-
Die
Erfindung betrifft einen Auslöser für eine elektrische
Schaltanordnung, die im Zuge einer ersten Strombahn angeordnet ist
und die zumindest zwei Schaltkontakte aufweist, die getrennt werden, wenn
der über die Schaltkontakte fließende Strom einen
bestimmten Schwellwert überschritten hat. Die Schaltkontaktanordnung
umfasst ein Betätigungsglied, das auf einen Druck anspricht,
der in der Trennzone der Schaltkontakte durch einen bei elektrodynamischem
Rückstoß der Schaltkontakte gezogenen Lichtbogen
erzeugt wird, und das einen die selbsttätige Unterbrechung
der Strombahn bewirkenden Abschaltmechanismus betätigt.
Das Betätigungsglied weist ein bewegliches Element auf,
das zum einen durch den Druck und zum anderen durch eine Rückhaltevorrichtung
mit angepasster Federkraft derart beaufschlagt ist, dass es bei
einem Druck, der zur Betätigung des Abschaltmechanismus
führen soll, eine vorgegebene Steuerbewegung ausführt.
-
Die
Erfindung betrifft weiterhin eine elektrische Schaltanordnung mit
einem derartigen Auslöser.
-
Die
Erfindung bezieht sich insbesondere auf strombegrenzende Schaltanordnungen
im Niederspannungsbereich, das heißt bis zu Spannungen
von ca. 1000 Volt. Derartige strombegrenzende Schaltanordnungen
sind insbesondere zur Unterbrechung von Strombahnen in einem Kurzschlussfall
oder in einem Überstromfall ausgebildet. Weiterhin können derartige
strombegrenzende Schaltanordnungen einpolig oder mehrpolig, insbesondere
dreipolig, ausgeführt sein. Sie können je Schaltpol
ein oder mehrere Schaltkontaktpaare aufweisen. Insbesondere sind diese
elektrischen Schaltanordnungen zum Abschalten von Strömen
von mehr als 100 A, insbesondere von mehreren kA, ausgelegt.
-
So
sind beispielsweise bei der Verwendung strombegrenzender Schaltgeräte,
insbesondere strombegrenzender Leistungsschal ter beispielsweise
in Form von MCCBs (für Molded Case Circuit Breaker) in
weit verzweigten Stromverteilernetzen, selektive Staffelungen mit
einem Mindest-Nennstromabstand der beteiligten Schaltgeräte üblich.
Jede Verzweigungsebene kann dabei in Abhängigkeit von den
angeschlossenen Verbrauchern mit einem entsprechend dimensionierten
Schaltgerät gegen auftretende Überlasten und Kurzschlüsse
geschützt werden. Dabei ist beispielsweise ein Schaltgerät,
das einem Verbraucher am nächsten angeordnet ist und das
oft auch als verbrauchernahes bzw. nachgeordnetes Schaltgerät
bezeichnet wird, für den geringsten Nennstrom ausgelegt.
Fließt nun ein Kurzschlussstrom sowohl durch das verbrauchernahe
Schaltgerät als auch durch ein Schaltgerät, das
in der Hierarchie des Stromverteilernetzes über dem verbrauchernahen
Schaltgerät angeordnet und oft auch als verbraucherfernes
bzw. vorgeordnetes Schaltgerät bezeichnet wird, so soll
nur das verbrauchernahe Schaltgerät abschalten. Mit anderen
Worten soll im Störfall (Kurzschluss) nur das Schaltgerät,
das dem Ereignis am nächsten ist, den Stromfluss unterbrechen.
Die Schaltkontaktpaare des verbrauchernahen und des verbraucherfernen
Schaltgerätes ziehen beim Öffnen einen Lichtbogen,
wobei die Öffnungsweite der Schaltkontaktpaare und auch
die Lichtbogenenergie beim verbrauchernahen Schaltgerät
aufgrund des geringeren Massenträgheitmomentes seiner beweglichen
Strombahn inklusive der Schaltkontakte höher sind. Dieser
unter Umständen nur einpoligen Öffnung muss eine
allpolige Abschaltung des verbrauchernahen Schaltgerätes
folgen. Das verbraucherferne Schaltgerät darf nicht abschalten,
um weitere Verbraucher nicht vom Sromverteilernetz zu trennen. Das
verbraucherferne Schaltgerät darf aber unterstützend
wirken, also beispielsweise durch Strombegrenzung zur Abschaltung
des verbrauchernahen Schaltgerätes beitragen.
-
Schaltgeräte,
die derart gestaffelt in Stromverteilernetzen wirken, verhalten
sich selektiv. Um diese Selektivität zu erreichen, ist
es erforderlich, das die dem Störfall nächstliegenden
Schaltgeräte die Strombahnen aller Schaltpole schneller
als die übergeordneten Schaltgeräte unterbrechen.
-
Gattungsgemäße
Auslöser und Schaltanordnungen mit derartigen Auslösern,
die zu einer derart schnellen Unterbrechung von Strombahnen geeignet sind,
sind beispielsweise aus der deutschen Übersetzung
DE 691 10 540 T2 der
europäischen Patentschrift
EP 0 455 564 B1 und aus der deutschen Übersetzung
DE 692 17 441 T2 der
europäischen Patentschrift
EP 0 538 149 B1 bekannt.
-
Die
genannten Druckschriften
DE
691 10 540 T2 und
DE
692 17 441 T2 zeigen jeweils insbesondere eine elektrische
Schaltanordnung in Form eines Leistungsschalters mit Isolierstoffgehäuse,
der pro Schaltpol zwei in der Einschaltstellung des Leistungsschalters
federnd gegeneinander gedrückte Schaltkontakte umfasst.
Die Schaltkontakte können durch die Wirkung elektrodynamischer
Rückstoßkräfte getrennt werden, wenn
der die Schaltkontakte durchfließende Strom einen bestimmten
Schwellwert überschreitet, um so eine Begrenzung des genannten
Stroms zu bewirken. Der Leistungsschalter umfasst ein Überlast-
und/oder Kurzschluss-Erfassungsglied zur Beaufschlagung eines im
Fehlerfall die automatische Abschaltung des Leistungsschalters bewirkenden
Abschaltmechanismus. Weiterhin umfasst der Leistungsschalter ein
Betätigungsglied, das auf einen in der Trennzone der genannten Schaltkontakte
durch einen bei elektrodynamischem Rückstoß der
Schaltkontakte gezogenen Lichtbogen erzeugten Überdruck
anspricht, um den Abschaltmechanismus des Leistungsschalters zu
betätigen. Das Betätigungsglied ist eine gasdichte
Einheit, die ausschließlich mit der Trennzone der Schaltkontakte
verbunden ist und ein bewegliches Element wie z. B. einen Kolben
oder eine Membran mit einem begrenzten Steuerhub umfasst. Das bewegliche
Element wird zum einen mit dem genannten Überdruck und zum
anderen durch eine Rückholvorrichtung mit angepasster Wirkkraft
beaufschlagt. Die Verschiebung des beweglichen Elementes bewirkt
die Auslösung des genannten Abschaltmechanismus des Leistungsschalters,
wobei die genannte Rückholvorrichtung mit angepasster Wirkkraft
so bemessen ist, dass eine ungewollte Auslösung bei einfacher Überlast oder
ein Ansprechen eines nachgeschalteten strombegrenzenden Leistungsschalters
verhindert wird.
-
Der
Abschaltmechanismus der gezeigten Leistungsschalter ist dabei also
sowohl durch das Überlast- und/oder Kurzschluss-Erfassungsglied
als auch durch das unabhängig davon wirkende druckabhängige
Betätigungsglied auslösbar. Als Auslösekriterium
wird der beim Ziehen des Lichtbogens entstehende Überdruck
herangezogen, der in einem direkten Zusammenhang mit der Lichtbogenenergie steht.
Mit anderen Worten nimmt der Druck umso mehr zu, je höher
die Lichtbogenenergie ist. Durch die Auswertung des Überdrucks
ist somit eine energieselektive Abschaltung der genannten Leistungsschalter
möglich, wobei die Energieselektivität eine insbesondere
in Niederspannungsnetzen eingesetzte Selektivitätsart zur
Abschaltung im Kurzschlussfall darstellt, so wie dies auch in der Druckschrift „Energetische
Selektivität in Niederspannungsnetzen", Schneider
Electric, Technisches Heft Nr. 167, Ausgabe Mai 1994 beschrieben
ist.
-
Weitere
gattungsgemäßer Auslöser sowie gattungsgemäße
Schaltonordnungen sind aus den Druckschriften
US 3,631,369 A und
EP 1 266 387 B1 bekannt.
Diese umfassen zum Betätigen eines Abschaltmechanismus
jeweils ein Betätigungsglied, in Form eines Hebels, der
eine Staufläche in einem Gasaustrittskanal bildet. Dabei
wird das Betätigungsglied durch einen Gasstrom ausgelenkt,
der infolge eines durch den Lichtbogen erzeugten Überdruckes in
dem Gasaustrittskanal fließt.
-
Ausgehend
von diesem Stand der Technik ist es eine Aufgabe der Erfindung,
einen alternativen Auslöser anzugeben.
-
Die
Aufgabe der Erfindung wird durch einen Auslöser mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
-
Erfindungsgemäß ist
als bewegliches Element ein beweglicher Abschnitt einer Wand eines Ausblaskanals
vorgesehen, der durch seine Bewegung die Länge des Ausblaskanals
verändert.
-
Ein
derartiger Auslöser und eine mit einem derartigen Auslöser
versehene Schaltanordnung ermöglichen ein freies Abströmen
der in Folge des Lichtbogens entstehenden Schaltgase nach Außen. Ein
Austritt von Schaltgasen aus dem Ausblaskanal ins Innere der elektrischen
Schaltanordnung wird sicher ausgeschlossen, so dass es nicht zu
Isolationsproblemen nach Kurzschlüssen kommen kann.
-
Den
einzelnen Schaltpolen der elektrischen Schaltanordnung können
insbesondere hinsichtlich der Länge des Ausblaskanals und
der Ausgestaltung ihres beweglichen Abschnittes im Wesentlichen
identische Auslöser zugeordnet werden, so dass unabhängig
davon, in welchem der Schaltpole die Schaltkontakte aufgrund eines
Kurzschlusses getrennt werden, der jeweilige Auslöser gleich
schnell anspricht, um den Abschaltmechanismus zu betätigen.
-
-
Ein
besonders schnelles Ansprechen des erfindungsgemäßen
Auslösers kann dadurch sichergestellt werden, dass der
Ausblaskanal nahe der Trennzone der Kontakte – also beispielsweise
in einen Lichtbogenlöschbleche aufnehmenden Abschnitt eines
die Schaltkontakte umgebenden Schaltraumes – mündet.
-
Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der
bewegliche Abschnitt nach Art eines Posaunenzuges als U-förmig
gebogenes Röhrstück ausgebildet, das zwei parallel
verlaufende, stirnseitig offene Enden des Ausblaskanals übergreift.
-
Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der bewegliche
Abschnitt nach Art eines T als endseitig geschlossenes Röhrstück
ausgebildet ist, das zwei parallel verlaufende stirnseitig offene
Enden des Ausblaskanals übergreift.
-
Vorteilhaft
ist es, wenn der bewegliche Abschnitt eine Betätigungsfahne
aufweist, die den Abschaltmechanismus unmittelbar oder mittelbar über zumindest
ein Zwischenglied betätigt.
-
Der
Ausblaskanal, der den beweglichen Abschnitt aufweist, kann bevorzugt
einen Bypass (Nebenkanal) zu einem Hauptausblaskanal bilden, da dann
das freie Abströmen der Schaltgase durch den Hauptausblaskanal
nicht durch eine Staufläche oder eine Querschnittsverengung
behindert ist.
-
Die
Erfindung sowie vorteilhaft Ausführungen der Erfindung
werden im Weiteren anhand der nachfolgenden Figuren beschrieben.
Es zeigen:
-
1 eine
schematische Darstellung einer elektrischen Schaltanordnung mit
einem erfindungsgemäßen Auslöser als
Druckerfassungsglied und
-
2 eine
erste Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Auslösers mit einem beweglichen Element, das von einem
posaunenzugartigen beweglichen Abschnitt eines Ausblaskanals gebildet
ist,
-
3 einen
Schnitt durch den beweglichen Abschnitt gemäß der 2,
-
4 eine
zweite Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Auslösers mit einem beweglichen Element, das von einem
topfartigen beweglichen Abschnitt eines Ausblaskanals gebildet ist,
und
-
5 einen
Schnitt durch den beweglichen Abschnitt gemäß der 4.
-
Die 1 zeigt
schematisch eine elektrische Schaltanordnung 1 in Form
eines einzelnen elektrischen Schaltgerätes (beispielsweise
eines Niederspannungs-Leistungsschalters) mit zwei Schaltkontakten 2, 3 zur
Unterbrechung einer ersten Strombahn 4 eines ersten Schaltpols.
Ein beweglicher 2 der Schaltkontakte ist dabei von einem starren
Kontaktglied 5 getragen. Das elektrische Schaltgerät weist
einen durch ein Gehäuse 6 begrenzten ersten Schaltraum 7 zur
Aufnahme der Schaltkontakte 2, 3 der ersten Strombahn
auf. Ein Antriebsmechanismus 8 des elektrischen Schaltgerätes
dient zum Öffnen und Schließen der Schaltkontakte.
Weiterhin weist das elektrische Schaltgerät einen Abschaltmechanismus 9 in
Form eines im Zuge des Antriebsmechanismus 8 angeordneten
Schaltschlosses und einen Auslöser 10 in Form
eines Druckerfassungsgliedes auf. In dem ersten Schaltraum 7 wird
durch einen bei elektrodynamischem Rückstoß der
Schaltkontakte 2, 3 gezogenen Lichtbogen LB ein
Druck p erzeugt, unter Einwirkung dessen der Auslöser 10 (das
Druckerfassungsglied) ein Auslösen des Abschaltmechanismus 9 – also
ein Lösen der Verklinkung des Schaltschlosses – bewirkt,
um den Antriebsmechanismus 8 zum Öffnen der Schaltkontakte 2, 3 in
Gang zu setzen. Das Druckerfassungsglied bildet einen energieselektiven
Auslöser (Selektivauslöser), da der erzeugte Druck
p im Wesentlichen proportional zur Energie des gezogenen Lichtbogens
LB ist.
-
In
dem elektrischen Schaltgerät 1 sind neben dem
Auslöser 10 (als Druckerfassungsglied) auch noch
ein thermischer Auslöser 11 (als Überlast-Erfassungsglied),
ein elektromagnetischer Auslöser 12 (als Kurzschluss-Erfassungsglied)
und ein manueller Auslöser 13 vorgesehen, mittels
derer das Schaltschloss zum Öffnen der Schaltkontakte gelöst
werden kann. Es kann auch ein elektronischer Auslöser 14 (als Überlast-
und/oder Kurzschluss-Erfassungsglied) – also eine ETU (für
electronic trip unit) vorgesehen werden.
-
Das
elektrische Schaltgerät weist parallel zu dem in der 1 gezeigten
Schaltraum 7 weitere Schalträume auf, in denen
Schaltkontakte weiterer Schaltpole angeordnet sind.
-
Wie
die in den 2 und 4 dargestellten Ausführungsformen 210 und 410 des
erfindungsgemäßen Auslösers zeigen, umfasst
der Auslöser ein als Ganzes mit 215; 415 bezeichnetes
Betätigungsglied, das auf den Druck p anspricht, der in
der Trennzone der Schaltkontakte 202, 203; 402, 403 durch den
bei elektrodynamischem Rückstoß der Schaltkontakte
gezogenen Lichtbogen LB erzeugt wird. Das Betätigungsglied
weist ein bewegliches Element 216; 416 mit einer
begrenzten Steuerbahn auf, das durch den Druck p beaufschlagt ist
und dessen Lageänderung bei einer vorgegebenen Steuerbewegung, beispielsweise
in Form eines vorgegebenen linearen Steuerhubes, die Auslösung
des genannten Abschaltmechanismus durch Betätigung einer
Sammelwelle 217; 417 bewirkt, der auch die beweglichen Elemente
der übrigen Schaltpole zugeordnet sind. Eine das bewegliche
Element 216; 416 mit angepasster Federkraft beaufschlagende
Rückhaltevorrichtung 218; 418 ist ebenfalls
dargestellt. Die Wirkkraft dieser Rückhaltevorrichtung 218; 418 ist
so bemessen, dass sowohl eine ungewollte Auslösung des Abschaltmechanismus
bei einfacher Überlast als auch ein Ansprechen eines nachgeschalteten
strombegrenzenden Schaltgeräts verhindert wird.
-
Erfindungsgemäß ist
als bewegliches Element 216; 416 ein beweglicher
Abschnitt einer Wand eines Ausblaskanals 219; 419 vorgesehen,
der durch seine Bewegung die Länge des Ausblaskanals verändert.
Dabei bildet der Ausblaskanal 219; 419 einen Bypass
(Nebenkanal) zu einem Hauptausblaskanal 220; 420.
Es erfolgt also ein Abgriff eines Gas-Druck abhängigen
Auslösegrenzwertes durch das Erfassen des Druckanstieg
in dem Ausblaskanal, der als Bypass (Nebenkanal) zu dem Hauptausblaskanal
ausgebildet ist, so dass die Abströmung von Schaltgasen aus
dem Hauptausblaskanal nicht behindert ist.
-
Bei
den in den 2 und 4 gezeigten Schaltanordnungen 201; 401 sind
im Unterschied zu der in der 1 gezeigten
Schaltanordnung 1 anstelle eines einfach unterbrechenden
Kontaktgliedes 5 doppelt unterbrechende Kontaktglieder 205; 405 vorgesehen,
die jeweils zwei der beweglichen Kontakte 202; 402 tragen.
Der Ausblaskanal mündet in einem Bereich des Schaltraumes 207; 407,
in dem Lichtbogen-Löschbleche 221; 421 angeordnet
sind und der deshalb unter Fachleuten auch als Lichtbogen-Löschkammer
bezeichnet wird.
-
Bei
elektrodynamischer Kontaktöffnung dreht das Kontaktglied 205; 405 aus
einer geschlossenen Stellung, bei der die Schaltkontakte 202; 402 an
den Schaltkontakten 203; 403 anliegen, um einen bestimmten Öffnungswinkel.
Bis zu einem vorgegebenen Wert dieses Öffnungswinkels,
erfährt das Kontaktglied dabei in bekannter hier nicht
gezeigter Weise eine zurückstellende Kraftwirkung von Kontaktfedern.
Erst beim Erreichen des vorgegebenen Wertes des Öffnungswinkels
wird das Kontaktglied 205; 405 in bekannter, hier
ebenfalls nicht weiter beschriebener Weise verrastet. Der vorgegebene
Wert des Öffnungswinkels beträgt beispielsweise
20°–25°. Bleibt das Kontaktglied 205; 405 bei
elektrodynamischer Öffnung unterhalb dieses Wertes des Öffnungswinkels,
so soll keine Auslösung des Abschaltmechanismus erfolgen
und das Kontaktglied soll zum Schließen der Schaltkontakte 202, 203; 402, 403 wieder
in seine geschlossene Stellung zurückfallen. Erreicht der Öffnungswinkel
beim Öffnen den vorgegebenen Wert des Öffnungswinkels,
so soll eine unverzögerte Auslösung erfolgen.
-
Beim
elektrodynamischen Öffnen wird eine Lichtbogensäule
LB erzeugt, deren Länge und Energie zur Größe
des Öffnungswinkels proportional ist. Der dabei entstehende
Gasdruck wird bei Erreichen vorgegebenen Wertes des Öffnungswinkels
des Kontaktgliedes bis in Höhe des Ausblaskanals 219; 419 und
in diesen hinein geleitet. Das Auslösekriterium wird über
den verschiebbaren Abschnitt 216; 416 der Wand
des Ausblaskanals 219; 419 also mit anderen Worten über
den verschiebbaren Teil des Nebenkanals erzeugt, der mittels der
federnden Rückhaltevorrichtung 218; 418 an
einem Anschlag 222; 422 anliegt. Das Auslösekriterium
kann dabei also durch die Kennlinie der federnden Rückhaltevorrichtung 218; 418 aber
auch konstruktiv durch die Lage des Ausblaskanals und seiner Eingangsmündung zum
Schaltraum und durch den Querschnitt des Ausblaskanals 219; 419 justiert
werden.
-
Bei
den dargestellten Ausführungsformen 210 und 410 des
Auslösers weist das bewegliche Element (der bewegliche
Abschnitt des Ausblaskanals) eine Betätigungsfahne auf,
die den Abschaltmechanismus unmittelbar bzw. mittelbar über
zumindest ein Zwischenglied 423 betätigt.
-
Bei
der in der 2 gezeigten Ausführungsform 210 des
erfindungsgemäßen Auslösers ist der bewegliche
Abschnitt nach Art eines Posaunenzuges als U-förmig gebogenes
Röhrstück ausgebildet ist, das zwei parallel verlaufende,
stirnseitig offene Enden 224, 225 des Ausblaskanals übergreift.
-
Die
Rückhaltevorrichtung 218, die das bewegliche Element 216 mit
angepasster Federkraft beaufschlagt, ist hier eine Feder, die einerseits
an einer Innenseite 226 der Schaltanordnung 201 und
andererseits an einer Außenseite des beweglichen Abschnitts
abgestützt ist.
-
Der
als Nebenkanal zum Hauptausbiaskanal ausgebildete Ausblaskanal leitet
einen Teil des in der Lichtbogenkammer entstehenden Gasdruckes in
ein feststehendes erstes Rohrstück des Ausblaskanals, das
ein erstes 224 der stirnseitig offenen Enden bildet. Dieses
erste feststehende Rohrstück ist parallel zu einem zweiten
feststehenden Rohrstück angeordnet, das das zweite 225 der
stirnseitig offenen Enden des Ausblaskanals bildet und diesen in
den Hauptausblaskanal münden lässt. Die Rohrstücke, die
beide stirnseitig offenen Enden 224, 225 des Ausblaskanals
bilden sind aus Isolierstoff geformt. Auf den beiden Röhrstücken
sitzt verschiebbar das U-förmige Rohrstück auf,
das die die Kanalabschnitte der beiden Enden 224, 225 verbindet
(vgl. auch 3) und das über die
als Feder ausgebildete Rückhaltevorrichtung 218 federnd
gegen die Innenseite 226 der Schaltanordnung gelagert ist,
wobei die Ausleseschwelle des Auslösers bevorzugt über
die Federkennlinie der Feder und die Querschnitte der Kanalabschnitte
des Aus blaskanals bestimmt wird. Über eine Betätigungsfahne 227 wird
die lineare Bewegung des U-förmigen Rohrstücks
auf die Sammelwelle 217 drehbar übertragen, die
die Auslöser 210 eines jeden der Schaltpole über
einen Hebelarm 228 mit dem Abschaltmechanismus verbindet
und so die Auslösung der Schaltanordnung 201 verursacht.
-
Bei
der in der 4 gezeigten Ausführungsform 410 des
erfindungsgemäßen Auslösers ist der bewegliche
Abschnitt nach Art eines Topfes als endseitig geschlossenes Röhrstück
ausgebildet ist, das zwei parallel verlaufende stirnseitig offene
Enden 424, 425 des Ausblaskanals übergreift,
die hier als integraler Bestandteil des Gehäuses der Schaltanordnung
ausgebildet sind, die jedoch auch als separate, halbrunde Rohrstücke
ausgebildet sein können.
-
Zwei
die stirnseitig offenen Enden 424, 425 bildende
feststehende Rohrstücke formen hier ein Zwei-Kammer-Rohr,
welches in seiner Außenkontur einen Vollkreis bildet. Die
Rohrstücke, die die beiden stirnseitig offenen Enden 424, 425 des
Ausblaskanals 419 bilden sind auch hier aus Isolierstoff
geformt. Auf dem Außendurchmesser, sitzt verschiebbar der
als topfförmiger Kolben ausgebildete bewegliche Abschnitt,
der die Kanalabschnitte der beiden Enden 424, 425 verbindet
(vgl. auch 3). Dieser Kolben ist federnd
gegen die Innenseite der Schaltanordnung gelagert, wobei die Auslöseschwelle
des Auslösers 410 auch hier über die
Federkennlinie und die Querschnitte der Kanalabschnitte des Ausblaskanals 419 bestimmt
wird. Über das als Umlenkung ausgebildete Zwischenglied
wird die lineare Bewegung des Kolbens auf die 417 Sammelwelle
drehend übertragen, die die Auslöser 410 eines
jeden der Schaltpole über einen Hebelarm 428 mit
dem Abschaltmechanismus 409 verbindet und so die Auslösung
der Schaltanordnung 401 bewirkt.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 69110540
T2 [0006, 0007, 0015]
- - EP 0455564 B1 [0006]
- - DE 69217441 T2 [0006, 0007, 0015]
- - EP 0538149 B1 [0006]
- - US 3631369 A [0009]
- - EP 1266387 B1 [0009]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - Druckschrift „Energetische
Selektivität in Niederspannungsnetzen”, Schneider
Electric, Technisches Heft Nr. 167, Ausgabe Mai 1994 [0008]