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Stand der Technik
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Die
Erfindung geht aus von einer Passagiersitzvorrichtung, insbesondere
einer Fluggastsitzvorrichtung, mit einer Sitzflächeneinheit, die einer ersten Sitzreihe
mit einer Mehrzahl von Passagiersitzen zugeordnet ist.
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Im
Bereich der Transportmittel sind Passagiersitze auf bekannte Weise
in Sitzreihen verteilt, die sich typischerweise quer zu einer Transportrichtung erstrecken.
Eine Sitzreihe weist eine Mehrzahl von direkt benachbarten Passagiersitzen
auf, wobei in einer Sitzreihe eine Sitzflächeneinheit aus einzelnen Sitzflächen besteht
oder als eine einzige zusammenhängende
Sitzfläche
ausgebildet ist. Wird eine gesamte Sitzreihe von einem einzigen
Passagier in Anspruch genommen, kann der Passagier bei einer Langstreckenreise
die verfügbare
Sitzflächeneinheit zum
Liegen nutzen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Passagiersitzvorrichtung
bereitzustellen, bei welcher der Passagierkomfort erhöht werden
kann. Diese Aufgabe wird durch die Merkmalskombination im Patentanspruch
1 gelöst, während weitere
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung den Unteransprüchen entnommen
werden können.
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Vorteile der Erfindung
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Die
Erfindung geht aus von einer Passagiersitzvorrichtung, insbesondere
einer Fluggast sitzvorrichtung, mit einer Sitzflächeneinheit, die einer ersten Sitzreihe
mit einer Mehrzahl von Passagiersitzen zugeordnet ist. Unter einer „Sitzfläche” soll insbesondere
eine Fläche
verstanden werden, die zur Stützung des
Gesäßes eines
sitzenden Passagiers vorgese hen ist. Sie unterscheidet sich insbesondere
von einer Rückenlehnenfläche, die
zur Stüt
zung des Rückens
des Passagiers dient. In einer aufrechten Position eines Passagiersit
zes ist die Sitzfläche
vorzugsweise im Wesentlichen horizontal ausgerichtet. Unter einer
Sitzflächeneinheit,
die „einer
Sitzreihe zugeordnet” ist,
soll insbesondere die gesamte, in der Sitzreihe zu einem Sitzen
zur Verfügung
stehende Sitzfläche
verstanden werden. Die Sitzflächeneinheit weist
insbesondere eine Mehrzahl von direkt benachbarten Sitzflächen auf,
die jeweils einem unterschiedlichen Passagiersitz der Sitzreihe
zugeordnet sind. Sie kann voneinander getrennte Sitzflächen aufweisen,
die von separaten Sitzteilen der ent sprechenden Passagiersitze
der Sitzreihe gebildet sind, oder sie kann Sitzflächen aufwei
sen, die eine zusammenhängende,
sich über
die gesamte Sitzreihe erstreckende Sitzflä che bilden, wie insbesondere
bei der Ausbildung als Sitzbank. Unter einer „Sitzreihe” soll insbesondere ein Satz
von mehreren Passagiersitzen verstanden werden, die zueinander derart
direkt benachbart sind, dass ein Liegen eines Passagiers auf der
von den Passa giersitzen gebildeten Sitzflächeneinheit möglich ist.
Hierzu ist ein gegebenenfalls vorhan dener Zwischenraum zwischen
zwei direkt benachbarten Passagiersitzen in einer Sitzrei he in zumindest
einer Konfiguration der Sitzreihe vorteilhafterweise frei von Komponen
ten, die ein Liegen einer Person auf der Sitzflächeneinheit verhindern.
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Es
wird vorgeschlagen, dass die Passagiersitzvorrichtung eine Komforteinheit
aufweist, welche zusätzlich
zur Sitzflächeneinheit
in zumindest einer Nutzposition wenigstens eine erste Stützfläche bildet,
die zur Stützung
zumindest einer Körperpartie
eines liegenden Passagiers vorgesehen ist. Hierdurch kann der Komfort
eines Passagiers erhöht
werden, der die der gesamten Sitzreihe zugeordnete Sitzflächeneinheit
zu einem Liegen in Anspruch nimmt. Die Komforteinheit bietet vorteilhafterweise
eine Vergrößerung der
zu einem Liegen zur Verfügung
stehenden Fläche.
Der Passagier kann den wesentlichen Teil seines Körpers auf
die bestehende Sitzflächeneinheit
stützen,
wobei die zusätzliche
Stützfläche der Komforteinheit
vorteilhafterweise zur Stützung
seiner Füße und/oder,
wenn er auf der Seite liegt, zur Stützung seiner Knie dient. In
einer Ausführung
der Erfin dung kann die Stützfläche der
Komforteinheit derart ausgestaltet sein, dass der Passagier den
wesentlichen Teil seines Körpers
auf die Stützfläche stützen kann.
Unter „vorgesehen” soll insbesondere
speziell ausgebildet, ausgestattet oder ausgelegt verstanden werden.
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In
einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass
die Passagiersitzvorrichtung eine Sitzanordnung mit der ersten Sitzreihe und
einer zweiten Sitzreihe aufweist, wobei die Komforteinheit in einer
Stauposition zumindest der zweiten Sitzreihe zugeordnet ist. Hierunter
soll insbesondere verstanden werden, dass die zweite Sitzreihe zur
Lagerung zumindest eines Bauteils der Komforteinheit in dessen Stauposition
dient, wodurch eine platzsparende Ausführung erreicht werden kann.
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Vorzugsweise
weisen die Sitzreihen die gleiche Sitzrichtung auf. Unter der „Sitzrichtung” eines Passagiersitzes
mit einer Rückenlehne
und einem Sitzteil soll insbesondere eine relativ zu einem Transportmittelboden
horizontale Richtung verstanden werden, die in einer aufrechten
Position des Passagiersitzes senkrecht zu einer Rückenlehnenfläche ausgerichtet
ist und in Richtung zu der Vorderkante des Sitzteils zeigt, wobei
die Vorderkante des Sitzteils zur Stützung des unteren Teils der
Oberschenkel und des Kniebereichs eines sitzenden Passagiers dient.
Die Sitzrichtung kann der Transportrichtung eines Transportmittels
entsprechen, in welchem die Passagiersitzvorrichtung montiert ist.
Insbesondere bei der Anwendung in einer Flugzeugkabine entspricht
die Sitzrichtung der Flugrichtung. Bei der Anwendung in einem Eisenbahnwagen,
einem Reisebus oder einem Passagierschiff kann die Sitzrichtung entgegen
der Transportrichtung ausgerichtet sein. Sämtliche Passagiersitze der
ersten und der zweiten Sitzreihe weisen in der vorgeschlagenen Ausbildung vorzugsweise
die gleiche Sitzrichtung auf, wobei die zweite Sitzreihe bezüglich der
Sitzrichtung vorteilhafterweise vor der ersten Sitzreihe angeordnet
ist. Hierdurch kann die Rückseite
der zweiten Sitzreihe zum Verstauen eines Bauteils der Komforteinheit
vorteilhaft genutzt werden. Hierbei beziehen sich die Begriffe „vor”, „hinter”, „Rück”- usw.
auf die gemeinsame Sitzrichtung der Sitzreihen.
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Die
Komforteinheit kann ein die erste Stützfläche bildendes Flächenelement
aufweisen, das aus der Stauposition von der zweiten Sitzreihe entfernt wird
und in die Nutzposition platziert wird. Jedoch können eine konstruktiv einfache
Ausführung
und eine einfache Bedienung erreicht werden, wenn die Komforteinheit
zumindest ein die erste Stützfläche bildendes
Flächenelement
aufweist, das zu einer Bewegung zwischen der Stauposition und der
Nutzposition an der zweiten Sitzreihe beweglich gelagert ist. Hierzu
weist die zweite Sitzreihe eine Lagereinheit auf, mittels welcher
das Flächenelement
an der zweiten Sitzreihe fixiert ist und eine Bewegung des Flächenelements
relativ zur Sitzflächeneinheit
zwischen der Stauposition und der Nutzposition ermöglicht. Unter
einem „Flächenelement” soll insbesondere
ein Bauteil verstanden werden, das gezielt zur Ausbildung einer
Stützfläche zur
Stützung
einer Körperpartie
eines Passagiers ausgebildet ist. Insbesondere ist das Flächenelement
derart ausgebildet, dass, wenn die gebildete Stützfläche vorzugsweise in der Nutzposition
eine relativ zu einem Transportmittelboden horizontale Position
annimmt, diese Stützfläche eine Erstreckung
in Sitzrichtung aufweist, die zumindest ein Viertel, insbesondere
zumindest ein Drittel des Abstands in Sitzrichtung zwischen der
zweiten Sitzreihe und der Vorderkante der ersten Sitzreihe beträgt.
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In
der Nutzposition ist die vom Flächenelement
gebildete Stützfläche vorzugsweise
derart angeordnet, dass sie eine Höhe relativ zum Transportmittelboden
aufweist, die im Wesentlichen der Höhe der Sitzflächeneinheit
der ersten Sitzreihe entspricht, wodurch ein komfortables Liegen
erreicht werden kann.
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Um
einen hohen Komfort eines liegenden Passagiers zu erreichen, wird
vorgeschlagen, dass die erste Sitzreihe zumindest drei Passagiersitze
aufweist.
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Ferner
wird vorgeschlagen, dass die Komforteinheit ein erstes, die erste
Stützfläche bildendes Flächenelement
und zumindest ein zweites, eine zweite Stützfläche bildendes Flächenelement
aufweist, wodurch eine vorteilhafte Flexibilität in der Anwendung der Komforteinheit
erreicht werden kann.
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Insbesondere
sind die Flächenelemente bzw.
die Stützflächen der
Komforteinheit jeweils einem unterschiedlichen Passagiersitz der
ersten Sitzreihe zugeordnet, wodurch eine Stützfläche der Komforteinheit einer
bestimmten Sitzfläche
der ersten Sitzreihe zugeordnet werden kann.
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Die
Stützfläche in der
Nutzposition kann von der Sitzflächeneinheit
der ersten Sitzreihe räumlich getrennt
sein, wobei die Stützfläche von
der Sitzflächeneinheit
in der Sitzrichtung beabstandet ist. Dies eignet sich insbesondere,
wenn die Stützfläche zur Stützung einer unteren
Körperpartie
eines auf der Sitzflächeneinheit
der ersten Sitzreihe liegenden Passagiers dient.
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Eine
hoher Komfort und insbesondere eine große Liegefläche können erreicht werden, wenn
die Komforteinheit zumindest ein die erste Stützfläche bildendes Flächenelement
aufweist, welches in der Nutzposition an der ersten Sitzreihe angrenzt.
Hierbei kann in einer vorteilhaften Weiterbildung die Stützfläche der
Komforteinheit eine vorzugsweise kontinuierliche Erweiterung der
Sitzflächeneinheit
in der Sitzrichtung der ersten Sitzreihe bilden.
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Eine
besonders große
Liegefläche
kann in diesem Zusammenhang erreicht werden, wenn die Passagiersitzvorrichtung
eine Sitzanordnung mit der ersten Sitzreihe und einer zweiten Sitzreihe
umfasst, wobei die Komforteinheit zumindest ein die erste Stützfläche bildendes
Flächenelement
aufweist, welches in der Nutzposition die Sitzreihen miteinander verbindet.
Hierdurch kann ein zwischen den Sitzreihen bestehender Abstand optimal
zur Bildung einer vergrößerten Liegefläche genutzt
werden. In dieser Ausführung überbrückt das
Flächenelement
vorteilhafterweise den Abstand in Sitzrichtung zwischen der Vorderkante
eines betreffenden Sitzteils eines Passagiersitzes der ersten Sitzreihe
und einer Rückenlehne
der zweiten Sitzreihe.
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Der
Komfort eines Passagiers kann ferner weiter erhöht werden, wenn die Komforteinheit
zumindest ein Flächenelement
mit einem Polsterelement aufweist, das die erste Stützfläche bildet.
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Eine
kompakte Verstauung der Komforteinheit kann ferner erreicht werden,
wenn die Passagiersitzvorrichtung zumindest eine Rückenlehne
mit einem Aufnahmebereich umfasst, wobei die Komforteinheit zumindest
ein die erste Stützfläche bildendes Flächenelement
aufweist, das in einer Stauposition im Aufnahmebereich aufgenommen
ist. Der Aufnahmebereich kann insbesondere als eine Vertiefung in einer
der ersten Sitzreihe zugewandten Rückseite der Rückenlehne
ausgebildet sein. Dies eignet sich insbesondere, wenn das Flächenelement
mit einem Polsterelement versehen ist und aufgrund dessen eine erhöhte Dicke
aufweist. In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist
die Passagiersitzvorrichtung eine Lagereinheit zur beweglichen Lagerung
des Flächenele ments
auf, die derart ausgebildet ist, dass die Nutzposition des Flächenelements
unabhängig
von einer Neigung der Rückenlehne
ist.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass
die Passagiersitzvorrichtung eine Abdeckungseinheit aufweist, wobei
die Komforteinheit zumindest ein die erste Stützfläche bildendes Flächenelement
aufweist, das in einer Stauposition zumindest ein Bestandteil der
Abdeckungseinheit bildet. Hierdurch können Bauteile und Bauraum vorteilhaft
eingespart werden. Die Abdeckungseinheit ist vorzugsweise einer
zweiten Sitzreihe zugeordnet, die bezüglich der Sitzrichtung der
ersten Sitzreihe direkt vor der ersten Sitzreihe angeordnet ist.
Sie dient insbesondere zur Abdeckung, vorzugsweise einer rückseitigen
Abdeckung von Strukturkomponenten der zweiten Sitzreihe, die am
unteren Ende der zweiten Sitzreihe angeordnet sind, wie beispielsweise
Komponenten einer Trägerstruktur. Insbesondere
können
dadurch diese Komponenten gegen ein Stoßen durch die Füße eines
in der dahinter angeordneten, ersten Sitzreihe sitzenden Passagiers
geschützt
werden.
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Ein
erhöhter
Nutzungskomfort der Passagiersitzvorrichtung kann ferner erreicht
werden, wenn die Komforteinheit zumindest ein die erste Stützfläche bildendes
Flächenelement
mit zumindest einem Staubereich aufweist, der in zumindest einer
Position des Flächenelements
zur Aufnahme von Reiseutensilien vorgesehen ist.
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Ferner
wird vorgeschlagen, dass die Komforteinheit zumindest ein die erste
Stützfläche bildendes
Flächenelement
aufweist, das in zumindest einer Position eine Fußauflagefläche bildet,
die zum Auflegen von Füßen eines
in einem Passagiersitz sitzenden Passagiers vorgesehen ist, wodurch
auf den Einsatz eines zusätzlichen
Fußauflageelements
verzichtet werden kann. Die Stützfläche des
Flächenelements
kann demnach wahlweise in einer Nutzposition, vorzugsweise einer
relativ zu einem Transportmittelboden horizontalen Nutzposition
zur Stützung einer
Körperpartie
eines auf der ersten Sitzreihe liegenden Passagiers oder in einer
vorzugsweise relativ zum Transportmittelboden schrägen Nutzposition zur
Auflage der Füße eines
Passagiers genutzt werden, der sich in einer normalen Sitzposition
in einem zugeordneten Passagiersitz der ersten Sitzreihe befindet.
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Zeichnung
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele
der Erfindung dargestellt. Die Beschreibung und die Ansprüche enthalten
zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale
zweckmäßigerweise
auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Sitzanordnung von hinten mit zwei
Sitzreihen in der Nutzposition einer Komforteinheit,
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2 die
Sitzanordnung aus 1 in einer seitlichen Ansicht,
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3 ein
Flächenelement
der Komforteinheit mit einem Staufach,
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4 die
Sitzanordnung mit einer alternativen Ausführung der Komforteinheit und
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5 eine
der Sitzreihen mit einer alternativen Ausführung der Komforteinheit als
Abdeckungseinheit.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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1 zeigt
eine Sitzanordnung 10 mit zwei Sitzreihen 12.1, 12.2,
die jeweils drei Passagiersitze 14.1, 16.1, 18.1 bzw. 14.2, 16.2, 18.2 aufweisen.
Die Sitzanordnung 10 ist in einem Innenraum eines Transportmittels
(nicht gezeigt) angeordnet, welches sich in einem normalen Betrieb
in einer Transportrichtung bewegt. Die Transportrichtung entspricht
der Sitzrichtung 20 der Sitzreihen 12.1, 12.2.
Im betrachteten Beispiel ist die Sitzanordnung 10 in der
Kabine eines Flugzeugs angeordnet, wobei die Sitzrichtung 20 der
Flugrichtung entspricht. Die beschriebene Sitzanordnung eignet sich
auch für
die Ausstattung von Reisebussen, Eisenbahnwagen, Fähren usw.
In einer Sitzreihe 12.1 bzw. 12.2 sind die Passagiersitze 14, 16, 18 entlang
einer Reihenrichtung 22 angeordnet, die senkrecht zur Sitzrichtung 20 ausgerichtet
ist. Die Passagiersitze 14, 16 und die Passagiersitze 16, 18 in
einer Sitzreihe 12.1 bzw. 12.2 sind bezüglich der
Reihenrichtung 22 direkt benachbart. Bezüglich der
Sitzrichtung 20 sind die Sitzreihen 12.1, 12.2 benachbart,
wobei sie einander in der Sitzrichtung 20 direkt folgen
und die Sitzreihe 12.1 vor der Sitzreihe 12.2 angeordnet
ist. Hierbei wird die Sitzreihe 12.1 auch „vordere” Sitzreihe 12.1 und
die Sitzreihe 12.2 auch „hintere” Sitzreihe 12.2 genannt.
Ferner beziehen sich die Begriffe „vor”, „hinter”, „vorne”, „hinten” usw. auf die Sitzrichtung 20.
Die Sitzreihen 12.1 und 12.2 weisen die gleiche
Sitzrichtung 20 auf, die der Transportrichtung entspricht.
In einer alternativen Ausführungsvariante,
wie z. B. bei einer Anwendung in einem Eisenbahnwagen, kann die
Sitzrichtung 20 der Sitzreihen 12.1, 12.2 entgegen
der Transportrichtung ausgerichtet sein. Die Sitzanordnung ist auf
einem Boden 30 aufgeständert,
wobei eine Vertikalrichtung 31 definiert wird, die senkrecht
zum Boden 30 ausgerichtet ist.
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Die
folgende Beschreibung bezieht sich ebenfalls auf die 2,
in welcher die Sitzreihen 12.1, 12.2 in einer
seitlichen Ansicht gezeigt sind.
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Die
Passagiersitze 14.2, 16.2, 18.2 weisen jeweils
einen Sitzteil 24.2, 26.2 bzw. 28.2 auf,
der auf bekannte Weise auf dem Boden 30 aufgeständert ist. Die
Sitzteile 24.2, 26.2, 28.2 bilden jeweils
mittels einer Polstereinheit eine Sitzfläche 32.2, 34.2 bzw. 36.2.
Anders ausgedrückt
sind die Sitzflächen 32.2, 34.2, 36.2 in
der Sitzreihe 12.2 jeweils einem unterschiedlichen Passagiersitz 14.2, 16.2 bzw. 18.2 zugeordnet.
Die voneinander getrennten Sitzflächen 32.2, 34.2, 36.2 bilden
eine Sitzflächeneinheit 37.2, die
demnach der gesamten Sitzreihe 12.2 mit den Passagiersitzen 14.2, 16.2, 18.2 zugeordnet
ist. In einer alternativen Ausführungsvariante
kann die Sitzflächeneinheit 37.2 von
einer einzigen, zusammenhängenden
Sitzfläche
gebildet sein, die sich über
die Länge
der Sitzreihe 12.2 in Reihenrichtung 22 erstreckt.
Die Passagiersitze 14.1, 16.1, 18.1 weisen ferner
jeweils eine Rückenlehne 38.1, 40.1, 42.1 auf.
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Die
Sitzreihe 12.2 kann herkömmlicherweise von drei sitzenden
Passagieren besetzt werden. Sie kann bei Langstreckenreisen, insbesondere
bei Nachtreisen, von einem einzigen Passagier gebucht werden, der
zu einem Liegen sämtliche
Passagiersitze 14.2, 16.2, 18.2 der Sitzreihe 12.2 in
Anspruch nimmt. Hierbei kann die Sitzflächeneinheit 37.2 von einem
Passagier zu einem Liegen in einer Liegeposition in Reihenrichtung 22 genutzt
werden. Zur Erhöhung
des Komforts des Passagiers ist eine Komforteinheit 44.1 vorgesehen,
die dazu dient, die durch die Sitzflächeneinheit 37.2 der
Sitzreihe 12.2 zur Verfügung
stehende Liegefläche
zu vergrößern. In
einer Nutzposition, die in den 1 und 2 gezeigt
ist, stellt die Komforteinheit 44.1 eine Zusatzflächeneinheit 46.1 bereit,
die in Kombination mit der Sitzflächeneinheit 37.2 eine
im Vergleich zu der von den Sitzflächen 32.2, 34.2, 36.2 gebildeten
Liegefläche vergrößerte Liegefläche zu einem
Liegen des Passagiers bildet.
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Die
Komforteinheit 44.1 weist einen Satz von mehreren Flächenelementen 48.1, 50.1, 52.1 auf,
die jeweils einem unterschiedlichen Passagiersitz 14.1, 16.1, 18.1 zugeordnet
sind. Sie bilden jeweils eine Stützfläche 54.1, 56.1, 58.1,
die einen Teil der Zusatzflächeneinheit 46.1 bildet.
Die Stützflächen 54.1, 56.1, 58.1 entsprechen
jeweils einer zusätzlichen Fläche, die
der auf der Sitzflächeneinheit 37.2 liegende
Passagier zur Stützung
einer seiner Körperpartien nutzen
kann. So kann beispielweise die Stützfläche 54.1 der Komforteinheit 44.1 zur
Stützung
der Füße des Passagiers
genutzt werden, wenn der Kopf des Passagiers in einer liegenden
Position auf der Sitzfläche 36.2 liegt.
Weitere Liegepositionen sind ebenfalls möglich, indem beispielweise
der Kopf des Passagiers auf der Stützfläche 58.1 der Komforteinheit 44.1 liegt,
während
er sich mit seinen Füßen auf
die Sitzfläche 32.2 stützt.
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Die
Stützflächen 54.1, 56.1, 58.1 sind
in der Nutzposition relativ zum Boden 30 horizontal ausgerichtet
und zeigen relativ zur Vertikalrichtung 31 nach oben. Sie
weisen relativ zum Boden 30 die gleiche Höhe auf wie
die Sitzflächeneinheit 37.2.
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Die
Flächenelemente 48.1, 50.1, 52.1 sind jeweils
einem unterschiedlichen Passagiersitz 14.2, 16.2 bzw. 18.2 der
hinteren Sitzreihe 12.2 zugeordnet. Hierbei sind sie in
Bezug auf die Sitzrichtung 20 gegenüber einem zugeordneten Sitzteil 24.2, 26.2 bzw. 28.2 angeordnet.
Hierdurch sind die Flächenelemente 48.1, 50.1, 52.1 und
demnach die Stützflächen 54.1, 56.1, 58.1 jeweils
einer Sitzfläche 32.2. 34.2 bzw. 36.2 zugeordnet.
Im betrachteten Ausführungsbeispiel
grenzen die Flächenelemente 48.1, 50.1, 52.1,
insbesondere mit ihrer hinteren Kante, an der hinteren Sitzreihe 12.2,
und zwar insbesondere an der Vorderkante der hinteren Sitzreihe 12.2 bzw. des
zugeordneten Sitzteils 24.2, 26.2, 28.2 an.
Die Stützflächen 54.1, 56.1 bzw. 58.1 können demnach eine
vorzugsweise kontinuierliche Erweiterung der Sitzfläche 32.2, 34.2 bzw. 36.2 in
Sitzrichtung 20 nach vorne bilden.
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Ausgehend
von der in den 1 und 2 gezeigten
Nutzposition kann die Komforteinheit 44.1 in eine Stauposition
bewegt werden, die sich für
eine herkömmliche
Verwendung der Sitzreihe 12.2 für das Sitzen von mehreren Passagieren
eignet. Bezüglich der
Stau position ist die Komforteinheit 44.1 der vorderen Sitzreihe 12.1 zugeordnet.
Hierbei sind die Flächenelemente 48.1, 50.1, 52.1 in
ihrer jeweiligen Stauposition in Aufnahmebereichen 60 der
vordereren Sitzreihe 12.1 aufgenommen. Die Aufnahmebereiche 60 entsprechen
jeweils einer Vertiefung, die in einer Rückenlehne 38.1, 40.1 bzw. 42.1 der
vorderen Sitzreihe 12.1 ausgespart ist. In der Stauposition
liegt das jeweilige Flächenelement 48.1, 50.1, 52.1 mit
einem die Stützfläche 54.1, 56.1 bzw. 58.1 bildenden Polsterelement 61 an
einer Rückwand 62 des
Aufnahmebereichs 60 an. Die Stauposition ist in 1 an
der Rückseite
der Passagiersitze 14.2, 16.2, 18.2 erkennbar,
die identisch zu den Passagiersitzen 14.1, 16.1, 18.1 ausgebildet
sind und ebenfalls Flächenelemente 48.2, 50.2, 52.2 einer
der hinteren Sitzreihe 12.1 zugeordneten Komforteinheit 44.2 aufweisen,
welche zu einem Zusammenwirken mit Sitzflächen einer hinter der Sitzreihe 12.2 angeordneten Sitzreihe
(nicht gezeigt) vorgesehen sind. Die Flächenelemente 48.2, 50.2, 52.2 sind
in 1 in ihrer Stauposition jeweils in einem Aufnahmebereich 60 gezeigt.
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Ferner
sind die Flächenelemente 48.1, 50.1, 52.1 jeweils
an dem entsprechenden Passagiersitz 14.1, 16.1, 18.1 der
vorderen Sitzreihe 12.1 beweglich gelagert. Hierbei sind
die Flächenelemente 48.1, 50.1, 52.1 jeweils
mittels einer Lagereinheit 64 an der Rückenlehne 38.1, 40.1 bzw. 42.1 des
entsprechenden Passagiersitzes 14.1, 16.1 bzw. 18.1 beweglich gelagert.
Im betrachteten Ausführungsbeispiel
kann ein Flächenelement 48.1, 50.1 bzw. 52.1 von
der an der entsprechenden Rückenlehne 38.1, 40.1 bzw. 42.1 angelehnten
Stauposition so lange bewegt werden, bis es beim Erreichen der Nutzposition
an dem zugeordneten Sitzteil 24.2, 26.2 bzw. 28.2,
und zwar an einer Vorderkante des zugeordneten Sitzteils 24.2, 26.2 bzw. 28.2,
angrenzt. Ein Arretiermittel (nicht gezeigt), mittels dessen das
Flächenelement 48.1, 50.1 bzw. 52.1 in
der Nutzposition arretiert wird, kann an der entsprechenden Rückenlehne 38.1, 40.1 bzw. 42.1 und/oder
an dem dem Flächenelement 48.1, 50.1 bzw. 52.1 zugeordneten
Sitzteil 24.2, 26.2 bzw. 28.2 angebracht
sein.
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Die
jeweiligen Lagereinheiten 64 weisen eine in 3 gezeigte
Schwenkvorrichtung 66 auf, mittels welcher das entsprechende
Flächenelement 48.1, 50.1 bzw. 52.1 zwischen
der Stauposition und der Nutzposition geschwenkt bzw. heruntergeklappt werden
kann. Beispielsweise weist die Schwenkvorrichtung 66 eine
Schwenkachseneinheit 68 auf (siehe 3), die
eine Schwenkachse 70 der Schwenkbewegung des Flächenelements 48.1, 50.1 bzw. 52.1 festlegt.
Die Schwenkachse 70 ist relativ zum Boden 30 horizontal und
senkrecht zur Sitzrichtung 20 ausgerichtet. Die Flächenelemente 48.1, 50.1, 52.1 weisen
jeweils einen Grundkörper 72 auf,
welcher mittels der Lagereinheit 64 an der entsprechenden
Rückenlehne 38.1, 40.1, 42.1 schwenkbar
fixiert ist. In der Stauposition eines Flächenelements 48.1, 50.1, 52.1 und
bezüglich
der vertikalen Richtung 31 ist die Schwenkachse 70 im
unteren Endbereich des Grundkörpers 72 angeordnet.
An dem Grundkörper 72 ist
das Polsterelement 61 fixiert, das in der Nutzposition
die Stützfläche 54.1, 56.1 bzw. 58.1 bildet.
In der Stauposition liegt das Polsterelement 61 an der Rückwand 62 des
entsprechenden Aufnahmebereichs 60 der jeweiligen Rückenlehne 38.1, 40.1 bzw. 42.1 an.
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Durch
die direkte Lagerung der Flächenelemente 48.1, 50.1, 52.1 an
den zugeordneten Rückenlehnen 38.1, 40.1, 42.1 der
vorderen Sitzreihe 12.1 und dadurch, dass in der Nutzposition
die Flächenelemente 48.1, 50.1, 52.1 an
den zugeordneten Sitzteil 24.2, 26.2, 28.2 angrenzen,
verbinden die Flächenelemente 48.1, 50.1, 52.1 in
der Nutzposition die hintere Sitzreihe 12.2 mit der vorderen
Sitzreihe 12.1, wodurch ein Abstand zwischen den Sitzreihen 12.1 und 12.2 bzw.
der Abstand zwischen der vorderen Kante eines Sitzteils 24.2, 26.2, 28.2 und
der Rückenlehne 38.1, 40.1 bzw. 42.1 des
direkt davor in Sitzrichtung 20 angeordneten Passagiersitzes 14.1, 16.1 bzw. 18.1 überbrückt ist.
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Zur
einfachen Handhabung der Flächenelemente 48, 50, 52 der
Komforteinheiten 44.1, 44.2 ist an der in der
Nutzposition dem Boden 30 zugewandten Rückseite der Flächenelemente 48.1, 50.1, 52.1 jeweils
ein Griffmittel 74 angeordnet, das zu einem Greifen durch
einen Bediener vorgesehen ist, um das entsprechende Flächenelement 48, 50 bzw. 52 von der
Stauposition in die Nutzposition zu bewegen.
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3 zeigt
eine alternative Ausführung
eines Flächenelements 48a.1 einer
Komforteinheit 44a.1, die zu einer Anwendung in der Sitzanordnung 10 aus
den 1 und 2 eingesetzt werden kann. Die
folgende Beschreibung ist, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden,
im Wesentlichen auf die Unterschiede zu den oben beschriebenen Flächenelementen 48.1, 50.1, 52.1 gerichtet.
Bezüglich
nicht beschriebener Merkmale wird auf die obige Beschreibung verwiesen.
Bauteile, die einen Aufbau und/oder eine Funktion aufweisen, die
zu dem obigen Ausführungsbeispiel
identisch sind, werden mit dem gleichen Bezugszeichen, ggf. mit
dem Hinzufügen
des Zusatzbuchstabens „a”, bezeichnet.
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Das
Flächenelement 48a.1 ist
in seiner Stauposition und in seiner Nutzposition (gestrichelte
Linien) dargestellt. Zu einem Übergang
zwischen der Stauposition und der Nutzposition dient die Schwenkvorrichtung 66 mit
der Schwenkachseneinheit 68, die zu einer schwenkbaren
Lagerung des Flächenelements 48a.1 bzw.
von dessen Grundkörper 72 an
einer Rückenlehne 38, 40 oder 42 um
die Schwenkachse 70 vorgesehen ist. Am Grundkörper 72 ist
das Polsterelement 61 befestigt, das eine Stützfläche 54a.1 bildet.
Die Rückseite
des Flächenelements 48a.1,
welche in der Nutzposition dem Boden 30 bzw. in der Stauposition
einer hinteren Sitzreihe zugewandt ist, weist einen Staubereich 76a in
der Form eines Staufachs auf, welcher zumindest in der Stauposition
des Flächenelements 48a.1 zur
Aufnahme von Reiseutensilien, wie Zeitschriften, Sicherheitshinweisen
oder persönlichen
Reisegegenständen
eines Passagiers, vorgesehen ist.
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4 zeigt
eine alternative Ausführung
der Sitzanordnung 10. Die folgende Beschreibung ist im Wesentlichen
auf die Unterschiede zu der anhand von den 1 und 2 beschriebenen
Sitzanordnung 10 gerichtet. Bezüglich nicht beschriebener Merkmale
wird auf die obige Beschreibung verwiesen. Bauteile, die einen Aufbau
und/oder eine Funktion aufweisen, die zu dem obigen Ausführungsbeispiel
identisch sind, werden mit dem gleichen Bezugszeichen, ggf. mit
dem Hinzufügen
des Buchstabens „b”, bezeichnet.
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Die
Sitzanordnung 10 in der Ausführung der 4 weist
eine Komforteinheit 44b.1, die der vorderen Sitzreihe 12.1 zugeordnet
ist, und eine Komforteinheit 44b.2 auf, die der hinteren
Sitzreihe 12.2 zugeordnet ist. Die folgende Beschreibung
beschränkt sich
auf die Komforteinheit 44b.1, wobei die Komforteinheit 44b.2 identisch
ausgebildet ist. Die Komforteinheit 44b.1 weist Flächenelemente 48b.1, 50b.1, 52b.1 auf,
die jeweils einem unterschiedlichen Passagiersitz 14.2, 16.2 bzw. 18.2 der
hinteren Sitzreihe 12.2 zugeordnet sind. Die Flächenelemente 48b.1, 50b.1, 52b.1 weisen
eine Stauposition auf, in welcher sie im Wesentlichen in Vertikalrichtung 31 ausgerichtet
sind und ein freies Ende aufweisen, das im Bereich der Rückseite
der entsprechenden Rückenlehne 38.1, 40.1 bzw. 42.1 der
vorderen Sitzreihe 12.1 angeordnet ist. In 4 sind
die Flächenelemente 50b.1, 52b.1 und 52b.2 in
der Stauposition gezeigt. Ausgehend von dieser Stauposition können die
Flächenelemente
heruntergeklappt werden, und zwar in eine erste Nutzposition, in
welcher sie eine Stützfläche bilden,
die im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist und eine Höhe relativ
zum Boden 30 aufweist, die der Höhe einer zugeordneten Sitzfläche 32, 34 bzw. 36 einer
direkt dahinter angeordneten Sitzreihe 12 entspricht. In
der 4 sind die Flächenelemente 48b.1 und 50b.2 in
der ersten Nutzposition gezeigt. In dieser Nutzposition werden Stützflächen gebildet, die
in der Figur durch die Bezugszeichen 54b.1 und 56b.2 bezeichnet
sind und dazu dienen, eine Körperpartie
eines auf einer entsprechenden Sitzflächeneinheit 37 liegenden
Passagiers zu stützen.
Beispielsweise kann ein liegender Passagier der Sitzreihe 12.2 Füße auf der
Stützfläche 54b.1 abstützen, während ein
auf der Seite liegender Passagier einer hinter der Sitzreihe 12.2 angeordneten
Sitzreihe (nicht gezeigt), die Stützfläche 56b.2 zur Stützung seiner
Knie nutzen kann.
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Im
betrachteten Ausführungsbeispiel
ist ein Flächenelement
der vorderen Sitzreihe 12.1, und zwar insbesondere das
Flächenelement 48b.1 in
der ersten Nutzposition von der hinteren Sitzreihe 12.2 in Sitzrichtung 20 beabstandet.
Hierdurch können
im Vergleich zur Ausführungsvariante
aus den 1 und 2 Gewicht
bei der Herstellung der Flächenelemente 48b.1, 50b.1, 52b.1 und
Bauraum zum Verstauen derselben in der Stauposition eingespart werden.
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Ausgehend
von der ersten Nutzposition können
die Flächenelemente 48b, 50b, 52b in
eine zweite Nutzposition weiter nach unten geschwenkt werden, in
welcher sie eine Fußauflagefläche 78b bilden, auf
welche ein in einem hinteren Passagiersitz sitzender Passagier seine
Füße auflegen
kann. In 4 ist das Flächenelement 48b.2 in
der zweiten Nutzposition gezeigt. In dieser Nutzposition ist die Fußauflagefläche 78b relativ
zum Boden 30 schräg angeordnet,
d. h. sie bildet einen Winkel mit einer relativ zum Boden 30 horizontalen
Ebene.
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5 zeigt
eine weitere Ausführung
der Sitzanordnung 10. Die folgende Beschreibung ist im
Wesentlichen auf die Unterschiede zu der anhand von den 1 und 2 beschriebenen
Sitzanordnung 10 gerichtet. Bezüglich nicht beschriebener Merkmale
wird auf die obige Beschreibung verwiesen. Bauteile, die einen Aufbau
und/oder eine Funktion aufweisen, die zu dem obigen Ausführungsbeispiel
identisch sind, werden mit dem gleichen Bezugszeichen, ggf. mit
dem Hinzufügen
des Buchstabens „c”, bezeichnet.
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5 und
die folgende Beschreibung beschränken
sich auf die vordere Sitzreihe 12.1, wobei die hintere
Sitzreihe 12.2 identisch zur vorderen Sitzreihe 12.1 ausgebildet
ist. Die Passagiersitze 14.1, 16.1, 18.1 weisen
jeweils ein Abdeckungselement 80c.1, 82c.1 bzw. 84c.1 auf,
das am unteren Ende der entsprechenden Rückenlehne 38.1, 40.1, 42.1 ange ordnet
ist. Die Abdeckungselemente 80c.1, 82c.1, 84c.1 dienen
dazu, eine Aufständerstruktur des
entsprechenden Passagiersitzes 14.1, 16.1 bzw. 18.1 abzudecken,
mittels welcher die Sitzteile 24.1, 26.1, 28.1 auf
dem Boden 30 aufgeständert
sind und die beispielsweise als eine Tragrohreinheit ausgebildet
sein kann. Die Abdeckungselemente 80c.1, 82c.1, 84c.1 sind
Bestandteile einer Abdeckungseinheit 86c.1, die sich über die
gesamte Sitzreihe 12.1 erstreckt. In der betreffenden fachmännischen
Sprache wird die Abdeckungseinheit 86c.1 auch „Kickpanel” genannt.
Die Abdeckungseinheit 86c.1 ist im Fußbereich der Sitzreihe 12.1 angeordnet
und dient insbesondere dazu, ein Stollen der Füße eines in der hinteren Sitzreihe 12.2 sitzenden
Passagiers auf die Aufständerstruktur
der vorderen Sitzreihe 12.1 zu vermeiden und/oder Kräfte dieses
Stoßens
zu absorbieren oder gezielt abzuleiten.
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Die
Abdeckungselemente 80c.1, 82c.1, 84c.1 dienen
ebenfalls als Flächenelemente 48c.1, 50c.1 bzw. 52c.1 einer
Komforteinheit 44c.1. Hierzu sind die Abdeckungselemente 80c.1, 82c.1, 84c.1 am
entsprechenden Passagiersitz 14.1, 16.1 bzw. 18.1 beweglich
gelagert, und zwar mittels einer Schwenkvorrichtung, die eine horizontale
Schwenkachse 70c bildet. Ausgehend von einer am Passagiersitz
angeklappten Position, die der Stauposition der Flächenelemente 48c.1, 50c.1 bzw. 52c.1 entspricht
und in welcher sie eine Abdeckungsfunktion aufweisen, können die
Flächenelemente 48c.1, 50c.1 bzw. 52c.1 bzw.
die Abdeckungselemente 80c.1, 82c.1, 84c.1 nach
oben in eine horizontale Position geschwenkt werden, die der Nutzposition
der Komforteinheit 44c entspricht. In 5 ist
das Abdeckungselement 80c.1 in der horizontalen Position
angeordnet, wobei es als Flächenelement 48c.1 dient, das
eine horizontale Stützfläche 54c.1 bildet.
Diese weist eine Höhe
relativ zum Boden 30 auf, die im Wesentlichen der Höhe der zugeordneten
Sitzfläche 32.2 der
hinteren Sitzreihe 12.2 entspricht. Hierbei kann die Stützfläche 54c.1,
wie oben bereits beschrieben, zur Stützung einer Körperpartie
eines auf der Sitzreihe 12.2 liegenden Passagiers genutzt
werden.
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- 10
- Sitzanordnung
- 12
- Sitzreihe
- 14
- Passagiersitz
- 16
- Passagiersitz
- 18
- Passagiersitz
- 20
- Sitzrichtung
- 22
- Reihenrichtung
- 24
- Sitzteil
- 26
- Sitzteil
- 28
- Sitzteil
- 30
- Boden
- 31
- Vertikalrichtung
- 32
- Sitzfläche
- 34
- Sitzfläche
- 36
- Sitzfläche
- 37
- Sitzflächeneinheit
- 38
- Rückenlehne
- 40
- Rückenlehne
- 42
- Rückenlehne
- 44
- Komforteinheit
- 46
- Zusatzflächeneinheit
- 48
- Flächenelement
- 50
- Flächenelement
- 52
- Flächenelement
- 54
- Stützfläche
- 56
- Stützfläche
- 58
- Stützfläche
- 60
- Aufnahmebereich
- 61
- Polsterelement
- 62
- Rückwand
- 64
- Lagereinheit
- 66
- Schwenkvorrichtung
- 68
- Schwenkachseneinheit
- 70
- Schwenkachse
- 72
- Grundkörper
- 74
- Griffmittel
- 76a
- Staubereich
- 78b
- Fußauflagefläche
- 80c
- Abdeckungselement
- 82c
- Abdeckungselement
- 84c
- Abdeckungselement
- 86c
- Abdeckungseinheit