-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Elektroenergie-Speichervorrichtung
mit Flachzellen und Kühlkörpern.
-
Es
ist bekannt, Elektroenergie-Speicherzellen in Form flacher und rechteckig
gebauter Speicherelemente aufzubauen. Solche Elektroenergie-Speicherzellen
sind z. B. sogenannte Pouch- oder Coffeebag-Zellen, als flach und
rechteckig gebaute Speicherzellen für Elektroenergie (Batteriezellen,
Akkumulatorzellen, Kondensatoren, ...), deren elektrochemisch aktiver
Teil von einer folienartigen Verpackung umgeben ist, durch welche
elektrische Anschlüsse
(Pole) in Blechform, die sogenannten (Strom-)Ableiter geführt sind.
Es ist ferner bekannt, eine Elektroenergie-Speichervorrichtung aus
einer Mehrzahl solcher Elektroenergie-Speicherzellen aufzubauen, die mittels
einer Spanneinrichtung zu einem Block zusammengefasst sind. Die
elektrische Reihen- oder Parallelschaltung der Zellen erfolgt durch
leitfähige
Kontaktelemente, welche die elektrische Verbindung zwischen den
entsprechenden Stromableitern benachbarter Zellen herstellen. Dabei ist
es verbreitet, die Zellen, lose in einem Gestell aufgenommen oder über eine
Klammer oder dergleichen zusammengepresst, in einem Stapel (auch „Zellblock” genannt)
anzuordnen und die oben an einer Schmalseite der Zellen freiliegenden
Pole mit geeigneten Mitteln zu verbinden.
-
In
dem elektrochemisch aktiven Teil der Zellen entstehende Wärme wird üblicherweise über erzwungene
oder natürliche
Konvektion abgeführt.
Bei hohen Verlustleistungen kann es jedoch zu hoher und schwierig
zu beherrschender Wärmeentwicklung kommen.
-
Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Wärmeableitung
an einer Elektroenergie-Speicherzelle in einer aus Elektroenergie-Speicherzellen
aufgebauten Elektroenergie-Speichervorrichtung zu verbessern. Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Elektroenergie-Speichervorrichtung
mit möglichst
geringer Anzahl erforderlicher Bauteile zu schaffen. Eine weitere Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, das Gewicht einer Zellenanordnung
bzw. einer Elektroenergie-Speichervorrichtung zu verringern. Eine
weitere Aufgabe besteht darin, eine Elektroenergie-Speichervorrichtung
bereitzustellen, in der eine Anzahl von flachen Speicherzellen platzsparend
und montagefreundlich in einem stabilen Block angeordnet, sicher
fixiert und zuverlässig
verschaltet sind und die Abwärme
der Zellen und der Ableiter wirksam und zuverlässig abzuführen ist und dabei das Gewicht
der Anordnung gering zu halten ist.
-
Die
Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung bilden den Gegenstand der Unteransprüche.
-
Nach
einem ersten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung weist eine
Elektroenergie-Speichervorrichtung auf: eine Mehrzahl von flachen
Speicherzellen zur Speicherung und Abgabe elektrischer Energie mit
gegenüberliegenden,
flachen Stromableitern, eine Mehrzahl von Abstandselementen zum Einhalten
eines vorbestimmten Abstands zwischen den Speicherzellen, und ein
Spannmittel zum Verspannen der Zellen zu einem Stapel, wobei Zellen
jeweils an ihren Stromableitern zwischen Abstandselementen mittels
Kraftschluss durch das Spannmittel eingespannt sind, wobei wenigstens
einige der Abstandselemente als Kühlkörper ausgebildet sind, und wobei
die Kühlkörper Rippen
aufweisen, die seitlich nach außen
von dem Stapel wegragen.
-
Da
die Stromableiter der Zellen jeweils zwischen Abstandselementen
mittels Kraftschluss durch das Spannmittel eingespannt sind, wird
ein vorbestimmter Abstand zwischen benachbarten Zellen eingehalten,
der so eingestellt sein kann, dass auf einen elektrochemisch aktiven
Teil der Zellen keine Klemmkraft ausgeübt wird. Dies hat Vorteile
hinsichtlich der Funktionssicherheit und Haltbarkeit der Zellen;
des Weiteren können
die flachen Seiten der Zellen so Wärme an ein Wärmeträgermedium
abstrahlen oder gegebenenfalls auch von diesem aufnehmen, etwa beim
Start bei niedrigen Temperaturen. Durch die Kühlkörper kann zusätzlich Wärme über die
Ableiter mit der Umgebung ausgetauscht werden. Diese Funktion wird
durch die nach außen
weisenden Rippen wirksam unterstützt,
welche auch eine gezielte Führung
oder Verwirbelung des Kühlmediums
ermöglichen.
-
Nach
einem zweiten Gesichtspunkt weist eine Elektroenergie-Speichervorrichtung
auf: eine Mehrzahl von flachen Speicherzellen zur Speicherung und
Abgabe elektrischer Energie mit gegenüberliegenden, flachen Stromableitern,
eine Mehrzahl von Abstandselementen zum Einhalten eines vorbestimmten
Abstands zwischen den Speicherzellen, und ein Spannmittel zum Verspannen
der Zellen zu einem Stapel, wobei Zellen jeweils an ihren Stromableitern
zwischen Abstandselementen mittels Kraftschluss durch das Spannmittel
eingespannt sind, wobei wenigstens einige der Abstandselemente als Kühlkörper ausgebildet
sind, und wobei die Kühlkörper über ein
weiches, wärmeleitfähiges Material
mit den Stromableitern thermisch verbunden sind. Die Kühlkörper nach
diesem Gesichtspunkt weisen vorzugsweise Rippen auf.
-
Die
Wirkungen entsprechen im Wesentlichen dem ersten Gesichtspunkt.
Zusätzlich
kann über
das weiche wärmeleitende
Material der Wärmeübergang zwischen Stromableiter und Kühlkörper verbessert
werden, insbesondere wenn dazwischen aufgrund der kraft- bzw. formschlüssigen Anordnung Spalte
vorhanden sind.
-
Nach
einem dritten Gesichtspunkt weist eine Elektroenergie-Speichervorrichtung
auf: eine Mehrzahl von flachen Speicherzellen zur Speicherung und Abgabe
elektrischer Energie mit gegenüberliegenden,
flachen Stromableitern, eine Mehrzahl von Abstandselementen zum
Einhalten eines vorbestimmten Abstands zwischen den Speicherzellen,
und ein Spannmittel zum Verspannen der Zellen zu einem Stapel, wobei
Zellen jeweils an ihren Stromableitern zwischen Abstandselementen
mittels Kraftschluss durch das Spannmittel eingespannt sind, wobei
wenigstens einige der Abstandselemente als Kühlkörper ausgebildet sind, und
wobei zwischen benachbarten Stromableitern zwei Kühlkörper angeordnet sind.
Die Kühlkörper nach
diesem Gesichtspunkt weisen vorzugsweise Rippen auf.
-
Die
Wirkungen entsprechen im Wesentlichen dem ersten Gesichtspunkt.
Zusätzlich
ermöglicht
die Zweiteilung der zwischen den Ableitern angeordneten Kühlkörper eine
Erleichterung der Montage. Das Merkmal bedeutet nämlich, dass
Kühlkörper insbesondere
symmetrisch an der Ober- und Unterseite der Ableiter angeordnet
sind. Es ist daher möglich,
die Speicherzellen mit den symmetrisch angeordneten Kühlkörpern vorzumontieren,
etwa durch Verkleben mit einem wärmeleitenden
Kleber oder dergleichen.
-
Bei
diesem Gesichtspunkt sind die Rippen an dem Kühlkörper vorzugsweise in Stapelrichtung von
dem Stromableiter weg unsymmetrisch versetzt. Dadurch wird der Ort
der Wärmeübertragung
mit der Umgebung bzw. einem Kühlmedium
von dem Ort des Wärmeübergangs
mit dem Stromableiter entfernt. Wenn zusätzlich zwischen den beiden
Kühlkörpern ein
Zwischenstück
angeordnet ist, kann einerseits ein ausreichender Abstand zwischen
den Rippen der beiden Kühlkörper eingehalten
werden; andererseits ist es möglich,
durch Einsatz eines isolierenden Zwischenstücks eine unerwünschte Kontaktierung
benachbarter Stromableiter über
die Kühlkörper zu
unterbinden, oder über
ein leitendes Zwischenstück eine
solche Kontaktierung gerade herzustellen.
-
Nach
einem vierten Gesichtspunkt weist eine Elektroenergie-Speichervorrichtung
auf: eine Mehrzahl von flachen Speicherzellen zur Speiche rung und Abgabe
elektrischer Energie mit gegenüberliegenden,
flachen Stromableitern, eine Mehrzahl von Abstandselementen zum
Einhalten eines vorbestimmten Abstands zwischen den Speicherzellen,
und ein Spannmittel zum Verspannen der Zellen zu einem Stapel, wobei
Zellen jeweils an ihren Stromableitern zwischen Abstandselementen
mittels Kraftschluss durch das Spannmittel eingespannt sind, wobei
wenigstens einige der Abstandselemente als Kühlkörper ausgebildet sind, und
wobei die Abstandselemente Entlastungsbohrungen zur Gewichtserleichterung
aufweisen. Die Kühlkörper nach
diesem Gesichtspunkt weisen vorzugsweise Rippen auf.
-
Die
Wirkungen entsprechen im Wesentlichen dem ersten Gesichtspunkt.
Zusätzlich
ermöglichen
die Entlastungsbohrungen eine Reduzierung des Gesamtgewichts der
Elektroenergie-Speichervorrichtung.
-
Eine
weitere Gewichtsreduzierung ist bei allen Gesichtspunkten möglich, wenn
die Kühlkörper neben
Druckflächen,
welche vermittels des Spannmittels Druck auf die Stromableiter ausüben, eine oder
mehrere Freiflächen
aufweisen, die gegenüber den
Druckflächen
in Stapelrichtung zurückgenommen
sind. Solche Freiflächen
bilden zusätzliche
Wärmeübergangsflächen. Sie
können
auch eine strömungstechnische
Kommunikation zwischen einem Inneren des Stapels und der Umgebung
ermöglichen und
so den Wärmetransport
verbessern. Sind dazu noch die Entlastungsbohrungen des vierten
Gesichtspunkt in den Freiflächen
angeordnet, so bilden die Entlastungsbohrungen zusätzliche
Wärmeübergangsflächen.
-
Die
Abstandselemente können
wahlweise zur elektrischen Durchkontaktierung oder zur elektrischen
Isolation in Stapelrichtung eingerichtet sein. So können die
Funktionen des Stapelaufbaus, also der Verspannung und Halterung
der Speicherzellen, der Abstandshaltung, der Kühlung und der Verschaltung
durch ein und die selben Bauteile verwirklicht werden.
-
Insbesondere
können
die Kühlkörper aus
einem leitfähigen
Material, wie etwa einer leitfähigen Keramik,
einem leitfähigen
Verbundstoff, einem metallischen Leitermaterial oder dergleichen
hergestellt sein.
-
Die
Erfindung ist besonders vorteilhaft auf Li-Ionen-Akkumulatoren anwendbar.
-
Die
vorstehenden und weitere Merkmale, Aufgaben und Vorteile der vorliegenden
Erfindung werden aus der nachstehenden Beschreibung deutlicher ersichtlich
werden, die unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen angefertigt
wurde.
-
In
den Zeichnungen:
-
ist 1 eine
perspektivische Darstellung einer Zellanordnung mit einer Elektroenergie-Speicherzelle
und zwei Kühlkörpern als
ein erstes Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung;
-
ist 2 eine
perspektivische Explosionsdarstellung der Zellanordnung der 1;
-
ist 3 eine
vergrößerte Darstellung
einer Einzelheit „III” 1;
-
ist 4 eine
weiter vergrößerte Darstellung der
Einzelheit ”III” in Richtung
eines Pfeils „IV” in 3;
-
ist 5 eine
Darstellung einer Konkretisierung der Anordnung in 4 im
Teilschnitt an einer Linie „V” in 3;
-
ist 6 eine
perspektivische Darstellung einer Zellanordnung mit zwei Elektroenergie-Speicherzellen
sowie Kühlkörpern und
Isolierkörpern
als ein zweites Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
-
ist 7 eine
Ansicht der Zellanordnung von 6 in Richtung
eines Pfeils „VII”; und
-
zeigt 8 einen
Kühlkörper eines
dritten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung in perspektivischer Darstellung.
-
Es
ist darauf hinzuweisen, dass die Darstellungen in den Figuren schematisch
sind und sich auf die Wiedergabe der für das Verständnis der Erfindung wichtigsten
Merkmale beschränken.
Auch ist darauf hinzuweisen, dass die in den Figuren wiedergegebenen
Abmessungen und Größenverhältnisse allein
der Deutlichkeit der Darstellung geschuldet sind und in keiner Weise
einschränkend
zu verstehen sind.
-
Ein
erstes Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird nun anhand der 1 bis 5 beschrieben.
Dabei ist 1 eine perspektivische Darstellung
einer Zellanordnung mit einer Elektroenergie-Speicherzelle und zwei
Kühlkörpern als ein
erstes Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung; ist 2 eine perspektivische
Explosionsdarstellung der Zellanordnung der 1; ist 3 eine
vergrößerte Darstellung
einer Einzelheit „III” 1;
ist 4 eine weiter vergrößerte Darstellung der Einzelheit ”III” in Richtung
eines Pfeils „IV” in 3;
und ist 5 eine Darstellung einer Konkretisierung
der Anordnung in 4 im Teilschnitt an einer Linie „V” in 3.
-
In 1 ist
eine Anordnung mit einer Elektroenergie-Speicherzelle 2 und
vier Kühlkörpern 4 perspektivisch
gezeigt.
-
Gemäß der Darstellung
in 1 sind die Kühlkörper 4 paarweise
auf beiden lateralen Seiten der Elektroenergie-Speicherzelle angeordnet.
Die Kühlkörper 4 weisen
jeweils einen massiven Teil 6 und drei Rippen 8 auf,
die von dem massiven Teil 6 von der Speicherzelle 2 weg,
also nach außen
hin, abragen.
-
2 zeigt
die Anordnung von 1 zur Verdeutlichung in einer
Explosionsdarstellung.
-
Gemäß der Darstellung
in 2 sind die Speicherzellen 2 als sog.
Flachzellen oder Pouch-Zellen aufgebaut mit gegenüberliegenden, flachen
Stromableitern. Genauer gesagt weist jede Speicherzelle 2 einen
aktiven Teil 12, eine Siegelnaht (einen Randbereich) 13 und
zwei Stromableiter 14 auf. In dem aktiven Teil 10 finden
die elektrochemischen Reaktionen zur Speicherung und Abgabe elektrischer
Energie statt. Grundsätzlich
kann jede Art elektrochemischer Reaktion zum Aufbau von Speicherzellen
verwendet werden; die Beschreibung bezieht sich aber insbesondere
auf Li-Ionen-Akkumulatoren, auf welche die Erfindung aufgrund der
Anforderungen an mechanische Stabilität und Wärmehaushalt und der wirtschaftlichen
Bedeutung besonders gut anwendbar ist. Der aktive Teil 12 ist
von zwei Folien sandwichartig eingefasst, wobei die überstehenden
Ränder
der Folien miteinander gas- und flüssigkeitsdicht verschweißt sind
und die sogenannte Siegelnaht 14 bilden. Von zwei gegenüberliegenden Schmalseiten
der Speicherzelle 2 ragt ein positiver bzw. ein negativer
Stromableiter (Zellenpol) 14 ab.
-
Der
massive Teil 6 des Kühlkörpers 4 weist eine
Druckfläche 20 auf.
Die Druckflächen 20 zweier Kühlkörper 4 stehen
einander gegenüber
und fassen einen der Stromableiter 16 der Speicherzelle 2 ein. Dieser
Sachverhalt ist in 3, die einen Ableiterbereich „III” in 1 vergrößert zeigt,
und in 4, die eine noch einmal vergrößerte Darstellung dieses Bereichs
aus einer anderen Perspektive, nämlich
in Richtung eines Pfeils „IV” in 3 zeigt,
deutlicher ersichtlich.
-
Zurück zu 2,
sind in den Ableitern 16 jeweils drei Bohrungen 18 (nachstehend
als „Polbohrungen” 18 bezeichnet)
angeordnet. Die Polbohrungen 18 fluchten mit den Durchgangsbohrungen 10 in dem
massiven Teil 6 der Kühlkörper 4.
Durch die Bohrungen 10, 18 hindurch erstrecken
sich Bolzen oder Zuganker (nicht näher dargestellt), mittels welchen
die Ableiter 18 der Zelle 2 fest zwischen den Druckflächen 20 der
Kühlkörper 4 eingeklemmt
werden. Entspre chende Gegenlager der Verspannung, wie etwa Teile
eines Gehäuses
oder dergleichen, sind in der Figur ebenfalls nicht näher dargestellt.
-
Durch
die Kühlkörper 4 wird
eine verbesserte Kühlung über die
Rippen 8 verwirklicht. Die Kühlung lässt sich durch eine Strömung eines
Kühlfluids
wie etwa Luft, Wasser oder Öl
entlang den Rippen 8 weiter verbessern; dabei können die
Rippen am Kühlkörper oder
Teile desselben dazu dienen, das Kühlfluid zu führen bzw.
gezielt zu verwirbeln. Die Kühlkörper 8 berühren mit
ihren massiven Teilen 6 die Ableiter 16 der Speicherzelle 2.
Es erfolgt daher ein guter Wärmeübergang
und eine hoch wirksame Wärmeabgabe aus
dem Inneren der Zelle 2 an die Kühlkörper 4.
-
Die
Kühlkörper 4 dienen
auch dem Einklemmen der Ableiter 16 und damit dem Halten
der Speicherzellen 2 an ihrem Platz. Sie dienen ferner
als Abstandshalter, d. h., sie gewährleisten einen vorbestimmten
Abstand der Zelle 2 zu einem etwaigen Gehäuse oder
dergleichen. So werden mechanische Einwirkungen auf den aktiven
Teil 12 der Zelle 2 vermieden und auf solche zurückzuführende Beeinträchtigungen
des elektrochemischen Betriebsablaufs im Inneren der Zelle wirksam
verhindert. Ebenso wird eine Umströmung der Zelle 2 insgesamt durch
ein Kühlmedium
ermöglicht
und so eine zusätzliche
Kühlung
sichergestellt.
-
Es
lassen sich mehrere der Anordnungen nach 1 bis 4 verketten
bzw. stapeln. So folgt auf einen Kühlkörper 4 ein weiterer
Kühlkörper 4, eine
weitere Zelle 2 und ein weiterer Kühlkörper 4, u. s. w. In 4 ist
eine solche Fortsetzung in gestrichelten Linien angedeutet. Es ist
zu bemerken, dass die Rippen 8 einseitig zu der dem Ableiter 16 abgewandten
Seite hin angeordnet sind. Im dargestellten Beispiel ist eine erste
der Rippen 8 von der Druckfläche 20 abgesetzt,
während
die letzte der Rippen 8 mit der der Druckfläche 20 gegenüberliegenden
Fläche 22 fluchtet.
Um zu vermeiden, dass zwei Rippen 8 bei mehreren gestapelten
Zellanordnungen direkt aufeinanderliegen, ist zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Flächen 22 ein
Zwischenkörper 24 angeordnet.
-
Eine
in der Praxis besonders bedeutsame Reihenschaltung mehrerer Speicherzellen 2 läßt sich durch
alternierende Pollage der Ableiter 16 und deren wechselseitige
Verbindung besonders einfach verwirklichen. Es sind aber auch durch
entsprechende Anordnung Parallelschaltung oder Kombinationen von
Parallel- und Reihenschaltungen
mehrerer Zellen 2 realisierbar.
-
Die
Kühlkörper 4 bestehen
aus einem gut wärmeleitenden
Material wie etwa einem Metall, einer Keramik, einem Verbundstoff
oder dergleichen. Hinsichtlich der Leitungseigenschaften lässt sich
das Material der Kühlkörper 4 sich
in mehreren Alternativen konkretisieren.
-
Die
Kühlkörper 4 können gleichzeitig
als elektrische Kontaktelemente oder als Isolierkörper dienen,
wie nachstehend anhand konkret Alternativen beschrieben wird, und
so auf einfache Weise für die
elektrische Verschaltung mehrerer Zellen untereinander sowie zur
Herstellung des elektrischen Kontaktes zu einem Stromverbraucher
oder einer Stromquelle eingesetzt werden.
-
In
einer ersten konkreten Alternative sind die Kühlkörper 4 aus einem guten
elektrischen Leiter hergestellt. Auf diese Weise kann über den
Kühlkörper 4 eine
direkte elektrische Verbindung mit dem entsprechenden Stromableiter 16 der
Zelle 2 hergestellt werden.
-
In
einer zweiten konkreten Alternative sind die Kühlkörper 4 aus einem elektrisch
isolierenden Material hergestellt. Eine elektrische Verbindung wird in
diesem Fall auf andere Weise, etwa durch mit eingeklemmte Drähte oder
Folien oder dergleichen hergestellt; es ist jedoch eine zuverlässige elektrische Isolierung
des potentialbehafteten Stromableiters 16 verwirklicht.
-
Die
beiden Alternativen lassen sich kombinieren. 5 zeigt
die Anordnung aus 4, wobei der lateral äußere Bereich
des Ableiters 16 und zweier Kühlkörper in einer Ebene geschnitten
sind, die durch die Durchgangsbohrung 10 in dem massiven Teil 6 der
Kühlkörper 4 hindurch
verläuft
(vgl. Pfeil „V” in 3).
Kon kret ist eine Anordnung gezeigt, in der zwei Kühlkörper 4, 4* aus
unterschiedlichen Materialien verwendet werden. Der in der Zeichnung
untere Kühlkörper 4 besteht
aus einem elektrisch isolierenden Material, während der obere Kühlkörper 4* aus einem
elektrisch leitenden Material besteht. Mit anderen Worten, die eine
(in der Zeichnung untere) Seite des Ableiters 16 ist durch
den isolierenden Kühlkörper 4 elektrisch
von weiter unten liegenden Bauteilen getrennt, während die andere (in der Zeichnung
obere) Seite des Ableiters 16 durch den leitenden Kühlkörper 4 elektrisch
mit weiter oben liegenden Bauteilen verbunden werden kann.
-
Wenn
auf der in der Zeichnung nicht sichtbaren linken Seite der Zelle 2 die
Anordnung der Kühlkörper 4, 4* anders
herum, d. h., so gewählt
ist, dass der isolierende Kühlkörper 4 oben
und der leitende Kühlkörper 4* unten
liegt, kann etwa über
elektrisch leitende Gehäusehälften auf
der einen Flachseite der Zelle 2 das Potential des positiven
Pols und auf der anderen Flachseite der Zelle 2 das Potential
des negativen Pols abgenommen werden. Auf diese Weise ist auch eine
Reihenschaltung mehrerer Zellen 2 leicht zu verwirklichen,
indem abwechselnd und alternierend zwischen den Ableitern 16 benachbarter
Zellen 2 entweder zwei isolierende Kühlkörper 4 oder zwei leitende
Kühlkörper 4* angeordnet
sind. Es versteht sich, dass dann auch die Zwischenkörper 24 (bzw. 24*)
entsprechend isolierend oder leitend ausgebildet sind.
-
In 5 ist
auch konkret dargestellt, dass der Ableiter 16 im Randbereich 14 zwischen
den beiden Hüllfolien 26,
welche die Siegelnaht bilden, aus dem Inneren der Zelle 2 hervorragen,
wo er mit dem aktiven Teil der Zelle 2 in Verbindung steht.
-
In 5 ist
ferner ein Bolzen 28 dargestellt, der sich durch die fluchtenden
Durchgangsbohrungen 10 der beiden dargestellten Kühlkörper 4 und
die Polbohrung 18 der Zelle 2 hindurch erstreckt.
Es ist anzumerken, dass für
jede der insgesamt sechs Polbohrungen 18 mit jeweils zugehörigen Durchgangsbohrungen 10 ein
solcher Bolzen 18 vorgesehen ist. Der Bolzen 18 dient
als Zuganker oder als Spannelement, mittels welches die Ableiter 18 der
Zelle 2 fest zwischen den Druckflächen 20 der Kühlkörper 4 eingeklemmt
werden. Entsprechende Gegenlager der Verspannung, wie etwa Teile
eines Gehäuses
oder dergleichen, sind in der Figur nicht dargestellt, ergeben sich
aber zwangsläufig.
-
Es
ist ferner anzumerken, dass der Außendurchmesser des Bolzens 18 kleiner
als der Durchmesser der Durchgangsbohrungen 10 und der
Polbohrung 18 ist, sodass sich ein ringförmiger Luftspalt 30 ergibt.
Alternativ oder zusätzlich
kann der Bolzen 18 von einer isolierenden Beschichtung
oder einer isolierenden Hülse
umgeben sein.
-
In
einer dritten konkreten Alternative sind die Kühlkörper 4 aus einem elektrisch
schwach leitenden Material hergestellt. Eine elektrische Verbindung
wird auch in diesem Fall auf andere Weise hergestellt. Eine zuverlässige elektrische
Isolierung Stromableiters 16 ist aber durch zusätzliche
Maßnahmen
sicherzustellen; so können
z. B. isolierende Zwischenkörper 24 verwendet
werden. In diesem Fall kommt es auf die elektrische Leitfähigkeit
der Kühlkörper 4 nicht
an; vielmehr können
die Wärmeleitungseigenschaften
ohne Rücksicht
auf die elektrischen Eigenschaften optimiert werden.
-
In 6 und 7 ist
eine Anordnung zweier Elektroenergie-Speicherzellen 2 und
einer Mehrzahl von Kühlkörpern 4 und
Distanzstücken 32 als
ein zweites Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung dargestellt. Dabei ist 6 eine
perspektivische Gesamtansicht und 7 eine kantenseitige Aufsicht
der Anordnung in Richtung eines Pfeils „VII” in 6. Der Aufbau
der Speicherzellen 2 ist mit dem im Zusammenhang mit dem
ersten Ausführungsbeispiel
beschriebenen Aufbau identisch.
-
Gemäß der Darstellung
in 6 und 7 sind zwei Speicherzellen 2 in
einer Stapelanordnung angeordnet. Die Anordnung ist für eine Reihenschaltung
so gewählt,
dass der positive Pol (Ableiter) der einen Zelle 2 dem
negativen Pol der anderen Zelle gegenüberliegt. Die Stromableiter
auf der einen lateralen Seite der Zellen 2 (rechte Seite
in 7) sind durch einen Kühlkörper 4' voneinander beabstandet, und die
Stromableiter auf der anderen lateralen Seite der Zellen 2 (linke
Seite in 7) sind durch ein Distanzstück 32 voneinander
beabstandet. In Stapelrichtung folgt jeweils auf einen Kühlkörper 4' ein Distanzstück 32 und
umgekehrt.
-
Die
Kühlkörper 4' in diesem Ausführungsbeispiel
sind aus einem Leitermaterial hergestellt, während die Distanzstücke 32 aus
einem elektrisch isolierenden Material hergestellt sind. So wird
auch in einer längeren
Reihung einer Vielzahl von Speicherzellen 2 nach dem vorstehend
beschriebenen Muster eine Reihenschaltung verwirklicht.
-
Bei
diesem Ausführungsbeispiel
ist zwischen den Stromableitern benachbarter Speicherzellen 2 jeweils
nur ein Kühlkörper 4' oder ein Distanzstück 32 angeordnet.
Auf Zwischenstücke 24 wie
bei dem ersten Ausführungsbeispiel
kann verzichtet werden. Es ist also die Teilezahl bei einer Anordnung
einer vorgegebenen Zahl von Speicherzellen 2 gegenüber dem ersten
Ausführungsbeispiel
verringert, die Montage entsprechend vereinfacht. Im Gegensatz zum
ersten Ausführungsbeispiel
sind die Rippen 8 symmetrisch in Bezug auf die Stapelrichtung
an den Kühlkörpern 4' ausgebildet.
-
In
einer Abwandlung dieses Ausführungsbeispiels
sind die Kühlkörper 4' aus einem elektrisch
isolierenden Material hergestellt, während die Distanzstücke 32 aus
einem Leitermaterial hergestellt sind.
-
In
einer weiteren Abwandlung des Ausführungsbeispiels oder der Abwandlung
sind die Kühlkörper 4' aus einem hinsichtlich
der Wärmeleitung optimierten
Material ohne Rücksicht
auf die elektrische Leitfähigkeit
hergestellt. Die elektrische Verbindung oder die elektrische Isolierung
durch einen Kühlkörper 4' wird dann gegebenenfalls über andere Maßnahmen
verwirklicht.
-
In
einer letzten Abwandlung dieses Ausführungsbeispiels sind auch die
Distanzstücke 32 mit Rippen
versehen und dienen somit auch als Kühlkörper.
-
8 zeigt
einen Kühlkörper 4'' als ein drittes Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung in perspektivischer Darstellung.
-
Der
Kühlkörper 4'' dieses Ausführungsbeispiels unterscheidet
sich von dem Kühlkörper 4' des zweiten
Ausführungsbeispiels
in zwei Punkten. Nämlich
ist die Dicke des Kühlkörpers 4'' in allen Bereichen außer der
direkten Umgebung der Durchgangslöcher 10 reduziert.
D. h., die Druckflächen 20 beschränken sich
auf den unmittelbaren Bereich um die Durchgangslöcher 10, wo auch die
Bolzen hindurchtreten. Im übrigen
Bereich ist eine Freifläche 34 ausgebildet,
die ohne Druckbeaufschlagung durch die Verspannung ist. In der Freifläche 34 sind
Leerbohrungen oder Entlastungsbohrungen 36 ausgebildet, die
sich parallel zu den Durchgangsbohrungen 10 erstrecken.
Die Entlastungsbohrungen 34 können durchgehend oder ein-
oder beidseitig als Sackbohrungen ausgebildet sein.
-
Die
Freiflächen 34 wie
die Entlastungsbohrungen 36 bewirken eine merkliche Gewichtsreduzierung
des Kühlkörpers 4'' und vergrößern die Wärmeübergangsfläche zum Kühlmedium. Die Freiflächen 34 ermöglichen
auch einen Austausch des Kühlmediums
zwischen einem Bereich zwischen in einem Stapel oder in einer Elektroenergie-Speichervorrichtung angeordneten
Speicherzellen (nicht näher
dargestellt) und einer Umgebung des Stapels und somit einen noch
besseren Wärmetransport.
-
Obschon
die vorliegende Erfindung vorstehend unter Bezugnahme auf konkrete
Ausführungsbeispiele
in ihren wesentlichen Merkmalen beschrieben wurde, versteht sich,
dass die Erfindung nicht auf diese Ausführungsbeispiele beschränkt ist,
sondern in dem durch die Patentansprüche vorgegebenen Umfang und
Bereich abgewandelt und erweitert werden kann.
-
Alle
in den Ausführungsbeispielen
gezeigten und beschriebenen Kühlkörper und
Distanzstücke können allein
zur Verspannung und Aufbau eines Zellblocks verwendet werden oder
in rahmenartigen Bauelementen (nicht näher dargestellt) innerhalb entsprechender
Ausnehmungen aufgenommen sein. Solche Rahmenelemente bilden dann
einen nach außen
geometrisch abgeschlossenen Block und tragen zur Stabilisierung
des Gebildes bei. Solche Rahmen können auch nur auf einer Seite
eine Aussparung zur Aufnahme eines Kühlkörpers aufweisen, während auf
der anderen Seite der Rahmen selbst als Distanzstück analog
der Anordnung im zweiten Ausführungsbeispiel
dienen.
-
Alle
Ausführungsbeispiele
sind dahin abwandelbar, dass eine elektrische Verbindung zwischen bzw.
mit Ableitern 16 über
spezielle Kontaktelemente erfolgt, die in den Kühlkörpern eingelassen sind. Dabei
kann es sich z. B. um Hülsen
handeln, welche die Bolzen 28 zusätzlich umgeben.
-
Der
Wärmeübergang
zwischen Ableiter und Kühlkörper kann
durch wärmeleitfähige Vergussmassen,
Klebstoffe, Pasten oder elastische Wärmeleitfolien verbessert werden.
Auf diese Weise können Spalte
zwischen Ableiter und Kühlkörper, die
bei kraft- bzw. formschlüssiger
Anbindung entstehen können, überbrückt werden.
-
Die
Anzahl der Rippen 6 in den Ausführungsbeispielen ist nicht
auf drei festgelegt. Je nach gewünschter
Kühlwirkung
und Abstand können
auch weniger oder mehr Rippen vorgesehen sein. Insbesondere wenn
mehrere Anordnungen des ersten Ausführungsbeispiels gestapelt werden,
kann es sinnvoll sein, dünnere
Kühlkörper mit
etwa nur zwei Rippen zu verwenden, da die dort gezeigten Kühlkörper 4 mit
drei Rippen 8 zu einem vergleichsweise großen Abstand
zwischen benachbarten Speicherzellen 2 führt.
-
Es
kann eine Zentriereinrichtung zur radialen Zentrierung der Zellen 2 innerhalb
eines Zellblocks bzw. relativ zu den Abstandselementen vorgesehen sein.
Eine solche Zentriereinrichtung kann etwa aus Pass-Stiften und Passbohrungen
in den Abstandselementen und Ableitern oder andere Maßnahmen verwirklicht
sein.
-
In
einer weiteren Abwandlung werden auf jeder Seite nur zwei oder mehr
als drei Zuganker verwendet.
-
In
einer letzten Abwandlung wird anstelle von Zugankern ein Spannband
zum Verspannen des Zellblocks verwendet.
-
In
den Ausführungsbeispielen
sind jeweils ein Kühlkörper oder
ein Distanzstück
oder mehrere zwischen Stromableitern angeordnete Kühlkörper und
Zwischenstücke
als ein Abstandselement im Sinne der Erfindung zu verstehen.
-
Es
versteht sich, dass die Eigenschaften und Erläuterungen der Ausführungsbeispiele
und Abwandlungen auf jeweils andere Ausführungsbeispiele und Abwandlungen
anwendbar sind, sofern dies nicht ersichtlich oder ausdrücklich ausgeschlossen ist.
-
- 2
- Speicherzelle
- 4,
4*, 4', 4''
- Kühlkörper
- 6
- massiver
Teil
- 8
- Rippe
- 10
- Durchgangsbohrung
- 12
- aktiver
Teil von 2
- 14
- Siegelnaht
von 2
- 16
- Stromableiter
von 2 ((+) und (–))
- 18
- Polbohrung
in 14
- 20
- Druckfläche
- 22
- Gegenfläche
- 24
- Zwischenstück
- 26
- Hüllfolie
von 2
- 28
- Bolzen
bzw. Zuganker
- 30
- Spalt
- 32
- Distanzstück
- 34
- Freifläche von 4''
- 36
- Entlastungsbohrung
von 4''
-
Es
wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass vorstehende Bezugszeichenliste integraler
Bestandteil der Beschreibung ist.