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DE102009007553B4 - Kapsel für die Zubereitung einer Flüssigkeit, insbesondere eines Kaffeegetränks - Google Patents

Kapsel für die Zubereitung einer Flüssigkeit, insbesondere eines Kaffeegetränks Download PDF

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DE102009007553B4 DE102009007553A DE102009007553A DE102009007553B4 DE 102009007553 B4 DE102009007553 B4 DE 102009007553B4 DE 102009007553 A DE102009007553 A DE 102009007553A DE 102009007553 A DE102009007553 A DE 102009007553A DE 102009007553 B4 DE102009007553 B4 DE 102009007553B4
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Abstract

Kapsel für die Zubereitung einer Flüssigkeit, insbesondere eines Kaffeegetränks, mit einem Gehäuse (12), welches becherförmig ausgestaltet ist, das einen Boden (16) und gegenüberliegend einen gestuften Umfangsrand (14) umfasst, die durch eine Mantelfläche (17) zueinander beabstandet sind, mit einem becherförmigen Einsatz (18), der im Gehäuse (12) angeordnet ist und mit einer Siegelfolie (21), welche das Gehäuse (12) und den darin eingesetzten Einsatz (18) verschließt, dadurch gekennzeichnet, – dass der becherförmige Einsatz (18) als Filtereinsatz mit einem Boden (28) und einer siebförmigen Mantelfläche (41) ausgebildet ist und der Boden (28), die Mantelfläche (41) und die Siegelfolie (21) einen Pulveraufnahmeraum (26) bilden, – dass ein zentraler Einlauf (23) vorgesehen ist, der den Boden (28) des Einsatzes (18) durchquert und dass ein Auslauf (24) mit mehreren Austrittsöffnungen (58) ausgebildet ist, die dem gestuften Umfangsrand (14) zugeordnet sind, und – dass der becherförmige Einsatz (18) einen in den Pulveraufnahmeraum (26) ragenden...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kapsel für die Zubereitung einer Flüssigkeit, insbesondere eines Kaffeegetränks, wie Kaffee, Espresso oder dergleichen, bei der die Flüssigkeit mittels zumindest geringem Druck durch eine in der Kapsel vorhandene Pulversubstanz gefördert wird.
  • Aus der WO 2008/148834 A1 geht eine Kapsel für die Zubereitung einer Flüssigkeit, insbesondere eines Kaffeegetränks hervor, welche ein becherförmiges Gehäuse umfasst, das mit einer Siegelfolie verschlossen ist. In dem becherförmigen Gehäuse ist ein becherförmiger Einsatz zur Aufnahme einer Pulversubstanz vorgesehen. Dieser Einsatz weist eine zentrale Zuführöffnung auf, wobei der becherförmige Einsatz derart in das Gehäuse eingesetzt ist, dass die zentrale Zuführöffnung in der gleichen Ebene, wie die am Außenumfang des Gehäuses angeordneten Auslassöffnungen ausgebildet sind. Der becherförmige Einsatz weist eine siebförmige Mantelfläche auf, die dessen Boden mit dem zentralen Einsatz zum Boden des Gehäuses beabstandet. Solche Kapseln werden in eine Brühvorrichtung eingesetzt, welche während dem Brühen in Rotation versetzt werden. Dadurch erfolgt nach dem Zuführen der Brühflüssigkeit über die zentrale Zuführöffnung in den Pulverraum ein radiales Nachaußenströmen, wobei gleichzeitig über die kegelförmige Gehäusewand die Flüssigkeit nach oben zum Kapselrand geführt wird, so dass die gebrühte Flüssigkeit über die Auslassöffnungen abgeführt werden kann. Dieses Brühsystem ermöglicht zwar einen einfachen Aufbau einer Kapsel, jedoch ist der Aufbau der Brüheinheit konstruktiv aufwendig.
  • Aus der EP 1 837 294 B1 ist eine Kapsel für die Zubereitung von Getränken bekannt, welche ein becherförmiges Gehäuse umfasst, in dem ein becherförmiger Einsatz zur Aufnahme einer Pulversubstanz vorgesehen ist. Der becherförmige Einsatz weist an einem die Flüssigkeit zuführseitigen Ende eine umlaufende Rinne auf, die einen Rand des becherförmigen Einsatzes außerhalb umgibt. Dieser Rand weist gegenüber einer äußeren umlaufenden Randkante wellenförmige Vertiefungen auf. Gegenüberliegend sind am Boden des becherförmigen Einsatzes Ablauföffnungen vorgesehen. Das Gehäuse umgibt den becherförmigen Einsatz und ist mit einer Siegelfolie abgedeckt, wobei die Siegelfolie auch die umlaufende Rinne und den becherförmigen Einsatz umgibt. Eine solche Kapsel wird in eine Brüheinheit eingesetzt. Beim Schließen der Brüheinheit wird auslaufseitig auf der Unterseite der Kapsel zentral ein Dorn der Brüheinheit in den Kapselboden eingeführt, wodurch das Gehäuse von außen durchstochen wird. Der Dorn kommt in einer Vertiefung im Boden des becherförmigen Einsatzes zur Anlage. Einlaufseitig wird die Siegelfolie nur in dem Bereich teils durchstochen, der die umlaufende Rinne schließt. Anschließend wird eine Flüssigkeit, insbesondere heißes Wasser, der Rinne zugeführt. Durch die bogensegmentartige Aussparung zwischen der Siegelfolie und der wellenförmigen Vertiefung am oberen Rand des becherförmigen Einsatzes strömt die Flüssigkeit gleichmäßig radial von außen nach innen in den Pulveraufnahmeraum und kann über die am Boden angeordneten Ablauföffnungen abfließen. Somit wird die zuzubereitende Flüssigkeit radial von außen dem becherförmigen Einsatz zugeführt und gleichmäßig über Öffnungen im Boden aus dem Einsatz sowie über einen zentralen Ablauf aus der Brühgruppe herausgeführt.
  • Diese Anordnung weist den Nachteil auf, dass ein schnelles und gleichmäßiges Zuführen der Flüssigkeit in den becherförmigen Einsatz zum Zubereiten der Flüssigkeit nicht gegeben ist, da das ringförmige Volumen der umlaufenden Rinne größer als die bogensegmentförmigen Aussparungen ausgebildet ist. Darüber hinaus erfolgt durch die radial von außen in den becherförmigen Einsatz einströmende Flüssigkeit erst nach und nach eine vollständige Durchtränkung der im Einsatz enthaltenen Pulversubstanz. Insbesondere wird ein zentraler Bereich im becherförmigen Einsatz nahe der Siegelfolie kaum mit Flüssigkeit durchsetzt.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Kapsel vorzuschlagen, welche eine schnelle und gleichmäßige Durchströmung einer Pulversubstanz für die Zubereitung der Flüssigkeit ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Kapsel gelöst, die einen becherförmigen Einsatz als Filtereinsatz mit einem Boden und einer siebförmigen Mantelfläche umfasst, wobei der Filtereinsatz zur Aufnahme der Pulversubstanz vorgesehen und mit einer Siegelfolie verschlossen ist. Die Zuführung der Flüssigkeit in den becherförmigen Einsatz erfolgt über einen zentralen Einlauf, der den Boden des Einsatzes durchquert. Der zentrale Einlauf weist einen in den Pulverraum ragenden siebförmigen oder maschenförmigen Kanal auf, dessen Innenraum pulversubstanzfrei ist. Durch diesen in den Pulverraum hineinragenden und zumindest teilweise den Pulverraum durchquerenden Kanal wird eine Flüssigkeitssäule zentral dem Pulverraum zugeführt werden, so dass vom Kanal aus eine radiale Ausströmrichtung der Flüssigkeit erfolgt beziehungsweise angesteuert wird. Dadurch erfolgt gleichmäßig über den Umfang des Kanals verteilt in radialer Richtung nach außen verlaufend eine Strömung der Flüssigkeit, um die Pulversubstanz aufzulösen oder zu extrahieren.
  • Das Abfließen der zubereiteten Flüssigkeit erfolgt über zumindest eine Auslassöffnung, die im Bereich eines gestuften Umfangsrandes des Gehäuses auslassseitig vorgesehen ist.
  • Durch diese Ausgestaltung wird ermöglicht, dass eine Flüssigkeit zentral dem Pulveraufnahmeraum zugeführt und im Pulveraufnahmeraum gleichmäßig in einen Bereich von insbesondere 360° in radialer Richtung nach außen strömen kann, so dass die Flüssigkeit durch die siebförmige Mantelfläche hindurchdringt und zu der zumindest einen Auslassöffnung am gestuften Umfangsrand gelangt, über welche die zubereitete Flüssigkeit austritt und in einem Auffangbehältnis zur weiteren Verwendung aufgefangen werden kann. Durch diese Flüssigkeitsführung wird eine gleichmäßige Durchströmung des Pulveraufnahmeraumes und somit in kurzer Zeit eine Zubereitung der Flüssigkeit bei vollständiger Benetzung der gesamten Pulversubstanz ermöglicht.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass sich der zumindest teilweise im Pulverraum erstreckende siebförmige Kanal bis auf Höhe der Austrittsöffnungen zentral durch den Pulveraufnahmeraum hindurch erstreckt. Durch die zentrale Zuführung über den Kanal werden auch Bereiche innerhalb des Pulveraufnahmeraumes mit Flüssigkeit benetzt und durchdrungen, welche am gegenüberliegenden Ende des Einlaufes liegen.
  • Der sieb- oder maschenförmige Kanal ist bevorzugt trichterförmig ausgebildet und weist vorzugsweise an seinem in den Pulveraufnahmeraum hineinragenden Ende eine geschlossene Stirnseite oder einen becherförmigen Endabschnitt auf. Durch die trichterförmige Anordnung werden eine hinreichend schnelle Zuführung der Flüssigkeit als auch ein gleichmäßiger Druckaufbau zum radialen Ausströmen der Flüssigkeit ermöglicht. Durch das insbesondere geschlossene stirnseitige Ende wird die Siegelfolie von der die zumeist unter Druck eingeführten Flüssigkeit nicht beschädigt, welche als Verschluss des Pulverraumes dient. Diese Stirnseite trägt auch zum radialen Austritt der Flüssigkeit aus dem Kanal bei. Insbesondere ist durch den becherförmigen Endabschnitt ein versteifter Endabschnitt ausgebildet.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Boden des becherförmigen Einsatzes beziehungsweise des Filtereinsatzes und vorzugsweise der Boden des Gehäuses konkav ausgebildet sind und der Einlauf vorzugsweise einen Einlaufdorn umfasst, der in der Höhe kleiner als die Vertiefung des konkaven Bodens ausgebildet ist. Dadurch wird eine kompakte und stapelbare Gehäuseanordnung der Kapsel geschaffen, da der Einlaufdorn gegenüber einem eben ausgebildeten Boden oder einer ringförmigen Hufstellfläche in das Gehäuse hineinversetzt angeordnet ist.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist am Umfangrand des konkaven Bodens des Gehäuses eine Siegelfolie vorgesehen, welche den Einlaufdorn überdeckt. Durch den nach innen versetzt angeordneten Einlaufdorn kann somit auch eine geschlossene Kapsel ausgebildet ist, welche von innen nach außen beim Einsetzen in die Brüheinheit beziehungsweise Brüheinrichtung aufgestoßen wird. Gleichzeitig sind der Einlaufdorn und der becherförmige Einsatz beziehungsweise Filtereinsatz vor Verschmutzungen durch die Siegelfolie geschützt.
  • Zur kostengünstigen Herstellung des becherförmigen Einsatzes ist bevorzugt vorgesehen, dass der Einlass, welcher vorzugsweise den Einlaufdorn und den siebförmigen Kanal umfasst, einstückig an dem becherförmigen Einsatz angeformt ist. Dadurch kann dieser Filtereinsatz beispielsweise als Kunststoffspritzgussteil hergestellt werden.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist ein im Boden des Gehäuses vorgesehener Öffnungsrand, der den Einlauf, insbesondere den Einlaufdorn, umgibt, flüssigkeitsdicht zum Boden des Filtereinsatzes angeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass eine über den Einlauf zuzuführende Flüssigkeit nicht zwischen den Boden des Gehäuses und den Boden des Filtereinsatzes zum äußeren Randbereich des Gehäuses gelangt sowie über einen zwischen der Mantelfläche des Einsatzes und dem Gehäuse gebildeten Umfangsspalt zu den Austrittsöffnungen geführt wird. Vielmehr wird sichergestellt, dass die gesamte zugeführte Flüssigkeit den becherförmigen Einsatz durchströmt.
  • Der becherförmige Einsatz weist bevorzugt an der äußeren Mantelfläche nach außen abstehende Längsrippen auf. Dadurch kann sich der becherförmige Einsatz während dem Zuführen der Flüssigkeit, die zumeist unter Druck, insbesondere bis zu 16 bar, beispielsweise beim Brühen von Espresso, zugeführt wird, sich an einer Gehäuseinnenwand des Gehäuses abstützen, wodurch gleichzeitig ein Spalt zwischen der äußeren Mantelfläche und der inneren Gehäusewand gebildet wird und aufrechterhalten bleibt, damit die Flüssigkeit zu den Austrittsöffnungen gelangen kann. Alternativ können solche längs hervorstehende Rippen an der Gehäuseinnenwand angeordnet sein. Die Höhe der Längsrippen bestimmt bevorzugt die Breite des Fließspaltes der Flüssigkeit zwischen dem Gehäuse und dem becherförmige Einsatz.
  • Des Weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass der becherförmige Einsatz am stirnseitigen, dem Boden gegenüberliegenden Ende eine ringförmige Stegfläche aufweist, die radial nach außen gerichtet ist. Diese ringförmige Stegfläche bildet einen umlaufenden Randabschluss des becherförmigen Einsatzes, um daran eine Siegelfolie anzubringen und den Pulveraufnahmeraum zu schließen. An dieser Stegfläche kann die Siegelfolie verklebt oder verschweißt werden.
  • Radial nach außen versetzt und an die Stegfläche sich anschließend weist der becherförmige Einsatz bevorzugt eine höckerförmige Erhöhung auf, welche in dem gestuften Umfangsrand des Gehäuses angeordnet ist. Die Erhöhung weist eine umlaufende Ringfläche auf, in der insbesondere die Austrittsöffnungen vorgesehen sind. Durch diese Anordnung wird ein Eingriffsraum für eine Brüheinheit geschaffen, um die Kapsel kontrolliert aufzusetzen und zentriert zu den jeweiligen Austrittsöffnungen in der Brüheinrichtung zu positionieren.
  • Besonders bevorzugt ist innerhalb der höckerförmigen Erhöhung nach unten gerichtet ein Auslaufdorn jeder Austrittsöffnung zugeordnet, der von einer Siegelfolie, die an einem äußeren Umfangsrandendabschnitt und der Stegfläche befestigt ist, überdeckt wird. Somit kann wiederum ein Aufstoßen der Siegelfolie von innen nach außen beim Einsetzen der Kapsel in die Brüheinheit erfolgen. Gleichzeitig sind die Austrittsöffnungen durch die Siegelfolie sicher verschlossen. Durch diese nach innen versetzt angeordneten Auslaufdorne ist wie bei dem Einlaufdorn analog über die gesamte auslaufseitige Stirnseite der Kapsel eine ebene Fläche zum Aufbringen einer Siegelfolie vorgesehen. Gleichzeitig kann dadurch auch die Stapelbarkeit verbessert werden.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung sieht an einer Außenseite der höckerförmigen Erhöhung oder an einer Innenseite des gestuften Umfangsrandes des Gehäuses radial nach außen verlaufende Längsrippen vor, die eine Fließspaltbreite zu den Austrittsöffnungen bestimmen. Dadurch kann während dem Verbinden des Gehäuses zum filterförmigen oder becherförmigen Einsatz ein Verschließen der Austrittsöffnung durch den gestuften Umfangsrand verhindert werden, wodurch ein konstanter Schließspalt über den gesamten Umfang aufrechterhalten bleibt.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die höckerförmige Erhöhung durch die Breite der Stegfläche zur Mantelfläche des becherförmigen Einsatzes beabstandet und die Austrittsöffnungen erhöht gegenüber der Stegfläche angeordnet, so dass ein rinnenförmiger Stauraum ausgebildet ist. Durch diesen umlaufenden rinnenförmigen Stauraum kann eine Art Beruhigungszone geschaffen werden, so dass gegebenenfalls durch die siebförmige Mantelfläche des becherförmigen Einsatzes hindurchtretende Pulverpartikel oder Schwebstoffpartikel sich darin absetzen können.
  • Der äußerste Umfangsrandendabschnitt des Gehäuses ist bevorzugt scheibenförmig ausgebildet und insbesondere radial nach außen gerichtet. Dieser Umfangsrandabschnitt dient als Dichtung, so dass eine Brühkammer der Brüheinrichtung radial nach außen abgedichtet wird.
  • Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Beispiele näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Kapsel,
  • 2 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie II-II gemäß 1,
  • 3 eine erste perspektivische Explosionsdarstellung der Bestandteile der Kapsel gemäß 1,
  • 4 eine weitere schematische Explosionsdarstellung schräg von oben auf die Bestandteile der Kapsel gemäß 1,
  • 5 eine schematisch vergrößerte Detailansicht des Details A in 2,
  • 6 eine schematisch vergrößerte Detailansicht des Details B in 2,
  • 7 eine schematisch vergrößerte Detailansicht des Details C in 2,
  • 8 eine schematisch vergrößerte Seitenansicht des Details D in 2,
  • 9 eine schematisch vergrößerte perspektivische Ansicht des Details D in 2 und
  • 10 eine schematische Schnittdarstellung der Kapsel gemäß 1 in einer Brüheinrichtung.
  • In 1 ist eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Kapsel 11 dargestellt. Die 2 zeigt eine schematische Schnittdarstellung entlang der Linie II-II in 1.
  • Solche Kapseln 11 können vielfältig eingesetzt werden. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung wird diese Kapsel 11 zur Zubereitung eines Getränks eingesetzt, wobei hierfür in der Kapsel 11 eine Pulversubstanz als extrahierbare Substanz oder eine lösbare Substanz eines Produktes, wie beispielsweise gefriergetrocknete Produkte, Produkte in Pulverform oder in einer anderen wasserlöslichen Form, vorhanden ist, so dass eine zumindest unter geringem Druck stehende Flüssigkeit beim Hindurchführen der Flüssigkeit aus der Pulversubstanz einzelne Substanzen extrahiert oder die Pulversubstanz zumindest teilweise auflöst. Bevorzugt wird in die Kapsel 11 Kaffeepulver als Pulversubstanz zur Zubereitung eines Kaffeegetränks oder eines Espressos eingebracht.
  • Unter dem Begriff „Pulversubstanz” ist sowohl eine extrahierbare Substanz als auch eine lösbare Substanz zu verstehen.
  • Es können für diese Kapsel ebenso weitere Anwendungsbereiche sowohl in der Nahrungsmittelindustrie, beispielsweise zur Zubereitung von Soßen, Suppen oder dergleichen, als auch beispielsweise in der Medizin, beispielsweise zur Anreicherung von Infusionen, vorgesehen sein. In solchen Fällen kann die Kapsel eine lösliche Substanz aufnehmen, so dass eine hindurchgeführte Flüssigkeit die lösliche Substanz zumindest teilweise auflöst und/oder aufnimmt und somit die Flüssigkeit angereichert oder aufbereitet wird. Ebenso können weitere Anwendungen vorgesehen sein, bei denen beispielsweise diese Kapsel ein lösliches oder extrahierbares Produkt umfasst, wobei beim Hindurchführen von Flüssigkeit ein sehr geringer Anteil der löslichen oder extrahierbaren Substanz aufgelöst oder extrahiert wird, so dass eine größere Menge an Flüssigkeit über einen längeren Zeitraum aufbereitet werden kann.
  • Bei den Flüssigkeiten kann es sich beispielsweise bei der Zubereitung von Kaffee oder Espresso um Wasser oder destilliertes Wasser handeln, welches erhitzt ist. In sonstigen Anwendungsfällen kann die Flüssigkeit, die der Kapsel zugeführt wird, bereits vorbehandelt, aufbereitet oder ein Gemisch aus mehreren einzelnen Substanzen darstellen.
  • Die erfindungsgemäße Kapsel 11 umfasst ein Gehäuse 12, welches becherförmig ausgebildet ist und an einer unteren Stirnseite 13 einen gestuften Umfangsrand 14 vorsieht. Das Gehäuse 12 umfasst dem Umfangsrand 14 gegenüberliegend bevorzugt einen Boden 16, der durch eine beispielsweise leicht kegelförmige Mantelfläche 17 zum Umfangsrand 14 beabstandet ist.
  • Der becherförmige Einsatz 18 ist bevorzugt aus Kunststoff oder als Kunststoffspritzgussteil ausgebildet. Das Gehäuse 12 kann ebenfalls aus Kunststoff vorgesehen sein. Alternativ kann das Gehäuse 12 auch aus einer Folie, insbesondere einer Metallfolie oder dergleichen, hergestellt werden.
  • In dem Gehäuse 12 ist ein becherförmiger Einsatz 18 als Filterelement eingesetzt, wie dies beispielsweise aus den perspektivischen Explosionsdarstellungen gemäß den 3 und 4 hervorgeht. Das Gehäuse 12 wird am Boden 16 mit einer Siegelfolie 19 und an der gegenüberliegenden Stirnseite 13 mit einer weiteren, zumindest am Umfangsrand 14 befestigten Siegelfolie 21 verschlossen. Somit besteht diese Kapsel 11 bevorzugt aus nur vier Bestandteilen, wobei in einfacher Weise der becherförmige Einsatz 18 in das Gehäuse 12 einsetzbar ist und anschließend ein am Boden 16 vorgesehener Einlauf 23 und ein an der gegenüberliegenden Stirnseite 13 vorgesehener Auslauf 14 sowie ein durch den becherförmigen Einsatz 18 gebildeter Pulveraufnahmeraum 26 durch die Siegelfolie 19 und 21 verschlossen wird. Eine solche Kapsel 11 erfüllt somit sämtliche Anforderungen, das heißt, dass die Pulversubstanz hygienisch abgeschlossen verpackt, die Kapsel 11 gut stapelbar und eine einfache Handhabung ermöglicht ist. Durch den asymmetrischen Aufbau der Kapsel 11 zwischen dem an der oberen Stirnseite des Gehäuses 12 angeordneten Boden 16 und dem an der unteren Stirnseite 13 angeordneten Umfangsrand 14 ist für den Benutzer auch die Ausrichtung der Kapsel 11 zum Einsetzen in eine Brüheinrichtung leicht zu erkennen.
  • Beim Zusammenführen des Einsatzes 18 und dem Gehäuse 12 liegt ein Boden 28 des Einsatzes 18 am Boden 16 des Gehäuses 12 an, wie dies aus den 2 und 5 hervorgeht. Alternativ kann anstelle des Bodens 16 auch nur ein Umfangsrandabschnitt oder eine Schulter am Gehäuse 12 vorgesehen sein, der nur am äußeren Rand des Bodens 28 des Einsatzes 18 angreift. Bevorzugt sind sowohl der Boden 28 als auch der Boden 18 konkav gewölbt, so dass deren Wandabschnitte über weite Bereiche bündig aneinander liegen. Durch die konkave Ausbildung des Bodens 28 und des Bodens 18 wird ein Umfangsrand 34 an dem Gehäuse 12 einlaufseitig gebildet, der zur Befestigung der Siegelfolie 19 dient. Dadurch kann die Siegelfolie 19 die durch den konkaven Boden 18 und Boden 28 gebildete Vertiefung überspannen und abdecken.
  • Am Boden 28 des Einsatzes 12 ist der Einlauf 23 angeordnet, wie dies näher in 6 dargestellt ist. Dieser umfasst einen auf die Siegelfolie 19 zuweisenden Einlaufdorn 29 und in entgegengesetzter Richtung einen in den Pulveraufnahmeraum 26 gerichteten Kanal 31. Bevorzugt sind der Einlaufdorn 29 und der Kanal 31 einstückig an dem Einsatz 18 angeformt. Alternativ können diese Elemente auch einzeln, beispielsweise durch eine Steck- oder Pressverbindung, miteinander verbunden werden. Der Einlaufdorn 29 weist eine geschrägte Stirnseite 32 auf, wodurch eine Einstechkante 33 ausgebildet ist und die Siegelfolie 19 von innen nach außen aufgestoßen werden kann. Am Außenumfang des Einlaufdornes 29 ist des Weiteren eine Erhöhung oder eine Wulst angeformt, welche zur abdichtenden Anordnung eines Flüssigkeitszulaufes dient.
  • Der Boden 16 des Gehäuses 12 weist eine Öffnung mit einem Öffnungsrand 36 auf, der ein Hindurchtreten des Einlaufdornes 29 ermöglicht. Der Öffnungsrand 36 liegt bevorzugt flüssigkeitsdicht an dem Boden 28 an. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass der Öffnungsrand 36 mit dem Boden 28 verklebt, verschweißt oder vercrimpt ist.
  • Der sich in dem Pulveraufnahmeraum 26 erstreckende Kanal 31 ist bevorzugt sieb- oder maschenförmig ausgebildet, so dass die in den Pulveraufnahmeraum 26 eingebrachte Pulversubstanz nicht in den Zuführraum des Kanals 31 beziehungsweise dessen Innenraum gelangen kann. Der Kanal 31 verbleibt vorzugsweise pulversubstanzfrei. Im Ausführungsbeispiel ist der Kanal 31 konisch ausgebildet, der sich zur Stirnseite 13 des Gehäuses 12 hin beziehungsweise auslaufseitig verjüngt. Das in dem Pulveraufnahmeraum 26 angebrachte Ende des Kanals 31 kann als stirnseitige Endplatte ausgebildet oder, wie dies näher in 7 dargestellt ist, als ein topf- oder napfförmiger Endabschnitt 37 vorgesehen sein. Dadurch wird ein einfaches Befüllen des Pulveraufnahmeraumes 26 ermöglicht sowie die zumeist mit Druck in den Kanal 31 eingebrachte Flüssigkeit in Axialrichtung vollständig abgebremst, so dass die über den Einlauf 23 in die Kapsel 11 eintretende Flüssigkeit gleichmäßig über den Umfang des Kanals 31 verteilt aus diesem radial nach außen austritt und den Pulveraufnahmeraum 26 in radialer Richtung gleichförmig durchströmt. Dies ist beispielsweise durch die Pfeile in 2 schematisch gezeigt.
  • Die Flüssigkeit gelangt zur kegelförmigen Mantelfläche 41 des Einsatzes 18, die als siebförmige Mantelfläche 41 ausgebildet ist. Die Maschengröße der siebförmigen Mantelfläche 41 ist dabei bevorzugt auf die Pulversubstanz, sofern gewünscht, angepasst, so dass die Pulversubstanz zurückgehalten und die Flüssigkeit hindurchtreten kann. In Abhängigkeit der aufzunehmenden Pulversubstanz beziehungsweise deren Korngröße oder Mahlstärke können entsprechend ausgebildete Einsätze 18 vorgesehen sein, bei der der prinzipielle Aufbau gemäß den 2 bis 4 beibehalten ist, jedoch die Durchtrittsöffnungen im Kanal 31 und die Maschenweite der Mantelfläche 41 entsprechend angepasst sind.
  • Nachdem die Flüssigkeit durch die Mantelfläche 41 des Einsatzes 18 hindurchgetreten ist, gelangt die auf- oder zubereitete Flüssigkeit in einen Fließspalt 43, der zwischen der Mantelfläche 41 des Einsatzes 18 und der Mantelfläche 17 des Gehäuses 12 gebildet ist. Dies geht beispielsweise vergrößert dargestellt aus 5 hervor. Bevorzugt ist die zur Mantelfläche 41 des Einsatzes 18 weisende Gehäuseinnenwand 44 eben ausgebildet, so dass die auf- oder zubereitete Flüssigkeit schnell und ohne großen Widerstand daran abfließen kann. Der Fließspalt 43 wird bevorzugt durch Längsrippen 46 gebildet, die an einer Außenseite der Mantelfläche 41 des Einsatzes 18 bevorzugt angeformt sind. Diese Längsrippen 46 dienen auch als Abstützung gegenüber der Gehäuseinnenwand 44, sofern Flüssigkeit mit hohem Druck zum Durchströmen der Kapsel 11 beaufschlagt ist.
  • Anschließend gelangt die zubereitete Flüssigkeit am Ende des Fließspaltes 43 in einen Stauraum 48, der gemäß den 9 und 10 vergrößert dargestellt ist. Der Stauraum 48 wird durch einen stirnseitigen Umfangswand 49 des Einsatzes 18, eine sich daran anschließende und radial nach außen gerichtete Stegfläche 50 sowie eine daran sich anschließende höckerförmige Erhöhung 52 gebildet. Diese höckerförmige Erhöhung 52 ist wiederum von dem gestuften Umfangsrand 14 umschlossen, wobei zwischen der höckerförmigen Erhöhung 52 und dem Umfangsrand 14 ein Fließspalt 54 ausgebildet ist, der wiederum durch Längsrippen 46 bestimmt ist. Diese Längsrippen 55 sind sternförmig radial nach außen ausgerichtet und auf einer umlaufenden Ringfläche 56 der höckerförmigen Erhöhung 52 vorgesehen. In der umlaufenden Ringfläche 56 sind bevorzugt mehrere Austrittsöffnungen 58 vorgesehen, die den Auslauf 24 bilden.
  • Die von dem Fließspalt 43 in den Stauraum 48 gelangende zubereitete Flüssigkeit kann sich dort aufstauen, gelangt anschließend über den Fließspalt 54 zu den Austrittsöffnungen 58 und wird aus der Kapsel 11 über einen an den Austrittsöffnungen 58 angeordneten Auslaufdorn 60 aus der Kapsel 11 herausgeführt. Innerhalb dieses Strömungsweges der zubereiteten Flüssigkeit dient der Stauraum 48 zur Aufnahme von mitgeführten Partikeln oder Schwebstoffen.
  • Der Auslaufdorn 60 weist analog zum Einlaufdorn 29 eine angeschrägte Stirnseite 61 auf, so dass eine Einstechkante 62 ausgebildet ist, um die Siegelfolie 21 von innen aufzustechen. Radial außerhalb zu den Austrittsöffnungen 58 sind ein Wandabschnitt 64 der höckerförmigen Erhöhung 52 und ein parallel dazu verlaufender Wandabschnitt 65 des gestuften Umfangsrandes 14 flüssigkeitsdicht aneinander liegend angeordnet. Diese Wandabschnitte 64, 65 können verklebt, verschweißt oder vercrimpt sein. An diesen Wandabschnitt 65 des gestuften Umfangsrande schließt sich ein weiterer radial äußerster Umfangsrandendabschnitt 67 an, der bevorzugt auch als Dichtelement ausgebildet ist, um eine radiale Abdichtung nach außen innerhalb der Brüheinrichtung zu bilden.
  • Die Siegelfolie 21 ist bevorzugt an dem radial äußeren Umfangsrandendabschnitt 67 des gestuften Umfangsrandes 14 sowie an der Stegfläche 50 befestigt, insbesondere verklebt oder verschweißt. Dadurch wird zum einen der Auslaufdorn 60 innerhalb der höckerförmigen Erhöhung 52 geschützt aufgenommen, und zum anderen kann der Pulveraufnahmeraum 26 sicher und getrennt von den Auslauföffnungen verschlossen werden.
  • In 10 ist beispielsweise eine Gebrauchssituation der Kapsel 11 in einer Brüheinrichtung 71 dargestellt, welche bevorzugt ein Brühkammeroberteil 72 und ein Brühkammerunterteil 73 umfasst, die zum Einbringen der Kapsel 11 voneinander entfernt oder zumindest das Brühoberteil oder das Brühunterteil 72, 73 geöffnet werden kann. Beispielsweise kann die Kapsel 11 auf das Brühkammerunterteil 73 aufgesetzt werden, wobei an dem Brühkammerunterteil 73 angeordnete Abflusskanäle 75 entgegen der Aufsetzrichtung der Kapsel 11 weisende Stutzen 77 aufweist, die nach dem Einsetzen oder Aufsetzen der Kapsel 11 auf das Brühkammerunterteil 73 den Auslaufdorn 60 umgeben. Während der Aufsetzbewegung wird die Siegelfolie 21 gegen die Einstechkante 62 des Auslaufdornes 60 gedrückt und somit automatisch beim Einsetzen der Kapsel 11 geöffnet. Der Stutzen 77 weist bevorzugt an seinem Außenumfang Zentrierflächen 78 auf, die an einer Innenseite der höckerförmigen Erhöhung 52 anliegen und eine sichere Aufnahme des Auslaufdornes 60 ermöglichen.
  • Anschließend erfolgt das Zuführen des Brühkammeroberteils 72 zum Brühkammerunterteil 73. Ein Zulauf 81 im Brühkammeroberteil 72 ist dabei in einer konvexen Kontur 82 vorgesehen, welche komplementär zum konkaven Boden 16 des Gehäuses 12 beziehungsweise des Bodens 28 des Einsatzes 18 ausgebildet ist. Dadurch wird automatisch beim Zuführen des Brühkammeroberteils 72 zum Brühkammerunterteil 73 ein Aufstoßen der Siegelfolie 19 durch den Einlaufdorn 29 von innen nach außen bewirkt. Die Kontur des Brühkammeroberteils 72 ist an die Außenkontur des Gehäuses 12 angepasst, so dass das Gehäuse 12 bündig in einer Brühkammer 84 der Brühkammereinrichtung 71 anliegt.
  • Gleichzeitig ist vorgesehen, dass der Zulauf 81 an dem Wulst 35 des Einlaufdornes 29 liegt oder über diesen überstülpt ist, so dass eine Dichtung zwischen dem Einlaufdorn 29 und dem Zulauf 81 gegeben ist. Analoges kann für den Auslaufdorn 60 und den Stutzen 77 gelten.
  • Im geschlossenen Zustand der Brühkammereinrichtung 71 stützt sich die Siegelfolie 21 an einem Brühkammerboden 86 des Brühkammerunterteils 73 ab, so dass beim Auftreten eines Innendruckes aufgrund der unter Druck eingebrachten Flüssigkeit ein Aufbrechen der Siegelfolie 21 durch den Brühkammerboden 84 als Gegenlager verhindert ist.
  • Der Brüheinrichtung 71 wird im geschlossenen Zustand Flüssigkeit über den Zulauf 81 zugeführt. Diese gelangt zentral über den Einlauf 23 beziehungsweise den Einlaufdorn 29 und den sich daran anschließenden Kanal 31 zentral in den Pulveraufnahmeraum 26. Von dort aus strömt die Flüssigkeit gleichförmig radial nach außen und wird durch die Pulversubstanz hindurchgedrückt. Nach dem Austreten der Flüssigkeit aus dem Einsatz 18 durch die Mantelfläche 41 hindurch gelangt die zubereitete Flüssigkeit entlang der Fließspalte 43, 54 zu den Austrittsöffnungen 58 und wird von dort aus über die Abflusskanäle 75 zu einem nicht näher dargestellten Ausguss geführt.

Claims (14)

  1. Kapsel für die Zubereitung einer Flüssigkeit, insbesondere eines Kaffeegetränks, mit einem Gehäuse (12), welches becherförmig ausgestaltet ist, das einen Boden (16) und gegenüberliegend einen gestuften Umfangsrand (14) umfasst, die durch eine Mantelfläche (17) zueinander beabstandet sind, mit einem becherförmigen Einsatz (18), der im Gehäuse (12) angeordnet ist und mit einer Siegelfolie (21), welche das Gehäuse (12) und den darin eingesetzten Einsatz (18) verschließt, dadurch gekennzeichnet, – dass der becherförmige Einsatz (18) als Filtereinsatz mit einem Boden (28) und einer siebförmigen Mantelfläche (41) ausgebildet ist und der Boden (28), die Mantelfläche (41) und die Siegelfolie (21) einen Pulveraufnahmeraum (26) bilden, – dass ein zentraler Einlauf (23) vorgesehen ist, der den Boden (28) des Einsatzes (18) durchquert und dass ein Auslauf (24) mit mehreren Austrittsöffnungen (58) ausgebildet ist, die dem gestuften Umfangsrand (14) zugeordnet sind, und – dass der becherförmige Einsatz (18) einen in den Pulveraufnahmeraum (26) ragenden siebförmigen oder maschenförmigen Kanal (31) aufweist, dessen Innenraum pulversubstanzfrei ist, – so dass in dem Gehäuse (12) eine Flüssigkeitsführung vorgesehen ist, bei der die zentral in den becherförmigen Einsatz (18) zugeführte Flüssigkeit in radialer Richtung den Pulveraufnahmeraum (26) durchströmt, anschließend nach außen durch die siebförmige Mantelfläche (41) hindurch zu den Austrittsöffnungen (58) gelangt und austritt.
  2. Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (31) sich bis auf eine Höhe der Austrittsöffnungen (58) zentral durch den Pulveraufnahmeraum (26) erstreckt.
  3. Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (31) trichterförmig ausgebildet ist, der sich vom Einlauf (23) aus in den Pulveraufnahmeraum (26) hinein verjüngt und vorzugsweise an seinem dem Einlauf (23) gegenüberliegenden Ende eine geschlossene Stirnseite oder einen becherförmigen Endabschnitt (37) aufweist.
  4. Kapsel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (28) des becherförmigen Einsatzes (18), vorzugsweise der Boden (16) des Gehäuses (12), konkav ausgebildet ist und insbesondere der Einlauf (23) einen Einlaufdorn (29) umfasst, der in der Höhe kleiner als die Vertiefung des konkaven Bodens (16, 28) ausgebildet ist.
  5. Kapsel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass am Umfangsrand (34) des konkaven Bodens (16) des Gehäuses (12) eine Siegelfolie (19) vorgesehen ist, welche den Einlaufdorn (29) überdeckt.
  6. Kapsel nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (31) und vorzugsweise der Einlaufdorn (29) einstückig an dem becherförmigen Einsatz (18) angeformt sind.
  7. Kapsel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein im Boden (16) des Gehäuses (12) vorgesehener Öffnungsrand (36), der den Einlauf (23) umgibt, flüssigkeitsdicht zum Boden (28) des becherförmigen Einsatzes (18) angeordnet ist.
  8. Kapsel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der becherförmige Einsatz (18) an der äußeren Mantelfläche (41) nach außen abstehende Längsrippen (46) aufweist oder dass das Gehäuse (12) an seiner Gehäuseinnenwand (44) nach innen ragende Längsrippen (46) aufweist und die Höhe der Längsrippen (46) die Breite eines Fließspaltes (43) für die Flüssigkeit zwischen dem Gehäuse (12) und dem becherförmigen Einsatz (18) bestimmen.
  9. Kapsel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der becherförmige Einsatz (18) an seinem stirnseitigen, dem Boden (28) gegenüberliegenden Ende am Umfangsrand (49) eine ringförmige Stegfläche (50) aufweist, die vorzugsweise radial nach außen gerichtet ist.
  10. Kapsel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der becherförmige Einsatz (18) radial außerhalb der Stegfläche (50) und sich daran anschließend eine höckerförmige Erhöhung (52) aufweist, welche vom gestuften Umfangsrand (14) abgedeckt ist, wobei die höckerförmige Erhöhung (52) vorzugsweise eine umlaufende Ringfläche (56) aufweist, in der die Austrittsöffnungen (58) vorgesehen sind.
  11. Kapsel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Austrittsöffnung (58) ein Auslaufdorn (60) zugeordnet ist, der innerhalb der höckerförmigen Erhöhung (52) angeordnet und von der Siegelfolie (21) abgedeckt ist, welche vorzugsweise an einem äußeren Umfangsrandabschnitt (47) und der Stegfläche (50) befestigt ist.
  12. Kapsel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Außenseite der höckerförmigen Erhöhung (52) oder an einer Innenseite des gestuften Umfangsrandes (14) radial nach außen verlaufende Längsrippen (46) vorgesehen sind, die die Breite eines Fließspaltes (54) zwischen der höckerförmigen Erhöhung (52) und dem Umfangsrand (14) zu den Austrittsöffnungen (58) bestimmen.
  13. Kapsel nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die höckerförmige Erhöhung (52) durch die Breite der Stegfläche (50) zur Mittelfläche (41) des becherförmigen Einsatzes (18) beabstandet angeordnet ist und die Austrittsöffnungen (58) erhöht gegenüber der Stegfläche (50) angeordnet sind, so dass ein rinnenförmiger Stauraum (48) ausgebildet ist.
  14. Kapsel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein äußerer Umfangsrandabschnitt (67) scheibenförmig ausgebildet und vorzugsweise radial nach außen ausgerichtet ist.
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