-
Gebiet der Erfindung
-
Die
Erfindung bezieht sich auf ein Funktionsmodul für ein chirurgisches Instrument,
wobei das Funktionsmodul umfasst:
- – einen
hohlen Schaft mit einem distalen und einem proximalen Ende, der
eine drehfest mit ihm verbundene Rotationshandhabe trägt,
- – ein
an dem distalen Ende des Schaftes festgelegtes Zangenelement mit
zwei relativ zueinander klappbeweglich aneinander angelenkten Klauen,
- – eine
mit dem Zangenelement gekoppelte Zangenbetätigungsstange, die im Inneren
des Schaftes angeordnet ist und über
dessen proximales Ende hinausragt.
-
Die
Erfindung bezieht sich weiter auf ein chirurgisches Instrument aus
einem derartigen Funktionsmodul und einem Basisgehäuse.
-
Stand der Technik
-
Funktionsmodule
und chirurgische Instrumente der oben genannten Art sind bekannt
aus der
DE 101 25
149 B4 . Diese Druckschrift offenbart ein chirurgisches,
insbesondere elektrochirurgisches Instrument mit einem Basisgehäuse, mit
dem ein Funktionsmodul koppelbar ist. Das Funktionsmodul weist einen
hohlen Schaft auf, der an seinem proximalen, d. h. dem Benutzer
zugewandten Ende drehfest mit einer als Drehkreuz ausgebildeten
Rotationshandhabe verbunden ist. An seinem distalen, d. h. dem Benutzer
abgewandten Ende trägt
der Schaft ein Zangenelement aus zwei Klauen, von denen die erste Klaue
starr an dem Schaft festgelegt ist und die zweite Klaue klappbeweglich
an der ersten Klaue angelenkt ist. Im inneren des hohlen Schaftes
ist eine Zangenbetätigungsstange
verlegt, die an der beweglichen Klaue angelenkt ist und sich proximal über das Ende
des Schaftes hinaus erstreckt. Zug an der Zangenbetätigungsstange
bewirkt ein Zuklappen des Zangenelementes; umgekehrt bewirkt axialer
Druck auf die Zangenbetätigungsstange
ein Öffnen
des Zangenelementes.
-
Das
bekannte Modul lässt
sich auf ein Basisgehäuse
aufstecken, wobei das proximale Ende der Zangenbetätigungsstange
in das Basisgehäuse
hineinragt und dort mit einem mechanischen Übertragungsmechanismus gekoppelt
ist, der eine Bewegung eines beweglich an dem Basisgehäuse angebrachten
Zangenbetätigungsgriffs
in eine Axialbewegung der Zangenbetätigungsstange übersetzt.
Auf diese Weise kann das Zangenelement im zusammengesetzten Zustand
von Funktionsmodul und Basisgehäuse
durch Betätigung
des Zangenbetätigungsgriffs
geöffnet
und geschlossen werden.
-
Dabei
ist das gesamte Funktionsmodul um die von der Zangenbetätigungsstange
gebildete Achse rotierbar.
-
Aus
der
EP 1 535 581 A2 ist
ebenfalls ein elektrochirurgisches Gerät bekannt, das einen Schaft mit
einem Zangenelement an seinem distalen Ende aufweist, welches von
einer Zangenbetätigungszange
durch Zug und Druck, die über
einen Zangenbetätigungsgriff
an einem Basisgehäuse
aufgebracht werden, geöffnet
und geschlossen werden kann. Zusätzlich
enthält
dieses Gerät
eine Schneidfunktion für
Gewebe, das zwischen den Klauen des Zangenelementes gehalten wird.
Hierzu ist eine drehfest mit dem Schaft verbundene, axial beweglich
Klinge vorgesehen, die in Führungsnuten
in den Innenflächen
der Klauen verschoben werden kann. Die Betätigung der Klinge erfolgt über eine
Klingenbetätigungsstange, die
hohl ausgebildet und konzentrisch um die Zangenbetätigungsstange
angeordnet ist. Wie diese erstreckt sich auch die Klingenbetätigungsstange
proximal über
das Ende des Schaftes hinaus in das Basisgehäuse. Die Zangenbetätigungsstange
erstreckt sich auch noch über
das proximale Ende der Klingenbetätigungsstange hinaus. Zwei
bereichsweise verschachtelte, unabhängig betätigbare Schiebeelemente, die
mit zwei unabhängig
betätigbaren,
jeweils an dem Basisgehäuse
angelenkten Betätigungshebeln
gekoppelt sind, üben
Zug- bzw. Druckkräfte
auf die Betätigungsstangen
aus, sodass die Funktionen ”Greifen” und ”Schneiden” mittels
unterschiedlicher Griffe am Basisgehäuse unabhängig voneinander durchgeführt werden
können.
Die Rotierbarkeit des Schaftes und mit ihm des Zangenelementes sowie der
Klinge wird durch ein drehfest mit dem Schaft verbundenes Rotationselement
gewährleistet, welches seinerseits
drehbar an der distalen Spitze des Basisgehäuses gelagert ist. Die Drehung
erfolgt um die von der Zangenbetätigungsstange
gebildeten Drehachse, um die die hohle Klingenbetätigungsstange konzentrisch
angeordnet ist.
-
Nachteilig
bei dieser Vorrichtung ist die Anordnung sowohl des Zangenbetätigungsgriffs
als auch des Klingenbetätigungsgriffs
an dem Basisgehäuse.
Hierdurch ist das Basisgehäuse
allein für
die Verwendung mit einem speziellen Schaft geeignet. Bei der bekannten
Vorrichtung wiegt dieser Nachteil insoweit nicht schwer, als sie
lediglich für
den Einmalgebrauch gestaltet ist. Aus Kostengründen günstiger ist es jedoch, chirurgische
Geräte
für eine
Mehrfachverwendung auszulegen, wobei auch ihre Modularität eine wichtige
Rolle spielt. Insbesondere ist es wünschenswert, ein einheitliches
Basisgehäuse
mit unterschiedlichen Funktionsmodulen koppeln und einsetzen, zu
können,
die beispielsweise Greif- und Schneidfunktion oder nur eine Greiffunktion
haben können.
-
Aufgabenstellung
-
Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein gattungsgemäßes Funktionsmodul
um eine Schneidfunktion zu erweitern und dabei die Koppelbarkeit
mit dem bekannten Basismodul beizubehalten.
-
Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein chirurgisches
Instrument zur Verfügung zu
stellen, welches ein einheitliches Basisgehäuse aufweist, das mit verschiedenen
Funktionsmodulen, die entweder eine Greif- und eine Schneidfunktion oder
nur eine Greiffunktion aufweisen, koppelbar ist.
-
Die
Lösung
ist im Patentanspruch 1 und 15 angegeben. Weiterbildungen folgen
in den weiteren Ansprüchen.
-
Darlegung der Erfindung
-
Die
oben erstgenannte Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des
Oberbegriffs von Anspruch 1 dadurch gelöst, dass der Schaft im Bereich seines
proximalen Endes drehbeweglich und axial fixiert in einem Modulgehäuse gelagert
ist, über
das die Zangenbetätigungsstange
proximal hinausragt, und dass in dem Schaft weiter eine Schneidvorrichtung
drehfest angeordnet ist, umfassend eine im Bereich der Klauen axial
verschiebliche Klinge und eine mit der Klinge gekoppelte Klingenbetätigungsstange, die
einen Radialstift aufweist, der einen im Inneren des Modulgehäuses gelegenen
Axialschlitz des Schaftes durchsetzt, wobei in dem Modulgehäuse ein
mechanischer Übertragungsmechanismus
angeordnet ist, der eine Bewegung eines beweglich an dem Modulgehäuse angebrachten,
vorzugsweise angelenkten Klingenbetätigungsgriffs in eine Axialbewegung
einer den Schaft umgreifenden und an dem Radialstift angreifenden
Schiebehülse übersetzt.
-
Die
oben zweitgenannte Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale von Anspruch
15, nämlich
durch ein Chirurgisches Instrument, umfassend ein erfindungsgemäßes Funktionsmodul
sowie ein Basisgehäuse,
wobei das Funktionsmodul drehfest koppelbar ist mit dem Basisgehäuse, in
dem ein mechanischer Übertragungsmechanismus
angeordnet ist, der mit dem proximal. über das Modulgehäuse hinausragenden
Bereich der Zangenbetätigungsstange koppelbar
ist und eine Bewegung eines an dem Basisgehäuse angelenkten Zangenbetätigungsgriffs
in eine Axialbewegung der Zangenbetätigungsstange übersetzt.
-
Grundgedanke
der vorliegenden Erfindung ist es, das Funktionsmodul mit einem
eigenen Modulgehäuse
zu versehen, welches die erforderliche Mimik der Betätigung der
Schneidfunktion enthält
und das hinsichtlich der Greiffunktion im Wesentlichen die gleiche
Schnittstelle mit dem Basisgehäuse
bildet, wie das gattungsgemäße Funktionsmodul
ohne Schneidfunktion. Eine besondere Schwierigkeit bildet hierbei
die Drehentkopplung des Klingenbetätigungsmechanismus. Einerseits
muss nämlich
der gesamte Schaft einschließlich
des Zangenelementes und der notwendig drehfest zu diesem angeordneten
Klinge relativ zu dem Basisgehäuse
frei rotierbar sein. Andererseits darf der aus dem Basisgehäuse wegverlegte
Klingenbetätigungsgriff
dabei nicht mitrotieren, sondern muss drehfest zu dem Basisgehäuse angeordnet
sein, damit der Benutzer den Klingenbetätigungsgriff auf stets gleiche
Weise und unabhängig von
dem aktuellen Rotationszustand des Schaftes erreichen kann.
-
Dies
wird dadurch erreicht, dass der Schaft einschließlich der in ihm enthaltenen
Betätigungsstangen
in dem Modulgehäuse
frei drehbar gelagert ist, während
das Modulgehäuse
selbst drehfest mit dem Basisgehäuse
verbindbar ist. Im Hinblick auf die Zangenbetätigungsstange, die proximal über das Modulgehäuse hinausragt,
ergibt sich dabei keine Änderung
zu dem bekannten Funktionsmodul bzw. dem bekannten chirurgischen
Gerät.
Die Klingenbetätigungsstange
ragt jedoch proximal nicht über
das Modulgehäuse
hinaus. Die Klingenbetätigung
ist somit vom Basisgehäuse
vollkommen unabhängig.
Um die notwendige Axialbewegung der Klingenbetätigungsstange zu ermöglichen
ist der Schaft innerhalb des Modulgehäuses mit wenigstens einem Axialschlitz
versehen. Durch diesen Axialschlitz ragt ein Radialstift, der an
der Klingenbetätigungsstange
festgelegt oder einstückig
mit dieser ausgebildet ist und senkrecht von ihr absteht. An dem
aus dem Axialschlitz des Schaftes herausragenden Radialstift greift eine
Schiebehülse
an, die den Schaft im Inneren des Modulgehäuses umgreift. Der Schaft ist
drehbeweglich zu der Schiebehülse.
Die Schiebehülse
ist drehfest zu dem Modulgehäuse.
Allerdings weist die Schiebehülse
eine axiale Verschieblichkeit relativ zu Schaft und Modulgehäuse auf.
Im inneren des Modulgehäuses
ist ein Übertragungsmechanismus
vorgesehen, der eine Bewegung eines Klingenbetätigungshebels, der an dem Modulgehäuse angelenkt ist,
in eine Axialbewegung der Schiebehülse versetzt. Dies kann beispielsweise
durch eine Zahnrad- und/oder Zahnsegment-Mimik erfolgen, die eine
fest mit der Schiebehülse
verbundene Zahnstange und damit die Schiebehülse selbst in die gewünschte Axialbewegung
versetzt. Auf diese Weise wird eine Drehentkopplung der Klingenbetätigung erreicht.
-
Der
Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass dasselbe Basisgehäuse für unterschiedliche
Funktionsmodule mit oder ohne Schneidfunktion verwendet werden kann.
Gleichzeitig bleibt auch bei einem Funktionsmodul mit Greif- und Schneidfunktion
die freie Rotierbarkeit erhalten.
-
Günstigerweise
weist das Modulgehäuse zwei
miteinander verbundene Gehäusehalbschalen auf,
die jeweils zwei axial zueinander versetzte Lagerhalbschalen aufweisen,
die gemeinsam zwei axial versetzte, als Radiallager wirkende Lager
zur drehbaren Aufnahme des Schaftes bilden, von denen wenigstens
eines zusätzlich
als Axiallager wirkt. Die Lager sind vorzugsweise in der Nähe des proximalen und
des distalen Endes des Modulgehäuses
angeordnet, sodass der Schaft sicher und bevorzugt ohne Radialspiel
gehalten wird. Durch die Ausbildung wenigstens eines Lagers als
Radaxlager, d. h. eines Lagers mit axialer und radialer Kraftaufnahme,
wird der Schaft rotationsbeweglich, jedoch axial fixiert gehalten.
Das Radaxlager kann beispielsweise einen umlaufenden Vorsprung aufweisen,
der in eine Nut des Schaftes eingreift. Die Nut kann in das Schaftmaterial selbst
eingegraben sein, oder bevorzugt, durch zwei voneinander beabstandete
Ringaufsätze,
die zum Beispiel mit dem Schaftmaterial verklebt sein können, gebildet
werden. Bevorzugt ist einer der Ringaufsätze einstückig mit einem Drehkreuz verbunden, welches
als Handhabe zur Rotation des Schaftes in dem Modulgehäuse dient.
-
Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
-
Grundsätzlich ist
es für
die erfindungsgemäße Ausbildung
des Funktionsmoduls ohne Belang, in welcher relativen Position zueinander
die Betätigungsstangen
für die
Greif- bzw. Schneidfunktion im Inneren des Schaftes angeordnet sind.
Bevorzugt ist jedoch vorgesehen, dass die Zangenbetätigungsstange
wenigstens bereichsweise im Inneren der hohl ausgebildeten Klingenbetätigungsstange
angeordnet ist. Dies entspricht der optimalen Raumausnutzung, da
die Zangenbetätigungsstange,
die, wie oben beschrieben, für
den Betrieb des chirurgischen Gerätes mit dem Basismodul gekoppelt
wird, die Rotationsachse für
die Schaftrotation bildet.
-
Bevorzugt
ist die Klingenbetätigungsstange mehrteilig
ausgebildet, wobei ihr proximales, den Radialstift tragendes Ende
von einem Aufnahmekolben gebildet wird, dessen distale Stirnseite
eine Zentrieraufnahme aufweist, in der ein konischer Anschlussstutzen
einer Klingenbetätigungshauptstange
zentriert gelagert ist. Auf diese Weise ist es möglich, den Klingenbetätigungsmechanismus
im Bereich des Modulgehäuses
stets gleich auszubilden und die Klingenbetätigungshauptstange aus einem
Sortiment je nach Schaftlänge
auszuwählen.
Gleichermaßen
ist es auch denkbar, dass der Schaft und/oder die Zangenbetätigungsstange
mehrteilig ausgebildet sind, sodass das Funktionsmodul durch Austausch
der distalen Enden der genannten Elemente auf eine jeweils gewünschte Länge gebracht
werden kann. Zudem vereinfacht sich die Wiederaufbereitung des Instrumentes
nach Benutzung. Wenn nämlich
der konische Anschlussstutzen in seinen Dimensionen so gewählt ist,
dass er kompatibel zu bestehenden, bevorzugt genormten Spülsystemen
ist, kann er auf einfache Weise mit entsprechenden Schläuchen gekoppelt
und als Spülanschluss
zur Spülung
des Gestängeinneren
verwendet werden.
-
Vorteilhaft
ist, wenn das Zangenelement eine proximale Führungshülse aufweist, in der ein Führungskolben
am distalen Ende der Klingenbetätigungsstange
drehfest geführt
ist.
-
Insbesondere
kann die bevorzugt feststehende, erste Klaue eine hülsenartige
Verlängerung aufweisen,
die sich in das Schaftinnere hinein erstreckt. Diese Hülse kann
eine axiale Führungsnut aufweisen,
in die ein entsprechender Führungsvorsprung
des Führungskolbens
eingreift. Hiermit wird die drehfeste Verbindung zwischen Klinge
und Zangenelement gewährleistet.
Selbstverständlich
kann diese drehfeste Kopplung auch weiter proximal erfolgen; die
Kopplung im distalen Bereich des Schaftes, d. h. in der Nähe des Bereichs,
wo Klinge und Zangenelement bei Benutzung zusammenwirken, ist jedoch
im Hinblick auf die Reduzierung des Spiels bevorzugt.
-
Bei
einer Weiterbildung dieser Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Klingenbetätigungsstange in ihrem distalen
Bereich von einer Druckfeder umgriffen ist, die sich einerseits
an einem festen, äußeren Flansch
der Klingenbetätigungstange
und andererseits wenigstens mittelbar an der Führungshülse des Zangenelementes abstützt. Hierdurch
wird eine Rückstellfunktion
der Klinge erreicht, wobei das distal erforderliche Widerlager im
Wesentlichen von der in den Schaft eingesetzten Führungshülse gebildet
wird. Der Schaft selbst kann als einfaches Rohr ausgebildet sein.
-
Bevorzugt
weist die Führungshülse des
Zangenelementes eine von Spülöffnungen
durchbrochene Wandung auf. Diese Maßnahme dient der Vereinfachung
der Reinigung des Inneren der Führungshülse.
-
Bevorzugt
ist der proximale Bereich des Schaftes gegen seinen distalen Bereich
flüssigkeits- und
gasdicht abgedichtet. Dies kann beispielsweise mittels eines Dichtringes
erfolgen, der auf einem Ringsitz angeordnet ist, der seinerseits
lösbar
oder fest mit der Führungshülse verbunden,
insbesondere verschweißt,
verklebt oder verschraubt ist. Dieser Ringsitz kann zugleich als
unmittelbares Widerlager der oben genannten Druckfeder und als Radiallager zur
Führung
der Klingenbetätigungsstange
dienen. Alternativ ist es auch möglich,
den Ringsitz axial beweglich auf der Klingenbetätigungsstange anzubringen,
sodass er sich gegen das proximale Ende der Führungshülse abstützt. Zweck der Abdichtung ist es,
ein Aufsteigen von Gasen und Flüssigkeiten
zu verhindern, die sich insbesondere im Fall eines elektrochirurgischen
Funktionsmoduls bei dessen Benutzung bilden.
-
Wie
erwähnt,
ist das Funktionsmodul bevorzugt ein elektrochirurgisches Funktionsmodul.
Hierzu sind die Klauen so ausgestaltet, dass sie an ihren einander
zugewandten Klaueninnenseiten Elektroden aufweisen. Im bevorzugten
bipolaren Fall sind die Klauen im Bereich ihrer Anlenkung aneinander elektrisch
gegeneinander isoliert. Um einen Kurzschluss zu verhindern, ist
bevorzugt weiter vorgesehen, dass wenigstens eine Klaue im Bereich
ihrer Elektrode einen elektrisch isolierenden Abstandshalter zur
Elektrode der anderen Klaue aufweist. Dies kann beispielsweise ein
elektrisch isolierender Kunststoffhöcker sein, der auf der Elektrodenfläche aufgebracht
ist oder eine Ausnehmung in der Elektrodenfläche durchsetzt. Zur bipolaren
elektrischen Kontaktierung der Elektroden ist bevorzugt vorgesehen,
dass die Elektrode einer ersten der Klauen elektrisch mit dem Schaft
und die Elektrode einer zweiten der Klauen elektrisch mit der Zangenbetätigungsstange
verbunden ist. Da bei dieser Ausführungsform die Zangenbetätigungsstange
und der Schaft stromführend
sind, sind sie bevorzugt wenigstens außen über den wesentlichen Teil ihrer
Länge elektrisch
isoliert. Damit ist die Zangenbetätigungsstange elektrisch gegen
das sie umgebende Rohr der Klingenbetätigungsstange isoliert. Die äußere Isolation
des Schaftes schützt
den Benutzer vor dem elektrischen Kontakt. Zur Isolation des Schaftes
gegen die in seinem Inneren liegende Klingenbetätigungsstange kann eine weitere
elektrische Isolierung, sei es an der Innenseite des Schaftes und/oder
sei es an der Außenseite
der Klingenbetätigungsstange,
vorgesehen sein. Es kann jedoch auch ausreichend sein, wenn die
Klingenbetätigungsstange
sicher zentriert und mit Abstand von den Schaftwänden gehaltert wird und die
Halterungselemente elektrisch isolierend sind. Hierzu können zählen: der
oben erwähnte
Ringsitz mit Dichtring am proximalen Ende der Führungshülse des Zangenelementes, der
Führungskolben
im Inneren der Führungshülse und
der Aufnahmekolben mit den Radialstiften am proximalen Ende der
Klingenbetätigungsstange.
-
Ein
elektrischer Anschluss, mit dem die Zangenbetätigungsstange einerseits und
der Schaft andererseits mit einer elektrischen Energiequelle verbindbar
sind, ist bevorzugt in dem Basisgehäuse angeordnet. Im monopolaren
Fall werden beide Elemente mit demselben elektrischen Potential
verbunden. Bevorzugt ist jedoch der bipolare Fall, bei dem der Schaft
und die Zangenbetätigungsstange
mit unterschiedlichen elektrischen Potentialen verbindbar sind.
Der Begriff des elektrischen Potentials ist hier weit zu verstehen
und umfasst sowohl Gleichspannungs- wie auch die bevorzugten Wechselspannungsapplikationen.
-
Um
eine bessere Möglichkeit
zur Reinigung der aus Gewichtsgründen
bevorzugt hohl ausgestalteten Klauen zu erreichen, weisen diese
bevorzugt wenigstens einen ihre Außenwand durchsetzenden Querschlitz
auf.
-
Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden,
speziellen Beschreibung und den Zeichnungen.
-
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
-
Es
zeigen:
-
1:
eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Funktionsmoduls getrennt
von einem Basisgehäuse,
-
2:
eine perspektivische Darstellung des Funktionsmoduls von 1,
teilweise geschnitten,
-
3:
eine perspektivische Darstellung des proximalen Bereichs des Funktionsmoduls
von 1, teilweise als Explosionsdarstellung,
-
4:
eine Schnittdarstellung des Funktionsmoduls von 1 in
einer ersten Betätigungsstellung,
-
5:
eine Schnittdarstellung des Funktionsmoduls von 1 in
einer zweiten Betätigungsstellung,
-
6:
eine Schnittdarstellung des Funktionsmoduls von 1 in
einer dritten Betätigungsstellung.
-
Ausführliche Beschreibung bevorzugter
Ausführungsformen
-
1 zeigt
eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Funktionsmoduls 100 und eines
grundsätzlichen
bekannten Basisgehäuses 200,
die getrennt voneinander jedoch zur Zusammenführung ausgerichtet dargestellt
sind. Das Funktionsmodul weist einen Schaft 102 auf, an
dessen distalem Ende ein Zangenelement 104 in ein Innengewinde
des Schaftes 102 eingeschraubt ist. Das Zangenelement weist
zwei Klauen 106, 108 auf, von denen die erste
Klaue 106 starr und die zweite Klaue 108 klappbeweglich
an dieser angelenkt ist. Weiter weist das Funktionsmodul 100 ein
Modulgehäuse 110 auf.
In dem Modulgehäuse 110 ist
der Schaft 102, wie weiter unten näher erläutert, drehbar gelagert. Aus
dem Modulgehäuse 110 ragt
ein Drehkreuz 112 heraus, welches fest mit dem Schaft 102 verbunden
ist und als Handhabe zur Rotation des Schaftes 102 im Modulgehäuse 110 dient.
Im unteren Bereich des Modulgehäuses 110 ist
ein Hebel 114 angelenkt, der, wie weiter unten beschrieben,
als Klingenbetätigungsgriff
dient. Proximal über
das Modulgehäuse 110 hinaus
ragt das proximale Ende einer Zangenbetätigungsstange 116,
die als Zug- und Druckstange wirkt und der Betätigung des Zangenelementes 104, insbesondere
dem Klappen der zweiten Klaue 108 relativ zu ersten Klaue 106 dient.
-
Das
Basisgehäuse 200 weist
einen festen Handgriff 202 auf, zu dem ein zweiter Handgriff 206 beweglich,
und insbesondere mit einer Feder 204 vorgespannt, angeordnet
ist, der als Zangenbetätigungsgriff
dient. In 1 nicht erkennbar ist eine Axiallagerung
im Basisgehäuse 200,
die der axialen Halterung des proximalen Endes der Zangenbetätigungsstange 116 dient,
wenn das Funktionsmodul 100 und das Basisgehäuse 200 gekoppelt
sind. Dieses Axiallager ist mit dem Zangenbetätigungsgriff 206 derart
gekoppelt, dass eine Betätigung
des Zangenbetätigungsgriffs
einen Zug auf die Zangenbetätigungsstange 116 ausübt. Beim
Loslassen des Zangenbetätigungsgriffs 206 übt die Feder 204 eine Rückstellkraft
auf den Zangenbetätigungsgriff 206 und
somit auf die Zangenbetätigungsstange 116 aus. Details
dieser Art der Bedienung des Zangenelementes 104 sind dem
Fachmann grundsätzlich
bekannt und nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
-
2 zeigt
das Funktionsmodul 100 in teilweise geschnittener Darstellung. 3 zeigt
den proximalen Endbereich des Moduls 100 und die 4 bis 6 zeigen
den distalen Endbereich des Moduls 100, jedoch ohne den
Schaft 102. Im Folgenden wird auf die 2 bis 6 gemeinsam
Bezug genommen, wobei unterschiedliche Details in unterschiedlichen
Figuren besonders gut erkennbar sind. Die Bezugszeichen sind in
allen Figuren die gleichen für
gleiche Elemente.
-
Wie
insbesondere in den 4 bis 6 erkennbar,
wird das Zangenelement 104 mittels der Zangenbetätigungsstange 116 betätigt. Diese
ist an der klappbeweglichen Klaue 108 so angelenkt, dass sie
in vorgeschobener Stellung (4), die
der Ruhestellung des Zangenbetätigungsgriffs 206 entspricht,
geöffnet
ist. Zug an der Zangenbetätigungsstange 116,
bewirkt durch eine Bewegung des Zangenbetätigungsgriffs 206, überführt das
Zangenelement 104 in die geschlossene Stellung (5 und 6).
Bei der dargestellten Ausführungsform
ist die klappbare Klaue 108 an einer starren Klaue 106 angelenkt.
Diese ist fest mit einer Hülse 118 verbunden, die
ein Außengewinde 120 trägt, das
in ein korrespondierendes Innengewinde des Schaftes 102 einschraubbar
ist. Die Wandung der Hülse 118 weist eine
Mehrzahl von Spülöffnungen 122 auf,
die der besseren Reinigung des Hülseninneren
dienen. Dem analogen Zweck dienen Querschlitze 124 im Außenmantel
der Klauen 106, 108.
-
Die
Zangenbetätigungsstange 116 ist über den
wesentlichen Bereich ihrer Länge
im Inneren einer hohl ausgebildeten Klingenbetätigungsstange 126 geführt. Die
Klingenbetätigungsstange 126 mündet distal
in einem Führungskolben 128,
der einen radialen Führungsvorsprung 130 aufweist,
der in einem Axialschlitz 132 der Führungshülse 118 geführt ist. Der
Führungskolben 128 weist
eine mit einer Ausnehmung auf, in die der Klingenschaft 136 einer Schneidklinge 138 einsteckbar
ist. Beispielsweise kann der Klingenschaft 136 eingeklebt
sein. Hierzu ist der Klingenschaft 136 des Ausführungsbeispiels mit
Taschen 134 zur Aufnahme des Klebers versehen. Alternativ
kann der Klingenschaft auch lösbar
in der Ausnehmung festgelegt sein. Dies ist insbesondere im Hinblick
auf eine Austauschbarkeit der Klinge vorteilhaft. Die Schneidklinge 138 ist
in zentralen Führungsschlitzen 140 der
Klauen 106, 108 geführt.
-
Eine
Axialbewegung der Klingenbetätigungsstange 126 führt zu einer
Axialbewegung der Klinge 138, wobei die 4 und 5 den
vollständig
zurückgezogenen
Zustand der Klinge 138 und 6 den vollständig vorgeschobenen
Zustand der Klinge 138 zeigen. Die Aufgabe der Klinge 138 ist
es, von dem Zangenelement 104 festgehaltenes Gewebe an
definierter Stelle zu zerschneiden. Es ist offensichtlich, dass
hierzu eine Drehfixierung der Klinge 138 relativ zu dem
Zangenelement 104 erforderlich ist. Diese wird nicht nur
durch die Führungsschlitze 140 in
den Klauen 106, 108, sondern insbesondere durch
die oben erläuterte
Führung
des Führungskolbens 128 in
der Führungshülse 118 erreicht.
-
Um
im unbetätigten
Zustand die Positionierung der Klinge 138 in dem in den 4 und 5 gezeigten,
zurückgezogenen
Zustand sicherzustellen, ist die Klingenbetätigungsstange 126 mittels
einer Feder 142 vorgespannt. Die Feder 142 erstreckt sich
zwischen einem fest auf der Klingenbetätigungsstange 126 angeordneten
Flansch 144 und an der Führungshülse 118 festgelegten
Ringsitz 146. Der Ringsitz 146 trägt einen
Dichtring 148 zur Dichtung gegen den Schaft 102,
sodass dessen proximaler Bereich gegen von der Operationsstelle
aufsteigende Flüssigkeiten
und Gase abgedichtet ist.
-
Die
Axialverschiebung der Klingenbetätigungsstange 126 erfolgt
vollkommen unabhängig von
dem Basisgehäuse 200 über den
Klingenbetätigungsgriff 114,
der an das Modulgehäuse 110 angelenkt
ist. Im Bereich des Modulgehäuses 110 weist die
Klingenbetätigungsstange 126 einen
konischen Anschlussstutzen 149 auf, der zentriert in einen
entsprechend geformten Aufnahmekolben 150 eingesetzt ist.
Der Aufnahmekolben 150 weist zwei einander gegenüberliegende
Radialstifte 152 auf, die jeweils einen Axialschlitz 154 des
Schaftes 102 durchsetzen. Proximal der Radialstifte 152 wird
der Schaft von einer Schiebehülse 156 umgriffen.
Die Schiebehülse 156 ist
fest mit einer Zahnstange 158 verbunden, die über eine
Zahnrad-/Zahnsegment-Mimik 159 mit dem Klingenbetätigungshebel 114 gekoppelt ist.
Eine Bewegung des Klingenbetätigungshebels 114 führt somit
zu einer Axialverschiebung der Schiebehülse 156, die über die
Radialstifte 152 auf die Klingenbetätigungsstange 126 übertragen
wird. Hierdurch wird die Klinge 138 in ihre in 6 gezeigte, vorgeschobene
Position überführt. Ein
Loslassen des Klingenbetätigungsgriffs 114 führt aufgrund
der oben erläuterten
Federvorspannung der Klingenbetätigungsstange 126 zu
einer Rücküberführung der Klinge 138 in
ihre in den 4 und 5 gezeigte, zurückgezogene
Stellung.
-
Durch
die zuvor erläuterte
Wechselwirkung von Schiebehülse 156 und
Radialstiften 152 wird eine Drehentkopplung des Schaftes 102 einschließlich der
drehfest mit ihm verbundenen Elemente, nämlich des Zangenelementes 104,
der Klinge 138 und des jeweils zugehörigen Betätigungsgestänges von dem an das Modulgehäuse 110 angelenkten Klingenbetätigungsgriff 114 erreicht.
Das Modulgehäuse 110 und
damit der Klingenbetätigungsgriff 114 können somit
drehfest zu dem Basisgehäuse 200 gehalten
werden, ohne die freie Rotierbarkeit des Schaftes 102 zu
beeinträchtigen.
Bevorzugt ist hierfür
ein Formelement 111 an dem Modulgehäuse vorgesehen, das mit einem
korrespondierenden Element des Basisgehäuses einen Formschluss eingeht.
-
Bei
der insbesondere in 3 deutlich erkennbaren, bevorzugten
Ausführungsform
wird die freie Rotierbarkeit des Schaftes 103 durch zwei
Radiallager 160, 162 gewährleistet. Diese sind jeweils
aus zwei Halblagern 160a, 160b bzw. 162a, 162b aufgebaut,
die in zwei Gehäusehalbschalen 110a, 110b eingeformt
sind, aus denen das Modulgehäuse 110 aufgebaut
ist. Bei der dargestellten Ausführungsform ist
das distale Radiallager 160 aus zwei passgenauen halbringförmigen Schalenelementen
aufgebaut. Kompliziertere Lageraufbauten, insbesondere mit eingebauten
Wälzkörpern sind
grundsätzlich
denkbar, im Hinblick auf die Reinigung jedoch ungünstig und
im Hinblick auf die relativ geringe Kraftaufnahme auch überflüssig. Das
proximale Lager 162 wirkt zugleich als Radial- und als
Axiallager. Hierzu ist auf dem Schaft 102 nahe seines proximalen
Endes ein erster Lagerring 164 festgelegt. Beabstandet
hiervon ist ein zweiter Lagerring 166 festgelegt, der bei
der bevorzugten Ausführungsform
einstückig
mit dem Drehkreuz 112 ausgebildet ist. Wenigstens einer
der Lagerringe 164, 166 wird von den halbringförmigen Lagerschalen 162a, 162b des
proximalen Lagers 162 passgenau umschlossen. In die zwischen
den Lagerringen 164, 166 gebildete Nut greift
eine zweite Lagerschale geringeren Durchmessers ein, die aus zwei
halbringförmigen
Lagerelementen aufgebaut ist, von denen in 3 lediglich
eines mit dem Bezugszeichen 162c erkennbar ist. Durch diesen
Aufbau wirkt das Lager 162 als Radaxlager.
-
Natürlich stellt
die in der speziellen Beschreibung diskutierte und in den Figuren
gezeigte Ausführungsform
nur ein illustratives Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung dar. Dem Fachmann ist im Lichte der hiesigen Offenbarung
ein breites Spektrum an Variationsmöglichkeiten anhand gegeben. Insbesondere
kann das erfindungsgemäße Funktionsmodul
als elektrochirurgisches Funktionsmodul ausgebildet sein. Hierzu
sind dem Fachmann verschiedene Möglichkeiten
der elektrischen Kontaktierung bekannt. Insbesondere die biopolare
Zuführung elektrischer
Energie zu Elektroden an den einander zugewandten Innenflächen der
Klauen 106, 108 kann über die Zangenbetätigungsstange 116 (klappbewegliche
Klaue 108) bzw. über
den Schaft 102 und die mit diesem elektrisch leitend verbundene
Führungshülse 118 (starre
Klaue 106) erfolgen. Entsprechende Isolierungsmaßnahmen
zur Vermeidung von Kurzschlüssen
können
vom Fachmann nach Bedarf durch Wahl geeigneter, elektrisch leitender
und elektrisch nicht-leitender Materialien gewährleistet werden. Alternativ
zu der hier gezeigten Ausführungsform
des Zangenelementes 104 mit einer starren und einer klappbaren
Klaue können
auch zwei klappbare Klauen vorgesehen sein. Das erfindungsgemäße Funktionsmodul
bzw. das erfindungsgemäße chirurgische
Instrument sind je nach spezieller Auslegung der Dimensionen sowohl
endoskopisch als auch offen chirurgisch einsetzbar.
-
- 100
- Funktionsmodul
- 102
- Schaft
- 104
- Zangenelement
- 106
- erste
Klaue von 104
- 108
- zweite
Klaue von 104
- 110
- Modulgehäuse
- 110a,
110b
- Gehäusehalbschalen
von 110
- 111
- Formelement
an 110
- 112
- Drehkreuz
- 114
- Klingenbetätigungsgriff
- 116
- Zangenbetätigungsstange
- 118
- Führungshülse
- 120
- Gewinde
- 122
- Spülöffnung
- 124
- Querschlitz
- 126
- Klingenbetätigungsstange
- 128
- Führungskolben
- 130
- Führungsvorsprung
an 128
- 132
- Führungsschlitz
in 118
- 134
- Tasche
in 136
- 136
- Klingenschaft
- 138
- Schneidklinge
- 140
- Führungsschlitz
in 106 bzw. 108
- 142
- Feder
- 144
- Flansch
an 126
- 146
- Ringsitz
- 148
- Dichtring
- 149
- Anschlussstutzen
- 150
- Aufnahmekolben
- 152
- Radialstift
- 154
- Axialschlitz
in 102
- 156
- Schiebehülse
- 158
- Zahnstange
- 159
- Zahnrad-/Zahnsegment-Mimik
- 160
- distales
Lager
- 160a,
160b
- Lagerhalbschalen
von 160
- 162
- proximales
Lager
- 162a,
162b
- Lagerhalbschalen
von 162
- 162c
- weitere
Lagerhalbschale von 162
- 164
- erster
Lagerring an 102
- 166
- zweiter
Lagerring an 102
- 200
- Basisgehäuse
- 202
- Handgriff
- 204
- Feder
- 206
- Zangenbetätigungsgriff