der Übertragungsglieder 38a, 38b ist
jeweils etwas größer als die Länge der
Erweiterungsabschnitte 34a, 34b, jeweils gemessen
zwischen den entsprechenden Gelenkpunkten. Ein Winkel α zwischen
dem Hauptabschnitt 32a, 32b und dem Erweiterungsabschnitt 34a, 34b beträgt
für beide Abtriebsglieder 22a, 22b, jeweils
etwas mehr als 90 Grad, beispielsweise 95 Grad im Ausführungsbeispiel.
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Unter
Bezugnahme auf 6, wird im folgenden der Basisabschnitt 12 mit
Antriebsabschnitt 55 näher erläutert,
wobei 6 eine Querschnittsdarstellung entsprechend einer
Linie VI-VI in 1b zeigt. Ein Trägerring 56 weist
einen Befestigungsflansch 58 mit Schraublöchern
auf, so dass er an einem nicht dargestellten stationären
Maschinenteil oder dergleichen fest angebracht werden kann. Über ein
erstes Getriebegehäuse 60a ist ein Stator 62a eines
erstes Elektromotors 64a, fest mit dem Trägerring 56 verbunden.
Ein Rotor 66a des ersten Elektromotors 64a trägt
ein erstes Getriebeeingangsrad 68a eines ersten Getriebes 70a,
das die schnelle Drehbewegung des Rotors 66a in eine langsamere
Drehbewegung eines ersten Getriebeausgangsrads 72a umwandelt
(Untersetzungsplanetengetriebe).
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Als
Getriebe 70a, kommt hier vorzugsweise ein Harmonic-Drive-Getriebe
zum Einsatz, wie es von der Firma ”Harmonic Drive AG” hergestellt
und vertrieben wird. Das Harmonic-Drive-Getriebe umfasst das Getriebeeingangrad 68a,
welches eine elliptische Form aufweist und als Wave-Generator des Harmonic-Drive-Getriebes
dient. Über ein Kugellager 84 verformt das elliptische
Rad 68a eine zylindrische, verformbare Stahlbüchse 86,
den so genannten Flexspline, der eine Außenverzahnung trägt.
Der Flexspline 86 ist Teil des Getriebeausgangselements 72a oder
ist drehfest mit diesem gekoppelt. Die Außenverzahnung
des Flexsplines 86 greift in eine Innenverzahnung des ersten
Getriebegehäuses 60a, so dass das erste Getriebegehäuse 60a den
fixierten Circular Spline des Harmonic-Drive-Getriebes bildet. Dabei
besteht der Zahneingriff zwischen Flexspline 86 und Circular
Spline 60a stets nur an den gegenüberliegenden
Abschnitten der großen Ellipsenachse des elliptisch verformten
Flexsplines 86. Durch die Drehung der Ellipsenachse entsprechend
der Drehung des elliptischen Getriebeeingangsrads 68a verlagert
sich auch der Eingriffsbereich zwischen Flexspline 86 und
Circular Spline 60a mit gleicher Geschwindigkeit um die
Drehachse. Der Flexspline 86 weißt zwei Zähne
weniger auf, als der Circular Spline 60a, so dass sich
bei einer halben Umdrehung des elliptischen Getriebeeingangsrads 68a eine
Relativbewegung zwischen Flexspline 86 und Circular Spline 60a um
einen Zahn ergibt. Der Flexspline 86 ist Teil des Getriebeausgangselements 72a oder
ist mit diesem drehfest gekoppelt, so dass die Rotordrehung mit
starker Untersetzung auf das Getriebeausgangselement 72a übertragen
wird.
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Harmonic-Drive-Getriebe
der beschriebenen Art können hohe Drehmomente nahezu spielfrei übertragen
werden. Sie sind aufgrund einer geringen Anzahl von Bauelementen
relativ wartungsfreundlich und weisen hohen Wirkungsgrad auf. Selbstverständlich
ist der Erfindung nicht auf die Verwendung mit Harmonic-Drive-Getrieben
beschränkt, sondern kann mit anderen Planetenradgetrieben
oder anderen Untersetzungsgetrieben ausgeführt werden.
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Zwischen
dem ersten Getriebeausgangsrad 72a und einer ersten Befestigungsplatte 74a ist
ein proximaler Endabschnitt des ersten Antriebsglieds 20a aufgenommen.
Durch eine Mehrzahl von in Umfangsrichtung um die Drehachse des
Elektromotors 64 herum in Abständen voneinander
angeordneten Schrauben 76, welche jeweils die erste Befestigungsplatte 74a und
das erste Antriebsglied 20a durchsetzen und in das erste
Getriebeausgangsrad 72a eingeschraubt sind, sind die erste
Befestigungsplatte 74a, das erste Antriebsglied 20a und
das erste Getriebeausgangsrad 72a fest miteinander verbunden. Über
Kreuzwälzlager 78 ist das erste Getriebeausgangsrad 72a drehbar
in dem ersten Getriebegehäuse 60a gelagert.
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Ein
zweiter Elektromotor 64b weist einen Stator 62b und
einen Rotor 66b auf, wobei die Drehachse des Rotors 66b koaxial
zur Drehachse des Rotors 66a des ersten Elektromotors 64a verläuft
und wobei die beiden Rotoren 66a, 66b der beiden
Elektromotoren 64a, 64b einander zugewandt sind.
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Der
Stator 62b des zweiten Elektromotors 64b ist fest
mit einem zweiten Getriebegehäuse 60b verbunden,
welcher an seinem Außenumfang ebenfalls drehfest einen
proximalen Abschnitt des zweiten Antriebsglieds 20b hält,
so dass sich der Stator 62b des zweiten Elektromotors 64b zusammen
mit dem zweiten Antriebsglied 20b dreht.
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Am
Rotor 66b des zweiten Elektromotors 64b ist drehfest
ein zweites Getriebeeingangsrad 68b eines zweiten Harmonic-Drive-Getriebes 70b angebracht,
welches im Wesentlichen identisch mit dem ersten Harmonic-Drive-Getriebe
ist und welches die schnellere Drehung des Rotors 66b des
zweiten Elektromotors 64b in eine langsamere Drehbewegung
eines zweiten Getriebeausgangsrads 72b umwandelt. Das zweite
Getriebeausgangsrad 72b ist über Kreuzwälzlager 78b drehbar
an einem Innenumfang des zweiten Getriebegehäuses 60b gelagert.
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Durch
eine Mehrzahl von um die Drehachse der Motoren herum in Abständen
voneinander angeordnete Schrauben 80 ist eine zweite Befestigungsplatte 74b mit
dem zweiten Getriebeausgangsrad 72b fest verbunden, wobei
die Schrauben 80 die zweite Befestigungsplatte 74b durchsetzen.
Durch in Umfangsrichtung um die Drehachse herum verteilt angeordnete
Schrauben 82 sind schließlich die erste Befestigungsplatte 74a und
die zweite Befestigungsplatte 74b drehfest miteinander
verbunden. Durch diesen Aufbau sind insgesamt das erste Getriebeausgangsrad 72a,
das erste Antriebsglied 20a, die erste Befestigungsplatte 74a,
die zweite Befestigungsplatte 74b sowie das zweite Getriebeausgangsrad 72b drehfest
zu einer Zwischeneinheit miteinander verbunden. Während
der erste Elektromotor 64a diese Zwischeneinheit einschließlich
des ersten Antriebsglieds 20a antreibt, bewirkt der Betrieb des
zweiten Elektromotors 64b, dass sich der Stator 62b und
das zweite Antriebsglied 20b gemeinsam um diese Zwischeneinheit
herum drehen.
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Für
eine Linearbewegung des Arbeitsabschnitts müssen sich erstes
Antriebsglied 20a und zweites Antriebsglied 20b mit
gleicher Winkelgeschwindigkeit in entgegengesetzte Richtungen drehen,
was dadurch erreicht wird, dass das erste Antriebsglied 20a durch
den ersten Elektromotor 64a mit einer bestimmten Winkelgeschwindigkeit Ω um den
Basisabschnitt 12 herum gedreht wird, während das
zweite Antriebsglied 20b durch den zweiten Elektromotor 64b mit
einer Geschwindigkeit von –2 × Ω, d.
h. mit doppelter und gegenläufiger Geschwindigkeit, um
die miteinander verbundenen Getriebeausgangselemente 72a, 72b gedreht
wird. Beide Antriebsglieder 20a, 20b drehen sich
dann in Bezug auf den Basisabschnitt mit der gleichen Winkelgeschwindigkeit Ω in
entgegengesetzte Richtungen.
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Durch
die in 6 illustrierte Konfiguration wird die Bewegungsvorrichtung 10 des
Ausführungsbeispiels einseitig fliegend am basisfesten
Trägerring 56 bzw. am ersten Elektromotor 64a gelagert.
Dementsprechend können sich beide Antriebsglieder 20a, 20b um
volle 360 Grad um den Trägerring 56 und damit
um den Basisabschnitt 12 herum drehen. Dies wird erreicht,
indem das erste Antriebsglied 20a auf der Seite des ersten
Elektromotors 64a fliegend am Basisabschnitt 12 gelagert
ist und das zweite Antriebsglied 20b über die
oben genannte Zwischeneinheit fliegend am ersten Antriebsglied 20a gelagert
ist.
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7 zeigt
eine Querschnittsansicht entsprechend 6, jedoch
für ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Im Antriebsabschnitt des zweiten Ausführungsbeispiels sind
ein erster Elektromotor 64a' und ein zweiter Elektromotor 64b' über
eine Zwischenplatte 60' fest an einem basisfesten Trägerring 56' befestigt,
so dass beide Elektromotoren 64a', 64b' im Bezug
auf den Basisabschnitt, d. h. eine externe Fixierung oder dergleichen,
ortsfest sind. Arbeitsabschnitt und Gelenkanordnung der Bewegungsvorrichtung
des zweiten Ausführungsbeispiels sind analog zu dem ersten
Ausführungsbeispiel ausgebildet und werden im folgenden
nicht erneut beschrieben. In 7 sind von
der Gelenkanordnung des zweiten Ausführungsbeispiels nur
die proximalen Abschnitte des ersten Antriebsglieds 20a und
des zweiten Antriebsglieds 20b dargestellt. Beide Antriebsglieder 20a, 20b sind
um die Achse einer Antriebswelle 61' verschwenkbar.
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An
einem Rotor 66a' des ersten Elektromotors 64a' ist
eine erste Riemenscheibe 67a' befestigt. Eine zweite Riemenscheibe 68a' kann
sich frei um die Antriebswelle 61' drehen. Um die Riemenscheiben 67a' und 68a' ist
ein Riemen 69' gewickelt, so dass die Drehung des Rotors 66a' auf
die zweite Riemenscheibe 68a' übertragen wird.
Die zweite Riemenscheibe 68a' ist drehfest mit einer Antriebshülse 71a' verbunden,
welche vom Außenumfang der Antriebswelle 61' durch
einen Ringspalt getrennt ist, sodass sie sich in Bezug auf die Antriebswelle 61' drehen
kann. Die Antriebshülse 71a' steht mit einem Eingangselement
eines in 7 nicht im einzelnen illustrierten
ersten Planetenradgetriebes 70a' in Verbindung, welches
die schnelle Drehung des Rotors 66a' in eine langsamere
Drehung eines ersten Getriebeausgangselements 72a' umwandelt.
Das Getriebeausgangselement 72a' ist über Kreuzwälzlager 78' drehbar
an einem Innenumfang eines ersten Getriebegehäuses 60a' gelagert,
der mit dem Trägerring 56' fest verbunden ist.
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Analog
zum ersten Ausführungsbeispiel ist auch der proximale Abschnitt
des ersten Antriebsglieds 20a zwischen einer ersten Befestigungsplatte 74a' und dem
ersten Getriebeausgangselement 72a' aufgenommen und die
drei Elemente 74a', 20a und 72a' sind
durch eine Mehrzahl von um die Drehachse herum verteilt angeordnete
Befestigungsschrauben 76' drehfest miteinander verbunden.
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Der
zweite Elektromotor 64b' treibt einen zweiten Rotor 66b' an,
welcher drehfest mit der Antriebswelle 61' verbunden ist.
Die Antriebswelle 61' durchsetzt die zweite Riemenscheibe 68a',
die erste Antriebshülse 71a', das erste Getriebeausgangselement 72a,
das erste Antriebsglied 20a, sowie die erste Befestigungsplatte 74a' und
ist dabei relativ zu all diesen Elementen drehbar gehalten. An einem
freien Endabschnitt 73' der Antriebswelle 61' ist
eine zweite Antriebshülse 71b drehfest auf der
Antriebswelle 61' getragen, welche die Rotordrehung des
zweiten Elektromotors 64b' in ein Getriebeeingangselement eines
in 7 nicht detaillierter illustrierten zweiten Plantentradgetriebes 70b' einleitet.
Das zweite Planetenradgetriebe 70b' wandelt die schnelle
Drehung der zweiten Antriebshülse 71b' in eine
langsamere Drehung eines zweiten Getriebeausgangselements 72b' um.
Ein Getriebebasisteil oder Getriebegehäuse 75' (der
Teil des Getriebes, relativ zu dem sowohl das Getriebeeingangselement
als auch das Getriebeausgangselement drehbeweglich sind) ist fest
mit dem zweiten Antriebsglied 20b verbunden, so dass es sich
zusammen mit dem zweiten Antriebsglied 20b um das zweite
Getriebeausgangselement 72b' drehen kann.
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An
dem zweiten Getriebeausgangselement 72b' ist eine zweite
Befestigungsplatte 74b' mittels einer Mehrzahl von verteilt
um die Drehachse der Antriebswelle 61' herum angeordneten
Schrauben 80' fest verbunden. Ferner sind die erste Befestigungsplatte 74a' und
die zweite Befestigungsplatte 74b' mittels einer Mehrzahl
von um die Drehachse herum verteilt angeordneten Schrauben 82' fest
miteinander verbunden, so dass durch das erste Getriebeausgangselement 72a',
das erste Antriebsglied 20a, die erste Befestigungsplatte 74a',
die zweite Befestigungsplatte 74b' und das zweite Getriebeausgangselement 72b' eine
drehfeste Zwischeneinheit gebildet ist. Der erste Elektromotor 64a' dreht
somit die genannte drehfeste Zwischeneinheit einschließlich des
erste Antriebsglieds 20a mit einer bestimmten Geschwindigkeit
um die Achse der Antriebswelle 61', wobei der zweite Elektromotor 64b' das
zweite Antriebsglied 20b um die genannte drehfeste Zwischeneinheit
herum dreht.
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Für
eine Linearbewegung des Arbeitsabschnitts müssen sich erstes
Antriebsglied 20a und zweites Antriebsglied 20b mit
gleicher Winkelgeschwindigkeit in entgegengesetzte Richtungen drehen,
was dadurch erreicht wird, dass das erste Antriebsglied 20a durch
den ersten Elektromotor 64a' mit einer bestimmten Winkelgeschwindigkeit Ω um den
Basisabschnitt 12 herum gedreht wird, während das
zweite Antriebsglied 20b durch den zweiten Elektromotor 64b' mit
einer Geschwindigkeit von –2 × Ω, d.
h. mit doppelter und gegenläufiger Geschwindigkeit, um
die miteinander verbundenen Getriebeausgangselemente 72a', 72b' gedreht
wird. Beide Antriebsglieder 20a, 20b drehen sich
dann in Bezug auf den Basisabschnitt mit der gleichen Winkelgeschwindigkeit Ω in
entgegengesetzte Richtungen.
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8 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer
Schnittansicht entsprechend 6 und 7.
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Der
Antriebsabschnitt des dritten Ausführungsbeispiels unterscheidet
sich vom Antriebsabschnitt des zweiten Ausführungsbeispiels
nur darin, dass der zweite Rotor 66b'' seine Antriebskraft
nicht direkt auf die Antriebswelle 61'' überträgt.
Stattdessen trägt der zweite Rotor 66b'' eine
erste Riemenscheibe 67b'', ein den Elektromotoren zugewandtes Ende
der Antriebswelle 61'' trägt drehfest eine zweite Riemenscheibe 68b'' und
um die erste Riemenscheibe 67b'' und die zweite Riemenscheibe 68b'' ist
ein Riemen 69b'' gewunden. Der Aufbau des dritten Ausführungsbeispiels
erlaubt eine symmetrischere Kräfteeinleitung in die Antriebswelle 61'' und
bietet größere Konstruktionsfreiheit im Hinblick
auf die Anordnung der Elektromotoren 64a'' und 64b''.
Ferner ist die Antriebswelle 61'' selbst als Hohlwelle
ausgebildet und auch die zweite Riemenscheibe 68b'' weist eine
zentrale Öffnung auf, sodass Kabel oder Zugangsleitungen
durch die zweite Riemenscheibe 68b'' und die Antriebswelle 61'' hindurch
geführt werden können, um zusätzliche
Geräte (nicht dargestellt) auf der dem Basisabschnitt gegenüberliegenden
Seite der Bewegungsvorrichtung zu versorgen.
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Dem
ersten, zweiten und dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung
gemäß 6, 7 bzw. 8 ist
jeweils gemeinsam, dass die Getriebeausgangselemente 72a, 72b; 72a', 72b'; 72a'', 72b'' der
beiden Motoreinheiten jeweils aneinander befestigt sind, so dass
sie gemeinsam drehen. Die Ausführungsbeispiele unterscheiden
sich dagegen in der Abstützung und Befestigung der Elektromotoren bzw.
ihrer Getriebe in Bezug auf den Basisabschnitt. Diese Aspekte werden
im Folgenden unter Bezugnahme auf die 11a und 11b zusammengefasst, welche schematische Darstellungen
der Antriebsanordnungen der in 6, 7 und 8 dargestellten
Ausführungsbeispiele wiedergeben.
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11a entspricht dem ersten Ausführungsbeispiel
gemäß 6. Der Stator 62a des
ersten Elektromotors 64a ist fest in Bezug auf den Basisabschnitt 12.
Der Rotor 66a des ersten Elektromotors 64a treibt
das erste Getriebe 70a an, dessen erstes Getriebegehäuse 60a mit
dem Basisabschnitt 12 fest verbunden ist. Der Ausgang des
ersten Getriebes 70a ist sowohl mit dem Ausgang des zweiten
Getriebes 70b als auch mit dem ersten Antriebsglied 20a fest
verbunden. Das zweite Getriebegehäuse 60b ist mit
dem zweiten Stator 62b des zweiten Elektromotors 64b sowie
mit dem zweiten Antriebsglied 20b fest verbunden. Der zweite
Rotor 66b des zweiten Motors 64b dreht das Getriebeeingangselement
des zweiten Getriebes 70b. Auf diese Weise sind das erste
Antriebsglied 20a und das zweite Antriebsglied 20b,
das zweite Getriebe 70b und der zweite Elektromotor 64b alle
am Ausgang des ersten Getriebes 70a abgestützt,
so dass eine einseitig fliegende Lagerung der Bewegungsvorrichtung
im Falle des ersten Ausführungsbeispiels konstruktiv einfach
realisiert werden kann.
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11b ist eine schematische Darstellungen des Antriebsabschnitts gemäß dem
zweiten und dritten Ausführungsbeispiel (7 und 8).
Wie auch im ersten Ausführungsbeispiel der 11a sind auch im zweiten und dritten Ausführungsbeispiel
der erste Stator 62a'; 62a'' des ersten Elektromotors 64a'; 64a'' sowie
das Gehäuse des ersten Getriebes 70a''; 70a'' an
Basisabschnitt 12 befestigt. Ebenso sind die Ausgänge
der beiden Getriebe 70a'; 70a'' und 70b'; 70b'' gemeinsam
mit dem ersten Antriebsglied 20a fest verbunden und das
zweite Antriebsglied 20b ist mit dem zweiten Getriebegehäuse 60b'; 60b'' fest
verbunden. Die Rotoren 66a'; 66a'' sowie 66b'; 66b'' der
beiden Elektromotoren 64a'; 64a'' und 64b'; 64b'' treiben
jeweils die Getriebeeingangselemente der beiden Getriebe 70a'; 70a'' bzw. 70b'; 70b'' an.
Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel ist jedoch
im zweiten und dritten Ausführungsbeispiel der zweite Stator 62b'; 62b'' nicht
mit dem zweiten Getriebegehäuse 60b'; 60b'' sondern
ebenfalls mit dem Basisabschnitt 12 fest verbunden. Dies hat
den Vorteil, dass der zweite Elektromotor 64b'; 64b'' zuverlässiger
und stabiler abgestützt werden kann, wobei jedoch zur Erzielung
einer einseitig fliegenden Lagerung ein etwas höherer konstruktiver Aufwand
betrieben werden muss, als im ersten Ausführungsbeispiel,
z. B. die Durchführung der Welle 61'; 61'' durch
das zweite Getriebe 70b'; 70b'' sowie durch beide
Antriebsglieder 20a, 20b, wie unter Bezugnahme
auf 7 und 8 für das zweite bzw. dritte
Ausführungsbeispiel vorstehend detaillierter erläutert
wurde.
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9a und 9b zeigen
ein viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung in Form einer
Herstellungsanlage zur Herstellung eines Formkörpers 196 in
einem Spritzgussverfahren.
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Die
Herstellungsanlage 100 umfasst eine Spritzgussform 190 mit
zwei Formhälften 192, 194, welche im
geschlossenen Zustand zwischen sich einen Formhohlraum bilden. In
den Formhohlraum wird flüssiges Kunststoffmaterial eingespritzt,
das anschließend abkühlt und aushärtet.
Die Formhälften 192, 194 werden dann
geöffnet und der Formkörper 196 wird
entformt.
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Die
Herstellungsanlage 100 umfasst ferner eine Bewegungsvorrichtung 110,
beispielsweise mit der Konfiguration gemäß dem
ersten, zweiten oder dritten Ausführungsbeispiel der 1a bis 8. Ein
Arbeitsabschnitt 114 mit Greifwerkzeug zum Greifen des
Formteils 196 kann durch die Bewegungsvorrichtung 110 entlang
einer Linie L linear zwischen einer in 9a gezeigten
Rückzugsposition und einer in 9b gezeigten
Arbeitsposition bewegt werden. So kann das Greifwerkzeug des Arbeitsabschnitts 114 in
der Arbeitsposition das gegossene Formteil 196 aus der
geöffneten Spritzgussform 190 entnehmen und es
in Richtung des Basisabschnitts 112 zurückziehen.
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Außerdem
können die am Ort des Basisabschnitts 112 angeordneten
Elektromotoren so angetrieben werden, dass sich die Bewegungsvorrichtung 110 einschließlich
des Arbeitsabschnitts 114 um den Basisabschnitt 112 herum
dreht. Insgesamt kann der Arbeitsabschnitt 114 der Bewegungsvorrichtung 110 somit
an eine beliebige Position innerhalb eines flachen Kreisrings 122 bewegt
werden, wobei der Innenradius 124 des Kreisrings 122 durch
den Abstand zwischen Arbeitsabschnitt 114 und Basisabschnitt 112 in
der Rückzugsposition gegeben ist und der Außenradius 126 des
Kreisrings 122 durch den Abstand zwischen Arbeitsabschnitt 114 und
Basisabschnitt 112 in der Arbeitsposition gegeben ist.
In der Herstellungsanlage des gezeigten Ausführungsbeispieles bewegt
sich der Arbeitsabschnitt 114 stets in einer vertikalen
Ebene.
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Insbesondere
ist die gesamte Bewegungsvorrichtung 110, da sie einseitig
fliegend am Basisabschnitt 112 gelagert ist, um volle 360
Grad frei um den Basisabschnitt 112 herum drehbar, wodurch
sich flexible Anwendungsmöglichkeiten ergeben.
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10a und 10b zeigen
eine Herstellungsanlage 200 nach einem fünften
Ausführungsbeispiel der Erfindung, welche zwei Spritzgussformen 290-1, 290-2 umfasst,
welche in einem Abstand voneinander angeordnet sind und gleichzeitig
Spritzgussteile herstellen können. Das Be- und Entladen, insbesondere
die Entnahme der erkalteten Formteile 296-1, 296-2 aus
den beiden Spritzgussformen 290-1, 290-2 erfolgt
durch eine einzige Anordnung 210, welche am Basisabschnitt 212 durch
einen Antriebsabschnitt 255 angetrieben wird.
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Die
Anordnung 210 stellt eine Kombination zweier erfindungsgemäßer
Bewegungsvorrichtungen, beispielsweise der in 1a–8b dargestellten Konstruktionen, dar,
wobei die Antriebsglieder beider Bewegungsvorrichtungen jeweils
als Zentralantriebsglieder 220a, 220b in Form
je einer Längsstrebe ausgebildet sind, wobei sich die Längsstreben etwa
mittig am Lagerungspunkt des Basisabschnitts 212 schneiden
und wobei sie an diesem Schnittpunkt durch den Antriebsabschnitt 255 so
angetrieben werden, dass sie sich in der Art einer Schere in unterschiedlichen
Winkeln zueinander einstellen. Dies führt zu einer synchronen
Linearbewegung der beiden Greifwerkzeuge beider Arbeitsabschnitte 214-1, 214-2 in
zueinander entgegengesetzten Richtungen, so dass beide Spritzgussformen 290-1, 290-2 synchron
zueinander entladen werden können.
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Auch
die Anordnung 210 der 10a und 10b ist am Basisabschnitt 212 einseitig
fliegend gelagert, so dass die Arbeitsabschnitte 214-1, 214-2 innerhalb
einer Ringscheibe 222 im Wesentlichen an jedem Punkt positioniert
werden können. In 10b illustriert
ein Doppelpfeil x die lineare Bewegung der Arbeitsabschnitte, während
ein Doppelpfeil ω die Schwenkbewegung der Arbeitsabschnitte
um die Lagerung am Basisabschnitt 212 herum anzeigt. In
den 10a und 10b ist
ferner zu erkennen, dass die Anlage 210 des fünften
Ausführungsbeispiels eine um den Gelenkpunkt am Basisabschnitt 212 herum
symmetrische Verteilung sowohl im Hinblick auf die Gewichtskraft
der beiden Bewegungsvorrichtungen als auch im Hinblick auf die bei
der Beschleunigung der Vorrichtungen auftretenden Trägheitskräfte und
Stöße aufweist.
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Sowohl
im vierten als auch im fünften Ausführungsbeispiel
(9a bis 10b)
ist ferner zu erkennen, dass innerhalb der Ringscheiben 122 bzw. 222 nicht
nur jede Position durch die Arbeitsabschnitte 114 bzw. 214-1, 214-2 angefahren
werden kann, sondern dass sich die Bewegungsvorrichtungen ferner
auch in der Rückzugsposition frei um 360° so drehen
können, dass kein Element der Bewegungsvorrichtung, insbesondere
kein Abschnitt der Gelenkanordnungen, in den Bereich der Ringscheiben 122 bzw. 222 eindringt.
Der gesamte Bereich der Ringscheiben kann somit ohne die Gefahr
einer Kollision mit der Bewegungsvorrichtung ausgenutzt werden.
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In
einer Abwandlung kann die Anordnung des vierten Ausführungsbeispiels
(9a und 9b) gleichzeitig
auch zwei oder mehrere Werkzeuge (z. B. zwei oder mehrere Spritzgussformen 190)
bedienen. Dabei ist der Arbeitstakt (z. B. ca. 30 Sek.) der zwei
oder mehr Werkzeuge vorzugsweise zeitlich so versetzt, dass die
Bewegungsvorrichtung die Werkzeuge nacheinander bedienen kann, ohne dass
die Werkzeuge auf die Bewegungsvorrichtung ”warten” müssen.
Somit kann ohne Einbußen von Zykluszeit eine Mehrzahl von
Werkzeugen mit nur einer Bewegungsvorrichtung bedient werden.
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In
einer Variante des fünften Ausführungsbeispiels
(10a und 10b)
kann die Anordnung 210 auch mit nur einem Werkzeug (z.
B. nur der Spritzgussform 290-1) zusammenarbeiten. In einem besonders
effektiven Verfahren kann dann vorgesehen sein, dass der Arbeitsabschnitt 214-2 (der
von dem Werkzeug 290-1 abgewandt ist) gerade mit Einlegeteilen
beladen wird, während der erste Arbeitsabschnitt 214-1 vor
dem Werkzeug 290-1 bereits mit Einlegeteilen beladen ist
und in Warteposition in der Nähe des Werkzeugs 290-1 gehalten
ist. Nach dem Beladen des Werkzeugs mit den Einlegeteilen durch den
ersten Arbeitsabschnitt 214-1 und dem Rückzug des
Arbeitsabschnitts 214-1 reicht dann eine Drehung der Anordnung 210 um
nur 180° aus, um den dann bereits mit neuen Einlegeteilen
bestückten, zweiten Arbeitsabschnitt 214-2 in
die Warteposition vor das Werkzeug 290-1 zu bringen und
den entleerten ersten Arbeitsabschnitt 214-1 in die vom Werkzeug
abgewandte Stellung zu fahren, an welcher er mit neuen Einlegeteilen
bestückt wird. Auf diese Weise muss pro Zyklus die Anordnung
jeweils nur um 180°, anstatt wie im Falle eines herkömmlichen
einarmigen Roboters um 360°, gedreht werden.
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Nachzutragen
ist, dass die insbesondere in Bezug auf das vierte und fünfte
Ausführungsbeispiel beschriebene Be- und Entladung von
Formen lediglich beispielhaft beschrieben wurde und sämtliche Aussagen
im Hinblick auf Bewegungsabläufe und Ansteuerung der Anordnungen 110 bzw. 210 gleichermaßen
auf die Bedienung jeglicher anderer zyklisch arbeitender Werkzeuge übertragen
werden können, um die für Roboter typischen Aufgaben
auszuführen. Als Beispiele sollen ”In-Mold-Labelling”-Anlagen
genannt werden, in welchen der Arbeitsabschnitt Labels (Etiketten)
zuführt, welche in das Werkzeug eingelegt werden, oder
Befüllanlagen oder Montagestrecken.
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Die
Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt, sondern umfasst weitere nicht im einzelnen
beschriebene oder illustrierte Ausführungsformen. So kann
z. B. die Länge der Antriebsglieder im Verhältnis
zu den Abtriebsgliedern verändert werden, wobei es entweder
möglich ist, dass die Antriebsglieder deutlich länger
sind als die Abtriebsglieder, oder dass die Antriebsglieder deutlich
kürzer sind als die Abtriebsglieder. Eine einfache Ansteuerung
und symmetrische Kräfteverhältnisse werden jedoch
erzielt, wenn die beiden Antriebsglieder bzw. die beiden Zentralantriebsglieder
im Wesentlichen miteinander identisch ausgebildet sind, und wenn
die beiden Abtriebsglieder im Wesentlichen zueinander identisch
ausgebildet sind. Gleiches ergibt sich auch für die Übertragungsglieder.
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Der
Aufbau der Bewegungsvorrichtungen unter Verwendung identischer Bauteile
bringt darüber hinaus Vorteile hinsichtlich der Anschaffungs
und Wartungskosten sowie hinsichtlich der Ansteuerung der Vorrichtungen.
Werden etwa zwei im Wesentlichen identische Elektromotoren für
die Ansteuerung der Antriebsglieder verwendet, so kann der Antrieb vereinheitlicht
werden und eine Linearbewegung ist durch einfachere Vorzeichenumkehr
bzw. Verdoppelung oder Halbierung der Versorgungsspannungen und
somit durch elektronische Mittel zuverlässig und genau
zu bewerkstelligen.
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Die
beiden Elektromotoren sind in den gezeigten Ausführungsformen
durch die verbundenen, koaxialen Getriebeausgangselemente inhärent gleichlaufend
miteinander gekoppelt, so dass zur Ermittlung der Position des Arbeitsabschnitt
im Raum keine Interpolation über mehrere angetriebene Achsen
notwendig ist, da im Wesentlichen nur ein Antrieb zu berücksichtigen
ist.
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Bewegungsvorrichtungen
und Anordnungen der Erfindung sind vorzugsweise als Robotervorrichtungen
ausgebildet, d. h. der Antriebsabschnitt wird durch eine elektronische
Steuereinheit nach einem bestimmten Ablaufprogramm angesteuert,
um bestimmte Bewegungsabläufe periodisch oder in Reaktion
auf Messgrößen auszuführen.
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Bewegungsvorrichtungen
und Anordnungen der Erfindung können Arbeitsabschnitte
aufweisen, die mit mehreren Greiferelementen bestückt sind, wie
etwa in 2b für das erste Ausführungsbeispiel illustriert.
Jeder Arbeitsabschnitt kann dann zwei oder auch mehrere Formteile
gleichzeitig ergreifen und/oder transportieren. Insbesondere kann
in einer Herstellungsanlage der 9a, 9b der
Arbeitsabschnitt 114 gleichzeitig zwei Formkörper
handhaben und in der Herstellungsanlage der 10a, 10b können die beiden Arbeitsabschnitt 214-1, 214-2 gleichzeitige
jeweils zwei oder mehrere Formteile handhaben.
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In
einer Ausführungsform der Erfindung ist die Gestaltung
der Bewegungsvorrichtung als so genannter Top-Loader für
eine Spritzgussform oder eine Pressform möglich, in welcher
die Form von oben Be- oder Entladen wird, wobei die Schwenkebene
der Antriebs- und Abtriebsglieder im Wesentlichen vertikal verläuft.
Das zu bewegende Gewicht der Bewegungsvorrichtung bei einer Schwenkbewegung
um die Antriebsachse kann in einfacher Weise pneumatisch oder mittels
eines Gegengewichts ausgeglichen werden. Eine vorteilhaftere Massenverteilung
ist für eine liegende Anwendung der Bewegungsvorrichtung
möglich.
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Für
den Antrieb der erfindungsgemäßen Bewegungsvorrichtungen,
können direkt angetriebene Getriebe ohne Riemen, Ketten
oder Zahnradreihen verwendet werden, z. B. das oben beschriebene
Harmonic-Drive-Getriebe, so dass die Ansteuerung der Gelenkanordnung
mit maximaler Genauigkeit und minimalem Spiel möglich ist.
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Ausführungsformen
der Erfindung sind mit geringerem Energieaufwand betreibbar. So
können alle Elektromotoren in Bezug auf den Basisabschnitt stationär
gehalten werden, so dass sie sich nicht mit dem Arbeitsabschnitt
verschieben. Energie zur Linearbeschleunigung der Motoren kann somit
entfallen. Ferner wird Rückstoßenergie bei der
Beschleunigung des Arbeitsabschnitts im Gegensatz zu herkömmlichen
Linearbewegungsvorrichtungen und Teleskoprobotern zum größten
Teil (je nach Stellung der Gelenkanordnung zu einem Teil von 50%
bis 90%) in die Lager der Gelenkanordnung eingeleitet und wirkt nicht
direkt der Antriebskraft der Elektromotoren entgegen. Insgesamt
verwendet die Vorrichtung eine geringe Anzahl von Bauteilen, so
dass weniger Reibung und weniger beschleunigte Masse zu berücksichtigen
ist.
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Aufgrund
der geschlossenen kinematischen Kette verfügt die erfindungsgemäße
Bewegungsvorrichtung ferner über relativ hohe Stabilität.
Beim Einsetzten von Übertragungsgliedern zur Stabilisierung des
Arbeitsabschnitts kann auf Zahnriemen oder dergleichen zur Positionierung
des Arbeitsabschnitts verzichtet werden und die Glieder und Gelenkpunkte müssen
nicht dafür ausgelegt sein, den hohen Vorspannkräften
der Riemen zu widerstehen.
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Die
Arbeitsabschnitte der Bewegungsvorrichtungen der vorstehend genannten
Ausführungsformen sind gegenüber dem Basisabschnitt
aufgrund der erfindungsgemäßen Übertragungsglieder
und dem daran gehaltenen Schlitten insgesamt dreifach teleskopiert.
Mit einer geringen Winkelbewegung der Antriebsglieder wird bereits
eine starke Linearbeschleunigung des Schlittens erreicht. Damit
kann insbesondere in einem Spritzgussverfahren die für
das Entformen der Spritzgussform notwendige Formoffenzeit verringert
werden, was zu einer kürzeren Zykluszeit und einem effektiveren
Betrieb der Herstellungsanlage führt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - GB 2061872
A [0006]
- - EP 0200105 A1 [0006]
- - EP 0298427 A1 [0006]