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DE102008043294A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Überführen der Papierbahn von einem Stützgewebe - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Überführen der Papierbahn von einem Stützgewebe Download PDF

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DE102008043294A1
DE102008043294A1 DE102008043294A DE102008043294A DE102008043294A1 DE 102008043294 A1 DE102008043294 A1 DE 102008043294A1 DE 102008043294 A DE102008043294 A DE 102008043294A DE 102008043294 A DE102008043294 A DE 102008043294A DE 102008043294 A1 DE102008043294 A1 DE 102008043294A1
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Withdrawn
Application number
DE102008043294A
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English (en)
Inventor
Jyrki Savela
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Valmet Technologies Oy
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Metso Paper Oy
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F2/00Transferring continuous webs from wet ends to press sections
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
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    • D21F1/48Suction apparatus
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    • D21F3/045Arrangements thereof including at least one extended press nip

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Abstract

Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Überführen der Papierbahn von einem Stützgewebe auf ein anderes. Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung eignen sich somit zum Beispiel zum Überführen der Bahn von der Siebpartie auf einen Pressfilz und von der Presse in die Trockenpartie. Besonders vorteilhaft gestaltet sich der Einsatz des Verfahrens und der Vorrichtung beim Überführen der Papierbahn in der Pressenpartie der Papiermaschine von der ersten in die zweite Presse. Wesentlich bei dem erfindungsgemäßen Verfahren und der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist, dass beim Ablösen der Papierbahn (W) vom Stützgewebe (46) in Kombination mit der Filzleitwalze (54) ein Transfersaugkasten (56) eingesetzt wird, dessen Deckel im Wesentlichen die gleiche Richtung wie die von der Filzleitwalze (54) zur folgenden Walze (64) laufende Papierbahn (W) hat, sodass der besagte Deckel die Laufrichtung der Bahn (W) nicht verändert, und der einen Luftschichtstreifen (200) beiderseits der Bahn (W) durch das Gewebe (46) hindurch absaugt.

Description

  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Überführen der Papierbahn von einem Stützgewebe auf das andere. Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung eignen sich somit zum Beispiel zum Überführen der Bahn von der Siebpartie auf den Pressfilz und vom Pressfilz in die Trockenpartie. Besonders vorteilhaft gestalten sich das Verfahren und die Vorrichtung beim Überführen der Papier- oder Kartonbahn von der ersten Presse der Pressenpartie der Papier-, Karton- oder anderen entsprechenden Maschine in die zweite Presse. Ferner können das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung auch an allen oder nahezu allen Orten in einer Papiermaschine eingesetzt werden, wo die Bahn von einem Gewebe auf ein anderes Gewebe überführt wird.
  • Im Folgenden werden ein Papierbahn-Überführungsverfahren und eine Papierbahn-Überführungsvorrichtung nach dem Stand der Technik am Beispiel der Pressenpartie einer Papiermaschine eingehender beschrieben. Gegenwärtig besteht die auf die Siebpartie der Papiermaschine folgende Pressenpartie meistens aus zwei hintereinander angeordneten Pressen, in denen die Papierbahn meistens von wenigstens einem Filz, allgemeiner gesagt von einem Gewebe gestützt von einem Pressnip zum anderen transportiert wird, wobei die Papierbahn auch über einen Teil der Strecke zwischen zwei Geweben gestützt läuft. In diesem Zusammenhang kann unter dem Begriff „Gewebe" auch ein Transferband verstanden werden. Beim Überführen der Papierbahn von der ersten Presse, d. h. dem ersten Pressnip in die zweite Presse, d. h. den zweiten Pressnip muss sie zunächst vom ersten, zum Beispiel oberen Filz der ersten Presse abgelöst und am zweiten, zum Beispiel unteren Filz haftend gehalten werden. Danach wird die Bahn, vom besagten zweiten Filz getragen, zur zweiten Presse geführt, wo sie auf die Filze der zweiten Presse gebracht wird. Dies geschieht im Grunde in der Weise, dass die Bahn zunächst mit dem ersten Filz der zweiten Presse in Berührung gebracht wird und dann vom zweiten Filz der ersten Presse abgelöst, am ersten Filz der zweiten Presse haftend gehalten und in Kontakt mit dem zweiten Filz der zweiten Presse gebracht wird.
  • Kritische Stellen bei der Bahnführung sind jene Stellen, an denen die Bahn von einem Filz abgelöst und auf das nächste Gewebe überführt wird. Erfolgt das Ablösen der Bahn nicht sorgfältig, besteht die Gefahr von Bahnabrissen oder Bahneinrissen. Die Stelle des Ablösens, d. h. Abhebens der Bahn befindet sich meistens bei einer Filzleitwalze, welche der eine Filz der ersten Presse umläuft, während der andere Filz seinen Weg relativ gerade an der Walze vorbei fortsetzt. Beim Umlaufen des ersten Filzes um die Walze wirkt auf die Bahn natürlich eine vom Walzendurchmesser und der Walzendrehzahl abhängige, auf jeden Fall aber relativ große Zentrifugalkraft, die natürlich bestrebt ist, die Bahn vom ersten Filz abzulösen. Es hat sich aber gezeigt, dass man sich auf die Zentrifugalkraft allein nicht verlassen kann, sondern dass das Ablösen der Bahn gewöhnlich durch irgendeine Sauganordnung vor der besagten Walze unterstützt werden muss.
  • Von den besagten Sauganordnungen gibt es zwei verschiedene Grundtypen: Saugwalzen und Transfersaugkästen, deren Einsatz zum Beispiel in US 5,888,354 beschrieben ist. Beide Typen funktionieren im Prinzip so, dass durch den die Bahn weiterhin stützenden Filz hindurch Sog auf die Bahn so ausgeübt wird, dass sich die Bahn sowohl von dem auf der zur Saugeinrichtung entgegengesetzten Seite befindlichen Filz löst als auch an dem auf der Seite der Saugeinrichtung befindlichen Filz haften bleibt. Saugwalzen sind an sich zuverlässige Geräte, bei deren Einsatz im Allgemeinen keine Probleme beim eigentlichen Ablösen der Bahn vom ersten Filz oder beim Halten der Bahn an dem zweiten Filz auftreten. Allerdings treten beim Einsatz von Saugwalzen Probleme anderer Art in Erscheinung: Erstens gestaltet sich das Einstellen der Saugsektorweite bei Saugwalzen aufwendig und kompliziert, und zweitens kommen Saugwalzen in der Anschaffung, im Betrieb und in der Instandhaltung teuer zu stehen.
  • Der Transfersaugkasten als zweite Möglichkeit ist sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb beträchtlich günstiger. Zum Beispiel in der US-Patentschrift 4,113,557 wird der Einsatz des Transfersaugkastens zum Ablösen/Abheben der Papierbahn vom Sieb behandelt. In besagter Schrift ist detailliert dargelegt, wie die Papierbahn zusammen mit Sieb und Filz um die Walze herum geführt wird. In der Nähe der Walze, jedoch hinter dieser ist ein Transfersaugkasten angeordnet, mit dem die Bahn vom Sieb abgelöst wird. Um eine hohe Saugwirkung auf die Bahn zu erhalten, d. h. eine Anlage des Filzes an dem Transfersaugkasten sicherzustellen, werden der Filz und der Transfersaugkasten so angeordnet, dass der Filz und mit ihm die Bahn durch den Transfersaugkasten gegenüber der Siebrichtung um einen Winkel von unter 45 Grad abgelenkt wird. Mit anderen Worten, auf dem konvexen Deckel des Saugkastens erfährt die Filzbahn eine Krümmung, was zu erhöhtem Verschleiß sowohl des Deckels auch des Filzes führt.
  • Allerdings kann der Transfersaugkasten nicht in sehr schnellen Papiermaschinen eingesetzt werden, weil, wie oben bereits erwähnt, der Deckel des Saugkastens und auch der über diesen laufende Filz sich abnutzen. Die Ursache dafür ist, dass der Filzlauf traditionell so eingerichtet ist, dass der Filz auf dem Saugkasten seine Laufrichtung ändert und der Filz infolge seiner Spannung gegen den Saugkastendeckel gepresst wird. Mit anderen Worten, sowohl die oben genannte Änderung der Filzlaufrichtung auf dem Saugkasten als auch das Vakuum des Saugkastens saugen den Filz gegen den Saugkastendeckel, wobei es zu einer schnellen Abnutzung sowohl des Filzes als auch des Saugkastendeckels kommt. Verstärkt wird diese Abnutzung noch, wenn der Filz mit hoher Geschwindigkeit über den Saugkastendeckel läuft. Aus diesem Grunde hat sich mit zunehmender Geschwindigkeit der Papiermaschinen der Einsatz des Transfersaugkastens ständig verringert.
  • Mit der vorliegenden Erfindung sollen Mängel der dem Stand der Technik entsprechenden Vorrichtungen durch Bereitstellung einer Lösung neuen Typs zum sicheren Überführen der Papierbahn von einem Stützgewebe aufs andere beseitigt werden. Die besagte Lösung umfasst ein Verfahren und eine geeignete Vorrichtung und basiert auf dem Einsatz eines Transfersaugkastens derart, dass die Geschwindigkeit der Maschine keinen Einfluss mehr auf die Abnutzung des Kastendeckels oder des Filzes hat. Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens mit einem Verfahren nach Anspruch 1 und hinsichtlich der Vorrichtung mit einer Vorrichtung nach Anspruch 15 gelöst.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Lösung erfolgt auf dem Transfersaugkasten keine wesentliche Richtungsänderung des Gewebes/der Papierbahn zum Deckel hin, so dass die Spannung der Bahn/des Gewebes keine zum Saugkasten hin gerichtete Kraft bewirkt. Somit ist die einzige Last, die gegebenenfalls auf den Saugkastendeckel wirkt, jene Ansaugkraft, die durch das Vakuum des Saugkastens hervorgerufen wird. In diesem Zusammenhang wird betont, dass es Umsetzungen der erfindungsgemäßen Lösung gibt, in denen das Gewebe den Saugkasten überhaupt nicht berührt, so dass das genannte Verschleißproblem beseitigt ist. Im Übrigen kann bei der erfindungsgemäßen Lösung auch der erforderliche Zug der Papierbahn an der Übergabestelle erzeugt werden, um den sicheren Bahnlauf zu gewährleisten.
  • Von den weiteren Vorteilen, die die Erfindung neben einer sehr sicheren Bahnübergabe bietet, seien u. a. genannt:
    • – Beträchtlich kostengünstiger in der Anschaffung und im Betrieb als die gegenwärtige Saugwalze, weil der Saugkasten schon allein als Konstruktion vorteilhafter als die Saugwalze ist, ganz zu schweigen vom Betrieb und Energieverbrauch;
    • – Geringere bis gar keine Abnutzung des Saugkastendeckels verglichen mit den heutigen Saugkastenlösungen;
    • – Geringere bis gar keine Abnutzung des Filzes verglichen mit den heutigen Saugkastenlösungen.
    • – An allen Übergabestellen können die Walzen gleiche Abmessungen haben; dadurch ist eine geringere Anzahl von Ersatzteilen vorzuhalten.
  • Für das zum Überführen der Papierbahn von einem Stützgewebe aufs andere dienende Verfahren nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, bei dem die Papierbahn, zwischen zwei Geweben befindlich, an die Saugeinrichtung herangeführt wird, die Papierbahn mit der Saugeinrichtung von jenem Gewebe, das sich auf der zur Saugeinrichtung entgegengesetzten Seite der Bahn befindet, abgelöst und auf dem Gewebe, das sich auf der Seite der Saugeinrichtung befindet, weitertransportiert wird, ist charakteristisch, dass der Sog der Saugeinrichtung auf die auf der zur Saugeinrichtung entgegengesetzten Seite der Bahn befindliche Leitwalze gerichtet und die Papierbahn von dem leitwalzenseitigen Gewebe im Wesentlichen an jener Stelle abgelöst wird, an der die Bewegungsrichtung des leitwalzenseitigen Gewebes, der Leitwalze folgend, von der Bewegungsrichtung des saugeinrichtungsseitigen Gewebes weg zu divergieren beginnt und an dieser Stelle zudem eine Luftschicht seitlich außerhalb des Randes der Papierbahn im Wesentlichen an der Stelle der Bahnablösung durch das Gewebe hindurch abgesaugt wird. Vorzugsweise wird ein im Deckel der Saugeinrichtung befindlicher Schlitz oder eine sich in Querrichtung der Papierbahn erstreckende Reihe diskreter Öffnungen an jener Ebene beginnend angeordnet, die durch die Achsmittellinie der Leitwalze und durch die Linie, an der sich die Papierbahn von dem der Leitwalze zu folgen beginnenden Gewebe löst, läuft. Dabei kann der Schlitz oder die Reihe diskreter Öffnungen länger sein als die Breite der Papierbahn und kürzer sein als die Breite des auf der Seite der Saugeinrichtung befindlichen Gewebes.
  • Für das Verfahren nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist charakteristisch, dass am Einlaufzwickel(-spalt) der Leitwalze, wo der Überdruck die Bahn vom leitwalzenseitigen Gewebe abzulösen trachtet, Sog eingesetzt wird. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den Unteransprüchen aufgezeigt.
  • Für die zum Überführen der Papierbahn von einem Stützgewebe auf eine anders dienende Vorrichtung, die wenigstens beiderseits der Papierbahn W befindliche Gewebe, eine Saugeinrichtung zum Ablösen der Bahn W vom ersten Gewebe, wobei die Bahn dann vom zweiten Gewebe getragen wird, und eine auf der zur Saugeinrichtung entgegengesetzten Seite der Bahn und des Gewebes befindliche Leitwalze umfasst, mit der jenes Gewebe, von dem die Bahn abgelöst wurde, weitertransportiert wird, ist charakteristisch, dass die besagte Saugeinrichtung aus einem Transfersaugkasten mit einem Deckel und einem oder mehreren Saugschlitzen oder einer oder mehreren Reihen diskreter Öffnungen quer zur Gewebelaufrichtung in diesem Deckel besteht und dass dieser Saugkasten so bei der Leitwalze angeordnet ist, dass einer der Schlitze des Deckels im Wesentlichen an jener Stelle der Leitwalze zu liegen kommt, an der die Walzenfläche von der Richtung des transfersaugkastenseitigen Gewebes weg zu divergieren beginnt, wobei sich mindestens einer der Schlitze oder eine der Reihe von Öffnungen unter dem Gewebe über eine Breite erstreckt, die größer ist als die Breite der auf dem Gewebe aufliegenden Bahn. Vorzugsweise sind der Schlitz oder die Reihe diskreter Öffnungen kürzer als die Breite des auf der Seite der Saugeinrichtung befindlichen Gewebes.
  • Für die Vorrichtung nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist charakteristisch, dass sich einer der Schlitze des Deckels am Einlaufzwickel der Leitwalze befindet.
  • In der beschriebenen Erfindung kann das Gegenelement zum Transfersaugkasten, d. h. die Leitwalze eine herkömmliche Umlenk- oder Leitwalze mit glatter Oberfläche sein. Dies bildet eine preiswerte und einfache Lösung, da solche Walzen sowohl marktgängig sind, als auch deren Verhalten im Zusammenwirken mit Geweben der genannten Art bekannt ist.
  • Mit diesen bekannten Walzen lässt sich die erforderliche konkave Form des Deckels des zugeordneten Saugkastens entsprechend dem gewählten Umschlingungsgrad des Gewebes zuverlässig und genau bestimmen. Dadurch werden aufwändige Anpassungsversuche in der Maschine vermieden.
  • Die übrigen charakteristischen Merkmale des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Überführen der Papierbahn von einem Stützgewebe auf ein anderes gehen aus den Patentansprüchen hervor.
  • Im Folgenden werden das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen im Einzelnen beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine zum Überführen der Papierbahn von einem Stützgewebe auf eine andere dienende Vorrichtung nach dem Stand der Technik;
  • 2 eine andere zum Überführen der Papierbahn von einem Stützgewebe auf eine andere dienende Vorrichtung nach dem Stand der Technik;
  • 3 die Allgemeinansicht einer einige bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung aufweisenden Pressenpartie einer Papiermaschine;
  • 4 eine alternative Ausführung der Maschine aus 3;
  • 5 eine Vorrichtung zum Überführen der Papierbahn von einem Stützgewebe auf ein anderes nach einer ersten und einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
  • 6 eine Vorrichtung zum Überführen der Papierbahn von einem Stützgewebe auf ein anderes nach einer dritten und einer vierten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, und
  • 7 eine detailliertere Darstellung der Deckellösung der in der Vorrichtung nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung einzusetzenden Saugkastenlösung,
  • 8 eine Ansicht eines Abschnitts des Gewebes mit darauf gehaltener Bahn und einem Saugkasten mit einem Schlitz, und
  • 9 eine Seitenansicht eines Saugkastens mit einem Schlitz zur Verdeutlichung der Position des Schlitzes bezüglich der Leitwalze.
  • 1 zeigt als Teilansicht eine dem Stand der Technik gemäße und in der US-Patentschrift 5,888,354 behandelte Papiermaschinen-Pressenpartie einschließlich der Vorrichtung zum Überführen der Papierbahn von einem Pressenpartieteil in den anderen. Die in der Zeichnung dargestellte Pressenpartie besteht aus einer ersten Presse 10 und einer zweiten Presse 20. Die erste Presse wird in der Zeichnung von der Schuhwalze 12 und ihrer Gegenwalze 14 gebildet, durch deren Nip die Papierbahn zwischen zwei Filzen 32 und 34 liegend in der Darstellung von links nach rechts läuft. Der erste Filz 32 läuft als Schlaufe, innerhalb der sich die Schuhwalze 12 befindet, um die in diesem Fall verstellbare Filzleitwalze 16 und setzt seinen Weg nach oben fort. Der zweite Filz 34 wiederum läuft über die Gegenwalze 14. Die Papierbahn W wird mit Hilfe des Transfersaugkastens 18 auf der Strecke zwischen der Gegenwalze 14 und der Filzleitwalze 16 vom ersten Filz 32 abgelöst. Dabei wird der Sog des Saugkastens 18 durch den zweiten Filz 34 hindurch auf die Bahn W aufgebracht, um die Bahn vom ersten Filz 32 zu lösen. Da gleichzeitig die Laufrichtung des ersten Filzes 32 nicht mehr entlang des Deckels des Saugkastens 18 führt, sondern geringfügig höher verläuft, gelingt das Ablösen der Papierbahn W vom ersten Filz mühelos. Gleichzeitig sorgt der Sog des Saugkastens 18 auch dafür, dass die Papierbahn W am zweiten Filz 34 haften bleibt. Bei dieser Lösung wird der zweite Filz 34 mit Hilfe des Saugkastens 18 so angehoben, dass gewährleistet ist, dass der zweite Filz ständig mit dem Deckel des Saugkastens 18 in Kontakt bleibt, wodurch wiederum sichergestellt wird, dass auf die Papierbahn W ständig ein gleichmäßiger Sog wirkt, der die Bahn W zuverlässig am zweiten Filz 34 hält. Eine solche Verfahrensweise ist jedoch mit einer relativ hohen Verschleißbelastung des Saugkastendeckels verbunden, als deren Folge sich sowohl der Deckel als auch der Pressfilz schnell abnutzen. Dies ist besonders bei höheren Produktionsgeschwindigkeiten, z. B. über 1100 m/min der Fall.
  • Die Papierbahn W wird, auf dem zweiten Filz 34 liegend, in den zweiten Teil 20 der Pressenpartie, d. h. in die zweite Presse geleitet, die in der Zeichnung durch den dritten Filz 22 und die Transfersaugwalze 24 repräsentiert ist. Die Transfersaugwalze 24 dient dazu, die Papierbahn vom zweiten Filz 34 der ersten Presse 10 abzuheben bevor dieser zweite Filz 34 über die Walze 26 nach unten geleitet wird. Im Prinzip löst die Saugwalze 24 die Papierbahn vom zweiten Filz 34 auf die gleiche Weise ab wie vorangehend in Verbindung mit dem Transfersaugkasten 18 beschrieben wurde. Von der Saugwalze 24 unterstützt, transportiert der hier die zweite Presse 20 repräsentierende dritte Filz 22 die Papierbahn W weiter, bis der der zweiten Presse zugeordnete vierte Filz (nicht gezeigt) von unten hinzukommt, wobei die Papierbahn dann, nun wieder zwischen zwei Filzen befindlich, in den Nip der zweiten Presse und entsprechend eventuell noch in weitere, nachfolgende Nips geführt wird.
  • In 2 ist eine entsprechende und gleichfalls im US-Patent 5,888,354 behandelte Papiermaschinen-Pressenpartie gezeigt, wobei die gleichen Bezugszeichen auch die gleichen Bauteile bezeichnen. Der einzige Unterschied gegenüber der in 1 gezeigten Lösung besteht darin, dass der in 1 gezeigte Transfersaugkasten 18 nun durch die Saugwalze 18' ersetzt ist, mit der die völlig gleiche Funktion wie mit dem Saugkasten 18 erzielt wird. Bei dieser Lösung entfällt durch die drehende Saugwalze 18' das Problem der Filz- und der Saugkastendeckel-Abnutzung. Eliminiert wurde das besagte Problem allerdings durch eine Lösung, die sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb und in der Wartung kostspielig ist, denn die Saugwalze als rotierendes Element braucht im Vergleich zum Saugkasten zusätzlich zur Vakuumpumpe und den Rohrleitungen sowohl Lagerungen, stationäre Druckdichtungen zur Abdichtung der drehenden Walze, als auch einen Antrieb.
  • 3 zeigt eine Allgemeinansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung, d. h. eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung aufweisende Pressenpartie einer Papiermaschine. Die Pressenpartie in 3 besteht aus der um den ersten Pressnip 42 herum gebauten ersten Presse 40 und der um den zweiten Pressnip 62 herum gebauten zweiten Presse 60. Die Bahn W gelangt zum Beispiel, vom Sieb 44 getragen, aus der Siebpartie der Papiermaschine in die erste Presse 40. Vom Sieb 44 wird die Bahn, mit Hilfe des Transfersaugkastens 48 und der Leitwalze 50 auf den ersten Pressfilz 46 gebracht. Die vom ersten Pressfilz 46 gehaltene Bahn W wird, zwischen dem besagten Filz 46 und dem Pressfilz 52 befindlich, in den Pressnip 42 geführt. Vom Nip 42 gelangt die Bahn, zwischen dem Filz 46 und dem Pressfilz 52 befindlich, zur Leitwalze 54, wo die Bahn mit Hilfe des auf der zur Leitwalze 54 entgegengesetzten Seite der Bahn befindlichen Transfersaugkastens 56 vom Pressfilz 52 abgelöst wird. Der Pressfilz 52 setzt seinen Weg nach unten fort, und die Bahn wird, vom Pressfilz 46 gehalten, zur zweiten Presse 60 geführt. In der zweiten Presse 60 wird die Bahn vor dem Pressnip 62 zuerst mit einem dritten Pressfilz 66 in Kontakt gebracht, danach mit Hilfe des Transfersaugkastens 68 vom Pressfilz 46 abgelöst und auf dem dritten Pressfilz 66 abgelegt. Danach wird die Bahn, zwischen dem dritten Pressfilz 66 und dem ersten Transferband 72 befindlich, durch den zweiten Pressnip 62 geführt. Anschließend wird der Pressfilz 66 von der Bahn gelöst und an der Leitwalze 70 umgelenkt. Die Bahn hat eine große Adhäsion am Transferband 72, so dass sie dem Lauf des Transferbands 72 folgt. An einer Umlenkwalze 168 des Transferbands 72 wird die Bahn mit einem Trocken-Transferfilz 166 in Kontakt gebracht und mit Hilfe des Transfersaugkastens 169 auf dem Transferfilz 166 abgelegt. Dieser fördert die Bahn weiter in die Trockenpartie der Maschine.
  • Die 4 zeigt einen sehr ähnlichen Aufbau einer Pressenpartie einer Papiermaschine, wobei die gleichen Bezugszeichen wie in 3 für die Bezeichnung funktionsgleicher Teile verwendet werden. Abweichend von 3 wird hier die Bahn vom Transferband 72 mit Hilfe einer Saugwalze 170 auf den Trocken- oder Transferfilz 166 übertragen.
  • Bei der in 5 dargestellten, bevorzugten Ausführungsform der Erfindung folgenden Lösung zum Überführen der Papierbahn von der ersten Presse 40 der Papiermaschine in die zweite Presse 60 gelangt die Papierbahn, zwischen dem ersten Pressfilz 46 und dem zweiten Pressfilz 52 befindlich, von links kommend bis an die Filzleitwalze 54 der Pressvorrichtungen, die zum Beispiel aus einer Schuhpresse oder einer Walzenpresse bestehen können. Auf der zur Leitwalze 54 entgegengesetzten Seite des Filzes 46 d. h. auf der Seite des zweiten Pressfilzes 52, ist bei der Walze 54 ein Transfersaugkasten 56 angeordnet, dessen Deckel 80 bei der gezeigten Ausführungsform zwei Schlitze 82 und 84 aufweist. Der in Bahnlaufrichtung betrachtet erste Schlitz 82 befindet sich bevorzugt genau bei der Leitwalze 54. Allerdings kann der Schlitz auch am Einlaufzwickel (in der Zeichnung links) oder, relativ zur Walze 54, an jener Stelle der Bahn, wo der erste Pressfilz 46, der Oberfläche der Walze 54 folgend, eine von der Richtung des zweiten Pressfilzes abweichende Richtung einschlägt, d. h. am Auslaufzwickel (rechts in der Zeichnung) angeordnet sein. Der erste Schlitz 82 kann an jener Ebene beginnen, die durch die Achsmittellinie der Leitwalze 54 und durch die Linie, an der sich die Papierbahn von dem der Leitwalze 54 zu folgen beginnenden Filz 46 löst, läuft.
  • Der Ablösepunkt oder die Stelle, an der die Bewegungsrichtungen der beiden Gewebe zu divergieren beginnen; also jene Stelle an der erfindungsgemäß die Ablösung bzw. Übergabe der Bahn beginnt, kann beispielsweise folgendermaßen bestimmt werden: Ein Blatt herkömmliches Kopierpapier wird, wenn keine Bahn zwischen den Geweben gehalten ist, bei angehaltener Maschine gegen deren Laufrichtung zwischen die beiden Gewebe geschoben, bis es dazwischen gehalten wird, also „stecken bleibt". Der eigentliche Ablösepunkt liegt dann 5 mm weiter oder tiefer zwischen den Geweben, wenn man die übliche Elastizität und Verformbarkeit (senkrecht zu der Hauptebene) üblicher Gewebe zugrunde legt. Auf diese Weise ist es sehr einfach, die korrekte Ausrichtung des Sogs (z. B. Rand der Saugöffnung eines Transfersaugkastens) einzustellen. Anzumerken ist, dass die entsprechenden Maschinenteile in der Laufstellung der Maschine sind, ohne dass sich die Gewebe oder dergleichen bewegen. Somit kann die Einrichtung der Übergabestelle an der stehenden Maschine erfolgen, denn dynamische Effekte bei laufender Maschine spielen hier nur eine untergeordnete Rolle.
  • Bei der Einstellung des Sogs bezüglich des Ablösepunkts wird vorzugsweise so vorgegangen, dass der Beginn der Saugöffnung (stromaufwärtiger oder vorderer Rand im Hinblick auf die Bahnlaufrichtung) ziemlich genau auf den Ablösepunkt (oder geringfügig stromaufwärts davon) eingestellt wird. Der hintere Rand der Saugöffnung wird vorzugsweise so festgelegt/eingestellt, dass der Sog den Ablösepunkt und einen ca. 15 mm langen Bahnlaufabschnitt dahinter (stromabwärts) überlappt, da der Ablösepunkt einen solchen Bereich überspannen kann.
  • Weitere stromabwärtige Öffnungen sind optional, wie später in den Ausführungsbeispielen erläutert ist.
  • Weiter ist zu beachten, dass auch die Anzahl der Schlitze für deren Platzierung mitbestimmend ist. Mit anderen Worten, je mehr Schlitze vorhanden sind, desto weiter entfernt von der Leitwalzenstelle können sich die äußersten Schlitze befinden. Da die Oberfläche der Leitwalze 54 gerillt oder ansonsten so beschaffen sein kann, dass Luft an die Bahnabhebestelle strömen kann, vermag der Transfersaugkasten 56 die Papierbahn vom ersten, der Oberfläche der Leitwalze 54 folgenden Filz 46 abzulösen und an der Oberfläche des zweiten Pressfilzes 52 zu halten. Ein zweiter Schlitz 84 im Deckel 80 des Transfersaugkastens 56 hinter der Ablösestelle dient dem Zweck, das Haften der Bahn am Gewebe 52 auch nach dem eigentlichen Ablösevorgang zu sichern; außerdem kann in der Filzführung die Bahn durch herkömmliche Vakuumkästen 58 bis zur Leitwalze 64 des dritten Pressfilzes 66 der zweiten Presse 60 am Gewebe 52 gehalten werden.
  • Wesentlich bei der Platzierung des Transfersaugkastens 56 nach der ersten Ausführungsform dieser Erfindung ist, neben der Anordnung des ersten Schlitzes 82 des Saugkastendeckels 80 so, dass er spätestens im Wesentlichen an der Stelle, an der sich der Pressfilz 46 und die Papierbahn W voneinander zu trennen beginnen, – bevorzugt befindet sich die Saugstelle an dem zuvor liegenden Einlaufzwickel – auch, dass der Deckel 80 des Saugkastens 56 eben oder (in dem Fall, dass der Deckel der Form der Walzenoberfläche folgt) bevorzugt konkav gestaltet ist, und dass der Verlauf des Deckels 80 des Saugkastens 56 mit dem Verlauf des Gewebes 52 zusammenfällt. Mit anderen Worten, der Saugkastendeckel 80 bewirkt keinerlei Richtungsänderungen des Gewebes 52, sondern der Pressfilz 52 bewegt sich ab der Leitwalze 54 exakt in der durch die Leitwalze 64 der zweiten Presse 60 bestimmten Richtung.
  • Weitere Gesichtspunkte der Erfindung sind der Abstand von insbesondere 0,5 bis 3 mm zwischen der Saugvorrichtung und dem Gewebe sowie die Form des dem Gewebe zugewandten Deckels eines als Saugvorrichtung eingesetzten Saugkastens.
  • Die Anordnung der Saugvorrichtung im Abstand von dem Gewebe bewirkt eine berührungsfreie und reibungslose Bahnübergabe, so dass der Gewebeverschleiß erheblich vermindert ist. Gleichzeitig kann der Verschleiß an der Saugvorrichtung nahezu vollständig vermieden werden.
  • Wegen der geringen Länge in Laufrichtung der Maschine, auf der das Gewebe dem Sog ausgesetzt ist, wird das aus dem Stand der Technik bekannte Einsaugen oder Eintauchen des Gewebes in eine Saugöffnung verhindert, wodurch eine Quelle starken Verschleißes ausgeschaltet wurde. Im Übrigen hat diese Reibungsfreiheit auch noch den Vorteil, dass die Antriebsleistung der Papiermaschine geringer sein kann. Das spart Energie und somit Kosten.
  • Die gezielte Aufbringung von Unterdruck auf einen bestimmten begrenzten Bereich vermindert die erforderliche Unterdruckhöhe/menge und somit die dafür einzusetzende Energie deutlich.
  • Rechts in 5 ist als eine zweite bevorzugte Ausführungsform der Erfindung auch gezeigt, wie die Bahn vom zweiten Pressfilz 52 abgelöst und zum Haften an dem dritten Pressfilz 66 gebracht wird. Dies geschieht in der Weise, dass innerhalb der zweiten Pressfilzschlaufe eine Leitwalze 70 angeordnet ist, um die der Pressfilz 52 geführt wird, während gleichzeitig der innerhalb der dritten Pressfilzschlaufe 66 bei der Leitwalze 70 angeordnete Transfersaugkasten 68 die Bahn vom Pressfilz 52 abhebt und auf den Pressfilz 66 überführt. In 5 hat der dieser zweiten Ausführungsform entsprechende Deckel 86 des Transfersaugkastens 68 nur einen Schlitz 88, wobei dieser Schlitz 88 in Bahnlaufrichtung an jener Stelle platziert ist, an der sich der Pressfilz 52 vom Pressfilz 66 zu trennen beginnt.
  • In 6 wiederum sind Transfersaugkasten-Lösungen nach einer dritten und vierten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bei der Überführung der Papierbahn vom ersten zum zweiten Pressnip der Papiermaschine gezeigt. Die Papierbahn, zwischen dem ersten Pressfilz 46 und dem zweiten Gewebe 52 befindlich, gelangt von links kommend bis an die Leitwalze 54. Auf der zur Leitwalze 54 entgegengesetzten Seite des Filzes 46, ist bei der Walze 54 auf der Seite des Gewebes 52 ein Transfersaugkasten 56 angeordnet, dessen Deckel 90 konkav geformt ist und bei der gezeigten Ausführungsform vier Schlitze 92, 94, 96 und 98 aufweist. Die Platzierung und das Funktionsprinzip der letzten beiden Schlitze 96 und 98 sind im Wesentlichen die gleichen wie die der Schlitze 82 und 84 der vorangehend beschriebenen Ausführungsform, d. h. sie dienen zum Ablösen der Bahn vom ersten Pressfilz 46 (Schlitz 96) und zum Halten der Bahn am Gewebe 52 (Schlitz 98). Die davor befindlichen Schlitze 92 und 94 liegen im Bereich des Einlaufzwickels der Leitwalze 54. Da in dem Einlaufzwickel Überdruck herrscht, dienen die in diesem Bereich befindlichen Schlitze 92, 94 dem Zweck, die Bahn vom ersten Pressfilz 46 bereits vor der Leitwalze 54 abzulösen. Durch den in den Schlitzen 92 und 94 herrschenden Sog wird der die Bahn vom Filz ablösende Differenzdruck verstärkt. Wie schon bei der vorangehend behandelten Ausführungsform, hat auch bei dieser Ausführungsform der Deckel 90 des Transfersaugkastens den gleichen Verlauf wie das Gewebe 52.
  • Der Saugkastendeckelschlitz kann der Kontur der Leitwalze folgend konkav ausgebildet sein, er kann aber auch einfach eben bzw. flach sein. Labyrinthdichtungen können eingesetzt werden. Zudem könnte der Schlitz auch in einem rohrförmigen (halbkreisförmigen) Körper auf dem Deckel ausgebildet sein. Dieser Körper kann ein konzentrisch darin angeordnetes Ventilteil oder eine Drehklappe enthalten, mit dem/der die Schlitzweite eingestellt werden kann.
  • Weiter ist in 6 das Überführen der Papierbahn vom zweiten Filz 52 auf den dritten Pressfilz 66 gezeigt. Dieser Vorgang beginnt mit dem Ablösen der Papierbahn vom zweiten Pressfilz 52. Der einzige Unterschied zu der in 5 gezeigten Ausführungsform besteht darin, dass der Deckel 100 des Transfersaugkastens 68 anders konstruiert ist. Bei der Ausführungsform in 5 hat der Deckel 100 zwei Schlitze 102 und 104, die so platziert sind, dass sich der erste Schlitz 102 im Bereich des Einlaufzwickels der Leitwalze 70 (also auf der Seite der einlaufenden Bahn) und der zweite Schlitz 104 im Bereich das Auslaufzwickels befindet. Mit anderen Worten, die Schlitze 102 und 104 dienen dem Zweck, die Bahn erst vom Pressfilz 52 abzulösen (102) und dann zum Haften an dem dritten Pressfilz 66 zu bringen (104). Hierbei gleichen Funktion und Lage des zweiten Schlitzes 104 denen des Schlitzes 88 in 5. Bei der Übergabe einer Papierbahn von der Siebpartie in die Pressenpartie unter Verwendung der Erfindung zeigte eine Bahn mit einem Trockengehalt von um 16% einen guten Übergabeverlauf. Für die Übergabe der Bahn von der Pressenpartie in die Trockenpartie soll der Trockengehalt nicht unter 25% liegen.
  • Was die Konstruktion des Transfersaugkastens betrifft, so kann sie, abgesehen von der Deckelform, als herkömmlich bezeichnet werden. Die Breite der gewöhnlich ein bis fünf Schlitze 114 und 116 im Deckel 112 des in 7 gezeigten Kastens 110 liegt in der Größenordnung von 5–20 mm. Man hat festgestellt, dass sich bei größeren Schlitzbreiten der Filz in den Schlitz hineinbiegt, was sowohl zu Schlitz- als auch zu Filzverschleiß führt. Auch nimmt dann der Sogbedarf erheblich zu. Die Deckelleisten 118 bestehen bevorzugt aus keramischem Material und sind, um den Verschleiß der Leisten 118 und des Filzes zu minimieren, an ihren Kanten gerundet. In gewissen Fällen können auch Kunststoffleisten in Frage kommen. Die Leisten 118 sind in Halterungen 120 eingesetzt, die durch Formschlussverbindung an Gegenprofilen 122 des Saugkastens 110 befestigt sind, um die Leisten 118 leicht auswechseln zu können. Vorzugsweise sind die Leisten federnd gelagert, dies kann z. B. durch einen gasgefüllten Schlauch (nicht gezeigt) erreicht werden, der in 7 zwischen die Halterung 120 und das Gegenprofil 122 einzulegen wäre. Diese Federwirkung verhindert einen Schlag auf die Leisten, wenn plötzlich ein dickerer Papierklumpen zwischen den Saugkasten und die Leitwalze gerät, z. B. zwischen den Filzen liegt.
  • Um eine optimale gegenseitige Lage der Leitwalze und des ihr zugeordneten Transfersaugkastens in allen gezeigten Übergabestellen zu erzielen, sind entweder die Leitwalze, der Kasten oder möglicherweise beide Elemente verstellbar angeordnet.
  • Die 8 zeigt eine Übergabestelle ähnlich der Übergabe zwischen Pressfilz 46 und Pressfilz 52 in 5, allerdings ist hier nur ein Schlitz 82 im Transfersaugkasten 56 gezeigt. Die Darstellung zeigt einen Blick von unten in 5, wobei Pressfilz 46 und Leitwalze 54 weggelassen wurden.
  • In 8 ist deutlich gezeigt, dass der Pressfilz 52, der Schlitz 82 und die Bahn W eine in dieser Reihenfolge abnehmende Breite haben. Anders gesagt: der Filz 52 ist breiter als der Schlitz 82 und der Schlitz 82 ist breiter als die Bahn W. Durch diesen Aufbau wird erreicht, dass in einem Randbereich 200 beiderseits der Bahn W eine Luftschicht abgesaugt wird. Die Erfinder haben festgestellt, dass diese Vorgehensweise den Übergang der Bahn zusätzlich stabilisiert. Verschiebbare Seitenverschlüsse 182 am Transfersaugkasten 56 erlauben es, die Breite des Schlitzes 82 einzustellen, um die Breite der abgesaugten Luftschicht einzustellen.
  • Es hat sich ferner gezeigt, dass es vorteilhaft ist, wenn der seitliche Überstand des Pressfilzes 52 über den Schlitz 82 größer ist als der Überstand des Schlitzes 82 über die Bahn W. Anders gesagt, das Maß Y kann vorzugsweise größer sein als X in 8, die Erfindung funktioniert aber auch zufriedenstellend wenn X und Y ungefähr gleich sind. Wenn Y groß gegenüber X gewählt wird, hat dies vorteilhafte Auswirkungen auf Energieverbrauch und Gewebeverschleiß. Vorteilhafte Maße sind 5 bis 150 mm für X und insbesondere 40 bis 70 mm für X. Gute Ergebnisse wurden bei Werten von 100 bis 200 mm für den Wert Y erzielt.
  • Es ist anzumerken, dass in allen Ausführungsformen der Übergabestellen der oder die Schlitze auch als eine oder mehrere sich in Querrichtung der Bahn (Breitenrichtung) erstreckende Reihe von diskreten Öffnungen ausgeführt werden können. Dabei sind die Öffnungen kreisrunde Löcher oder auch kurze Schlitze oder dergleichen.
  • Schließlich zeigt 9 eine schematische Seitenansicht einer Übergabestelle auf die die Erfindung angewandt ist. Deutlich ist hier die Lage des Schlitzes 82 mit Bezug zu einem Ablösepunkt P zu sehen, an dem die Richtungen der beiden Filze 46 und 52 voneinander abzuweichen beginnen. Gezeigt ist zudem eine gefederte Lagerung der den Schlitz 82 im Deckel des Saugkastens 56 begrenzenden Leisten 118. Wie schematisch angedeutet ist, ist ein vorzugsweise druckluftgefüllter Schlauch 180 vorgesehen, der die Leiste 118 trägt. Wenn ein Papierklumpen in den Spalt zwischen Leitwalze 54 und Saugkasten 56 eingetragen wird, können die Leisten 118 in 9 nach unten ausweichen und werden nicht beschädigt. Die Federung der Leisten kann auch durch Elastomere oder andere, z. B. metallische Federelemente erzielt werden. 9 zeigt ferner ein Maß Z, das zwischen dem Deckel des Saugkastens 56 (hier als Oberkante der Leisten 118 gezeigt) und dem die Bahn aufnehmenden Filz 52 eingestellt werden kann. Es hat sich gezeigt, dass gute Ergebnisse bei der Übertragung der Bahn erhalten werden, auch wenn ein Abstand (Maß Z) zwischen Saugkastendeckel und aufnehmendem Filz vorliegt. Gute Ergebnisse wurden bei Werten für Z im Bereich von 0,5 bis 5 mm und insbesondere im Bereich von 1 bis 3 mm erzielt. Im Übrigen arbeiten die beschriebenen Vorrichtungen bei Drücken im Saugkasten, die von 1 bis 40 kPa und insbesondere von 15 bis 35 kPa unter dem Umgebungsdruck liegen.
  • Die Umschlingung der Leitwalze ist in gewissen Grenzen bei der Erfindung wählbar. Typischerweise können Winkel im Bereich von 5° bis 55° gewählt werden. Insbesondere, wenn ein starker Sog aufgebracht wird, der tendenziell das Gewebe von der Leitwalze abzuheben bestrebt ist, sollte der Umschlingungswinkel so gewählt werden, dass der Ablösepunkt nicht aus dem Bereich der Umschlingung der Leitwalze hinauswandert.
  • Zu den obigen Ausführungen sei angemerkt, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren nicht nur zu dem hier exemplarisch beschriebenen Überführen der Bahn innerhalb der Pressenpartie, sondern auch in Verbindung mit anderen Bahnüberführungsstellen der Papiermaschine benutzt werden können. Weiter ist selbstverständlich, dass die Erfindung, auch wenn oben ausschließlich von Papiermaschinen die Rede war, ebenso gut in Verbindung mit Karton, Tissue- und Zellstoffmaschinen angewendet werden kann. So schließt also der Begriff „Papier" auch Karton als eine Untergruppe ein. Allgemein genommen eignet sich die Erfindung somit für alle Objekte, bei denen eine Materialbahn von einem Stützgewebe auf ein anderes überführt wird.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (34)

  1. Verfahren zum Überführen einer Papierbahn W von einem Stützgewebe auf ein anderes, bei dem die zwischen zwei Geweben (44; 46; 52) befindliche Papierbahn an eine Saugeinrichtung (48; 56; 68) herangeführt, die Bahn mit der Saugeinrichtung von dem auf der zur Saugeinrichtung entgegengesetzten Seite der Bahn befindlichen Gewebe abgelöst und auf dem saugeinrichtungsseitigen Gewebe weitertransportiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Sog der Saugeinrichtung (48; 56; 68) auf die Stelle der Leitwalze (50; 54; 70), die sich auf der zur Saugeinrichtung (48; 56; 68) entgegengesetzten Seite der Papierbahn W befindet, gerichtet und die Papierbahn W von dem auf der Seite der Leitwalze (50; 54; 70) befindlichen Gewebe (44; 46; 52) im Wesentlichen an jener Stelle abgelöst wird, an der die Bewegungsrichtung des auf der Seite der Leitwalze (50; 54; 70) befindlichen Gewebes (44; 46; 52), der Leitwalze (50; 54; 70) folgend, von der Bewegungsrichtung des auf der Seite der Saugeinrichtung (48; 56; 68) befindlichen Gewebes (46; 52; 66) weg zu divergieren beginnt; und eine Luftschicht seitlich außerhalb des Randes der Papierbahn W im Wesentlichen an der vorgenannten Stelle durch das Gewebe hindurch abgesaugt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein im Deckel (80; 86; 90; 100; 112) der Saugeinrichtung (48; 56; 68; 110) befindlicher Schlitz (84; 98; 104) oder eine sich in Querrichtung der Papierbahn W erstreckende Reihe diskreter Öffnungen an jener Ebene beginnend angeordnet wird, die durch die Achsmittellinie der Leitwalze (50; 54; 70) und durch die Linie, an der sich die Papierbahn W von dem der Leitwalze (50; 54; 70) zu folgen beginnenden Gewebe (44; 46; 52) löst, läuft.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (84; 98; 104) oder die Reihe diskreter Öffnungen länger ist als die Breite der Papierbahn W und kürzer ist als die Breite des auf der Seite der Saugeinrichtung (48; 56; 68; 110) befindlichen Gewebes (46; 52; 66).
  4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das auf der Seite der Saugeinrichtung (48; 56; 68) befindliche Gewebe (46; 52; 66) über den Deckel (80; 86; 90; 100; 112) der Saugeinrichtung (48; 56; 68) geführt wird, ohne dass die Laufrichtung des Gewebes (46; 52; 66) auf dem besagten Deckel (80; 86; 90; 100; 112) eine Änderung erfährt.
  5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Sog der Saugeinrichtung (56; 68) auf den Einlaufzwickel der auf der zur Saugeinrichtung (56; 68) entgegengesetzten Seite der Papierbahn W befindlichen Leitwalze (54; 70) gerichtet wird und mit dem Ablösen der Papierbahn W von dem leitwalzenseitigen (54; 70) Gewebe (46; 52) bereits vor der Leitwalze (54; 70) begonnen wird.
  6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Papierbahn W durch Fortsetzen der Saugwirkung der Saugeinrichtung (48; 56; 68) mit einem zweiten, weiter von der Leitwalze (50; 54; 70) entfernt angeordneten Schlitz (84; 98) an dem auf der Seite der Saugeinrichtung (48; 56; 68) befindlichen Gewebe (46; 52; 66) gehalten wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Luftschicht seitlich außerhalb des Rands der Papierbahn W vor und/oder nach der Ablösestelle der Papierbahn W durch das Gewebe hindurch abgesaugt wird.
  8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der abgesaugten seitlichen Luftschicht auf jeder Seite der Papierbahn W 5 bis 150 mm und vorzugsweise 40 bis 70 mm beträgt.
  9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das auf der Seite der Saugeinrichtung befindliche Gewebe (46; 52; 66) im Abstand von 0,5 bis 5 mm und vorzugsweise 1 bis 3 mm an der Saugeinrichtung (48; 56; 68) vorbeigeführt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannung des auf der Seite der Saugeinrichtung befindlichen Gewebes (46; 52; 66) 3 bis 5 kN beträgt.
  11. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der von der Saugeinrichtung (48; 56; 68) erzeugte Unterdruck 1 bis 40 kPa und vorzugsweise 15 bis 35 kPa unter dem Umgebungsdruck liegt.
  12. Verfahren nach irgendeinem der obigen Ansprüche zum Überführen der Papierbahn von der Siebpartie in die Pressenpartie der Papiermaschine.
  13. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 11 zum Überführen der Papierbahn von der Pressenpartie in die Trockenpartie der Papiermaschine.
  14. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 11 zum Überführen der Papierbahn von der vorangehenden Presse in die folgende Presse der Pressenpartie der Papiermaschine.
  15. Vorrichtung zum Überführen der Papierbahn von einem Stützgewebe auf ein anderes, welche wenigstens beiderseits der Papierbahn W befindliche Gewebe (44, 46; 46, 52; 52, 66; 66, 72), eine Saugeinrichtung (48; 56; 68), mit der die Bahn W vom ersten Gewebe (44, 46, 52, 66) abgelöst und an das zweite Gewebe angezogen wird, und eine auf der zur Saugeinrichtung (48; 56; 68) entgegengesetzten Seite der Bahn W und der Gewebe (44, 46, 52) angeordnete Leitwalze (50; 54; 70), mit der jenes Gewebe, von dem die Bahn W abgelöst wurde, weitertransportiert wird, umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugeinrichtung aus einem Transfersaugkasten (48; 56; 68) besteht, der einen Deckel (80; 86; 90; 100; 112) mit einem oder mehreren Saugschlitzen (82, 84; 88; 92, 94, 96, 98; 102, 104; 114, 116) oder einer oder mehreren, sich in Querrichtung der Papierbahn W erstreckenden Reihe diskreter Öffnungen hat, und dieser Transfersaugkasten so bei der Leitwalze (50; 54; 70) platziert ist, dass einer der Schlitze (82; 88; 96; 104; 116) oder eine sich in Querrichtung der Papierbahn W erstreckende Reihe diskreter Öffnungen des Deckels (80; 86; 90; 100; 112) im Wesentlichen an jene Stelle der Leitwalze (50; 54; 70) zu liegen kommt, an der die Oberfläche der Walze (50; 54; 70) von der Richtung des auf der Seite des Transfersaugkastens (48; 56; 68) befindlichen Gewebes (46; 52; 66) weg zu divergieren beginnt, wobei sich mindestens einer der Schlitze (82; 88; 96; 104; 106) oder eine der Reihe von Öffnungen unter dem Gewebe über eine Breite erstreckt, die größer ist als die Breite der auf dem Gewebe (46; 52; 66) aufliegenden Bahn W.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (84; 98; 104) oder die Reihe diskreter Öffnungen kürzer ist als die Breite des auf der Seite der Saugeinrichtung (48; 56; 68; 110) befindlichen Gewebes (46; 52; 66).
  17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (84; 98; 104) oder die Reihe diskreter Öffnungen auf jeder Seite der Bahn W um 5–150 mm, vorzugsweise 40–70 mm den Bahnrand seitlich überragt.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 15, 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe seitlich über jedes Ende des Schlitzes (84; 98; 104) oder die Reihe diskreter Öffnungen um 100 bis 200 mm vorsteht.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (80; 86; 100) des Transfersaugkastens (56; 86; 100) eben, d. h. gerade ist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (90; 112) des Transfersaugkastens (90; 110) konkav gestaltet ist.
  21. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (80) des Transfersaugkastens (56) zwei Schlitze (82, 84) oder Reihen diskreter Öffnungen hat, von denen der in Gewebelaufrichtung betrachtet erste Schlitz (82) oder die Reihe diskreter Öffnungen zum Ablösen der Papierbahn W von dem vom Transfersaugkasten (56) aus betrachtet äußeren Gewebe (46) und der zweite Schlitz (84) oder die Reihe diskreter Öffnungen zur Sicherung des Haftens der Bahn W an dem auf der Seite des Transfersaugkastens (56) befindlichen Gewebe (52) dient.
  22. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (90; 100) des Transfersaugkastens (56; 70) wenigstens zwei Schlitze (92, 94, 96, 98; 102, 104) oder Reihen diskreter öffnungen hat, von denen sich wenigstens der in Gewebelaufrichtung betrachtet erste Schlitz (92, 94; 102) oder die Reihe diskreter Öffnungen im Bereich des Einlaufzwickels der Leitwalze (54; 70) befindet.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (90) des Transfersaugkastens (56) mehrere im Bereich des Einlaufzwickels der Leitwalze (54) befindliche Schlitze (92, 94) oder Reihen diskreter Öffnungen hat.
  24. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 15 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (80; 86; 90; 100; 112) des Transfersaugkastens (48; 56; 68) im Wesentlichen die gleiche Richtung wie die von der Leitwalze (50; 54; 70) zur folgenden Walze (64) laufende Bahn hat.
  25. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Leitwalze (50; 54; 70) gerillt ist.
  26. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 15 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den besagten Geweben (46, 52, 66) um Filze der Pressenpartie handelt und der Transfersaugkasten (56, 68, 110) zum Überführen der Bahn von der ersten Presse (40) in die zweite Presse (60) dient.
  27. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 15 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Gewebe aus dem Langsieb (44) der Siebpartie und das andere Gewebe aus dem Filz (46) der Pressenpartie besteht, wobei der Transfersaugkasten (48) zum Überführen der Bahn W von der Siebpartie in die Pressenpartie (40) dient.
  28. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 15 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Gewebe aus dem Transfergewebe (72) der Pressenpartie (60) und das andere Gewebe aus dem Trockensieb der Trockenpartie besteht.
  29. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Einstellelemente (182) vorgesehen sind, um die wirksame Länge der Schlitze (82, 84) oder die Reihe diskreter Öffnungen in Breitenrichtung der Bahn zu verstellen.
  30. Transfersaugkasten, der einen Kasten und einen Deckel aufweist, und der Deckel in einem gegenseitigen Abstand angeordnete Leisten (118) aufweist, die an den Kastenrändern befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (80, 86, 90, 100) entweder eben oder konkav geformt ist.
  31. Transfersaugkasten nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Leisten (118) des Deckels (80, 86, 90, 100) aus keramischem Material bestehen.
  32. Transfersaugkasten nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Leisten (118) federnd in besonderen Halterungen (120) befestigt sind.
  33. Transfersaugkasten nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungen (120) durch Formschlussverbindungen an Gegenprofilen (122) des Saugkastens (56; 110) befestigt sind.
  34. Transfersaugkasten nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Leisten (118) in der Halterung von einem elastisch verformbaren Schlauch (180) gehalten sind, der mit einem Fluid befüllbar ist.
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