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Die
Erfindung betrifft eine Solarzelle, ein diese Solarzelle umfassendes
Solarmodul sowie Verfahren zu deren Herstellung und zur Herstellung
einer Kontaktfolie.
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Herkömmliche
Solarzellen bestehen aus einer Schichtstruktur, die in einem plattenförmigen Halbleitermaterial,
beispielsweise aus mono- oder multikristallinem Silizium ausgebildet
ist. Das Halbleitermaterial bildet dabei die p-leitende Basis. Durch Eindiffusion
von Phosphor wird an der Oberfläche eine dünne
n-leitende Schicht, der so genannte Emitter, erzeugt. Üblicherweise
wird die Basis mittels einer ganzflächig aufgebrachten
Aluminiumschicht kontaktiert. Der Emitter wird über schmale
Finger kontaktiert, die untereinander durch einen oder mehrere so
genannte Busbars miteinander verbunden sind. Da die metallischen
Finger und Busbars keinen Lichteinritt in die kontaktierten Bereiche
der Zelle erlauben, eine zu geringe Anzahl und Breite von Fingern
aber den Serienwiderstand erhöht, müssen die Finger
und Busbars so konstruiert werden, dass elektrische Verluste und
Abschattungsverluste minimiert sind. Die räumliche Trennung
von Emitterkontakt (Vorderseite, der Sonnenstrahlung zugewandt)
und Basiskontakt (Rückseite) erschwert jedoch das Verschalten
einzelner Solarzellen zu einem Modul, da Front- und Rückkontakt
zweier benachbarter Solarzellen jeweils aufwendig verlötet
werden. Während herkömmliche Solarzellen über
Kontaktstellen auf der Vorderseite und der Rückseite verfügen,
die in der Regel mit bandförmigen Leitern verbunden werden,
erlauben Solarzellen mit Rückkontaktierung einfachere Verschaltungskonzepte.
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Zur
Steigerung der Effizienz sind so genannte Rückkontaktsolarzellen
entwickelt worden, bei denen der Frontemitter mit dem auf der Rückseite
liegenden Emitterkontakt elektrisch leitend verbunden ist. So können
Abschattungsverluste aufgrund von metallischen Leiterbahnen auf
der Vorderseite minimiert werden.
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Die
WO 2007/096752 A2 beschreibt
ein Verfahren zur Kontaktierung von Rückkontakt-Solarzellen,
bei dem die Kontaktierung durch die Löcher einer auf der
Solarzelle angebrachten perforierten, elektrisch isolierenden Folie
hindurch mittels Schwalllöten erfolgt. Eine solche Methode
hat den Nachteil einer Vergleichsweise hohen Temperaturbelastung der Solarzelle
sowie der Verwendung eines Lotes, das zunächst noch aufgeschmolzen
werden muss.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Solarzelle vom Typ der Rückkontaktsolarzelle sowie
ein entsprechendes Solarmodul mit einer Vielzahl von Rückkontaktsolarzellen
bereitzustellen, bei dem eine einfache und kostengünstige
Kontaktierung bzw. elektrische Verschaltung von Solarzellen realisiert
ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines
Verfahrens zur Herstellung dieser Solarzelle.
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Die
Lösung dieser Aufgabe wird nach dieser Erfindung erreicht
durch eine Solarzelle mit den Merkmalen des entsprechenden unabhängigen
Patentanspruchs, das Solarmodul des entsprechenden unabhängigen
Anspruchs sowie das Verfahren zur Herstellung der Solarzelle des
entsprechenden unabhängigen Patentanspruchs. Schließlich
wird die Lösung dieser Aufgabe erreicht durch ein Verfahren zur
Herstellung einer, Kontaktfolie, das zur Herstellung der erfindungsgemäßen
Solarzelle besonders geeignet ist. Bevorzugte Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Solarzelle sind in entsprechenden abhängigen
Patentansprüchen aufgeführt. Bevorzugten Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Solarzelle entsprechen bevorzugte
Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Solarmoduls und umgekehrt, auch wenn dies hierin nicht explizit
festgestellt wird. Entsprechend gilt für die in der erfindungsgemäßen
Solarzelle vorhandenen und in den erfindungsgemäßen
Verfahren eingesetzten Materialien und Folien bzw. Schichten.
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Gegenstand
der Erfindung ist somit eine Solarzelle, welche die folgenden Schichten
umfasst:
- (a) eine halbleitende Schicht mit
einer ersten Oberfläche und einer zweiten Oberfläche,
wobei auf der ersten Oberfläche eine Vielzahl von ersten Kontaktstellen
und zweiten Kontaktstellen ausgebildet sind, welche entgegengesetzte
Polaritäten aufweisen;
- (b) eine erste ein- oder mehrschichtige, perforierte Folie aus
einem elektrisch nicht leitenden Material, die eine Vielzahl von
ersten Löchern aufweist;
- (c) eine strukturierte elektrisch leitende Schicht auf einer
der halbleitenden Schicht abgewandten Oberfläche der perforierten
Folie;
wobei die perforierte Folie und die halbleitende Schicht
so zueinander positioniert sind, dass zumindest ein Teil der ersten
Löcher und der ersten Kontaktstellen und der zweiten Kontaktstellen
einander gegenüber liegen, und wobei mindestens ein Teil
der ersten Kontaktstellen und der zweiten Kontaktstellen über
eine lotfreie elektrisch leitende Verbindung mit der strukturierten
elektrisch leitenden Schicht verbunden sind.
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„Lotfreie
elektrisch leitende Verbindung” bedeutet im Allgemeinen,
das die elektrisch leitende Verbindung kein Material (Lot) enthält,
das einen niedrigeren Schmelzpunkt als die zu verbindenden Teile
hat.
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In
der halbleitenden Schicht können die hierfür üblichen,
dem Fachmann bekannten Materialien eingesetzt werden.
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Die
elektrisch leitende Schicht kann aus einer Vielzahl von elektrisch
leitenden Materialien bestehen, solange dieses Material die Funktion
einer elektrisch leitenden Schicht in einer Solarzelle nicht beeinträchtigt.
Die elektrisch leitende Schicht kann insbesondere aus einem Metall
oder einem elektrisch leitfähigen organischen Polymer bestehen.
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Als
Metalle für die elektrisch leitende Schicht werden vorzugsweise
Edelmetalle, Aluminium und Aluminiumlegierungen, Kupfer, Titan,
oder Silber verwendet. Besonders bevorzugt werden Aluminium, Aluminiumlegierungen
und Kupfer verwendet, und ganz besonders bevorzugt werden Aluminium
oder Aluminiumlegierungen eingesetzt. Es können sowohl gleiche
Metalle miteinander verbunden werden als auch unterschiedliche Metalle.
Es ist auch ein mehrschichtiger Aufbau (z. B. Al/Cu) möglich.
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Besonders
geeignete elektrisch leitfähige organische Polymere weisen
Ketten mit konjugierten Doppelbindungen auf. Unter diesen sind wiederum solche
bevorzugt, die sich von einem substitutierten Polythiophen ableiten,
wobei die Substituenten vorzugsweise C1-C10-Alkyl- oder Alkoxygruppen aufweisen.
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Zur
Verbindung der vorgenannten Metalle eignet sich Ultraschallschweißen
besonders gut. Mittels Ultraschallschweißen kann auch eine
Verbindung zwischen elektrisch leitenden thermoplastischen Kunststoffen
untereinander oder mit einem Metall hergestellt werden.
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Die
elektrisch leitende Schicht hat vorzugsweise eine Dicke von 0.05
bis 0.2 mm und ist insbesondere eine Aluminium- oder Kupferfolie.
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Der
hierin verwendete Begriff „ein- oder mehrschichtige Folie” ist
breit auszulegen; er umfasst eine einzige Folie aus einem bestimmten
Material, z. B. eine Polyethylentheraphtahlat(PET)-Folie, aber auch
ein Laminat, das aus mehreren verbundenen Folien besteht. Der hierin
verwendete Begriff „Schicht” kann daher auch die
Bedeutung Folie haben.
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Für
den Fall, dass als erste ein- oder mehrschichtige, perforierte Folie
eine einschichtige Folie durch Stanzen unter Bildung einer Vielzahl
von ersten Löchern perforiert und die dabei erhaltene perforierte
Folie mit einer elektrisch leitenden Schicht laminiert wird, wird
vorzugsweise eine Polyethylenterephthalat-Folie verwendet. Eine
solche einschichtige Folie wird hierin auch als Isolatorfolie bezeichnet.
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Für
den Fall, dass als erste ein- oder mehrschichtige, perforierte Folie
eine mehrschichtige Folie verwendet wird, werden als Materialien
vorzugsweise EVA(Ethylenvinylacetat)-Polymer und Polyethylenphthalat
verwendet. Eine dieser Schichten bzw. Folien wird hierin ebenfalls
als Isolatorfolie bezeichnet; diese Isolatorfolie ist vorzugsweise
eine Polyethylenterephthalat-Folie.
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Die
erste ein- oder mehrschichtige, perforierte Folie aus einem nichtleitenden
Material kann eine Rückseitenfolie als Rückseitenbeschichtung
zum Schutz der Solarzelle bzw. eines die Solarzelle enthaltenden
Solarmoduls vor Umwelteinflüssen enthalten. Die Rückseitenbeschichtung
enthält vorzugsweise ein fluorhaltiges Polymer, insbesondere
ein Polyvinylfluorid (PVF). Ein besonders geeignetes Polyvinylfluorid
ist unter der Bezeichnung Tedlar® von
der Firma Dupont erhältlich ist. Die Rückseitenbeschichtung
kann ein- oder mehrschichtig sein, z. B. ein PVF-Polyester-PVF-Verbund.
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Die
Verwendung einer mehrschichtigen Folie als der ersten ein- oder
mehrschichtigen Folie ist erfindungsgemäß bevorzugt,
da bei einer vorzugsweise weichen eingesetzten Isolatorfolie (auch
als Schmelzfolie bezeichnet) der Stanzprozess erleichtert ist. Eine
EVA-Folie ist weich und wird daher vorzugsweise zusammen mit einer
sie stützenden zweiten Folie gestanzt.
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Die
in der ersten ein- oder mehrschichtigen Folie verwendeten Folien
bzw. Schichten haben vorzugsweise eine Dicke von 0,01 bis 0,5 mm,
besonders bevorzugt von 0,2 bis 0,4 mm.
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Die
erste ein- oder mehrschichtige Folie wird im Allgemeinen mit einem
Kleber mit der elektrisch leitenden Schicht verbunden. Derartige
Kleber sind an sich bekannt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Solarzelle umfasst die lotfreie elektrisch leitende Verbindung ein
Kontaktband zwischen dem Teil der ersten und zweiten Kontaktstellen und
der strukturierten elektrisch leitenden Schicht.
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Das
Material des Kontaktbandes ist im Allgemeinen aus denselben Materialien
ausgewählt wie das der elektrisch leitenden Schicht. Die
Größe des Kontaktbandes ist vorzugsweise auf die
Größe des ersten und eines weiter unten beschriebenen
zweiten Loches abgestimmt, die vorzugsweise eine Lochgröße
entsprechend einem Durchmesser von 1 bis 10 mm, insbesondere von
2 bis 5 mm haben. Hierbei wird im Allgemeinen der Abstand zwischen
den Löchern berücksichtigt, so dass bei einem
größeren Abstand der Löcher in der Regel
auch ein größeres Kontaktband benutzt werden kann.
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Darüberhinaus
ist es bevorzugt, dass die lotfreie elektrisch leitende Verbindung
einen elektrisch leitenden Kleber umfasst oder durch Ultraschallschweißen
erhältlich ist.
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Die
elektrisch leitende Verbindung kann vorteilhaft auch durch Laserschweißen
erhalten werden. Hierbei wird vorzugsweise ein Niederhalter für
die elektrisch leitende Schicht verwendet, so dass sich elektrisch
leitende Schicht und Kontaktstellen berühren können.
An der Stelle, an welcher der Laserstrahl den Niederhalter passiert
ist der Niederhalter im Allgemeinen transparent oder aber der Niederhalter weist
hier eine Ausnehmung auf.
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Im
Allgemeinen weist die Solarzelle der Erfindung neben den bereits
erwähnten Schichten (halbleitende Schicht, erste ein- oder
mehrschichtige perforierte Folie, strukturierte elektrisch leitende Schicht)
weitere Schichten bzw. So weist die erfindungsgemäße
Solarzelle vorzugsweise auf der zweiten Oberfläche der
halbleitenden Schicht eine zweite ein- oder mehrschichtige Folie
auf, die z. B. eine Antireflexionsschicht (z. B. aus Siliziumnitrid)
und/oder eine weitere Schutzfolie (z. B. aus Ethylen-Vinylacetat-Polymer)
umfasst. Schließlich ist auf der zweiten ein- oder mehrschichtigen
Folie im Allgemeinen noch eine transparente Scheibe z. B. aus Glas
oder Polycarbonat, vorzugsweise aus Glas angeordnet.
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Die
Dicke der halbleitenden Schicht beträgt vorzugsweise 20
bis 500 μm und ganz besonders bevorzugt 80 bis 220 μm.
Die Dicke der ersten ein- oder mehrschichtigen perforierten Folie
beträgt vorzugsweise 20 bis 400 μm. Die Dicke
der strukturierten elektrisch leitenden Schicht beträgt
vorzugsweise 5 bis 200 μm.
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Erfindungsgemäß ganz
besonders bevorzugt ist die lotfreie elektrische Verbindung durch
Ultraschallschweißen erhältlich.
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Ultraschallschweißen,
ohne oder mit gleichzeitiger Wärmezufuhr, ist eine Form
des Schweißens, bei der kinetische Energie in Form von
Reibung ausgenutzt wird, die im Allgemeinen durch eine oszillierende
translatorische Relativbewegung der zu verbindenden Teile unter
Einwirkung eines statischen Drucks entsteht. Im Vergleich hierzu
wird beim Reibschweißen Reibung ausgenutzt, die vorwiegend durch
eine rotierende oder oszillierende Relativbewegung der zu verbindenden
Teile unter Einwirkung eines statischen Drucks entsteht. Während
erfindungsgemäß im Prinzip auch das Reibschweißen
für die Erzeugung der elektrisch leitenden Verbindung verwendet
werden kann, wird besonders bevorzugt Ultraschallschweißen
herangezogen.
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Im
Allgemeinen umfasst ein Ultraschallschweißgerät
eine untere Elektrode (als „Amboss” bezeichnet)
und eine obere Elektrode (als „Sonotrode” bezeichnet).
Die Sonotrode führt in einer Verbindungsebene der zu verbindenden
Flächen Schwingungen mit einer Frequenz von im Allgemeinen
10 bis 200 kHz, vorzugsweise von 30 bis 100 kHz aus. Die Amplitude
liegt im Allgemeinen im Bereich von 1 bis 50 μm und die
Leistung im Allgemeinen im Bereich von 0,01 bis 1 kW, wobei die
Schweißzeiten im Allgemeinen zwischen 0,1 und 1 sec liegen.
Die Schwingungsrichtung des Ultraschalls und die Kraftrichtung verlaufen
im Allgemeinen zueinander senkrecht, wobei die zu verbindenden Flächen
aufeinander reiben. Vorzugsweise wird auf die Verwendung von Schweißzusätzen
verzichtet.
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Erfindungsgemäß ist
es bevorzugt, wenn das Ultraschallschweißen ohne Zufuhr
zusätzlicher Wärmeenergie stattfindet. Allerdings
kann das Ultraschallschweißen auch unter Zufuhr zusätzlicher
Wärmeenergie durchgeführt werden, beispielsweise
indem der Amboss zusätzlich elektrisch beheizt wird.
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Für
die konzentrierte Einleitung der Ultraschallenergie können
Sonotrode und Amboss an die jeweilige Verbindungsform angepasst
werden.
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Die
erreichbare Festigkeit der elektrisch leitenden Verbindung hängt
von mehreren Parametern ab. Insbesondere sind die Art der zu verschweißenden
Materialien, die Schweißleistung und -amplitude des Schweißsystems
und die Beschaffenheit von Sonotrode und Amboss zu berücksichtigen.
Als Material für die Sonotrode und den Amboss können
zahlreiche unterschiedliche Materialien eingesetzt werden, solange
der Zweck der Erfindung erreicht wird.
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Für
die konzentrierte Einleitung der Ultraschallenergie können
Sonotrode und Amboss an die jeweilige Form der beabsichtigten elektrisch
leitenden Verbindung angepasst werden. Hierbei kann auch berücksichtigt
werden, ob die zu verbindenden Materialien erst physisch miteinander
in Kontakt gebracht werden müssen. So wird bei einer besonders bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung die strukturierte elektrisch
leitende Schicht mit Hilfe eines Ultraschallschweißgeräts
auf die ersten Kontaktstellen und die zweiten Kontaktstellen der
halbleitenden Schicht gedrückt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Solarzelle ist die lotfreie elektrische Verbindung eine direkte
Verbindung zwischen den ersten und zweiten Kontaktstellen oder einem Teil
davon und der strukturierten elektrisch leitenden Schicht. „Direkte
Verbindung” bedeutet hierbei insbesondere, dass sich zwischen
der ersten oder zweiten Kontaktstelle und der strukturierten elektrisch
leitenden Schicht kein weiteres Material befindet. Die direkte Verbindung
lässt sich vorzugsweise durch Ultraschallschweißen
erzeugen.
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Gegenstand
der Erfindung ist außerdem ein Solarmodul, welches eine
Vielzahl der oben beschriebenen Solarzellen aufweist. Die Solarzellen sind
im Allgemeinen benachbart zueinander angeordnet und elektrisch miteinander
verbunden. Auf der Rückseite, d. h. der beim Betrieb der
Sonnenstrahlung abgewandten Seite der Solarzelle sind in einer vorbestimmten
Anordnung, beispielsweise in einer Matrixanordnung, eine Mehrzahl
von ersten Kontaktstellen einer ersten Polarität und von
zweiten Kontaktstellen einer entgegen gesetzten Polarität
beabstandet zueinander angeordnet. Die Kontaktabschnitte entgegen
gesetzter Polarität sind dabei ineinander verschachtelt
ausgeführt, in Entsprechung zum Layout der zugeordneten,
zu kontaktierenden Kontaktstellen.
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Vorzugsweise
sind die Kontaktstellen gleicher Polarität auf der Rückseite
der Solarzelllen pro Polarität abwechselnd in parallelen
Reihen angeordnet. Eine Kontaktfolie aus der ersten ein- oder mehrschichtigen,
perforierten Folie und der strukturierten elektrischen Schicht kann
eine einzelne Reihe von Solarzellen (sog. String) oder ein ganzes
Solarmodul abdecken.
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Ferner
sind elektrische Verbindungsmittel vorgesehen, um benachbarte Solarzellen
elektrisch miteinander zu verbinden.
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Insbesondere
entstehen durch das flächige Wegätzen der elektrisch
leitenden Schicht, z. B. einer Metallfolie aus Aluminium oder Kupfer,
Leiterbahnen, welche die Solarzellen nach dem bevorzugten Ultraschallschweissen
in gewünschter Weise verbinden, beispielsweise in einer
Serienschaltung zur Erzielung einer höheren Spannung oder
in Parallelschaltung zur Erzielung einer höheren Stromstärke
des bei Lichteinfall auf die Solarzelle erzeugten elektrischen Stromes.
Kombinationen dieser Schaltungen sind ebenfalls möglich.
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Geeignete
Verbindungsanordnungen für die elektrische Verbindung von
Solarzellen sind beispielsweise in der
WO 2008/113741 A beschrieben.
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Schließlich
ist Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer
Solarzelle, welche die folgenden Schichten umfasst:
- (a) eine halbleitende Schicht mit einer ersten Oberfläche
und einer zweiten Oberfläche, wobei auf der ersten Oberfläche
eine Vielzahl von ersten Kontaktstellen und zweiten Kontaktstellen
ausgebildet sind, welche entgegengesetzte Polaritäten aufweisen;
- (b) eine erste ein- oder mehrschichtige, perforierte Folie aus
einem elektrisch nicht leitenden Material, die eine Vielzahl von
ersten Löchern aufweist;
- (c) eine strukturierte elektrisch leitende Schicht auf einer
der halbleitenden Schicht abgewandten Oberfläche der perforierten
Folie;
wobei die erste ein- oder mehrschichtige perforierte Folie
und die halbleitende Schicht so zueinander positioniert sind, dass
zumindest ein Teil der ersten Löcher und der ersten Kontaktstellen
und der zweiten Kontaktstellen einander gegenüber liegen,
und wobei mindestens ein Teil der ersten und zweiten Kontaktstellen über
eine lotfreie elektrisch leitende Verbindung mit der strukturierten
elektrisch leitenden Schicht verbunden sind, und wobei - (d) auf einer halbleitenden Schicht eine erste ein- oder mehrschichtige,
perforierte Folie aus einem elektrisch nicht leitenden Material,
die eine Vielzahl von ersten Löchern aufweist, aufgebracht wird,
und auf dieser perforierten Folie eine elektrisch leitende Schicht
aufgebracht wird, wobei die perforierte Folie auf der halbleitenden
Schicht so aufgebracht wird, dass zumindest ein Teil der ersten
Löcher und der ersten Kontaktstellen und der zweiten Kontaktstellen
einander gegenüber liegen;
- (e) die elektrisch leitende Schicht strukturiert wird; und
- (f) die dadurch erhaltene strukturierte elektrisch leitende
Schicht durch die ersten Löcher hindurch über
eine lotfreie elektrisch leitende Verbindung mit den ersten Kontaktstellen
und den zweiten Kontaktstellen verbunden wird.
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„Strukturieren
der elektrisch leitenden Schicht” bedeutet, dass aus einer
ursprünglich kompakten elektrisch leitenden Schicht Teile
entfernt werden, so dass nur solche Teile der ursprünglich
kompakten elektrisch leitenden Schicht zurückbleiben, die
für eine vorgesehene Kontaktierung von Kontaktstellen relevant
sind. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass die elektrisch
leitende Schicht so mit einer Abdeckschicht versehen wird, dass
nur die Strukturen der später erhaltenen strukturierten
elektrisch leitenden Schicht mit der Abdeckschicht versehen wird.
Die nicht mit der Abdeckschicht versehenen Teile der elektrisch
leitenden Schicht können dann beispielsweise in einem geeigneten Ätzbad
entfernt werden.
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Vorzugsweise
wird die strukturierte elektrisch leitende Schicht durch Ultraschallschweißen oder
Reibschweißen, besonders bevorzugt durch Ultraschallschweißen,
mit den ersten Kontaktstellen und den zweiten Kontaktstellen verbunden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird eine
erste ein- oder mehrschichtige Folie aus einem oder mehreren elektrisch
nicht leitenden Materialien durch Stanzen unter Bildung einer Vielzahl
von ersten Löchern perforiert und die dabei erhaltene erste
ein- oder mehrschichtige, perforierte Folie mit einer elektrisch
leitenden Schicht laminiert.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die strukturierte elektrisch leitende Schicht durch
die ersten Löcher hindurch auf die ersten Kontaktstellen und
die zweiten Kontaktstellen gedrückt und anschließend
durch Ultraschallschweißen die strukturierte elektrisch
leitende Schicht mit den ersten Kontaktstellen und den zweiten Kontaktstellen
verbunden. Hierbei wird das Drücken der strukturierten
elektrisch leitenden Schicht auf die ersten Kontaktstellen und die
zweiten Kontaktstellen vorzugsweise mit einem Ultraschallschweißgerät
durchgeführt. Hierzu kann die Sonotrode an ihrer Spitze
geeignet ausgestaltet sein, um ein optimales Aufdrücken
zu gewährleisten.
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Die
ersten Löcher haben vorzugsweise eine runde Form. Beim
Niederdrücken der strukturierten elektrisch leitenden Schicht
wird daher im Allgemeinen ein kreisrunder Ausschnitt der elektrisch
leitenden Schicht herunter gedrückt. Zur Verminderung von
mechanischen Spannungen kann daher vorgesehen sein, dass vor dem
Herunterdrücken zu beiden Seiten eines verbleibenden Steges
jeweils ein Kreisabschnitt heraus gestanzt wird.
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In
einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die elektrisch leitende Schicht durch Stanzen mit
einer Vielzahl von zweiten Löchern versehen, so dass die
zweiten Löcher über den ersten Löchern
liegen; ein Kontaktband zwischen dem Teil der ersten Kontaktstellen und
der zweiten Kontaktstellen und der strukturierten elektrisch leitenden
Schicht angebracht wird; und eine lotfreie elektrisch leitende Verbindung
erzeugt wird.
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Die
ersten und/oder zweiten Löcher können verschiedene
Querschnitte haben. Vorzugsweise haben sowohl die ersten Löcher
als auch die zweiten Löcher einen kreisförmigen
Querschnitt.
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Die
Größe der ersten Löcher und/oder der zweiten
Löcher entspricht im Allgemeinen einem Kreis mit einem
Durchmesser zwischen 1 und 10 mm, vorzugsweise zwischen 2 und 5
mm, wobei die ersten Löcher und die zweiten Löcher
vorzugsweise den gleichen Querschnitt haben.
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Erfindungsgemäß beträgt
die Entfernung zwischen den Löchern (ersten und zweiten
Löchern) und/oder zwischen den Kontaktstellen vorzugsweise 1
bis 15 cm und besonders bevorzugt 3 bis 7 cm.
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In
den erfindungsgemäßen Solarzellen bzw. beim erfindungsgemäßen
Verfahren zu deren Herstellung kann die Erzeugung von zweiten Löchern, vorzugsweise
durch Stanzen der elektrisch leitenden Schicht unter Ausbildung
von zweiten Löchern in der elektrisch leitenden Schicht,
vor oder nach dem Strukturen der metallisch leitenden Schicht, beispielsweise
in einem Ätzbad, geschehen.
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Das
Kontaktband wird über den zweiten Löchern aufgebracht
und durch Niederdrücken in physischen Kontakt mit der halbleitenden
Schicht gebracht. Hierbei kann der physische Kontakt direkt oder
indirekt sein. Bei einem indirekten Kontakt befindet sich zwischen
dem Kontaktband und der halbleitenden Schicht und/oder der elektrisch
leitenden Schicht beispielsweise ein an sich bekannter elektrisch
leitender Kleber. Das Kontaktband ist im Allgemeinen an zwei Stellen
mit der strukturierten elektrisch leitenden Schicht verbunden und
an einer Stelle mit der halbleitenden Schicht. Bei diesen drei Stellen
kann eine elektrisch leitende Verbindung durch verschiedene Methoden
wie beispielsweise Kleben oder Ultraschallschweißen realisiert
sein. Vorzugsweise wird jedoch für alle drei Stellen die
gleiche Art der Verbindung verwendet, so dass beispielsweise das
Kontaktband an zwei Stellen mittels Ultraschallschweißen
mit der elektrisch leitenden Schicht verbunden wird und an einer
Stelle mit der halbleitenden Schicht.
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Der
ggf. elektrisch leitende Kleber kann durch Dispensen oder Siebdruck
auf die Zellen oder die Kontaktfolie aufgebracht werden. Es kann
sich dabei um Ein- oder Mehrkomponentenkleber handeln, die bei Raumtemperatur,
bei erhöhter Temperatur, unter Druck oder UV-Strahlung
aushärten.
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Die
Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zur Herstellung
einer Kontaktfolie, die eine erste ein- oder mehrschichtige, perforierte
Folie aus einem elektrisch nicht leitenden Material mit einer Vielzahl von
ersten Löchern und eine strukturierte elektrisch leitende
Schicht aufweist, wobei
- (g) eine erste ein-
oder mehrschichtige Folie aus einem oder mehreren elektrisch nicht
leitenden Materialien bereitgestellt wird;
- (h) die erste ein- oder mehrschichtige Folie mit einer elektrisch
leitenden Schicht verbunden wird;
- (i) auf mindestens einem Teil der elektrisch leitenden Schicht
eine Abdeckschicht aufgebracht wird;
- (j) die nicht mit der Abdeckschicht versehenen Teile der elektrisch
leitenden Schicht in einem Ätzbad entfernt werden; und
- (k) durch Stanzen mindestens die erste ein- oder mehrschichtige
Folie mit einer Vielzahl von ersten Löchern versehen wird;
wobei
das Stanzen gemäß Schritt (k) nach jedem der Schritte
(g) bis (j) durchgeführt werden kann.
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Eine
Kontaktfolie im Sinne der vorliegenden Erfindung ist eine mindestens
zweischichtige Folie, bei der eine Schicht aus einem elektrisch
leitenden Material und eine weitere Schicht aus einem elektrisch
isolierenden Material gebildet sind.
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Im
Allgemeinen erfolgt das Aufbringen einer Abdeckschicht erst, nachdem
die erste ein- oder mehrschichtige Folie mit einer elektrisch leitenden Schicht
verbunden wurde.
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Das
Aufbringen der Abdeckschicht erfolgt vorzugsweise durch Aufbringen
einer Deckfarbe zum Schutz der im Ätzbad nicht wegzuätzenden
Teile der elektrisch leitenden Schicht. Die Deckfarbe kann durch
verschiedene Verfahren aufgetragen werden, beispielsweise durch
Aufsprühen, Aufspritzen oder mittels Siebdruck. Insbesondere
für den Fall, dass die Deckfarbe vollflächig aufgetragen
wird, ist das Verfahren nicht besonders beschränkt. Sollen
dagegen spezifische Strukturen vor dem Ätzen geschützt werden,
wird die Deckfarbe vorzugsweise mittels Siebdruck aufgetragen.
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Das Ätzbad
besteht aus chemischen Substanzen, welche das Wegätzen
der nicht geschützten Teile der elektrisch leitenden Schicht
ermöglichen. Die Zusammensetzung richtet sich daher nach
der Art des eingesetzten Metalls oder elektrisch leitfähigen
Polymeren.
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Anschließend
an den Ätzschritt (j) im Ätzbad kann eine Reinigung
der Kontaktierfolie beispielsweise in einem weiteren Bad (Tauchbad)
durchgeführt werden. Das Stanzen der Folie kann zwischen
dem Ätzschritt und der Reinigung der erhaltenen Kontaktierfolie
oder nach der Reinigung des Laminats aus strukturierter elektrischer
Schicht und erster ein- oder mehrschichtiger Folie nach dem Durchgang
durch das Ätzbad durchgeführt werden. Ein Reinigungschritt
nach dem Ätzbad kann insbesondere eine Entfernung der Abdeckschicht
(z. B. Deckfarbe) von den geschützten Stellen und/oder
von Bestandteilen des Ätzbades zum Gegenstand haben.
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Vorzugsweise
wird beim erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung
einer Kontaktfolie eine erste ein- oder mehrschichtige Folie verwendet,
die eine beidseitig selbstklebende Isolatorfolie aufweist, auf deren
einer Seite eine zweite ein- oder mehrschichtige Folie, z. B. eine
Rückseitenfolie angeordnet ist, und auf deren anderer Seite
eine Trennfolie, z. B. ein Siloxan-Liner, aufgebracht ist. Hierbei
ist es bevorzugt, dass die erste ein- oder mehrschichtige Folie
auf einer mit der elektrisch leitenden Schicht zu verbindenden Oberfläche
mit einem Kleber versehen wird.
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Bei
Verwendung einer zweiten ein- oder mehrschichtigen Folie ist das
Stanzen der Isolatorfolie erleichtert, insbesondere, wenn die erste
ein- oder mehrschichtige Folie nur aus der Isolatorfolie besteht.
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Die
vorliegende Erfindung ermöglicht es, dass Solarzellen auf
effiziente Weise mit einer sehr guten elektrisch leitenden Verbindung
zwischen der zur Stromerzeugung verwendeten Schicht, d. h. der halbleitenden
Schicht, und der zur Ableitung des erzeugten Solarstromes verwendeten
elektrischen Verschaltung ausgestattet werden können.
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Zudem
ermöglicht es die vorliegende Erfindung es, dass Rückkontakt-Solarzellen
auf optimale Weise mit einer flexiblen gedruckten Schaltung (Kontaktierfolie)
elektrisch verbunden und gleichzeitig korrekt zueinander positioniert
und fixiert werden können.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
von nicht einschränkenden Ausführungsbeispielen
für die erfindungsgemäße Solarzelle und
die erfindungsgemäßen Verfahren. Dabei wird Bezug
genommen auf die 1 bis 7.
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1 zeigt
einen Ausschnitt aus einem Solarmodul 3, das in einer linearen
Anordnung mehrere Solarzellen 1 gemäß der
vorliegenden Erfindung aufweist.
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2 zeigt
einen vergrößerten Ausschnitt aus dem in 1 gezeigten
Solarmodul gemäß der vorliegenden Erfindung.
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3 zeigt
in einer perspektiven Ansicht eines Ausschnittes aus einer Solarzelle
drei nebeneinander angeordnete erfindungsgemäße
Varianten für elektrisch leitende Verbindungen zwischen
der elektrisch halbleitenden Schicht und der strukturierten elektrisch
leitenden Schicht.
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4 zeigt
einen Schnitt durch eine Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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5 zeigt
einen Schnitt durch eine Solarzelle gemäß einer
weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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6 zeigt
eine perspektivische Sicht einer ersten Ausführungsform
für ein erfindungsgemäßes Verfahren zur
Herstellung einer Kontaktfolie.
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7 zeigt
eine perspektivische Sicht einer zweiten Ausführungsform
für ein erfindungsgemäßes Verfahren zur
Herstellung einer Kontaktfolie.
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8 zeigt
eine typische Verschaltungsvariante in einem Solarmodul.
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1 zeigt
einen Ausschnitt aus einem Solarmodul 3, das in einer linearen
Anordnung mehrere Solarzellen 1 aufweist, wobei von links
nach rechts der gezeigte Schichtaufbau an Komplexität zunimmt.
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Über
einer halbleitenden Schicht 2 mit ersten Kontaktstellen 6 positiver
Polarität und zweiten Kontaktstellen 7 negativer
Polarität ist eine perforierte Folie 8 aus einem
elektrisch nichtleitenden Material mit ersten Löchern 9 angeordnet. Über
der perforierten Folie 8 ist eine strukturierte elektrisch
leitende Schicht 10 angeordnet, die über lotfreie
elektrische Verbindungen 11 mit den ersten und zweiten
Kontaktstellen 6, 7 der halbleitenden Schicht 2 elektrisch
leitend verbunden ist. Die ersten und zweiten Kontaktstellen 6, 7 der
halbleitenden Schicht 2 liegen daher den ersten Löchern 9 der
perforierten Folie 8 gegenüber.
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2 zeigt
einen vergrößerten Ausschnitt aus dem in 1 gezeigten
Solarmodul gemäß der vorliegenden Erfindung, in
dem zwei miteinender verbundene Solarzellen 1 teilweise
zu sehen sind.
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Eine
halbleitende Schicht 2 weist eine erste Oberfläche 4,
die im Betrieb der Solarzelle der Sonneneinstrahlung abgewandt ist,
und eine zweite Oberfläche 5, die im Betrieb der
Solarmoduls der Sonnenstrahlung zugewandt ist, auf. Die erste Oberfläche 4 der
halbleitenden Schicht 2 weist erste Kontaktstellen 6 positiver
Polarität und zweite Kontaktstellen 7 negativer
Polarität auf. Auf der ersten Oberfläche 4 ist
eine perforierte Folie 8 aus einem elektrisch nichtleitenden
Material mit ersten Löchern 9 so angeordnet, das
die ersten Löcher 9 über den ersten und
zweiten Kontaktstellen 6, 7 liegen. Über
der perforierten Folie 8 ist eine strukturierte elektrisch
leitende Schicht 10 angeordnet, die über lotfreie
elektrische Verbindungen 11 mit den ersten und zweiten Kontaktstellen 6, 7 der
halbleitenden Schicht 2 elektrisch leitend verbunden ist.
Die ersten Kontaktstellen 6 und die zweiten Kontaktstellen 7 sind
jeweils in alternierenden Reihen angeordnet, um in Verbindung mit
einer entsprechend strukturierten elektrisch leitenden Schicht 10 eine
optimale Ableitung der erzeugten Elektrizität gewährleisten
zu können.
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Die
Größe der ersten Löcher 9 beträgt
bei der in den 1 und 2 gezeigten
Ausführungsform der Erfindung jeweils 4 mm, wobei der Abstand der
ersten Löcher 9 bei der hier gezeigten Ausführungsform
6 cm beträgt. Andere Größen und Abstände
sind möglich.
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Bei
den in den 1 und 2 gezeigten Solarzellen
wird als Material der halbleitenden Schicht kristallines Silizium
verwendet.
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Die
in den in 1 und 2 gezeigten
Solarmodulen enthaltenen Solarzellen sind auf hier nicht näher
gezeigte Weise elektrisch in einer Serienschaltung miteinander verbunden.
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3 zeigt
in einer perspektivischen Ansicht eines Ausschnittes aus einer Solarzelle
drei nebeneinander angeordnete erfindungsgemäße
Varianten für elektrisch leitende Verbindungen 11 zwischen
der elektrisch halbleitenden Schicht 2 und der strukturierten
elektrisch leitenden Schicht 10 durch eine perforierte
Folie 8 hindurch. In der Praxis wird allerdings in der
Regel auf einer Solarzelle bzw. einem Solarmodul nur eine dieser
Varianten verwendet. Allen Varianten ist gemeinsam, das sich auf
einer halbleitenden Schicht 2 mit einer ersten Oberfläche 4 und
einer zweiten Oberfläche 5 auf der ersten Oberfläche 4 angeordnet
erste und zweite Kontaktstellen 6, 7 unterschiedlicher
Polarität befinden. Da die Art der Polarität keine
Auswirkung auf die elektrische Verbindung hat, ist sie hier nicht
angegeben.
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Bei
der in 3 links gezeigten ersten Variante wird eine elektrisch
leitende Verbindung 11 dadurch realisiert, dass ein auf
einer strukturierten elektrisch leitenden Schicht 10 befindliches
Kontaktband 12 durch ein erstes Loch 9 in der
perforierten Folie 8 und ein zweites Loch 19 in
der strukturierten elektrischen Schicht 10 mit einer ersten
oder zweiten Kontaktstelle 6, 7 der halbleitenden
Schicht 2 elektrisch verbunden ist.
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Bei
der in 3 in der Mitte gezeigten zweiten Variante wird
eine elektrisch leitende Verbindung 11 zwischen der strukturierten
elektrisch leitenden Schicht 10 und der halbleitenden Schicht 2 durch
einen aus der strukturierten Schicht 10 herausgestanzten
Steg 27 realisiert, der auf eine erste oder zweite Kontaktstelle 6, 7 der
halbleitenden Schicht 2 gedrückt und mittels Ultraschallschweißen
elektrisch leitend verbunden wird. Bei der zweiten Variante besteht
das zweite Loch 19 somit aus zwei kreisabschnittförmigen Öffnungen.
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Bei
der rechts in 3 gezeigten Ausführungsform
wird die elektrische Verbindung realisiert, indem die strukturierte
elektrisch leitende Schicht 10 durch das erste Loch 9 hindurch
auf eine erste oder zweite Kontaktstelle 6, 7 der
halbleitenden Schicht 2 gedrückt, beispielsweise
unter Verwendung einer geeignet geformten Sonotrode eines Ultraschallschweißgeräts,
und anschließend durch Ultraschallschweißen elektrisch
verbunden.
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Die
elektrisch leitende Verbindung 11 wird bei den drei in 3 gezeigten
Varianten durch Ultraschallschweissen hergestellt. Denkbar ist jedoch auch,
dass zwischen der strukturierten elektrisch leitenden Schicht 10 und
der halbleitenden Schicht 2 ein elektrisch leitender Kleber
aufgebracht ist, der die elektrische Verbindung realisiert. Bei
der ersten Variante kann das Kontaktband 12 ebenfalls auch
mittels eines elektrisch leitenden Klebers mit der strukturierten
elektrisch leitenden Schicht 10 einerseits und mit der
halbleitenden Schicht 2 andererseits elektrisch leitend
verbunden sein. Der elektrisch leitende Kleber könnte hierbei
beispielsweise vor oder nach dem Verbinden der perforierten Folie 8 mit
der halbleitenden Schicht 2 auf den Kontaktpunkten 6 und 7 aufgebracht
werden.
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4 zeigt
einen Schnitt durch eine Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. In 4 ist
die der Sonnenstrahlung abgewandte Seite der Solarzelle oben und
die der Sonnenstrahlung zugewandte Seite unten angeordnet. Von der
der Sonnenstrahlung abgewandten Seite ausgehend sind zunächst
eine Schutzschicht (Backsheet, z. B. aus einem PVF wie Tedlar®) 31, eine strukturierte
elektrisch leitende Schicht 10, eine perforierte elektrisch
nichtleitende Schicht 8 mit ersten Löchern 9,
eine halbleitende Schicht 2, eine zweite ein- oder mehrschichtige
Folie 14, die z. B. eine Antireflexionsschicht und/oder
eine Ethylen-Vinylacetat-Polymer-Folie als weitere Schutzschicht
umfasstg, sowie eine Glasscheibe 15 angeordnet.
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Bei
der in 4 gezeigten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Solarzelle ist eine elektrisch leitende Verbindung 11 gemäß der
zweiten oder dritten Variante von 3 realisiert,
indem die strukturierte elektrisch leitende Schicht 10 direkt durch
ein erstes Loch 9 hindurch mit einem ersten oder zweiten
Kontaktpunkt 6, 7 auf der halbleitenden Schicht 2 verbunden
ist. Die Verbindung 11 wurde mittels Ultraschallschweißen
oder Laserschweißen hergestellt.
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5 zeigt
einen Schnitt durch eine Solarzelle gemäß einer
weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei
welcher die lotfreie elektrische Verbindung 11 mit Hilfe
eines Kontaktbandes 12 realisiert ist. Die Schichtenabfolge
entspricht der in 4 gezeigten. In 5 ist
links die erste Variante von 1 im Schnitt
zu sehen. Die lotfreie elektrische Verbindung 11 wurde
bei der ersten Variante mittels Ultraschallschweißen oder
Laserschweißen hergestellt. Rechts ist in 5 eine
fünfte Variante für die lotfreie elektrische Verbindung 11 dargestellt, bei
der ein Kontaktband 12 mittels eines elektrisch leitenden
Klebers 16 sowohl mit der strukturierten elektrisch leitenden
Schicht 10 als auch mit einem ersten oder zweiten Kontaktpunkt 6, 7 auf
der halbleitenden Schicht 12 elektrisch leitend verbunden
ist.
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6 zeigt
eine perspektivische Sicht einer ersten Ausführungsform
für ein erfindungsgemäßes Verfahren zur
Herstellung einer Kontaktfolie. Der Pfeil zeigt die Bewegungsrichtung
der Folien an.
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In
dieser Ausführungsform wird als ein- oder mehrschichtige
Folie eine einschichtige Folie 17 eingesetzt. Die von einer
Vorratsrolle herkommende einschichtige Folie 17 wird in
einer Stanzvorrichtung 21 gestanzt und anschließend
in einer Klebstoffauftragsvorrichtung 22 auf der anschließend
mit einer elektrisch leitenden Schicht zu verbindenden Seite mit
Klebstoff beschichtet. Nach der Beschichtung mit Klebstoff wird
die mit ersten Löchern 9 versehene perforierte
Folie 8 mit einer von einer weiteren Rolle herkommenden
Metallfolie als elektrisch leitender Schicht 18 zusammengebracht.
Mittels der Laminierwalzen 24 wird ein inniger Verbund
zwischen beiden Folien erzeugt. Die der perforierten Folie 8 gegenüber
liegende Oberfache der Metallfolie 18 wird dann in einer
ersten Siebdruckvorrichtung 23 an bestimmten zu schützenden
Stellen mit einer Abdeckschicht 29 versehen, welche die
Funktion hat, die vor einer Wegätzung in einem Ätzbad 20 zu
schützenden Stellen der elektrisch leitenden Metallfolie 18 zu
schützen. Es erfolgt dann ein Weitertransport des Folienlaminats
zu einer zweiten Siebdruckvorrichtung 32, bei der die Rückseite
der elektrisch leitenden Schicht 18 vollflächig
mit einer Abdeckschicht 29 versehen wird. Anschließend
gelangt das auf diese Weise behandelte Folienlaminat in ein Ätzbad 20,
wo die nicht geschützten Teile der Metallfolie 18 weggeätzt
werden und nur die gewünschten Leiterstrukturen der strukturierten
elektrisch leitenden Schicht 10 bleiben. Die erhaltene
Kontaktierfolie 27 wird dann über Transportrollen 25 weiter
transportiert, beispielsweise in ein hier nicht gezeigtes Reinigungsbad,
um an der Kontaktierfolie 27 anhaftende Reste des Ätzbades 20 und/oder
die Abdeckschicht 29 zu entfernen.
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7 zeigt
eine perspektivische Sicht einer zweiten Ausführungsform
für ein erfindungsgemäßes Verfahren zur
Herstellung einer Kontaktfolie.
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Bei
der in 7 gezeigten zweiten Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung einer
Kontaktfolie wird eine beidseitig selbstklebende Isolatorfolie 13,
die auf einer Seite eine Trennfolie 26a aufweist, zunächst
mit einer Schmelzfolie 30 laminiert. Das Laminieren wird
durch die Laminierwalzen 24 unterstützt. Die dabei
erhaltene ein- oder mehrschichtige Folie 17 aus einem oder mehreren
elektrisch nicht leitenden Materialien wird anschließend
in einer Stanzvorrichtung 21 gestanzt. Daraufhin wird die
gestanzte Trennfolie 26b nach oben abgezogen, während
die ein- oder mehrschichtige perforierte Folie 28 aus einem
elektrisch nicht leitfähigen Material mit einer von einer
weiteren Rolle herkommenden Metallfolie als elektrisch leitender Schicht 18 zusammengebracht
wird. Unter Verwendung der Laminierwalzen 24 wird ein inniger
Verbund dieser beiden Folien erzeugt. Anschließend wird
die der mehrschichtigen perforierten Folie 28 gegenüber liegende
Oberfläche der Metallfolie 18 in einer ersten Siebdruckvorrichtung 23 an
vor einer Wegätzung zu schützenden Stellen mit
einer Abdeckschicht 29 versehen, welche die Funktion hat,
die vor einer Wegätzung in einem Ätzbad 20 zu
schützenden Stellen der elektrisch leitenden Metallfolie 18 zu
schützen. Es erfolgt dann ein Weitertransport des Folienlaminats
zu einer zweiten Siebdruckvorrichtung 32, bei der die Rückseite
der elektrisch leitenden Schicht 18 vollflächig
mit einer Abdeckschicht 29 versehen wird. Anschließend
gelangt das auf diese Weise behandelte Folienlaminat in ein Ätzbad 20,
wo die nicht geschützten Teile der Metallfolie 18 weggeätzt
werden und nur die gewünschten Leiterstrukturen der strukturierten
elektrisch leitenden Schicht 10 bleiben. Die erhaltene
Kontaktierfolie 27 wird dann über Transportrollen 25 weiter
transportiert, beispielsweise durch ein hier nicht gezeigtes Reinigungsbad
(Tauchbad), um an der Kontaktierfolie 27 anhaftende Reste
des Ätzbades 20 und/oder die Abdeckschicht 29 zu
entfernen.
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8 zeigt
eine typische Verschaltungsvariante in einem Solarmodul. Gezeigt
sind zwei Solarzellen 1 mit ersten Kontaktstellen 6 positiver
Polarität und mit zweiten Kontaktstellen 7 negativer
Polarität. Die ersten Kontaktstellen 6 sind in
der links dargestellten Solarzelle elektrisch leitend mit einem
ersten Kontaktfinger 33 verbunden und die zweiten Kontaktstellen 7 negativer
Polarität sind in der rechts dargestellten Solarzelle elektrisch leitend
mit einem zweiten Kontaktfinger 34 verbunden. Erster Kontaktfinger 33 und
zweiter Kontaktfinger 34 sind wiederum miteinander verbunden
und stellen so eine elektrische Verbindung der beiden Solarzellen
her. Auf analoge Weise sind diese beiden Solarzellen mit weiteren,
in 8 nicht gezeigten Solarzellen verbunden.
-
- 1
- Solarzelle
- 2
- Halbleitende
Schicht
- 3
- Solarmodul
- 4
- Erste
Oberfläche der halbleitenden Schicht
- 5
- Zweite
Oberfläche der halbleitenden Schicht
- 6
- Erste
Kontaktstellen (positive Polarität)
- 7
- Zweite
Kontaktstellen (negative Polarität)
- 8
- Perforierte
Folie aus einem elektrisch nicht leitenden Material
- 9
- Erste
Löcher (in isolierender Schicht)
- 10
- Strukturierte
elektrische leitende Schicht
- 11
- Elektrisch
leitende Verbindung
- 12
- Kontaktband
- 13
- Beidseitig
selbstklebende Isolatorfolie
- 14
- „Zwischenfolie”
- 15
- Glasscheibe
- 16
- Elektrisch
leitender Kleber
- 17
- Erste
ein- oder mehrschichtige Folie (isolierend)
- 18
- Elektrisch
leitende Schicht
- 19
- Zweite
Löcher (in elektrisch leitender Schicht)
- 20
- Ätzbad
- 21
- Perforationsgerät
- 22
- Klebstoffauftragungsgerät
- 23
- Erste
Siebdruckvorrichtung
- 24
- Laminierwalzen
- 25
- Transportrollen
- 26a
- Trennfolie
- 26b
- Perforierte
Trennfolie
- 27
- Kontaktfolie
- 28
- Perforierte
ein- oder mehrschichtige Folie
- 29
- Abdeckschicht
- 30
- Schmelzfolie
- 31
- Schutzfolie
- 32
- Zweite
Siebdruckvorrichtung
- 33
- erster
Kontaktfinger
- 34
- zweiter
Kontaktfinger
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2007/096752
A2 [0004]
- - WO 2008/113741 A [0040]