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DE102008060117A1 - Maschine mit Bediengerät für sicherheitsrelevante Funktionen - Google Patents

Maschine mit Bediengerät für sicherheitsrelevante Funktionen Download PDF

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DE102008060117A1
DE102008060117A1 DE200810060117 DE102008060117A DE102008060117A1 DE 102008060117 A1 DE102008060117 A1 DE 102008060117A1 DE 200810060117 DE200810060117 DE 200810060117 DE 102008060117 A DE102008060117 A DE 102008060117A DE 102008060117 A1 DE102008060117 A1 DE 102008060117A1
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Germany
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actuating element
machine
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control device
connection
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DE200810060117
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Frank Hielscher
Emanuel Höfling
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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    • G05CONTROLLING; REGULATING
    • G05BCONTROL OR REGULATING SYSTEMS IN GENERAL; FUNCTIONAL ELEMENTS OF SUCH SYSTEMS; MONITORING OR TESTING ARRANGEMENTS FOR SUCH SYSTEMS OR ELEMENTS
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    • G05B9/02Safety arrangements electric
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
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    • B41F33/0009Central control units
    • GPHYSICS
    • G05CONTROLLING; REGULATING
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    • G05B2219/24Pc safety
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Abstract

Maschine (1) mit wenigstens einer Steuerungseinrichtung (4) zum Steuern wenigstens einer Funktion dieser Maschine (1) und mit wenigstens einem Bediengerät (10) zum Bedienen der Maschine (1), wobei das Bediengerät (10) wenigstens ein erstes Betätigungselement (6) aufweist, wobei durch eine Betätigung dieses Betätigungselements (6) die wenigstens eine Funktion der Maschine (1) auslösbar ist und wobei das Betätigungselement (6) über eine erste Verbindung (16) mit der Steuerungseinrichtung (4) in Kommunikationsverbindung steht. Erfindungsgemäß ist die erste Verbindung (16) eine nicht sicherheitsgerechte Verbindung (10) und das Bediengerät (10) weist ein zweites Betätigungselement (8) auf, wobei dieses zweite Betätigungselement (8) über eine sicherheitsgerechte zweite Verbindung (18) mit der Steuerungseinrichtung (4) in Kommunikationsverbindung steht und wobei zum Auslösen der vorbestimmten Funktion der Maschine (1) ein Zusammenwirken des ersten Betätigungselements (6) und des zweiten Betätigungselements (8) erforderlich ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Maschine und ein Verfahren zu deren Steuerung. Die vorliegende Erfindung ist bei unterschiedlichsten Maschinen, auch im Anlagenbau, einsetzbar, zum Beispiel bei Druckmaschinen, automatischen Lagern und dergleichen. Derartige Maschinen sind aus dem Stand der Technik seit langem bekannt. Auch ist es bekannt, dass diese Maschinen unterschiedlichste Funktionen aufweisen, wobei derartige Maschinen oftmals über Bedienfelder durch Benutzer bedient werden.
  • Dabei ist es oftmals erforderlich, dass Bedienfelder derartiger Bedienelemente über eine sicherheitsgerechte Kommunikation mit einer Steuerungseinrichtung der Maschine in Verbindung stehen. Solche Funktionen können beispielsweise solche Bewegungen von Teilen der Maschinen sein, welche im Falle einer Fehlbedienung zu Schäden an der Maschine selbst oder Verletzungen des Benutzers führen können. Bei der Verwendung von Stellteilen für solche sicherheitsgerechten Funktionen muss dieses, den Vorschriften entsprechend, redundant ausgeführt sein. Dabei ist es beispielsweise erforderlich, dass die Anzahl der potentialfreien Kontakte verdoppelt und die Position des Stellteils, beispielsweise Schalters, auf zwei getrennten Wegen eingelesen werden oder auch das zugeführte Signal dynamisiert wird. Ein derartiges Dynamisieren bedeutet, dass eine Pulssequenz auf ein Signal gelegt wird, mit der angezeigt werden kann, ob eine Taste, beispielsweise in Folge eines Verklemmens derselben, permanent gedrückt wird. In diesem Falle kann ein bestimmter Vorgang abgebrochen werden. So ist es möglich, Fehlinterpretationen der Position eines Stellteils bzw. Schalters zu eliminieren.
  • Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordern entweder den Einsatz anderer Stellteile, speziell für sicherheitsgerechte Funktionen oder die Veränderung der Verkabelung der vorhandenen Stellteile. Sofern dies nicht bereits zu einem Inbetriebnahmezeitpunkt berücksichtigt wurde, ergeben sich hierdurch zusätzliche Aufwendungen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Eingabegeräte bzw. Bedienfelder mit einer vorbestimmten Konstellation von Stellteilen und eine gesamte Maschine mit einem neuen Bedienkonzept auszustatten, welches erlaubt, nach einer Erstinstallation der Bedienfelder jedem einzelnen Stellteil bei Bedarf sicherheitsgerechte Funktionen zuweisen zu können, ohne hierzu die Verkabelung bzw. die Installation noch einmal modifizieren zu müssen. Dies wird erfindungsgemäß durch eine Maschine nach Anspruch 1 und ein Verfahren zum Steuern einer Maschine nach Anspruch 10 erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Eine erfindungsgemäße Maschine weist wenigstens eine Steuereinrichtung zum Steuern wenigstens einer Funktion dieser Maschine auf sowie wenigstens ein Bediengerät zum Bedienen einer Maschine. Dabei weist das Bediengerät wenigstens ein erstes Betätigungselement auf, wobei durch eine Betätigung dieses Betätigungselementes die wenigstens eine Funktion der Maschine auslösbar ist und wobei das Betätigungselement über eine erste Verbindung mit der Steuerungseinrichtung in Kommunikation(-sverbindung) steht.
  • Erfindungsgemäß ist die erste Verbindung eine nicht sicherheitsgerechte Verbindung und das Bediengerät weist ein zweites Betätigungselement auf, wobei dieses zweite Betätigungselement über eine sicherheitsgerechte zweite Verbindung mit der Steuerungseinrichtung in Kommunikationsverbindung steht und wobei zum Auslösen der vorbestimmten Funktion der Maschine ein Zusammenwirken des ersten Betätigungselements und des zweiten Betätigungselementes erforderlich ist.
  • Unter einer sicherheitsgerechten Verbindung wird eine Verbindung, insbesondere für das Auslösen von sicherheitsgerechten Funktionen, verstanden, wobei eine entsprechende sicherheitsgerechte Verbindung beispielsweise, wie oben erwähnt, durch eine redundante Ausführung der Verbindung gegeben ist und/oder auch die Dynamisierung des oben erwähnten Signals. Unter dem Begriff Verbindung werden insbesondere solche (Daten) Verbindungen verstanden, welche einen Datenaustausch zwischen zwei Geräten ermöglichen.
  • Entsprechend kann es sich bei einer nicht sicherheitsgerechten Verbindung um eine einfache bzw. nicht redundante Verbindung handeln.
  • Damit wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass zur Betätigung einer bestimmten Funktion zwei Stellelemente bzw. Tasten zusammenwirken, wobei lediglich eines dieser Betätigungselemente in einer sicherheitsgerechten Kommunikationsverbindung stehen muss.
  • Mit anderen Worten ist es möglich, nur noch ein zentrales Stellteil bzw. Betätigungselement vorzusehen, welches die Aktivierung sicherheitsgerechter Funktionen übernimmt. Auf diese Weise ist eine sicherheitsgerechte Beschaltung und Überwachung nur noch bei diesem einen Betätigungselement erforderlich. Alle anderen Betätigungselemente dienen entsprechend bevorzugt nur zur Vorauswahl einer Funktion. Je nach Programmierung wird diese Funktion entweder unmittelbar ausgelöst d. h. nicht sicherheitsgerecht oder die Aktivierung des zweiten Betätigungselementes ist erforderlich, was dann zu einer sicherheitsgerechten Auslösung der Funktion führt. Durch eine bevorzugt jederzeit anpassbare Programmierung wird festgelegt, welches Bedienkonzept verfolgt wird und damit auch, ob es sich bei einer bestimmten Funktion um eine sicherheitsgerechte Funktion handelt oder nicht.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Maschine wenigstens eine Antriebseinrichtung auf und zum Auslösen wenigstens einer Bewegungsart dieser Antriebseinrichtung ist ein Zusammenwirken des ersten Betätigungselements und des zweiten Betätigungselements erforderlich. Damit bezieht sich bei dieser Ausführungsform die oben erwähnte Steuerung insbesondere auf Antriebseinrichtungen, wie beispielsweise Motoren, die bestimmte Bewegungen der Maschine oder von Teilen der Maschine auslösen und damit höhere Sicherheitsstufen erfordern. Bei den Betätigungselementen kann es sich beispielsweise um Schalter wie Tasten oder auch sonstige Schalter, Sensorfelder und dergleichen handeln.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das Bediengerät eine Vielzahl von ersten Betätigungselementen auf und diese ersten Betätigungselemente stehen jeweils über nicht sicherheitsgerechte Verbindungen mit der Steuerungseinrichtung in Kommunikationsverbindung. Auf diese Weise kann eine Vielzahl von Funktionen der Maschinen in sicherheitsgerechter Weise betätigt werden, obwohl die jeweils zugeordneten Betätigungselemente in nicht sicherheitsgerechter Kommunikationsverbindung mit der Steuerungseinrichtung der Maschine stehen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Maschine eine Signalausgabeeinrichtung auf, welche in Reaktion auf eine Betätigung eines ersten Betätigungselements ein Signal ausgibt. So ist es beispielsweise möglich, dass der Benutzer ein erstes Betätigungselement, welches mit einer nicht sicherheitsgerechten Verbindung mit der Steuerungseinrichtung in Verbindung steht, betätigt und in Reaktion auf diese Betätigung zunächst ein Signal ausgegeben wird. Durch dieses Signal wird der Benutzer aufgefordert, auch noch das zweite Betätigungselement zu betätigen, welches anschließend über die sicherheitsgerechte Verbindung bzw. Datenverbindung die betreffende Funktion auslöst.
  • Bei diesem Signal kann es sich beispielsweise um ein optisch, akustisch und/oder taktil wahrnehmbares Signal handeln. Bevorzugt ordnet hierbei auch eine Prozessoreinrichtung der Betätigung des zweiten Betätigungselements die Auslösung der besagten Funktion (zumindest temporär) zu.
  • So ist es möglich, dass einer Betätigung des zweiten Betätigungselements in einem auf die Betätigung eines bestimmten ersten Betätigungselements folgenden Zeitraum eine bestimmte Funktion der Maschine und insbesondere auch die der Betätigung des besagten ersten Betätigungselements zugeordnete Funktion zugewiesen wird.
  • Auch ist es möglich, dass eine Zuweisung dieser Funktion aufgehoben wird, falls zwei unterschiedliche erste Betätigungselemente betätigt werden, ohne dass zwischenzeitlich ein zweites Betätigungselement betätigt wird. Auf diese Weise kann die Gefahr von Fehlbedienungen verringert werden.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Steuereinrichtung derart gestaltet, dass sie eine Zeitgebereinrichtung aufweist, welche eine Auslösung der Funktion nur zulässt, wenn das zweite Betätigungselement innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne nach dem ersten Betätigungselement betätigt wird. Auf diese Weise kann ein versehentliches Bedienen oder Auslösen bestimmter Funktionen vermieden werden.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Steuerungseinrichtung derart ausgebildet, dass die Auslösung der Funktion nur so lange zugelassen wird, wie das zweite Betätigungselement betätigt wird. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine Ausübung der entsprechenden Funktion nur stattfindet, so lange das Betätigungselement, welches in einer sicherheitsgerechten Verbindung mit der Steuerungseinrichtung steht, betätigt wird.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Steuereinrichtung derart ausgebildet ist, dass sie eine Zeitgebereinrichtung aufweist, welche es erlaubt, nach dem Loslassen des zweiten Betätigungselementes innerhalb einer vorgegebenen Zeitpanne, dieselbe Funktion durch das Betätigen des zweiten Betätigungselement erneut auszuführen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Maschine eine (zweite) Zeitgebereinrichtung auf, die es erlaubt, nach dem Loslassen des zweiten Betätigungselementes innerhalb einer vorgegebenen Zeitpanne, dieselbe Funktion mit dem zweiten Betätigungselement erneut auszuführen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist wenigstens ein drittes Betätigungselement vorgesehen, durch dessen Betätigung eine weitere Funktion der Maschine auslösbar ist. Dieses weitere Betätigungselement kann dabei bevorzugt unmittelbar die entsprechende Funktion auslösen, d. h. ohne eine entsprechende sicherheitsgerechte Datenkommunikation. Vorzugsweise sind die Betätigungselemente mit unterschiedlichen Sicherheitskriterien festlegbar d. h. es kann gewählt werden, ob ein bestimmtes Betätigungselement nur im Zusammenwirken mit dem zweiten Betätigungselement eine Funktion auslösen kann oder auch für sich genommen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform steht die Steuerungseinrichtung über eine Rückmeldungsleitung mit dem Bediengerät in Kommunikation in Verbindung. So kann beispielsweise über ein erstes Betätigungselement ein Signal an die Steuerungseinrichtung ausgegeben werden und dieses wiederum gibt an das Bediengerät ein Signal aus, welches dem Bediengerät anzeigt, dass ein erstes Betätigungselement betätigt wurde. In der Folge kann der Benutzer aufgefordert werden, auch das zweite Betätigungselement zu betätigen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform steht wenigstens ein erstes Betätigungselement über eine drahtlose Verbindung mit der Steuerungseinrichtung in Kommunikationsverbindung. Dies bedeutet, dass es sich bei wenigstens einer der ersten nicht sicherheitsgerechten Verbindungen um eine drahtlose Verbindung handeln kann.
  • Dabei ist es zum Beispiel auch möglich, dass alle Betätigungselemente, die keine sicherheitsgerechten Aufgaben übernehmen, über ein nicht sicherheitsgerechtes Feldbussystem oder auch über eine drahtlose Verbindung übertragen werden, wodurch sich der Verkabelungsaufwand erheblich reduziert. Dabei ist es bevorzugt möglich, dass diese drahtlosen Verbindungen durch ein Verschlüsselungsverfahren geschützt werden, wobei besonders bevorzugt alle Betätigungselemente eine eindeutige Kennung erhalten und mit der jeweiligen Steuerungseinrichtung, welche ferner als Empfänger dient, bei der Inbetriebnahme einmalig gekoppelt werden.
  • Es wäre auch möglich, dass die im Stand der Technik bisher diskret verkabelten Bediengeräte durch ein Feldbussystem ersetzt werden.
  • Die vorliegende Erfindung ist weiterhin auf ein Verfahren zum Steuern einer Maschine gerichtet, wobei wenigstens eine Funktion dieser Maschine mittels einer Steuerungseinrichtung gesteuert wird und die Maschine mit wenigstens einem Bediengerät bedient wird, wobei das Bediengerät wenigstens ein erstes Betätigungselement aufweist, wobei durch eine Betätigung dieses ersten Betätigungselements die wenigstens eine Funktion der Maschine auslösbar ist und wobei das erste Betätigungselement über eine erste Verbindung mit der Steuerungseinrichtung in Kommunikationsverbindung steht. Erfindungsgemäß ist die erste Verbindung eine nicht sicherheitsgerechte Verbindung und das Bediengerät weist ein zweites Betätigungselement auf, wobei dieses zweite Betätigungselement über eine sicherheitsgerechte zweite Verbindung mit der Steuerungseinrichtung in Kommunikationsverbindung steht und die Funktion durch ein Zusammenwirken des ersten Betätigungselements und des zweiten Betätigungselements betätigt wird.
  • Damit wird auch verfahrensseitig vorgeschlagen, dass eine Betätigung dieser sicherheitsgerechten Funktionen nur über ein Zusammenwirken beider Betätigungselemente möglich ist. Bevorzugt wird zunächst ein erstes Betätigungselement betätigt und die Funktion anschließend durch eine Betätigung des zweiten Betätigungselements ausgelöst bzw. bestätigt.
  • In einem weiteren bevorzugten Verfahren wird durch eine Betätigung des ersten Betätigungselements durch ein von einem Benutzer wahrnehmbares Signal ausgelöst. Dabei kann es sich um ein optisches Signal handeln, bevorzugt jedoch handelt es sich um ein akustisch wahrnehmbares Signal. Auf diese Weise wird der Benutzer durch dieses Signal aufgefordert, die Auslösung einer bestimmten Funktion zu bestätigen.
  • Bevorzugt wird eine Auslösung der Funktion nur zugelassen, wenn das zweite Betätigungselement innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne nach dem ersten Betätigungselement betätigt wird. Vorzugsweise wird auch die Funktion nur so lange ausgelöst, wie das besagte zweite Betätigungselement betätigt wird.
  • Bevorzugt kann eine weitere Zeitgebereinrichtung es erlauben, nach dem Loslassen des zweiten Betätigungselementes innerhalb einer vorgegebenen Zeitpanne, dieselbe Funktion durch das Betätigen des zweiten Betätigungselement erneut auszuführen.
  • Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus den beigefügten Zeichnungen:
    Darin zeigen:
  • 1 Eine Maschine nach dem Stand der Technik;
  • 2 eine schematische Darstellung eines Bediengeräts für eine erfindungsgemäße Maschine;
  • 3 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Maschine; und
  • 4 eine weitere Darstellung einer erfindungsgemäßen Maschine mit einer Vielzahl von Bediengeräten.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung einer Maschine 100 nach dem Stand der Technik. Diese Maschine weist hier vier Maschinenteile I, II, III, IV, wie beispielsweise Druckwerke auf. Daneben ist eine Vielzahl von Bediengeräten 110 zum Bedienen der Maschinenteile vorgesehen, wobei diese Bediengeräte jeweils erste Betätigungselemente 106 aufweisen. Diese Betätigungselemente 106 lösen dabei Bewegungen der Maschine aus, wie beispielsweise Bewegungen eines Antriebs. Dabei ist es erforderlich, dass einige dieser Betätigungselemente über eine sicherheitsgerechte Verbindung 112 mit den Antrieben der Maschine in Kommunikationsverbindung stehen.
  • 2 zeigt ein erfindungsgemäßes Bediengerät 10 für eine erfindungsgemäße Maschine. Dieses Bediengerät 10 weist dabei eine Vielzahl von ersten Betätigungselementen 6 auf, die zum Auslösen bestimmten Funktionen der (nicht gezeigten) Maschine dienen. Das Bezugszeichen 8 bezieht sich auf ein zweites Betätigungselement, mit dessen Hilfe auch Funktionen ausgelöst werden können, welche einer sicherheitsgerechten Kommunikation bedürfen. Dabei ist es möglich, dass sämtliche Betätigungselemente bzw. Stellteile 6 des Bediengeräts 10 durch das Einbeziehen des sicherheitsgerechten zweiten Betätigungselements 8 sicherheitsrelevante Funktionen ausführen.
  • 3 zeigt eine erfindungsgemäße Maschine 1. Diese erfindungsgemäße Maschine 1 weist dabei eine Steuerungseinrichtung 4 auf, welche eine bestimmte Antriebseinrichtung 2 über eine sicherheitsgerechte Datenverbindung 32 steuert. Dabei ist hier ebenfalls wieder das Bediengerät 10 dargestellt mit seinen ersten Betätigungselementen 6 und dem zweiten Betätigungselement 8. Das zweite Betätigungselement 8 steht über eine sicherheitsgerechte Verbindung 18 mit der Steuerungseinrichtung 4, genauer mit einem Sicherheitseingang 22 dieser Steuerungseinrichtung 4 in Verbindung. Die einzelnen ersten Betätigungselemente 6 stehen über nichtsicherheitsgerechte Verbindungen 16 mit entsprechend nicht sicherheitsgerechten Eingängen 24 der Sicherheitssteuerung 4 in Verbindung.
  • Das Bezugszeichen 28 bezieht sich auf einen Sicherheitsausgang der Steuerungseinrichtung 4, mit dessen Hilfe die Antriebseinrichtung 2 angesteuert wird. Das Bezugszeichen 26 bezieht sich auf weitere (nicht sicherheitsgerechte bzw. einfache) Ausgänge. Über eine nicht sicherheitsgerechte Verbindungsleitung 34 steht ein derartiger Ausgang mit einer Signalausgabeeinrichtung 30, wie einem Lautsprecher, in Verbindung.
  • Zum Bedienen der Maschine bzw. der Antriebseinrichtung 2 wird zunächst ein bestimmtes Betätigungselement 6 ausgewählt. Dieses Betätigungselement 6 gibt über eine nichtsicherheitsgerechte Leitung 16 ein Signal an den Eingang 24 der Steuerungseinrichtung 4 ab. Über eine Rückführungsleitung 12 für jedes Betätigungselement 6, welche sowohl als sicherheitsgerechte als auch als nichtsicherheitsgerechte Leitung ausgeführt sein kann, meldet die Steuerungseinrichtung 4 an das Bediengerät 10, dass das Betätigungselemente 6 ausgelöst wurde. Die Betätigungselemente 6 können dabei beispielsweise als Leuchtdrucktaster ausgeführt sein.
  • Gleichzeitig wird die Signalausgabeeinrichtung 30 angesteuert, welche den Benutzer darauf hinweist, nunmehr das zweite Betätigungselement 8 zu betätigen. Eine weitere Steuerungseinrichtung des Bediengeräts 10 (nicht gezeigt) ordnet einer nunmehr folgenden Betätigung des zweiten Betätigungselements 8 die entsprechende Funktion zu, welche dem besagten ersten Betätigungselement 6 zugeordnet war. Über die sicherheitsgerechte Verbindung 18 wird anschließend die Steuerungseinrichtung 4 und über die Steuerungseinrichtung 4 die Antriebseinrichtung 2 betätigt.
  • Damit erfolgt zunächst über ein erstes Betätigungselement 6 die Auswahl einer sicherheitsrelevanten Funktion über das Bediengerät 10. Anschließend wird ein Signal ausgegeben, welches bedeutet, dass eine Anlaufwareneinrichtung aktiv ist. Durch Betätigung des zweiten Betätigungselements 8 kann innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters zugestimmt werden und schließlich eine Achsbewegung oder Bewegung der Antriebseinrichtung 2 so lange erfolgen, wie das zweite Betätigungselement 8 betätigt wird oder bis nach dem Loslassen eine vorgegebene Zeitspanne abgelaufen ist, in der das zweite Betätigungselement 8 erneut gedrückt werden kann.
  • Auf diese Weise wird eine flexible Wahl zwischen sicherheitsgerechten und nicht sicherheitsgerechten Funktionen eines Bedienfeldes nach der Installation ermöglicht, beispielsweise durch eine Änderung einer SPS-Projektierung. Daneben kann ein einheitliches Verdrahtungskonzept für alle Stellteilaufgaben der Bedienfelder geschaffen werden. Die Festlegung der Aufgabe – insbesondere ob sicherheitsgerecht oder nicht – erfolgt ausschließlich durch die Programmierung. Nachdem die Anlage bereits verdrahtet wurde, kann durch Änderungen der Programmierung in der Steuerung – je nach Ergebnis der Risikoanalyse – die entsprechende Festlegung für jedes einzelne Stellteil bzw. Betätigungselement 6 nachträglich erfolgen.
  • 4 zeigt eine weitere Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Man erkennt, dass hier eine Vielzahl von Bediengeräten 10 vorgesehen ist, welche jeweils mit Sicherheitsein- und -ausgängen der Steuerungseinrichtung 4 (insbesondere fest verdrahtet) verbunden sind. Dabei erfolgt auch hier eine Verbindung jeweils in sicherheitsgerechter Weise. Weiterhin werden die einzelnen Bediengeräte über eine zentrale Spannungsversorgung 42 und Spannungsleitungen 44 mit elektrischer Energie versorgt.
  • Bei der in 4 gezeigten Ausführungsform weisen die einzelnen Bediengeräte 10 jeweils Sendeeinrichtungen bzw. interne Funkmodule auf, welche drahtlos Signale, d. h. die Tastensignale, an eine Empfangseinrichtung 48 ausgeben, wobei diese Empfangseinrichtung 48 hier wiederum mit der Steuerungseinrichtung 4 über eine nicht sicherheitsgerechte Datenverbindung kommuniziert. Es wäre jedoch auch möglich, dass einige der Bediengeräte 10 über drahtlose Verbindung mit der Steuerungseinrichtung verbunden sind und andere über eine Kabelverbindung. Die Bediengeräte 10 und insbesondere die zweiten Betätigungselemente 8 sind fest verdrahtet.
  • Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • 1
    Maschine
    2
    Antriebseinrichtung
    4
    Steuerungseinrichtung
    10
    Bediengerät
    12
    Rückführungsleitung
    16
    nicht sicherheitsgerechte Verbindungen
    6, 8
    Betätigungselement
    18
    sicherheitsgerechte Verbindung
    22
    Sicherheitseingang
    24
    Eingänge
    26
    Ausgänge
    28
    Sicherheitsausgang
    30
    Signalsausgabeeinrichtung
    32
    Datenverbindung
    34
    Verbindungsleitung
    42
    Spannungsversorgung
    44
    Spannungsleitungen
    48
    Empfangseinrichtung
    106
    Betätigungselement (Stand der Technik)
    109
    Stopp-Taste (Stand der Technik)
    110
    Bediengerät (Stand der Technik)
    112
    sicherheitsgerechte Verbindung (Stand der Technik)
    I, II, III, IV
    Maschinenteile

Claims (14)

  1. Maschine (1) mit wenigstens einer Steuerungseinrichtung (4) zum Steuern wenigstens einer Funktion dieser Maschine (1) und mit wenigstens einem Bediengerät (10) zum Bedienen der Maschine (1), wobei das Bediengerät (10) wenigstens ein erstes Betätigungselement (6) aufweist, wobei durch eine Betätigung dieses Betätigungselements (6) die wenigstens eine Funktion der Maschine (1) auslösbar ist und wobei das Betätigungselement (6) über eine erste Verbindung (16) mit der Steuerungseinrichtung (4) in Kommunikationsverbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindung (16) eine nicht sicherheitsgerechte Verbindung (16) ist und das Bediengerät (10) ein zweites Betätigungselement (8) aufweist, wobei dieses zweite Betätigungselement (8) über eine sicherheitsgerechte zweite Verbindung (18) mit der Steuerungseinrichtung (4) in Kommunikationsverbindung steht und wobei zum Auslösen der vorbestimmten Funktion der Maschine (1) ein Zusammenwirken des ersten Betätigungselements (6) und des zweiten Betätigungselements (8) erforderlich ist.
  2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine wenigstens eine Antriebseinrichtung (2) aufweist und zum Auslösen wenigstens einer Bewegungsart dieser Antriebseinrichtung (2) ein Zusammenwirken des ersten Betätigungselements (6) und des zweiten Betätigungselements (8) erforderlich ist.
  3. Maschine nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bediengerät eine Vielzahl von ersten Betätigungselementen (6) aufweist und diese ersten Betätigungselemente (6) jeweils über nicht sicherheitsgerechte Verbindungen (16) mit der Steuerungseinrichtung (4) in Kommunikationsverbindung stehen.
  4. Maschine nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine eine Signalausgabeeinrichtung (20) aufweist, welche in Reaktion auf eine Betätigung eines ersten Betätigungselement (6) ein Signal ausgibt.
  5. Maschine nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (4) derart ausgebildet ist, dass sie eine Zeitgebereinrichtung aufweist, welche eine Auslösung der Funktion nur zulässt, wenn das zweite Betätigungselement (8) innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne nach dem ersten Betätigungselement (6) betätigt wird.
  6. Maschine nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (4) derart ausgebildet ist, dass die Auslösung der Funktion nur solange zugelassen wird, wie das zweite Betätigungselement (8) betätigt wird.
  7. Maschine nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (4) derart ausgebildet ist, dass sie eine Zeitgebereinrichtung aufweist, welche es erlaubt, nach dem Loslassen des zweiten Betätigungselementes innerhalb einer vorgegebenen Zeitpanne, dieselbe Funktion durch das Betätigen des zweiten Betätigungselement erneut auszuführen.
  8. Maschine nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das die erste Verbindung (16) eine drahtlose Verbindung ist.
  9. Maschine nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein drittes Betätigungselement vorgesehen ist, durch dessen Betätigung eine weitere Funktion der Maschine (1) auslösbar ist.
  10. Maschine nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerungseinrichtung (4) über eine Rückmeldungsleitung (12) mit dem Bediengerät (2) in Kommunikationsverbindung steht.
  11. Verfahren zum Steuern einer Maschine (1) wobei wenigstens eine Funktion dieser Maschine (1) mittels einer Steuerungseinrichtung (4) gesteuert wird und die Maschine mit wenigstens einem Bediengerät bedient wird, wobei das Bediengerät (10) wenigstens ein erstes Betätigungselement (6) aufweist, wobei durch eine Betätigung dieses Betätigungselements (6) die wenigstens eine Funktion der Maschine (1) auslösbar ist und wobei das Betätigungselement (6) über eine erste Verbindung (16) mit der Steuerungseinrichtung (4) in Kommunikationsverbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindung (16) eine nicht sicherheitsgerechte Verbindung (10) ist und das Bediengerät (10) ein zweites Betätigungselement (8) aufweist, wobei dieses zweite Betätigungselement (8) über eine sicherheitsgerechte zweite Verbindung (18) mit der Steuerungseinrichtung (4) in Kommunikationsverbindung steht und die Funktion durch ein Zusammenwirken des ersten Betätigungselements (6) und des zweiten Betätigungselements (8) betätigt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zunächst ein erstes Betätigungselement (6) betätigt wird und die Funktion anschließend durch eine Betätigung des zweiten Betätigungselement (8) betätigt wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Betätigung des ersten Betätigungselements (6) ein durch einen Benutzer wahrnehmbares Signal auslöst.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine Auslösung der Funktion nur zugelassen wird, wenn das zweite Betätigungselement (8) innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne nach dem ersten Betätigungselement (6) betätigt wird.
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