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DE102009009472A1 - Verfahren zum Unterstützen eines Fahrers eines Fahrzeugs und Fahrerassistenzsystem für ein Fahrzeug - Google Patents

Verfahren zum Unterstützen eines Fahrers eines Fahrzeugs und Fahrerassistenzsystem für ein Fahrzeug Download PDF

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DE102009009472A1
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Unterstützen eines Fahrers, bei dem Objekte im Umfeld des Fahrzeugs detektiert werden, analysiert wird, ob ein detektiertes Objekt eine Kollisionsgefahr für das Fahrzeug (1) darstellt, und, wenn ein Objekt eine Kollisionsgefahr für das Fahrzeug darstellt, eine Lichtemission (7) erzeugt wird, die dem Fahrer eine Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr weist. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Fahrerassistenzsystem für ein Fahrzeug mit einer Umfelderfassungsvorrichtung (4) zum Detektieren von Objekten im Umfeld des Fahrzeugs, einer mit dem Umfelderfassungsvorrichtung (4) gekoppelten Analysevorrichtung (5), mittels welcher bestimmbar ist, ob ein detektiertes Objekt eine Kollisionsgefahr für das Fahrzeug (1) darstellt, und einer mit der Analysevorrichtung (5) gekoppelten Steuervorrichtung (3), mittels welcher eine veränderbare Lichtemission eines Scheinwerfersystems (2) des Fahrzeugs (1) erzeugbar ist. Das erfindungsgemäße Fahrerassistenzsystem ist dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Steuervorrichtung (3) die Lichtemission des Scheinwerfersystems (2) so erzeugbar ist, dass dem Fahrer durch die Lichtemission (7) eine Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr gewiesen wird, wenn mittels der Analysevorrichtung (5) bestimmt wurde, dass ein Objekt eine Kollisionsgefahr für das Fahrzeug darstellt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Unterstützen eines Fahrers eines Fahrzeugs. Ferner betrifft die Erfindung ein Fahrerassistenzsystem für ein Fahrzeug mit einer Umfelderfassungsvorrichtung zum Detektieren von Objekten im Umfeld des Fahrzeugs, einer mit der Umfelderfassungsvorrichtung gekoppelten Analysevorrichtung, mittels welcher bestimmbar ist, ob ein detektiertes Objekt eine Kollisionsgefahr für das Fahrzeug darstellt, und einer mit der Analysevorrichtung gekoppelten Steuervorrichtung, mittels welcher eine veränderbare Lichtemission eines Scheinwerfersystems des Fahrzeugs erzeugbar ist.
  • Es ist bekannt Fahrzeuge mit verschiedenen Fahrerassistenzsystemen auszustatten, welche den Fahrer beim Fahren des Fahrzeugs unterstützen. Solche Fahrerassistenzsysteme sollen insbesondere das Umfeld des Fahrzeugs erfassen und interpretieren, um gefährliche Situationen, insbesondere solche, die mit einer Kollisionsgefahr verbunden sind, frühzeitig zu erkennen und den Fahrer bei seinen Fahrmanövern zu unterstützen. Durch Fahrerassistenzsysteme soll der Fahrer dabei unterstützt werden, Kollisionen nach Möglichkeit ganz zu vermeiden oder zumindest die Folgen einer Kollision so gering wie möglich zu halten.
  • Es sind beispielsweise Kollisionswarnsysteme bekannt, die Objekte im Umfeld des Fahrzeugs detektieren und den Fahrer auf solche Objekte hinweisen, die eine Kollisionsgefahr darstellen. Derartige Systeme können insbesondere den Fahrer bei Nachtfahrten unterstützen, da in diesem Fall die Ausleuchtung der Umgebung des Fahrzeugs durch das Fahrzeugscheinwerfersystem geringer ist als bei Tagfahrten. Für Nachtfahrten ist beispielsweise ein System bekannt, bei dem auf einem Display im Innenraum des Fahrzeugs oder über ein Head-up Display Objekte visualisiert werden, die sich in einer Entfernung vor dem Fahrzeug befinden, welche die Reichweite des Scheinwerfersystems des Fahrzeugs übersteigt.
  • Des Weiteren ist es bekannt, bei Nachtfahrten die Lichtemission des Scheinwerfersystems zur Fahrerunterstützung zu verwenden. Beispielsweise ist aus der WO 2007/006606 A1 bekannt, bei einem Verfahren zur Fahrerunterstützung mittels einer Kamera eine Szene vor dem Fahrzeug aufzunehmen und anhand des aufgenommenen Bildes eine Analyse der Verkehrssituation durchzuführen. Werden bei diesem Verfahren Verkehrselemente durch die Bildanalyse ermittelt, die auf potentielle Gefahrenräume hinweisen, wird das Scheinwerfersystem des Fahrzeugs so angesteuert, dass der potentielle Gefahrenraum stärker ausgeleuchtet wird.
  • Des Weiteren ist es aus der DE 199 05 114 A1 bekannt, den Bereich vor dem Fahrzeug mittels einer Videokamera aufzunehmen und die aufgenommenen Bilder daraufhin auszuwerten, ob potentielle Gefahrenstellen, wie beispielsweise Fremdobjekte, vorhanden sind. Wird eine potentielle Gefahrenstelle erkannt, wird durch die Steuereinrichtung für das Scheinwerfersystem des Fahrzeugs die Charakteristik des Lichtbündels so verändert, dass die Gefahrenstelle verstärkt beleuchtet wird, damit sie vom Fahrer sicher wahrgenommen werden kann. Ergibt sich bei der Auswertung der Bilder, dass ein Ausweichmanöver vom Fahrer gefahren werden sollte, wird durch die Steuereinrichtung die Charakteristik des Lichtbündels derart eingestellt, dass dieses den Nahbereich vor dem Fahrzeug über eine große Breite beleuchtet, so dass der Fahrer eine ausreichende Orientierung für ein Ausweichmanöver hat.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, das Verfahren und das Fahrerassistenzsystem der eingangs genannten Art so zu verbessern, dass die Wahrscheinlichkeit einer Kollision verringert wird.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 16 sowie ein Fahrerassistenzsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 11 gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass Objekte im Umfeld des Fahrzeugs detektiert werden, analysiert wird, ob ein detektiertes Objekt eine Kollisionsgefahr für das Fahrzeug darstellt, und, wenn ein Objekt eine Kollisionsgefahr für das Fahrzeug darstellt, eine Lichtemission erzeugt wird, die dem Fahrer eine Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr weist.
  • Unter einem Objekt wird im Sinne der Erfindung eine beliebige Gefahrenstelle verstanden, die dazu führen kann, dass das Fahrzeug mit dem Objekt oder einem anderen Objekt kollidieren kann. Das Objekt kann beispielsweise ein anderer Verkehrsteilnehmer, wie ein anderes Fahrzeug, insbesondere ein stehendes Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit einer sehr viel geringeren Geschwindigkeit als das eigene Fahrzeug, ein Radfahrer oder ein Fußgänger sein. Ferner kann das Objekt auch eine mit zu hoher Geschwindigkeit angefahrene Kurve sein. Ob das Objekt zu einer Kollisionsgefahr für das Fahrzeug führt, wird dabei in Abhängigkeit von der Situation bewertet, in der sich das Fahrzeug befindet. Dabei wird insbesondere die Bewegungsrichtung und -geschwindigkeit des Fahrzeugs sowie die Bewegungsrichtung und -geschwindigkeit des detektierten Objekts berücksichtigt.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Lichtemission in einem Bereich einer Fahrtrichtung erhöht, die zu einer Verringerung der Kollisionsgefahr führt. Falls beispielsweise vor der Detektion der Kollisionsgefahr Licht für ein herkömmliches Abblendendlicht von dem Scheinwerfersystem des Fahrzeugsystems emittiert wird, wird eine zusätzliche Lichtemission dem Abblendlicht überlagert und die Lichtemission in einer Richtung erhöht, in den der Fahrer das Fahrzeug lenken sollte, um die Kollisionsgefahr zu verringern. Falls vor der Detektion der Kollisionsgefahr kein Licht vom Scheinwerfersystem des Fahrzeugs emittiert wurde, kann bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die Lichtemission nur entlang einer Linie oder entlang eines sehr schmalen Lichtkegels auf der Fahrbahn erzeugt werden, die einen Fahrweg weist, welcher die mögliche Kollision vermeidet oder die Folgen einer etwaigen Kollision so gering wie möglich hält. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird somit ein so genanntes Fluchtlicht bereitgestellt. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird nicht wie bei bekannten Verfahren die Gefahrenstelle ausgeleuchtet. Eine solche Ausleuchtung weist dem Fahrer nämlich gerade nicht eine Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr, sondern eine Fahrtrichtung, bei der die Kollisionsgefahr erhöht ist.
  • Vorteilhaft an der von dem erfindungsgemäßen Verfahren bereitgestellten Lichtemission ist, dass der Fahrer nur der erhöhten Lichtemission bei dem Fahrmanöver zur Vermeidung der Kollision folgen muss. Insbesondere in einer solchen kritischen Fahrsituation ist es nämlich nachteilig, wenn der Fahrer Zusatzinformationen, die nur über Displays im Fahrzeug oder ein Head-up Display dargestellt werden, erfassen und kognitiv auswerten muss. Die von dem erfindungsgemäßen Verfahren bereitgestellte Unterstützung des Fahrers kann dieser somit sehr einfach, intuitiv und schnell umsetzen.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird bei einem Überholvorgang ein zu überholendes Fahrzeug neben dem eigenen Fahrzeug und ein entgegenkommendes Fahrzeug vor dem eigenen Fahrzeug detektiert. Erfindungsgemäß wird in diesem Fall vor dem eigenen Fahrzeug ein Lichtzeichen auf die Fahrbahn projiziert, welches dem Fahrer einer Unterstützung zum Abschließen des Überholvorgangs bietet. Falls beispielsweise die Analyse des Umfelds des Fahrzeugs beim Überholvorgang, d. h. insbesondere die zeitliche Entwicklung der relativen Abstände des eigenen Fahrzeugs zu dem zu überholenden Fahrzeug und zu dem entgegenkommenden Fahrzeug ergibt, dass der Überholvorgang abgebrochen werden sollte, wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vor dem eigenen Fahrzeug ein Lichtzeichen auf die Fahrbahn projiziert, welches einen Abbruch des Überholvorgangs anzeigt. Beispielsweise kann in diesem Fall als Lichtzeichen ein Pfeil auf die Fahrbahn projiziert werden, der auf das zu überholende Fahrzeug zeigt.
  • Falls sich aus der Analyse des Überholvorgangs ergibt, dass der Fahrer das Fahrzeug beschleunigen sollte, wird vor dem eigenen Fahrzeug ein Lichtzeichen auf die Fahrbahn projiziert, das anzeigt, dass zum Abschluss des Überholvorgangs eine weitere Beschleunigung erforderlich ist.
  • Des Weiteren können während des Überholvorgangs Lichtzeichen auf die Fahrbahn projiziert werden, die anzeigen, wann der Überholvorgang durch eine Veränderung der Fahrtrichtung dadurch abgeschlossen werden kann, dass das eigene Fahrzeug in eine Position vor das überholte Fahrzeug fährt. In diesem Fall kann beispielsweise als Lichtzeichen ein Pfeil auf die Fahrbahn projiziert werden, der in Richtung einer Position des eigenen Fahrzeugs vor das überholte Fahrzeug zeigt.
  • Des Weiteren können bei dem Überholvorgang die empfohlenen Fahrmanöver, d. h. ein Abbruch des Überholvorgangs, eine Beschleunigung des Fahrzeugs oder ein Lenken des Fahrzeugs vor das überholte Fahrzeug farblich codiert werden, damit der Fahrer das empfohlene Fahrmanöver noch leichter erfassen kann.
  • Gemäß einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens werden auf die Fahrbahn Lichtzeichen projiziert, die den Abstand zu dem Objekt anzeigen, zu dem die Kollisionsgefahr besteht. Beispielsweise können senkrecht zur Fahrtrichtung Balken auf die Fahrbahn projiziert werden, deren Abstand ein Maß für den Abstand zu dem Objekt ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine weitere Lichtemission im Inneren des Fahrzeugs erzeugt, die von der Position des Fahrers aus die Richtung des Objekts und/oder die Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr anzeigt.
  • Das erfindungsgemäße Fahrerassistenzsystem ist dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Steuervorrichtung die Lichtemission des Scheinwerfersystems so erzeugbar ist, dass dem Fahrer durch die Lichtemission eine Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr gewiesen wird, wenn mittels der Analysevorrichtung bestimmt wurde, dass ein Objekt eine Kollisionsgefahr für das Fahrzeug darstellt.
  • Das erfindungsgemäße Fahrerassistenzsystem weist dieselben Vorteile auf, wie das vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Verfahren. Mittels des Fahrerassistenzsystems ist es insbesondere möglich, durch die Lichtemission des Scheinwerfersystems des Fahrzeugs dem Fahrer eine Fahrtrichtung zu weisen, der eine Kollision vermeidet oder die Folgen einer Kollision verringert.
  • Die Umfelderfassungsvorrichtung des erfindungsgemäßen Fahrerassistenzsystems kann beispielsweise einen Radarsensor, einen Ultraschallsensor, einen optischen Sensor und/oder eine Kamera umfassen. Bei dem optischen Sensor kann es sich insbesondere um einen optischen Abstandsmesser handeln, der unter der Bezeichnung LIDAR(Light Detection and Ranging)-Sensor bekannt ist.
  • Gemäß einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Fahrerassistenzsystems ist eine weitere Lichtquelle im Inneren des Fahrzeugs angeordnet, deren Lichtemission so erzeugbar ist, dass sie von der Position des Fahrers aus die Richtung des Objekts und/oder die Richtung der Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr weist. Die weitere Lichtquelle kann insbesondere mehrere in Fahrtrichtung vor der Position des Fahrers positionierte lichtemittierende Dioden umfassen. Des Weiteren kann die weitere Lichtquelle einen Projektor umfassen, mit dem Licht auf eine in oder auf der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angeordneten Reflexionsfolie projizierbar ist, um die Richtung des Objekts und/oder die Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr hervorzuheben.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Unterstützen eines Fahrers eines Fahrzeugs bereitgestellt, bei dem die Sollfahrspur einer Fahrbahn vor dem Fahrzeug erfasst wird und die Lichtemission des Fahrzeugs in Richtung der Fahrbahn so gesteuert wird, dass die Sollfahrspur unabhängig von der Position und/oder Ausrichtung des Fahrzeugs relativ zur Fahrbahn auf die Fahrbahn projiziert wird. Durch die Lichtemission des Fahrzeugs wird dem Fahrer somit eine optimale Fahrspur angezeigt, welcher er beim Befahren der Fahrbahn folgen sollte. Auch durch dieses Verfahren wird die Gefahr einer Kollision des Fahrzeugs mit anderen Objekten verringert, da der Fahrer unterstützt wird, nicht von der optimalen Fahrspur abzukommen. Insbesondere unbeabsichtigte Spurwechsel führen nämlich vielfach zu Kollisionen mit anderen Fahrzeugen oder Objekten neben der Fahrbahn. Das Objekt, welches bei dieser Ausgestaltung des Verfahrens im Umfeld des Fahrzeugs detektiert wird, ist somit die Fahrbahn vor dem Fahrzeug. Die Kollisionsgefahr wird durch ein Verlassen der Fahrspur vor dem Fahrzeug hervorgerufen. Auch die Projektion der Sollfahrspur gibt somit eine Fahrtrichtung vor, die zu einer Verringerung der Kollisionsgefahr führt.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug zu den Zeichnungen erläutert.
  • 1 zeigt schematisch den Aufbau eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Fahrerassistenzsystems,
  • die 2A bis 2C veranschaulichen eine Fahrsituation mit einer hohen Kollisionsgefahr zwischen zwei Fahrzeugen,
  • die 3A bis 3C veranschaulichen ein Fahrmanöver eines Fahrzeugs in einer Fahrsituation, wie sie in den 2A bis 3C dargestellt ist, bei welchem der Fahrer durch das erfindungsgemäßen Verfahren unterstützt worden ist,
  • 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Lichtemission eines Fahrzeugs nach einem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens,
  • die 5A bis 5C zeigen eine weitere Fahrsituation, bei dem der Fahrer durch ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens unterstützt wird,
  • die 6A und 6B zeigen eine ergänzende Lichtemission nach einem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens,
  • 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Fahrerassistenzsystems und
  • 8 veranschaulicht ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Das Fahrzeug 1, welches das erfindungsgemäße Fahrerassistenzsystem umfasst, weist ein Scheinwerfersystem 2 auf. Das Scheinwerfersystem 2 wird von der Steuervorrichtung 3 angesteuert. Mit dem Scheinwerfersystem 2 lassen sich vielfältige Abstrahlcharakteristiken erzeugen. Neben den bekannten Lichtfunktionen zum Beleuchten des Umfelds vor dem Fahrzeug, wie beispielsweise eine Abblendlichtfunktion und eine Fernlichtfunktion, ist das Scheinwerfersystem 2 so ausgebildet, dass ein Lichtkegel mit einem sehr kleinen Öffnungswinkel erzeugt werden kann, dessen Abstrahlrichtung variierbar ist. Des Weiteren ist es mit dem Scheinwerfersystem 2 möglich, verschiedenartige Lichtzei chen auf die Fahrbahn vor dem Fahrzeug 1 zu projizieren. Die Lichtzeichen können relativ schmale gerade Linien jedoch auch andere geometrische Formen umfassen. Zum Erzeugen der Lichtzeichen wird das Scheinwerfersystem 2 von der Steuervorrichtung 3 angesteuert.
  • Das Scheinwerfersystem 2 kann beispielsweise eine Vielzahl von lichtemittierenden Dioden umfassen, die in einer oder in mehreren Matrizen angeordnet sind. Dabei ist es insbesondere möglich, die Lichtintensität jeder einzelnen lichtemittierenden Diode über die Steuervorrichtung 3 anzusteuern. Falls es zum Erzeugen der Lichtemission bzw. der Lichtzeichen erforderlich ist, können des Weiteren optische Elemente in Abstrahlrichtung der lichtemittierenden Dioden angeordnet sein, die gegebenenfalls bewegbar sind. Die Bewegung der optischen Elemente kann auch von der Steuervorrichtung 3 gesteuert werden.
  • Alternativ oder zusätzlich kann das Scheinwerfersystem 2 auch Scheinwerfer mit einer Halogenlampe oder einer Gasentladungslampe als Lichtquelle umfassen. In diesem Fall kann die Lichtemission mit dem geringen Öffnungswinkel bzw. die Projektion der Lichtzeichen auf die Fahrbahn über fokussierende Linsen und/oder bewegbare Blenden zum Abschatten der Lichtemission erzeugt werden.
  • Falls die Einheit des Scheinwerfersystems 2, die das Lichtbündel mit dem sehr kleinen Öffnungswinkel für die Lichtemission des Fahrerassistenzsystems bzw. das Lichtzeichen erzeugt, auch für die normale Ausleuchtung vor dem Fahrzeug verwendet wird, ist es möglich, dass die Lichtemission auf den gesamten Bereich vor dem Fahrzeug, wie bei einem herkömmlichen Abblend- oder Fernlicht, gelenkt wird.
  • Des Weiteren weist das Fahrerassistenzsystem eine Umfelderfassungsvorrichtung 4 zum Detektieren von Objekten im Umfeld des Fahrzeugs auf. Die Umfelderfassungsvorrichtung 4 kann insbesondere Umfeldsensoren, wie z. B. Radarsensoren, LIDAR-Sensoren, Laserscannern, einer Mono- oder Stereokamera, Ultraschallsensoren und/oder PMD 2D oder 3D Sensoren (Photomischdetektoren), umfassen, deren Ausgangssignale an einer Analysevorrichtung 5 übertragen werden. Um eine möglichst genaue Detektion und Klassifikation der Objekte der Umgebung des Fahrzeugs 1 zu erreichen, können auch mehrere der vorstehend genannten Sensoren in Kombination eingesetzt werden.
  • Die von der Umfelderfassungsvorrichtung 4 erfassten Daten werden in der Analysevorrichtung 5 ausgewertet. Bei der in der Analysevorrichtung 5 durchgeführten Analyse wird bestimmt, ob sich ein Objekt im Umfeld vor dem Fahrzeug 1 befindet, welches eine Kollisionsgefahr für das Fahrzeug darstellt. Hierfür wird zunächst eine Objekterkennung durchgeführt. Dabei wird bestimmt, welche Objekte sich in Fahrtrichtung des Fahrzeugs 1 bzw. in unmittelbarer Nähe der Fahrtrichtung des Fahrzeugs 1 befinden. Des Weiteren kann über die zeitliche Veränderung der Position eines Objekts die Bewegung des Objekts bestimmt werden. Aus der Form des Objekts oder anderen von der Umfelderfassungsvorrichtung 4 gewonnenen Daten kann außerdem bestimmt werden, um was für ein Objekt es sich handelt. Beispielsweise kann bestimmt werden, ob es sich um ein anderes Fahrzeug, beispielsweise ein Kraftfahrzeug, ein Motorrad oder ein Fahrrad, oder um einen Fußgängern handelt. Ferner können diverse statische Objekte erkannt werden, wie z. B. Bäume und andere Objekte am Fahrbahnrand, sowie besonders gefährliche Fahrbahnverläufe wie Kurven mit starker Krümmung.
  • Bei der Analyse, ob ein detektiertes Objekt eine Gefahr für das Fahrzeug 1 darstellt, können die Art des Objekts, die Geschwindigkeit und/oder Beschleunigung des Objekts und die Geschwindigkeit und/oder die Beschleunigung des eigenen Fahrzeugs 1 berücksichtigt werden. Des Weiteren kann die Situation dahingehend analysiert werden, ob die Gefahrsituation ein Fahrmanöver des eigenen Fahrzeugs erforderlich macht, oder ein Fahrmanöver oder eine Handlung des Verkehrsteilnehmers des detektierten Objekts erforderlich macht. Im vorliegenden Fall wird davon ausgegangen, dass ein Fahrmanöver des eigenen Fahrzeugs 1 erforderlich ist, um eine Kollision mit dem detektierten Objekt oder einem anderen Objekt zu verhindern bzw. die Folgen einer Kollision zu verringern.
  • Die Analysevorrichtung 5 ist mit der Steuervorrichtung 3 für das Scheinwerfersystem 2 gekoppelt. Ist von der Analysevorrichtung 5 ermittelt worden, dass die Gefahr einer Kollision mit einem anderen Objekt vorliegt, wird von der Analysevorrichtung 5 ein entsprechendes Signal an die Steuervorrichtung 3 übertragen. Des Weiteren können Daten an die Steuervorrichtung 3 übertragen werden, welche die Art der Kollisionsgefahr charakterisieren. Es kann insbesondere von der Analysevorrichtung 5 kontinuierlich die Trajektorie des detektierten Objekts, relativ zu welchem das Fahrzeug 1 ein Fahrmanöver fahren sollte, an die Steuervorrichtung 3 übertragen werden. Die Steuervorrichtung 3 steuert daraufhin das Scheinwerfersystem 2 so an, dass eine Lichtemission von dem Scheinwerfersystem 2 erzeugt wird, die dem Fahrer eine Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr weist. Im Folgenden werden verschiedene Beispiele für eine solche Lichtemission erläutert:
  • In den 2A bis 2C ist eine Situation gezeigt, bei welcher eine große Kollisionsgefahr zwischen dem eigenen Fahrzeug 1 und dem Fahrzeug 6 besteht. Das Fahrzeug 1 fährt beispielsweise bei Nacht mit Abblendlicht auf einer Vorfahrtsstraße. Vor dem Fahrzeug 1 befindet sich eine Abzweigung, bei welcher das Fahrzeug 6 nach links auf die Vohrfahtrsstraße abbiegen will. Für diesen Abbiegevorgang muss das Fahrzeug 6 die Fahrspur des Fahrzeugs 1 kreuzen. Da sich das Fahrzeug 1 auf der Vorfahrtsstraße befindet, hat es Vorfahrt und das Fahrzeug 6 müsste warten, bis das Fahrzeug 1 passiert hat. Übersieht der Fahrer des Fahrzeugs 6 jedoch das Fahrzeug 1, kommt es zu der in 2B gezeigten Situation. Das Fahrzeug 6 fährt auf die Fahrspur vor dem Fahrzeug 1. Es hat sich gezeigt, dass in einer solchen Situation der Fahrer des Fahrzeugs 1 häufig ein Ausweichmanöver nach links fährt. Der Fahrer des Fahrzeugs 1 lenkt in diesem Fall instinktiv sein Fahrzeug nach links von der von dem Fahrzeug 6 ausgehenden Gefahr weg. Wie in 3C gezeigt, führt dieses Fahrmanöver jedoch gerade zu einer Kollision zwischen den Fahrzeugen 1 und 6, die vermeidbar gewesen wäre, wenn das Fahrzeug 1 auf seiner Fahrspur geblieben wäre.
  • In den 3A bis 3C ist dieselbe Fahrsituation wie in den 2A bis 2C gezeigt. In diesem Fall ist jedoch das Fahrzeug 1 mit dem erfindungsgemäßen Fahrerassistenzsystem ausgestattet, welches den Fahrer des Fahrzeugs 1 wie im Folgenden beschrieben unterstützt:
    Die Umfelderfassungsvorrichtung 4 des Fahrzeugs 1 erfasst das Fahrzeug 6 bei der Abzweigung vor dem Fahrzeug 1. Sobald sich das Fahrzeug 6 in die Fahrspur des Fahrzeugs 1 bewegt, berechnet die Analysevorrichtung 5, ob die Gefahr einer Kollision mit dem Fahrzeug 6 besteht. Wie vorstehend mit Bezug zu den 2A bis 2C erläutert, besteht eine Kollisionsgefahr. Die Analysevorrichtung 5 überträgt daher ein entsprechendes Signal an die Steuervorrichtung. Ferner überträgt die Analysevorrichtung 5 fortwährend die relativen Positionen der Fahrzeuge 1 und 6 an die Steuervorrichtung sowie den Verlauf der Fahrbahn. Des Weiteren kann von der Analysevorrichtung 5 oder von der Steuervorrichtung 4 ein Fahrmanöver für das Fahrzeug 1 berechnet werden, mit dem die Kollision mit dem Fahrzeug 6 vermieden werden kann. In Abhängigkeit von diesem Fahrmanöver erzeugt die Steuervorrichtung 3 dann zusätzlich zu der normalen Lichtemission des Scheinwerfersystems 2 eine Lichtemission mit höherer Lichtintensität in eine Fahrtrichtung, die zu einer Verringerung der Kollisionsgefahr führt. Zunächst wird ein schmaler Lichtkegel 7, der wie in 3B gezeigt rechts an dem Heck des Fahrzeugs 6 vorbeileuchtet, erzeugt. Dieser Lichtkegel 7 soll der intuitiven Reaktion des Fahrers des Fahrzeugs 1, nach links zu lenken, entgegenwirken. Es wird somit nicht wie bei bekannten Verfahren das Objekt 6, von dem die Gefahr ausgeht, stärker beleuchtet, sondern eine erhöhte Lichtintensität für einen Bereich neben diesem Objekt 6 erzeugt.
  • Sobald das Fahrzeug 6, wie in 3C gezeigt, die Fahrspur des Fahrzeugs 1 weitestgehend überquert hat, wird der Lichtkegel 7 nach vorne auf die rechte Seite der Fahrspur des Fahrzeugs 1 gerichtet, um dem Fahrer des Fahrzeugs 1 anzuzeigen, weiter am rechten Rand seiner Fahrspur zu fahren. Folgt der Fahrer des Fahrzeugs 1 dem Lichtkegel 7, kann eine Kollision mit dem Fahrzeug 6 vermieden werden.
  • Falls es sich aus den von der Umfelderfassungsvorrichtung erfassten Daten ergibt, dass es zu einer Kollision kommen würde, wenn sich das Fahrzeug 1 weiter auf der rechten Fahrspur bewegt, könnte der Lichtkegel 7 rechtzeitig nach rechts geschwenkt werden, um dem Fahrer des Fahrzeugs 1 anzuzeigen, dass er nach rechts ausweichen und gegebenenfalls die Fahrbahn verlassen muss, um die Kollision mit dem Fahrzeug 6 zu vermeiden. In jedem Fall kann der Lichtkegel 7 dem Fahrer des Fahrzeugs 1 jedoch einen Weg zur Verringerung der Kollisionsgefahr weisen. Wenn der Fahrer intuitiv dem Lichtkegel 7 folgt, ist es möglich, mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Unterstützen des Fahrers diesen von seiner intuitiven Reaktion, nach links zu lenken, abzuhalten.
  • Mit Bezug zu 4 wird ein weiteres Beispiel für eine spezielle Lichtemission zur Verringerung einer Kollisionsgefahr beschrieben:
    Bei der in 4 gezeigten Situation befindet sich ein stehendes Fahrzeug 6 vor dem Fahrzeug 1, welches mit dem Fahrerassistenzsystem ausgerüstet ist. Aufgrund der von der Umfelderfassungsvorrichtung 4 erfassten Daten wird von der Analysevorrichtung bestimmt, dass selbst bei einem starken Bremsvorgang das Fahrzeug 1 nicht vor dem stehenden Fahrzeug 6 zum Stehen gebracht werden kann, so dass eine Kollision mit dem Fahrzeug 6 zu befürchten ist. In dieser Situation steuert die Steuervorrichtung 3 das Scheinwerfersystem 2 so an, dass das in 4 gezeigte Lichtzeichen 7 auf die Straße vor dem Fahrzeug 1 projiziert wird. Das Lichtzeichen 7 zeigt einen Fahrweg, der dafür sorgt, dass auch bei einem starken Bremsvorgang, das Fahrzeug 1 im richtigen Augenblick nach links auf die linke Fahrspur gelenkt wird. Das auf die Fahrbahn projizierte Lichtzeichen kann dabei fortwährend in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Fahr zeugs 1 und dem relativen Abstand zwischen dem Fahrzeug 1 und dem Fahrzeug 6 angepasst werden.
  • Mit Bezug zu den 5A bis 5C wird eine weitere Fahrsituation erläutert, bei welcher das Fahrerassistenzsystem bzw. das erfindungsgemäße Verfahren den Fahrer eines Fahrzeugs unterstützt:
    Bei der in den 5A bis 5C gezeigten Situation überholt das Fahrzeug 1 das Fahrzeug 17, wobei auf der Gegenfahrbahn das Fahrzeug 6 dem Fahrzeug 1 entgegen kommt. In diesem Fall erfasst die Umfelderfassungsvorrichtung 4 fortwährend die relativen Abstände der Fahrzeuge 6 und 17 zu dem Fahrzeug 1. Um den Fahrer des Fahrzeugs 1 bei dem Überholvorgang zu unterstützen, wird vor dem Fahrzeug 1 ein Lichtzeichen 7 auf die Fahrbahn projiziert.
  • Wird während des Überholvorgangs von der Analysevorrichtung 5 bestimmt, dass keine Kollisionsgefahr droht und das Fahrzeug 1 den Überholvorgang fortführen kann, erfolgt zunächst keine Projektion eines Lichtzeichens auf die Fahrbahn. Ergibt sich, dass das Fahrzeug 1 beschleunigen sollte, damit der Überholvorgang nicht zu knapp abgeschlossen werden kann, wird wie in 5A gezeigt, ein grüner Pfeil 7 auf die Fahrbahn vor dem Fahrzeug 1 projiziert. Falls die Analyse der Fahrsituation ergibt, dass das Fahrzeug 1 beschleunigen muss, damit eine Kollision mit dem entgegenkommenden Fahrzeug 6 vermieden wird, wird, wie in 5B gezeigt, ein gelber gegebenenfalls blinkender Pfeil 7 auf die Fahrbahn vor dem Fahrzeug 1 projiziert. Ergibt die Analyse der Fahrsituation, dass der Überholvorgang abgebrochen werden muss, damit eine Kollision mit dem entgegenkommenden Fahrzeug 6 vermieden wird, wird, wie in 5C gezeigt, ein roter gegebenenfalls blinkender Pfeil 7 auf die Fahrbahn vor dem Fahrzeug 1 projiziert, der auf das zu überholende Fahrzeug 17 zeigt. Dabei sind die Farben und die Form des Pfeils 7, der in den 5A bis 5C gezeigt ist, nur ein mögliches Beispiel für eine visuelle Gefahrenwarnung. Allgemein können jede Art von Lichtzeichen, blinkend oder nicht blinkend, auf die Fahrbahn projiziert werden. Des Weiteren ist es denkbar, dass Schriftzüge anstelle der graphischen Zeichen auf die Fahrbahn projiziert werden. In jedem Fall weist die Lichtemission in irgendeiner Weise eine Fahrtrichtung zur Verringerung einer Kollisionsgefahr.
  • Die Unterstützung des Fahrers beim Überholvorgang kann auch als Komfortfunktion ausgelegt werden. Durch seitliche und hinten angebrachte Sensoren kann das zu überholende Fahrzeug 17 erfasst werden. Während des Vorbeifahrens an dem Fahrzeug 17 wird dem Fahrer des Fahrzeugs 1 über ein Lichtzeichen auf der Fahrbahn zunächst signalisiert, dass er nicht in Richtung der Fahrbahn des Fahrzeugs 17 einscheren kann. Erst wenn die Situation ein Einscheren vor das überholte Fahrzeug 17 ermöglicht, wird dem Fahrer des Fahrzeugs 1 dies z. B. mittels eines auf die Fahrbahn projizierten Pfeils signalisiert. Das Fahrzeug kann dann zum Abschluss des Überholvorgangs in eine Position vor das Fahrzeug 17 gelenkt werden.
  • Ergänzend zu der vorstehend beschriebenen Lichtemission, welche eine Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr weist, können auf die Fahrbahn vor dem eigenen Fahrzeug 1 Lichtzeichen projiziert werden, die den Abstand zu dem Objekt anzeigen, zu dem die Kollisionsgefahr besteht. In den 6A und 6B ist beispielsweise eine Fahrsituation gezeigt, bei welchem sich das Fahrzeug 1 einer gefährlichen Kurve annähert. Diese Kurve ist in diesem Fall das Objekt, zu dem die Kollisionsgefahr droht, da ein zu schnelles Anfahren der Kurve durch das Fahrzeug 1 dazu führen kann, dass eine Kollision mit einem anderen Objekt auftritt. In diesem Fall können, wie in den 6A und 6B gezeigt, innerhalb des normalen Lichtkegels des Fahrzeugs 1 Markierungen, wie z. B. Balken 8, auf die Fahrbahn vor dem Fahrzeug 1 projiziert werden, deren Abstand von dem Abstand von dem Objekt abhängt. Je näher benachbarte Balken 8 auf die Fahrbahn projiziert werden, desto näher befindet sich das Fahrzeug 1 bei dem Objekt.
  • Die Balken 8 können beispielsweise von farbigen Lichtprojektionen erzeugt werden, welche dem normalen Abblend- oder Fernlicht überlagert sind. Für den Fahrer des Fahrzeugs 1 wird hierdurch der Eindruck von stehenden Querstreifen auf der Fahrbahn erzeugt. Der Abstand der Balken 8 ist dabei ein Maß für das Gefahrenpotential. Je näher die Balken 8 zueinander stehen, desto größer ist die Gefahr. Alternativ könnte für die Einschätzung von Gefahren auch ein einzelner Balken vor das Fahrzeug 1 auf die freie Fahrbahn projiziert werden, welcher die Entfernung zum Fahrzeug 1 bei Annäherung an eine Gefahrenquelle verringert. Durch eine solche Lichtemission kann ergänzend, insbesondere nachts, vor unbeleuchteten Hindernissen auf der Fahrbahn gewarnt werden. Außerdem kann auf diese Weise leichter auf Geschwindigkeitsdifferenzen, z. B. beim Auffahren auf ein Stauende oder ein Zufahren auf eine scharfe Kurve, aufmerksam gemacht werden. Das Fahrverhalten des Fahrers des Fahrzeugs 1 kann hierdurch weiter gezielt durch die Lichtemission beeinflusst werden.
  • Die Lichtemission, welche dem Fahrer einer Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr weist, kann ferner dadurch ergänzt werden, dass eine zusätzliche Lichtemission im Inneren des Fahrzeugs erzeugt wird, die von der Position des Fahrers aus die Richtung des Objekts und/oder die Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr anzeigt.
  • Wie in 7 gezeigt, kann beispielsweise im vorderen Teil des Innenraums des Fahrzeugs 1 eine Leiste 9 mit mehreren lichtemittierenden Dioden 10 unterhalb der Windschutzscheibe angeordnet sein. Falls ein Objekt, von dem eine Kollisionsgefahr ausgeht, erfasst worden ist, kann ein Leuchtdiode 10 aufleuchten, die von der Position des Fahrers auf dem Fahrersitz 11 aus in Richtung dieses Objekts angeordnet ist, aufleuchten. Alternativ kann die Leuchtdiode 10 aufleuchten, welche von der Position des Fahrers auf dem Fahrersitz 11 aus in der Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr mit dem Objekt weist. Die Lichtemission der Leuchtdiode 10 der Leiste 9 lenkt somit entweder den Blick des Fahrers in Richtung des Objekts, von dem die Kollisionsgefahr ausgeht, oder in Richtung des Weges, bei welchem eine Kollision vermieden oder die Folgen einer Kollision verringert werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung kann als weitere Lichtquelle ein Projektor vorgesehen sein, mit dem Licht auf eine in oder auf der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angeordneten Reflexionsfolie projiziert werden kann. Der Projektor kann dabei auch unterhalb der Windschutzscheibe des Fahrzeugs 1 angeordnet sein. Durch die Projektion auf die Windschutzscheibe kann auch die Richtung des Objekts oder die Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr hervorgehoben werden.
  • Mit Bezug zu 8 wird ein weiteres Ausführungsbeispiel des Verfahrens zum Unterstützen des Fahrers des Fahrzeugs 1 beschrieben:
    Eine häufige Ursache für Unfälle bei Nacht ist das seitliche Abkommen von der Fahrbahn durch schlechte Sicht oder Müdigkeit. Um solche Unfälle zu vermeiden, sind Spurhalte- und Kurvenassistenten bekannt, die den Fahrer bei Dunkelheit und Dämmerung unterstützen, die richtige Fahrspur zu halten und die Kurve ideal zu durchfahren.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird mittels der Umfelderfassungsvorrichtung 4 und der Analysevorrichtung 5 die Fahrspur vor dem Fahrzeug 1 erfasst. Mittels der Steuervorrichtung 3 wird die Lichtemission des Scheinwerfersystems 2 des Fahrzeugs 1 in Richtung der Fahrbahn so gesteuert, dass die von der Analysevorrichtung 5 ermittelte Sollfahrspur unabhängig von der Position und/oder Ausrichtung des Fahrzeugs 1 relativ zur Fahrbahn auf die Fahrbahn vor dem Fahrzeug 1 projiziert wird. Diese Lichtprojektion kann in das herkömmliche Fahrlicht integriert werden oder zusätzlich zu diesem Fahrlicht emittiert werden.
  • In 8 sind zwei Varianten für eine solche Lichtemission gezeigt. Die in 8 gezeigten Lichtverteilungskurven stellen die Lichtintensität in Abhängigkeit von einer Richtung x quer zur Fahrtrichtung dar. Dabei entspricht der Wert x = 0 der Fahrspurmitte 12 der Sollfahrspur, der durch die gepunktete Linie 14 angezeigte x-Wert der Lage des rechten Rades des Fahrzeugs und der durch die gepunktete Linie 13 angezeigte x-Wert der Lage des linken Rades des Fahrzeugs 1.
  • Die Lichtverteilungskurve 15 zeigt eine erste Variante für eine Lichtemission, bei welcher der mittlere Bereich vor dem Fahrzeug 1 hell ausgeleuchtet wird und bei den Positionen, bei denen sich die Räder befinden sollten, die Leuchtdichte geringer ist. Diese Lichtverteilungskurve entspricht einer trocken gefahrenen Spur auf der Fahrbahn nach einem Regenschauer. Rechts und links von den Rädern des Fahrzeugs 1 steigt die Lichtintensität wieder leicht an, so dass sich zwei Spuren geringerer Lichtintensität bei der Sollspur der beiden Fahrzeugräder befinden.
  • Die durch die Lichtverteilungskurve 16 dargestellte zweite Variante zeigt eine im Wesentlichen invertierte Lichtverteilung, bei welcher die Lichtintensität in der Mitte und außen geringer ist und bei den Positionen der beiden Räder erhöht ist.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die bei x = 0 befindliche Fahrspurmitte, nicht mit der mittleren Fahrzeugachse übereinstimmt, wenn sich das Fahrzeug 1 nicht auf der Sollfahrspur befindet. Fährt das Fahrzeug 1 beispielsweise rechts von der Sollfahrspur, wird die in 8 gezeigte Lichtverteilungskurve 15 bzw. 16 nach links versetzt von dem Fahrzeug 1 auf die Fahrbahn projiziert. Die Lichtemission zeigt dem Fahrer des Fahrzeugs 1 somit an, wo er sich idealerweise auf der Fahrspur befinden sollte. Bei der Ermittlung der idealen Fahrspur kann neben den Daten der Umfelderfassungsvorrichtung 4 auch auf digitale Karteninformationen zugegriffen werden.
  • 1
    Fahrzeug
    2
    Scheinwerfersystem
    3
    Steuervorrichtung
    4
    Umfelderfassungsvorrichtung
    5
    Analysevorrichtung
    6
    Fahrzeug
    7
    Lichtemission
    8
    Lichtbalken
    9
    Leiste
    10
    lichtemittierende Dioden
    11
    Fahrersitz
    12
    Mitte der Sollfahrspur
    13
    Position des linken Rades
    14
    Position des rechten Rades
    15
    Lichtverteilungskurve
    16
    Lichtverteilungskurve
    17
    Fahrzeug
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2007/006606 A1 [0004]
    • - DE 19905114 A1 [0005]

Claims (14)

  1. Verfahren zum Unterstützen eines Fahrers eines Fahrzeugs (1), bei dem – Objekte im Umfeld des Fahrzeugs detektiert werden, – analysiert wird, ob ein detektiertes Objekt eine Kollisionsgefahr für das Fahrzeug (1) darstellt, und, – wenn ein Objekt eine Kollisionsgefahr für das Fahrzeug (1) darstellt, eine Lichtemission (7) erzeugt wird, die dem Fahrer eine Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr weist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtemission (7) in einem Bereich einer Fahrtrichtung erhöht wird, die zu einer Verringerung der Kollisionsgefahr führt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Überholvorgang ein zu überholendes Fahrzeug (17) neben dem eigenen Fahrzeug (1) und ein entgegenkommendes Fahrzeug (6) vor dem eigenen Fahrzeug (1) detektiert wird, und dass vor dem eigenen Fahrzeug (1) ein Lichtzeichen (7) auf die Fahrbahn projiziert wird, welches dem Fahrer eine Unterstützung zum Abschließen des Überholvorgangs bietet.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem eigenen Fahrzeug (1) ein Lichtzeichen (7) auf die Fahrbahn projiziert wird, das anzeigt, dass der Überholvorgang abgebrochen werden sollte.
  5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem eigenen Fahrzeug (1) ein Lichtzeichen auf die Fahrbahn projiziert wird, das anzeigt, dass zum Abschluss des Überholvorgangs eine weitere Beschleunigung erforderlich ist.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass während des Überholvorgangs Lichtzeichen (7) auf die Fahrbahn projiziert werden, die anzeigen, wann der Überholvorgang durch eine Veränderung der Fahrtrichtung dadurch abgeschlossen werden kann, dass das eigene Fahrzeug (1) in eine Position vor das überholte Fahrzeug (17) fährt.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Fahrbahn Lichtzeichen (8) projiziert werden, die den Abstand zu dem Objekt anzeigen, zu dem die Kollisionsgefahr besteht.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine weitere Lichtemission im Inneren des Fahrzeugs erzeugt wird, die von der Position des Fahrers aus die Richtung des Objekts und/oder die Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr anzeigt.
  9. Fahrerassistenzsystem für ein Fahrzeug mit – einer Umfelderfassungsvorrichtung (4) zum Detektieren von Objekten im Umfeld des Fahrzeugs, – einer mit der Umfelderfassungsvorrichtung (4) gekoppelten Analysevorrichtung (5), mittels welcher bestimmbar ist, ob ein detektiertes Objekt eine Kollisionsgefahr für das Fahrzeug (1) darstellt, und – einer mit der Analysevorrichtung (5) gekoppelten Steuervorrichtung (3), mittels welcher eine veränderbare Lichtemission eines Scheinwerfersystems (2) des Fahrzeugs (1) erzeugbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass – mittels der Steuervorrichtung (3) die Lichtemission des Scheinwerfersystems (2) so erzeugbar ist, dass dem Fahrer durch die Lichtemission (7) eine Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr gewiesen wird, wenn mittels der Analysevorrichtung (5) bestimmt wurde, dass ein Objekt eine Kollisionsgefahr für das Fahrzeug darstellt.
  10. Fahrerassistenzsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Umfelderfassungsvorrichtung (4) einen Radarsensor, einen Ultraschallsensor, einen optischen Sensor und/oder eine Kamera umfasst.
  11. Fahrerassistenzsystem nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine weitere Lichtquelle (10) im Inneren des Fahrzeugs (1) angeordnet ist, deren Lichtemission so erzeugbar ist, dass sie von der Position des Fahrers aus die Richtung des Objekts und/oder die Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr weist.
  12. Fahrerassistenzsystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Lichtquelle (10) mehrere in Fahrtrichtung vor der Position des Fahrers positionierten lichtemittierenden Dioden umfasst.
  13. Fahrerassistenzsystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Lichtquelle einen Projektor umfasst, mit dem Licht auf eine in oder auf der Windschutzscheibe des Fahrzeugs (1) angeordneten Reflexionsfolie projizierbar ist, um die Richtung des Objekts und/oder die Fahrtrichtung zur Verringerung der Kollisionsgefahr hervorzuheben.
  14. Verfahren zum Unterstützen eines Fahrers eines Fahrzeugs, bei dem – die Sollfahrspur einer Fahrbahn vor dem Fahrzeug (1) erfasst wird und – die Lichtemission (15, 16) des Fahrzeugs (1) in Richtung der Fahrbahn so gesteuert wird, dass die Sollfahrspur unabhängig von der Position und/oder Ausrichtung des Fahrzeugs relativ zur Fahrbahn auf die Fahrbahn projiziert wird.
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