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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Maschine und ein Verfahren
zu deren Steuerung. Die vorliegende Erfindung ist bei unterschiedlichsten
Maschinen, auch im Anlagenbau, einsetzbar, zum Beispiel bei Druckmaschinen,
automatischen Lagern und dergleichen. Derartige Maschinen sind aus
dem Stand der Technik seit langem bekannt. Auch ist es bekannt,
dass diese Maschinen unterschiedlichste Funktionen aufweisen, wobei
derartige Maschinen oftmals über
Bedienfelder durch Benutzer bedient werden.
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Dabei
ist es oftmals erforderlich, dass Bedienfelder derartiger Bedienelemente über eine
sicherheitsgerechte Kommunikation mit einer Steuerungseinrichtung
der Maschine in Verbindung stehen. Solche Funktionen können beispielsweise
solche Bewegungen von Teilen der Maschinen sein, welche im Falle
einer Fehlbedienung zu Schäden
an der Maschine selbst oder Verletzungen des Benutzers führen können. Bei
der Verwendung von Stellteilen für solche
sicherheitsgerechten Funktionen muss dieses, den Vorschriften entsprechend,
redundant ausgeführt
sein. Dabei ist es beispielsweise erforderlich, dass die Anzahl
der potentialfreien Kontakte verdoppelt und die Position des Stellteils,
beispielsweise Schalters, auf zwei getrennten Wegen eingelesen werden
oder auch das zugeführte
Signal dynamisiert wird. Ein derartiges Dynamisieren bedeutet, dass eine
Pulssequenz auf ein Signal gelegt wird, mit der angezeigt werden
kann, ob eine Taste, beispielsweise in Folge eines Verklemmens derselben,
permanent gedrückt
wird. In diesem Falle kann ein bestimmter Vorgang abgebrochen werden.
So ist es möglich,
Fehlinterpretationen der Position eines Stellteils bzw. Schalters
zu eliminieren.
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Die
Umsetzung dieser Anforderungen erfordern entweder den Einsatz anderer
Stellteile, speziell für
sicherheitsgerechte Funktionen oder die Veränderung der Verkabelung der
vorhandenen Stellteile. Sofern dies nicht bereits zu einem Inbetriebnahmezeitpunkt
berücksichtigt
wurde, ergeben sich hierdurch zusätzliche Aufwendungen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Eingabegeräte bzw.
Bedienfelder mit einer vorbestimmten Konstellation von Stellteilen und
eine gesamte Maschine mit einem neuen Bedienkonzept auszustatten,
welches erlaubt, nach einer Erstinstallation der Bedienfelder jedem
einzelnen Stellteil bei Bedarf sicherheitsgerechte Funktionen zuweisen
zu können,
ohne hierzu die Verkabelung bzw. die Installation noch einmal modifizieren
zu müssen.
Dies wird erfindungsgemäß durch
eine Maschine nach Anspruch 1 und ein Verfahren zum Steuern einer
Maschine nach Anspruch 10 erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine
erfindungsgemäße Maschine
weist wenigstens eine Steuereinrichtung zum Steuern wenigstens einer
Funktion dieser Maschine auf sowie wenigstens ein Bediengerät zum Bedienen
einer Maschine. Dabei weist das Bediengerät wenigstens ein erstes Betätigungselement
auf, wobei durch eine Betätigung
dieses Betätigungselementes
die wenigstens eine Funktion der Maschine auslösbar ist und wobei das Betätigungselement über eine
erste Verbindung mit der Steuerungseinrichtung in Kommunikation(-sverbindung)
steht.
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Erfindungsgemäß ist die
erste Verbindung eine nicht sicherheitsgerechte Verbindung und das Bediengerät weist
ein zweites Betätigungselement auf,
wobei dieses zweite Betätigungselement über eine
sicherheitsgerechte zweite Verbindung mit der Steuerungseinrichtung
in Kommunikationsverbindung steht und wobei zum Auslösen der
vorbestimmten Funktion der Maschine ein Zusammenwirken des ersten
Betätigungselements
und des zweiten Betätigungselementes
erforderlich ist.
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Unter
einer sicherheitsgerechten Verbindung wird eine Verbindung, insbesondere
für das
Auslösen von
sicherheitsgerechten Funktionen, verstanden, wobei eine entsprechende
sicherheitsgerechte Verbindung beispielsweise, wie oben erwähnt, durch eine
redundante Ausführung
der Verbindung gegeben ist und/oder auch die Dynamisierung des oben erwähnten Signals.
Unter dem Begriff Verbindung werden insbesondere solche (Daten)
Verbindungen verstanden, welche einen Datenaustausch zwischen zwei
Geräten
ermöglichen.
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Entsprechend
kann es sich bei einer nicht sicherheitsgerechten Verbindung um
eine einfache bzw. nicht redundante Verbindung handeln.
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Damit
wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass
zur Betätigung
einer bestimmten Funktion zwei Stellelemente bzw. Tasten zusammenwirken,
wobei lediglich eines dieser Betätigungselemente
in einer sicherheitsgerechten Kommunikationsverbindung stehen muss.
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Mit
anderen Worten ist es möglich,
nur noch ein zentrales Stellteil bzw. Betätigungselement vorzusehen,
welches die Aktivierung sicherheitsgerechter Funktionen übernimmt.
Auf diese Weise ist eine sicherheitsgerechte Beschaltung und Überwachung nur
noch bei diesem einen Betätigungselement
erforderlich. Alle anderen Betätigungselemente
dienen entsprechend bevorzugt nur zur Vorauswahl einer Funktion.
Je nach Programmierung wird diese Funktion entweder unmittelbar
ausgelöst
d. h. nicht sicherheitsgerecht oder die Aktivierung des zweiten
Betätigungselementes
ist erforderlich, was dann zu einer sicherheitsgerechten Auslösung der
Funktion führt. Durch
eine bevorzugt jederzeit anpassbare Programmierung wird festgelegt,
welches Bedienkonzept verfolgt wird und damit auch, ob es sich bei
einer bestimmten Funktion um eine sicherheitsgerechte Funktion handelt
oder nicht.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform weist
die Maschine wenigstens eine Antriebseinrichtung auf und zum Auslösen wenigstens
einer Bewegungsart dieser Antriebseinrichtung ist ein Zusammenwirken
des ersten Betätigungselements
und des zweiten Betätigungselements
erforderlich. Damit bezieht sich bei dieser Ausführungsform die oben erwähnte Steuerung
insbesondere auf Antriebseinrichtungen, wie beispielsweise Motoren,
die bestimmte Bewegungen der Maschine oder von Teilen der Maschine
auslösen
und damit höhere
Sicherheitsstufen erfordern. Bei den Betätigungselementen kann es sich
beispielsweise um Schalter wie Tasten oder auch sonstige Schalter,
Sensorfelder und dergleichen handeln.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das Bediengerät eine Vielzahl
von ersten Betätigungselementen
auf und diese ersten Betätigungselemente
stehen jeweils über
nicht sicherheitsgerechte Verbindungen mit der Steuerungseinrichtung
in Kommunikationsverbindung. Auf diese Weise kann eine Vielzahl
von Funktionen der Maschinen in sicherheitsgerechter Weise betätigt werden,
obwohl die jeweils zugeordneten Betätigungselemente in nicht sicherheitsgerechter
Kommunikationsverbindung mit der Steuerungseinrichtung der Maschine
stehen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Maschine
eine Signalausgabeeinrichtung auf, welche in Reaktion auf eine Betätigung eines
ersten Betätigungselements
ein Signal ausgibt. So ist es beispielsweise möglich, dass der Benutzer ein
erstes Betätigungselement,
welches mit einer nicht sicherheitsgerechten Verbindung mit der Steuerungseinrichtung
in Verbindung steht, betätigt und
in Reaktion auf diese Betätigung
zunächst
ein Signal ausgegeben wird. Durch dieses Signal wird der Benutzer
aufgefordert, auch noch das zweite Betätigungselement zu betätigen, welches
anschließend über die
sicherheitsgerechte Verbindung bzw. Datenverbindung die betreffende
Funktion auslöst.
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Bei
diesem Signal kann es sich beispielsweise um ein optisch, akustisch
und/oder taktil wahrnehmbares Signal handeln. Bevorzugt ordnet hierbei auch
eine Prozessoreinrichtung der Betätigung des zweiten Betätigungselements
die Auslösung
der besagten Funktion (zumindest temporär) zu.
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So
ist es möglich,
dass einer Betätigung
des zweiten Betätigungselements
in einem auf die Betätigung
eines bestimmten ersten Betätigungselements folgenden
Zeitraum eine bestimmte Funktion der Maschine und insbesondere auch
die der Betätigung des
besagten ersten Betätigungselements
zugeordnete Funktion zugewiesen wird.
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Auch
ist es möglich,
dass eine Zuweisung dieser Funktion aufgehoben wird, falls zwei
unterschiedliche erste Betätigungselemente
betätigt
werden, ohne dass zwischenzeitlich ein zweites Betätigungselement
betätigt
wird. Auf diese Weise kann die Gefahr von Fehlbedienungen verringert
werden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Steuereinrichtung
derart gestaltet, dass sie eine Zeitgebereinrichtung aufweist, welche eine
Auslösung
der Funktion nur zulässt, wenn
das zweite Betätigungselement
innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne nach dem ersten Betätigungselement
betätigt
wird. Auf diese Weise kann ein versehentliches Bedienen oder Auslösen bestimmter Funktionen
vermieden werden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Steuerungseinrichtung
derart ausgebildet, dass die Auslösung der Funktion nur so lange
zugelassen wird, wie das zweite Betätigungselement betätigt wird.
Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine Ausübung der
entsprechenden Funktion nur stattfindet, so lange das Betätigungselement,
welches in einer sicherheitsgerechten Verbindung mit der Steuerungseinrichtung
steht, betätigt
wird.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Steuereinrichtung
derart ausgebildet ist, dass sie eine Zeitgebereinrichtung aufweist, welche
es erlaubt, nach dem Loslassen des zweiten Betätigungselementes innerhalb
einer vorgegebenen Zeitpanne, dieselbe Funktion durch das Betätigen des
zweiten Betätigungselement
erneut auszuführen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Maschine
eine (zweite) Zeitgebereinrichtung auf, die es erlaubt, nach dem
Loslassen des zweiten Betätigungselementes
innerhalb einer vorgegebenen Zeitpanne, dieselbe Funktion mit dem
zweiten Betätigungselement
erneut auszuführen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist wenigstens ein
drittes Betätigungselement
vorgesehen, durch dessen Betätigung
eine weitere Funktion der Maschine auslösbar ist. Dieses weitere Betätigungselement
kann dabei bevorzugt unmittelbar die entsprechende Funktion auslösen, d.
h. ohne eine entsprechende sicherheitsgerechte Datenkommunikation.
Vorzugsweise sind die Betätigungselemente
mit unterschiedlichen Sicherheitskriterien festlegbar d. h. es kann
gewählt
werden, ob ein bestimmtes Betätigungselement
nur im Zusammenwirken mit dem zweiten Betätigungselement eine Funktion
auslösen
kann oder auch für
sich genommen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform steht die Steuerungseinrichtung über eine Rückmeldungsleitung
mit dem Bediengerät
in Kommunikation in Verbindung. So kann beispielsweise über ein
erstes Betätigungselement
ein Signal an die Steuerungseinrichtung ausgegeben werden und dieses
wiederum gibt an das Bediengerät
ein Signal aus, welches dem Bediengerät anzeigt, dass ein erstes
Betätigungselement
betätigt
wurde. In der Folge kann der Benutzer aufgefordert werden, auch
das zweite Betätigungselement
zu betätigen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform steht wenigstens
ein erstes Betätigungselement über eine
drahtlose Verbindung mit der Steuerungseinrichtung in Kommunikationsverbindung. Dies
bedeutet, dass es sich bei wenigstens einer der ersten nicht sicherheitsgerechten
Verbindungen um eine drahtlose Verbindung handeln kann.
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Dabei
ist es zum Beispiel auch möglich,
dass alle Betätigungselemente,
die keine sicherheitsgerechten Aufgaben übernehmen, über ein nicht sicherheitsgerechtes
Feldbussystem oder auch über
eine drahtlose Verbindung übertragen
werden, wodurch sich der Verkabelungsaufwand erheblich reduziert. Dabei
ist es bevorzugt möglich,
dass diese drahtlosen Verbindungen durch ein Verschlüsselungsverfahren
geschützt
werden, wobei besonders bevorzugt alle Betätigungselemente eine eindeutige
Kennung erhalten und mit der jeweiligen Steuerungseinrichtung, welche
ferner als Empfänger
dient, bei der Inbetriebnahme einmalig gekoppelt werden.
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Es
wäre auch
möglich,
dass die im Stand der Technik bisher diskret verkabelten Bediengeräte durch
ein Feldbussystem ersetzt werden.
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Die
vorliegende Erfindung ist weiterhin auf ein Verfahren zum Steuern
einer Maschine gerichtet, wobei wenigstens eine Funktion dieser
Maschine mittels einer Steuerungseinrichtung gesteuert wird und
die Maschine mit wenigstens einem Bediengerät bedient wird, wobei das Bediengerät wenigstens
ein erstes Betätigungselement
aufweist, wobei durch eine Betätigung
dieses ersten Betätigungselements die
wenigstens eine Funktion der Maschine auslösbar ist und wobei das erste
Betätigungselement über eine
erste Verbindung mit der Steuerungseinrichtung in Kommunikationsverbindung
steht. Erfindungsgemäß ist die
erste Verbindung eine nicht sicherheitsgerechte Verbindung und das
Bediengerät
weist ein zweites Betätigungselement
auf, wobei dieses zweite Betätigungselement über eine
sicherheitsgerechte zweite Verbindung mit der Steuerungseinrichtung
in Kommunikationsverbindung steht und die Funktion durch ein Zusammenwirken
des ersten Betätigungselements
und des zweiten Betätigungselements
betätigt
wird.
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Damit
wird auch verfahrensseitig vorgeschlagen, dass eine Betätigung dieser
sicherheitsgerechten Funktionen nur über ein Zusammenwirken beider
Betätigungselemente
möglich
ist. Bevorzugt wird zunächst
ein erstes Betätigungselement
betätigt und
die Funktion anschließend
durch eine Betätigung des
zweiten Betätigungselements
ausgelöst
bzw. bestätigt.
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In
einem weiteren bevorzugten Verfahren wird durch eine Betätigung des
ersten Betätigungselements
durch ein von einem Benutzer wahrnehmbares Signal ausgelöst. Dabei
kann es sich um ein optisches Signal handeln, bevorzugt jedoch handelt
es sich um ein akustisch wahrnehmbares Signal. Auf diese Weise wird
der Benutzer durch dieses Signal aufgefordert, die Auslösung einer
bestimmten Funktion zu bestätigen.
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Bevorzugt
wird eine Auslösung
der Funktion nur zugelassen, wenn das zweite Betätigungselement innerhalb einer
vorgegebenen Zeitspanne nach dem ersten Betätigungselement betätigt wird.
Vorzugsweise wird auch die Funktion nur so lange ausgelöst, wie
das besagte zweite Betätigungselement betätigt wird.
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Bevorzugt
kann eine weitere Zeitgebereinrichtung es erlauben, nach dem Loslassen
des zweiten Betätigungselementes
innerhalb einer vorgegebenen Zeitpanne, dieselbe Funktion durch
das Betätigen
des zweiten Betätigungselement
erneut auszuführen.
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Weitere
Vorteile und Ausführungsformen
ergeben sich aus den beigefügten
Zeichnungen:
Darin zeigen:
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1 Eine
Maschine nach dem Stand der Technik;
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2 eine
schematische Darstellung eines Bediengeräts für eine erfindungsgemäße Maschine;
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3 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Maschine; und
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4 eine
weitere Darstellung einer erfindungsgemäßen Maschine mit einer Vielzahl
von Bediengeräten.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung einer Maschine 100 nach dem
Stand der Technik. Diese Maschine weist hier vier Maschinenteile
I, II, III, IV, wie beispielsweise Druckwerke auf. Daneben ist eine
Vielzahl von Bediengeräten 110 zum
Bedienen der Maschinenteile vorgesehen, wobei diese Bediengeräte jeweils
erste Betätigungselemente 106 aufweisen.
Diese Betätigungselemente 106 lösen dabei Bewegungen
der Maschine aus, wie beispielsweise Bewegungen eines Antriebs.
Dabei ist es erforderlich, dass einige dieser Betätigungselemente über eine
sicherheitsgerechte Verbindung 112 mit den Antrieben der
Maschine in Kommunikationsverbindung stehen.
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2 zeigt
ein erfindungsgemäßes Bediengerät 10 für eine erfindungsgemäße Maschine.
Dieses Bediengerät 10 weist
dabei eine Vielzahl von ersten Betätigungselementen 6 auf,
die zum Auslösen bestimmten
Funktionen der (nicht gezeigten) Maschine dienen. Das Bezugszeichen 8 bezieht
sich auf ein zweites Betätigungselement,
mit dessen Hilfe auch Funktionen ausgelöst werden können, welche einer sicherheitsgerechten
Kommunikation bedürfen.
Dabei ist es möglich,
dass sämtliche
Betätigungselemente
bzw. Stellteile 6 des Bediengeräts 10 durch das Einbeziehen
des sicherheitsgerechten zweiten Betätigungselements 8 sicherheitsrelevante
Funktionen ausführen.
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3 zeigt
eine erfindungsgemäße Maschine 1.
Diese erfindungsgemäße Maschine 1 weist
dabei eine Steuerungseinrichtung 4 auf, welche eine bestimmte
Antriebseinrichtung 2 über
eine sicherheitsgerechte Datenverbindung 32 steuert. Dabei
ist hier ebenfalls wieder das Bediengerät 10 dargestellt mit
seinen ersten Betätigungselementen 6 und
dem zweiten Betätigungselement 8.
Das zweite Betätigungselement 8 steht über eine
sicherheitsgerechte Verbindung 18 mit der Steuerungseinrichtung 4,
genauer mit einem Sicherheitseingang 22 dieser Steuerungseinrichtung 4 in
Verbindung. Die einzelnen ersten Betätigungselemente 6 stehen über nichtsicherheitsgerechte
Verbindungen 16 mit entsprechend nicht sicherheitsgerechten
Eingängen 24 der Sicherheitssteuerung 4 in
Verbindung.
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Das
Bezugszeichen 28 bezieht sich auf einen Sicherheitsausgang
der Steuerungseinrichtung 4, mit dessen Hilfe die Antriebseinrichtung 2 angesteuert
wird. Das Bezugszeichen 26 bezieht sich auf weitere (nicht
sicherheitsgerechte bzw. einfache) Ausgänge. Über eine nicht sicherheitsgerechte
Verbindungsleitung 34 steht ein derartiger Ausgang mit einer
Signalausgabeeinrichtung 30, wie einem Lautsprecher, in
Verbindung.
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Zum
Bedienen der Maschine bzw. der Antriebseinrichtung 2 wird
zunächst
ein bestimmtes Betätigungselement 6 ausgewählt. Dieses
Betätigungselement 6 gibt über eine
nichtsicherheitsgerechte Leitung 16 ein Signal an den Eingang 24 der
Steuerungseinrichtung 4 ab. Über eine Rückführungsleitung 12 für jedes
Betätigungselement 6,
welche sowohl als sicherheitsgerechte als auch als nichtsicherheitsgerechte
Leitung ausgeführt
sein kann, meldet die Steuerungseinrichtung 4 an das Bediengerät 10, dass
das Betätigungselemente 6 ausgelöst wurde. Die
Betätigungselemente 6 können dabei
beispielsweise als Leuchtdrucktaster ausgeführt sein.
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Gleichzeitig
wird die Signalausgabeeinrichtung 30 angesteuert, welche
den Benutzer darauf hinweist, nunmehr das zweite Betätigungselement 8 zu
betätigen.
Eine weitere Steuerungseinrichtung des Bediengeräts 10 (nicht gezeigt)
ordnet einer nunmehr folgenden Betätigung des zweiten Betätigungselements 8 die
entsprechende Funktion zu, welche dem besagten ersten Betätigungselement 6 zugeordnet
war. Über
die sicherheitsgerechte Verbindung 18 wird anschließend die
Steuerungseinrichtung 4 und über die Steuerungseinrichtung 4 die
Antriebseinrichtung 2 betätigt.
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Damit
erfolgt zunächst über ein
erstes Betätigungselement 6 die
Auswahl einer sicherheitsrelevanten Funktion über das Bediengerät 10.
Anschließend
wird ein Signal ausgegeben, welches bedeutet, dass eine Anlaufwareneinrichtung
aktiv ist. Durch Betätigung
des zweiten Betätigungselements 8 kann innerhalb
eines vorgegebenen Zeitfensters zugestimmt werden und schließlich eine
Achsbewegung oder Bewegung der Antriebseinrichtung 2 so
lange erfolgen, wie das zweite Betätigungselement 8 betätigt wird
oder bis nach dem Loslassen eine vorgegebene Zeitspanne abgelaufen
ist, in der das zweite Betätigungselement 8 erneut
gedrückt
werden kann.
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Auf
diese Weise wird eine flexible Wahl zwischen sicherheitsgerechten
und nicht sicherheitsgerechten Funktionen eines Bedienfeldes nach
der Installation ermöglicht,
beispielsweise durch eine Änderung
einer SPS-Projektierung. Daneben kann ein einheitliches Verdrahtungskonzept
für alle
Stellteilaufgaben der Bedienfelder geschaffen werden. Die Festlegung
der Aufgabe – insbesondere
ob sicherheitsgerecht oder nicht – erfolgt ausschließlich durch die
Programmierung. Nachdem die Anlage bereits verdrahtet wurde, kann
durch Änderungen
der Programmierung in der Steuerung – je nach Ergebnis der Risikoanalyse – die entsprechende
Festlegung für
jedes einzelne Stellteil bzw. Betätigungselement 6 nachträglich erfolgen.
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4 zeigt
eine weitere Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Man erkennt,
dass hier eine Vielzahl von Bediengeräten 10 vorgesehen ist,
welche jeweils mit Sicherheitsein- und -ausgängen der Steuerungseinrichtung 4 (insbesondere
fest verdrahtet) verbunden sind. Dabei erfolgt auch hier eine Verbindung
jeweils in sicherheitsgerechter Weise. Weiterhin werden die einzelnen
Bediengeräte über eine
zentrale Spannungsversorgung 42 und Spannungsleitungen 44 mit
elektrischer Energie versorgt.
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Bei
der in 4 gezeigten Ausführungsform weisen die einzelnen
Bediengeräte 10 jeweils
Sendeeinrichtungen bzw. interne Funkmodule auf, welche drahtlos
Signale, d. h. die Tastensignale, an eine Empfangseinrichtung 48 ausgeben,
wobei diese Empfangseinrichtung 48 hier wiederum mit der
Steuerungseinrichtung 4 über eine nicht sicherheitsgerechte
Datenverbindung kommuniziert. Es wäre jedoch auch möglich, dass
einige der Bediengeräte 10 über drahtlose
Verbindung mit der Steuerungseinrichtung verbunden sind und andere über eine
Kabelverbindung. Die Bediengeräte 10 und
insbesondere die zweiten Betätigungselemente 8 sind
fest verdrahtet.
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Sämtliche
in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich
beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem
Stand der Technik neu sind.
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- 1
- Maschine
- 2
- Antriebseinrichtung
- 4
- Steuerungseinrichtung
- 10
- Bediengerät
- 12
- Rückführungsleitung
- 16
- nicht
sicherheitsgerechte Verbindungen
- 6,
8
- Betätigungselement
- 18
- sicherheitsgerechte
Verbindung
- 22
- Sicherheitseingang
- 24
- Eingänge
- 26
- Ausgänge
- 28
- Sicherheitsausgang
- 30
- Signalsausgabeeinrichtung
- 32
- Datenverbindung
- 34
- Verbindungsleitung
- 42
- Spannungsversorgung
- 44
- Spannungsleitungen
- 48
- Empfangseinrichtung
- 106
- Betätigungselement
(Stand der Technik)
- 109
- Stopp-Taste
(Stand der Technik)
- 110
- Bediengerät (Stand
der Technik)
- 112
- sicherheitsgerechte
Verbindung (Stand der Technik)
- I,
II, III, IV
- Maschinenteile