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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Stapeln und/oder Entstapeln
von stapelbaren Gegenständen,
z. B. quaderförmiger
Form, insbesondere aus keramischem oder ähnlichem Material, vorzugsweise
von Formkörpern
der Bauindustrie, wie z. B. Ziegeln, Dachpfannen oder Platten, oder
Formkörpern
der Metallindustrie, insbesondere Formkörpern der Stahlindustrie, wie
z. B. Elektroden, oder Formkörpern
der Aluminiumgewinnung, wie z. B. Anoden, oder sonstigen Formkörpern.
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Die
Formkörper
können
in einer geeigneten Weise, z. B. durch eine mechanische Einwirkung
auf ihr Material, in ihre Form gebracht sein. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
eignet sich besonders für solche
Formkörper,
die durch ein Eingeben eines formbaren Materials in eine Form geformt
sind, wie es beim Formen in einer Form, beim Formgießen oder
beim Strangpressen der Fall ist, z. B. bei der Herstellung von Ziegeln
oder dergleichen, Elektroden oder Anoden.
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Die
Erfindung zeichnet sich jedoch nicht nur für die beispielsweise vorgenannten
Gegenstände aus,
sondern auch für
Träger
solcher Gegenstände bzw.
Arbeitsgegenstände,
z. B. für
sogenannte Tragkassetten, die als Träger für Formkörper verwendet werden, die
zur Lagerung oder zum Transport, z. B. in Trocknungs- bzw. Brennkammern,
insbesondere in Form von Schächten,
wie es z. B. bei einem Turmofen der Fall ist, als Träger verwendet
werden.
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Beim
Stapeln und/oder Entstapeln von Gegenständen können somit unterschiedliche
Forderungen zu Grunde liegen. Eine Forderung kann zum Beispiel darin
bestehen, die Gegenstände
bildende Träger
von einem Stapel zu entnehmen und als Unterlage für die Gegenstände zu benutzen
und/oder die Gegenstände
und/oder Unterlagen nach einer Benutzung gemeinsam oder alleine
wieder zu stapeln oder zu entstapeln. Die Erfindung bezweckt eine Verbesserung
in den vorgenannten Benutzungs- bzw. Anwendungsfällen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung der vorliegenden
Art zu finden, die zur Erfüllung
der vorgenannten Forderungen von einfacher Konstruktion ist, stabil
ist und eine gute Funktion gewährleistet.
Beim Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in schachtförmigen
Trocknungskammern oder Brennkammern, nämlich sogenannten Turmöfen, ist
eine platzsparende und/oder energieeffiziente Ausgestaltung angestrebt.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
weist einander gegenüberliegend
angeordnete Tragelemente auf, die auf beiden Seiten des Aufnahmeraums
für die
Gegenstände
angeordnet sind und zwischen einer Tragstellung, in der sie die
Ränder
der Gegenstände
untergreifen, und einer Freigabestellung, in der sie die Ränder der
Gegenstände
freigeben, bewegbar gelagert sind, wobei den Tragelementen eine
Verstellvorrichtung zugeordnet ist, mit der sie in ihre Tragstellung
und/oder Freigabestellung bewegbar sind. Hierdurch ist auf einfache
Weise gewährleistet,
Gegenstände
zu stapeln und/oder zu entstapeln. Das heißt, die erfindungsgemäße Vorrichtung
lasst sich wahlweise als Stapelvorrichtung oder als Entstapelvorrichtung
oder als Stapel- und Entstapelvorrichtung einsetzen, wobei alle
drei Funktionen nicht nur durch die Tragarme und Gegenstände sondern
auch durch die Hubvorrichtung erfüllbar sind.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung
gewährleistet
auch einen großen
Einsatzbereich, z. B. die vorgenannte Bauindustrie und Metallindustrie, und
zwar sowohl was die Vorrichtung und die Gegenstände selbst betrifft als auch
was die Zuordnung und Verwendung sowie die Behandlung des Gegenstands
betrifft, z. B. in einem Trocknungsturm oder Turmofen.
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Im
Rahmen der Erfindung kann der Gegenstand zum Beispiel ein Träger eines
Werkstücks
oder das Werkstück
selbst sein, das sich noch in der Herstellung oder in der Weiterverarbeitung
oder in der Montage befindet. Hierbei handelt es sich insbesondere
um Werkstücke
der Bauindustrie, zum Beispiel Mauerziegeln oder Dachziegeln oder
dergleichen, die bei ihrem Herstellungsprozess eines Brenn- oder Trocknungsvorgangs
bedürfen.
In diesem Fall befinden sich die Tragelemente im Randbereich einer
vertikalen Durchführungsöffnung im
Boden eines zum Beispiel schachtförmigen Gehäuses eines Brennofens bzw.
einer Trocknungskammer. Im Rahmen der Erfindung können die
Gegenstände
mittelbar, zum Beispiel auf einem Träger bzw. einer sogenannten Träger-Kassette,
oder unmittelbar aufeinanderliegend durch Entstapelung abwärts oder
durch Stapelung aufwärts
durch den Brennofen bzw. die Trocknungskammer oder einen sonstigen
Schacht bewegt werden. Es ist jedoch auch möglich, die Erfindung lediglich
zum Stapeln und/oder Entstapeln eines freistehenden Stapels von
Gegenständen
einzusetzen. Die Erfindung ermöglicht
auch niedrige Bauhöhen
für die
Tragelemente und günstige
und kurze Trag- bzw. Hebelarme, so dass es nur einer geringen Anhebung des
Stapels mit der Hubvorrichtung bedarf, um die Tragelemente zu entlasten.
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Die
einander gegenläufig
bewegbaren Tragelemente können
zum Beispiel durch Schwenkteile gebildet sein, die um horizontale
Schwenkachsen schwenkbar gelagert sind, und dabei zum Beispiel durch
von einem Schwenkteilkörper
abstehende Tragarme gebildet sind, die zwischen ihren Trag- und Freigabestellungen
in einem oberen Quadranten schwenkbar sind, der bezüglich der
zugehörigen Schwenkachse
oben und zum Stapel- bzw. Entstapelraum hin versetzt angeordnet
ist. Die einander gegenläufig
bewegbaren Tragelemente können
aber auch durch Schieber gebildet sein, die in horizontalen Führungen
verschiebbar geführt
sind und in ihrer Längsrichtung
bewegbare Tragarme oder Tragplatten sein können. Diese Ausgestaltung zeichnet
sich durch eine niedrige Bauhöhe
aus, und sie lasst sich in einer einfachen Konstruktion realisieren.
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Im
Weiteren kann die Verstellvorrichtung einen Verstellmotor aufweisen,
der zur Bewegung des zugehörigen
Tragelements in eine oder in zwei einander entgegen gesetzte Richtungen
wirksam ist, zum Beispiel ein hydraulischer oder pneumatischer Kolbenzylinder.
Wenn der Verstellmotor nur in eine Richtung wirksam ist, kann die
jeweilige Rückbewegung
durch die elastisch wirksame Kraft einer Feder erzeugt werden.
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Ein
Kolbenzylinder kann zum Beispiel an einem von den schwenkbaren geradlinig
verschiebbaren Tragelementen abstehenden Hebelarm angreifen. Es
ist jedoch auch in einfacher Weise möglich, einen Kolbenzylinder
oder ein anderes Schub- oder Zugelement direkt gegen das, zum Beispiel schwenkbare,
Tragelement zu bewegen, so dass es keines mechanischen Mittels zwischen
dem Verstellmotor und dem Tragelement bedarf.
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Hierzu
eignet sich eine nach beiden einander gegenüberliegenden Seiten wirksame
Spreizvorrichtung, die zum Beispiel durch einen gemeinsamen Antriebsmotor,
zum Beispiel ein Kolbenzylinder, gebildet sein kann. Insbesondere
bei den zuletzt genannten Ausgestaltungen lassen sich in einfacher
und vorteilhafter Weise aufeinander zu oder voneinander weg gerichtete
Rückbewegung
der Tragelemente durch die bereits beschriebene Federkraft erzeugen.
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In
weiteren Unteransprüchen
sind Merkmale enthalten, die die erfindungsgemäße Ausgestaltung unter Berücksichtigung
einfacher, kostengünstig
herstellbarer und in vorteilhafter Weise integrierbare Ausbildungen
verbessern.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von vorteilhaften Ausgestaltungen von
Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es
zeigt
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1 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung zum
Stapeln und/oder Entstapeln von stapelbaren Gegenständen in
der Vorderansicht und in einer Ausgangstellung;
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2 bis 6 die
Vorrichtung in noch zu beschreibenden unterschiedlichen Funktionsstellungen
und in verkleinerten Darstellungen, wobei 1 einer
vergrößerten Darstellung
der 6 entspricht;
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7 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung zum
Stapeln und/oder Entstapeln von Gegenständen in der Vorderansicht und
in der Ausgangsstellung in abgewandelter Ausgestaltung;
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8 bis 12 die
Vorrichtung gemäß 7 in
unterschiedlichen Funktionsstellungen und in verkleinerten Darstellungen,
wobei 7 einer vergrößerten Darstellung
der 12 entspricht;
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13 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung zum
Stapeln und/oder Entstapeln in abgewandelter Ausgestaltung;
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14 die
Vorrichtung gemäß 13 in
einer anderen Funktionsstellung;
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15 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung zum
Stapeln und/oder Entstapeln von Gegenständen in weiter abgewandelter
Ausgestaltung;
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16 mehrere
erfindungsgemäße Vorrichtungen
zum Stapeln und/oder Entstapeln gemäß 15 in
einer Mehrfach-Anordnung;
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17 eine
Einzelheit mehrerer nebeneinander angeordneter erfindungsgemäßer Vorrichtungen
gemäß dem Bezugszeichen
X in 16 in perspektivischer Darstellung.
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Bei
den im Folgenden zu beschreibenden Ausgestaltungen der Erfindung
bzw. Vorrichtungen sind gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichem Bezugszeichen
bezeichnet.
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Die
Hauptteile der in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichneten Vorrichtung
sind eine Hubvorrichtung 2, die zum Beispiel auf einer
Basis 3 oder einem Boden steht und durch ein Hubelement 2a mit
wenigstens einer oberseitigen Tragfläche 2b gebildet sein kann,
das durch einen als vertikalen Doppelpfeil verdeutlichten Hubmotor 2c in
einer vereinfacht dargestellten Hubführung 2d vertikal
verstellbar ist.
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Weitere
Hauptteile der Vorrichtung 1 sind wenigstens zwei Tragelemente 4a,
die einander gegenüberliegend
auf beiden Seiten einer vertikalen Achse 5 der Hubvorrichtung 2 angeordnet
sind und zwischen einer in 1 dargestellten
Tragstellung und einer in 4 dargestellten
Freigabestellung, in der sie einen größeren horizontalen Abstand
a voneinander aufweisen als in ihrer Tragstellung, gegenläufig zu
einander bewegbar sind.
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Der
Abstand a ist gleich oder größer als
die Breite b von einander vorzugsweise gleichen Gegenständen 6,
die mit der Vorrichtung 1 gestapelt und/oder entstapelt
werden können.
Bei den Gegenständen 6 kann
es sich zum Beispiel um Formkörper handeln,
z. B. aus keramischem oder ähnlichem
Material, insbesondere für
die Bauindustrie, wie zum Beispiel um fache Bauelemente wie Platten
oder Dachpfannen um Ziegelsteine, die quaderförmig ausgebildet sein können, wie
es die Zeichnungen zeigen.
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Bei
den Formkörpern
handelt es sich vorzugsweise um solche Formkörper, die aus einem bei der
Herstellung formbaren Material bestehen, das in eine Form eingebracht
wird und dann erstarrt, z. B. auch mit Hilfe eines chemischen Prozesses
oder durch Trocknen oder Brennen bzw. Backen.
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Bei
den Gegenständen 6 oder
Formkörpern kann
es sich z. B. auch um Elektroden oder Anoden handeln, die in der
Metallindustrie einsetzbar sind, z. B. Elektroden für die Stahlindustrie
oder Anoden für die
Aluminiumgewinnung, insbesondere Aluminium-Elektrolyse. Bei den Anoden kann es
sich z. B. um Grafitanoden handeln, deren Material Pech-gebunden
ist.
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Ein
typisches Material für
Formkörper
ist auch ein solches Material, was nach dem Formen so fest ist,
dass die so gebildeten Formkörper
im erfindungsgemäßen Sinne
gestapelt werden können,
wobei die endgültige
Festigkeit bzw. Härte
der Formkörper
durch eine besondere Trocknung oder ein besonderes Brennen bzw.
Backen erzielt wird.
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Im
Rahmen der Erfindung kann es sich bei den Formkörpern bzw. Gegenständen 6 auch
um Tragteile für
vorliegende Formkörper
handeln, z. B. um Paletten zum Stapeln oder Entstapeln von Formkörpern oder
um so genannten Tragkassetten, auf bzw. in die die Formkörper zum
Trocknen oder Brennen auf- bzw. einstellbar sind. Paletten oder
Kassetten der vorliegenden Arten sind bekannt und brauchen deshalb
nicht weiter beschrieben zu werden.
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Hervorgehoben
sei jedoch, dass bei Paletten üblicher
Bauart die einander gegenüberliegenden Ausnehmungen 7a in
der Regel vorhanden sind und z. B. durch Hohlräume gebildet sind, z. B. zwischen einer
Bodenwand und einer Deckenwand der Palette.
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Wenn
die Unterseite der Gegenstände 6 in einer
Ebene liegt, liegt die wenigstens eine Tragfläche 2b des Hubelements 2a ebenfalls
in einer Ebene, wobei es sich um eine durchgehende Tragfläche 2b handeln
kann oder um mehrere um die vertikale Achse 5 verteilt
angeordnete Tragköpfe 2e,
deren Außenabstand
c kleiner ist als die Breite b der Gegenstände 6, die kleiner
ist als der Abstand d zwischen den Tragelementen 4a in
deren Tragstellung. Der z. B. quer durchgehend ausgebildete Tragkopf 2e oder die
Tragköpfe 2e können sich
mit einem Hals 2f von einem Basisteil 2g des Hubelements 2a nach
oben erstrecken. Außenseitig
von dem oder den Tragköpfen 2e befinden
sich somit Freiräume 2h unter
den Rändern
der Gegenstände 6.
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Es
können
außenseitig
von Kopfabschnitten 2i oder einem gemeinsamen, quer durchgehend
ausgebildeten Kopfabschnitt 2i zwei seitliche Ausnehmungen 7a in
bzw. an den oberen Rändern
Gegenständen 6 ausgebildet
sein, deren Funktion weiter unten noch beschrieben wird.
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Alternativ
können
die seitlichen Ausnehmungen 7a in einem Zwischenlageteil 7 angeordnet
sein, das jeweils zwei Gegenstände 6 distanziert
und somit eine Möglichkeit
für zwischen
zwei Gegenständen 6 angeordnete
Ausnehmungen 7a bietet. Jedem Tragelement 4a ist
eine Ausnehmung 7a zugeordnet. Für zwei Tragelemente 4a auf
einer Seite kann auch eine gemeinsame Ausnehmung 7a angeordnet
sein. Das Zwischenlageteil 7 kann z. B. plattenförmig sein
und aus einem elektrisch isolierendem oder Wärme isolierendem Material bestehen,
z. B. aus Keramik.
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Die
Tragelemente 4a, sind zum Beispiel durch Tragarme 4b gebildet,
die von einem Tragkörper 4e hebelarmförmig abstehen,
der um eine horizontale Schwenkachse oder Schwenkwelle 8 schwenkbar
in einem Schwenklager 9 an einer Tragkonstruktion 11 schwenkbar
gelagert ist, die an einem Gestell abgestützt sein kann und zum Beispiel U-
oder – T-förmige Tragprofile 12 aufweist,
in deren einander zugewandte seitliche Ausnehmungen die Schwenklager 9 angeordnet
bzw. ausgebildet sind.
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Die
Tragarme 4b können
mit Anschlagarmen 4c einen zweiarmigen Schwenkhebel bilden,
dessen Arme 4b, 4c einen zum Beispiel spitzen
Winkel zwischen sich einschließen
können.
Im Ausführungsbeispiel
erstrecken sich die Tragarme 4b bezüglich eines vertikalen Stapel-
und/oder Entstapelraumes 13 zwischen den Tragelementen 4a aufwärts und schräg nach innen,
während
sich die Anschlagarme 4c aufwärts und schräg nach außen erstrecken, wenn
die Tragarme 4b sich in ihrer Tragstellung befinden. Dabei
können
die Anschlagarme 4c wenigsten in der Tragstellung innen
am oberen Steg des Tragprofils 12 anliegen und abgestützt sein,
wodurch sich eine stabile Abstützung
für die
bzgl. der vertikalen Achse 5 auf beiden Seiten symmetrisch
angeordneten Tragarme 4b ergibt. Vorzugsweise befinden sich
die Anschlagarme 4c in der Freigabestellung der Tragelemente 4a in
einer gegenüberliegenden
Anschlagstellung, zum Beispiel am Innensteg der Tragprofile 12.
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Die
Tragelemente 4a sind somit etwa in einem Quadranten Q bewegbar,
der bezüglich
der Schwenkachse 8 nach oben und nach innen versetzt ist.
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Zwischen
den Tragelementen 4a befindet sich somit der schachtförmige Stapel-
bzw. Entstapelraum 13 für
die Gegenstände 6.
Die in 1 und 6 dargestellte unterste Hubstellung
der Hubvorrichtung 2 ist so bestimmt, dass ein sich auf
dem Hubelement 2a befindlicher Gegenstand 6 sich
unterhalb der Tragkonstruktion 11 befindet, so dass er
zum Stapeln auf das Hubelement 2a aufgesetzt und zum Entstapeln
entnommen werden kann, zum Beispiel mit einer geeigneten Fördereinrichtung,
zum Beispiel einem Greifer.
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Die
obere Hubstellung des Hubelements 2a ist so bestimmt, dass
die Tragfläche 2b etwas
höher angeordnet
ist, als die in der Tragstellung horizontalen Tragflächen 4d der
Tragelemente 4a.
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Die
Tragelemente 4a sind jeweils durch eine in ihrer Gesamtheit
mit 15 bezeichnete Verstellvorrichtung mit einem Verstellmotor
zwischen ihrer Tragstellung und Freigabestellung verstellbar. Beim
Ausführungsbeispiel
gemäß 1 bis 6 ist
die Verstellvorrichtung 15 durch ein stangenförmiges Schub-
und Zugelement 15a gebildet, bei dem es sich zum Beispiel
um die Kolbenstange eines Kolbenzylinders 15b (2)
als Antriebsmotor handeln kann, der pneumatisch oder hydraulisch verschiebbar
ist und nur in eine Längsrichtung
oder in beide Längsrichtungen
aktiv verschiebbar sein kann. Die Schub- und/oder Zugstange kann
zum Beispiel durch ein Gelenk 16 mit einem Hebel 17 verbunden
sein, der vom Tragelement 4a absteht, zum Beispiel bzgl. des
Stapel- bzw. Entstapelraumes 13 nach innen, wobei sich
die Schub- und Zugstangen 15a vertikal erstrecken,
vorzugsweise nach unten. Dabei befindet sich die Verstellvorrichtung 15 außerhalb
des freien Querschnitts des Stapel- bzw. Entstapelraumes 13, d.
h., sie ist bzgl. der Zeichnungsebene quer versetzt außerhalb
des Stapel- und/oder Entstapelraumes 13 angeordnet.
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Nachfolgend
wird die Stapelfunktion der Vorrichtung 1 anhand von 6 bis 2 beschrieben.
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In
der in 6 bzw. 1 dargestellten Funktionsstellung
befindet sich das Hubelement 2a in seiner unteren Hubstellung,
wobei ein zu stapelnder Gegenstand 6 auf das Hubelement 2a gesetzt worden
ist oder ein entstapelter Gegenstand 6 gegebenenfalls mit
einem darauf angeordneten Zwischenlageteil 7 sich auf dem
Hubelement 2a befindet.
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Beim
nächsten
Stapelungsschritt gemäß 5 wird
das Hubelement 2a nach oben in eine Position bewegt, in
der die zum Beispiel ebene Oberseite des Gegenstandes gegen den
sich auf den Tragelementen 4a befindlichen Gegenstand 6 stößt und diesen
etwas anhebt. Dabei werden die Tragelemente 4a entlastet,
und sie können
mit der Verstellvorrichtung 15 oder durch Verdrängung mit
dem Gegenstand 6 in ihre Freigabestellung bewegt werden.
Der Gegenstand 6 wird mit dem Hubelement 2a so
weit nach oben bewegt, dass seine Unterseite gleich hoch oder höher ist
als die Tragelemente 4a, wie es 4 zeigt.
Dann können
die Tragelemente 4a einwärts in ihre Tragstellung in
den Ausnehmungen 7a bewegt werden, was durch die Verstellvorrichtung 15 erfolgen
kann, siehe 3. Danach wird das Hubelement 2a in
seine untere Ausgangsstellung wieder zurück bewegt (2),
wobei der unterste Gegenstand 6 des Stapels 5 auf
den Tragelementen 4a zu stehen kommt.
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Für einen
Entstapelvorgang gemäß 2 und
folgende wird das Hubelement 2a aus der Ausgangsstellung
gemäß 2 gegen
die Unterseite des sich auf den Tragelementen 4a befindlichen
Gegenstands 6 bewegt und mit dem Stapel S in die in 3 dargestellte
Stellung weiter hoch bewegt, in der die Tragelemente 4a freigegeben
sind und entlastet in ihre Freigabestellung gemäß 4 bewegt werden
können.
Der nächste
Entstapelungsschritt besteht darin, das Hubelement 2a mit
dem darauf befindlichen Stapel S abzusenken, wobei die Tragelemente 4a durch
die Verstellvorrichtung 15 in die Ausnehmungen 7a des
untersten Gegenstandes 6 und in ihre Tragstellung bewegt
werden, in der der zweitunterste Gegenstand 6 sich auf
die Tragelemente 4a setzt. Der unterste Gegenstand 6 des
Stapels 5 gegebenenfalls mit dem darauf befindlichen Zwischenlageteil 7 kann
mit dem Hubelement 2a in die untere Hubeinstellung bewegt
werden, in der der Gegenstand 6 gegebenenfalls mit dem
Zwischenlageteil 7 weggefördert werden kann.
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Die
Tragelemente 4 bilden mit der sie lagernden Konstruktion
und den sie verstellbaren Verstellvorrichtungen 15 und
Antrieben eine Rückhaltevorrichtung 10,
die beim Stapeln und/oder Entstapeln den jeweiligen Stapel S zurückhält, d. h.
auf den Tragelementen 4a hält.
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Die
Tragelemente 4 können
jeweils in jeder Verstellrichtung aktiv verstellbar sein. Dabei
kann die in die Freigabestellung gerichtete Bewegung durch einen
zugehörigen
Antriebsmotor erzeugt werden, während
die Rückbewegung
in die Tragstellung durch die Kraft einer Feder erzeugt werden kann.
Bei einer solchen Konstruktion ist es vorteilhaft, beim Stapeln
oder Entstapeln und Heben oder Senken des betreffenden Gegenstandes 6 die
zugehörige
Verstellvorrichtung 15 zunächst passiv bzw. drucklos zu schalten
und erst dann aktiv anzutreiben, sodass die Tragelemente 4a jeweils
an der Unterseite des aufliegenden Gegenstand 6 keine Druckspuren
oder Druckschäden
erzeugen.
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Die
Verstellvorrichtung 15 kann auch anders ausgebildet sein,
wie es 8 bis 12 zum Beispiel zeigen. Bei
dieser Ausgestaltung ist die Verstellvorrichtung 15 durch
eine seitlich wirksame Spreizvorrichtung 21 gebildet, die
sich im oberen Bereich des Hubelements 2a befindet und
zwei Spreizelemente 21a aufweist, die nach beiden einander
gegenüberliegen
Seiten spreizbar und aktiv oder passiv wieder zurück bewegbar
sind. Mit der Spreizvorrichtung 21 werden die Tragelemente 4a aus
der Funktionsstellung gemäß 8 und 9,
die der gemäß 3 und 4 des
ersten Ausführungsbeispiels entspricht,
durch Stoßkontakt
in ihre Freigabestellung bewegt (10), wobei
der Stapel S auf dem Hubelement 2a aufliegt. Das Zurückbewegen
der Tragelemente 4a in ihre Tragstellung erfolgt jeweils durch
eine den Tragelementen 4a zugeordnete Feder, die beim vorherigen
Spreizen gespannt wird und die Tragelemente 4a beim Absenken
des Stapels S (11) in die Ausnehmungen 7a des
untersten Gegenstandes 6 und somit in die Tragstellung
bewegt.
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Beim
Ausführungsbeispiel
gemäß 7 bis 12 erfolgt
im Übrigen
das Stapeln und das Entstapeln mit oder ohne einem separaten Zwischenlageteil 7 prinzipiell
entsprechend dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 bzw. 2 bis 6.
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Die
Vorrichtung 1 eignet sich sehr vorteilhaft für einen
Schacht 22, der zum Beispiel Teil eines Schachttrockners
oder Schachtofens ist, durch den die Gegenstände 6 etwa vertikal
bewegt werden, um getrocknet oder gebrannt zu werden. Ein Schachtofen
wird in der Fachsprache auch mit Turmofen oder Turmtrockner bezeichnet.
Dabei können
die Gegenstände 6 etwa
kontinuierlich durch den Schacht 22 bewegt werden. Bei
einer solchen Ausgestaltung kann die Tragkonstruktion 11 den
Boden des Schachtes 22 bilden oder zumindest den Rand der den
Stapel- bzw. Entstapelraum 13 begrenzenden Tragprofile 12,
die eine vertikale Durchführungsöffnung 13a für den Stapel
bzw. Entstapelraum 13 begrenzen. Am oberen Ende des Schachtes 22 bzw. Turmes
kann eine nach außen
abstehende Arbeitsbühne 22b angeordnet
sein (1)
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Die
nur in 1 und 7 dargestellten Wände 22a des
Schachtes 22 können
in einer für Trocknungskammern
oder Brennöfen
bekannten Weise wärmeisoliert
sein, was auch für
die den Boden des Schachtes 22 bildende Tragkonstruktion
gilt.
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Im
Rahmen der Erfindung können
die Gegenstände 6 gegebenenfalls
mit oder ohne den Zwischenlageteilen 7 beim Trocknungs-
bzw. Brennvorgang still stehen oder wahlweise durch Stapeln und/oder
Entstapeln nach oben und/oder unten bewegt werden, wobei die im
Schacht 22 befindlichen Gegenstände 6 durch Eigengewicht
absacken und nachrutschen und gegen die Tragelemente 4a bzw. das
Hubelement 2a bewegt und weggefördert werden, oder durch Stapeln
nach oben durch den Schacht 22 bewegt werden und am oberen
Ende z. B. eingegeben bzw. weggefördert werden.
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Im
Schacht bzw. Turm des Trockners oder Ofens können die zu behandelnden Gegenstände 6 somit
von oben nach unten hindurch bewegt werden, wobei die Säule der
zu behandelnden Gegenstände von
unten durch Stapeln oder durch Einsetzen von oben aufgebaut werden
kann. Vorzugsweise am unteren Ende werden die fertig getrockneten
oder gebrannten Formkörper 6 entnommen.
Die Förderung durch
den Schacht findet aufgrund der Schwerkraft statt. D. h. beim Absenken
des untersten Formkörpers 6 rutschen
die darüber
befindlichen Formkörper 6 selbsttätig nach,
wobei der nächstunterste
Formkörper 6 durch
die wenigstens zwei Tragelemente 4a zurückgehalten wird.
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Aufgrund
der Anordnung der Formkörper 6 im
Schacht 22 ergibt sich ein effizienter Trocknungs- bzw.
Brennvorgang, an dem alle übereinander
angeordneten Formkörper 6 teilnehmen.
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Die
Erzeugung und Zuführung
der Trocknungs- oder Brennwärme
kann in geeigneter Weise erfolgen, wie es z. B. bei Turm-Trocknungskammern oder
Turmöfen
erfolgt.
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Das
Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 1 gemäß 13 und 14 unterscheidet
sich von den vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel dadurch, dass
die Tragelemente 4a durch aufeinander zu und voneinander
weg verschiebbare Schieber gebildet sind, die jeweils in einer horizontalen
Führung 4f mit der
zugehörigen
Verstellvorrichtung 15 wahlweise zwischen der Tragstellung
gemäß 13 und
der Freigabestellung gemäß 14 verschiebbar
sind.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
kann die Verstellvorrichtung 15 ein Getriebe 20 aufweisen, das
zwischen der Schwenkwelle 8 und den schieberförmigen Tragelementen 4a angeordnet
und wirksam ist. Das Getriebe 20 kann z. B. durch einen
auf der Schwenkwelle 8 befestigten Schwenkhebel 26 aufweisen,
der mittels einer längenveränderlichen
Gelenkverbindung 27 mit dem Tragelement 4a verbunden
ist. Vorzugsweise ist die Führung 4f über der Schwenkwelle 8 angeordnet,
wobei der Schwenkhebel 26 sich nach oben erstreckt und
ein Langloch 27a aufweist, durch das sich horizontal ein
Mitnahmeelement, z. B. in Form einer am Tragelement 4a gelagerten
Schwenkachse 27b, erstreckt.
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Wie
bereits bei den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen sind auch
bei Ausführungsbeispiel
gemäß 13 und 14 bezüglich des
Gegenstands 6 bzw. Schachtes 22 jeweils zwei Tragelemente 4a einander
gegenüberliegend
angeordnet, wobei die Tragelemente 4a der beiden Tragelementenpaare
einen quer zur Zeichnungsebene gerichteten Abstand voneinander aufweisen,
der so groß ist, dass
die jeweils durch die Schwenkwelle 8 miteinander verbundenen
Tragelementenpaare 4a sich in den Eckenbereichen des Gegenstands 6b finden.
Dabei sind ein an nur einem Ende angeordnetes Hubelement 2a oder
zwei in den Endbereichen der Schwenkwelle 8 angeordnete
Hubelemente 2a in so einem großen Abstand voneinander angeordnet, dass
sich die Gegenstände 6 dazwischen
auf- bzw. abwärts
bewegen können.
Die Funktionsstellung gemäß 13 entspricht
der vorbeschriebenen Funktionsstellung gemäß 1 bzw. 6.
Die Funktionsstellung der 14 entspricht
der vorbeschriebenen Funktionsstellung gemäß 4.
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Um
die Leistung der Vorrichtung 1 zu vergrößern, ist es vorteilhaft, gemäß 15 zwei
oder mehrere Vorrichtungen 1 nebeneinander anzuordnen oder
zwei oder mehrere Rückhaltevorrichtungen 10 nebeneinander
anzuordnen, denen eine gemeinsame Hubvorrichtung 2 zugeordnet
ist, die horizontal bewegbar gelagert ist und somit wahlweise der
einen oder der anderen Rückhaltevorrichtung 10 zugeordnet
werden kann.
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Die
zuerst genannte Ausgestaltung und Anordnung ermöglicht es, wahlweise eine oder
beide Vorrichtungen 1 zum Stapeln und/oder Entstapeln zu benutzen,
wobei die Vorrichtungen 1 parallel arbeiten und mit oder
ohne Schacht- oder Turmtrockenkammer oder Turmofen ausgebildet sein
können.
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Bei
der zweiten Ausgestaltung, bei der die Hubvorrichtung 2 durch
eine horizontal wirksame Verstellvorrichtung 31 wahlweise
unter die eine oder die andere Rückhaltevorrichtung 10 verstellbar
und positionierbar ist, kann bei einer Ausgestaltung ohne Turmtrocknungskammer
oder Turmofen die eine Rückhaltevorrichtung 10 einen
Stapel S Gegenstände 6 in
Bereitschaftsstellung halten, während
die andere Rückhaltevorrichtung 10 zum
Stapeln oder Entstapeln in Betrieb ist. Besonders vorteilhaft eignet sich
die zweite Ausgestaltung in Kombination mit jeweils einer Rückhaltevorrichtung 10 zugeordneten Turmtrocknungskammer
oder einem Turmofen, weil der eine Vorrichtungsteil zum Trocknen
oder Brennen eines Stapels S benutzt werden kann, was eine beträchtliche
Zeit in Anspruch nimmt, und der andere Vorrichtungsteil als Vorrichtung 1 entweder
ebenfalls zum Trocknen oder Brennen oder zum Stapeln und/oder Entstapeln
benutzt werden kann.
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Dabei
ist es vorteilhaft, die Hubvorrichtung 2 so anzuordnen,
dass die Verstellrichtung 31a, der Verstellvorrichtung 31 parallel
zu den Schwenkwellen 8 gerichtet ist und die Schwenkwellen 8 so
lang ausgebildet sind, dass die Verstellvorrichtungen 15 einen sich
parallel zu den Schwenkwellen 8 erstreckenden Abstand voneinander
haben, der so groß ist,
dass mehrere, z. B. zwei, Gegenstände 6 mit zugehörigem Bewegungsspiel in
einer sich parallel zu den Schwenkwellen 8 erstreckenden
Reihe R und wenigstens zwischen den Verstellelementen 15a angeordnet
sind, sodass letztere den Hubbewegungen der Verstellvorrichtung 2 nicht
im Wege stehen. Die Zuführungs- bzw. Abführungsrichtung
der Gegenstände 6 ist
dabei vorzugsweise quer zur Reihe R gerichtet.
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Die 15 zeigt
ein vorbeschriebenes Ausführungsbeispiel
mit mehreren, z. B. zwei oder vier Stück (nicht dargestellt), längs der
Reihe R hintereinander angeordneten Rückhaltevorrichtungen 10,
vorzugsweise mit jeweils zugehörigen
Turmtrocknungskammern oder Turmöfen.
Dabei ist der zugehörigen Reihe
R eine Verstellvorrichtung 31 mit einem so großen Verstellweg
zugeordnet, dass die Verstellvorrichtung 31 die Hubvorrichtung 2 wahlweise
unter jeder Rückhaltevorrichtung 10 zu
positionieren vermag und die Hubvorrichtung 2 in dieser
Stellung vertikal arbeiten kann.
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Das
Ausführungsbeispiel
gemäß 16 zeigt
eine vorbeschriebene Ausgestaltung und Anordnung der Rückhaltevorrichtungen 10 in
mehreren nebeneinander angeordneten Reihen R, z. B. in zwei oder
mehreren Reihen R1, R2. Die Ausgestaltungen und Anordnungen in der
jeweiligen Reihe R können in
der vorbeschriebenen Weise ausgebildet und angeordnet sein, so dass
es einer Beschreibung im Einzelnen nicht bedarf.
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16 zeigt
als weiteres Ausführungsbeispiel
einen für
mehrere Rückhaltevorrichtung 10 oder Vorrichtungen 1 der
Ausführungsbeispiele
nach 15 und 16 gemeinsamen
Schacht 22 oder Turmtrocknungsschacht oder Turmofen mit
Schachtwänden 22 bzw.
Kammerwänden
oder Ofenwänden, die
mehrere Stapel S gemeinsam umgeben und somit eine gemeinsame Wand 22a bilden.
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Auch
die gemeinsame Schachtwand 22a kann am oberen Ende mit
einer Arbeitsbühne
ausgebildet sein, die gegebenenfalls ein Beschicken mit Gegenständen 6 oder
auch Zwischenlageteilen 7 oder eine Entnahme der Gegenstände 6 oder
auch Zwischenlageteilen 7 ermöglicht.
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17 zeigt
perspektivisch den Antrieb für
in zwei einander benachbarten Reihen angeordneten Tragelementen 4a von
in wenigstens zwei Reihen R1, R2 angeordneten Vorrichtungen 1 oder
Rückhaltevorrichtungen 10.