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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Einheit für Behälter-Rücknahmeautomaten
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Die
in der
DE 100 55 206
A1 offenbarte Einheit für
Behälter-Rücknahmeautomaten weist eine Fördervorrichtung
in Form eines schmalen, endlosen Förderbandes zum Longitudinalantrieb
der Behälter auf.
Auf beiden Seiten des Förderbandes
erstreckt sich in dessen Längsrichtung
je eine drehantreibbare Walze. Die Walzen sind an ihren beiden Enden
an Hebeln drehbar gelagert, welche schwenkbar am Gehäuse der
Einheit angelenkt sind. Mittels eines auf die Hebel einwirkenden
Schwenkantriebs sind die Walzen jeweils auf einer Kreisbahn auf
das Förderband
zu bzw. von diesem weg bewegbar. Bei in einer Transportfunktion
arbeitender Einheit liegt ein Behälter auf dem Förderband,
seitlich durch die Walzen gestützt,
auf. Oberhalb des Förderbandes
ist eine Erkennungseinheit angeordnet, mit der unter anderem auf
dem Behälter
angeordnete, spezifische Daten, z. B. in Form eines Barcodes, Sicherheitszeichens
etc., erkannt werden sollen. Liegen diese zu erfassenden Daten des
auf dem Förderband
liegenden Behälters im „Blickfeld” der Erkennungseinheit,
werden die Daten erfasst und der Behälter durch Antrieb des Förderbandes
zur Weiterbehandlung in den Automaten eingezogen, oder aber es wird
ein Signal erzeugt, dass der Behälter
dem Automaten entnommen werden soll, wenn dieser Behälter als
nicht zum jeweiligen Pfandsystem gehörig erkannt worden ist.
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Wenn
die zu erfassenden Daten eines Behälters nach seiner Eingabe nicht
im Blickfeld der Erkennungseinheit liegen, wird die Einheit in ihre
Identifizierungsfunktion überführt. Dazu
werden die beiden Walzen aufeinander zu geschwenkt, wodurch der
Behälter
vom Förderband
abgehoben wird. Gleichzeitig werden die Walzen und damit der auf
ihnen aufliegende Behälter
in Drehung versetzt, so dass die zu erfassenden Daten des Behälters in
das Blickfeld der Erkennungseinheit gelangen. Nach Erfassung der
Daten werden die Walzen in ihre alte Position zurückgeschwenkt,
so dass der Behälter
wieder auf dem Förderband
aufliegt. Es wird dann, wie oben beschrieben, weiter verfahren.
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Die
in der
DE 10 2004
054 284 B4 beschriebene Einheit für Behälter-Rücknahmeautomaten weist
ebenfalls ein endloses Fördermittel
auf, auf dessen beiden Längsseiten
jeweils eine drehantreibbare Walze angeordnet ist. Allerdings sind
diese Walzen im Gegensatz zu der im Zusammenhang mit der
DE 100 55 206 A1 beschriebenen
Lösung
ortsfest. Bei in Transportfunktion befindlicher Einheit liegt ein Behälter auf
dem Fördermittel,
seitlich gestützt
durch die Walzen, auf. Zur Erreichung der Identifizierungsfunktion
wird das Fördermittel
insgesamt nach unten weggeschwenkt, so dass der Behälter auf
den beiden Walzen zu liegen kommt. Durch Drehantrieb der Walzen
wird der Behälter
um seine Längsachse
gedreht, so dass ein auf seinem Umfang angebrachter Barcode etc.
detektiert werden kann.
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Nachteilig
an den oben beschriebenen Einheiten für Behälter-Rücknahmeautomaten
ist, dass zur Realisierung der Transportfunktion bzw. der Identifizierungsfunktion
Teile der Einheit verschwenkt werden müssen. Die dazu erforderlichen
Mechanismen komplizieren den Aufbau der Einheit.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Einheit
für Behälter-Rücknahmeautomaten
zur Verfügung
zu stellen, die unter Beibehaltung der vollen Funktionalität einfach
aufgebaut ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer
Einheit für
Behälter-Rücknahmeautomaten mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
erfindungsgemäße Einheit
kommt ohne Schwenk- oder Hebemechanismen für die Walzen bzw. das Fördermittel
aus. Zum Wechsel aus der Identifizierungsfunktion in die Transportfunktion
und umgekehrt wird der ohnehin vorhandene Antrieb des Fördermittels
genutzt. Dieses ist in seiner Längsrichtung
gesehen in zwei Abschnitte aufgeteilt, einen ersten Abschnitt geringerer
Stärke
und einen zweiten Abschnitt größerer Stärke. Bei
in Identifizierungsfunktion befindlicher Einheit ist der erste Abschnitt des
Fördermittels,
also der dünnere,
unterhalb des Behälters
berührungsfrei,
also im Abstand von diesem, angeordnet. Das Fördermittel ist dabei nicht
angetrieben. Der Behälter
kann in dieser Situation, ungestört
vom Fördermittel,
auf den und durch die Walzen in Drehantrieb versetzt werden. Aus
dieser Identifizierungsfunktion wird die Transportfunktion ganz einfach
dadurch erreicht, dass das Fördermittel
eingeschaltet wird. Dadurch gelangt der zweite Abschnitt des Fördermittels
in den Bereich unter dem Behälter.
Da der zweite Abschnitt stärker
ist als der erste, hebt sich durch die Antriebsbewegung des Fördermittels
dessen Förderebene.
Der Stärkeunterschied
zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt des Fördermittels ist dabei so gewählt, dass
der Behälter
durch den Kontakt mit dem zweiten Abschnitt etwas von den Walzen
abgehoben wird und somit, seitlich durch die Walzen gestützt, longitudinal
angetrieben wird.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind die Übergänge von
dem ersten Abschnitt zu dem zweiten Abschnitt des Fördermittels
als Schrägen ausgeführt. Beim
Umschalten der Einheit aus der Identifizierungsfunktion in die Transportfunktion
läuft die
jeweils in Umlaufrichtung vorn liegende Schräge auf den auf den Walzen liegenden
Behälter
auf und hebt diesen sukzessive auf die volle Höhe von den Walzen ab, wodurch
der Behälter
in der Folge longitudinal angetrieben wird.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist der zweite Abschnitt des Fördermittels durch Quereinschnitte
in Sektionen unterteilt. Dadurch wird die Flexibilität des stärkeren Abschnitts
im Bereich der Umlenkrollen des Fördermittels erhöht.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. In
der dazu gehörigen
Zeichnung zeigt in schematischer Weise:
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1 eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Einheit in Identifizierungsfunktion,
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2 eine
Vorderansicht gemäß 1,
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3 eine
Draufsicht auf die Darstellung gemäß 1,
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4 einen
vergrößerten Ausschnitt
A gemäß 2,
und
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5 eine
Darstellung gemäß 4 bei
in Transportfunktion befindlicher Einheit.
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Die
in der Zeichnung dargestellte Einheit 1 ist in einem ansonsten
nicht weiter dargestellten Rücknahmeautomaten
für leere
Getränkebehälter angeordnet.
Sie erfüllt
sowohl eine Transportfunktion als auch eine Identifizierungsfunktion,
wie weiter unten noch näher
erläutert
wird.
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Die
Einheit 1 weist ein schmales, endloses Förderband 2 auf,
das über
eine gleichzeitig als Umlenkrolle fungierende Antriebsrolle 3,
eine Spannrolle 4 und eine weitere Umlenkrolle 5 geführt ist.
Das Oberdrum des Förderbandes 2 verläuft zwischen zwei
beidseitig angeordneten Walzen 6 und 7, in einem
geringen seitlichen Abstand zu diesen. Die Walzen 6 und 7 können über nicht
dargestellte Antriebe in Rotationsbewegung um ihre Längsachsen
versetzt werden, und zwar in gleichsinniger Umlaufrichtung.
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Das
Förderband 2 besitzt
einen ersten Abschnitt 2.1 geringerer Stärke und
einen zweiten Abschnitt 2.2 größerer Stärke. Die Übergänge zwischen dem ersten Abschnitt 2.1 und
zweiten Abschnitt 2.2 sind als Schrägen 8 ausgeführt.
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Die
Einheit 1 arbeitet wie folgt:
Ein Getränkebehälter, z.
B. wie dargestellt einer Flasche 9, wird bei in Identifizierungsfunktion
(1, 2 und 4) befindlicher
Einheit 1 durch eine Eingabeöffnung in Richtung des Pfeils
E (1) mit dem Boden zuerst in den Rücknahmeautomaten
eingeführt
und auf den Walzen 6 und 7 abgelegt. Die Walzen 6 und 7 sind
zumindest zunächst
nicht angetrieben und das Förderband 2 steht
still. Der erste Abschnitt 2.1 des Förderbandes 2, also
der dünnere
Abschnitt, ist in dieser Situation zwischen den Walzen 6 und 7 und
damit unterhalb der Flasche 9 angeordnet, und zwar mit
einem Abstand a zur Flasche 9, der gewährleistet, dass die Flasche 9 frei
vom Förderband 2 auf
den Walzen 6 und 7 aufliegt. Oberhalb der Flasche 9 ist
eine nicht dargestellte Erkennungseinheit, z. B. eine Kamera angeordnet,
die neben der Form und anderen Merkmalen der Flasche 9 auch
ein auf der Flasche 9 angebrachtes Sicherheitszeichen erfassen
soll.
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Wenn
die Einheit 1 in der Identifizierungsfunktion arbeitet,
sind nach Eingabe der Flasche 9 zwei Szenarien zu unterscheiden:
im ersten Szenari um wurde die Flasche 9 von einem Kunden
so eingegeben, dass sich das Sicherheitszeichen im Blickfeld der
Erkennungseinheit befindet. Dieses kann dann von der Erkennungseinheit
sofort erfasst und die Aufnahme einer Auswerteeinheit zugeführt werden.
Im zweiten Szenarium befindet sich das Sicherheitskennzeichen der
eingegebenen Flasche 9 nicht im Blickfeld der Erkennungseinheit,
wodurch es erforderlich wird, die Flasche 9 zu drehen.
Dazu wird der Antrieb der Walzen 6 und 7 eingeschaltet,
so dass die Flasche 9 durch Reibschluss mit den Walzen 6 und 7 um
ihre Längsachse
rotiert. Durch diese Rotationsbewegung gelangt das Sicherheitszeichen
in das Blickfeld der Erkennungseinheit, so dass es erfasst werden
kann.
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Anschließend an
den Identifizierungsvorgang wird die Einheit 1 in ihre
Transportfunktion überführt. Dabei
sind ebenfalls wieder zwei Szenarien zu unterscheiden: im ersten
Szenarium ist die Flasche 9 als zum Pfandsystem gehörig erkannt
worden. In diesem Falle erfolgt ein Steuersignal an den Antrieb
des Förderbandes 2,
wodurch das Förderband 2,
bezogen auf die Darstellung gemäß 1 im
Uhrzeigersinn angetrieben wird. Durch diesen Antrieb gelangt der
zweite Abschnitt 2.2 des Förderbandes in den Bereich unterhalb
der Flasche 9, wodurch diese derart angehoben wird, dass
sie von den Walzen 6, 7 frei kommt, wie in 5 dargestellt
ist. Die Flasche 9 wird dann auf dem Abschnitt 2.2 des
Förderbandes 2 aufliegend
weiter in den Rücknahmeautomaten
gefördert.
Gleichzeitig wird der Pfandwert der Flasche 9 erfasst und
nach Ende des Eingabevorgangs in Form eines Pfandbons vom Automaten
ausgegeben. Im zweiten Szenarium ist die Flasche 9 als
nicht zum Pfandsystem gehörig
detektiert worden. In diesem Falle erfolgt ebenfalls ein Steuersignal
an den Antrieb des Förderbandes 2.
Allerdings wird jetzt das Förderband 2,
bezogen auf die Darstellung gemäß 1 im Gegenuhrzeigersinn
angetrieben, wodurch die Flasche 9 zur Eingabeöffnung zurückgefördert wird
und von dem Kunden entnommen werden kann. Auch in diesem Falle erfolgt
der Transport der Flasche 9 durch Auflage auf dem stärkeren Abschnitt 2.2 des Förderbandes 2.
Die Schrägen 8 an
den Über gängen zwischen
den Abschnitten 2.1 und 2.2 des Förderbandes 2 sorgen
für ein
relativ sanftes Abheben der Flasche 9 von den Walzen 6 und 7 beim Übergang von
der Identifizierungsfunktion in die Transportfunktion der Einheit.
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Der
zweite Abschnitt 2.2 des Förderbandes 2 kann
durch Quereinschnitte 10 in Sektionen unterteilt sein,
wie in 1 im Bereich der Umlenkrolle 5 exemplarisch
dargestellt ist. Durch diese Unterteilung kann die Flexibilität des Abschnitts 2.2 erhöht werden.