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Die
Erfindung betrifft eine Kupplungseinrichtung für einen
zwei Zylinderkerne beinhaltenden Doppelschließzylinder
mit Not- und Gefahrenfunktion, wobei die Kupplungseinrichtung ein
zwischen den inneren Stirnflächen der beiden Zylinderkerne erstreckendes
Kupplungsglied mit zwei auf einer zentralen Achse zueinander abgefederten
und mit der Spitze eines Schlüssels im Sinne einer axialen Verschiebung
zusammenwirkende Kupplungshälften beinhaltet, die mit je
mindestens einer sich radial erstreckenden, in eine Nut in der Mittelwand
eines einen Schließbart tragenden Schließteils
formschlüssig einschiebbaren Nase ausgestattet sind, wobei der
Abstand der einander zugekehrten Stirnflächen der Kupplungshälften
kleiner als die Dicke der Mittelwand des Schließteils und
die Nase in formschlüssigem Eingriff zu den benachbarten
Zylinderkernen bringbar ausgebildet sind.
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Eine
derartige Lösung ist aus der
DE 38 28 354 A1 bekannt. Dabei ist jedem
der beiden Kupplungselemente innenseitig ein Beaufschlagungsteil zugeordnet,
welches als ein im jeweils zugehörigen Zylinderkern axial
geführter Zylinderkörper ausgebildet ist und eine
Lagerausnehmung für das die Nase tragende Kupplungselement
aufweist.
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Dadurch
kann zwar, bedingt durch die existierenden Toleranzen zwischen Beaufschlagungsteil, Kupplungselement
und Zylinderkern sowie Schließteil, bei einer Beaufschlagung
durch die Spitze des Schlüssels ein die ordnungsgemäße
Funktion der Kupplungseinrichtung beeinträchtigendes Verkantungsmoment
nicht mehr auftreten. Außerdem ist dabei auch das bei Sicherheitstürschlössern
mit Doppelschließzylindern bedeutungsvolle Schutzsystem der
Not- und Gefahrenfunktion integriert. Durch dieses wird abgesichert,
dass das Schloss von beiden Seiten mit einem Schlüssel
betätigt werden kann, obwohl auf der jeweils anderen Seite
bereits ein Schlüssel oder der Schlüssel in einer
Zwischendrehstellung des Zylinderkerns abgezogen worden ist.
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Die
Nachteile dieser Lösung sind darin zusehen, dass beim unberechtigten
Anfertigen einer Schlüsselkopie allein diejenigen Merkmale
nachgebildet werden müssen, welche vom jeweiligen Schließwerk
des Doppelschließzylinders abgefragt werden, wie zum Beispiel
die Schließkerben.
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Andererseits
kann die Gewährleistung der Not- und Gefahrenfunktion nur
mit einem hohen konstruktiven und fertigungstechnischen Aufwand
abgesichert werden. Doppelschließzylinder mit dieser Not-
und Gefahrenfunktion finden vor allem Einsatz für Räume,
bei denen keine zweite Zugangtür existiert, um Eingeschlossenen
helfen zu können, ohne das Schloss aufbrechen zu müssen.
Dies betrifft beispielsweise Türen von Senioren-, Behinderten-
oder Etagen-Wohnungen, deren Türen auf der Außenseite
keine Klinke haben und damit die Gefahr des Aussperrens relativ
groß ist. Da die Mechanik der Kupplungselemente im Doppelschließzylinder
sehr aufwändig und filigran ist, haben Doppelschließzylinder mit
Not- und Gefahrenfunktion den großen Nachteil, dass sie
empfindlicher als ”normale” Doppelschließzylinder
sind und dadurch in erhöhtem Maße dem Verschleiß ausgesetzt
sind. Die Kupplungen sind aus mehreren Teilen zusammengefügt
und es wirken mehrere Federn mit unterschiedlicher Federkraft gegeneinander.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Kupplungseinrichtung für einen
Doppelschließzylinder vorzuschlagen, die bei Erhöhung
der Funktionssicherheit der Not- und Gefahrenfunktion gleichzeitig
auch eine hohe Sicherheit gegen ein unberechtigtes Anfertigen einer
Schlüsselkopie des Doppelschließzylinders gewährleistet.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Kupplungseinrichtung
für einen Doppelschließzylinder durch die Merkmale
des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die
Vorteile der Erfindung bestehen darin, dass einige für
die Not- und Gefahrenfunktion notwendige Bauteile vom Doppelschließzylinder
in den Schlüssel verlegt werden. Dadurch wird eine hohe Funktionssicherheit
aufgrund der Verminderung des Verschleißes selbst bei extremer
Nutzungsfrequenz erreicht. Der Aufwand bei der Erstellung einer
unberechtigten Schlüsselkopie wird durch die Notwendigkeit
des zusätzlich Kopierens der nun in der Schlüsselspitze
enthaltenen Kupplungsbauteile extrem erhöht, wobei die
Machbarkeit generell in Frage gestellt werden muss. Wird eine solche
Schlüsselkopie ohne oder mit starrem Kupplungselement in
der Schlüsselspitze erstellt, ist die Schließfunktion
des Doppelschließzylinders nicht gegeben.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung gehen aus Patentansprüchen
2 bis 4 hervor.
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Die
Erfindung soll nachfolgend an Ausführungsbeispielen und
zugehörigen Zeichnungen näher erläutert
werden.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Doppelschließzylinders mit
beidseitig in die Zylinderkerne gestecktem Schlüssel
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2 eine
Schnittdarstellung des mit einem Teil der erfindungsgemäßen
Kupplungseinrichtung ausgestatteten Doppelschließzylinders,
wobei kein Schlüssel in die Zylinderkerne eingesteckt ist
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3 eine
vergrößerte Schnittdarstellung des mit einem Teil
der erfindungsgemäßen Kupplungseinrichtung ausgestatteten
Doppelschließzylinders gemäß der Kreisumrandung
in 2
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4 eine
Schnittdarstellung des mit der erfindungsgemäßen
Kupplungseinrichtung ausgestatteten Doppelschließzylinders,
wobei nur in dem linken Zylinderkern ein vollständig gesteckter
Schlüssel eingeführt ist
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5 eine
vergrößerte Schnittdarstellung des mit der erfindungsgemäßen
Kupplungseinrichtung ausgestatteten Doppelschließzylinders
gemäß der Kreisumrandung in 4
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6 eine
Schnittdarstellung des mit der erfindungsgemäßen
Kupplungseinrichtung ausgestatteten Doppelschließzylinders,
wobei in beide Zylinderkerne ein vollständig gesteckter
Schlüssel eingeführt ist und dabei die Schlüssel
eine identische Drehstellung beinhalten
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7 eine
vergrößerte Schnittdarstellung des mit der erfindungsgemäßen
Kupplungseinrichtung ausgestatteten Doppelschließzylinders
gemäß der Kreisumrandung in 6
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8 eine
Schnittdarstellung des mit der erfindungsgemäßen
Kupplungseinrichtung ausgestatteten Doppelschließzylinders,
wobei in beide Zylinderkerne ein vollständig gesteckter
Schlüssel eingeführt ist und dabei der rechte
Schlüssel gegenüber dem linken Schlüssel
eine um 90° veränderte Drehstellung aufweist
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9 eine
vergrößerte Schnittdarstellung des mit der erfindungsgemäßen
Kupplungseinrichtung ausgestatteten Doppelschließzylinders
gemäß der Kreisumrandung in 8
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In
der 1 ist ein Doppelschließzylinder 1 in
der Ausgestaltung eines Profilzylinders dargestellt, welcher im
Wesentlichen aus einem Zylindergehäuse 2 und zwei
darin drehbar gelagerten Zylinderkernen 3, 4 mit
einem Schlüsselkanal 5, 6, in den ein
als Flachschlüssel ausgebildeter Schlüssel 7, 8 einsteckbar
ist, besteht. Im Bereich zwischen den Zylinderkernen 3, 4 ist
das Zylindergehäuse 2 mit einer Schließteilaussparung 9 ausgestattet,
in welcher ein zur Betätigung eines nicht dargestellten
Einsteckschlosses geeignetes, einen Schließbart 10 tragendes
Schließteil 11 mit dem jeweiligen Zylinderkern 3, 4 verbindbar
und am schließteilseitigen Ende des Zylinderkerns 3, 4 drehbeweglich
gehalten ist. Das Zylindergehäuse 2 setzt sich
radial in einem stegförmig ausgebildeten Ansatz 12 fort,
so dass unterhalb der Schließteilaussparung 9 in
diesem Ansatz 12 eine Gewindebohrung 13 zur Aufnahme
einer nicht gezeigten Stulpschraube vorgesehen ist, mit der der Doppelschließzylinder 1 an
einem Einsteckschloss befestigt werden kann.
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Gemäß den 2 bis 9 sind
in den Zylinderkernen 3, 4 und im Zylindergehäuse 2 fluchtend zueinander
liegende Bohrungen angeordnet, die mehrere in unterschiedlichen
Querschnittsebenen befindliche und entlang der Längsmittelebene
der Zylinderkerne 3, 4 angeordnete Kernstifte 14 unterschiedlicher
Länge radial führen, die ihrerseits von im Zylindergehäuse 2 gehaltenen
und von vorgespannten Federn 15 belasteten Gehäusestiften 16 beaufschlagt
werden, so dass diese Gehäusestifte 16 bei nicht
in den Schlüsselkanal 5, 6, der in der
Ebene Stiftzuhaltungen im jeweiligen Zylinderkern 3, 4 vorgesehen
ist, eingestecktem Schlüssel 7, 8 in
die Bohrungen der Zylinderkerne 3, 4 ragen und
damit diesen gegen Verdrehung gegenüber dem Zylindergehäuse 2 sperren.
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Der
in den linken Zylinderkern 3 eingeführte Schlüssel 7 ist
nach den 4 und 5 an seiner Schlüsselbrust
mit variierbaren Schließkerben 17 ausgestattet,
die ihrerseits beim Einstecken des Schlüssels 7 in
den Schlüsselkanal 5 des Zylinderkerns 3 mit
den in Bohrungen des Zylinderkerns 3 entlang der Längsmittelebene
geführten Kernstiften 14 zusammenwirken. Dies
geschieht bekanntermaßen derartig, dass die zylindergehäuseseitigen
Enden der Kernstifte 14 mit den zylinderkernseitigen Enden
der Gehäusestifte 16 eine gemeinsame Trennfuge 18 bilden,
die dann entlang der Kerndrehfuge 19 zwischen Zylinderkern 3, 4 und
Zylindergehäuse 2 verläuft, wobei auch
die offene Seite des Zylinderkerns 3, 4 in diese
Kerndrehfuge 19 mündet.
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Die
einander zugewandten Enden der Zylinderkerne 3, 4 sind
mit einer zylindrischen Aussparung 20, 21 versehen,
deren Wandung in der Ebene des Schlüsselkanals 5, 6 diametral
gegenüberliegende, radial verlaufende Schlitze 22, 23 aufweisen.
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Zwischen
den inneren, vom Grund der zylindrischen Aussparung 20, 21 gebildeten
Stirnflächen 24, 25 der Zylinderkerne 3, 4 erstreckt
sich ein Kupplungsglied 26 einer Kupplungseinrichtung.
Das mit einem Schlüssel 7, 8 zusammenwirkende
Kupplungsglied 26 weist zwei auf einer gemeinsamen Achse 27 liegende
Kupplungshälften 28, 29 auf, die von
einer vorgespannten, sich zwischen den Kupplungshälften 28, 29 befindlichen
Feder 30 beaufschlagt und axial verschiebbar auf der Achse 27 gehalten
werden. Zur Begrenzung der axialen Verlagerbarkeit der Kupplungshälften 28, 29 sind
die Enden der Achse 27 gegenüber einer Bohrung
in den Kupplungshälften 28, 29 mit durchmessergrößeren
Flanschen 31, 32 ausgestattet.
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Die
Kupplungshälften 28, 29 beinhalten vorzugsweise
zwei diametral angeordnete und radial vorstehende Nasen 33, 34,
die sowohl in einer Mittelwand 35 des Schließteils 11 vorgesehenen
und nach innen offenen Nuten 36 als auch in die Schlitze 22, 23 an
den Enden der Zylinderkerne 3, 4 in formschlüssigem
Eingriff bringbar ausgestaltet sind.
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Unter
beispielhafter Bezugnahme auf die 4 bis 9 ist
jeder der zugehörigen Schlüssel 7, 8 an
seiner mit dem Kupplungsglied 26 zusammenwirkenden Spitze 37 mit
einer sich in Längsrichtung des Schlüssels 7, 8 erstreckenden
Sackbohrung 38 ausgestattet, in der ein von einem vorgespannten, vorteilhaft
als Druckfeder ausgebildeten Federelement 39 beaufschlagter
und axial verschiebbarer Kupplungsstift 40 angeordnet ist.
Dazu ist der ritzelartig ausgebildete Kupplungsstift 40 mit
einem ersten, das Federelement 39 aufnehmenden Schaftabschnitt 41 und
einem zweiten, innerhalb eines in die Spitze 37 des Schlüssels 7, 8 eingesetzten
Lagerringes 42 geführten Schaftabschnitt 43 ausgeführt.
Zwischen den beiden Schaftabschnitten 41, 43 befindet sich
ein durchmessergrößerer Flansch 44, dessen Planseiten 45, 46 zur
Abstützung des Federelements 39 bzw. in Verbindung
mit dem Lagerring 42 zur Begrenzung der axialen Verschiebung
des Kupplungsstifts 40 dienen.
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Die
Funktionsweise einer derartigen Kupplungseinrichtung für
einen zwei Zylinderkerne beinhaltenden Doppelschließzylinder
mit Not- und Gefahrenfunktion ist folgende:
In den 2 und 3 ist
ein Doppelschließzylinder 1 gezeigt, bei dem kein
Schlüssel 7, 8 in den Schlüsselkanal 5, 6 des
jeweiligen Zylinderkerns 3, 4 eingesteckt worden
ist. In dieser Stellung ist keine übereinstimmende Lage
zwischen der Trennfuge 18 der jeweiligen Kern- und Gehäusestifte 14, 16 hergestellt, so
dass bereits dadurch eine Drehung der Zylinderkerne 3, 4 nicht
vorgenommen werden kann. Gleichzeitig befinden sich die Kupplungshälften 28, 29 des Kupplungsgliedes 26,
bedingt durch die in ihrer Grundstellung positionierten Zylinderkerne 3, 4 und die
die Kupplungshälften 28, 29 auseinanderdrückende
Feder 30, in Eingriff mit dem Schlitz 22, 23 am
Ende der Zylinderkerne 3, 4, aber außer
Eingriff ihrer diametral angeordneten und radial vorstehende Nasen 33, 34 mit
den in der Mittelwand 35 des Schließteils 11 vorgesehenen
Nuten 36. Letzteres wird dadurch ermöglicht, dass
der Abstand der einander zugekehrten Stirnflächen 25, 26 der
Kupplungshälften 28, 29 kleiner als die
Dicke der Mittelwand 35 des Schließteils 11 ausgebildet
ist.
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Wird
ausgehend von 2 nunmehr ein in der 4 gezeigter
Schlüssel 7 in den Schlüsselkanal 5 des
linken Zylinderkerns 3 eingeführt, so ordnen die
Schließkerben 17 dieses Schlüssels 7 die
betroffenen Kern- und Gehäusestifte 14, 16 bezüglich
der Lage ihrer Trennfugen 18 so ein, dass diese deckungsgleich
mit der Kenndrehfuge 19 sind. Beaufschlagt vom in der Spitze 37 des
Schlüssels 7 angeordneten Kupplungsstift 40 (siehe
auch 5) wird die linke Kupplungshälfte 28 entgegen
der Kraft der Feder 30, die eine geringere Kraft F2 gegenüber der Kraft F1 des
Federelements 39 des Kupplungsstifts 40 aufweist,
auf der Achse 27, unter Aufrechterhaltung ihres Eingriffs
mit dem Schlitz 22 am Ende der Zylinderkerns 3,
soweit verschoben, dass die Nasen 33 der Kupplungshälfte 28 mit
den Nuten 36 in der Mittelwand 35 des Schließteils 11 in
formschlüssigem Eingriff gelangen, so dass die Drehung
des Zylinderkerns 3 unter Mitnahme des Schließteils 11 erfolgen und
damit eine Betätigung des Einsteckschlosses durch den am
Schließteil integrierten Schließbart 10 ermöglicht
wird.
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Bei
dem in den 6 und 7 dargestellten
Doppelschließzylinder 1 ist in den Schlüsselkanal 5, 6 jedes
Zylinderkerns 3, 4 ein Schlüssel 7, 8 eingesteckt,
wodurch wiederum die vorstehend beschriebene Freigabe der Kenndrehfuge 19 durch
die Stiftzuhaltungen erfolgt. Außerdem drücken
die Kupplungsstifte 40 in der Spitze 37 des jeweiligen
Schlüssels 7, 8 die beiden Kupplungshälften 28, 29 bis
zu deren Flächenkontakt zusammen. Dadurch gelangen die
Nasen 33, 34 beider Kupplungshälften 28, 29 mit den
Nuten 36 in der Mittelwand 35 des Schließteils 11 in
formschlüssigem Eingriff, ohne jedoch ihre formschlüssige
Verbindung mit den Schlitzen 22, 23 am Ende der
jeweiligen Zylinderkerns 3, 4 zu verlieren, wodurch
auf beiden Seiten des Doppelschließzylinders 1 die
Drehung der Zylinderkerne 3, 4 unter Mitnahme
des Schließteils 11 erfolgen und damit eine Betätigung
des Einsteckschlosses durch den am Schließteil 11 integrierten
Schließbart 10 ermöglicht wird. D. h.,
ein Schließvorgang, insbesondere in Not- und Gefahrensituationen,
wird auch dann ermöglicht, wenn auf der jeweils anderen
Seite des Doppelschließzylinders 1 bereits ein
Schlüssel steckt.
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Gegenüber
der in der 6 wiedergegebenen Stellung ist
bei dem Doppelschließzylinder 1 gemäß den 8 und 9 der
Schlüssel 8 mit dem rechten Zylinderkern 4 (einschließlich
des Schließteils 11 mit dem Schließbart 10)
um 90° gegenüber seiner Grundstellung nach 6 gedreht.
Dabei steht wiederum die rechte Kupplungshälfte 29 einerseits
mit dem Schlitz 23 am Ende des Zylinderkerns 4 und
andererseits über die Nasen 34 mit den Nuten 36 in
der Mittelwand 35 des Schließteils 11 in
formschlüssigem Eingriff. Einer derartig verdrehten Stellung
des Schlüssels 8 begegnet man regelmäßig
bei von innen verschlossenen Türen, welche somit in Not-
und Gefahrensituationen eine echte Herausforderung bei zwingend
erforderlichem Zugang darstellen. Dazu wird unter gleichzeitig erfolgender
Einordnung der Stiftzuhaltungen nunmehr der Schlüssel 7 in
den linken Zylinderkern 3 eingeführt, wobei der Kupplungsstift 40 des
Schlüssels 7 zunächst in Kontakt mit
der linken Kupplungshälfte 28 gelangt. Diese Kupplungshälfte 28 kann
jedoch nicht in axialer Richtung auf der Achse 27 verschoben
werden, da deren Nasen 33 mit den Nuten 36 in
der Mittelwand 35 des Schließteils 11 nicht
fluchten, sondern die Kupplungshälfte 28 lediglich
an die Mittelwand 35 angedrückt wird. Dadurch
wird gleichzeitig der Kupplungsstift 40 gegen die Kraft
seines Federelements 39 in die Sackbohrung 38 an
der Spitze 37 des Schlüssels 7 gedrückt,
wodurch das Federelement 39 eine entsprechend Vorspannung
erfährt. Nachfolgend wird der linke Schlüssel 7 mit
dem Zylinderkern 3 solange gedreht, bis die linke Kupplungshälfte 28 eine
analoge Stellung wie die rechte Kupplungshälfte 29 eingenommen
hat, so dass der vorspannte Kupplungsstift 40 die linke
Kupplungshälfte 28 durch axiale Verschiebung ebenfalls
zum Eingriff mit Nuten 36 in der Mittelwand 35 des
Schließteils 11 einschnappen lässt. Durch
die damit über den Doppelschließzylinder 1 einleitbare
Betätigung des Einsteckschlosses werden eine Türöffnung
und ein entsprechenden Zugang zum ehemals von innen verschlossenen
Raum ermöglicht.
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Weist
ein Schlüssel an seiner Spitze keinen erfindungsgemäßen
und hinsichtlich der Kraft der Feder und der Kraft des Federelements
entsprechend abgestimmten Kupplungsstift auf, wodurch dieser somit
auch keine Schließberechtigung besitzt, so kann ein Öffnen
des Einsteckschlosses bei einem auf der anderen Seite des Doppelschließzylinders
steckenden Schlüssen nicht erfolgen.
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Damit
wird eine Kupplungseinrichtung für einen Doppelschließzylinder
zur Verfügung gestellt, die bei uneingeschränkter
Gewährleistung der Not- und Gefahrenfunktion durch einen
die Schließberechtigung aufweisenden Schlüssel
gleichzeitig auch eine hohe Sicherheit gegen ein unberechtigtes
Nachschließen des Doppelschließzylinders absichert.
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- 1
- Doppelschließzylinder
- 2
- Zylindergehäuse
- 3
- Zylinderkern
- 4
- Zylinderkern
- 5
- Schlüsselkanal
- 6
- Schlüsselkanal
- 7
- Schlüssel
- 8
- Schlüssel
- 9
- Schließteilaussparung
- 10
- Schließbart
- 11
- Schließteil
- 12
- Ansatz
- 13
- Gewindebohrung
- 14
- Kernstift
- 15
- Feder
- 16
- Gehäusestift
- 17
- Schließkerbe
- 18
- Trennfuge
- 19
- Kerndrehfuge
- 20
- Aussparung
- 21
- Aussparung
- 22
- Schlitz
- 23
- Schlitz
- 24
- Stirnfläche
- 25
- Stirnfläche
- 26
- Kupplungsglied
- 27
- Achse
- 28
- Kupplungshälfte
- 29
- Kupplungshälfte
- 30
- Feder
- 31
- Flansch
- 32
- Flansch
- 33
- Nase
- 34
- Nase
- 35
- Mittelwand
- 36
- Nut
- 37
- Spitze
- 38
- Sackbohrung
- 39
- Federelement
- 40
- Kupplungsstift
- 41
- erster
Schaftabschnitt
- 42
- Lagerring
- 43
- zweiter
Schaftabschnitt
- 44
- Flansch
- 45
- Planseite
- 46
- Planseite
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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