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Die Erfindung betrifft einen textilen Schutzschlauch für ein Hebemittel, wie eine Rundschlinge, einen Hebegurt oder desgleichen, wobei der Schutzschlauch aus einem Grundgewebe gebildet ist und mindestens eine von dem Grundgewebe getragene Rippe aufweist, die gegenüber dem Grundgewebe nach außen vorsteht und durch eine mit dem Grundgewebe verwobene Rippenfaser gebildet ist.
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Ebenso betrifft die Erfindung ein Mittel zum Heben von Lasten, bei dem ein solcher Schutzschlauch einen aus mindestens einem Faserstrang gebildeten, sich in Längsrichtung des Hebemittels erstreckenden Kern umgibt. Bei Hebemitteln dieser Art handelt es sich typischerweise um Rundschlingen, Hebegurte oder ähnliches.
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Solche Hebemittel werden eingesetzt, um schwere Lasten zu heben. Dabei wird des jeweilige Hebemittel üblicherweise um einen Vorsprung, um einen Absatz oder durch eine Öffnung des jeweils anzuhebenden Gegenstandes geführt, um dann beispielsweise in einen Haken eines Krans eingehängt zu werden. Dabei lässt es sich in der Regel nicht vermeiden, dass das Hebemittel Zumindest über Teilbereiche an dem zu hebenden Gegenstand anliegt. Im Bereich des Kontaktes zwischen dem Hebemittel und dem anzuhebenden Gegenstand kommt es zu hohen Flächenpressungen, welche aufgrund der dort ebenfalls stattfindenden Relativbewegungen zu einem erhöhten Verschleiß führen. Besonders kritisch ist dies dann, wenn das Hebemittel über eine scharfe Kante oder Spitze geführt wird.
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Der den Kern des Hebemittels umgebende Schutzschlauch soll in einer solchen Situation nicht nur einen übermäßigen abrasiven Verschleiß vermeiden, sondern auch sicherstellen, dass der Kern des Hebemittels nicht durch die lokal hohen Belastungen beschädigt wird.
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Eine weitere Funktion von Schutzschläuchen der hier in Rede stehenden Art besteht darin, das jeweilige Hebemittel bei unsachgemäßem Gebrauch gegen Schnittbeschädigungen zu schützen, zu denen es beispielsweise im rauen Baustellenbetrieb kommen kann, wenn die Hebemittel über scharfkantige Gegenstände, wie Armierungsdrähte oder dergleichen, gezogen oder von Gabelstaplern oder anderen Baumaschinen überfahren werden.
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Um den sich im praktischen Einsatz stellenden Anforderungen zu genügen, werden in der Praxis bisher Schutzschläuche verwendet, an deren Außenseite webtechnisch in Längsrichtung des Schutzschlauches verlaufende Rippen ausgebildet sind und in die zusätzlich eine Textildrahtverstärkung eingewebt ist. Hebebänder und Rundschlingen die mit Schutzschläuchen dieser Art versehen sind, sind aus der
EP 0 498 253 B1 bekannt. Die auf der Außenseite eines solchen Schutzschlauchs vorhandenen Rippen verhindern bei hohen Flächenpressungen eine zu große scheuernde Belastung des Grundgewebes des Schutzschlauchs, so dass eine insgesamt verlängerte Standzeit des Hebemittels erzielt wird. Gleichzeitig kann ein eingewebter Textildraht das Grundgewebe so verstärken, dass der Schutzschlauch auch hohen, in seiner Längsrichtung wirkenden Belastungen sicher standhält.
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Eine Möglichkeit, noch höher belastbare Rundschlinge herzustellen ist in der
WO 2007/071310 A1 beschrieben. Die aus dieser Veröffentlichung bekannte Rundschlinge weist einen Kern, in den so genannte Hochleistungsfasern aufgenommen sind, und einen den Kern umgebenden Schutzschlauch auf, in den ebenfalls Hochleistungsfasern eingearbeitet sind. Das Verhältnis der Masse der Hochleistungsfasern des Kerns zur Masse der Hochleistungsfasern des Schutzschlauchs soll dabei 0,15 bis 2,0 betragen. Auf diese Weise soll bei der aus der
WO 2007/071310 A1 bekannten Rundschlinge nicht nur eine besonders hohe Tragkraft, sondern auch eine hohe Sicherheit gegen Beschädigung durch Kontakt mit scharfen Kanten erreicht werden.
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Die aus der
WO 2007/071310 A1 bekannte Rundschlinge weist zwar aufgrund ihres hohen Anteils an Hochleistungsfasern im Kern und ihrem den Kern umgebenden Schutzschlauch verbesserte Trageigenschaften auf. Jedoch muss dafür eine verminderte Flexibilität und eine dementsprechend verschlechterte Handhabbarkeit in Kauf genommen werden. Auch zeigen praktische Untersuchungen, dass Schutzhüllen mit einem nach Art der
WO 2007/071310 A1 hohen Anteil an Hochleistungsfasern in ihrem Grundgewebe strengen Anforderungen an einen Schutz gegen Schnitte durch scharfkantige Gegenstände nicht genügen. Hinzukommt, dass sich hohe Anteile an Hochleistungsfasern im Gewebe des Schutzschlauches als kritisch erweisen, wenn der Schutzschlauch einer so genannten Thermofixierung unterzogen wird.
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Eine solche Thermofixierung ist nach den Normen, die für Schutzschläuche für Hebemittel gelten, für textile Schutzschläuche in der Regel dann vorgeschrieben, wenn die Gefahr besteht, dass sich im Zuge des praktischen Einsatzes Schlaufen oder andere Unregelmäßigkeiten des textilen Schlauchgewebes einstellen, durch die die Schutzfunktion des Schlauches beeinträchtigt werden könnte. Im Zuge der Thermofixierung wird durch eine ausreichende Erwärmung die Struktur der einzelnen Fäden des Schutzschlauchgewebes so verfestigt, dass die Fäden ihre Lage im Gewebe auch dann beibehalten, wenn der Schutzschlauch im praktischen Gebrauch verformt wird. Gleichzeitig schrumpft das Gewebe, so dass das vom Schutzschlauch umgebene Gelege besser gehalten ist. Schließlich kann die Thermofixierung auch gezielt dazu genutzt werden, die die synthetischen Fasern seines Gewebes anzuschmelzen und miteinander zu verkleben. Es ist festgestellt worden, dass im Zuge einer solchen Thermofixierung die Festigkeitseigenschaften von Hochleistungsfasern der in Rede stehenden Art deutlich abnehmen. Auch behindert ein hoher Anteil an Hochleistungsfasern die gewünschte Verfestigung des Schutzschlauchgewebes.
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Vor dem Hintergrund des voranstehend erläuterten Standes der Technik bestand die Aufgabe der Erfindung darin, einen Schutzschlauch und ein mit einem solchen Schutzschlauch versehenes Hebemittel zu schaffen, bei denen ein optimierter Schnittschutz bei gleichzeitig guten Gebrauchseigenschaften und einfacher, kostengünstiger Herstellbarkeit gewährleistet ist.
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Diese Aufgabe ist in Bezug auf den Schutzschlauch für ein Hebemittel erfindungsgemäß dadurch gelöst worden, dass ein solcher Schutzschlauch die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale besitzt. Vorteilhafte Ausgestaltungen eines erfindungsgemäßen Schutzschlauchs sind in den auf Anspruch 1 rückbezogenen Ansprüchen angegeben.
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Gleichzeitig ist die voranstehend angegebene Aufgabe in Bezug auf das Hebemittel dadurch gelöst worden, dass ein solches Hebemittel mit einem erfindungsgemäß gestalteten Schutzschlauch versehen ist.
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Ein erfindungsgemäßer textiler Schutzschlauch für ein Hebemittel weist in Übereinstimmung mit dem Stand der Technik ein Grundgewebe und mindestens eine von dem Grundgewebe getragene, gegenüber dem Grundgewebe nach außen vorstehende Rippe auf, die durch eine mit dem Grundgewebe verwobene Rippenfaser gebildet ist.
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Erfindungsgemäß ist nun diese Rippenfaser eine Hochleistungsfaser und diese Hochleistungsfaser so mit dem Grundgewebe verwebt, dass in Laufrichtung der Rippenfaser gesehen, die Rippenfaser jeweils mindestens drei Schussfäden des Grundgewebes übersprungen hat, bevor sie unter einem Schussfaden des Grundgewebes hergezogen ist.
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Gemäß der Erfindung weist der Schutzschlauch also ein Grundgewebe auf, an dem in an sich bekannter Weise nach außen vorstehende, sich in Längsrichtung des Schutzschlauchs erstreckende Rippen ausgebildet sind. Die Besonderheit der Erfindung besteht dabei darin, dass diese Rippen aus mit dem Grundgewebe verwobenen Hochleistungsfasern erzeugt sind, deren einzelne frei auf dem Grundgewebe aufliegende Abschnitte jeweils im Ketthochgang mindestens drei Schussfäden des Grundgewebes überspannen, bevor sie in das Grundgewebe eintauchen, um im Ketttiefgang unter mindestens einem Schussfaden des Grundgewebes hergezogen zu werden.
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Die Einwebung der Hochleistungsfasern der jeweils vorhandenen Rippen erfolgt dementsprechend nach dem Muster ”mindestens dreimal hoch, mindestens einmal tief”. Auf diese Weise liegen die Hochleistungsfasern der jeweils vorhandenen Rippen abschnittsweise relativ locker auf dem Grundgewebe auf. Dies ermöglicht es den Hochleistungsfasern, bei Kontakt mit einer Klinge oder einem vergleichbar scharfkantigen, nach Art einer Schneide wirkenden Gegenstand in einer quer zur Längserstreckung der Rippen gerichteten Richtung seitlich auszuweichen.
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Im Zuge dieser Ausweichbewegung werden benachbart zueinander angeordnete Hochleistungsfasern der Rippe gegeneinander gedrängt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Rippen jeweils aus mindestens zwei Rippenfasern gebildet sind.
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Die eng aneinander anliegenden Hochleistungsfasern einer Rippe oder mehrerer benachbarter Rippen bilden gemeinsam ein Faserbündel, das dem Angriff der jeweiligen Klinge bzw. Schneide besser widerstehen kann als eine einzelne Faser. In Folge dessen bietet ein erfindungsgemäßer Schutzschlauch einen deutlich verbesserten Schnittschutz, ohne dass dazu große Mengen an Hochleistungsfasern in den Schutzschlauch eingewoben werden müssten.
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Gleichzeitig bilden die erfindungsgemäß aus Hochleistungsfasern gebildeten Rippen im praktischen Einsatz eine Gleitfläche, auf der der Schutzschlauch gleiten kann, wenn er im Einsatz an dem jeweils anzuhebenden Gut anliegt. Auf diese Weise wird das Grundgewebe gegen scheuernde Belastung geschützt. Dabei wirkt sich besonders positiv aus, dass Hochleistungsfasern in der Regel eine besonders glatte Oberfläche und dementsprechend gute Gleiteigenschaften besitzen.
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Als ”Hochleistungsfasern” werden hier synthetische Polymerfasern angesehen, die typischerweise eine Zugfestigkeit von mindestens 150 cN/tex, insbesondere mindestens 200 cN/tex und eine Bruchdehnung von weniger als 10%, insbesondere weniger als 5% besitzen. Beispiele für solche Hochleistungsfasern sind aus aromatischen Polyamiden gefertigte Aramid-Fasern. Ebenso fallen unter die ”Hochleistungsfasern” beispielsweise Polybisoxazol-Fasern (PBO-Fasern) oder Fasern, die aus Ultra-High Molar Mass Polyethylen (UHMWPE) hergestellt sind, die auch als High-performance Polyethylene (HPPE)-Fasern bezeichnet werden.
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Als für die Erfindung besonders geeignet haben sich aus aromatischem Polyester bzw. Flüssigkristall-Polyester (LCP) bestehende Fasern erwiesen. Diese Fasern weisen eine für den erfindungsgemäßen Zweck optimale Kombination aus hoher Belastbarkeit auch bei Temperaturen oberhalb von 100°C, hoher Flex-Resistenz, hoher Abriebfestigkeit, hoher Sortenreinheit bei Mischung mit klassischem Polyester, optimal hoher Festigkeitswirkung im textilen Schlauchgewebe und einer für den erfindungsgemäßen Zweck nur unwesentlicher Verschlechterung ihrer Eigenschaften bei einer Thermofixierung auf.
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Besonders vorteilhaft wirkt sich die erfindungsgemäße Gestaltung eines Schutzschlauches aus, wenn der Schutzschlauch einer Thermofixierung unterzogen wird. So ist durch die erfindungsgemäß lockere Einwebung der die Rippen bildenden Hochleistungsfasern sichergestellt, dass die Hochleistungsfasern sich auch dann noch in einer quer zu ihrer Längserstreckung ausgerichteten Richtung relativ zum Grundgewebe bewegen können, wenn das Grundgewebe durch die Thermofixierung zu einem festen Verbund verfestigt ist.
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Ein besonders guter Schnittschutz lässt sich bei einem erfindungsgemäßen Schutzschlauch dadurch erreichen, dass zwischen zwei Schussfäden des Grundgewebes, unter denen eine Rippenfaser jeweils hergezogen ist, jeweils mehr als drei, also mindestens vier, insbesondere mindestens fünf von der Rippenfaser übersprungene Schussfäden des Grundgewebes vorhanden sind. Bei dieser Ausgestaltung folgt die Einwebung der Hochleistungsfasern in Richtung der Längserstreckung der Rippen gesehen dementsprechend dem Muster ”mehr als drei hoch, mindestens einmal tief”.
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Eine optimale Wirkung der erfindungsgemäß aus Hochleistungsfasern gebildeten Rippen ergibt sich, wenn zwischen zwei Schussfäden des Grundgewebes, unter denen eine Rippenfaser jeweils hergezogen ist, jeweils höchstens zehn von der Rippenfaser übersprungene Schussfäden des Grundgewebes vorhanden sind. Praktische Versuche haben dabei ergeben, dass ein optimaler Schnittschutz erreicht werden kann, wenn in Laufrichtung der Rippenfaser gesehen, die Rippenfaser jeweils höchstens sieben Schussfäden des Grundgewebes übersprungen hat, bevor sie unter einem Schussfaden des Grundgewebes hergezogen ist. Bei dieser Art der erfindungsgemäßen Einwebung wird zudem sichergestellt, dass es zu keiner Schlaufenbildung kommt.
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Eine besonders praxisgerechte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass ein erfindungsgemäßer Schutzschlauch eine Vielzahl von Rippen aufweist, deren Rippenfaser jeweils aus Hochleistungsfasern besteht. Dem jeweiligen Verwendungszweck entsprechend wird es dabei in vielen Fällen günstig sein, wenn die Rippen in gleichmäßigen Abständen um den Umfang des Schutzschlauchs verteilt angeordnet sind. Dies gilt beispielsweise dann, wenn nicht vorhergesagt werden kann, an welcher Stelle es in der Praxis zu einem Kontakt zwischen dem Schutzschlauch und dem jeweils zu bewegenden Gegenstand kommt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine als Hebemittel dienende Rundschlinge mit einem erfindungsgemäßen Schutzschlauch versehen wird.
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Wird eine Rippe aus mindestens zwei Hochleistungsfasern gebildet, so ergibt sich eine optimale Schnittschutzwirkung, wenn die Rippenfasern einer Rippe gegenbindig, d. h. jeweils unter unterschiedliche Schussfäden des Grundgewebes hindurch gezogen sind. Bei einer solcherart versetzten Anordnung kommt es besonders sicher zu der angestrebten Bündelbildung der Hochleistungsfasern im Fall eines schneidenden Angriffs.
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Die Fasern des Grundgewebes können aus einem konventionellen Faserwerkstoff, wie beispielsweise einem Polyester von hoher Zähigkeit bestehen. Jedoch kann auch das Grundgewebe zur Verbesserung des Schnittschutzes beitragen.
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Zu diesem Zweck kann beispielsweise mindestens ein Teil der Schussfäden des Grundgewebes aus Hochleistungsfasern bestehen. Die Anordnung der als Schussfäden dienenden Hochleistungsfäden erfolgt dabei im Hinblick auf eine einfache Herstellbarkeit bevorzugt so, dass die aus Hochleistungsfasern bestehenden Schussfäden in regelmäßigen Abständen zueinander beabstandet im Grundgewebe vorhanden sind.
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Um die für eine gute Schnitthemmung notwendige Beweglichkeit der dafür erfindungsgemäß vorgesehenen Hochleistungsfaser-Garne zu gewährleisten, kann die üblicherweise über die Breite des Grundgewebes gleichmäßige Kettfadendichte zudem so variiert werden, dass im Nahbereich der Hochleistungsfasern der Rippen eine geringere Kettdichte vorliegt als im Rest des Grundgewebes. Zu diesem Zweck kann um die Rippen herum ein Rippenbereich vorgesehen sein, in dem die Kettfäden des Grundgewebes quer zu ihrer Längserstreckung beweglicher sind als die außerhalb des Rippenbereichs angeordneten Kettfäden des Grundgewebes. In dem Rippenbereich können dann mindestens zwei der dort vorhandenen Kettfäden des Grundgewebes zueinander einen Abstand haben, der größer ist als der Abstand, in dem die Kettfäden außerhalb des betreffenden Rippenbereichs zueinander angeordnet sind.
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Ein im Normalzustand besonders sicherer Halt der Rippe bei gleichzeitig besonders guter Beweglichkeit der die Rippe jeweils bildenden Hochleistungsfaser ergibt sich dabei dann, wenn die Rippe innerhalb des Rippenbereichs jeweils durch mindestens einen Kettfaden des Grundgewebes gestützt ist, der zu dem zu ihr benachbart und jeweils in Richtung der Grenze des Rippenbereichs versetzt angeordneten Kettfaden des Grundgewebes einen größeren Abstand hat als die außerhalb des Rippenbereichs angeordneten Kettfäden des Grundgewebes zueinander.
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Eine alternative oder ergänzende Möglichkeit, die erfindungsgemäß angestrebte Beweglichkeit der Hochleistungsfasern der Rippen zu ermöglichen, besteht darin, dass in dem Rippenbereich mindestens die zu der jeweiligen Rippe nächstbenachbart angeordneten Kettfäden des Grundgewebes aufgrund ihrer Oberflächenbeschaffenheit eine Gleitfähigkeit aufweisen, die größer ist als die Gleitfähigkeit der außerhalb des Rippenbereichs angeordneten Kettfäden des Grundgewebes. Dieser Ausgestaltung liegt der Gedanke zu Grunde, dass bei einer Schnittbelastung nicht nur die jeweils belastete Hochleistungsfaser der Rippen, sondern auch die zugeordneten Kettfäden des Grundgewebes seitlich ausweichen können, um so eine maximale Beweglichkeit der Hochleistungsfaser zu ermöglichen. In der Praxis kann dies beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die im Rippenbereich angeordneten, eine erhöhte Gleitfähigkeit aufweisenden Kettfäden des Grundgewebes zum Zwecke der Erhöhung ihrer Gleitfähigkeit mit einer Beflockung versehen sind. Wenn es zur Schnittbelastung kommt, geben die in radialer Richtung abstehenden Borsten des derart beflockten Garns des Grundgewebes nach, so dass das Hochleistungsgarn der Rippen in das Grundgewebe eintauchen kann.
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Eine weitere Möglichkeit, die Beweglichkeit der für die Erzeugung der jeweiligen Rippe verwendeten Hochleistungsfaser für den erfindungsgemäßen Zweck zu optimieren, besteht darin, dass die Hochleistungsfaser mit einem Gleitmittel beschichtet ist. Bei diesem kann es sich beispielsweise um ein Öl, insbesondere ein Silikonöl oder einer anderen Art einer Silikonbeschichtung, handeln.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1 einen Abschnitt einer Rundschlinge mit einem Schutzschlauch in perspektivischer Ansicht;
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2 einen Ausschnitt einer ersten Variante des Schutzschlauchs gemäß 1 in einem Längsschnitt;
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3 einen Ausschnitt einer zweiten Variante des Schutzschlauchs gemäß 1 in einem Längsschnitt;
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4 einen Ausschnitt einer dritten Variante des Schutzschlauchs gemäß 1 in einem Längsschnitt;
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5 einen Ausschnitt einer weiteren Variante des Schutzschlauchs gemäß 1 in einem Querschnitt;
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6 einen Ausschnitt einer fünften Variante des Schutzschlauchs gemäß 1 in einem Querschnitt;
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7 einen Versuchsaufbau zur Untersuchung der Schnittbeständigkeit von Proben der gemäß 2 bis 4 ausgebildeten Varianten eines Schutzschlauchs gemäß 1.
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Die Rundschlinge 1, von der in 1 nur ein Abschnitt gezeigt ist, weist in an sich bekannter Weise ein aus einer Vielzahl von Einzelfasern gebildetes Kerngelege 2 auf, das von einem textilen Schutzschlauch 3 umgeben ist.
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Der thermofixierte Schutzschlauch 3 ist durch ein Grundgewebe 4 gebildet, das an seiner Außenseite radial nach außen abstehende und sich in Längsrichtung L des Schutzschlauchs 3 erstreckende in regelmäßigen Abständen um den Umfang des Schutzschlauchs 3 verteilt angeordnete Rippen 5 trägt.
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Die das Grundgewebe 4 bildenden Schussfäden 6 und Kettfäden 7 bestehen in konventioneller Weise aus hochzähen handelsüblichen Polyesterfasern mit einer Zugfestigkeit von 70 cN/tex, einer Bruchdehnung von 19%, einer hohen Biegeflexibilität, einer mittleren Abriebbeständigkeit, einer hohen UV-Beständigkeit und einer maximalen Einsatztemperatur von 150°C. Zur Verbesserung ihrer Beweglichkeit können die Hochleistungsfasern mit einer Silikonbeschichtung versehen sein.
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Alternativ können auch ein Teil oder alle Schussfäden 6 des Grundgewebes aus einer Hochleistungsfaser bestehen.
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Beim Grundgewebe 4 sind die hier der Übersichtlichkeit halber nur gestrichelt dargestellten Kettfäden 7 regelmäßig abwechselnd über und unter den Schussfäden 6 geführt.
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Die vom Grundgewebe 4 getragenen Rippen 5 sind durch jeweils zwei parallel verlaufende, als Hochleistungsfaser ausgebildete Rippenfasern H1, H2 gebildet.
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Die gegebenenfalls in des Grundgewebe 4 eingearbeiteten Hochleistungsfasern und die als Hochleistungsfasern ausgebildeten Rippenfasern H1, H2 der Rippen 5 bestehen jeweils aus einem aromatischen Polyester bzw. einem Flüssigkristalpolymer (LCP), wie er unter dem Markennamen ”Vectran® HS T97” auf dem Markt erhältlich ist. Sie weisen eine hohe Zugfestigkeit von 200 cN/tex, eine Bruchdehnung von 3,3%, eine hohe Biegeflexibilität, eine hohe Abriebbeständigkeit, eine hohe UV-Beständigkeit und eine maximale Einsatztemperatur von 195°C auf.
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Bei der in 2 gezeigten Variante ”3 hoch, 1 tief” der Einwebung überspringt in einem regelmäßigen Muster eine Rippenfaser H1 auf der Außenseite A des Grundgewebes 4 aufliegend im Ketthochgang jeweils drei Schussfäden 6a, 6b, 6c, bevor sie zur Unterseite U des Grundgewebes 4 geführt und im Ketttiefgang unter dem nächsten Schussfaden 6d hergezogen ist, um dann sofort wieder zur Außenseite A des Grundgewebes 4 geführt zu sein, und so fort. Die zweite Rippenfaser H2 überspringt gegenbindig um zwei Schussfäden 6a, 6b gegenüber der ersten Rippenfaser H1 versetzt demselben Muster folgend drei Schussfäden 6c, 6d, 6e, bevor sie zur Unterseite U des Grundgewebes 4 geführt und unter dem nächsten Schussfaden 6f hergezogen ist, um dann sofort wieder zur Außenseite A des Grundgewebes 4 geführt zu sein, und so fort.
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Bei der in 3 gezeigten Variante ”5 hoch, 1 tief” der Einwebung überspringt in einem regelmäßigen Muster eine Rippenfaser H1 auf der Außenseite A des Grundgewebes 4 aufliegend im Ketthochgang jeweils fünf Schussfäden 6a–6e bevor sie zur Unterseite U des Grundgewebes 4 geführt und im Ketttiefgang unter dem nächsten Schussfaden 6f hergezogen ist, um dann sofort wieder zur Außenseite A des Grundgewebes 4 geführt zu sein, und so fort. Die zweite Rippenfaser H2 überspringt gegenbindig um drei Schussfäden 6a–6c gegenüber der ersten Rippenfaser H1 versetzt demselben Muster folgend fünf Schussfäden 6d–6h, bevor sie zur Unterseite U des Grundgewebes 4 geführt und unter dem nächsten Schussfaden 6i hergezogen ist, um dann sofort wieder zur Außenseite A des Grundgewebes 4 geführt zu sein, und so fort.
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Bei der in 4 gezeigten Variante ”7 hoch, 1 tief” der Einwebung überspringt in einem regelmäßigen Muster eine Rippenfaser H1 auf der Außenseite A des Grundgewebes 4 aufliegend im Ketthochgang jeweils sieben Schussfäden 6a–6g bevor sie zur Unterseite U des Grundgewebes 4 geführt und im Ketttiefgang unter dem nächsten Schussfaden 6h hergezogen ist, um dann sofort wieder zur Außenseite A des Grundgewebes 4 geführt zu sein, und so fort. Die zweite Rippenfaser H2 überspringt gegenbindig um vier Schussfäden 6a–6d gegenüber der ersten Rippenfaser H1 versetzt demselben Muster folgend sieben Schussfäden 6e–6k, bevor sie zur Unterseite U des Grundgewebes 4 geführt und unter dem nächsten Schussfaden 6l hergezogen ist, um dann sofort wieder zur Außenseite A des Grundgewebes 4 geführt zu sein, und so fort.
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Mit dem in 7 dargestellten Versuchsaufbau sind Versuche durchgeführt worden, bei denen auf jeweils gemäß den in den 2 bis 4 gezeigten Varianten ausgebildete Schutzschlauchproben eine quer zur Längserstreckung L der Proben ausgerichtete Klinge unter einem Winkel von ca. 20° aufgesetzt worden ist. Die in den Proben herrschende Zugkraft FZ betrug dabei ca. 58 daN, während die Andruckkraft FA der Klinge bei etwa ca. 32 daN lag. Die Versuche haben ergeben, dass bei der Variante ”3 hoch, 1 tief” (2) im Mittel nach 2641 Schnitthüben eine Durchtrennung der Rippenfasern H1, H2 eintrat, bei der Variante ”5 hoch, 1 tief” (3) im Mittel nach 3721 Schnitthüben eine Durchtrennung der Rippenfasern H1, H2 eintrat und bei der Variante ”7 hoch, 1 tief” (4) schließlich im Mittel nach 15.196 Schnitthüben eine Durchtrennung der Rippenfasern H1, H2 eintrat.
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Der überlegenen Schnittbeständigkeit der Variante ”7 hoch, 1 tief” stand bei den untersuchten Proben allerdings der Nachteil gegenüber, dass die die Rippen 5 bildenden Rippenfasern H1, H2 im Bereich ihrer auf der Außenseite A des Grundgewebes 4 aufliegenden Abschnitte Ha zur Bildung von Schlaufen neigt, die sich im praktischen Einsatz mit Vorsprüngen des zu transportierenden Guts verhaken und so zu einer Beschädigung des Schutzschlauchs 3 führen können. Unter den hier beschriebenen Bedingungen für die Verwendung für ein ”Hebemittel”, insbesondere eine ”Rundschlinge”, sind daher die Varianten als optimal angesehen worden, bei denen die Rippenfasern H1, H2 nach dem Muster ”4 hoch, 1 tief”, ”5 hoch, 1 tief”, oder ”6 Hoch, 1 tief” in das Grundgewebe 4 eingewebt worden sind, wobei bei der Variante ”4 hoch, 1 tief” bei einer guten Schnittbeständigkeit die Festigkeit der Einwebung im Vordergrund steht, während bei der Variante ”6 hoch, 1 tief” bei einer noch ausreichenden Festigkeit der Einwebung ein maximaler Schnittschutz gegeben ist und bei der Variante ”5 hoch, 1 tief” ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen optimierter Einwebung und hoher Schnittfestigkeit vorliegt.
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Bei der in 5 dargestellten Variante sind die in einem sich seitlich der Rippenfasern H1, H2 der jeweiligen Rippe 5 erstreckenden Rippenbereich B angeordneten Kettfäden 7a mit einer Beflockung versehen. Im Normalzustand liegen die Rippenfasern H1, H2 auf den radial von den beflockten Kettfäden abstehenden Borsten 8 auf. Gleichzeitig halten die Borsten 8 die benachbart zueinander angeordneten Kettfäden 7, 7a in einem definierten Abstand. Kommt es zu einer Schnittbelastung der Rippenfasern H1, H2, so geben die Borsten 8 dem dabei auftretenden Druck nach und die Rippenfasern H1, H2 können quer zur Längsrichtung L ausweichen, bis sie ein Faserbündel bilden, dass der Schnittbelastung einen maximalen Widerstand entgegensetzt.
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Auf demselben Prinzip beruht die in 6 gezeigte fünfte Variante. Bei dieser Variante sind in einem Bereich B, in deren Mitte die Rippe 5 liegt, die die Rippenfasern H1, H2 stützenden Kettfäden 7b des Grundgewebes 4 in größerem Abstand X zu den nächstbenachbart angeordneten Kettfäden 7 angeordnet, als außerhalb des Rippenbereichs B. Auf diese Weise können die Kettfäden 7b bei einer Schnittbelastung der Rippenfasern H1, H2 ebenfalls ausweichen, so dass die Rippenfasern H1, H2 zu einem Bündel zusammenrücken und der Schnittkraft einen optimalen Widerstand entgegensetzen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Rundschlinge
- 2
- Kerngelege
- 3
- Schutzschlauch
- 4
- Grundgewebe
- 5
- Rippen
- 6, 6a–6l
- Schussfäden
- 7, 7a, 7b
- Kettfäden
- 8
- Borsten
- A
- Außenseite des Grundgewebes 4
- B
- Rippenbereich
- Ha
- auf der Außenseite A des Grundgewebes 4 aufliegende Abschnitte der Rippenfasern H1, H2
- H1, H2
- Rippenfasern
- L
- Längsrichtung des Schutzschlauchs 3
- U
- Unterseite des Grundgewebes 4
- X
- Abstand