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DE102009010326A1 - Vorrichtung zur Aufnahme einer Leitung - Google Patents

Vorrichtung zur Aufnahme einer Leitung Download PDF

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DE102009010326A1
DE102009010326A1 DE102009010326A DE102009010326A DE102009010326A1 DE 102009010326 A1 DE102009010326 A1 DE 102009010326A1 DE 102009010326 A DE102009010326 A DE 102009010326A DE 102009010326 A DE102009010326 A DE 102009010326A DE 102009010326 A1 DE102009010326 A1 DE 102009010326A1
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Germany
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cable holder
cable
strip
connector strip
connector
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DE102009010326A
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Gerhard Reichert
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Individual
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme einer Leitung (5), insbesondere eines Stromkabels, mittels eines Kabelhalters (1-1.5), wobei der Kabelhalter (1-1.5) mit einer Steckerleiste (7) lösbar kuppelbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme einer Leitung, insbesondere eines Stromkabels, mittels eines Kabelhalters.
  • STAND DER TECHNIK
  • Es ist bekannt, mit Hilfe von Verbindungskabeln zwei getrennt angeordnete Objekte zu verbinden, um beispielsweise eine elektrische oder eine fluidleitende Verbindung zwischen diesen Objekten zu schaffen. Es ist zudem bekannt, derartige Verbindungskabel auf einer Kabel-Trommel abhängig vom jeweiligen Abstand der Objekte zu speichern, wobei eine Teillänge des auf der Kabel-Trommel gespeicherten Kabels ab- oder aufgewickelt wird. Dadurch ist gewährleistet, dass Objekte über unterschiedliche Distanzen mit dem Kabel verbindbar sind, wobei ein überschüssiger Längenabschnitt des Verbindungskabels jeweils Platz sparend und geordnet auf der Kabel-Trommel speicherbar ist.
  • Des weiteren sind allgemein Steckerleisten bekannt, welche in der Regel eine Mehrzahl von Steckerleistenbuchsen aufweisen, jedoch nur über ein Kabel mit einer Steckdose verbunden sind.
  • Aus der DE 93 16 284 ist eine Mehrfachsteckerleiste bekannt, in deren Gehäuse Nuten ausgebildet sind, die zum Aufwickeln des Kabels der Steckerleiste dienen. Die Nuten verlaufen im Wesentlichen in Längsrichtung der Steckerleiste. Werden jedoch mehrere Geräte in die Steckerleiste gesteckt, kann leicht ein Kabelsalat entstehen. Denn ein nachträgliches und/oder gleichzeitiges Aufwickeln von Kabeln von zusätzlichen elektrischen Geräten in den Nuten mag vielleicht möglich sein, jedoch müssen schlimmstenfalls alle Kabel wieder abgewickelt werden, wenn beispielsweise die Länge des zuvor aufgewickelten Steckerleistenkabels verändert werden muss.
  • Aus der NL 1003471 C1 ist ein kreisscheibenförmiger Kabelhalter bekannt, mit dem ein einziges elektrisches Kabel, beispielsweise von einem Ladegrät eines Mobilfunkgerätes, aufwickelbar ist. Die Kabelwickelvorrichtung weist zwei aneinanderbefestigte Schalenhälften auf, die am Aussenumfang flexible Lippen aufweisen, die den Spalt zwischen den Schalenhälften bedecken.
  • Aus der DE 200 01 221 U1 ist ein Kabelhalter bekannt, der zwei kreisscheibenförmige Schalenhälften aufweist, die über eine Steckverbindung im Zentrum der jeweiligen Schalenhälfte miteinander verbunden sind. Eine der Schalenhälfte weist eine Mehrzahl von zueinander beabstandeten, dreieckförmigen Flügeln auf, die jeweils mit der Dreieckspitze rings um das Zentrum der einen Schalenhälfte angeordnet sind. Das oder die aufzuwickelnden Kabel kann/können auf die einzelne Flügel aufgewickelt werden. Nachteilig hierbei ist, dass, wenn mehrere Kabel geordnet werden sollen und Flügel bereits belegt sind, ein Abwickeln bereits vorhandener bzw. ein Aufwickeln zusätzlicher Kabel immer schwieriger wird und zu einem Verdrehen der bereits aufgewickelten Kabel führen und es schlimmstenfalls zu einem Bruch des Kabeldrahtes dieser Kabel kommen kann.
  • Mit den obigen Kabelhaltern kann zwar ein sogenannter Kabelsalat zum Teil vermieden werden. Jedoch ist trotz des aufgewickelten Kabels entweder immer noch ein störendes Objekt vorhanden, das als Stolperfalle dienen kann, oder die Kabelhalter sind unzweckmässig, wenn mehrere Kabel geordnet werden müssen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn standardisierte Steckerleisten verwendet werden. Wenn mehrere elektrische Geräte in ein- und derselben Mehrfachsteckerleiste eingesteckt sind, können die Kabel mit den obigen Kabelhaltern nur unzureichend geordnet werden. Entweder muss für jedes Kabel ein neuer Kabelhalter angeschafft werden, der dann immer noch als Stolperfalle wirken kann, oder das Auf- und Abwickeln wird unpraktisch und zeitaufwendig.
  • AUFGABE
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist daher die oben genannten Nachteile zu überwinden. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist, einen Kabelhalter vorzusehen, welcher einfacher in der Handhabung und insgesamt kompakter ist und zudem in Verbindung mit möglichen Verteilersystemen (z. B. Steckerleiste oder ähnlichem) nutzbar und zudem kostengünstig in der Herstellung ist.
  • LÖSUNG DER AUFGABE
  • Zur Lösung der Aufgaben führt, dass der Kabelhalter mit einer Steckerleiste lösbar kuppelbar ist.
  • Zum besseren Verständnis wird hier klargestellt, dass unter dem Begriff Kabel eine Verbindungsleitung gemeint ist, welche beispielsweise als ein Draht, ein elektrisches Kabel oder auch als ein Schlauch zum Leiten eines Fluides ausgebildet ist. Mit Steckerleiste sollen auch andere und zukünftigen Ausführungsformen von Mehfachsteckersystemen umschrieben sein, die auf dem kabelgebundenen Stecker-Buchsen-Prinzip zur Verteilung von elektrischem Strom, Informationen, Fluiden o. ä. Verwendung finden.
  • In einer sehr einfachen Ausführungsform der Erfindung besteht der Kabelhalter aus zwei separaten Begrenzungen, welche auf die Steckerleiste aufgeschoben werden können. Sie werden dabei so angeordnet, dass sie zwischen sich eine Steckerleistenbuchse 8 bzw. einen Stecker 6 aufnehmen können.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform weist der Kabelhalter einen Verbindungsabschnitt mit zwei gegenüberliegend angeordneten Begrenzungen auf, die federelastisch an den Verbindungsabschnitt gekoppelt sind. Dies ergibt eine trommelförmige Grundform. Ein Verbindungskabel kann derart auf den Verbindungsabschnitt aufgewickelt werden, dass dieses zumindest innerhalb des Bereichs der Begrenzung an dem Verbindungsabschnitt anliegt und von den seitlichen Begrenzungen seitlich begrenzt wird. Dadurch wird ein sicherer Halt des sich auf dem Kabelhalter befindlichen Kabelabschnittes gefördert.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der erfindungsgemässe Kabelhalter mit den in vielen Bereichen verwendeten Mehrfach-Steckerleisten kombinierbar, wobei mehrere Kabel gemeinsam an der Steckerleiste geordnet und gebündelt werden können. Der Kabelhalter ist auf die Steckerleiste schiebbar und verfügt über eine ausreichend grosse Steckerleisten-Öffnung, so dass dahin durch Stecker von elektrischen Geräten, wie beispielsweise Lampen, Computern etc. hindurchführbar sind. Der leere erfindungsgemässe Kabelhalter wird dabei zuerst an der Steckerleiste angebracht, so dass die Steckeröffnung im Kabelhalter mit einer Steckerleistenbuchse korrespondiert. Dann wird eine Teillänge des Verbindungskabels auf dem erfindungsgemässen Kabelhalter aufgewickelt. Die zwei Begrenzungen des erfindungsgemässen Kabelhalters fixieren die Teillängen des Verbindungskabels seitlich.
  • In einer Ausführungsform des erfindungsgemässen Kabelhalters weist dieser keine trommelförmige sondern eine U-förmig Grundform auf.
  • Der erfindungsgemässe Kabelhalter kann auch so ausgestaltet sein, dass mehrere, beispielsweise zwei, drei oder mehrere einzelne Kabelhalter, ab Werk einstückig miteinander verbunden sind. Die seitlichen Begrenzungen können auch werkseitig vorgefertigt an einer Steckerleiste angebracht oder ausgebildet sein.
  • Bei Verwendung von mehreren einzelnen Kabelhaltern auf einer Steckerleiste sollte die grösste Querschnitts-Breite des Kabelhalters idealerweise nicht grösser als der Abstand von Buchsenmitte zur nächsten Buchsenmitte betragen.
  • Der erfindungsgemässe Kabelhalter weist den Vorteil auf, dass er sehr kostengünstig herstellbar und flexibel einsetzbar ist, wo eine Verkürzung eines Verbindungskabels erforderlich ist.
  • Ausserdem ist der erfindungsgemässe Kabelhalter für unterschiedliche Steckerleisten verwendbar, da der Kabelhalter idealerweise aus flexiblen Material ausgebildet ist und sich daher an unterschiedliche Formen und Grössen der Steckerleisten anpassen kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die üblicherweise auf dem Markt angebotenen und verwendeten Steckerleisten sich in der Querschnittsgestalt nur geringfügig voneinander unterscheiden.
  • Der erfindungsgemässe Kabelhalter kann auch ohne Steckerleiste zum Verkürzen der Teillängen der Kabel verwendet werden.
  • Ausserdem könne die Steckerleisten auch schon ab Werk mit dem erfindungsgemässen Kabelhalter ausgebildet oder ausgerüstet sein.
  • Der erfindungsgemässe Kabelhalter weist den weiteren Vorteil auf, dass das aufgewickelte Kabel kompakt an der Buchse der Steckerleiste verbleibt und gehalten wird.
  • Mit dem erfindungsgemässen Kabelhalter könne auch nachträglich Teillängen von verschiedenen Verbindungskabeln an einem zentralen Punkt der Steckerleiste vereint und geordnet werden. In dem Fall, dass mehrere Kabel vorhanden sind, da Geräte über ihre Stecker mit den Buchsen einer Standard-Steckerleiste verbunden sind, können gemäss der Anzahl der Buchsen die gleiche Anzahl von erfindungsgemässen Kabelhaltern auf die Steckerleiste nacheinander aufgeschoben werden.
  • Der erfindungsgemässe Kabelhalter weist ein geringes Gewicht und ein geringes Materialvolumen auf und ist daher unaufwendig und mit geringen Kosten herstellbar. Die geringen Herstellkosten wirken sich ökologisch und ökonomisch positiv aus.
  • Der erfindungsgemässe Kabelhalter ist durch dessen kompakte und einfache Struktur und vorteilhafterweise einstückige Bauweise einfach handhabbar und leicht verfügbar, insbesondere auch dann, wenn er mehrfach benötigt wird.
  • Der Kabelhalter erlaubt ein einfaches Verlängern oder Verkürzen von Kabeln, sodass keine zusätzlichen Ordnungs-Systeme erforderlich sind.
  • Mehrere Kabel können auf einer gemeinsamem Steckerleiste aufgewickelt und zudem ordentlich getrennt und übersichtlich gehalten werden, so dass die Gefahr einer Knotenbildung verringert wird, was zudem eine Gefahrenreduzierung bedeutet.
  • Sollte auf einer Steckerleiste an der Position einer Buchse noch kein Kabelhalter befestigt sein bzw. fehlen, können nachträglich Kabelhalter aufgebracht bzw. aufgeschoben werden. Ein Nachrüsten, Erweitern bzw.
  • Nachkaufen ist ein vorteilhafter Bestandteil des Kabelhalterkonzeptes, insbesondere wenn die Steckerleiste über mehr als zwei Buchsen verfügt.
  • Die Teillängen der Kabel werden effektiv auf dem Kabelhalter gehalten, da die beiden seitlichen Begrenzungen vorteilhafterweise wellenförmig aufeinander zulaufen und die dadurch gebildeten unterschiedlichen Lücken im Randbereich die aufgewickelten Kabelabschnitte besser zurückhalten. Dadurch wird das aufgewickelte Kabel besonders übersichtlich gehalten und ergibt eine ruhige, geordnete Gesamtanmutung.
  • Es liegt auch im Bereich der Erfindung, den Kabelhalter derart auszugestalten, dass zwischen den Begrenzungen eine Trommel vorgesehen ist, sodass das aufzuwickelnde Kabel wie bei einer Kabeltrommel auf die Steckerleiste aufwickelbar ist. Hierbei sind auch andere Ausbildungsformen denkbar. Wesentlich ist hierbei nur, dass ein Aufwickeln des Kabels über eine dem Kabelhalter zugeordnete Wickelvorrichtung möglich ist. Als Wickelvorrichtungen können, wie oben bereits erwähnt, drehbar gelagerte Trommeln vorgesehen sein, die zwischen den Begrenzungen des Kabelhalters ausgebildet sind. Es ist jedoch auch vorstellbar, dass der Kabelhalter an sich nicht nur auf der Steckerleiste aufsteckbar ist, sondern an sich auch um die Steckerleiste drehbar gelagert ist. Hierzu kann in der Steckerleistenöffnung des Kabelhalters eine entsprechende Drehvorrichtung vorgesehen sein, die ein Drehen des Kabelhalters um die von seiner Steckerleistenöffnungsmitte gebildeten Stecklängsachse des Kabelhalters um die Längsachse der Steckerleiste ermöglicht, sodass der Kabelhalter ähnlich einer Kabeltrommel zum Aufwickeln eines Kabelabschnittes um die Steckerleiste drehbar ist.
  • FIGURENBESCHREIBUNG
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
  • 1a eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemässen Kabelhalters und einer Standard-Steckerleiste,
  • 1b eine perspektivische Ansicht des Kabelhalters aus 1a, aufgeschoben auf die Standard-Steckerleiste,
  • 1c eine perspektivische Ansicht des Kabelhalters aus 1a, aufgeschoben auf die Standard-Steckerleiste mit aufgewickelten Kabelteilabschnitt,
  • 2a eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform des Kabelhalters mit U-förmiger Grundgestalt, aufgeschoben auf eine Standard-Steckerleiste,
  • 2b eine perspektivische Ansicht des Kabelhalters von 2a mit aufgewickelten Kabelteilabschnitt,
  • 3a eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform des erfindungsgemässen Kabelhalters, angebracht an der Standard-Steckerleiste,
  • 3b eine perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform des erfindungsgemässen Kabelhalters mit lamellenartigen, seitlichen Begrenzungen, aufgeschoben auf die Steckerleiste,
  • 4a eine perspektivische Ansicht einer fünften Ausführungsform des erfindungsgemässen Kabelhalters, aufgeschoben auf die Steckerleiste, mit konusförmig verlaufenden, seitlichen Begrenzungen,
  • 4b eine perspektivische Ansicht des Kabelhalters aufgeschoben auf die Steckerleiste aus 4a mit konusförmig verlaufenden seitlichen Begrenzungen, mit aufgewickeltem Kabelteilstück,
  • 4c eine perspektivische Ansicht von drei Kabelhaltern jeweils aufgeschoben auf die Steckerleiste, nach 4a mit konusförmig verlaufenden, seitlichen Begrenzungen, wobei auf dem auf der mittleren Position der Steckerleiste angeordneten Kabelhalter ein aufgewickelter Kabelteilabschnitt dargestellt ist,
  • 5a eine perspektivische Ansicht einer Basisausführungsform des erfindungsgemässen Kabelhalters und einer Standard-Steckerleiste,
  • 5b eine perspektivische Ansicht des Kabelhalters aus 5a mit seitlichen Begrenzungen, aufgeschoben auf die Steckerleiste,
  • 6a eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemässen Kabelhalters, der für Steckerleisten mit drei Buchsen vorgesehen ist, und eine entsprechende Standard-Steckerleiste, und
  • 6b eine perspektivische Ansicht des Kabelhalters von 6a, aufgeschoben auf die Steckerleiste.
  • In den nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen wird der erfindungsgemässe Kabelhalter 10 nicht jeweils separat mit einen Grundkörper 1 und einem Verbindungselement 11 beschrieben. Der Grundkörper 1 und das Verbindungselement sind in diesen Ausführungsformen einstückig miteinander verbunden und erstrecken sich im Wesentlichen in den Ebenen die parallel zu den Standard-Steckleisten Umfangsseiten sind. Es sind jedoch auch Ausführungsformen des Kabelhalters 10 möglich, in denen sich das Verbindungselement 11 gekrümmt oder gebogen zwischen dem Grundkörper 1 bzw. zwischen den an den Grundkörper 1 anschliessenden Begrenzungen 3 erstreckt.
  • 1a zeigt einen Kabelhalter 1 mit einem Verbindungsabschnitt 11 und an gegenüberliegenden Endabschnitten angeordneten Begrenzungen 3.1, 3.2. Der Verbindungsabschnitt 11 weist in etwa der Mitte eine Ausnehmung auf, die nachfolgend als Steckeröffnung 2 bezeichnet wird, die das Einstecken einer Standard-Steckleiste 7 mit Buchsen 8, 8.1, 8.2 ermöglicht. An die Steckerleiste schliesst ein Steckerleistenkabel 12 an.
  • 1b zeigt den Kabelhalter 1, der derart mit einer rechteckförmigen Steckerleisten-Öffnung 4 auf die Steckerleiste 7 aufgeschoben ist, dass die Steckerleistenbuchse 8.1 konzentrisch zu der Steckeröffnung 2 in dem Verbindungsabschnitt 11 des Kabelhalters 10 ist. Der Verbindungsabschnitt 11 verbindet die Begrenzungen 3.1 und 3.2 miteinander.
  • 1c zeigt den Kabelhalter 10 in Gebrauchslage. Hier ist zusätzlich ein Stecker 6 eines Verbindungs-Kabel 5 eines elektrischen Gerätes durch die Steckeröffnung 2 des Kabelhalters 10 in die Buchse 8.1 der Standard-Steckerleiste 7 eingesteckt. Das Kabel 5 ist um den Verbindungsabschnitt 11 des Kabelhalters 10 gewickelt und wird von den Begrenzungen 3.1, 3.2 an Ort und Stelle gehalten, wobei zur übersichtlichen Darstellung nur zwei Kabelwindungen dargestellt sind.
  • 2a zeigt eine Ausführungsform eines U-förmigen Kabelhalters 1.1, der auf die Steckerleiste 7 aufgeschoben bzw. von unten auf die Steckerleiste lösbar aufgeklipst bzw. damit verkuppelt ist. Ein Verbindungsabschnitt 11.1 und auch Begrenzungen 3.3, 3.4 sind im Bereich der Steckerleistenbuchsen 8.1 offen ausgebildet, so dass eine Steckeröffnung 2.1 des Kabelhalters 1.1 im Wesentlichen rechteckig ist. Die Steckeröffnung 2.1 ermöglicht das Einstecken von Steckern in die Buchsen 8.1 der Steckerleiste 7.
  • 2b zeigt den U-förmigen Kabelhalter 1.1 von 2a, aufgeschoben auf die Steckerleiste 7. Ein Kabel 5 ist um den Verbindungsabschnitt 11.1 gewickelt und wird von den Begrenzungsflächen 3.3, 3.4 an Ort und Stelle gehalten, wobei zur übersichtlichen Darstellung nur zwei Windungen des Kabels 5 dargestellt sind.
  • 3a zeigt eine weitere Ausführungsform eines Kabelhaltes 1.2. Dieser ist entweder aus zwei separaten Elementen gebildet, die der Steckerleiste 7 seitlich angesetzt und mit dieser durch Kleben, einen Klettverschluss oder dergleichen verbunden sein können. Es kann aber auch ein Verbindungsabschnitt 11.1 vorgesehen werden, der dann auf die Steckerleiste 7 aufgeclipst wird. Wesentlich bei dieser Ausführungsform ist alleine, dass seitliche Begrenzungen 3.5, 3.6, 37 und 3.8 jeweils beidseitig von der Steckerleiste 7 ohrenförmig abstehen.
  • 3b zeigt eine andere Ausführungsform eines Kabelhalters 1.3. Der Kabelhalter 1.3 ist zweiteilig, wobei von einem Grundkörper 10, der hier rahmen- oder streifenförmig ist und im Wesentlichen der Querschnittsform der Steckerleiste 7 entspricht, als Begrenzungen Begrenzungselemente 9 abstehen. Die Begrenzungselemente 9 sind finger- bzw. lamellenartig ausgebildet und wirken als seitliche Begrenzungen und halten den nicht dargestellten Kabelteilabschnitt zwischen sich.
  • 4a, 4b und 4c zeigen eine bevorzugte Ausführungsform eines Kabelhalters 1.4 mit wellenförmig ausgebildeten Begrenzungen 3.9 und 3.10, aufgeschoben auf die Steckerleiste 7 mit aufgewickeltem Kabelteilstück 5 (nur 4b und 4c). Die Begrenzungen 3.9, 3.10 sind vorzugsweise aus einem Material gebildet, das elastische Eigenschaften aufweist, so dass die Kabelabschnitte 5 auf dem Kabelhalter 1.4 gehalten und je nach Annäherung der Wellen und insbesondere der Grösse der Lücke zwischen den Begrenzungen 3.9, 3.10 die Kabelteilabschnitte von den Begrenzungen 3.9, 3.10 teilweise umschlossen und bedeckt werden.
  • Stege (in der Zeichnung nicht gezeigt), die an der Innenseite der rechteckigen Steckleisten-Öffnung 4 bzw. dem Verbindungsabschnitt 11 ausgebildet sind und/oder ein (gummi)-elastischer ausgebildeter Grundkörper 1 des Kabelhalters 1.4 erlauben die Anpassung an unterschiedliche, handelsübliche Standard-Steckerleisten 7.
  • Die 5a, 5b und 5c zeigen im Wesentlichen eine Basis-Ausführungsform eines Kabelhalters 15, von der die zuvor gezeigten Ausführungsformen ableitbar sind. Er besteht nur aus zwei Begrenzungen 3.11, 3.12. Die Begrenzungen 3.11, 3.12 können plattenartig und/oder fingerartig bzw. lamellenartig ausgebildet sein, wie aus den Figuren der anderen Ausführungsformen ersichtlich.
  • Der Kabelhalter 1.5 weist keinen Verbindungsabschnitt auf, sondern die Begrenzungen 3.11, 3.12 werden durch Einsetzen der Steckerleiste 7 in den Öffnungen 4 auf diese aufgeschoben und zwischen den Steckerleistenbuchsen 8, 8.1, 8.2 ausgebildet.
  • 6a zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem mehrere Kabelhalter 1 fest aneinander angebracht sind. Die Kabelhalter 1 können miteinander verklebt, verschweisst und/oder werkseitig bereits derart einstückig hergestellt werden. In 6b ist der Kabelhalter 1 aus 6a auf die Standard-Steckerleiste 7 aufgeschoben. Diese Ausgestaltung kann natürlich auch für die Kabelhalter 1.1 bis 1.4 gewählt werden.
  • In einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Kabelhalter eine Steckerleistenöffnung auf, die wesentlich grösser als der Querschnitt der Steckerleiste ist. In diese Steckerleistenöffnung ist ein Adapter beispielsweise eine Drehvorrichtung einsteckbar bzw. mit dem Kabelhalter einstückig verbunden, sodass der Kabelleiter an sich um die Längsachse der Steckerleiste drehbar gelagert ist, sodass ein Abschnitt eines aufzuwickelnden Kabels wie bei einer Kabeltrommel aufgewickelt werden kann. Hierzu ist die Steckerleistenöffnungsweite entsprechend grösser gestaltet, wobei auch entsprechende Griffe oder Flügel an den Begrenzungen 3 vorgesehen sein können, die ein Drehen der drehbar gelagerten Kabeltrommel durch einen Nutzer erleichtern. Der in den Kabelhalter einsteckbare Adapter weist einen Aussendurchmesser auf, sodass er kraft- und/oder formschlüssig in die in dem Kabelhalter dafür modifizierte Steckerleistenöffnung einsetzbar ist. Der Adapter kann in den Kabelhalter lösbar eingesetzt werden, sodass derselbe Kabelhalter mit Hilfe entsprechender Adapter mit Steckerleisten unterschiedlicher Querschnittsform kombinierbar ist. Bezugszeichenliste
    1 Kabelhalter
    2 Steckeröffnung
    3 Begrenzungen
    4 Steckerleisten-Öffnung
    5 Kabel
    6 Stecker
    7 Steckerleiste
    8 Steckerleistenbuchse
    9 Begrenzungselement
    10 Grundkörper
    11 Verbindungsabschnitt
    12 Steckerleistenkabel
    13 Randbereich
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 9316284 [0004]
    • - NL 1003471 C1 [0005]
    • - DE 20001221 U1 [0006]

Claims (26)

  1. Vorrichtung zur Aufnahme einer Leitung (5), insbesondere eines Stromkabels, mittels eines Kabelhalters (11.5), dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelhalter (11.5) mit einer Steckerleiste (7) lösbar kuppelbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelhalter (1 1.5) eine Steckerleisten-Öffnung (4) aufweist, in die die Steckerleiste (7) lösbar eingesetzt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckerleisten-Öffnung (4) im Wesentlichen dem Querschnitt der Steckerleiste (8) entspricht.
  4. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelhalter (11.5) die Steckerleiste (7) an wenigstens drei Seiten umschliesst.
  5. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelhalter (11.5) mindestens eine seitliche Begrenzung (3.13.12; 9) aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Begrenzung (3.13.12) im Wesentlichen in der Ebene der Steckerleisten-Öffnung (4) und/oder von derselben weg erstreckt.
  7. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelhalter 11.4) ein Verbindungselement (11, 11.1) aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Verbindungselement (11, 11.1) zwischen den Begrenzungen (3.13.10) erstreckt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Länge des Verbindungselements (11) mindestens etwa dem Durchmesser einer Steckerleistenbuchse (8, 8.1, 8.2) entspricht.
  10. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (11, 11.1) entlang der Steckerleiste (7) verschiebbar ist.
  11. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Verbindungselement (11) eine Steckeröffnung (2) ausgebildet ist, die im Wesentlichen der Öffnungsweite der Steckerleistenbuchse (8, 8.1, 8.2) in der Steckerleiste (7) bzw. der Umfangsgrösse eines Steckers (6) entspricht, der in die Steckerleiste (7) einsteckbar ist.
  12. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an das Verbindungselement (11) seitlich jeweils eine Begrenzung (3.13.10) anschliesst, die voneinander beabstandet sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzung (3.9, 3.10) wellförmig ausgebildet ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Randbereiche von zwei Begrenzungen (3.9, 3.10) unterschiedlich voneinander beabstandet sind.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungen (3.9, 3.10) zumindest in ihren Randbereichen flexibel ausgestaltet sind.
  16. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelhalter (11.5) teilweise oder ganz aus elastischem Material besteht.
  17. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (11, 11.1) und/oder die Begrenzung (3.13.12) teilweise oder ganzflächig flexibel, federelastisch und/oder gelenkig ausgebildet sind.
  18. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzung (3.13.12) flächig oder als ein fingerförmiges Begrenzungselement (9) ausgebildet ist.
  19. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzung (3.13.12) rechteckig, oval, lamellenartig, ausgebildet ist.
  20. Vorrichtung nach wenigsten einem der Ansprüche 5 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungen einzeln oder auch mehrfach ausgenommen oder lamellenartig ausgebildet sind.
  21. Vorrichtung nach wenigsten einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Kabelhalter (11.4) fest miteinander verbunden sind.
  22. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Kabelhalter auf der Steckerleiste drehbar gelagert sind, sodass der Kabelhalter wie eine Kabeltrommel wirkt.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelhalter einen Adapter aufweist, der in die Steckerleistenöffnung des Kabelhalters einsteckbar ist oder damit einstückig ausgebildet ist.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter eine Drehvorrichtung zum Drehen des Kabelhalters aufweist.
  25. Steckerleiste, die mit Vorrichtungen nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche kombinierbar ist.
  26. Steckerleiste, die mit einer Vorrichtung nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche versehen ist.
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