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DE102009007051B3 - Fahrzeugsitz, insbesondere Kraftfahrzeugsitz - Google Patents

Fahrzeugsitz, insbesondere Kraftfahrzeugsitz Download PDF

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DE102009007051B3 DE200910007051 DE102009007051A DE102009007051B3 DE 102009007051 B3 DE102009007051 B3 DE 102009007051B3 DE 200910007051 DE200910007051 DE 200910007051 DE 102009007051 A DE102009007051 A DE 102009007051A DE 102009007051 B3 DE102009007051 B3 DE 102009007051B3
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Abstract

Bei einem Fahrzeugsitz (1), insbesondere einem Kraftfahrzeugsitz, mit einer Basis (11), wenigstens einer an der Basis (11) mittels eines ersten Gelenks (A) angelenkten vorderen Schwinge (15), einem mittels eines zweiten Gelenks (B) an der vorderen Schwinge (15) angelenkten Sitzkissen (3), wenigstens einem an der Basis (11) mittels eines dritten Gelenks (C) angelenkten Fuß (21), der mit der Basis (11) verriegelbar ist, einer mittels eines Beschlags (7) am Fuß (21) angelenkten Lehne (5), und einer Kopplung zwischen dem Sitzkissen (3) und der Lehne (5), wobei der Fahrzeugsitz (1) von wenigstens einer zur Personenbeförderung geeigneten Gebrauchsstellung in wenigstens eine Nichtgebrauchsstellung überführbar ist, ist als Kopplung zwischen dem Sitzkissen (3) und der Lehne (5) eine hintere Schwinge (25), die mittels eines vierten Gelenks (D) am Fuß (21) und mittels eines fünften Gelenks (E) am Sitzkissen (3) angelenkt ist, und eine Koppel (45), die mittels eines sechsten Gelenks (F) an der hinteren Schwinge (25) und mittels eines siebten Gelenks (G) an der Lehne (5) oder einem damit fest verbundenen Bauteil angelenkt ist, vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz, insbesondere einen Kraftfahrzeugsitz, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentaspruches 1.
  • Die zweiten und/oder dritten Sitzreihen von Multifunktionsfahrzeugen (MPV), wie beispielsweise Vans oder Großraumlimousinen, sind in der Regel so ausgestaltet, dass der Innenraum variabel auf einen Personen- oder Gütertransport einstellbar ist. Aus der EP 1 387 779 B1 ist beispielsweise ein Fahrzeugsitz der eingangs genannten Art bekannt, der aus einer Gebrauchsstellung in eine Einstiegsstellung mit verbesserter Zugänglichkeit der hinteren Sitzreihe oder in eine Tischstellung mit horizontale geklappter Lehne überführbar ist. Es besteht eine Kopplung zwischen Sitzkissen und Lehne, indem das Sitzkissen, d. h. seine Struktur, am hinteren Ende direkt an der Lehne oberhalb des Beschlags angelenkt ist. Beim Übergang in die Tisch- oder Bodenstellung, welche durch Entriegeln des Beschlags eingeleitet wird, senkt die vorklappende Lehne das Sitzkissen – unter Beibehaltung seiner horizontalen Ausrichtung – leicht ab. Beim Übergang in die Einstiegsstellung, welcher durch Entriegeln des Fußes eingeleitet wird, wird das Sitzkissen nur vorne relativ stark abgesenkt, so dass es beinahe den Boden berührt.
  • Die DE 100 55 205 A1 zeigt einen Fahrzeugsitz mit einer Basis, einer an der Basis angelenkten vorderen Schwinge, einer ebenfalls an der Basis angelenkten hinteren Schwinge einem an der vorderen Schwinge angelenkten Sitzkissen, und einer an der Basis angelenkten und mit dieser verriegelbaren Lehne. Eine Kopplung zwischen dem Sitzkissen und der Lehne, besteht aus der hinteren Schwinge, einem an der Basis angelenkten, zweiarmigen Hebel, einem Lenker, welcher an einem Arm der hebels und der hinteren Schwinge angelenkt ist, und einer Koppel, welche am anderen Arm des Hebels und an der Lehne angelenkt ist. Der Fahrzeugsitz ist von wenigstens einer zur Personenbeförderung geeigneten Gebrauchsstellung in eine Bodenstellung als Nichtgebrauchsstellung überführbar.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Alternative zum Fahrzeugsitz der eingangs genannten Art zu schaffen, die höherfest und bezüglich der Nichtgebrauchsstellung flexibler ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Fahrzeugsitz mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Indem die Kopplung zwischen Sitzkissen und Lehne aus zwei Getriebegliedern besteht, können die Bewegungen von Sitzkissen und Lehne vielfältiger und gezielter ausgelegt werden. Mit der zusätzlichen Schwinge kann – in Abhängigkeit der Auslegung – insbesondere die Bewegung des Sitzkissens und dessen Endposition gezielt gesteuert und beeinflusst werden. Somit lassen sich Nichtgebrauchsstellungen erreichen, die mit bekannten Kinematiken nicht realisierbar sind. Gegenüber dem Stand der Technik bewegt sich – bei gleichem Schwenkwinkel des Fußes (und damit der Lehne) das Sitzkissen nicht so weit nach vorne und unten. Bei der Bodenstellung kann mit dem gleichen Schwenkwinkel der Lehne eine vergleichbare Endposition erreicht werden. Beim Frontcrash besteht ein Festigkeitsvorteil, da die zusätzliche Schwinge Druckkräfte aufnimmt. Auch für die Dauerbetriebsbelastung besteht ein Festigkeitsvorteil, da die zusätzliche Schwinge Quer- und Druckkräfte aufnimmt. Selbstverständlich ist auch die Übertragung von Zugkräften möglich, auch jeweils mittels der Koppel.
  • Indem die Basis vorzugsweise wenigstens ein Sitzschienenpaar aufweist, kann die Sitzlängsposition fein gestuft, gegebenenfalls nahezu stufenlos, eingestellt werden. Es können dabei herkömmliche Sitzschienenpaare verwendet werden, bei denen beispielsweise die beiden im wesentlichen U-förmig profilierten Sitzschienen mit ihren nach innen bzw. nach außen gebogenen Längsrändern einander wechselseitig hintergreifen. Durch die Verwendung von solchen Serienprodukten können die Herstellungskosten des Fahrzeugsitzes verringert werden.
  • Im folgenden ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels ohne Polster in einer Gebrauchsstellung,
  • 2 eine 1 entsprechende Ansicht des Ausführungsbeispiels in der Einstiegsstellung, und
  • 3 eine 1 entsprechende Ansicht des Ausführungsbeispiels in der Bodenstellung.
  • Ein Fahrzeugsitz 1 für eine mittlere oder hintere Sitzreihe eines Kraftfahrzeuges, beispielsweise eines Vans, weist ein Sitzkissen 3 und eine Lehne 5 auf, welche mittels Beschlägen 7 in ihrer Neigung relativ zum Sitzkissen 3 einstellbar ist. In einer vereinfachten Ausführung sind einer oder beide Beschläge 7 einfache Gelenke, die wenigstens indirekt verriegelbar sind. Bei den nachfolgenden Richtungsangaben wird davon ausgegangen, dass der Fahrzeugsitz 1 in Vorwärtsfahrtrichtung im Kraftfahrzeug angeordnet ist, wobei in einer zur Personenbeförderung geeigneten Gebrauchsstellung des Fahrzeugsitzes 1 sich die Lehne 5 am hinteren Ende des Sitzkissen 3 befindet. Unter dem Begriff Sitzkissen 3 soll die gesamte Baugruppe, bestehend aus einer Struktur und einem bezogenen Polster, verstanden werden. Soweit Bauteile am Sitzkissen 3 angelenkt sind, ist hierunter eine Anlenkung an der Struktur des Sitzkissens 3 zu verstehen.
  • Im folgenden wird der Einfachheit halber nur die linke Fahrzeugsitzseite des im wesentlichen symmetrischen Fahrzeugsitzes 1 beschrieben, und zwar zunächst in einer speziellen Gebrauchsstellung, nämlich der Designstellung, in welcher die Lehne 5 um beispielsweise 23° gegenüber der Vertikalen nach hinten geneigt ist. Der Fahrzeugsitz 1 weist eine mit der Struktur des Kraftfahrzeuges verbundene Basis 11 auf. Das Sitzkissen 3 ist mittels einer vorderen Schwinge 15 gelenkig mit der Basis 11 verbunden, indem diese vordere Schwinge 15 an beiden Enden mit Gelenken versehen ist, von denen ein erstes Gelenk A die Anlenkung an der Basis 11 und ein zweites Gelenk B die Anlenkung am vorderen Ende des Sitzkissens 3 bildet.
  • Die Basis 11 ist im Ausführungsbeispiel als ein (in Fahrtrichtung ausgerichtetes) Sitzschienenpaar ausgebildet, welches die Möglichkeit einer Längseinstellung des Fahrzeugsitzes 1 eröffnet, wobei auf der rechten Fahrzeugsitzseite, also quer zuf Fahrtrichtung versetzt, ein gleiches Sitzschienenpaar angeordnet ist. Die Basis 11 kann aber alternativ als ein einziges, fest mit der Fahrzeugstruktur verbundenes Bauteil ausgebildet oder die Fahrzeugstruktur selber oder eine Mischform aus den vorgenannten Möglichkeiten sein. Die verschiedenen Varianten der Basis 11 können auch zu einem Baukastensystem zusammengefasst sein. Die Basis 11 weist vorliegend eine direkt mit der Fahrzeugstruktur verbundene erste Sitzschiene 11a und eine relativ zu dieser in Längsrichtung verschiebliche zweite Sitzschiene 11b auf. Die beiden im wesentlichen U-förmig profilierten Sitzschienen 11a und 11b hintergreifen einander wechselseitig mit ihren nach innen bzw. nach außen gebogenen Längsrändern und sind – mittels einer an sich bekannten Schienenverriegelung – miteinander verriegelbar. Zur Anlenkung der vorderen Schwinge 15 steht von der zweiten Sitzschiene 11b ein Adapter 11c nach oben ab. Vorliegend ist der Adapter 11c an der zweiten Sitzschiene 11b befestigt, jedoch kann er auch einstückig mit dieser ausgebildet oder zu einem vorderen Fuß weitergebildet sein, welcher lösbar mit der zweiten Sitzschiene 11b verriegelbar sein kann.
  • Ein (hinterer) Fuß 21 ist an der Basis 11 in Fahrtrichtung hinter der vorderen Schwinge 15 angeordnet. Der Fuß 21 ist (an seinem vorderen Ende) mittels eines dritten Gelenks C direkt an der Basis 11 angelenkt, vorliegend am vorhandenen Adapter 11c, alternativ an einem weiteren, gesondert ausgebildeten Adapter der Basis 11. Der Fuß 21 ist außerdem lösbar mit der Basis 11 verriegelt, vorliegend mittels eines am Fuß 21 angebrachten Schlosses 23 und eines an der Basis 11 angebrachten Gegenelementes 11d, beispielsweise einem am Adapter 11c angebrachten Schließbügel oder Bolzen, das räumlich vom dritten Gelenk C beabstandet ist. In einer Abwandlung sind das dritte Gelenk C, das Schloss 23 und sein Gegenelement 11d durch einen weiteren Beschlag ersetzt. In einer weiteren Abwandlung sind die Positionen von Schloss 23 und Gegenelement 11d vertauscht.
  • Am Fuß 21 ist auch ein erstes Beschlagteil des Beschlages 7 angebracht, während ein relativ zum ersten Beschlagteil um die Lehnenschwenkachse L schwenkbares und mit diesem verriegelbares zweites Beschlagteil des Beschlages 7 an der Lehne 5 befestigt ist. Als Beschläge können an sich bekannte Lehneneinstellbeschläge, wie beispielsweise in der WO 00/44582 A1 offenbarte Rastbeschläge oder in der DE 199 38 666 B4 offenbarte Getriebebeschläge, zum Einsatz kommen, welche der Neigungseinstellung und dem Freischwenken der Lehne dienen.
  • Das Sitzkissen 3 ist mittels einer hinteren Schwinge 25 gelenkig mit dem Fuß 21 verbunden, indem diese hintere Schwinge 25 an beiden Enden mit Gelenken versehen ist, von denen ein viertes Gelenk D die Anlenkung am Fuß 21 und ein fünftes Gelenk E die Anlenkung am hinteren Ende des Sitzkissens 3 bildet. Das vierte Gelenk ist vom dritten Gelenk C beabstandet und in der Gebrauchsstellung vorzugsweise hinter und unterhalb desselben angeordnet. Die vier Gelenke A, B, D und E definieren ein (erstes) Viergelenk, dessen vier Getriebeglieder die Basis 11 mit dem Fuß 21, die beiden Schwingen 15 und 25 und das Sitzkissen 3 sind. Dabei nehmen die beiden Schwingen 15 und 25 zueinander eine von der Parallelität abweichende Ausrichtung ein, was durch unterschiedliche Längen unterstützt wird.
  • Zwischen dem besagten (ersten) Viergelenk, welches dem Bewegen des Sitzkissens 3 dient, und der Lehne 5 ist eine Koppel 45 vorgesehen. Die Koppel 45 ist einerseits mittels eines sechsten Gelenks F an der hinteren Schwinge 25 und andererseits mittels eines siebten Gelenks G an der Lehne 5 (oder einem damit fest verbundenen Bauteil, beispielsweise einem Beschlagteil des Beschlags 7, oder an dem Verbindungselement eines solchen Bauteils mit der Lehne 5) angelenkt. Das sechste Gelenk F ist zwischen dem vierten Gelenk D und dem fünften Gelenk E angeordnet, vorliegend gegenüber der Verbindungslinie nach hinten versetzt. Damit definieren das vierte Gelenk D, das fünfte Gelenk E und das sechste Gelenk F ein Dreieck. Das siebte Gelenk G ist in der Gebrauchsstellung vorzugsweise deutlich oberhalb und ein wenig hinter der Lehnenschwenkachse L angeordnet. Die Koppel 45 und die hintere Schwinge 25 bilden eine Kopplung zwischen Sitzkissen 3 und Lehne 5. Im Falle eines Crashs dient die Koppel 45 als Kraftübertragungsmittel, um Crashkräfte, die auf das Sitzkissen 3 wirken, vom – im Ausführungsbeispiel unverriegelten – Viergelenk zum Fuß 21 und weiter in die Basis 11 zu leiten. Entsprechendes gilt für den Heckcrash.
  • Bei der Neigungseinstellung der Lehne 5 wird auf jeder Fahrzeugsitzseite der Beschlag 7 entriegelt, die Lehne 5 um die Lehnenschwenkachse L in die gewünschte Stellung geschwenkt, und dann jeder Beschlag 7 wieder verriegelt. Die Koppel 45 zwingt die hintere Schwinge 25 zu einer kleinen Schwenkbewegung um das vierte Gelenk D, bewegt also das zuvor beschriebene Viergelenk. Dadurch ändert sich auch die Neigung des Sitzkissens 3 etwas. Die Lehne 5 kann auch flach nach hinten geschwenkt werden, so dass der Fahrzeugsitz 1 eine Liegestellung einnimmt.
  • Zum Überführen des Fahrzeugsitzes 1 in eine Einstiegsstellung als eine ausgezeichnete Nichtgebrauchsstellung, in welcher der Zugang zu einer hinteren Sitzreihe erleichtert ist, wird das Schloss 23 entriegelt. Der Fuß 21 schwenkt nun um das dritte Gelenk C nach oben. Der Beschlag 7 bleibt währenddessen jeweils verriegelt. Zum einen neigt sich dadurch die Lehne 5 nach vorne. Zum anderen stehen außer der Lehne 5 auch die Koppel 45 und infolge dessen auch die hintere Schwinge 25 in starrer Anordnung relativ zum Fuß 21. Nun definieren das erste Gelenk A, das zweite Gelenk B, das drittes Gelenk C und das fünfte Gelenk E ein zweites Viergelenk zum Bewegen des Sitzkissens 3. Der Fuß 21 drückt mit der hinteren Schwinge 25 das Sitzkissen 3 am hinteren Ende etwas nach oben. Das Sitzkissen 3 schwenkt aufgrund seiner Anlenkung mittels der vorderen Schwinge 15 am vorderen Ende etwas nach unten. Insgesamt ergibt sich eine ungefähr horizontale Ausrichtung des Sitzkissens 3, wenn die Einstiegsstellung erreicht ist. Optional kann die Einstiegsstellung verriegelbar sein, indem beispielsweise zwischen zwei Getriebgliedern des zweiten Viergelenks eine an sich bekannte Verriegelungsvorrichtung vorgesehen ist oder das Schloss 23 mit einem zweiten Gegenelement verriegelt. Hierzu sind Schlösser mit zwei Klinkenmäulern bevorzugt, wie sie beispielsweise in der DE 101 57 211 A1 offenbart sind. Die Rückkehr in die zuvor eingenommene Gebrauchsstellung erfolgt in umgekehrter Reihenfolge der beschriebenen Schritte.
  • Zum Überführen des Fahrzeugsitzes 1 in eine zusammengeklappte, flache Bodenstellung (Flat-Floor-Position) als eine weitere ausgezeichnete Nichtgebrauchsstel lung, in welcher ein vergrößerter Laderaum zur Verfügung steht, wird die Lehne 5 nach Entriegeln des Beschlags 7 nach vorne geklappt. Wie bei der Neigungseinstellung zwingt die Koppel 45 die hintere Schwinge 25 zu einer Schwenkbewegung um das vierte Gelenk D und treibt damit das erste Viergelenk zum Bewegen des Sitzkissens 3 an, um damit das Sitzkissen 3 abzusenken. Die Koppel 45 ist gekrümmt ausgebildet, um ein Einschneiden in den Polsterbereich der Lehne 5 bzw. ersatzweise das Vorsehen eines Polsterspaltes zu vermeiden. Mit der Annäherung an die Bodenstellung, in welcher die Rückseite der Lehne 5 sich wenigstens näherungsweise in der Horizontalen befindet, legt sich die Lehne 5 auf das Sitzkissen 3. Die Sicherung dieser zusammengeklappten Bodenstellung erfolgt durch Verriegeln des Beschlags 7. Die Rückkehr in die zuvor eingenommene Gebrauchsstellung erfolgt nach dem Entriegeln des Beschlags 7 in umgekehrter Reihenfolge der beschriebenen Schritte.
  • 1
    Fahrzeugsitz
    3
    Sitzkissen
    5
    Lehne
    7
    Beschlag
    11
    Basis
    11a
    erste Sitzschiene
    11b
    zweite Sitzschiene
    11c
    Adapter
    11d
    Gegenelement
    15
    vordere Schwinge
    21
    Fuß
    23
    Schloss
    25
    hintere Schwinge
    45
    Koppel
    A
    erstes Gelenk
    B
    zweites Gelenk
    C
    drittes Gelenk
    D
    viertes Gelenk
    E
    fünftes Gelenk
    F
    sechstes Gelenk
    G
    siebtes Gelenk
    L
    Lehnenschwenkachse

Claims (13)

  1. Fahrzeugsitz, insbesondere Kraftfahrzeugsitz, mit einer Basis (11), wenigstens einer an der Basis (11) mittels eines ersten Gelenks (A) angelenkten vorderen Schwinge (15), einem mittels eines zweiten Gelenks (B) an der vorderen Schwinge (15) angelenkten Sitzkissen (3), wenigstens einem an der Basis (11) mittels eines dritten Gelenks (C) angelenkten Fuß (21), der mit der Basis (11) verriegelbar ist, einer mittels eines Beschlags (7) am Fuß (21) angelenkten Lehne (5), und einer Kopplung zwischen dem Sitzkissen (3) und der Lehne (5), wobei der Fahrzeugsitz (1) von wenigstens einer zur Personenbeförderung geeigneten Gebrauchsstellung in wenigstens eine Nichtgebrauchsstellung überführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass als Kopplung zwischen dem Sitzkissen (3) und der Lehne (5) eine hintere Schwinge (25), die mittels eines vierten Gelenks (D) am Fuß (21) und mittels eines fünften Gelenks (E) am Sitzkissen (3) angelenkt ist, und eine Koppel (45), die mittels eines sechsten Gelenks (F) an der hinteren Schwinge (25) und mittels eines siebten Gelenks (G) an der Lehne (5) oder einem damit fest verbundenen Bauteil angelenkt ist, vorgesehen ist, wobei bei verriegeltem Fuß (21) das erste Gelenk (A), das zweite Gelenk (B), das vierte Gelenk (D) und das fünfte Gelenk (E) ein erstes Viergelenk zur Bewegung des Sitzkissens (3) definieren, wobei bei verriegeltem Beschlag (7) der Fuß (21), die hintere Schwinge (25), die Koppel (45) und die Lehne (5) in einer starren Anordnung zueinander stehen, und wobei die Koppel (45) im Crashfall als Kraftübertragungsmittel dient, um auf das Sitzkissen (3) wirkende Crashkräfte vom ersten Viergelenk zum Fuß (21) und weiter in die Basis (11) zu leiten.
  2. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß (21) mittels eines Schlosses (23) und eines Gegenelements (11d) mit der Basis (11) verriegelbar ist, wobei das Schloss (23) und das Gegenelement (11d) insbesondere vom dritten Gelenk (C) räumlich beabstandet sind.
  3. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte Gelenk (C) und das vierte Gelenk (D) voneinander beabstandet sind.
  4. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das vierte Gelenk (D), das fünfte Gelenk (E) und das sechste Gelenk (F) ein Dreieck definieren.
  5. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Nichtgebrauchsstellungen eine Einstiegsstellung zur Erleichterung des Zugangs und eine zusammengeklappte Bodenstellung zur Vergrößerung des Laderaums vorgesehen sind.
  6. Fahrzeugsitz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zum Übergang in die Bodenstellung der Beschlag (7) entriegelt und die Lehne (5) vorgeschwenkt wird, wobei die vorschwenkende Lehne (5) mittels der Koppel (45) das Viergelenk (A, B, D, E) antreibt, welches das Sitzkissen (3) absenkt.
  7. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Neigungseinstellung zwischen verschiedenen Gebrauchsstellungen der Beschlag (7) entriegelt, die Lehne (5) geschwenkt und der Beschlag (7) anschließend wieder verriegelt wird.
  8. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei verriegeltem Beschlag (7) das erste Gelenk (A), das zweite Gelenk (B), das dritte Gelenk (C) und das fünfte Gelenk (E) ein zweites Viergelenk zum Bewegen des Sitzkissens (3) bilden.
  9. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Übergang in die Einstiegsstellung der Fuß (21) entriegelt und samt Lehne (5) vorgeschwenkt wird.
  10. Fahrzeugsitz nach Anspruch 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass der vorschwenkende Fuß (21) das zweite Viergelenk (A, B, C, E) zum Bewegen des Sitzkissens (3) antreibt.
  11. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis (11) wenigstens eine mit der Fahrzeugstruktur zu verbindende erste Sitzschiene (11a) und eine relativ zur ersten Sitzschiene (11a) in Längsrichtung verschiebliche und mit dieser verriegelbare zweite Sitzschiene (11b) aufweist.
  12. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis (11) einen Adapter (11c) aufweist, an welchem die vordere Schwinge (15) und der Fuß (21) angelenkt sind, wobei der Adapter (11c) insbesondere an einer zweiten Sitzschiene (11b) der Basis (11) befestigt oder einteilig mit dieser ausgebildet ist.
  13. Fahrzeugsitz nach Anspruch 2 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis (11) das Gegenelement (11d) für das Schloss (23) aufweist, wobei das Gegenelement (11d) am Adapter (11c) befestigt ist.
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