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DE102008050454B3 - Verfahren und Faltvorrichtung zum Herstellen von Faltenpaketen mit variabler Faltenhöhe - Google Patents

Verfahren und Faltvorrichtung zum Herstellen von Faltenpaketen mit variabler Faltenhöhe Download PDF

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DE102008050454B3
DE102008050454B3 DE200810050454 DE102008050454A DE102008050454B3 DE 102008050454 B3 DE102008050454 B3 DE 102008050454B3 DE 200810050454 DE200810050454 DE 200810050454 DE 102008050454 A DE102008050454 A DE 102008050454A DE 102008050454 B3 DE102008050454 B3 DE 102008050454B3
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Michael Frick
Annette Einicke
Detlef Rothgänger
Frank Matecka
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Faltvorrichtung (1) zur Erzeugung von Stehfaltenpaketen (14) mit Stehfalten (13) unterschiedlicher Faltenhöhe (h) aus einer in einer Faltrichtung (F) zugeführten Materialbahn (10), mit einer Falteinrichtung (16) und wenigstens einer Druckeinrichtung (17), durch die Druck auf Faltenkanten (13a) des sich im Faltkanal (17a) befindlichen Stehfaltenpaketes (14) aufbringbar ist. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines Stehfaltenpaketes mit Stehfalten (13) unterschiedlicher Faltenhöhe (h), bei dem eine Druckeinrichtung (17) Druck auf das Stehfaltenpaket (14) ausübt. Um die Führung von Stehfaltenpaketen (14) mit Stehfalten (13) unterschiedlicher Höhe (h) zu verbessern, ist für die erfindungsgemäße Faltvorrichtung (1) vorgesehen, dass die Druckeinrichtung (17) an eine von Stehfalten (13) unterschiedlicher Faltenhöhe (h) definierte Neigung (N) des Stehfaltenpaketes (14) anpassbar ausgestaltet ist. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird auf Faltenkanten (13a) von Stehfalten (13) unterschiedlicher Faltenhöhe (h) gleichzeitig Druck ausgeübt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Faltvorrichtung zur Erzeugung von Stehfaltenpaketen mit Stehfalten unterschiedlicher Faltenhöhe aus einer in einer Faltrichtung zugeführten Materialbahn, mit einer Falteinrichtung, einem sich von der Falteinrichtung in Faltrichtung weg erstreckenden Faltkanal und wenigstens einer Druckeinrichtung, durch die im Betrieb ein Druck auf Faltenkanten des sich im Faltkanal befindlichen Stehfaltenpaketes aufbringbar ist. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines Stehfaltenpaketes mit Stehfalten unterschiedlicher Faltenhöhe, bei dem eine Druckeinrichtung Druck auf das Stehfaltenpaket ausübt.
  • Im Gegensatz zu liegenden Falten, wie sie von beispielsweise aus der DE 31 51 237 A1 , der DE 31 51 238 A1 und der DE 31 51 239 A1 bekannten Plissiermaschinen hergestellt werden, stehen Stehfalten von der Seite betrachtet auf ihren Falzkanten aufrecht akkordeonfaltenartig nebeneinander.
  • Stehfalten können in einem bekannten Verfahren durch Prägen einer Materialbahn auf Walzen hergestellt werden, wie dies in der DE 23 52 547 A1 oder der US 6,290,635 B1 beschrieben ist.
  • Bekannt sind außerdem Messerfaltmaschinen, bei denen ein Paar von beidseitig her zu faltenden Materialbahnen angeordnete Faltmesser die Stehfalten formen. Messerfaltmaschinen können einen elektromotorischen Antrieb aufweisen, bei dem die Faltbewegung der Faltmesser über Kurvenscheiben miteinander gekoppelt ist, wie beispielsweise in der DE 94 12 210 U1 und der DE 197 46 734 A1 gezeigt. Auch ein hydraulischer oder pneumatischer Antrieb der Faltmesser ist möglich, wie dies in der DE 39 16 156 A1 beschrieben ist.
  • Stehfalten können von einer Messerfaltmaschine in unterschiedlicher Höhe gefertigt werden. Bei der Messerfaltmaschine der GB 494,414 A wird die Abfolge der Stehfaltenhöhe durch den axialen Verlauf der Mantelfläche von zwei die Faltmesser antreibenden Antriebsnocken bestimmt. Um die Abfolge von Stehfalten unterschiedlicher Höhe zu verändern, müssen bei dieser Messfaltmaschine die Antriebsnocken ausgetauscht werden.
  • Die Messerfaltmaschine der DE 94 12 210 U1 ermöglich eine elektromotorische, symmetrische Verschiebung der Faltmesser quer zur Materialbahn. Auf diese Weise lassen sich symmetrische Stehfalten unterschiedlicher Höhe herstellen, ohne dass zur Änderung der Stehfaltenhöhe die Maschine umgerüstet werden muss.
  • In der DE 195 38 519 A1 sind Faltmesser beschrieben, deren Hub- und Kippbewegungen durch unabhängig voneinander steuerbare Servomotoren erzeugt werden. Auf diese Weise ist es möglich, die Faltmesser für jede einzelne Stehfalte eines aus mehreren Stehfalten bestehenden Stehfaltenpakets unterschiedliche Bewegungen ausführen zu lassen. Eine derartige Vorrichtung ermöglich die Herstellung von Stehfaltenpaketen mit mehreren unterschiedlichen Faltenhöhen, wie in der DE 600 21 055 T2 gezeigt. Insbesondere Filterelemente, die wie in der DE 600 21 055 T2 beschrieben gefaltet sind, weisen Vorteile auf, wie einen vergrößerten, für die Filtration nutzbaren Oberflächenbereich und eine größere Filterdichte.
  • Nach dem Falten werden Stehfalten üblicherweise in einer stehenden Position durch Wärmeeinwirkung fixiert, wie in der DE 10 92 643 A , FR 11 32 028 A , der DE 195 49 229 A1 und der DE 196 49 996 C2 beschrieben ist.
  • Um die Stehfalten nach dem Faltvorgang aufzustellen, muss ein gegen die Faltrichtung gerichteter Gegendruck auf das die Falteinrichtung verlassende Stehfaltenpaket aufgebracht werden. Die DE 197 46 734 A1 sowie die DE 10 2004 025 501 A1 beschreiben Gegendruckeinrichtungen mit einem Anschlag, der in den Faltkanal der Faltvorrichtung eingebracht ist, um einen Gegendruck in horizontaler Richtung zu erzeugen. Die Gegendruckeinrichtungen dieser beiden Patentveröffentlichungen werden zu Beginn des Faltvorgangs verwendet, wenn die Reibung der Faltenkanten der Stehfalten an der Ober- und Unterseite des Faltkanals noch nicht ausreicht, um einen gegen den Vorschub des Stehfaltenpakets arbeitenden, konstanten Gegendruck zu erzeugen, der die Stehfalten aufrichtet. Mit zunehmender Länge des Stehfaltenpaketes vergrößert sich die zu überwindende Reibung der Faltenkanten an den Begrenzungen des Faltkanals, so dass ab einer bestimmten Länge des Stehfaltenpaketes kein Anschlag mehr im Faltkanal benötigt wird.
  • Eine Gegendruckeinrichtung kann auch von einer verschiebbaren seitlichen Begrenzung des Faltkanals gebildet sein, die quer zur Faltrichtung verstellbar gestaltet ist. Eine Gegendruckeinrichtung, die eine höhere Begrenzung des Faltkanals umfasst, deren Position in vertikaler Richtung verstellt werden kann, ist in der DE 94 12 210 U1 , der DE 195 38 519 A1 und der DE 197 46 734 A1 beschrieben. Der Gegendruck kann, insbesondere nach Beginn des Faltvorgangs, über den Druck auf die Faltenkanten des Stehfaltenpaketes eingestellt werden, so dass er während des Faltvorgangs konstant bleibt.
  • Die DE 10 2006 054 100 A1 offenbart eine Falteinrichtung mit einem Faltkanal, der durch eine quer zu einer Faltrichtung verschiebbare Führungseinrichtung und ein in Faltrichtung verschiebbares Gegendruckorgan begrenzt ist. Der durch die aus ein- oder mehrteiligen plattenförmigen Elementen gebildete Führungseinrichtung und das Gegendruckorgan erzeugte Gegendruck kann abhängig von geometrischen Parametern des Stehfaltenpaketes variiert werden.
  • Ein Nachteil bekannter Faltvorrichtungen ist, dass ein Stehfaltenpaket mit Stehfalten unterschiedlicher Höhe nur unzureichend im Faltkanal geführt ist. Ein Stehfaltenpaket muss eine bestimmte Anzahl von benachbarten Stehfalten gleicher Höhe aufweisen, um eine verlässliche Führung des Stehfaltenpakets über die an den Begrenzungen des Faltkanals anliegenden Faltenkanten zu gewährleisten.
  • Folglich liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Führung von Stehfaltenpaketen mit Stehfalten unterschiedlicher Höhe zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß für eine Faltvorrichtung der eingangs genannten Art gelöst, indem die Druckeinrichtung an eine von Stehfalten unterschiedlicher Faltenhöhe definierte Neigung des Stehfaltenpaketes während des Faltvorganges anpassbar ausgestaltet ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Faltvorrichtung ist es möglich, Faltenkanten unterschiedlicher Höhe eines Stehfaltenpakets gleichzeitig mit Druck zu beaufschlagen. Insbesondere wenn sich die Höhe der Stehfalten eines Stehfaltenpakets in einer Faltrichtung kontinuierlich ändert oder ein Stehfaltenpaket nur wenige Stehfalten gleicher Höhe aufweist, kann auf diese Weise die Führung eines Stehfaltenpakets im Faltkanal deutlich verbessert und damit Formabweichungen des Stehfaltenpakets verringert werden. Außerdem bietet eine erfindungsgemäße Faltvorrichtung die Möglichkeit einer Erhöhung des der Faltrichtung entgegenwirkenden Gegendrucks, der durch die Reibung zwischen den Faltenkanten eines Stehfaltenpakets und der Druckfläche der Druckeinrichtung entsteht.
  • Um neben der Führung von Stehfaltenpaketen im Faltkanal, deren Profil eine stetige, lineare Steigung oder Neigung aufweist, auch die Führung von Stehfaltenprofilen mit einem veränderlichen oder kurvenförmigen Profil zu verbessern, kann die Druckeinrichtung während des Faltvorgangs an wenigstens eine veränderliche Neigung des Stehfaltenprofils anpassbar ausgestaltet werden.
  • Um auch die Führung von Stehfaltenpaketen, deren Stehfaltenprofil eine veränderliche Steigung oder Neigung aufweist, zu verbessern, kann die Druckeinrichtung der erfindungsge mäßen Faltvorrichtung während des Faltvorgangs an wenigstens eine veränderliche Neigung oder Steigung des Stehfaltenprofils anpassbar ausgestaltet sein.
  • Die erfindungsgemäße Faltvorrichtung ermöglicht die Fertigung von Stehfaltenpaketen mit kontinuierlich zu- oder abnehmender Höhe der Stehfalten. Wird während des Faltvorgangs das obere Faltmesser aus der zuletzt gebildeten Falte herausgezogen, kann durch Reibung das Faltenpaket an einem Faltmesser anhaften und mit dem Faltmesser mitgenommen werden, so dass das Faltenpaket bei der Bildung der nächsten Falte nicht mehr auf der Auflage aufliegt und die nachfolgenden Falten des Stehfaltenpakets nicht mehr dem angestrebten Stehfaltenprofil entsprechen. Insbesondere in dem Bereich der Falteinrichtung, die beispielsweise mit Faltmessern ausgeführt sein kann, und bei der Herstellung von Falten mit kleineren Faltenhöhen besteht bei aus dem Stand der Technik bekannten Faltvorrichtung die Gefahr, dass sich das Stehfaltenpaket von seiner Auflage abhebt. Um ein Abheben des Stehfaltenpakets im Bereich der Falteinrichtung zu verhindern, kann daher in einer erfindungsgemäßen Faltvorrichtung vorgesehen sein, dass die Druckeinrichtung einen unmittelbar hinter der Falteinrichtung angeordneten Druckabschnitt umfasst.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Faltvorrichtung kann die Druckeinrichtung wenigstens einen Druckabschnitt umfassen, der in eine quer zur Faltrichtung verlaufende Höhenrichtung verschiebbar ausgestaltet ist. Ein derartiger Druckabschnitt ermöglicht die Herstellung auch sehr stark unterschiedlicher Faltenhöhen, indem der Druckabschnitt zum Aufbringen des für den Faltvorgang notwendigen Druckes in den Faltkanal hin- ein- oder aus dem Faltkanal herausbewegt wird. Der Druckabschnitt kann in Abhängigkeit von wenigstens einem geometrischen Parameter des Stehfaltenpakets verschiebbar ausgestaltet sein. Der geometrische Parameter kann beispielsweise die Höhe der Stehfalten oder die Steigung oder Neigung eines von benachbarten Stehfalten eines Stehfaltenpaketes gebildeten Stehfaltenprofils sein.
  • Um auch bei größeren Steigungen oder Krümmungen des Stehfaltenprofils möglichst viele Stehfaltenkanten mit der Druckeinrichtung zu erreichen, kann der wenigstens eine Druckabschnitt in Abhängigkeit von wenigstens einem geometrischen Parameter des Stehfaltenpakets um wenigstens eine quer zur Faltrichtung verlaufende Gelenkachse schwenkbar ausgestaltet sein. Der Druckabschnitt kann abhängig von der Steigung oder Neigung des unter dem jeweiligen Abschnitt angeordneten Stehfaltenprofils kraft- oder weggesteuert geschwenkt oder gedreht werden. Um die Druckeinrichtung möglichst einfach auszuführen, kann die Schwenkbewegung des Druckabschnitts durch die von den Stehfaltenkanten auf den Druckabschnitt übertragenden Kräfte ausgelöst oder ausgeübt werden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann die Faltvorrichtung einen unmittelbar hinter der Falteinrichtung angeordneten Druckabschnitt umfassen. Dieser Druckabschnitt kann ein Niederhalteorgan bilden, um ein Aufwölben des Stehfaltenpakets unmittelbar hinter der Faltvorrichtung zu verhindern. Ist die Falteinrichtung beispielsweise als Messerfalteinrichtung ausgeführt, kann ein derartiges Niederhalteorgan der Reibung zwischen der Materialbahn und dem Faltmesser entgegenwirken, um zu verhindern, dass die Falten, die an ein Faltmesser angrenzen, von diesem mitgenommen werden.
  • Um eine gleichmäßige Verteilung von durch die Druckeinrichtung auf die Faltenkanten ausgeübten Druckkräften zu erreichen, kann der Druckabschnitt eine im Betrieb auf die Faltenkanten einwirkende Druckfläche aufweisen. Diese Druckfläche kann für gerade Abschnitte des Stehfaltenprofils wenigstens abschnittsweise eben gestaltet sein. Alternativ kann die Druckfläche konvex oder konkav gestaltete Rundungen aufweisen, um auf entsprechende Abschnitte des Stehfaltenprofils einwirken zu können.
  • Um Faltenkanten von in Faltrichtung hintereinander angeordneten Abschnitten des Stehfaltenprofils mit unterschiedlichen Steigungen, Neigungen oder Krümmungen mit Druck beaufschlagen zu können, kann die Druckeinrichtung wenigstens zwei in Faltrichtung hintereinander angeordnete Druckabschnitte aufweisen. Diese Druckabschnitte können unabhängig voneinander verschiebbar und/oder schwenkbar ausgestaltet sein
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann die Faltvorrichtung eine Heizeinrichtung umfassen, durch die ein von Faltenkanten des Stehfaltenpakets beabstandeter Rahmen beheizbar ist. Die Heizeinrichtung kann dazu dienen, die Falten eines im Faltkanal befindlichen Stehfaltenpakets zu beheizen, um das Stehfaltenpaket oder das Profil des Stehfaltenpakets zu fixieren. Die Druckeinrichtung kann an diesem Rahmen angeordnet sein, um die Stehfalten unmittelbar nach dem Auffalten zu fixieren. Ein beheizbarer Rahmen im Bereich der Druckeinrichtung kann den Aufbau der Faltvorrichtung vereinfachen, da die Heizelemente nicht in dem beweglichen Aufbau einer anpassbar ausgestalteten Druckfläche angeordnet sein müssen.
  • Für das eingangs genannte Verfahren wird die Aufgabe gelöst, indem auf Faltenkanten von Stehfalten unterschiedlicher Faltenhöhe gleichzeitig Druck ausgeübt wird. Dieses erfin dungsgemäße Verfahren verbessert die Führung von Stehfaltenpaketen, da mehr Stehfalten gleichzeitig durch die Druckeinrichtung mit Druck beaufschlagt werden können. Die Erzeugung eines ausreichenden Gegendruckes zum Aufstellen und/oder komprimieren der Stehfalten wird auf diese Weise erleichtert.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Verbesserung des erfindungsgemäßen Verfahrens können die Stehfalten durch Faltmesser erzeugt und der Kippwinkel der Faltmesser in Abhängigkeit von der Faltenhöhe automatisch durch eine Steuereinheit variiert werden. Da sich bei der Erzeugung von Stehfaltenpaketen mit kontinuierlich größer oder kleiner werdenden Faltenhöhen die Faltenhöhe über einen weiten Bereich ändern kann, ist es für einen stabilen Faltprozess sinnvoll, die Steuerparameter der Falteinrichtung während des Faltvorgangs automatisch anzupassen. Ist die Falteinrichtung eine Messerfaltmaschine, wird für die Herstellung einer kleinen Falte ein kleinerer Kippwinkel eines Faltmessers und für eine größere Falte ein entsprechend größerer Kippwinkel benötigt. Damit ist bei der Herstellung einer kleineren Falte der zurückzulegende Weg des Faltmessers kürzer.
  • Die Faltvorrichtung kann einen in Faltrichtung vor den Faltmessern angeordneten Einlauftisch aufweisen, auf dem das Bahnmaterial der Falteinrichtung zugeführt wird. Der Einlauftisch kann in Höhenrichtung der Falten verfahrbar angetrieben sein. Insbesondere kann die Höhenposition des Einlauftisches automatisch an die Faltenhöhe anpassbar sein, damit das ungefaltete Material immer in der Mitte der gerade hergestellten Falte zugeführt wird. Dies hat den Vorteil, dass sowohl das Obermesser als auch das Untermesser das Material in gleicher Weise bzw. in gleicher Höhe zugeführt bekommen.
  • Um eine gleichmäßige Faltgeschwindigkeit über alle Faltenhöhen eines Stehfaltenpakets zu erzielen, kann die Geschwindigkeit der Faltbewegung der Faltmesser in Abhängigkeit der Faltenhöhe automatisch durch eine Steuereinheit vergrößert oder verkleinert werden. Auch der Abstand zwischen den Faltmessern beim Falten kann über eine Steuereinheit automatisch an die Geometrie des herzustellenden Stehfaltenpakets oder die Materialstärke oder Materialdicke einer ein- oder mehrlagigen Materialbahn angepasst werden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann die Position von wenigstens zwei Druckabschnitten der Druckeinrichtung in Abhängigkeit von wenigstens einem geometrischen Parameter eines durch wenigstens zwei Faltenkanten in einer im Wesentlichen quer zur Faltrichtung verlaufenden Projektionsrichtung gebildeten Stehfaltenprofils variiert werden. Abschnitte des Stehfaltenprofils mit unterschiedlicher Höhe oder unterschiedlicher Neigung können auf diese Weise gleichzeitig durch die Druckeinrichtung geführt und/oder mit einem der Faltrichtung entgegenwirkenden Gegendruck beaufschlagt werden. Der Gegendruck kann bei einer Neigung des Stehfaltenprofils in Faltrichtung wenigstens teilweise direkt, d. h. in Form einer Komponente eines auf die Faltenkanten wirkenden Druckes, aufgebracht werden. Des Weiteren kann der Gegendruck wenigstens teilweise indirekt, d. h. über die zwischen den Faltenkanten und der Druckeinrichtung entstehende Reibkraft, auf die Faltenkanten übertragen werden.
  • Um auch bei veränderlichen Steigungen oder Neigungen des Stehfaltenprofils einen für einen Gegendruck oder die Führung des Stehfaltenpakets ausreichenden Druck auf die Faltenkanten des Stehfaltenpakets zu übertragen, kann in dem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen sein, dass wenigstens ein Druckabschnitt der Druckeinrichtung automatisch an den Neigungsverlauf oder den Verlauf der Steigung des Stehfaltenprofils angepasst wird.
  • Zur Anpassung des Druckabschnittes an den Neigungsverlauf oder den Verlauf der Steigung des Stehfaltenprofils kann eine Druckfläche verwendet werden. Die Druckfläche kann beispielsweise auf den Faltenkanten des Stehfaltenpaktes aufliegen und durch die Bewegung der Faltenkanten in Faltrichtung automatisch in eine Höhenrichtung verschoben oder um eine quer zur Faltrichtung verlaufende Gelenkachse geschwenkt werden.
  • Die Position eines Druckabschnitts, der Druck auf die Faltenkanten eines im Faltkanal befindlichen Stehfaltenpakets ausübt, kann während des Faltvorgangs automatisch an den Höhenverlauf des Stehfaltenpaketes angepasst werden, um eine permanente Kraftübertragung zwischen dem Druckabschnitt und dem darunterliegenden Abschnitt des Stehfaltenpakets zu gewährleisten.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Position des Druckabschnitts in Abhängigkeit von der Steigung des Stehfaltenprofils in Faltrichtung variiert werden, um den Druckabschnitt in Bereichen des Stehfaltenprofils anzuordnen, deren Steigung oder Profil der Steigung oder dem Profil des jeweiligen Druckabschnitts entspricht.
  • Um zwei oder mehr unterschiedlich hohe Abschnitte eines Stehfaltenprofils mit der Druckeinrichtung mit Druck beaufschlagen zu können, können in einer Weiterbildung des Verfahrens wenigstens zwei Druckabschnitte den unterschiedlichen Faltenhöhen der Stehfalten folgen und dabei einen auf die Falteinrichtung rückwirkenden Gegendruck erzeugen. Unter schiedlich hohe Abschnitte des Stehfaltenprofils im Bereich der Falteinrichtung können durch einen Druckabschnitt mit Druck beaufschlagt werden, welcher der Faltenhöhe der gerade erzeugten Stehfalten folgend die Stehfalten unmittelbar hinter der Falteinrichtung niederhält.
  • Um unabhängig von der Höhenänderung des Stehfaltenprofils einen konstanten oder stabilen Gegendruck über die Druckabschnitte auf das Stehfaltenpaket auszuüben, kann über die wenigstens zwei Druckabschnitte jeweils ein vorbestimmter, konstanter Druck auf jeweils wenigstens eine Faltenkante des Stehfaltenpakets ausgeübt werden. Der Druck zwischen den Faltenkanten eines Stehfaltenpakets und den Druckabschnitten kann beispielsweise über Drucksensoren gemessen werden, welche über eine Signalstrecke mit einer Steuereinheit verbunden sind. Abhängig von dem gemessenen Druck können die Druckabschnitte in Richtung der Stehfaltenkanten oder von den Stehfaltenkanten wegbewegt werden.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens können die von wenigstens zwei Druckabschnitten jeweils auf die Faltenkanten ausgeübten Druckkräfte in Abhängigkeit von wenigstens einem geometrischen Parameter des Stehfaltenprofils variiert werden. Um beispielsweise einer Veränderung des Gegendruckes aufgrund einer Veränderung der Neigung des Stehfaltenprofils entgegenzuwirken, kann beispielsweise der Druck bei in Faltrichtung geneigten Abschnitten des Stehfaltenprofils verringert werden. In Abschnitten des Stehfaltenprofils, in welchen sich das Stehfaltenprofil in Faltrichtung erhöht, kann der durch den Druckabschnitt auf das Stehfaltenprofil aufgebrachte Druck erhöht werden, um der Verringerung des unter dem Druckabschnitt befindlichen Abschnitts des Stehfaltenprofils während der Förderung des Stehfaltenprofils in Faltrichtung entgegenzuwirken.
  • Im Folgenden wir die Erfindung anhand unterschiedlicher Ausführungsformen mit Bezug auf die Figuren beispielhaft erläutert. Dabei stellen die beschriebenen Ausführungsformen lediglich mögliche Ausgestaltungen dar, die für den jeweiligen Anwendungsfall modifiziert werden können. Einzelne, für sich vorteilhafte Merkmale können gemäß der obigen Beschreibung der vorteilhaften Ausgestaltungen bei der jeweils beschriebenen Ausführungsform hinzugefügt oder weggelassen werden.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung;
  • 2 eine schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels der Erfindung;
  • 3 eine schematische Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Stehfaltenpaketes;
  • 4 eine schematische Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Stehfaltenpaketes;
  • 5 eine schematische Seitenansicht eines dritten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Stehfaltenpaketes.
  • Zunächst wird der Aufbau einer erfindungsgemäßen Faltvorrichtung mit Bezug auf das Ausführungsbeispiel der 1 beschrieben.
  • Die Faltvorrichtung 1 umfasst zwei Faltmesser 2 und 3, die an Messerbalken 4 und 5 befestigt sind. Die Messerbalken 4, 5 können sowohl Hubbewegungen in einer Hubrichtung 6, 7 als auch Kippbewegungen in Richtung einer Kipprichtung 8, 9 ausführen, um eine Materialbahn 10 zu falten. Die Hubbewegungen werden über nicht dargestellte Servomotoren erzeugt, deren reversierende Drehbewegungen über Wellen, beispielsweise durch eine Anordnung mit Pleuel und Hebel, in lineare Hubbewegungen umgewandelt werden. Auch die Kippbewegungen der Messerbalken 4, 5 werden über nicht dargestellte Servomotoren durch reversierende Drehbewegungen erzeugt.
  • Ein Materialeinlauftisch 11 ist mit einem Spindelantrieb 12 verbunden, der eine Höhenverstellung des Materialeinlauftisches 11 in einer Höhenrichtung H ermöglicht. Der Materialeinlauftisch 11 erlaubt aufgrund seiner Höhenverstellbarkeit eine optimale Einführung der zu faltenden Materialbahn 10 zwischen die Faltmesser 2, 3. In die Materialbahn 10, die ein- oder mehrlagig sein kann, formen die Faltmesser 2, 3 Stehfalten 13. Eine endliche Abfolge von Stehfalten 13 wird im Folgenden als Stehfaltenpaket 14 bezeichnet. Das Stehfaltenpaket 14 weist in der in 1 gezeigten Projektionsrichtung, die quer zur Faltrichtung F verläuft, ein Profil 15 auf, das in einer Höhenrichtung H kurvenförmig verläuft. Das Stehfaltenprofil ist nach oben hin durch einen Höhenverlauf 15d begrenzt, dessen Abstand zur Auflage 18 sich zwischen einer minimalen Höhe h1 und einer maximalen Höhe h2 des Stehfaltenpaketes 14 bewegt.
  • Hinter der Falteinrichtung 16, welche die Faltmesser 2, 3 sowie die Messerbalken 4, 5 umfasst, schließt sich in Faltrichtung F eine Druckeinrichtung 17 an, die in Höhenrichtung H auf gegenüberliegenden Seiten eines Faltkanals 17a angeordnet ist. Die Druckeinrichtung 17 umfasst eine Auflage 18, welche den Faltkanal 17a in einer Höhenrichtung H nach unten begrenzt, ein als Niederhalteorgan 19 ausgestalteten Druckabschnitt 19 und zwei Druckabschnitte 20, 21, welche oberhalb des im Faltkanal 17a befindlichen Stehfaltenpaketes 14 angeordnet sind.
  • Das Niederhalteorgan 19 sowie die Druckabschnitte 20, 21 sind jeweils durch Drehgelenke 19a, 20a, 21a mit doppelt wirkenden Zylindern 22, 23, 24 verbunden. Die doppelt wirkenden Zylinder 22, 23, 24 können beispielsweise pneumatisch oder hydraulisch betrieben sein und übertragen Drücke D1, D2 und D3 auf das Stehfaltenpaket 15. Der Innenraum der Zylinder 22, 23, 24 ist jeweils durch einen Kolben 22b, 23b, 24b in einen oberen und einen unteren Druckraum unterteilt. Die oberen und die unteren Druckräume der Zylinder 22, 23, 24 sind jeweils über Leitungen 25, 26 mit einer Druckversorgungseinrichtung 27 verbunden, welche die Leitungen mit einem Druck übertragenden Fluid speist, welches eine Flüssigkeit oder ein Gas sein kann. Die Druckversorgung der Zylinder 22, 23, 24 ist über nicht gezeigte Ventile der Druckversorgungseinrichtung 27 geregelt. Die Druckabschnitte 19 bis 21 werden durch die Faltenkanten 13a und/oder die Kolben 22b, 23b, 24b nach oben gedrückt und damit zwischen einer minimalen Höhe h1 und einer maximalen Höhe h2 des Stehfaltenpaketes 14 bewegt.
  • Zur Steuerung der Druckversorgungseinrichtung 27 ist eine Steuereinrichtung 28, beispielsweise in Form eines Computers oder eines anderen digitalen oder analogen Steuerschaltkreises, vorgesehen, welche die Druckversorgungseinrichtung 27 über eine oder mehrere ein- oder bidirektionale Signalstrecken 29, beispielsweise Signalleitungen oder ein Bussystem, steuert. Die einzelnen Zylinder 22, 23, 24 können dabei unabhängig voneinander angesteuert werden.
  • Die Steuereinheit 28 ist über jeweils eine Signalstrecke 30a, 30b, 30c mit den Zylindern 22, 23, 24 verbunden, über die Signale von in den Zylindern 22, 23, 24 angebrachten Sensoren zur Steuereinheit 28 übertragen werden. Die Zylinder 22, 23, 24 können beispielsweise mit Drucksensoren versehen sein, die über die Messung des Druckes im Zylinder 22, 23, 24 oberhalb und/oder unterhalb eines Kolbens 22b, 23b, 24b eine Ermittlung des auf das Stehfaltenpaket 14 ausgeübten Druckes D1, D2, D3 ermöglicht. Die über die Druckabschnitte 20, 21 sowie das Niederhalteorgan 19 auf das Stehfaltenpaket 14 ausgeübten Drücke D1, D2, D3 können über die Steuereinheit 28 unabhängig voneinander reguliert werden, da sowohl die Messung als auch die Steuerung der Druckkräfte für jeden Zylinder 22, 23, 24 unabhängig erfolgt.
  • Die Faltvorrichtung 1 umfasst einen Anschlag 31, über den ein entgegen der Faltrichtung F wirkender Druck D4 auf das Ende des Stehfaltenpaketes 14 ausgeübt wird. Der Anschlag 31 ist beispielsweise über einen elektromotorischen Antrieb 32, der einen Spindeltrieb 33 antreibt, in oder entgegen der Faltrichtung F bewegbar.
  • Die Positionen der Druckabschnitte 20, 21, des Niederhalteorgans 19, des Materialeinlauftisches 11 und/oder des Anschlages 31 werden durch zugeordnete Positionsmessmittel, beispielsweise Drehgeber, Weg- oder Lagemesssysteme, auf optischer, akustischer oder kapazitiver Basis zur Messung von relativen oder absoluten Lagen verfasst. Die von den Positionsmessmitteln ausgegebenen Signale werden von der Steuereinrichtung 28 über Signalstrecken 30a, 30b, 30c, 32, 34, 35 und zur Steuerung der Antriebe 22, 23, 24, 32, 12 verwendet.
  • Die Auflage 18, die ein Druckorgan bildet, kann mit einer Heizvorrichtung, beispielsweise in Form eines Heizdrahtes oder eines PTC-Elementes versehen sein, durch welche die Auflage 18 zur Fixierung aufliegenden Faltenkanten 13a der Stehfalten 13 dient. Ferner können die Druckabschnitte 19, 20, 21 an einem Rahmen 36 befestigt sein, der zur Fixierung der Stehfalten 13 mit einer Heizeinrichtung 36a versehen ist. Die von der in dem Rahmen 36 integrierten Heizeinrichtung 36a erzeugte Wärme kann beispielsweise durch Konvektion auf die Stehfalten 13 übertragen werden. Alternativ oder zusätzlich können die Druckabschnitte 19, 20, 21 mit Heizeinrichtungen versehen sein, welche die Heizwärme unmittelbar auf die Faltenkanten 13a übertragen. Die Faltvorrichtung 1 kann ein zusätzliches Heizelement 37, beispielsweise in Form eines Heißluftföns oder einer Infrarotlampe, aufweisen, welche die Stehfalten 13 durch Erwärmen fixiert.
  • Die durch die Falteinrichtung 16 erzeugten Stehfalten 13 werden in den Faltkanal 17a zwischen die Auflage 18 und die Druckabschnitte 19, 20, 21 gedrückt. Während des Faltvorgangs erzeugt die Falteinrichtung 16 einen Faltdruck T, da sie die Materialbahn 10 von dem Materialeinlauftisch 11 auf der einen Seite zum Falten einzieht und in Faltrichtung F weiterfördert. Um zumindest kurz nach Beginn des Faltvorgangs die Form der ersten Stehfalten 13 bis zur Fixierung durch eine Heizvorrichtung zu erhalten, kann der Anschlag 31 in Richtung der Falteinrichtung 16 verfahren werden, um bereits kurz hinter der Falteinrichtung 16 einen Gegendruck G auf das Stehfaltenpaket 14 auszuüben.
  • Das Niederhalteorgan 19 wird zu Beginn des Faltvorgangs entsprechend einer vorbestimmten Höhe in Höhenrichtung H der ersten gefalteten Stehfalten 13 in eine vorbestimmte Höhenposition bewegt, um ein Abheben der ersten Stehfalten 13 von der Auflage 18 zu verhindern. Entsprechend werden nach Beginn des Faltvorgangs die Druckabschnitte 20, 21 zu einer vorbestimmten Höhenposition bewegt, die der Höhe der ersten Stehfalten 13 entspricht.
  • Sobald das Stehfaltenpaket 14 unter den Druckabschnitten 19, 20, 21 hinwegbewegt wird, kann der durch die Druckabschnitte 19, 20, 21 auf das Stehfaltenpaket 13 ausgeübte Druck D1, D2, D3 über die mit der Steuereinheit 28 verbundenen Messeinrichtungen geregelt werden, so dass zwischen den Faltenkanten 13a und der Auflage 18 und den Druckabschnitten 19, 20, 21 Reibkräfte entstehen, welche die in Faltrichtung F geförderten Stehfalten 13 aufstellen. Während des Faltvorgangs liegen die Druckabschnitte 19, 20, 21 folglich auf dem Stehfaltenpaket 14 auf, wobei sich die Neigung der Druckabschnitte 19, 20, 21 dem Faltenprofil 15 anpasst, so dass die Druckabschnitte 19, 20, 21 immer flächenförmig auf dem Stehfaltenprofil 15 aufliegen. Auch ohne den Anschlag 31 kann durch die Reibung zwischen den Druckabschnitten 19, 20, 21, der Auflage 18 und den Stehfalten 13 der für die Faltenbildung, Komprimierung und Fixierung erforderliche Gegendruck erzeugt werden. Die Drücke D1, D2 und D3 sind dabei entsprechend den Materialeigenschaften der Materialbahn 10 und der gewünschten Komprimierung des Filterpaketes 14 regelbar.
  • Entgegen der von dem Anschlag 31 gebildeten horizontalen Druckeinrichtung erzeugt die die Auflage 18 und die Druckabschnitte 19 bis 21 umfassende vertikale Druckeinrichtung 17 nicht nur einen für die Faltenbildung und Komprimierung erforderlichen Gegendruck, sondern verhindert zudem ein Aufwölben des Faltenpakets 14. Die Bewegung der Druckabschnitte 19 bis 21 bzw. der Kolben 22b, 23b, 24b erfolgt vorzugsweise kraftgesteuert, indem beispielsweise der Druck in den Zylindern 22, 23, 24 gemessen und mit einem Sollwert ver glichen wird und Abweichungen zwischen dem gemessenen Wert und dem Sollwert über die Steuereinrichtung 28 über die Druckversorgungseinrichtung 27 kompensiert werden. Für den Beginn des Faltvorgangs erfolgt die Positionierung der Druckabschnitte 19, 20, 21 hingegen vorzugsweise weggesteuert, da das Faltenpaket 14 erst unter die Druckabschnitte 19 bis 21 gelangen muss, um einen Gegendruck G1, G2, G3 auf die Druckabschnitte 19 bis 21 ausüben zu können.
  • Abhängig von der Länge oder der Breite des Stehfaltenpaketes 14 und/oder der Form und Abfolge der Stehfalten 13 ändert sich die insgesamt an den Faltenkanten 13a der Stehfalten 13 entstehende Reibungskraft. Eine Veränderung der auf das Stehfaltenpaket 14 wirkenden Reibungskräfte und infolgedessen eine Erhöhung des Faltdruckes T kann zu unerwünschten Formabweichungen der Stehfalten 13 innerhalb eines Stehfaltenpaketes 14 führen. Aus diesem Grund wird der über die Druckabschnitte 19 bis 21 auf das Stehfaltenpaket 14 aufgebrachte Druck D1, D2, D3 während des Faltvorgangs durch die Steuereinrichtung 28 variiert, die hierzu mit einem Gegendrucksteuerungsmodul versehen ist. Der Gegendruck wird abhängig von der Länge des Stehfaltenpaketes 13 sowie von dem Verlauf des Profils 15 variiert. Vorzugsweise wird der Druck D1, D2, D3 an den Druckabschnitten 19, 20, 21 mit zunehmender Länge des Stehfaltenpaketes 14 verringert, da mit steigender Länge des Stehfaltenpaketes die Reibung zwischen Stehfaltenpaket 14, Auflage 18 und Druckabschnitten 19 bis 21 zunimmt. Zudem kann der Druck D1, D2, D3 bei einer negativen Steigung des Stehfaltenprofils 15 in Faltrichtung verringert werden, um einer Erhöhung des durch die Druckabschnitte 19 bis 21 erzeugten Gegendruckes durch das bei einer negativen Steigung des Stehfaltenprofils 15 im Wesentlichen keilförmige Stehfaltenpaket 14 zu vermeiden.
  • Die Steuereinheit 28 kann Steuerkriterien 38, wie Kennkurven, Berechnungsformeln oder Look-up-Tabellen, umfassen, durch welche wenigstens einem geometrischen Parameter des Stehfaltenpakets 14 die Position der Druckabschnitte 19 bis 21 sowie der durch die Druckabschnitte 19 bis 21 auf das Stehfaltenpaket 14 aufgebrachte Druck D1, D2, D3 zugeordnet werden kann. Die Position und der durch die Druckabschnitte 19 bis 21 aufgebrachte Druck kann abhängig von den Steuerkriterien durch die Druckversorgungseinrichtung 27 eingestellt werden. Über Steuerkriterien 38 können zudem entsprechend dem herzustellenden Stehfaltenprofil 15 der Kippwinkel der Faltmesser 2, 3 in Kipprichtung 8, 9, die Länge der Hubbewegung der Messerbalken 4, 5 in Hubrichtung 6, 7 und/oder die Geschwindigkeit der Hub- und/oder Kippbewegung der Faltmesser 2, 3 gesteuert werden. Für unterschiedliche Profile 15 der Stehfaltenpakete 14 können unterschiedliche Steuerkriterien 38 abgelegt sein, durch welche die Bewegung des Materialeinlauftisches 11, der Faltmesser 2, 3, der Druckabschnitte 19 bis 21 sowie des Anschlages 31 hinsichtlich des herzustellenden Stehfaltenprofils 15 optimiert werden.
  • 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Faltvorrichtung 1, wobei für Elemente, die in Funktion und Aufbau den Elementen des Ausführungsbeispiels der 1 entsprechen, dieselben Bezugszeichen verwendet werden. Der Kürze halber wird auf die Unterschiede zum Ausführungsbeispiel der 1 eingegangen.
  • Die in 2 gezeigte erfindungsgemäße Faltvorrichtung ist mit einem weiteren Druckabschnitt 39 versehen, welcher zwischen den Druckabschnitten 20 und 21 angeordnet ist und die insgesamt durch die Druckabschnitte 19 bis 21 und 39 gebildete Fläche vergrößert, so dass die Führung des Stehfaltenpakets in dem Faltkanal 17a verbessert ist und über die Druckeinrichtung 17 insgesamt größere Kräfte auf das Stehfaltenpaket 14 ausgeübt werden können. Jeder der Druckabschnitte 19 bis 20 und 39 ist mit einer Druckfläche 19b, 20b, 21b und 39b versehen. Damit können die einen Gegendruck G erzeugenden Reibkräfte zwischen Druckabschnitten 19 bis 21 und 39 und den Stehfaltenkanten 13a vergrößert werden.
  • Die Druckabschnitte 19 bis 21 und 39 sind mit in Höhenrichtung H verschiebbaren Kolben 40 bis 43 verbunden. Die Druckflächen 19b, 20b, 21b und 39b der Druckabschnitte 19 bis 21 und 39 können damit zur Anpassung der Druckeinrichtung 17 an den Verlauf der Neigung N dienen. Die Kolben 40 bis 43 sind in Zylindern 44 bis 47 verschiebbar gelagert, die in einem gemeinsamen Rahmen 48 angeordnet sind. Durch die verschiebbare Lagerung können sich die Druckabschnitte 19 bis 21 und 39 in Höhenrichtung H verschieben und sich damit automatisch an den Höhenverlauf 15d des Profils 14 anpassen. Die Druckabschnitte 19 bis 21 und 39 werden durch die Faltenkanten 13a nach oben gedrückt und damit zwischen einer minimalen Höhe h1 und einer maximalen Höhe h2 des Stehfaltenpaketes 14 bewegt. Die von den Druckabschnitten 19 bis 21 und 39 auf das Stehfaltenpaket 14 ausgeübten Drücke D1 bis D4 werden durch Druckfedern 49 bis 52 aufgebracht, die in den Zylindern 44 bis 47 gelagert sind und auf in den Kolben 40 bis 43 eingebrachte Federführungen einwirken.
  • Die Druckabschnitte 19 bis 21 und 39 passen sich über die als Gelenke 19a, 20a, 21a und 39a ausgestalteten Gelenkachsen 19a, 20a, 21a und 39a automatisch an die Neigung N des Stehfaltenprofils 15 an. So weist das Stehfaltenprofil 15 unterhalb des Gelenkes 21a des Druckabschnittes 21 eine Neigung N auf, an welche der Druckabschnitt 21 während des Faltvorgangs durch die Bewegung des Stehfaltenprofils 15 in Faltrichtung F automatisch angepasst wird.
  • Die Faltvorrichtung 1 ist mit Messeinrichtungen 53 bis 56 ausgestattet, die als Weg oder Lagemesssystem dienen, um die Höhe des Stehfaltenprofils 15 in einer Höhenrichtung H und/oder die Position der Druckabschnitte 19 bis 21 und 39 relativ zur Auflage 18 zu bestimmen. Um die Position der Druckabschnitte 19 bis 21 und 39 in Höhenrichtung H zumindest zwischen einem minimalen und einem maximalen Wert, der jeweils durch die Verschiebbarkeit der Druckabschnitte 19 bis 21 und 39 in Höhenrichtung H vorgegeben ist, einstellen zu können, ist der Rahmen 48 mit einem Antrieb, beispielsweise einem Spindeltrieb 57, verbunden, der eine Höhenverstellung des Rahmens 48 ermöglicht. Die Höhe des Rahmens 48 kann beispielsweise abhängig von dem herzustellendem Stehfaltenprofil 15, der Länge des bereits hergestellten Abschnittes des Stehfaltenpaketes 14, der Höhe der unter den Druckabschnitten 19 bis 21 und 39 angeordneten Stehfalten 13 und/oder der momentanen Faltgeschwindigkeit der Faltmesser 2, 3 über die Steuereinheit 28 eingestellt werden. Die Steuereinheit kann für die Steuerung oder Regelung der frühen Position des Rahmens 48 mit Kennlinien versehen sein, welche die Steuerung entsprechend dem hergestellten Stehfaltenprofil 15 variieren.
  • Der Kippwinkel K der Faltmesser 2, 3 kann in Abhängigkeit von der Faltenhöhe h automatisch durch die Steuereinheit 28 variiert werden. Für die Herstellung einer kleinen Falte 13 wird ein kleinerer Kippwinkel K und für eine größere Falte 13 ein entsprechend größerer Kippwinkel K benötigt. Damit ist bei der Herstellung einer kleineren Falte der zurückzulegende Weg des Faltmessers 2, 3 kürzer.
  • 3 bis 5 zeigen mögliche Stehfaltenprofile, die mit einer erfindungsgemäßen Faltvorrichtung herstellbar sind.
  • Das Stehfaltenprofil 15a der 3 weist einen dreiecksförmigen Höhenverlauf 15d auf. Wird das Stehfaltenprofil 15a unter den Druckabschnitten der erfindungsgemäßen Faltvorrichtung wegbewegt, steigt und fällt die Höhe der unter den Druckabschnitten geförderten Stehfalten 13 periodisch. Während in einem Bereich 15a bei einer Förderung des Stehfaltenpaketes 14 in Faltrichtung F die Höhe der Stehfalten 13 in einer Höhenrichtung H abnimmt, nimmt die Höhe der Stehfalten in einem Bereich 59 in Relation zu einem Ruhepol zu. Zur Herstellung eines Stehfaltenprofils gemäß 3 kann die erfindungsgemäße Faltmaschine Druckabschnitte aufweisen, die lediglich auf entgegen der Faltrichtung F ansteigenden Abschnitten 59 aufliegen und in dem Zeitabschnitt, in dem ein Bereich 58 den Druckabschnitt passiert, von dem Stehfaltenpaket 14 abgehoben sein. Alternativ oder zusätzlich können die Druckabschnitte verfahrbar ausgestaltet sein, so dass diese wenigstens während eines Zeitabschnitts oder eines Abschnitts der zurückgelegten Förderstrecke des Stehfaltenpakets 14 auf Bereichen 59 oder 58 aufliegen und in Faltrichtung F mit bewegt werden.
  • 4 zeigt ein Stehfaltenprofil 15b, das mit konkaven Radien R1 und konvexen Radien R2 versehen ist. Die Druckabschnitte können für die Herstellung eines derartigen Stehfaltenprofils ebenfalls konvexe oder konkave Radien aufweisen, um die Anzahl der durch Druckabschnitte mit Druck beaufschlagbaren Faltenkanten 13a zu erhöhen und damit die Führung der Stehfalten 13 oder die Erzeugung eines der Faltrichtung F entgegenwirkenden Gegendruckes zu verbessern.
  • 5 zeigt ein Stehfaltenpaket 14 mit einem Stehfaltenprofil 15c, das auf beiden in Höhenrichtung H gegenüberliegenden Seiten einen kurvenförmigen Verlauf aufweist. Für die Herstellung eines derartigen Stehfaltenprofils kann die erfindungsgemäße Faltvorrichtung eine mit auf beiden Seiten des Stehfaltenprofils 14, das heißt auf beiden Seiten des Faltkanals, an das Stehfaltenprofil anpassbar ausgestaltete Druckeinrichtung 17 aufweisen. Beispielsweise können auf beiden Seiten des Faltkanals gemäß 1 in Zylindern 22 bis 24 höhenverstellbare Druckabschnitte 19 bis 21 oder gemäß 2 über Druckfedern 49 bis 52 mit Druck beaufschlagbare Druckabschnitte 19 bis 21 und 39 vorgesehen sein.

Claims (17)

  1. Faltvorrichtung (1) zur Erzeugung von Stehfaltenpaketen (14) mit Stehfalten (13) unterschiedlicher Faltenhöhe (h1, h2) aus einer in einer Faltrichtung (F) zugeführten Materialbahn (10), mit einer Falteinrichtung (16), einem sich von der Falteinrichtung (16) in Faltrichtung (F) weg erstreckenden Faltkanal (17a) und wenigstens einer Druckeinrichtung (17), durch die im Betrieb ein Druck (D1, D2, D3, D4) auf Faltenkanten (13a) des sich im Faltkanal (17a) befindlichen Stehfaltenpaketes (14) aufbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinrichtung (17) an eine von Stehfalten (13) unterschiedlicher Faltenhöhe (h1, h2) definierte Neigung (N) des Stehfaltenpaketes (14) während des Faltvorganges anpassbar ausgestaltet ist.
  2. Faltvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinrichtung (17) an wenigstens zwei unterschiedliche Neigungen (N) des Stehfaltenprofils (15, 15a, 15b, 15c) anpassbar ausgestaltet ist.
  3. Faltvorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinrichtung (17) während des Faltvorgangs an wenigstens eine veränderliche Neigung (N) des Stehfaltenprofils (15, 15a, 15b, 15c) anpassbar ausgestaltet ist.
  4. Faltvorrichtung (1) nach einem der oben genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinrichtung (17) wenigstens einen um wenigstens eine quer zur Faltrichtung (F) verlaufende Gelenkachse (19a, 20a, 21a und 39a) schwenkbar ausgestalteten Druckabschnitt (19, 20, 21) aufweist.
  5. Faltvorrichtung (1) nach einem der oben genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinrichtung (17) wenigstens einen Druckabschnitt (19, 20, 21) aufweist, der in Höhenrichtung (H) der Stehfalten (13) verschiebbar ausgestaltet ist.
  6. Faltvorrichtung (1) nach einem der oben genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinrichtung (17) einen unmittelbar hinter der Falteinrichtung (16) angeordneten Druckabschnitt (19, 20, 21) umfasst.
  7. Faltvorrichtung (1) nach einem der oben genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckabschnitt (19, 20, 21) eine im Betrieb auf die Faltenkanten (13a) einwirkende Druckfläche (19b, 20b, 21b, 39b) aufweist.
  8. Faltvorrichtung (1) nach einem der oben genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei in Faltrichtung (F) hintereinander angeordnete Druckabschnitte (19, 20, 21) vorhanden sind.
  9. Faltvorrichtung (1) nach einem der oben genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinrichtung (17) eine Heizeinrichtung (36a) umfasst, durch die ein von Faltenkanten (13a) des Stehfaltenpaketes (14) beabstandeter Rahmen (36, 48) beheizbar ist.
  10. Verfahren zum Herstellen eines Stehfaltenpaketes (14) mit Stehfalten (13) unterschiedlicher Faltenhöhe (h1, h2), bei dem eine Druckeinrichtung (17) Druck (D1, D2, D3, D4) auf das Stehfaltenpaket (14) ausübt, dadurch gekennzeichnet, dass auf Faltenkanten (13a) von Stehfalten (13) unterschiedlicher Faltenhöhe (h1, h2) gleichzeitig Druck (D1, D2, D3, D4) ausgeübt wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Druckabschnitt (19, 20, 21) der Druckeinrichtung (17) automatisch an den Verlauf der Neigung (N) des Stehfaltenprofils (15, 15a, 15b, 15c) angepasst wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass zur Anpassung an den Verlauf der Neigung (N) des Stehfaltenpakets (14) eine Druckfläche (19b, 20b, 21b, 39b) verwendet wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Position eines Druckabschnitts (19, 20, 21), der Druck (D1, D2, D3, D4) auf die Faltenkanten (13a) ausübt, während des Faltvorgangs automatisch an den Höhenverlauf (15d) des Stehfaltenpaketes (14) angepasst wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Stehfalten (13) durch Faltmesser (2, 3) erzeugt werden und der Kippwinkel (K) der Faltmesser (2, 3) in Abhängigkeit von der Faltenhöhe (h1, h2) automatisch durch eine Steuereinheit (28) variiert wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Geschwindigkeit der Faltbewegung der Faltmesser (2, 3) in Abhängigkeit von der Faltenhöhe (h1, h2) automatisch durch eine Steuereinheit (28) variiert wird.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Druckabschnitte (19, 20, 21) den unterschiedlichen Faltenhöhen (h1, h2) der Stehfalten (13) während des Faltvorgangs folgen und dabei einen auf die Falteinrichtung (16) rückwirkenden Gegendruck (G) erzeugen.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass ein Druckabschnitt (19, 20, 21) der Faltenhöhe (h1, h2) der gerade erzeugten Stehfalten (13) folgend die Stehfalten (13) unmittelbar hinter der Falteinrichtung (16) niederhält.
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