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DE102009005726A1 - System und Verfahren zur Herstellung von Mischprodukten - Google Patents

System und Verfahren zur Herstellung von Mischprodukten Download PDF

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DE102009005726A1
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Jean-Claude Bertoldi
Christian Oldendorf
Swen Weitemeier
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Sartorius AG
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Sartorius AG
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01GWEIGHING
    • G01G19/00Weighing apparatus or methods adapted for special purposes not provided for in the preceding groups
    • G01G19/22Weighing apparatus or methods adapted for special purposes not provided for in the preceding groups for apportioning materials by weighing prior to mixing them

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Abstract

System zur Herstellung von Mischprodukten (M) mit vorgegebenen Zieleigenschaften aus mischbaren, realen Ausgangspunkten (A, B, C), umfassend: - einen Satz maschinenlesbar codierter Rezepturen, die jeweils als wenigstens eine Rechenregel zur Bestimmung von Dosiervorgaben idealer Ausgangsprodukte (A', B', C') zur Herstellung eines der Mischprodukte (M) ausgestaltet sind, - eine Dosiervorrichtung mit einer Steuereinheit (16), einer Produktzuführeinheit und einer Dosismesseinheit, wobei die Steuereinheit (16) eingerichtet ist, eine für ein Mischprodukt (M) spezifische Rezeptur einzulesen, gemäß der Rezeptur Dosiervorgaben für die realen Ausgangsprodukte (A, B, C) zu bestimmen und die Produktzuführeinheit unter Überwachung durch die Dosismesseinheit anzusteuern, die realen Ausgangsprodukte (A, B, C) entsprechend den bestimmten Dosiervorgaben einem Mischbehälter (22) zuzuführen, dadurch gekennzeichnet, dass weiter für jedes reale Ausgangsprodukt (A, B, C) ein Satz maschinenlesbar codierter, rezeptunabhängiger Korrekturwerte (k1, k2, k3) umfasst ist und die Rezepturen derart parametrisiert sind, dass durch Zuweisung, während der Bestimmung der Dosiervorgaben, der Korrekturwerte (k1, k2, k3) als Parameterwerte an entsprechende Parameter der Rezepturen Abweichungen der realen Ausgangsprodukte (A, B, C) von den idealen Ausgangsprodukten (A', B', C') in Bezug auf die Zieleigenschaften des Mischproduktes (M) kompensierbar sind.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein System zur Herstellung von Mischprodukten mit vorgegebenen Zieleigenschaften aus mischbaren, realen Ausgangsprodukten, umfassend:
    • – einen Satz maschinenlesbar codierter Rezepturen, die jeweils als wenigstens eine Rechenregel zur Bestimmung von Dosiervorgaben idealer Ausgangsprodukte zur Herstellung eines der Mischprodukte ausgestaltet sind,
    • – eine Dosiervorrichtung mit einer Steuereinheit, einer Produktzuführeinheit und einer Dosismesseinheit, wobei die Steuereinheit eingerichtet ist, eine für ein Mischprodukt spezifische Rezeptur einzulesen, gemäß der Rezeptur Dosiervorgaben für die realen Ausgangsprodukte zu bestimmen und die Produktzuführeinheit unter Überwachung durch die Dosismesseinheit anzusteuern, die realen Ausgangsprodukte entsprechend den bestimmten Dosiervorgaben einem Mischbehälter zuzuführen.
  • Die Erfindung bezieht sich weiter auf ein Verfahren zum dosierten Zuführen einer Mehrzahl mischbarer, realer Ausgangsprodukte in einen Mischbehälter zur Herstellung eines Mischproduktes, umfassend die folgenden Schritte:
    • – Maschinelles Einlesen einer maschinenlesbar codierten Rezeptur, die als wenigstens eine Rechenregel zur Bestimmung von Dosiervorgaben idealer Ausgangsprodukte zur Herstellung des Mischproduktes ausgestaltet ist, durch eine Steuereinheit,
    • – Bestimmen der Dosiervorgaben für das Mischprodukt anhand der Rezeptur mittels der Steuereinheit,
    • – Zuführen der realen Ausgangsprodukte in den Mischbehälter unter Überwachung durch eine Dosismesseinheit, die die Zuführmenge jedes realen Ausgangsproduktes zum Mischbehälter misst.
  • Stand der Technik
  • Derartige Systeme und Verfahren sind bekannt aus der EP 1 377 803 B1 . Diese Druckschrift offenbart eine automatisierte Dosiervorrichtung zum Mischen von Substanzen, insbesondere von Farbstoffen.
  • In der Lackindustrie ist es üblich, dass Hersteller eine beschränkte Palette von Basislacken bereitstellen, die gemäß vorgegebenen Rezepturen zur Herstellung eines Ziellacks mit gewünschten Zieleigenschaften hinsichtlich Farbton, Effekt, etc. gemischt werden. Der Mischvorgang wird typischerweise in einem Lackierbetrieb vollzogen, der vom Hersteller sowohl die Basislacke als auch Rezepturen für eine Vielzahl von Ziellacken bezieht. Die hierzu verwendeten Dosiervorrichtungen weisen eine prozessorgestützte, digitale Datenverarbeitungsvorrichtung auf, die die häufig auch als Mischformeln bezeichneten Rezepturen einlesen und in konkrete Steuerbefehle für eine Zuführeinheit umrechnen kann, die die Grundstoffe, d. h. insbesondere die Basislacke, mengengenau einem Mischbehälter in dem der Mischlack angemischt wird, zuführt. Die Zuführung erfolgt typischerweise geregelt, d. h. die Aktivität der Zuführeinheit wird gemäß den Messergebnissen einer rückgekoppelten Dosismesseinheit, die insbesondere einen gravimetrischen Sensor umfasst, angesteuert. Die Rezepturen, die als maschinenlesbar, insbesondere digital codierte Formeln oder Rechenregeln die relativen Anteile der Basislacke am Mischlack definieren, werden bei der bekannten Vorrichtung von einem zentralen Datenserver über eine drahtlose Kommunikationsverbindung eingelesen.
  • Aus der DE 10 2005 031 269 B3 ist eine vergleichbare Vorrichtung bekannt, bei der die Rezepturen jedoch mittels einer Transponderleseeinheit von lokalen, mobilen Datenspeichern, die als Transponder ausgebildet sind, eingelesen werden.
  • Nachteilig bei den bekannten Systemen ist, dass Herstellungstoleranzen bei der Herstellung der Basislacke im Wesentlichen unberücksichtigt bleiben. Die Rezepturen sind jeweils auf Basis definierter Referenzlacke komponiert. Diese werden im Kontext der vorliegenden Beschreibung als ”ideal” bezeichnet. Im Gegensatz dazu werden die tatsächlich zur Herstellung des Mischproduktes verwendeten Produkte als ”real” bezeichnet. Die Bezeichnung ”ideal” soll hier nicht bedeuten, dass es sich um idealisierte Produkte mit unrealistischen Eigenschaften handelt. Vielmehr sind Referenzprodukte mit durchaus realen Eigenschaften gemeint, die jedoch bei der Herstellung der Ausgangsprodukte, insbesondere der Basislacke, jeweils nur innerhalb unvermeidlicher Toleranzgrenzen reproduziert werden können.
  • Eigenschaften, in denen nominell identische Basislacke chargenweise variieren können, sind beispielsweise die Pigmentfarbe, die Pigmentgröße, der Festkörpergehalt innerhalb eines Lackes, Farbstärke, Deckvermögen und Polarität der Pigmente. Typischerweise haben Lackhersteller ihre Fertigungsprozesse soweit im Griff, dass die Toleranzen in der Regel nicht zu auffälligen Unterschieden von Zieleigenschaften von Mischlacken führen, die gemäß derselben Rezeptur aus Basislacken unterschiedlicher Chargen gemischt wurden. Dies gilt jedenfalls, wenn zu lackierende Objekte, beispielsweise Kraftfahrzeuge, vollständig lackiert werden. Im Rahmen von Instandsetzungslackierungen jedoch, wo ein ursprünglicher Lack und ein Reparaturlack in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander aufgetragen werden, können die genannten Fertigungstoleranzen bereits ausreichen, geringfügige Unterschiede zwischen den einzelnen Lackierungsbereichen für das menschliche Auge erkennbar zu machen. Dieses Problem tritt insbesondere bei sog. Effektlacken auf, die einem aktuellen Trend in der Automobilindustrie entsprechen.
  • Eine weitere Verringerung der Fertigungstoleranzen ist für die Lackindustrie wirtschaftlich unattraktiv. Allerdings sind die Eigenschaften der Basislacke bei der Herstellung durchaus detailliert messbar, sodass die Abweichungen der realen Lacke von den idealen Lacken in den realen Eigenschaften den Herstellern bekannt sein können. Die hieraus resultierende, theoretische Möglichkeit für jeden Mischlack eine Vielzahl von Rezepturen zur Verfügung zu stellen, die die gemessenen Eigenschaften aller Basislack-Chargen berücksichtigen, ist aufgrund der erheblichen Menge von Kombinationen praktisch nicht durchführbar (die Anzahl der Rezepturen für jeden Mischlack entspräche dem Produkt der Anzahlen aller Herstellungschargen aller verwendeten Basislacke – und dies bei der unüberschaubaren Menge an unterschiedlichen Mischlacken).
  • In der Praxis behilft sich der typische Lackierbetrieb damit, dass er zunächst den Mischlack gemäß vorgegebener Rezeptur anmischt, auf einen Probenträger aufträgt und nach dem Trocknen mit dem nachzubildenden Originallack vergleicht, Abweichungen durch erfahrungsbasiertes Beimischen von Basislacken kompensiert, wobei mehrere Zyklen des Anmischens, Auftragens und Vergleichens durchlaufen werden können. Dies ist zeitaufwendig, ungenau und im Hinblick auf die hohen Preise der Basislacke kostenintensiv, da in der Regel zu große Lackmengen angemischt werden.
  • Aufgabenstellung
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, gattungsgemäße Systeme und Verfahren derart weiterzubilden, dass die Kompensation von Fertigungstoleranzen einfacher, genauer und kostengünstiger erfolgen kann.
  • Darlegung der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 dadurch gelöst, dass für jedes reale Ausgangsprodukt ein Satz maschinenlesbar codierter, rezepturunabhängiger Korrekturwerte umfasst ist und die Rezepturen derart parametrisiert sind, dass durch Zuweisung, während der Bestimmung der Dosiervorgaben, der Korrekturwerte als Parameterwerte an entsprechende Parameter der Rezepturen Abweichungen der realen Ausgangsprodukte von den idealen Ausgangsprodukten in Bezug auf die Zieleigenschaften des Mischproduktes kompensierbar sind.
  • Weiter wird die Aufgabe in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 8 dadurch gelöst, dass rezepturunabhängige, für Abweichungen der realen Ausgangsprodukte von den idealen Ausgangsprodukten repräsentative Korrekturwerte maschinell eingelesen und bei dem Schritt des Bestimmens der Dosiervorgaben die Korrekturwerte von der Steuereinheit entsprechenden Parametern der Rezeptur als Parameterwerte zugeordnet werden.
  • Mit anderen Worten schlägt die Erfindung vor, die maschinenlesbar, insbesondere digital codierten Rezepturen so zu gestalten, dass die gemessenen Abweichungen der realen Ausgangsprodukte, insbesondere der realen Basislacke, von den idealen Ausgangsprodukten, insbesondere den idealen oder Referenz-Basislacken in Form der rezepturunabhängigen Korrekturwerte Eingang finden. Diese Korrekturwerte sind jeder einzelnen Einheit der realen Ausgangsprodukte – wie beispielsweise in einem konkreten Behälter abgefüllt – eindeutig zuordenbar, da für jede Einheit bekannt ist, welcher Fertigungscharge sie entstammt und welche Eigenschaften und damit Korrekturfaktoren für diese Charge spezifisch sind. Die Korrekturfaktoren können somit jeder Einheit an Ausgangsprodukten mitgegeben werden, wobei diese Mitgabe auf unterschiedliche, weiter unten näher zu spezifizierende Weise erfolgen kann. Die entsprechend parametrisierten Rezepturen enthalten neben den üblichen Eingangswerten, wie insbesondere der benötigten Menge an Mischlack, die chargenspezifischen Korrekturfaktoren als weitere Eingangswerte.
  • Die Bereitstellung rezepturunabhängiger Korrekturfaktoren hat neben der Lösung der oben genannten Aufgabe den weiteren Vorteil, dass die Hersteller der Basislacke deren spezielle Eigenschaften nicht preisgeben müssen, um die Lackmischer in die Lage zu versetzen, die Fertigungstoleranzen der Basislacke zu kompensieren. Weder die Angabe absoluter Eigenschaften, wie Teilchengröße, Polarität, etc. noch die Angabe der Abweichungen von Standardwerten in der speziell vorliegenden Charge ist notwendig.
  • Die konkrete Art und Weise der Bestimmung von Korrekturwerten aus den physikalischen Produkteigenschaften der realen Ausgangsprodukte ist dem Fachmann in Ansehung des konkreten Einzelfalls überlassen. Weder kann, da die Erfindung nicht auf die Anwendung im Lackmischbereich beschränkt ist, ein alle denkbaren Ausgangsprodukte umfassendes Schema zur Bestimmung der Korrekturwerte angegeben werden, noch ist dies wirtschaftlich sinnvoll, da eine konkrete Angabe der Rechenregeln zur Ermittlung der Korrekturwerte aus den physikalischen Produkteigenschaften umgekehrt den Rückschluss von den Korrekturwerten auf die Produkteigenschaften, die typischerweise streng gehütete Betriebsgeheimnisse der Hersteller sind, zuließe. Andererseits liegt es im Rahmen des Fachwissens eines Durchschnittsfachmanns im jeweiligen Spezialgebiet, in Kenntnis der hier offenbarten Lehre entsprechende Rezepturen aufzustellen bzw. bestehende Rezepturen anzupassen.
  • Die einfachste Weise der Übermittlung der Korrekturwerte ist deren schriftliche Beifügung zu jeder Lieferung von Behältern mit realen Ausgangsprodukten, beispielsweise in Form einer Liste. Auch die Beifügung in Form eines maschinenlesbaren Strichcodes oder einer Datamatrix, z. B. am Behälter angebracht, ist möglich. Günstiger ist es jedoch, wenn das erfindungsgemäße System weiter einen Datenspeicher umfasst, in dem die Korrekturwerte hinterlegt und Chargenindikatoren zugeordnet sind, die jeweils eine Herstellungscharge eines realen Ausgangsproduktes repräsentieren. Dies erlaubt eine maschinelle Übertragung der Korrekturwerte, sofern die verwendete Dosiervorrichtung über entsprechend geeignete Einlesemittel verfügt. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass der Datenspeicher einen zentralen, über Internet zugänglichen Datenserver umfasst. Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens greift die mit Internetzugang ausgestattete Steuereinheit zum Einlesen der Korrekturwerte auf diesen zentralen Datenserver zu. Diese Variante erlaubt es den Herstellern der Basislacke, eine für ihre Kunden zugängliche Datenbank zu pflegen, in der für jede neue Charge, die über den Chargenindikator identifizierbar ist, die Korrekturwerte hinterlegt werden, die den Messungen der konkreten Produkteigenschaften entstammen. Im Mischbetrieb muss dann lediglich der typischerweise auf oder an den Behältern der Ausgangsprodukte angebrachte Chargenindikator ausgelesen und die entsprechenden Korrekturwerte abgerufen werden. Dies kann maschinell erfolgen, wobei das Erkennen des Chargenindikators beispielsweise durch Einlesen eines Strichcodes, einer Datamatrix oder Auslesen eines Transponders erfolgen kann.
  • Alternativ oder zusätzlich kann der Datenspeicher eine Vielzahl lokaler Teildatenspeicher umfassen, die jeweils an einem Lagerbehälter eines realen Ausgangsproduktes festgelegt sind und nur diejenigen Korrekturwerte enthalten, die das in dem Lagerbehälter befindliche, reale Ausgangsprodukt betreffen. Insbesondere kann der lokale Datenspeicher als ein Transponder ausgebildet sein, wobei die Dosiervorrichtung eine mit der Steuereinheit gekoppelte Transponderleseeinheit aufweist. Bei dieser Ausführungsform aktiviert die Steuereinheit bei Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Einlesen der Korrekturwerte die Transponderleseeinheit, die dann die Korrekturwerte aus dem Transponder ausliest.
  • Sind die Korrekturwerte eingelesen, können die Dosiervorgaben, gemäß denen die Produktzuführeinheit unter Überwachung der Dosismesseinheit angesteuert wird, unter Berücksichtigung dieser Korrekturwerte berechnet werden. Dies kann entweder auf direktem Wege erfolgen, wenn die Rezepturen entsprechend gestaltet sind. Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist jedoch eine indirekte Berücksichtigung der Korrekturwerte vorgesehen. Die Rechenregeln der Rezepturen definieren relative Anteile der Ausgangsprodukte und liefern im Ergebnis konkrete Angaben der Mengen der in den Mischbehälter zuzuführenden Ausgangsprodukte. Der Anteil jedes Ausgangsproduktes kann mit einem rezepturabhängigen Korrekturfaktor versehen sein, der spezielle Wechselwirkungen zwischen den konkret verwendeten Ausgangsprodukten berücksichtigt. Diese Korrekturfaktoren sind nicht mit den erfindungsgemäßen, rezepturunabhängigen Korrekturwerten zu verwechseln. Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden in einem vorgelagerten Berechnungsschritt die rezepturabhängigen Korrekturfaktoren aus den rezepturunabhängigen Korrekturwerten berechnet. Die so ermittelten Korrekturfaktoren werden in einem späteren Teilschritt entsprechenden Parametern in den auf die idealen Ausgangsprodukte bezogenen Mengenbestimmungs-Rechenregeln zugewiesen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden, speziellen Beschreibung und der Zeichnung.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • In der Zeichnung zeiget:
  • 1: eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Systems und Verfahrens.
  • Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
  • 1 zeigt in stark schematisierter und abstrahierter Weise das erfindungsgemäße Verfahren und das erfindungsgemäße System am besonders relevanten Beispiel der Lackmischung aus Basislacken.
  • Beim Hersteller werden Basislacke durch Mischung und Behandlung von Basissubstanzen, wie beispielsweise Pigmente 10 und Lösungsmittel 11 hergestellt. Nominell unterschiedliche Basislacke, die beispielsweise RAL-Grundfarben in unterschiedlichen Glanzvarianten und unterschiedlichen Effektvarianten entsprechen können, werden nachfolgend mit Großbuchstaben A, B, C, ... bezeichnet. Bei jeder Herstellung eines Basislacks variieren dessen Eigenschaften gegenüber vorangehenden Herstellungen des nominell selben Basislacks geringfügig aufgrund geringfügiger Variationen der verwendeten Grundsubstanzen. Diese Variationen der Grundsubstanzen bzw. die hieraus resultierenden Variationen physikalischer Eigenschaften der Basislacke werden erfindungsgemäß in rezepturunabhängige Korrekturwerte k1, k2, k3, ... codiert. Jeder Korrekturwert ist dabei eine Funktion physikalischer Eigenschaften der Grundsubstanzen bzw. des Basislacks. Diese Eigenschaften werden nachfolgend mit den Kleinbuchstaben x, y, z, ... bezeichnet. Mit anderen Worten gilt k1 = f(x, y, z, ...), k2 = f(x, y, z, ...), k3 = f(x, y, z, ...). Diese Korrekturwerte hinterlegt der Hersteller in geeigneter Weise, beispielsweise auf einem zentralen Datenserver, der seinen Kunden zugänglich ist, oder auf einzelnen Datenträgern, die den Lagerbehältern 12 der Basislacke beigefügt oder an ihnen fixiert sind. In jedem Fall ist eine dauerhafte Zuordnung der Korrekturwerte k1, k2, k3, ... zu den jeweiligen Herstellungschargen der Basislacke zu gewährleisten.
  • Hier endet der Aktionsbereich des Basislackherstellers, wie durch den Trennstrich 14 angedeutet. Das weitere Verfahren läuft in einer Dosiervorrichtung ab, die typischerweise beim Lackanwender steht.
  • Der Lackanwender spezifiziert zunächst den von ihm gewünschten Mischlack M durch Auswahl einer entsprechenden Rezeptur. Diese Rezeptur liefert Mengenangaben für unterschiedliche, zu mischende Basislacke, im dargestellten Beispiel die Basislacke A, B und C. Die relativen Verhältnisse, in denen die einzelnen Basislacke A, B, C zum Mischlack M beitragen, sind durch deren Mischfaktoren a, b, c definiert. Je nach gewünschter Menge des Mischlacks M können die Werte von a, b, c proportional variiert werden. Um die von den Korrekturwerten k1, k2, k3 repräsentierten Abweichungen der verwendeten, realen Basislacke A, B, C von den idealen oder Referenzbasislacken A', B', C' auf deren Basis die Rezeptur komponiert wurde, zu berücksichtigen, sind zwei unterschiedliche Varianten denkbar, die in 1 mit I und II bezeichnet sind.
  • Bei der Variante I gehen die Korrekturwerte k1, k2, k3 unmittelbar in die Berechnung der Anteile der einzelnen Basislackkomponenten ein. Bei der Variante II wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt, wobei zunächst aus den rezepturunabhängigen Korrekturwerten k1, k2, k3 rezepturabhängige Korrekturfaktoren α, β, γ berechnet werden, mit denen die zu mischenden Bestandteile A', B', C' gewichtet werden. In jedem Fall ermittelt die Steuereinheit durch Verarbeitung der Rezepturen und der Korrekturwerte Dosiervorgaben für eine nicht näher dargestellte Dosiereinheit (symbolisiert durch Übertragungspfeil 20), die unter Überwachung einer gravimetrischen oder volumetrischen Dosismesseinrichtung die unterschiedlichen Basislacke A, B, C in den korrekten Mengenverhältnissen in einem Mischbehälter 22 mischt.
  • Natürlich stellen die in der speziellen Beschreibung diskutierten und in der Zeichnung dargestellten Ausführungsformen nur illustrative Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung dar. Dem Fachmann ist im Lichte der hiesigen Offenbarung ein breites Spektrum an Variationsmöglichkeiten anhand gegeben. Insbesondere kann die spezielle Ausführung der Produktzuführeinheit und der Dosismesseinheit sowie deren vorzugsweise rückgekoppelte Steuerung auf unterschiedliche, dem Fachmann bekannte Weisen erfolgen. Auch kann die Zuführung der realen Ausgangsprodukte in den Mischbehälter nicht nur automatisiert, sondern auch halbautomatisch oder manuell erfolgen. Weiter ist die vorliegende Erfindung selbstverständlich nicht auf das Mischen von Lacken beschränkt. Vielmehr sind andere Anwendungen, beispielsweise in der Chemie- oder Lebensmittelindustrie denkbar, wo immer eine präzise Mischung gefordert, die Eigenschaften der Ausgangsstoffe jedoch variieren können.
  • 10
    Pigmente
    11
    Lösungsmittel
    12
    Lagerbehälter
    14
    Trennstrich
    16
    Steuereinheit
    18
    Übertragungspfeil
    20
    Übertragungspfeil
    22
    Mischbehälter
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1377803 B1 [0003]
    • - DE 102005031269 B3 [0005]

Claims (12)

  1. System zur Herstellung von Mischprodukten (M) mit vorgegebenen Zieleigenschaften aus mischbaren, realen Ausgangsprodukten (A, B, C), umfassend: – einen Satz maschinenlesbar codierter Rezepturen, die jeweils als wenigstens eine Rechenregel zur Bestimmung von Dosiervorgaben idealer Ausgangsprodukte (A', B', C') zur Herstellung eines der Mischprodukte (M) ausgestaltet sind, – eine Dosiervorrichtung mit einer Steuereinheit (16), einer Produktzuführeinheit und einer Dosismesseinheit, wobei die Steuereinheit (16) eingerichtet ist, eine für ein Mischprodukt (M) spezifische Rezeptur einzulesen, gemäß der Rezeptur Dosiervorgaben für die realen Ausgangsprodukte (A, B, C) zu bestimmen und die Produktzuführeinheit unter Überwachung durch die Dosismesseinheit anzusteuern, die realen Ausgangsprodukte (A, B, C) entsprechend den bestimmten Dosiervorgaben einem Mischbehälter (22) zuzuführen, dadurch gekennzeichnet, dass weiter für jedes reale Ausgangsprodukt (A, B, C) ein Satz maschinenlesbar codierter, rezepturunabhängiger Korrekturwerte (k1, k2, k3) umfasst ist und die Rezepturen derart parametrisiert sind, dass durch Zuweisung – während der Bestimmung der Dosiervorgaben – der Korrekturwerte (k1, k2, k3) als Parameterwerte an entsprechende Parameter der Rezepturen Abweichungen der realen Ausgangsprodukte (A, B, C) von den idealen Ausgangsprodukten (A', B', C') in Bezug auf die Zieleigenschaften des Mischproduktes (M) kompensierbar sind.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass weiter ein Datenspeicher umfasst ist, in dem die Korrekturwerte (k1, k2, k3) hinterlegt und Chargenindikatoren zugeordnet sind, die jeweils eine Herstellungscharge eines realen Ausgangsproduktes (A, B, C) repräsentieren.
  3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher einen zentralen, über Internet zugänglichen Datenserver umfasst.
  4. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher eine Vielzahl lokaler Teildatenspeicher umfasst, die jeweils an einem Lagerbehälter (12) eines realen Ausgangsproduktes (A, B, C) festgelegt sind und nur diejenigen Korrekturwerte (k1, k2, k3) enthalten, die das in dem Lagerbehälter (12) befindliche, reale Ausgangsprodukt (A, B, C) betreffen.
  5. System nach Anspruch 4 dadurch gekennzeichnet, dass der lokale Datenspeicher als ein Transponder ausgebildet ist und die Dosiervorrichtung eine mit der Steuereinheit (16) gekoppelte Transponderleseeinheit aufweist.
  6. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosismesseinheit einen gravimetrischen Sensor umfasst.
  7. System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosismesseinheit einen volumetrischen Sensor umfasst.
  8. Verfahren zum dosierten Zuführen einer Mehrzahl mischbarer, realer Ausgangsprodukte (A, B, C) in einen Mischbehälter (22) zur Herstellung eines Mischproduktes (M), umfassend die folgenden, Schritte: – Maschinelles Einlesen einer maschinenlesbar codierten Rezeptur, die als wenigstens eine Rechenregel zur Bestimmung von Dosiervorgaben idealer Ausgangsprodukte (A', B', C') zur Herstellung des Mischproduktes (M) ausgestaltet ist, durch eine Steuereinheit, – Bestimmen der Dosiervorgaben für das Mischprodukt (M) anhand der Rezeptur mittels der Steuereinheit, – Zuführen der realen Ausgangsprodukte (A, B, C) in den Mischbehälter (22) unter Überwachung durch eine Dosismesseinheit, die die Zuführmenge jedes realen Ausgangsproduktes (A, B, C) zum Mischbehälter misst, dadurch gekennzeichnet, dass rezepturunabhängige, für Abweichungen der realen Ausgangsprodukte (A, B, C) von den idealen Ausgangsprodukten repräsentative Korrekturwerte (k1, k2, k3) maschinell eingelesen und bei dem Schritt des Bestimmens der Dosiervorgaben die Korrekturwerte (k1, k2, k3) von der Steuereinheit entsprechenden Parametern der Rezeptur als Parameterwerte zugeordnet werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit bei dem Schritt des Zuführens der realen Ausgangsprodukte (A, B, C) in den Mischbehälter (22) eine Produktzuführeinheit ansteuert, die realen Ausgangsprodukte (A, B, C) entsprechend den bestimmten Dosiervorgaben dem Mischbehälter (22) zuzuführen.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (16) zum Einlesen der Korrekturwerte (k1, k2, k3) auf einen zentralen, über Internet zugänglichen Datenserver zugreift, in dem die Korrekturwerte (k1, k2, k3) hinterlegt und Chargenindikatoren zugeordnet sind, die jeweils eine Herstellungscharge eines realen Ausgangsproduktes (A, B, C) repräsentieren.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (16) zum Einlesen der Korrekturwerte (k1, k2, k3) eine Transponderleseeinheit aktiviert, die Daten aus einem Transponder ausliest, der an einem Lagerbehälter (12) eines realen Ausgangsproduktes (A, B, C) festgelegt ist und nur diejenigen Korrekturwerte (k1, k2, k3) enthält, die das in dem Lagerbehälter (12) befindliche, reale Ausgangsprodukt (A, B, C) betreffen.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt des Bestimmens der Dosiervorgaben zwei Teilschritte umfasst, wobei in einem früher durchzuführenden Teilschritt die eingelesenen, rezepturunabhängigen Korrekturwerte (k1, k2, k3) in rezepturabhängige Korrekturfaktoren (α, β, γ) umgerechnet werden und wobei in einem späteren Teilschritt die Korrekturfaktoren (α, β, γ) entsprechenden Parametern in auf die idealen Ausgangsprodukte (A', B', C') bezogenen Mengenbestimmungs-Rechenregeln zugewiesen werden.
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