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DE102009019024A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Vermeidung von Kollisionen beim Öffnen von Fahrzeugtüren - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Vermeidung von Kollisionen beim Öffnen von Fahrzeugtüren Download PDF

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Eberhard Dr. Phil. App
Jörg Dipl.-Ing. Grüner
Mathias Dipl.-Ing. Hartl
Carsten Dipl.-Ing. Hämmerling
Jens Dipl.-Math. Köhnlein
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Vermeidung von Kollisionen beim Öffnen von Fahrzeugtüren (T1 bis T4) eines Fahrzeugs (1), wobei Objekte (O1 bis O5) in einem Umfeld des Fahrzeugs (1) erfasst werden und ein Kollisionsgefahr anzeigendes Reaktionssignal erzeugt wird, wenn beim Öffnen zumindest einer Fahrzeugtür (T1 bis T4) eine Kollisionsgefahr mit zumindest einem der erfassten Objekte (O1 bis O5) besteht. Erfindungsgemäß werden mittels einer Umfeldsensorik (2) die Objekte (O1 bis O5) während einer Vorbeifahrt des Fahrzeugs (1) erfasst und unter Einbeziehung von Sensordaten einer Fahrzeugsensorik wird eine Umgebungskarte (4) des Fahrzeugs (1) erzeugt. Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Vorrichtung zur Vermeidung von Kollisionen beim Öffnen von Fahrzeugtüren (T1 bis T4) eines Fahrzeugs (1).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Vermeidung von Kollisionen beim öffnen von Fahrzeugtüren nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zur Vermeidung von Kollisionen beim Öffnen von Fahrzeugtüren nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 8.
  • Aus dem Stand der Technik sind, wie in der DE 10 2004 062 459 A1 beschrieben, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Vermeidung von Kollisionen beim Öffnen von Fahrzeugtüren bekannt. Beim Öffnen von Fahrzeugtüren kommt es immer wieder zu Kollisionen mit stehenden Hindernissen, die für die Insassen nicht sichtbar sind, oder mit bewegten Hindernissen, die sich dem Fahrzeug unbemerkt nähern. Deshalb sollen zur Vermeidung von Kollisionen beim öffnen von Fahrzeugtüren die Änderungen der Umgebungssituation des Fahrzeugs aufgrund von Bewegungen des Fahrzeugs und der erfassten Objekte berücksichtigt werden. Auf diese Weise lässt sich eine Kollision von Fahrzeugtüren mit den Objekten zuverlässig vermeiden. Dazu wird in einem ersten Schritt die voraussichtliche Bewegungsbahn eines Fahrzeugs ermittelt. In einem weiteren Schritt werden die Objekte im Umfeld des Fahrzeugs erfasst und für die erfassten Objekte voraussichtliche Bewegungsbahnen festgestellt. Anschließend werden sowohl für das Fahrzeug und den Schwenkbereich jeweils Wahrscheinlichkeitsräume festgelegt. Die Wahrscheinlichkeitsräume der Schwenkbereiche der Fahrzeugtüren werden jeweils mit den einzelnen Wahrscheinlichkeitsräumen der Objekte verglichen, um festzustellen, ob eine Überdeckung vorliegt. Wird eine Überdeckung erkannt, so wird ein Kollisionsgefahr anzeigendes Reaktionssignal erzeugt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Verfahren zur Vermeidung von Kollisionen beim Öffnen von Fahrzeugtüren und eine verbesserte Vorrichtung zur Vermeidung von Kollisionen beim Öffnen von Fahrzeugtüren anzugeben.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren zur Vermeidung von Kollisionen beim Öffnen von Fahrzeugtüren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Hinsichtlich der Vorrichtung zur Vermeidung von Kollisionen beim Öffnen von Fahrzeugtüren wird die Aufgabe durch die im Anspruch 8 angegebenen Merkmale gelöst.
  • Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • In einem Verfahren zur Vermeidung von Kollisionen beim Öffnen von Fahrzeugtüren eines Fahrzeugs werden Objekte in einem Umfeld des Fahrzeugs erfasst und ein Kollisionsgefahr anzeigendes Reaktionssignal erzeugt, wenn beim Öffnen zumindest einer Fahrzeugtür eine Kollisionsgefahr mit zumindest einem der erfassten Objekte besteht.
  • Erfindungsgemäß werden mittels einer Umfeldsensorik das oder die Objekte während einer Vorbeifahrt des Fahrzeugs erfasst und dessen bzw. deren Position und/oder Abmessungen bestimmt, wobei die ermittelte/n Position/en und/oder Abmessung/en des oder der Objekte in Bezug auf eine vorgegebene Position des Fahrzeugs unter Einbeziehung von Sensordaten einer Fahrzeugsensorik in einer insbesondere internen Umgebungskarte des Fahrzeugs bestimmt wird/werden.
  • Mittels der erfindungsgemäßen Lösung können unter Nutzung einer bereits im Fahrzeug vorhandenen Umfeldsensorik für Fahrerassistenzsysteme, wie zum Beispiel Radar- oder Ultraschallsensoren für ein Einparkassistenzsystem, Objekte in der Umgebung des Fahrzeugs erfasst werden und bei einer Kollisionsgefahr mit zumindest einer Fahrzeugtür eine Warnmeldung generiert werden. Dadurch sind Beschädigungen der Fahrzeugtüren und der Objekte in der Umgebung des Fahrzeugs vermeidbar. Da insbesondere keine zusätzliche Sensorik erforderlich ist, ist die erfindungsgemäße Lösung kostengünstig realisierbar.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs mit einer Umfeldsensorik,
  • 2 eine schematische Darstellung einer Umgebungskarte des Fahrzeugs, und
  • 3 eine schematische Darstellung eines optischen Warnmittels.
  • Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs 1 mit einer Umfeldsensorik 2. Diese Umfeldsensorik 2 umfasst beispielsweise Radar-, Ultraschall-, Lidarsensoren und/oder Kameras, insbesondere in einem Frontbereich des Fahrzeugs 1, welche beispielsweise Bestandteil eines Einparkassistenzsystems des Fahrzeugs 1 sind. Diese Umfeldsensorik 2 ist für das Verfahren nutzbar, so dass keine zusätzlichen kostenintensiven Sensoren erforderlich sind. Mittels dieser Umfeldsensorik 2, welche Erfassungsbereiche 3 in einem Nahbereich vor und seitlich vor dem Fahrzeug 1 aufweist, sind Objekte O1 bis O5 im Nahbereich vor und/oder hinter dem Fahrzeug 1, insbesondere auch seitlich vor dem Fahrzeug 1 erfassbar, insbesondere auch während einer Vorbeifahrt an diesen Objekten O1 bis O5.
  • Des Weiteren umfasst das Fahrzeug 1 eine hier nicht näher dargestellte Fahrzeugsensorik, welche beispielsweise als Bestandteil von Fahrerassistenzsystemen ebenfalls bereits im Fahrzeug 1 installiert ist und für das Verfahren nutzbar ist. Die Fahrzeugsensorik erfasst beispielsweise Raddrehzahlen, eine Geschwindigkeit, einen Lenkradwinkel, eine Fahrzeugposition, einen Gierwinkel, eine Gierrate, eine Längs- und/oder Querbeschleunigung des Fahrzeugs 1. Die einzelnen Sensordaten können beliebig miteinander kombiniert werden, um eine Position des Fahrzeugs 1 in Bezug auf die mittels der Umfeldsensorik 2 bei einer Vorbeifahrt erfassten Objekte O1 bis O5 möglichst genau zu ermitteln.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung einer Umgebungskarte 4 des Fahrzeugs 1. Die dargestellten Objekte O1 bis O5 wurden während der Vorbeifahrt des Fahrzeugs 1 von der Umfeldsensorik 2 erfasst. In einer Auswerteeinheit werden Sensordaten der Umfeldsensorik 2 mit Sensordaten der Fahrzeugsensorik derart kombiniert, dass, nachdem sich das Fahrzeug 1 weiter bewegt hat, ermittelbar ist, auf welcher Position in Bezug auf das Fahrzeug 1 sich die erfassten Objekte O1 bis O5 befinden. Durch Verknüpfung der Sensordaten der Umfeldsensorik 2 und der Fahrzeugsensorik wird die dargestellte Umgebungskarte 4 des Fahrzeugs 1 erstellt. Daraus ist ersichtlich, für welche der erfassten Objekte O1 bis O5 eine Kollisionsgefahr mit einer sich öffnenden Fahrzeugtür T1 bis T4 besteht.
  • Mit anderen Worten: Mittels der Umfeldsensorik 2 werden die Objekte O1 bis O5 oder einzelne dieser während einer Vorbeifahrt des Fahrzeugs 1 erfasst und deren Positionen und/oder Abmessungen bestimmt. Anschließend werden die ermittelten Positionen und/oder Abmessungen der Objekte O1 bis O5 in Bezug auf eine vorgegebene Position des Fahrzeugs 1, z. B. eine Endposition, wie eine Parkposition oder Standposition, unter Einbeziehung der Sensordaten der Fahrzeugsensorik in der Umgebungskarte 4 bestimmt. Bei der Umgebungskarte 4 handelt es sich um eine so genannte interne digitale Karte, welche ausgebbar ist. Die interne digitale Umgebungskarte 4, die mittels der Auswerteeinheit erzeugt wird, dient insbesondere der Ermittlung der Kollisionsgefahr beim Öffnen einer der Fahrzeugtüren T1 bis T4 gegen eines der ermittelten Objekte O1 bis O5.
  • Mittels des Verfahrens kann somit auch vor Objekten O1 bis O5 gewarnt werden, welche bei einer Kollisionsgefahr mit Fahrzeugtüren T1 bis T4 des Fahrzeugs 1 nicht direkt oder momentan von der Umfeldsensorik 2 erfasst werden, sondern welche in einem zurückliegenden Zeitbereich erfasst wurden. Es ist daher nicht notwendig, einen Raum neben dem Fahrzeug 1 zu erfassen. Dadurch ist die bereits im Fahrzeug 1 installierte Umfeldsensorik 2 für das Verfahren ausreichend, eine aufwändige und kostenintensive Installation zusätzlicher Sensoren ist nicht erforderlich.
  • Wird das Fahrzeug 1 in der hier dargestellten Position abgestellt, d. h. wird beispielsweise ein Motor des Fahrzeugs 1 abgeschaltet, eine Parkbremse des Fahrzeugs 1 aktiviert und/oder in einem Automatikgetriebe des Fahrzeugs 1 eine Parkstufe eingelegt, wird mittels der Auswerteeinheit die erstellte Umgebungskarte 4 des Fahrzeug 1 in Bezug auf die erfassten Objekte O1 bis O5 und eine Kollisionsgefahr der Fahrzeugtüren T1 bis T4 mit diesen Objekten O1 bis O5 ausgewertet und bei einer Kollisionsgefahr für zumindest eine Fahrzeugtür T1 bis T4 ein Reaktionssignal erzeugt und an Warnmittel 5 im Fahrzeug 1 ausgegeben.
  • Ein derartiges Warnmittel 5 ist beispielsweise eine in 3 dargestellte Anzeigeeinheit, welche zum Beispiel in einem Armaturenbrett des Fahrzeugs 1 installiert ist. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird jedoch nur dann ein Reaktionssignal erzeugt, wenn durch eine Sitzbelegungserkennung festgestellt wurde, dass ein Fahrzeugsitz, welcher einer Fahrzeugtür T1 bis T4 zugeordnet ist, für die eine Kollisionsgefahr besteht, mit einem Fahrzeuginsassen besetzt ist. Auf diese Weise werden unnötige, die Fahrzeuginsassen und insbesondere einen Fahrzeugführer möglicherweise irritierende Warnungen 6 vermieden.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung einer durch das Reaktionssignal aufgrund der erkannten Kollisionsgefahr ausgelösten optischen Warnung 6 auf dem optischen Warnmittel 5, beispielsweise auf der Anzeigeeinheit im Armaturenbrett des Fahrzeugs 1. Des Weiteren können durch das Reaktionssignal beispielsweise alternativ oder zusätzlich akustische und/oder haptische Warnungen 6 ausgelöst werden, entweder bereits nachdem der Motor des Fahrzeugs 1 abgeschaltet, die Parkbremse des Fahrzeugs 1 aktiviert und/oder im Automatikgetriebe des Fahrzeugs 1 die Parkstufe eingelegt wurde, oder erst, wenn ein Öffnen einer Fahrzeugtür T1 bis T4 eingeleitet wird.
  • Durch das Auslösen einer Warnung 6 erst unmittelbar bei einem Einleiten einer Türöffnung, und vorzugsweise nur bei einer Fahrzeugtür T1, T2, für welche eine Kollisionsgefahr erkannt wurde, wird eine Warnung 6 nur dann ausgelöst, wenn sie tatsächlich erforderlich ist. Unnötige, irritierende Warnungen 6 werden somit vermieden. Ein solches Einleiten einer Türöffnung kann beispielsweise durch kapazitive Sensoren in einem Türgriff oder durch Sensoren, welche eine Betätigung des Türgriffs registrieren, erfasst werden.
  • Das Reaktionssignal löst beispielsweise alternativ oder zusätzlich zu der dargestellten Warnung 6 auf dem optischen Warnmittel 5 eine akustische Warnung 6 aus, welche über einen Lautsprecher als Warnmittel 5 in der Nähe der betreffenden Fahrzeugtür T1 bis T4 ausgegeben wird, so dass der Fahrzeuginsasse, welcher die Fahrzeugtür T1 bis T4 öffnet bzw. öffnen möchte, direkt gewarnt wird. Des Weiteren kann beispielsweise ein Vibrationsgeber als haptisches Warnmittel 5 in der Fahrzeugtür T1 bis T4 installiert sein, so dass über diesen eine haptische Warnung 6 erfolgen kann. Alternativ oder zusätzlich kann als weiteres optisches Warnmittel 5 eine Warnleuchte im Bereich der jeweiligen Fahrzeugtür T1 bis T4 installiert sein.
  • Besonders bevorzugt steuert das Reaktionssignal über eine Steuereinheit eine Türverriegelung so an, dass die entsprechende Fahrzeugtür T1, T2, für die eine Kollisionsgefahr erkannt wurde, wenigstens für eine bestimmte Zeit gesperrt ist. Ein Öffnen der Fahrzeugtür T1, T2 von innen ist dann beispielsweise nur mit einer zeitlichen Verzögerung möglich, Die entsprechende Fahrzeugtür T1, T2 kann jedoch auch solange gesperrt bleiben, wie die Kollisionsgefahr besteht. Ein Öffnen der Fahrzeugtür T1, T2 von außen kann entweder ebenfalls durch das Reaktionssignal verhindert werden oder, da von außen die Kollisionsgefahr erkennbar ist, generell ungehindert bleiben.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird durch das Reaktionssignal über die Steuereinheit eine Begrenzung eines Öffnungswinkels der Fahrzeugtür T2 ausgelöst, für die eine Kollisionsgefahr erst bei einem großen Öffnungswinkel besteht. Die Fahrzeugtür T2 lässt sich dann nur soweit öffnen, dass eine Kollision mit dem jeweiligen in der Umgebung des Fahrzeugs 1 erfassten Objekt O2 ausgeschlossen ist. Dies wird insbesondere durch hochgenaue Sensordaten sowohl der Umfeldsensorik 2 des Fahrzeugs 1 als auch der Fahrzeugsensorik ermöglicht, so dass eine Position der erfassten Objekte O1 bis O5 in Bezug auf das Fahrzeug 1 ausreichend exakt ermittelbar ist. Zur Begrenzung des Öffnungswinkels können aus dem Stand der Technik bekannte Mechanismen und Verfahren angewandt werden.
  • Im in 2 dargestellten Beispiel ist das Fahrzeug 1 derart abgestellt, dass sowohl die linke vordere Fahrzeugtür T1 als auch die rechte vordere Fahrzeugtür T2 des Fahrzeugs 1 durch Objekte O2, O3 in der Umgebung des Fahrzeugs 1, welche mittels der Umfeldsensorik 2 während der Vorbeifahrt des Fahrzeugs 1 erfasst wurden, blockiert sind. Allerdings ist die rechte vordere Fahrzeugtür T2 nicht vollständig blockiert, sie ließe sich bis zu einem begrenzten Öffnungswinkel öffnen, ohne mit dem entsprechenden Objekt O2 zu kollidieren. Daher wird beispielsweise die in 3 dargestellte optische Warnung 6 auf dem Warnmittel 5 ausgegeben und zum Beispiel durch eine akustische und/oder haptische Warnung 6 verstärkt. Zusätzlich kann die Türverriegelung der linken vorderen Fahrzeugtür T1 zumindest für eine bestimmte Zeit gesperrt werden, so dass eine Kollision mit dem entsprechenden Objekt O3 und somit eine Beschädigung der Fahrzeugtür T1 und des Objektes O3 wirkungsvoll verhindert wird.
  • Da die rechte vordere Fahrzeugtür T2 bis zu einem begrenzten Öffnungswinkel geöffnet werden kann, wird deren Türverriegelung nicht gesperrt, aber deren Öffnungswinkel derart begrenzt, dass ebenfalls eine Kollision mit dem entsprechenden Objekt O2 und damit verbundene Beschädigungen wirkungsvoll verhindert werden. Wird durch die Sitzbelegungserkennung festgestellt, dass kein Beifahrer im Fahrzeug 1 anwesend ist, so können die Warnungen 6 bezüglich der rechten vorderen Fahrzeugtür T2 unterbleiben, da für diese Fahrzeugtür T2 dann keine reale Kollisionsgefahr besteht. Auf diese Weise werden die anderen Fahrzeuginsassen nicht durch unnötige Warnungen 6 irritiert.
  • Besonders bevorzugt werden die entsprechenden Warnungen 6 erst dann ausgelöst, wenn ein Öffnen der entsprechenden Fahrzeugtür T1, T2 eingeleitet wird, d. h. es wird nur für die Fahrzeugtür T1, T2 eine Warnung 6 ausgegeben, welche tatsächlich geöffnet werden soll. Dadurch wird die Warnung 6 nur dann ausgelöst, wenn sie tatsächlich erforderlich ist. Unnötige, irritierende Warnungen 6 werden somit vermieden, beispielsweise, wenn das Fahrzeug 1 abgestellt wurde, ohne dass ein Aussteigen aus dem Fahrzeug 1 beabsichtigt ist.
  • Für die beiden hinteren Türen T3, T4 besteht keine Kollisionsgefahr mit erfassten Objekten O1 bis O5 in der Umgebung des Fahrzeugs 1, daher wird für diese Fahrzeugtüren T3, T4 keine Warnung 6 ausgegeben.
  • Im Zusammenhang mit dem Verfahren und der Vorrichtung zur Vermeidung von Kollisionen beim Öffnen von Fahrzeugtüren eignen sich zur Sitzbelegungserkennung Sensoren, welche im Fahrzeugsitz angeordnet sind und womit die Belegung des jeweiligen Fahrzeugsitzes durch eine Person auf zuverlässige Weise detektierbar ist. Daneben sind auch beliebige andere Sensoren einsetzbar, beispielsweise Bildgebende Sensoren, vorzugsweise Kameras, womit ebenfalls die Belegung von Fahrzeugsitzen durch Personen auf zuverlässige Weise detektierbar ist. Es sind aber auch andere Arten von Sensoren einsetzbar, welche eine direkte oder indirekte Erkennung der Sitzbelegung ermöglichen und/oder eine Ausstiegsabsicht einer Person aus dem Fahrzeug zuverlässig erkennen. Beispielsweise sind hierzu solche Sensoren geeignet, welche mit dem Gurtschloss eines Sicherheitsgurtes in Verbindung stehen und womit eine An-/Abschnalllogik des jeweiligen Sicherheitsgurtes detektierbar ist.
  • 1
    Fahrzeug
    2
    Umfeldsensorik
    3
    Erfassungsbereiche
    4
    Umgebungskarte
    5
    Warnmittel
    6
    Warnung
    O1 bis O5
    Objekte
    T1 bis T4
    Fahrzeugtüren
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102004062459 A1 [0002]

Claims (13)

  1. Verfahren zur Vermeidung von Kollisionen beim Öffnen von Fahrzeugtüren (T1 bis T4) eines Fahrzeugs (1), wobei Objekte (O1 bis O5) in einem Umfeld des Fahrzeugs (1) erfasst werden und ein Kollisionsgefahr anzeigendes Reaktionssignal erzeugt wird, wenn beim Öffnen zumindest einer Fahrzeugtür (T1 bis T4) eine Kollisionsgefahr mit zumindest einem der erfassten Objekte (O1 bis O5) besteht, dadurch gekennzeichnet, dass mittels einer Umfeldsensorik (2) das oder die Objekte (O1 bis O5) während einer Vorbeifahrt des Fahrzeugs (1) erfasst und dessen bzw. deren Position/en und/oder Abmessung/en bestimmt werden, wobei die ermittelte/n Position/en und/oder Abmessung/en des oder der Objekte (O1 bis O5) in Bezug auf eine vorgegebene Position des Fahrzeugs (1) unter Einbeziehung von Sensordaten einer Fahrzeugsensorik in einer, insbesondere internen Umgebungskarte (4) des Fahrzeugs (1) bestimmt wird/werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Reaktionssignal nur für die Fahrzeugtüren (T1 bis T4) erzeugt wird, bei welchen durch eine Sitzbelegungserkennung ein Fahrzeuginsasse auf einem der Fahrzeugtür (T1 bis T4) zugeordneten Fahrzeugsitz im Fahrzeug (1) erkannt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Reaktionssignal erst erzeugt wird, nachdem ein Motor des Fahrzeugs (1) abgeschaltet wurde, nachdem eine Parkbremse des Fahrzeugs (1) aktiviert wurde und/oder nachdem in einem Automatikgetriebe des Fahrzeugs (1) eine Parkstufe eingelegt wurde.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Reaktionssignal eine akustische, optische und/oder haptische Warnung (6) auslöst.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnung (6) erst ausgelöst wird, wenn die Öffnung der Fahrzeugtür (T1 bis T4) eingeleitet wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnung (6) nur an den Fahrzeugtüren (T1 bis T4) ausgegeben wird, an welchen eine Kollisionsgefahr besteht.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Reaktionssignal eine Türverriegelung so ansteuert, dass die entsprechende Fahrzeugtür (T1 bis T4) gehemmt oder für wenigstens eine bestimmte Zeit gesperrt wird.
  8. Vorrichtung zur Vermeidung von Kollisionen beim Öffnen von Fahrzeugtüren (T1 bis T4) eines Fahrzeugs (1), umfassend eine Auswerteeinheit, die aus Sensordaten einer Umfeldsensorik (2) Objekte (O1 bis O5) während einer Vorbeifahrt erfasst und dessen bzw. deren Position/en und/oder Abmessung/en im Umfeld des Fahrzeugs (1) in Bezug auf eine vorgegebene Position des Fahrzeugs (1) unter Einbeziehung von Sensordaten einer Fahrzeugsensorik in einer, insbesondere internen Umgebungskarte (4) des Fahrzeugs (1) bestimmt und ein Kollisionsgefahr anzeigendes Reaktionssignal an zumindest ein Warnmittel (5) und/oder an eine Steuereinheit ausgibt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, umfassend eine Sitzbelegungserkennung.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzbelegungserkennung aus einem oder mehreren Sensor(en) aufgebaut ist, welche eine direkte oder indirekte ermöglichen.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der eine oder die mehreren Sensor(en) in einem Fahrzeugsitz angeordnet ist/sind.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem einen oder mehreren Sensor(en) um Bildgebende Sensor(en) handelt.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der eine oder die mehreren Sensor(en) in mit einem Gurtschloss eines Sicherheitsgurtes in Verbindung stehen.
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