DE102008043615A1 - Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung geht aus von einem Kältegerät, insbesondere einem Haushaltskältegerät, mit einem isolierten Innenraum, wenigstens einem Träger (13) zur Abgrenzung eines Faches in dem Innenraum und einer Klappe (14) zum separaten Verschließen des Faches. Erfindungsgemäß ist mit den Seitenwänden (12) des Innenraums jeweils ein Bauteil (1) verbunden, an welchem sowohl ein Lager (3, 6) für die Klappe (14) als auch ein Halter (7, 8, 9) für den Träger (13) vorgesehen sind.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kältegerät, insbesondere ein Haushaltskältegerät, nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
- Kältegeräte nach dem Stand der Technik sind vielfach in unterschiedliche Temperaturzonen unterteilt. So sind beispielsweise Haushaltskühlschränke bekannt, die ein separates Frischhaltefach aufweisen. Dieses Frischhaltefach, in dem Gemüse und Salate gelagert werden können, soll eine Temperatur knapp über dem Gefrierpunkt halten, so dass die eingelagerte Ware möglichst lange frisch bleibt, ohne dabei Schaden zu nehmen.
- Es sind aber auch Kühlschränke bekannt geworden, die ein eigenes Gefrierfach aufweisen, in dem die Temperatur unterhalb des Gefrierpunktes liegt. Sowohl in dem Gefrierfach, als auch in dem Frischhaltefach herrscht eine geringere Temperatur als in dem restlichen Innenraum. In beiden Fällen sind diese Bereiche geringerer Temperatur gegenüber dem restlichen Innenraum in geeigneter Weise abgetrennt. So kann beispielsweise der obere oder der untere Bereich des Innenraums mit einem Fachträger, gegenüber dem restlichen Innenraum, abgetrennt sein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den mittleren Bereich des Innenraums mit einem oberen und einem unteren Fachträger abzutrennen.
- Die Frontöffnung des so entstehenden Faches wird üblicherweise mit einer Klappe verschlossen. Beim Öffnen der Tür des Kältegeräts muss dann diese Klappe separat geöffnet werden, um Zugang zu der eingelagerten Ware zu erhalten.
- Es ist jedoch relativ aufwändig, solche separaten Fächer im Innenraum eines Kältegeräts zu installieren. So muss an den Seitenwänden des Innenraums eine Befestigungsmöglichkeit für wenigstens einen Fachträger vorhanden sein. Üblicherweise wird hierfür eine schienenähnliche Auflage an der Seitenwand vorgesehen.
- Weiterhin ist es notwendig, die Schwenkachse für die Klappe an den Seitenwänden zu befestigen. Sofern sich diese Schwenkachse an der Unterkante der Klappe befindet, muss zusätzlich an den Seitenwänden eine Arretierung vorgesehen werden, die die Klappe in ihrer geschlossenen Stellung hält. Um so ein Fach im Innenraum eines Kältegeräts zu installieren, können dann bis zu drei Befestigungselemente allein im vorderen Bereich des Innenraums notwendig sein, die an jeder Seitenwand zu montieren sind.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kältegerät, insbesondere ein Haushaltskältegerät, nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 so auszubilden, dass der Aufwand für die Montage eines separaten Faches im Innenraum verringert und die Anzahl der für die Befestigung notwendigen Befestigungselemente reduziert werden kann.
- Gelöst wird die Aufgabe gemäß der Erfindung durch ein Kältegerät, insbesondere ein Haushaltskältegerät, mit den Merkmalen von Anspruch 1. Mit den Seitenwänden des Innenraums ist jeweils ein Bauteil verbunden, an welchem sowohl ein Lager für die Klappe, als auch ein Halter für den Träger vorgesehen sind. Um diese beiden Funktionen zu realisieren, ist nach der Erfindung nur noch für jede Seitenwand ein einziges Bauteil notwendig. Dadurch lassen sich sowohl Materialkosten als auch Montagekosten sparen.
- Vorteilhaft ist an dem Bauteil zusätzlich eine Arretierung für die Klappe in ihrer geschlossenen Stellung vorgesehen. In dieser Ausgestaltung können mit dem Bauteil sogar drei Funktionen realisiert werden, für die bisher drei Bauteile notwendig waren.
- Die Arretierung ist in vorteilhafter Weise als Arretierstift ausgebildet. Dieser Arretierstift ist an das Bauteil angeformt und wirkt mit einer Arretieröffnung in der Klappe zusammen.
- Für die Lagerung der Klappe weist das Bauteil vorteilhaft einen Lagerarm auf. Auch dieser Lagerarm kann direkt an das Bauteil angeformt sein. Bevorzugt weist der Lagerarm zwei parallele Lagerschenkel auf. Der Abstand der beiden parallelen Lagerschenkel entspricht in etwa der Materialstärke der Klappe im Bereich der Lagerung. Die parallelen Lagerschenkel beeinflussen so in positiver Weise die Führung der Klappe beim Öffnen oder Schließen. Die Lagerschenkel erstrecken sich vorzugsweise in Tiefenrichtung des Innenraums des jeweiligen Fachs des Kältegeräts.
- In jedem Lagerschenkel ist eine Lageröffnung zur Aufnahme eines Lagerzapfens der Klappe vorgesehen. Hierbei kann es sich um einen losen Lagerzapfen handeln, der bei der Montage der Klappe, durch die Lageröffnungen der Lagerschenkel und durch eine Lageröffnung in der Klappe, eingeschoben wird. Bevorzugt ist jedoch an jeder Seitenwand der Klappe ein Lagerzapfen angeformt, der sich in beide Richtungen durch das Material der Seitenwand der Klappe hindurch erstreckt.
- Bei der Montage der Klappe müssen auf diese Weise lediglich die Lagerschenkel etwas auseinander gedrückt werden, so dass sich im Bereich der Lageröffnungen der Abstand so weit vergrößert, dass die Seitenwand der Klappe mit den Lagerzapfen dazwischen passt. Durch die Elastizität der Lagerschenkel verringert sich ihr Abstand wieder auf den ursprünglichen Betrag, sobald sich die Lagerzapfen in den Lageröffnungen der Lagerschenkel befinden. Die Klappe ist nun an den Lagerschenkeln schwenkbar fixiert.
- Besonders vorteilhaft ist die Lageröffnung in jedem Lagerschenkel oval ausgebildet. Da die Lagerzapfen der Klappe einen runden Querschnitt aufweisen, ist nicht nur eine Schwenkbewegung der Klappe möglich, sondern die Klappe erhält in der Richtung des größeren Durchmessers der ovalen Lageröffnung einen zusätzlichen Freiheitsgrad.
- Vorteilhaft ist die Lageröffnung so ausgerichtet, dass sich ihr größerer Durchmesser in vertikaler Richtung orientiert. Auf diese Weise ist in begrenztem Rahmen auch eine Auf- und Abbewegung der Klappe möglich. Es lässt sich so eine sehr einfach aufgebaute Arretierung der Klappe realisieren. Die Arretieröffnung in der Klappe weist zu diesem Zweck einen hakenförmigen Fortsatz auf. Beim Schließen und Öffnen der Klappe wird der hakenförmige Fortsatz der Arretieröffnung lediglich über den Arretierstift gehoben. Wird die Klappe danach wieder nach unten bewegt, senkt sich auch der hakenförmige Fortsatz der Arretieröffnung und verhindert so, dass der Arretierstift die Arretieröffnung wieder verlassen kann.
- Der Halter für den Träger weist erfindungsgemäß eine Auflageschiene auf. Die Auflageschiene ist direkt an das Bauteil angeformt und nimmt zu der Seitenwand des Innenraums in etwa einen Winkel von 90° ein. Sie erstreckt sich im Wesentlichen in Tiefenrichtung des Innenraums. Der Träger, der das Fach von dem restlichen Innenraum abgrenzt, kann so in einfacher Weise auf die Auflageschiene aufgelegt werden.
- Besonders vorteilhaft weist der Halter für den Träger einen elastischen oder elastisch an dem Bauteil angebrachten Niederhalter auf. Der Niederhalter stellt weitgehend sicher, dass der Träger unbeabsichtigt von dem Halter gelöst wird. Der Niederhalter drückt deshalb von oben auf den Träger und verhindert, dass dieser von der Auflageschiene abgehoben wird.
- Bei der Montage wird der Träger von oben auf den Halter aufgesetzt, so dass der elastische oder elastisch befestigte Niederhalter zurück gedrückt wird. Sobald der Träger auf der Auflageschiene aufliegt und der Niederhalter vom Seitenrand des Trägers wieder freigegeben wird, bewegt sich der elastische oder elastisch befestigte Niederhalter wieder in seine Ausgangslage zurück. Soll der Träger, beispielsweise zu Reinigungszwecken, herausgenommen werden, so ist es lediglich erforderlich, den Niederhalter manuell zurück zudrücken, so dass der Träger nach oben von der Auflageschiene abgehoben werden kann.
- Um das Bauteil in einfacher Weise an der Seitenwand des Innenraums montieren zu können, sind erfindungsgemäß mehrere Verbindungsstifte vorgesehen. Um das Bauteil drehfest montieren zu können, sind für die Verbindung zwischen Bauteil und Seitenwand mehr als ein Verbindungsstift erforderlich. Die Anzahl der Verbindungsstifte ist abhängig von der von dem Träger aufzunehmenden Last.
- Besonders vorteilhaft sind zwei Verbindungsstifte im oberen Bereich mit dem Bauteil verbunden und in Öffnungen in den Seitenwänden des Innenraums eingesteckt. Durch die beiden Verbindungsstifte wird eine Verdrehung des Bauteils sicher verhindert. Die Anbringung der Verbindungsstifte im oberen Bereich des Bauteils gewährleistet, dass bei einer auf den Träger wirkenden Last die Bauteile an die Seitenwände angedrückt und so ein Kippen des Bauteils verhindert wird. Da die Verbindungsstifte nur zur Befestigung der Bauteile benötigt werden, sind diese fest mit dem Bauteil verbunden. Wird das Bauteil nicht benötigt, werden mit dem Bauteil gleichzeitig die Verbindungsstifte entfernt.
- Besonders vorteilhaft ist das gesamte Bauteil mit dem Arretierstift, dem Halter, dem Lagerarm und den Verbindungsstiften einstückig ausgeführt und beispielsweise im Spritzgussverfahren hergestellt.
- Sonstige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
- Die Erfindung und ihre Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
- Es zeigen jeweils schematisch:
-
1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß konstruierten Bauteils mit einem Halter für einen Träger, und mit einem Lager sowie einer Arretierung für eine Klappe, -
2 eine Seitenansicht des Bauteils aus1 , -
3 das Bauteil der1 ,2 , an der Seitenwand des Innenraums eines erfindungsgemäßen Kältegeräts befestigt, mit montierter Klappe, sowie mit eingelegtem Träger, und -
4 eine vergrößerte Detailansicht von Bauteil, Klappe und Träger der Ansicht aus3 . - Das in
1 dargestellte Bauteil1 weist einen Grundkörper2 auf. An diesem Grundkörper2 ist der Lagerarm3 angeformt. Der Lagerarm3 umfasst den äußeren Lagerschenkel4 und den inneren Lagerschenkel5 . Der laterale Abstand der beiden Lagerschenkel4 und5 entspricht in etwa der Materialstärke der Seitenwand16 der Klappe14 (siehe4 ). Beide Lagerschenkel4 und5 weisen ovale Lageröffnungen6 auf. Der größere Durchmesser der ovalen Lageröffnungen6 ist jeweils in vertikaler Richtung orientiert. Der Lagerarm3 erstreckt sich im eingebauten Zustand des Bauteils1 im Innenraum des Kältegeräts von3 im Wesentlichen in Tiefenrichtung sowie im Wesentlichen parallel zu den beiden Seitenwänden des Innenraums. - An dem äußeren Lagerschenkel
4 ist der Arretierstift10 angeformt. Der Arretierstift10 nimmt zu dem äußeren Lagerschenkel4 etwa einen 90° Winkel ein. Seine Höhe ist etwas größer als der Abstand zwischen den beiden Lagerschenkeln4 und5 . - Am inneren Lagerschenkel
5 ist eine Auflageschiene7 angesetzt. Die sich in Tiefenrichtung des Innenraums etwa parallel zu dessen jeweiliger Seitenwand erstreckt. Sie dient als Stütze für einen Träger, der ein separates Fach gegenüber dem Innenraum des Kältegeräts abgrenzt. Dazu weist sie eine im Wesentlichen planflächige Auflage- bzw. Gleitfläche auf, die im Wesentlichen senkrecht zur Seitenwand des Innenraums verläuft. - An der Vorderkante der Auflageschiene
7 ist der Anschlag8 vorgesehen. Dieser verhindert, dass sich der Träger, der durch die Auflageschiene7 gestützt wird, nach vorne verschieben kann. Ein Verschieben nach hinten wird durch die Rückwand des Kältegeräts verhindert. - Oberhalb der Auflageschiene
7 ist der Niederhalter9 vorgesehen. Der Niederhalter9 ist zweischenklig ausgeführt, wobei das eine Ende des längeren Schenkels mit dem Grundkörper2 elastisch verbunden ist. Durch die elastische Verbindung mit dem Grundkörper2 lässt sich der Niederhalter9 vollständig in eine hier nicht näher bezeichnete Öffnung in dem Grundkörper2 eindrücken. Auf diese Weise kann ein Träger auf die Auflageschiene7 aufgelegt und in dieser Stellung fixiert werden. - Aus der Darstellung in
2 sind noch die beiden Verbindungsstifte11 zu entnehmen. Auch die Verbindungsstifte11 sind direkt an den Grundkörper2 angeformt. Sie werden in entsprechende Öffnungen in der Seitenwand des Kältegeräts eingesteckt. Durch einen auf die Auflageschiene7 aufgelegten Träger, der das Bauteil1 mit seinen Seitenrändern gegen die Seitenwände des Innenraums des Kältegeräts drückt, wird das Bauteil1 in dieser Stellung fixiert. Erst nach der Entfernung des Trägers kann bei Bedarf auch das Bauteil1 wieder von der Seitenwand des Kältegeräts abgenommen werden. - In
3 und4 ist das Bauteil1 in montiertem Zustand dargestellt. In der Seitenwand12 des Innenraums des Kältegeräts sind zwei – hier nicht sichtbare – Öffnungen vorgesehen, in die die Verbindungsstifte11 eingesteckt werden. Als Träger wurde in diesem Fall eine Glasplatte13 verwendet. Die Glasplatte13 wird beim Einsetzen auf den Niederhalter9 aufgelegt und nach unten gedrückt. Dabei wird der Niederhalter9 zurück bewegt, bis ihn die Glasplatte13 passieren kann. Erst wenn der Rand der Glasplatte13 auf der Auflageschiene7 aufliegt, kann sich der Niederhalter9 wieder in seine ursprüngliche Lage zurück bewegen und fixiert in dieser Stellung die Glasplatte13 . Gleichzeitig drückt nun die Glasplatte13 gegen das Bauteil1 und verhindert so, dass die Verbindungsstifte11 aus den hier nicht sichtbaren Öffnungen in der Seitenwand12 des Innenraums des Kältegeräts heraus rutschen. - Um das Fach auch nach der Frontseite des Kältegeräts hin abschließen zu können, ist die Klappe
14 vorgesehen. In ihrem oberen Bereich weist sie den Griff15 auf, mit dessen Hilfe sie sich betätigen lässt. Seitlich wird die Klappe14 durch ihre Seitenwände16 eingefasst, die in einer sich in Tiefenrichtung erstreckenden Lageebene im Wesentlichen parallel zu den Seitenwänden des Innenraums erstrecken. An diesen Seitenwänden16 der Klappe14 befinden sich Lagerzapfen19 , die in gleichem Maße sowohl von der Innenseite als auch von der Außenseite der Seitenwände16 der Klappe14 in lateraler Richtung, d. h. im Wesentlichen senkrecht zu der Lageebene ihrer Seitenwände16 abstehen. Die Höhe der Lagerzapfen19 entspricht in etwa der Materialstärke der äußeren4 und inneren Lagerschenkel5 . - Um die Klappe
14 montieren zu können, ist es lediglich erforderlich, dass der äußere4 und der innere Lagerschenkel5 minimal auseinander gedrückt werden, so dass die Seitenwand16 mit den Lagerzapfen19 in dem Zwischenraum Platz findet. Um diesen Montagevorgang weiter zu vereinfachen, können die Lagerzapfen19 an ihrem freien Ende leicht konisch geformt sein, so dass die Lagerzapfen19 beim Einführen zwischen die beiden Lagerschenkel4 und5 deren Abstand selbstständig durch die konische Schräge und den ausgeübten Druck vergrößern. Sobald die Lagerzapfen19 ihre endgültige Stellung in den Lageröffnungen6 des Lagerarms3 erreicht haben, bewegen sich die beiden Lagerschenkel4 und5 wieder in ihre ursprüngliche Stellung zurück und die Lagerzapfen19 sind von den Lageröffnungen6 umschlossen. - Um die Klappe
14 in ihrer geschlossenen Stellung zu halten, sind der Arretierstift10 und die Arretieröffnung17 vorgesehen. Zum Schließen der Klappe14 wird diese lediglich an ihrem Griff15 in die Schließstellung gedrückt. Dabei legt sich die Vorderseite des hakenförmigen Fortsatzes18 an den Arretierstift10 an. Bei weiterem Druck auf den Griff15 bewegt sich die Klappe14 entlang einer Schräge an dem hakenförmigen Fortsatz18 geringfügig nach oben, so dass der hakenförmige Fortsatz18 über den Arretierstift10 gleiten kann. Danach senkt sich die Klappe14 wieder ab, und der hakenförmige Fortsatz18 befindet sich hinter dem Arretierstift10 . In dieser Position kann der Arretierstift10 nicht mehr aus der Arretieröffnung17 herausgleiten und die Klappe14 ist in ihrer geschlossenen Stellung gesichert. Die geringfügige Bewegung der Klappe nach oben, beim Drücken in die Schließstellung wird durch die ovalen Lageröffnungen6 ermöglicht, in denen sich die Lagerzapfen19 nicht nur drehen können, sondern die ihnen auch die Möglichkeit gibt, sich mit der Klappe14 zusammen nach oben und unten zu bewegen. - Zum Öffnen der Klappe
14 wird diese lediglich an dem Griff15 leicht angehoben. Dabei wird auch der hakenförmige Fortsatz18 angehoben und der Arretierstift10 kommt in den offenen Bereich der Arretieröffnung17 zu liegen. In dieser Position ist der Arretierstift10 freigegeben und die Klappe14 kann um ihre Lagerzapfen19 in die geöffnete Stellung verschwenkt werden. - Wird in dem Kältegerät kein gesondertes Fach benötigt und der gesamte Innenraum soll als eine Temperaturzone genutzt werden, kann das separate Fach in einfacher Weise demontiert werden. Hierzu wird lediglich der Abstand der beiden Lagerschenkel
4 und5 leicht vergrößert, so dass die Klappe14 mit ihren Lagerzapfen19 abgenommen werden kann. Soll auch die Glasplatte13 entfernt werden, so werden die Niederhalter9 in Richtung der Seitenwände12 des Innenraums gedrückt und die Glasplatte13 kann nach oben von den Auflageschienen7 abgehoben werden. Nach dem Entfernen der Glasplatte13 können auch die Bauteile1 von den Seitenwänden12 des Innenraums abgenommen werden. -
- 1
- Bauteil
- 2
- Grundkörper
- 3
- Lagerarm
- 4
- äußerer Lagerschenkel
- 5
- innerer Lagerschenkel
- 6
- Lageröffnung
- 7
- Auflageschiene
- 8
- Anschlag
- 9
- Niederhalter
- 10
- Arretierstift
- 11
- Verbindungsstifte
- 12
- Seitenwand des Innenraums
- 13
- Glasplatte
- 14
- Klappe
- 15
- Griff
- 16
- Seitenwand der Klappe
- 17
- Arretieröffnung
- 18
- hakenförmiger Fortsatz
- 19
- Lagerzapfen
Claims (12)
- Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, mit einem isolierten Innenraum, wenigstens einem Träger (
13 ) zur Abgrenzung eines Faches in dem Innenraum und einer Klappe (14 ) zum separaten Verschließen des Faches, dadurch gekennzeichnet, dass mit den Seitenwänden (12 ) des Innenraums jeweils ein Bauteil (1 ) verbunden ist, an welchem sowohl ein Lager (3 ,6 ) für die Klappe (14 ) als auch ein Halter (7 ,8 ,9 ) für den Träger (13 ) vorgesehen sind. - Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Bauteil (
1 ) eine Arretierung (10 ) für die Klappe (14 ) in ihrer geschlossenen Stellung vorgesehen ist. - Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierung als Arretierstift (
10 ) ausgebildet ist. - Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (
1 ) einen Lagerarm (3 ) für die Lagerung der Klappe (14 ) aufweist. - Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerarm (
3 ) zwei parallele Lagerschenkel (4 ,5 ) aufweist. - Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in jedem Lagerschenkel (
4 ,5 ) eine Lageröffnung (6 ) zur Aufnahme eines Lagerzapfens (17 ) der Klappe (14 ) vorgesehen ist. - Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Lageröffnung (
6 ) oval ausgebildet ist. - Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lageröffnung (
6 ) so ausgerichtet ist, dass sich ihr größerer Durchmesser in vertikaler Richtung orientiert. - Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (
7 ,8 ,9 ) für den Träger (13 ) eine Auflageschiene (7 ) aufweist. - Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (
7 ,8 ,9 ) für den Träger (13 ) einen elastischen oder elastisch an dem Bauteil (1 ) angebrachten Niederhalter (9 ) aufweist. - Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung des Bauteils (
1 ) mit den Seitenwänden (12 ) des Innenraums über mehrere Stifte (11 ) erfolgt. - Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Stifte (
11 ) im oberen Bereich mit dem Bauteil (1 ) verbunden und in Öffnungen in den Seitenwänden (12 ) des Innenraums eingesteckt sind.
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