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Die Erfindung betrifft eine Implantatschraube für ein Zahnimplantat.
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Vorbekannte Zahnimplantate umfassen eine Implantatschraube, einen Implantataufbau und eine Zentralschraube. Die Implantatschraube kann in einen Kieferknochen eingeschraubt werden. Durch die Zentralschraube kann der Implantataufbau mit der Implantatschraube verbunden werden.
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Wenn Zahnimplantate in den Knochen eingeschraubt werden, kann der Nachteil entstehen, dass durch auftretende Kräfte der Einheilungsprozeß beeinträchtigt wird. Insbesondere besteht die Gefahr, dass sich die Implantatschraube im Knochen löst.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte Implantatschraube für ein Zahnimplantat vorzuschlagen.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die Implantatschraube umfaßt ein Implantatgewindeteil, eine Verdrehsicherung mit einer Längsverzahnung und eine Spannschraube. Das Implantatgewindeteil weist ein Außengewinde auf, welches bis zur unteren Endfläche des Implantatgewindeteils reicht. Mit dem Außengewinde ist das Implantatgewindeteil in einen Knochen, insbesondere in einen Kieferknochen einschraubbar. Die Längsverzahnung der Verdrehsicherung ist im Implantatgewindeteil drehbar gelagert. Die Längsverzahnung der Verdrehsicherung verhindert eine Verdrehung der Verdrehsicherung im Knochen. Durch die Spannschraube wird das Implantatgewindeteil mit der Verdrehsicherung verspannt. Dadurch, dass die Verdrehsicherung sich im Knochen nicht verdrehen kann, und dadurch, dass die Verdrehsicherung durch die Spannschraube mit dem Implantatgewindeteil verspannt ist, kann sich auch das Implantatgewindeteil nicht mehr verdrehen und kann sich damit das Außengewinde des Implantatgewindeteils im Knochen nicht mehr lösen.
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Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verdrehsicherung einen Innengewindeansatz aufweist. Vorzugsweise liegt der Innengewindeansatz in einer entsprechenden Vertiefung oder Bohrung am unteren Ende des Implantatgewindeteils. Die Länge des Innengewindeansatzes der Verdrehsicherung ist derart bemessen, dass die Verdrehsicherung die von der Spannschraube erzeugten Kräfte aufnehmen kann und/oder dass die Verdrehsicherung in ausreichendem Maß von dem Implantatgewindeteil geführt ist.
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Vorteilhaft ist es, wenn in der Verdrehsicherung ein Sicherungsring vorgesehen ist. Der Sicherungsring bewirkt eine axiale Fixierung der Verdrehsicherung gegenüber dem Implantatgewindeteil. Durch den Sicherungsring kann die Verdrehsicherung an dem Implantatgewindeteil festgehalten werden. Der Sicherungsring kann an dem Innengewindeansatz der Verdrehsicherung vorgesehen sein. In der Verdrehsicherung oder in deren Innengewindeansatz ist vorzugsweise eine Ringnut für den Sicherungsring vorgesehen. In dem Implantatgewindeteil ist vorzugsweise eine entsprechende Ringnut vorhanden.
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Die Implantatschraube kann eine Abdeckkappe aufweisen. Die Abdeckkappe befindet sich zwischen dem oberen Ende des Implantatgewindeteils und der Spannschraube. Die Abdeckkappe kann durch den Kopf der Spannschraube mit dem Implantatgewindeteil verspannt werden.
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Vorteilhaft ist es, wenn die Abdeckkappe eine kegelförmigen Ansatz aufweist. Am oberen Ende des Implantatgewindeteils kann eine entsprechende kegelförmige Auflagefläche vorhanden sein, an der der kegelförmige Ansatz der Abdeckkappe anliegt.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Zahnimplantat, das eine erfindungsgemäße Implantatschraube und einen Implantataufbau umfaßt. Der Implantataufbau kann wie bei der prioritätsälteren, nicht vorveröffentlichten
DE 10 2009 013 890.0 ausgestaltet sein. Es können allerdings auch andere Implantataufbauten verwendet werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnung im einzelnen erläutert. In der Zeichnung zeigt
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1 die Bestandteile einer Implantatschraube in einer Schnittdarstellung,
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2 die zusammengesetzte Implantatschraube in einer Schnittdarstellung,
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3 die zusammengesetzte Implantatschraube in einer perspektivischen Ansicht,
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4 die Implantatschraube gemäß 2 und 3 in einer Ansicht von unten und
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5 die Darstellung der 4 in einem vergrößerten Maßstab.
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Die in der Zeichnung gezeigte Implantatschraube umfaßt eine Spannschraube 1, eine Abdeckkappe 2, ein Implantatgewindeteil 3, einen Sicherungsring 4 und eine Verdrehsicherung 5.
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Das Implantatgewindeteil 3 weist ein Außengewinde 6 zum Einschrauben des Implantatgewindeteils 3 in einen Kieferknochen auf. Das Außengewinde 6 reicht bis zur unteren Endfläche 7 des Implantatgewindeteils 3. Es endet in einem Abstand zur oberen Endfläche 7 des Implantatgewindeteils 3. Zwischen dem oberen Ende des Außengewindes 6 und der oberen Endfläche 7' weist das Implantatgewindeteil 3 einen zylinderförmigen Abschnitt 8 auf, dessen Außendurchmesser den Außendurchmesser des Außengewindes 6 entspricht.
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Die Verdrehsicherung 5 umfaßt ein Sicherungsteil 9 und einen Innengewindeansatz 10. An dem Außenumfang des im wesentlichen zylinderförmigen Sicherungsteils 9 ist eine Längsverzahnung vorgesehen, die aus mehreren, nämlich acht Zähnen 11 besteht, die in einem gleichen Winkelabstand über den Umfang verteilt sind. Die Zähne 11 verlaufen in axialer Richtung. Sie haben einen dreieckförmigen Querschnitt, wobei der Winkel an der Spitze etwa 90° beträgt (siehe insbesondere 5). Das untere Ende des Sicherungsteils 9 weist eine Abrundung 12 auf.
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Der Innengewindeansatz 10 der Verdrehsicherung 5 weist eine zylinderförmige Außenfläche auf. Im Inneren des Innengewindeansatzes 10 ist ein Innengewinde 13 vorgesehen, das teilweise in das Sicherungsteil 9 hineinreicht. Der Innengewindeansatz 10 weist in seinem oberen Bereich eine äußere Ringnut 14 auf, die zur Aufnahme des Sicherungsrings 4 dient.
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Das Implantatgewindeteil 3 weist in seinem unteren Bereich eine untere Innenbohrung 15 auf, deren Innendurchmesser im wesentlichen dem Außendurchmesser des Innengewindeansatzes 10 der Verdrehsicherung 5 entspricht. Im oberen Bereich der unteren Innenbohrung 15 ist eine Ringnut 16 vorgesehen, die zur Aufnahme des Sicherungsrings 4 dient, wie auch aus 2 ersichtlich.
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Das Implantatgewindeteil 3 weist ferner eine obere Innenbohrung 17 auf, deren Durchmesser geringer ist als der der unteren Innenbohrung 15. An das obere Ende der oberen Innenbohrung 17 schließt sich eine kegelförmige Auflagefläche 18 an, die sich kegelförmig nach außen hin erweitert.
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An der Unterseite der Abdeckkappe 2 ist ein entsprechender kegelförmiger Ansatz 19 vorgesehen, die sich nach unten, zum Implantatgewindeteil 3 hin, kegelförmig verjüngt. Die Abdeckkappe 2 weist ferner eine Innenbohrung mit einem Absatz 20 auf, durch den ein oberer, im Durchmesser größerer Bereich von einem unteren, im Durchmesser geringeren Bereich abgetrennt wird.
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Die Spannschraube 1 umfaßt einen Kopf 21 und einen Schaft 22, dessen Außendurchmesser geringer ist als derjenige des Kopfes 21 und der in seinem unteren Bereich ein Außengewinde 23 aufweist. Der Durchmesser des Kopfes 21 der Spannschraube 1 ist etwas kleiner als der Innendurchmesser des oberen Bereichs der Durchgangsbohrung der Abdeckklappe 2. Der Außendurchmesser des Schaftes 22 ist geringfügig kleiner als der Innendurchmesser des unteren Bereichs der Durchgangsbohrung der Abdeckkappe 2. Auf diese Weise kann die Spannschraube 1 durch die Abdeckkappe 2 hindurchgesteckt werden, bis die Unterkante des Kopfes 21 der Spannschraube 1 auf den Absatz 20 der Abdeckkappe 2 aufliegt. In entsprechender Weise ist der Durchmesser des Schaftes 22 geringfügig kleiner als der Durchmesser der oberen Innenbohrung 17 des Implantatgewindeteils 3, so dass die Spannschraube 1 auch durch das Implantatgewindeteil 3 hindurchgesteckt werden kann.
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Bei der Montage wird die Verdrehsicherung 5 mit dem Sicherungsring 4 in die untere Innenbohrung 15 des Implantatgewindeteils 3 eingesteckt. Die Verdrehsicherung 5 ist dort durch den Sicherungsring 4, der in den Nuten 14 und 16 liegt, in axialer Richtung gesichert. Bei der weiteren Montage kann die Verdrehsicherung 5 aus dem Implantatgewindeteil 3 nicht herausfallen.
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Die Verdrehsicherung 5 ist in dem Implantatgewindeteil 3 drehbar gelagert. Die zylindrische Außenfläche des Innengewindeansatzes 10 und die Innenfläche der unteren Innenbohrung 15 des Implantatgewindeteils 3 bilden eine Spielpassung, durch die der Innengewindeansatz 10 in der unteren Innenbohrung 15 geführt ist.
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Die derart vormontierte Einheit, bestehend aus dem Implantatgewindeteil 3, dem Sicherungsring 4 und der Verdrehsicherung 5, wird anschließend in den vorgebohrten Knochen eingeschraubt. Das Außengewinde 6 des Implantatgewindeteils 3 kann ein selbstschneidendes Gewinde sein. Während des Einschraubens presst sich die Verdrehsicherung 5 über ihre Längsverzahnung 11 in den unteren Teil der Formbohrung in dem Knochen. Beim Einschrauben dreht sich das Implantatgewindeteil 3 gegenüber der Verdrehsicherung 5. Die Verdrehsicherung 5 dringt aufgrund der Führung und Abstützung durch die Zähne 11 in axialer Richtung in den Knochen ein.
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Nach dem Einschrauben wird die Abdeckkappe 2 mit ihrem kegelförmigen Ansatz 19 auf die kegelförmige Auflagefläche 18 des Implantatgewindeteils 3 aufgesetzt. Die Spannschraube 1 wird durch die Abdeckkappe 2 und die obere Innenbohrung 17 des Implantatgewindeteils 3 hindurchgesteckt. Sie wird dann mit ihrem Außengewinde 23 in das Innengewinde 10 der Verdrehsicherung 5 eingeschraubt. Die Spannschraube 1 wird festgezogen, so dass die Verdrehsicherung 5 über den Sicherungsring 4 mit dem Implantatgewindeteil 3 stirnseitig verspannt wird. Das Implantatgewindeteil 3 ist auf diese Weise gegenüber der Verdrehsicherung 5 gegen Verdrehung gesichert. Hierdurch wird ein Lösen des Implantatgewindeteils 3 verhindert. Die Verdrehsicherung 5 kann sich aufgrund der Verzahnung 11 in dem Knochen nicht drehen. Durch die Verbindung des Implantatgewindeteils 3 mit der Verdrehsicherung 5, die durch die Verspannung mittels der Spannschraube 1 geschaffen wird, kann sich das Implantatgewindeteil 3 ebenfalls nicht mehr verdrehen, und sein Außengewinde 6 kann sich nicht mehr lösen.
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An der Implantatschraube kann ein Implantataufbau befestigt werden (in der Zeichnung nicht dargestellt). Die Befestigung kann nach dem Ausheilungsprozeß in der Weise erfolgen, dass die Spannschraube 1 gelöst und die Abdeckkappe 2 entfernt wird. Anstelle der Abdeckkappe 2 wird der Implantataufbau mit der Spannschraube 1 an dem Implantatgewindeteil 3 und der Verdrehsicherung 5 befestigt.
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Wenn herkömmliche Implantate in den Knochen eingeschraubt werden, können sie den Nachteil haben, dass durch auftretende Kräfte der Einheilungsprozeß ständig beeinträchtigt wird. Um dem abzuhelfen, wird durch die Erfindung ein Implantat geschaffen, das verdrehgesichert ist und bei dem die auftretenden Kräfte eliminiert werden. Durch eine geringere Vorspannung wird die Durchblutung im Versorgungsbereich verbessert. Das hat zur Folge, dass eine bessere Einheilphase gewährleistet ist und sogar eine Sofortversorgung ermöglicht wird. Zur Herstellung der diversen Geometrien für die Teile der Implantatschraube sind alle geeigneten Materialien oder Materialkombinationen möglich. Durch die Erfindung wird ein Implantat geschaffen, das im unteren Bereich ein längsverzahntes Element 5 aufweist und das im oberen Gewindeteil 3 verdrehbar gelagert ist und durch einen Sicherungsring 4 gehalten wird. Der Sicherungsring kann auch als Federring bezeichnet werden. Er federt mit Vorspannung. Die Spannschraube 1 kann auch als Zugschraube bezeichnet werden.
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Bei der Montage ist die Verdrehsicherung 5 im Implantatgewindeteil 3 drehbar gelagert. Die Verdrehsicherung 5 wird mit dem Sicherungs-Federring 4 im Inneneinstich 16 des Implantatgewindeteils 3 mit Vorspannung eingerastet und axial fixiert. Das vormontierte Implantat kann in den vorgebohrten Knochen eingeschraubt werden. Dabei presst sich die Verdrehsicherung 5 über die Verzahnung 11 in den unteren Teil der Formbohrung. Im nächsten Schritt wird die Abdeckkappe 2 mit der Spannschraube 1 festgezogen, so dass die Verdrehsicherung 5 mit dem Sicherungs-Federring 4 stirnseitig verspannt wird und gegen Verdrehung gesichert ist. Das Implantatgewinde 6 kann sich dann im Knochen nicht mehr lösen.