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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme einer Leitung,
insbesondere eines Stromkabels, mittels eines Kabelhalters.
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STAND DER TECHNIK
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Es
ist bekannt, mit Hilfe von Verbindungskabeln zwei getrennt angeordnete
Objekte zu verbinden, um beispielsweise eine elektrische oder eine
fluidleitende Verbindung zwischen diesen Objekten zu schaffen. Es
ist zudem bekannt, derartige Verbindungskabel auf einer Kabel-Trommel
abhängig vom jeweiligen Abstand der Objekte zu speichern,
wobei eine Teillänge des auf der Kabel-Trommel gespeicherten
Kabels ab- oder aufgewickelt wird. Dadurch ist gewährleistet,
dass Objekte über unterschiedliche Distanzen mit dem Kabel
verbindbar sind, wobei ein überschüssiger Längenabschnitt
des Verbindungskabels jeweils Platz sparend und geordnet auf der Kabel-Trommel
speicherbar ist.
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Des
weiteren sind allgemein Steckerleisten bekannt, welche in der Regel
eine Mehrzahl von Steckerleistenbuchsen aufweisen, jedoch nur über
ein Kabel mit einer Steckdose verbunden sind.
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Aus
der
DE 93 16 284 ist
eine Mehrfachsteckerleiste bekannt, in deren Gehäuse Nuten
ausgebildet sind, die zum Aufwickeln des Kabels der Steckerleiste
dienen. Die Nuten verlaufen im Wesentlichen in Längsrichtung
der Steckerleiste. Werden jedoch mehrere Geräte in die
Steckerleiste gesteckt, kann leicht ein Kabelsalat entstehen. Denn
ein nachträgliches und/oder gleichzeitiges Aufwickeln von
Kabeln von zusätzlichen elektrischen Geräten in
den Nuten mag vielleicht möglich sein, jedoch müssen schlimmstenfalls
alle Kabel wieder abgewickelt werden, wenn beispielsweise die Länge
des zuvor aufgewickelten Steckerleistenkabels verändert
werden muss.
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Aus
der
NL 1003471 C1 ist
ein kreisscheibenförmiger Kabelhalter bekannt, mit dem
ein einziges elektrisches Kabel, beispielsweise von einem Ladegrät
eines Mobilfunkgerätes, aufwickelbar ist. Die Kabelwickelvorrichtung
weist zwei aneinanderbefestigte Schalenhälften auf, die
am Aussenumfang flexible Lippen aufweisen, die den Spalt zwischen
den Schalenhälften bedecken.
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Aus
der
DE 200 01 221
U1 ist ein Kabelhalter bekannt, der zwei kreisscheibenförmige
Schalenhälften aufweist, die über eine Steckverbindung
im Zentrum der jeweiligen Schalenhälfte miteinander verbunden
sind. Eine der Schalenhälfte weist eine Mehrzahl von zueinander
beabstandeten, dreieckförmigen Flügeln auf, die
jeweils mit der Dreieckspitze rings um das Zentrum der einen Schalenhälfte
angeordnet sind. Das oder die aufzuwickelnden Kabel kann/können
auf die einzelne Flügel aufgewickelt werden. Nachteilig
hierbei ist, dass, wenn mehrere Kabel geordnet werden sollen und
Flügel bereits belegt sind, ein Abwickeln bereits vorhandener
bzw. ein Aufwickeln zusätzlicher Kabel immer schwieriger
wird und zu einem Verdrehen der bereits aufgewickelten Kabel führen
und es schlimmstenfalls zu einem Bruch des Kabeldrahtes dieser Kabel
kommen kann.
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Mit
den obigen Kabelhaltern kann zwar ein sogenannter Kabelsalat zum
Teil vermieden werden. Jedoch ist trotz des aufgewickelten Kabels
entweder immer noch ein störendes Objekt vorhanden, das
als Stolperfalle dienen kann, oder die Kabelhalter sind unzweckmässig,
wenn mehrere Kabel geordnet werden müssen. Dies ist insbesondere
dann der Fall, wenn standardisierte Steckerleisten verwendet werden.
Wenn mehrere elektrische Geräte in ein- und derselben Mehrfachsteckerleiste
eingesteckt sind, können die Kabel mit den obigen Kabelhaltern
nur unzureichend geordnet werden. Entweder muss für jedes
Kabel ein neuer Kabelhalter angeschafft werden, der dann immer noch
als Stolperfalle wirken kann, oder das Auf- und Abwickeln wird unpraktisch und
zeitaufwendig.
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AUFGABE
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Eine
Aufgabe der Erfindung ist daher die oben genannten Nachteile zu überwinden.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist, einen Kabelhalter vorzusehen,
welcher einfacher in der Handhabung und insgesamt kompakter ist
und zudem in Verbindung mit möglichen Verteilersystemen
(z. B. Steckerleiste oder ähnlichem) nutzbar und zudem
kostengünstig in der Herstellung ist.
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LÖSUNG DER AUFGABE
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Zur
Lösung der Aufgaben führt, dass der Kabelhalter
mit einer Steckerleiste lösbar kuppelbar ist.
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Zum
besseren Verständnis wird hier klargestellt, dass unter
dem Begriff Kabel eine Verbindungsleitung gemeint ist, welche beispielsweise
als ein Draht, ein elektrisches Kabel oder auch als ein Schlauch
zum Leiten eines Fluides ausgebildet ist. Mit Steckerleiste sollen
auch andere und zukünftigen Ausführungsformen
von Mehfachsteckersystemen umschrieben sein, die auf dem kabelgebundenen Stecker-Buchsen-Prinzip
zur Verteilung von elektrischem Strom, Informationen, Fluiden o. ä.
Verwendung finden.
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In
einer sehr einfachen Ausführungsform der Erfindung besteht
der Kabelhalter aus zwei separaten Begrenzungen, welche auf die
Steckerleiste aufgeschoben werden können. Sie werden dabei
so angeordnet, dass sie zwischen sich eine Steckerleistenbuchse 8 bzw.
einen Stecker 6 aufnehmen können.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform weist der Kabelhalter
einen Verbindungsabschnitt mit zwei gegenüberliegend angeordneten
Begrenzungen auf, die federelastisch an den Verbindungsabschnitt
gekoppelt sind. Dies ergibt eine trommelförmige Grundform.
Ein Verbindungskabel kann derart auf den Verbindungsabschnitt aufgewickelt
werden, dass dieses zumindest innerhalb des Bereichs der Begrenzung an
dem Verbindungsabschnitt anliegt und von den seitlichen Begrenzungen
seitlich begrenzt wird. Dadurch wird ein sicherer Halt des sich
auf dem Kabelhalter befindlichen Kabelabschnittes gefördert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform ist der erfindungsgemässe
Kabelhalter mit den in vielen Bereichen verwendeten Mehrfach-Steckerleisten kombinierbar,
wobei mehrere Kabel gemeinsam an der Steckerleiste geordnet und
gebündelt werden können. Der Kabelhalter ist auf
die Steckerleiste schiebbar und verfügt über eine
ausreichend grosse Steckerleisten-Öffnung, so dass dahin
durch Stecker von elektrischen Geräten, wie beispielsweise
Lampen, Computern etc. hindurchführbar sind. Der leere erfindungsgemässe
Kabelhalter wird dabei zuerst an der Steckerleiste angebracht, so
dass die Steckeröffnung im Kabelhalter mit einer Steckerleistenbuchse korrespondiert.
Dann wird eine Teillänge des Verbindungskabels auf dem
erfindungsgemässen Kabelhalter aufgewickelt. Die zwei Begrenzungen
des erfindungsgemässen Kabelhalters fixieren die Teillängen
des Verbindungskabels seitlich.
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In
einer Ausführungsform des erfindungsgemässen Kabelhalters
weist dieser keine trommelförmige sondern eine U-förmig
Grundform auf.
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Der
erfindungsgemässe Kabelhalter kann auch so ausgestaltet
sein, dass mehrere, beispielsweise zwei, drei oder mehrere einzelne
Kabelhalter, ab Werk einstückig miteinander verbunden sind.
Die seitlichen Begrenzungen können auch werkseitig vorgefertigt
an einer Steckerleiste angebracht oder ausgebildet sein.
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Bei
Verwendung von mehreren einzelnen Kabelhaltern auf einer Steckerleiste
sollte die grösste Querschnitts-Breite des Kabelhalters
idealerweise nicht grösser als der Abstand von Buchsenmitte
zur nächsten Buchsenmitte betragen.
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Der
erfindungsgemässe Kabelhalter weist den Vorteil auf, dass
er sehr kostengünstig herstellbar und flexibel einsetzbar
ist, wo eine Verkürzung eines Verbindungskabels erforderlich
ist.
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Ausserdem
ist der erfindungsgemässe Kabelhalter für unterschiedliche
Steckerleisten verwendbar, da der Kabelhalter idealerweise aus flexiblen
Material ausgebildet ist und sich daher an unterschiedliche Formen
und Grössen der Steckerleisten anpassen kann. Hierbei ist
zu berücksichtigen, dass die üblicherweise auf
dem Markt angebotenen und verwendeten Steckerleisten sich in der
Querschnittsgestalt nur geringfügig voneinander unterscheiden.
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Der
erfindungsgemässe Kabelhalter kann auch ohne Steckerleiste
zum Verkürzen der Teillängen der Kabel verwendet
werden.
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Ausserdem
könne die Steckerleisten auch schon ab Werk mit dem erfindungsgemässen
Kabelhalter ausgebildet oder ausgerüstet sein.
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Der
erfindungsgemässe Kabelhalter weist den weiteren Vorteil
auf, dass das aufgewickelte Kabel kompakt an der Buchse der Steckerleiste
verbleibt und gehalten wird.
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Mit
dem erfindungsgemässen Kabelhalter könne auch
nachträglich Teillängen von verschiedenen Verbindungskabeln
an einem zentralen Punkt der Steckerleiste vereint und geordnet
werden. In dem Fall, dass mehrere Kabel vorhanden sind, da Geräte über
ihre Stecker mit den Buchsen einer Standard-Steckerleiste verbunden
sind, können gemäss der Anzahl der Buchsen die
gleiche Anzahl von erfindungsgemässen Kabelhaltern auf
die Steckerleiste nacheinander aufgeschoben werden.
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Der
erfindungsgemässe Kabelhalter weist ein geringes Gewicht
und ein geringes Materialvolumen auf und ist daher unaufwendig und
mit geringen Kosten herstellbar. Die geringen Herstellkosten wirken
sich ökologisch und ökonomisch positiv aus.
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Der
erfindungsgemässe Kabelhalter ist durch dessen kompakte
und einfache Struktur und vorteilhafterweise einstückige
Bauweise einfach handhabbar und leicht verfügbar, insbesondere
auch dann, wenn er mehrfach benötigt wird.
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Der
Kabelhalter erlaubt ein einfaches Verlängern oder Verkürzen
von Kabeln, sodass keine zusätzlichen Ordnungs-Systeme
erforderlich sind.
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Mehrere
Kabel können auf einer gemeinsamem Steckerleiste aufgewickelt
und zudem ordentlich getrennt und übersichtlich gehalten
werden, so dass die Gefahr einer Knotenbildung verringert wird, was
zudem eine Gefahrenreduzierung bedeutet.
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Sollte
auf einer Steckerleiste an der Position einer Buchse noch kein Kabelhalter
befestigt sein bzw. fehlen, können nachträglich
Kabelhalter aufgebracht bzw. aufgeschoben werden. Ein Nachrüsten, Erweitern
bzw.
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Nachkaufen
ist ein vorteilhafter Bestandteil des Kabelhalterkonzeptes, insbesondere
wenn die Steckerleiste über mehr als zwei Buchsen verfügt.
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Die
Teillängen der Kabel werden effektiv auf dem Kabelhalter
gehalten, da die beiden seitlichen Begrenzungen vorteilhafterweise
wellenförmig aufeinander zulaufen und die dadurch gebildeten
unterschiedlichen Lücken im Randbereich die aufgewickelten
Kabelabschnitte besser zurückhalten. Dadurch wird das aufgewickelte
Kabel besonders übersichtlich gehalten und ergibt eine
ruhige, geordnete Gesamtanmutung.
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Es
liegt auch im Bereich der Erfindung, den Kabelhalter derart auszugestalten,
dass zwischen den Begrenzungen eine Trommel vorgesehen ist, sodass
das aufzuwickelnde Kabel wie bei einer Kabeltrommel auf die Steckerleiste
aufwickelbar ist. Hierbei sind auch andere Ausbildungsformen denkbar.
Wesentlich ist hierbei nur, dass ein Aufwickeln des Kabels über
eine dem Kabelhalter zugeordnete Wickelvorrichtung möglich
ist. Als Wickelvorrichtungen können, wie oben bereits erwähnt,
drehbar gelagerte Trommeln vorgesehen sein, die zwischen den Begrenzungen
des Kabelhalters ausgebildet sind. Es ist jedoch auch vorstellbar,
dass der Kabelhalter an sich nicht nur auf der Steckerleiste aufsteckbar
ist, sondern an sich auch um die Steckerleiste drehbar gelagert
ist. Hierzu kann in der Steckerleistenöffnung des Kabelhalters
eine entsprechende Drehvorrichtung vorgesehen sein, die ein Drehen
des Kabelhalters um die von seiner Steckerleistenöffnungsmitte gebildeten
Stecklängsachse des Kabelhalters um die Längsachse
der Steckerleiste ermöglicht, sodass der Kabelhalter ähnlich
einer Kabeltrommel zum Aufwickeln eines Kabelabschnittes um die
Steckerleiste drehbar ist.
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FIGURENBESCHREIBUNG
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
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1a eine
perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform eines
erfindungsgemässen Kabelhalters und einer Standard-Steckerleiste,
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1b eine
perspektivische Ansicht des Kabelhalters aus 1a, aufgeschoben
auf die Standard-Steckerleiste,
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1c eine
perspektivische Ansicht des Kabelhalters aus 1a, aufgeschoben
auf die Standard-Steckerleiste mit aufgewickelten Kabelteilabschnitt,
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2a eine
perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform des
Kabelhalters mit U-förmiger Grundgestalt, aufgeschoben
auf eine Standard-Steckerleiste,
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2b eine
perspektivische Ansicht des Kabelhalters von 2a mit
aufgewickelten Kabelteilabschnitt,
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3a eine
perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform des
erfindungsgemässen Kabelhalters, angebracht an der Standard-Steckerleiste,
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3b eine
perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform des
erfindungsgemässen Kabelhalters mit lamellenartigen, seitlichen
Begrenzungen, aufgeschoben auf die Steckerleiste,
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4a eine
perspektivische Ansicht einer fünften Ausführungsform
des erfindungsgemässen Kabelhalters, aufgeschoben auf die
Steckerleiste, mit konusförmig verlaufenden, seitlichen
Begrenzungen,
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4b eine
perspektivische Ansicht des Kabelhalters aufgeschoben auf die Steckerleiste
aus 4a mit konusförmig verlaufenden seitlichen
Begrenzungen, mit aufgewickeltem Kabelteilstück,
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4c eine
perspektivische Ansicht von drei Kabelhaltern jeweils aufgeschoben
auf die Steckerleiste, nach 4a mit
konusförmig verlaufenden, seitlichen Begrenzungen, wobei
auf dem auf der mittleren Position der Steckerleiste angeordneten
Kabelhalter ein aufgewickelter Kabelteilabschnitt dargestellt ist,
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5a eine
perspektivische Ansicht einer Basisausführungsform des
erfindungsgemässen Kabelhalters und einer Standard-Steckerleiste,
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5b eine
perspektivische Ansicht des Kabelhalters aus 5a mit
seitlichen Begrenzungen, aufgeschoben auf die Steckerleiste,
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6a eine
perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform des
erfindungsgemässen Kabelhalters, der für Steckerleisten
mit drei Buchsen vorgesehen ist, und eine entsprechende Standard-Steckerleiste,
und
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6b eine
perspektivische Ansicht des Kabelhalters von 6a, aufgeschoben
auf die Steckerleiste.
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In
den nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen wird der
erfindungsgemässe Kabelhalter 10 nicht jeweils
separat mit einen Grundkörper 1 und einem Verbindungselement 11 beschrieben.
Der Grundkörper 1 und das Verbindungselement sind
in diesen Ausführungsformen einstückig miteinander verbunden
und erstrecken sich im Wesentlichen in den Ebenen die parallel zu
den Standard-Steckleisten Umfangsseiten sind. Es sind jedoch auch Ausführungsformen
des Kabelhalters 10 möglich, in denen sich das
Verbindungselement 11 gekrümmt oder gebogen zwischen
dem Grundkörper 1 bzw. zwischen den an den Grundkörper 1 anschliessenden
Begrenzungen 3 erstreckt.
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1a zeigt
einen Kabelhalter 1 mit einem Verbindungsabschnitt 11 und
an gegenüberliegenden Endabschnitten angeordneten Begrenzungen 3.1, 3.2.
Der Verbindungsabschnitt 11 weist in etwa der Mitte eine
Ausnehmung auf, die nachfolgend als Steckeröffnung 2 bezeichnet
wird, die das Einstecken einer Standard-Steckleiste 7 mit
Buchsen 8, 8.1, 8.2 ermöglicht.
An die Steckerleiste schliesst ein Steckerleistenkabel 12 an.
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1b zeigt
den Kabelhalter 1, der derart mit einer rechteckförmigen
Steckerleisten-Öffnung 4 auf die Steckerleiste 7 aufgeschoben
ist, dass die Steckerleistenbuchse 8.1 konzentrisch zu
der Steckeröffnung 2 in dem Verbindungsabschnitt 11 des Kabelhalters 10 ist.
Der Verbindungsabschnitt 11 verbindet die Begrenzungen 3.1 und 3.2 miteinander.
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1c zeigt
den Kabelhalter 10 in Gebrauchslage. Hier ist zusätzlich
ein Stecker 6 eines Verbindungs-Kabel 5 eines
elektrischen Gerätes durch die Steckeröffnung 2 des
Kabelhalters 10 in die Buchse 8.1 der Standard-Steckerleiste 7 eingesteckt. Das
Kabel 5 ist um den Verbindungsabschnitt 11 des Kabelhalters 10 gewickelt
und wird von den Begrenzungen 3.1, 3.2 an Ort
und Stelle gehalten, wobei zur übersichtlichen Darstellung
nur zwei Kabelwindungen dargestellt sind.
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2a zeigt
eine Ausführungsform eines U-förmigen Kabelhalters 1.1,
der auf die Steckerleiste 7 aufgeschoben bzw. von unten
auf die Steckerleiste lösbar aufgeklipst bzw. damit verkuppelt
ist. Ein Verbindungsabschnitt 11.1 und auch Begrenzungen 3.3, 3.4 sind
im Bereich der Steckerleistenbuchsen 8.1 offen ausgebildet,
so dass eine Steckeröffnung 2.1 des Kabelhalters 1.1 im Wesentlichen
rechteckig ist. Die Steckeröffnung 2.1 ermöglicht
das Einstecken von Steckern in die Buchsen 8.1 der Steckerleiste 7.
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2b zeigt
den U-förmigen Kabelhalter 1.1 von 2a,
aufgeschoben auf die Steckerleiste 7. Ein Kabel 5 ist
um den Verbindungsabschnitt 11.1 gewickelt und wird von
den Begrenzungsflächen 3.3, 3.4 an Ort
und Stelle gehalten, wobei zur übersichtlichen Darstellung
nur zwei Windungen des Kabels 5 dargestellt sind.
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3a zeigt
eine weitere Ausführungsform eines Kabelhaltes 1.2.
Dieser ist entweder aus zwei separaten Elementen gebildet, die der
Steckerleiste 7 seitlich angesetzt und mit dieser durch
Kleben, einen Klettverschluss oder dergleichen verbunden sein können.
Es kann aber auch ein Verbindungsabschnitt 11.1 vorgesehen
werden, der dann auf die Steckerleiste 7 aufgeclipst wird.
Wesentlich bei dieser Ausführungsform ist alleine, dass
seitliche Begrenzungen 3.5, 3.6, 37 und 3.8 jeweils
beidseitig von der Steckerleiste 7 ohrenförmig
abstehen.
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3b zeigt
eine andere Ausführungsform eines Kabelhalters 1.3.
Der Kabelhalter 1.3 ist zweiteilig, wobei von einem Grundkörper 10,
der hier rahmen- oder streifenförmig ist und im Wesentlichen
der Querschnittsform der Steckerleiste 7 entspricht, als Begrenzungen
Begrenzungselemente 9 abstehen. Die Begrenzungselemente 9 sind
finger- bzw. lamellenartig ausgebildet und wirken als seitliche
Begrenzungen und halten den nicht dargestellten Kabelteilabschnitt
zwischen sich.
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4a, 4b und 4c zeigen
eine bevorzugte Ausführungsform eines Kabelhalters 1.4 mit wellenförmig
ausgebildeten Begrenzungen 3.9 und 3.10, aufgeschoben
auf die Steckerleiste 7 mit aufgewickeltem Kabelteilstück 5 (nur 4b und 4c). Die
Begrenzungen 3.9, 3.10 sind vorzugsweise aus einem
Material gebildet, das elastische Eigenschaften aufweist, so dass
die Kabelabschnitte 5 auf dem Kabelhalter 1.4 gehalten
und je nach Annäherung der Wellen und insbesondere der
Grösse der Lücke zwischen den Begrenzungen 3.9, 3.10 die
Kabelteilabschnitte von den Begrenzungen 3.9, 3.10 teilweise umschlossen
und bedeckt werden.
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Stege
(in der Zeichnung nicht gezeigt), die an der Innenseite der rechteckigen
Steckleisten-Öffnung 4 bzw. dem Verbindungsabschnitt 11 ausgebildet
sind und/oder ein (gummi)-elastischer ausgebildeter Grundkörper 1 des
Kabelhalters 1.4 erlauben die Anpassung an unterschiedliche,
handelsübliche Standard-Steckerleisten 7.
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Die 5a, 5b und 5c zeigen
im Wesentlichen eine Basis-Ausführungsform eines Kabelhalters 15,
von der die zuvor gezeigten Ausführungsformen ableitbar
sind. Er besteht nur aus zwei Begrenzungen 3.11, 3.12.
Die Begrenzungen 3.11, 3.12 können plattenartig
und/oder fingerartig bzw. lamellenartig ausgebildet sein, wie aus
den Figuren der anderen Ausführungsformen ersichtlich.
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Der
Kabelhalter 1.5 weist keinen Verbindungsabschnitt auf,
sondern die Begrenzungen 3.11, 3.12 werden durch
Einsetzen der Steckerleiste 7 in den Öffnungen 4 auf
diese aufgeschoben und zwischen den Steckerleistenbuchsen 8, 8.1, 8.2 ausgebildet.
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6a zeigt
ein Ausführungsbeispiel, bei dem mehrere Kabelhalter 1 fest
aneinander angebracht sind. Die Kabelhalter 1 können
miteinander verklebt, verschweisst und/oder werkseitig bereits derart
einstückig hergestellt werden. In 6b ist
der Kabelhalter 1 aus 6a auf
die Standard-Steckerleiste 7 aufgeschoben. Diese Ausgestaltung
kann natürlich auch für die Kabelhalter 1.1 bis 1.4 gewählt werden.
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In
einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel weist der
Kabelhalter eine Steckerleistenöffnung auf, die wesentlich
grösser als der Querschnitt der Steckerleiste ist. In diese
Steckerleistenöffnung ist ein Adapter beispielsweise eine
Drehvorrichtung einsteckbar bzw. mit dem Kabelhalter einstückig verbunden,
sodass der Kabelleiter an sich um die Längsachse der Steckerleiste
drehbar gelagert ist, sodass ein Abschnitt eines aufzuwickelnden
Kabels wie bei einer Kabeltrommel aufgewickelt werden kann. Hierzu
ist die Steckerleistenöffnungsweite entsprechend grösser
gestaltet, wobei auch entsprechende Griffe oder Flügel
an den Begrenzungen
3 vorgesehen sein können,
die ein Drehen der drehbar gelagerten Kabeltrommel durch einen Nutzer
erleichtern. Der in den Kabelhalter einsteckbare Adapter weist einen
Aussendurchmesser auf, sodass er kraft- und/oder formschlüssig
in die in dem Kabelhalter dafür modifizierte Steckerleistenöffnung
einsetzbar ist. Der Adapter kann in den Kabelhalter lösbar
eingesetzt werden, sodass derselbe Kabelhalter mit Hilfe entsprechender
Adapter mit Steckerleisten unterschiedlicher Querschnittsform kombinierbar
ist. Bezugszeichenliste
1 | Kabelhalter |
2 | Steckeröffnung |
3 | Begrenzungen |
4 | Steckerleisten-Öffnung |
5 | Kabel |
6 | Stecker |
7 | Steckerleiste |
8 | Steckerleistenbuchse |
9 | Begrenzungselement |
10 | Grundkörper |
11 | Verbindungsabschnitt |
12 | Steckerleistenkabel |
13 | Randbereich |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 9316284 [0004]
- - NL 1003471 C1 [0005]
- - DE 20001221 U1 [0006]