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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Verstelleinrichtung für eine Kopfstütze eines
Kraftfahrzeugsitzes.
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Eine
Kopfstütze
dient bei einem Kraftfahrzeugsitz dazu, den Kopf eines den Sitz
benutzenden Fahrzeuginsassen im Crash-Fall abzustützen und damit
ein Abknicken der Halswirbelsäule
nach hinten zu vermeiden. Der durch die Kopfstütze erzielte Sicherheitsgewinn
wird in vollem Umfang aber nur dann erreicht, wenn die Kopfstütze bezüglich der
vertikalen Kopfposition auf richtiger Höhe eingestellt ist, so dass
der Kopf im Crash-Fall im Wesentlichen auf ein hierfür vorgesehenes
Zentrum der Kopfstütze aufschlägt. Eine
falsch eingestellte Kopfstütze
kann dagegen im Crash-Fall zu Verletzungen im Nacken- und Kopfbereich
führen.
Um das Risiko einer Kopfverletzung, beispielsweise einer Gehirnerschütterung,
beim Aufprall des Kopfes auf der Kopfstütze zu minimieren, sollte die
Kopfstütze
auch in horizontaler Richtung möglichst
nah an dem Kopf des Fahrzeuginsassen angeordnet sein, dennoch aber
eine ungehinderte Kopfbewegung ermöglichen.
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Zur
korrekten Positionierung einer Kopfstütze ist diese üblicherweise
in vertikaler Richtung, sowie teilweise auch in horizontaler Richtung
bezüglich der
Sitzlehne verstellbar. Bei einem hochwertigen Kraftfahrzeugsitz
erfolgt die Verstellung der Kopfstütze häufig motorisch.
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Zur
Vermeidung einer Fehlpositionierung der Kopfstütze ist einer modernen Kopfstützenverstelleinrichtung
bisweilen eine Detektoreinrichtung zugeordnet, die die Kopfposition
eines Fahrzeuginsassen bezüglich
der zugehörigen
Kopfstütze
erfasst. So ist beispielsweise einer aus
EP 1 857 318 A2 bekannten Kopfstützenverstelleinrichtung
eine Detektoreinrichtung in Form eines in die Kopfstütze integrierten
kapazitiven Näherungssensors
zugeordnet. Dieser Näherungssensor
umfasst drei Elektroden, die in vertikaler Richtung zueinander beabstandet
an der Vorderseite der Kopfstütze
angeordnet sind. Die beiden äußeren Elektroden
die nen hierbei als Sendeelektroden zur Austrahlung eines elektrischen
Wechselfeldes in einen vor der Kopfstütze angeordneten Raumbereich.
Die mittlere Elektrode dient als gemeinsame Empfangselektrode zur
Messung der zwischen jeder der Sendeelektroden und der Empfangselektrode
gebildeten Kapazität.
Die bekannte Verstelleinrichtung nutzt den physikalischen Effekt,
dass sich die Kapazität
der Elektrodenanordnung durch die Anwesenheit des Kopfes im elektrischen
Wechselfeld in charakteristischer Weise ändert. Die Abweichung der Kopfstützenposition
von einer vorgegebenen vertikalen Sollposition bezüglich des
Kopfes des Fahrzeuginsassen wird durch Vergleich der den beiden Sendeelektroden
jeweils zugeordneten Kapazitätswerte
bestimmt. Als Sollposition für
die Kopfstütze wird
hierbei diejenige Kopfstützenposition
erkannt, bei der diese Kapazitätswerte
identisch sind.
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Ähnliche
Kopfstützenverstelleinrichtungen mit
einem jeweils drei Elektroden umfassenden kapazitiven Näherungsensor
zur Detektion der Kopfposition sind ferner auch aus
FR 2 884 775 A1 und
DE 199 16 804 C1 bekannt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine demgegenüber verbesserte
Kopfstützenverstelleinrichtung
anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird gemäß einer
ersten Erfindungsvariante gelöst
durch die Merkmale des Anspruchs 1. Danach umfasst die Kopfstützenverstelleinrichtung
einen in die Kopfstütze
integrierten bzw. zur Integration in die Kopfstütze vorgesehenen kapazitiven
Näherungssensor,
wobei dieser Näherungssensor
mindestens, drei mit vertikalem Abstand zueinander angeordnete Sendeelektroden
und eine gemeinsame Empfangselektrode aufweist. Der Begriff „vertikal” orientiert
sich hierbei an der bestimmungsgemäßen Einbausituation des Näherungssensors
in einem Kraftfahrzeug.
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Die
Verstelleinrichtung umfasst weiterhin einen Stellantrieb zur motorischen
Verstellung der Kopfstütze
in vertikaler Richtung bezüglich
des Fahrzeugsitzes sowie eine Steuereinheit zur Ansteuerung des
Stellantriebes nach Maßgabe
einer von dem Näherungssensor
erfassten Kopfposition eines den Fahrzeugsitz benutzen den Fahrzeuginsassen.
Die Steuereinheit ist hierbei – schaltungs-
und/oder programmtechnisch – zur
Durchführung
eines Steuerverfahrens eingerichtet, bei welchem die Sendeelektroden
zur Aussendung eines elektrischen Wechselfeldes angesteuert werden,
bei welchem aus von der Empfangselektrode erfassten elektrischen
Empfangssignalen jeweils zugeordnete Kapazitätsmessgrößen bestimmt werden, die eine
Information über die
zwischen jeder der Sendeelektroden und der Empfangselektrode jeweils
gebildeten Kapazität
enthalten, und bei welchem nach Maßgabe dieser Kapazitätsmessgrößen der
Stellantrieb zur Einstellung einer vertikalen Sollposition der Kopfstütze relativ
zu der Kopfposition angesteuert wird.
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Gemäß einer
zweiten Erfindungsvariante wird die obige Aufgabe unabhängig gelöst durch
die Merkmale des Anspruchs 3. Die danach angegebene Kopfstützenverstelleinrichtung
entspricht im Wesentlichen der vorstehend beschriebenen Erfindungsvariante.
Anstelle der mindestens drei Sendeelektroden umfasst der Näherungssensor
gemäß der zweiten Erfindungsvariante
aber mindestens drei mit vertikalem Abstand zueinander angeordnete
Empfangselektroden. Anstelle der gemeinsamen Empfangselektrode ist
gemäß der zweiten
Erfindungsvariante eine gemeinsame Sendeelektrode vorgesehen.
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Hinsichtlich
der zugrundeliegenden physikalischen Prinzipien und der erfindungsgemäß bezweckten
Wirkung sind beide vorstehend beschriebenen Erfindungsvarianten
im Wesentlichen äquivalent.
Insbesondere hat die Vertauschung von Sende- und Empfangselektroden – von einer
Vorzeichenänderung
abgesehen – keinen
Einfluss auf die Charakteristik des sich aufgrund des Näherungssensors
im Raumbereich vor der Kopfstütze
ausbreitenden elektrischen Wechselfeldes.
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Durch
die erfindungsgemäße Elektrodenanordnung
des Näherungssensors
werden systembedingte Fehleinstellungen der Kopfstütze, die
bei den bekannten Verstelleinrichtungen nicht ausgeschlossen werden
können,
sicher vermieden. Während nämlich mit
einem lediglich drei Elektroden umfassenden Näherungssensor durch Vergleich
der zwischen diesen Elektroden gebildeten Kapazitäten lediglich
Körperbereiche
des Fahrzeuginsassen erkannt werden, deren Abstand zu der Sensoranordnung
extremal (d. h. minimal oder maximal) ist, kann mit der erfindungsgemäßen Elektrodenanordnung zusätzlich erfasst
werden, ob der dem Sensor gegenüberliegende
Körperbereich
des Fahrzeuginsassen konvex oder konkav gekrümmt ist. Dies wiederum ermöglicht eine
eindeutige Unterscheidung der gewünschten Sollposition, bei der
das Zentrum der Kopfstütze
etwa auf Höhe
des (konvex gekrümmten) Kopfes
des Fahrzeuginsassen eingestellt ist, von einer unerwünschten
Kopfstützenposition,
bei der die Kopfstütze
etwa auf gleiche Höhe
mit dem (konkav geformten) Nacken des Fahrzeuginsassen eingestellt
ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung werden – im Falle der ersten Erfindungsvariante – die mindestens
drei Sendeelektroden zeitlich sequentiell, d. h. nach einem Zeitmultiplexverfahren,
angesteuert. Das von der gemeinsamen Empfangselektrode empfangene
Gesamt-Empfangssignal zerfällt
somit in zeitlich wohlgetrennte Einzel-Empfangssignale, die jeweils
einer bestimmten Sendeelektrode zugeordnet sind. Aus jedem dieser
Einzel-Empfangssignale kann besonders einfach die zwischen der Empfangselektrode
und der zugeordneten Sendeelektrode gebildete Kapazität berechnet
werden. Im Falle der zweiten Erfindungsvariante wird die dort einzige
Sendeelektrode zweckmäßigerweise
kontinuierlich oder periodisch gepulst zur Ausstrahlung des Wechselfelds
angesteuert. In diesem Fall wird der Steuereinheit von jeder der
mindestens drei Empfangselektroden ein separates Empfangssignal
zugeführt,
aus dem sich wiederum die zwischen der zugeordneten Empfangselektrode
und der gemeinsamen Sendeelektrode gebildete Kapazität berechnen
lässt.
Die Empfangselektroden werden vorzugsweise jeweils zeitgleich ausgelesen.
Zur Vereinfachung der in der Steuereinheit implementierten Ausleseschaltung
können
die Empfangselektroden aber auch zeitlich sequentiell ausgelesen
werden.
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Weitere
Fortentwicklungen werden im Folgenden aus Vereinfachungsgründen lediglich
für die erste
Erfindungsvariante näher
erläutert.
Jede dieser Ausgestaltungen ist aber im Rahmen der Erfindung entsprechend
auch auf die zweite Erfindungsvariante anwendbar, wobei auch die
nachfolgend beschriebenen Vorteile verwirklicht werden. In Anwendung
auf die zweite Erfindungsvariante sind die Begriffe „Sendeelektrode” und „Empfangselektrode” im nachfolgenden
Text sinngemäß zu vertauschen.
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Um
eine numerisch besonders einfache Auswertung der Empfangssignale
zu ermöglichen,
sind die Elektroden des erfindungsgemäßen Näherungssensors vorzugsweise
derart räumlich
zueinander angeordnet, dass alle Sendeelektroden zu der gemeinsamen
Empfangselektrode den gleichen Abstand haben. Dies wird in besonders
zweckmäßiger Lösung dadurch
erreicht, dass die gemeinsame Empfangselektrode durch ein in vertikaler
Richtung langgestrecktes Elektrodenfeld gebildet ist, das sich zumindest
im Wesentlichen über
den von allen Sendeelektroden eingenommenen vertikalen Bereich der Kopfstützenoberfläche erstreckt.
Optional kann die gemeinsame Empfangselektrode aber auch mehrere solcher
Elektrodenfelder umfassen, die miteinander kurzgeschlossen sind.
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Das
oder jedes Elektrodenfeld der gemeinsamen Empfangselektrode kann
hierbei die mindestens drei Sendeelektroden außenseitig flankieren. Zur Erzielung
einer besonders großen
Sensorreichweite hat sich aber eine alternative Sensoranordnung als
besonders vorteilhaft erwiesen, bei der jede der mindestens drei
Sendeelektroden in zwei auf gleicher vertikaler Höhe positionierte
und horizontal voneinander beabstandete Elektrodenfelder gegliedert ist,
zwischen denen die gemeinsame Empfangselektrode – insbesondere etwa mittig – verläuft. Diese Sensoranordnung
wird – unabhängig von
den übrigen
Merkmalen der Kopfstützenverstelleinrichtung – als eigenständige Erfindung
betrachtet.
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Um
anhand der Empfangssignale auf besonders einfache und präzise Weise
die Sollposition der Kopfstütze
ermitteln zu können,
sind zweckmäßigerweise
zumindest zwei der Sendeelektroden in Vertikalrichtung symmetrisch
bezüglich
des Zentrums der Kopfstütze,
d. h über
bzw. unter der Kopfstütze,
angeordnet. Im Rahmen des in der Steuereinheit implementierten Steuerverfahrens
werden die diesen Sendeelektroden zugeordneten Kapazitätsmessgrößen sowie
mindestens eine weitere Kapazitätsmessgröße vergleichend
ausgewertet, um das Erreichen der vertikalen Sollposition zu erkennen.
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Durch
Vergleich der Kapazitätsmessgrößen der
beiden symmetrisch angeordneten Sendeelektroden wird hierbei zweckmäßigerweise
durch die Steuereinheit ei ne Kopfstützenposition mit extremalem,
d. h. minimalem oder maximalem Abstand des Zentrums zum Fahrzeuginsassen
daran erkannt, dass sich die Werte dieser beiden Kapazitätsmessgrößen bei
Erreichen dieser Kopfstützenposition kreuzen,
d. h. den gleichen Wert annehmen. Ob der bei dieser Kopfstützenposition
gebildete Abstand zwischen dem Fahrzeuginsassen und dem Zentrum der
Kopfstütze
minimal oder maximal ist, ob also der dem Näherungssensor gegenüberliegende
Körperbereich
konvex oder konkav ist, wird zweckmäßigerweise an dem Betrag der
dritten Kapazitätsmessgröße im Vergleich
zu dem Betrag der sich kreuzenden Kapazitätsmessgrößen erkannt. Die Kopfstützenposition
wird dabei nur dann als Sollposition akzeptiert, wenn diese Auswertung
ergibt, dass der Abstand zwischen dem Fahrzeuginsassen und dem Zentrum der
Kopfstütze
bei dieser Kopfstützenposition
minimal ist.
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Um
die Sollposition der Kopfstütze
schnell, aber präzise
anzufahren, ohne dass die Kopfstütze
in nennenswertem Umfang über
die Sollposition hinausschießt,
wird die Verstellgeschwindigkeit des Stellantriebs im Rahmen des
in der Steuereinheit implementierten Steuerverfahrens anhand der
Kapazitätsmessgrößen vorzugsweise
bereits vor Erreichen der Sollposition kontinuierlich oder in mehreren
Stufen herabgesetzt.
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Bei
einer ersten Ausführung
dieser Verfahrensvariante umfasst der zugehörige Näherungssensor mehr als drei,
insbesondere fünf,
mit vertikalem Abstand zueinander angeordnete Sendeelektroden. Durch
die Steuereinheit wird hierbei die Verfahrgeschwindigkeit des Stellantriebs
dann um einen vorgegebenen Betrag herabgesetzt, wenn sich die Kapazitätsmessgrößen zweier
benachbarter Sendelektroden betragsmäßig kreuzen.
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Alternativ
oder zusätzlich
hierzu ist optional vorgesehen, dass im Zuge des Steuerverfahrens durch
die Steuereinheit die Verfahrgeschwindigkeit des Stellantriebs herabgesetzt
wird, wenn die Kapazitätsmessgröße einer
der mindestens drei Sendeelektroden einen Extremwert, d. h. ein
Minimum oder Maximum, überschreitet.
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In
bevorzugter Ausgestaltung des in der Steuereinheit implementierten
Steuerverfahrens wird durch die Steuereinheit zunächst geprüft, ob sich
innerhalb der Erfassungsreichweite des Näherungssensors überhaupt
der Kopf eines Fahrzeuginsassen befindet. Beispielsweise führt die
Steuereinheit hierzu einen so genannten Suchlauf durch, bei dem
unter vertikaler Verfahrung der Kopfstütze kontinuierlich oder periodisch
wiederholt mindestens eine Kapazitätsmessgröße, bevorzugt alle Kapazitätsmessgrößen, mit
einem hinterlegten Schwellwert verglichen werden, der die Präsenz des
Fahrzeuginsassen im Erfassungsfeld des Näherungssensors anzeigt. Alternativ
hierzu kann auch die Veränderung
einer oder mehrerer Kapazitätsmessgrößen über den
Verstellweg der Kopfstütze
erfasst, und aus dieser Veränderung
auf die Anwesenheit oder Abwesenheit eines Fahrzeuginsassen im Erfassungsfeld
des Näherungssensors
geschlossen werden. Verfahrensgemäß stellt die Steuereinheit
hierbei immer dann, wenn im gesamten Stellbereich der Kopfstütze keine Kopfposition
ermittelt werden kann, die Kopfstütze auf eine hinterlegte Standard-Sollposition
ein. Bei dieser Standard-Sollposition handelt es sich insbesondere
um eine so genannte 2/3-Position, bei der die Kopfstütze zu etwa
zwei Drittel ihres vertikalen Verstellwegs nach oben ausgefahren
ist. Diese 2/3-Position hat sich als die für den durchschnittlichen Fahrzeuginsassen
optimale Einstellung der Kopfstütze
herausgestellt. In der 2/3-Position wird daher auch ohne insassenspezifische
Einstellung der Kopfstützenhöhe für die meisten
Fahrzeuginsassen eine zumindest akzeptable Schutzwirkung erzielt. Die
Einstellung der 2/3-Position im Falle einer fehlschlagenden Detektion
einer Kopfposition nach diesem Absatz wird grunsätzlich auch ohne die übrigen Merkmale
der Verstelleinrichtung als unabhängige Erfindung angesehen.
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Bei
der Kopfstütze
handelt es sich vorzugsweise um eine Vier-Wege-Kopfstütze, die
sowohl in vertikaler Richtung als auch in horizontaler Richtung, also
nach oben, unten, vorne und hinten verstellbar ist. Die Begriffe „vertikal” und „horizontal” sind hierbei als
annähernde
Angaben zu der Verstellrichtung der Kopfstütze aufzufassen. Insbesondere
ist die vertikale Verstellrichtung der Kopfstütze etwa parallel zur Ausrichtung
der Lehne des Fahrzeugsitzes angeordnet, und kann daher auch zur
Vertikalen des umgebenden Raumes geringfügig geneigt sein. Die horizontale
Verstellrichtung der Kopfstütze
ist insbesondere etwa senkrecht zu der vertikalen Verstellrichtung
angeordnet, und kann daher ebenfalls gegenüber der Horizontalrichtung
des umgebenden Raumes geringfügig
verkippt sein. Auch kann zwischen der horizontalen Verstellrichtung
und der vertikalen Verstellrichtung ein von 90° geringfügig abweichender Winkel gebildet
sein. Der horizontale Stellfreiheitsgrad der Kopfstütze kann
auch durch eine Verkippung der Kopfstütze um eine horizontale Achse
gebildet sein.
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Zur
Ansteuerung der Vier-Wege-Kopfstütze umfasst
die Verstelleinrichtung vorzugsweise einen weiteren Stellantrieb,
mit welchem die Kopfstütze,
d. h. zumindest eine dem Fahrzeuginsassen bestimmungsgemäß zugewandte
Frontfläche
der Kopfstütze,
horizontal verstellbar ist. Im Rahmen des in der Steuereinheit implementierten
Steuerverfahrens wird hierbei vorzugsweise nach der Einstellung
der vertikalen Sollposition der Kopfstütze der weitere Stellantrieb
zur Einstellung einer horizontalen Sollposition der Kopfstütze angesteuert.
Diese horizontale Sollposition wird hierbei durch Vergleich mindestens
einer Kapazitätsmessgröße mit einem
hinterlegten Schwellwert ermittelt. Hierzu wird durch die Steuereinheit
insbesondere eine Kapazitätsmessgröße herangezogen,
die einer mittleren, insbesondere etwa im Zentrum der Kopfstütze angeordneten
Sende- bzw. Empfangselektrode zugeordnet ist.
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Erkanntermaßen zeigen
die Kapazitätsmessgrößen des
kapazitiven Näherungssensors auch
systembedingt, d. h. ohne Anwesenheit eines Fahrzeuginsassen, eine
gewisse Abhängigkeit
von der horizontalen Kopfstützenposition.
Grund für
diese systembedingte Abhängigkeit
sind insbesondere Metallbestandteile der Kopfstütze. Solche Metallbestandteile
bilden mit den Elektroden des Näherungssensors
Störkapazitäten, deren
Größe sich
bei der horizontalen Verfahrung der Kopfstütze aufgrund des sich ändernden
Abstands zu den Elektroden des Näherungssensors ändert.
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Zur
Eliminierung oder zumindest Verringerung dieser Störgrößen kann
im Rahmen des erfindungsgemäßen Näherungssensors – wie an
sich bereits aus
EP
1 857 318 A2 bekannt – eine
metallische, insbesondere geerdete Abschirmung hinter den Elektroden
des Näherungssensors
vorgesehen sein. Versuche haben aber ergeben, dass eine solche Abschirmung
nachteiligerweise die Erfassungsreichweite des Näherungssensors einschränkt.
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Vorzugsweise
wird daher die systembedingte Abhängigkeit der bzw. jeder zur
Einstellung der horizontalen Sollposition herangezogenen Kapazitätsmessgröße numerisch
kompensiert. Dazu wird die genannte Kapazitätsmessgröße durch die Steuereinheit
insbesondere auf eine hinterlegte Systemkennlinie normiert, die
den systembedingten, also von einem Fahrzeuginsassen unbeeinflussten
Verlauf der Kapazitätsmessgröße in Abhängigkeit
der horizontalen Kopfstützenposition
wiedergibt.
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Zur
schnellen, aber präzisen
Anfahrung der horizontalen Sollposition wird in zweckmäßiger Ausgestaltung
des Steuerverfahrens durch die Steuereinheit auch die Stellgeschwindigkeit
des weiteren Stellantriebs bei Annäherung an die horizontale Sollposition
kontinuierlich oder in mehreren Stufen herabgesetzt. Die Steuereinheit
steuert die Stellgeschwindigkeit hierbei insbesondere anhand eines Vergleichs
der Kapazitätsmessgröße mit mehreren gestaffelten
Schwellwerten, wobei die Stellgeschwindigkeit des weiteren Stellantriebs
immer dann diskontinuierlich in mehreren Stufen herabgesetzt wird, wenn
die Kapazitätsmessgröße einen
dieser Schwellwerte überschreitet.
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Alle
vorstehend beschriebenen Verfahrensaspekte der Erfindung werden
auch für
sich, insbesondere unabhängig
von ihrer automatisierten Durchführung
durch die Steuereinheit, als eigenständige Erfindung betrachtet.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
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1 in
einem grob schematischen Querschnitt den Kopf eines Fahrzeuginsassen
sowie eine Kopfstütze
mit einer zugehörigen
Versteileinrichtung, die einen kapazitiven Näherungssensor, eine Steuereinheit,
einen Vertikal-Stellantrieb zur Verstellung der vertikalen Kopfstützenposition
sowie einen Horizon tal-Stellantrieb zur Verstellung der horizontalen
Kopfstützenposition
umfasst,
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2 in
einem schematischen Blockschaltbild eine erste Ausführungsform
der Verstelleinrichtung gemäß 1,
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3 in
einem schematisch vereinfachten Blockschaltbild eine Steuereinheit
der Verstelleinrichtung gemäß 2,
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4 in
zwei übereinander
angeordneten Diagrammen gegen die vertikale Kopfstützenposition den
Verlauf von fünf
Kapazitätsmessgrößen des
Näherungssensors
(oberes Diagramm) sowie den Verlauf der in Abhängigkeit dieser Messgrößen von
der Steuereinheit eingestellten Stellgeschwindigkeit des Vertikal-Stellantriebs
(unteres Diagramm),
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5 in
schematischer Seitenansicht den Kopf des Fahrzeuginsassen und die
auf Kopfhöhe positionierte
Kopfstütze,
sowie in einem schematischen Diagramm im Vergleich den jeweiligen
Betrag der in dieser Position ermittelten Kapazitätsmessgrößen,
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6 in
Darstellung gemäß 5 den
Kopf und die hier auf Nackenhöhe
positionierte Kopfstütze sowie
wiederum im Vergleich den jeweiligen Betrag der in dieser Position
ermittelten Kapazitätsmessgrößen,
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7 in
drei übereinander
angeordneten Diagrammen gegen die horizontale Kopfstützenposition
den Verlauf einer Kapazitätsmessgröße in Anwesenheit
eines Kopfes sowie entsprechend hierzu eine (System-)Kennlinie der
systembedingten Abhängigkeit
der Kapazitätsmessgröße von der
horizontalen Kopfstützenposition
(oberes Diagramm), den Verlauf derselben Kapazitätsmessgröße in Anwesenheit des Kopfes,
normiert auf die Systemkennlinie (mittleres Diagramm), sowie den
Verlauf der in Abhängigkeit dieser
normierten Kapazitätsmessgröße eingestellten
Stellgeschwindigkeit des Horizontal-Stellantriebs (unteres Diagramm),
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8 in
Darstellung gemäß 2 eine
zweite Ausführungsform
der Verstelleinrichtung,
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9 in
Darstellung gemäß 3 die
Steuereinheit der Verstelleinrichtung gemäß 8,
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10 bis 12 verschiedene
weitere Ausführungen
des Näherungssensors.
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Einander
entsprechende Teile und Größen sind
in allen Figuren stets mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt
in schematisch vereinfachter Darstellung einen (Fahrzeug-)Sitz 1,
von dem ausschnitthaft lediglich der obere Teil einer Sitzlehne 2 dargestellt
ist. 1 zeigt weiterhin eine auf der Sitzlehne 2 montierte
Kopfstütze 3 für den Kopf 4 eines den
Sitz 1 benutzenden Fahrzeuginsassen 5. Bei dem
Sitz 1 handelt es sich insbesondere um den Fahrersitz oder
Beifahrersitz eines Personenkraftwagens.
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Die
Kopfstütze 3 ist
eine sogenannte 4-Wege-Kopfstütze,
die gegenüber
dem Sitz 1 sowohl in einer Vertikalrichtung 6 als
auch in einer Horizontalrichtung 7 verstellbar ist. Die
Begriffe „vertikal” und „horizontal” sind hierbei
als „grobkörnige” Angaben zur
ungefähren
Spezifizierung der Verstellrichtungen aufzufassen. Insbesondere
ist die Vertikalrichtung 6 etwa parallel zu der Längserstreckung
der Sitzlehne 2 ausgerichtet, und mit dieser gegenüber der
Raumvertikalen leicht geneigt. Die Horizontalrichtung 7 ist hierzu
etwa rechtwinklig angeordnet und verläuft im Einbauzustand der Kopfstütze 3 etwa
parallel zur Längsrichtung
des Fahrzeugs. Die Vertikalrichtung 6 wird im Folgenden
als nach oben gerichtet, die Horizontalrichtung 7 als nach
vorne gerichtet angenommen, wobei sich die Begriffe „oben”, „unten”, „vorne” und „hinten” auf die
bestimmungsgemäße Einbausituation
der Kopfstütze 3 in
dem Kraftfahrzeug beziehen. Als Vorder- oder Frontseite ist entsprechend
diejenige Seite der Kopfstütze 3 bezeichnet,
die dem Kopf 4 des Fahrzeuginsassen 5 zugewandt
ist.
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Die
Kopfstütze 3 umfasst
ein etwa schalenförmiges
Rückenteil 8 aus
Metall und/oder einem tragfesten Kunststoff sowie ein darin gehaltendes Vorderteil 9.
An dem Rückenteil 8 sind
zwei in Vertikalrichtung 6 verlaufende Tragstangen 10 an gebracht,
mit denen die Kopfstütze 3 in üblicher
Weise an der Sitzlehne 2 verankert ist. Über die
Tragstangen 10 ist die Kopfstütze 3 in Vertikalrichtung 6 verschiebbar
in einer Kopfstützenhalterung 11 der
Sitzlehne 2 geführt.
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Das
Vorderteil 9 der Kopfstütze 3 umfasst eine
Trägerschale 13,
die insbesondere durch ein tragfestes Kunststoffteil gebildet ist.
Die Trägerschale 13 trägt an ihrer
Vorderseite eine Aufpolsterung 14. Auf die Aufpolsterung 14 ist
wiederum ein Überzug 15 aus
textilem Material, Leder oder dgl. aufgebracht, der zur Vorderseite
der Kopfstütze 3 hin
die Außenhaut
derselben bildet.
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Das
Vorderteil 9 der Kopfstütze 3 ist
in Horizontalrichtung 7 verschiebbar an dem Rückenteil 8 geführt. Diese
Führung
ist z. B. unter anderem durch eine an dem Vorderteil 8 befestigte
Zahnstange 16 gebildet, die in einer Halterung 17 des
Rückenteils 8 läuft.
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1 zeigt
die Kopfstütze 3 am
oberen Rand ihres vertikalen Verstellweges V sowie am hinteren Rand
ihres horizontalen Verstellweges H. Die entgegengesetzten Positionen
des Rückenteils 8 am unteren
Rand des vertikalen Verstellweges V sowie des Vorderteils 9 am
vorderen Rand des horizontalen Verstellweges H sind in 1 gestrichelt
angedeutet. Innerhalb des vertikalen Verstellweges V und des horizontalen
Verstellweges H ist die Kopfstützenposition
kontinuierlich verstellbar.
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Zur
Verstellung der Kopfstütze 3 ist
dieser eine Verstelleinrichtung 20 zugeordnet. Diese umfasst
einen kapazitiven Näherungssensor 21,
einen (Vertikal-)Stellantrieb 22 zur vertikalen Verstellung der
Kopfstütze 3,
einen (Horizontal-)Stellantrieb 23 zur horizontalen Verstellung
der Kopfstütze 3 sowie eine
Steuereinheit 24.
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Der
Näherungssensor 21 ist
innerhalb der Kopfstütze 3 zwischen
der Trägerschale 13 und
der Aufpolsterung 14 angeordnet. Er kann alternativ aber auch
zwischen der Aufpolsterung 14 und dem Überzug 15, und somit
unmittelbar unter der Frontfläche der
Kopfstütze 3,
angeordnet sein.
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Der
Stellantrieb 22 ist innerhalb der Sitzlehne 2 angeordnet
und wirkt in an sich bekannter Weise auf die Tragstangen 10 der
Kopfstütze 3.
Der Stellantrieb 23 ist im Inneren der Kopfstütze 3 angeordnet und
wirkt zur Verstellung des Vorderteils 9 gegenüber dem
Rückenteil 8 mit
der Zahnstange 16 zusammen.
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Die
bevorzugt ebenfalls in der Kopfstütze 3 angeordnete
Steuereinheit 24 ist über
Datenleitungen 25, 26 und 27 mit dem
Näherungssensor 21 bzw. dem
Stellantrieb 22 bzw. dem Stellantrieb 23 verbunden.
Die Datenleitung 26 ist hierbei durch eine der Tragstangen 10 aus
der Kopfstütze 3 in
die Sitzlehne 2 geführt.
Durch eine der Tragstangen 10 sind zudem (nicht näher dargestellte)
Versorgungsleitungen zur elektrischen Versorgung des Stellantriebs 23 und
der Steuereinheit 24 geführt.
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2 zeigt
eine erste Ausführungsform
der Verstelleinrichtung 20 in größerem Detail. Wie dieser Darstellung
in Verbindung mit 1 zu entnehmen ist, umfasst
der Näherungssensor 21 einen
flachen Träger 30.
Auf dem Träger
ist eine Elektrodenanordnung aufgebracht, die aus fünf Sendeelektroden 31a bis 31e sowie
einer gemeinsamen Empfangselektrode 32 gebildet ist. Der
Träger 30 ist
aus einer vorzugsweise flexiblen Kunststofffolie gebildet. Die Elektroden 31a bis 31e sowie 32 sind
durch vorzugsweise ebenfalls flexible Metallfolien gebildet, die
auf den Träger 30 beispielsweise
aufgeklebt sind. Alternativ hierzu können die Elektroden 31a bis 31e und 32 auch
in Form einer Beschichtung auf den Träger 30 aufgebracht
sein.
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Der
Träger 30 erstreckt
sich sowohl in Vertikalrichtung 6 als auch in einer hierzu
senkrechten Fahrzeugquerrichtung 33 über einen überwiegenden Flächenbereich
der Kopfstütze 3.
Insbesondere ist der Träger 30 etwa
zentriert zu einem Zentrum 34 der Kopfstütze 3 angeordnet,
auf das bestimmungsgemäß der Kopf 4 im
Crash-Fall aufschlagen soll.
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Die
Elektroden 31a bis 31e sowie 32 sind wiederum über einen
Großteil
der Fläche
des Trägers 30 verteilt
angeordnet. Die Empfangselektrode 32 ist hierbei durch
ein Elektrodenfeld 35 in Form eines langgestreckten Streifens
gebildet, das in Fahrzeugquerrichtung 33 mittig auf dem
Träger 30 angeordnet
ist und sich in Vertikalrichtung 6 über den gesamten von den Sendeelektroden 31a bis 31e eingenommenen
Höhenbereich
erstreckt. Jede der Sendeelektroden 31a bis 31b ist
in zwei miteinander kurzgeschlossene Elektrodenfelder 36 und 37 gegliedert, wobei
sich die Elektrodenfelder 36 und 37 derselben Sendeelektrode 31a bis 31b jeweils
auf gleicher vertikaler Höhe
in Fahrzeugquerrichtung 33 links bzw. rechts der Empfangselektrode 32 erstrecken.
Die Elektrodenfelder 36 und 37 der verschiedenen
Sendeelektroden 31a bis 31e sind zueinander jeweils
in Vertikalrichtung fluchtend mit Abstand übereinander gestapelt. Die
Elektrodenfelder 36 und 37 der Sendeelektrode 31a sind
hierbei zuunterst, die Elektrodenfelder 36 und 37 der
Sendeelektrode 31e zuoberst angeordnet. Die Sendeelektrode 31c ist
in Vertikalrichtung etwa zentriert mit dem Zentrum 34 angeordnet.
Zwischen den benachbarten Sendeelektroden 31a und 31b bzw. 31b und 31c bzw. 31c und 31d bzw. 31d und 31e ist
jeweils der gleiche vertikale Abstand gebildet. Auch befinden sich
alle Elektrodenfelder 36 und 37 der verschiedenen
Sendeelektroden 31a bis 31e in stets gleichem
Abstand zur Empfangselektrode 32.
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Jede
der Sendeelektroden 31a bis 31e ist im Rahmen
der Datenleitung 25 über
eine Einzelleitung 38a bis 38d separat mit der
Steuereinheit 24 verbunden. Auch die Empfangselektrode 32 ist
im Rahmen der Datenleitung 25 über eine Einzelleitung 39 mit der
Steuereinheit 24 verbunden. Zur Vermeidung parasitärer Kapazitäten in der
Datenleitung 25 ist die Einzelleitung 39 durch
einen so genannten Guard-Schirm 40 in Form eines auf Massepotential
M gelegten Leiters elektrisch abgeschirmt, der die Einzelleitung 39 – insbesondere
koaxial – umgibt.
Der Guard-Schirm 40 ist einerseits mit einem Masseeingang
der Steuereinheit 24 kurzgeschlossen. Andererseits ist
der Guard-Schirm 40 gegebenenfalls mit einer – optional
vorgesehenen – Guard-Elektrode 41 verbunden,
die die Empfangselektrode 32 ringförmig umgibt.
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Wie 2 ebenfalls
zu entnehmen ist, ist jedem der Stellantriebe 22 und 23 ein
Hall-Sensor 42 zugeordnet. Die Hall-Sensoren 42 erzeugen
jeweils in Zusammenwirkung mit einem (nicht dargestellten) Ringmagnet,
der mit der Welle des jeweiligen Stellantriebs 22 und 23 gekoppelt
ist, ein Messsignal, anhand dessen sich Zustandsgrößen des
jeweiligen Stellantriebs 22 bzw. 23, wie z. B.
die Dreh stellung, die Drehzahl und der zurückgelegte Stellweg berechnen
lassen. Jede der Datenleitungen 26 und 27 umfasst
entsprechend neben einer Steuerleitung 43 zur Ansteuerung
des jeweiligen Stellantriebs 22 bzw. 23 eine Messleitung 44 zur
Rückführung des
Hall-Signals an die Steuereinheit 24.
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Die
in 3 näher
dargestellte Steuereinheit 24 der Verstelleinrichtung 20 gemäß 2 umfasst einen
Frequenzgenerator 45, einen Zeit-Multiplexer 46,
ein (Kapazitäts-)Messmodul 47,
zwei Hall-Module 48 zur Ansteuerung jeweils eines der Hall-Sensoren 42 sowie
zur Auswertung des zurückgelieferten Hall-Signals,
sowie zwei Motorsteuerungen 49 zur Ansteuerung jeweils
eines der Stellantriebe 22 und 23. Die Steuereinheit 24 umfasst
weiterhin einen Mikrocontroller 50, der steuerungstechnisch
mit dem Frequenzgenerator 45, dem Zeit-Multiplexer 46,
dem Messmodul 47, den Hall-Modulen 48 sowie den
Motorsteuerungen 49 verbunden ist.
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In
dem Mikrocontroller 50 ist softwaretechnisch ein (nachfolgend
näher beschriebenes)
Steuerprogramm implementiert, das – kurz gefasst – durch Ansteuerung
des Näherungssensors 21 die
Position des Kopfes 4 relativ zu der aktuellen Kopfstützenposition
erfasst und die Kopfstütze 3 nach
Maßgabe
der erfassten Kopfposition durch Ansteuerung der Stellantriebe 22 und 23 in
eine (vertikale und horizontale) Sollposition fährt.
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Das
in dem Mikrocontroller 50 implementierte Steuerverfahren
wird beispielsweise gestartet durch das Anlassen des Kraftfahrzeugmotors.
Optional ist vorgesehen, dass das Steuerverfahren auch während des
Kraftfahrzeugbetriebs in regelmäßigen Abständen und/oder
auf Anforderung eines Fahrzeugbenutzers (beispielsweise durch Drücken einer entsprechenden
Bedientaste) gestartet werden kann.
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In
einer ersten Phase des Steuerverfahrens wird zunächst die vertikale Sollposition
der Kopfstütze 3 eingestellt.
Hierzu führt
die Steuereinheit 24 zunächst einen Suchlauf durch.
Zu Beginn des Suchlaufs befindet sich die Kopfstütze 3 am unteren Rand ihres
vertikalen Verstellweges V sowie am hinteren Rand ihres horizon talen
Verstellweges H. Andernfalls wird die Kopfstütze 3 durch die Steuereinheit 24 in diese
Position gefahren.
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Ausgehend
von dort veranlasst der Mikrocontroller 50 unter Ansteuerung
des Stellantriebs 22 über
die entsprechende Motorsteuerung 49 eine Verfahrung der
Kopfstütze 3 nach
oben. Dabei veranlasst der Mikrocontroller 50 den Frequenzgenerator 45 zur
Erzeugung einer Wechselspannung mit einer Frequenz von vorzugsweise
etwa 10 Mhz, die über den
Zeit-Multiplexer 46 zeitlich sequenziell auf jede der Sendeelektroden 31a bis 31e des
Näherungssensors 21 gegeben
wird.
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Unter
Einfluss dieser Spannung erzeugen die Sendeelektroden 31a bis 31e jeweils
abwechselnd in einem der Kopfstütze 3 vorgelagerten
Raumbereich ein elektrisches Wechselfeld F. In diesem Wechselfeld
F wirkt jeder der Sendeelektroden 31a bis 31e mit
der Empfangselektrode 32 im elektrischen Sinne als Kondensator
zusammen, dessen Kapazität
durch das Messmodul 47 erfasst wird.
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Infolge
der sequenziellen Ansteuerung der Sendeelektroden 31a bis 31e zerfällt das
aufgrund des Wechselfeldes F in der Empfangselektrode 32 erzeugte
elektrische Signal in zeitlich wohl getrennte Empfangssignale Si (i = 1, 2..., 5), deren jedes einer der
Sendeelektroden 31a bis 31e zugeordnet ist. Im Folgenden
werden per Definition das Empfangssignal S1 der
Sendeelektrode 31a, das Empfangssignal S2 der
Sendelektrode 31b, das Empfangssignal S3 der
Sendeelektrode 31c, das Empfangssignal S4 der Sendeelektrode 31d und
das Empfangssignal S5 der Sendeelektrode 31e zugeordnet.
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Aus
jedem dieser Empfangssignale Si berechnet
das Messmodul 47 eine zugehörigen Kapazitätsmessgröße Ci (i = 1, 2, .... 5) und gibt diese Kapazitätsmessgrößen Ci fortlaufend an den Mikrocontroller 50 aus.
Bei den Kapazitätsmessgrößen Ci handelt es sich allgemein um beliebige
Messgrößen, aus denen
sich die zwischen der zugeordneten Sendeelektrode 31a bis 31e und
der Empfangselektrode 32 gebildete Kapazität berechnen
lässt.
In der nachfolgend beschriebenen Variante des Steuerverfahrens handelt
es sich bei den Kapazitätsmessgrößen Ci insbesondere um Größen, die zu der jeweiligen
Kapazität
invers proportional sind.
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Befindet
sich während
des Suchlaufs der Kopf 4 des Fahrzeuginsassen 5 innerhalb
einer Erfassungsreichweite 51 (in 1 gestrichelt
angedeutet) des Näherungssensors 21,
so beeinflusst der Kopf 4 die zwischen den Sendeelektroden 31a bis 31e und
der Empfangselektrode 32 gebildeten Kapazitäten. Dies
ist einerseits darauf zurückzuführen, dass
der Kopf 4 in dem elektrischen Wechselfeld F als Dielektrikum
wirkt, wodurch die jeweils betrachtete Kapazität erhöht wird. Zum anderen beruht
der Einfluss des Kopfes 4 darauf, dass der Kopf 4 aufgrund
der Ionenbeweglichkeit im menschlichen Körper und der stets in gewissem
Umfang vorhandenen Erdung des menschlichen Körpers als Gegenelektrode wirkt,
wodurch die messbaren Kapazitäten
zwischen den Sendeelektroden 31a bis 31e und der Empfangselektrode 32 erniedrigt
werden. In der Regel überwiegt
der letztere Effekt. Entsprechend erhöht sich der Betrag der Kapazitätsmessgrößen Ci umso mehr, je näher der Kopf an die zugeordnete Sendeelektrode 31a bis 31e angenähert wird.
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Dieser
Effekt wird während
des Suchlaufs ausgenutzt, um zu testen, ob überhaupt eine Kopfposition
erfasst werden kann. Jede der Kapazitätsmessgrößen Ci wird
hierzu mit einem hinterlegten Schwellwert C0 (4)
verglichen. Sofern alle Kapazitätsmessgrößen Ci über
den gesamten vertikalen Verstellweg V den Schwellwert C0 unterschreiten,
so wird dies als Anzeichen hierfür
interpretiert, dass sich kein Kopf 4 innerhalb der Erfassungsreichweite 51 befindet.
Die Kopfstütze 3 wird
in diesem Fall in Horizontalrichtung 7 vorgeschoben, worauf
der Suchlauf wiederholt wird. Sofern sich über den gesamten Verstellbereich
H und vertikalen Verstellbereich V keine Kopfposition ermitteln
lässt,
verfährt
die Steuereinheit 24 die Kopfstütze 3 in die so genannte
2/3-Position, in der die Kopfstütze 3 in
Vertikalrichtung 6 etwa um zwei Drittel des vertikalen
Verstellwegs V nach oben hin ausgefahren ist. Ein entsprechender
Wert h2/3 der vertikalen Kopfstützenposition
h ist in 4 schematisch angetragen. In
der 2/3-Position ist die Kopfstütze 3 an
den hinteren Rand des horizontalen Verstellwegs H zurückgezogen.
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Sofern
sich andernfalls der Kopf 4 eines Fahrzeuginsassen 5 innerhalb
der Erfassungsreichweite 51 befindet, durchläuft jede
Kapazitätsmessgröße C1 bis C5 bei der
vertikalen Verfahrung der Kopfstütze 3 ein
charakteristisches Maximum (vgl. 4). Das
Maximum der Kapazitätsmessgröße C3 fällt
hierbei mit der einzustellenden vertikalen Sollposition hS zusammen, nämlich derjenigen vertikalen Kopfstützenposition
h, an der das Zentrum 34 der Kopfstütze in Vertikalrichtung 6 in
minimalen Abstand zum Kopf 4, und dabei etwa auf gleicher
Höhe mit
der Auge-Ohr-Linie
des Kopfes 4, angeordnet ist (s. 1).
-
Da
erkanntermaßen
infolge von Messrauschen die Bestimmung des Maximums der Kapazitätsmessgröße C3 mit einem vergleichsweise großen Messfehler
verbunden ist, wird das Erreichen der Sollposition hS nicht
anhand der Kapazitätsmessgröße C3, sondern präziser anhand
der den Sendeelektroden 31b und 31c zugeordneten
Kapazitätsmessgrößen C2 und C4 ermittelt.
Wie 4 zu entnehmen ist, fällt nämlich die Sollposition hS auch etwa mit Kreuzungspunkt 52 der
Kapazitätsmessgrößen C2 und C4 zusammen.
-
Erkanntermaßen ist
die Kreuzung der Kapazitätsmessgrößen C2 und C4 aber lediglich
ein hinreichendes, kein notwendiges Kriterium für das Erreichen der Sollposition
hS. Vielmehr kommt es zu einer Kreuzung
der Kapazitätsmessgrößen C2 und C4 – wie ein
Vergleich der 5 und 6 zeigt – auch dann, wenn
das Zentrum 34 der Kopfstütze 3 in Vertikalrichtung 6 fälschlicherweise
auf den Nackenbereich des Fahrzeuginsassen 5 eingestellt
ist (6). Um zwischen der Sollposition hS und
einer Fehleinstellung der Kopfstütze 3 auf
den Nacken des Fahrzeuginsassen 5 zu unterscheiden, wird
im Rahmen des im Mikrocontroller 50 implementierten Steuerverfahrens zusätzlich die
Kapazitätsmessgröße C3 ausgewertet, die der mittleren Sendeelektrode 31c zugeordnet
ist. Wie ein Vergleich der 5 und 6 zeigt,
ist der Wert dieser Kapazitätsmessgröße C3 an der Sollposition hS größer als
der Wert der Kapazitätsmessgrößen C2 und C4, während dies
im Falle einer Fehleinstellung der Kopfstütze 3 auf den Nackenbereich
des Fahrzeuginsassen 5 gerade umgekehrt ist.
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In
zweckmäßiger Ausgestaltung
des Steuerverfahrens erkennt die Steuereinheit 24 im Sinne
der vorstehenden Erläuterungen
das Erreichen der Sollposition hS daran,
dass bei Verfahrung der Kopfstütze 3 nach
oben Bedingungen C4 < C2 und C3 > C4 gleichzeitig erfüllt sind. Sobald diese Bedingungen
erfüllt sind,
schaltet die Steuereinheit 24 entsprechend den Stellantrieb 22 ab.
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Um
zu verhindern, dass die Kopfstütze 3 beim
Anfahren der vertikalen Sollposition hS diese „überschießt”, setzt
der Mikrocontroller 50 durch entsprechende Ansteuerung
der dem Stellantrieb 22 zugeordneten Motorsteuerung 49 unter
Berücksichtigung
der von dem entsprechenden Hall-Modul 48 zugeführten Drehzahlwerte
die Verstellgeschwindigkeit dV des Stellantriebs 22 bereits
vor Erreichen der Sollposition hS in mehreren
Stufen sukzessive herab. Wie 4 zu entnehmen
ist, erfolgt eine erste Herabsetzung der Verstellgeschwindigkeit
dV dann, wenn die der obersten Sendeelektrode 31e zugeordnete
Kapazitätsmessgröße C5 die der nächst niedrigeren Sendeelektrode 31d zugeordnete
Kapazitätsmessgröße C4 kreuzt. Die Verstellgeschwindigkeit dV wird ein weiteres Mal erniedrigt, wenn
die Kapazitätsmessgröße C4 die Kapazitätsmessgröße C3 kreuzt. Um
eine möglichst „weiche”, d. h.
rucklose Stellbewegung der Kopfstütze 3 zu realisieren,
wird die Verstellgeschwindigkeit dV dazwischen
optional ein weiteres Mal herabgesetzt, wenn die Kapazitätsmessgröße C4 das Maximum überschreitet (siehe gestrichelte
Linie im unteren Diagramm der 4).
-
Nach
Einstellung des vertikalen Sollwerts hS stellt
der Mikrocontroller 50 in einer zweiten Phase des Steuerverfahrens
eine horizontale Sollposition IS ein. Zur
Ermittlung der Sollposition IS startet der
Mikrocontroller 50 unter Ansteuerung des Stellantriebs 23 einen
horizontalen Suchlauf, im Rahmen dessen das Vorderteil 9 der
Kopfstütze 3 an
den Kopf 4 herangefahren wird. Währenddessen verfolgt der Mikrocontroller 50 den
im oberen Diagramm der 7 dargestellten Verlauf der
Kapazitätsmessgröße C3.
-
Zur
numerischen Kompensation von Störkapazitäten aufgrund
von metallischen Bestandteilen der Kopfstütze 3 normiert der
Mikrocontroller 50 die erfasste Kapazitätsmessgröße C3 auf
eine Systemkennlinie K, die die systembedingte Abhängigkeit
der Kapazitätsmessgröße C3 von der horizontalen Kopfstützenposition
wiedergibt. Die Systemkennlinie K ist in Form einer Liste von Stützstellen
im Mikrocontroller 50 hinterlegt, zwischen denen der Mikrocontroller 50 interpoliert.
Al ternativ kann die Systemkennlinie K auch in Form einer approximierten
Modellfunktion hinterlegt sein. Der Verlauf einer entsprechend normierten
Kapazitätsmessgröße C'3 =
C3/K ist im mittleren Diagramm der 7 dargestellt.
-
Zur
Ermittlung der horizontalen Sollposition IS vergleicht
der Mikrocontroller 50 die normierte Kapazitätsmessgröße C'3 mit
einem hinterlegten Schwellwert Ch und schaltet den Stellantrieb 23 ab, wenn
dieser Schwellwert Ch überschritten
wird (siehe unteres Diagramm in 7).
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Um
zu verhindern, dass bei der horizontalen Einstellung die Kopfstütze 3 den
Sollwert IS „überschießt”, setzt der Mikrocontroller 50 auch
die Verstellgeschwindigkeit dH des Stellantriebs 23 stufenartig
herab, bevor die Sollposition IS erreicht
wird. Die Verstellgeschwindigkeit dH wird
hierbei dann herabgesetzt, wenn die normierte Kapazitätsmessgröße C'3 einen
gegenüber
dem Schwellwert Ch erniedrigten Schwellwert
Cp überschreitet
(siehe 7).
-
8 zeigt
eine zweite Ausführungsform
der Verstelleinrichtung 20. Diese Ausführungsform gleicht – sofern
nicht im Folgenden abweichend beschrieben – der im Zusammenhang mit 2 beschriebenen
Ausführungsform
der Verstelleinrichtung 20. Anstelle der dortigen Sendeelektroden 31a bis 31e sind
gemäß 8 aber – bei gleicher
geometrischer Anordnung der Elektrodenfelder 36 und 37 auf
dem Träger 30 – fünf Empfangselektroden 60a bis 60e vorgesehen.
Anstelle der Empfangselektrode 32 der Ausführungsform
gemäß 2 ist
gemäß 8 – bei gleicher
geometrischer Anordnung des zugehörigen Elektrodenfelds 35 – eine gemeinsame Sendeelektrode 61 vorgesehen.
Eine Abschirmung der Einzelleitung 39 ist hier nicht erforderlich.
Ebenso kann die in 2 dargestellte Guard-Elektrode 41 entfallen.
Anstelle dessen sind hier vorzugsweise die Einzelleitungen 38a bis 38e,
die hier die Steuereinheit 24 mit den Empfangselektroden 60a bis 60e verbinden – insbesondere
einzeln – elektrisch
abgeschirmt. Eine entsprechende Abschirmung 53 ist in 8 schematisch
angedeutet.
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Die
gegenüber 2 vertauschte
Elektrodenfunktion wird durch eine modifizierte Ausführung der
Steuereinheit 24 gemäß 9 bewirkt.
Im Unterschied zu 3 ist hier das Kapazitätsmessmodul 47 über die
Einzelleitungen 38a bis 38e mit den Empfangselektroden 60a bis 60e verschaltet.
Dieses Messmodul 47 ist zur gleichzeitigen Erfassung der hier
separat über
die Einzelleitungen 38a bis 38e übermittelten
Empfangssignale S1 bis S5 ausgebildet. Der
Zeit-Multiplexer 46 bei der Ausführungsform gemäß 8 und 9 nicht
benötigt.
Der Frequenzgenerator 45 ist – ebenfalls abweichend von 3 – über die
Einzelleitung 39 mit der Sendeelektrode 61 verbunden.
-
Abgesehen
von diesen Unterschieden entspricht die Funktionsweise der Steuereinheit 24 gemäß 9 der
vorstehend beschriebenen Ausführungsform.
Insbesondere ist das vorstehend beschriebene Steuerverfahren in
gleicher Weise auch in dem Mikrocontroller 50 gemäß 9 implementiert.
-
Die 10 bis 12 zeigen
schließlich
Varianten des Näherungssensors 21 mit
gegenüber 2 abgewandelter
Elektrodenkonfiguration. Bei allen hier dargestellten Varianten
des Näherungssensors 21 können die
Sendeelektroden 31a bis 31e auch als Empfangselektroden 60a bis 60e,
und die gemeinsame Empfangselektrode 32 auch als gemeinsame
Sendeelektrode 61, genutzt werden.
-
- 1
- (Fahrzeug-)Sitz
- 2
- Sitzlehne
- 3
- Kopfstütze
- 4
- Kopf
- 5
- Fahrzeuginsasse
- 6
- Vertikalrichtung
- 7
- Horizontalrichtung
- 8
- Rückenteil
- 9
- Vorderteil
- 10
- Tragstange
- 11
- Kopfstützenhalterung
- 13
- Trägerschale
- 14
- Aufpolsterung
- 15
- Überzug
- 16
- Zahnstange
- 17
- Halterung
- 20
- Verstelleinrichtung
- 21
- Näherungssensor
- 22
- (Vertikal-)Stellantrieb
- 23
- (Horizontal-)Stellantrieb
- 24
- Steuereinheit
- 25
- Datenleitung
- 26
- Datenleitung
- 27
- Datenleitung
- 30
- Träger
- 31a–31e
- Sendeelektroden
- 32
- Empfangselektrode
- 33
- Fahrzeugquerrichtung
- 34
- Zentrum
- 35
- Elektrodenfeld
- 36
- Elektrodenfeld
- 37
- Elektrodenfeld
- 38a–38e
- Einzelleitung
- 39
- Einzelleitung
- 40
- Guard-Schirm
- 41
- Guard-Elektrode
- 42
- Hall-Sensor
- 43
- Steuerleitung
- 44
- Messleitung
- 45
- Frequenzgenerator
- 46
- Multiplexer
- 47
- (Kapazitäts-)Messmodul
- 48
- Hall-Module
- 49
- Motorsteuerung
- 50
- Mikrocontroller
- 51
- Erfassungsreichweite
- 52
- Kreuzungspunkt
- 53
- Abschirmung
- 60a–60e
- Empfangselektroden
- 61
- Sendeelektrode
- dH
- Verstellgeschwindigkeit
- dV
- Verstellgeschwindigkeit
- h
- (vertikale)
Kopfstützenposition
- h2/3
- Wert
- hS
- Sollposition
- I
- (horizontale)
Kopfstützenposition
- IS
- Sollposition
- C0
- Schwellwert
- Oh
- Schwellwert
- Ci
- Kapazitätsmessgröße (i =
1, 2, ..., 5)
- Cp
- Schwellwert
- F
- elektrisches
Wechselfeld
- H
- (horizontaler)
Verstellweg
- K
- Systemkennlinie
- M
- Massepotential
- Si
- Empfangssignal
(i = 1, 2, ..., 5)
- V
- (vertikaler)
Verstellweg