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DE102008043512C5 - Selbsttragendes modulares Cockpitsystem - Google Patents

Selbsttragendes modulares Cockpitsystem Download PDF

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DE102008043512C5
DE102008043512C5 DE102008043512.0A DE102008043512A DE102008043512C5 DE 102008043512 C5 DE102008043512 C5 DE 102008043512C5 DE 102008043512 A DE102008043512 A DE 102008043512A DE 102008043512 C5 DE102008043512 C5 DE 102008043512C5
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Bernhard Eder
Michael Fischer
Jürgen Brummer
Guido Hofer
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Lisa Draexlmaier GmbH
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Abstract

Kraftfahrzeug mit einem modularen System mit einer Instrumententafel (10), die sich in einer Querrichtung im Wesentlichen über die Breite des Cockpits des Kraftfahrzeugs mit einem Rohbau erstreckt, und einem Funktionsmodul (30), wobei das Funktionsmodul (30) unterhalb der Instrumententafel (10) angeordnet und am Rohbau des Kraftfahrzeugs befestigt ist, wobei das Funktionsmodul (30) ein Klimatisierungsapparat ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Instrumententafel (10) im Wesentlichen aus Kunststoff gefertigt ist,
die Instrumententafel (10) über zumindest zwei Stützen (12.1, 12.2) derart an dem Funktionsmodul (30) befestigt ist, dass sich die Instrumententafel auf dem Funktionsmodul abstützt,
die Stützen (12.1, 12.2) aus Metall gefertigt und integral mit der Instrumententafel ausgeführt sind, und
die Instrumententafel (10) an Ihren Endabschnitten Befestigungselemente (14.1, 14.2) aufweist, die in die Instrumententafel (10) integriert sind, und dadurch im Bereich der A-Säulen am Rohbau des Kraftfahrzeugs befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem modularen System für ein Cockpit, bestehend aus einer Instrumententafel, die sich in einer Querrichtung im Wesentlichen über die Breite des Cockpits eines Kraftfahrzeugs, und einem Klimatisierungsapparat, wobei der Klimatisierungsapparat unterhalb der Instrumententafel angeordnet und am Rohbau des Kraftfahrzeugs befestigt ist.
  • In einem Cockpit eines Kraftfahrzeugs befindet sich bekanntlich eine Vielzahl von Modulen, wobei eines dieser Module die Instrumententafel des Cockpits ist. Die Instrumententafel dient der Aufnahme von weiteren Modulen, wie z. B. Kombiinstrumenten, Informationsgeräten, Unterhaltungsgeräten, Steuerungsvorrichtungen, Airbags und dergleichen und ist in einem, in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs gesehen, vorderen Abschnitt des Cockpits angebracht. Um trotz des verhältnismäßig weiten Weges, über den sich das Cockpit erstreckt, eine ausreichend stabile Befestigung und Halterung der Module sicherzustellen, wird bisher vorwiegend ein Strukturelement in Form eines Querträgers, der Teil des Rohbaus, des Cockpits oder fest mit diesem verbunden ist, genutzt, auf dem die Module befestigt werden.
  • Eine Ausführungsform des Cockpits mit einem Querträger hat den Nachteil, dass der Querträger zusätzliches Gewicht in das Kraftfahrzeug einbringt.
  • Es gibt auch Ansätze zur Konstruktion eines entsprechenden Cockpitmodulsystems, die ohne einen Querträger auszukommen versuchen, wobei hier ein entsprechendes Cockpitmodul mit einem integrierten Querträger oder einer entsprechend steifen Tragstruktur versehen ist.
  • Neben dem immer noch erhöhten Gewicht eines solchen Cockpitmoduls besteht ein weiterer Nachteil hiervon darin, dass das lange Modul durch Stöße auf das Kraftfahrzeug leicht zu Schwingungen angeregt werden kann und entsprechend große Schwingungsamplituden des Cockpitmoduls beim Betrieb des Kraftfahrzeugs auftreten können. Dies führt nicht nur zu einer mechanischen Beanspruchung des Cockpitmoduls und der darin eingebrachten Komponenten, sondern häufig auch zu einer störenden Geräuschentwicklung, die einem Fahrer einen minderwertigen Eindruck des Fahrzeugs vermitteln.
  • US 6 843 521 B1 offenbart eine einstellbare Instrumententafel eines Fahrzeugs mit einem Querträger, der in Bezug auf das Fahrzeug befestigt ist. An diesem Querträger ist eine modulare Aufnahmestruktur angehängt, in der verschiedene Geräte wie etwa Radio, CD-Spieler und Klimaanlagensteuerung untergebracht werden können. Diese Aufnahmestruktur ist ferner mit einer Bodenkonsole als einheitlicher Struktur kombiniert.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist folglich dadurch gegeben, ein dem oben genannten technischen Gebiet zugehöriges modulares System zu konstruieren, durch welches das Gewicht eines Querträgers zum größten Teil eingespart werden kann und welches beim Betrieb des Kraftfahrzeugs möglichst wenig zu Schwingungen bzw. nur zu stark gedämpften Schwingungen mit sehr kleinen Schwingungsamplituden angeregt wird.
  • Die Lösung der Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gegeben. Erfindungsgemäß ist die Instrumententafel an dem Funktionsmodul durch zumindest zwei Stützen befestigt. Die sich in Querrichtung erstreckende Instrumententafel verläuft im Wesentlichen quer zur Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs und stützt sich durch die Stützen auf dem Funktionsmodul ab. Das Funktionsmodul ist erfindungsgemäß ein Klimatisierungsapparat. Der Klimatisierungsapparat ist unterhalb der.Instrumententafel angeordnet. Somit kann sich die Instrumententafelim Wesentlichen vertikal darauf abstützen und erfordert demnach keinen eigenen Querträger, an dem die Instrumententafel und andere Module des Cockpits strukturell befestigt werden müssen. Dass die Instrumententafel an dem Funktionsmodul durch zumindest zwei Stützen befestigt ist, bedeutet, dass eine strukturmechanische Verbindung zwischen der Instrumententafel und dem Funktionsmodul besteht. Es werden durch das Funktionsmodul also solche Kräfte der Instrumententafel, die im Wesentlichen vertikal ausgerichtet sind, über die Stützen auf das Funktionsmodul abgetragen. Diese Befestigung ist im Gegensatz zu einer einfachen Verbindung zu sehen, bei der beispielsweise Daten oder Luftmassen zwischen zwei Modulen nur übertragen werden, ohne eine strukturelle Befestigung zu bilden. Durch die erfindungsgemäße Ausführung des modularen Systems kann auf einen Querträger vollständig verzichtet werden, weil die notwendige Stabilität der Instrumententafel durch die zumindest zwei Stützen und das Funktionsmodul auf den Rohbau des Kraftfahrzeugs übertragen werden. Darüber hinaus ist durch das Vorhandensein von zwei oder mehr Stützen die Möglichkeit gegeben, die Abstände zwischen einzelnen Befestigungen der Instrumententafel so zu wählen, dass diese beim Betrieb des Kraftfahrzeugs nur schwer in Schwingung versetzt wird. Es kann also auf eine massive Bauweise verzichtet werden, ohne Einschränkungen hinsichtlich der Stabilität und Schwingungsanfälligkeit hinnehmen zu müssen.
  • Bevorzugt ist die Instrumententafel zusätzlich im Bereich eines Windlaufs und/oder einer Stirnwand des Cockpits am Rohbau des Kraftfahrzeugs befestigt. Dabei ist die Instrumententafel an dem Windlauf und/oder der Stirnwand des Cockpits bevorzugt durch zumindest zwei, besonders bevorzugt zumindest vier Befestigungselemente befestigt. Die zusätzlichen Befestigungen der Instrumententafel erhöhen die Stabilität der Instrumententafel insbesondere in Horizontalrichtung. Durch die erfindungsgemäße Befestigung im Bereich zumindest einer A-Säule wird die Instrumententafel an ihrem Endabschnitt in Querrichtung mit dem Rohbau des Kraftfahrzeugs direkt verbunden. Auf die Weise erhöht sich die Stabilität der Instrumententafel. Die bevorzugte Befestigung der Instrumententafel an dem Windlauf und/oder der Stirnwand des Cockpits ermöglicht eine weitere Erhöhung der Stabilität der Befestigung der Instrumententafel in dem Kraftfahrzeug und verringert die Anfälligkeit der Instrumententafel, zu Schwingungen angeregt zu werden. Die Verbesserung der Schwingungseigenschaften, d.h. die Erhöhung der Stabilität der Instrumententafel gegenüber periodisch einwirkenden Kräften und die Anfälligkeit der Instrumententafel, zu einer Schwingung angeregt zu werden, wird besonders effizient durch die zumindest zwei, besonders bevorzugt zumindest vier Befestigungselemente, mit denen die Iristrumententafel an dem Windlauf und/oder der Stirnwand des Cockpits befestigt ist, erreicht. Eine zusätzliche Befestigung der Instrumententafel kann jedoch auch in anderen Bereichen des Rohbaus des Kraftfahrzeugs vorgesehen sein und die Zahl der Befestigungselemente kann gegenüber der bevorzugten variieren.
  • Mit Vorteil liegen die Stützen in einem mittleren Bereich der Instrumententafel in Querrichtung und sind insbesondere in Querrichtung beabstandet. Der mittlere Bereich der Instrumententafel in Querrichtung ist ein Bereich, der um eine, in Querrichtung gesehen, Mittelposition der Instrumententafel herum angeordnet ist. Beispielsweise kann der mittlere Bereich der Bereich zwischen einem Drittel und zwei Dritteln der Länge der Instrumententafel, gemessen von einem der Enden der Instrumententafel in Querrichtung, liegen. Dass die Stützen insbesondere in Querrichtung beabstandet sind, bedeutet eine Erhöhung der Zahl von Befestigungspunkten, an denen die Instrumententafel fixiert ist und an denen es folglich relativ zum Funktionsmodul und damit zum Rohbau nicht schwingen kann. Daneben ist es jedoch auch möglich, dass die Stützen außerhalb eines mittleren Bereichs der Instrumententafel in Querrichtung liegen oder nicht in Querrichtung beabstandet sind. Eine Ausführung des Systems mit der oben genannten Anordnung der Stützen wird demgegenüber jedoch bevorzugt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist das System ferner eine separate Lenksäulenhalterung auf, die am Rohbau des Kraftfahrzeugs befestigt und die bevorzugt aus Magnesium-Druckguss gefertigt ist. Die Lenksäulenhalterung ist dabei folglich weder an der Instrumententafel noch an dem Funktionsmodul befestigt, kann jedoch mit einem oder beiden dieser Module verbunden sein, durch diese gestützt sein oder eines der beiden Module zusätzlich stützen. Die Lenksäulenhalterung hat dabei eine wesentlich kleinere Ausdehnung in Querrichtung als die Instrumententafel, so dass sich die Lenksäulenhalterung nicht über die Breite des Cockpits des Kraftfahrzeugs erstreckt. Die Ausdehnungder Lenksäulenhalterung in Querrichtung beträgt bevorzugt höchstens die Hälfte der Ausdehnung der Instrumententafel und ist damit im Wesentlichen auf diejenige Cockpitseite beschränkt, auf der ein Fahrer des Kraftfahrzeugs sitzen wird. Die Fertigung der Lenksäulenhalterung aus Magnesium-Druckguss hat u.a. den Vorteil eines möglichst niedrigen Gewichts bei gleichzeitig hoher Festigkeit der Lenksäulenhalterung. Da die Lenksäulenhalterung im Falle eines Unfalls des Kraftfahrzeugs eine zuverlässige Führung der Lenksäule sicherstellen muss, ist eine besonders zuverlässige Halterung der Lenksäule nötig. Eine Befestigung der Lenksäulenhalterung am Rohbau stellt dabei eine zuverlässige Anbringung der Lenksäulenhalterung im Kraftfahrzeug sicher. Somit kann also auch hinsichtlich der Lenksäulenhalterung auf einen Querträger im Cockpit des Kraftfahrzeugs verzichtet werden.
  • Mit Vorteil ist das Funktionsmodul an einem Kardantunnel und/oder an zumindest einer A-Säule des Kraftfahrzeugs befestigt. Das Funktionsmodul, welches die Instrumententafel abstützt, muss möglichst sicher an dem Rohbau des Kraftfahrzeugs befestigt sein. Als Anbringungsort des Funktionsmoduls eignet sich also insbesondere der Bereich der A-Säule des Kraftfahrzeugs und zusätzlich oder alternativ der Kardantunnel. An diesen beiden Anbringorten lässt sich das Funktionsmodul zuverlässig an dem Rohbau des Kraftfahrzeugs befestigen, ohne dass die Befestigungen aufwändige Verstrebungen oder Stützkonstruktionen erfordern. Es ist daneben jedoch auch möglich, das Funktionsmodul anderweitig an dem Rohbau des Kraftfahrzeugs zu befestigen.
  • Das System umfasst bevorzugt ferner ein Aufnahmemodul, insbesondere einen Handschuhkasten, der am Funktionsmodul und/oder dem Rohbau des Kraftfahrzeugs und/oder and der Instrumententafel befestigt ist. Aufgrund der erfindungsgemäßen Konstruktion des modularen Systems ist es möglich, auch weitere Module, wie beispielsweise ein Aufnahmemodul, wie einen Handschuhkasten oder andere kleinere Module des Cockpits, an dem Funktionsmodul oder an der Instrumententafel oder an beiden Modulen zu befestigen. Auch hier kann auf einen Querträger verzichtet werden, indem das Aufnahmemodul an den-stabilisierten beiden Modulen angebracht wird. Alternativ und zusätzlich kann das Aufnahmemodul auch an dem Rohbau des Kraftfahrzeugs befestigt sein. Durch die Befestigung des Aufnahmemoduls an dem Funktionsmodul und/oder der Instrumententafel ist die Position des Aufnahmemoduls jedoch weitgehend frei wählbar, solange es sich im Bereich des modularen Systems befindet.
  • Mit Vorteil umfasst das System ferner ein Deformationsmodul zum Insassenschutz bei einem Unfall des Kraftfahrzeugs, das an der Instrumententafel und/oder einer A-Säule des Kraftfahrzeugs befestigt ist. Sofern zusätzlich eine Lenksäulenhalterung vorhanden ist, kann das Deformationsmodul bevorzugt alternativ oder zusätzlich an der Lenksäulenhalterung befestigt sein. Das Deformationsmodul besteht dabei bevorzugt aus Aluminium, welches eine Stärke von etwa 1,5 mm aufweist. Bei einem Unfall des Kraftfahrzeugs dient das Deformationsmodul dem Insassenschutz, indem es bei einem Aufprall des Kraftfahrzeugs vorhandene kinetische Energie durch Deformation umwandelt und den Aufprall damit abfedert.
  • Erfindungsgemäß ist die Instrumententafel im Wesentlichen aus Kunststoff gefertigt. Bevorzugt kann auch das Funktionsmodul im Wesentlichen aus Kunststoff gefertigt sein. Eine Fertigung dieser Module aus Kunststoff führt dazu, dass die Module besonders leicht ausgeführt werden können. Dies verstärkt den Effekt der Gewichtsersparnis bei einem querträgerlosen modularen System für ein Kraftfahrzeug. Es ist darauf zu achten, dass der Kunststoff die notwendigen Festigkeitseigenschaften aufweist. Dies gilt insbesondere für das Funktionsmodul, auf dem die Instrumententafel durch die Stützen befestigt ist. Um eine hohe Festigkeit der Module zu gewährleisten, bieten sich die herkömmlichen Mechanismen zur Stabilisierung von Gegenständen an. Hierzu zählen beispielsweise eine geeignete Wahl der Wandstärke, der Festigkeit des verwendeten Kunststoffs und dessen Elastizität sowie geeigneter Ausformungen der Module, beispielsweise durch Verwenden von Verstärkungselementen, beispielsweise Rippen. Daneben ist es allerdings auch möglich, dass das Funktionsmodul aus einem anderen Material gefertigt ist. Die Instrumententafel und/oder das Funktionsmodul können darüber hinaus im Wesentlichen aus Kunststoff gefertigt und mit weiteren Materialien versehen sein. Beispielsweise kann die Instrumententafel mit Ziermaterialien überzogen werden.
  • Die Stützen sind erfindungsgemäß aus Metall, bevorzugt aus Stahl gefertigt, bevorzugt mit Rippen versteift, und integral (unlösbar) mit der Instrumententafel ausgeführt. Dies kann beispielsweise durch ein Eingießen der Stützen in das entsprechende Modul erfolgen. Weil die Stützen besonders hohe Kräfte erfahren, ist es nötig, diese aus einem besonders festen Material herzustellen. Hierzu eignet sich Metall und insbesondere Stahl. Die bevorzugte zusätzliche Versteifung mit Rippen erhöht die Stabilität der Stützen dabei weiter, ohne viel zusätzliches Gewicht in das modulare System zu bringen. Die erfindungsgemäße integrale Ausführung der Stützen mit der Instrumententafel bedeutet, dass die Stützen in die Instrumententafel integriert sind. In der Ausführungsform der Instrumententafel aus Kunststoff ist dies durch eine entsprechende Ausbildung der Instrumententafel besonders gut möglich. Diese Integration der Stütze in die Instrumententafel kann bevorzugt schon während der Herstellung der Instrumententafel erfolgen. Diese Möglichkeit bietet sich insbesondere bei einer Fertigung der Instrumententafel bzw. des Funktionsmoduls durch Spritzguss an, weil hier die Stützen in das entsprechende Modul eingegossen werden können. Eine Instrumententafel für ein erfindungsgemäßes, oben beschriebenes modulares System weist eine Mehrzahl von Stützen zur querträgerlosen Befestigung an dem Funktionsmodul auf. Die Stützen sind dabei auf die Form eines Funktionsmoduls angepasst, beispielsweise durch eine spezielle Beabstandung der Stützen voneinander, eine allgemein auf das Funktionsmodul abgestimmte Anordnung der Stützen oder eine entsprechende Ausgestaltung der Stützen zur Befestigung an dem Funktionsmodul.
  • Durch die Erfindung wird ein modulares System geschaffen, das die oben genannte Aufgabe erfüllt. Anstelle eines einzelnen oder in den Rohbau des Kraftfahrzeugs integrierten, schweren und stabilen Querträgers, der sich entlang der gesamten Breite des Kraftfahrzeugs erstreckt, wird die Instrumententafel gemäß der vorliegenden Erfindung durch Stützelemente entlang der Ausdehnung der Instrumententafel in Querrichtung nach unten abgestützt. Als Untergrund für die Abstützung der Instrumententafel eignet sich der Klimatisierungsapparat, der unterhalb der Instrumententafel angeordnet ist und eine von der Befestigung oder dem Abstützen der Instrumententafel oder anderer Bauteile unabhängige, weitere Funktion im Kraftfahrzeug erfüllt. Es wird somit eine Funktionsbauweise umgesetzt, bei der einzelne Komponenten des Kraftfahrzeugs mehrere Funktionen ausüben. Auf diese Weise ist es also möglich, eine indirekte Verbindung zwischen der Instrumententafel und dem Rohbau des Kraftfahrzeugs herzustellen, so dass die Instrumententafel selbst nicht die hohe Steifigkeit aufweisen muss, die ansonsten durch den Querträger sichergestellt würde. Diese indirekte Verbindung der Instrumententafel mit dem Rohbau über ein weiteres Funktionsmodul bezieht sich dabei jedoch auf den mittleren Bereich der Instrumententafel in Querrichtung gesehen, also beispielsweise einen Bereich, der zwischen einem Drittel der Querausdehnung der Instrumententafel von einer Seite und zwei Dritteln der Querausdehnung der Instrumententafel von dieser Seite liegen kann. Dieser mittlere Bereich kann jedoch auch beispielsweise zwischen einem Viertel und drei Vierteln der Ausdehnung in Querrichtung der Instrumententafel liegen. An den Endabschnitten ist die Instrumententafel darüber hinaus mit dem Rohbau des Kraftfahrzeugs direkt verbunden. Dasselbe gilt auch für eine zusätzliche Befestigung der Instrumententafel an einem Windfang und/oder einer Stirnwand des Cockpits entlang der gesamten Ausdehnung in Querrichtung. Derartige Befestigungen halten die Instrumententafel insbesondere in ihrer Horizontalrichtung in ihrer Position, eignen sich jedoch nicht zum Abstützen von Kräften nach unten. Die Befestigungen der Instrumententafel am Rohbau des Kraftfahrzeugs können dabei bevorzugt aus Stahl oder einem hochfesten leichten Teil oder Verbundwerkstoff ausgebildet sein.
  • Die Stützen und die Befestigungen der Instrumententafel verkürzen die schwingenden Wege der Instrumententafel zwischen zwei Befestigungspunkten und erschweren es somit, die Instrumententafel in Schwingung zu versetzen. Dadurch wird die Stabilität der Instrumententafel erhöht und die Schwingungseigenschaften verbessert, was das erfindungsgemäße modulare System auch gegenüber herkömmlichen Systemen mit versteifter Instrumententafel anstelle von einer Befestigung an einem Querträger verbessert. Darüber hinaus kann auf eine massive Bauweise verzichtet werden, was zusätzlich zu Gewichtseinsparungen des Kraftfahrzeugs und dadurch zu verbesserten Fahreigenschaften führt.
  • Aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung sowie der Gesamtheit der Ansprüche ergeben sich weitere bevorzugte Ausführungsformen.
    • 1 zeigt eine Instrumententafel als Teil eines modularen Systems;
    • 2 ist eine vergrößerte Ansicht eines Befestigungselementes zwischen der Instrumententafel und einem Rohbau eines Kraftfahrzeugs;
    • 3 zeigt einen Klimatisierungsapparat als Funktionsmodul, auf dem sich die Instrumententafel abstützt;
    • 4 zeigt eine Lenksäulenhalterung zur Verwendung in dem modularen System; und
    • 5 zeigt ein Deformationsmodul zum Insassenschutz für das modulare System.
  • 1 zeigt eine Instrumententafel 10, die sich im montierten Zustand in einer Querrichtung des Kraftfahrzeugs über die Breite des Cockpits erstreckt. Die Instrumententafel 10 (Cockpitmodul) umfasst zwei Stützen 12.1, 12.2, mit denen die Instrumententafel 10 auf einem Klimatisierungsapparat 30 (siehe 3) befestigt werden kann. Die Stützen 12.1, 12.2 sind dabei in einem mittleren Bereich der Instrumententafel 10 angebracht, um die Instrumententafel 10 in etwa jeweils nach einem Drittel der Strecke zwischen den beiden Endabschnitten der Instrumententafel 10 nach unten abzustützen. Der mittlere Bereich erstreckt sich dabei in etwa über das mittlere Drittel der Ausdehnung der Instrumententafel 10 in Querrichtung, jede der Stützen 12.1, 12.2 ist also im Wesentlichen gleich zur jeweils anderen Stütze 12.2, 12.1 und.dem nächstgelegenen Endabschnitt der Instrumententafel 10 beabstandet. Auf diese Weise wird eine besonders gute Befestigung der Instrumententafel 10 sichergestellt, weil zwischen den Endabschnitten der Instrumententafel 10, die über Befestigungselemente 14.1, 14.2 mit dem Rohbau des Kraftfahrzeugs verbunden sind, keine besonders weiten Strecken auftreten.
  • Die Instrumententafel 10 ist aus Kunststoff gefertigt. Sowohl die Stützen 12.1, 12.2 als auch die Befestigungselemente 14.1, 14.2 sind dabei in die Instrumententafel 10 integriert, um eine besonders sichere Verbindung zwischen den Befestigungselementen 14.1, 14.2 bzw. den Stützen 12.1, 12.2 und der Instrumententafel 10 herzustellen. Die Befestigungselemente 14.1, 14.2 werden mit Bezug auf 2 näher erläutert.
  • Neben den oben genannten Befestigungselementen 14.1,14.2 sowie den Stützen 12.1, 12.2 weist die Instrumententafel 10 sechs weitere Befestigungselemente 16.1-16.6 auf, die zur Befestigung der Instrumententafel 10 und einem Windfang des Kraftfahrzeugs vorgesehen sind. Die zusätzlichen Befestigungselemente 16.1-16.6 sind dabei gleichmäßig über die Querrichtungsausdehnung der Instrumententafel 10 im Kraftfahrzeug verteilt. Jeweils drei Befestigungselemente 16.1-16.3, 16.4-16.6 sind auf je einer Hälfte der Instrumententafel 10 angeordnet und dienen insbesondere der zusätzlichen Stabilisierung der Instrumententafel 10 in Horizontalrichtung, wogegen die Stützen 12.1, 12.2 vor allem einem im Wesentlichen vertikalen Abstützen der Instrumententafel 10 nach unten dienen und die Befestigungselemente 14.1, 14.2 sowohl einem Abstützen der Instrumententafel 10 nach unten als auch eine Fixierung der Instrumententafel 10 in Horizontalrichtung dienen.
  • 2 zeigt eine vergrößerte Darstellung des Befestigungselements 14.2 zur Befestigung der Instrumententafel 10 an dem Rohbau des Kraftfahrzeugs. Das Befestigungselement 14.2 weist eine seitliche Befestigungsfläche 26 auf, die in einen mit Rippen 24.1 - 24.4 versehenen Übergangsbereich 22 übergeht. Der Übergangsbereich 22 ist an seinem der Befestigungsfläche 26 gegenüberliegenden Ende (nicht dargestellt) in die Instrumententafel 10 des Kraftfahrzeugs integriert. Das in 2 dargestellte Befestigungselement 14.2 weist an einer Stirnseite, die senkrecht zur Befestigungsfläche 26 abgewinkelt ist, vier Befestigungsöffnungen 18.1 - 18.4 auf, mit denen das Befestigungselement 14.2 am Rohbau des Kraftfahrzeugs befestigbar ist. Für das Befestigungselement 14.1 auf der anderen Seite der Instrumententafel 10 gilt das oben gesagte analog.
  • 3 zeigt die Instrumententafel 10 oberhalb von und verbunden mit dem Klimatisierungsapparat 30, wobei sich die Instrumententafel 10 auf dem Klimatisierungsapparat 30 durch die Stützen 12.1, 12.2 abstützt und darauf befestigt ist. Der Klimatisierungsapparat 30 ist unterhalb der Instrumententafel 10, angebracht und an dem Rohbau des Kraftfahrzeugs befestigt.
  • Der Klimatisierungsapparat weist zur Befestigung am Rohbau des Kraftfahrzeugs einerseits seitlich ein Befestigungselement 32 zur Befestigung des Klimatisierungsapparats am Bereich der A-Säule des Kraftfahrzeugs auf. Andererseits ist der Klimatisierungsapparat 30 über weitere, unterhalb des Klimatisierungsapparats 30 angebrachte Befestigungselemente 36.1, 36.2 auf dem Kardantunnel des Kraftfahrzeugs befestigt.
  • Die Befestigungselemente 32, 36.1, 36.2 des Klimatisierungsapparats 30 zur Befestigung an dem Kraftfahrzeugrohbau sind so ausgelegt, dass sie sowohl den Klimatisierungsapparat 30 als auch zumindest Teile des Gewichts der Instrumententafel 10 tragen. Neben den Befestigungselementen 32, 36.1, 36.2 zur Befestigung des Klimatisierungsapparats 30 am Rohbau des Kraftfahrzeugs weist der Klimatisierungsapparat 30 an seinem Gehäuse weitere Befestigungselemente 34.1, 34.2 zur Befestigung eines Handschuhkastens an dem Klimatisierungsapparat 30 auf.
  • Weil das dargestellte modulare System keinen Querträger aufweist, an dem ein Handschuhkasten anderenfalls befestigbar wäre, kann der Handschuhkasten beispielsweise am Klimatisierungsapparat 30 befestigt werden. Hierzu dienen die oben genannten Befestigungselemente 34.1, 34.2. Alternativ und zusätzlich ist es möglich, dass der Handschuhkasten an der Instrumententafel 10 befestigt ist.
  • Wie in 3 zu sehen ist, erstreckt sich der Klimatisierungsapparat 30 im Wesentlichen von einer rechten Seite des.Fahrzeugcockpits bis zum mittleren Bereich des Fahrzeugcockpits. Insbesondere der mittlere Teil des Fahrzeugcockpits, in dem sich die Instrumententafel 10 und der Klimatisierungsapparat 30 häufig schon in herkömmlichen Konstruktionen zur Verbindung des Klimatisierungsapparats 30 mit der Instrumententafel 10 berühren, eignet sich besonders gut dazu, die Stützen 12.1, 12.2, von denen in 3 nur die Stütze 12.2 zu sehen ist, zwischen diesen beiden Elementen anzuordnen. Bei einem Kraftfahrzeug mit Rechtslenkung vertauschen sich die oben beschriebenen Seiten entsprechend.
  • 4 zeigt eine Lenksäulenhalterung 40 zum Halten einer Lenksäule. Die Lenksäulenhalterung 40 wird unterhalb der Instrumententafel 10 und, bei einem links gesteuerten Kraftfahrzeug, links neben dem Klimatisierungsapparat 30 im Cockpit vorgesehen. Bei einem Kraftfahrzeug mit Rechtslenkung vertauschen sich die Anordnungen des Klimatisierungsapparats 30 und der Lenksäulenhalterung 40 sinngemäß. Die Lenksäulenhalterung 40 ist in ihrem unteren Bereich 46 und im oberen Bereich an zwei Stellen 43 mit dem Rohbau des Kraftfahrzeugs direkt verbunden und daran befestigt. Die Aufgabe der Lenksäulenhalterung besteht darin, dass Lenkrad möglichst steif in Position zu halten (hohe Eigenfrequenz ist Komfort- und Qualitätsmerkmal). Die bevorzugt aus Magnesium-Druckguss gefertigte Lenksäulenhalterung 40 dient auch dazu, die Lenksäule bei einem Unfall sicher in ihrer Position zu halten und eine durch eine unkontrollierte Verschiebung der Lenksäule hervorgerufene Verletzung von Insassen des Kraftfahrzeugs zu verhindern. Die Lenksäulenhalterung 40 besteht dabei aus einem mit mehreren Querstreben und Rippen versehenen stabilen Rahmen, durch den die Lenksäule gehalten geführt ist. An der Lenksäule ist dann in der Nähe der Lenksäulenhalterung 40 ein Lenkrad befestigt. Die Lenksäulenhalterung 40 hält die Lenksäule also im Bereich des lenkradsseitigen Endes.
  • Die Lenksäulenhalterung 40 wird bei einer querträgerlosen Ausführung des modularen Systems im Cockpit des Kraftfahrzeugs nötig, um die sehr hohen Kräfte, die bei einem Unfall auf die Lenksäule bzw. das Lenkrad wirken können, sicher abzuleiten oder zu führen und Verletzungen von Insassen des Kraftfahrzeugs zu verhindern. Die Instrumententafel 10 kann auf Grund der hohen Stabilität der Lenksäulenhalterung 40 auch auf der Lenksäulenhalterung 40 selbst abgestützt und daran befestigt sein.
  • 5 zeigt eine Aluminiumprallplatte als Deformationsmodul zur Anbringung unterhalb der Instrumententafel 10 und schützt Insassen vor Verletzungen, beispielsweise vor Oberschenkelverletzungen bei einem Unfall. Die Prallplatte 50 ist parallel zur Ausdehnung der Instrumententafel 10, also quer zur Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs ausgedehnt und weist eine senkrecht zu dieser Querrichtung gewellte Profilierung auf, die zu einer verstärkten Stabilität der Aluminiumprallplatte 50 führt. Die Stärke der Aluminiumplatte beträgt bevorzugt1,5 mm, kann jedoch auch stärker oder weniger stark sein. Zur Befestigung der Aluminiumprallplatte 50 am Rohbau des Kraftfahrzeugs sind im linken Bereich der 5 zwei Befestigungsausnehmungen 52.1, 52.2 gezeigt, mit denen die Aluminiumprallplatte 50 bequem im Bereich der A-Säule des Kraftfahrzeugrohbaus befestigt werden kann.
  • Schließlich befindet sich im rechten Teil der Aluminiumprallplatte eine Befestigungsvorrichtung 56, mit der die Aluminiumprallplatte 50 an der Lenksäulenhalterung 40 befestigt werden kann.
  • Die in 5 dargestellte Aluminiumprallplatte 50 entspricht der Ausführung der Prallplatte 50 eines links gesteuerten Kraftfahrzeugs. Die Prallplatte 50 kann natürlich auch in einem rechts gesteuerten Kraftfahrzeug eingesetzt werden. Hierzu.sind entsprechende Modifikationen der Prallplatte 50 notwendig.

Claims (8)

  1. Kraftfahrzeug mit einem modularen System mit einer Instrumententafel (10), die sich in einer Querrichtung im Wesentlichen über die Breite des Cockpits des Kraftfahrzeugs mit einem Rohbau erstreckt, und einem Funktionsmodul (30), wobei das Funktionsmodul (30) unterhalb der Instrumententafel (10) angeordnet und am Rohbau des Kraftfahrzeugs befestigt ist, wobei das Funktionsmodul (30) ein Klimatisierungsapparat ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Instrumententafel (10) im Wesentlichen aus Kunststoff gefertigt ist, die Instrumententafel (10) über zumindest zwei Stützen (12.1, 12.2) derart an dem Funktionsmodul (30) befestigt ist, dass sich die Instrumententafel auf dem Funktionsmodul abstützt, die Stützen (12.1, 12.2) aus Metall gefertigt und integral mit der Instrumententafel ausgeführt sind, und die Instrumententafel (10) an Ihren Endabschnitten Befestigungselemente (14.1, 14.2) aufweist, die in die Instrumententafel (10) integriert sind, und dadurch im Bereich der A-Säulen am Rohbau des Kraftfahrzeugs befestigt ist.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Instrumententafel (10) zusätzlich im Bereich des Windlaufs und/oder der Stirnwand des Cockpits befestigt ist.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützen (12.1, 12.2) in einem mittleren Bereich der Instrumententafel (10) in Querrichtung liegen.
  4. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner eine separate Lenksäulenhalterung (40) aufweist, die am Rohbau des Kraftfahrzeugs befestigt ist.
  5. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsmodul (30) an einem Kardantunnel der Stirnwand und/oder an zumindest einer A-Säule des Kraftfahrzeugs befestigt ist.
  6. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner ein Aufnahmemodul umfasst, das am Funktionsmodul (30) und/oder an der Instrumententafel (10) befestigt ist.
  7. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner ein Deformationsmodul (50) zum Insassenschutz bei einem Unfall des Kraftfahrzeugs umfasst, das an der Instrumententafel (10) und/oder einer A-Säule des Kraftfahrzeugs befestigt ist.
  8. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsmodul (30) im Wesentlichen aus Kunststoff gefertigt ist.
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