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Die
vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen elektrische Maschinen
und insbesondere Rotoren für elektrische Maschinen.
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Elektrische
Maschinen, sowohl in Form von Elektromotoren als auch Generatoren,
werden in zunehmenden Maße in Bereichen alternativer Energiegewinnung
und -versorgung verwendet. Hierbei sind herkömmliche elektrische
Maschinen u. a. aufgrund von Baugröße, Gewicht
und Wirkungsgrad in vielen Fällen nicht geeignet.
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Die
Patentschrift
DE
10 2006 036 707 B3 offenbart einen Trägerring
aus faserverstärktem Kunststoff mit Ausschnitten zum Einsetzen
von Permanentmagneten. Ein oder mehrere Trägerringe können
dabei eine Rotorkonstruktion bilden.
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Die
internationale Anmeldung
WO
01/11755 A1 beschreibt ähnlich
DE 10 2006 036 707 B3 einen an
einer Welle angeordneten eisenlosen, scheibenförmigen Rotor,
der Permanentmagnete aufweist, die in einen faser- oder gewebearmierten
Kunststoff eingebettet sind. Die Permanentmagnete sind jeweils formschlüssig
mit dem umgebenden Kunststoff verbunden. Der Kunststoff bildet zusammen
mit den Permanentmagneten und der Maschinenwelle eine formstabile
Einheit.
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Ferner
beschreibt das Handbuch Verbundwerkstoffe von Manfred Neitzel
und Peter Mitschang, Hanser Verlag, 2004, 1. Auflage, verschiedene
herkömmliche Verfahren, um Faserkunststoffverbunde zu verarbeiten. 14 zeigt
ein Übersichtsdiagramm für solche herkömmlichen
Verfahren aus Neitzel und Mitschang. Das Diagramm unterteilt auf
der horizontalen Achse die Formkomplexität eines Faserkunststoffverbunds
und auf der vertikalen Achse eine ungefähre Bauteilgröße.
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Das
Diagramm in 14 gibt insbesondere Auskunft über
Bauteilarten und Verarbeitungsverfahren. Beispielsweise ist die
Formkomplexität von runden/ovalen Rohren gering, deren
Bauteilgröße kann jedoch von klein bis groß variieren.
Die Faserverarbeitungsverfahren Fließformen und Spritzgießen kommen
vermehrt bei Bauteilen hoher Formkomplexität und kleiner
bis mittlerer Bauteilgröße zum Einsatz, wohingegen
das Harzinjektionsverfahren nach Neitzel und Mitschang eher bei
hoher Formkomplexität und großer Bauteilgröße
zu wählen ist. Als weitere Information kann dem Diagramm
entnommen werden welches Verarbeitungsverfahren für ein
bestimmtes Bauteil geeignet ist. Demnach eignet sich nach Neitzel
und Mitschang das Umformen für Strukturbauteile und Schalen,
das Wickeln beispielsweise eher für Druckbehälter
und runde/ovale Rohre. Nachteilig an allen Verfahren sind jedoch
die Verarbeitungskosten und hoher Energiebedarf beispielsweise bei
Einsatz eines Autoklaven zur Aushärtung von Faserkunststoffverbunden.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es die oben genannten Nachteile des
Standes der Technik zu überwinden.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe stellt die vorliegende Erfindung
Gegenstände, Verfahren und Verwendung gemäß den
unabhängigen Ansprüchen bereit. Varianten und
bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich
aus den abhängigen Ansprüchen, der nachfolgenden
Beschreibung und den Zeichnungen.
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Insbesondere
ist ein Rotor für eine elektrische Maschine mit einem Rotorhauptkörper
vorgesehen, der Faserverbundmaterial aufweist. Dabei umfasst der
Rotorhauptkörper eine oder eine Mehrzahl von zentrisch
angeordneten Aufnahmen. Weiterhin umfasst der Rotor eine Mehrzahl
von Magneten, die in wenigstens einer der Aufnahmen angeordnet sind, wobei
in wenigstens einer der Aufnahmen mindestens zwei Magnete angeordnet
sind. Bevorzugt handelt es sich bei wenigstens einem der Magnete
um einen Permanentmagneten.
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Vorzugsweise
weist das Material des Magneten Seltene Erden Metalle oder eine
chemische Verbindung mit Seltenen Erden Metallen auf. Alternativ
oder ergänzend kann das Material des Magneten Neodym und/oder
eine chemische Verbindung mit Neodym aufweisen. Das Material des
Magneten kann auch oder alternativ die chemische Verbindung Neodym-Eisen-Bor
oder Samarium-Kobalt umfassen.
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Vorzugsweise
ist in jeder der Aufnahmen entweder kein Magnet oder genau zwei
Magnete angeordnet. Nach einer weiteren Lösung der Erfindung sind
die zentrisch angeordneten Aufnahmen durch den Rotorhauptkörper
hindurchgehende Löcher.
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Vorzugsweise
ist wenigstens eine Decklage vorgesehen, wobei die wenigstens eine
Decklage derart an dem Rotorhauptkörper angeordnet ist,
dass die in den zentrischen Aufnahmen angeordneten Magnete zumindest
teilweise abgedeckt werden. Wenigstens eine der Decklagen weist
dabei Faserverbundmaterial auf. Gemäß einer Ausführungsform werden
die Magnete dabei dergestalt durch zumindest eine der Decklagen
abgedeckt, dass sie aus den Aufnahmen nicht entnehmbar sind.
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Vorzugsweise
können an einer Vorderfläche und/oder einer Rückfläche
des Rotorhauptkörpers jeweils wenigstens eine Decklage
angeordnet sein.
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Gemäß weiterer
Ausführungsformen weist das Faserverbundmaterial des Rotors
Carbon, Epoxidharz und/oder Polypropylen auf.
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Die
Erfindung sieht des Weiteren eine elektrische Maschine mit einem
Stator und einem erfindungsgemäßen Rotor vor.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen
Rotors.
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Schließlich
sieht die Erfindung die Verwendung des erfindungsgemäßen
Rotors in einer elektrischen Maschine als Antrieb für ein
Luft-, Wasser- oder Landfahrzeug oder als Generator in einer Stromerzeugungsvorrichtung
vor. Die Stromerzeugungsvorrichtung kann Wind- und Wasserkraftanlagen
umfassen.
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Nachstehend
werden weitere bevorzugte beispielhafte Ausführungsformen
der Erfindung anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Dabei
zeigen:
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1 eine
elektrische Maschine,
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2 einen
Rotorhauptkörper,
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3a einen
vergrößerten Teilbereich eines Rotorhauptkörpers,
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3b einen
vergrößerten Teilbereich eines Rotorhauptkörpers,
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4a eine
Seitenansicht eines Rotorhauptkörper mit Decklagen,
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4b eine
Seitenansicht eines Rotorhauptkörpers mit einem Befestigungsflansch,
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5 einen
Rotor,
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6 einen
Ausschnitt eines Rotorhauptkörpers,
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7 eine
Rotor-Welle-Anordnung,
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8 eine
elektrische Maschine,
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9a, 9b 9c und 9d verschiedene
Lagerungsvorrichtungen,
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10a und 10b weitere
Lagerungsvorrichtungen,
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11 eine
Negativform zur Rotorherstellung,
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12 eine
weitere Negativform zur Rotorherstellung,
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13 ein
Flussdiagramm für verschiedene Herstellverfahren,
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14 ein
Diagramm gemäß dem Stand der Technik
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15 eine
elektrische Maschine,
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16 ein
Hybridsystem, und
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17a und 17b eine
elektrische Schaltungsanordnung einer Motor/Generatorvorrichtung.
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Vor
auf die Zeichnung bezugnehmenden, detaillierten Erläuterung,
sind im Folgenden allgemeine Anmerkungen zu der vorliegenden Erfindung, Varianten
und Ausführungsformen derselben sowie alternative oder
optionale zusätzliche Aspekte zu finden.
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Es
ist ein Rotor für eine elektrische Maschine mit einem Rotorhauptkörper
vorgesehen, der Faserverbundmaterial aufweist. Dabei kann der Rotorhauptkörper
eine oder eine Mehrzahl von zentrisch zur Mitte des Rotorhauptkörpers
angeordnete Aufnahmen umfassen. Weiterhin kann der Rotor eine Mehrzahl
von Magneten umfassen, die in wenigstens einer der Aufnahmen angeordnet
sind, wobei in wenigstens einer der Aufnahmen mindestens zwei Magnete
angeordnet sind. Bevorzugt handelt es sich bei wenigstens einem
der Magnete um einen Permanentmagneten.
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Vorzugsweise
weist das Material des Magneten Seltene Erden Metalle oder eine
chemische Verbindung mit Seltenen Erden Metallen auf. Ergänzend
oder alternativ kann das Material des Magneten Neodym und/oder eine
chemische Verbindung mit Neodym aufweisen. Das Material des Magneten kann
auch oder alternativ die chemische Verbindung Neodym-Eisen-Bor oder
Samarium-Kobalt umfassen.
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Es
ist vorgesehen, dass in jeder der Aufnahmen entweder kein Magnet
oder genau zwei Magnete angeordnet sind. Nach einer weiteren Lösung
der Erfindung sind die zentrisch angeordneten Aufnahmen durch den
Rotorhauptkörper hindurchgehende Löcher.
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Vorzugsweise
ist wenigstens eine Decklage vorgesehen, wobei die wenigstens eine
Decklage derart an dem Rotorhauptkörper angeordnet sein kann,
dass die in den zentrischen Aufnahmen angeordneten Magnete zumindest
teilweise abgedeckt werden. Wenigstens eine der Decklagen kann dabei Faserverbundmaterial
aufweisen. Gemäß einer Ausführungsform
können die Magnete dabei dergestalt durch zumindest eine
der Decklagen abgedeckt sein, dass sie aus den Aufnahmen nicht entnehmbar
sind.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform können an einer
Vorderfläche und/oder einer Rückfläche des
Rotorhauptkörpers jeweils wenigstens eine Decklage angeordnet
sein.
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Das
Faserverbundmaterial des Rotors kann Carbon, Epoxidharz und/oder
Polypropylen aufweisen.
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Des
Weiteren ist eine elektrische Maschine mit einem Stator und einem
erfindungsgemäßen Rotor vorgesehen.
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Bei
dem Herstellungsverfahren kann wenigstens eine Faser für
das Faserverbundmaterial derart ausgelegt wird, dass sie in/auf
ein formgebendes Mittel gelegt werden. Es kann auch vorgesehen sein, dass
Faserverbundmaterial aufweisendes Halbzeug zum Bilden des Rotorhauptkörpers
verwendet wird. Vorzugsweise wird dabei wenigstens eine Faser für das
Faserverbundmaterial derart ausgelegt, dass sie in/auf ein formgebendes
Mittel gelegt wird.
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Auch
sieht die Erfindung die Verwendung des Rotors in einer elektrischen
Maschine als Antrieb für ein Luft-, Wasser- oder Landfahrzeug
oder als Generator in einer Stromerzeugungsvorrichtung vor. Die Stromerzeugungsvorrichtung
kann Wind- und Wasserkraftanlagen umfassen und oder ausgelegt sein von
einem Fahrzeug erzeugte rotatorische Kräfte und/oder Momente
in elektrische Energie umzuwandeln.
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Außerdem
sieht die Erfindung eine als Nabenmotor und/oder – generator
für ein Fahrzeug ausgeführte elektrische Maschine
vor.
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Ferner
ist ein Rotor für eine elektrisch Maschine mit einem Rotorhauptkörper
vorgesehen, der aus Faserverbundmaterial besteht. Ein an dem Rotorhauptkörper
angeordneter Befestigungsflansch kann ebenfalls aus Faserverbundmaterial
bestehen. Vorzugsweise sind der Rotorhauptkörper und der
Befestigungsflansch einstückig aus Faserverbundmaterial
bestehend und werden zusammen als Rotor bezeichnet.
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Der
Befestigungsflansch kann flächig an einer Vorder- und einer
Rückseite des Rotorhauptkörpers angeordnet sein.
Vorzugsweise ist der Rotor zylinderförmig und dessen Vorderseite
eine kreisförmige Fläche, d. h. der Zylinderdeckel,
die der ebenfalls kreisförmigen Rückseite, d.
h. der Zylinderboden, gegenüberliegt. Vorteilhafterweise
ist das Verhältnis Rotorhauptkörperdurchmesser
zu Rotorhauptkörperdicke hoch, d. h. der Rotorhauptkörper
ist vorteilhafterweise flach und hat daher geringeres Gewicht. Wenn
der Rotor in seiner Mitte mit einer Welle verbunden werden soll,
ist es bevorzugt, wenn der Rotor in der Mitte dicker ist. Dazu kann
an der Vorder- und/oder Rückseite des Rotors ein Befestigungsflansch
angeordnet werden. Der Befestigungsflansch erhöht vorzugsweise
die Dicke des Rotorhauptkörpers zu dessen Mitte hin.
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Der
Befestigungsflansch kann ausgelegt sein ein Drehmoment vom Rotorhauptkörper
an die Welle zu übertragen, die an dem Befestigungsflansch angeordnet
ist. Dies ermöglicht z. B. eine Baugruppe aus vorzugsweise
miteinander verbundenen Komponenten, wobei die Komponenten den Rotorhauptkörper,
den Befestigungsflansch und die Welle umfassen.
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Der
Befestigungsflansch kann formschlüssig zur Welle ausgebildet
sein. Vorzugsweise weist der Befestigungsflansch ein Passloch auf,
in das die Welle eingepasst wird. Vorzugsweise wird eine feste Passung
(z. B. Presspassung) verwendet, um ein Befestigungsspiel, mechanischen
Verschleiß und Verluste sowie Unwuchten im Rotor vermeiden
oder reduzieren zu können.
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Wenigstens
eine Faser eines Fasermaterials kann den Rotorhauptkörper
und den Befestigungsflansch bilden. Vorzugsweise wird die wenigstens eine
Faser gewickelt, gelegt, gespannt oder auf eine andere Art so angeordnet,
dass ein Volumenkörper wie der Rotorhauptkörper
und/oder der Befestigungskörper einstückig gebildet
werden kann. Das kann den Vorteil haben, dass Rotorhauptkörper
und der Befestigungsflansch eine verbesserte, hohe Stabilität
aufweisen. Sind der Rotorhauptkörper und der Befestigungsflansch
miteinander d. h. einstückig ausgebildet, so kann ein zusätzlicher
Verbindungsvorgang zweier Bauteile weggelassen und ein fester Zusammenhalt
und eine schnelle Herstellung erreicht werden.
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Der
Befestigungsflansch kann wenigstens ein Bauteil umfassen, das aus
plattenartigem Faserverbundhalbzeug gebildet ist. Vorzugsweise ist
der Befestigungsflansch aus ein oder mehreren flachen aufeinandergestapelten
Bauteilen gebildet. Vorteilhafterweise ist ein solches Bauteil ein
leicht verfügbares, einfach aufgebautes Bauteil, das leicht
und schnell herstellbar ist. Durch Bauteile mit verschiedener Größe
und verschiedenen mechanischer Eigenschaften kann vorteilhafterweise
ein Befestigungsflansch in einem ”Baukastensystem” zusammengesetzt
und anwendungsspezifisch gebildet werden. Unter plattenartigem Faserverbundhalbzeug
ist vorzugsweise eine aus Faserverbund-Rohmaterial gebildete Platte
zu verstehen, die leicht durch gängige Berarbeitungsverfahren
in eine gewünschte Form gebracht werden kann. Der Veredelungsvorgang vom
Faserverbundhalbzeug bis zum Befestigungsflansch ist vorteilhafterweise
kurz, preiswert und kann mit gängigen Maschinenbauwerkzeugen
bewältigt werden. Unter plattenartigem Faserverbundhalbzeug
können vorzugsweise auch oder alternativ vorgefertigte
Stäbe, Holme, Rohre, Matten und Sandwichplatten, die jeweils
Faserverbundmaterial aufweisen können, verstanden werden.
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Die
wenigstens eine Faser zur Mitte des Rotors hin kann eine Verdickung
bilden. Vorzugsweise entsteht bei einer gleichmässig radial
geführten Anordnung der wenigstens einen Faser eine natürliche Verdickung
zur Mitte des Rotors hin. Vorteilhafterweise kann die Verdickung
einen Befestigungsflansch bilden.
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Es
ist ein Rotor einer elektrischen Maschine mit einem Rotorhauptkörper
vorgesehen, der aus Faserverbundmaterial besteht. Der Rotor weist
wenigstens eine Aufnahme zur Anordnung von wenigstens einem Magneten
auf. Die wenigstens eine Faser erstreckt sich entlang von wenigstens
zwei benachbarten Seiten der wenigstens einen Aufnahme. Der Vorteil
eines aus Faserverbundmaterial bestehenden Rotors ist niedrigeres
Gewicht und höhere Stabilität im Vergleich zu
herkömmlichen aus Weicheisenmaterial bestehenden Rotoren.
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Die
wenigstens eine Faser kann als Schlinge um die wenigstens eine Aufnahme
geführt sein und dabei maximal eine Seite der wenigstens
einen Aufnahme frei lassen. Vorzugsweise führt eine Schlinge so
um eine Aufnahme, die beispielsweise vier Seiten aufweist, dass
drei von diesen Seiten umschlungen sind.
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Die
wenigstens eine Faser kann wenigstens zwei benachbarte Aufnahmen
wenigstens teilweise umschlingen.
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Der
Rotorhauptkörper kann wenigstens ein Flanschloch und/oder
eine zentrale Wellenaufnahme und/oder Wellendurchführung
umfassen, das bzw. die von wenigstens einer Faser wenigstens teilweise umschlungen
sein kann bzw. können.
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Die
wenigstens eine Faser kann wenigstens teilweise den Umfang des Rotorhauptkörpers
umschlingen.
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Vorzugsweise
umschlingt die wenigstens eine Faser wenigstens zwei Stellen des
Rotorhauptkörpers, wobei eine Stelle eine Aufnahme, eine
zentrale Wellenaufnahme, ein Flanschloch oder einen bestimmter Bereich
des Rotorhauptkörpers umfasst. Der Vorteil von einer in
Schlingen geführten Faser ist eine höhere Stabilität
des Rotors. Führt die Schlinge um eine Stelle, kann dort
eine verbesserte Zugfestigkeit zu einer anderen Stelle im Rotorhauptkörper
hergestellt werden. Eine Schlingenführung von inneren Stellen
des Rotorhauptkörpers zu seinen äußeren Stellen
wirkt beispielsweise der Fliehkraft auf äußere Stellen
des Rotorhauptkörpers entgegen.
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Vorzugsweise
umfasst die wenigstens eine Faser eine Endlosfaser und/oder stückweise
Verdickungsfasern. Die Endlosfaser hat den Vorteil, dass sie als
aufgespultes Ausgangsmaterial leicht zu verarbeiten ist. Zusätzlich
ermöglichen Verdickungsfasern die Herstellung eines Rotorhauptkörpers
mit konstanter und gleichmäßiger Dicke.
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Wird
ein scheibenförmiger Rotorhauptkörper durch wenigstens
eine Faser gebildet, so kann eine natürliche Materialverdickung
zur Mitte des Rotorhauptkörpers eine Nabe, einen Befestigungsflansch oder
eine Wellenanbindung bilden. Vorteilhafterweise kann wenigstens
ein Flanschloch als Auswuchtmittel für den Rotorhauptkörper
dienen, insbesondere dann, wenn dieser scheibenförmig gebildet
ist.
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Vorzugsweise
umfasst ein Verfahren zur Herstellung eines Rotor für eine
elektrische Maschine, dass ein Rotorhauptkörper als Rotor
nur aus Faserverbundmaterial hergestellt wird, und ein nur aus Faserverbundmaterial
bestehender Befestigungsflansch am Rotorhauptkörper angeordnet
wird.
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Ferner
ist eine Rotor-Welle-Anordnung für eine elektrische Maschine
vorgesehen, die eine Welle und einen an der Welle angeordneten Rotor
mit einem Faserverbundmaterial aufweisenden Rotorhauptkörper
umfasst, wobei die Welle und der Rotorhauptkörper mittels
wenigstens einer Längsstiftverbindung gekoppelt sind. Bevorzugt
kann vorgesehen sein, dass die Rotor-Welle-Anordnung einen Flansch aufweist,
der mit dem Rotorhauptkörper verbunden ist, wobei der Rotorhauptkörper
und der Flansch mittels wenigstens einer der Längsstiftverbindungen
mit der Welle gekoppelt sind. Bevorzugt umfasst die Längsstiftverbindung
wenigstens einen Längsstift aus einem vorbestimmten Material,
der gegen einen anderen Längsstift austauschbar ist. Vorzugsweise kann
das vorbestimmte Material dabei ein elastischer Werkstoff sein.
Weiterhin kann es vorgesehen sein, dass die Längsstiftverbindung
den wenigstens einen Längsstift bei hohem Drehmoment abschert.
Weiterhin kann die Längsstiftverbindung Anlauf- und/oder Bremsschlupf
und/oder mechanische Dämpfung ermöglichen.
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Ferner
ist ein Hybridsystem mit einer Verbrennungsmotoreinheit oder einer
anderen Drehantriebseinheit, einer Getriebeeinheit und einer Elektromotoreinheit
mit einer Welle vorgesehen, wobei die Getriebeeinheit das Drehmoment
der Verbrennungsmotoreinheit oder einer anderen Drehantriebseinheit mit
dem Drehmoment der Elektromotoreinheit summiert und die Elektromotoreinheit
wenigstens einen Faserverbundmaterial aufweisenden Rotor umfasst, der
durch eine Längsstiftverbindung an die Welle der Elektromotoreinheit
gekoppelt ist.
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Weiterhin
kann die Längsstiftverbindung zur Kopplung des Rotorhauptkörpers
mit der Welle wenigstens einen Längsstift aus einem vorbestimmten Material
umfassen, der gegen einen Längsstift aus einem anderen
vorbestimmten Material austauschbar ist. Dabei kann das vorbestimmte
Material ein elastischer Werkstoff sein. Des Weiteren kann vorgesehen
sein, dass die Längsstiftverbindung bei hohem Drehmoment
abschert. Darüber hinaus ist eine Ausführung des
Hybridsystems vorgesehen, die Anlauf- und/oder Bremsschlupf und/oder
mechanische Dämpfung ermöglicht.
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Des
weiteren ist eine elektrische Maschine mit einem Stator und der
oben beschriebenen Rotor-Welle-Anordnung bereitgestellt.
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Weiterhin
ist ein Verfahren zur Herstellung einer Rotor-Welle-Anordnung vorgesehen,
das die folgenden Schritte umfasst:
- – Bereitstellen
eines Faserverbundmaterial aufweisenden Rotorhauptkörpers
- – Bereitstellen einer Welle
- – Anordnen des Rotorhauptkörpers und der Welle,
so dass die Welle und der Rotorhauptkörper mittels wenigstens
einer Längsstiftverbindung gekoppelt sind.
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Des
Weiteren ist eine oben beschriebene Rotor-Welle-Anordnung, ein oben
beschriebenes Hybridsystem und/oder eine oben beschriebene elektrische
Maschine als ein und/oder für einen Antrieb für ein
Luft-, Wasser- oder Landfahrzeug oder als Generator in einer Stromerzeugungsvorrichtung
vorgesehen, wobei die Stromerzeugungsvorrichtung Wind- und Wasserkraftanlagen
umfasst.
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Ferner
ist eine Lagerungsanordnung mit einem an einer Rotationsachse drehbar
angeordneten Rotor aus Faserverbundmaterial und wenigstens einem
Rotorlager vorgesehen, das in einem radial von der Rotationsachse
beabstandeten Bereich mit dem Rotor in Wirkverbindung steht. Dabei
kann wenigstens eines der Lager und insbesondere zwei Lager an einem
radial außen liegenden Bereich des Rotors mit diesem in
Wirkverbindung stehen. Auch kann vorgesehen sein, dass wenigstens
zwei der Lager an verschiedenen Seiten des Rotors mit diesem in
Wirkverbindung stehen. Nach einer Lösung steht wenigstens
eines der Lager mit der Welle in Wirkverbindung. Weiterhin kann
vorgesehen sein, dass wenigstens eines der Lager an oder innerhalb
eines Stators des Elektromotors vorgesehen ist. Wenigstens eines
der Lager, das an einem radial außen liegenden Bereich des
Rotors mit diesem in Wirkverbindung steht, kann dabei ein Gleitlager
sein.
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Für
eine der oben beschriebenen Lagerungsvorrichtungen kann eine Magnetlagerung
vorgesehen sein, für die Magnete, insbesondere Permanentmagnete,
an dem oder innerhalb des Rotors vorgesehen sein können.
Die Magnetlagerung kann aktiv steuerbar sein. Bevorzugt kann dabei
vorgesehen sein, dass eine kreisförmige Anordnung einer
Gruppe von Permanentmagneten an dem oder innerhalb des Rotors und
eine entsprechend kreisförmige Anordnung von einer Gruppe
von außen liegenden feststehenden Permanentmagneten oder
Feldspulen in der Nähe des Rotors bei repulsiver Feldkraft
eine radiale Zentrierwirkung auf den Rotor ausübt und ein Radiallager
entlastet. Weiterhin kann es bevorzugt sein, dass die Welle durch
wenigstens zwei Lager gestützt ist.
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Des
weiteren ist eine elektrische Maschine mit einem Stator, einem Rotor,
einer Welle und einer Lagerungsanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche vorgesehen.
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Darüber
hinaus ist ein Verfahren zur Herstellung einer Lagerungsanordnung
für einen Elektromotor vorgesehen, wobei ein Rotor aus
Faserverbundmaterial, eine Welle und ein Rotorlager bereitgestellt wird,
und wobei der Rotor, die Welle und das Rotorlager derart angeordnet
sind, dass der Rotor drehbar um eine Rotationsachse angeordnet ist
und wobei das wenigstens eine Rotorlager in einem radial von der Rotationsachse
beabstandeten Bereich mit dem Rotor in Wirkverbindung steht.
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Weiterhin
ist ein Verfahren zur Herstellung einer oben beschriebenen elektrischen
Maschine vorgesehen, wobei zur Herstellung der Lagerungsanordnung
das oben beschriebene Verfahren verwendet wird.
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Schließlich
ist eine Verwendung der oben beschriebenen Lagerungsvorrichtung
in einer elektrischen Maschine als Antrieb für ein Luft-,
Wasser- oder Landfahrzeug oder als Generator in einer Stromerzeugungsvorrichtung,
insbesondere bei Wind- und Wasserkraftanlagen vorgesehen.
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Es
ist ferner ein Verfahren zur Herstellung eines aus Faserverbundmaterial
bestehenden Rotors mit einem Rotorhauptkörper für
einen Elektromotor vorgesehen, das die folgenden Schritte umfasst:
Zusammenführen von Fasern eines Fasermaterials mit einer
Matrix zu einem Fasergemenge, Einbringen des Fasergemenges mit diffus
angeordneten Fasern in eine der Form des Rotorhauptkörpers
entsprechende Negativform, Komprimieren des in der Negativform eingebrachten
Fasergemenges und Aushärten des komprimierten Fasergemenges,
das vorzugsweise bei vorbestimmter Temperatur und vorbestimmtem
Druck geschieht.
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Vorzugsweise
entstehen die Fasern des Fasermaterials durch Trennen, Zerschneiden
oder ähnliches einer Endlosfaser in Faserteile bestimmter Länge.
Vorzugsweise werden diese Faserteile mit einer Matrix zusammengeführt.
Die Matrix ist dabei vorzugsweise ein Bindemittel oder Verbindungsmittel,
das in Verbindung mit den Fasern bestimmte vorteilhafte physikalische
und mechanische Eigenschaften ausbildet.
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Eine
Matrix kann beispielsweise aus der Gruppe der Duroplaste (z. B.
ungesättigte Polyesterharze, Vinylesterharze, Epoxidharze)
oder aus der Gruppe der Thermoplaste (z. B. Polypropylen, Polyamid,
Polyethylenterephtalat, Polyphenylensulfid, Polyetheretherketon)
stammen.
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Diffus
angeordnete Fasern erlauben vorteilhafterweise eine schnelle und
preisgünstige Verarbeitung, da kein Zwischenschritt zum
Ausrichten oder gezielten Anordnen der Fasern notwendig ist. Vorzugsweise
geschieht das Zusammenführen der Fasern mit der Matrix
entweder vor dem Einbringen in die Negativform als Fasergemisch
oder die diffus angeordneten Fasern werden nach dem Einbringen in
die Negativform mit einer flüssigen Matrix zusammengeführt.
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Das
Aushärten des Fasergemisches ist vorzugsweise ein Vorgang,
der einen Phasenübergang der Matrix von flüssig
nach fest hervorruft. Bei Duroplasten ist dieser Phasenübergang
beispielsweise irreversibel, bei Thermoplasten reversibel. Aushärten bedeutet
in diesem Zusammenhang nicht zwangsläufig, dass das nach
dem Aushärten entstandene Faserverbundbauteil hart oder
versteift ist; es kann je nach Matrix- und Fasertyp verschiedene
mechanische und physikalische Eigenschaften aufweisen, wie z. B.
hohe Zähigkeit, niedriges Gewicht, elektrische Leitfähigkeit,
hohe Flexibilität etc.
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Das
Faserverbundmaterial und/oder die Faser kann Carbon umfassen. Carbon
ist ein besonders leichter und strapazierfähiger Werkstoff,
der als Fasermaterial viele Formen bilden kann und durch Zusammenwirken
mit einem Bindemittel eine solche Form dauerhaft beibehält.
Ein aus Carbon-Faserverbundmaterial hergestellter Rotorhauptkörper ist
leicht und kann trotzdem einwirkenden Kräften und Momenten
standhalten.
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Das
Fasergemenge kann mittels einer Mikrowellenquelle erwärmt
werden. Wenn das Faserverbundmaterial Carbon umfasst, kann die elektrische Leitfähigkeit
von Carbon dazu eingesetzt werden, durch eine Mirkowellenquelle
erhitzt zu werden. Das hat gegenüber herkömmlichen
Autoklavenprozessen den Vorteil verringerten Energiebedarfs, um
das Fasergemisch auszuhärten.
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Das
Fasergemenge kann vorzugsweise während des Erhitzens durch
eine Mikrowelle in einer Negativform unter vorbestimmtem Druck stehen, oder
das Fasergemenge wurde vor dem Erhitzen in der Negativform unter
vorbestimmten Druck gepresst. Alternativ kann ein vorbestimmter
Druck anstatt von einer Negativform vermittelt durch das Fasergemenge
umgebenden Gasdruck hervorgerufen werden. Das hat den Vorteil, dass
das Fasergemenge eine hohe Materialdichte und dabei niedriges Volumen
erreicht.
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Da
die meisten Carbonarten einen negativen Wärmeausdehnungskoeffizienten
aufweisen, ist für den Aushärteschritt von in
einer Negativform eingebrachtem Fasergemenge vorzuziehen, dass das
Material der Negativform ebenfalls Faserverbundmaterial und insbesondere
Carbon aufweist.
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Desweiteren
ist eine Negativform zur Herstellung eines Rotorhauptkörper
vorgesehen, wobei wenigstens eine Faser in oder an der Negativform liegt
und ein Bindemittel oder Verbindungsmittel Abschnitte der wenigstens
einen Faser miteinander verbindet.
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Eine
elektrische Maschine kann einen Stator und einen Rotor umfassen,
der den Rotorhauptkörper nach einer der oben genannten
Lösungen umfasst. Vorzugsweise ist eine solche elektrische
Maschine ein Scheibenläufer-Elektromotor/generator mit
permanenterregtem Rotor und dient als Antrieb für ein Luft-,
Wasser- oder Landfahrzeug oder als Generator in einer Stromerzeugungsvorrichtung,
wobei die Stromerzeugungsvorrichtung gemäß einer
Lösung Wind- und Wasserkraftanlagen umfasst.
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1 zeigt
eine elektrische Maschine, die einen Stator 102 und einen
Rotorhauptkörper 104 umfasst. Der Rotorhauptkörper 104 kann
dabei scheibenförmig, zylinderförmig, kegelstumpfförmig
oder doppelkegelstumpfförmig sein. Am Rotorhauptkörper 104 kann
zusätzlich ein Befestigungsflansch angeordnet sein, wobei
eine Anordnung Rotorhauptkörper 104 mit einem
Befestigungsflansch als Rotor bezeichnet wird.
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Des
Weiteren zeigt 1 zwei in der Schnittdarstellung
des Rotorhauptkörpers 102 sichtbare Magnete 106,
z. B. Permanentmagnete, von denen mehrere ringförmig im
oder am Rotorhauptkörper 104 angeordnet sind,
sowie im Stator 102 vorgesehene Statorwicklungen (nicht
gezeigt). Weiterhin zeigt 1 eine Welle 108,
die beispielsweise durch den Befestigungsflansch mit dem Rotorhauptkörper 104 so
verbunden ist, dass eine Drehbewegung der Welle 108 zu
einer Drehbewegung des Rotorhauptkörpers 104 führt
und umgekehrt. Die Welle 108 kann z. B. ein stabförmiges
Bauteil aus Vollmaterial oder ein hohlzylinderförmiges
Bauteil sein, wobei der Querschnitt eines solchen Bauteils vollständig
oder teilweise kreisförmig, rechteckförmig, elliptisch
oder gezahnt sein kann und als Gelenk-, Hohl-, Kardan- oder biegsame
Welle ausgeführt ist.
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Des
Weiteren stellt 1 zwei Lager 110 dar,
die die Welle 108 radial stützen, so dass die
Welle 108 und der mit ihr verbundene Rotorhauptkörper 104 auch
bei Drehung um seine Rotationsachse radial in ihrer Lage gehalten
werden.
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Wird
die elektrische Maschine 100 als Motor betrieben, so treten
die am Rotorhauptkörper 104 angebrachten Magnete 106 derart
mit den Statorwicklungen am Stator 102 in magnetische Wechselwirkung,
dass es zu einer Drehung des Rotorhauptkörpers 100 und
der mit ihm verbundenen Welle 108 um die Rotorachse kommt.
Bei einem Betrieb der elektrischen Maschine als Generator ist die
Wirkweise der elektrischen Maschine dagegen umgekehrt: Eine Drehung
der Welle 108 und des mit ihr verbundenen Rotorhauptkörpers 104 führt
zu einer elektromagnetischen Wechselwirkung zwischen den auf dem
Rotorhauptkörper angeordneten Magneten 106 und
den Statorwicklungen, wodurch schließlich elektrischer Strom
erzeugt wird.
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Durch
die Anordnung in 1 kann der Rotorhauptkörper 104 bei
einem Durchmesser von vorzugsweise größer zwei
Metern, vier Metern, sechs Metern und mehr stabil und mit kleinem
Statorspalt 112 bei hohen Drehzahlen im Stator drehen,
sodass eine gute magnetische Wechselwirkung zwischen den Magneten 106 und
dem Stator ausgenutzt wird.
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Außerdem
ist eine Umkehrung der mechanisch bewegten Bauteile in 1 möglich.
Das heißt ein Rotor 104 als außenliegendes
Bauteil umgreift einen Stator als innenliegendes Bauteil.
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2 zeigt
einen Rotorhauptkörper 200, der scheibenförmig
und mit einer vorbestimmten Dicke vorgesehen ist. Das Material des
Rotorhauptkörpers 200 umfasst dabei Faserverbundmaterial,
vorzugsweise Carbonfaserverbundmaterial. Der Rotorhauptkörper 200 umfasst
weiterhin 172 (nur beispielhafte Anzahl) rechteckförmige
Aufnahmen 202, die zentrisch um die Rotationsachse des
Rotorhauptkörpers 200 und nahe von dessen Außenrand
angeordnet sind. Zentrisch angeordnete Flanschlöcher 204 und die
mittig im Rotorhauptkörper 200 liegende Wellendurchführung 206 sorgen
für eine Verbindungsmöglichkeit mit einer Welle
(nicht gezeigt). Die zentrisch angeordneten Flanschlöcher 204 sind
zwischen der mittig liegenden Wellendurchführung 206 und
den nahe am Außenrand des Rotorhauptkörpers 200 liegenden
Aufnahmen 202 angeordnet. Die Anzahl und Anordnung der
Flanschlöcher 204 kann dabei insbesondere von
zu übertragenden Kräften und Momenten abhängen.
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Die
rechteckförmigen Aufnahmen 202 dienen zur Aufnahme
von Magneten, insbesondere von Permanentmagneten. Jeweils wenigstens
ein Magnet kann dabei in allen, einer Mehrzahl, insbesondere zwei,
drei, vier, fünf, acht, elf oder 16, oder aber in genau
einer Aufnahme angeordnet sein. Dabei werden für den Rotorhauptkörper 200 eine
beliebig wählbare Anzahl von Aufnahmen 202 vorgesehen,
beispielsweise genau eine Aufnahme, zwei, drei, vier, fünf, acht,
13, 16, 65 oder 172 Aufnahmen.
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3a zeigt
in einer vergrößerten Darstellung einen Teilbereich
eines Rotorhauptkörpers 200. Die Aufnahmen 302 am
Außenrand des Rotorhauptkörpers nehmen jeweils
einen Magneten 304 auf. Während des Betriebs der
elektrischen Maschine treten die Magnete 312 in magnetische
Wechselwirkung mit den am Stator angeordneten Statorwicklungen (nicht
gezeigt) und erzeugen hierdurch Strom (soweit die elektrische Maschine
als Generator fungiert), beziehungsweise lösen hierdurch
eine Drehbewegung des Rotors aus (falls die elektrische Maschine
als Motor arbeitet). In 3a (und
ebenso in 3b) ist der Nordpol der Magneten 312 mit
N bezeichnet.
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In
dem in 3b gezeigten Beispiel werden nun
in den Aufnahmen 302 anstatt einem, jeweils zwei kleinere
Magnete 312, 314 längs nebeneinander
angeordnet. Bei den kleineren Magneten 312, 314 handelt
es sich dabei um separat voneinander magnetisierte Magnete. Verglichen
mit 3a haben die beiden kleineren Magnete 312, 314 insgesamt das
Volumen eines der dort gezeigten Magnete 304. Es wird die
Eigenschaft zunutze gemacht, dass bei der Herstellung von Magneten
kleinere ferromagnetische Körper in der Regel besser magnetisiert
werden können als größere. So haben zwei
kleinere Magnete in der Regel eine höhere Magnetisierung
als ein vergleichbarer Magnet, dessen Volumen dem der Summe der
Volumina der beiden kleineren Magnete entspricht, wenn dieser in
demselben magnetischen Feld auf dieselbe Weise wie die beiden kleineren
Magnete magnetisiert worden ist.
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Mit
dem in 3b gezeigten Beispiel kann erreicht
werden, dass die in einer Aufnahme befindlichen Magnete bei gleichem
Gesamtvolumen und gleichem Gesamtgewicht eine größere
Magnetisierung aufweisen als ein vergleichbar hergestellter, doppelt
so großer Magnet in einer Aufnahme, wie sie z. B. in 3a zu
sehen ist. Es kann stellt somit ein Rotor mit leistungsfähigeren
Magneten bei gleichem Volumen und Gewicht bereitgestellt werden.
Da der Rotorhauptkörper Faserverbundmaterial umfasst, wird
das Gewicht des Rotors im Vergleich zu einem ebenso leistungsfähigen,
herkömmlich hergestellten Rotor weiter vermindert.
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Ist
die Rede davon, dass in wenigstens einer Aufnahme mindestens zwei
Magnete angeordnet sind, so sind unter ”mindestens zwei
Magneten” oder ähnlichen Formulierungen auch solche
Anordnungen zu verstehen, bei denen wenigstens zwei ferromagnetische
Körper zwar als separate Körper magnetisiert wurden,
dann aber nach ihrer Magnetisierung oder nach einem ersten Magnetisierungsvorgang, dem
weitere Magnetisierungsvorgänge folgen können,
zu einem Körper zusammengefügt werden, insbesondere
durch Zusammenkleben oder anderer Verfahren zum Zusammenfügen
von Gegenständen. Die hier dargestellten Vorzüge
der Verwendung von Magneten, die als kleinere Körper magnetisiert
wurden, kommen auch bei derartigen Ausführungsbeispielen
zum Tragen.
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In
dem in 3b dargestellten Beispiel zeigen
die Nordpole zweier Magnete 312, 314 immer entweder
zur Mitte oder aber zum Rand des Motors. Weitere Beispiele umfassen
Anordnungen, bei denen die Nordpole der in einer Aufnahme befindlichen zwei
Magnete in verschiedene Richtungen zeigen. Andere Beispiele umfassen
des Weiteren Anordnungen, bei denen die Magnete einer Aufnahme nicht
an ihren Längskanten, sondern an ihren kurzen Kantenflächen
benachbart angeordnet sind. Bei weiteren Beispielen sind in wenigstens
einer Aufnahme drei, vier oder mehr kleinere Einzelmagnete angeordnet. Während
in dem in 3b gezeigten Beispiel der Nordpol
der Magnete in benachbarten Aufnahmen immer in unterschiedliche
Richtungen zeigt, sind auch Beispiele umfasst, bei denen die Nordpole
der Magnete immer in dieselbe Richtung zeigen. Des Weiteren können
Beispiele vorgesehen sein, bei denen die Pole der Einzelmagnete
beliebig gerichtet angeordnet sind.
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4a zeigt
einen Rotorhauptkörper 402 und eine Welle 404 in
einer Seitenansicht. Der Rotorhauptkörper 402 weist,
wie in
-
3 gezeigt, rechteckförmige Aufnahmen 406 auf,
von denen eine in der Schnittdarstellung oberhalb der Symmetrielinie
zu sehen ist. Auf der Vorder- und Rückseite des Rotorhauptkörpers 402 sind
zwei Decklagen 412, 414 angeordnet, die aus plattenartigem
Halbzeug aus Carbonfaserverbundmaterial hergestellt sind. Die Decklagen 412, 414 bedecken
die rechteckförmigen Aufnahmen 406 und darin gegebenenfalls
angeordnete Magnete, von denen in der Schnittdarstellung ein Magnet 420 sichtbar ist.
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Bei
den Aufnahmen 406 des Rotorhauptkörpers 402 handelt
es sich um hindurchgehende Löcher. Dabei werden in den
Aufnahmen 406 je zwei der oben beschriebenen Magnete (nicht
gezeigt) angeordnet. Die beiden Decklagen 412 und 414 sind
an dem Rotorhauptkörper befestigt und verhindern ein Herausfallen
der Magnete. Bei einem Beispiel weisen die Decklagen 412, 414 Faserverbundmaterial auf.
Hierdurch wird sichergestellt, dass die die Magnete haltenden Decklagen 412, 414 geringes
Gewicht aufweisen.
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Weitere
Beispiele sehen vor, dass die Aufnahmen 406 lediglich Ausnehmungen
darstellen, die keine durch den Rotorhauptkörper hindurchgehenden
Löcher sind. In einem solchen Fall kann vorgesehen sein,
dass lediglich eine Decklage 412 zur Befestigung der Magnete 420 am
Rotorhauptkörper 402 angeordnet ist.
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4b zeigt
einen Befestigungsflansch 400. Ferner zeigt 4b eine
Seitenansicht des in 1 gezeigten Rotorhauptkörpers 104 und
eine Welle 404. Der Rotorhauptkörper 402,
der oberhalb der Welle 404 in Schnittdarstellung gezeigt
ist, weist eine rechteckförmig Aufnahme 406, wie
in 1 gezeigt, auf. An der Vorder- und Rückseite 408 bzw. 410 des Rotorhauptkörpers 402 sind
zwei Decklagen 412 und 414 angeordnet, die aus
plattenartigem Halbzeug aus Carbonfaserverbundmaterial hergestellt
sind und beidseitig vom Außenrand 416 des Rotorhauptkörpers 402 bis
zu einer inneren Befestigungsflanschscheibe 418 reichen.
Die Decklagen 412 und 414 bedecken die rechteckförmigen
Aufnahmen 406 und darin angeordnete Magnete, z. B. Permanentmagnete,
von denen in der Schnittdarstellung ein Permanentmagnet 420 sichtbar
ist.
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Zur
Mitte des Rotorhauptkörpers 402 hin sind an dessen
Vorderseite 408 und Rückseite 410 je
zwei innere und äußere Befestigungsflanschscheiben 418 und 422 angeordnet.
Die inneren Befestigungsflanschscheiben 418 sind direkt
am Rotorhauptkörper 402 durch ein Haftmittel (nicht
gezeigt) angebracht und weisen einen geringeren Durchmesser als
der Rotorhauptkörper 402 sowie einen größeren Durchmesser
als die äußeren Befestigungsflanschscheiben 422 auf.
Die äußeren Befestigungsflanschscheiben 422 sind
wiederum durch ein Haftmittel (nicht gezeigt) jeweils mit einer
ihnen benachbarten inneren Befestigungsflanschscheibe 418 verbunden. Die
Befestigungsflanschscheiben 418 und 422 sind aus
plattenartigem Carbonfaserverbundhalbzeug hergestellte Bauteile.
Der gesamte Befestigungsflansch stellt eine form- und kraftschlüssige
Verbindung zur Welle 404 her.
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In
Zusammenhang mit 4b erläuterte Begriffe
mit dem Bestandteil -”scheibe” sind nicht einschränkend
auf zylinderförmige Bauteile zu verstehen. Vielmehr können
der Rotorhauptkörper 402 und/oder die Befestigungsflanschscheiben 418 und 422 einen
rechteckigen, elliptischen, ringförmigen Querschnitt oder
dergleichen aufweisen. Die Befestigungsflanschscheiben 418 und 422 können
einstückig miteinander gebildet und an den Rotorhauptkörper 402 angeordnet
werden oder die Befestigungsflanschscheiben 418 und 422 sind
mit dem Rotorhauptkörper 402 integral ausgebildet.
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Die
Befestigungsflanschscheiben 418 und 422 verleihen
dem Rotorhauptkörper eine flächen- und volumenmässig
größere Schnittstelle zur Welle 404,
wodurch die Übertragung von Kräften und Momenten
zwischen dem Rotorhauptkörper 402 und der Welle 404 verbessert
wird.
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5 zeigt
einen Rotor 500. Von außen sind der Reihe nach
in 5 zu sehen: ein Rotorhauptkörper 502,
ein mit dem Rotorhauptkörper 502 einstückig
ausgebildeter kegelstumpfförmiger Befestigungsflansch 504,
eine im Befestigungsflansch 504 vorgesehene Wellendurchführung 506 mit
darin eingelassener Nut 508 und eine mit einer Mitnehmernase 510 versehene
Welle 512 in Querschnittdarstellung. Die Welle 512 ist
durch geeignete Passung in der Wellendurchführung 506 des
Befestigungsflansches 504 angeordnet. Die austauschbar
an der Welle vorgesehene Mitnehmernase 510 greift in die
Nut 508 ein und ermöglicht eine Übertragung
von Drehmomenten und Kräften zwischen der Welle 512 und dem
Rotorhauptkörper 502, sodass sich die Welle 512,
der Rotorhauptkörper 502 und der Befestigungsflansch 504 mit
im Durchschnitt der gleichen Winkelgeschwindigkeit in die beiden
durch den Doppelpfeil 514 angezeigten Drehrichtungen drehen
können.
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6 zeigt
einen Ausschnitt eines Rotorhauptkörpers 600.
In dem sektorförmigen Ausschnitt des in 6 gezeigten
Rotorhauptkörpers 600 sind beispielhafte Carbonfaserschlingen 602, 604, 606, 608, 610 veranschaulicht.
Dabei führt eine Wellendurchführungs-Carbonfaserschlinge 602 um
eine Wellendurchführung 612 und um eine Aufnahme 614.
Eine Befestigungsflanschloch-Carbonfaserschlinge 610 führt
um ein Befestigungsflanschloch 616 und um mehrere Aufnahmen 614.
Eine Mehrfachaufnahmen-Carbonfaserschlinge 606, 608 führt um
eine Mehrzahl an Aufnahmen 614. Oben genannte Carbonfaserschlingen
können miteinander kombiniert, in Reihe hintereinander,
abwechselnd, nach einem vorbestimmten Ablaufmuster und beispielsweise
durch eine Endloscarbonfaser 618 realisiert werden. Außerdem
sind folgende Faserschlingenführungen möglich:
Faserschlingen werden in Acht-, Helix-, oder Fassbandform um ein
oder mehrere Aufnahmen 614 und/oder ein oder mehrere Befestigungsflanschlöcher 616 und/oder
die Wellendurchführung 612 und/oder den Außenrand
des Rotorhauptkörpers 600 gewickelt oder Faserschlingen
werden in geodätischen Linien zwischen zwei oder mehr Stellen
gewickelt, die ein oder mehrere Aufnahmen 614 und/oder ein
oder mehrere Befestigungsflanschlöcher 616 und/oder
die Wellendurchführung 612 und/oder den Außenrand
des Rotorhauptkörpers 600 umfassen.
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Die
in 6 gezeigte Faserschlingen 606, 608 und 610 sind
nur schematisch als geschlossen gezeichnet, sie können
ebenso als an einer Seite geöffnete Schlingen oder an einer
Stelle mit überlappenden Teilen einer Endlosfaser 618 ausgeführt
sein. Eine solche Endloscarbonfaser 618 wird am Außenrandbereich
des Rotorhauptkörpers 600 durch zusätzliche
stückweise Carbonfasern ergänzt, um eine vorbestimmte
Dicke des Rotorhauptkörpers 600 herzustellen.
Zur Mitte des Rotorhauptkörpers 600 hin verdickt
die Endloscarbonfaser 618 den Rotorhauptkörper 600 entlang
seiner Hochachse zu einer natürlichen Nabe.
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7 zeigt
einen Rotor 700 einer elektrischen Maschine und eine aus
Endloscarbonfaser hergestellte Nabe 704. Die durch die
Nabe 704 gebildete Wellendurchführung nimmt formschlüssig
eine Welle 702 auf. Am Übergang von Welle 702 und Nabe 704 sind
vier Löcher mit darin formschlüssig angeordneten
Längsstiften 706 gekoppelt. Bei den Längsstiften
kann es sich insbesondere um zylinderstiftartige, kegelstiftartige
oder kerbstiftartige Längsstifte handeln. Welle und Nabe
bilden hierdurch eine gekoppelte Verbindung. Die Anzahl und Anordnung der
Längsstifte 706 am Übergang von Welle 702 und Nabe 704 kann
insbesondere von den zu übertragenden Kräften
und Momenten abhängen. Bei dem in 7 gezeigten
Beispiel wurden vier Längsstifte verwendet. Es kann jedoch
eine beliebige Anzahl von Längsstiften die Stiftverbindung
realisieren, insbesondere ein Längsstift, zwei, drei, vier,
fünf, elf oder 18 Längsstifte. Das Material der
Längsstifte 706 ist dabei elastisch und schert
bei hohem Drehmoment ab. Somit bieten die Längsstifte 706 einerseits
Anlauf-, Bremsschlupf und Drehdämpfung und andererseits
dabei gleichzeitig eine Sicherheitsfunktion, um den Rotor 700 und
die Welle 702 vor einem zu hohen Drehmoment zu schützen.
Außerdem ist es möglich, einen abgenutzten Längsstift 706 durch
einen neuen auszutauschen.
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8 zeigt
eine elektrische Maschine 800. In 8 umgreift
ein Stator 801 einen Rotorhauptkörper 802.
Der Rotorhauptkörper 802 ist einstückig mit
einem Befestigungsflansch 804 ausgebildet, der durch eine
Mittenehmernase 806 mit einer Welle 808 verbunden
ist. Die Mitnehmernase 806 greift dabei in ein im Befestigungsflansch
eingelassene Nut 810 ein. Die Welle 408 wird zu
beiden Seiten des Stators 801 durch zwei feststehende Wälzlager 812 radial und/oder
axial gestützt.
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Der
Stator 801 in 8 umfasst elektrische Statorspulen
(nicht gezeigt), deren Magnetfeld mit einem Magnetfeld von in einem
Außenbereich des Rotorhauptkörpers angeordneten
Permanentmagnete 814 wechselwirkt. Die Permanentmagnete 814 sind in
hohlen Aufnahmen 817 des Rotorhauptkörpers 802 angeordnet
und durch an beiden Seiten des Rotorhauptkörpers 802 angeordnete
Decklagen 816 und 818 nach außen abgeschlossen.
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Der
Befestigungsflansch 804 bietet eine große Angriffsfläche
für die in die Nut 810 eingreifende Mitnehmernase 806 und
ermöglich dadurch die Übertragung von Kräften
und Drehmomenten zwischen der Welle 808 und dem am Rotorhauptkörper 802 angeordneten
Befestigungsflansch 804.
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Der
Befestigungsflansch 804 erlaubt beispielsweise eine Übertragung
höherer Kräfte und Momente, als bei einer in 1 gezeigten
in vergleichbaren Dimensionen ausgeführten elektrischen Maschine 100 möglich
ist.
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Die
in 8 gezeigten Lager 812 sorgen für eine
Lagerung der Welle 808 und des mit ihr über den Befestigungsflansch 804 verbundenen
Rotorhauptkörpers 802. Sind jedoch als Lager nur
die Lager 812 vorgesehen, so ist bei schnellen Drehbewegungen des
Rotorhauptkörpers 802 ohne in axiale Richtungen
entstehende Schwingung dreht. Wünschenswert wäre
es, eine Lagerung zu realisieren, die gewährleistet, dass
der Rotorhauptkörper 802 bei einer solchen Drehbewegung
und/oder bei entstehenden Vibrationen, Schwingungen oder ähnlichen Bewegungen
seine axial vorgesehene Position, insbesondere an seinen Rändern,
nicht verlässt.
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9a zeigt
eine schematische Lagerungsvorrichtung. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
ist ein Rotor 904 über eine geeignete Rotor-Welle-Anordnung
mit einer Welle 902 verbunden. Der Rotor 904 aus
Carbonfaserverbundmaterial umfasst dabei Aufnahmen 906, 908 für
Magnete (nicht dargestellt). Weiterhin ist der Rotor 904 durch
zwei Radiallager 912, 914 gelagert. Während
des Betriebs der elektrischen Maschine entstehen Vibrationen und/oder Schwingungen
am Rotor 904 und der Welle 902. Die Radiallager 912, 914 stellen
sicher, dass die Welle 902 und der an ihr befestigte Rotor 904 in
ihrer vorgesehenen Position in Radialrichtung R gehalten werden.
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Neben
den Radiallagern 912, 914 der Welle 902 sind
bei dem in 9a gezeigten Beispiel erfindungsgemäß weitere
Lager 916, 918 vorgesehen, die den Rotor an beiden
Seiten stützen und für eine axiale Lagerung des
Rotors 904 sorgen. Die Axiallager 916, 918 stellen
sicher, dass der Rotor 904 und die mit ihm verbundene Welle 902 auch
bei Betrieb der elektrischen Maschine in einer vorbestimmten axialen
Position A gehalten werden. Abhängig von den spezifischen
Eigenschaften der eingesetzten elektrischen Maschine ist es möglich,
die Axiallager 916, 918 nahe bei der Welle 902 oder
in der Nähe des Randes des Rotors 904 anzuordnen.
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9b zeigt
eine Lagerungsanordnung mit Lagern 922, 924, die
die Welle axial stützen. Vorzugsweise sind weitere Lager 926, 928 vorgesehen. Diese
Lager 926, 928 stehen an einem radial außen liegenden
Bereich des Rotors 904 mit diesem in Wirkverbindung. Vorzugsweise
können solche Lager 926, 928 in und/oder
an einem Stator (nicht gezeigt) angeordnet sein. Eine derartige
Anordnung der Lager 926, 928 ist besonders geeignet,
eine Schwingung des Rotors aus seiner axialen Position heraus zu
verhindern.
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Bei
dem Beispiel von 9c sind nur Lager 936, 938 vorgesehen.
Die am außen liegenden Bereich des Rotors 904 mit
diesem in Wirkverbindung stehenden Lager 936 und 938 stützen
den Rotor 904 in axialer und/oder in radialer Richtung
ab.
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9d zeigt
ein weiteres Beispiel einer Lagerungsanordnung. Ein am außen
liegenden Bereich des Rotors vorgesehenes Lager 948 lagert
den Rotor 904 derart, dass der Rotor 904 axial
gestützt wird. Ein weiteres Lager 944 lagert wiederum
die Welle 902 und den mit ihr verbundenen Rotor 904 derart,
dass diese radial gestützt werden.
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Die
von 10a gezeigte schematische Darstellung
zeigt eine innere Seitenfläche 1022 eines Stators
einer elektrischen Maschine 1000, einen Querschnitt 1024 durch
den Stator in der gezeigten schematischen Darstellung, eine Welle 1002,
einen mit der Welle verbundenen Rotor 1004, Aufnahmen 1006, 1008 für
Magnete (nicht gezeigt) im Rotor 1004 und erfindungsgemäß vorgesehene
Lager 1012, 1014, 1016, 1018.
Die Welle 1002 wird dabei durch die vorgesehenen Lager 1012, 1014 radial
gestützt. Zusätzlich sind in dem gezeigten Beispiel
Lager 1016, 1018 vorgesehen, die am Stator angeordnet sind
und die den Rotor 1004 axial stützen. Vorzugsweise
kann es sich bei den radial stützenden Lagern 1012, 1014 um
Wälzlager und bei den axial stützenden Lagern 1016, 1018 um
Gleitlager handeln. Durch die Anordnung in 10a kann
der Rotor 1004 bei einem Durchmesser von vorzugsweise etwa
zwei Metern, vier Metern, sechs Metern und mehr, stabil und mit
kleinem Statorspalt bei hohen Drehzahlen betrieben werden, so dass
eine gute magnetische Wechselwirkung zwischen den Magneten und dem Stator
genutzt werden kann.
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Bei
dem Beispiel von realisieren Lager 1012, 1014 eine
radiale Lagerung von Welle 1002. Für die axiale
Lagerung des Rotors 1004 ist vorzugsweise eine Magnetlagerung
vorgesehen. Hierzu sind sowohl an bzw. im Rotor 1004 als
auch an bzw. im Stator weitere Magnete 1030 bzw. 1032 angeordnet.
Dabei wirken die zentrisch am bzw. im Rotor 1004 angebrachten
Magnete 1030 und die entsprechend zu diesen in der Nähe
des Rotors 1004 angeordneten feststehenden Magnete 1032 attraktiv
und/oder repulsiv aufeinander. Bei repulsiver Kraftwirkung entsteht
zusätzlich eine radiale Zentrierwirkung auf den Rotor 1004,
so dass die radial stützenden Lager 1012, 1014 entlastet
werden. Ein weiteres Beispiel sieht ergänzend oder alternativ
eine andere gleichwirkende Lagerung vor, z. B. Luftlagerung.
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11 zeigt
eine Negativform 1100 zur Rotorherstellung. Die Negativform 1100 ist
entlang eines Längsschnittes spiegelsymmetrisch zur Symmetrieachse 1102 ausgelegt
und weist einen Negativformaußenrand 1104, eine
Carbonfaseraussparung 1106, den Aufnahmen 202 (von 2)
entsprechende Zapfen 1108, eine Carbonfaseraussparung 1106 und
den Befestigungsflanschlöchern 204 (von 2) entsprechende
Stifte 1110 auf. In der Mitte der Negativform 1100 ist
eine Scheibe 1112 angeordnet, die der Wellendurchführung 206 (von 2)
entspricht.
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Der
Negativformaußenrand 1104, die Zapfen 1108,
die Stifte 1110 und die Scheibe 1112 sind integral
mit der Negativform 1100 ausgebildet. Das Material der
Negativform 1100 besteht aus Aluminium oder Carbonfaserverbundmaterial
und kann durch einen die Negativform verschließenden Deckel
(nicht gezeigt) abgeschlossen werden.
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Carbonfasern 1114 (Dicke
der Fasern 1114 in 3 nur
schematisch) werden z. B. von einer Faserablegevorrichtung (nicht
gezeigt) in die Carbonfaseraussparung 306 nach einem vorbestimmten
Muster abgelegt, gespannt oder laminiert.
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12 zeigt
eine Negativform 1200 zur Rotorherstellung. Die Negativform 1200 ist
in 12 im Querschnitt dargestellt. Zur Veranschaulichung
sind – ebenfalls im Querschnitt dargestellt – Carbonfasern 1202 in
der Negativform 1200 liegend gezeigt. Die Lage und Ausrichtung
der Carbonfasern 1202 in der Negativform 1200 ist
lediglich qualitativ zu verstehen. Die Carbonfasern 1202 können
jede beliebige Lage und Ausrichtung in der Negativform 1200 aufweisen. Die
Negativform 1200 ist symmetrisch zur Achse 1204,
sodass nur eine Hälfte der Negativform 200 näher
erläutert wird.
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Die
Negativform 1200 in 2 umfasst
Zapfen 1206, die in Form und Volumen jeweils den in 4a, 4b gezeigten
Aufnahmen 406 entsprechen. Ferner umfasst die Negativform 1200 in
der Mitte einen Stift 1208, der einer Wellendurchführung entspricht.
Die Zapfen 1206 und der Stift 1208 sind einstückig
mit der Negativform 1200 ausgebildet. Der übrige
Zwischenraum zwischen den Zapfen 1206, dem Stift 1208 und
der Negativform 1200 selbst bildet eine stufenzylinderförmige
Mulde, deren Form und Volumen einem Rotor entspricht. Dieser Rotor umfasst
einen Rotorhauptkörper, der einem Rotorhauptkörperbereich 1210 in
der Negativform 1200 entspricht, und einen einseitig und
einstückig mit dem Rotorhauptkörper ausgelegten Befestigungsflansch, der
einem Befestigungsflanschbereich 1212 in der Negativform 200 entspricht.
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Das
Material der Negativform 1200 kann z. B. Aluminium oder
Faserverbundmaterial aufweisen.
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13 zeigt
ein Flussdiagramm für ein Rotorherstellverfahren, das nach
einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. Das Flussdiagramm
bietet vier alternative Verfahrensabläufe umfasst, um einen nur
aus Carbonfaserverbundmaterial bestehenden Rotorhauptkörper 1300 herzustellen.
Der Verfahrensablauf 1302 umfasst die aufeinanderfolgenden Schritte
Carbonendlosfaser in Negativform legen oder spannen 1304,
Epoxydharz in die in der Negativform liegende Carbonendlosfaser
einbringen 1306 und das Gemisch aus Carbonendlosfaser und
Epoxydharz bei einem vorbestimmten Druck PH und
einer vorbestimmten Temperatur TH aushärten 1308.
Der Verfahrensablauf 1310 umfasst den Schritt ein plattenartiges
Carbonfaserverbundhalbzeug zu fräsen und zu bohren 1312,
sodass der Rotorhauptkörper gebildet wird. Der Verfahrensablauf 1314 umfasst
die aufeinanderfolgenden Schritte Faser-Prepreg in Negativform laminieren 1316 und
das Faser-Prepreg bei einem vorbestimmten Druck PH und
einer vorbestimmten Temperatur TH aushärten 1318.
Der Verfahrensablauf 1320 umfasst die aufeinanderfolgenden Schritte
Carbonfasern mit Polypropylen zu vermengen 1322, das Gemenge
aus Carbonfaser mit Polypropylen in eine Negativform einbringen
oder zu pressen 1324 und das Gemenge bei einem vorbestimmten
Druck PH und einer vorbestimmten Temperatur
TH auszuhärten 1326.
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Es
können zwei, mehrere oder alle der alle der Verfahrensabläufe
auch teilweise sind miteinander kombiniert werden.
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15 zeigt
eine elektrische Maschine 1500, bei der drei von in 8 gezeigten
Statoren 1502, 1504 und 1506 mit jeweils
einem darin drehbar gelagerten Rotor 1508, 1510 und 1512 auf
einer Welle 1514 in Serie angeordnet sind. Eine solche
Stator-Rotor-Teileinheit aus einem Stator und einem Rotor entspricht
dabei der in 8 gezeigten elektrischen Maschine 800.
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Die
Welle 1514 der in 15 gezeigten
elektrischen Maschine 1500 wird, ähnlich wie in 8 gezeigt,
durch zwei feststehende Wälzlager 1516 radial
und/oder axial gestützt. Da der Durchmesser der in 15 gezeigten
Stator-Rotor-Teileinheit größer ist als die Dicke
der Stator-Rotor-Teileinheit kann die elektrische Maschine 1500 mit
zwei, drei oder mehr seriell hintereinander angeordneten Stator-Rotor-Teileinheiten
eine kompaktere Bauform erreichen, d. h. ein Verhältnis
von Maschinendurchmesser zu Maschinendicke von etwa 1:1 und dabei
die Leistung und das Drehmoment erhöht werden.
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Zum
Anordnung der elektrischen Maschine in einem System ist ein die
in 15 gezeigten Stator-Rotor-Teileinheiten umhüllendes
Gehäuse 1518 vorgesehen, das die elektrische Maschine 1500 nach innen
und außen vor Einflüssen (z. B. Staub, Hitze, Feuchtigkeit,
elektromagnetische Strahlung etc.) schützt.
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Ein
weiterer Aspekt ist in 16 dargestellt, die ein Hybridsystem
zeigt. Die Vorrichtung M1 stellt dabei eine Motor-Generatorvorrichtung
nach einem der vorgenannten Ausführungsbeispiele dar. Im
Gegensatz dazu ist Motor M2 ein herkömmlicher Verbrennungsmotor
oder vergleichbares. Die Drehmomente der beiden als Motor wirkenden
Vorrichtungen M1 und M2 werden in einem Planetengetriebe 1602 summiert
und vom Hybridsystem abgegeben.
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17a und 17b zeigen
eine elektrische Schaltungsanordnung einer Motor/Generatorvorrichtung.
Dabei zeigt 17a einen Schaltungsanordnung
in einem Zustand, in dem die Motor-Generatorvorrichtung als Generator
G1 wirkend mechanische Energie in elektrische Energie umwandelt
und in einer Batterie 1702 speichert. Zusätzlich
kann in der Schaltungsanordnung ein Gleichrichter oder Kommutator
zwischen Batterie 1702 und Generator G1 geschaltet sein,
falls der Generator G1 Strom liefert.
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17b zeigt einen Schaltungsanordnung in einem Zustand,
in dem die Motor/Generatorvorrichtung als Motor M1 wirkend elektrische
Energie von einer Batterie 1702 in mechanische Energie
umwandelt.
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Bei
einer Anwendung der Schaltungsanordnung aus 17a und 17b auf das Hybridsystem von 16 kann
ein Fahrzeugantrieb realisiert werden, der beim Abbremsen des Fahrzeugs
kinetische Energie in eine Batterie 1702 zurückspeist
und wählbar elektrische Energie der Batterie 1702 in
kinetische Energie umwandelt. Eine Rotor-Welle-Anordnung der Motor-Generatorvorrichtung
kann dabei so ausgelegt sein, dass Antriebs- und Bremsschlupf durch
elastische Längsstifte ein weiches Anlaufen und Abbremsen
im Hybridsystem ermöglichen und ein durch die elastischen
Längsstifte bereitgestelltes Dämpfungsverhalten
ein Rückwirken unkonstanten Drehens des Verbrennungsmotors über
das Planetengetriebe 1502 auf die Motor-Generatorvorrichtung verhindert.
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Bei
einer der oben beschriebenen Vorrichtungen, insbesondere bei einer
der oben beschriebenen elektrischen Maschinen, kann diese insbesondere
als Antriebsvorrichtung oder zu einer anderen Verwendung in einem
Luftfahrzeug (insbesondere ein Passagierflugzeug, ein Motorflugzeug,
ein Segelflugzeug mit oder ohne Hilfsmotor oder eine elektrische Maschine
für ein Luftschiff), Wasserfahrzeug (insbesondere ein Schiff
oder Boot, beispielsweise ein Motorboot oder ein Segelboot mit oder
ohne Hilfsmotor) oder Landfahrzeug (insbesondere ein PKW, ein Motorrad,
ein LKW, eine Lokomotive, ein Gabelstapler) eingesetzt werden, wobei
das niedrige Gewicht und die hohe Stabilität des aus Faserverbundmaterial hergestellten
Rotorhauptkörpers eine hohe Anlauf- und Bremsbeschleunigung
der Antriebvorrichtung ermöglicht. Außerdem ist
eine Anwendung einer solchen elektrischen Maschine zum Antrieb von
Pumpen; als Stellmotor; bei Rasenmähern, Kränen,
Panzern; als (Servo-)Motor bei Flug-, Schiffs- und Automodellen;
bei Automaten (z. B. Geldautomaten) Spielzeug, Haushaltsgeräten
und Elektrogeräten (z. B. CD-, DVD-Spieler, Festplatten)
möglich.
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Im Übrigen
kann die elektrische Maschine eine Kombination aus Generatorfunktion
und Motorfunktion übernehmen und z. B. in einem Elektrofahrzeug
oder Fahrzeug mit Hybridantrieb wahlweise beim Abbremsen des Fahrzeugs
Energie in eine elektrische Batterie speisen oder beim Beschleunigen
des Fahrzeugs elektrische Energie aus der Batterie als Motor wieder
in kinetische Energie umsetzen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102006036707
B3 [0003, 0004]
- - WO 01/11755 A1 [0004]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - Handbuch Verbundwerkstoffe
von Manfred Neitzel und Peter Mitschang, Hanser Verlag, 2004, 1. Auflage [0005]